V/0163/2021
Wirtschaftsplan 2021 der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH
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Beschlussvorlage
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V/0163/2021 V/0163/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wirtschaftsplan 2021 der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH Beratungsfolge 08.06.2021 Kulturausschuss Vorberatung 22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH wird ermächtigt, den Wirtschaftsplan 2021 (Anlage 1) einschließlich des Stellenplans sowie die mittelfristige Finanzplanung 2021 – 2025 (Anlage 2) zu beschließen. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Die Stadt Münster ist alleinige Gesellschafterin der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH. Nach Ziff. 15, Buchstabe h des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung den Wirtschafts- plan einschließlich des Stellenplans sowie der fünfjährigen Finanzplanung. Der Beirat hat nach Ziff. 11.2, Buchstabe a des Gesellschaftsvertrages über die Vorlagen der Geschäftsführung zu Rechtsgeschäften, die der Gesellschafterversammlung zur a usschließlichen Entscheidung vorbehal- ten sind (Ziff. 15 des Gesellschaftsvertrages), zu beraten. Inhalt des Wirtschaftsplans: Das Wirtschaftsjahr 2021 wird wie bereits 2020 erheblich von der Corona -Pandemie geprägt sein: Veranstaltungen finden nicht oder nicht im gewohnten Rahmen statt, neue Formate müssen etabliert Amt für Finanzen und Beteiligungen 28.04.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dr. Köhrmann Telefon: 492-2007 Koehrmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0163/2021 werden, kurzfristige Schließungen bzw. Öffnungen erfordern ein flexibles Agieren aller im Kulturbe- reich tätigen Akteure. All diese Effekte schlagen sich im Wirtschaftsplan 2021 der Gesellschaft nieder. Die Geschäftsführung der Gesellschaft geht für das Geschäftsjahr 2021 gleichwohl von einem ausge- glichenen Betriebsergebnis (Jahresüberschuss in der Gewinn - und Verlustrechnung = 0) aus. Ge- samteinnahmen in Höhe von 1.033.137 € stehen Gesamtausgaben in gleicher Höhe gegenüber. Auch für die Jahre der mittelfristigen Finanzplanung erwartet die Geschäftsführung ausgeglichene Jahresabschlüsse. Die für 2021 bis 2025 jeweils kalkulierten Gesamteinnahmen und Gesamtausga- ben stellen sich wie folgt dar: Pumpenhaus gGmbH; mittelfristige Finanzplanung (in T€) Gesamteinnahmen Gesamtausgaben Jahresergebnis 2021 1.033 1.033 0 2022 1.100 1.100 0 2023 1.150 1.150 0 2024* 1.200 1.200 0 2025 1.250 1.250 0 Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den beiliegenden Erläuterungen der Geschäftsführung zum Wirtschaftsplan 2021. Im Vergleich zu den Vorjahren werden entgegen der bisherigen Entwicklung die Gesamteinnahmen, aufgrund der Corona Pandemie leicht sinken. Die Einnahmen aus den Eintrittsgeldern und den Wa- renverkäufen werden um 117 T€ geringer geplant als in den Vorjahren. Der verringerte Ansatz gilt ebenso für die Aufwendungen. Auch hier lässt sich der Rückgang auf die Corona Pandemie zurückführen. Die Personalkosten werden um voraussichtlich 20 T€ sinken. Auf- grund einer geringeren Anzahl an Abendvorstellungen sind die Kosten für Aushilfen im Vergleich zu den Vorjahren niedriger geplant. Zudem sollen 2 Stellen Bundesfreiwilligendienst erst zum 01.09.2021 wiederbesetzt werden. Die Programmkosten s inken bedingt durch die geringere Anzahl an geplanten Veranstaltungen um 49 T€. Eine Ausnahme bilden die Sachkosten, bei denen im Wirtschaftsjahr 2021 eine Steigerung von 21 T€ erwartet wird. Ursächlich hierfür sind u.a. steigende Kosten im Hygienebereich, die aufgrund der Corona Pandemie anfallen. Der Wirtschaftsplan 2021 schließt wie die vorherigen Wirtschaftspläne mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab. In den Vorjahren wichen die Jahresabschlüsse nur marginal von dem jeweiligen geplan- ten ausgeglichenen Ergebnis ab. Bewertung des Beteiligungsmanagements: Die geplanten Erträge für das Wirtschaftsjahr 2021 werden, trotz der Auswirkungen durch die Corona Pandemie in etwa auf dem Vorjahresniveau geplant. Diese Annahmen sind gleichwohl plausibel: Die Einnahmen setzen sich, wie auch in den Vorjahren, zum größten Teil aus Zuschüssen und Förder- geldern zusammen. Durch das in 2021 geplante Projekt „Kulturmanege“ und der damit verbundenen erhöhten Förderung gegenüber dem Vorjahr kann ein Ausgleich der verminderten Ei nnahmen aus Eintrittsgeldern und Warenverkäufen weitestgehend kompensiert werden. Die reduzierte Planung von Abendveranstaltungen und der erst im Ja hresverlauf erfolgenden Einstel- lung von Personal tragen nachvollziehbar zu den verminderten Personalkosten b ei. Das Projekt „Kul- turmanege“ führt zwar zu zusätzlichen Programmkosten. Insgesamt werden durch die Corona - bedingte verringerte geplante Anzahl an Veranstaltungen die Programmkosten plausibel mit ca. 50 T€ unter dem Vorjahresniveau geplant. Aufwendungen und Anschaffungen (über die Abschreibung) im Hygienebereich führen gegenüber dem Vorjahr zu einer Erhöhung der Sachkosten, die sich durch die verringert geplanten Aufwendungen im Bereich Werbung und Öffentlichkeitsarbeit ausgleichen. Im Ergebnis wird, wie i n den Vorjahren, ein Jahresüberschuss von 0 € geplant. Ursächlich für die stets ausgeglichene Planung ist die Fehlbedarfsfinanzierung des Landes NRW für die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben im Rahmen der institutionellen Förderung. - 3 - V/0163/2021 Insgesamt beruhen die Planungen auf einer soliden Grundlage und sind wirtschaftlich sinnvoll an die aktuelle Situation angepasst. Es bestehen insofern keine Bedenken, dass auch für das Jahr 2021 ein weitestgehend ausgeglichenes Ergebnis erreicht werden kann. Der Beirat der Th eaterhaus Pumpenhaus gGmbH hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 den Wirt- schaftsplan 2021 einschließlich Stellenplan sowie mittelfristiger Finanzplanung 2021 bis 2025 beraten und vorstehende Beschlussempfehlung beschlossen. In Vertretung Gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Wirtschaftsplan 2021 einschließlich Stellenplan und Erläuterungen Mittelfristiger Finanzplan 2021 - 2025
Anlage 2 zu V-0163-2021 mittelfristige Finanzplanung
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Anlage 2 zur Vorlage \10163/2021 Seite 1 3 00‘LE1°EE0°1 3.00°000'09r 3 00°000'0€r 3 00°000°09€ 3.00°000’05r 3.00°000'00r 3 00°000'0vr 3 00‘000°08€ USISoyyseS III 3.00°000°0L€ " USJsoyuwelßolgd II 3.00°000°05€ 3 00°000'0EE 3.00°000°07€ 3 00°LE9"187 uojsoyfeuosmd 1 wypiszqn 3 .00°000°057°1 3 00°000°007°1 3.00°000°0ST’I UOmIyEUUlSJWesIT Hqu193 sneyuadung sneu.1sjeayL op Jeuag uap Any adep1oA STOT - 1707 SAyeg aIp ıny uegdzueurg Kaöggstipgepime
Anlage A
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Anlage A zur V/0163/2021 Kurzüberblick Nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen der Gesellschaft ist der jährliche Wirtschafts- plan von der Gesellschafterversammlung zu beschließen. Dazu bedarf der städtische Vertreter in der Gesellschafterversammlung eines Beschlusses (einer Ermächtigung) durch den HFA. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage kommt die Stadt Münster als Alleingesellschafterin der GmbH handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften nach. - Beschluss in der Gesellschafterversammlung zum Wirtschaftsplan - Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Vorgeschriebene Regelungen im Gesellschaftsvertrag. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Anlage 1 zu V-0163-2021 Wirtschaftsplan
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Anlage 1 zur Vorlage V/0163/2021 Seite 1 Wirtschaftsplan HHJ 2020 und HHJ 2021 (Stand 29.01.2021) Vorlage für den Beirat der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH innahmen 1. Zuschuss Stadt EEE 1.1 Städtischer Zuschuss für die Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH 1.2 Zuschuss zur Sicherung des Probebetriebes Hoppengarten 58.120,00 € 2. Zuschuss Land 1 2.1 Institutionelle Förderung Land NRW | 346.267,00 € 346.267,00 €) 2.2 Förderung von Mittelzentren für zeitgenössischen Tanz/Land NRW (Projektförderung) 30.000,00 € 30.000,00 € 3. Förderung einzelner Projekte (Kulturamt Stadt Münster, Sparkasse Ms.-Ost) 4. Zuschuss Bundesamt für Familie u. zivilgesellschaftliche Aufgaben 6.000,00 €] 5. Eintrittsgelder 125.000,00 €) 30.000,00 € 6. Warenverkauf 26.000,00 € 7. Einnahmen von Nutzung Räume vom Theater im Pumpenhaus 8.000,00 €) 6.000,00 €) 8. Einnahmen von Nutzung Räumlichkeiten Hoppengarten 10.000,00 €) 10.000,00 € 10.Zinserträge, sonstige Erträge 0,00 € 0,00 € Gesamteinnahmen 1.070.737,00 €] 1.033.137,00 € Ausgaben I Personalkosten 1, Geschäftsführung (1 Angestellter) 65.081,00 € 2. Technik (1 Angestellter, 35 Std./wöchentl.) 3. Buchhaltung (1 Angestellter, 24 Std. wöchentl.) 5. Auszubildende Veranstaltungstechnik ( 1 Auszubildende bis 08/2021, 1Azubi.01/2022, bzw. Azubis 08/22 08/23) Ausbildungsbedarf (anteil. Kostenbeteiligung Unterkunft wg. Blockseminar Gelsenkirchen) 6. 2 Stellen Bundesfreiwilligendienst (2 neue BFD ab 01.09.2021) 8.400,00 € 6.1 Dienstwohnung für Bundesfreiwillige/Seminargebühren u. Fahrtkosten f. 2 BFDler/in 8. Sozialversicherungsanteil Arbeitgeber für Angestellte/Auszubildende/BFD 9, Sozialversicherungsanteil Arbeitgeber für Aushilfen 16.500,00 € 10. Berufsgenossenschaft/Beiträge (ab 01.01.2015 Unfallkasse NRW) 4.250,00 € Gesamt-Personalkosten 300.937,00 €) 281.637,00 € II Programmkosten 1._Künstlerentgelte, Co-Produktion, Gastspiele, Sonderprojekte 358.000,00 € 2. Künstlersozialkasse 19.000,00 € 14.000,00 € 3. Gema, Tantiemen 4. _Ausländerdoppelbesteuerung 8.000,00 €] 4.000,00 € 389.000,00 € 350.000,00 € Gesamt-Programmkosten 1 Wi.-Plan 2020/2021 Anlage 1 zur Vorlage V/0163/2021 Seite 2 Wirtschaftsplan HHJ 2020 und HHJ 2021 (Stand 29.01.2021) Vorlage für den Beirat der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH IH Sachkosten T1._Betriebskosten Pumpenhaus Miete 1.1 Betriebskosten Pumpenhaus Energie Gast und Strom 2. Grundmiete, Betriebs- u. Heizkosten für Proberäume Hoppengarten 2.1) Strom für Proberäume Hoppengarten 2.2) Betreuung Hoppengarten 3. Gebäude und Technik, Einsatz von Freelance Technikern Aufwendungen für Neuanschaffungen/Instandhaltung Gebäude, Technik u. Ausstattung P-Haus u. Probezentrum Hoppg. 4. Werbung- und Öffentlichkeitsarbeit 5. Vorbereitungs-, Sach- und Orgakosten des Programms 6. Sachkosten Verwaltung, Telefon, Büromaterial, Reinigung Porto, Anzeigen 7. Steuerberater, Datev, Versicherungen, Wirtschaftsprüfung und Rechtsanwalt 8. Abschreibungen von Inventar 9. Wareneinkauf 10. Umsatzsteuer auf wirtschaftl. Geschäftsbetrieb Gesamt-Sachkosten 86.000,00 € 54.000,00 € 23.000,00 €] 25.000,00 €) 17.000,00 €) 1.033.137,00 € Gesamtausgaben 1.070.737,00 €) Übersicht 1_Personalkosten 300.937,00 € 281.637,00 € II Programmkosten 389.000,00 € 350.000,00 € 1 80.800,00 €] 401.500,00 € 1.007370] 1O3.13700€ 10707370] 1.03.13700€ 3 III Sachkosten 2 Wi.-Plan 2020/2021 Anlage 1 zur Vorlage \/0163/2021 Seite 3 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Gartenstr. 123, 48147 Münster An die Stadt Münster, für die Beiratssitzung Anhang zum Wirtschaftsplan 2021 Stellenplan Theater im Pumpenhaus für das Jahr 2021 Die Stellenbesetzung im Jahr 2021 gestaltet sich wie folgt: 1 Geschäftsführung/Leitung (Vollzeit) 1 Technische Leitung (Vollzeit) 1 Buchhaltung (24 Std. /wöchentlich) 1 Bürokraft/Assistenz Geschäftsführung (30 Std. wöchentlich) 1 Auszubildender für Veranstaltungstechnik (bis 31.08.2021) 1 Auszubildender für Veranstaltungstechnik (bis 31.08.2022) 1 Auszubildender für Veranstaltungstechnik (bis 31.08.2023) 1 Auszubildender für Veranstaltungskaumann (bis 31.01.2022) 2 neue Auszubildende für Veranstaltungstechnik (ab 01.09.2021) 2 Bundesfreiwillige (ab 01.09.2021) 12 bis 15 Honorarkräfte in geringfügiger Beschäftigung für die Bereiche Theke/Kasse/Spielplanverteiler, Reinigungskräfte Betreuung Hoppengarten u.a. Münster, den 29.01.2021 Anlage 1 zur Vorlage V/0163/2021 Seite 4 Erläuterungen zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2020/2021 und Vergleich Mehr/Minder Einnahmen und Ausgaben Einnahmen Punkt 1.1. und Punkt 1.2: jährliche Steigerung der Regelförderung um 2% Punkt 3: Förderung „Kulturmanege“ (Sparkasse Münsterland-Ost) Punkt 4: erst ab 09/2021 Einstellung von 2 Bundesfreiwilligen/In _ Punkt 5: Wir gehen aufgrund der weiterhin vorhandenen Corona Pandemie auf Abendeinnahmen von höchstens 24% der geschätzten Eintritts- gelder aus dem Jahr 2020. Sobald wieder Veranstaltungen möglich sind, wird es wahrscheinlich vorerst mit weniger Zuschauern möglich sein. Punkt 6: Der reduzierte Getränkeverkauf wirkt sich natürlich auch auf die derzeitige Situation der evtl. möglichen Veranstaltungstage. Ausgaben Personalkosten Punkt 1-5: Anpassung der Löhne und Gehälter um 2%. Punkt 6: bis 31.08.2021 kein Personal an Bundesfreiwillige, erst ab 01.09.2021 Punkt 7: hinsichtlich weniger Abendvorstellungen, ergibt sich hier eine Reduzierung der Aushilfen für die Abendkasse und Getränkefoyer. Punkt 9: Der Sozialversicherungsanteil für Aushilfen ist dementsprechend reduziert. Ausgaben Programmkosten Punkt 1: Mit verschiedenen Sonderprojekten für das Jahr 2021 wie öffentliche Veranstaltung im Freien („Kulturmanege) muss mit erhöhten Programmkosten gerechnet werden. Sachkosten Punkt 3: Anschaffungen im Hygienebereich in Bezug auf Luftumwälzungsanlagen Überwachung und Kontrolle von CO, Konzentration, Umstellung auf LED Scheinwerfer Punkt 8: Im Rahmen des Corona Soforthilfeprogramm des Bundes „Neustart“ wurden im Jahr 2020 Anschaffungen getätigt für den Hygienebereich, IT-Struktur und Medientechnik. Diese Anschaffungen müssen mehrheitlich abgeschrieben werden. Hinzu kommt die Sofortabschreibung von 800,00 € von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Dies alles erklärt den erhöhten Abschreibungsbetrag. Punkt 9: siehe Punkt 6: weniger Getränkeverkauf, so auch geringer Wareneinkauf, hiermit verbunden die verminderte Zahlung der Umsatzsteuer (Punkt 10).
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Gartenstraße 123
- Hoppengarten 58
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0163/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2021
- Erstellt
- 12.02.2021 15:20