0430/2022
Aktueller Sachstand: Mobilität der Kölner Lehrerschaft
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402 Vorlagen-Nummer 0430/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.03.2022 Aktueller Sachstand: Mobilität der Kölner Lehrerschaft Aktueller Sachstand: Mobilität der Kölner Lehrerschaft Zum Prüfbericht: Bewirtschaftung von Parkplätzen an Schulen bei 40-Amt für Schulentwicklung (2528/2020). Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde mit Ratsbeschluss DS 2131/2012 vom 28.06.2012 beschlossen, als Konsolidierungsmaßnahme eine Parkraumbewirtschaftung an Schulen einzuführen. Die Schulverwaltung hat als Pilotprojekt die Gesamtschule Stresemannstr. in Porz vorgeschlagen, das Ende 2012 startete. Das Pilotprojekt schlug aus verschiedenen Gründen fehl. Die meisten Lehrkräfte lehnten das Zahlen einer Parkgebühr ab, verzichteten auf den zugewiesen Parkplatz und wichen auf umliegende, kosten- freie Parkplätze aus. Zum anderen wurde die Einführung eines Jobtickets für Lehrkräfte als Alternati- ve zum privaten PKW zur Entlastung des Parkraumes, von Lehrkräften gefordert, durch die Bezirks- regierung jedoch nicht umgesetzt. Im Vergleich zu städtischen Mitarbeitenden, die zwar für die Park- plätze an den Dienststellen in der Regel bezahlen müssen, aber als Alternative ein Jobticket erhalten können, sahen sich die Lehrkräfte benachteiligt. Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Prüfbericht vom 20.07.2020 die Thematik erneut aufgriffen und die Schulverwaltung um weitergehende Prüfung gebeten. Diesem ist die Verwaltung nachgekommen und setzt sich mit der Thematik „Parkraumbewirtschaftung an Kölner Schulen“ intensiv auseinander bzw. hat die Thematik auf „Mobilität der Kölner Lehrerschaft“ ausgeweitet. Das bedeutet, dass neben der Parkraumbewirtschaftung auch die Thematik „Einführung eines Jobtickets Angebots für die Kölner Lehrerschaft“ in die Prüfung mitaufgenommen wird. Zur Parkraumbewirtschaftung ist zunächst festzustellen, dass ein Anrecht auf einen Stellplatz für einzelne Lehrkräfte nicht besteht. Die Stellplätze müssen jedoch nach der Stellplatzsatzung der Stadt Köln im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachgewiesen werden. Nutzende von Parkplatz- flächen sind Lehrende, Hausmeister*innen, Sekretär*innen, OGTS Mitarbeiter*innen, Sozialarbei- ter*innen etc. an weiterführenden Schulen auch Schüler*innen. Die Flächen der Parkplätze befinden sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft und können prinzipiell durch andere Dienststellen weitervermietet werden. Hierbei wird die Vermietung der Parkplatzflächen im ersten Schritt jedoch nur auf die schulische Nut- zung pilotiert. Im zweiten Schritt ist zu eruieren, inwieweit diese Flächen anderen Personenkreisen, in nicht durch die Lehrerschaft frequentierten Zeiten, vermietet werden können. Bei der Vermietung sind steuerlich Aspekte zu berücksichtigen und noch mit der Finanzverwaltung abzustimmen. Eine durchgeführte Städteumfrage in NRW ergab, dass eine Parkraumbewirtschaftung teilweise nicht 2 eingeführt wurde, da die Lehrerschaft auf andere kostenfreie Parkplatzflächen auswich. Dies ent- spricht auch den Erkenntnissen aus dem gescheiterten Pilotversuch in Köln aus 2012. Konsequenterweise wird deshalb die Einführung der Parkraumbewirtschaftung an Schulen zunächst auf die Kölner Innenstadt fokussiert. Eine Anfrage im Bürgeramt Innenstadt im Jahr 2021 ergab, dass sich im Innenstadtbereich ca. 500 Parkplätze an Kölner Schulen bewirtschaftet lassen. Hierbei wurden bereits 9% kostenlose Parkplät- ze für Schwerbehinderte berücksichtigt. Die Abfrage hat auch gezeigt, dass für Kölner Schulgrund- stücke im Innenstadtbereich bereits in den überwiegenden Fällen bauliche Zufahrtsbeschränkungen bestehen (wie z.B. Schranken, Klappbügel etc.). Bei einer Parkraumbewirtschaftung wären somit wei- tere bauliche Maßnahmen in den überwiegenden Fällen entbehrlich. Stadtintern hierzu noch abzuklären wären die Modalitäten zur Beantragung, Abwicklung und Preisge- staltung einer Parkberechtigung bzw. zur Kontrolle der Berechtigungen vor Ort. Um der Lehrerschaft bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung eine Kompensation anzubieten, bzw. auch um insbesondere Umweltaspekten Rechnung zu tragen, wird parallel ein Jobticket Ange- bot für die gesamte Kölner Lehrerschaft analog den Konditionen der Stadt Köln geprüft. Die Besonderheit liegt hierbei darin, dass die Stadt Köln nicht die Arbeitgeberfunktion für die Kölner Lehrerschaft hat, diese liegt beim Land NRW bzw. der Bezirksregierung Köln. Die Stadt Köln würde somit als Dienstleister tätig werden müssen. Das bedeutet konkret, dass ent- sprechende Personalkapazitäten für die Administration und Umsetzung laufend bereitgestellt werden müssen. Erste Sondierungsgespräche mit der KVB haben stattgefunden. Am 01.02.2022 fand eine stadtinterne Auftaktveranstaltung zur „Mobilität der Kölner Lehrerschaft“ zwischen der Schulverwaltung, der Gebäudewirtschaft, der Personalverwaltung und der Verkehrs- verwaltung statt. Die Thematik wurde wohlwollend zur Kenntnis genommen und es wurde das weitere Vorgehen besprochen. Zur Parkraumbewirtschaftung sind die Verfahrensabläufe insbesondere noch mit dem Bürgeramt (Programmierung online-tool) und der zuständigen Abteilung der Personalverwaltung (Beauftragung der Hausmeister*innen zur Kontrolle vor Ort) weiter zu klären. Die Gespräche mit 20 hinsichtlich der steuerlichen Fragestellungen sind zu initiieren. Im Hinblick auf die Thematik Jobticket ist zunächst eine Bedarfsabfrage bei allen Kölner Schulen kurzfristig seitens der Schulverwaltung zu starten. Im Anschluss daran sind Gespräche mit der KVB und der Personalverwaltung zu führen, um die weiteren Modalitäten zu klären und abzustimmen. Eine Beschlussvorlage zu der Gesamtthematik soll noch im Frühjahr 2022 vorgelegt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0430/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.03.2022
- Erstellt
- 04.02.2022 15:05