1556/2022
Beantwortung der Anfrage "Verteilung Corona Teststationen" (AN/0535/2022)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2779 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 1556/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.09.2022 Beantwortung der Anfrage "Verteilung Corona Teststationen" (AN/0535/2022) Die Verteilung der Testzentren für Corona-Schnelltests ist in der Stadt sehr unterschiedlich. Im Stadtbezirk Chorweiler gibt es viele kleine Orte, die nicht mit fußläufig erreichbaren Teststationen ausgestattet sind. Dort leben auch viel weniger mobile ältere Menschen, die aus Angst oft auch keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Diese Menschen brauchen auch ein Angebot zum Testen, damit sie gleichberechtigt und sicher am öffentlichen Leben teilnehmen können. Selbsttests sind teuer und können nur von wenigen Gutverdienenden ohne Probleme mit dem zur Verfügung stehenden Geld bezahlt werden. Damit die Pandemie ein Ende findet, braucht man Daten, die die Infektionslage in der ganzen Stadt klar darstellen. Deshalb muss die Verteilung der Testzentren auch von der Lage des Aufstellungsor- tes abhängig gemacht werden und nicht nur von der zentralen Lage und der möglichen Anzahl der Kund*innen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen die nachfolgenden Fragen: 1. In welchen Stadtteilen des Bezirk Chorweiler gibt es schon Testzentren? a) Wo sind schon welche in Planung? 2. Gibt es Betreiber von Teststationen, die mehrere Standorte unterhalten? a) Wenn ja, um welche Standorte handelt es sich? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu Frage 1.) In welchen Stadtteilen des Bezirk Chorweiler gibt es schon Testzentren? Es existieren in allen Stadtteilen von Chorweiler Testzentren. Zu Frage 1.a) Wo sind schon welche in Planung? Seit einigen Wochen werden keine neuen Testzentren mehr beauftragt. Nach §3 Abs. 3 CoronaTest- strukturVO beauftragen die unteren Gesundheitsbehörden die Leistungserbringer unter Berücksichti- gung des bestehenden Bedarfs. Beauftragungen werden daher nur an Orten genehmigt, an denen bei der Abdeckung mit Teststellen noch Lücken vorhanden sind, oder die jetzige Teststruktur den bestehenden Bedarf aufgrund hoher Einwohnerzahl oder hoher Testnachfrage nicht decken kann. Grundsätzlich ist nicht zuletzt auch aufgrund der Aufhebung vieler Maßnahmen die Testzahl rückläu- fig. Die bestehenden Teststellen im Bezirk Chorweiler decken den Bedarf daher vollkommen ausrei- chend. 2 Zu Frage 2.) Gibt es Betreiber von Teststationen, die mehrere Standorte unterhalten? Ja, es gibt Betreiber von Testzentren, die mehrere Standorte unterhalten. Zu Frage 2.a) Wenn ja, um welche Standorte handelt es sich? Aus datenschutzrechtlichen Gründen können hierzu leider keine Angaben gemacht werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1556/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 22.09.2022
- Erstellt
- 06.05.2022 12:02