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2018/0348

Geh- und Radwegbrücke über die Rheinstraße

Magistratsvorlage 14.01.2019

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2018/0348

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2018/0348

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
16.01.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Straßenverkehrs- 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0348 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  08066-6197 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Geh- und Radwegbrücke über die Rheinstraße  
 
Vorlage vom: 14.01.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Fällung von sieben Bäumen im Zuge des Baus der Geh - und Radwegbrücke wird 
zugestimmt. 
2. Der optionalen Fällung bei Bedarf wird zugestimmt. Für die Durchführung einer Fällung 
eines optionalen Baumes ist die Zustimmung der Ökologischen Baubegleitung notwendig.  
3. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über die Kostenstelle 066 -100-1000, 
Investitionsnummer 08066 -6197. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14. Januar 2019  
 
Der Bau der Geh- und Radwegbrücke über die Rheinstraße wurde bereits im vergangenen Jahr 
vom Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung (Vorlage-Nr. 2017/0293) beschlossen. 
Seit dem 13.12.2018 liegt auch der Förderbescheid über 70% der förderfähigen Bau kosten 
(ca. 2,3 Mio Euro) vor. 
 
Der sich in einem Realisierungswettbewerb im Jahr 2006 durchgesetzte und erstmalig im Jahr 
2010 zum Bau beschlossene Entwurf (Vorlage-Nr. 2010/0354) sah die Fällung von 14 Bäumen 
vor. Im Zuge einer notwendigen Aktualisierung des Artenschutzfachbeitrags wurde eine 
unerwartet veränderte und deutlich angestiegene Population des geschützten Heldbocks 
festgestellt. Die Untersuchung ergab, dass die vorliegende Besiedlung des geschützten Käfers 
ein Verbotsbestand nach §44 (1) BNatSchG erfüllt. Die nun erfolgte Umverlegung der 
nördlichen Rampe erfüllt die Voraussetzung einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 (7) 
BNatSchG. In diesem Zuge wurde zusätzlich eine Eingriffsminimierung in den vorhandenen 
Baumbestand vorgenommen, sodass nun lediglich noch 7 Bäume definitiv zu fällen sind, 3 
weitere nur bei Bedarf. 
 
Um den Eingriff in die Grünflächen zu minimieren, ist vorgesehen, den Einhub der 
Stahlbauteile über Rheinstraße und Straßenbahngleise sowie die Montage der nördlichen 
Rampe mittels eines 500t-Mobilkrans von der Rheinstraße aus durchzuführen. Um den 
Kranausleger nicht zu behindern, müssen die Bäume Nr. 89 und 90 (Grünstreifen zwischen 
Rheinstraße und Straßenbahn) zumindest zurückgeschnitten werden. Die Bäume Nr.  5 und 9 
sollen ebenfalls möglichst erhalten werden und der notwendige Platz zur Brückenmontage soll 
durch Rückschnitt geschaffen werden. Falls ein Rückschnitt keine ausreichende Freiheit 
schaffen sollte oder die Verkehrssicherheit gefährdet sein sollte, müsste nach Abstimmung mit 
der Ökologischen Baubegleitung im Bedarfsfall auch eine Fällung der Bäume Nr. 5, 89 und 90 
möglich sein. 
Dieser Sachverhalt ist mit dem Grünflächenamt abgestimmt worden. 
 
Darmstadt, 14.01.2019 
 
 
DIE DEZERNENTIN III 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

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Orte (1)

  • Rheinstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0348
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.01.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00