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V/0476/2012

Kleingartendarlehen an den Stadt- und Bezirksverband Münster der Kleingärtner e.V., Änderung der Vergaberichtlinien

Vorlagen 31.05.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 21.06.2012, TOP 6.6

Beschlussvorlage

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Richtlinie_geändert 2012

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Beschlussvorlage

1805 Zeichen

V/0476/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Kleingartendarlehen an den Stadt- und Bezirksverband Münster der Kleingärtner e.V.,  
Änderung der Vergaberichtlinien 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die in der Anlage beigefügten Richtlinien der Stadt Münster über die Gewährung von Darlehen an 
den Stadt- und Bezirksverband Münster der Kleingärtner e.V. werden in Ziffer 4 wie folgt geändert: 
 
alte Fassung 
Das Einzeldarlehen beträgt bis zu 50  % der Investi tionsausgaben gemäß Ziffer  3 dieser Richtl i-
nien, maximal jedoch 2.500 EUR. 
 
neue Fassung 
Das Einzeldarlehen beträgt bis zu 65 % der Investitionsausgaben gemäß Ziffer  3 dieser Richtl i-
nien, maximal jedoch 3.250 EUR. 
 
 
Begründung: 
Aufgrund des Ratsbeschlusses  vom 13.02.2008 (Vorlage V/0020/2008) wird dem Stadt - und Be-
zirksverband Münster der Kleingärtner e.V. ein Globaldarlehen von 20.000  EUR jeweils nach I n-
krafttreten der jährlichen Haushaltssatzung gewährt. 
 
Vertragspartner des Darlehensvertrages sind die St adt Münster und der Bezirksverband Münster 
der Kleingärtner e.V. 
 
Der Stadt- und Bezirksverband Münster der Kleingärtner e.V. bittet um Anpassung der Richtlinien, 
da aufgrund der Vergaberichtlinien (50  % Eigenanteil) häufig Darlehen nicht gewährt werden kö n-
nen und somit die gewünschte Zuteilung eines Gartens nicht zustande kommt. 
 
I.V. 
 
gez. Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: 
Richtlinien der Stadt Münster über die Gewährung von Darlehen 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0476/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Wesselmann 
Ruf: 
492 2021 
E-Mail: 
WesselmannW@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.05.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

Richtlinie_geändert 2012

4150 Zeichen

- 1 - 
 
Richtlinien der Stadt Münster über die Gewährung von Darlehen an den Stadt- 
und Bezirksverband Münster der Kleingärtner e.V. (Stand 21.06.2012) 
 
 
1. Vertragspartner, allgemeine Grundsätze 
 
Zur Förderung des Kleingartenwesens im Stadtgebiet Münster gewährt die Stadt Münster 
dem Stadt- und Bezirksverband Münster der Kleingärt ner e.V. (nachstehend Stadtver- 
band genannt) Darlehen zur eigenverantwortlichen We iterleitung in Form von Einzeldar- 
lehen an empfangsberechtigte Mitglieder, um diesen die Anpachtung eines Kleingartens 
im Stadtgebiet Münster zu ermöglichen. 
 
 
2. Begünstigter Personenkreis 
 
Die Empfänger der Einzeldarlehen sind einkommenssch wache Familien mit und ohne 
Kinder oder Einzelpersonen (nachfolgend Kleingärtner genannt) 
 
 
3.  Zweckbestimmung 
 
Das Einzeldarlehen darf nur für Investitionsausgabe n verwandt werden, die unmittelbar 
in Zusammenhang mit einer zweckentsprechenden Nutzu ng eines Kleingartens im 
Stadtgebiet Münster stehen. Zu diesen Ausgaben zählen auch Entschädigungen für vom 
Vorpächter geleistete Investitionen im Sinne von Satz 1. 
 
 
4. Höhe des Einzeldarlehens 
 
Das Einzeldarlehen beträgt bis zu 65 % der Investit ionsausgaben gemäß Ziffer 3 dieser 
Richtlinien, maximal jedoch 3.250 EUR. 
 
 
5. Darlehensbedingungen 
 
Für die dem Stadtverband gewährten Darlehen gelten die folgenden Bedingungen: 
 
a) Darlehen an Personen im Sinne der Ziffer 2  dies er Richtlinien 
 
Zinssatz:  0 % 
 
Tilgung:  nachträglich in halbjährlichen Raten in H öhe von 10 % der  
   Ursprungsschuld zum 30.3. und 30.09. eines jeden  Jahres 
 
Das Darlehen ist im Jahr nach der Auszahlung tilgungsfrei. 
 
Der Stadtverband verpflichtet sich, für diese Einze ldarlehen ebenfalls keine Zinsen 
zu erheben und die Rückzahlung in gleichen monatlic hen Beträgen im vorausge- 
henden Halbjahr mit den Kleingärtnern zu vereinbaren. 
 
b) Die Auszahlung der Darlehen erfolgt einmal jährl ich jeweils nach Inkrafttreten der 
jährlichen Haushaltssatzung. Die Weitergabe dieses Globaldarlehens ist spätestens 
bis zum 31.03. des auf die Darlehensgewährung folge nden Jahres gegenüber der 
Stadt Münster nachzuweisen.

- 2 - 
 
6. Kündigung 
 
Die dem Stadtverband gewährten Darlehen sind seiten s der Stadt Münster unkündbar. 
Die Stadt Münster ist jedoch zur fristlosen Kündigung berechtigt, soweit 
 
• das Darlehen vertragswidrig verwandt wird und / od er  
• der Stadtverband mit der Leistung der fälligen Til gung trotz Mahnung länger als drei 
Monate in Verzug ist. 
 
 
7. Sicherung 
 
Der Stadtverband verpflichtet sich, mit dem einzeln en Kleingärtner im Darlehensvertrag 
zu vereinbaren, dass dieser für den Fall der Aufgab e / Weiterverpachtung des Kleingar- 
tens sämtliche Ansprüche gegenüber dem Nachfolger u nd sonstige Entschädigungsan- 
sprüche an den Stadtverband zur Sicherung der Darle hensforderung - bis zur Höhe der 
noch bestehenden Darlehensforderung – abtritt. 
 
Der Stadtverband verpflichtet sich ferner, dafür zu  sorgen, dass in einem solchen Fall die 
Abtretung dem Nachfolger rechtzeitig vor dem Zahlungstermin offengelegt wird. 
 
Weiterhin verpflichtet sich der Stadtverband mit de m einzelnen Kleingärtner ein außeror- 
dentliches Kündigungsrecht des Pachtvertrages und d es Darlehensvertrages für den Fall 
zu vereinbaren, dass dieser die Rückzahlungsverpflichtung des Darlehens nicht einhält  
( Rückstand von mindestens zwei Monatsraten). 
Der Stadtverband tritt zur Sicherung des Darlehens an die Stadt Münster sämtliche An- 
sprüche ab, die er gegenüber dem einzelnen Kleingär tner hat, und zwar bis zur Höhe der 
Forderungen der Stadt Münster aus dem Darlehen. Die  Stadt Münster ist berechtigt, die 
Abtretung jederzeit gegenüber dem einzelnen Kleingärtner offenzulegen. 
 
 
8.  Prüfungsrechte 
 
Die Stadt Münster ist, z.B. durch das Amt für Wirts chaftlichkeitsprüfungen und Revision, 
jederzeit berechtigt, die Angemessenheit der durchg eführten Investitionen und Entschä- 
digungen gemäß Ziffer 3 dieser Richtlinien und die Bücher und sonstigen Unterlagen des 
Stadtverbandes auf die bestimmungsgemäße Verwendung  der gewährten Darlehen hin 
zu überprüfen.

Beratungsverlauf (1)

21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0476/2012
Typ
Vorlagen
Datum
31.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37