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Verwendung der Stellplatzablösemittel
Beschlussvorlage Ausschuss 3147/2020 vom 04.01.2021
Stand: Am 19.01.2021 im Verkehrsausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/621/3 Vorlagen-Nummer 3147/2020 Freigabedatum 04.01.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verwendung der Stellplatzablösemittel Bezuschussung der P+R-Anlage Haus Vorst in Köln-Marsdorf Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt, den um 294.239,48 € erhöhten Finanzierungsanteil der Stadt Köln an der Herstellung der P+R-Anlage Haus Vorst in Köln-Marsdorf aus Stellplatzablösemitteln be- reitzustellen. Verkehrsausschuss 19.01.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 294.239,48 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 294.239,48 € 100 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Bau- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2000 unter TOP 4.4 beschlossen, den Finanzierungsanteil der Stadt Köln an der P+R-Anlage Haus Vorst in Köln-Marsdorf in Höhe von 5.502.500 DM (heute: 2.813.383,58 €) aus verfügbaren und zz. nicht gebundenen Stellplatzablöse- mitteln bereitzustellen (Drucksachen-Nr. 0874/000). Die P+R-Anlage ist durch die Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg m. b. H. (SRS) hergestellt, aber bis- lang noch nicht schlussabgerechnet worden. 2.072.799,82 € wurden verausgabt, so dass noch ein Betrag in Höhe von 740.583,76 € zur Verfügung steht. Die nunmehr vorgelegte und geprüfte Schlussabrechnung ergibt einen noch zu erstattenden Betrag in Höhe von 1.034.823,24 €. Somit er- rechnen sich Mehrkosten in Höhe von 294.239,48 €. Für die Finanzierung dieser Mehrkosten stehen Stellplatzablösemittel in ausreichender Höhe zur Verfügung.
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