2015/0428
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Arheilgen“
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E n t w u r f e i n e r S a t z u n g zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Arheilgen“ vom 11.11.1987 vom ........ Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. S. 158), sowie des § 162 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I Seite 2414), zuletzt geändert durch Art. 118 des Gesetzes vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1494), wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .......... folgende Satzung erlassen: § 1 Aufhebung der Sanierungssatzung „Ortskern Arheilgen“ Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Arheilgen“ vom 11.11.1987, das begrenzt wird durch die seitlichen und hinteren Grundstücksgrenzen Messeler Straße Hausnummer 2 bis 72 (gerade Nummern), Obere Mühlstraße Nr. 1, Gute-Garten-Straße Nr. 53 bis 31 (ungerade Nummern), Ruthsenbach, Untere Mühlstraße Nr. 19 bis 9 (ungerade Nummern), Südostgrenze des Grundstücks Arheilger Woogstraße Nr. 5, Ostgrenze des Grundstücks Hofgasse Nr. 4, Nordgrenzen der Grundstücke Gute-Garten-Straße Nr. 20 bis 2 (gerade Nummern) und Frankfurter Landstraße Nr. 145 sowie der Westseite der Frankfurter Landstraße und der Südgrenze des Grundstücks Frankfurter Landstraße Nr. 197 in Darmstadt- Arheilgen, wird aufgehoben. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Darmstadt, den Der Magistrat der Wissenschaftsst adt Darmstadt Cornelia Zuschke, Stadträtin
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.09.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III, 61, 62, 63, 65
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0428
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
„Ortskern Arheilgen“
Vorlage vom: 24.09.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der auf der Begründungsseite enthalten e Bericht zur Aufhebung der Sanierungssatzung
„Ortskern Arheilgen“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem als Anlage beigefügten Entwurf einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über die
förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „ Ortskern Arheilgen “ wird zugest immt.
Er wird zur Satzung beschlossen.
Anlagen: Entwurf Aufhebungssatzung Sanierungsgebiet Ortskern Arheilgen
Datenschutzrelevante Anlage:
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Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vo m
- 3 –
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0428 vom 24.09.2015:
Zu 1.: Bericht zur Aufhebung der Sanierungssatzung „Ortskern Arheilgen“
Anlass zur Aufhebung der Satzung
Die Sanierungssatzung wurde durch die Stadtverordnetenverordneten in ihrer Sitzung am 14.05.1987
beschlossen und am 20.11.1987 im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht. Sie trat am
21.11.1987 in Kraft.
Nach mehrfachen Fristverlängerungen hat das zuständige Hessische Ministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Wissenschaftsstadt Darmstadt durch
Bescheid vom 09.12.2014 aufgefordert, die Sanierungssatzung zum 31.12.2015 aufzuheben.
Dies wird insbesondere mit der Verpflichtung des Landes Hessen gegenüber dem Bund begründet,
alle Sanierungsmaßnahmen zeitnah abzurechnen.
Der Abschluss der Sanierungsmaßnahme liegt damit nicht mehr im Ermessen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt.
Plangebiet und Ausgangslage vor Beginn der Sanierung
Der Stadtteil Arheilgen befindet sich im Norden der Wissenschaftsstadt Darmstadt, ungefähr sechs
Kilometer vom Stadtzentrum entfernt. Das Sanierungsgebiet umfasst den historischen Ortskern mit
seiner dörflichen Siedlungsstruktur und hat eine Größe von ca. 18 Hektar.
Der Ortskern Arheilgen geht auf eine reine Bauernsiedlung mit aneinander gereihten Hofanlagen im
Stile der fränkischen Hofreite zurück. Die weitere Entwicklung war gekennzeichnet durch
Verdichtungsprozesse, die eine intensivere Bebauung und eine Differenzierung der Nutzungsformen
mit sich brachten.
Prägend für den Charakter der Arheilger Stadtteilmitte ist die Durchmischung der Funktionen
Wohnen, Arbeiten und Freizeit. Die Qualität des historischen Ortskerns liegt in seiner relativ
einheitlichen, kleinmaßstäblichen Baustruktur mit engen Straßen und Gassen und der unmittelbaren
Nähe zu Grün- und Landschaftselementen. Die historische Siedlungsstruktur und die dörflich
ländliche Prägung des alten Ortskerns sind weitgehend bis heute erhalten geblieben.
Private Baumaßnahmen hatten in den Jahren vor dem Beginn der Stadtteilsanierung teilweise zu
nicht strukturgerechten Erneuerungsmaßnahmen und funktional unbefriedigenden baulichen
Ergänzungen geführt. Der oft wenig sensible Umgang mit bauhistorisch wertvoller Bausubstanz
entsprach nicht den Zielen der im Städtebau ab Mitte der 70er Jahre entwickelten Strategie der
„Erhaltenden Erneuerung“.
Vor Beginn der Stadtteilsanierung wurden bereits 1979 in einer Stadtteilrahmenplanung für den
Stadtteil Arheilgen die Stadtteilprobleme und Entwicklungsziele definiert, ein Konzept für die
Landschafts- und Siedlungsstruktur sowie Planungsgrundsätze für Landschafts- und Freiflächen und
für die besiedelten Flächen erarbeitet. Die Konzeption enthält Vorschläge für Maßnahmen in den
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Bereichen „Erhaltende Erneuerung der Gebäudesubstanz des alten Ortskerns“, „Verbesserung des
Versorgungs- und Dienstleistungsangebotes“ und „Entwicklung einer attraktiven Stadtteilmitte zur
Stärkung der Wohnfunktion“. Teil II der Rahmenplanung befasste sich mit dem Ortskern. In einer
intensiven Analyse wurden Qualitäten und Probleme erfasst und quantifiziert sowie Vorschläge für
die weitere Entwicklung erarbeitet.
Neben den erwähnten unbefriedigenden baulichen Ergänzungen zeigten sich in Arheilgen auch
weitere städtebauliche Missstände und Probleme, hervorgehoben durch den überörtlichen Nord-
Süd- Durchgangsverkehr auf der Frankfurter Landstraße, der in starkem Maße das Arheilger Zentrum
und die anliegenden Wohngebiete belastete. Die gesamte Umgebung des durch den Ortskern
fließenden Ruthsenbachs und des dazugehörigen Grünzuges befand sich in einem städtebaulich
vernachlässigten Zustand. Der Bachlauf entlang der Bachstraße und der Unteren Mühlstraße war
teilweise verschlossen und wichtige Wegeverbindungen fehlten.
Da durch die Rahmenplanung bereits die wesentlichen Probleme und Zusammenhänge dargestellt
und Maßnahmenschwerpunkte erarbeitet waren, konzentrierte sich die 1986 erarbeitete
vorbereitende Untersuchung im Wesentlichen auf die Baustruktur und den Bestand der Gebäude im
Ortskern, die Sanierungsnotwendigkeit, die Durchführbarkeit der verschiedenen Maßnahmen und
die Mitwirkungsbereitschaft der Beteiligten.
Sanierungsziele
Abgeleitet aus den Vorbereitenden Untersuchungen wurden folgende Sanierungsziele formuliert
- Bewahrung der historisch wertvollen Bausubstanz
- Belebung der Stadtteilmitte
- Neugestaltung des Ruthsenbachbereiches
- Lösung vorhandener Verkehrsprobleme
- Stärkung der Wohnfunktion
Entsprechend dem Ziel der Sanierung, die historische Bausubstanz zu sichern, wurden rund 30
Privatgebäude modernisiert. Unterstützung erhielten die Eigentümer über die Mitfinanzierung durch
Städtebaufördermittel von Bund, Land Hessen sowie durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Besonders hervorzuheben ist dabei die Modernisierung der Alten Rückenmühle als eines der
früheren Projekte. Mit zusätzlichen Geldern aus der Wohnungsbauförderung konnten hier 12
Sozialwohnungen geschaffen werden. Der Abstimmungsaufwand zwischen allen Akteuren war
aufgrund des ursprünglich sehr schlechten Zustandes des Anwesens, des Projektumfanges und des
Anspruches der denkmalgerechten Wiederherstellung besonders hoch.
Ebenfalls erwähnenswert ist die gelungene Modernisierung des Anwesens ‘Nach dem Wieschen 1 –
Kniestockhaus –’. Dieses Gebäude befand sich ursprünglich in städtischem Eigentum und konnte
nach jahrelangen Bemühungen mit denkmalgerechten Modernisierungsauflagen verkauft werden.
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Die Modernisierung durch einen privaten Eigentümer konnte finanziell durch Städtebaufördermittel
unterstützt werden und war eines der letzten Projekte dieser Art im Fördergebiet.
Neben der Sicherung historischer Bausubstanz im Privatbesitz wurden auch entsprechende Gebäude
in städtischem Eigentum saniert. In diesem Zusammenhang ist besonders die sogenannte
‘ Zehntscheuer’, Messeler Str. 60 – 64 zu nennen, die durch Maßnahmen wie die der statischen
Sicherung des Dachstuhls und durch bestandssichernde Bauarbeiten eine Daseinssicherung für die
Zukunft erfuhr. Mit der Gestaltung des Vorderbereiches im Zuge der Umgestaltung der Messeler
Straße stellt sie heute einen gelungenen Blickfang dar.
Initialzündung für die Belebung der Stadtteilmitte ging sicher von der Modernisierung des
Gasthauses ‘Zum Goldenen Löwen’ aus. Nach Brand und jahrelangem Leerstand bzw. Nutzung als
Möbellager mitten im Ortskern Arheilgens konnte das Gebäude nach dem Erwerb durch die Stadt
wieder denkmalgerecht modernisiert werden und seiner heutigen Nutzung als Gaststätte mit
Bürgersaal zugeführt werden. Die Verlagerung des Biergartens zum Straßenraum, die Verlegung der
Straßenbahnlinie sowie der Umbau des gesamten Löwen-Umfeldes waren flankierende Maßnahmen,
die bis heute zu einer nachhaltigen Belebung der Ortsmitte beitragen. Städtebaufördermittel wurden
hier u.a. für die Verlegung der Gleichrichterstation eingesetzt.
Auch mit der Neugestaltung des Ruthsenbaches und seiner Uferbereiche sollte der alte Ortskern in
seiner städtebaulichen Identität gestärkt werden. Die Bachstraße wurde zum verkehrsberuhigten
Bereich umgebaut, der Uferbereich wurde in Teilen als Erlebnisraum gestaltet. Sitzmöglichkeiten
wurden geschaffen, der Wasserlauf wurde durch Pflanzmaßnahmen und Steinsetzungen belebt und
Brückengeländer neu und einheitlich gestaltet. Mit der Freilegung des Ruthsenbaches im Bereich der
Unteren Mühlstraße wurde der Zusammenhang des Ortskerns mit seiner naturräumlichen
Umgebung wieder hergestellt.
Neben der Unteren Mühlstraße ist die Messeler Straße eine Haupterschließungsstraße im Ortskern
Arheilgens. Durch ihr hohes Verkehrsaufkommen und überhöhte Geschwindigkeiten des
Kraftfahrzeugverkehrs wurden Anwohner und Passanten in nicht unerheblichem Umfang belästigt
und gefährdet. Zur Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeiten und damit verbunden zur Erhöhung der
Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wurden mit Hilfe von Städtebaufördermitteln Teilbereiche in der
Messeler Straße umgestaltet. Dabei wurden auch städtebauliche Bezüge aufgenommen wie z.B. die
Neugestaltung des Vorplatzes an der Zehntscheuer oder vor der Kirche.
Mit den vorangestellten Zielen und Maßnahmen wurde der Grundstock für die Wiederherstellung
eines funktionierenden Stadtteils gelegt. Hausmodernisierungen, die Umwandlung des Goldenen
Löwen in ein Bürgerzentrum, die Neugestaltung von Straßen und Plätze sowie die Hervorhebung von
naturräumlichen Qualitäten wie dem Ruthsenbach haben zusammen wesentlich dazu beigetragen,
dem Ortskern wieder neue Wohn- und Aufenthaltsqualität zu verschaffen.
Bürgerbeteiligung und Bauleitplanung
Das Baugesetzbuch schreibt vor, die Sanierung mit Eigentümern, Mietern und Pächtern und
sonstigen Betroffenen frühzeitig zu erörtern. Außerdem sollen die Betroffenen zur Mitwirkung der
erforderlichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden.
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Wie die Beteiligung umgesetzt werden soll, liegt im Ermessen der Gemeinde.
Von Beginn an lag der Schwerpunkt der Sanierung bei der Sicherung der historischen Bausubstanz
und damit bei den bereits beschriebenen Modernisierungen von privaten Wohngebäuden. Bis zur
Umsetzung solcher Maßnahmen waren häufige und umfangreiche Beratungsgespräche und Besuche
vor Ort erforderlich. Insoweit fand hier die geforderte Beteiligung in Form von Einzelgesprächen
statt.
Bei öffentlichen Maßnahmen, wie z.B. der Umgestaltung der Messeler Straße wurden Broschüren
bzw. Faltblätter verteilt, es fanden Bürger- und Anliegerveranstaltungen statt und ein Planungsbeirat
für die Maßnahme Ruthsenbach wurde organisiert und betreut.
In diesem Planungsbeirat hatten Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaft, verschiedener
Interessengruppen und der Parteien die Gelegenheit, den Planungsprozess aktiv zu begleiten.
Neben diesen maßnahmenbezogenen Beteiligungen fand auch die gesetzlich vorgeschriebene
Beteiligung im Rahmen von Bebauungsplanverfahren statt. Über die rechtskräftigen Bebauungspläne
A 7.1, A 7.2, A 7.3, A 8 und A 42 sind die städtebaulichen Sanierungsziele künftig auch ohne die
Anwendung des besonderen Städtebaurechts gesichert.
Durchführung der Sanierung
Mit dem Sanierungsgebiet „Ortskern Arheilgen“ entstand neben dem Martinsviertel ein zusätzliches
Aufgabenfeld in diesem Bereich. Zur Unterstützung der Verwaltung wurde das Architektenbüro Gras
herangezogen, welches insbesondere die Aufgabe hatte, private Eigentümer für die Modernisierung
ihrer Wohngebäude zu gewinnen. Das gleiche Büro hatte bereits die Vorbereitenden
Untersuchungen erarbeitet und war bis 1997 als Sanierungsbeauftragter für die Stadt tätig.
In den Folgejahren konnte die Sanierung durch die Verwaltung weitergeführt werden.
Ausgaben und Finanzierung der Gesamtmaßnahme
Nach derzeitigem Bearbeitungsstand wurden Ausgaben in Höhe von rd. 11,5 Mio € getätigt.
Diese teilen sich auf in:
26 % für Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen (überwiegen Projekt Goldener Löwe)
26 % für Erschließungsmaßnahmen
25% für Modernisierungsmaßnahmen
10 % für Planungsleistungen
10 % für Grunderwerb
und die restlichen 3% für sonstige Kosten, wie z.B. für Sanierungsbeauftragte oder Erstellung der
Vorbereitenden Untersuchungen.
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Diesen Ausgaben stehen Finanzierungsmittel aus folgenden Quellen gegenüber:
64 % Städtebaufördermittel von Bund und Land
30% Städtebaufördermittel der Stadt
4 % Ausgleichsbeträge
Die restlichen Einnahmen in Höhe von 2 % wurden z.B. durch Grundstücksverkäufe erzielt.
Da die Verhandlungen zum Erwerb von privaten Flächen zur Herrichtung eines öffentlichen
Grünzuges gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans A 7.3 bislang nicht zum Erfolg geführt
werden konnten, verbleibt nach derzeitigem Rechnungsstand und vorbehaltlich der Prüfung der
Gesamtabrechnung durch das Land Hessen eine Rückzahlungsverpflichtung der Stadt an das Land
Hessen in Höhe von 65.000,-€ für nicht in Anspruch genommene Fördermittel . Der Betrag ist im
städtischen Haushalt gesichert.
Resümee und Ausblick
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die zu Beginn des Sanierungsverfahrens festgelegten Ziele
zur Aufwertung und Entwicklung des Sanierungsgebietes weitgehend erreicht wurden: öffentliche
Infrastruktureinrichtungen und Erschließungsanlagen wurden, wo nötig, bedarfsgerecht erneuert,
öffentliche Räume neu gestaltet, Wohnungsbestände durch eine zeitgemäße Ausstattung und
Schaffung von guten Wohnverhältnissen aufgewertet und einige das Stadtbild prägende Gebäude
saniert.
Für die Zukunft wurden die Sanierungsziele durch die bereits genannten rechtskräftigen
Bebauungspläne gesichert.
Zusammen mit weiteren städtischen Maßnahmen, die zusätzlich zur Sanierung durchgeführt worden
sind, wurde die Stabilität und Attraktivität des Ortskerns wesentlich gesteigert.
Als Projekt der Zukunft bleibt die Entwicklung des durchgängigen öffentlichen Grünzuges gemäß den
Festsetzungen des Bebauungsplans A 7.3 von der Rückenmühle bis zur Messeler Straße.
Vor dem Hintergrund dieses erfolgreichen Ergebnisses ist die Aufhebung der Sanierungssatzung nun
zu beschließen.
Zu 2.:
Der als Anlage beigefügte Entwurf einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Arheilgen“ in Darmstadt vom 11.11.1987 für das
Gebiet, das begrenzt wird durch die seitlichen und hinteren Grundstücksgrenzen Messeler Straße
Hausnummer 2 bis 72 (gerade Nummern), Obere Mühlstraße Nr. 1, Gute-Garten-Straße Nr. 53 bis 31
(ungerade Nummern), Ruthsenbach, Untere Mühlstraße Nr. 19 bis 9 (ungerade Nummern),
Südostgrenze des Grundstücks Arheilger Woogstraße Nr. 5, Ostgrenze des Grundstücks Hofgasse Nr.
4, Nordgrenzen der Grundstücke Gute-Garten-Straße Nr. 20 bis 2 (gerade Nummern) und Frankfurter
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Landstraße Nr. 145 sowie der Westseite der Frankfurter Landstraße und der Südgrenze des
Grundstücks Frankfurter Landstraße Nr. 197 in Darmstadt-Arheilgen, ist gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung zu beschließen.
Die Aufhebungssatzung wird anschließend durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt. Damit
tritt die Sanierungssatzung „Ortskern Arheilgen“ gemäß § 2 der Aufhebungssatzung mit Ablauf des
31.12.2015 außer Kraft.
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, 24.09.2015
61.1 kr Nst. 3643
61.2 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (5)
Orte (10)
- Obere Mühlstraße
- Gute-Garten-Straße
- Untere Mühlstraße
- Frankfurter Landstraße
- Bachstraße
- Messeler Straße 60
- Arheilger Woogstraße
- Nach dem Wieschen 1
- Hofgasse
- Mühlstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0428
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.09.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00