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Zuschuss an die Radsportgemeinschaft der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Trägerverein der Partnerschule des Leistungssports an der Heinrich-Böll-Gesamtschule mit angegliedertem Teilinternat für Radsport und Rudern)

Beschlussvorlage Ausschuss 3676/2019 vom 04.11.2019

Stand: Am 28.11.2019 im Sportausschuss ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/1 Vorlagen-Nummer 3676/2019 Freigabedatum 04.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss an die Radsportgemeinschaft der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Trägerverein der Partnerschule des Leistungssports an der Heinrich-Böll-Gesamtschule mit angegliedertem Teilinternat für Radsport und Rudern) Beschlussorgan Sportausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Sportausschuss beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 die Gewährung eines Zuschusses an die Radsportgemeinschaft der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Trä- gerverein der Partnerschulen des Leistungssports an der Heinrich-Böll-Gesamtschule mit angeglie- dertem Teilinternat für Radsport und Rudern) in Höhe von monatlich 250,-- €, befristet bis 31.12.2020. Die Finanzmittel in Höhe von 3.000,-- € für das Haushaltsjahr 2020 sind im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen), veranschlagt. Alternative: Der Sportausschuss lehnt eine entsprechende Zuschussgewährung ab, mit dem Ergebnis, dass auf den Ausbau der Aktivitäten in Sachen Talentsichtung /-förderung und Leistungssportförderung ver- zichtet werden muss. Sportausschuss 28.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 3.000,-- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die seit vielen Jahren erfolgreiche Arbeit der RSG Heinrich-Böll-Gesamtschule als Trägerverein der Partnerschule des Leistungssports in Sachen Ausbildung und Förderung von jugendlichen Radsport- lern soll durch Ausbau der Aktivitäten bei der Talentsichtung / -förderung und der Leistungssportför- derung optimiert werden. Dies erfordert die Mitarbeit eines weiteren qualifizierten Radsporttrainers, der neben den festen Lehrkräften der Schule und dem Projektleiter tätig wird. Für diese Tätigkeit steht ein Diplom-Sportlehrer zur Verfügung. Aufgrund der begrenzten finanziellen Möglichkeiten kann der Trägerverein nur einen Teil des angestrebten Honorars (350,-- € pro Monat), nämlich 100,-- €, aufbringen. Da die Zielsetzung der geplanten Aktivitäten seitens der Sportverwaltung positiv gesehen und mit Nachdruck unterstützt wird, wurde befristet bis zum 31.12.2019, ein monatlicher Zuschuss an den Trägerverein in Höhe von 250,-- € gewährt. Die Unterstützung soll in 2020, befristet bis 31.12.2020, fortgesetzt werden. Entsprechende Mittel sind im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 13 (Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen) veranschlagt (Sachkonto 529900, Auftrag P 5500 510 5001).

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2019

    Sportausschuss

    TOP 5.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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