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V/0163/2021

Wirtschaftsplan 2021 der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH

Vorlagen 06.05.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 22.06.2021, TOP 7.18

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 zu V-0163-2021 mittelfristige Finanzplanung

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Anlage A

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Anlage 1 zu V-0163-2021 Wirtschaftsplan

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Beschlussvorlage

6142 Zeichen

V/0163/2021 
V/0163/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wirtschaftsplan 2021 der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.06.2021 Kulturausschuss Vorberatung 
   22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Theaterhaus Pumpenhaus 
gGmbH wird ermächtigt, den Wirtschaftsplan 2021 (Anlage 1) einschließlich des Stellenplans sowie 
die mittelfristige Finanzplanung 2021 – 2025 (Anlage 2) zu beschließen. 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Die Stadt Münster ist alleinige Gesellschafterin der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH. Nach Ziff.  15, 
Buchstabe h des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung den Wirtschafts-
plan einschließlich des Stellenplans sowie der fünfjährigen Finanzplanung. Der Beirat hat nach 
Ziff. 11.2, Buchstabe  a des Gesellschaftsvertrages über die Vorlagen der Geschäftsführung zu 
Rechtsgeschäften, die der Gesellschafterversammlung zur a usschließlichen Entscheidung vorbehal-
ten sind (Ziff. 15 des Gesellschaftsvertrages), zu beraten.  
 
Inhalt des Wirtschaftsplans: 
Das Wirtschaftsjahr 2021 wird wie bereits 2020 erheblich von der Corona -Pandemie geprägt sein: 
Veranstaltungen finden nicht oder nicht im gewohnten Rahmen statt, neue Formate müssen etabliert 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
28.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Dr. Köhrmann 
Telefon: 492-2007 
Koehrmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0163/2021 
werden, kurzfristige Schließungen bzw. Öffnungen erfordern ein flexibles Agieren aller im Kulturbe-
reich tätigen Akteure. All diese Effekte schlagen sich im Wirtschaftsplan 2021 der Gesellschaft nieder. 
 
Die Geschäftsführung der Gesellschaft geht für das Geschäftsjahr 2021 gleichwohl von einem ausge-
glichenen Betriebsergebnis (Jahresüberschuss in der Gewinn - und Verlustrechnung = 0) aus. Ge-
samteinnahmen in Höhe von 1.033.137 € stehen Gesamtausgaben in gleicher Höhe gegenüber. 
 
Auch für die Jahre der mittelfristigen Finanzplanung erwartet die Geschäftsführung ausgeglichene 
Jahresabschlüsse. Die für 2021 bis 2025 jeweils kalkulierten Gesamteinnahmen und Gesamtausga-
ben stellen sich wie folgt dar: 
 
Pumpenhaus gGmbH; mittelfristige Finanzplanung (in T€) 
 Gesamteinnahmen Gesamtausgaben Jahresergebnis 
2021 1.033 1.033 0 
2022 1.100 1.100 0 
2023 1.150 1.150 0 
2024* 1.200 1.200 0 
2025 1.250 1.250 0 
 
 
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den beiliegenden Erläuterungen der Geschäftsführung zum 
Wirtschaftsplan 2021. 
 
Im Vergleich zu den Vorjahren werden entgegen der bisherigen Entwicklung die Gesamteinnahmen, 
aufgrund der Corona Pandemie leicht sinken. Die Einnahmen aus den Eintrittsgeldern und den Wa-
renverkäufen werden um 117 T€ geringer geplant als in den Vorjahren. 
Der verringerte Ansatz gilt ebenso für die Aufwendungen. Auch hier lässt sich der Rückgang auf die 
Corona Pandemie zurückführen. Die Personalkosten werden um voraussichtlich 20 T€ sinken. Auf-
grund einer geringeren Anzahl an Abendvorstellungen sind die Kosten für Aushilfen im Vergleich zu 
den Vorjahren niedriger geplant. Zudem sollen 2 Stellen Bundesfreiwilligendienst erst zum 
01.09.2021 wiederbesetzt werden.  
Die Programmkosten s inken bedingt durch die geringere Anzahl an geplanten Veranstaltungen um 
49 T€. Eine Ausnahme bilden die Sachkosten, bei denen im Wirtschaftsjahr 2021 eine Steigerung von 
21 T€ erwartet wird. Ursächlich hierfür sind u.a. steigende Kosten im Hygienebereich,  die aufgrund 
der Corona Pandemie anfallen. 
Der Wirtschaftsplan 2021 schließt wie die vorherigen Wirtschaftspläne mit einem ausgeglichenen 
Ergebnis ab. In den Vorjahren wichen die Jahresabschlüsse nur marginal von dem jeweiligen geplan-
ten ausgeglichenen Ergebnis ab.  
 
Bewertung des Beteiligungsmanagements: 
Die geplanten Erträge für das Wirtschaftsjahr 2021 werden, trotz der Auswirkungen durch die Corona 
Pandemie in etwa auf dem Vorjahresniveau geplant. Diese Annahmen sind gleichwohl plausibel: Die 
Einnahmen setzen sich, wie auch in den Vorjahren,  zum größten Teil aus Zuschüssen und Förder-
geldern zusammen. Durch das in 2021 geplante Projekt „Kulturmanege“ und der damit verbundenen 
erhöhten Förderung gegenüber dem Vorjahr kann ein Ausgleich der verminderten Ei nnahmen aus 
Eintrittsgeldern und Warenverkäufen weitestgehend kompensiert werden. 
Die reduzierte Planung von Abendveranstaltungen und der erst im Ja hresverlauf erfolgenden Einstel-
lung von Personal tragen nachvollziehbar zu den verminderten Personalkosten b ei. Das Projekt „Kul-
turmanege“ führt zwar zu zusätzlichen Programmkosten. Insgesamt werden durch die Corona -
bedingte verringerte geplante Anzahl an Veranstaltungen die Programmkosten plausibel mit ca. 50 T€ 
unter dem Vorjahresniveau geplant. Aufwendungen und Anschaffungen (über die Abschreibung) im 
Hygienebereich führen gegenüber dem Vorjahr zu einer Erhöhung der Sachkosten, die sich durch die 
verringert geplanten Aufwendungen im Bereich Werbung und Öffentlichkeitsarbeit ausgleichen.  Im 
Ergebnis wird, wie i n den Vorjahren, ein Jahresüberschuss von 0 € geplant. Ursächlich für die stets 
ausgeglichene Planung ist die Fehlbedarfsfinanzierung des Landes NRW für die zuwendungsfähigen 
Gesamtausgaben im Rahmen der institutionellen Förderung.

- 3 - 
V/0163/2021 
Insgesamt beruhen die Planungen auf einer soliden Grundlage und sind wirtschaftlich sinnvoll an die 
aktuelle Situation angepasst. Es bestehen insofern keine Bedenken, dass auch für das Jahr 2021 ein 
weitestgehend ausgeglichenes Ergebnis erreicht werden kann. 
 
 
Der Beirat der Th eaterhaus Pumpenhaus gGmbH hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 den Wirt-
schaftsplan 2021 einschließlich Stellenplan sowie mittelfristiger Finanzplanung 2021 bis 2025 beraten 
und vorstehende Beschlussempfehlung beschlossen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
 
 
Anlagen: 
 Wirtschaftsplan 2021 einschließlich Stellenplan und Erläuterungen 
 Mittelfristiger Finanzplan 2021 - 2025

Anlage 2 zu V-0163-2021 mittelfristige Finanzplanung

454 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage \10163/2021

Seite 1

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Anlage A

1049 Zeichen

Anlage A zur V/0163/2021 
Kurzüberblick 
Nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen der Gesellschaft ist der jährliche Wirtschafts-
plan von der Gesellschafterversammlung zu beschließen. Dazu bedarf der städtische Vertreter 
in der Gesellschafterversammlung eines Beschlusses (einer Ermächtigung) durch den HFA. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage kommt die Stadt Münster als Alleingesellschafterin der GmbH handels- und 
gesellschaftsrechtlichen Vorschriften nach. 
- Beschluss in der Gesellschafterversammlung zum Wirtschaftsplan - 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Vorgeschriebene Regelungen im Gesellschaftsvertrag. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Anlage 1 zu V-0163-2021 Wirtschaftsplan

6363 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0163/2021

Seite 1

Wirtschaftsplan HHJ 2020 und HHJ 2021 (Stand 29.01.2021)
Vorlage für den Beirat der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH

innahmen
1. Zuschuss Stadt EEE
1.1 Städtischer Zuschuss für die Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH
1.2 Zuschuss zur Sicherung des Probebetriebes Hoppengarten 58.120,00 €
2. Zuschuss Land 1
2.1 Institutionelle Förderung Land NRW | 346.267,00 € 346.267,00 €)
2.2 Förderung von Mittelzentren für zeitgenössischen Tanz/Land NRW (Projektförderung) 30.000,00 € 30.000,00 €
3. Förderung einzelner Projekte (Kulturamt Stadt Münster, Sparkasse Ms.-Ost)
4. Zuschuss Bundesamt für Familie u. zivilgesellschaftliche Aufgaben 6.000,00 €]
5. Eintrittsgelder 125.000,00 €) 30.000,00 €
6. Warenverkauf 26.000,00 €
7. Einnahmen von Nutzung Räume vom Theater im Pumpenhaus 8.000,00 €) 6.000,00 €)
8. Einnahmen von Nutzung Räumlichkeiten Hoppengarten 10.000,00 €) 10.000,00 €
10.Zinserträge, sonstige Erträge 0,00 € 0,00 €
Gesamteinnahmen 1.070.737,00 €] 1.033.137,00 €
Ausgaben
I Personalkosten
1, Geschäftsführung (1 Angestellter) 65.081,00 €
2. Technik (1 Angestellter, 35 Std./wöchentl.)
3. Buchhaltung (1 Angestellter, 24 Std. wöchentl.)
5. Auszubildende Veranstaltungstechnik ( 1 Auszubildende bis 08/2021, 1Azubi.01/2022, bzw. Azubis 08/22 08/23)
Ausbildungsbedarf (anteil. Kostenbeteiligung Unterkunft wg. Blockseminar Gelsenkirchen)
6. 2 Stellen Bundesfreiwilligendienst (2 neue BFD ab 01.09.2021) 8.400,00 €
6.1 Dienstwohnung für Bundesfreiwillige/Seminargebühren u. Fahrtkosten f. 2 BFDler/in
8. Sozialversicherungsanteil Arbeitgeber für Angestellte/Auszubildende/BFD
9, Sozialversicherungsanteil Arbeitgeber für Aushilfen 16.500,00 €
10. Berufsgenossenschaft/Beiträge (ab 01.01.2015 Unfallkasse NRW) 4.250,00 €

Gesamt-Personalkosten 300.937,00 €) 281.637,00 €

II Programmkosten

1._Künstlerentgelte, Co-Produktion, Gastspiele, Sonderprojekte 358.000,00 €
2. Künstlersozialkasse 19.000,00 € 14.000,00 €
3. Gema, Tantiemen
4. _Ausländerdoppelbesteuerung 8.000,00 €] 4.000,00 €

389.000,00 € 350.000,00 €

Gesamt-Programmkosten

1 Wi.-Plan 2020/2021

Anlage 1 zur Vorlage V/0163/2021
Seite 2

Wirtschaftsplan HHJ 2020 und HHJ 2021 (Stand 29.01.2021)
Vorlage für den Beirat der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH

IH Sachkosten
T1._Betriebskosten Pumpenhaus Miete
1.1 Betriebskosten Pumpenhaus Energie Gast und Strom
2. Grundmiete, Betriebs- u. Heizkosten für Proberäume Hoppengarten
2.1) Strom für Proberäume Hoppengarten
2.2) Betreuung Hoppengarten
3. Gebäude und Technik, Einsatz von Freelance Technikern
Aufwendungen für Neuanschaffungen/Instandhaltung
Gebäude, Technik u. Ausstattung P-Haus u. Probezentrum Hoppg.
4. Werbung- und Öffentlichkeitsarbeit
5. Vorbereitungs-, Sach- und Orgakosten des Programms
6. Sachkosten Verwaltung, Telefon, Büromaterial, Reinigung
Porto, Anzeigen
7. Steuerberater, Datev, Versicherungen, Wirtschaftsprüfung
und Rechtsanwalt
8. Abschreibungen von Inventar
9. Wareneinkauf
10. Umsatzsteuer auf wirtschaftl. Geschäftsbetrieb
Gesamt-Sachkosten

86.000,00 € 54.000,00 €
23.000,00 €] 25.000,00 €)

17.000,00 €)

1.033.137,00 €

Gesamtausgaben 1.070.737,00 €)

Übersicht

1_Personalkosten 300.937,00 € 281.637,00 €
II Programmkosten 389.000,00 € 350.000,00 €

1 80.800,00 €] 401.500,00 €

1.007370] 1O3.13700€
10707370] 1.03.13700€

3

III Sachkosten

2 Wi.-Plan 2020/2021

Anlage 1 zur Vorlage \/0163/2021
Seite 3

Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Gartenstr. 123, 48147 Münster

An die Stadt Münster, für die Beiratssitzung
Anhang zum Wirtschaftsplan 2021

Stellenplan Theater im Pumpenhaus für das Jahr 2021

Die Stellenbesetzung im Jahr 2021 gestaltet sich wie folgt:
1 Geschäftsführung/Leitung (Vollzeit)

1 Technische Leitung (Vollzeit)

1 Buchhaltung (24 Std. /wöchentlich)

1 Bürokraft/Assistenz Geschäftsführung (30 Std. wöchentlich)

1 Auszubildender für Veranstaltungstechnik (bis 31.08.2021)
1 Auszubildender für Veranstaltungstechnik (bis 31.08.2022)
1 Auszubildender für Veranstaltungstechnik (bis 31.08.2023)

1 Auszubildender für Veranstaltungskaumann (bis 31.01.2022)
2 neue Auszubildende für Veranstaltungstechnik (ab 01.09.2021)
2 Bundesfreiwillige (ab 01.09.2021)

12 bis 15 Honorarkräfte in geringfügiger Beschäftigung für die

Bereiche Theke/Kasse/Spielplanverteiler, Reinigungskräfte
Betreuung Hoppengarten u.a.

Münster, den 29.01.2021

Anlage 1 zur Vorlage V/0163/2021
Seite 4

Erläuterungen zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2020/2021
und Vergleich Mehr/Minder Einnahmen und Ausgaben

Einnahmen

Punkt 1.1. und Punkt 1.2: jährliche Steigerung der Regelförderung um 2%

Punkt 3: Förderung „Kulturmanege“ (Sparkasse Münsterland-Ost)

Punkt 4: erst ab 09/2021 Einstellung von 2 Bundesfreiwilligen/In _

Punkt 5: Wir gehen aufgrund der weiterhin vorhandenen Corona Pandemie
auf Abendeinnahmen von höchstens 24% der geschätzten Eintritts-
gelder aus dem Jahr 2020.
Sobald wieder Veranstaltungen möglich sind, wird es wahrscheinlich vorerst mit
weniger Zuschauern möglich sein.

Punkt 6: Der reduzierte Getränkeverkauf wirkt sich natürlich auch auf die derzeitige
Situation der evtl. möglichen Veranstaltungstage.

Ausgaben

Personalkosten

Punkt 1-5: Anpassung der Löhne und Gehälter um 2%.

Punkt 6: bis 31.08.2021 kein Personal an Bundesfreiwillige, erst ab 01.09.2021

Punkt 7: hinsichtlich weniger Abendvorstellungen, ergibt sich hier eine Reduzierung
der Aushilfen für die Abendkasse und Getränkefoyer.
Punkt 9: Der Sozialversicherungsanteil für Aushilfen ist dementsprechend reduziert.

Ausgaben
Programmkosten

Punkt 1: Mit verschiedenen Sonderprojekten für das Jahr 2021 wie öffentliche
Veranstaltung im Freien („Kulturmanege) muss mit erhöhten Programmkosten
gerechnet werden.

Sachkosten

Punkt 3: Anschaffungen im Hygienebereich in Bezug auf Luftumwälzungsanlagen
Überwachung und Kontrolle von CO, Konzentration, Umstellung auf
LED Scheinwerfer

Punkt 8: Im Rahmen des Corona Soforthilfeprogramm des Bundes „Neustart“ wurden
im Jahr 2020 Anschaffungen getätigt für den Hygienebereich, IT-Struktur
und Medientechnik. Diese Anschaffungen müssen mehrheitlich abgeschrieben
werden. Hinzu kommt die Sofortabschreibung von 800,00 € von geringwertigen
Wirtschaftsgütern. Dies alles erklärt den erhöhten Abschreibungsbetrag.

Punkt 9: siehe Punkt 6: weniger Getränkeverkauf, so auch geringer Wareneinkauf,
hiermit verbunden die verminderte Zahlung der Umsatzsteuer (Punkt 10).

Beratungsverlauf (2)

08.06.2021 Kulturausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Gartenstraße 123
  • Hoppengarten 58

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Details

Aktenzeichen
V/0163/2021
Typ
Vorlagen
Datum
06.05.2021
Erstellt
12.02.2021 15:20