Mandari Insight

V/0710/2023

Gewinnung und Arbeitsmarktintegration von Fachkräften / Aufbau von Beratungs- und Informationsstrukturen

Vorlagen 11.12.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 22.05.2024, TOP 8

Anlage A

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Ansehen

Anlage_1_Grafik_Der_Weg_in_den_deutschen_Arbeitsmarkt

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Ansehen

Anlage_4_A-R_0052_2022

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Ansehen

Anlage_3_A-R_0034_2022

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Ansehen

Anlage_2_Übersicht_erforderliche_Deutschkenntnisse_je_nach_Visumsart

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

2333 Zeichen

Anlage A zur V/0710/2023 
Kurzüberblick 
Mit den Anträgen an den Rat A-R/0034/2022 („International Welcome Desk“) und A-R/0052/2022 
(„Fachkräfte für Münster – ein International Professionals Office einrichten“) wurden Beratungs- 
und Servicestrukturen zur Gewinnung und Arbeitsmarktintegration von Fachkräften angeregt. Die 
Vorlage zeigt ein Verfahren für Konzeptentwicklung und modellhaften Erprobung auf. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Vorlage hat Bezug zu folgenden Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess 
 Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-
Westfalen 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. 
 
Zudem beschreibt die Vorlage Maßnahmen zu einigen Leit- und Teilzielen des Migrationsleitbil-
des, insbesondere für das übergeordnete Leitziel „Überwindung von Rassismus und Diskriminie-
rung“ sowie in den Handlungsfeldern Wirtschaft und Arbeit sowie Bildung und Sprachen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0116 Migrations- und Integrationsmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen für die kommunale Integrationsarbeit sind das Teilhabe- und Integrations-
gesetz NRW sowie der Ratsbeschluss zum Migrationsleitbild der Stadt Münster (V/0203/2019). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Die Vorlage zielt auf Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung/-integration, Adressat*innen sind Ar-
beitnehmende und Unternehmen. Die Beratungsstelle soll den gesamten Arbeitsmarkt und alle 
Diskriminierungsformen berücksichtigen, so dass die Vorlage ebenfalls Relevanz für die Gleich-
stellung, Demografie und Inklusion hat.

Anlage_1_Grafik_Der_Weg_in_den_deutschen_Arbeitsmarkt

4137 Zeichen

Der Weg in den deutschen Arbeitsmarkt
Visum- & Einreiseprozess für Zuwanderer aus Drittstaaten mit Visumpflicht
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Visumverfahrens. Die dargelegten Schritte dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit des Antragsverfahrens für Aufenthaltstitel. Weitere Details zum Visumver-
fahren und Informationen über wichtige Anlaufstellen erhalten Sie auf www.make-it-in-germany.com.
Anlass 
der Einreise
Arbeiten
Arbeiten 
(Blaue Karte EU)
Forschung
Arbeitsplatzsuche
Selbstständigkeit
Familiennachzug zu 
ausländischen 
Fachkräften
Anerkennung
Zulassungsvoraussetzungen
Allgemein gelten u.a.: Reisepass, Finanzierungs-
nachweis, kein bestehender Ausweisungsgrund
Beantragungsprozess Ausland
Klärung zwischenstaatlicher Vereinbarungen
und Sonderabkommen
∙ Jobangebot in Deutschland / Arbeitsvertrag
∙ Anerkannte bzw. vergleichbare Qualifikation
∙ Zustimmung zur Beschäftigung durch die BA 
∙ Ggf. Berufsausübungserlaubnis
∙ Ggf. Gehaltsgrenze beachten (z.B. Personen über 45  
 Jahre: 48.180 € im Jahr 2023)
∙ Anfrage kostenfrei
∙ Über mögliche Wartezeiten bei der Terminbean-
 tragung informieren die Auslandsvertretungen auf  
 ihren Webseiten.
∙ Krankenversicherungsschutz ab der 
 Ankunft in Deutschland notwendig.
∙ Antragsformular kostenfrei
∙ Visumgebühren: 75€
∙ Bearbeitungsdauer: einzelfallabhängig, zwischen 
 wenigen Tagen und mehreren Monaten
∙ Bei Antragsablehnung: erneuter Antrag möglich 
∙ Liste der erforderlichen Unterlagen für   
 Termin bei der Ausländerbehörde anfragen
∙ Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen:
 Reisepass, Finanzierungsnachweis, kein   
 bestehender Ausweisungsgrund
∙ Gebühren je nach Ort, Aufenthalts-   
 zweck und Dauer des Aufenthalts 
 unterschiedlich
∙ Gebühren für Aufenthaltserlaubnis können 
 bis zu 100€ betragen
∙ Jobangebot in Deutschland
∙ Anerkannter bzw. vergleichbarer Hochschulabschluss
∙ Ggf. Berufsausübungserlaubnis
∙ Bruttojahresgehalt von min. 58.400 € oder 45.552 € in  
 MINT-Berufe (Jahr 2023)
∙ Ggf. Zustimmung  zur Beschäftigung durch die BA
∙ Anerkennungsbescheid / Defizitbescheid
∙ Deutschkenntnisse Niveau A2
∙ Anmeldebestätigung einer geeigneten 
 Qualifizierungsmaßnahme
∙ Finanzierungsnachweis
∙ Anerkannter oder vergleichbarer Hochschul- 
 oder Berufsabschluss
∙ Finanzierungsnachweis
∙ Deutschkenntnisse Niveau B1 (Beruflich Qualifizierte)
∙ Aufnahmevereinbarung bzw. Vertrag  mit Forschungs- 
 einrichtung
∙ Ggf. Weitere Finanzierungsnachweise (z.B. Stipendium)
Gewerbetreibende:
∙ Wirtschaftliches Interesse in Deutschland
∙ Positive Auswirkungen auf deutsche Wirtschaft
∙ Eigenkapital- bzw. Kreditzusage
∙ Personen über 45 Jahre: Angemessene Altersvorsorge
Freiberufler:
∙ Erlaubnis zur Ausübung des Berufs
∙ Finanzierungsnachweis des Vorhabens
∙ Sicherung des Lebensunterhalts
∙ Personen über 45 Jahre: Angemessene Altersvorsorge
Aufenthaltserlaubnis 
nach Einreise
Aufenthaltstitel entspricht dem im
 Visum eingetragenen Einreisezweck
§ 18 Abs. 2, 18a, 18b Abs. 1 
oder § 19c AufenthG 
Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme 
einer qualifizierten Beschäftigung
§ 18b Abs. 2 AufenthG 
Blaue Karte EU
§ 20  Abs.1 und 2 AufenthG
Nach erfolgreicher Jobsuche - 
§§ 18 Abs. 2, 18a oder § 18b Abs.1 
AufenthG 
Aufenthaltserlaubnis zur 
Aufnahme einer qualifizierten 
Beschäftigung
§ 18b Abs. 2 AufenthG
Blaue Karte EU
§ 16d AufenthG
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der 
Anerkennung ausländischer Berufs-
qualifikationen
§ 18d AufenthG
 Aufenthaltserlaubnis zum 
Zweck der Forschung
§ 21 AufenthG
Aufenthaltserlaubnis zur 
Ausübung einer selbständigen 
oder freiberuflichen Tätigkeit
§ 29 AufenthG
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck 
der Familienzusammenführung 
von Ausländern
§ 30 AufenthG
Ehegattennachzug
§ 32 AufenthG
Kindernachzug
 
Terminanfrage 
an deutsche
 Botschaft
Antragstellung 
Visum
Antragstellung 
Aufenthalts-
erlaubnis
Beantragungsprozess 
Deutschland
Einreise nach
Deutschland
∙ Ehegatte oder Eltern mit gültigem Aufenthaltsrecht in   
 Deutschland
∙ Mindestalter der Ehegatten: 18 Jahre
Darstellung: Institut der deutschen Wirtschaft
© Make it in Germany; Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; Stand: Januar 2023

Anlage_4_A-R_0052_2022

4386 Zeichen

2
7. ZielundAufgabedes International Professionals Office istdieUnterstützungder
FachkräftebeiderIntegrationinbestehendeStrukturen insbesondereauchder
IntegrationvonGeflüchtetenindenMünsteranerArbeitsma rkt.Indie
KonzeptionierungwerdenderIntegrationsratundweitereSt ellen,diemit
Migrations-undGleichstellungsfragenbefasstsind,eingebund en.Um
ParallelstrukturenzuvermeidenundSynergieeffektezuerziel en,werdengenerell
diebestehendenstädtischenAngeboteberücksichtigtundKooperat ionen
angestrebt.
Begründung:
BundesweitfehlenüberalleBerufehinwegmehralseinehalb eMillionFachkräfte.Auch
inMünsteristdasProblemhochaktuell:ObPfleger*innen,Musikpä dagog*innenoder
Erzieher*innen
immermehrStellenbleibenunbesetzt.IndenMünsteraner
KindertagesstättenbeispielsweiseschließenregelmäßigGrupp en,das
Betreuungsangebotistnichtmehrgesichert.WährenddafürimHa ushalt2021auf
InitiativevonVoltMünsterbereitsGeldbereitgestelltwurde ,umFachkräfteausSpanien
anzuwerbenundzuunterstützen,brauchenwirlangfristigüberv ieleBerufsgruppen
hinwegmehrInitiativen.Esistdaherunumgänglich,soschnellwi emöglicheinezentrale
Anlaufstellezuschaffen,diedeninternationalenFachkräften, dienachMünsterkommen
möchtenoderbereitsdasind,denEinstiegindenArbeitsmarktve reinfacht.
Das International Professionals Officesollgenauhieransetzen:
Beim International Professionals Office handeltessichumeineguterreichbareerste
AnlaufstellefürFach-undFührungskräfte,dieausdemAuslandkom menoderbereitsin
Münsterleben,sowiefürinteressierteArbeitgebende.DasAnge botsollsichsowohlan
Zuwander*innenausderEuropäischenUnionalsauchausDrittsta atenrichten.Für
MenschenmitFluchtgeschichteundgeklärtemAufenthaltsstatussol lesebenfalls
Angebotegeben.
Das International Professionals Office isterstensvorallemBeratungs-und
VermittlungsstellemitbesondererExpertiseinEinreise-undAu fenthaltsfragenfür
internationaleFachkräfteaufderSuchenacheinemArbeitsplatz ;dochauch
Arbeitgeber*inneninMünsterwerdenangesprochen.
ImzweitenSchrittbegleitetdas International Professionals Office dieFachkräfteund
derenFamilieninMünster,bietetersteundweiterführendeIn formationenzumLeben
undArbeitenundschafftsoeineWillkommens-undLebenskultur.Als eineArtLotse
bündeltdas OfficeInformationen,Netzwerke,InstitutionenwieBehörden,Ämter und
sozialeAngebote.Beratenwerdensollu.a.zudenThemenAufen thalts-und
Arbeitserlaubnis,AnerkennungvonBerufs-undBildungsabschlü ssenoderzum
SozialversicherungsweseninDeutschland.
ImFokussolldiekostenfreie,migrationssensibleundmehrsprachige Beratungbei
behördlichen,beruflichenundorganisatorischenThemenstehen .Auchbeiden
anfänglichenBedarfendesFamilien-undPrivatlebens,wiez.B .derSuchenacheinem
passendenSchulplatzoderMöglichkeitenderKinderbetreuung, solldas International

3
Professionals Officeunterstützen.InderBildungsberatungdesAmtesfürSchuleund
WeiterbildungsowiedemFamilienbürodesAmtesfürKinder,Ju gendlicheundFamilien
findensichdiedafürerforderlichenStrukturen,mitdenendas International Professionals
Officeengzusammenarbeitenkann.
DesWeiterenkannesallgemeinzuWeiterbildungsmöglichkeite nundSprachkursen
informierenundKooperationenzubestehendenAngebotenstäd tischerInstitutionen,
OrganisationenundVereinenaufbauen,umausdemAuslandnachM ünstergezogene
FachkräfteumfangreichauförtlicheKultur-undFreizeitangeb oteaufmerksamzu
machen.SchließlichistfürFachkräfteausdemAuslandeineWohnung inMünsteroder
dernäherenUmgebungunerlässlich,umhiereineArbeitsstellea ntretenzukönnen.
GleichzeitigistesfürdieseMenschenbesondersschwierig,einegee igneteWohnungzu
finden.Das International Professionals Office solldeshalbauchandieserStelle
unterstützenundfürsämtlicheFragenrundumdasThemaWohneni nMünsterals
zentraleAnlaufstellezurVerfügungstehen.EineZusammenarb eitmitörtlichen
Unternehmenundggf.schonvorhandenenNetzwerkenbietetdieCh ance,sämtliche
UnterstützungsangebotefürausländischeFachkräftebeiderWohn ungssuchezentral
zusammenzuführenundderZielgruppeniedrigschwelligbereit zustellen.
Insgesamtsolldas International Professionals Office vondenbereitsbestehenden
StruktureninnerhalbvonMünsterprofitieren,indemeinenge rKontaktzuverschiedenen
NGOs,VerbändenundKammernetc.gepflegtundweiterausgebau twird.Das
International Professionals Office sollbestehendeAngeboteundStrukturenergänzen
undnichtersetzen.
gez. gez. gez.
Dr.BrigitteHasenjürgen SandraBeer HeleneGoldbeck
LeonHerbstmann LiaKirsch TimPasch
HaraldWölter undFraktion
ChristophKattentidt
undFraktion

Anlage_3_A-R_0034_2022

2001 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A -R/0034/2022  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Rothenburg 20/21 
48143 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
fdp-ms.de 
 
 
 
 
Antrag nach § 3 Abs. 2 GO an den Rat der Stadt Münster Münster, 04.06.2022 
 
International Welcome Desk 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Errichtung eines „Inter-
national Welcome Desk“ in Münster zu erstellen. Das Konzept soll dem Rat noch im laufenden Ka-
lenderjahr vorgelegt werden. 
 
Folgende Aspekte sollen bei der Konzeptionierung berücksichtigt werden: 
1. Der International Welcome Desk soll als zentrale Anlaufstelle für Fach - und Führungskräfte aus 
dem Ausland – unabhängig davon, ob es sich um Zuwander :innen aus Drittstaaten oder der Euro-
päischen Union handelt – fungieren. 
2. Die Wirtschaftsförderung Münster und Münster Marketing sollen maßgeblich bei der Konzeptio-
nierung beteiligt sein. Zusätzlich soll ein starker Austausch mit weiteren relevanten Akteuren und 
Organisationen (z.B. IHK, HWK und WWU) hergestellt werden. 
3. Der International Welcome Desk soll analoge und digitale Beratungsangebote anbieten. 
4. Konzeptionierung eines Internetauftrittes, der alle relevanten Informationen, Netzwerke sowie 
Institutionen, einschließlich der zuständigen Ämter und Behörden, bündelt. Der Internetauftritt soll 
in mehreren Sprachen abrufbar sein. Es soll geprüft werden, inwiefern eine entsprechende Social -
Media-Präsenz sinnvoll ist. 
5. Mitarbeitende sollen interkulturelle Kompetenzen sowie Mehrsprachigkeit als Kernfähigkeiten 
aufweisen. 
6. Eine Integration in bestehende Strukturen – insbesondere der Integration von Geflüchteten in 
den Münsteraner Arbeitsmarkt – muss gewährleistet sein. Um Parallelstrukturen zu vermeiden, sind 
die bestehenden städtischen Angebote zu berücksichtigen. 
 
gez. 
 
Jörg Berens 
Bernd Mayweg 
Heinrich Götting 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster

Anlage_2_Übersicht_erforderliche_Deutschkenntnisse_je_nach_Visumsart

1404 Zeichen

Visumsart Erforderliche Deutschkenntnisse gemäß des Gemeinsamen 
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Visum zum Arbeiten für Fachkräfte Kein bestimmtes Sprachniveau erforderlich
Blaue Karte EU Kein bestimmtes Sprachniveau erforderlich
Visum zur Arbeitsplatzsuche (beruflich Qualifizierte) Sprachniveau B1
Visum zur Arbeitsplatzsuche (akademisch Qualifizierte) Kein bestimmtes Sprachniveau erforderlich
Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Sprachniveau A2
Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung Sprachniveau B1
Visum zur Suche eines Ausbildungsplatzes Sprachniveau B2
Visum zur Selbstständigkeit Kein bestimmtes Sprachniveau erforderlich
Visum zum Studieren i.d.R. Sprachniveau B2 (abhängig vom Studiengang)
Visum zur Studienbewerbung Sprachanforderung des angestrebten Studiums
Visum zum Forschen Kein bestimmtes Sprachniveau erforderlich
Visum zum Spracherwerb Kein bestimmtes Sprachniveau erforderlich
Visum zur Absolvierung eines studienbezogenen  
Praktikums EU Kein bestimmtes Sprachniveau erforderlich
Visum für IT-Spezialisten (o. formale Qualifikation) Sprachniveau B1
Sprachanforderungen nach Aufenthaltstiteln (1)
Erforderliche Deutschkenntnisse je nach Visumsart  
gemäß AufenthG
(1) Alle Angaben beziehen sich auf die Anforderungen gemäß des Aufenthaltsgesetzes. 
Stand: Januar 2023 
© Make it in Germany; Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Beschlussvorlage

29415 Zeichen

V/0710/2023 
V/0710/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewinnung und Arbeitsmarktintegration von Fachkräften / Aufbau von Beratungs- und 
Informationsstrukturen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   31.01.2024 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
   06.02.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Vorberatung 
   13.02.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   13.02.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   14.02.2024 Integrationsrat Anhörung 
   15.02.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   20.02.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   21.02.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   21.02.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster strebt an, eine zentrale Institution zu schaffen, die im Handlungsfeld der Fach-
kräftegewinnung und Arbeitsmarktintegration Beratungs - und Informationsstrukturen für Men-
schen vor und nach ihrer Zuwanderung sowie für Arbeitgebende bereitstellt und als Bestandteil 
eines komplexen Boarding-Angebots in Münster agiert. 
 
2. Das Kommunale Integrationszentrum wird beauftragt, federführend unter Beteiligung weiterer 
Fachämter und aller relevanten Akteur*innen auf der Basis der Bedarfslage für Münster ein Kon-
zept zum Aufbau der notwendigen Vernetzungsstrukturen zu erstellen und einen tragfähigen Fi-
nanzierungsplan zu erarbeiten.  
 
3. Es ist beabsichtigt, auf Basis des Konzeptes eine Beratungs- und Informationsstelle zunächst zur 
modellhaften Erprobung an einen freien Träger in Kooperation mit Mig-
rant*innenselbstorganisationen zu übertragen. 
 
Amt für Migration und 
Integration 
 
22.01.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Sonntag 
Telefon: 492-3600 
SonntagHelga@stadt-
muenster.de

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V/0710/2023 
4. Das Konzept und der Finanzierungsplan sind dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. 
 
5. Die Anträge an den Rat A-R/0034/2022 der FDP-Fraktion („International Welcome Desk“ – Anlage 
3 der Vorlage) und A -R/0052/2022 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD -Fraktion 
und der Ratsgruppe Volt ( „Fachkräfte für Münster – ein International Professionals Office einrich-
ten“ – Anlage 4 der Vorlage) sind hiermit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan  
 
 Nr. Bezeichnung  Jahr Betrag (€) Bemerkungen  
Produktgruppe 0116 Migrations- und 
Integrationsmanagement     
Zeile 11 Personalaufwendungen 2024 55.190 Stellenbesetzung zum  
1.6.2024 (7 Monate) 
   2025 
 
39.420 
 
Stellenbesetzung bis  
31.5.2025 (5 Monate)  
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 2024 5.660  
   2025 4.040  
Aufwand gesamt     104.310  
 
Die zur Finanzierung der Konzepterstellung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 
2024 in der o. g. Produktgruppe bzw. im Budget des Amtes für Migration und Integration veran-
schlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Die Frage der Fachkräftegewinnung ist derzeit als eine zentrale Herausforderung für den Quer-
schnittsbereich von Wirtschafts -, Arbeits(markt-) und Migrations- bzw. Integrationspolitik zu sehen. 
Unter dem Begriff „Fachkräfteeinwanderung“ bündeln sich auf unterschiedlichen Ebenen verschiede-
ne Maßnahmen, Ideen und Herausforderungen, die das Ziel haben, dem in nahezu allen Branchen 
der Wirtschaft bestehenden Fachkräftemangel zu begegnen. Zuweilen weniger im Fokus steht die 
Perspektive auf die Gewinnung von berei ts in Deutschland lebenden potenziellen Fachkräften. Um-
fassende zielführende Konzepte und Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung erfordern offenbar die 
Kombination und Bündelung beider Perspektiven und daraus resultierender Anstrengungen. 
 
Das Thema Fachkräftee inwanderung bzw. Fachkräftegewinnung hat viele verschiedene Aspekte. 
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es? Was sind die Hürden? Was wird auf kommunaler Ebene von 
welchen Akteur*innen bereits umgesetzt oder kann zukünftig umgesetzt werden? 
 
Dazu hat die Verwaltung im Fachaustausch mit Mitgliedern des Kompetenznetzwerks Zukunftssiche-
rung sowie mit weiteren internen und externen Akteur*innen wesentliche Rahmenbedingungen und 
Daten zusammengestellt: 
 
1. Menschen mit Migrationsvorgeschichte, die bereits in Münster leben 
 
In Münster leben rd. 75.000 Menschen mit Migrationsvorgeschichte, davon haben rd. 40.000 eine 
nicht-deutsche Staatsangehörigkeit, davon sind rd. 12.000 Menschen EU -Bürger*innen und rd. 
28.000 bedürfen eines Aufenthaltstitels, der in aktuell rd. 6 .100 Fällen unbefristet erteilt ist (Nie-
derlassungserlaubnis).

- 3 - 
V/0710/2023 
Im Leitbild Migration und Integration der Stadt Münster (V/0203/2019) sind in zehn Handlungsfel-
dern Ziele für die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte formu-
liert. Im Handlungsfeld „Wirtschaft und Arbeit“ gilt das Leitziel: „Wir erkennen die Kompetenzen 
und Leistungen von Menschen mit Migrationsvorgeschichte an.“ Zusammen mit den Teilzielen 
ergibt sich ein deutlicher Handlungsauftrag für alle verantwortlichen Akteu r*innen in Verwaltung 
und Stadtgesellschaft. 
 
Seit 2021 nimmt die Stadt Münster am Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement 
NRW teil (V/0409/2021). Das zentrale Ziel des Programms ist, die Teilhabechancen von Men-
schen mit Einwanderungsgeschichte we iter zu verbessern. Bereits bei der Erarbeitung des loka-
len Konzeptes wurde der Zugang zum Arbeitsmarkt als eine besondere Herausforderung be-
schrieben. Dies hat sich in der Implementierungsphase bereits bestätigt. Die Fallarbeit mit den 
Klient*innen im Case Management zeigt insbesondere (bürokratische) Hürden zu Aufenthalt und 
Berufszugang, z. B. bezüglich Visum, Aufenthalt, Anerkennung ausländischer Dokumente und 
Qualifikationen, Spracherwerb einschließlich Fachsprache und Diskriminierung. Ein starker Bedarf 
an der Weiterentwicklung und Vernetzung von Verwaltungsstrukturen ist deutlich erkennbar. 
 
Ähnliche Erfahrungen konnten in der Landesinitiative „Gemeinsam klappt’s/Durchstarten in Aus-
bildung und Arbeit“ gewonnen werden: Im Durchführungszeitraum Oktober 2020 bis Juni 2023 lag 
der Fokus auf der Arbeitsmarktintegration von jungen Menschen mit unsicherer Bleibeperspektive. 
Die Erfolgsfaktoren waren auch hier die individuelle Beratung und Unterstützung der Menschen 
sowie die Kooperation der verantwortlichen A kteur*innen und Verzahnung der unterschiedlichen 
Maßnahmen. 
 
Das Integrationsmonitoring 2020/21 liefert die aktuellen Zahlen zur Beschäftigung. Danach haben 
23,4 % (40.000 Personen) der Erwerbstätigen eine Migrationsvorgeschichte, davon sind 19.000 
weiblich und 21.000 männlich. Gegenüber dem Jahr 2016 liegt eine Steigerung der Beschäfti-
gungsquote um 13,4 % vor, während die Gesamtzahl der Erwerbstätigen jedoch im gleichen Zeit-
raum lediglich um 5,4 % gestiegen ist. Hier lohnt ein Blick auf die weiteren Daten. 
 
Unabhängig von der Migrationsvorgeschichte steht der Großteil der erwerbstätigen Bevölkerung 
in Münster in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen. Allerdings ist unter der erwerbstätigen 
Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte weiterhin der Anteil an befristeten Beschäftigungsver-
hältnissen größer als bei den erwerbstätigen Personen ohne Migrationsvorgeschichte (22,5 % zu 
15,3 %). 
 
Auch bezogen auf die Einkommensh öhe der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten 
wird im Integrationsmonitoring sichtbar, dass das Einkommen von Personen ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit unterhalb des Mittelwertes der Gesamtbevölkerung liegt (2.334 € zu 3.680 € 
Bruttomonatsentgelt im Jahr 2020). 
 
Aus den Daten zur Arbeitslosigkeit ist zu entnehmen, dass der Anteil der Arbeitslosen ohne deut-
sche Staatsangehörigkeit bis 2019 stetig angestiegen ist, seitdem verbleibt ihr Anteil konstant bei 
knapp 29 %. Demgegenüber war der Anteil an Arbeitslosen mit deutscher Staatsangehörigkeit 
unabhängig von der Migrationsvorgeschichte von 2014 bis 2020 rückläufig. Von den beim Job-
center gemeldeten und dort im Leistungsbezug stehenden Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
haben 7,7 % eine in Deutschland (noch) nicht anerkannte Berufsausbildung und 4,4 % einen 
(noch) nicht anerkannten Hochschulabschluss und 60,9 % noch keinen Schulabschluss sowie 
77,5 % noch keine abgeschlossene Berufsausbildung. 
 
Bundesweite Studien zeigen, dass im Durchschnitt rd. 54 % der Geflüchteten, die 2015 nach 
Deutschland gekommen sind, erwerbstätig sind; mit dem weiteren Zeitverlauf steigt die Quote. 70 
% davon sind als Fachkräfte beschäftigt. Gravierend ist der Unterschied in der geschlechterbezo-
genen Beschäftigungsquote: diese liegt bei Frauen bei nur 23 %, bei Männer dagegen bei 67 %. 
Ursachen liegen u.a. im fehlenden Angebot der Kinderbetreuung und in der unzureichenden Be-
rufserfahrung.

- 4 - 
V/0710/2023 
Hinzu kommt, dass eine nicht schätzbare Zahl von Menschen, die weder beim Jobcenter noch bei 
der Agentur für Arbeit Leistungen beziehen und somit mit ihrer beruflichen Qualifikation statistisch 
nicht erfasst sind, trotz ihres qualifizierten Berufs- oder Studienabschlusses in der Heimat hier in 
Deutschland nicht Fuß fassen kann und sich in geringer qualifizierte Jobs orientieren muss. Es 
gilt, diese Menschen zu stärken und weiterzubilden, um bereits existierende Potenziale zu nutzen. 
Woran liegt es, dass Men schen mit Migrationsvorgeschichte oft keine ihrer Qualifikation entspre-
chende Arbeitsstelle bekommen? Wie kann der hohe Anteil der Leistungsberechtigten mit Migra-
tionsvorgeschichte des Jobcenters, der noch keinen Schul- oder Berufsabschluss haben, gesenkt 
werden? 
 
Der Abbau der strukturellen Hürden ist ein wichtiger Faktor für eine gelingende Integration. Denn 
die Integration von Zugewanderten in den deutschen Arbeitsmarkt scheitert dabei nicht vorrangig 
an der Bereitschaft der Personen zur Migration oder z ur Integration, sondern weil wesentliche 
Hindernisse bestehen, vor allem beim Spracherwerb,  bei fehlenden Schulabschlüssen, bei der 
Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse, beim Zugang zum und Finden eines 
Arbeitsplatzes, bei der Wohnungsfindung, wegen Bürokratie etc. 
 
Zugewanderte Menschen bringen vielfältige Qualifikationen aus ihren Herkunftsländern mit. Wenn 
diese nicht anerkannt werden, kommen sie nur über Hilfstätigkeiten oder Minijobs zu einer Be-
schäftigung. Hier sind schnelle und unbür okratische Anerkennungsverfahren von ausländischen 
Qualifikationen sowie Angebote zur berufsbegleitenden Weiterbildung/-qualifizierung, erforderlich. 
Auch wenn die mitgebrachten Fachkompetenzen nicht vergleichbar sind, könnten diese durch ei-
ne weitere Qualifizierung zu einer stabilen Beschäftigung führen. 
 
Daher bedarf es zur Integration in den Arbeitsmarkt nicht nur geeigneter Maßnahmen bzw. Maß-
nahmenpakete, sondern vor allem eines Konsenses zum gemeinsamen Handeln und der Vernet-
zung der Akteur*innen sowie übergreifenden Konzepten, die nicht nur qualifizierte Fachberatung 
beinhalten, sondern auch einen niedrigschwelligen Zugang für verschiedene Fragen bieten. 
 
2. Anerkennung von Berufsabschlüssen 
 
Ob und ggf. welche Art von Anerkennung des Berufs- oder Studienabschlusses erforderlich oder 
wünschenswert ist, orientiert sich an der angestrebten Beschäftigung. Für die Zuwanderung wird 
unterschieden in regleme ntierte und nicht reglementierte Berufe. Eine Übersicht der Plattform 
„Make it in Germany“ ist beigefügt. Hinzu kommt, dass die auf dem Papier bestehende Qualifikati-
on sich in der Wirklichkeit des jeweiligen Jobs bewähren muss: oftmals zeigt sich dies erst  wäh-
rend der ersten Zeit nach der Arbeitsaufnahme. Die neuen rechtlichen Möglichkeiten der Probe-
beschäftigung tragen dem Rechnung, kommen allerdings vorrangig Personen zugute, die bereits 
im Bundesgebiet sind. 
 
Zuständig für die Anerkennung bzw. Gleichstellung von Abschlüssen sind verschiedene Behörden 
wie z.B. die Bezirksregierung. Arbeitgebende und Kammern beklagen auch hier eine lange Ver-
fahrensdauer. Gerade bei sogenannten Defizitbescheiden bzw. Zwischenbescheiden zum Zwe-
cke der Qualifizierung und Anerkennung von Berufsabschlüssen kommt es dadurch zum Ablauf 
des erteilten Visums und zu verspäteten Starts der Schulungen in Münster.  Wenige Bildungsträ-
ger sind zertifiziert, so dass die Agentur für Arbeit die Kosten für die Anerkennung nicht überneh-
men kann. Die Finanzierung liegt dann bei den Arbeitgebenden und ist oft nicht leistbar. 
 
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener 
Berufsqualifikationen“ wurde ein Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Überprüfung der G leich-
wertigkeit von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen mit einem deutschen Berufsab-
schluss bei rund 600 Berufen, die in Zuständigkeit des Bundes liegen, eingeführt. Das Gesetz gilt 
nicht für landesrechtliche Berufe (z. B. Erzieher*innen, Leh rer*innen etc.) oder Hochschulab-
schlüsse (z. B. Sprachwissenschaftler*innen, Physiker*innen etc.) Für die Fachkräfte aus dem 
Ausland bietet die von der Bundesregierung eingeführte Zentrale Servicestelle Berufsanerken-
nung, Anerkennungsberatung und Verfahrensbegleitung an.

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Für die in Münster lebenden Schüler*innen und Fachkräfte mit Migrationsvorgeschichte gibt es 
kein zentrales Beratungsangebot, das sich nur mit Anerkennungsverfahren beschäftigt. Die be-
stehenden Beratungsangebote sind vielmehr auf verschiedene Träger verteilt, die sich indes nur 
spezifischen Zielgruppen widmen. 
 
3. Sprachkenntnisse 
 
Die für ein Visum nachzuweisenden Sprachkenntnisse orientieren sich am jeweiligen Visum; eine 
Übersicht aus der Plattform „Make it in Germany“ (Anlage 2 der Vorlage) ist beigefügt. Arbeitge-
bende beklagen lange Wartezeiten für offizielle Sprachprüfungen sowie einen großen finanziellen 
und bürokratischen Aufwand z.B. bezüglich der Finanzierung der Sprachkurse im Aus - oder In-
land. 
 
Unabhängig von der Frage, ob ein bestimmtes Sprachniveau für die Einreise erforderlich ist, hel-
fen deutsche Sprachkenntnisse bei d er Integration im Betrieb und in das gesellschaftliche Leben 
in Deutschland. 
 
Einen Deutschkurs berufsbegleitend zu besuchen ist aufgrund der Kurszeiten – vornehmlich von 
8 bis 13 Uhr – oftmals nicht möglich. Zudem sind Sprachkurse zu wenig auf die berufsspezifi-
schen Bedürfnisse der Fachkraft abgestimmt. Eine Fachkraft im Handwerk hat andere sprachliche 
Anforderungen als eine Fachkraft im Gastgewerbe. Zudem wird bei der Planung bisher kaum be-
rücksichtigt, wie die Care -Aufgaben und weitere familiäre Anforderungen mit den Angeboten ver-
einbar sind. 
 
4. Kinderbetreuung und Wohnungssuche 
 
Begrenzte Kinderbetreuungsmöglichkeiten und ein angespannter Wohnungsmarkt sind besonde-
re Herausforderungen für ausländische Fachkräfte, die ihre Familie mitbringen möchten. Für be-
reits in Deutschland lebende migrantische Eltern mit Kindern schränken die Kinderbetreuungs-
möglichkeiten eine Arbeitsaufnahme oder Qualifizierungsmaßnahme häufig ein. 
 
Die Möglichkeiten und Restriktionen in den beiden Handlungsfeldern sind hinlänglich bekannt. 
 
5. Boarding 
 
Die Plattform „Make it in Germany“ (URL: https://www.make-it-in-germany.com/de/) der Bundes-
regierung bietet vielfältige Informationen über das Leben in Deutschland für Zugewanderte , von 
der Wohnungssuche über Schulsystem/Bildung, Führerschein, Sprache, Einteilung in Bundeslän-
der und viele andere Themen. Die Informationen sind digital; eine standortbezogene Einzelfallbe-
ratung gibt es nicht. 
 
Sowohl Arbeitgebende als auch Kammern stellen fest, dass Fachkräfte, die nach Deutschland 
einreisen möchten, oftmals unzureichend über die Infrastruktur informiert sind. Sie haben teils „gu-
te Jobs“ aufgegeben und hohe Erwartungen an ihr künftiges Leben, die nicht erfüllt werden. Hier 
hilft nur, sie bereits im Vorfeld intensiv über die strukturellen Herausforderungen vor Ort zu infor-
mieren.  
 
Diese Herausforderungen, u. a. hohe bürokratische Hürden und Diskriminierungserfahrungen, 
werden vermehrt in Politik, Gesellschaft und Medien diskutiert. Veränderungen werden eingefor-
dert, um Anreize für eine Ein wanderung bzw. das Bleiben zu erhöhen. Auch Maßnahmen durch 
die Arbeitgebenden selbst sind möglich (Anmietung von Wohnraum, Betriebs-Kita etc.).  
 
Nicht zu unterschätzen ist die Werbewirkung von Fachkräften, die gut in Münster ankommen.

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6. Recruiting im Ausland 
 
Die Ansätze und Verfahren zur Fachkräftegewinnung im Ausland unterscheiden sich je nach Grö-
ße, Betätigungsfeldern und ggf. bereits vorhandenen internationalen Standorten des jeweiligen 
Unternehmens. Die Bandbreite reicht von eigenen Scouts über beauf tragte Agenturen bis hin zu 
Einzelpersonen, die vor Ort agieren . Die Angebotslandschaft ist unübersichtlich, die Anbie-
ter*innen agieren zum Teil unseriös und eigennützig. Nicht selten verlieren die Fachkräfte bereits 
viel Geld, bevor sie nach Deutschland einreisen. 
 
Insbesondere größere Unternehmen haben zur gezielten Fachkräftegewinnung im Ausland be-
reits Strukturen aufgebaut. Firmen, die keine eigene Kapazität für die Personalakquise haben, 
sind auf die Unterstützung von Arbeitgeberverbänden und Kammern angewiesen. Diese verwei-
sen deutlich darauf, dass die Bedingungen für kleine und mittlere Unternehmen unbürokratischer 
werden müssten. Verschiedene Vernetzungsstrukturen wie z.B. das Kompetenznetzwerk „Zu-
kunftssicherung Münster“, koordiniert von der Wirtsc haftsförderung Münster, Münsterland e.V. 
u.a., bestehen und werden genutzt. Vorstellungsgespräche mit Bewerber*innen im Ausland finden 
dabei virtuell statt. Probleme sind mögliche Fake-Profile von Arbeitssuchenden und eine fehlende 
Zertifizierung der örtlichen Agenturen. 
 
Der Prozess des Recruiting hat somit für die einzelnen Unternehmen eine ganz andere Dimension 
erreicht, die personelle Kapazitäten und Know-how über das bisherige Maß hinaus und gerade für 
den Erfahrungsaustausch oder die gemeinsame Akquise ein Netzwerk erfordern. 
 
Das Portal „Make it in Germany“ der Bundesregierung bietet ein umfängliches Angebot an Unter-
stützung für die verschiedenen Fragen sowohl für Arbeitssuchende wie auch für Arbeitgebende 
einschl. einer Jobbörse. Sowohl das Portal selbst als auch die zentralen Unterstützungsstrukturen 
sollen ausgeweitet werden. Dazu gehören der Ausbau der Jobbörse, die Ausweitung des Ange-
bots von Deutschkursen, schnellere Verwaltungsverfahren, Vorintegrationsmaßnahmen. Darauf 
aufbauend beraten Kammern , Arbeitgeberverbände, Münsterland e.V., Wirtschaftsförderung 
Münster u.a. Eine Vernetzungsfunktion vor Ort erfüllt es jedoch nicht. 
 
7. Einreise / Visum  
 
Für die Einreise und die darauffolgende Aufnahme einer Besch äftigung in Deutschland ist für 
Drittstaatsangehörige im Regelfall ein Visum erforderlich. Dies wird von der jeweiligen deutschen 
Auslandsvertretung im Heimatland ausgestellt. Das Verfahren richtet sich nach der konkreten Be-
schäftigungsart. Die unterschiedlichen Wege sind in der beigefügten Grafik von „Make it in Ger-
many“ (siehe Anlage 1 der Vorlage) dargestellt. Darüber hinaus kommen mit dem neuen Fach-
kräfteeinwanderungsgesetz weitere Optionen hinzu wie z.B. die Chancenkarte, die eine Einreise 
auch ohne konkretes Arbeitsplatzangebot ermöglicht, sow ie eine Flexibilisierung hinsichtlich der 
Art der qualifizierten Beschäftigung, die Anerkennung von Berufserfahrung in einem im Heimat-
land staatlich anerkannten Berufsabschluss (Änderung erst ab März bzw. Juni 2024). Zudem wird 
ab März 2024 der Arbeitsmarktzugang im Bereich der IT und in Gesundheits- und Pflegeberufen 
vereinfacht, auch wird es erweiterte Möglichkeiten der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche geben. 
Ebenso wird die „Westbalkanregelung“ fortgesetzt und das jährliche Kontingent auf 50.000 Zu-
stimmungen der Bundesagentur für Arbeit erhöht. Die ersten Änderungen des Fachkräfteeinwan-
derungsgesetzes, die im November 2023 in Kraft getreten sind, sind die Herabsetzung der Ge-
haltsgrenze für die „Blaue Karte EU“, der Anspruch auf Erteilung einer Aufenthal tserlaubnis für 
Fachkräfte und der Verzicht auf die Verbindung zwischen Qualifikation und Beschäftigung, sowie 
die Beschäftigung ohne Vorrangprüfung von Berufskraftfahrern. Die zunehmende Regelungsviel-
falt im Aufenthaltsrecht erschwert es den Arbeitgebenden zu erkennen, welches Visum im konkre-
ten Einzelfall zu beantragen und vor allem welche Unterlagen hierfür der Botschaft vorzulegen 
sind, jedes fehlende Dokument führt zu einer Verfahrensverzögerung.

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Die Zeitspanne ab den Bewerbungsverfahren über die Beantragung und Erteilung eines Visums 
in der jeweiligen Auslandsbotschaft und dem Ankommen in Deutschland beträgt aktuell bis zu ei-
nem Jahr. Das Verfahren der Einreise wird von Arbeitgebenden durchweg als sehr bürokratisch, 
langwierig und letztendlich frustrierend beschrieben; dies betrifft durchaus auch das sog enannte 
beschleunigte Verfahren, das in NRW über die Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung (ZFE) 
abgewickelt wird. Dagegen wird die Abwicklung hier vor Ort bei der Erteilung von Aufenthalts- und 
Beschäftigungserlaubnissen – insbesondere durch Agentur für Arbeit und Ausländerbehörde – als 
zügig bewertet. Die kommunalen Ausländerbehörden sind in die Visumserteilung bei Fachkräf-
teeinwanderung im Regelfall nicht einbezogen. Das Verfahren läuft ebenfalls über die ZFE.  
 
Die Bundesregierung rechnet mit rd. 60.000 bis 70.000 Menschen, die über die erweiterten Rege-
lungen zur Fachkräfteeinwanderung in das Bundesgebiet einreisen können. Vergleichbare Erwar-
tungen wurden bereits in 2017 bei der letzten Änderun g zur Fachkräfteeinwanderung formuliert. 
Von den damals rd. 50.000 Personen, die bundesweit erwartet wurden, sind ca. 10 % tatsächlich 
zugewandert. Die Bewerber*innen sind mit verschiedenen Hürden konfrontiert. So erfordert das 
Visums-Verfahren einschließlich aller erforderlichen Nachweise wie z.B. das Sprachzertifikat er-
hebliche Kosten; soweit für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes die Einrichtung eines Sperr-
kontos erforderlich ist, kommt hier im Voraus ein Betrag von etwas über eintausend Euro  zum 
Tragen. Für viele ist das nicht leistbar. Die rechtlich ausdifferenzierten Unterschiede in den Auf-
enthaltszwecken machen die Anforderungen für die Bewerber*innen unübersichtlich, was einer-
seits dubiose Anbieter*innen ausnutzen, um Geld abzuschöpfen und andererseits auch mögliche 
spätere Wechsel des Aufenthaltszwecks verhindern, da das Aufenthaltsgesetz einige Wechsel 
ausschließt. Eindeutige und verständliche „Check -Listen“ für die einzelnen Aufenthaltszwecke – 
nach denen sich auch die Botschaften richten - würden das Verfahren vereinfachen. Hinzu kom-
men mündlich verbreitete negative Images von Ausländerbehörden und Bezirksregierungen – 
nicht die guten Beispiele werden genannt, sondern die schlechten. Die Anerkennungsverfahren 
werden als diskriminierend empfun den. Viele scheuen diesen beschwerlichen Weg mit vielen 
Existenzängsten und ohne feste Perspektive für den Aufenthalt. 
 
8. Umsetzung 
 
Mit der Fragestellung „Migration und Integration in den Arbeitsmarkt“ als solche beschäftigen sich 
in Münster bereits viele Stellen. Im Feld der Beratung und Betreuung rund um Einreise-, Arbeits- 
und Aufenthaltsbedingungen, Anerkennungsverfahren, Suche nach einem Arbeitsplatz, Weiterbil-
dungen für (angehende) Fachkräfte und Arbeitgebende etc. sind heute u. a. beteiligt: 
 
 Agentur für Arbeit 
 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 Amt für Schule und Weiterbildung 
 Anerkennungsberatung 
 Arbeitgebende  
 Ausländerbehörde 
 Auswärtiges Amt / Auslandsbotschaften 
 Berufsschulen/Berufskollegs 
 Bezirksregierung Münster 
 Bildungs- und Sprachkursträger 
 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
 Ehrenamt/Migrant*innenselbstorganisationen 
 Förderprogramme und Projekte (z.B. MAMBA4you) 
 Hochschulen 
 Integrationsrat 
 Jobcenter 
 Kammern und Berufsverbände 
 Kommunales Integrationszentrum 
 Krankenkassen 
 Migrationsberatungsstellen

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 Münster Marketing 
 Münsterland e.V. 
 Sozialamt 
 Träger der freien Wohlfahrtspflege 
 Wirtschaftsförderung Münster 
 Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung NRW. 
 
Trotz der Vielzahl von Akteur*innen und Angeboten fehlt es an systematisc her Vernetzung 
und daran, dass einzelne Zielgruppen nicht berücksichtigt sind, die Zielgruppe an sich nicht 
konsistent ist und das Ineinandergreifen der zuständigen Stellen besser funktionieren müsste. 
Für interessierte Fachkräfte, Arbeitgebende, Bewerber*innen ist es schwierig herauszufinden, 
mit welcher Frage sie sich an welches Angebot wenden können resp ektive ob ein entspre-
chendes Angebot – digital oder in Präsenz – überhaupt besteht. Die Arbeit der Beratungsstelle 
sollte aus dem Blickwinkel der bestehe nden Integrationsarbeit die Erfassung und Nutzbarma-
chung der Erfahrungen der bereits in Münster lebenden Fachkräfte und deren – teils noch 
nicht anerkannter – Qualifikation besonders im Fokus haben. 
 
Es gibt aktuell keine Beratungsstelle, an der tatsächlich umfassend „alles zusammenläuft“. Lö-
sungsansatz kann daher eine Beratungsstelle „Migrant*innen beraten Migrant*innen“ unter 
Teilhabe der wesentlichen Akteur*innen sein. Dort können – digital und in Präsenz – Informa-
tionen über vorhandene Angebote gebündelt werden und es kann eine Verweisberatung in die 
verknüpften Arbeitsbereiche erfolgen. Eine große Kompetenz hierfür liegt bei den Stellen, die 
bereits heute diese Zielgruppe beraten und von ihr akzeptiert sind , nämlich die freien Tr äger 
und die Migrant*innen selbst. Von daher liegt es auf der Hand, den Betrieb einer Beratungs-
stelle dort anzusiedeln. Wünschenswert ist eine Kooperation von freiem Träger und ei-
ner/mehrerer Migrant*innenselbstorganisation/en, die in der Regel einen niede rschwelligen 
Zugang haben und Vertrauensvorschuss bei der Zielgruppe genießen. 
 
Eine wichtige Frage wird auch sein, wie eine Verknüpfung zu der mit der Auftaktveranstaltung 
am 11. Mai 2023 gestarteten Fachkräfteoffensive NRW, die vom Ministerium für Arbeit , Ge-
sundheit und Soziales koordiniert wird, erfolgen kann. 
 
Eine besondere Rolle spielen größere Unternehmen und Organisationen, die bereits über 
spezielle Bedarfe, Strategien und Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung verfügen und auch 
als künftige Nutzer*innen der Beratungsstelle zu betrachten sind. Hier ist auch die Stadtver-
waltung mit ihrer besonderen Verantwortung als Dienstleisterin und Arbeitgeberin einzubin-
den. 
 
Grundsätzliche und umfangreiche Recherchen, Erhebungen und Austausche sind zudem im 
Rahmen des intersektionalen Ansatzes des Projektes erforderlich. Nur mit spezifischen Daten 
und Erkenntnissen z. B. zu den Geschlechtern und Behinderung können umfassende Grund-
lagen ermittelt und wirksame Maßnahmen für einen besseren Berufszugang erarbeitet wer-
den. 
 
Aufgrund der Vielzahl von Themen und Beteiligten ist die Vorbereitung einer gemeinsamen 
Grundlage komplex. Dazu gehört, ein geeignetes Konzept zu erstellen, ein interkommunaler 
Austausch auch zu Good -Practice-Beispielen, mit allen Akteur*innen abzuklären, ob und wie 
eine (personelle, finanzielle) Beteiligung stattfinden soll/kann, die rechtlichen und finanziellen 
Grundlagen zu erarbeiten, die erforderlichen Beschlüsse einzuholen sowie das Verfahren zur 
Vergabe durchzuführen. 
 
Im Kommunalen Integrationszentrum gibt es bereits Arbeitsbereiche mit Schnittstellen zur ge-
planten Beratungsstelle, z.B. beim Übergang von der Schule in den Beruf für die Zielgruppe 
der Jugendlichen und bei der strukturellen Stärkung des Ehrenamtes, insbesondere für die 
migrantischen Selbstorganisationen.

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Das Case Management im Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement kann 
Personen mit Migrationsvorgeschichte bei ihren komplexen Bedarfen individuell unterstützen. 
Darüber hinaus liefert das Programm wertvolle Erkenntnisse über die strukturellen Hindernisse 
für Neuzugewanderte und entwickelt Lösungsvorschläge zu deren Abbau. Letzteres ist jedoch 
auf die langfristige Verbesserung der Integrationsstrukturen angelegt, nicht auf den kurzfristi-
gen Aufbau einer umfänglichen Beratungsst elle. Kapazitäten, eine solche Beratungsstelle 
konzeptionell bis zur Umsetzungsreife zu erarbeiten, bestehen im Kommunalen Integrations-
zentrum nicht. Für die Konzeptentwicklung wird daher im Kommunalen Integrationszentrum 
befristet für ein Jahr eine Stelle  (1,0 VZÄ, E 13 Fg 1 TVöD VKA Teil A Abschnitt I Nr. 4 (Allg. 
Teil) / A 13 L2E2) eingerichtet. 
 
Der Antrag der FDP-Fraktion (International Welcome Desk) und der gemeinsame Antrag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD -Fraktion und der Ratsgruppe V olt (Fachkräfte für Münster – 
ein International Professionals Office einrichten) zielen auf die Installation einer Beratungs- bzw. An-
laufstelle, die sowohl digitale als auch Angebote in Präsenz vorhält und mit allen für das Boarding 
relevanten Bereiche vernetzt ist. Dieses Anliegen wird nun verfolgt, so dass die Anträge erledigt sind. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Zeller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
 Anlage A 
 Anlage 1 Grafik „Der Weg in den deutschen Arbeitsmarkt“ 
 Anlage 2 Übersicht „Erforderliche Deutschkenntnisse je nach Visumsart nach AufenthG“ 
 Anlage 3 A-R/0034/2022 
 Anlage 4 A-R/0052/2022

Beratungsverlauf (9)

31.01.2024 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.02.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
14.02.2024 Integrationsrat
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
15.02.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
20.02.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
09.04.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (1)

  • Rothenburg 20

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Details

Aktenzeichen
V/0710/2023
Typ
Vorlagen
Datum
11.12.2023
Erstellt
21.11.2023 17:05