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V/0628/2011

Erhöhung der Aufnahmekapazität der Dreifaltigkeitsschule - städtische katholische Grundschule -, Friesenring 24, 48147 Münster ab dem Schuljahr 2012/2013

Vorlagen 28.09.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.10.2011, TOP 22

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

13005 Zeichen

V/0628/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erhöhung der Aufnahmekapazität der Dreifaltigkeitsschule - städtische katholische Grundschule -, 
Friesenring 24, 48147 Münster, ab dem Schuljahr 2012/2013 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
12.10.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
13.10.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
19.10.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
19.10.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I.  Sachentscheidung: 
 
1. Die Aufnahmekapazität der Dreifaltigkeitsschule - städtische katholische Grundschule - 
wird ab dem Schuljahr 2012/2013 auf 2 Eingangsklassen erhöht. 
 
2. Die notwendige Anpassung der Satzung „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für 
die städtischen Schulen - Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / 
Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ erfolgt parallel mit 
der Ratsvorlage V/0743/2011. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Mietvertrag mit der Kindergruppe 13 e. V. 
spätestens zum 31.03.2013 beendet wird, da diese Räume im Gebäude der 
Dreifaltigkeitsschule nach vorheriger Sanierung ab dem Schuljahr 2013/2014 für die 
Erhöhung der Zügigkeit zwingend benötigt werden. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Haushaltsplanentwurf 2012 Mittel in Höhe von 
175.000 Euro vorgesehen sind um die Räume, die aktuell von der Kindergruppe 13 e. 
V. genutzt werden, für Unterrichtszwecke herzurichten. 
 
II.  Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Finanzierung der Herrichtung der Räume für schulische Zwecke, die aktuell von der 
Kindergruppe genutzt werden, erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 
2012 wie folgt veranschlagt: 
Vorlagen-Nr.: 
V/0628/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Watermann 
Ruf: 
492 40 10 
E-Mail: 
Watermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0628/2011 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung en
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitions- 
maßnahme 
4380 Dreifaltigkeitsschule- 
Sanierung Klassentrakt  
   
 Auszahlung für Baumaß-
nahmen 
2012 150.000  
 Auszahlung für den Erwerb 
von bewegl. Anlagevermö-
gen 
2012 25.000  
  insgesamt 175.000  
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 29.08.2007 nach der landesweiten Auf-
hebung der Schulbezirke für Grundschulen die Zügigkeiten festgelegt (vgl. Vorlage 
V/0501/2007). Grundlage für die Festschreibung der individuellen Aufnahmekapazität der 46 
städtischen Grundschulen war die Raumsituation und die damalige Schülerprognose. 
Für die Dreifaltigkeitsschule ist eine Einzügigkeit festgelegt worden. Die Schulleitung hatte 
eine Zweizügigkeit beantragt und für diese höhere Zügigkeit auf 5 Räume zurückgreifen wol-
len, die lt. Ratsbeschluss vom 13.12.2006 (vgl. Vorlage V/1023/2006) im Gebäudekomplex 
der Dreifaltigkeitsschule für die Fünfzügigkeit des Pascal-Gymnasiums vorgehalten werden 
sollten. Da diese Räume nicht leer standen, sondern für die Tagesbetreuung von Kindern 
genutzt wurden, standen der Dreifaltigkeitsschule effektiv nur 6 Allgemeine Unterrichtsräume 
zur Verfügung. Für eine Erhöhung der Zügigkeit hätte somit eine Kündigung der dort einge-
richteten Kindergruppen erfolgen müssen. Nach der damaligen Schülerprognose würde die 
Dreifaltigkeitsschule keine volle Zweizügigkeit erreichen, so dass eine Kündigung der Miet-
verträge mit den Kindergruppen zugunsten der Dreifaltigkeitsschule nicht gerechtfertigt er-
schien. 
 
 
2. Aktuelle Situation 
 
Im Laufe der letzten Jahre haben zwei Entwicklungen parallel stattgefunden.  
 
Bezogen auf die Zahl der grundschulaltrigen Kinder im maßgeblichen statistischen Bezirk 
Uppenberg hat es nur leichte Veränderungen gegeben; so ist die Zahl der 6- bis 9-Jährigen 
im Bestand (jeweils der 31.12.) von 226 Kinder Ende 2005 auf 243 Kinder Ende 2007 ge-
stiegen und in Teilschritten auf nunmehr 229 Kinder Ende 2010 gesunken. Entscheidend ist 
aber, dass die Dreifaltigkeitsschule von Eltern aus dem statistischen Bezirk Uppenberg stär-
ker als in den Vorjahren angewählt wurde. Dies führte in den letzten beiden Jahren zu einem 
deutlichen Überhang bei den Anmeldungen für den 1. Jahrgang. In Abstimmung mit der Un-
teren Schulaufsicht sind daher für das Schuljahr 2010/2011 und für das Schuljahr 2011/2012 
ausnahmsweise je 2 Eingangsklassen gebildet worden.

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V/0628/2011 
Ein Blick auf die Anmeldungen zum Schuljahr 2011/2012 und die jeweilige Entfernung zur 
Dreifaltigkeitsschule verdeutlicht diesen Trend der wohnortnahen Schulwahl. So haben von 
44 angemeldeten Kindern 19 einen Schulweg von unter 1.000 Metern, 16 Kinder einen 
Schulweg zwischen 1.000 und 1.500 Metern, 7 Kinder einen Schulweg zwischen 1.500 und 
2.000 Metern und nur 2 Kinder eine Wegstrecke, die länger als 2.000 Meter ist.  
 
Im laufenden Schuljahr 2011/2012 hat die Dreifaltigkeitsschule insgesamt sieben Klassen; 
wie zuvor beschrieben zwei Parallelklassen im 1. und 2. Jahrgang, eine Klasse im 3. Jahr-
gang und auf Grund der Schülerzahlen zwei Parallelklassen im 4. Jahrgang. Die Raumkapa-
zitäten der Dreifaltigkeitsschule sind mit diesen gebildeten Klassen komplett erschöpft; der 
Schule steht für das neue Schuljahr kein Mehrzweckraum mehr zur Verfügung. Hierfür wird 
in den Vormittagsstunden auf die OGS-Räume sowie die Forscherwerkstatt zurückgegriffen.  
 
Strukturell ist rechtzeitig vor dem Anmel deverfahren der Grundschulen im November 2011 
für das Schuljahr 2012/2013 eine Entscheidung zu treffen.  
 
 
3. Schülerprognose 
 
Die Schülerprognose ist nach der Veröffentlichung der aktualisierten Kleinräumigen Bevölke-
rungsprognose (Zeitraum 2009 - 2020, Vorlage V/0707/2010) überarbeitet worden. Bereits 
die Bestandszahlen der Kinder von 0 bis einschl. 5 Jahren dokumentieren eine steigende 
Zahl von zukünftigen Grundschulkindern im statistischen Bezirk Uppenberg. So sind die Zah-
len (jeweils 31.12.) in dieser Altersgruppe von 392 Kindern Ende 2005 auf 451 Kinder Ende 
2009 gestiegen. Mit einer etwas unterschiedlichen Altersaufteilung ist die Zahl von 451 Kin-
dern am 31.12.2010 unverändert geblieben. 
Auf diese Basis bezogen ist es nicht überraschend, wenn die Kleinräumige Bevölkerungs-
prognose diese Entwicklung in den nächsten Jahren fortschreibt und für den statistischen 
Bezirk Uppenberg bis zum Jahr 2015 eine Steigerung der Kinder im 1. Grundschuljahr vor-
hersagt. Danach sinken die Kinderzahlen langsam. Umgerechnet auf das Wahlverhalten der 
Erziehungsberechtigten bedeutet dies mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit für die Dreifaltig-
keitsschule eine stabile Zweizügigkeit bis zum Ende des Prognosezeitraumes 2020/2021. So 
schwanken die avisierten Anmeldezahlen für die Einschulungsjahrgänge zwischen 44 und 49 
Kindern.  
 
 
4. Raumreserven in der Dreifaltigkeitsschule für das Pascal-Gymnasium 
 
Seit Festschreibung der Aufnahmekapazitäten für die städtischen Gymnasien im Dezember 
2006 hat das Pascal-Gymnasium die Raumbedarfe im eigenen Schulgebäude gelöst, so 
dass die Raumreserven in der Dreifaltigkeitsschule nicht in Anspruch genommen werden 
mussten. Das Pascal-Gymnasium hat in diesem Zeitraum nur einmal fünf Klassen gebildet. 
Durch diesen Umstand konnte auch der jeweils befristete Mietvertrag mit der Kindergruppe 
13 e. V. verlängert werden. Die Schulleitung des Pascal-Gymnasiums hat erklärt, dass mit 
Umsetzung der G-8-Struktur dauerhaft keine Raum reserve in der Dreifaltigkeitsschule mehr 
benötigt wird.

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V/0628/2011 
5. Konsequenzen 
 
Wie bereits unter Ziffer 2 der Begründung ausgeführt sind die Raumkapazitäten für die Klas-
senbildung der Dreifaltigkeitsschule erschöpft. Vor dem nächsten Anmeldeverfahren ist da-
her zu entscheiden, ob es bei der festgelegten Einzügigkeit für die Dreifaltigkeitsschule blei-
ben soll oder eine Anhebung auf zwei Züge erfolgt.  
Bei fortdauernder Einzügigkeit wäre absehbar, dass in der Größenordnung einer Eingangs-
klasse Grundschuleltern an der Dreifaltigkeitsschule abgewiesen werden müssten. Die 
Schulwege für die Grundschulkinder würden entsprechend länger.  
Wenn umgekehrt nach dem Prinzip „kurze Beine - kurze Wege“ die Zügigkeit der Dreifaltig-
keitsschule angehoben wird, hat dies zwangsläufig das Auslaufen des Mietvertrages mit der 
Kindergruppe 13 e. V. zur Folge. 
 
Das Auslaufen des Mietvertrages muss jedoch nicht vor Beginn des neuen Schuljahres 
2012/2013 umgesetzt werden. Wie unter Ziffer 2 der Begründung dargestellt, hat die Dreifal-
tigkeitsschule im aktuellen Schuljahr zwei Parallelklassen im 4. Jahrgang. Diese beiden Ent-
lassklassen zum Ende des Schuljahres 2011/2012 und die perspektivisch zwei neuen Ein-
gangsklassen zum Schuljahr 2012/2013 sind raumtechnisch neutral, so dass aus Sicht der 
Schulleitung erst zum Schuljahr 2013/2014 sichergestellt sein muss, dass zu diesem Zeit-
punkt bei einer Entlassklasse und zwei neu gebildeten Eingangsklassen neue Raumeinhei-
ten zur Verfügung stehen; so auch die laut Raumprogramm notwendigen zwei Mehrzweck-
räume. 
 
 
6. Kindergruppe 13 e. V. 
 
In der Kindergruppe 13 e.V. werden aktuell 16 Kinder in der sog. Kleinen altersgemischten 
Gruppe im Alter von 4 Monaten bis 6 Jahren betreut. Seit Oktober 1983 wird über diese El-
terninitiative die Tagesbetreuung von Kindern in Räumen der Dreifaltigkeitsschule organi-
siert. Die Kindergruppe 13 e.V. nutzt in einem Gebäudetrakt auf dem Schulgrundstück drei 
ehemalige Klassenräume sowie Nebenflächen in diesem Gebäudeteil sowie einen abge-
grenzten Teil des Schulgrundstückes als Außenspielfläche.  
Die beteiligten Fachämter (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Amt für Immobilienma-
nagement, Amt für Schule und Weiterbildung) haben im Vorfeld gemeinsam geprüft, ob mit 
vertretbarem Aufwand auf dem Schulgrundstück eine Lösung gefunden werden kann, die 
den Raumbedarf der Kindergruppe 13 e.V. aufgreift. Dies ist so nicht möglich. Der Kinder-
gruppe 13 e.V. wurde in Gesprächen vor den Sommerferien Hilfestellung seitens der Verwal-
tung bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten zugesichert. Erste Optionen sind – allerdings 
ohne Erfolg - geprüft worden. 
Die beteiligten Ämter der Verwaltung werden die Kindergruppe 13 e.V. gemeinsam bei der 
Suche nach Ersatzräumen unterstützen, die dann spätestens zum 01.04.2013 zur Verfügung 
stehen müssen. 
 
 
7. Anhebung der Zügigkeit für die Dreifaltigkeitsschule 
 
Die Dreifaltigkeitsschule deckt als einzige Grundschule den erweiterten Innenstadtbereich 
nördlich des Tangentenringes ab. Als räumlich nächste Alternative für Eltern aus diesen 
Wohngebieten bleiben die Schulen im Innenstadtkern (Kreuzschule, Martinischule, Martin-
Luther-Schule) oder in Kinderhaus (Grundschule am Kinderbach, Grundschule Kinderhaus-
West, Paul-Schneider-Schule). Für viele Eltern sind dies aber im Hinblick auf den Schulweg 
keine tatsächlichen Alternativen.

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Aus diesem Grunde hatten Schulaufsicht und Schulträger sich auch in den beiden letzten 
Jahren dafür ausgesprochen, ausnahmsweise jeweils 2 Eingangsklassen zuzulassen. Da die 
Schülerprognose diesen Trend für die Zeit bis zum Schuljahr 2020/2021 eindeutig wider-
spiegelt, sollte im Interesse einer wohnortnahen Grundschule die Zügigkeit der Dreifaltig-
keitsschule angehoben und die Satzung „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die 
städtischen Schulen - Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die 
städtischen Schulen“ angepasst werden. Da für die nächste Sitzung des Rates am 
19.10.2011 zwei Ratsvorlagen Änderungen dieser Satzung zur Folge haben, werden diese in 
der parallelen Ratsvorlage V/0743/2011 gebündelt. 
 
 
8. Herrichtung der Räume für Unterrichtszwecke 
 
Seit 1983 nutzt die Kindergruppe 13 e. V. einen Gebäudetrakt an der Dreifaltigkeitsschule. 
Es wird erforderlich sein, diese Räume nach Auszug der Kindergruppe für schulische Zwe-
cke herzurichten. Als Pauschalsumme sind zunächst im Entwurf des Haushaltsplanes 2012 
für Herrichtungsmaßnahmen für Unterrichtszwecke 150.000 Euro vorgesehen. Weitere 
25.000 Euro werden für das Mobiliar in den zukünftigen Klassenräumen benötigt. 
 
Wie unter Ziffer 6 erläutert, wird bereits jetzt nach neuen Räumlichkeiten für die Kindergrup-
pe 13 e.V. gesucht. Die Räume im Gebäude der Dreifaltigkeitsschule müssen spätestens
 
zum 31.03.2013 frei gesetzt werden, damit sie für schulische Zwecke saniert und hergerich-
tet werden können, sodass sie zum Schuljahresbeginn 2013/14 der Dreifaltigkeitsschule zur 
Verfügung stehen. 
Die erforderlichen Mittel für die Herrichtung der Räume sind bereits im Haushaltsjahr 2012 
veranschlagt, damit die Baumaßnahmen bereits 2012 durchgeführt werden könnten, sofern 
es gelingt, frühzeitig Ersatzräume für die Kindergruppe zu finden. 
 
Das Amt für Immobilienmanagement prüft aktuell den genauen Umfang der erforderlichen 
Arbeiten.  
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.10.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.10.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2011 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2011 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Friesenring 24
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0628/2011
Typ
Vorlagen
Datum
28.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37