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Wiederherstellung der Durchfahrtsbeschränkung An St. Franziskus/Alzeyer Straße

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/0870/2025 vom 11.06.2025

Stand: Am 26.06.2025 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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    Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 11.06.2025 AN/0870/2025 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Wiederherstellung der Durchfahrtsbeschränkung An St. Franziskus/Alzeyer Straße - Antrag der SPD - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung wird aufgefordert, die Durchfahrtsbeschränkung zwischen den Straßen An St. Franziskus und Alzeyer Straße umgehend durch bauliche Maßnahmen wieder- herzustellen, um die Verkehrssicherheit an diesem Ort künftig wieder zu gewährleisten. Begründung: Die Straße An St. Franziskus führt als durchfahrtsbeschränkte Straße an der KGS Lu- kas-Schule und der GGS Alzeyer Straße vorbei und mündet in die Alzeyer Straße ein. Die Durchfahrtsbeschränkung wurde in diesem Einmündungsbereich in der Vergangen- heit durch ein quer aufgestelltes Drängelgitter und einer Abpollerung gewährleistet. We- gen einer Baumaßnahme auf der Alzeyer Straße wurde das Drängelgitter abgebaut. Die Baumaßnahme ist inzwischen abgeschlossen, aber trotz entsprechender Hinweise an die Verwaltung wurde das Drängelgitter bisher nicht wieder aufgestellt. - 2 - Derzeit ist es daher möglich, mit zweispurigen Kraftfahrzeugen die Straße An St. Fran- ziskus als Durchfahrtsstraße zwischen der Alzeyer Straße und dem Ebernburgweg zu befahren, was von einigen Verkehrsteilnehmer*innen genutzt wird. Damit besteht eine latente Unfallgefahr für die Schüler*Innen der Grundschulen, aber auch für den Fußgängerverkehr im Allgemeinen. Umgehendes Handeln ist daher gebo- ten. gez. Ulrich Müller gez. Ludger Traud

Beratungsverlauf

  1. 26.06.2025

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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