SV-2026/0004
Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vo 19. Januar 2026 betr. Kultur und Vereine brauchen Räume - Städtische Liegenschaften systematisch erfassen und Zwischennutzungen ermöglichen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SV-2026/0004
4511 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2026/0004 Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vo 19. Januar 2026 betr. Kultur und Vereine brauchen Räume - Städtische Liegenschaften systematisch erfassen und Zwischennutzungen ermöglichen __________________________________________________________________________ Darmstadt 19.01.2026 Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Volt Kultur und Vereine brauchen Räume – Städtische Liegenschaften systematisch erfassen und Zwischennutzungen ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. eine systematische Bestandsaufnahme aller Liegenschaften im städtischen Besitz vorzunehmen, ○ die aktuell leer stehen oder brachliegen, ○ für die kurzfristig keine Nutzung vorgesehen ist und ○ die sich grundsätzlich für eine zeitlich befristete Zwischennutzung eignen; 2. diese Liegenschaften prinzipiell für kulturelle, soziale, sportbezogene sowie ökologische Zwischennutzungen (z. B. urbane Gärten) zur Verfügung zu stellen; 3. ein Konzept zur Ermöglichung und Umsetzung von Zwischennutzungen städtischer Liegenschaften zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung im 3. Quartal 2026 zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Erarbeitung des Konzeptes soll sich der Magistrat insbesondere an folgenden Zielen und Kriterien orientieren: ● Das Angebot umfasst leerstehende Gebäude, Räume und Brachflächen städtischer Liegenschaften. ● Leerstände sollen für die Zeit zwischen der Beendigung einer Nutzung und einer späteren dauerhaften Nachnutzung aktiviert werden. ● Es ist sicherzustellen, dass geplante dauerhafte Nachnutzungen durch Zwischennutzungen nicht eingeschränkt oder verzögert werden. ● Die Stadt unterstützt die beteiligten Akteur*innen aktiv beim Zwischennutzungsmanagement, insbesondere zur Überwindung rechtlicher und formeller Hürden. Die Verwaltung berät Zwischennutzer*innen hinsichtlich der Einhaltung von Vorschriften, insbesondere zu Brandschutz, Gesundheits- und Verkehrssicherungspflichten. ● Die Verwaltung veröffentlicht eine Übersicht geeigneter städtischer Liegenschaften im Internet. Diese enthält mindestens Angaben zu: ○ Lage, Größe und Infrastruktur, 2 ○ möglichen sowie ausgeschlossenen Nutzungen sowie ○ veränderbaren und nicht veränderbaren Einschränkungen. ● Die Verwaltung benennt eine zentrale Ansprechperson für an der Zwischennutzung Interessierte. ● Ziel des Konzeptes ist ausdrücklich die Ermöglichung von Zwischennutzungen. ○ Die Bedingungen der Gebrauchsüberlassung und insbesondere die Höhe des Mietzinses orientieren sich an diesem Ziel. ○ Bei kommerziell ausgerichteten Zwischennutzungen kann ein Mietzins bis zur marktüblichen Höhe vereinbart werden. Begründung Die Sicherung attraktiver Stadt- und Wirtschaftsräume ist eng mit den Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten von Kultur- und Kreativschaffenden, Vereinen, Initiativen sowie Existenzgründer*innen und verbunden. Die zeitlich befristete Bereitstellung von Räumen trägt dazu bei, diese Potenziale am Standort zu halten, Innovationen zu fördern und ein lebendiges, vielfältiges Stadtbild zu erhalten. Zwischennutzungen sind zeitlich befristete Formen der Nutzung von leerstehenden Gebäuden und brachliegenden Flächen, die im Zuge von Strukturwandel, Haushaltsengpässen oder längeren Planungsprozessen entstehen. Gerade in prosperierenden Städten wie Darmstadt stellen sie ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung dar. Städtische Liegenschaften können wertvolle Räume bieten insbesondere für: ● Kulturschaffende und Kreativwirtschaft ● Start-ups und junge Unternehmen ● Freiberufler*innen ● Vereine, Initiativen und Träger bürgerschaftlichen Engagements ● Jugend-, Sport- und soziale Aktivitäten ● temporäre urbane Gärten und ökologische Projekte Durch Zwischennutzungen erhalten besonders kleine oder neu gegründete Akteure die Möglichkeit, neue Ideen mit reduziertem finanziellem Risiko zu erproben. Gleichzeitig werden Leerstände belebt, soziale und kulturelle Angebote gestärkt und Stadtquartiere aufgewertet. Ein strukturiertes Zwischennutzungsmanagement kann somit zu einem Gewinn für Kulturschaffende, Initiativen und Vereine ebenso wie für die gesamte Stadtgesellschaft werden. Darmstadt, den 19. Januar 2026 Eva Bredow-Cordier und Philipp Löwel Fraktionsvorsitzende Bd. 90/Die GRÜNEN Caroline Groß und Dr. Annette Brunert Fraktionsvorsitzende CDU Ana Lena Herrling und Frederik Jobst Fraktionsvorsitzende Volt
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2026/0004
- Typ
- Antrag
- Datum
- 20.01.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00