2707/2025
Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB): Bestellung von Arbeitnehmervertreter*innen in den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2707/2025 Freigabedatum 19.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB): Bestellung von Arbeitnehmervertreter*innen in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a GO NRW - Arbeitnehmermitbestim- mung in fakultativen Aufsichtsräten Maureen Wieneritsch Alexander Ronkholz Michael Schäfer als Arbeitnehmervertreterin bzw. Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB). II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Verliert ein vom Rat be- stellter Arbeitnehmervertreter bzw. eine vom Rat bestellte Arbeitnehmervertreterin, der/die als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin im Unternehmen oder in der Einrichtung beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen oder der Einrich- tung, muss der Rat ihn/sie entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus sei- nem/ihrem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen. III. Der Rat weist die von ihm bestellten Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmerver- treter an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Alternativer Beschlussvorschlag: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a GO NRW - Arbeitnehmermitbestim- mung in fakultativen Aufsichtsräten __________________________ ___________________________ Rat 20.11.2025 2 ___________________________ (zu entnehmen aus Vorschlagsliste lt. Begründung) als Arbeitnehmervertreterin bzw. Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB). II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Verliert ein vom Rat be- stellter Arbeitnehmervertreter bzw. eine vom Rat bestellte Arbeitnehmervertreterin, der/die als Arbeitnehmer bzw. als Arbeitnehmerin im Unternehmen oder in der Einrich- tung beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen oder der Ein- richtung, muss der Rat ihn/sie entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus sei- nem/ihrem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen. III. Der Rat weist die von ihm bestellten Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmerver- treter an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsför- derung mbH (KGAB). Die KGAB verfügt über einen fakultativen (= freiwilligen) Aufsichtsrat. § 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die freiwil- lige Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsge- sellschaften. Ziel der Vorschrift ist es, für gemeindliche Unternehmen und Einrichtungen in Pri- vatrechtsform unter Beachtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit einer Arbeitnehmermit- bestimmung zu eröffnen, soweit im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgese- hen ist. Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter und Arbeitnehmervertreterinnen erfolgt durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendige demokratische Legitimation der Arbeit- nehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal beherrschten Gesellschaften um. In § 9 des am 13.08.2025 beurkundeten Gesellschaftsvertrages der KGAB ist die Zusammen- setzung des Aufsichtsrates wie folgt geregelt: „(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Dieser besteht aus 12 Mitgliedern. Ihm gehö- ren der bzw. die für Soziales zuständige Beigeordnete der Stadt Köln kraft Amtes, die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder eine von ihr bzw. ihm vorge- schlagene, vom Rat der Stadt Köln zu entsendende Dienstkraft der Stadt Köln, weitere 7 vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder und 3 Arbeitnehmervertreter/innen an. Die Arbeitnehmervertreter/innen werden nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108 a GO NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gemäß der Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt. Die für Arbeitnehmer bestimmten Aufsichtsratsmandate müssen mit Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern besetzt werden, die bei der Gesellschaft beschäftigt sind. (2) Die vom Rat der Stadt Köln entsandten Aufsichtsratsmitglieder einschließlich der Ar- beitnehmervertreter/innen sind an die Weisungen des Rates der Stadt Köln gebun- den." Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW bestellt der Rat der Gemeinde aus einer von den Beschäftig- ten des Unternehmens gewählten Vorschlagsliste die in den fakultativen Aufsichtsrat der Köl- ner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH zu entsendenden Arbeitnehmervertre- ter bzw. die zu entsendenden Arbeitnehmervertreterinnen. Die Bestellung bedarf eines Be- schlusses der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates. Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreterinnen/Arbeit- nehmervertreter enthalten. Der Rat hat das Recht, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl sei- ner Mitglieder sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlan- gen. In diesem Fall können die Beschäftigten eine neue Vorschlagsliste wählen. Im Falle einer erneuten Zurückweisung der Vorschläge durch den Rat bleiben die für die Arbeitnehmerver- treter bzw. Arbeitnehmervertreterinnen vorgesehenen Aufsichtsratsmandate unbesetzt. Der Betriebswahlvorstand der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung hat mit 4 Schreiben vom 14.10.2025 das Ergebnis der Wahl der Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern für den Aufsichts- rat der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH mitgeteilt (vgl. Anlage). Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgte auf der Grundlage des § 108a GO NRW i. V. m. § 7 der Ver- ordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Be- stellung von Arbeitnehmervertretern/-innen in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) auf- grund von Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. Vorgeschlagen werden: Maureen Wieneritsch (44 Stimmen) Alexander Ronkholz (29 Stimmen) Michael Schäfer (23 Stimmen) Jakob Schröder (22 Stimmen) Gilles Stegert (19 Stimmen) Oliver Weyand (15 Stimmen) Arne Springer (08 Stimmen) Albert Sohns (04 Stimmen) Der Gesellschaftsvertrag der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH sieht keine Entsendung einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters für die Arbeitnehmervertrete- rinnen bzw. Arbeitnehmervertreter vor. Werden mehr als zwei Aufsichtsratsmandate mit Arbeitnehmervertretern bzw. Arbeitsnehmer- vertreterinnen besetzt, so müssen gemäß § 108a Abs. 2 S. 2 GO NRW mindestens zwei Auf- sichtsratsmandate mit Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen besetzt werden, die im Unter- nehmen oder in der Einrichtung beschäftigt sind. Laut Gesellschaftsvertrag der KGAB müssen alle drei Aufsichtsratsmandate mit Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern besetzt werden, die bei der KGAB beschäftigt sind. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder entspricht der jeweiligen Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, mit der Maßgabe, dass sie mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln über die Entsendung in den Aufsichtsrat beginnt und sich bis zur Entsendung der Aufsichtsratsmitglie- der durch den nach Ablauf der Wahlzeit neu gewählten Rat der Stadt Köln verlängert. Nach Beendigung einer Amtszeit führen die Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt bis zur Entsendung ei- nes Nachfolgers bzw. einer Nachfolgerin weiter. Dies gilt auch für die Arbeitnehmervertreterin- nen bzw. Arbeitnehmervertreter. Ein Aufsichtsratsmitglied (auch ein Arbeitnehmervertreter bzw. eine Arbeitnehmervertreterin) kann von dem Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen werden. Verliert ein vom Rat be- stellter Arbeitnehmervertreter oder -vertreterin, der/die als Arbeitnehmer/in im Unternehmen beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen, muss der Rat ihn bzw. sie entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus seinem bzw. ihrem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen (vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO NRW). Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grunds- ätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festgelegt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig be- schlossen (Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung anzuweisen, - im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmittelba- ren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. - sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien eben- falls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu ver- halten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einzusetzen. 5 Gemäß § 113 Absatz 6 Gemeindeordnung NRW haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde über die zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen. Die Verwaltung wird hierzu eine entsprechende Fortbildungsveranstaltung durchführen. Für den Nachweis der erforderli- chen betriebswirtschaftlichen Erfahrung und Sachkunde im Sinne der Gemeindeordnung ist von den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde eine entsprechende Selbsterklärung ab- zugeben. Begründung der Dringlichkeit: Die Entsendung der Arbeitnehmervertreter*innen der Stadt Köln durch den Rat am 20.11.2025 ist erforderlich, um die Konstituierung der Aufsichtsgremien einschließlich der Ar- beitnehmervertreter*innen rechtzeitig zu ermöglichen. Aufgrund interner Abstimmungsbedarfe hat sich die Einbringung der Vorlage verzögert. Anlage: Vorschlagsliste für die Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertreter (Schreiben des Betriebswahlvorstandes der KGAB vom 14.10.2025).
Auswertung vom 13.10.2025
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Der Betriebswahlvorstand der ausgehängt am: 14.10.2025 Kölner Gesellschaft für Ort: Köln Arbeits- und Berufsförderung mbH Geestemünder Straße 18, 50735 Köln Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichts- rat der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Betriebswahlvorstand teilt hiermit formell das Endergebnis der Wahl der Arbeit- nehmervertreter für den Aufsichtsrat vom 13.10.2025 mit. Das Wahlergebnis ent- spricht der Feststellung gemäß den einschlägigen Wahlvorschriften und wird hiermit offiziell bekanntgegeben. Der Betriebswahlvorstand bedankt sich bei allen Wahlbe- rechtigten für ihre Teilnahme. Die Auszählung der Stimmen haben folgendes ergeben: Alexander Ronkholz 29 Stimmen Michael Schäfer 23 Stimmen Jakob Schröder 22 Stimmen Albert Sohns 4 Stimmen Arne Springer 8 Stimmen Gilles Stegert 19 Stimmen Oliver Weyand 15 Stimmen Maureen Wieneritsch 44 Stimmen Es wurden 67 Stimmen abgegeben. Davon waren 3 Stimmen ungültig. Einsprüche und sonstige Erklärungen sind gegenüber dem Betriebswahlvorstand schriftlich bis zum 28.10.2025 einzureichen. Köln, den 14.10.2025 Der Betriebswahlvorstand Maureen Wieneritsch, Alexander Ronkholz, Oliver Weyand Geestemünder Straße 18, 50735 Köln
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Geestemünder Straße 18
- Straße 18
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2707/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.11.2025
- Erstellt
- 29.08.2025 14:39