APS/032/2025/1
Bauvoranfrage Emmastraße 25 - Neubau eines Seniorenpflegeheims, einer Wohnbebauung mit teilweiser gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss und Tiefgarage
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Systemschnitt
345 Zeichen
18,70 OK Attika -3,50 OKFF TG 0,00 OKFF EG 3,50 OKFF OG1 6,50 OKFF OG2 9,45 OKFF OG3 12,40 OKFF OG4 15,35 OKFF OG5 12,75 OK Attika Substrataufbau ≥60 cm 0,00 OKFF EG 12,75 OK Attika 3,50 OKFF OG1 6,50 OKFF OG2 9,45 OKFF OG3 KurzzeitpflegeCafé Emmastr aße Grundstücksgrenze Wohnen Pflegen Tiefgarage Grundstücksgrenze Systemschnitt Ost-West I 1:500
Quotierung, Grundrisse
816 Zeichen
Café
Tagespflege
Pflege
440 m²
1.340 m²
nicht störendes Gewerbe
160
m²
227 m² Spielfläche
Spielfläche
150 m2
1.430 m2
433 m2
520 m2 600 m²
Wohnen
Kita
Grundstück 7.540 m²
520 m²Erdgeschoss
1.Obergeschoss
2.Obergeschoss
3.Obergeschoss
4.Obergeschoss
5.Obergeschoss
Wohnen Pflege Kita
1.863 m²
1.034 m²NVG
1.840 m²
1.533 m²
1.533 m²
1.533 m²
BGF Gesamt
inkl. NVG
810 m²7.496 m²8.196 m²
686 m²
1.840 m²
1.840 m²
1.840 m²
1.500 m²
Gewerbe
1.500 m²
4.033 m²
BGF
3.309 m²
3.373 m²
3.373 m²
2.874 m²
1.840 m²
inkl. NVG
18.802 m²
290 m²
150 m²
gef.Wohnen
800 m²
800 m²
Wohnen
49,7%
Pflege + gef. Wohnen
50,3%
8.196 m² 8.296 m² 16.492 m²
Bezugsbasis
100%
Pflege1.533 m2
Wohnen
1.840 m²
Pflege
Wohnen
gef. Wohnen
1.533 m²
686 m²
800 m²
290 m²
Kita
1.Obergeschoss
Regelgeschoss ab dem 2.Obergeschoss
Erdgeschoss
Berechnung BGF
Axonometrie Gesamtareal
24 Zeichen
Axonometrie Gesamtareal
Axonometrie
58 Zeichen
Axonometrie 2 Wohnen Pflegen nicht störendes Gewerbe KITA
Luftbild
106 Zeichen
Landeshauptstadt Datum: 12.03.2025 Düsseldorf MERNRTRETTETT NER Maßstab 1: 1.000 0 10 20 EEE 1cm = 10m
Lageplan
1066 Zeichen
TG V IV VI I II II Wohnen Pflege OKAttika 12,75m OKAttika 15,75 OKAttika 18,70m mögliche Teilungsgrenzemögliche Teilungsgrenze Dachbegrünung PV-Anlage Dachbegrünung PV-Anlage 11 Appartements Azubi-Wohnen EingangWohnen Eingang Kita Eingang Wohnen Eingang Pflege I Tagespflege Anlieferung Gangerschließung 80 Bewohner Dachbegrünung PV-Anlage Tagespflege EG 20 Besucher Emmastraße Patio Pflege Patio Patio Quartiersgarten 01 02 03 04 05 06 0807 040302 01 Bahnkörper OK Böschung Bahnkörper Gleisbett OK Böschung Bahnkörper I OKAttika 4,00 IOKAttika 4,00 grenzständige Bebauung grenzständige Bebauung EKFF EG = 36,30 m ü. NHN OKFF EG = 36,30 m ü. NHN OKFF EG = 36,30 m ü. NHN OKFF EG = 36,30 m ü. NHN LaubbaumØ=10m h=15m ehemaliger Notausgang in Grenzwand Fitness-Studio (Baulastlöschung) Baum im Straßenraum Baum im Straßenraum Baum im Straßenraum Baum im Straßenraum Baum im Straßenraum Baum im Straßenraum Baum im Straßenraum KITA Erdgeschosszone, nicht störendes Gewerbe Hol- & BringverkehrKITA Spielfläche Kita Spielfläche Kita Lageplan Emma Areal | 1:500
Beschlussvorlage APS/032/2025
7231 Zeichen
APS/032/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage, Emmastraße 25 – Neubau eines Seniorenpflegeheims, einer Wohnbebauung mit teilweiser gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss und Tiefgarage. Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 25.03.2025 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 26.03.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen und Ausnahmen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung, der GRZ und GFZ, der Geschossigkeit, der textlichen Festsetzung 4.3 (Geräuschpegelbegrenzung) sowie eines im Bebauungsplan festgesetzten Alleenbaums. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5575/057. Das Vorhaben wird bauplanungsrechtlich gemäß § 30 Absatz 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet (GE), eine GRZ von 0,6 und eine GFZ von 1,2 sowie eine II-Geschossigkeit fest. Laut textlicher Festsetzung 4.3 dürfen die von den einzelnen Betrieben ausgehenden Geräuschimmissionen tagsüber den Geräuschpegel von 53 dB(A) und nachts von 38 db(A) nicht überschreiten. Ebenso sind im Bebauungsplan auf der Emmastraße Alleebäume festgesetzt. Im Bestand befinden sich auf dem Grundstück ein Parkplatz sowie verschiedene gewerbliche Nutzungen. Darunter sind eine KFZ-Werkstatt, ein Fitnessstudio, ein Seite 2 Bierverlag sowie ein Gastronomiebetrieb. Geplant ist die Errichtung eines IV bis V-geschossigen Pflegeheims sowie einer VI- geschossigen Wohnbebauung mit einer darunter befindlichen Tiefgarage. Nicht störende Gewerbebetriebe sind in Teilen des Wohnbaukörpers sowie des Pflegeheims vorgesehen (angedacht sind Werkstätten für Orthopädie, Physiotherapie, Gastronomie und Fitnessstudio o. ä.) Für das Vorhaben ist die Erteilung der folgenden Befreiungen erforderlich: Das Pflegeheim ist als Anlage für gesundheitliche Zwecke im Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässig. Für die geplante Wohnnutzung ist eine Befreiung erforderlich. Gleiches gilt für die Geschossigkeit, die die festgesetzte überschreitet. Im Bereich der Wohnbebauung wird die festgesetzte GRZ von 0,6 mit 0,46 unterschritten, im Bereich des Pflegeheims mit 0,64 leicht überschritten Die GFZ beträgt für den Bereich Pflege 2,33 und im Bereich Wohnen 2,38. Zur Realisierung der Tiefgarageneinfahrt sowie der oberirdischen Stellplätze ist die Entfernung eines Alleebaums im öffentlichen Straßenraum erforderlich. Aufgrund des Bauvolumens von über 7000 m³ und der Grundstücksgröße von über 1000 m² fällt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen und Ausnahmen in die Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung. Begründung: Aufgrund der verkehrlichen Situation im Bereich des Baugrundstücks und der fehlenden Durchfahrt an der Bahnlinie ist das Grundstück für gewerbliche Nachnutzung bedingt geeignet. Straßenbegleitend sind auf der Emmastraße beidseitig Wohnnutzungen vorhanden. Zusätzlich besteht in der Stadt ein erhöhter Bedarf an Wohnungen und Pflegeeinrichtungen. Letztere sind in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässig. Unter Anwendung des § 31 Abs. 3 BauGB ist aus Sicht der Verwaltung hier auch eine Wohnnutzung auf diesem Grundstück genehmigungsfähig – auch mit den erhöhten Ausnutzungsziffern hinsichtlich der Geschossigkeit und der GFZ. Dies ist möglich vor dem Hintergrund, dass trotz der Lärmbelastung durch Bahn und vorhandene Gewerbebetriebe gesunde Wohnverhältnisse durch architektonische Schallminderung nachgewiesen werden können. Das heute zu 100 % versiegelte Grundstück wird großflächig entsiegelt. Die Dächer werden intensiv und extensiv begrünt. 24 zusätzliche Bäume werden hier gepflanzt. Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft werden, ob die Tiefgarageneinfahrt optimiert werden kann. Ansonsten wird der Alleebaum durch Neupflanzungen kompensiert. Nachrichtlich: Der Nachweis der erforderlichen Stellplätze ist Teil des weiteren Genehmigungsverfahrens. Anlagen: Katasterplan Luftbild Bebauungsplan Auszug Lageplan Seite 3 Lageplan Grünflächen Grundriss EG Grundriss Regelgeschoss Systemschnitt Axonometrie Axonometrie Gesamtareal 52,95 5 64,32 5 31,98 32,81 21,26 5 10,59 28,65 39,49 5 49,77 20,54 5 14,44 14,62 35,96 5 6,525 16,78 6,525 7,305 11,97 TG V IV VI I II II Wohnen Pflege OKAttika 12,75m OKAttika 15,75 OKAttika 18,70m mögliche Teilungsgrenze mögliche Teilungsgrenze Dachbegrünung PV-Anlage Dachbegrünung PV-Anlage 11 Appartements Azubi-Wohnen EingangWohnen Eingang Wohnen Eingang Wohnen Eingang Pflege I Tagespflege Anlieferung Gangerschließung 80 Bewohner Dachbegrünung PV-Anlage Tagespflege EG 20 Besucher Emmastraße Patio Pflege Patio Patio Quartiersgarten 01 02 03 04 05 06 0807 09 10 11 12 Bahnkörper OK Böschung Bahnkörper Gleisbett OK Böschung Bahnkörper I OKAttika 4,00 I OKAttika 4,00 grenzständige Bebauung grenzständige Bebauung EKFF EG = 36,30 m ü. NHN OKFF EG = 36,30 m ü. NHN OKFF EG = 36,30 m ü. NHN OKFF EG = 36,30 m ü. NHN LaubbaumØ=10m h=15m ehemaliger Notausgang in Grenzwand Fitness-Studio (Baulastlöschung) Baum im Straßenraum Baum im Straßenraum Baum im Straßenraum Baum im Straßenraum Baum im Straßenraum Baum im Straßenraum Baum im Straßenraum nicht störendes Gewerbe Erdgeschosszone, nicht störendes Gewerbe Lageplan Emma Areal | 1:500 165,75 m2 704,94 m2 578,09 m2 2 1 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 1.343,67 m2 350,70 m2 91,58 m2 42,62 m2 33,43 m2 23,38 m2 42,61 m2 20,85 m2 41,52 m2 127,41 m2 119,15 m2 121,31 m2 57,49 m2 11,64 m2 119,70 m2 36,09 m2 56,24 m256,24 m2 VI IV V I I II II TG Oberkante Böschung Gleiskörper Oberkante Böschung Bahnkörper Beginn Gleisbett I Tiefgarage 852 m² 712 m² 214 m² 185 m² Baum im Straßenraum Baum im Straßenraum Baum im Straßenraum Baum im Straßenraum Baum im Straßenraum Baum im Straßenraum Baum im Straßenraum Lageplan Grünflächen & Baumstandorte | 1:500 GRZ I 0,54 GFZ I 2,25 4.027 m² / 7.540 m² 18 m²Balkon 16.962 m² / 7.540 m²185 m² 214 m² 712 m² 852 m² Grünflächen 1.963 m² 148 m² 165 m² 350 m² 578 m² 704 m² 1.343 m² Dachfläche begrünt 3.288 m² Baumpflanzung Baumbestand Baumfällung 24 Erdgeschoss Café Tagespflege Pflege Nutzungskonzept Erdgeschoss Pflege Wohnen nicht störendes Gewerbe 1.660 m² 650 m² 850 m² Wohnen nicht störendes Gewerbe nicht störendes Gewerbe 160 m² Nutzungskonzept Regelgeschoss Regelgeschoss Pflege Pflege Wohnen nicht störendes Gewerbe 1.660 m² Wohnen 6,35 18,70 OK Attika -3,50 OKFF TG +18,70 OK Attika ±0,00 OKFF EG +3,50 OKFF OG1 +6,50 OKFF OG2 +9,45 OKFF OG3 +12,40 OKFF OG4 +15,35 OKFF OG5 Bahnkörper - Oberbilker Allee - Tiefgarage Volksgarten Wohnen GrundstücksgrenzeGrundstücksgrenze Substrataufbau ≥60 cm nicht störendes Gewerbenicht störendes Gewerbe Lageplan Emma Areal | 1:500Systemschnitt Nord-Süd I 1:500 Axonometrie 2 Wohnen Pflegen nicht störendes Gewerbe nicht störendes Gewerbe Axonometrie Gesamtareal
Beschlussvorlage
4025 Zeichen
APS/032/2025/1 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Emmastraße 25 - Neubau eines Seniorenpflegeheims, einer Wohnbebauung mit teilweiser gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss und Tiefgarage Fachbereich: 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 24.06.2025 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 25.06.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung erteilt die erforderlichen Befreiungen und Ausnahmen. Sachdarstellung: Das Vorhaben wurde dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung bereits in der Sitzung am 25.03.2025 unter der Vorlagenummer APS/032/2025 vorgelegt. Aufgrund der Anregungen aus der Sitzung wurden Anpassungen vorgenommen. Die Gesamtbruttogeschossfläche liegt nach aktuellem Planungsstand be i ca. 19.000 m². Gegenüber der zuletzt vorgestellten Planung, in der eine BGF von ca. 18.000 m² vorgesehen war, stellt dies eine Erhöhung dar. Die Bruttogeschossfläche der geplanten gewerblichen Nutzung hat sich gegenüber der vorherigen Planung leicht ve rringert: Während in der vorherigen Fassung ca. 1.660 m² vorgesehen waren, sieht die aktuelle Planung ca. 1.500 m² vor. Zusätzlich zur bisherigen Planung wurde nun eine Kindertagesstätte mit einer Fläche von ca. 800 m² in das Nutzungskonzept mit aufgenom men. Von den verbleibenden ca. 16.700 m² entfallen 7.500 m² auf eine Pflegeeinrichtung. Die geplante Seite 2 Wohnbebauung wird auf 800 m² von den geplanten 9000 m² öffentlich gefördert errichtet werden. Die Integration der Kindertagesstätte in das Nutzungskonzept hat zu einer geringfügigen Veränderung der Grundrisse geführt, was wiederum eine Anpassung der Grundflächenzahl (GRZ) sowie der Geschossflächenzahl (GFZ) erforderlich macht. Die Grundflächenzahl (GRZ) im Bereich der Wohnnutzung beträgt nach aktuellem Planungsstand 0,51 und liegt damit geringfügig über dem zuvor vorgesehenen Wert von 0,48. Ebenso wurde die Geschossflächenzahl (GFZ) im Bereich Wohnen angepasst: Sie beträgt nun 2,58 gegenüber 2,38 in der vorherigen Planung. Hinsichtlich der Grünflächenbil anz ergeben sich gegenüber der vorherigen Planung geringfügige Anpassungen: Von den nicht überbauten Grundstücksflächen sind nunmehr ca. 2.080 m² als Grünflächen vorgesehen; zuvor waren hierfür ca. 2.000 m² eingeplant. Auch bei den Dachflächen ist eine Erhöhung der Begrünung vorgesehen: Aktuell sind ca. 3.550 m² Dachflächen begrünt geplant, gegenüber ca. 3.300 m² in der vorhergehenden Planung. Die geplante Quotierung beträgt 50,3 % und beinhaltet gefördertes Wohnen (800 m²) sowie eine Pflegeeinrichtung (ca. 7500 m²). Begründung: Die Begründungen der oben genannten Vorlage APS/032/2025 besitzen weiterhin Gültigkeit. Die geplante Quotierung gem. Baulandmodell beträgt 50,3 % und beinhaltet gefördertes Wohnen (800 m²), sowie eine Pflegeeinrichtung (ca. 7500 m²). Um die erforderliche Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB erteilen und als Teil der öffentlichen Belange das Baulandmodell umsetzen zu können, wird die Verwaltung eine Nebenbestimmung in den Vorbescheid aufnehmen, wonach die Antragstellerin verpflichtet ist, vor Einreichung eines Bauantrages einen Vertrag mit der Stadt zu schließen, der den Bau und die Vermietung von 800 m² gefördertem Mietwohnungsbau sowie die Errichtung und den Betrieb einer Pflegeeinrichtung zum Inhalt hat. Weitere Vertragsinhalte werden das Geltend machen von Vertragsstrafen bei Vertragsverstößen sowie deren Absicherung durch die Hinterlegung einer Bankbürgschaft sein. Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen und Ausnahmen keine Bedenken. Seite 3 Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Quotierung, Grundrisse Systemschnitt Axonometrie Axonometrie Gesamtareal Beschlussvorlage APS/032/2025
Bebauungsplan
34 Zeichen
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- APS/032/2025/1
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 03.06.2025
- Erstellt
- 03.06.2025 10:00