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2023/0283

Schultoiletten

Magistratsvorlage 17.08.2023

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181 Zeichen

Punkt 11: Schultoiletten 
 (V-Nr. 2023/0283) 
 
Der Ausschuss für Bildung, Schule und Digitalisierung empfiehlt einstimmig der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

2023/0283

11521 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.08.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat II 
Dezernat IV 
 
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0283 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Schultoiletten  
 
Vorlage vom: 17.08.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Das Schulamt wird mit der Erstellung eines übergreifenden Konzepts zum Thema Schultoilet-
ten beauftragt. Das Konzept setzt sich mit den Aspekten Vandalismus, Ausgabe von Hygiene-
artikeln und Inklusion auseinander und bildet perspektivisch einen Rahmen für Schultoiletten 
in Darmstadt, der schulspezifisch zu füllen ist.  
2. Grundlage für die Konzeptentwicklung bildet die Durchführung von Pilotprojekten an 3 bis 5 
Schulen, möglichst unterschiedlicher Schulform. Das Schulamt wählt die teilnehmenden 
Schulen nach Abstimmung auf Grundlage kurze r Projektskizzen aus und unterstützt bei der 
Finanzierung der Durchführung.  
3. Für die Projekte stehen folgende Mittel zur Verfügung  
- durch das Schulamt eingetragene Mittel im Haushalt 2024,  
- Haushaltsmittel für inklusionsrelevante Aufgaben des Schulträgers

- 2 - 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.08.2023 
 
Bei Schulbesuchen des Dezernenten kommt fast jedes Mal das Thema "Schultoiletten" auf. 
Im Wesentlichen geht es um zwei Probleme:  
 
1. Die Toiletten sind teilweise baulich in einem schlechten Zustand und müssen saniert 
werden. 
2. Der Vandalismus ist so schlimm, dass Toiletten gänzlich geschlossen werden. Sehr 
häufig kommt der W unsch auf, dass Personen die Toiletten bewachen, damit es nicht 
zu Vandalismus kommt.  
 
Nach der „Broken Windows“ -Theorie hängen beide Punkte zusammen: Eine Schultoilette, die 
einen heruntergekommenen Eindruck macht, ist anfälliger für Vandalismus. Gleichwo hl muss 
festgestellt werden, dass auch frisch sanierte Toiletten verunreinigt und beschädigt werden.  
Schultoiletten sind trotz ihrer schlichten Notwendigkeit und Alltäglichkeit ein hoch komplexes 
Thema, um das viel diskutiert und gestritten wird. Der schl echte Zustand und Vandalismus 
sind wiederkehrende Ärgernisse, die Anforderungen sind vielfältig: Die Schultoilette ist Rück-
zugsraum und Ort der Peer -Erfahrung, Tabuthemen werden hier berührt, aber auch Verant-
wortungsgefühl und Zusammengehörigkeit erprobt.  
 
Im direkten Umfeld befindet sich außerdem das Thema Hygieneautomaten bzw. kostenfreie 
Bezugsmöglichkeiten für Hygieneartikel (Binden, Tampons, etc.) an Schulen. In der Stadtver-
ordnetenversammlung vom 29.01.2021 wurde beschlossen (Beschluss 2021/0018), das s die 
Einführung solcher Hygieneautomaten an Schulen geprüft werden soll. Ein erstes Pilotprojekt 
an drei Schulen ( fünf Automaten der Marke „MeritaCare“, verteilt an Bernhard -Adelung-
Schule, Wilhelm -Leuschner-Schule, Gutenbergschule) wurde daraufhin in 202 2 umgesetzt. 
 
Der Pilotversuch zeigte eindeutig, dass die schlichte Installation von Hygieneautomaten zu-
mindest in Teilen der Schullandschaft nicht ohne eine intensive Begleitung der Einführungs-
phase funktioniert und dass das ohnehin aufgeladene Thema „Schultoiletten“ h ierdurch wei-
ter eskaliert wird. Hintergrund ist insbesondere der massiv vorgefallene Vandalismus im Zu-
sammenhang mit den Automaten. In Gesprächen mit dem Stadtschüler*innenrat  (SS*R), 
dem Stadtelternbeirat, Schulleitungen und dem Schulamt wurde beschlossen , dass statt der 
allgemeinen Maßnahme eine individuelle Lösung pro Schule gefunden werden muss, die so-
wohl die Schultoiletten als auch die Hygieneautomaten betrachtet. Ziel ist es, durch verschie-
dene Maßnahmen in allen Darmstädter Schulen saubere Schultoil etten zu ermöglichen und 
Hygieneautomaten an allen weiterführenden und beruflichen Schulen verbindlich durchzuset-
zen. 
 
Um dieses Ziel zu erfüllen, soll anhand von Pilotprojekten ein Konzept inklusive Maßnahmen-
katalog ausgearbeitet werden, welches die schul individuellen Umsetzungen ermöglicht. Die 
enge Beteiligung der direkten Stakeholder (z.  B. Schulleitung, Elternvertretung, S S*R, Haus-
meister*innen) sowie übergreifender Akteur *innen (z. B. Stadtelternbeirat und SS*R) ist hier-
bei ein wichtiger Schlüssel zum  Erfolg. Die schulischen Pilotprojekte sollen die verschiedenen 
Altersstufen (Primarstufe, Sekundarstufe 1, Sekundarstufe 2) berücksichtigen.  
 
           . . .

- 4 - 
 
Das Konzept soll konkrete pädagogische, organisatorische und bauliche Maßnahmen benen-
nen, um die Situation in Schultoiletten zu verbessern und gleichzeitig Hygieneartikel mög-
lichst anonym und bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Der Maßnahmenkatalog soll sich 
außerdem an Best -Practices aus anderen Schulen orientieren. Weiterhin soll ein Prozes s zur 
schulindividuellen Umsetzung der Maßnahmen inkl. Meilensteine beschrieben werden. Auch 
die Verantwortungen für einzelne Maßnahmen sollen klar definiert werden: Während pädago-
gische Maßnahmen überwiegend vollständig von der Schule umgesetzt werden kön nen, sind 
andere Maßnahmen teilweise (organisatorisch) oder vollständig (baulich) in der Verantwor-
tung des Schulträgers und werden von den Schulen angefragt. Jede Maßnahmenbeschrei-
bung soll entsprechende Zuständigkeiten beinhalten.  
 
Das fertige Konzept für  Schultoiletten und Hygieneartikel soll nach Abschluss der Pilotphase 
bis Ende 2024 durch eine weitere Magistratsvorlage beschlossen und anschließend sukzes-
sive allen verbleibenden Schulen als Projektvorschlag angeboten werden. Abgeleitet vom Ge-
samtkonzept sollen anschließend s chulindividuelle Konzepte zur Einführung der Hygieneau-
tomaten erarbeitet werden, sodass die flächendeckende Installation in 2025 geschehen kann. 
Für Grundschulen soll geprüft werden, ob eine Auslage im Sekretariat ausreichend ist. Neu-
bauten werden gesondert in den Blick genommen, da hier andere Standards geschaffen wer-
den können als in Altbauten.  
 
Weiterhin soll sowohl für Menschen mit (Schwer(st) - und / oder Mehrfach -)Behinderung als 
auch für Menschen, die sich nicht im klassischen Ge schlechterschema einordnen, eine 
gleichberechtigte Teilhabe (auch in Altbauten) ermöglicht werden. Schultoiletten müssen zu-
künftig deutlich inklusiver sein als heute. Es ist davon auszugehen, dass Regelschulen im 
Rahmen von Kooperation und Inklusion in den  nächsten Jahrzehnten vermehrt Schüler*innen 
mit schweren und mehrfachen Behinderungen aufnehmen, für die Standard -Behinderten-Toi-
letten ungeeignet sind. Es ist deshalb dafür Sorge zu tragen, dass jeder Schultoilettenraum 
an zukünftigen Schulen mit mindest ens einer standardisierten „Toilette für alle“ ausgestattet 
ist (https://www.toiletten-fuer-alle.de/). Auch bei Sanierungen soll das Konzept so weit wie 
möglich umgesetzt werden. Des Weiteren sollen di e Standard-Toiletten insgesamt deutlich 
stärker auf Menschen mit Behinderungen ausgerichtet werden (Beispiel: Zugänglichkeit mit 
Rollstuhl). Die Notwendigkeit von inklusiven Schultoiletten ergibt sich u.  a. durch das Grund-
gesetz (insbesondere Artikel 3), a ber auch durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 
(AGG), das eine Benachteiligung von Personen aufgrund von Behinderungen oder chroni-
schen Krankheiten verbietet ( Link zum Artikel der Antidiskriminierungsstelle des Bundes). 
 
Darüber hinaus soll durch das Projekt und während der Konzeptentwicklung auch geschlech-
terspezifische Diskriminierung im Kontext Schultoiletten thematisiert werden. Durch das bi-
näre Geschlechterschema werden Personen diskriminiert, die beispielsweise von G eburt an 
biologisch weder männlich noch weiblich, sondern intergeschlechtlich sind. Dies trifft auf bis 
zu 1,7 % der Gesellschaft zu ( Link zum Bericht des UN Menschenrechtsbüros). Des Weiteren 
sind Personen betroffen, die im Laufe ihres Lebens ihre Geschlechtszugehörigkeit aufheben 
oder verändern. Diese Entscheidung wird häufig bereits im jungen Alter getroffen. Um das 
soziale Stigma mit der Zeit zu lösen und um diesen Schü ler*innen den täglichen Spießruten-
lauf zu ersparen, müssen Schultoiletten bei jeder zukünftigen Sanierung und bei jedem Neu-
bau auf Unisex ausgelegt werden. Die Notwendigkeit von Unisextoiletten ergibt sich auch hier 
u.a. durch das Grundgesetz (insbesondere  Artikel 3), aber auch durch das Allgemeine Gleich-
behandlungsgesetz (AGG), das eine Benachteiligung von Personen aufgrund des Geschlechts, 
inklusive Trans*Personen und intersexuelle Menschen, verbietet ( Link zum Artikel der Antidis-
kriminierungsstelle des Bundes). 
            . . .

- 5 - 
 
Das Konzept soll aus diesem Grund sowohl klare Mindestanforderungen festlegen als auch 
Vorschläge für Szenarien zur Verfügung stelle n, die häufig an Schulen im Bestand vorfindbar 
sind. Dennoch ist davon auszugehen, dass Veränderungen in diesem Maße zu Skepsis bei di-
versen Stakeholdern (Eltern, Schulleitungen, Planer*innen und Architekt*innen) führen wer-
den. Es ist deshalb wichtig, dass  die Notwendigkeit der Veränderung über geeignete Wege 
(Grafiken, Präsentationen, Erklärtexte) verdeutlicht wird, um eine faktenbasierte Diskussion 
zu ermöglichen. Unisex -Toiletten können in unterschiedlichen Bauarten realisiert werden. Im 
Entstehungsproze ss dieser Magistratsvorlage wurde beispielsweise richtigerweise darauf hin-
gewiesen, dass Unisex -Toiletten ohne Waschbecken nicht ausreichend Privatsphäre während 
der Menstruation ermöglichen und dass Toiletten auch als sicherer Schutzraum dienen. Sol-
che Themen müssen vorab mit entsprechenden Fachleuten identifiziert werden, um Lösun-
gen in das Konzept zu integrieren. Bereits erfolgreich umgesetzte Projekte in anderen Kom-
munen sind als Best -Practices zu berücksichtigen: Beispiel von Unisex-Toiletten an einer Ul-
mer Schule.  
 
Das Konzept soll außerdem eine allgemeine  Richtlinie für Schultoiletten in Neubauten enthal-
ten. Hieraus soll deutlich werden, wie wir uns als Schulträger eine moderne Schultoilette in 
zukünftigen Schulen vorstellen. Sanierungen von vorhandenen Toiletten sind schulindividuelle 
Projekte, welche ein erseits gewisse Mindestanforderungen berücksichtigen (insbesondere in 
Hinsicht auf Inklusion, Barrierefreiheit und Gleichberechtigung), andererseits aber in Zu - 
sammenarbeit mit der Schule entstehen.  
 
Darmstadt, 17.08.2023  
 
 
Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
 
André Schellenberg    Holger Klötzner  
Stadtkämmerer    Stadtrat 
 
 
 
Dezernat II 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz  
Bürgermeisterin

anlage 5

119 Zeichen

Punkt 10: Schultoiletten 
 (V-Nr. 2023/0283) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD und Stadtv. Klett

anlage 4

172 Zeichen

Punkt 21: Schultoiletten 
 (V-Nr. 2023/0283) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: AfD

anlage 2

368 Zeichen

Anlage zu MV 2023/0283  
 
Link zu Video des Zweiten Deutschen Fernsehen  zum Thema Unisex -Toiletten. 
 
https://www.zdf.de/nachrichten/video/panorama -unisex-toilette-ulm-100.html 
 
https://www.zdf.de/nachrichten/video/panorama -unisex-toilette-100.html 
 
 
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Sonst kann eventuell der Link nicht geöffnet werden.

anlage 1

11549 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.08.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat II 
Dezernat IV 
 
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 
V 40 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0283 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
364 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Schultoiletten  
 
Vorlage vom: 17.08.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Das Schulamt wird mit der Erstellung eines übergreifenden Konzepts zum Thema 
Schultoiletten beauftragt. Das Konzept setzt sich mit den Aspekten Vandalismus, Ausgabe 
von Hygieneartikeln und Inklusion auseinander und bildet perspektivisch einen Rahmen für 
Schultoiletten in Darmstadt,  der schulspezifisch zu füllen ist.  
2. Grundlage für die Konzeptentwicklung bildet die Durchführung von Pilotprojekten an 3 bis 5 
Schulen, möglichst unterschiedlicher Schulform. Das Schulamt wählt die teilnehmenden 
Schulen nach Abstimmung auf Grundlage kurze r Projektskizzen aus und unterstützt bei der 
Finanzierung der Durchführung.  
3. Für die Projekte stehen folgende Mittel zur Verfügung  
- durch das Schulamt eingetragene Mittel im Haushalt 2024,  
- Haushaltsmittel für inklusionsrelevante Aufgaben des Schulträgers

- 3 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 30.08.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.08.2023  
 
Bei Schulbesuchen des Dezernenten kommt fast jedes Mal das Thema "Schultoiletten" auf. 
Im Wesentlichen geht es um zwei Probleme: 
 
1. Die Toiletten sind teilweise baulich in einem schlechten Zustand und müssen saniert 
werden. 
2. Der Vandalismus ist so schlimm, dass Toiletten gänzlich geschlossen werden. Sehr 
häufig kommt der Wunsch auf, dass Personen die Toiletten bewachen, damit  es nicht 
zu Vandalismus kommt.  
 
Nach der „Broken Windows“ -Theorie hängen beide Punkte zusammen: Eine Schultoilette, die 
einen heruntergekommenen Eindruck macht, ist anfälliger für Vandalismus. Gleichwohl muss 
festgestellt werden, dass auch frisch sanierte  Toiletten verunreinigt und beschädigt werden.  
Schultoiletten sind trotz ihrer schlichten Notwendigkeit und Alltäglichkeit ein hoch komplexes 
Thema, um das viel diskutiert und gestritten wird. Der schlechte Zustand und Vandalismus 
sind wiederkehrende Ärge rnisse, die Anforderungen sind vielfältig: Die Schultoilette ist 
Rückzugsraum und Ort der Peer -Erfahrung, Tabuthemen werden hier berührt, aber auch 
Verantwortungsgefühl und Zusammengehörigkeit erprobt.  
 
Im direkten Umfeld befindet sich außerdem das Thema H ygieneautomaten bzw. kostenfreie 
Bezugsmöglichkeiten für Hygieneartikel (Binden, Tampons, etc.) an Schulen. In der 
Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2021 wurde beschlossen (Beschluss 2021/0018), 
dass die Einführung solcher Hygieneautomaten an Schulen g eprüft werden soll. Ein erstes 
Pilotprojekt an drei Schulen ( fünf Automaten der Marke „MeritaCare“, verteilt an Bernhard -
Adelung-Schule, Wilhelm -Leuschner-Schule, Gutenbergschule) wurde daraufhin in 2022 
umgesetzt. 
 
Der Pilotversuch zeigte eindeutig, dass die schlichte Installation von Hygieneautomaten 
zumindest in Teilen der Schullandschaft nicht ohne eine intensive Begleitung der 
Einführungsphase funktioniert und dass das ohnehin aufgeladene Thema „Schultoiletten“ 
hierdurch weiter eskaliert wird. Hintergrund ist insbesondere der massiv vorgefallene 
Vandalismus im Zusammenhang mit den Automaten. In Gesprächen mit dem 
Stadtschüler*innenrat ( SS*R), dem Stadtelternbeirat, Schulleitungen und dem Schulamt 
wurde beschlossen , dass statt der allgemeinen Maßnahme eine individuelle Lösung pro 
Schule gefunden werden muss, die sowohl die Schultoiletten als auch die Hygieneautomaten 
betrachtet. Ziel ist es, durch verschiedene Maßnahmen in allen Darmstädter Schulen saubere 
Schultoiletten zu ermöglichen und Hygieneautomaten an allen weiterführenden und 
beruflichen Schulen verbindlich durchzusetzen.  
 
Um dieses Ziel zu erfüllen, soll anhand von Pilotprojekten ein Konzept inklusive 
Maßnahmenkatalog ausgearbeitet werden, welches die schul individuellen Umsetzungen 
ermöglicht. Die enge Beteiligung der direkten Stakeholder (z.  B. Schulleitung, 
Elternvertretung, S S*R, Hausmeister*innen) sowie übergreifender Akteur *innen (z. B. 
Stadtelternbeirat und SS*R) ist hierbei ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg. Die schulischen 
Pilotprojekte sollen die verschiedenen Altersstufen (Primarstufe, Sekundarstufe 1, 
Sekundarstufe 2) berücksichtigen.  
 
           . . .

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Das Konzept soll konkrete pädagogische, organisatorische und bauliche Maßnahmen 
benennen, um die Situation in Schultoiletten zu verbessern und gleichzeitig Hygieneartikel 
möglichst anonym und bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Der Maßnahmenkatalog soll 
sich außerdem an Best -Practices aus anderen Schulen orientieren. Weiterhin so ll ein Prozess 
zur schulindividuellen Umsetzung der Maßnahmen inkl. Meilensteine beschrieben werden. 
Auch die Verantwortungen für einzelne Maßnahmen sollen klar definiert werden: Während 
pädagogische Maßnahmen überwiegend vollständig von der Schule umgeset zt werden 
können, sind andere Maßnahmen teilweise (organisatorisch) oder vollständig (baulich) in der 
Verantwortung des Schulträgers und werden von den Schulen angefragt. Jede 
Maßnahmenbeschreibung soll entsprechende Zuständigkeiten beinhalten.  
 
Das fertige Konzept für Schultoiletten und Hygieneartikel soll nach Abschluss der Pilotphase 
bis Ende 2024 durch eine weitere Magistratsvorlage beschlossen und anschließend 
sukzessive allen verbleibenden Schulen als Projektvorschlag angeboten werden. Abgeleitet 
vom Gesamtkonzept sollen anschließend s chulindividuelle Konzepte zur Einführung der 
Hygieneautomaten  erarbeitet werden, sodass die flächendeckende Installation in 2025 
geschehen kann. Für Grundschulen soll geprüft werden, ob eine Auslage im Sekretariat 
ausreichend ist. Neubauten werden gesondert in den Blick genommen, da hier andere 
Standards geschaffen werden können als in Altbauten.  
 
Weiterhin soll sowohl für Menschen mit (Schwer(st) - und / oder Mehrfach -)Behinderung als 
auch für Menschen, die sich nicht im k lassischen Geschlechterschema einordnen, eine 
gleichberechtigte Teilhabe (auch in Altbauten) ermöglicht werden. Schultoiletten müssen 
zukünftig deutlich inklusiver sein als heute. Es ist davon auszugehen, dass Regelschulen im 
Rahmen von Kooperation und Ink lusion in den nächsten Jahrzehnten vermehrt Schüler*innen 
mit schweren und mehrfachen Behinderungen aufnehmen, für die Standard -Behinderten-
Toiletten ungeeignet sind. Es ist deshalb dafür Sorge zu tragen, dass jeder 
Schultoilettenraum an zukünftigen Schule n mit mindestens einer standardisierten „Toilette 
für alle“ ausgestattet ist ( https://www.toiletten-fuer-alle.de/). Auch bei Sanierungen soll das 
Konzept so weit wie möglich umgesetzt werden. Des Weite ren sollen die Standard -Toiletten 
insgesamt deutlich stärker auf Menschen mit Behinderungen ausgerichtet werden (Beispiel: 
Zugänglichkeit mit Rollstuhl). Die Notwendigkeit von inklusiven Schultoiletten ergibt sich u.  
a. durch das Grundgesetz (insbesondere Artikel 3), aber auch durch das Allgemeine 
Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das eine Benachteiligung von Personen aufgrund von 
Behinderungen oder chronischen Krankheiten verbietet ( Link zum Artikel der 
Antidiskriminierungsstelle des Bundes). 
 
Darüber hinaus soll durch das Projekt und während der Konzeptentwicklung auch 
geschlechterspezifische Diskriminierung im Kontext Schultoiletten thematisiert werden. 
Durch das binäre Geschlechterschema werden Personen diskriminiert, die beispielsweise von 
Geburt an biologisch weder männlich noch weiblich, sondern intergeschlechtlich sind. Dies 
trifft auf bis zu 1,7  % der Gesellschaft zu ( Link zum Bericht des UN Menschenrechtsbüros). 
Des Weiteren sind Personen betroffen, die im Laufe ihres Lebens ihre 
Geschlechtszugehörigkeit aufheben oder verändern. Diese Entscheidung wird häufig bereits 
im jungen Alter getroffen. Um das soziale Stigma mit der Zeit zu lösen und um diesen 
Schüler*innen den täglichen Spießrutenlauf zu ersparen, müssen Schultoiletten bei jeder 
zukünftigen Sanierung und bei jedem Neubau auf Unisex ausgelegt werden. Die 
Notwendigkeit von Unisextoiletten ergibt sich auch hier u.a. durch das Grundgesetz 
(insbesondere Artikel 3), aber auch durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), 
das eine Benachteiligung von Personen aufgrund des Geschlechts, inklusive Trans*Personen

und intersexuelle Menschen, verbietet ( Link zum Artikel der Antidiskriminierungsstelle des 
Bundes). 
            . . . 
 
Das Konzept soll aus diesem Grund sowohl klare Min destanforderungen festlegen als auch 
Vorschläge für Szenarien zur Verfügung stellen, die häufig an Schulen im Bestand vorfindbar 
sind. Dennoch ist davon auszugehen, dass Veränderungen in diesem Maße zu Skepsis bei 
diversen Stakeholdern (Eltern, Schulleitun gen, Planer*innen und Architekt*innen) führen 
werden. Es ist deshalb wichtig, dass die Notwendigkeit der Veränderung über geeignete Wege 
(Grafiken, Präsentationen, Erklärtexte) verdeutlicht wird, um eine faktenbasierte Diskussion 
zu ermöglichen. Unisex -Toiletten können in unterschiedlichen Bauarten realisiert werden. Im 
Entstehungsprozess dieser Magistratsvorlage wurde beispielsweise richtigerweise darauf 
hingewiesen, dass Unisex -Toiletten ohne Waschbecken nicht ausreichend Privatsphäre 
während der Menstrua tion ermöglichen und dass Toiletten auch als sicherer Schutzraum 
dienen. Solche Themen müssen vorab mit entsprechenden Fachleuten identifiziert werden, 
um Lösungen in das Konzept zu integrieren. Bereits erfolgreich umgesetzte Projekte in 
anderen Kommunen s ind als Best-Practices zu berücksichtigen: Beispiel von Unisex-Toiletten 
an einer Ulmer Schule.  
 
Das Konzept soll außerdem eine allgemeine Richtlinie für Schultoiletten in Neubauten 
enthalten. Hieraus soll deutlich werden, wie wir uns als Schulträger eine moderne 
Schultoilette in zukünftigen Schulen vorstellen.  Sanierungen von vorhandenen Toiletten sind 
schulindividuelle Projekte, welche einerseits gewisse Mindestanforderungen berücksichtigen 
(insbesondere in Hinsicht auf Inklusion, Barrierefreiheit und Gleichberechtigung), 
andererseits aber in Zu - 
sammenarbeit mit der Schule entstehen.  
 
Darmstadt, 17.08.2023  
 
 
Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
 
André Schellenberg    Holger Klötzner  
Stadtkämmerer    Stadtrat 
 
 
 
Dezernat II 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz  
Bürgermeisterin

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0283
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.08.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00