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2025/0112

Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 01.08.2025

Magistratsvorlage 26.03.2025

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2025/0112

5064 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.03.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0112 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-* Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto: 5060000, 5090680 , 7128000 
 
Betreff: Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 
01.08.2025 
 
Vorlage vom: 26.03.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Anpassung der Betreuungs - und Verpflegungs entgelte gemäß der Darstellung in 
Anlage 1 wird zugestimmt. Die Entgelte gelten für die Betreuungseinrichtungen in 
städtischer Trägerschaft und treten zum 01.08.2025 in Kraft.   
 
 
Anlagen: Merkblatt Entgelte städtische Kindertagesstätten ab 01.08.2025  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.03.2025 
 
Im Rahmen des kommunalen Abgabengesetzes sind Gebühren und Beiträge grundsätzlich 
kostendeckend zu erheben. In der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird nur ein Teil der 
tatsächlichen Kosten den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.  
 
Aufgrund der in de n letzten Jahren gestiegenen Betriebskosten sind die derzeit von der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt erhobenen Kostenbeiträge für die Betreuung und Verpflegung 
in Kindertageseinrichtungen nicht kostendeckend. Die Betriebskosten haben sich u. a. durch 
allgemein steigende Verbrauchskosten sowie der Kostenanstiege für Sach - und 
Dienstleistungen und der tariflichen Lohnerhöhungen im Rahmen des TVöD erhöht. 
 
Die Steigerung der Betreuungsentgelte vom Jahr 2018 auf das Jahr 2025 aufgrund der 
Dynamisierung betrug in d er Summe zehn Prozent. Die tarifbedingte 
Personalkostensteigerung gemäß TVöD Bund und Gemeinden betrug beispielsweise 19 
Prozent. Der Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamtes stieg in diesem Zeitraum 
um 21,2 Prozent.  Die Erhöhung der Betreuungs entgelte soll die Kostensteigerung im 
Rahmen des Betriebs der Kindertagesstätten zumindest zum Teil kompensieren.  
 
Die letzte Änderung der Elternentgelte erfolgte im Jahr 2018 (MV Nr. 2018/0106). Die 
damalige Anpassung der Betreuungsentgelte resultierte au s der Änderung des § 32c HKJGB, 
der den Landeszuschuss für die Beitragsfreistellung bis zu einer wöchentlichen 
Betreuungszeit von 30 Stunden in der Woche im Ü3 -Bereich regelt. Im Rahmen dieser 
Änderung wurde ebenfalls die Umstellung der Beitragsstruktur au f die Betreuungsmodule A, 
B, C und D beschlossen.  
 
Bisher waren die Kostenbeiträge für den Besuch der Kinderhorte an die Festsetzung der 
Kosten für die Schulkindbetreuung gekoppelt. Durch die Einführung des Paktes für den 
Ganztag an den Darmstädter Grundsc hulen fällt dies e Kopplung weg. Die Festsetzung der 
Kostenbeiträge für den Besuch eines städtischen Kinderhortes ist somit ebenfalls im Rahmen 
dieser Magistratsvorlage zu beschließen.  
 
Die jährliche Dynamisierung der Betreuungsentgelte in Kitas ist fortzusetzen und erfolgt zum 
01.08. jeden Jahres um zwei Prozent, um der allgemeinen Kostensteigerungen im Betrieb 
der Kitas auch langfristig Rechnung zu tragen. Die Dynamisierung wird aufgrun d der 
Anpassung der Entgelte in 2025 ausgesetzt und erfolgt wieder regelmäßig ab dem Jahr 
2026.  
 
Damit auch künftig dem gesetzlichen Betreuungsanspruch Rechnung getragen werden kann, 
ist der Kostenbeitrag gemäß § 90 Absatz 1 Nr. 3 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für die 
Betreuung und die Verpflegung in städtischen Kindertageseinrichtungen ebenfalls zu 
erhöhen.  
 
Durch die Teilnahme an den Qualitätsstandards in der Kinderbetreuung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt haben sich alle freien und kirchlichen Tr äger verpflichtet, ihre 
Betreuungsentgelte den jeweils gültigen städtischen Betreuungsentgelten anzupassen.  
Die Kostenbeiträge werden unter den Sachkonten 5060000 Umsatzerlöse Kitas 
Essensverpflegung und 5090680 Elternentgelte vereinnahmt.

- 4 - 
Darmstadt, 26.03.2025 
 
Dezernat II    Dezernat IV 
 
 
 
Barbara Akdeniz    André Schellenberg  
Bürgermeisterin    Stadtkämmerer

anlage 5

217 Zeichen

Punkt 11: Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 
01.08.2025 
 (V-Nr. 2025/0112) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: Die Linke.  
Stimmenthaltung: AfD und Stadtv. Pingel

anlage 3

264 Zeichen

Punkt 13: Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 
01.08.2025 
 (V-Nr. 2025/0112) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zu-zustimmen. 
 
Stimmenthaltungen: Fraktion Die Linke. und AfD

anlage 1

2837 Zeichen

Merkblatt über die Entgelte 
in städtischen Kindertagesstätten 
Jugendamt 
Abt. Kinderbetreuung 
Frankfurter Straße 71 
64293 Darmstadt 
Der Magistrat 
gültig ab 01.08.2025 
Nachfolgend unterrichten wir Sie über die zurzeit gültige Beitragsregelung für den Besuch von 
städtischen Kindertagesstätten sowie die Vergünstigungsregelung für Familien/Haushalte mit geringem 
Einkommen sowie derer mit zwei oder mehr Kindern: 
Neu ab 01.08.2025 
Kindergarten ohne 
Freistellung des 
Landes Hessen 
Freistellung durch 
das Land Hessen Krippe Kindergarten Hort 
Modul A 
Modul B 
Modul C 
Modul D 
X X 151,87 € 
151,87 € 
151,87 € 
151,87 € 
0,00 € 
0,00 € 
X 
X 170,00 € 
220,00 € 
270,00 € 
151,87 € 
251,87 € 
301,87 € 
100,00 € 
150,00 € 
X 
220,00 € 
Die Monatspauschalen für die Verpflegung gestalten sich wie folgt: 
Für Ü3-Kinder 80,00 Euro monatlich 
für Unter 3-Kinder 65,00 Euro monatlich 
28,00 Euro monatlich und für Pflegeartikel bei 
für Hortkinder 80,00 Euro monatlich. 
Jugendamt 
Frankfurter Straße 71 
4293 Darmstadt 
Telefon: 06151 13-3873 
Telefax: 06151 13-3443 
Sprechzeiten nach Vereinbarung 
Besuchen Sie uns auch im Internet: 
www.darmstadt.de 
E-Mail: jugendamt@darmstadt.de 6

- 2 - 
Die Entgelte für den Besuch unserer Einrichtungen sowie die Essensgelder/Pflegeartikel sind im Wege des 
Bankeinzugsverfahrens zu entrichten. Sollten Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, so wollen Sie 
dies bitte alsbald veranlassen. Entsprechende Formulare sind in den Kindertagesstätten erhältlich. 
Bei Neuaufnahmen ist grundsätzlich immer ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. 
Für Familien bzw. Haushalte mit geringem Einkommen oder mit mehr als einem Kind, welche 
Krippen/Krabbelstuben, Kindergärten und Horte/Grundschulen besuchen, werden unter bestimmten 
Voraussetzungen Freistellungs- oder Ermäßigungsmöglichkeiten eingeräumt. Diese betreffen 
ausschließlich die Beiträge für den Besuch der Einrichtungen, nicht aber die Essensgelder oder 
Verpflegungskosten. 
Bezieher*innen von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), 
Asylbewerberleistungsgesetz Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII), Wohngeldgesetz und Kinderzuschlag können 
auf Antrag beim Jobcenter Darmstadt oder dem Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zum Teil von den Essensgeldern oder Verpflegungskosten freigestellt werden. 
Die Anträge auf Freistellung bzw. Ermäßigung des Kostenbeitrages für die Betreuung eines Kindes können 
unter bestimmten Voraussetzungen in den jeweiligen Kindertagesstätten oder beim Jugendamt der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gestellt werden. 
Stand: 08/2025 
Jugendamt 
Frankfurter Straße 71 
Telefon: 06151 13-3873 
Telefax: 06151 13-3443 
Besuchen Sie uns auch im Internet: 
www.darmstadt.de 
6 4293 Darmstadt Sprechzeiten nach Vereinbarung E-Mail: jugendamt@darmstadt.de

anlage 4

252 Zeichen

Punkt 14: Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 
01.08.2025 
 (V-Nr. 2025/0112) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: Die Linke. 
Stimmenthaltung: AfD

anlage 2

5132 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.03.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 51 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0112 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
136 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-* Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto: 5060000, 5090680, 7128000  
 
Betreff: Entgelte in Kindertageseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 
01.08.2025 
 
Vorlage vom: 26.03.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Anpassung der Betreuungs - und Verpflegungs entgelte gemäß der Darstellung in 
Anlage 1 wird zugestimmt. Die Entgelte gelten für die Betreuungseinrichtungen in 
städtischer Trägerschaft und treten zum 01.08.2025 in Kraft.   
 
 
Anlagen: Merkblatt Entgelte städtische Kindertagesstätten ab 01.08.2025  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 02.04.2025 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.03.2025  
 
Im Rahmen des kommunalen Abgabengesetzes sind Gebühren und Beiträge grundsätzlich 
kostendeckend zu erheben. In der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird nur ein T eil der 
tatsächlichen Kosten den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.  
 
Aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Betriebskosten sind die derzeit von der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt erhobenen Kostenbeiträge für die Betreuung und Verpflegung 
in Kindertageseinrichtungen nicht kostendeckend. Die Betriebskosten haben sich u. a. durch 
allgemein steigende Verbrauchskosten sowie der Kostenanstiege für Sach - und 
Dienstleistungen und der tariflichen Lohnerhöhungen im Rahmen des TVöD erhöht. 
 
Die Steigerung der Betreuungsentgelte vom Jahr 2018 auf das Jahr 2025 aufgrund der 
Dynamisierung betrug in der Summe zehn Prozent. Die tarifbedingte 
Personalkostensteigerung gemäß TVöD Bund und Gemeinden betrug beispielsweise 19 
Prozent. Der Verbraucherpreisindex de s statistischen Bundesamtes stieg in diesem Zeitraum 
um 21,2 Prozent.  Die Erhöhung der Betreuungsentgelte soll die Kostensteigerung im 
Rahmen des Betriebs der Kindertagesstätten zumindest zum Teil kompensieren.  
 
Die letzte Änderung der Elternentgelte erfo lgte im Jahr 2018 (MV Nr. 2018/0106). Die 
damalige Anpassung der Betreuungsentgelte resultierte aus der Änderung des § 32c HKJGB, 
der den Landeszuschuss für die Beitragsfreistellung bis zu einer wöchentlichen 
Betreuungszeit von 30 Stunden in der Woche im Ü 3-Bereich regelt. Im Rahmen dieser 
Änderung wurde ebenfalls die Umstellung der Beitragsstruktur auf die Betreuungsmodule A, 
B, C und D beschlossen.  
 
Bisher waren die Kostenbeiträge für den Besuch der Kinderhorte an die Festsetzung der 
Kosten für die Schulk indbetreuung gekoppelt. Durch die Einführung des Paktes für den 
Ganztag an den Darmstädter Grundschulen fällt dies e Kopplung weg. Die Festsetzung der 
Kostenbeiträge für den Besuch eines städtischen Kinderhortes ist somit ebenfalls im Rahmen 
dieser Magistra tsvorlage zu beschließen.  
 
Die jährliche Dynamisierung der Betreuungsentgelte in Kitas ist fortzusetzen und erfolgt zum 
01.08. jeden Jahres um zwei Prozent, um der allgemeinen Kostensteigerungen im Betrieb 
der Kitas auch langfristig Rechnung zu tragen. Die Dynamisierung wird aufgrun d der 
Anpassung der Entgelte in 2025 ausgesetzt und erfolgt wieder regelmäßig ab dem Jahr 
2026.  
 
Damit auch künftig dem gesetzlichen Betreuungsanspruch Rechnung getragen werden kann, 
ist der Kostenbeitrag gemäß § 90 Absatz 1 Nr. 3 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für die 
Betreuung und die Verpflegung in städtischen Kindertageseinrichtungen ebenfalls zu 
erhöhen.  
 
Durch die Teilnahme an den Qualitätsstandards in der Kinderbetreuung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt haben sich alle freien und kirchlichen Tr äger verpflichtet, ihre 
Betreuungsentgelte den jeweils gültigen städtischen Betreuungsentgelten anzupassen.  
Die Kostenbeiträge werden unter den Sachkonten 5060000 Umsatzerlöse Kitas 
Essensverpflegung und 5090680 Elternentgelte vereinnahmt.

Darmstadt, 26.03.2025 
 
Dezernat II    Dezernat IV 
 
 
 
Barbara Akdeniz    André Schellenberg  
Bürgermeisterin    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 13
TOP 136
TOP 14
TOP 11

Orte (1)

  • Frankfurter Straße 71

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0112
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.03.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00