2025/0112
Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 01.08.2025
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2025/0112
5064 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.03.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0112
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-* Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto: 5060000, 5090680 , 7128000
Betreff: Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab
01.08.2025
Vorlage vom: 26.03.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Anpassung der Betreuungs - und Verpflegungs entgelte gemäß der Darstellung in
Anlage 1 wird zugestimmt. Die Entgelte gelten für die Betreuungseinrichtungen in
städtischer Trägerschaft und treten zum 01.08.2025 in Kraft.
Anlagen: Merkblatt Entgelte städtische Kindertagesstätten ab 01.08.2025
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.03.2025
Im Rahmen des kommunalen Abgabengesetzes sind Gebühren und Beiträge grundsätzlich
kostendeckend zu erheben. In der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird nur ein Teil der
tatsächlichen Kosten den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Aufgrund der in de n letzten Jahren gestiegenen Betriebskosten sind die derzeit von der
Wissenschaftsstadt Darmstadt erhobenen Kostenbeiträge für die Betreuung und Verpflegung
in Kindertageseinrichtungen nicht kostendeckend. Die Betriebskosten haben sich u. a. durch
allgemein steigende Verbrauchskosten sowie der Kostenanstiege für Sach - und
Dienstleistungen und der tariflichen Lohnerhöhungen im Rahmen des TVöD erhöht.
Die Steigerung der Betreuungsentgelte vom Jahr 2018 auf das Jahr 2025 aufgrund der
Dynamisierung betrug in d er Summe zehn Prozent. Die tarifbedingte
Personalkostensteigerung gemäß TVöD Bund und Gemeinden betrug beispielsweise 19
Prozent. Der Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamtes stieg in diesem Zeitraum
um 21,2 Prozent. Die Erhöhung der Betreuungs entgelte soll die Kostensteigerung im
Rahmen des Betriebs der Kindertagesstätten zumindest zum Teil kompensieren.
Die letzte Änderung der Elternentgelte erfolgte im Jahr 2018 (MV Nr. 2018/0106). Die
damalige Anpassung der Betreuungsentgelte resultierte au s der Änderung des § 32c HKJGB,
der den Landeszuschuss für die Beitragsfreistellung bis zu einer wöchentlichen
Betreuungszeit von 30 Stunden in der Woche im Ü3 -Bereich regelt. Im Rahmen dieser
Änderung wurde ebenfalls die Umstellung der Beitragsstruktur au f die Betreuungsmodule A,
B, C und D beschlossen.
Bisher waren die Kostenbeiträge für den Besuch der Kinderhorte an die Festsetzung der
Kosten für die Schulkindbetreuung gekoppelt. Durch die Einführung des Paktes für den
Ganztag an den Darmstädter Grundsc hulen fällt dies e Kopplung weg. Die Festsetzung der
Kostenbeiträge für den Besuch eines städtischen Kinderhortes ist somit ebenfalls im Rahmen
dieser Magistratsvorlage zu beschließen.
Die jährliche Dynamisierung der Betreuungsentgelte in Kitas ist fortzusetzen und erfolgt zum
01.08. jeden Jahres um zwei Prozent, um der allgemeinen Kostensteigerungen im Betrieb
der Kitas auch langfristig Rechnung zu tragen. Die Dynamisierung wird aufgrun d der
Anpassung der Entgelte in 2025 ausgesetzt und erfolgt wieder regelmäßig ab dem Jahr
2026.
Damit auch künftig dem gesetzlichen Betreuungsanspruch Rechnung getragen werden kann,
ist der Kostenbeitrag gemäß § 90 Absatz 1 Nr. 3 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für die
Betreuung und die Verpflegung in städtischen Kindertageseinrichtungen ebenfalls zu
erhöhen.
Durch die Teilnahme an den Qualitätsstandards in der Kinderbetreuung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt haben sich alle freien und kirchlichen Tr äger verpflichtet, ihre
Betreuungsentgelte den jeweils gültigen städtischen Betreuungsentgelten anzupassen.
Die Kostenbeiträge werden unter den Sachkonten 5060000 Umsatzerlöse Kitas
Essensverpflegung und 5090680 Elternentgelte vereinnahmt.
- 4 -
Darmstadt, 26.03.2025
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 5
217 Zeichen
Punkt 11: Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 01.08.2025 (V-Nr. 2025/0112) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: Die Linke. Stimmenthaltung: AfD und Stadtv. Pingel
anlage 3
264 Zeichen
Punkt 13: Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 01.08.2025 (V-Nr. 2025/0112) Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zu-zustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktion Die Linke. und AfD
anlage 1
2837 Zeichen
Merkblatt über die Entgelte in städtischen Kindertagesstätten Jugendamt Abt. Kinderbetreuung Frankfurter Straße 71 64293 Darmstadt Der Magistrat gültig ab 01.08.2025 Nachfolgend unterrichten wir Sie über die zurzeit gültige Beitragsregelung für den Besuch von städtischen Kindertagesstätten sowie die Vergünstigungsregelung für Familien/Haushalte mit geringem Einkommen sowie derer mit zwei oder mehr Kindern: Neu ab 01.08.2025 Kindergarten ohne Freistellung des Landes Hessen Freistellung durch das Land Hessen Krippe Kindergarten Hort Modul A Modul B Modul C Modul D X X 151,87 € 151,87 € 151,87 € 151,87 € 0,00 € 0,00 € X X 170,00 € 220,00 € 270,00 € 151,87 € 251,87 € 301,87 € 100,00 € 150,00 € X 220,00 € Die Monatspauschalen für die Verpflegung gestalten sich wie folgt: Für Ü3-Kinder 80,00 Euro monatlich für Unter 3-Kinder 65,00 Euro monatlich 28,00 Euro monatlich und für Pflegeartikel bei für Hortkinder 80,00 Euro monatlich. Jugendamt Frankfurter Straße 71 4293 Darmstadt Telefon: 06151 13-3873 Telefax: 06151 13-3443 Sprechzeiten nach Vereinbarung Besuchen Sie uns auch im Internet: www.darmstadt.de E-Mail: jugendamt@darmstadt.de 6 - 2 - Die Entgelte für den Besuch unserer Einrichtungen sowie die Essensgelder/Pflegeartikel sind im Wege des Bankeinzugsverfahrens zu entrichten. Sollten Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, so wollen Sie dies bitte alsbald veranlassen. Entsprechende Formulare sind in den Kindertagesstätten erhältlich. Bei Neuaufnahmen ist grundsätzlich immer ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Für Familien bzw. Haushalte mit geringem Einkommen oder mit mehr als einem Kind, welche Krippen/Krabbelstuben, Kindergärten und Horte/Grundschulen besuchen, werden unter bestimmten Voraussetzungen Freistellungs- oder Ermäßigungsmöglichkeiten eingeräumt. Diese betreffen ausschließlich die Beiträge für den Besuch der Einrichtungen, nicht aber die Essensgelder oder Verpflegungskosten. Bezieher*innen von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), Asylbewerberleistungsgesetz Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII), Wohngeldgesetz und Kinderzuschlag können auf Antrag beim Jobcenter Darmstadt oder dem Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Teil von den Essensgeldern oder Verpflegungskosten freigestellt werden. Die Anträge auf Freistellung bzw. Ermäßigung des Kostenbeitrages für die Betreuung eines Kindes können unter bestimmten Voraussetzungen in den jeweiligen Kindertagesstätten oder beim Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt gestellt werden. Stand: 08/2025 Jugendamt Frankfurter Straße 71 Telefon: 06151 13-3873 Telefax: 06151 13-3443 Besuchen Sie uns auch im Internet: www.darmstadt.de 6 4293 Darmstadt Sprechzeiten nach Vereinbarung E-Mail: jugendamt@darmstadt.de
anlage 4
252 Zeichen
Punkt 14: Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 01.08.2025 (V-Nr. 2025/0112) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Die Linke. Stimmenthaltung: AfD
anlage 2
5132 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.03.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 51
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0112
Magistratsbeschluss -Nr.
136
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-* Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto: 5060000, 5090680, 7128000
Betreff: Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab
01.08.2025
Vorlage vom: 26.03.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Anpassung der Betreuungs - und Verpflegungs entgelte gemäß der Darstellung in
Anlage 1 wird zugestimmt. Die Entgelte gelten für die Betreuungseinrichtungen in
städtischer Trägerschaft und treten zum 01.08.2025 in Kraft.
Anlagen: Merkblatt Entgelte städtische Kindertagesstätten ab 01.08.2025
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 02.04.2025
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.03.2025
Im Rahmen des kommunalen Abgabengesetzes sind Gebühren und Beiträge grundsätzlich
kostendeckend zu erheben. In der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird nur ein T eil der
tatsächlichen Kosten den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Betriebskosten sind die derzeit von der
Wissenschaftsstadt Darmstadt erhobenen Kostenbeiträge für die Betreuung und Verpflegung
in Kindertageseinrichtungen nicht kostendeckend. Die Betriebskosten haben sich u. a. durch
allgemein steigende Verbrauchskosten sowie der Kostenanstiege für Sach - und
Dienstleistungen und der tariflichen Lohnerhöhungen im Rahmen des TVöD erhöht.
Die Steigerung der Betreuungsentgelte vom Jahr 2018 auf das Jahr 2025 aufgrund der
Dynamisierung betrug in der Summe zehn Prozent. Die tarifbedingte
Personalkostensteigerung gemäß TVöD Bund und Gemeinden betrug beispielsweise 19
Prozent. Der Verbraucherpreisindex de s statistischen Bundesamtes stieg in diesem Zeitraum
um 21,2 Prozent. Die Erhöhung der Betreuungsentgelte soll die Kostensteigerung im
Rahmen des Betriebs der Kindertagesstätten zumindest zum Teil kompensieren.
Die letzte Änderung der Elternentgelte erfo lgte im Jahr 2018 (MV Nr. 2018/0106). Die
damalige Anpassung der Betreuungsentgelte resultierte aus der Änderung des § 32c HKJGB,
der den Landeszuschuss für die Beitragsfreistellung bis zu einer wöchentlichen
Betreuungszeit von 30 Stunden in der Woche im Ü 3-Bereich regelt. Im Rahmen dieser
Änderung wurde ebenfalls die Umstellung der Beitragsstruktur auf die Betreuungsmodule A,
B, C und D beschlossen.
Bisher waren die Kostenbeiträge für den Besuch der Kinderhorte an die Festsetzung der
Kosten für die Schulk indbetreuung gekoppelt. Durch die Einführung des Paktes für den
Ganztag an den Darmstädter Grundschulen fällt dies e Kopplung weg. Die Festsetzung der
Kostenbeiträge für den Besuch eines städtischen Kinderhortes ist somit ebenfalls im Rahmen
dieser Magistra tsvorlage zu beschließen.
Die jährliche Dynamisierung der Betreuungsentgelte in Kitas ist fortzusetzen und erfolgt zum
01.08. jeden Jahres um zwei Prozent, um der allgemeinen Kostensteigerungen im Betrieb
der Kitas auch langfristig Rechnung zu tragen. Die Dynamisierung wird aufgrun d der
Anpassung der Entgelte in 2025 ausgesetzt und erfolgt wieder regelmäßig ab dem Jahr
2026.
Damit auch künftig dem gesetzlichen Betreuungsanspruch Rechnung getragen werden kann,
ist der Kostenbeitrag gemäß § 90 Absatz 1 Nr. 3 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für die
Betreuung und die Verpflegung in städtischen Kindertageseinrichtungen ebenfalls zu
erhöhen.
Durch die Teilnahme an den Qualitätsstandards in der Kinderbetreuung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt haben sich alle freien und kirchlichen Tr äger verpflichtet, ihre
Betreuungsentgelte den jeweils gültigen städtischen Betreuungsentgelten anzupassen.
Die Kostenbeiträge werden unter den Sachkonten 5060000 Umsatzerlöse Kitas
Essensverpflegung und 5090680 Elternentgelte vereinnahmt.
Darmstadt, 26.03.2025
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Frankfurter Straße 71
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0112
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.03.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00