0597/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Mittwochs ab 14 Uhr kostenfreies Parken in Köln, Aktenzeichen 218/23
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Anlage 1 Eingabe
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An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln Es sollte geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, dass jeden Mittwoch auf allen freien Plätzen und Straßen die Parkgebühren ausgesetzt werden. Das ist zum Beispiel in Recklinghausen schon lange der Fall, da ist an allen Tagen ab 16,00 Uhr kostenloses Parken möglich. Auf Plätzen und Straßen. In Köln denke ich da ab 14,00 Uhr. Jeden Mittwoch frei Parken. Nicht in Parkhäusern. Da kommt mehr Kaufkraft in die Stadt. Da sollte dann unter dem Motto laufen, Köln gehört den Bürgern. Die Bürger denken, die Stadt Köln macht etwas!! Das würden viele Bürger begrüßen. Dies möge der Rat der Stadt Köln beschließen Im Auftrag. Köln, den 30.09.23
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 15.02.2024 0597/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 18.03.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Mittwochs ab 14 Uhr kostenfreies Parken in Köln, Aktenzeichen 218/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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/ 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 218/23 07.02.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Mittwochs ab 14 Uhr kostenfreies Parken in Köln“, Aktenzeichen 218/23 S Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.11.2023. Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung teilt hierzu in einer Stellungnahme mit, dass „gerade in den eng umbauten Bereichen des Kölner Stadtgebietes Parkflächen auf öffentlichem Straßenland rar sind. Um eine möglichst hohe Fluktuation an parken- den Fahrzeugen zu erzielen und so einer Vielzahl an Stellplatznachfragenden die Möglichkeit zu bieten, einen freien Parkplatz zu finden, wurde die Parkraumbewirt- schaftung eingeführt. Hierdurch wird die Nutzung der Parkflächen nicht nur gebühren- pflichtig, gleichzeitig kann hierdurch die Höchstparkdauer begrenzt werden. Die Stadt Köln verfolgt gemäß des Strategiepapiers „Köln mobil 2025" das Ziel, den motorisierten Individualverkehr (MIV) sukzessive zugunsten des Umweltverbunds zu senken. Innerstädtische Pkw-Fahrten sollten möglichst mit Bahn, Bus oder Fahrrad abgewickelt werden. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Köln 2021 den Masterplan Parken beschlossen und die Verwaltung u.a. beauftragt, den ruhenden Autoverkehr im Stadtgebiet deutlich zu reduzieren. Ein Mittel zur Verringerung des Autoverkehrs ist die Einrichtung der Parkraumbewirt- schaftung. Hierdurch soll auch ein Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Person- ennahverkehr gefördert und zusätzlich die Lärm-und Umweltbelastung durch Park- suchverkehre reduziert werden. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 - 2 - Die Einführung des gebührenfreien Parkens an allen öffentlichen Parkplätzen an einem Wochentag ab 14 Uhr würde zwar möglicherweise kurzfristig mehr Besucher - hauptsächlich in die Kölner Innenstadt - ziehen. Die öffentlichen Parkflächen in der zentralen Kölner Innenstadt sind aktuell bereits aus- bzw. überlastet. Eine Aussetzung der Gebührenpflicht, wie vorgeschlagen, würde lediglich zu einer erhöhten Stellplatz- nachfrage an den bereits aktuell ausgelasteten Parkflächen und somit zu einer Erhöhung des Parksuchverkehrs mit den entsprechenden nachteiligen Auswirkungen auf Verkehrsfluss, Aufenthaltsqualität und Luftschadstoffbelastung führen. Insgesamt steht dieser Vorschlag im kompletten Gegensatz zu den bisherigen Ansätzen der Stadt Köln, den Autoverkehr gerade in der Kölner Innenstadt und damit auch die Lärm-und Umweltbelastung zu reduzieren.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für nachhal- tige Mobilitätsentwicklung, Frau unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirks- vertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0597/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.02.2024
- Erstellt
- 14.02.2024 14:30