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0597/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Mittwochs ab 14 Uhr kostenfreies Parken in Köln, Aktenzeichen 218/23

Mitteilung Ausschuss 15.02.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 18.03.2024, TOP 7.2.1

Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

726 Zeichen

An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 Rathaus Köln 
 
Es sollte geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, dass jeden Mittwoch 
auf allen freien Plätzen und Straßen die Parkgebühren ausgesetzt werden. 
Das ist zum Beispiel in Recklinghausen schon lange der Fall, da ist an allen 
Tagen ab 16,00 Uhr  kostenloses Parken möglich. Auf Plätzen und Straßen. 
In Köln denke ich da ab 14,00 Uhr. Jeden Mittwoch frei Parken. 
 Nicht in Parkhäusern. Da kommt  mehr Kaufkraft in die  Stadt. 
 Da sollte dann unter dem Motto laufen, Köln gehört den Bürgern. 
 Die Bürger  denken, die Stadt Köln macht etwas!! 
Das würden viele Bürger begrüßen. 
Dies möge der Rat der Stadt Köln beschließen 
Im  Auftrag.  
 
Köln, den 30.09.23

Mitteilung Ausschuss

487 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer  15.02.2024 
 0597/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 18.03.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Mittwochs ab 14 Uhr kostenfreies 
Parken in Köln, Aktenzeichen 218/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

3847 Zeichen

/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
218/23 07.02.2024 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Mittwochs ab 14 Uhr kostenfreies Parken in 
Köln“, Aktenzeichen 218/23 S 
Sehr geehrter Herr    , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.11.2023. 
Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung teilt hierzu in einer Stellungnahme mit, 
dass „gerade in den eng umbauten Bereichen des Kölner Stadtgebietes Parkflächen 
auf öffentlichem Straßenland rar sind. Um eine möglichst hohe Fluktuation an parken-
den Fahrzeugen zu erzielen und so einer Vielzahl an Stellplatznachfragenden die 
Möglichkeit zu bieten, einen freien Parkplatz zu finden, wurde die Parkraumbewirt-
schaftung eingeführt. Hierdurch wird die Nutzung der Parkflächen nicht nur gebühren-
pflichtig, gleichzeitig kann hierdurch die Höchstparkdauer begrenzt werden.  
Die Stadt Köln verfolgt gemäß des Strategiepapiers „Köln mobil 2025" das Ziel, den 
motorisierten Individualverkehr (MIV) sukzessive zugunsten des Umweltverbunds zu 
senken. Innerstädtische Pkw-Fahrten sollten möglichst mit Bahn, Bus oder Fahrrad 
abgewickelt werden.  
Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Köln 2021 den Masterplan Parken beschlossen 
und die Verwaltung u.a. beauftragt, den ruhenden Autoverkehr im Stadtgebiet 
deutlich zu reduzieren.  
Ein Mittel zur Verringerung des Autoverkehrs ist die Einrichtung der Parkraumbewirt-
schaftung. Hierdurch soll auch ein Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Person-
ennahverkehr gefördert und zusätzlich die Lärm-und Umweltbelastung durch Park-
suchverkehre reduziert werden. 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0

- 2 -
Die Einführung des gebührenfreien Parkens an allen öffentlichen Parkplätzen an 
einem Wochentag ab 14 Uhr würde zwar möglicherweise kurzfristig mehr Besucher - 
hauptsächlich in die Kölner Innenstadt - ziehen. Die öffentlichen Parkflächen in der 
zentralen Kölner Innenstadt sind aktuell bereits aus- bzw. überlastet. Eine Aussetzung 
der Gebührenpflicht, wie vorgeschlagen, würde lediglich zu einer erhöhten Stellplatz-
nachfrage an den bereits aktuell ausgelasteten Parkflächen und somit zu  einer 
Erhöhung des Parksuchverkehrs mit den entsprechenden nachteiligen Auswirkungen 
auf Verkehrsfluss, Aufenthaltsqualität und Luftschadstoffbelastung führen.  
Insgesamt steht dieser Vorschlag im kompletten Gegensatz zu den bisherigen 
Ansätzen der Stadt Köln, den Autoverkehr gerade in der Kölner Innenstadt und damit 
auch die Lärm-und Umweltbelastung zu reduzieren.“ 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für nachhal-
tige Mobilitätsentwicklung, Frau   unter Telefonnummer: 0221/221-    oder per E-Mail: 
nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss wünschen, teilen Sie 
dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirks-
vertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

18.03.2024 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0597/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.02.2024
Erstellt
14.02.2024 14:30