0099/2022
Verlängerung des Durchführungszeitraumes für Sanierungsmaßnahmen im Geltungsbereich der Sanierungssatzung 'Umfeld Archäologische Zone am Rathaus'
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Anlage 1 Karte Abgrenzung des Sanierungsgebietes
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Anlage 1
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/15 151/2 Vorlagen-Nummer 0099/2022 Freigabedatum 14.01.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verlängerung des Durchführungszeitraumes für Sanierungsmaßnahmen im Geltungsbereich der Sanierungssatzung 'Umfeld Archäologische Zone am Rathaus' Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Gültigkeit der Sanierungs- satzung 'Umfeld Archäologische Zone am Rathaus' vom 25.05.2007 (bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Köln am 13.06.2007) bis zum 31.12.2030 zu verlängern. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf eine nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 1 - Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 Rat 17.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen ☒ Nein A uswirkungen auf den Klimaschutz ☒ Nein ☐ Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) ☐ Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 22.06.2006 realisiert die Stadt Köln mit dem Projekt 'Ar- chäologische Zone' auf einer Fläche von insgesamt rund 6.000 m² eine Museumslandschaft in unmit- telbarer Nachbarschaft des historischen Rathauses. Das Projekt wird in Kooperation mit dem Land- schaftsverband Rheinland (LVR) und mit Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Regionale 2010 umgesetzt. Das Projekt beinhaltet einen 600 m langen unterirdischen Ausstellungsparcours als Erweiterung des Praetoriums und einen oberirdischen Museumsteil. Die Archäologische Zone und das Jüdische Mu- seum, die nach Fertigstellung dem LVR übergeben werden sollen, wurden Anfang 2016 in 'MiQua. LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln' (kurz: 'MiQua' für 'Museum im Quartier') umbenannt. Die Finanzierung der Gesamtkosten für das 'Museum im Quartier' in Höhe von rund 127 Mio. Euro (Stand 05/2021) wird durch die Stadt Köln getragen. Es wird vom Land NRW mit Städtebaufördermit- teln gefördert. Die komplexe Neugestaltung mit ihren Verknüpfungen zu den angrenzenden Kultureinrichtungen und der Projektentwicklung 'Via Culturalis' erforderten für das Umfeld der Archäologischen Zone die förm- liche Festlegung eines kleinräumigen Sanierungsgebietes gemäß § 142 Abs. 1, 3 und 4 Baugesetz- buch (Abgrenzung siehe Anlage 1), das der Rat in seiner Sitzung am 27.03.2007 unter dem Titel 'Um- feld Archäologische Zone am Rathaus' beschlossen hat. In dem Ratsbeschluss wurde entsprechend der damaligen Zeitplanung die Durchführung der Sanie- rungsmaßnahmen bis zum 31.12.2015 festgelegt. Dieser ursprünglich vorgesehene Durchführungs- zeitraum konnte aufgrund von bis dahin entstandenen Verzögerungen bei der Maßnahme nicht ein- gehalten werden. Die Verzögerungen waren begründet in der komplexen Baulogistik, einer erheblich höheren Dichte relevanter Funde und der einhergehenden deutlich längeren Grabungszeit. Daher wurde bereits 2015 die Sanierungssatzung 'Umfeld Archäologische Zone am Rathaus' gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB durch Beschluss des Rates in seiner Sitzung am 12.11.2015 bis Ende 2020 erstmalig verlängert (Vorlagen-Nummer 2674/2015). Zwischenzeitlich ergab sich eine weitere Bauzeitenverschiebung durch Tiefbauarbeiten, längere Kampfmittelsondierungen und neue Befundsituationen. Die damit verbundene Verschiebung von Nachfolgegewerken ergab, dass die Übergabe des 'MiQua. LVR-Jüdischen Museums im Archäologi- schen Quartier Köln' durch die Stadt Köln an den zukünftigen Betreiber LVR zunächst auf den 31.03.2025 verschoben wurde. Ein entsprechender Sachstandsbericht wurde dem Ausschuss Kunst und Kultur am 30.11.2021 unter der Vorlagen-Nummer 2820/2021 vorgelegt. Aufgrund der im De- zember 2021 erfolgten Kündigung des zuständigen Stahlbauunternehmens und der einhergehenden Verzögerung der Folgegewerke, ergibt sich eine zusätzlich verlängerte Gesamtbauzeit. Aus der Summe der zeitlichen Verzögerungen ergibt sich der Bedarf einer zweiten Verlängerung der 3 Sanierungssatzung. Damit sichergestellt wird, dass alle notwendigen Schritte für den Abschluss der Sanierungsmaßnahme zeitlich berücksichtigt werden können, ist eine Verlängerung der Gültigkeit der Sanierungssatzung 'Umfeld Archäologische Zone am Rathaus' gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB bis zum 31.12.2030 erforderlich. Anlagen: Anlage 1 Karte Abgrenzung des Sanierungsgebietes
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0099/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.01.2022
- Erstellt
- 10.01.2022 12:21