2018/0348
Geh- und Radwegbrücke über die Rheinstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2018/0348
3491 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.01.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs-
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0348
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6197
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Geh- und Radwegbrücke über die Rheinstraße
Vorlage vom: 14.01.2019
Beschlussvorschlag :
1. Der Fällung von sieben Bäumen im Zuge des Baus der Geh - und Radwegbrücke wird
zugestimmt.
2. Der optionalen Fällung bei Bedarf wird zugestimmt. Für die Durchführung einer Fällung
eines optionalen Baumes ist die Zustimmung der Ökologischen Baubegleitung notwendig.
3. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über die Kostenstelle 066 -100-1000,
Investitionsnummer 08066 -6197.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14. Januar 2019
Der Bau der Geh- und Radwegbrücke über die Rheinstraße wurde bereits im vergangenen Jahr
vom Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung (Vorlage-Nr. 2017/0293) beschlossen.
Seit dem 13.12.2018 liegt auch der Förderbescheid über 70% der förderfähigen Bau kosten
(ca. 2,3 Mio Euro) vor.
Der sich in einem Realisierungswettbewerb im Jahr 2006 durchgesetzte und erstmalig im Jahr
2010 zum Bau beschlossene Entwurf (Vorlage-Nr. 2010/0354) sah die Fällung von 14 Bäumen
vor. Im Zuge einer notwendigen Aktualisierung des Artenschutzfachbeitrags wurde eine
unerwartet veränderte und deutlich angestiegene Population des geschützten Heldbocks
festgestellt. Die Untersuchung ergab, dass die vorliegende Besiedlung des geschützten Käfers
ein Verbotsbestand nach §44 (1) BNatSchG erfüllt. Die nun erfolgte Umverlegung der
nördlichen Rampe erfüllt die Voraussetzung einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 (7)
BNatSchG. In diesem Zuge wurde zusätzlich eine Eingriffsminimierung in den vorhandenen
Baumbestand vorgenommen, sodass nun lediglich noch 7 Bäume definitiv zu fällen sind, 3
weitere nur bei Bedarf.
Um den Eingriff in die Grünflächen zu minimieren, ist vorgesehen, den Einhub der
Stahlbauteile über Rheinstraße und Straßenbahngleise sowie die Montage der nördlichen
Rampe mittels eines 500t-Mobilkrans von der Rheinstraße aus durchzuführen. Um den
Kranausleger nicht zu behindern, müssen die Bäume Nr. 89 und 90 (Grünstreifen zwischen
Rheinstraße und Straßenbahn) zumindest zurückgeschnitten werden. Die Bäume Nr. 5 und 9
sollen ebenfalls möglichst erhalten werden und der notwendige Platz zur Brückenmontage soll
durch Rückschnitt geschaffen werden. Falls ein Rückschnitt keine ausreichende Freiheit
schaffen sollte oder die Verkehrssicherheit gefährdet sein sollte, müsste nach Abstimmung mit
der Ökologischen Baubegleitung im Bedarfsfall auch eine Fällung der Bäume Nr. 5, 89 und 90
möglich sein.
Dieser Sachverhalt ist mit dem Grünflächenamt abgestimmt worden.
Darmstadt, 14.01.2019
DIE DEZERNENTIN III
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Rheinstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0348
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.01.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00