2023/0283
Schultoiletten
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Punkt 11: Schultoiletten (V-Nr. 2023/0283) Der Ausschuss für Bildung, Schule und Digitalisierung empfiehlt einstimmig der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
2023/0283
11521 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.08.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Dezernat IV
Amt: Schulamt
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0283
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Schultoiletten
Vorlage vom: 17.08.2023
Beschlussvorschlag :
1. Das Schulamt wird mit der Erstellung eines übergreifenden Konzepts zum Thema Schultoilet-
ten beauftragt. Das Konzept setzt sich mit den Aspekten Vandalismus, Ausgabe von Hygiene-
artikeln und Inklusion auseinander und bildet perspektivisch einen Rahmen für Schultoiletten
in Darmstadt, der schulspezifisch zu füllen ist.
2. Grundlage für die Konzeptentwicklung bildet die Durchführung von Pilotprojekten an 3 bis 5
Schulen, möglichst unterschiedlicher Schulform. Das Schulamt wählt die teilnehmenden
Schulen nach Abstimmung auf Grundlage kurze r Projektskizzen aus und unterstützt bei der
Finanzierung der Durchführung.
3. Für die Projekte stehen folgende Mittel zur Verfügung
- durch das Schulamt eingetragene Mittel im Haushalt 2024,
- Haushaltsmittel für inklusionsrelevante Aufgaben des Schulträgers
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.08.2023
Bei Schulbesuchen des Dezernenten kommt fast jedes Mal das Thema "Schultoiletten" auf.
Im Wesentlichen geht es um zwei Probleme:
1. Die Toiletten sind teilweise baulich in einem schlechten Zustand und müssen saniert
werden.
2. Der Vandalismus ist so schlimm, dass Toiletten gänzlich geschlossen werden. Sehr
häufig kommt der W unsch auf, dass Personen die Toiletten bewachen, damit es nicht
zu Vandalismus kommt.
Nach der „Broken Windows“ -Theorie hängen beide Punkte zusammen: Eine Schultoilette, die
einen heruntergekommenen Eindruck macht, ist anfälliger für Vandalismus. Gleichwo hl muss
festgestellt werden, dass auch frisch sanierte Toiletten verunreinigt und beschädigt werden.
Schultoiletten sind trotz ihrer schlichten Notwendigkeit und Alltäglichkeit ein hoch komplexes
Thema, um das viel diskutiert und gestritten wird. Der schl echte Zustand und Vandalismus
sind wiederkehrende Ärgernisse, die Anforderungen sind vielfältig: Die Schultoilette ist Rück-
zugsraum und Ort der Peer -Erfahrung, Tabuthemen werden hier berührt, aber auch Verant-
wortungsgefühl und Zusammengehörigkeit erprobt.
Im direkten Umfeld befindet sich außerdem das Thema Hygieneautomaten bzw. kostenfreie
Bezugsmöglichkeiten für Hygieneartikel (Binden, Tampons, etc.) an Schulen. In der Stadtver-
ordnetenversammlung vom 29.01.2021 wurde beschlossen (Beschluss 2021/0018), das s die
Einführung solcher Hygieneautomaten an Schulen geprüft werden soll. Ein erstes Pilotprojekt
an drei Schulen ( fünf Automaten der Marke „MeritaCare“, verteilt an Bernhard -Adelung-
Schule, Wilhelm -Leuschner-Schule, Gutenbergschule) wurde daraufhin in 202 2 umgesetzt.
Der Pilotversuch zeigte eindeutig, dass die schlichte Installation von Hygieneautomaten zu-
mindest in Teilen der Schullandschaft nicht ohne eine intensive Begleitung der Einführungs-
phase funktioniert und dass das ohnehin aufgeladene Thema „Schultoiletten“ h ierdurch wei-
ter eskaliert wird. Hintergrund ist insbesondere der massiv vorgefallene Vandalismus im Zu-
sammenhang mit den Automaten. In Gesprächen mit dem Stadtschüler*innenrat (SS*R),
dem Stadtelternbeirat, Schulleitungen und dem Schulamt wurde beschlossen , dass statt der
allgemeinen Maßnahme eine individuelle Lösung pro Schule gefunden werden muss, die so-
wohl die Schultoiletten als auch die Hygieneautomaten betrachtet. Ziel ist es, durch verschie-
dene Maßnahmen in allen Darmstädter Schulen saubere Schultoil etten zu ermöglichen und
Hygieneautomaten an allen weiterführenden und beruflichen Schulen verbindlich durchzuset-
zen.
Um dieses Ziel zu erfüllen, soll anhand von Pilotprojekten ein Konzept inklusive Maßnahmen-
katalog ausgearbeitet werden, welches die schul individuellen Umsetzungen ermöglicht. Die
enge Beteiligung der direkten Stakeholder (z. B. Schulleitung, Elternvertretung, S S*R, Haus-
meister*innen) sowie übergreifender Akteur *innen (z. B. Stadtelternbeirat und SS*R) ist hier-
bei ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg. Die schulischen Pilotprojekte sollen die verschiedenen
Altersstufen (Primarstufe, Sekundarstufe 1, Sekundarstufe 2) berücksichtigen.
. . .
- 4 -
Das Konzept soll konkrete pädagogische, organisatorische und bauliche Maßnahmen benen-
nen, um die Situation in Schultoiletten zu verbessern und gleichzeitig Hygieneartikel mög-
lichst anonym und bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Der Maßnahmenkatalog soll sich
außerdem an Best -Practices aus anderen Schulen orientieren. Weiterhin soll ein Prozes s zur
schulindividuellen Umsetzung der Maßnahmen inkl. Meilensteine beschrieben werden. Auch
die Verantwortungen für einzelne Maßnahmen sollen klar definiert werden: Während pädago-
gische Maßnahmen überwiegend vollständig von der Schule umgesetzt werden kön nen, sind
andere Maßnahmen teilweise (organisatorisch) oder vollständig (baulich) in der Verantwor-
tung des Schulträgers und werden von den Schulen angefragt. Jede Maßnahmenbeschrei-
bung soll entsprechende Zuständigkeiten beinhalten.
Das fertige Konzept für Schultoiletten und Hygieneartikel soll nach Abschluss der Pilotphase
bis Ende 2024 durch eine weitere Magistratsvorlage beschlossen und anschließend sukzes-
sive allen verbleibenden Schulen als Projektvorschlag angeboten werden. Abgeleitet vom Ge-
samtkonzept sollen anschließend s chulindividuelle Konzepte zur Einführung der Hygieneau-
tomaten erarbeitet werden, sodass die flächendeckende Installation in 2025 geschehen kann.
Für Grundschulen soll geprüft werden, ob eine Auslage im Sekretariat ausreichend ist. Neu-
bauten werden gesondert in den Blick genommen, da hier andere Standards geschaffen wer-
den können als in Altbauten.
Weiterhin soll sowohl für Menschen mit (Schwer(st) - und / oder Mehrfach -)Behinderung als
auch für Menschen, die sich nicht im klassischen Ge schlechterschema einordnen, eine
gleichberechtigte Teilhabe (auch in Altbauten) ermöglicht werden. Schultoiletten müssen zu-
künftig deutlich inklusiver sein als heute. Es ist davon auszugehen, dass Regelschulen im
Rahmen von Kooperation und Inklusion in den nächsten Jahrzehnten vermehrt Schüler*innen
mit schweren und mehrfachen Behinderungen aufnehmen, für die Standard -Behinderten-Toi-
letten ungeeignet sind. Es ist deshalb dafür Sorge zu tragen, dass jeder Schultoilettenraum
an zukünftigen Schulen mit mindest ens einer standardisierten „Toilette für alle“ ausgestattet
ist (https://www.toiletten-fuer-alle.de/). Auch bei Sanierungen soll das Konzept so weit wie
möglich umgesetzt werden. Des Weiteren sollen di e Standard-Toiletten insgesamt deutlich
stärker auf Menschen mit Behinderungen ausgerichtet werden (Beispiel: Zugänglichkeit mit
Rollstuhl). Die Notwendigkeit von inklusiven Schultoiletten ergibt sich u. a. durch das Grund-
gesetz (insbesondere Artikel 3), a ber auch durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG), das eine Benachteiligung von Personen aufgrund von Behinderungen oder chroni-
schen Krankheiten verbietet ( Link zum Artikel der Antidiskriminierungsstelle des Bundes).
Darüber hinaus soll durch das Projekt und während der Konzeptentwicklung auch geschlech-
terspezifische Diskriminierung im Kontext Schultoiletten thematisiert werden. Durch das bi-
näre Geschlechterschema werden Personen diskriminiert, die beispielsweise von G eburt an
biologisch weder männlich noch weiblich, sondern intergeschlechtlich sind. Dies trifft auf bis
zu 1,7 % der Gesellschaft zu ( Link zum Bericht des UN Menschenrechtsbüros). Des Weiteren
sind Personen betroffen, die im Laufe ihres Lebens ihre Geschlechtszugehörigkeit aufheben
oder verändern. Diese Entscheidung wird häufig bereits im jungen Alter getroffen. Um das
soziale Stigma mit der Zeit zu lösen und um diesen Schü ler*innen den täglichen Spießruten-
lauf zu ersparen, müssen Schultoiletten bei jeder zukünftigen Sanierung und bei jedem Neu-
bau auf Unisex ausgelegt werden. Die Notwendigkeit von Unisextoiletten ergibt sich auch hier
u.a. durch das Grundgesetz (insbesondere Artikel 3), aber auch durch das Allgemeine Gleich-
behandlungsgesetz (AGG), das eine Benachteiligung von Personen aufgrund des Geschlechts,
inklusive Trans*Personen und intersexuelle Menschen, verbietet ( Link zum Artikel der Antidis-
kriminierungsstelle des Bundes).
. . .
- 5 -
Das Konzept soll aus diesem Grund sowohl klare Mindestanforderungen festlegen als auch
Vorschläge für Szenarien zur Verfügung stelle n, die häufig an Schulen im Bestand vorfindbar
sind. Dennoch ist davon auszugehen, dass Veränderungen in diesem Maße zu Skepsis bei di-
versen Stakeholdern (Eltern, Schulleitungen, Planer*innen und Architekt*innen) führen wer-
den. Es ist deshalb wichtig, dass die Notwendigkeit der Veränderung über geeignete Wege
(Grafiken, Präsentationen, Erklärtexte) verdeutlicht wird, um eine faktenbasierte Diskussion
zu ermöglichen. Unisex -Toiletten können in unterschiedlichen Bauarten realisiert werden. Im
Entstehungsproze ss dieser Magistratsvorlage wurde beispielsweise richtigerweise darauf hin-
gewiesen, dass Unisex -Toiletten ohne Waschbecken nicht ausreichend Privatsphäre während
der Menstruation ermöglichen und dass Toiletten auch als sicherer Schutzraum dienen. Sol-
che Themen müssen vorab mit entsprechenden Fachleuten identifiziert werden, um Lösun-
gen in das Konzept zu integrieren. Bereits erfolgreich umgesetzte Projekte in anderen Kom-
munen sind als Best -Practices zu berücksichtigen: Beispiel von Unisex-Toiletten an einer Ul-
mer Schule.
Das Konzept soll außerdem eine allgemeine Richtlinie für Schultoiletten in Neubauten enthal-
ten. Hieraus soll deutlich werden, wie wir uns als Schulträger eine moderne Schultoilette in
zukünftigen Schulen vorstellen. Sanierungen von vorhandenen Toiletten sind schulindividuelle
Projekte, welche ein erseits gewisse Mindestanforderungen berücksichtigen (insbesondere in
Hinsicht auf Inklusion, Barrierefreiheit und Gleichberechtigung), andererseits aber in Zu -
sammenarbeit mit der Schule entstehen.
Darmstadt, 17.08.2023
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Holger Klötzner
Stadtkämmerer Stadtrat
Dezernat II
Barbara Akdeniz
Bürgermeisterin
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Punkt 10: Schultoiletten (V-Nr. 2023/0283) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD und Stadtv. Klett
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172 Zeichen
Punkt 21: Schultoiletten (V-Nr. 2023/0283) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: AfD
anlage 2
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Anlage zu MV 2023/0283 Link zu Video des Zweiten Deutschen Fernsehen zum Thema Unisex -Toiletten. https://www.zdf.de/nachrichten/video/panorama -unisex-toilette-ulm-100.html https://www.zdf.de/nachrichten/video/panorama -unisex-toilette-100.html Bitte die pdf -Datei herunterladen und dann öffnen. Sonst kann eventuell der Link nicht geöffnet werden.
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.08.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Dezernat IV
Amt: Schulamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II
V 40
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0283
Magistratsbeschluss -Nr.
364
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Schultoiletten
Vorlage vom: 17.08.2023
Beschlussvorschlag :
1. Das Schulamt wird mit der Erstellung eines übergreifenden Konzepts zum Thema
Schultoiletten beauftragt. Das Konzept setzt sich mit den Aspekten Vandalismus, Ausgabe
von Hygieneartikeln und Inklusion auseinander und bildet perspektivisch einen Rahmen für
Schultoiletten in Darmstadt, der schulspezifisch zu füllen ist.
2. Grundlage für die Konzeptentwicklung bildet die Durchführung von Pilotprojekten an 3 bis 5
Schulen, möglichst unterschiedlicher Schulform. Das Schulamt wählt die teilnehmenden
Schulen nach Abstimmung auf Grundlage kurze r Projektskizzen aus und unterstützt bei der
Finanzierung der Durchführung.
3. Für die Projekte stehen folgende Mittel zur Verfügung
- durch das Schulamt eingetragene Mittel im Haushalt 2024,
- Haushaltsmittel für inklusionsrelevante Aufgaben des Schulträgers
- 3 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 30.08.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.08.2023
Bei Schulbesuchen des Dezernenten kommt fast jedes Mal das Thema "Schultoiletten" auf.
Im Wesentlichen geht es um zwei Probleme:
1. Die Toiletten sind teilweise baulich in einem schlechten Zustand und müssen saniert
werden.
2. Der Vandalismus ist so schlimm, dass Toiletten gänzlich geschlossen werden. Sehr
häufig kommt der Wunsch auf, dass Personen die Toiletten bewachen, damit es nicht
zu Vandalismus kommt.
Nach der „Broken Windows“ -Theorie hängen beide Punkte zusammen: Eine Schultoilette, die
einen heruntergekommenen Eindruck macht, ist anfälliger für Vandalismus. Gleichwohl muss
festgestellt werden, dass auch frisch sanierte Toiletten verunreinigt und beschädigt werden.
Schultoiletten sind trotz ihrer schlichten Notwendigkeit und Alltäglichkeit ein hoch komplexes
Thema, um das viel diskutiert und gestritten wird. Der schlechte Zustand und Vandalismus
sind wiederkehrende Ärge rnisse, die Anforderungen sind vielfältig: Die Schultoilette ist
Rückzugsraum und Ort der Peer -Erfahrung, Tabuthemen werden hier berührt, aber auch
Verantwortungsgefühl und Zusammengehörigkeit erprobt.
Im direkten Umfeld befindet sich außerdem das Thema H ygieneautomaten bzw. kostenfreie
Bezugsmöglichkeiten für Hygieneartikel (Binden, Tampons, etc.) an Schulen. In der
Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2021 wurde beschlossen (Beschluss 2021/0018),
dass die Einführung solcher Hygieneautomaten an Schulen g eprüft werden soll. Ein erstes
Pilotprojekt an drei Schulen ( fünf Automaten der Marke „MeritaCare“, verteilt an Bernhard -
Adelung-Schule, Wilhelm -Leuschner-Schule, Gutenbergschule) wurde daraufhin in 2022
umgesetzt.
Der Pilotversuch zeigte eindeutig, dass die schlichte Installation von Hygieneautomaten
zumindest in Teilen der Schullandschaft nicht ohne eine intensive Begleitung der
Einführungsphase funktioniert und dass das ohnehin aufgeladene Thema „Schultoiletten“
hierdurch weiter eskaliert wird. Hintergrund ist insbesondere der massiv vorgefallene
Vandalismus im Zusammenhang mit den Automaten. In Gesprächen mit dem
Stadtschüler*innenrat ( SS*R), dem Stadtelternbeirat, Schulleitungen und dem Schulamt
wurde beschlossen , dass statt der allgemeinen Maßnahme eine individuelle Lösung pro
Schule gefunden werden muss, die sowohl die Schultoiletten als auch die Hygieneautomaten
betrachtet. Ziel ist es, durch verschiedene Maßnahmen in allen Darmstädter Schulen saubere
Schultoiletten zu ermöglichen und Hygieneautomaten an allen weiterführenden und
beruflichen Schulen verbindlich durchzusetzen.
Um dieses Ziel zu erfüllen, soll anhand von Pilotprojekten ein Konzept inklusive
Maßnahmenkatalog ausgearbeitet werden, welches die schul individuellen Umsetzungen
ermöglicht. Die enge Beteiligung der direkten Stakeholder (z. B. Schulleitung,
Elternvertretung, S S*R, Hausmeister*innen) sowie übergreifender Akteur *innen (z. B.
Stadtelternbeirat und SS*R) ist hierbei ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg. Die schulischen
Pilotprojekte sollen die verschiedenen Altersstufen (Primarstufe, Sekundarstufe 1,
Sekundarstufe 2) berücksichtigen.
. . .
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Das Konzept soll konkrete pädagogische, organisatorische und bauliche Maßnahmen
benennen, um die Situation in Schultoiletten zu verbessern und gleichzeitig Hygieneartikel
möglichst anonym und bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Der Maßnahmenkatalog soll
sich außerdem an Best -Practices aus anderen Schulen orientieren. Weiterhin so ll ein Prozess
zur schulindividuellen Umsetzung der Maßnahmen inkl. Meilensteine beschrieben werden.
Auch die Verantwortungen für einzelne Maßnahmen sollen klar definiert werden: Während
pädagogische Maßnahmen überwiegend vollständig von der Schule umgeset zt werden
können, sind andere Maßnahmen teilweise (organisatorisch) oder vollständig (baulich) in der
Verantwortung des Schulträgers und werden von den Schulen angefragt. Jede
Maßnahmenbeschreibung soll entsprechende Zuständigkeiten beinhalten.
Das fertige Konzept für Schultoiletten und Hygieneartikel soll nach Abschluss der Pilotphase
bis Ende 2024 durch eine weitere Magistratsvorlage beschlossen und anschließend
sukzessive allen verbleibenden Schulen als Projektvorschlag angeboten werden. Abgeleitet
vom Gesamtkonzept sollen anschließend s chulindividuelle Konzepte zur Einführung der
Hygieneautomaten erarbeitet werden, sodass die flächendeckende Installation in 2025
geschehen kann. Für Grundschulen soll geprüft werden, ob eine Auslage im Sekretariat
ausreichend ist. Neubauten werden gesondert in den Blick genommen, da hier andere
Standards geschaffen werden können als in Altbauten.
Weiterhin soll sowohl für Menschen mit (Schwer(st) - und / oder Mehrfach -)Behinderung als
auch für Menschen, die sich nicht im k lassischen Geschlechterschema einordnen, eine
gleichberechtigte Teilhabe (auch in Altbauten) ermöglicht werden. Schultoiletten müssen
zukünftig deutlich inklusiver sein als heute. Es ist davon auszugehen, dass Regelschulen im
Rahmen von Kooperation und Ink lusion in den nächsten Jahrzehnten vermehrt Schüler*innen
mit schweren und mehrfachen Behinderungen aufnehmen, für die Standard -Behinderten-
Toiletten ungeeignet sind. Es ist deshalb dafür Sorge zu tragen, dass jeder
Schultoilettenraum an zukünftigen Schule n mit mindestens einer standardisierten „Toilette
für alle“ ausgestattet ist ( https://www.toiletten-fuer-alle.de/). Auch bei Sanierungen soll das
Konzept so weit wie möglich umgesetzt werden. Des Weite ren sollen die Standard -Toiletten
insgesamt deutlich stärker auf Menschen mit Behinderungen ausgerichtet werden (Beispiel:
Zugänglichkeit mit Rollstuhl). Die Notwendigkeit von inklusiven Schultoiletten ergibt sich u.
a. durch das Grundgesetz (insbesondere Artikel 3), aber auch durch das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das eine Benachteiligung von Personen aufgrund von
Behinderungen oder chronischen Krankheiten verbietet ( Link zum Artikel der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes).
Darüber hinaus soll durch das Projekt und während der Konzeptentwicklung auch
geschlechterspezifische Diskriminierung im Kontext Schultoiletten thematisiert werden.
Durch das binäre Geschlechterschema werden Personen diskriminiert, die beispielsweise von
Geburt an biologisch weder männlich noch weiblich, sondern intergeschlechtlich sind. Dies
trifft auf bis zu 1,7 % der Gesellschaft zu ( Link zum Bericht des UN Menschenrechtsbüros).
Des Weiteren sind Personen betroffen, die im Laufe ihres Lebens ihre
Geschlechtszugehörigkeit aufheben oder verändern. Diese Entscheidung wird häufig bereits
im jungen Alter getroffen. Um das soziale Stigma mit der Zeit zu lösen und um diesen
Schüler*innen den täglichen Spießrutenlauf zu ersparen, müssen Schultoiletten bei jeder
zukünftigen Sanierung und bei jedem Neubau auf Unisex ausgelegt werden. Die
Notwendigkeit von Unisextoiletten ergibt sich auch hier u.a. durch das Grundgesetz
(insbesondere Artikel 3), aber auch durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG),
das eine Benachteiligung von Personen aufgrund des Geschlechts, inklusive Trans*Personen
und intersexuelle Menschen, verbietet ( Link zum Artikel der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes).
. . .
Das Konzept soll aus diesem Grund sowohl klare Min destanforderungen festlegen als auch
Vorschläge für Szenarien zur Verfügung stellen, die häufig an Schulen im Bestand vorfindbar
sind. Dennoch ist davon auszugehen, dass Veränderungen in diesem Maße zu Skepsis bei
diversen Stakeholdern (Eltern, Schulleitun gen, Planer*innen und Architekt*innen) führen
werden. Es ist deshalb wichtig, dass die Notwendigkeit der Veränderung über geeignete Wege
(Grafiken, Präsentationen, Erklärtexte) verdeutlicht wird, um eine faktenbasierte Diskussion
zu ermöglichen. Unisex -Toiletten können in unterschiedlichen Bauarten realisiert werden. Im
Entstehungsprozess dieser Magistratsvorlage wurde beispielsweise richtigerweise darauf
hingewiesen, dass Unisex -Toiletten ohne Waschbecken nicht ausreichend Privatsphäre
während der Menstrua tion ermöglichen und dass Toiletten auch als sicherer Schutzraum
dienen. Solche Themen müssen vorab mit entsprechenden Fachleuten identifiziert werden,
um Lösungen in das Konzept zu integrieren. Bereits erfolgreich umgesetzte Projekte in
anderen Kommunen s ind als Best-Practices zu berücksichtigen: Beispiel von Unisex-Toiletten
an einer Ulmer Schule.
Das Konzept soll außerdem eine allgemeine Richtlinie für Schultoiletten in Neubauten
enthalten. Hieraus soll deutlich werden, wie wir uns als Schulträger eine moderne
Schultoilette in zukünftigen Schulen vorstellen. Sanierungen von vorhandenen Toiletten sind
schulindividuelle Projekte, welche einerseits gewisse Mindestanforderungen berücksichtigen
(insbesondere in Hinsicht auf Inklusion, Barrierefreiheit und Gleichberechtigung),
andererseits aber in Zu -
sammenarbeit mit der Schule entstehen.
Darmstadt, 17.08.2023
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Holger Klötzner
Stadtkämmerer Stadtrat
Dezernat II
Barbara Akdeniz
Bürgermeisterin
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0283
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.08.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00