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A-R/0033/2022

Energieverbräuche und Baukosten im Blick – Architektenwettbewerbe an den Stand der Technik anpassen

Antrag an den Rat 07.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2022, TOP 41.3

a-r-0033-2022-FDP-Architektenwettbewerbe

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a-r-0033-2022-FDP-Architektenwettbewerbe

2528 Zeichen

Antrag an den R at Nr. A -R/0033 -2022  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Rothenburg 20/21 
48143 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
fdp-ms.de 
 
 
 
 
Antrag nach § 3 Abs. 2 GO an den Rat der Stadt Münster Münster, 04.06.2022 
 
Energieverbräuche und Baukosten im Blick –  
Architektenwettbewerbe an den Stand der Technik anpassen 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
In Beiträgen zu Architektenwettbewerben, die die Stadt Münster oder eine ihrer Tochter - oder En-
kelgesellschaften auslobt, sind zukünftig als einer der wichtigen Entscheidungskriterien immer auch 
die abschätzbar entstehenden Bau - und Errichtungskosten und wesentliche aus dem Betrieb des 
Gebäudes entstehenden Energieverbräuche auszuweisen. Ohne diese Angaben werden Entwürfe 
nicht zugelassen. Entsprechende Unwägbarkeiten sind zu berücksichtigen. 
 
Begründung: 
Bis vor einiger Zeit noch war es Architektinnen und Architekten nicht hinreichend möglich, schon in 
der Wettbewerbsphase Aussagen zu Baukosten und späteren Energieverbräuchen zu machen, die 
so präzise waren, dass sie als belastbares Wettbewerbskriterium herangezogen werden konnten. 
Allenfalls allgemeine und grob abschätzende Aussagen zur Wirtschaftlichkeit der Gebäude konnten 
berücksichtigt werden. Das führte dazu, dass die städtebauliche Qualität und Funktionalität als Ent-
scheidungskriterien die Wettbewerbsergebnisse dominierten.  
 
Im Zuge der Klimadebatte und der fortschreitenden Finanzknappheit öffentlicher Bauherren spielen 
Bau- und Errichtungskosten und die aus dem Betrieb des Gebäudes entstehenden voraussichtlichen 
Energieverbräuche aber inzwischen eine immer größere Rolle bei de r Frage, wie ein Gebäude ge-
baut werden soll.  
 
Den Architektinnen und Architekten stehen aktuell auch hinreichend präzise Softwarelösungen zur 
Verfügung, die die geforderten Aussagen zu Kosten und Verbräuchen im erforderlichen Umfang 
möglich machen. Mit Hilfe dieser Softwarelösungen ist es schon in der Wettbewerbsphase möglich, 
einen wesentlichen Teil der Entscheidungen so zu treffen, dass eine Kosten - und Verbrauchsopti-
mierung schon dort angelegt wird. Denn bis zu 20 Prozent der späteren Kosten werden du rch Ent-
scheidungen zu Beginn der Planungen festgelegt und können in späteren Entscheidungsphasen nur 
noch schwer und kostenträchtig korrigiert werden. Die diesem Fakt innewohnenden Potenziale gilt 
es zu heben. 
gez. 
 
Jörg Berens 
Bernd Mayweg 
Heinrich Götting 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster

Beratungsverlauf (1)

14.06.2022 Rat
TOP 41.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rothenburg 20

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Details

Aktenzeichen
A-R/0033/2022
Typ
Antrag an den Rat
Datum
07.06.2022
Erstellt
07.06.2022 10:51