V/0628/2011
Erhöhung der Aufnahmekapazität der Dreifaltigkeitsschule - städtische katholische Grundschule -, Friesenring 24, 48147 Münster ab dem Schuljahr 2012/2013
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Beschlussvorlage
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V/0628/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Erhöhung der Aufnahmekapazität der Dreifaltigkeitsschule - städtische katholische Grundschule -, Friesenring 24, 48147 Münster, ab dem Schuljahr 2012/2013 Beratungsfolge 11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 12.10.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 13.10.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 19.10.2011 Hauptausschuss Vorberatung 19.10.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Aufnahmekapazität der Dreifaltigkeitsschule - städtische katholische Grundschule - wird ab dem Schuljahr 2012/2013 auf 2 Eingangsklassen erhöht. 2. Die notwendige Anpassung der Satzung „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen - Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ erfolgt parallel mit der Ratsvorlage V/0743/2011. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Mietvertrag mit der Kindergruppe 13 e. V. spätestens zum 31.03.2013 beendet wird, da diese Räume im Gebäude der Dreifaltigkeitsschule nach vorheriger Sanierung ab dem Schuljahr 2013/2014 für die Erhöhung der Zügigkeit zwingend benötigt werden. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Haushaltsplanentwurf 2012 Mittel in Höhe von 175.000 Euro vorgesehen sind um die Räume, die aktuell von der Kindergruppe 13 e. V. genutzt werden, für Unterrichtszwecke herzurichten. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Finanzierung der Herrichtung der Räume für schulische Zwecke, die aktuell von der Kindergruppe genutzt werden, erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2012 wie folgt veranschlagt: Vorlagen-Nr.: V/0628/2011 Auskunft erteilt: Herr Watermann Ruf: 492 40 10 E-Mail: Watermann@stadt-muenster.de Datum: 27.09.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0628/2011 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung en Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitions- maßnahme 4380 Dreifaltigkeitsschule- Sanierung Klassentrakt Auszahlung für Baumaß- nahmen 2012 150.000 Auszahlung für den Erwerb von bewegl. Anlagevermö- gen 2012 25.000 insgesamt 175.000 Begründung: 1. Ausgangslage Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 29.08.2007 nach der landesweiten Auf- hebung der Schulbezirke für Grundschulen die Zügigkeiten festgelegt (vgl. Vorlage V/0501/2007). Grundlage für die Festschreibung der individuellen Aufnahmekapazität der 46 städtischen Grundschulen war die Raumsituation und die damalige Schülerprognose. Für die Dreifaltigkeitsschule ist eine Einzügigkeit festgelegt worden. Die Schulleitung hatte eine Zweizügigkeit beantragt und für diese höhere Zügigkeit auf 5 Räume zurückgreifen wol- len, die lt. Ratsbeschluss vom 13.12.2006 (vgl. Vorlage V/1023/2006) im Gebäudekomplex der Dreifaltigkeitsschule für die Fünfzügigkeit des Pascal-Gymnasiums vorgehalten werden sollten. Da diese Räume nicht leer standen, sondern für die Tagesbetreuung von Kindern genutzt wurden, standen der Dreifaltigkeitsschule effektiv nur 6 Allgemeine Unterrichtsräume zur Verfügung. Für eine Erhöhung der Zügigkeit hätte somit eine Kündigung der dort einge- richteten Kindergruppen erfolgen müssen. Nach der damaligen Schülerprognose würde die Dreifaltigkeitsschule keine volle Zweizügigkeit erreichen, so dass eine Kündigung der Miet- verträge mit den Kindergruppen zugunsten der Dreifaltigkeitsschule nicht gerechtfertigt er- schien. 2. Aktuelle Situation Im Laufe der letzten Jahre haben zwei Entwicklungen parallel stattgefunden. Bezogen auf die Zahl der grundschulaltrigen Kinder im maßgeblichen statistischen Bezirk Uppenberg hat es nur leichte Veränderungen gegeben; so ist die Zahl der 6- bis 9-Jährigen im Bestand (jeweils der 31.12.) von 226 Kinder Ende 2005 auf 243 Kinder Ende 2007 ge- stiegen und in Teilschritten auf nunmehr 229 Kinder Ende 2010 gesunken. Entscheidend ist aber, dass die Dreifaltigkeitsschule von Eltern aus dem statistischen Bezirk Uppenberg stär- ker als in den Vorjahren angewählt wurde. Dies führte in den letzten beiden Jahren zu einem deutlichen Überhang bei den Anmeldungen für den 1. Jahrgang. In Abstimmung mit der Un- teren Schulaufsicht sind daher für das Schuljahr 2010/2011 und für das Schuljahr 2011/2012 ausnahmsweise je 2 Eingangsklassen gebildet worden. - 3 - V/0628/2011 Ein Blick auf die Anmeldungen zum Schuljahr 2011/2012 und die jeweilige Entfernung zur Dreifaltigkeitsschule verdeutlicht diesen Trend der wohnortnahen Schulwahl. So haben von 44 angemeldeten Kindern 19 einen Schulweg von unter 1.000 Metern, 16 Kinder einen Schulweg zwischen 1.000 und 1.500 Metern, 7 Kinder einen Schulweg zwischen 1.500 und 2.000 Metern und nur 2 Kinder eine Wegstrecke, die länger als 2.000 Meter ist. Im laufenden Schuljahr 2011/2012 hat die Dreifaltigkeitsschule insgesamt sieben Klassen; wie zuvor beschrieben zwei Parallelklassen im 1. und 2. Jahrgang, eine Klasse im 3. Jahr- gang und auf Grund der Schülerzahlen zwei Parallelklassen im 4. Jahrgang. Die Raumkapa- zitäten der Dreifaltigkeitsschule sind mit diesen gebildeten Klassen komplett erschöpft; der Schule steht für das neue Schuljahr kein Mehrzweckraum mehr zur Verfügung. Hierfür wird in den Vormittagsstunden auf die OGS-Räume sowie die Forscherwerkstatt zurückgegriffen. Strukturell ist rechtzeitig vor dem Anmel deverfahren der Grundschulen im November 2011 für das Schuljahr 2012/2013 eine Entscheidung zu treffen. 3. Schülerprognose Die Schülerprognose ist nach der Veröffentlichung der aktualisierten Kleinräumigen Bevölke- rungsprognose (Zeitraum 2009 - 2020, Vorlage V/0707/2010) überarbeitet worden. Bereits die Bestandszahlen der Kinder von 0 bis einschl. 5 Jahren dokumentieren eine steigende Zahl von zukünftigen Grundschulkindern im statistischen Bezirk Uppenberg. So sind die Zah- len (jeweils 31.12.) in dieser Altersgruppe von 392 Kindern Ende 2005 auf 451 Kinder Ende 2009 gestiegen. Mit einer etwas unterschiedlichen Altersaufteilung ist die Zahl von 451 Kin- dern am 31.12.2010 unverändert geblieben. Auf diese Basis bezogen ist es nicht überraschend, wenn die Kleinräumige Bevölkerungs- prognose diese Entwicklung in den nächsten Jahren fortschreibt und für den statistischen Bezirk Uppenberg bis zum Jahr 2015 eine Steigerung der Kinder im 1. Grundschuljahr vor- hersagt. Danach sinken die Kinderzahlen langsam. Umgerechnet auf das Wahlverhalten der Erziehungsberechtigten bedeutet dies mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit für die Dreifaltig- keitsschule eine stabile Zweizügigkeit bis zum Ende des Prognosezeitraumes 2020/2021. So schwanken die avisierten Anmeldezahlen für die Einschulungsjahrgänge zwischen 44 und 49 Kindern. 4. Raumreserven in der Dreifaltigkeitsschule für das Pascal-Gymnasium Seit Festschreibung der Aufnahmekapazitäten für die städtischen Gymnasien im Dezember 2006 hat das Pascal-Gymnasium die Raumbedarfe im eigenen Schulgebäude gelöst, so dass die Raumreserven in der Dreifaltigkeitsschule nicht in Anspruch genommen werden mussten. Das Pascal-Gymnasium hat in diesem Zeitraum nur einmal fünf Klassen gebildet. Durch diesen Umstand konnte auch der jeweils befristete Mietvertrag mit der Kindergruppe 13 e. V. verlängert werden. Die Schulleitung des Pascal-Gymnasiums hat erklärt, dass mit Umsetzung der G-8-Struktur dauerhaft keine Raum reserve in der Dreifaltigkeitsschule mehr benötigt wird. - 4 - V/0628/2011 5. Konsequenzen Wie bereits unter Ziffer 2 der Begründung ausgeführt sind die Raumkapazitäten für die Klas- senbildung der Dreifaltigkeitsschule erschöpft. Vor dem nächsten Anmeldeverfahren ist da- her zu entscheiden, ob es bei der festgelegten Einzügigkeit für die Dreifaltigkeitsschule blei- ben soll oder eine Anhebung auf zwei Züge erfolgt. Bei fortdauernder Einzügigkeit wäre absehbar, dass in der Größenordnung einer Eingangs- klasse Grundschuleltern an der Dreifaltigkeitsschule abgewiesen werden müssten. Die Schulwege für die Grundschulkinder würden entsprechend länger. Wenn umgekehrt nach dem Prinzip „kurze Beine - kurze Wege“ die Zügigkeit der Dreifaltig- keitsschule angehoben wird, hat dies zwangsläufig das Auslaufen des Mietvertrages mit der Kindergruppe 13 e. V. zur Folge. Das Auslaufen des Mietvertrages muss jedoch nicht vor Beginn des neuen Schuljahres 2012/2013 umgesetzt werden. Wie unter Ziffer 2 der Begründung dargestellt, hat die Dreifal- tigkeitsschule im aktuellen Schuljahr zwei Parallelklassen im 4. Jahrgang. Diese beiden Ent- lassklassen zum Ende des Schuljahres 2011/2012 und die perspektivisch zwei neuen Ein- gangsklassen zum Schuljahr 2012/2013 sind raumtechnisch neutral, so dass aus Sicht der Schulleitung erst zum Schuljahr 2013/2014 sichergestellt sein muss, dass zu diesem Zeit- punkt bei einer Entlassklasse und zwei neu gebildeten Eingangsklassen neue Raumeinhei- ten zur Verfügung stehen; so auch die laut Raumprogramm notwendigen zwei Mehrzweck- räume. 6. Kindergruppe 13 e. V. In der Kindergruppe 13 e.V. werden aktuell 16 Kinder in der sog. Kleinen altersgemischten Gruppe im Alter von 4 Monaten bis 6 Jahren betreut. Seit Oktober 1983 wird über diese El- terninitiative die Tagesbetreuung von Kindern in Räumen der Dreifaltigkeitsschule organi- siert. Die Kindergruppe 13 e.V. nutzt in einem Gebäudetrakt auf dem Schulgrundstück drei ehemalige Klassenräume sowie Nebenflächen in diesem Gebäudeteil sowie einen abge- grenzten Teil des Schulgrundstückes als Außenspielfläche. Die beteiligten Fachämter (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Amt für Immobilienma- nagement, Amt für Schule und Weiterbildung) haben im Vorfeld gemeinsam geprüft, ob mit vertretbarem Aufwand auf dem Schulgrundstück eine Lösung gefunden werden kann, die den Raumbedarf der Kindergruppe 13 e.V. aufgreift. Dies ist so nicht möglich. Der Kinder- gruppe 13 e.V. wurde in Gesprächen vor den Sommerferien Hilfestellung seitens der Verwal- tung bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten zugesichert. Erste Optionen sind – allerdings ohne Erfolg - geprüft worden. Die beteiligten Ämter der Verwaltung werden die Kindergruppe 13 e.V. gemeinsam bei der Suche nach Ersatzräumen unterstützen, die dann spätestens zum 01.04.2013 zur Verfügung stehen müssen. 7. Anhebung der Zügigkeit für die Dreifaltigkeitsschule Die Dreifaltigkeitsschule deckt als einzige Grundschule den erweiterten Innenstadtbereich nördlich des Tangentenringes ab. Als räumlich nächste Alternative für Eltern aus diesen Wohngebieten bleiben die Schulen im Innenstadtkern (Kreuzschule, Martinischule, Martin- Luther-Schule) oder in Kinderhaus (Grundschule am Kinderbach, Grundschule Kinderhaus- West, Paul-Schneider-Schule). Für viele Eltern sind dies aber im Hinblick auf den Schulweg keine tatsächlichen Alternativen. - 5 - V/0628/2011 Aus diesem Grunde hatten Schulaufsicht und Schulträger sich auch in den beiden letzten Jahren dafür ausgesprochen, ausnahmsweise jeweils 2 Eingangsklassen zuzulassen. Da die Schülerprognose diesen Trend für die Zeit bis zum Schuljahr 2020/2021 eindeutig wider- spiegelt, sollte im Interesse einer wohnortnahen Grundschule die Zügigkeit der Dreifaltig- keitsschule angehoben und die Satzung „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen - Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen“ angepasst werden. Da für die nächste Sitzung des Rates am 19.10.2011 zwei Ratsvorlagen Änderungen dieser Satzung zur Folge haben, werden diese in der parallelen Ratsvorlage V/0743/2011 gebündelt. 8. Herrichtung der Räume für Unterrichtszwecke Seit 1983 nutzt die Kindergruppe 13 e. V. einen Gebäudetrakt an der Dreifaltigkeitsschule. Es wird erforderlich sein, diese Räume nach Auszug der Kindergruppe für schulische Zwe- cke herzurichten. Als Pauschalsumme sind zunächst im Entwurf des Haushaltsplanes 2012 für Herrichtungsmaßnahmen für Unterrichtszwecke 150.000 Euro vorgesehen. Weitere 25.000 Euro werden für das Mobiliar in den zukünftigen Klassenräumen benötigt. Wie unter Ziffer 6 erläutert, wird bereits jetzt nach neuen Räumlichkeiten für die Kindergrup- pe 13 e.V. gesucht. Die Räume im Gebäude der Dreifaltigkeitsschule müssen spätestens zum 31.03.2013 frei gesetzt werden, damit sie für schulische Zwecke saniert und hergerich- tet werden können, sodass sie zum Schuljahresbeginn 2013/14 der Dreifaltigkeitsschule zur Verfügung stehen. Die erforderlichen Mittel für die Herrichtung der Räume sind bereits im Haushaltsjahr 2012 veranschlagt, damit die Baumaßnahmen bereits 2012 durchgeführt werden könnten, sofern es gelingt, frühzeitig Ersatzräume für die Kindergruppe zu finden. Das Amt für Immobilienmanagement prüft aktuell den genauen Umfang der erforderlichen Arbeiten. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
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- Friesenring 24
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0628/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.09.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37