Mandari Insight

2017/0382

Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee - (Satzungsbeschluss)

Magistratsvorlage 26.10.2017

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259 Zeichen

Punkt 42: Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee - 
(Satzungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2017/0382) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: UWIGA 
Stimmenthaltung: Die Linke.

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ND
 
D
I
III
II
II
Kleine Frankfurter
 Straße
Frankfurter
 Straße
Maulbeerallee
Schreberweg
201
5
201
3
201
4
141
35
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32
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7
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9
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3
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7
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4
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245
11 245
12
245
13
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250
6
280
1
281
1
282
283
284
285
2 286
1
298
12
298
15
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230
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1
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1
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1
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2
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3
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4
203
6
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3
208
5
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208/7
208
8
208
9
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10
208
11
210
2
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3
210
4
210
5
211 212 213 214
215
350
1
351
124
125
126
127
128
279
362
224
225
226
216/1
217/1
217/3
217/4
217/5
218
219/1
219/3
219/4
219/5
220
221
222
223
250/2 250/3250/5
257/40
A
- Obsthain -
GH max.
 9 m
B
+132,00 m ü. NN
GE 1
GH 
max. 16 m
FD a
0,5 1,8
BSH
GE 1
GH 
max.
 21 m
FD a
0,5 1,8
GE 1
GH 
max.
 21 m
FD a
0,5 1,8
GE 1
GH 
max.
 16 m
FD a
0,5 1,8
GE 1
GH 
max. 16 m
FD a
0,5 1,8
GE 2
GH 
max. 10 m
FD a
0,4 1,4
GE 2
GH 
max. 10 m
FD a
0,4 1,4
B
- Grüne Achse -
C
- BSA -
3
80,2
32
24
38
47
12,5
77,5
4,5
70,5
56
61,5
36
36
102
210
64
15
2
7
193
17
2,512
2 5
30
21
39
10
9
90
11
8
18
TEILBEREICH A17 - B
Änderungsplan 
 
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT 
Gemarkung Darmstadt Flur 31 
Maßstab 1:1000
Bebauungsplan A 17.2.1 
- Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee - 
Entwurfsverfasser:
planquadrat
Elfers Geskes Krämer PartG mbB
Architekten und Stadtplaner
BDA / DASL / dwb
Platz der Deutschen Einheit 21
D-64293 Darmstadt
LEGENDE
Übersichtsplan
RECHTSGRUNDLAGEN 
 
 
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 2 des 
Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) 
 
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch Art. 2 
des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
 
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des 
Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
 
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geändert durch Art. 2 des Gesetzes 
vom 15.12.2016 (GVBl. S. 294) 
 
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259), zuletzt 
geändert durch Verordnung vom 23.03.2017 (GVBl. S. 36) 
 
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des 
Gesetzes vom 15.09.2016 (GVBl. S. 167) 
 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch 
Art. 1 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) 
 
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)  i.d.F. vom 20.12.2010 
(GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2015 (GVBl. S. 607)  
 
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 
28.09.2015 (GVBl. S. 338) 
 
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211) 
 
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert 
durch Art. 3 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) 
 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt 
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370)  
 
 
VERFAHRENSVERMERKE 
Aufstellungsbeschluss A 17.2: 
 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.04.2014. 
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“ am 
22.04.2014. 
 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit A 17.2: 
 
Beschluss des Magistrats vom 26.08.2015. 
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung 
und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 07.09.2015. 
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung gem. § 3 
Abs. 1 BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 08.09.2015 bis einschließlich 
08.10.2015. 
 
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange A 17.2: 
 
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung 
bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Abstimmung 
mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 02.09.2015. 
 
Änderung des Aufstellungsbeschlusses A 17.2: 
 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2017. 
Bekanntmachung des geänderten Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter 
Echo“ am 16.05.2017. 
 
Öffentliche Auslegung A 17.2.1: 
 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2017. 
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 16.05.2017. 
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung und den wesentlichen 
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der 
Zeit vom 26.05.2017 bis einschließlich 26.06.2017. 
 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange A 17.2.1: 
 
gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 15.05.2017. 
 
Satzungsbeschluss A 17.2.1: 
 
Dieser Bebauungsplan mit der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht und 
den im Plan enthaltenen Satzungen wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB von der 
Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am      . 
Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.  
Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________ 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
 
 ________________________ 
  Die Dezernentin 
 
 
Bekanntmachung: 
 
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans gem. § 10 (3) BauGB und der 
öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am      . 
Öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplans mit  Begründung sowie der zusammenfassenden 
Erklärung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom       bis 
einschließlich      . 
 
Inkrafttreten: 
 
Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am      . 
Darmstadt, den ___________ 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
 
 ________________________ 
  Die Dezernentin 
 
 
 
 
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 
I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 
Aufgrund des § 9 BauGB i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung 
mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) 
und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) 
werden festgesetzt: 
1. Grenze des räumlichen Geltungsbereichs  
(§ 9 Abs. 7 BauGB) 
2. Art der baulichen Nutzung 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 4 bis 6 und Abs. 9 BauNVO) 
2.1  Gewerbegebiet – GE 1 und GE 2 (§ 8 BauNVO) 
2.1.1  Zulässig sind gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO, sofern nicht durch Ziff.  I Nr. 2.2 einge-
schränkt: 
 Gewerbebetriebe aller Art,  
 Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, 
 Anlagen für sportliche Zwecke. 
2.1.2 Ausnahmsweise zulässig sind gemäß §  8 Abs. 3 BauNVO i. V. m. 
§ 1 Abs. 5 BauNVO, sofern nicht durch Ziff. I Nr. 2.2 eingeschränkt: 
 Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,  
 Lagerhäuser und Lagerplätze. 
2.1.3 Nicht zulässig sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO und § 1 Abs. 6 BauNVO:  
 Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinha-
ber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind und ihm ge-
genüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,  
 Öffentliche Betriebe, 
 Tankstellen,  
 Vergnügungsstätten. 
2.2 Einschränkungen der nach Ziff. I 2.1.1 und I 2.1.2 zulässigen Nutzungen in den 
Gewerbegebieten GE 1 und GE 2 gemäß §  1 Abs. 5 BauNVO i. V. m. § 1 Abs. 
9 BauNVO 
2.2.1 In den Gewerbegebieten GE 1 und GE 2 sind alle Anlagen, die einen Betriebsbe-
reich i.S.v. § 3 Abs. 5a BImSchG bilden oder Teil eines solchen Betriebsbereichs 
sind, unzulässig. 
2.2.2  Öffentlich genutzte Gebäude und Anlagen sind unzulässig. 
2.2.3 Sonstige Gewerbebetriebe, die auf Darstellung oder Handlungen mit sexuellem 
Charakter ausgerichtet sind, sind unzulässig. 
2.2.4 Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. 
2.3  Zulässig sind gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nur Anlagen für private sport liche 
Zwecke (Betriebssporthalle). 
3. Maß der baulichen Nutzung 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 BauNVO) 
3.1 Grundflächenzahl – GRZ (§ 19 Abs. 1 und 4 BauNVO) 
Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) darf durch Garagen und Stellplätze mit ih-
ren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie baulichen Anla-
gen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich un-
terbaut wird, bis zu einer GRZ von maximal 0,8 überschritten werden. 
3.2 Geschossflächenzahl – GFZ (§ 20 Abs. 2 und 4 i.V. m. § 21a Abs. 4 BauNVO) 
In den Gewerbegebieten GE 1 und GE 2 werden bei der Ermittlung der Geschoss-
fläche Garagengeschosse nicht angerechnet.  
3.3 Höhe baulicher Anlagen (§ 16 Abs. 4 BauNVO)  
3.3.1  Höhenbezugspunkt (§ 18 Abs. 1 BauNVO) 
Die Höhe der baulichen Anlage wird durch die maximale Gebäudehöhe GH fest-
gesetzt. Oberer Bezugspunkt für die Ermittlung der festgesetzten Gebäudehöhe 
GH bei Flachdächern ist der oberste Abschluss der aufgehenden Wand (Attika). 
Unterer Bezugspunkt ist der festgesetzte Geländepunkt B = +132,00 m ü. NN. 
3.3.2  Aufgrund der topografischen Situation sind ausnahmsweise Abweichungen von 
der festgesetzten Höhe der Gebäude zulässig, wenn dies aus technischen, wirt-
schaftlichen oder städtebaulichen Gründen im Zuge der weiteren Planung erfor-
derlich wird. Die Höhenabweichung wird auf maximal +0,75 m beschränkt.  
3.3.3  Auf der Fläche mit der Bezeichnung „BSH“ darf die Höhe der baulichen Anlagen 
9,00 m über dem Höhenbezugspunkt B nicht überschreiten. 
3.3.4  Staffelgeschosse als Nich tvollgeschosse, notwendige Aufzugsüberfahrten und 
Dachaufbauten für Gebäudetechnik dürfen die festgesetzte maximale Gebäude-
höhe GH im GE 1 und GE 2 um maximal 3,0 m überschreiten. Die Überschreitung 
muss allseitig mindestens einen Abstand entsprechend der Höhe des Aufbaus zur 
darunterliegenden Gebäudeaußenwand aufweisen. 
4. Abweichende Bauweise 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 22 Abs. 4 BauNVO) 
Es wird gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO die abweichende Bauweise mit seitlichem 
Grenzabstand festgesetzt. 
Die Länge der Ge bäude darf abweichend von der offenen Bauweise mehr als 
50,00 m bis maximal 75,00 m betragen. 
5. Überbaubare Grundstücksfläche / nicht überbaubare Grundstücksfläche  
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO) 
5.1 Baugrenzen (§ 23 Abs. 3 BauNVO) 
Ausnahmsweise kann ein Überschreiten der Baugrenzen durch untergeordnete 
Bauteile bis zu einer Tiefe von 2,0 m zugelassen werden, sofern der Anteil der 
vortretenden Gebäudeteile in der Summe ein Drittel der Breite der jeweiligen Au-
ßenwand nicht überschreitet. 
5.2 Nicht überbaubare Grundstücksfläche (§ 23 Abs. 5 BauNVO) 
In der mit dem Pfeil markierten nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist eine Er-
schließungsfläche mit einer Fahrbahnbreite von bis zu 7,00 m zulässig. Von der 
mit dem Pfeil dargestellten Lage kann abgewichen werden. 
6. Stellplätze und Garagen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO) 
6.1 Stellplätze  
Stellplätze sind auf der Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Fuß-
gängerbereich“ und auf den Flächen mit Pflanzbindung unzulässig. 
6.2 Garagen  
Garagen sind in die Hauptbaukörper innerhalb der überbaubaren Flächen zu in-
tegrieren oder als selbständige Sammelgaragen (Parkhaus) zulässig. 
7. Verkehrsflächen, Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung  
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 
7.1 Öffentliche Verkehrsfläche 
Es sind maximal drei Ein - und Ausfahrten von der Maulbeerallee mit einer Breite 
von insgesamt maximal 21,00 m zulässig. Hierbei ist die Beschädigung der zu er-
haltenden Bäume und ihres Wurzelbereiches auszuschließen. 
7.2 Private Verkehrsfläche 
 
7.3 Private Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ 
 
8. Private Grünflächen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) 
8.1 Private Grünfläche A, Zweckbestimmung „Obsthain“ 
 
8.2 Private Grünfläche B, Zweckbestimmung „Grüne Achse“ 
 
8.3 Private Grünfläche C, Zweckbestimmung „Betriebssportanlage“ (BSA) 
Der Betrieb, die nachhaltige Sicherung und Unterhaltung von Sportanlagen sowie 
der dazu erforderlichen baulichen Anlagen und Wege sind für die Aufrechterhal-
tung des Sportbetriebes firmeneigener Sportgruppen zulässig.  
  
9. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 
9.1 Dachbegrünung  
Es sind mindestens 80 % der Dachflächen mit einer extensiven Dachbegrünung 
(Gras-Kraut-Gesellschaften), Schichtaufbau mindestens 8 cm, zu begrünen. 
Hiervon ausgenommen sind Dachflächen, die für Technikaufbauten benötigt wer-
den.  
9.2 Oberflächenbefestigung 
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke, Parkplätze und Stell-
plätze sind, soweit wasserwirtschaftliche und umweltrechtliche Belange nicht ent-
gegenstehen, als wasserdurchlässige Flächen anzulegen. 
9.3 Niederschlagswasserversickerung 
Das auf den Dachflächen und sonstigen befestigen Flächen anfallende Nieder-
schlagswasser der Baugrundstücke ist, soweit wasserrechtliche, wasserwirtschaft-
liche oder gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen, auf dem Grundstück zu 
versickern. 
Auf die Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser unter III. wird hingewiesen. 
Sofern Niederschlagswasser nicht versickert werden kann, ist dieses in die Klär-
anlage der Fa. Merck KGaA einzuleiten. 
9.4 Maßnahmen zum Artenschutz 
Bei der Beleuchtung von Straßenverkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer 
Zweckbestimmung sowie pri vaten Erschließungsflächen und Parkflächen sind 
ausschließlich Natriumdampf-Niederdruck- oder LED-Lampen mit maximal 3.000 
Kelvin Farbtemperatur zu verwenden. Es sind nur Leuchten mit Abschirmung zu-
lässig. 
9.5 Private Grünfläche B - Artenschutz von Eidechsen 
Die zeitlich begrenzte Errichtung fliegender Bauten im Sinne der Anlage 2 HBO ist 
unter Beachtung der Belange des besonderen Artenschutzes zulässig.  
10. Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Be-
pflanzungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB i. V .m. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) 
10.1 Schutzpflanzungen – Pflanzgebot I und II 
Auf den Flächen für Schutzpflanzungen – Pflanzgebot I und II – sind mindestens 
50 % der Fläche mit Bäumen, Hochstamm oder Stammbusch, mind. 3x verpflanzt, 
Stammumfang 20-25 / 18-20 cm und Sträuchern, mind. 2x verpflanzt, 60 – 100 cm 
Höhe, der Pflanzliste (s. V. 14.) zu bepflanzen. Die Gehölze sind fachgerecht zu 
pflegen und zu unterhalten.  
Die Wiesenansaat erfolgt mit Regiosaatgut gemäß Pflanzliste (s. V. 14.). 
Die Bestandsbäume und Bestandsgehölze sind anzurechnen und fachgerecht zu 
unterhalten und zu pflegen.  
Abgängige Bäume und Sträucher sind durch entsprechende Neupflanzungen mit 
Bäumen, Hochstamm oder Stammbusch, mind. 3x verpflanzt, Stammumfang 20 -
25/ 18-20 cm und mit Sträuchern, mind. 2x verpflanzt, 60 – 100 cm Höhe, gemäß 
der Pflanzliste (s. V. 14.) zu ersetzen und dauerhaft zu pflegen. 
Im Zuge von Baumaßnahmen ist die Fläche gemäß DIN 18920 zu schützen.  
10.2 Schutzpflanzung – Pflanzgebot II 
 Auf den Flächen für Schutzpflanzungen – Pflanzgebot II – sind mit Ausnahme der 
im Folgenden genannten Punkte keine baulichen Anlagen zulässig. 
 Innerhalb des Schutzstreifens parallel zur Maulbeerallee sind bis zu drei Zu-
fahrten bis insgesamt maximal 21,00 m auf das Firmengelände zulässig.  
 Die Inanspruchnahme eines ca. 10 -12 m breiten Streifens parallel zur Maul-
beerallee für eine Neubautrasse des städtischen Kanals ist zulässig. Der er-
forderliche Ausgleich muss im Rahmen der Kanalplanung seitens der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt nachgewiesen und erbracht werden.  
10.3 Pflanzgebot III 
Auf der Fläche mit Pflanzgebot III sind mindestens 25 % der Fläche mit Bäumen, 
Hochstamm oder Stammbusch, mind. 3x verpflanzt, Stammumfang 20 -25 / 18-20 
cm und Sträuchern, mind. 2x verpflanzt, 60 – 100 cm Höhe, der Pflanzliste  
(s. V. 14.) zu bepflanzen. Die Gehölze sind fachgerecht zu pflegen und zu unter-
halten.  
Abgängige Bäume und Sträucher sind durch entsprechende Neupflanzungen mit 
Bäumen, Hochstamm oder Stammbusch, mind. 3x verpflanzt, Stammumfang 20-
25/ 18-20 cm und mit Sträuchern, mind. 2x verpflanzt, 60 – 100 cm Höhe, gemäß 
der Pflanzliste (s. V. 14.) zu ersetzen und dauerhaft zu pflegen. 
Die Wiesenansaat erfolgt mit Regiosaatgut gemäß Pflanzliste (s. V. 14.). 
Stauden- und Pflanzbeete sind zulässig. 
Die Anlage von fußläufigen Wegeverbindungen mit Sitzgelegenheiten, Wiesen -/ 
Rasenmulden zur Regenwasserrückhaltung und sofern erforderlich Zuwegungen 
für die Feuerwehr  (exklusive der Feuerwehraufstellflächen)  in Gebäudenähe ist 
zulässig. Die Fläche wird gemäß Ziff. 7.2. durch maximal drei in Nord-Süd Richtung 
verlaufende Erschließungs-/ Planstraßen unterbrochen.  
10.4 Private Grünfläche A, Zweckbestimmung „Obsthain“ 
10.4.1 Die offenen Flächen auf der privaten Grünfläche A sind extensiv (mit 2 bis max. 3  
Mahdgängen pro Jahr) zu pflegen. Das Mähgut der Pflegegänge ist aufzunehmen 
und fachgerecht zu entsorgen.  
10.4.2 Die Bestandsgehölze sind fachgerecht zu pflegen und zu unterhalten. 
Abgängige Bäume und Sträucher sind durch entsprechende Neupflanzungen mit 
Obstbäumen, Hochstamm, mind. 3x verpflanzt, Stammumfang 20 -25/ 18-20 cm 
und mit Sträuchern, mind. 2x verpflanzt, 60 – 100 cm, in Sorten gemäß Pflanzliste 
(s. V. 14.) zu ersetzen und dauerhaft zu pflegen. 
10.4.3 Die Anlage von Wegen und befestigten Flächen innerhalb der privaten Grünfläche 
A ist nicht zulässig. 
10.4.4 Die Anlage von Rasen-/Wiesenmulden zur dezentralen Versickerung von Nieder-
schlagswasser ist unter Beachtung der vorhand enen Gehölz- und Baumbestände 
zulässig.  
10.4.5 Die Inanspruchnahme eines ca. 10-12 m breiten Streifens parallel zur Maulbeeral-
lee für eine Neubautrasse des städtischen Kanals ist zulässig. Der erforderliche 
Ausgleich muss im Rahmen der Planung der Kanaltr asse seitens der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt nachgewiesen und erbracht werden.  
10.5 Private Grünfläche B, Zweckbestimmung „Grüne Achse“ 
Die Grün- und Freiflächen südlich der Sporthalle sind zu erhalten.  
10.6 Private Grünfläche C, Zweckbestimmung „Betriebssportanlage“ (BSA) 
10.6.1 Eine Zuwegung mit einer Breite von 3,50 m zur Erschließung der Sporthalle ist 
zulässig.  
Die Fortführung der Wegeanbindung als Fuß - und Radweg bis zum Schreberweg 
in einer Breite bis max. 3,50  m ist zulässig. Die Versiegelung is t auf das notwen-
digste Maß zu begrenzen.  
10.6.2 Der Rasenplatz ist zu erhalten. Die Errichtung eines Kunstrasenplatzes ist nicht 
zulässig. 
Die den Sportrasenplatz umgebenden Freiflächen (Rasen und Gehölze) sind zu 
erhalten. 
10.6.3 Vorhandene Bäume und Gehölze sind fachgerecht zu pflegen und zu unterhalten.  
Abgängige Bäume und Sträucher sind durch entsprechende Neupflanzungen mit 
Bäumen, Hochstamm oder Stammbusch, mind. 3x verpflanzt, Stammumfang 20 -
25/ 18-20 cm und mit Sträuchern, mind. 2x verpflanzt, 60 – 100 cm Höhe, gemäß 
der Pflanzliste (s. V. 14.) zu ersetzen und dauerhaft zu pflegen. 
10.7 Anzupflanzende Bäume 
Auf den Baugrundstücken in den Gewerbegebieten ist je angefangene 800  m² 
Grundstücksfläche ein Laubbaum, Stammumfang mind. 20 -25/ 18 -20, 3x ver-
pflanzt, mit Ballen gemäß Pflanzliste (s. V. 14.) zu pflanzen. Anpflanzungen sind 
mit Arten der Pflanzliste (s. V. 14.) herzustellen und zu unterhalten 
Straßenbäume sind mit Ballen, mind. 3x verpflanzt, mit Stammumfang von mind. 
20 - 25 cm zu pflanzen. Alle übrigen Gehölze (mit Ballen, mind. 3x verpflanzt) sind 
als Hochstämme oder Stammbüsche mit einem Stammumfang von mind. 18 - 20 
cm, Solitärs mind. 3x verpflanz t, 150 - 175 cm Höhe, Heister mind. 2x verpflanzt, 
mind. 125 - 150 cm Höhe sowie Sträucher mind. 2x verpflanzt, 60 - 100 cm Höhe 
zu pflanzen.  
Obsthochstämme (mit Ballen, 3x verpflanzt) sind mit einem Stammumfang von 
mind. 16 - 18 cm zu pflanzen. 
Von den festgesetzten Baumstandorten kann bis zu 5,00 m abgewichen werden.  
Erschließungsflächen, die die sog. Kleine Frankfurter Straße im Süden mit der 
Maulbeerallee im Norden miteinander verbinden, sind mind.  einseitig mit Bäumen 
1. Ordnung gemäß Pflanzliste (s. V. 14.) zu bepflanzen.  
10.8 Zu erhaltende Bäume 
Zur Sicherung zum Schutz und zur Pflege des zu erhaltenden Baumbestands sind 
DIN 18920 und RAS-LP 4 zu beachten.  
Die Bestandsbäume und Bestandsgehölze sind anzurechnen und fachgerecht zu 
unterhalten und zu pflegen.  
Abgängige Bäume und Sträucher sind durc h entsprechende Neupflanzungen mit 
Bäumen, Hochstamm oder Stammbusch, mind. 3x verpflanzt, Stammumfang 20 -
25/ 18-20 cm und mit Sträuchern, mind. 2x verpflanzt, 60 – 100 cm Höhe, gemäß 
der Pflanzliste (s. V. 14.) zu ersetzen und dauerhaft zu pflegen. 
10.9 Grundstücksfreiflächen 
Die Grundstücksfreiflächen sind als Grünflächen anzulegen und dauerhaft zu un-
terhalten. 25 % der begrünten Grundstücksfreiflächen sind mit Bäumen (1. und 2. 
Ordnung) und Gehölzen der Pflanzliste (s. V. 14.) zu bepflanzen. Abgängige Stau-
den, Gehölze und Bäume sind unmittelbar zu ersetzen. 
10.10 Begrünung „Fußgängerbereich“ 
Die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ ist zusätz-
lich zu de n festgesetzten zu erhaltenden Einzelbäumen mit Grün - und Pflanzflä-
chen zu gliedern sowie mit mind. 5 weiteren Bäumen zu bepflanzen. Die Grün- und 
Pflanzenflächen sollen 25  % der Verkehrsfläche einnehmen. Der Standort von 
mind. 5 weiteren Bäumen kann auf der Verkehrsfläche frei gewählt werden. 
10.11  Begrünung der nicht überbauten Tiefgaragen 
Decken von Tiefgaragen, die nicht mit Gebäuden, Stellplätzen und deren Zufahrten 
sowie Nebenanlagen, Terrassen und befestigten Wegen überbaut werden, sind 
vollständig mit einer Erdaufschüttung zu versehen und intensiv zu begrünen.  
Der durchwurzelbare Schichtaufbau mit vegetationsfähigem Erdsubstrat muss im 
Durchschnitt der gesamten Fläche mind. 80 cm betragen. 
 
 
II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 
Aufgrund § 81 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46) 
i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt: 
1. Dachgestaltung 
(§ 81 Abs. 1 Nr. 1 HBO) 
1.1. Die Gebäudedächer sind als Flachdach mit einer Neigung von höchstens 5° her-
zustellen. 
1.2 Technische Aufbauten auf den Gebäuden sind einzuhausen.  
2. Einfriedung  
(§ 81 Abs. 1 Nr. 3 HBO) 
Zulässig sind licht- und luftdurchlässige Einfriedungen. Die Einfriedung darf 2,5  m 
Gesamthöhe nicht überschreiten. Eine Einfriedung entlang der Grundstücksgrenze 
an der Frankfurter Straße und an der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestim-
mung „Fußgängerbereich“ ist unzulässig. 
3. Aufschüttung und Abgrabung 
(§ 81 Abs. 1 Nr. 1 HBO) 
Abgrabungen oder Aufschüttungen sind bis zu einer Höhe von +1,00 m über und -
1,00 m unter dem Höhenbezugspunkt B = +132,00 m ü. NN zulässig. 
4. Werbeanlagen  
(§ 81 Abs. 1 Nr. 1 HBO) 
Die maximale Höhe von Werbeanlagen (freistehende Pylone) ist auf 7,50 m über 
dem Höhenbezugspunkt B begrenzt. Die maximale Größe ist auf 10,00 m 2 be-
grenzt. Werbeanlagen sind als Lauf-, Wechsel- und Blinklichtschaltung unzulässig. 
Die Beleuchtung von Werbea nlagen und baulichen Anlagen muss blendfrei sein. 
Werbeanlagen an Fassadenflächen sind bis zu einer Größe von 25,00 m2 zulässig. 
5. Abfallsammelanlagen  
(§ 81 Abs. 1 Nr. 3 HBO) 
Abfallsammelanlagen sind einzuhausen oder zu begrünen, so dass die Behälter 
mind. von öffentlichen Verkehrsflächen und öffentlichen Grünflächen aus nicht 
sichtbar sind. 
 
 
III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Nie-
derschlagswasser 
Aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 
(GVBl. I S. 548) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt: 
Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf den Grundstücken Zis-
ternen zu errichten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser dienen, 
das auf den Dachflächen anfällt. Das Fassungsvermögen der Zisternen muss 
mind. 25 l/m² horizontal projizierte unbegrünte Dachfläche betragen. Das Zister-
nenwasser soll als Brauchwasser (z. B. für Gartenbewässerung, WC-Spülung etc.) 
genutzt werden. 
 
 
IV. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften 
Durch eine Extensivierung der Pflege der offenen Flächen der „Privaten Grünflä-
che A“ ist auf dem natürlicherweise mageren Standort die Entwicklung einer blü-
tenreichen Wiese anzustreben. Die Nachsaat mit  blütenreichen Samenmischun-
gen der Mager- und Sandrasen (Regiosaatgut) ist zulässig.  
Sofern die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen der „Privaten Grünflächen“ Teil 
B unterbleibt, ist auf dem natürlicherweise mageren Standort die Entwicklung einer 
extensiv gepflegten, blütenreichen Wiese anzustreben. 
6. Pflanzenschutz und Düngemittel 
Auf den privaten Grünflächen A bis C darf Pflanzenschutz nur nach guter fachlicher 
Praxis durchgeführt werden. Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflan-
zenschutzes sind zu beachten. Nicht-chemischen Maßnahmen des Pflanzenschut-
zes ist Vorrang zu gewähren. Der Einsatz von Pflanzenschutz und Düngemitteln 
ist auf das notwendige Maß zu beschränken. 
7. Denkmalschutz (außerhalb des Geltungsbereichs) 
Denkmalschutz Einzelanlage „Pützerturm“, Frankfurter Straße 250, erbaut 1905 
8. Bodendenkmäler 
Die im östlichen Teil des Plangebietes anhand eines Luftbildes vermuteten Boden-
denkmäler bleiben unangetastet. Die Archivfunktion der Böden wird durch die ak-
tuelle und zukünftige Nutzung nicht b eeinträchtigt. Im Falle einer Nutzungsände-
rung ist eine geophysikalische Prospektion durchzuführen.  
Sofern im Rahmen von Ausschachtungsarbeiten archäologische Funde/Hinweise 
angetroffen werden, ist hessenARCHÄOLOGIE oder die Untere Denkmalschutz-
behörde unverzüglich zu benachrichtigen. 
9. Kampfmittelbelastung und -räumung 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebiet und 
im Bereich von ehemaligen Flakstellungen. Es muss grundsätzlich vom Vorhan-
densein von Kampfmitteln ausgegangen wer den. Auf allen Grundstücksflächen, 
bei denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, sind systematische Über-
prüfungen (Sondierungen auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Bau-
grunduntersuchungen erforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die 
Kampfmittelräumung im Lande Hessen“ sind zu beachten.  
10. Bodenveränderungen 
Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf orga-
noleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbeiten Kennt-
nisse, die den Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung begründen, sind 
diese umgehend der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, 
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Boden-
schutz, mitzuteilen. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzu-
zuziehen. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs.  3 Bundes-Bo-
denschutzgesetz (BBodSchG) sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die 
geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für 
den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.  
11. Umweltschutz 
Im Interesse des Umweltschutzes wird empfohlen, Flächenversiegelungen, Was-
serverbrauch- und Energieverbrauch durch geeignete Maßnahmen soweit wie 
möglich einzuschränken. 
12. Biodiversität 
Die Ziel e des Magistratsbeschlusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
12.02.2014 zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hess. Bio-
diversitätsstrategie des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klima, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz sind bei der Umsetzung dieses Bebauungsplans zu 
berücksichtigen. 
13. Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und Vorschriften 
Die genannten Gesetze, Verordnungen, DIN -Normen und die sonstigen zitierten 
Vorschriften können im Stadtplanungsamt, Bessunger Straße 125, Block D, zu den 
üblichen Bürozeiten eingesehen werden. 
14. Pflanzliste 
Alle Gehölze müssen in den Qualitäten den Bedingungen des 'Bund deutscher 
Baumschulen (BdB) e.V.' entsprechen. Der Pflanzabstand der Bäume untereinan-
der ist so zu wählen, dass sich diese entsprechend  ihrem Habitus frei entwickeln 
können. 
14.1. Laubbäume 1. Ordnung (Hochstamm, 3x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 
mind. 20-25 cm):  
Acer platanoides   Spitzahorn  
Fraxinus excelsior   Esche  
Platanus x hybrida  Platane 
Quercus robur    Stieleiche  
Tilia cordata    Winterlinde  
14.2. Laubbäume 2. Ordnung (3x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang mind. 18-20 
cm):  
Acer campestre   Feldahorn  
Carpinus betulus   Hainbuche  
Prunus avium    Vogelkirsche  
Sorbus aria    Mehlbeere  
Sorbus aucuparia   Vogelbeere 
Sorbus domestica   Speierling  
14.3. Obsthochstämme in Arten und Sorten (3x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 
mind. 16-18 cm) insbesondere  
Morus alba   Weiße Maulbeere  
14.4. Sträucher:  
Crataegus monogyna  Eingriffeliger Weißdorn 
Corylus avellana   Haselnuss  
Cornus mas    Kornelkirsche  
Cornus sanguinea   Hartriegel  
Euonymus europaeus   Pfaffenhütchen  
Ligustrum vulgare   Liguster  
Lonicera xylosteum   Heckenkirsche  
Prunus spinosa   Schlehe  
Rhamnus cathartica   Kreuzdorn  
Rosa canina    Hundsrose  
Rosa rubiginosa   Weinrose  
Sarothamnus scoparius  Besenginster 
Viburnum opulus  Schneeball 
14.5. Rasen- und Wiesenflächen:  
Für die Rasenansaaten ist eine gebietsheimische Blumen -Gräser bzw. Kräuter -
Gräser-Saatgutmischung für mager-saure und trockene Standorte nach den Emp-
fehlungen der FLL 2014 (Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem 
Saatgut) zu verwenden. Die Einsaaten können durch standortgerechte, regionale 
Initialstauden ergänzt werden. 
1. Private Grünflächen A bis C 
Blütenreiche (Blumen/) Kräuter -Gräser-Saatgutmischungen für magere, tro-
ckene Standorte Mager- und Sandrasen: Blumen 50 %, Gräser 50 % 
alternativ: gebietsheimische Blumensaatmischung 
 
2. Flächen für Sportanlagen - Betriebssportanlage 
Sportrasen; trittverträgliche Rasenmischungen 
 
3. Nicht bebaubare Grundstücksfläche „Landschaftsband“ 
Gebietsheimische Blumensaatmischung,  
alternativ Blumenmischung für Magerstandorte: Blumen 50 %, Gräser 50 %  
15. Sonstige Planzeichen 
15.1. Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb eines Baugebiets 
 
15.2. Nutzungsschablone 
Aufgrund des § 9 Abs. 6 BauGB i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) werden 
folgende Inhalte nachrichtlich übernommen: 
1. Planfestgestellte Straßenbahn (Linienführung Gleise) 
2. Naturdenkmal Maulbeerallee 
Die Maulbeerallee ist gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 13 HAGBNatSchG ge-
schützt. 
 
 
V. Hinweise  
1. Öffentliche Verkehrsflächen  
Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzungen. 
Die innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dargestellten Einrichtungen (Fahr-
bahn, Gehweg, etc.) sind unverbindliche Eintragungen des Bestands. 
2. Wasserwirtschaft  
Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans 
Hessisches Ried. Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwasserauf-
spiegelungen möglich. Im Einzelnen sind die Vorgaben  des "Grundwasserbewirt-
schaftungsplan Hessisches Ried“ zu beachten. Der Plan wurde mit Datum vom 
9. April 1999 festgestellt und im Staatsanzeiger für das Land Hessen StAnz 
21/1999, S. 1659, mit Ergänzung vom 17. Juli 2006, StAnz. 31/2006 S.  1704, be-
kannt gemacht. 
3. Leitungsschutzmaßnahmen 
Tiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN  18920 und den technischen Richtlinien 
GW 125 einen Mindestabstand von 2,5  m zu Versorgungsleitungen aufweisen. 
Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Ver- und Entsorgungsleitungen ge-
gen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume entsprechend 
zu verschieben.  
Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem Versor-
gungsträger abzustimmen. 
4. Baumschutzsatzung  
Die „Satzung zum Schutz des Baumbestandes in  der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt“ in der jeweils geltenden Fassung ist zu beachten.  
5. Schutz von Natur und Landschaft einschließlich Artenschutz 
Die Kompensation der nach Vermeidung und Minimierung verbleibenden Eingriffe 
in den Naturhaushalt und das Lands chaftsbild wird durch geeignete Maßnahmen 
hergestellt.  
Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse 
An Fassaden, Fassadenoberkanten und Einzelbäumen sollen Nisthilfen in Form 
von einzelnen Kästen bzw. als bündige Reihe für die Ansiedlung insektenfressen-
der Vogelarten oder für Fledermäuse angebracht werden. Weitere Nisthilfen sollen 
in Bäumen und Büschen, vor allem im Bereich der privaten Grünfläche A "Obst-
hain" bereitgestellt werden. 
Zauneidechsen 
Sofern Eingriffstatbestände gemäß § 44 BNatSchG zu erwarten sind, sind geeig-
nete Maßnahmen zum Schutz der vorkommenden Arten (Zauneidechsen) zu er-
greifen. 
Geeignete Maßnahmen zum Schutz der Eidechsenpopulation sind eine frühzeitige 
Mahd der Flächen mit Balkenmäher sowie das Stellen von Reptilienschutzzäunen, 
die zum Schreberweg hin überwindbar sind, sowie die Überwachung bei der Auf-
stellung von fliegenden Bauten durch qualifizierte Umweltbaubegleitung. Gegebe-
nenfalls Fangen verbliebener Individuen und unmittelbares Aussetzen östlich des 
Reptilienschutzzaunes. 
Schutz vor Vogelschlag 
Großflächige transparente Glasflächen, die Verwendung von stark reflektierenden 
Glastypen und transparente Brüstungen, usw. stellen eine erhebliche, potentielle 
Gefahr für Vögel dar. Durch die Transparenz bzw. den Spiegeleffekt nehmen Vögel 
das Hindernis nicht wahr und kollidieren damit.  
Es sind nach dem jeweiligen Stand der Technik geeignete Maßnahmen (z. B. klein-
teilige Untergliederung der Flächen, Einarbeitung oder Anbringung von Streifen o-
der Mustern, Verwendung von halbtransparentem Glas) z u treffen, um die Gefahr 
von Vogelschlag zu vermeiden. Fachliche Beratungen werden von den Vogel-
schutzwarten angeboten. Das gehäufte Auftreten, von durch die Kollision mit Glas-
scheiben u. ä. getöteten Vögeln, stellt einen artenschutzrechtlichen Verbotstatb e-
stand dar. 
Entwicklung blütenreicher Wiesenstandorte 
Aufgrund des § 9 Abs. 6 BauGB i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) werden 
folgende Inhalte nachrichtlich übernommen: 
1. Planfestgestellte Straßenbahn (Linienführung Gleise) 
2. Naturdenkmal Maulbeerallee 
Die Maulbeerallee ist gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 13 HAGBNatSchG ge-
schützt. 
 
 
V. Hinweise  
1. Öffentliche Verkehrsflächen  
Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzungen. 
Die innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dargestellten Einrichtungen (Fahr-
bahn, Gehweg, etc.) sind unverbindliche Eintragungen des Bestands. 
2. Wasserwirtschaft  
Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans 
Hessisches Ried. Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwasserauf-
spiegelungen möglich. Im Einzelnen sind die Vorgaben  des "Grundwasserbewirt-
schaftungsplan Hessisches Ried“ zu beachten. Der Plan wurde mit Datum vom 
9. April 1999 festgestellt und im Staatsanzeiger für das Land Hessen StAnz 
21/1999, S. 1659, mit Ergänzung vom 17. Juli 2006, StAnz. 31/2006 S.  1704, be-
kannt gemacht. 
3. Leitungsschutzmaßnahmen 
Tiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN  18920 und den technischen Richtlinien 
GW 125 einen Mindestabstand von 2,5  m zu Versorgungsleitungen aufweisen. 
Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Ver- und Entsorgungsleitungen ge-
gen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume entsprechend 
zu verschieben.  
Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem Versor-
gungsträger abzustimmen. 
4. Baumschutzsatzung  
Die „Satzung zum Schutz des Baumbestandes in  der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt“ in der jeweils geltenden Fassung ist zu beachten.  
5. Schutz von Natur und Landschaft einschließlich Artenschutz 
Die Kompensation der nach Vermeidung und Minimierung verbleibenden Eingriffe 
in den Naturhaushalt und das Lands chaftsbild wird durch geeignete Maßnahmen 
hergestellt.  
Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse 
An Fassaden, Fassadenoberkanten und Einzelbäumen sollen Nisthilfen in Form 
von einzelnen Kästen bzw. als bündige Reihe für die Ansiedlung insektenfressen-
der Vogelarten oder für Fledermäuse angebracht werden. Weitere Nisthilfen sollen 
in Bäumen und Büschen, vor allem im Bereich der privaten Grünfläche A "Obst-
hain" bereitgestellt werden. 
Zauneidechsen 
Sofern Eingriffstatbestände gemäß § 44 BNatSchG zu erwarten sind, sind geeig-
nete Maßnahmen zum Schutz der vorkommenden Arten (Zauneidechsen) zu er-
greifen. 
Geeignete Maßnahmen zum Schutz der Eidechsenpopulation sind eine frühzeitige 
Mahd der Flächen mit Balkenmäher sowie das Stellen von Reptilienschutzzäunen, 
die zum Schreberweg hin überwindbar sind, sowie die Überwachung bei der Auf-
stellung von fliegenden Bauten durch qualifizierte Umweltbaubegleitung. Gegebe-
nenfalls Fangen verbliebener Individuen und unmittelbares Aussetzen östlich des 
Reptilienschutzzaunes. 
Schutz vor Vogelschlag 
Großflächige transparente Glasflächen, die Verwendung von stark reflektierenden 
Glastypen und transparente Brüstungen, usw. stellen eine erhebliche, potentielle 
Gefahr für Vögel dar. Durch die Transparenz bzw. den Spiegeleffekt nehmen Vögel 
das Hindernis nicht wahr und kollidieren damit.  
Es sind nach dem jeweiligen Stand der Technik geeignete Maßnahmen (z. B. klein-
teilige Untergliederung der Flächen, Einarbeitung oder Anbringung von Streifen o-
der Mustern, Verwendung von halbtransparentem Glas) z u treffen, um die Gefahr 
von Vogelschlag zu vermeiden. Fachliche Beratungen werden von den Vogel-
schutzwarten angeboten. Das gehäufte Auftreten, von durch die Kollision mit Glas-
scheiben u. ä. getöteten Vögeln, stellt einen artenschutzrechtlichen Verbotstatb e-
stand dar. 
Entwicklung blütenreicher Wiesenstandorte 
Art der Nutzung
max.
Gebäudehöhe
Dach-
form
Bau-
weise
GRZ GFZ
     B = 
+ 132,00 m ü. NN
Planzeichen
 zur Verknüpfung in Indesign
a
GE
z.B. GRZ 0,5
z.B. GFZ 1,8
z.B. GH max. 
       16 m
I / II
II
III
 
FD
A
B
 
ND
BSA
BSH
 
D
Art der Nutzung
max.
Gebäudehöhe
Dach-
form
Bau-
weise
GRZ GFZ
     B = 
+ 132,00 m ü. NN
Planzeichen
 zur Verknüpfung in Indesign
a
GE
z.B. GRZ 0,5
z.B. GFZ 1,8
z.B. GH max. 
       16 m
I / II
II
III
 
FD
A
B
 
ND
BSA
BSH
 
D
Art der Nutzung
max.
Gebäudehöhe
Dach-
form
Bau-
weise
GRZ GFZ
     B = 
+ 132,00 m ü. NN
Planzeichen
 zur Verknüpfung in Indesign
a
GE
z.B. GRZ 0,5
z.B. GFZ 1,8
z.B. GH max. 
       16 m
I / II
II
III
 
FD
A
B
 
ND
BSA
BSH
 
D
Art der Nutzung
max.
Gebäudehöhe
Dach-
form
Bau-
weise
GRZ GFZ
     B = 
+ 132,00 m ü. NN
Planzeichen
 zur Verknüpfung in Indesign
a
GE
z.B. GRZ 0,5
z.B. GFZ 1,8
z.B. GH max. 
       16 m
I / II
II
III
 
FD
A
B
 
ND
BSA
BSH
 
D
Art der Nutzung
max.
Gebäudehöhe
Dach-
form
Bau-
weise
GRZ GFZ
     B = 
+ 132,00 m ü. NN
Planzeichen
 zur Verknüpfung in Indesign
a
GE
z.B. GRZ 0,5
z.B. GFZ 1,8
z.B. GH max. 
       16 m
I / II
II
III
 
FD
A
B
 
ND
BSA
BSH
 
D
Art der Nutzung
max.
Gebäudehöhe
Dach-
form
Bau-
weise
GRZ GFZ
     B = 
+ 132,00 m ü. NN
Planzeichen
 zur Verknüpfung in Indesign
a
GE
z.B. GRZ 0,5
z.B. GFZ 1,8
z.B. GH max. 
       16 m
I / II
II
III
 
FD
A
B
 
ND
BSA
BSH
 
D
Art der Nutzung
max.
Gebäudehöhe
Dach-
form
Bau-
weise
GRZ GFZ
     B = 
+ 132,00 m ü. NN
Planzeichen
 zur Verknüpfung in Indesign
a
GE
z.B. GRZ 0,5
z.B. GFZ 1,8
z.B. GH max. 
       16 m
I / II
II
III
 
FD
A
B
 
ND
BSA
BSH
 
D
Art der Nutzung
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     B = 
+ 132,00 m ü. NN
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 zur Verknüpfung in Indesign
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z.B. GFZ 1,8
z.B. GH max. 
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+ 132,00 m ü. NN
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 zur Verknüpfung in Indesign
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z.B. GRZ 0,5
z.B. GFZ 1,8
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+ 132,00 m ü. NN
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 zur Verknüpfung in Indesign
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z.B. GFZ 1,8
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+ 132,00 m ü. NN
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 zur Verknüpfung in Indesign
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+ 132,00 m ü. NN
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+ 132,00 m ü. NN
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 zur Verknüpfung in Indesign
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+ 132,00 m ü. NN
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z.B. GRZ 0,5
z.B. GFZ 1,8
z.B. GH max. 
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C
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+ 132,00 m ü. NN
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+ 132,00 m ü. NN
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+ 132,00 m ü. NN
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anlage 3

218944 Zeichen

Bebauungsplan A 17.2.1 
- Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee - 
 
Begründung 
(§ 9 Abs. 8 BauGB) 
 
 
27.10.2017 
 
 
 
Bearbeitung:  
planquadrat 
Elfers Geskes Krämer PartG mbB 
Architekten und Stadtplaner  
BDA / DASL / dwb 
 
 
 
 
 
 
 
Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin  
Anlage 3

2 
Begründung 
 
Inhaltsverzeichnis 
Teil A: STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG 
 
1. Erfordernis der Planung und Planungsziel ................................ ........................... 5 
2. Rechtsgrundlagen ................................ ................................ ...............................  5 
3. Bebauungsplanverfahren ................................ ................................ ..................... 6 
4. Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ................................ ........................... 7 
5. Planungsrechtliche Situation ................................ ................................ ................ 7 
5.1 Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010........................ 7 
5.2 Flächennutzungsplan ................................ ................................ ........................... 8 
5.3 Rechtskräftige Bebauungspläne ................................ ................................ .......... 9 
5.4 Landschaftsplan Darmstadt ................................ ................................ ............... 10 
5.5 Planfeststellungsverfahren Haltestelle „Merck“ ................................ .................. 12 
5.6 Naturdenkmal – Kulturdenkmal – Denkmalschutz Einzelanlage ........................ 13 
6. Städtebauliche Rahmenbedingungen ................................ ................................  13 
6.1 Lage im Stadtgebiet ................................ ................................ ........................... 13 
6.2 Geschichte und gegenwärtiger Bestand ................................ ............................ 14 
6.3 Bestand der verkehrlichen Erschließung ................................ ............................ 14 
6.4 Ver- und Entsorgung ................................ ................................ .......................... 14 
6.4.1 Trinkwasser, Löschwasser, Grundwasser ................................ .......................... 14 
6.4.2 Abwasser ................................ ................................ ................................ ........... 15 
6.4.3 Niederschlagswasser ................................ ................................ ......................... 15 
6.4.4 Abfallentsorgung ................................ ................................ ................................  15 
6.4.5 Energieversorgungskonzept der Merck KGaA zum Bebauungsplan A 17.2.1 .... 16 
6.5 Kampfmittel ................................ ................................ ................................ ....... 16 
6.6 Verträglichkeit mit Störfallbetrieben gemäß Seveso-III-Richtlinie ....................... 16 
7. Städtebauliches Konzept ................................ ................................ ................... 17 
7.1 Nutzungskonzept ................................ ................................ ...............................  18 
7.2 Räumliches Konzept ................................ ................................ .......................... 18 
7.3 Freiraumkonzept ................................ ................................ ................................  18 
7.4 Verkehrskonzept ................................ ................................ ................................  19 
8. Gutachten ................................ ................................ ................................ .......... 20 
8.1 Verkehrsuntersuchung ................................ ................................ ....................... 20 
8.2 Artenschutzgutachten ................................ ................................ ........................ 21 
8.3 Schalltechnische Untersuchung ................................ ................................ ......... 21 
8.4 Altstandort/Altlasten ................................ ................................ ........................... 22

3 
9. Umweltschutz ................................ ................................ ................................ .... 22 
9.1 Biodiversität ................................ ................................ ................................ ....... 22 
9.2 Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung ................................ ................................ ..... 23 
9.3 Klimaschutz und -anpassung ................................ ................................ ............. 23 
10. Inhalt und Begründung der planungsrechtlichen Festsetzungen nach BauGB ... 24 
10.1 Art der baulichen Nutzung ................................ ................................ ................. 24 
10.1.1 Allgemein zulässige Nutzung ................................ ................................ ............. 24 
10.1.2 Ausnahmsweise zulässige Nutzung ................................ ................................ ... 24 
10.1.3 Nicht zulässige Nutzung ................................ ................................ .................... 24 
10.1.4 Einschränkung der zulässigen und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ...... 25 
10.1.5 Betriebssportanlage ................................ ................................ ........................... 26 
10.2 Maß der baulichen Nutzung ................................ ................................ ............... 26 
10.2.1 Grundflächenzahl - GRZ ................................ ................................ .................... 26 
10.2.2 Geschossflächenzahl - GFZ ................................ ................................ .............. 26 
10.2.3 Höhe baulicher Anlagen ................................ ................................ .................... 27 
10.3 Abweichende Bauweise ................................ ................................ ..................... 27 
10.4 Überbaubare Grundstücksfläche / nicht überbaubare Grundstücksfläche .......... 28 
10.5 Stellplätze und Garagen ................................ ................................ .................... 28 
10.6 Verkehrsflächen, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung .................... 29 
10.6.1 Öffentliche Verkehrsfläche ................................ ................................ ................. 29 
10.6.2 Private Verkehrsfläche ................................ ................................ ....................... 29 
10.6.3 Private Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ ..... 29 
10.7 Private Grünflächen ................................ ................................ ........................... 29 
10.7.1 Private Grünfläche A, Zweckbestimmung „Obsthain“ ................................ ......... 29 
10.7.2 Private Grünfläche B, Zweckbestimmung „Grüne Achse“ ................................ .. 30 
10.7.3 Private Grünfläche C, Zweckbestimmung „Betriebssportanlage“ (BSA) ............. 30 
10.8 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft ................................ ................................ ............ 30 
10.8.1 Dachbegrünung ................................ ................................ ................................ . 30 
10.8.2 Oberflächenbefestigung ................................ ................................ ..................... 31 
10.8.3 Niederschlagswasserversickerung ................................ ................................ ..... 31 
10.8.4 Maßnahme Artenschutz ................................ ................................ ..................... 31 
10.8.5 Private Grünfläche B – Artenschutz von Eidechsen ................................ ........... 31 
10.9 Anpflanzung und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
 ................................ ................................ ................................ .......................... 31 
10.9.1 Schutzpflanzung – Pflanzgebot I und II ................................ ..............................  31 
10.9.2 Schutzpflanzung – Pflanzgebot III ................................ ................................ ...... 32 
10.9.3 Private Grünfläche A, Zweckbestimmung „Obsthain“ ................................ ......... 32 
10.9.4 Private Grünfläche B, Zweckbestimmung „Grüne Achse“ ................................ .. 32

4 
10.9.5 Flächen für Sportanlagen – Betriebssportanlage ................................ ............... 32 
10.9.6 Anzupflanzende Bäume ................................ ................................ ..................... 32 
10.9.7 Zu erhaltende Bäume ................................ ................................ ........................ 33 
10.9.8 Grundstücksfreiflächen ................................ ................................ ...................... 33 
10.9.9 Begrünung Fußgängerbereich (Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung)
 ................................ ................................ ................................ .......................... 33 
10.9.10 Begrünung der nicht überbauten Tiefgaragen ................................ .................... 33 
11. Aufnahme von auf Landesrecht beruhenden Regelungen ................................ . 33 
11.1 Dachgestaltung ................................ ................................ ................................ .. 33 
11.2 Einfriedung ................................ ................................ ................................ ........ 34 
11.3 Aufschüttung und Abgrabung ................................ ................................ ............ 34 
11.4 Werbeanlagen ................................ ................................ ................................ ... 34 
11.5 Abfallsammelanlagen ................................ ................................ ........................ 34 
12. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften ............................ 34 
12.1 Planfestgestellte Straßenbahn ................................ ................................ ........... 34 
12.2 Naturdenkmal Maulbeerallee ................................ ................................ ............. 34 
13. Hinweise ................................ ................................ ................................ ............ 35 
14. Städtebauliche Kennwerte ................................ ................................ ................. 35 
15. Städtebaulicher Vertrag ................................ ................................ ..................... 35 
 
Teil B: UMWELTBERICHT  
 
Verwendete Gutachten und weitere Planungsgrundlagen 
R+T Ingenieure für Verkehrsplanung: Verkehrsuntersuchung Bebauungsplan A  17.2.1 Ost-
seite Frankfurter Straße/Maulbeerallee, Darmstadt Februar 2017 
 
BG Natur, Bebauungsplan A 17.2.1 – Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee – Wissen-
schaftsstadt Darmstadt, Fachbeitrag Artenschutz, Januar 2016, überarbeitet Februar 2017 
 
InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG : Bericht über die Durchführung einer Schallimmiss i-
onsprognose, 26. Januar 2017 sowie die ergänzende Stellungnahme zur Gesamtbelastung 
Geräuschimmissionen SB39/2017, 25. August 2017

5 
1. Erfordernis der Planung und Planungsziel 
Ziel des Bebauungsplanverfahrens A 17.2.1 – Ostseite Frankfurter Straße / Mau l-
beerallee – ist die Schaffung von Planungsrecht  für ein Gewerbegebiet mit Büro- 
und Verwaltungsgebäuden auf Flächen östlich der Frankfurte r Straße, die Teil des 
Werkgeländes des Unternehmens Merck KGaA  sind. Dieses Gebiet soll zukünftig 
als Forschungs- und Dienstleistungsstandort genutzt werden. 
Es soll eine  städtebaulich anspruchsvolle Entwicklung der Ostseite der Frankfurter 
Straße unter Einbeziehung der Entwicklungsabsichten der Merck KGaA (Sitz der 
globalen Unternehmenszentrale) gesichert werden. 
Planerische Grundlage des städtebaulichen Konzepts  ist der Rahmenplan von 
HENN Architekten, der neben der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den beteili g-
ten Fachämtern unter anderem in einem Bürgergespräch und der lokalen Presse 
sowie im Gestaltungsbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorgestellt und disku-
tiert wurde. 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans A 17, 
welcher 19 78 in Kraft getreten ist. Im Plangebiet ist u. a. ein Mischgebiet festg e-
setzt. Die Ziele des rechtskräftigen Bebauungsplan s A 17 können im Bereich des 
Plangebiets nicht mehr vollzogen werden, da die Festsetzung eines Mischgebiets 
den Anforderungen der Seveso-III-Richtlinie widerspricht. Ziel dieses Verfahrens ist  
daher die Schaffung von Planungsrecht, das die Entwicklungen eines Gewerbege-
biets nach §  8 BauNVO, unter Anwendung der öffentlich -rechtlichen Vorschriften , 
sichert. 
2. Rechtsgrundlagen 
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geä n-
dert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) 
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), z u-
letzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt 
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
Hess. Bauordnung (HBO)  i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geändert 
durch Art. 2 des Gesetzes vom 15.12.2016 (GVBl. S. 294) 
Verordnung zur Durchführung des  Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 
(GVBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom  23.03.2017 (GVBl. S. 
36) 
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt 
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15.09.2016 (GVBl. S. 167) 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)  i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 
2542), zuletzt geänd ert durch Art. 1 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 
3370) 
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)  
i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gese t-
zes vom 17.12.2015 (GVBl. S. 607) 
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt g e-
ändert durch Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. S. 338) 
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211) 
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)  i.d.F. vom 17.05.2013 (BG Bl. I 
S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 
2771)

6 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 
(BGBl. I S.  94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 
(BGBl. I S. 3370) 
3. Bebauungsplanverfahren 
Die Stadtverordnetenversammlung der Wi ssenschaftsstadt Darmstadt hat a m 
22.04.2014 die Aufstellung des Bebauungsplans A 17.2 beschlossen. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan A  17.2 gemäß 
§ 3 Abs. 1 BauGB hat mit Beschluss des Magistrats vom 26.08.2015 in der Zeit vom 
08.09.2016 bis einschließlich 08.10.2015 stattgefunden. Die ortsübliche Bekannt-
machung erfolgte am 07.09.2015. 
Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 02.09.2015 über die allgemeine n Ziele und 
Zwecke der Planung informiert und zur Stellungnahme sowie die Nachbargemei n-
den zur Abstimmung aufgefordert. 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2017 wurde der Gel-
tungsbereich des Bebauungsplans A 17.2 geändert. 
Die westliche Grenze des Geltungsbereichs wurde auf die Fahrbahnmitte versch o-
ben. Ferner wurde der Geltungsbereich in drei Teilbereiche unterteilt (s. Abb. 1). 
 
Abb. 1: Teilbereiche des Bebauungsplans A 17.2 
Der mittlere Teilbereich A 17.2.1  wurde den beiden anderen Bereichen zeitlich vo r-
gezogen. Die beiden anderen Teilbereiche sollen zu einem späteren Zeitpunkt fo l-
gen. 
Zum einen sind in absehbarer Zeit keine Ent wicklungen im Geltungsbereich 
A 17.2.2 vorgesehen. Zum anderen bietet die Festsetzung eines Gewerbegebiets im

7 
Bebauungsplan A 17 für den Geltungsbereich des A  17.2.3 derzeit genügend Ent-
wicklungsmöglichkeiten. 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2017 wurde die öffen t-
liche Ausleg ung des Bebauungsplan entwurfs A 17.2.1 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 
beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 16.05.2017 und die Aus-
legung in der Zeit vom 26.05.2017 bis einschließlich 26.06.2017. 
Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger ö ffentlicher Belange mit dem 
Schreiben vom 15.05.2017 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme sowie die 
Nachbargemeinden zur Abstimmung aufgefordert. 
4. Grenze des räumlichen Geltungsbereichs 
Der räumliche Geltungsbereich des mittleren Teilbereichs, Bebauungsplan A 17.2.1, 
wird begrenzt durch: 
 im Westen die Mitte der Frankfurter Straße, 
 im Osten die östliche Grenze des Schreberwegs, 
 im Norden die nördliche Grenze der Maulbeerallee, 
 im Süden die südliche Grenze der sogenannten Kleinen Frankfurter Straße 
und ihrer Verlängerung. 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans A 17.2.1 beträgt ca. 13,5 ha und umfasst 
folgende Flurstücke der Gemarkung Darmstadt, Flur 31: 
129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136/1, 140/9 (tlw.), 140/17 (tlw.), 140/18, 141/5 
(tlw.), 141/16 (tlw.), 144/1, 144/2, 145/1, 145/2, 145/3, 145/4, 145/5, 145/6, 145/7, 
145/8, 145/9, 146/1, 147/1, 148/1 (tlw.), 149/1, 150 (tlw.), 151/3, 152/1, 153/1, 153/4 
(tlw.), 250/6 (tlw.), 252/5, 261/3 (tlw.), 261/4, 261/5, 263/4 (tlw.), 280/1, 281/1, 282, 
283 (tlw.), 298/12 und 298/15 (tlw.) 
Die im Geltungsbereich liegenden Flächen befinden sich zum Großteil im Eigentum 
der Merck KGaA.  Eine Ausnahme hiervon bilden eine Grünfläche im Süden sowie 
die öffentlichen Verkehrsflächen  (Frankfurter Straße, Maulbeerall ee und Schrebe r-
weg), welche sich im Eigentum der Stadt befinden. 
5. Planungsrechtliche Situation 
5.1 Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des regionalplanerischen Teils 
des Regionalplan s Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan  2010 
(RPS/RegFNP 2010). Dieser stellt die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungs-
plans A 17.2.1 entlang der Frankf urter Straße als Vorranggebiet Siedlung dar. Der 
mittlere Bereich des Plangebiets wird als Vorranggebiet fü r Industrie und Gewe r-
be/Bestand ausgewiesen. Der östliche Bereich ist als Vorrang- und Vorbehaltsge-
biet für die Landwirtschaft dargestellt. 
Im westlichen Teil des hier zu beurteilenden Bebauungsplan s wird das dort ausg e-
wiesene Vorranggebiet Siedlung/Bestand mit einem Gewerbegebiet auf einer Fl ä-
che von ca. 4,1 ha , und somit in einer nicht raumbedeutsamen Größenordnung , 
überplant. 
Im mittleren Bereich des Plangebiets A 17.2.1 entspricht die skizzierte Gewerbeg e-
bietsausweisung den Festlegungen des RPS/RegFNP 2010, der diesen Bereich als 
Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe/Bestand ausweist.

8 
Die im Osten des Plangeltungsbereichs A 17.2 .1 im RPS/RegFNP 2010 dargestel l-
ten landwirtschaftlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete werden ebenfalls in einer 
nicht raumbedeutsamen Größe von ca. 4 ha  als Grünflächen festgesetzt und nicht 
für eine Bebauung in Anspruch genommen. 
Ein Zielabweichungsverfahren ist nicht erforderlich, da die jeweiligen Abweichungen 
von den Zielen des RPS/RegFNP 2010 die raumbedeutsame Größe von 5 ha nicht 
überschreiten. Somit werden die Grundzüge der Regionalplanung nicht berührt. 
 
 
Abb. 1: Ausschnitt Regionalplan Südhessen 
 
 
1. Siedlungsstruktur 1.1.1  Vorranggebiet Siedlung  
 1.2.1  Vorranggebiet Industrie und Gewerbe 
4. Wasserversorgung 4.3.1  Fernwasserleitung Bestand 
6. Land- u. Forstwirtschaft 6.1.1  Vorranggebiet für Landwirtschaft  
 6.1.2  Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft 
Außerhalb des Geltungsbereichs: 
12. Schienenverkehr 12.1.1  Schienenverkehrsstrecke Bestand 
 12.4.1 ® Haltepunkt Regional -, Nah -, und  
S-Bahnverkehr 
Tab. 1: Ausschnitt Legende Regionalplan Südhessen 
 
5.2 Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (FNP), in Kraft getreten 
am 01.04.2006, werden die Flächen als gewerbliche Baufläche und als Grünfläche 
mit der Zweckbestimmung private Sportanlage dargestellt. 
Die Planung ist damit aus den Darstellungen des FNP entwickelt.

9 
 
Abb. 2: FNP; Ausschnitt Darmstadt; Arheilgen  
 
 
2. Bauflächen und Baugebiete 
2.3  gewerbliche Bauflächen (inkl. Abschnitt Maulbeerallee) 
2.2  gemischte Bauflächen (nördlich Maulbeerallee) 
2.1  Wohnbauflächen (außerhalb Geltungsbereich) 
4. Verkehrsflächen 
4.1  Flächen für Bahnanlagen, Haltepunkte 
4.2 S S-Bahn Haltepunkte 
4.4.1  Hauptverkehrsstraße (hier Frankfurter Straße) 
4.3.1 ■ ■ ■ Haupttrassen örtlicher ÖPNV (hier Frankfurter Straße) 
4.5 ● ● ● Hauptradweg, Hauptfußweg (hier Schreberweg) 
5. Ver- und Entsorgungsanlagen 
5.8 _W__ Trassen für Hauptwasser- bzw. -abwasserleitungen (hier Frankfurter Straße) 
Grünflächen  
6.1  Zweckbestimmung Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünflächen 
6.2 ● ● ● Ausgewählte Grünverbindungen  
6.4.1  Zweckbestimmung Kleingartenanlagen  
6.6  Zweckbestimmung öffentliche und private Sportanlagen 
Tab. 2: Ausschnitt Legende FNP 
5.3 Rechtskräftige Bebauungspläne 
Für das Plangebiet liegt der rechtskräftige Bebauungsplan A  17 vor, der am  
29.01.1978 in Kraft getreten ist. 
Dieser weist  innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans A 17.2.1  stra-
ßenbegleitend zur Frankfurter Straße mit kleinteiligeren Baufenstern ein Mischgebiet 
aus. Die östlich angrenzende Fläche wird als Stellplatzfläche mit Bepfl anzung fest-
gesetzt. In den Grünflächen,  Flächen für Sport, Spiel, Erholung und gärtnerische 
Nutzung, befindet sich zudem ein Baufeld für die Sporthalle der Merck KGaA.

10 
 
Abb. 4: Bebauungsplan A 17 
5.4 Landschaftsplan Darmstadt 
Der Landschaftsplan Darmstadt, September 2004, formuliert für die Flächen des 
Bebauungsplans A 17.2.1 in der Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten Folgendes: 
 Neuschaffung von Grün auf stark versiegelten Bauflächen für den Bereich 
des Parkplatzes Ost. 
 Für den Grünzug parallel zum Schreberweg : Erhalt/Ausbau von Grünfl ä-
chen, Erhalt/Verbesserung der landschaftlichen Vielfalt unter Berücksicht i-
gung der historischen Bezüge, Freihalten wertvoller Naherholungsräume von 
Intensivnutzungen und Ergänzen des Fuß- und Radwegenetzes. 
Die Planungen und Festsetzungen im Bebauungsplan entsprechen dem Leitbild. 
 
 
Abb. 5: Ausschnitt Leitbildkarte Landschaftsplan

11 
Biotopverbundflächen 
ʘ  ʘ Wichtige lineare Verbindungselemente; hier entlang der Bahntrasse 
Landschaftsräume 
   Flächen für landschaftsgebundene Erholung 
  Erhalt / Verbesserung der landschaftlichen Vielfalt unter Berücksichtigung der hist o-
rischen Bezüge 
 Freihalten wertvoller Naherholungsräume von Intensivnutzungen 
 Ergänzen des Fuß- und Radwegenetzes 
Freiflächen im Siedlungsbereich 
   Erhalt/ Ausbau von Grünverbindungen 
● ● ● Erhalt/ Ausbau von wichtigen Grünverbindungen 
a Neuschaffung von Grün auf stark versiegelten Bau- / Sportflächen 
  Schaffung eines vernetzten Grünsystems 
 Gestalten / Offenhalten wichtiger landschaftlicher Übergangszonen (Ortsränder) 
 Erhalt stadtbildprägender Alleen, auch als Biotopvernetzungselemente 
 Extensive Nutzung von Bachgrünzügen 
 Erhöhung des Grünanteils (Durchgrünung) in stark versiegelten Bau - und Sportflä-
chen (Klima- und Wasserschutz, Erholung) 
 Sicherung stadtbildprägender und stadt- und ortsteilgliedernder Grünzüge 
 Eingrünung der Ortsränder 
Tab. 3  Auszug aus Legende Leitbildkarte Landschaftsplan 
 
In der Entwicklungskarte des Landschaftsplans Darmstadt werden die Flächen 
ebenfalls zweigeteilt dargestellt: 
 Die bereits bebauten Flächen ( Parkplatz Ost ) sind als Gewerbeflächen  / 
Sonderbauflächen aufgenommen. 
 Die östlichen Grünflächen sind als Grünflächen mit der Zweckbestimmung 
teilweise Park  / Grünanlage (öffentlich und privat) und  teilweise sonstige 
Sportanlagen eingetragen. 
 Zudem sind für den Übergangsbereich zu den gewerblichen Flächen die 
kurz- bis mittelfristigen Maßnahmen im Siedlungsbereich D1 (Neuanlage von 
Parks/öffentliche Grünflächen ) und D2 (Neuanlage von Dauergärten) ve r-
merkt. 
Bis auf die Maßnahmen D1 (öffentliche Grünfläche wird zu privater Grünfläche) und 
D2 (keine Neuanlage von Dauergärten)  werden alle Vorgaben erfüllt.  Die Entwick-
lungsziele D1 und D2 können aufgrund der Seveso-III-Richtlinie nicht erfüllt werden.

12 
 
Abb. 6: Ausschnitt Entwicklungskarte Landschaftsplan 
 
Entwicklungsziele 
○ ○ Allee; Baumreihe, Obstbaumreihe; Planung (entlang Frankfurter Straße) 
●●●● Lineare Hecke, Feldgehölz; Bestand 
Flächen für Freizeit und Erholung (§ 3 (2) 2 HENatG) 
- - - -  Hauptwegenetz (Bestand) 
------ Wichtige Wegeergänzungen 
Schutz u. Entwicklung bes. Freiflächen im Siedlungsbereich (§ 3 (2) 8 HENatG) 
●●●● Stadtprägende Allee (hier Maulbeerallee) 
D1 Neuanlage von Parks/ öffentliche Grünflächen; kurz- mittelfristig 
D2 Neuanlage Dauergärten; kurz- mittelfristig 
D6 Ergänzung von Straßenbäumen an innerstädtischen Verbindungsstraßen (Allee); mitte l-
fristig 
Bestand 
Naturnahe Flächen  Ruderalfluren 
 Streuobstbrache (Ziel Streuobstnutzung) 
Siedlungsplanung g e-
mäß FNP -Entwurf (Hi n-
weis) 
 Gewerbe/ Sonderbaufläche: 
Neuschaffung von Grün auf stark versiegelten Flächen 
Grünflächen  Park/Grünanlage (öffentlich und privat) 
 Garten, Kleingarten, Freizeitgärten 
 Sonstige Sportanlagen 
 Sonstige Freizeit und Erholungsflächen 
Erhalt und Ausbau der Grünflächen sowie Flächen für landschaft s-
gebundene Erholung 
Siedlungsfläche laut FNP 
    Gewerbeflächen/ Sonderbauflächen/ Öffentliche Einrichtungen  
◊  Gebäudegruppen; Einzelgebäude im Außenbereich 
Verkehrsflächen  Hauptstraßen, Bahnanlagen 
Tab. 4: Ausschnitt aus Legende Entwicklungskarte Landschaftsplan 
5.5 Planfeststellungsverfahren Haltestelle „Merck“ 
Unabhängig vom Bebauungsplan A 17.2.1 wurde für die Verlegung und den barrie-
refreien Aus - und Umbau  der Haltestelle „Merck“ ein Planfeststellungsverfahren 
durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss Nr. 82 für die Verlegung (Ostseite)

13 
und den barrierefreien Aus - / Umbau (Ost- und Westseite) der Haltestelle „Merck“ 
wurde am 10.02.2017 gefasst. 
Die bestehende Haltestelle auf Höhe der festgesetzten Platzfläche (sog. Emanuel -
Merck-Platz) wird nach Norden verlagert. Mit dem Antrag auf Verlegung und barri e-
refreien Um-/Ausbau der Haltestelle „Merck“ wird im Wesentlichen das Planungsziel 
verfolgt, eine vollständige Barrierefreiheit herzustellen. 
Dabei berücksichtigt die Vorhabenträgerin , HEAG mobilo GmbH , die unabhängig 
vom Planfeststellungsverfahren durchgeführten Planungen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zur Umgestaltung der Frankfurter Straße und ermöglicht gleichzeitig die 
Schaffung eines Platzes (sog. Emanuel-Merck-Platz) im Bereich der Bestandshalte-
stelle Ost.  Hier soll auf beiden  Straßenseiten ein verbindender Raum geschaffen 
werden, um eine städtebauliche Eingangssituation beiderseits der Frankfurter Str a-
ße zu ermöglichen. 
Zudem sichert die Errichtung gegenüberliegender Haltestellen eine eindeutige Zu-
gangssituation. Auf diese Weise wird eine Bündelung der Fußgängerströme und 
damit ein Beitrag zum sicheren Straßenbahnbetrieb angestrebt. Darüber hinaus sol-
len kurze Wege für sensorisch beeinträchtigte Personen gewährleistet werden. 
Durch die Nähe zu der nördlich der Haltestelle gelegenen Querungsmöglichkeit der 
Gleistrasse und der Frankfurter Straße , die durch eine Lichtsignalanlage (LSA) ge-
steuert ist, wird die Errichtung einer zweiten LSA entbehrlich. 
5.6 Naturdenkmal – Kulturdenkmal – Denkmalschutz Einzelanlage 
Das Naturdenkmal „Maulbeerallee“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 
und wird als nachrichtliche Übernahme in das Planwerk übernommen. 
Für den östlichen Teil des Geltungsbereich s des Bebauungsplans A 17.2.1  wurde 
durch das Landesamt hessenARCHÄOLOGIE bestätigt, dass Luftbildbefunde Struk-
turen erkennen lassen, die auf die Existenz von Bodendenkmälern hind euten kön-
nen. Auf den Flächen mit Verdachtsmomenten ist kein Eingriff geplant. Die B e-
standssituation (Private Grünfläche, Rasenfläche der Betriebssportanlage) wird im 
Bebauungsplan gesichert. Der Archivierungscharakter des Bodens bleibt erhalten. 
Ein archäologisches Gutachten ist erst im Rahmen einer Bautätigkeit  / Baugeneh-
migung zu erbringen. 
Die denkmalgeschützte Einzelanlage „Pützerturm“ westlich der Frankfurter Straße 
liegt außerhalb des Geltungsbereichs  des Bebauungsplans . Da diesem Gebäude 
aber eine wichtige stadträumliche Funktion am sog. Emanuel-Merck-Platz zukommt, 
wird das Gebäude zur Information als Denkmal aufgeführt. 
6. Städtebauliche Rahmenbedingungen 
6.1 Lage im Stadtgebiet 
Im Norden Darmstadts bildet das Werkgelände der Merck  KGaA den südlichen 
Rand des Stadtteils Arheilgen. Das Plangebiet östlich der Frankfurter Straße befin-
det sich auf halber Höhe des Werkgeländes. 
Die Frankfurter Straße liegt in der  Nord-Süd-Achse Darmstadts. Die Bundesstraße 
B 3, die Darmstadt mit Frankfurt im Norden und Heidelberg im Süden verbindet, ver-
lief bis zum Bau der Umgehungsstraße über die Frankfurter Straße. Das Werkg e-
lände der Merck KGaA liegt somit am nördlichen "Einfallstor" zum Innenstadtbereich 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Das Plangebiet des Bebauungsplans A 17.2.1 dient als zentrale Erweiterungsfläche 
des Werkgeländes über die Frankfurter Straße hinweg Richtung Osten. Durch die 
Erweiterung rückt die Frankfurter Straße ins Zentrum des Gesamtareals der  Merck 
KGaA.

14 
6.2 Geschichte und gegenwärtiger Bestand 
Der chemische Betrieb der Brüder Merck kaufte große Flächen im Arheilger Feld 
und verlagerte 1901 den Betrieb von der Innenstadt nach Arheilgen. 
In der Peripherie entstand eine der ersten Arbeitersiedlungen, die bis in die 1970er 
Jahre bestehen blieb. Dem wachsenden Fluss von Gütern und pendelnden Arbe i-
tern wurde ab 1910 mit der Einrichtung des Darmstädter Nordbahnhofs in unmitte l-
barer Nachbarschaft zum Werkgelände Rechnung getragen. 
Auf dem Firmenkomplex in seiner heutigen Ausprägung finden sich  mehrere G e-
bäude von denkmalhistorischem Wert, wie der Beamtenwohnturm (Pützerturm) oder 
das Hauptlaboratorium. 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird das Plangebiet vor allem durch den Firmenpark-
platz mit rund 2500 Stellplätzen der Merck KGaA geprägt. 
Der östliche Teil des Plangebiets ist mit einem hohen Grünflächenanteil landschaf t-
lich geprägt. Die Flächen sind zum Großteil Privatflächen der Merck KGaA und da-
her nicht frei zugänglich. Im nördlichen Bereich sind hier extensiv gepflegte Rasen-
flächen mit einem Obs tbaumhain zu finden, südlich angrenzend befinden sich Be-
triebssportanlagen der Merck KGaA sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen. Den 
Übergang vom Werkparkplatz zum Landschaftsraum bildet eine Schutzpflanzung. 
6.3 Bestand der verkehrlichen Erschließung 
Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Frankfurter Straße. Als 
Hauptverkehrsstraße bindet die Frankfurter Straße  das G ebiet an das städtische 
und das überörtliche Verkehrsnetz an. Sie ist eine inne rstädtische Hauptverkehrs-
straße mit beid seitigen Radverkehrsanlagen und einer Straßenbahntrasse der L i-
nien 6, 7 und 8. 
An der Haltestelle „Merck“ verkehren die Straßenbahnen tagsüber im Mittel alle 7,5-
Minuten in Richtung Innenstadt und nach Arheilgen. Am nahegelegenen Nordbah n-
hof bestehen direk te Zugverbindungen Richtung Frankfurt am Main, Mainz / Wies-
baden, Darmstadt Hauptbahnhof und Aschaffenburg. 
Der nächstgelegene Anschluss an die Autobahn A  5 befindet sich in westlicher 
Richtung. 
Neben der in Nord -Süd-Richtung verlaufenden Frankfurter Straß e wird das Plang e-
biet durch die Ost -West-ausgerichtete Maulbeerallee Richtung Kranichstein als u n-
tergeordnete Straße tangiert. 
Das größte zusammenhängende Teilstück des Plangebietes ist der Werkparkplatz 
Ost der Merck KGaA mit rund 2.500 Kfz-Stellplätzen. Dieser ist über die sogenannte 
Kleine Frankfurter Straße und die Maulbeerallee  an die Frankfurter Straße ang e-
bunden. 
Der Schreberweg ist eine wichtige Fahrradroute zwischen Arheilgen und Darmstadt 
(u.a. Messplatz und Schulzentren), die weitgehend frei vom Kfz-Verkehr entlang des 
Grünzuges führt. 
6.4 Ver- und Entsorgung  
Bei dem Plangebiet handelt sich um ein vollständig erschlossenes und zum Teil b e-
bautes Gebiet. Die Erschließung ist über städtische Leitungen gesichert. Das Plan-
gebiet liegt im Einflussbereich d es Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches 
Ried. 
6.4.1 Trinkwasser, Löschwasser, Grundwasser 
Die Wasserversorgung ist über zwei Leitungsanschlüsse (DN 150, Maulbeerallee, 
Kleine Frankfurter Straße) an öffentliche Leitungen gesichert. Die Wasserverso r-

15 
gung des Plangebiets wird durch den öffentlichen Wasserversorger erfolgen. Eine 
Grundwasserentnahme im Plangebiet findet nicht statt. 
Die Vorgaben des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried werden be-
folgt. Weiterführende Aussagen zum Grundwasser erfolgen im Umweltbericht. 
Bei der Bemessung der erforderlichen Wasserversorgungsmenge ist die Löschwa s-
sermenge ausschlaggebend. Die erforderliche Löschwasserversorgung ist stark von 
der späteren Bebauung abhängig. Es wurden die Regelwerke des Deutschen Ver-
eins des Gas - und Wasserfaches e. V. – technisch-wissenschaftlicher Verein  
(DVGW) und die Regelungen des Arbeitskreises vorbeugender Brandschutz bei der 
Versorgung mit Löschwasser herangezogen: 
Die mindestens bereitzustellende Löschwassermenge (Arbeitsblatt W 405) in Gebie-
ten mit niedriger, in der Regel freistehender Bebauung, wurde nach dem Regelwerk 
auf 48 m³/h für eine Dauer von mindestens zwei Stunden  abgesenkt. Die Lieferleis-
tung entspricht 800 l/min. bzw. 1.600 l/min. und kann in der Regel von einem einzel-
nen Unterflurhydranten zur Verfügung gestellt werden. 
Eine Menge von 96 m 3/h, die vorsorglich zur Versorgungssicherheit angesetzt wu r-
de, kann bereits aus einer der vorgesehenen zwei Einspeisungen von Trinkwasser 
in das Gebiet des Bebauungsplans bereitgestell t werden. Da als maximale Anna h-
me eine Löschwassermenge für Sonderbauten (z.B. höhere Bürogebäude)  von 
2x96 m3/h gefordert werden können, ist dies durch die zwei heute bereits bestehen-
den Einspeisungen möglich. Somit sind die vorsorgliche Bereitstellung vo n Lösch-
wasser und die Einrichtung geeigneter Löschwasserentnahmestellen für die Feue r-
wehr in ausreichender Menge gewährleistet. 
6.4.2 Abwasser 
Es wird nur Schmutzwasser in die städtischen Leitungen eingeführt. Von Seiten der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zurzeit (Baubeginn Ende 2016) der Hauptkanal 
nach Arheilgen erneuert und vergrößert. Eine Einspeisung der Abwassermengen 
aus dem Plangebiet ist, auch als Folge der Ertüchtigung des Kanalsystems, als g e-
sichert anzusehen. 
6.4.3 Niederschlagswasser 
Die Versickerung des Niederschlagswassers erfolgt auf dem eigenen Grundstück. 
Durch eine in 2015 erfolgte Erkundung auf einer Teilfläche des Bebauungsplans gibt 
es bereits ents prechende Bewertungen des Untergrundes mit Berechnungen zur 
Versickerung. Die entsprechende Flächenbereitstellung und Versickerungsfähigkeit 
des Bodens konnte nachgewiesen werden. Die Anforderungen bezüglich des Baus 
und Betriebs von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser erfolgen auf 
der Genehmigungsebene. In den Bebauungsplan  wird die Sat zung der Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden 
von Niederschlagswasser aufgenommen. 
6.4.4 Abfallentsorgung 
Die Abfallentsorgung auf den privaten Flächen erfolgt durch den Eigenbetrieb für 
kommunale Aufgaben und Dienstl eistungen (EAD)  der Wissenschaftsstadt Dar m-
stadt. Die ausreichende Traglast sowie die Breitenabmessung der Verkehrswege für 
die Abfallsammelfahrzeuge des EAD werden in der Planung berücksichtigt.  Es be-
steht kein Bedarf an Altglas - und Alttextil- sowie Altelektrogerätcontainern auf dem 
geplanten Gelände Die Straßenreinigung der Privatstraßen erfolgt durch die Eigen-
tümerin.

16 
6.4.5 Energieversorgungskonzept der Merck KGaA zum Bebauungsplan A 17.2.1   
Die Merck KGaA verfolgt eigene Klimaschutzziele und hat sich zudem zu einem 
systematischen Energiemanagement nach der ISO 50001 verpflichtet. In diesem 
Zusammenhang steh en auch eine energieeffiziente Energieversorgung und  
-verteilung, sowie Effizienzanforderungen bei Neubauten im Fokus. Gesetzliche 
Vorgaben für die zu errichtenden Gebäude sowie deren Energieversorgung sind vor 
allem durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare -Energien-
Wärme-Gesetz (EEWärmeG) gegeben. Diese beschreiben den einzuhaltenden 
Mindeststandard. Die Merck KGaA wird im Rahmen ihrer Klimaschutzaktivitäten 
prüfen, ob das energetische Konzept nicht einen weitreichenderen Standard erla n-
gen kann. 
Eine Versorgung des Gebietes, insbesondere für die Medien Strom, Erdgas, Wärme 
und Kälte, soll aus heutiger Sicht in Kombination aus fremdbezo genem Strom und 
Erdgas (öffentliche Versorgung) und Energiezentralen der Merck KGaA erfolgen. 
Nach derzeitigem Planungsstand soll das Konzept eines oder mehrerer Blockheiz-
kraftwerke zur hocheffizienten gekoppelten Strom - und Wärmeerzeugung ggf. in 
Kombination mit einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Kältetechnologie weiter verfolgt wer-
den. 
Die geplante dezentra le Versorgung über Kraft -Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-
Anlagen) wird im Bebauungsplan nicht festgesetzt. Die allgemeine Zulässigkeit der 
KWK-Anlagen als Nebenanlagen ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksfl ä-
chen über den Gesetzgeber geregelt. 
6.5 Kampfmittel 
Die Auswertung des Kampfmittelräumdienstes hat ergeben, dass sich das Plang e-
biet in einem Bombenabwurfgebiet und im Bereich von ehemaligen Flakstellungen 
befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmittel n auf solchen Flächen muss grun d-
sätzlich ausgegangen werden. Den vorliegenden Hinweisen auf Verdachtspunkte 
wurde bereits im Vorfeld der Planung nachgegangen. Eine Überprüfung ist durch 
K. A. Tauber Spezialtiefbau Gm bH & Co.KG für die Verdachtspunkte VP 189, 193, 
199, 194, 204, 206, 231 und die Flak -Stellungen 196 und 198 durchgeführt worden 
(Abschlussbericht, 11.12.2000). Es wurden bis auf den Verdachtspunkt VP 204 ke i-
ne Anomalien wie Bombenblindgänger angemessen. Im  Bereich des Verdacht s-
punkts VP 204 wurde eine Anomalie ausgewertet, freigelegt und geborgen. Der u n-
zündbare Fund wurde zum Abtransport übergeben. Auf den bereits überprüften und 
bis 5 Meter Tiefe freigegebenen Flächen sind keine weiteren Kampfmittelräumma ß-
nahmen erforderlich. 
Trotzdem bleibt die Forderung des Kampfmittelräumdienstes bestehen, dass im Z u-
ge konkreter Baumaßnahmen eine gesonderte Sondierung auf Kampfmittel erfolgt. 
Auf allen Flächen, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden und auf 
denen durch Nachkriegsbebauung noch keine bodeneingreifenden Baumaßnahmen 
bis zu einer Tiefe von mindestens 5 Metern durchgeführt wurden, ist vor Beginn der 
geplanten Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen eine systematische Überpr ü-
fung bis in diese Tiefe erforderlich. Entsprechende Hinweise wurden in die textlichen 
Festsetzungen des Bebauungsplans aufgenommen. 
6.6 Verträglichkeit mit Störfallbetrieben gemäß Seveso-III-Richtlinie 
Die Seveso-III-Richtlinie fordert in Artikel 13 von den Mitgliedsstaaten der Europä i-
schen Union, dass bei Flächenplanungen angemessene Abstände zwischen Stö r-
fall-Betriebsbereichen und schutzbedürftigen Nutzungen berücksichtigt werden. 
Umgesetzt wird die Richtlinie unter anderem über die 12. BImSchV und § 50 BIm-

17 
SchG. § 50 BImSchG bestimmt, dass bei raumbedeutsamen Planungen und Ma ß-
nahmen, die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuz u-
ordnen sind, dass schädliche Umweltauswirkungen aufgrund von schweren Unfällen 
in Störfallbetrieben soweit wie möglich vermieden werden.  Schutzbedürftig sind ne-
ben Wohngebieten auch öffentlich genutzte Gebiete. 
Es handelt sich bei dem Werkgelände der Merck KGaA westlich der Frankfurter 
Straße um einen Betriebsbereich, in dem gefährliche Stoffe im Sinne des Artikels  3 
Nummer 10 der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 
vom 4. Juli 2012 in den in Artikel 3 Nummer 2 oder Nummer 3 der Richtlinie b e-
zeichneten Mengen tatsächlich vorhanden oder vorgesehen sind oder vorhanden 
sein werden. Der Achtungsabstand um den Betrieb sbereich der Merck KGaA ist 
durch ein Gutachten des TÜV Nord aus dem Jahr 2006 ermittelt worden. Das Plan-
gebiet des Bebauungsplans A 17.2.1 liegt innerhalb des Achtungsabstands. Im Be-
bauungsplan werden die Vorgaben, schut zwürdige Nutzungen innerhalb dieses  
Achtungsabstands nicht zuzulassen, beachtet (siehe Kapitel 10.1.3 und 10.1.4). 
Zudem ist das Plangebiet schwerpunktmäßig als Büro - und Verwaltungsstandort 
geplant. Die Nutzungen eines Störfallbetriebs werden ausgeschlossen, bzw. neue 
Betriebsbereiche im Sinne des Bundes -Immissionsschutzgesetzes oder Teile so l-
cher als unzulässig festgesetzt , so dass auch im Umfeld des Plangebietes keine 
neuen Konflikte entstehen können . Es liegt somit kein Konflikt mit den Regelungen 
der 12. BImschV und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vor. 
7. Städtebauliches Konzept  
Anlässlich des Ausbau s des Darmstädter Stammsitzes des Unternehmen s Merck 
KGaA zur globalen Konzernzentrale soll auf dem derzeitigen Firmenparkplatz östlich 
der Frankfurter Straße das neue „Headquarter-Quartier“ entstehen. Das Architektur-
büro HENN hat dazu einen Rahmenplan entwickelt, der den sog. Emanuel -Merck-
Platz als straßenübergreifenden Freiraum entwickel t. So soll der vorhandene B e-
triebsbereich westlich der Frankfurter Straße optisch und funktional mit d em neu 
entstehenden Büroquartier verbunden werden. 
 
Abb. 7: Städtebaulicher Rahmenplan, Stand Darlegung, 06.08.2015

18 
7.1 Nutzungskonzept 
Der Gesamtstandort (westlich und östlich der Frankfurter Straße) soll langfristig zu 
einem zukunftsorientierten Forschungs- und Industrie- bzw. Gewerbestandort aus-
gebaut werden. 
Im Plangebiet des Bebauungsplan s A 17.2.1 selbst werden weder Industrie noch 
störendes Gewerbe angesiedelt. Es entsteht somit ein Schwerpunkt für Dienstlei s-
tung in Form von Bürogebäuden. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit, die Ostseite 
der Frankfurter Straße stadträumlich neu zu definieren und in ihrer Bedeutung au f-
zuwerten. 
Die Erweiterung und Neuorganisierung der Betriebsflächen soll es der Merck KGaA 
ermöglichen, flex ibel auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können. Entlang 
der Frankfurter Straße bilden repräsentative Schlüsselgebäude eine dem „alten“ Ge-
lände vorgelagerte Zone, die der Forschung und Entwicklung neuer Technologien 
und Ideen gewidmet ist. 
Das Plangebiet des Bebauungsplans A 17.2.1  umfasst Nutzungen wie Büro-, Aus-
bildungs- und Kongressgebäude, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die für das 
Gesamtareal nötigen Parkierungsanlagen. Das Unternehmen Merck  KGaA entwi-
ckelt diese Nutzungen für den eigenen  Bedarf. Die Entwicklung wird schrittweise  
und über einen längeren Zeitraum erfolgen. 
Der zentrale (Headquarter -) Bereich um den neugestalteten Platzbereich ( sog. 
Emanuel-Merck-Platz) mit Innovationszentrum und Besucherzentrum bildet eine 
Schnittstelle zum  Stadtraum und zur Frankfurter Straße  mit integriertem ÖPNV -
Anschluss. 
7.2 Räumliches Konzept 
Die Baufelder innerhalb des Plangebiets des A 17.2.1 werden gleichmäßig verteilt, 
um ein gleichwertiges Maß an Bauflächen zur Entwicklung anbieten zu können und 
eine städtebauliche Ordnung herzustellen. So erhält das Gebiet eine homogene 
Struktur. Die Maße orientieren sich an dem Grundmaß für Bürogrundrisse. Sie ba u-
en auf einer Gebäudetiefe von 15  m auf. Die Gebäudelängen und Einschnitte sind 
jeweils ein Vielfaches des Grundmaßes. 
Entlang der Frankfurter Straße wird eine maximale Gebäudehöhe von 16 m festge-
setzt. Um die städtebauliche Bedeutung der Straße zu betonen und eine Torsituat i-
on am sog. Emanuel-Merck-Platz zu bilden, wird hier die Gebäudehöhe mit maximal 
21 m festgesetzt. Zur Maulbeerallee sowie zum Landschaftsraum im Osten hin wird 
ein Übergangsbereich mit zurückgenommener Gebäudehöhe von maximal 10 m 
geschaffen. 
7.3 Freiraumkonzept 
Den Freiflächen innerhalb des Plangebiets kommt die Aufgabe zu, die Qualität als 
Aufenthaltsflächen für Mitarbeiter und Firmenbesucher zu erhöhen und das Werkge-
lände harmonisch in das Stadt - und Landschaftsbild einzufügen. Um eine entspr e-
chende Wirkung zu erzielen, wird eine abwechslungsreiche Vernetzung von Grü n-
flächen angestrebt. 
Die Frankfurter Straße ist als klare Trennlinie wahrzunehmen. Am Pützerturm wird 
der Straßenraum beidseitig der Frankfurter Straße zu m sog. Emanuel-Merck-Platz 
aufgeweitet. Der Platz setzt ein städtebauliches Zeichen zwischen Stadtzentrum 
und dem Stadtteil Arheilgen. Flankierende Baumreihen und Rasenfelder mit Solitär-
gehölzen unterstützen die räumliche Verknüpfung zwischen den Werkgebieten Ost 
und West und die Verzahnung mit der Umgebung. 
Östlich des sog. Emanuel-Merck-Platzes treffen unterschiedliche Grünstru kturen 
aufeinander. Zwischen den straßenbegleitenden Baufeldern an der Frankfurter 
Straße und den rückwärtigen Baufeldern wird eine keilförmige Fläche in Nord-Süd-

19 
Richtung freigehalten, die die parkähnliche Gestaltung südl ich des Plangebiets im 
sogenannten F-Campus fortsetzt und eine Vernetzung der Grünräume bis zur Maul-
beerallee schafft. Gleichzeitig übernimmt der Bereich die zentrale Erschließung s-
funktion für das Gebiet. Nach Osten wird in Verlängerung des nördlichen Platzberei-
ches des sog. Emanuel -Merck-Platzes eine Freiraumachse bis zum Schreberweg 
weitergeführt. So wird ein fließender Übergang zum Naherholungsgebiet gescha f-
fen. Eine wiesenähnliche Grünfläche (Pflanzgebot III) mit einzelnen Landschaftsge-
hölzen kündigt den Grünzug der Naherholungsflächen an. 
Die Grundstücksfreiflächen  sind zu begrünen, um Aufenthaltsflächen zu schaffen 
und die Grünverzahnung zu fördern. 
Es ist eine Aufnahme von Niederschlagswasser in Zisternen oder  unterirdische Ri-
golen vorgesehen (dezentral z. B. im Bereich von Erschließungsflächen und Grü n-
flächen). 
Die erforderlichen Stellplätze für Mitarbeiter und Besucher werden in Parkhäusern 
bzw. Tiefgaragen untergebracht. Lediglich für die Anlieferung und für Behinderten-
stellplätze sollen oberirdisch Stellplätze zum Kurzzeitparken vorgesehen werden. 
Zum Landschaftsraum im Osten und Süden sowie zur Wohnbebauung im Norden 
schließt das Gebiet mit einer Schutzpflanzung ab. Höhengestaffelt und in lockerer 
Anordnung bilden heimische Landschaftsgehölze den Übergang zum Grün zug. Ent-
lang der Maulbeerallee ist eine niedrige Rahmenpflanzung vorgesehen, die nicht in 
Konkurrenz zu den Alleebäumen tritt. 
Die im Osten angrenzenden Grünflächen sind im Landschaftsplan als „Flächen mit 
landschaftsgebundener Erholung“ festgelegt. Unter dieser Maßgabe wird der nördli-
che Teil der privaten Grünfläche  mit Gehölzgruppen in einer Wiesenfläche b e-
pflanzt. Die bestehende Sportanlage der Merck KGaA wird unverändert in das Fre i-
flächenkonzept übernommen. Sie wird über einen Weg mit begleitender Baum reihe 
erschlossen. 
Die geplanten Grünstrukturen tragen nicht nur zur Steigerung der Aufenthaltsqualität 
für Mitarbeiter und Besucher bei, sondern sie verbessern auch die ökologische Qua-
lität des Gebiets. 
Der Anteil versiegelter Flächen wird im Vergleich zu r aktuellen Situation reduziert. 
Bei der Bemessung der Grünflächen wurde darauf geachtet, dass eine arttypische 
Entwicklung neu gepflanzter Bäume dauerhaft gesichert ist. 
Im Rahmen des Umweltberichts zum Bebauungsplan erfolgt eine differenzierte B e-
trachtung nach den Maßstäben der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung. 
7.4 Verkehrskonzept 
Die äußere Erschließung des Plangebietes ist für alle Verkehrsmittel gegeben. Der 
Bebauungsplan sichert mit der neu  geplanten Platzfläche die Möglichkeit, die Ein-
gangssituation zur Mer ck KGaA gestalterisch aufzuwerten und an der Frankfurter 
Straße ablesbar zu machen.  Die Verlegung der Straßenbahnhaltestelle  „Merck“ in 
die unmittelbare Nähe zum Haupteingangsbereich  ermöglicht eine optimierte E r-
schließung durch öffentliche Nahverkehrsmittel. 
Die Verkehrsqualität der signalgeregelten Knotenpunkte der Frankfurter Straße 
wurde für den Kfz -Verkehr, unter Berücksichtigung des zusätzlichen Verkehrsau f-
kommens aus den neuen Nutzungen, im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung 
rechnerisch überprüft und bestätigt (vgl. Kapitel 8.1). 
Die Zufahrt ins Plangebiet erfolgt weiterhin über die Kleine Frankfurter Straße und 
die Maulbeerallee. Das heißt, die vorhandenen Anschlüsse bleiben in ihrer Lage 
und Funktion erhalten. 
Die geplanten nördlichen und südlichen Z ufahrten werden über eine interne E r-
schließungsanlage miteinander verknüpft. Dabei ist eine Nord-Süd-Verbindung auch

20 
im Bereich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche (keilförmige Fläche zwischen 
den Baufeldern) vorgesehen. 
Um Belastungen des sensiblen B ereichs der Maulbeerallee  (Naturdenkmal) zu mi-
nimieren, sollen die internen Verkehre (Post, Ver- und Entsorgung, Feuerwehr  der 
Merck KGaA) von Süden her  erfolgen und nicht über die Maulbeerallee verlaufen. 
Eine regelmäßige Durchfahrtsmöglichkeit von der Kleinen Frankfurter Straße zur 
Maulbeerallee ist für den öffentlichen Verkehr nicht vorgesehen und wird durch g e-
eignete Maßnahmen verhindert. 
Das Plangebiet ist für den Radverkehr sehr gut erreichbar : zum einen über den 
Schreberweg als Radroute, zum anderen über die Frankfurter Straße mit beidseit i-
gen Radwegen und die Maulbeerallee als untergeordnete Straße mit 30 km/h zuläs-
siger Höchstgeschwindigkeit. 
Der nördliche Bereich des  sog. Emanuel-Merck-Platzes wird in eine  zentrale Geh- 
und Radwegachse eingebunden, die die Firmenteile östlich und westlich der Fran k-
furter Straße miteinander verbindet und mit der Frankfurter Straße und der Straße n-
bahnhaltestelle „Merck“ verknüpft. Zusätzlich ist das Plangebiet über Fuß- und Rad-
verbindungen mit der Kindertagestätte i n der Maulbeerallee, der Betriebssportanla-
ge der Merck KGaA und dem Schreberweg verknüpft. 
Bei einer zukünftigen Umnutzung des Parkplatzes Ost weichen die ebenerdigen 
Stellplätze sukzessive den geplanten Büronutzungen. In der Neuplanung des Areals 
sind entsprechend des neuen Stellplatzbedarfs Parkhaus- bzw. Tiefgaragenkapazi-
täten vorgesehen. Ein Parkhaus mit ca. 700 Mitarbeiter -Kfz-Stellplätzen wurde b e-
reits gebaut. Ausgehend von rund 2.500 Mitarbeiter-Kfz-Stellplätzen im Bestand und 
einem Mehrbedarf von we iteren rund 1.000 Kfz -Stellplätzen, wird von einem erfo r-
derlichen Stellplatzangebot von rund 3.500 Mitarbeiter -Kfz-Stellplätzen ausgega n-
gen. Weitere Kfz-Stellplätze sind in Nähe der Gebäudeeingänge für Behinderte und 
für Lieferverkehre (Paketdienste, etc.)  vorgesehen. Ergänzend sollen dezentrale 
Fahrradstellplätze den geplanten Bürogebäuden zugeordnet werden. Vorzugsweise 
sind diese ebenerdig und witterungsgeschützt. Für Mitarbeiter sind zudem a b-
schließbare Fahrradabstellanlagen (Fahrradraum im Gebäude oder  Fahrradboxen) 
geplant. 
8. Gutachten 
8.1 Verkehrsuntersuchung 
Im Zuge der Bauleitplanung wurde die fachliche Stellungnahme „ Verkehrsuntersu-
chung Bebauungsplan A 17.2.1 Ostseite Frankfurter Straße  / Maulbeerallee“ von  
R+T Ingenieure für Verkehrsplanung, Darmstadt, im Februar 2017 erstellt. 
Die vorliegende Studie zeigt, dass die Frankfurter Straße im untersuchten B ereich 
auch bei einer Umplanung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt – mit reduzierter 
Fahrstreifenanzahl und kompakteren Knotenpunkten – über genügend Leistungsfä-
higkeitsreserven verfügt. 
Durch die zusätzlichen Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ost-
seite Frankfurter Straße / Maulbeerallee“ treten zusätzliche Kfz-Verkehre auf. Diese 
geplante Erweiterung der Merck  KGaA wurde bei der Umgestalt ungsplanung der 
Frankfurter Straße bereits prognostisch berücksichtigt. Entsprechend sind auch di e-
se zusätzlichen Kfz -Verkehre leistungsfähig vom angrenzenden Straßennetz ab - 
wickelbar. 
Das Gutachten bestätigt, dass das Bebauungsplangebiet auch an da s Fuß - und 
Radverkehrsnetz der Wissenschaftss tadt Darmstadt und an den öffentlichen Ve r-
kehr sehr gut angebunden ist.

21 
8.2 Artenschutzgutachten 
Zum Plangebiet wurde eine Artschutzprüfung durch  die BG Natur, „Fachbeitrag Ar-
tenschutz“ (Januar 2016, überarbeitet im Februar 2017) durchgeführt. 
Das Untersuchungsgebiet wurde auf besonders oder streng geschützte  Tierarten 
untersucht. Auf Basis der brutzeitlichen Beobachtungen 2015 haben zwei Flächen 
innerhalb des Plangebietes eine mittlere Bedeutung als Brut - und Nahrungsrevier 
für Vogelarten mit ungünstigem bis schlechtem Erhaltungszustand. Eine Einzelar t-
prüfung erfolgte für den Stieglitz, Girlitz, Gartenrotschwanz und die Wacholderdro s-
sel. Eine Böschung im Osten des Untersuchungsgebietes außerhalb des Eingriff s-
bereiches bietet der streng geschützten Zauneidechse einen Lebensraum. Eine 
Einzelartprüfung wurde durchgeführt. Hin weise auf eine potentielle Nutzung durch 
weitere streng geschützte Tierarten (z.B. Fledermäuse, Amphibien) wurden nicht 
gefunden. 
Zur Vermeidung der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG wurden Vermeidungs-, 
Minimierungs- und/oder Ausgleichs - sowie Ersatzmaßnahmen im Umweltbericht 
formuliert und im Bebauungsplan als Festsetzungen und Hinweise aufgenommen . 
Unter Berücksichtigung der Wirkungsprog nose und der vorgesehenen Maßnahmen 
treten keine Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG ein. 
8.3 Schalltechnische Untersuchung 
Mit dem Bericht über die Durchführung einer Schallimmissionsprognose der  Infra-
Serv GmbH & Co. Wiesbaden KG vom  22. Juli 2016 wurde eine schalltechnische 
Untersuchung durchgeführt. 
Die Ergebnisse der Berechnungen zu Verkehrslärm, Gewerbe - und Sportanlagen-
lärm zeigen jeweils Unterschreitungen der spezifischen Immissionsrichtwerte. 
Lediglich an einem Immissionsort, der Maulbee rallee 8, wird in der Nachtzeit von 
05:00 Uhr bis 06:00 Uhr der Immissionsrichtwert der TA Lärm ( Technische Anlei-
tung zum Schutz gegen Lärm) um ca. 2 dB(A) überschrit ten. Dies liegt daran, dass 
zusätzlich zu den Schichtmitarbeitern bereits Mitarbeiter der Normalschicht vor 
06:00 Uhr auf dem Parkplatz ankommen. Da nur ein Immissionsort von dieser Situa-
tion betroffen ist, wird die Nachtzeit gemäß TA Lärm Nr. 6.4 Abs.  2 um eine Stunde 
verschoben (Variante B). Die Berechnung aus Variante B (Nachtstunde 21:00 Uhr 
bis 22:00 Uhr) zeigt, dass hier die Immissionsrichtwerte für die Nacht bereits eing e-
halten werden. Somit wird hier die Nachtzeit auf 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr versch o-
ben und die achtstündige Nachtruhe in der Nachbarschaft kann sichergestellt wer-
den. 
Nach Forderung des Regierungspräsidiums Darmstadt hat die InfraServ GmbH am 
25.08.2017 eine Stellungnahme verfasst, die die Gesamtbelastung der Geräusche 
an den Immissionsorten Maulbeerallee  8, Am Nordbahnhof  71 und Kleiststraße  1 
nochmals verdeutlicht. 
Am Immissionsort Maulbeerallee 8 liegt eine leichte Überschreitung des Immissions-
richtwertes für die Nacht vor (< 1 dB(A)), die durch die anlagenbedingten Verkehr s-
geräusche der Zufahrt des Parkplatzes über die Maulbeerallee hervorgerufen w ird. 
Ferner legt die Stellungnahme dar, dass ein anderer Standort der Zufahrt aufgrund 
der Verkehrsverhältnisse in der Umgebung nicht möglich und die Zufahrt über die 
Maulbeerallee alternativlos ist. Es wird belegt, dass die Neuplanung zu keiner Ve r-
schlechterung der Immissionssituation an der Maulbeerallee führt und eine Überd e-
ckung der Geräuschimmissionen bedingt durch gewerbliche Tätigkeiten (nach TA -
Lärm) durch die vorhandenen Verkehrsgeräusche (16. BImSchV) vorliegt.

22 
8.4 Altstandort/Altlasten 
Die Auskunft aus der Altflächendatei (ALTIS, Altflächendatei des Landes Hessen) 
hat ergeben, dass sich innerhalb des Plangebiets die Altfläche mit der Schlüssel-
nummer 411.000.000-000.010 mit dem Status „teilsanierte Fläche“ befindet. Bei der 
Fläche handelt es sich um den ehemaligen Parkplatz der Merck KGaA. Hier wurde 
in den 1970er Jahren Boden und Bauschutt aus dem zentralen Bereich des Wer k-
geländes zur Nivellierung des Geländes verwendet. Dieser enthielt teilweise damals 
als unkritisch betrachtete Rückstände aus der ehemaligen Lindanprodukti on (HCH). 
Die aufgeführte Altfläche wurde im Bereich des nördlichen Teils des Parkplatzes be-
reits durch Dekontamination saniert. Die Sanierungsdokumente liegen dem Regie-
rungspräsidium Darmstadt seit Juli 2013 vor und wurden bestätigt. 
Da Verdachtsflächen f lurstücksbezogen erfasst werden, ist auch der südliche Teil 
des Flurstücks in ALTIS erfasst. Im Verlauf der bereits durchgeführten Bauma ß-
nahmen zur Errichtung des Innovationszentrums und zur Neugestaltung des Platzes 
wurde der Boden auf der Fläche ausgetau scht, stellenweise aufgefundene Veru n-
reinigungen wurden dabei vollständig entfernt. Der Verdacht auf eine flächenhafte 
schädliche Bodenveränderung konnte dabei nicht bestätigt werden. Ein Bericht zur 
Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und des erreichten Endzustands ist 
zurzeit in der Aufstellung und wird nach Abschluss dem zuständigen Dezernat B o-
denschutz beim Regierungspräsidium Darmstadt vorgelegt. 
9. Umweltschutz 
9.1 Biodiversität 
Biodiversität – die Vielfalt an Tier und Pflanzenarten sowie ihre genetische Variabili-
tät – ist die essenzielle Voraussetzung einer intakten Natur, die wiederum Leben s-
grundlage für den Menschen ist. Nur ein intakter Naturhaushalt sichert sauberes 
Trinkwasser, saubere Luft zum Atmen, fruchtbare Böden als gesunde Ernährung s-
grundlage und Rohstoffe zur Herstellung von Gebrauchsgütern sowie die erfolgre i-
che Anpassung an Veränderungen wie sie z.B. der Klimawandel erfordert. Die Ök o-
systemdienstleistung der Natur ist von ökonomischer, sozialer und kultureller B e-
deutung. Erhaltung  und Schutz der Biodiversität ist deshalb eine gesamtgesel l-
schaftliche Aufgabe, nicht zuletzt auch in Verantwortung für künftige Generationen 
sowohl im besiedelten als auch unbesiedelten Bereich (§  1 Abs. 1 BNatSchG). Dies 
ist auch in der Hess. Biodiversit ätsstrategie (Broschüre, Hrsg.: Hess Ministerium für 
Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, März 2015) und deren 
Weiterentwicklung (Broschüre, Hrsg. wie vor, Februar 2016) dokumentiert. 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat  den Bericht zum Erhalt der 
Biodiversität in Darmstadt (V. -Nr. 2014/0014) am 12.02.2014 zur Kenntnis geno m-
men. 
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse wurden in diesem Bebauungsplan 
folgende Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversität getroffen: 
- sparsamer Umgang mit Grund und Boden (Binnenentwicklung,  Nachverdich-
tung), 
- extensive Begrünung von mind. 80% der Dachflächen (ohne Technikaufbauten), 
- dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung, 
- Durchgrünung des entstehenden Büro- und Verwaltungsquartiers,  
- Festsetzungen zum Schutz von Natur und L andschaft (Pflanzbindungen und -
gebote), 
- Maßnahmen zum Artenschutz, 
- Hinweise zur Pflege der privaten Grünflächen A, B und C,

23 
- Hinweise zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, 
- Schutz von zum Erhalt  festgesetzten Vegetationsbeständen gem. DIN 18920 
während der Bauphase, 
- Pflanzenlisten für Baum- und Gehölzpflanzungen, 
- Vorgaben zu Größe und Qualität des verwendeten Pflanzmaterials, 
- Einhaltung der Ziele des Klimaschutzes durch die geltenden Bestimmungen  
beim Bau von Gebäuden (Berücksichtigung der EnEV etc.). 
Die Maßnahmen sind ausführlich im Umweltbericht sowie in die textlichen Festset-
zungen eingeflossen. 
9.2 Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung 
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß §  1a BauGB die Vermeidung und 
der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen (Eingriffe) in Natur und 
Landschaft (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) in der Abw ä-
gung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. 
Die Maßgaben des §  1a Abs. 3 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen we r-
den mit einer Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung im Umweltbericht erfüllt. Grundlage 
der Bilanzierung ist der sich aus den Festsetzungen des rechtskräftigen Be bau-
ungsplans A 17 „Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee“ ergebende planungs-
rechtliche Stand (§ 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB) vom 29.01.1978. 
Das Planungsvorhaben trägt im Rahmen der Nachverdichtung des bislang als 
Mischgebiet sowie als Großparkplatz genutzten Stadtraumes der grundsätzlichen 
Forderung des sp arsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung (§  1a Abs. 2 
BauGB). 
Die Eingriffsbilanzierung erfolgt nach der Hessischen Kompensationsverordnung 
vom 01.09.2005. 
Insgesamt entsteht für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein e positive Bi-
lanz an Biotopwertpunkten, womit ein Vollausgleich des Eingriffs innerhalb des Ge l-
tungsbereiches erreicht werden kann. Weitere Ausführungen sind im Umweltbericht 
enthalten. 
9.3 Klimaschutz und -anpassung 
Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB Bestandteil der Begründung zum Bebau-
ungsplan. Dieser stellt neben den Belangen des Umweltschutzes einschließlich des 
Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sowie den 
Belangen des Bodenschutzes gemäß §  1a Abs. 2 BauGB auch die Maßnahmen für 
Klimaschutz und - anpassung gemäß § 1a Abs. 5 BauGB dar. 
Im Bebauungsplan werden Festsetzungen getroffen, um Maßnahmen zu Klim a-
schutz und Klimaanpassung umzusetzen. Die Begrenzung der GRZ auf 0,5 im GE 1 
sowie auf 0,4 im GE 2 ermöglicht einen hohen Durchgrünungsg rad des entstehe n-
den Büro- und Verwaltungsquartiers. Die über den östlich gelegenen Gartenflächen 
entstehende Frisch- und Kaltluft kann auch weiterhin in den Planungsraum bis zur 
Frankfurter Straße gelangen. 
Die Begrünung von mind. 80 % der Dachflächen, die nicht für technische Aufbauten 
benötigt werden, verringert das Risiko, dass sich eine weitere Wärmeinsel im Stad t-
gebiet bildet. 
Darüber hinaus gewährleistet der Erhalt vorhandener Grünstrukturen wie Bäume 
und Gehölze, dass derzeit vorhandene lufthygienische und lokalklimatische Au s-
gleichsfunktionen nicht außer Kraft gesetzt werden. Temperaturextreme werden re-
lativiert, die Respiration der Pflanzen trägt zur Erhöhung der relativen Luftfeuchte 
bei, das Laub filtert Staub und gasförmige Luftverunreinigungen.

24 
10. Inhalt und Begründung der planungsrechtlichen Festsetzungen nach BauGB 
10.1 Art der baulichen Nutzung 
Es wird ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Das Gebiet dient somit 
vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. 
Im Interesse der planerischen Feinsteuerung werden weitere Festsetzungen gemäß 
§ 1 Abs. 5 und 6 BauNVO zum Ausschluss bestimmter Nutzungen getroffen. 
10.1.1 Allgemein zulässige Nutzung 
Im Plangebiet sind Gewerbebetriebe aller Art nach § 8 BauGB allgemein zulässig, 
da hierdurch gewährleistet wird, dass alle vorgesehenen Nutzungen des Rahme n-
plans umgesetzt werden können. 
Die Merck KGaA beabsichtigt, ihre Büro- und Verwaltungsgebäude auf den Bereich 
östlich der Frankfurter Straße auszubauen. Büro- und Verwaltungsgebäude sind im 
Gewerbegebiet nach § 8 BauGB allgemein zulässig. 
Mit der Zulässigkeit von Anlagen für sportliche Zwecke bleibt der Bestand der fi r-
meninternen Sportanlage auch zukünftig gesichert. 
Die allgemein zulässigen Nutzungen wer den u.a. aufgrund der Seveso -III-Richtlinie 
durch Ziff. I Nr. 2.2 der Festsetzungen eingeschränkt (siehe Kapitel 10.1.4). 
10.1.2 Ausnahmsweise zulässige Nutzung 
Die nach §  8 Abs.  2 BauNVO allgemein zulässigen Lagerhäuser und Lage rplätze 
sind gemäß den Festsetzung en des Bebauungsplans unter den Ausnahmetatb e-
stand gestellt. Eine Produktion ist im Plangebiet nicht beabsichtigt  und widerspricht 
dem grundsätzlich angestrebten Gebietscharakter , sodass sowohl Lagerhäuser als 
auch Lagerplätze nur ausnahmsweise zulässig sind. 
Nutzungen, die einen unkontrollierten Besucherverkehr bewirken, sind aufgrund der 
Nähe zu einem Störfallbetrieb nur unter besonderen Vorkehrungen zulässig . Daher 
sind Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke nur aus-
nahmsweise zulässig. A uf Baugenehmigungsebene muss sichergestellt werden, 
dass innerhalb der Achtungsabstände der Merck KGaA Gäste während ihres Au f-
enthalts durch ein Sicherheitskonzept geschützt werden. 
Die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden u.a. aufgru nd der Seveso -III-
Richtlinie durch Ziff.  I Nr.  2.2 der Festsetzungen einge schränkt (siehe Kapitel 
10.1.4). 
10.1.3 Nicht zulässige Nutzung 
Im Gewerbegebiet GE 1 und GE 2 sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO und §  1 Abs. 6 
BauNVO Wohnungen für Aufsichts - und Bereitschaftspersonen sowie für Betr iebs-
inhaber und Betriebsleiter unzulässig, um dem Abstandsgebot der Seveso –III-
Richtlinie und § 50 BImSchG gerecht zu werden. 
Die nach §  8 Abs.  2 BauNVO allgemein zulässigen ö ffentlichen Betriebe können 
aufgrund der Nähe zum Störfallbetrieb nicht zugelassen werden. Sie werden daher 
i. V. m. § 1 Abs. 6 BauNVO als nicht zulässig festgesetzt. 
Der Ausschluss von Tankstellen ist aus verkehrlichen und städtebaulichen Gründen 
geboten. Weitere Zielverkehre, die  Tankstellen hervorrufen , sollen die Frankfurter 
Straße nicht belasten. Zudem befindet sich an der Frankfurter Straße südlich des 
Nordbahnhofs bereits eine Tankstelle. 
Um die Wertigkeit des Standortes nicht zu gefährden und Konflikte mit den ang e-
strebten Nutzungen zu vermeiden, w erden Vergnügungsstätten ausgeschlossen. 
Betriebe und Nutzungen, die der gewerblichen sexuellen Betätigung und Zurscha u-
stellung dienen sowie Spielhallen, stehen der Realisierung eines modernen Gewer-

25 
bestandorts unabhängig vom Unternehmen grundsätzlich entgegen. Das Plangebiet 
befindet sich im Bereich außerhalb einer stetigen sozialen Kontrolle, sodass ein 
Trading-Down-Effekt ohne Ausschluss der genannten Nutzung nur schwer verhi n-
dert werden kann.  Zudem ist eine öffentliche Nutzung aufgrund der Störfallprobl e-
matik nicht zulässig. 
10.1.4 Einschränkung der zulässigen und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen 
Die aufgeführten zulässigen und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden 
durch die Festsetzungen in Ziff.  I Nr.  2.2 gemäß §  1 Abs.  5 BauNVO i. V. m. § 1 
Abs. 9 BauNVO eingeschränkt. 
Betriebsbereiche 
Der Leitfaden  KAS-18 (Empfehlungen f ür Abstä nde zwischen Betriebsbereichen 
nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Ba u-
leitplanung - Umsetzung § 50 BImSchG ) wird auf alle Betriebsbereiche, in denen 
gefährliche Stoffe oberhalb der Mengenschwellen des Anhangs 1 der 12.  BImSchV 
vorhanden sind, angewendet. Daher werden mit der Festsetzung nach Ziffer  I 
Nr. 2.2.1 alle Anlagen ausgeschlossen, die einen neuen Betriebsbereich im Sinne 
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 3 Abs. 5a BImSchG) bilden und somit zu 
berücksichtigende Achtungsabstände zwischen potenziellen Störfallbetrieben und 
schutzwürdigen Nutzungen entstehen lassen. Der von Merck KGaA durch den west-
lich der Frankfurter Straße gelegenen Betriebsbereich verursachte Achtungsabstand 
soll nicht vergrößert werden. 
Diese Festsetzung erfolgt auf Bebauungsplanebene  um für den Rechtsanwender 
möglichst frühzeitig ein hohes Maß an Klarheit zu schaffen , obwohl das Pla nungs-
ziel auch auf der Genehmigungsebene gesteuert werden kann. 
Öffentliche genutzte Gebäude und Anlagen 
Nach Ziffer I Nr. 2.2.2 sind keine öffentlich genutzten Gebäude und Anlagen zulä s-
sig, um Konflikte mit der Seveso -Problematik auszuschließen. Gemäß §  50 BI m-
SchG ist die Ansiedlung von schutzbedürftigen Nutzungen, zu denen öffentlich g e-
nutzte Gebäude und Anlagen zählen, im Auswirkungsbereich von Betriebsbereichen 
zu vermeiden. 
Eine Besonderheit der Merck KGaA am Standort Darmstadt stellt der Publikumsver-
kehr dar. Der Publikumsverkehr der Merck KGaA fällt hierbei nicht unter die Katego-
rie der öffentlichen Nutzung. Es handelt sich sowohl um Tagesbesucher des tägl i-
chen Geschäftsbetriebs als auch um größere Gästegruppen für besondere Events 
der Merck KGaA. Für  beide Kategorien gilt, dass ein Betreten des Werkgeländes 
nur auf Einladung der Merck KGaA, bzw. nach Anmeldung bei dieser erfolgen kann, 
damit alle erforderlichen Sicherungsvorkehrungen gewährleistet werden können.  
Entsprechende Sicherungsmaßnahmen sind vom Betrieb vorzusehen und in einem 
Sicherheitskonzept darzustellen. Besucher sind z. B. der Obhut des zu besuchen-
den Mitarbeiters der Merck KGaA  in der Weise zuzuordnen, dass sie von dieser 
Person im Alarmierungsfall hinsichtlich ihres richtigen Verha ltens angehalten we r-
den können. 
Ein solches Sicherheitskonzept wird auf der Genehmigungsebene geprüft und ist 
Voraussetzung für die Zulässigkeit von Nutzungen mit Publikumsverkehr. 
Im Bebauungsplan ist kein expliziter Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben vorge-
sehen, da dies nicht erforderlich ist. Einzelhandelsbetriebe fallen in die Kategorie ei-
nes öffentlichen Betriebes bzw. eines öffentlich genutzten Gebäudes , da sie dazu 
bestimmt und geeignet sind von der Öffentlichkeit, einem grundsätzlich unb e-
schränkten Personenkreis aufgesucht zu werden. Öffentlich genutzte Gebäude und 
Anlagen sowie öffentliche Betriebe sind wie bereits erwähnt im Bebauungsplan aus-
geschlossen.

26 
Sonstige Gewerbebetriebe 
Zusätzlich zu Vergnügungsstätten werden auch sonstige Gewerbebetriebe, die auf 
Darstellung oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind, als unz u-
lässig festgesetzt. Es sind von derartigen Nutzungen ähnliche Negativauswirkungen 
auf das Gebiet zu erwarten wie von Vergnügungsstätten. 
Fremdwerbung 
Über die Einschränkung, dass nur Werbeanlagen an der Stätte der Leistung zulä s-
sig sind, soll gesteuert werden, dass keine Fremdwerbung im Plangebiet entsteht. 
10.1.5 Betriebssportanlage 
Die Anlage für sportliche Zwecke, die bereits im Beb auungsplan A  17 gesichert 
wurde, ist weiterhin allgemein zulässig. Die bestehende Betriebssporthalle (BSH) 
soll an ihrem bisherigen Standort in der Grünfläche östlich der gewerblichen Nu t-
zung erhalten bleiben, damit auch weit erhin zur Ergänzung des Arbeitsalltages ein  
betriebsinternes Sportangebot vor Ort angeboten werden kann. 
10.2 Maß der baulichen Nutzung 
10.2.1 Grundflächenzahl - GRZ 
Die Grundflächenzahl wird im Gewerbegebiet GE  1 auf 0,5 und im Gewerbegebiet 
GE 2 auf 0,4 begrenzt. Die Grundflächenzahl orientiert sich an den im Rahmenplan 
abgeprüften Grundflächen. Die Grundflächenzahlen von 0,5  und 0,4  liegen damit 
deutlich unter der Obergrenze für Gewerbegebiete nach § 17 BauNVO von 0,8. Ziel 
der städtebaulichen Struktur ist es, das Gelände der Merck KGaA im Vergleich zum 
westlich gelegenen Werk stärker aufzulockern  und zu durchgrünen . Der Beba u-
ungsplan A 17.2.1 „Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee“ sieht vier Baufens-
ter (zwei straßenparallele Baufenster an der Frankfu rter Straße, zwei  im rückwärti-
gen Bereich) im Gewerbegebiet  vor. Der gro ßzügige Umriss de r überbaubaren 
Grundstücksfläche soll vielfältige Entwicklungs- bzw. Bebauungsmöglichkeiten ein-
räumen. 
Eine Überschreitung  der festgesetzten Grundflächenzahl zugunsten von  Garagen 
und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und 
Tiefgaragen ist gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 (sog. GRZ II) bis zu einer GRZ von ma-
ximal 0,8 zulässig . Die vom Verordnungsgeber vorgesehen e Überschreitung dient 
beispielsweise der Errichtung von Erschließung sanlagen, Wegen, Stellplätzen und 
Nebenanlagen. Ferner ist e ine Überschreitung für die Errichtung von Tiefgaragen 
notwendig, um Ersatz für die oberirdisch wegfallende Parkplatzfläche zu schaffen. 
10.2.2 Geschossflächenzahl - GFZ 
Im Gewerbegebiet GE  1 liegt die Geschossfl ächenzahl (GFZ) bei 1,8 und im G e-
werbegebiet GE 2 bei 1,4. Die Ermittlung der Geschossflächenzahl wurde im Ra h-
menplan städtebaulich überprüft. 
Die Abstufung der Geschossflächenzahlen ergibt sich aus dem städtebaulichen 
Grund, unterschiedlich verdichtete Bereiche im Plangebiet zu schaffen. In Richtung 
Frankfurter Straße soll ein Gebiet entstehen, in welchem die Höhenentwicklung der 
Bebauung westli ch der Frankfurter Straße aufgenommen und so ein räumliches 
Gegengewicht zur gegenüberliegenden Bestandsbebauung geschaffen wird. Der 
Bereich im Plangebiet, der an den Freiraum im Osten und die Maulbeerallee im 
Norden angrenzt, wird mit einer niedrigeren G FZ begrenzt, damit ein Übergang in 
den Landschaftsraum und zum Naturdenkmal Maulbeerallee entsteht. 
Die festgesetzten Geschossflächenzahlen von 1,8 und 1,4 unterschreiten die in § 17 
BauNVO vorgesehene Obergrenze von 2,4 deutlich. Dies begründet sich darin,

27 
dass die Fläche für Büronutzung und Dienstleitungen auf ca. 100.000  m2 begrenzt 
werden soll. Dieser Wert ergibt sich aus dem Rahmenplan und wurde bei der Ermitt-
lung der Leistungsfähigkeit der Frankfurter Straße im Verkehrsgutachten (siehe K a-
pitel 8.1) angesetzt. 
Um den neu generierten Bedarf an Stellplätzen (ca. 1000 Stellplätze) sowie die 
wegfallenden Stellplätze der Stellplatzanlage (ca. 2500 Stellplätze) zu decken, we r-
den im Plangebiet neben Tiefgaragen auch Parkhäuser und evtl. Garagengeschos-
se benötigt. Die Geschossfläche vom bestehenden Parkhaus im Nord -Westen des 
Plangebiets sowie die Planung eines weiteren Parkhauses ist in der Berechnung der 
GFZ berücksichtigt und den 100. 000 m² Bürofläche zuzurechnen. Da noch keine 
weiteren Hochbauplanungen vorliegen, kann der zusätzliche Bedarf an Garageng e-
schossen noch nicht betrachtet werden. Um eine präzise Steuerung und Begre n-
zung der Flächen für Büronutzung und Dienstleistungen auf c a. 100.000  m² vo r-
nehmen zu können, werden Garagengeschosse nach § 21a Abs. 4 BauNVO bei der 
Berechnung der Geschossfläche nicht berücksichtigt. 
10.2.3 Höhe baulicher Anlagen 
Die Höhe der baulichen Anlagen wird über die maximale Gebäudehöhe bestimmt. 
Die Höhenplanung sieht vor, die Bebauung zum östlich gelegenen Freiraum abz u-
stufen. An der Frankfurter Straße und im Großteil des Plangebiets wird die maxima-
le Gebäudehöhe auf höchstens 16 m festgesetzt. Im östlichen Bereich im Gewerbe-
gebiet GE 2 zur freien Landschaft wird die maximale Gebäudehöhe auf höchstens 
10 m festgesetzt. An der Frankfurter Straße ist als Pendant zum Pützerturm und zur 
städtebaulichen Rahmung des sog. Emanuel-Merck-Platzes eine Bebauung von 
maximal 21 m Höhe zulässig. Diese Festsetzung berücksichtigt, dass die oberste n 
Gebäudekanten nicht höher als zur Traufe des unter Denkmalschutz stehenden 
Pützerturmes (22,15 m) aufragen dürfen. 
Der Höhenbezugspunkt liegt auf der Frankfurter Straße im nördlichen Bereich des 
Geltungsbereichs. Der Bezugspunkt B wird auf 132,00 m ü. NN beziffert. 
Um Konflikten mit den Höhenfestsetzungen aufgrund der  topographischen Verhält-
nisse und damit verbundenen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungs-
plans vorweg zu greifen, kann von der festgesetzten Höhenlage um maximal 0,75 m 
abgewichen werden, wenn dies aus technischen, wirtschaftlichen oder städtebaul i-
chen Gründen im Zuge der weiteren Planung erforderlich wird, um die Planungszi e-
le zu erreichen. Da das Plangebiet eine ruhige Topographie au fweist und über den 
gesamten Geltungsbereich um etwa 70  cm von Norden nach Süden abfällt, kann 
diese Ausnahme nur in Einzelfällen gerechtfertigt werden. 
Für die Betriebssporthalle BSH wird eine Höhe von 9,00 m über dem Bezugspunkt 
B entsprechend der Bestandssituation festgesetzt. 
Zur Gestaltung der fü nften Fassade dürfen Staffelgeschosse, die keine Vollg e-
schosse sind , sowie notwendige Aufzugsüberfahrten und Dachaufbauten für G e-
bäudetechnik die festgesetzte maximale Gebäudehöhe GH um maximal 3,0  m 
überschreiten. Damit Aufba uten nicht wie Vollgeschoss e vom Straßenraum oder 
den Wegeflächen wahrgenommen werden, muss di e Überschreitung allseitig mi n-
destens einen Abstand entsprechend der Höhe des Aufbaus zur darunterliegenden 
Gebäudeaußenwand aufweisen. 
10.3 Abweichende Bauweise 
Im Be bauungsplan wird die a bweichende Bauweise mit seitlichem Grenzabstand 
gemäß §  22 Abs.  4 BauNVO festgesetzt, da mit der offe nen oder geschlossenen 
Bauweise das planerisch angestrebte Ziel nicht erreicht werden kann. Die ab wei-
chende Bauweise (a) sieht vo r, dass ein Baukörper mehr als 50  m lang sein kann, 
aber maximal 75 m lang sein darf. Die geschlossene Bauweise würde dem Bestr e-

28 
ben widersprechen , ein aufgelockertes Gewerbegebiet zu realisieren. Die offene 
Bauweise gemäß § 22 BauGB mit e iner Baukörperlänge bis 50 m ist für viele G e-
werbeeinheiten sowie für das bestehende Parkhaus zu gering. 
10.4 Überbaubare Grundstücksfläche / nicht überbaubare Grundstücksfläche 
Die überbaubare Gr undstücksfläche ist der Teil des  Baugrundstücks, auf dem das 
zulässige Maß der baulichen Nutzung realisiert werden darf. Im Bebauungsplan wird 
die überbaubare Grundstücksfläche durch eine Baugrenze gemäß §  23 Abs.  3 
BauNVO festgesetzt, so dass Gebäude und Gebäudeteile diese grundsätzlich nicht 
überschreiten dürfen. Eine Überschreitung der Baugrenze durch untergeordnete 
Bauteile bis zu einer Tiefe von 2,0  m ist nur zulässig, sofern der Anteil des vortr e-
tenden Gebäudeteils ein Drittel  der Breite der jeweilig en Außenwand nicht übe r-
schreitet. Mit der Überschreitung sollen unvorhergesehene Planu ngserfordernisse 
oder nachträglich zu ergänzende Bauteile ermöglicht werden. Damit die Flächen mit 
Pflanzbindung und Pflanzgebot  I und II nicht beeinträchtigt werden, wurde entlang 
dieses Schutzstreifens die Baugrenze um 2  m zurückgenommen. Damit wird ve r-
hindert, dass untergeordnete Bauteile in die Schutzpflanzungen hineinragen. 
Gleichzeitig trägt dies zum Schutz der Baum - und Gehölzbestände während der 
Bauphase bei. 
Für die Fläche mit Pflanzgebot III ist kein Abstand erforderlich, da eine Bepflanzung 
erst nach Fertigstellung des Hochbaus erfolgt und somit keine Schädigung der 
Pflanzen in der Bauphase zu erwarten ist. 
Im Bebauungsplan wird geregelt, dass z wischen den westlichen und östlichen Bau-
fenstern in der nicht über baubaren Grundstücksfläche gemäß §  23 Abs. 5 BauNVO 
eine Erschließungsfläche zulässig ist. 
Da die Planungen für das Gebiet noch nicht konkret genug sind, kann noch keine 
exakte Lage der Erschließungsfläche festgesetzt werden. Die Richtung der E r-
schließungsfläche und ihre Funktion (Nord -Süd-Verbindung zwischen sog. Kleiner 
Frankfurter Straße und Maulbeerallee) werden in der Planzeichnung mit einem Pfeil 
beschrieben. Der Pfeil setzt die Lage der Erschließungsfläche  nur exemplarisch 
fest. Die maximal zulässige Breite beträgt 7,00 m. 
10.5 Stellplätze und Garagen 
Im Gewerbegebiet wird eine Vielzahl von Stellplätzen sowohl für die neu geplanten 
Arbeitsplätze als auch als Ersatz für die wegfallende Stellplatzfläche  benötigt. Der 
überwiegende Anteil der erforderlichen Stellplätze soll in Tiefgaragen und Par khäu-
sern untergebracht werden . Auf den  Flächen mit Pflanzbindung  und Pflanzgebot  
sowie auf dem sog. Emanuel-Merck-Platz sind Stellplätze ausgeschlossen, um den 
jeweiligen Charakter der Flächen zu schützen. 
Um zu verhindern, dass einzelne Garagen auf den Baufeldern entstehen und die 
städtebauliche Ordnung dadurch beeinträchtigt wird, müssen Garagen in die Haupt-
körper integriert werden oder als selbst ständige Sammelgaragen (Parkhaus) errich-
tet werden. 
Sammelgaragen sind als selbstständige Baukörper zulässig, da diese harmonisch in 
die städtebauliche Struktur eingebunden werden können. Zudem ist es städteba u-
lich erwünscht, die Stellplätze in Tiefgaragen und Sammelgaragen zu bündeln, um 
den Versiegelungsgrad des Plangebiets niedrig zu halten.

29 
10.6 Verkehrsflächen, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 
10.6.1 Öffentliche Verkehrsfläche 
Die Verkehrsflächen der Frankfurter Straße, der Maulbeerallee und des Schrebe r-
wegs werden als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Auf Ebene der Bauleitpl a-
nung werden keine Aussagen zur Gestaltung, zu den Fahrbahnspuren, den Ha l-
tepositionen der öffentlichen Verkehrsmittel oder den Verkehrsregeln getroffen. Die 
Leistungsfähigkeit wurde über ein entsprechendes Gutachten (siehe Kapitel 8.1) 
geprüft und bestätigt. 
Um die Erschließung des Plangebiets weiterhin auch über die Maulbeerallee zu er-
möglichen, sind drei Ein- und Ausfahren mit einer Gesamtbreite von insgesamt ma-
ximal 21 m zulässig. Die Begrenzung erfolgt, um eine Beeinträchtigung der als Na-
turdenkmal sowie gemäß §  30 BNatschG geschützten Maulbeerallee auszuschlie-
ßen. Die 21,00  m Gesamtbreite orientieren sich an den bereits bestehenden Ein- 
und Ausfahr ten. Der Bestand soll gesichert, aber nicht erweitert  werden, um d en 
Eingriff in die Allee so gering wie möglich zu halten. 
10.6.2 Private Verkehrsfläche 
Die sog. Kleine Frankfurter Straße w ird als private Verkehrsfläche im Bebauungs-
plan festgesetzt. Die Straße ist bereits heute eine Privatstraße und wird als Bestand 
in den Bebauungsplan übernommen. 
10.6.3 Private Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ 
Der sog. Emanuel-Merck-Platz wird als private Verkehrsfläche besonderer Zweck-
bestimmung Fußgängerbereich festgesetzt. Die Fläche dient als Platz und findet i h-
re Fortsetzung jenseits der Frankfurter Straße im Westen. Über diese beiden fla n-
kierenden Plätze wird eine Eingangssituation für das Werkgelände westlich und öst-
lich der Straße gebildet. 
10.7 Private Grünflächen 
Die Grünflächen westlich des Schreberwegs, die bereits im Bebauungsplan A 17 als 
Grünflächen gesichert wurden, sind weiterhin als private Grünflächen gemäß 
§ 9 Abs. 1 Nr. 15  (u. 25) BauGB festgesetzt. Sie nehmen eine wichtige Funktion als 
Übergang zwischen de n intensiv genutzten Stadträumen entlang de r Frankfurter 
Straße und der freien Landschaft östlich des Schreberwegs ein. Im Laufe der Jahre 
bildeten sich drei differenzierte Bereiche unterschiedlicher Nutzungsintensitäten 
aus, die wie folgt gesichert werden: 
10.7.1 Private Grünfläche A, Zweckbestimmung „Obsthain“ 
Die Merck KGaA hat mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Vereinbarung getrof-
fen, dass sie  für die auf dem Betriebsgelände westlich der Frankfurter Straße en t-
nommenen Bäume, Ersatzpflanzungen auf der im Bebauungsplan  A 17 ausgewie-
senen Grünfläche vornimmt. Dies ist vorrangig auf der Fläche zwischen der Spor t-
anlage und der Maulbeerallee erfolgt, die nun als Private Grünfläche „A“ gesichert 
wird. Infolge der Pflanzmaßnahmen entstand eine halboffene Rasen - / Wiesenfl ä-
che. 
Durch eine Extensivierung der Pflege der Fläche (2 bis max. 3 Mahden / a) wird die 
Entwicklung einer halboffenen, blüten- und kräuterreichen Wiese angestrebt. Um ei-
ne Nährstoffanreicherung des natürlicherweise mageren Standortes zu vermeiden , 
ist das Mähgut im Anschluss an die Mahd aufzunehmen und fachgerecht zu entsor-
gen.

30 
Die flächige Verwendung von Düngemitteln ist nicht zulässig. Im Zuge von Neua n-
pflanzungen von Bäumen und Gehölzen ist die Gabe von Düngemitteln im Rahmen 
der Fertigstellungs- / und Entwicklungspflege möglich. 
Die B estandsgehölze sind fachgerecht zu pflegen und zu unterhalten.  Abgängige 
Bäume und Sträucher sind durch entsprechende N eupflanzungen gemäß der 
Pflanzliste zu ersetzen und dauerhaft zu pflegen. 
Das Anlegen von Wegen und befestigten Flächen ist ausgeschlossen. Die Fläche 
soll sich möglichst ungestört entwickeln können. 
Sofern die vorhandenen Gehölz - und Baumbestände dies zulassen, ist die Anlage 
einer Rasen- / Wiesenmulde als zusätzliche Fläche zur Versickerung von unbelaste-
tem Niederschlagswasser zulässig. I nfolge der sandigen Böden ist davon auszug e-
hen, dass das Niederschlagswasser rasch versickert und keine dauerhaften Ve r-
nässungserscheinungen auftreten. 
10.7.2 Private Grünfläche B, Zweckbestimmung „Grüne Achse“ 
Die Grünfläche führt die g rüne Achse, die das Büroqu artier von West nach Ost 
durchquert, nach Osten hin fort. 
10.7.3 Private Grünfläche C, Zweckbestimmung „Betriebssportanlage“ (BSA) 
Die bestehende Betriebssportanlage, die bereits über den rechtskräftigen Beba u-
ungsplan A 17 gesichert war, soll in ihrer Lage und Größe erhalten werden. Hierzu 
wird eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Betriebssportanlage auf den 
Bestandsflächen festgesetzt. Der Grüncharakter der Anlage ist prägend für die Fl ä-
chen, da es sich um einen Rasenplatz mit Rahmengrün handelt. 
Die Sportanlage wird ausschließlich als Betriebssportanlage genutzt. Darüber hi n-
ausgehende sportliche Veranstaltungen und Nutzungen von externen Personen 
sind infolge der Restriktionen, die sich aus den Bestimmungen der Störfallveror d-
nung ergeben, nicht zulässig. 
Die bestehende Betriebssporthalle bleibt weiterhin durch ein Baufenster planung s-
rechtlich gesichert. 
10.8 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft 
Die Eingriffs - / Ausgleichsbilanzierung im Rahmen der Umweltprüfung ergab eine 
positive Biotopwertbilanz. Trotzdem sind während der Bauphase zeitweilige Beein-
trächtigungen zu erwarten. Daher wurden für die temporären Auswirkungen  bei-
spielsweise Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (I. Nr. 9.4 und I. Nr. 9.5) 
sowie zur Kompensation (V. Nr. 5) in den Bebauungsplan aufgenommen. 
Durch das Abrücken der geplanten Baufenster von den Flächen mit Pflanzbindung 
und Pflanzgeboten werden bereits im Vorfeld potenzielle Beeinträchtigungen der 
vorhandenen V egetationsstrukturen sowie der darin befindlichen Habitate vermi e-
den. 
10.8.1 Dachbegrünung 
Die extensive Begrünung mit Gras-Kraut-Gesellschaften von 80 % der Dachflächen, 
die nicht für Technikaufbauten genutzt werden, bietet  vergleichsweise ungestörte 
Flächen als Rückzugsräume für flugfähige Insekten, Falter und Schmetterlinge  und 
trägt zur Verbesserung des Kleinklimas bei. 
Darüber hinaus leistet sie einen wesentlichen Beitrag zum dezentralen Rückhalt von 
Niederschlagswasser. Das von den nicht begrünten Dachfläche n abfließende Ni e-
derschlagswasser ist dezentral zu bewirtschaften bzw. auf den nicht  bebaubaren 
Grundstücksflächen zu versickern.  Zur Entlastung des städtischen Abwassersy s-

31 
tems wird das Sammeln von Regenwasser in Zisternen und die Nutzung von 
Brauchwasser empfohlen. 
10.8.2 Oberflächenbefestigung 
Parkplätze und Stellplätze sind mit wasserdurchlässiger Deckschicht herzustellen , 
um eine natürliche Versickerung von Niederschlagswasser zu gewährleisten. 
10.8.3 Niederschlagswasserversickerung 
Nach §  37 Abs.  4 HWG ist das anfallende, nicht behandlungsbedürftige Niede r-
schlagswasser der Dachflächen, privater Verkehrsflächen und sonstiger befestigter 
Flächen der privaten Baugrundstücke zu sammeln und soll verwertet werden, sofern 
wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. 
Zur Minimierung der Beeinträchtigungen des natürlichen Wasserhaushaltes und zur 
Entlastung von Entwässerungsanlagen wird festgesetzt, dass die befestigten 
Grundstücksfreiflächen, wie z. B. Wege, Zufahrten und sonstige  befestigte Flächen 
auf den Baugrundstücken so herzustellen sind, dass Niederschläge ohne Einleitung 
in die Abwassersysteme beseitigt werden können. Restabflüsse sind breitflächig in 
den angrenzenden nicht bebaubaren Grundstücks- / Pflanzflächen zurückzuhalten. 
Nur wenn die Kapazitäten zum Rückhalt bzw. zur flächigen Versickerung erschöpft 
sind, erfolgt eine Einleitung der Spitzenlast in die werkseigene Kläranlage. 
10.8.4 Maßnahme Artenschutz 
Die Festsetzungen zur Beleuchtung dienen dem Schutz von Insekten und Vög eln. 
Außerdem wird hierdurch die „Lichtverschmutzung“ im Stadtgebiet Darmstadt redu-
ziert. 
10.8.5 Private Grünfläche B – Artenschutz von Eidechsen 
Entlang der Grenze zu dem Grundstück Schreberweg 50 (Flurstücksnummer 148/1) 
wurden Zauneidechsen beobachtet. Infolge dessen ist die Ergreifung artenschut z-
rechtlicher Maßnahmen zum Schutz der Eidechsenpopulation erforderlich. Dies 
sind: 
 Frühzeitige Mahd der Fläche mit einem Balkenmäher (reduziertes Verle t-
zungs- und Tötungsrisiko der Tiere). 
 Errichtung eines Reptilienschutzzaunes, der von den Tieren in östlicher 
Richtung überwunden werden kann. 
 Qualifizierte Umweltbaubegleitung bei Errichtung fliegender Bauten, die an 
dieser Stelle regelmäßig von der Merck KGaA für Events aufgestellt werden. 
Gegebenenfalls noch auf der Fläche befindliche Tiere können dann auf die 
sichere Seite östlich des Zaunes gebracht werden. 
10.9 Anpflanzung und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzun-
gen 
10.9.1 Schutzpflanzung – Pflanzgebot I und II 
Der Rahmenplan sieht die Erweiterung der bestehenden Schutzstreifen entlang der 
Frankfurter Straße sowie der Maulbeerallee vor. Dem wird durch die Ausweisung 
von Pflanzgeboten Rechnung getragen. Es ist vorgesehen, dass mindestens 50 % 
der Flächen mit Pflanzgebot mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden. Auf den 
verbleibenden Flächen sollen sich blütenrei che Blumen-Gras-Gesellschaften entwi-
ckeln, die insgesamt nur eine reduzierte Pflege benötigen und t rotzdem dem B e-
trachter einen ansprechenden Anblick bieten.

32 
10.9.2 Schutzpflanzung – Pflanzgebot III 
Die grüne Achse vom sog. Emanuel-Merck-Platz bis zum Schreberweg ist ein zen t-
rales Gestaltungselement des städtebaulichen Rahmenplans, das nun als Fläche 
mit Pflanzgebot III im Bebauungsplan zeichnerisch und textlich festgesetzt wird. Wie 
bereits im Rahmenplan vorgesehen, verbindet die Fläche den inte nsiv genutzten 
Stadtraum mit den angrenzenden Freiflächen. Dies soll sich auch i n der Gestaltung 
widerspiegeln. 
Um den Charakter und Zweck der Schutzpflanzung zu ermöglichen, soll die Versie-
gelung auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Aus diesem Grund sind mindestens 
25 % der Fläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Die Anlage von fußläu-
figen Wegeverbindungen mit Sitzgelegenheiten, Wiesen - / Rasenmulden zur R e-
genwasserrückhaltung und, sofern erforderlich , Zuwegungen für die Feuerwehr in 
Gebäudenähe (exklusive der Feuerwehraufstellflächen) ist zulässig. Die Fläche wird 
durch maximal drei in Nord -Süd Richtung verlaufende Erschließungsanlagen unter-
brochen. 
Im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan verpflichtet sich der Vorhabentr ä-
ger dazu, die Fläche mit Pflanzgebot III zu nicht mehr als 65 % zu versiegeln. 
10.9.3 Private Grünfläche A, Zweckbestimmung „Obsthain“ 
Die Festsetzungen sichern den Erhalt der bestehenden Grün strukturen. Die Zuläs-
sigkeit von Mulden zur dezentralen Versickerung ist unter Wahrung der vorhand e-
nen Grünstrukturen festgesetzt, damit die Flächen bei der Entwicklung des Plang e-
biets herangezogen werden können. Zudem ist ein 10-12 m breiter Streifen für den 
eventuellen Neubau eines städtischen Kanals gesichert. 
10.9.4 Private Grünfläche B, Zweckbestimmung „Grüne Achse“ 
Die Festsetzungen sichern den Erhalt der bestehenden Grünstrukturen. 
10.9.5 Flächen für Sportanlagen – Betriebssportanlage 
Um den  Grüncharakter der Betr iebssportanlage zu erhalten, werden grünordner i-
sche Festsetzungen getroffen. 
Die Fortführung der Wegeanbindung vom Gewerbegebiet zum Schreberweg in einer 
Breite bis zu maximal 3,50 m ist zulässig, um die Anbindung des Plangebiets an den 
Schreberweg für den Fuß- und Radverkehr zu ermöglichen. Die Versiegelung ist auf 
das notwendige Maß zu begrenzen. 
Die Bäume und Gehölze entlang des Schreber wegs sowie rund um die Betrieb s-
sporthalle sind zu erhalten, fachgerecht zu pflegen und bei Verlust zu ersetzen. 
Der Rasenplatz ist zur Sicherung der Versickerungsfähigkeit der Böden zu erhalten. 
Der Umbau zu einem Kunstrasenplatz ist nicht zulässig. 
Sollte im Rahmen möglicher Sanierungsmaßnahmen der Betriebssportanlage in den 
Boden eingegriffen werden, so ist frühzeitig das Landesamt für Denkmalpflege Hes-
sen (hessenARCHÄOLOGIE) zu informieren und vor Beginn der Arbeiten gegeb e-
nenfalls eine geophysikalische Prospektion durchzuführen. Anhand der auf einem 
Luftbild sichtbaren unterschiedlichen Vegetationsentwicklungen auf dem Sportge-
lände bestehen Verdachtsmomente, die das Vorkommen potenzieller Bodenfunde 
vermuten lassen. 
10.9.6 Anzupflanzende Bäume 
Auf den Baugrundstücken in den Gewerbegebieten GE 1 und GE  2 wird die Pfla n-
zung eines Laubbaumes  je angefangene 800  m² Grundstücksfläche festgesetzt. 
Damit soll eine ausreichende Durchgrünung sichergestellt werden.

33 
Entsprechend der Größe der auf der Fläche des bisherigen Firmenparkplatzes en t-
fallenden Bäume werden in den textlichen Festsetzungen Angaben zu Größe und 
Qualität der zu pflanzenden Bäume formuliert. 
Von den festgesetzten Standorten für anzupflanzende Bäume kann bis zu 5  m ab-
gewichen werden, um keine Zwänge in der Umsetzung der Planung entstehen zu 
lassen. So kann die Anzahl der anzupflanzenden Bäume gesichert werden, ohne 
dass z. B. die Planung von Erschließungsflächen erschwert wird. 
10.9.7 Zu erhaltende Bäume 
Die Baum - und Gehölzbestände  binden das Plangebiet in das Stadt - und Lan d-
schaftsbild ein. Sie bilden wichtige Vernetzungselemente zwischen dem intensiv 
genutzten Stadtraum im Wes ten und den extensiver genutzten Flächen östlich des 
Schreberwegs. Darüber hinaus bieten sie insbesondere während der Bauphase 
wichtige Ausweichhabitate für Vögel und Insekten. 
10.9.8 Grundstücksfreiflächen 
Entsprechend § 1a Abs. 1 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend 
umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu 
begrenzen. Die Festsetzungen dienen der Versickerung des Niederschlagswassers 
und damit der Minimierung der durch Versiegelung bewirkten, negativen Auswirkun-
gen auf Boden, örtliches Klima und Wasserhaushalt. Außerdem wird die Sicherung 
eines möglichst großen Anteils zusammenhängender Vegetationsflächen ang e-
strebt. 
Die Gehölze dienen insbesondere der gestalterischen Aufwertung der Grünflächen 
und ihrer Umgebung. Aus ökologischer Sicht ist die klimawirksame Beschattung von 
Relevanz. Aufgrund des damit verbundenen Grünvolumens werden auch Immiss i-
onsbelastungen reduziert. 
Die Verwendung standortgerechter Gehölze dient der Schaffung von Habitaten für 
heimische Tierarten. 
10.9.9 Begrünung Fußgängerbereich (Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung) 
Gehölz- und Baumpflanzungen ermöglichen eine hohe Aufenthaltsqualität und ve r-
bessern das Raumklima.  Die bereits gepflanzten Bäume auf dem sog. Emanuel -
Merck-Platz inklusive einer Eiche am Rande des Platzes sind als zu erhalten fes t-
gesetzt worden, um ihren Fortbestand zu sichern. 
10.9.10 Begrünung der nicht überbauten Tiefgaragen 
Die Begrünung von nicht überbauten Tiefgaragen und der Mindestaufbau der Vege-
tationsschicht wird nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB im Bebauungsplan festgesetzt. 
Dies dient dazu, den Versiegelungsgrad zu begrenzen und zusätzlich Eingriffe in 
den Boden auszugleichen und somit den sparsamen und schonenden Umgang mit 
Grund und Boden zu fördern. Die gewonnene n Grünflächen sind zur Erholung für 
Werksmitarbeiter nutzbar. 
11. Aufnahme von auf Landesrecht beruhenden Regelungen 
11.1 Dachgestaltung 
Mit der Festsetzung zu Flach- und flachgeneigten Dächern bis zu einer Neigung von 
5° wird eine zeitgenössische Architektur und d ie Begrünung der fünften Fassade 
ermöglicht. Aus betriebstechnischen Gründen werden technische Aufbauten i.d.R. 
auf das Obergeschoss au fgesetzt, sodass Flachdächer für Gewerbetriebe am g e-

34 
eignetsten sind. Zudem eignen sich Flach - und flachgeneigte Dächer zu m Anbrin-
gen von Solaranlagen. 
Damit das Stadtbild nicht beeinträchtigt wird, wird festgesetzt, dass technische Auf-
bauten auf den Gebäuden einzuhausen sind. 
11.2 Einfriedung  
Ziel des städtebaulichen Konzepts ist es, dass das Werkgelände als Teil des Stadt-
raums wahrgenommen wird. Die Einfriedung ist daher zur Frankfurter Straße gän z-
lich ausgeschlossen. Nach Norden, Osten und Westen sind licht- und luftdurchlässi-
ge Einfriedungen bis 2,5 m Höhe zulässig. 
11.3 Aufschüttung und Abgrabung 
Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis zu einer Höhe von 1  m über und unter 
dem Höhenbezugspunkt B zulässig, um Baumaßnahmen zu erleichtern. Weitrei-
chende Aufschüttungen und Abgrabungen werden ausgeschlossen, um das E r-
scheinungsbild des Gebietes nicht durch übermäßige Veränderungen und Einschnit-
te in das natürliche Gelände zu beeinträchtigen. 
11.4 Werbeanlagen 
Im Bebauungsplan werden Festsetzungen zum Maß und Standort von Werbeanl a-
gen getroffen. Diese ermöglichen ein städtebaulich einheitliches Auftreten von We r-
beanlagen. 
11.5 Abfallsammelanlagen 
Abfallsammelanlagen sind einzuhausen oder zu begrünen, um sie der Sicht zu en t-
ziehen und somit ein geordnetes städtebauliches Bild zu vermitteln. 
12. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften 
12.1 Planfestgestellte Straßenbahn 
Die Straßenbahnlinien 6, 7 und 8 , die Eberstadt bzw. Alsbach mit Arheilgen verbin-
den und im Plangebiet auf der Frankfurter Straße verlaufen, sowie die Straßen-
bahnhaltestelle, sind planfestgestellt. Im Bebauungsplan wird die Linienführung der 
Straßenbahn nachrichtlich übernommen, ihre Rechtswirkung bestimmt sich jedoch 
allein nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straße n-
bahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab). 
12.2 Naturdenkmal Maulbeerallee 
Die Maulbeerallee wurde bereits 1583 unter Landgraf Georg  I. von Hessen-
Darmstadt angelegt, um die Seidenindustrie zu fördern. Das Laub der weißen Maul-
beere wurde als Futtermittel der Seidenraupen benötigt. Seit 1938 ist die Straße ein 
Naturdenkmal. Darüber hinaus ist d ie Maulbeerallee gemäß §  30 BNatSchG i.V.m. 
§ 13 HAGBNatSchG geschützt. 
Um den Schutzstatus zu berücksichtigen und  den historischen Charakter der Mau l-
beerallee zu erhalten, sind die Bäume fachgerecht zu pflegen und zu unterhalten. 
Sofern Nachpflanzungen erforderlich werden, sind diese ausschließlich mit Weißen 
Maulbeerbäumen (Morus Alba) durchzuführen.

35 
13. Hinweise 
In den Bebauungsplan A 17.2.1 sind Hinweise aufgenommen worden, um planungs-
relevante Informationen zum besseren Verständnis und für spätere Planungspr o-
zesse zur Verfügung zu stellen. 
14. Städtebauliche Kennwerte 
Geltungsbereich 13,5 ha 
Nettobauland 8,6 ha 
Überbaubare Grundstücksfläche 5,7 ha 
GE 1 ca. 66.239 m2 
GE 2 ca. 19.993 m2 
Zulässige GR (GE 1 0,5/GE 2 0,4) (ca. 33.120 m2/7.997 m2) 
 41.117 m2 
Zulässige GF(GFZ GE 1 1,8/GE 2 1,4) 
 
(ca. 119.230 m2/27.990 m2) 
ca. 147.220 m2 
Davon bestehendes Parkhaus 
Weiteres geplantes Parkhaus 
ca. 20.687 m² 
ca. 20.628 m² 
Zulässige GF für Büro und Dienstleistung ca. 105.905 m² 
  
Verkehrsflächen gesamt 1,97 ha 
Öffentliche Verkehrsfläche 1,32 ha 
Private Verkehrsfläche 2.247 m2 
Private Verkehrsfläche bes. Zweckbestimmung 4.261 m2 
  
Grünflächen 2,9 ha 
15. Städtebaulicher Vertrag 
Es wird ein Kostenübernahmevertrag gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zwischen der 
Merck KGaA und der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat, 
abgeschlossen. 
Der Vertrag enthält Regelungen zur Übernahme mindestens der mit dem Beba u-
ungsplan verbundenen sowie als Folge des B ebauungsplans entstehenden Kosten 
(Planungsleistungen, Gutachten, etc.). Darüber hinaus werden Regelungen zum Ar-
tenschutz getroffen und eine Verpflichtung abgegeben, dass nicht mehr als 65 % 
der mit dem Pflanzgebot III versehenen Fläche versiegelt wird.

Teil B - Umweltbericht 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bebauungsplan A 17.2.1  
„Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee“ 
in Darmstadt Arheilgen 
 
Umweltbericht gemäß § 2a BauGB mit  
integriertem Grünordnungsplan gemäß  
§ 11 BNatSchG i. V. m. §§ 1, 1a BauGB 
 
 
28. September 2017

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 2 
 
 
 
 
 
   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Auftragnehmer:  BIERBAUM.AICHELE.landschaftsarchitekten 
Part. G Klaus-Dieter Aichele | Günter Schüller 
Untere Zahlbacher Straße 21 
 
55131 Mainz 
 
 
Telefon: 06131 - 66925-0 
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Projekt Nummer:  301.87-1 
 
Bearbeitung:   Dipl.-Geogr. Brigitte Auernheimer 
 
 
 
 
Datum:    28. September 2017

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 3 
Inhaltsverzeichnis 
1 Naturschutz- und Planungsrechtliche Rahmenbedingungen _____________________ 5 
1.1 Anlass der Planung, Rechtliche Grundlagen __________________________________ 5 
1.2 Geltungsbereich, Abgrenzung des Untersuchungsraums _______________________ 5 
1.3 Ziele und Inhalte des Bebauungsplans _______________________________________ 6 
1.4 Vorhaben in angrenzenden Bereichen _______________________________________ 6 
2 Rechtliche und planerische Vorgaben ________________________________________ 7 
2.1 Planungsrechtliche Vorgaben ______________________________________________ 7 
2.1.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP) Hessen ____________________________________ 7 
2.1.2 Regionalplan Südhessen ____________________________________________________ 7 
2.2 Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung _______________________________ 8 
2.2.1 Flächennutzungsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt ______________________________ 8 
2.2.2 Kommunale Zielvorgaben gemäß FNP mit Landschaftsplan ________________________ 9 
2.2.3 Landschaftsplan __________________________________________________________ 10 
2.2.4 Verbindliche Bauleitplanung: Bebauungsplan A 17, Wissenschaftsstadt Darmstadt _____ 12 
2.3 Schutzgebiete und –objekte nach Naturschutzrecht ___________________________ 12 
2.3.1 Gesetzl. geschützte Biotope; Biotopkartierung Hessen ____________________________ 12 
2.3.2 Baumschutzsatzung Wissenschaftsstadt Darmstadt ______________________________ 12 
2.4 Weitere Schutzgebiete, -objekte und Bestimmungen __________________________ 12 
2.4.1 Gesetzl. Überschwemmungsgebiete gemäß Landeswasserrecht ___________________ 12 
2.4.2 Schutzgebiete und –objekte gemäß Denkmalschutzrecht __________________________ 12 
2.4.3 Leitungsrechte ___________________________________________________________ 12 
2.4.4 Bestimmungen der Seveso-III-Richtlinie _______________________________________ 12 
2.4.5 Bodensondierungen im Hinblick auf potenzielle Vorkommen von Kampfmittelresten im 
Planungsraum ___________________________________________________________ 13 
3 Beschreibung und Bewertung des Umweltzustands ___________________________ 13 
3.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung __________________________________________ 13 
3.1.1 Lage im Stadtgebiet _______________________________________________________ 13 
3.1.2 Kulturlandschaftliche Entwicklung ____________________________________________ 13 
3.1.3 Naturräumliche Gliederung, Relief ____________________________________________ 13 
3.2 Geologie / Boden ________________________________________________________ 14 
3.3 Wasser_________________________________________________________________ 15 
3.4 Klima und Luft __________________________________________________________ 16 
3.5 Arten und Biotopschutz __________________________________________________ 17 
3.5.1 Planungsrechtlicher Bestand ________________________________________________ 17 
3.5.2 Potenziell natürliche Vegetation ______________________________________________ 17 
3.5.3 Tatsächliche Nutzungen / Flora ______________________________________________ 18 
3.5.4 Fauna __________________________________________________________________ 18 
3.6 Stadt- und Landschaftsbild ________________________________________________ 23 
3.7 Kultur- und sonstige Sachgüter ____________________________________________ 24 
3.7.1 Kulturlandschaft / Stadtlandschaft ____________________________________________ 24 
3.7.2 Denkmalschutz, Archäologische Funde ________________________________________ 24 
3.7.3 Wohn- und Lebensqualität, Naherholung, Tourismus und touristische Infrastruktur ______ 24 
3.7.4 Erschließung: Verkehrsanbindung ____________________________________________ 25 
3.7.5 Erschließung: Ver- und Entsorgung ___________________________________________ 25 
3.8 Mensch und seine Gesundheit _____________________________________________ 25 
3.8.1 Störfallbetrieb gemäß Seveso-III-Richtlinie _____________________________________ 25 
3.8.2 Lärmimmissionen _________________________________________________________ 26 
3.8.3 (Wohn-) Arbeitsumfeldqualität _______________________________________________ 26 
3.8.4 Bioklima und Lufthygiene ___________________________________________________ 26

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 4 
3.8.5 Boden- und Trinkwasserschutz ______________________________________________ 26 
3.9 Wechselwirkungen _______________________________________________________ 27 
4 Leitbild: Ziele der Grünordnung ____________________________________________ 27 
4.1 Konzeption des Grünordnungsplans ________________________________________ 28 
4.1.1 Grün- und Freiflächen im öffentlichen Raum ____________________________________ 29 
4.1.2 Grün- und Freiflächen des zukünftigen Büroquartiers _____________________________ 29 
4.1.3 Grünflächen besonderer Zweckbestimmung ____________________________________ 30 
4.1.4 Niederschlagswasserbewirtschaftung _________________________________________ 30 
4.2 Vergleich Bestand Biotope / Nutzungen (2014 / 2015) zu Rahmenplan / GOP (2015)  _ 30 
4.2.1 Bestand 2014/2015 (Grundlage Kartierung BG Natur 2014/2015) ___________________ 32 
4.2.2 Grünordnungsplan (=städtebaulicher Rahmenplan August 2015) ___________________ 34 
5 Analyse und Bewertung geplanter städtebaulicher Nutzungen __________________ 35 
5.1 Status Quo Prognose (Nullvariante) ________________________________________ 35 
5.2 Umweltauswirkungen bei Durchführung des Planungsvorhabens _______________ 35 
5.2.1 Boden / Wasser __________________________________________________________ 35 
5.2.2 Klima / Luft / [Bioklima, Luftqualität] ___________________________________________ 36 
5.2.3 Flora und Fauna (Biologische Vielfalt) _________________________________________ 36 
5.2.4 Stadt- und Landschaftsbild _________________________________________________ 37 
5.2.5 Kultur- und sonstige Sachgüter ______________________________________________ 37 
5.2.6 Mensch und Gesundheit, Erholung (u.a. auch Lärm) _____________________________ 37 
5.2.7 Nutzung erneuerbarer Energien / Energieeinsparung _____________________________ 38 
5.3 Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten _________________________________ 38 
6 Eingriffs- / Ausgleichsbilanz _______________________________________________ 39 
6.1 Gegenüberstellung gem. Hessischer Kompensationsverordnung _______________ 39 
6.1.1 Ausschnitt A 17; Planungsrechtlicher Bestand __________________________________ 41 
6.1.2 Geltungsbereich A 17.2.1: Planung ___________________________________________ 42 
6.2 Umweltfachliche Zielvorstellungen für das Bebauungsplangebiet _______________ 44 
6.3 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung nachteiliger Umweltauswirkungen  _ 44 
6.4 Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen _________________ 46 
6.5 Zusammenfassung der Eingriffs- / Ausgleichbilanzierung ______________________ 46 
6.5.1 Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser ____________________________ 47 
6.5.2 Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft ___________________________________ 47 
6.5.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Arten- und Biotopschutz _________________________ 47 
6.5.4 Auswirkunken auf besonders u. streng geschützte Arten gem. BArtSchV / FFH - u. VS-RL 47 
6.5.5 Auswirkungen auf die Schutzgüter Landschaftsbild u. Erholung; Kultur- u. Sachgüter ___ 47 
6.5.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und Gesundheit ________________________ 47 
7 Abweichungen / Gemeinsamkeiten der Bebauungsplanentwurfs A 17.2.1 und den 
Inhalten des Grünordnungsplans __________________________________________ 47 
8 Hinweise zum Monitoring _________________________________________________ 48 
9 Verfahren bei der Zusammenstellung der Unterlagen __________________________ 48 
10 Allgemeinverständliche Zusammenfassung __________________________________ 48 
 
 
 
Kartengrundlagen zur Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung gemäß KV Hessen 
301.87-1/1 Planungsrechtlicher Bestand: Bebauungsplan A 17, 28.01.1978 
301.87-1/2 Bebauungsplan A 17.2.1 (Stand Februar 2017) 
 
301.87-1/3 Biotope und Nutzungen (real); Stand Frühjahr/ Sommer 2015 
301.87-1/4 Grünordnungsplan auf Basis des städtebaulichen R ahmenplans, August 
2015

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 5 
1 Naturschutz- und Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 
1.1 Anlass der Planung, Rechtliche Grundlagen 
Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung von Planungsrecht für ein Gewerbegebiet mit Büro - 
und Verwaltungsgebäuden auf Flächen  östlich der Frankfurter Straße, die Teil des Werkgeländes des 
Unternehmens Merck KGaA sind. D as Gebiet soll zukünftig als Forschungs - und Dienstleistung s-
standort genutzt werden. 
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Einleitung des Bebauungsplanverfahren s A 17.2 - Ostseite 
Frankfurter Straße / Maulbeerallee - beschlossen. Zielsetzung ist, eine städtebaulich anspruchsvolle 
Entwicklung der Ostseite der Frankfurter Straße unter Einbeziehung der Entwicklungsabsichten der 
Merck KGaA (Sitz der globalen Unterneh menszentrale) und unter Berücksichtigung der bestehenden 
Wohnbebauung an der Ricarda -Huch-Straße sowie der bestehenden sozialen Infrastruktur (Kindert a-
gesstätte) zu sichern. 
Planerische Grundlage des vorliegenden Entwicklungskonzeptes ist der Masterplan vo n HENN Archi-
tekten, der neben der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den beteiligten Fachämtern unter anderem 
in einem Bürgergespräch und der lokalen Presse sowie im Gestaltungsbeirat der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt vorgestellt und diskutiert wurde. 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans A 17, welcher 1978 in 
Kraft getreten ist. Im Plangebiet ist u. a. ein Mischgebiet festgesetzt. Die Ziele des rechtskräftigen 
Bebauungsplans A 17 können im Bereich des Plangebiets nicht mehr vollzogen werden, da die Fes t-
setzung eines Mischgebiets den Anforderungen der Seveso -III-Richtlinie widerspricht. Ziel dieses 
Verfahrens ist daher die Schaffung von Planungsrecht, das die Entwicklungen ein es Gewerbegebiets 
nach § 8 BauNVO, unter Anwendung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, sichert.  
Der Umweltbericht gemäß §  2a BauGB ist Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplanentwurf . 
Dieser stellt die Belange des Umweltschutzes einschließlich de s Naturschutzes und der Landschaft s-
pflege gemäß §  1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, die Belange des Bodenschutzes gemäß §  1a Abs. 2 BauGB 
und die Maßnahmen für den Klimaschutz gemäß § 1a Abs. 5 dar. 
Es werden die Umweltauswirkungen beschrieben, die durch das Planungsv orhaben voraussichtlich 
verursacht werden. Zur Vermeidung, zur Verminderung und zum A usgleich nachteiliger Umweltau s-
wirkungen formuliert der Umweltbericht geeignete Maßnahmen. Der Umweltbericht wird im Verlauf 
des Bauleitplanverfahrens fortgeschrieben. 
 
1.2 Geltungsbereich, Abgrenzung des Untersuchungsraums 
 
Abb. 1:  
Lage im Stadtgebiet mit Geltungsbereich (maß-
stäblich verkleinert). Der Planungsraum befindet 
sich ca. 3 km nördlich des Luisenplatzes / 
Stadtzentrum Darmstadt.  
Grundlage: google.maps/Darmstadt

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 6 
Der derzeitige Bebauungsplan A  17 wird durch die Frankfurter Straße im Westen; die Straße „Am 
Nordbahnhof“ im Süden, den Schreberweg im Osten und die südlichen Grundstücksgrenzen der B e-
bauung an der Kleiststraße im Norden begrenzt.  
Der Teilbereich A  17.2.1 umfasst einen der Firmenparkplätze und das Sportgelände der Fa. Merck 
KGaA sowie Grün- und Freiflächen nördlich und südlich des Sportgeländes. Die nördliche Grenze des 
Teilbereichs A 17.2.1 wird von der, in der hessischen Biotopkartierung erfassten, Maulbeerallee gebi l-
det. 
Der Geltungsbereich A 17.2.1 umfasst folgende Flurstücke: 
Flur Flurstücke 
31 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136/1, 140/9 (tlw.), 140/17 (tlw.), 140/18, 141/5 ( tlw.), 
141/16 (tlw.), 144/1, 144/2, 145/1, 145/2, 145/3, 145/4, 145/5, 145/6, 145/7, 145/8, 145/9, 
146/1, 147/1, 148/1 (tlw.), 149/1, 150 (tlw.), 151/3 (tlw.), 152/1, 153/1, 153/4  (tlw.), 250/6 
(tlw.), 252/5, 261/3 (tlw.), 261/4, 261/5, 263/4 (tlw.), 280/1 , 281/1, 282, 283 (tlw.), 298/12 
und 298/15 (tlw.) 
Tabelle 1: Flurstücke im Geltungsbereich 
 
 
1.3 Ziele und Inhalte des Bebauungsplans 
Die avisierte Planung stellt eine Nachverdichtung im Innenbereich dar. Sie entspricht dem Grundsatz 
des sorgsamen Umgangs mit Grund und Boden, da ausschließlich auf bereits versiegelte Flächen 
zurückgegriffen wird. Durch den Bebauungsplan für den Teilbereich A 17.2.1 wird der geplante Au s-
bau des Firmenhauptquartiers der Merck KGaA planungsrechtlich gesichert.  
Durch die avisierte Planung werden die, aufgrund der auf dem Betriebsbereich der Merck KGaA real 
vorhandenen oder möglicherweise einsetzbaren stofflichen Gefahrenpotentiale , ermittelten Achtung s-
grenzen (vergleiche:  TÜV Nord, 4310 – 1219 / 2005 Far  / May : „Gutachten zur Verträglichkeit des 
Betriebsbereichs der Merck KGaA mit den Planungen in dessen Umfeld unter dem Gesichtspunkt des 
§ 50 BImSchG / Art. 12 Seveso-II-Richtlinie“) unverändert beibehalten.  
Die Ziele und  Inhalte des Bebauungsplanes A  17.2.1 sind im Detail der Begründung, den textlichen 
Festsetzungen und der Planzeichnung zu entnehmen. Auf eine Wiederholung der Texte wird hier ve r-
zichtet. 
Der Bebauungsplan A 17.2.1 trifft folgende umweltrelevante Festsetzungen: 
 Private Grünfläche 
 Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und die für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern 
und sonstigen Bepflanzungen 
 dezentrale Bewirtschaftung von Niederschlagswasser 
 
 
1.4 Vorhaben in angrenzenden Bereichen 
Zukünftig sollen auch die verbliebenen Flächen des bisherigen Geltungsbereichs A  17 erneut übe r-
plant werden. Potenzielle Nutzungsänderungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht näher definiert, 
so dass derzeit hieraus keine kumulativen Folgen abgeleitet werden können.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt den Schreberweg östlich des Planungsraumes als Teil 
einer überörtlichen Schnell -Radwegeverbindung auszuweisen und zu ertüchtigen. Durch die Einric h-
tung dieser Radwegeverbindung entstehen keine negativen kumulativen Folgen  für den Stadtraum. 
Vielmehr könnte diese zukünftig dazu beitragen, dass vermehrt Mitarbeiter der Fa. Merck KGaA mit 
dem Rad zur Arbeit kommen und somit das Kfz-Aufkommen sinkt. 
Darüber hinaus gibt es seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Notwendigk eit, den Kanal in der 
Maulbeerallee zu erneuern. Einen definierten Zeitraum gibt es derzeit noch nicht. Insofern sind sich 
daraus ergebende kumulative Umweltauswirkungen im Zuge der konkreten Kanalbaumaßnahme zu 
betrachten. 
Dementsprechend sind nach derzei tigem Kenntnisstand keine k umulativen Umweltauswirkungen, die 
im Zusammenwirken mit weiteren (Bau-) Planungsvorhaben entstehen könnten, zu betrachten.

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 7 
2 Rechtliche und planerische Vorgaben 
2.1 Planungsrechtliche Vorgaben 
Die Planung orientiert sich an den Vorgaben und Zielen der Landes- und Regionalplanung. 
 
2.1.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP) Hessen 
Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) Hessen weist Darmstadt als Oberzentrum aus. Die Stadt 
und der Planungsraum verfügen über eine sehr gute Verkehrsanbindung an das regionale und übe r-
regionale Straßen- und Schienennetz.  
Darmstadt ist gleichzeitig Standort einer Abfallanlage für Siedlungsabfälle. Gemäß des LEP gelten die 
Flächen westlich des Stadtzentrums als „Planungsraum“; östlich schließt sich ein „Forstlicher Vorzugs-
raum“ / „ökologischer Schwerpunktraum“ an.  
 
2.1.2 Regionalplan Südhessen 
Der Regionalplan Südhessen konkretisiert die Aussagen des LEP.  
 
 
Abb. 2: Ausschnitt Regionalplan Südhessen / Reg Flächen-
nutzungsplan 2010 
Quelle: 
https://landesplanung.hessen.de/regionalplaene/suedhessen/
plankarte; Legende: 
1. Siedlungsstruktur 1.1.1  Vorranggebiet Siedlung  
 1.2.1  Vorranggebiet Industrie und Gewerbe 
4. Wasserverso r-
gung 
4.3.1 ------- Fernwasserleitung Bestand 
6. Land - u. Fors t-
wirtschaft 
6.1.1  Vorranggebiet für Landwirtschaft  
 6.1.2  Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft 
Außerhalb Geltungsbereich 
12. Schienenverkehr 12.1.1  Schienenverkehrsstrecke Bestand 
 12.4.1 ® Haltepunkt Regional-, Nah-, und S-Bahnverkehr 
 
Die Inhalte des Bebauungsplanes weichen auf den Flächen entlang der Frankfurter Straße (Vorran g-
gebiet Siedlung) sowie entlang des Schreberwegs (Vorrang - und Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft) 
von den Darstellungen des Regionalplans ab. 
Da die betroffenen Flächen  jeweils die Größe von 5  ha nicht erreichen, ist kein formelles Zielabwe i-
chungsverfahren erforderlich. Es kann davon ausgegangen werden, dass durch die Umsetzung der 
angedachten Planung die Grundzüge des Regionalplans nicht berührt werden.

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 8 
2.2 Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung 
2.2.1 Flächennutzungsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Die Planung orientiert sich an den Inhalten des aktuellen Flächennutzungsplanes.  
 
 
Abb. 3: FNP; Ausschnitt Darmstadt; Arheilgen  
Quelle: 
https://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung-
und-
stadtplanung/stadtplanung/flaechennutzungsplan/; 
Legende 
2. Bauflächen und Baugebiete 
2.3  gewerbliche Bauflächen (inkl. Abschnitt Maulbeerallee) 
2.2  gemischte Bauflächen (nördlich Maulbeerallee) 
2.1  Wohnbauflächen (außerhalb Geltungsbereich) 
4. Verkehrsflächen 
4.1  Flächen für Bahnanlagen, Haltepunkte 
4.2 S S-Bahn Haltepunkte 
4.4.1  Hauptverkehrsstraße (hier Frankfurter Straße) 
4.3.1 ■ ■ ■ Haupttrassen örtlicher ÖPNV (hier Frankfurter Straße) 
4.5 ● ● ● Hauptradweg, Hauptfußweg (Straße östlich) 
5. Ver- und Entsorgungsanlagen 
5.8 _W__ Trassen für Hauptwasser- bzw. -abwasserleitungen (hier Frankfurter Straße) 
Grünflächen  
6.1  Zweckbestimmung Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünflächen 
6.2 ● ● ● Ausgewählte Grünverbindungen  
6.4.1  Zweckbestimmung Kleingartenanlagen  
6.6  Zweckbestimmung öffentliche und private Sportanlagen

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 9 
2.2.2 Kommunale Zielvorgaben gemäß FNP mit Landschaftsplan 
„Die besonderen Funktionen der Stadt […] sollen als Standort vielfältiger gewerblicher, kult u-
reller und sozialer Aktivitäten weiter ausgebaut werden. Ziel ist es, […] die Lebensqualität für 
die Bürger/innen der Stadt zu erhalten und auszubauen. “  
[…] Das Fl ächenangebot für gewerbliche Entwicklung soll eine deutliche Erhöhung um ca. 
10.000 Arbeitsplätze zulassen. […] 
[…] Die für diese Entwicklung entstehenden Flächenbedarfe sollen vorrangig durch Wi e-
dernutzung, Umnutzung und Verdichtung innerhalb der bestehen den Siedlungsflächen g e-
deckt werden. […] 
Umweltqualität und städtische Lebensqualität sollen erhalten und soweit möglich verbessert 
werden. Dazu gehören der Schutz der Landschaft, die Sicherung der natürlichen Ressourcen 
und die Verbesserung der Situation im unmittelbaren Umfeld der Wohnquartiere. […] 
Die Landschaftsräume sollen vor Zersiedlung geschützt und in ihren ökologischen und lan d-
schaftsästhetischen Qualitäten verbessert werden. […]“  
Räumliches Leitbild 
„Im Landschaftsplan ist ein räumliches Leitbild abgeleitet worden. […] Aus Sicht von Natu r-
schutz und Landschafts pflege sind folgende Ziele und Maßnahmen räumlich konkretisiert 
worden: 
 Biotopverbundflächen: Bereiche mit besonderer Bedeutung für den Arten - und Bi o-
topschutz, die vorrangig zu schützen, zu erhalten und zu entwickeln sind  
 Auen und Gewässer: […] 
 Bereiche mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung: Böden mit hoher natürlicher 
Fruchtbarkeit, die der Landwirtschaft vorbehalten werden sollen  
 Klimarelevante Räume: Freiräume, die als unverzichtbare Kaltluftsammelgebiete und 
wichtige Leitbahnen offen gehalten werden müssen  
Freiflächen für die Erholung in der Landschaft und im Siedlungsbereich […] deren Vernetzung 
mit den Grünflächen im Siedlungsbereich.“

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 10 
2.2.3 Landschaftsplan 
 
Abb. 4: Landschaftsplan 
Ausschnitt Entwicklungskarte; Gebiete mit besonde-
rer Bedeutung für Naturschutz und Landschafts-
pflege (ehem. § 3 Abs. 2 HENatG) 
Quelle: 
https://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung-
und-stadtplanung/landschaftsplan/; Legende 
 
Entwicklungsziele 
○ ○ Allee; Baumreihe, Obstbaumreihe; Planung  (entlang Frankfurter Straße)  
●●●● Lineare Hecke, Feldgehölz; Bestand 
Flächen für Freizeit und Erholung (ehem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 HENatG) 
- - - -  Hauptwegenetz (Bestand) 
------ Wichtige Wegeergänzungen 
Schutz u. Entwicklung bes. Freiflächen im Siedlungsbereich (ehem. § 3 Abs. 2 Nr. 8 HENatG) 
●●●● Stadtprägende Allee (hier Maulbeerallee) 
D1 Neuanlage von Parks / öffentliche Grünflächen; kurz- mittelfristig 
D2 Neuanlage Dauergärten; kurz- mittelfristig 
D6 Ergänzung von Straßenbäumen an innerstädtischen Verbindungsstraßen (Allee); mittelfri s-
tig 
Bestand 
Naturnahe Flächen  Ruderalfluren 
 Streuobstbrache (Ziel Streuobstnutzung) 
Siedlungsplanung gemäß 
FNP-Entwurf (Hinweis) 
 Gewerbe / Sonderbaufläche: 
Neuschaffung von Grün auf stark versiegelten Flächen 
Grünflächen  Park / Grünanlage (öffentlich und privat) 
 Garten, Kleingarten, Freizeitgärten 
 Sonstige Sportanlagen 
 Sonstige Freizeit und Erholungsflächen 
Erhalt und Ausbau der Grünflächen sowie Flächen für lan d-
schaftsgebundene Erholung 
Siedlungsfläche laut FNP  
   
 Gewerbeflächen / Sonderbauflächen / Öffentliche Einrichtungen  
   
◊  Gebäudegruppen; Einzelgebäude im Außenbereich  
Verkehrsflächen  Hauptstraßen, Bahnanlagen

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 11 
 
Abb. 5: Landschaftsplan, Ausschnitt Leitbildkarte mit 
Entwicklungsprioritäten 
Quelle: 
https://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung-
und-stadtplanung/landschaftsplan/; Legende 
Biotopverbundflächen 
ʘ  
ʘ 
Wichtige lineare Verbindungselemente; hier entlang der Bahntrasse 
Landschaftsräume 
1 Hessische Rheinebene (südlicher Rand)  
 Sicherung aller Sonderstandorte 
 Entwicklung naturnaher Eichen-Kiefern-Wälder 
 Nutzungsmosaik aus wärmeliebenden Eichen-Kiefern-Wäldern und Sandtrockenrasen 
2 Untermainebene (nördlich Bahntrasse)  
 Entwicklung typischer Biotope in den Bachauen 
 Reaktivierung des Grabensystems 
 Sicherung der Sonderstandorte 
   Flächen für landschaftsgebundene Erholung 
  Erhalt / Verbesserung der landschaftlichen Vielfalt unter Berücksichtigung der histor i-
schen Bezüge 
 Freihalten wertvoller Naherholungsräume von Intensivnutzungen 
 Ergänzen des Fuß- und Radwegenetzes 
Freiflächen im Siedlungsbereich 
   Erhalt / Ausbau von Grünverbindungen 
● ● ● Erhalt / Ausbau von wichtigen Grünverbindungen 
a Neuschaffung von Grün auf stark versiegelten Bau- / Sportflächen 
  Schaffung eines vernetzten Grünsystems 
 Gestalten / Offenhalten wichtiger landschaftlicher Übergangszonen (Ortsränder)  
 Erhalt stadtbildprägender Alleen, auch als Biotopvernetzungselemente 
 Extensive Nutzung von Bachgrünzügen 
 Erhöhung des Grünanteils (Durchgrünung) in stark versiegelten Bau - und Sportflächen 
(Klima- und Wasserschutz, Erholung) 
 Sicherung stadtbildprägender und stadt- und ortsteilgliedernder Grünzüge 
 Eingrünung der Ortsränder

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 12 
2.2.4 Verbindliche Bauleitplanung: Bebauungsplan A 17, Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Die Festsetzungen des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes A 17 sind den Unterlagen zum Be-
bauungsplan zu entnehmen. Diese sind unter http://www.cityguide-darmstadt.de/bplan/html/de/ abruf-
bar. Auf eine Wiederholung der Texte wird hier verzichtet. 
 
 
2.3 Schutzgebiete und –objekte nach Naturschutzrecht 
Mit Ausnahme der, in der hessischen Biotopkartierung erfassten, Maulbeerallee befinden sich im Pl a-
nungsraum keine Schutzgebiete und -objekte gemäß Naturschutzrecht. 
 
2.3.1 Gesetzl. geschützte Biotope; Biotopkartierung Hessen 
Biotop-Nr. 508 
Name Maulbeerbaumallee und –Reihe nördlich Darmstadt 
Biotoptyp-Nr. 02.500 
Biotoptyp Baumreihen und Alleen 
Erfasst 1998 
Schutzstatus vollständig geschützt 
 
2.3.2 Baumschutzsatzung Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Es gilt die „Satzung zum Schutze des  Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ vom 
05.April 2004. 
 
 
2.4 Weitere Schutzgebiete, -objekte und Bestimmungen 
2.4.1 Schutzgebiete gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Hess. Wassergesetz (HWG)  
Der Planungsraum liegt nicht in einem Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiet.  
Der Planungsraum befindet weder in einem Überschwemmungsgebiet noch in einem übersch wem-
mungsgefährdeten Gebiet.  
 
2.4.2 Schutzgebiete und –objekte gemäß Denkmalschutzrecht 
Gemäß der Stellungnahme von hessenARCHÄOLOGIE , Darmstadt , sind im  „Geltungsbereich des 
geplanten Bebauungsplans für den östlichen Teil des Teilbereiches A.17.2.1 durch Luftbildbefunde 
Strukturen bekannt, die auf die Existenz von Bodendenkmälern in diesem Bereich hindeuten können 
[…]“ Vergleiche hierzu Punkt 1.8  in der Abwägungstabelle zu den  Stellungnahmen der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange. 
Der Pützerturm (nicht Bestandteil des Geltungsbereiches; jedoch unmittelbar benachbart) ist gemäß 
§ 2 Abs. 1 HDSchG als Einzelkulturdenkmal geschützt bei denen de r Umgebungsschutz nach 
§ 16 Abs. 2 HDSchG zu berücksichtigen ist. […] Quelle: Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Wie s-
baden; vergleiche hierzu Punkt 2; Stellungnahmen der Behörden und sonstige n Träger öffentlicher 
Belange. 
 
2.4.3 Leitungsrechte 
Evtl. erforderliche Änderungen werden mit dem jeweiligen Versorgungsträger frühzeitig abgestimmt. In 
der Regel bleiben bestehende Leitungsrechte unberührt. In der Frankfurter Straße verläuft neben den 
üblichen Ver - und Entsorgungsleitungen eine Hauptwasser - und Abwasserlei tung (Fernleitung). Die 
Kanaltrasse im Bereich der Maulbeerallee soll in absehbarer Zukunft saniert bzw. erneuert werden.  
 
2.4.4 Bestimmungen der Seveso-III-Richtlinie 
Die Fa. Merck KGaA unterliegt der Störfallverordnung. Insbesondere zu Wohngebieten sind festg e-
schriebene Mindestabstände einzuhalten. Darüber hinaus sollen auch zu „öffentlich genutzten G e-
bäuden und Gebieten, wichtigen Verkehrswegen (so weit wie möglich), Freizeitgebieten und wertvol-

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len bzw. empfindlichen Biotopen angemessene Abstände gewahrt sein. Gegebenenfalls sind zusätzli-
che technische Maßnahmen zu ergreifen um einer Gefährdung der Bevölkerung vorzubeugen. […]  
 
2.4.5 Bodensondierungen im Hinblick auf potenzielle Vorkommen von Kampfmittelresten im 
Planungsraum 
Im Vorgriff der beabsichtigten Planung fand eine Überprüfung der Verdachtspunkte statt. Bei konkr e-
ten Baumaßnahmen wird eine gesonderte Sondierung auf Kampfmittel erfolgen.  
 
 
 
3 Beschreibung und Bewertung des Umweltzustands 
3.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung 
3.1.1 Lage im Stadtgebiet 
Vergleiche Kapitel 1.2 „Geltungsbereich; Abgrenzung des Untersuchungsraumes“ 
 
3.1.2 Kulturlandschaftliche Entwicklung 
„[…]Die Stadt entwickelte sich aus den vier Ortskernen Bessungen , Darmstadt, Arheilgen und 
Eberstadt, […]. Das Zentrum Darmstadts lagert sich um den mittelalterlichen Kern. […] Die 
Siedlungsflächen breiteten sich zunächst in der Ebene aus, […]. Mit dem Bau der Rhein -
Neckar-Bahn und dem Einsetzen der Industrialisierung M itte des 19. Jahrhunderts nahm die 
Bedeutung Darmstadts als Wohn- und Arbeitsstätte in der Region zu, so dass sich die besi e-
delte Fläche bis 1990 etwa verdoppelte. […]“  
Quelle: „Kulturdenkmäler in Hessen Stadt Darmstadt; Hrsg. Landesamt für Denkmalpflege in 
Hessen, Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
   
Abb. 6: Luftbildaufnahmen des Planungsraumes, Quelle: natureg.viewer/ Hessen  
Die beiden Luftbildaufnahmen zeigen deutlich die Siedlungsentwicklung der letzten Jahrzehnte. Auf 
dem historischen Luftbild aus dem Jahr 1933 liegt das Firmengelände jeweils in einiger Entfernung 
von den Siedlungsrändern Darmstadts (südlich) und Arheilgen (nördlich). Zwischenzeitlich hat sich ein 
durchgängiges Siedlungsband gebildet. 
 
3.1.3 Naturräumliche Gliederung, Relief 
Der Planungsraum befindet sich nach KLAUSING, 1988 an der südöstlichen Grenze der Unterma i-
nebene (232) in der Teileinheit Hegbach-Apfelbach Grund (232.13).  
1933 
 vor 2015

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Die Untermainebene schließt sich g eologisch und morphologisch nahtlos an die Hessische Rheineb e-
ne an. Die Untermainebene ist als Teil des Rheingrabens ebenfalls eine ebene Terrassenlandschaft, 
die im Osten durch eine treppenförmige Geländestufe sichtbar zum Messeler Hügelland übergeht.  
Die Untermaineben e ist ein grundfeuchtes Gebiet. Sie wird  von zahlreichen Gerinnen und flachen 
Bachmulden durchzogen und gegliedert. Unter der Flugsanddecke steht das Grundwasser hoch an. 
Unmittelbar östlich grenzt das Messeler  Hügelland (230) an. Südlich und westlich liegt die Hessische 
Rheinebene (225) mit dem Griesheim-Weiterstädter Sand (225.9). 
Der Planungsraum ist nahezu eben.  Er befindet sich ca. bei 135 m ü NN. 
 
 
3.2 Geologie / Boden 
Die Geologische Übersichtskarte Hessen (Hrsg. HLUG) zeigt, dass das Ausgangsgestein der Bode n-
entwicklung im Planungsraum Flugsande, fluviale Kiese und Sande sowie kalkfreie Lockergesteine  
sind. Südlich der Bahnlinie befindet sich ein schmales Band ungegliederter Auensedimente (Lehm, 
Sand und Kies). 
Der Textband zum Landschaftsplan ( Kurzfassung_Landschaftsplan_web.pdf; www.Darmstadt.de ) 
ergänzt darüber hinaus:  
„[…] Im Heegbach -Apfelbachgrund im nördlichen Stadtgebiet sind Grund - und Stauwasser 
beeinflusste (hydromorphe) Böden weit verbreitet. De n Oberboden bildet häufig eine lehmha l-
tige, mehrfach umgelagerte Flugsandhülle von ca. 60 cm. […]“  
 
Erdbeben und Umweltradioaktivität (Radonexposition) 
Darmstadt befindet sich am östlichen Rand des Oberrheingrabens. Auftretende Erdbeben sind im 
Allgemeinen von geringer Stärke und Intensität (gemäß der MSK-Skala).  
Die Ergebnisse der Untersuchungen zu Umweltradioaktivität und Radonexposition zeigen in Dar m-
stadt niedrige Werte in der Bodenluft [10 bis 50kBq/m3] bzw. Radonkonzentrationen in Gebäuden von 
bis zu 50kBq/m3.  
 
Altlasten / Altflächen 
 
„…Bei der Fläche mit der Altflächen -
Schlüsselnummer 411.000.000-000.010 handelt 
es sich um den ehemaligen Parkplatz der Firma 
Merck KGaA im sogenannten A -Gebiet. Hier 
wurde in den 1970er Jahren der Schadstoff 
HCH in den Boden aus Gründen der Stabilität 
(Baumaßnahme) eingebaut. Der nördliche Teil 
des Parkplatzes wurde bereits saniert. Hierüber 
liegt eine Sanierungsdokumentation vor. 
Der Status der Altfläche lautet „ Fläche teils a-
niert“. Der Status teilsaniert wurde gewählt, weil 
die Firma Merck KGaA für den südlichen Teil 
des Parkplatzes noch keine Sanierungsdok u-
mentation vorgelegt hat.“  
Quelle: RP Darmstadt; Stellungnahme vom 
05.10. 2015 
Abb. 7: Altflächen im Planungsraum; Quelle: RP Darmstadt; Stellungnahme vom 05.10.2015

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Kampfmittelreste 
Vorliegenden Hinweisen auf Verdachtspunkte wurde bereits i m Vorfeld der Planung nachgegangen. 
Die Überprüfung derselben ist abgeschlossen.  
Im Zuge konkreter Baumaßnahmen erfolgt eine gesonderte Sondierung auf Kampfmittel.  
 
Hinweise auf archäologische Funde; Archivfunktion des Bodens 
Luftbildaufnahmen bei Google.maps liefern laut hessenA RCHÄOLOGIE Hinweise auf potenzielle B o-
denfunde. Insbesondere die unterschiedliche Färbung der Grasnarbe des Sportgeländes sei ein Indiz 
hierfür.  
 
Vorbelastung Die Böden sind durch aktuelle und historische Nutzungen überform t: Großflächige 
Versiegelungen (Wege und Straßen; Stellplätze; Gebäude) und Verdichtung (Sportstätten) 
prägen die Böden. 
 Potenziell niedrige bis mittlere Belastung der Bodenluft durch natürlich vorkommendes R a-
dongas. 
 
Bewertung Die natürlichen Funktionen der Böden als Wasserspeicher, Habitat für Tiere und 
Pflanzen sind im östlichen Teil des Planungsraumes noch weitgehend erhalten. Die unversi e-
gelten Böden des Planungsraumes übernehmen somit wichtige Funktionen des Naturhausha l-
tes.  
 Die Archivfunktion der Böden insbesondere im Bereich der Sportstätte bleibt erhalten. Pote n-
ziell vorkommende, historische Bodenfunde bleiben auch weiterhin im Boden konserviert.  
 
 
3.3 Wasser 
Grundwasser / Grundwasserneubildung 
„In der Untermainebene ist ein gering-mächtiger oberflächennaher Grundwasserleiter über ter-
tiären Tonen entwickelt. Die tertiären Tone und Schluffe haben hier nur eine Mächtigkeit von 
bis zu 50 m. Die nutzbaren Grundwassermengen sind mittel.“  
Quelle: Kurzfassung Landschaftsplan; www.Darmstadt.de 
„…Das Planungsgebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans He s-
sisches Ried. Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwasseraufspiegelungen 
möglich, die bei einer künftigen Bebauung zu berücksichtigen sind. Im Einzelnen sind die Vo r-
gaben des „Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried“, mit Datum vom 
9. April 1999 festgestellt und veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen „21 / 1999 
S. 1659“, zu beachten.“  
Quelle: Stellungnahme des RP Darmstadt vom 5.10.2015 
Der (mit tlere) Grundwasserflurabstand im Planungsraum bewegt sich gemäß dem Hydrologischen 
Kartenwerk Hessische Rhein- und Mainebene; Grundwasserflurabstand, Oktober 2014; HLUG in einer 
Tiefe von ca. 7,5 – 10 m. 
Die Grundwasserneubildungsrate bewegt sich zwischen 50-100 mm/a auf den westlichen Flächen des 
Planungsraumes und 150-200 mm/a auf den Grün- und Freiflächen / Sportgelände. Quelle: Hydrologi-
sches Kartenwerk Hessische Oberrheinebene; Grundwasserneubildung aus Niederschlag; Mittelwert 
der Jahre 1961 bis 1991, HLUG 
 
Oberflächengewässer / Umgang mit Niederschlagswasser 
Mit Ausnahme des Regenrückhaltebeckens (RHB) sind im Planungsraum keine Oberflächengewässer 
vorhanden. Dem RHB wird das auf den umliegenden versiegelten Flächen des Firmenparkplatzes 
sowie des Parkhauses gesammelte Niederschlagswasser zugeleitet. Der Überlauf des RHB ist an die 
werkseigene Kläranlage der Fa. Merck KGaA angeschlossen.  
Es findet nur periodisch ein Wassereinstau statt.

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Vorbelastung Versiegelungen durch Straßen und Wege; großflächig e Stellplatzflächen; Hinweise 
auf Belastungen des Grundwassers liegen derzeit nicht vor. 
 
Bewertung Im Bereich der versiegelten und überbauten Flächen sind die Wasserhaushaltsfunkt i-
onen (Wasserrückhaltung, Versickerung, Grundwasserneubildung) zunächst teilweise bzw. 
stark eingeschränkt.  
Das auf den Stellplatzflächen anfallende Niederschlagswasser wird i n dem  Regenrückhalte-
becken gesammelt. 
Auf den östlichen Flächen (Sportanlage; Grün- und Freiflächen) sind die natürlichen Wasser-
rückhaltefunktionen weitgehend erhalten.  
 
 
3.4 Klima und Luft  
Darmstadt liegt an der Grenze  zwischen der warmen, trockenen Rheinebene und dem kühleren, ni e-
derschlagsreicheren Odenwald. Milde Winter und warme Sommer mit geringe n Niederschlägen prä-
gen das Klima. 
In Darmstadt herrschen Winde aus westlichen Richtungen (SW, W) vor. Die Ostwindlagen nehmen 
1/3 aller Windrichtungen ein. Für die lufthygienische Situation der Stadt sind die mittleren Windg e-
schwindigkeiten von großer Bedeutung; sie liegen für Darms tadt bei 3,3 m/s. Wi ndarme Wetterlagen 
sind selten. 
 Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez 
 T in °C 1.8 2.2 5.8 10.8 14.2 17.5 19.5 17.8 14.5 10.3 6.0 2.5 
 Höchstwerte in 
°C 
4.6 5.9 11.3 17.4 20.5 24.0 26.0 24.2 20.8 15.5 9.3 5.2 
 Tiefstwerte in 
°C 
-1.4 -1.3 0.4 4.0 7.7 11.0 13.2 12.2 9.1 5.5 2.6 -0.5 
Absolute T-max. 
/°C 
14.7 16.4 22.6 31.5 31.5 35.9 36.2 36.0 31.4 26.5 19.3 15.7 
Absolute T-min. 
/°C 
-19.3 -18.1 -14.0 -5.0 1.5 2.5 5.5 4.4 3.5 -6.6 -7.3 -19.4 
 Nieder-
schlag/mm 
51 44 46 40 75 65 87 95 46 52 47 70 
Regentage 17 16 13 13 16 14 17 17 12 13 15 19 
Tabelle 2: Mittlere Temperatur und Niederschlag in Darmstadt,  Datenbasis: 05 /2005 - 05 /2015; Quel-
le: www.wetterdienst.de/Deutschlandwetter/Darmstadt/Klima 
 
Luftqualität - Bioklima 
Die Bioklimakarte des Deutschen Wet terdienstes weist den Ballungsraum Rhein-Main und damit auch 
das Stadtgebiet von Darmstadt als „belasteten“ Verdichtungsraum aus. Typisch hierfür sind: 
 Wärmebelastung durch Schwüle und hohe Lufttemperaturen im Sommer,  
 stagnierende Luft, verbunden mit geschlossener Wolkendecke, hoher Feuchtigkeit und Te m-
peraturen um 0°C im Winter,  
 verminderte Strahlungsintensität durch Niederungs- bzw. Industriedunst und Nebel,  
 erhöhtes Risiko zur Anreicherung von Luftschadstoffen wegen der oft niedrigen Windg e-
schwindigkeit,  
 Darmstadt gilt als Smoggebiet. Bei Inversionswetterlagen im Herbst und Winter steigen die 
Belastungen besonders hoch. Zudem sind deut liche Jahresschwankungen mit Maximum in 
den Wintermonaten zu verzeichnen. Bedingt durch technische Neuerungen (Abluftfilter etc.) 
liegen die Schadstoffkonzentrationen mittlerweile deutlich unter den anfänglich notierten  
Messergebnissen.

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In den letzten Jah rzehnten lässt sich zudem auch ein Anstieg der mittleren Tagestemperatur um ca. 
1°C beobachten (vergl. hierzu: Umweltatlas Hessen; LRP Ballungsraum Rhein -Main Teilplan Dar m-
stadt: Entwicklung der mittleren Tagestemperaturen im Ballungsraum Rhein -Main in der Zeit von 1971 
bis 2000). 
 
Lokale Windsysteme / Luftleit- und Sammelbahnen 
„Bei windschwachen Strahlungswetterlagen bilden sich lokale Windsysteme, die vorwiegend 
aus östlichen Richtungen kommen. […] Lokale Windsysteme erreichen im Süden und in der 
Mitte von Darmstadt eine vertikale Mächtigkeit von 500 m. Eine Besonderheit ist das Auftreten 
eines Starkwindbandes. Es tritt einige Stunden nach Sonnenuntergang auf, erreicht maximal 
eine Geschwindigkeit von 10  m pro Sekunde und kann sich auf dem Höhepunkt seine r Ent-
wicklung bis zum Boden durchsetzen. Dabei steigt die bodennahe Windgeschwindigkeit, die 
vertikale Durchmischung erhöht sich, was mit einem Temperaturanstieg verbunden ist.  
Auch im Norden Darmstadts (Arheilgen, Wixhausen) tritt ein Starkwindband in abg eschwäch-
ter Form auf, wobei im Osten auf der Luvseite höhere Windgeschwindigkeiten zu verzeichnen 
sind. Der Ortskern von Arheilgen wird von der Strömung noch erreicht, was sich in einer deu t-
lichen Abkühlung bemerkbar macht; im Westen und im Bereich der Fir ma Merck KGaA sind 
davon keine Auswirkungen mehr spürbar.“ Quelle: Landschaftsplan Darmstadt, 2004 
 
Vorbelastung Geringe bis mäßige lufthygienische Belastung 
 
Bewertung Die vorhandenen Bäume und Gehölzstrukturen besitzen eine hohe Wertigkeit für den 
Untersuchungsraum und die angrenzenden Flächen hinsichtlich ihrer lufthygienischen und l o-
kalklimatischen Ausgleichswirkung. 
 
 
3.5 Arten und Biotopschutz 
3.5.1 Planungsrechtlicher Bestand 
Bedingt durch die Lage innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes A  17 sind im Rahmen der  
Eingriffs- / Ausgleichbilanzierung gemäß der Hessischen Kompensationsverordnung nicht die ta t-
sächlich vorhandenen Biotop- und Nutzungsstrukturen zu bilanzieren, sondern der sich aus  dem Be-
bauungsplan A  17 „Ostseite Frankfurter Straße  / Maulbeerallee“ ergebende planungsrechtliche B e-
stand (§ 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB). 
 
Gemäß des rechtskräftigen Bebauungsplanes A  17 ist der Teilbereich A  17.2.1 durch siedlungsg e-
prägte Biotope und Nutzungen geprägt. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Beba u-
ungsplanes A 17 lassen folgende Nutzungen zu:  
 Straßenverkehrsflächen / Erhalt und Anpflanzung straßenbegleitender Alleen und Bau m-
reihen 
 Freihaltezonen für spätere Straßenbaumaßnahmen, landwirtschaftliche Nutzung 
 Mischgebiet (entlang Frankfurter Straße),  
 Stellplätze mit Bepflanzung,  
 Regenrückhaltebecken,  
 Grünflächen: Schutzpflanzungen, Flächen für Sport, Spiel, Erholung und gärtnerische 
Nutzung und die Betriebssportanlage der Fa. Merck KGaA. Die vorhandene Sporthalle 
inmitten der Grünfläche ist durch ein Baufenster baurechtlich gesichert.  
 
3.5.2 Potenziell natürliche Vegetation 
Der Begriff  „potenzielle natürliche Vegetation “ bezeichnet die  Pflanzengesellschaften, die sich in ei-
nem Raum unter natürlichen Standortverhältnissen von selbst einstellen würden. Sie können als A n-
haltspunkte bei der Zusammenstellung von Pflanzenlisten für einen Raum dienen.

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3.5.3 Tatsächliche Nutzungen / Flora 
Im Zuge der Erarbeitung des faunistischen Gutachtens durch das Büro BG Natur, Nackenheim wu r-
den auch die im Planungsraum vorkommenden Nutzungen erfasst. Die Begehungen fanden in den 
Jahren 2014/2015 statt. 
Die Ergebnisse der Begehung sind im Plan 301.087 -1/1a „Biotoptypen und Nutzungen Frühjahr 2015“ 
dargestellt. Sie sind jedoch NICHT Grundlage der Eingriffs- / Ausgleichbilanzierung gemäß der Hessi-
schen Kompensationsverordnung. 
 Versiegelte Flächen: Straßenverkehrsflächen: Frankfurter Straße, Maulbeerallee, 
Schreberweg, Kleine Frankfurter Straße, Zuwegung zur Sporthalle, Firmenparkplatz, G e-
bäude,  
 Grünflächen: Gebüsch- und Gehölzstreifen, Wiesenfläche mit überwiegend jungem 
(Obst-)Baumbestand, Sportplatz (Rasenplatz), landwirtschaftliche Nutzfläche, Zier- und 
Nutzgärten, 
 Flächen die der Versickerung von Niederschlagswasser dienen: Regenrückhaltebecken  
 Baumbestand: Allee- und Straßenbäume, Baumbestand auf dem Firmenparkplatz sowie 
auf den Grünflächen. 
Die Vegetation ist geprägt von der langjährigen anthropogenen Nutzung des Un tersuchungsraumes. 
Eine Besonderheit bilden die Weißen Maulbeerbäume in der Maulbeerallee.  
 
Vorbelastung / Bewertung Der Planungsraum weist siedlungsbestimmte bzw. durch die Nutzung 
des Menschen geprägte Biotope und Nutzungen auf. Im Zuge der Begehungen ergaben sich 
keine Hinweise auf Vorkommen seltener und schützenswerter Pflanzenarten.  
 Der Baumbestand auf dem Großparkplatz zeigt deutliche Anzeichen von Stress. Insbesondere 
die lange Hitze - und Trockenperiode während der Sommermonate 2015 und die verhältni s-
mäßig zu kleinen Baumscheiben tragen hierzu einen erheblichen Anteil bei.  
 Auf der neu angelegten Wiese mit junge m Baumbestand nördlich des Sportplatzes entwickelt 
sich ein Rückzugsraum. Die Maulbeerallee verbindet als lineares Vernetzungselement den i n-
tensiv genutzten Stadtraum im Westen mit den Schrebergärten und landwirtschaftlich genut z-
ten Flächen östlich des Planungsraumes. 
 Die landwirtschaftliche Nutzfläche im Südosten des Untersuchungsraumes besitzt ein ausg e-
sprochen hohes Entwicklungspotenzial für eine mögliche Biotopentwicklung.  
 Unabhängig davon, ist für die Berechnung der potenziellen Eingriffe der planung srechtliche 
Zustand (Bebauungsplan A 17) zugrunde zu legen. 
 
3.5.4 Fauna  
Die im Folgenden aufgeführten Untersuchungsergebnisse sowie die zusammenfassende Bewertung 
derselben sind dem Fachbeitrag Artenschutz, vorgelegt durch das Büro BG Natur (2016), Nackenheim 
entnommen: 
Avifauna 
„Im Untersuchungsgebiet wurden 28 Vogelarten nachgewiesen.  
Dabei gelang der Nachweis von zwei Brutvögeln, die einen ungünstigen bis schlec h-
ten Erhaltungszustand in Hessen haben (Ampel=“rot“): Bluthänfling (Brut innerhalb 
des UG im gleisnahen Schrebergarten -Bereich) und Gartenrotschwanz (Brutve r-
dacht in östlicher Gartenbereich  / Heckenstruktur). Zudem gelang der Nachweis von 
vier Brutvögeln, die einen ungünstigen bis unzureichenden Erhaltungszustand in 
Hessen haben (Ampel=“gelb“): Gi rlitz (Streuobstfläche und Baumbestand oberhalb 
Sportplatz), Haussperling (Brut im gleisnahen Schrebergarten -Bereich), Stieglitz 
(Brut im Baumbestand des Parkplatzes, Brut in südöstlicher Freifläche, Brut im B e-
reich der neuangelegten Streuobstfläche) und W acholderdrossel (Brutverdacht in 
Streuobstfläche und Baumbestand oberhalb Sportplatz). Eine weitere Art gilt als 
streng geschützt: Grünspecht (Brutverdacht in Streuobstfläche und Baumbestand 
oberhalb Sportplatz). Hinweise auf Eulen, Spechte und größere Hor ste (außer El s-
ter) wurden nicht gefunden. […]

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Artname  Status Schutz  Erhaltungszustand 
HE 
Turdus merula / Amsel  B §   
Motacilla alba / Bachstelze  B §   
Parus caeruleus / Blaumeise  B §   
Carduelis cannabina / 
Bluthänfling 
 B §   
Fringilla coelebs / Buchfink  B §   
Sylvia communis / 
Dorngrasmücke 
 B §   
Pica pica / Elster  B §   
Certhia brachydactyla / 
Gartenbaumläufer 
 B §   
Phoenicurus phoenicurus / 
Gartenrotschwanz 
 BV §   
Serinus serinus / Girlitz  B §   
Carduelis chloris / Grünfink  B §   
Picus viridis / Grünspecht  BV §§   
Phoenicurus ochruros / 
Hausrotschwanz 
 B §   
Passer domesticus / 
Haussperling 
 B §   
Parus major / Kohlmeise  B §   
Delichon urbicum /  
Mehlschwalbe 
 B-Rand §   
Sylvia atricapilla / 
Mönchsgrasmücke  
 B §   
Corvus corone / Rabenkrähe   B §   
Columba palumbus / 
Ringeltaube 
 B §   
Erithacus rubecula /  
Rotkehlchen 
 BV §   
Sturnus vulgaris / Star  B §   
Carduelis carduelis / Stieglitz  B §   
Columba livia forma domestica / 
Straßentaube 
 B §   
Streptopelia decaocto / 
Türkentaube 
 G §   
Turdus pilaris / 
Wacholderdrossel 
 BV §   
Regulus regulus / 
Wintergoldhähnchen 
 B-Rand §   
Troglodytes troglodytes / 
Zaunkönig 
 BV / 
B-Rand 
§   
Phylloscopus collybita /  
Zilpzalp 
 B §   
Bewertung: Die Wertigkeit des überwiegend industriell genutzt en Gebietes ist aus 
avifaunistischer Sicht insgesamt als niedrig einzustufen. Auf B asis der brutzeitlichen 
Beobachtungen 2015 haben zwei Teilflächen innerhalb des  Untersuchungsgebietes 
eine mitt lere Bedeutung als Brut - und Nahrungsrevier von Art en mit Schutzstatus 
(…):  
 Streuobstfläche und Baumbestand oberhalb Sportplatz (Ostrand): Grünspecht, 
Stieglitz, Girlitz  
 Hecken / Gebüschstruktur / Hofrandgehölz (südlich Sporthalle): Gartenrot-
schwanz

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 20 
Fledermäuse 
Im Bereich des Untersuchungsgebietes konnte nur die spaltenbewohnende Zwerg -
fledermaus im Überflug nachgewiesen werden. Im Bereich des Eingriffsvorhabens 
(Baufeldes) sind keine geeigneten Bäume oder Ge bäude mit Quartierpotenzial vo r-
handen. 
Aufgrund der Lage des Untersuchungsgebietes ist die Nutzung des Luftraums durch  
weitere Fledermausarten vornehmlich zum Überflug möglich. […] 
Artname Status RL HE 
2010 
RL D 
2009 
FFH-
Anh. 
Erhaltungszustand 
HE 
Pipistrellus pipistrellus / 
Zwergfledermaus 
beobachtet 3 - IV  
Bewertung: Die Zwergfledermaus ist im Untersuchungsgeb iet nachgewiesen wo r-
den. Im Ein griffsbereich ist kein Quartierpotenzial vorhanden. Das Untersuchung s-
gebiet wird als Jagdgebiet und für Transferflüge genutzt.  
Baubedingt kann eine Beleuchtung im Bereich der Frankfurter  Straße Insekten und 
damit in Folge auch Fledermäuse in den Verkehrsbereich locken, sodass Tötungen 
von Individuen durch z.B. Kollision nicht auszuschl ießen sind. Eine Vermeidung s-
maßnahme ist notwendig. 
 
Reptilien 
Bei den Kartierungen wurde nur die Zauneidechs e nachgewiesen. Aufgrund des 
Habitatangebots (u.a. tlw. Grünland, Heckenstrukturen und angrenzende Kleinga r-
tenanlage) sind auch Vorkommen der Blindschleiche denkbar. Diese Arten sind au f-
grund ihrer Lebensweise insb esondere bei geringer Indi viduendichte nur schwierig 
nachweisbar.  
Die Mauereidechse konnte nicht festgestellt werden, obwohl Vorkommen der Art im 
Raum Darmstadt bekannt sind (z.B. Rangierbahnhof des Hauptbahnhofs). Da sich 
diese Art aktuell insbesondere über Bahntrassen ausbreitet, ist eine Besiedlung des 
Untersuchungsgebietes in den kommenden Jahren, abhängig von der Nutzung, 
nicht auszuschließen. 
Die Zauneidechse wurde im Untersuchungsgebiet nur im östlichen Gebietsteil an e i-
ner Böschung nachgewiesen.  
Es ist davon auszugehen, dass nahezu alle Bahntrassen im räumlichen Umfeld von 
der Art besiedelt sind, [es] ergibt sich hierdurch ein dauerhaftes Besiedlungspotenz i-
al des Geltungsbereichs von A  17. Das ist besonders bei Nutzungsänderungen 
(Nutzungsaufgabe/Brachfallenlassen im bahnnahen Bereich und die Nutzung als 
Baustelleneinrichtung, insbesondere Erd- und Abbruchlager, gegeben). […] 
Artname Status RL HE 
2010 
RLD 
2009 
BNatSchG FFH-
Anh. 
Erhaltungszustand 
HE 
Anguis fragilis / 
Blindschleiche 
potenziell * * b IV - 
Lacerta agilis / 
Zauneidechse 
nachgewiesen * V s IV günstig 
Podarcis muralis / 
Mauereidechse 
ggf. in Zukunft 3 V s IV günstig 
Bewertung: Im Rahmen der Kartierung konnte im Untersuchungsgebiet nur die Za u-
neidechse als nach BNatSchG streng geschützte Art nachgewiesen werden. Die 
Zauneidechse ist im Darmstädter Raum und auch in Südhessen eine weit verbreit e-
te und lokal häufige Art. Weil es sich bei der Art um keine hochgradig gefährdete Art 
handelt, hat das Plangebiet für die Artengruppe der Reptilien nur mittleren Wert. Da 
die Art aber einen hohen Schutzstatus aufweist ist sie besonders planungsrelevant.

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Amphibien 
Es konnten während der Untersuchungen im Geltungsbereich keine Amphibienvor -
kommen nachgewiesen werden. Zudem ist das Angebot an Gewässern sehr gering. 
Im Untersuchungsgebiet gibt es lediglich ein Regenrückhaltebecken, das aber wä h-
rend der Untersuchung meist trocken war und somit keine Amphibienbesiedlung auf -
weisen konnte. Das einzige permanent wasserführende Gewässer befindet s ich im 
östlichen Gebietsteil und ist ein mit Goldfischen besetzter Teich. […] 
Bewertung: Da nach aktuellem Stand keine Amphibienarten vorkommen, sind Ko n-
flikte mit dem Artenschutzrecht nicht zu erwarten.  
Aufgrund des Fehlens von Nachweisen von Amphib ienarten und wertvollen Laic h-
gewässern hat das Untersuchungsgebiet nur einen sehr geringen Wert für die Arten -
gruppe der Amphibien. Lediglich der derzeit mit Goldfischen besetzte Teich oder die 
im Jahr  2015 trockenen Rückhaltebecken können in Zukunft mögli cherweise als 
Laichgewässer dienen. 
 
Heuschrecken 
Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt 18 Heuschreckenarten nachgewiesen. 
Darunter sind auch eine Reihe bestandsgefährdeter Arten. Bundesweit wird die 
‚Blau-flügelige Ödlandschrecke‘ auf der Vorwarnliste g eführt. In der Roten Liste 
Hessen von 1996 werden sechs Arten als gefährdet bzw. stark gefährdet eingestuft.  
Zu erwähnen sind hierbei insbesondere xerothermophile Arten wie die Blauflügelige 
Ödlandschrecke (RL D: V, RL HE: 3) und die Westliche Beißschreck e (RL HE: 2) 
sowie der regional seltene Heidegrashüpfer (RL HE: V). […] 
Artname Status/ 
Nachweis 
Ökologie1 RL D 
2011 
RL HE 
1996 
Leptophyes punctatissima / 
Punktierte Zartschrecke 
2015 t   
Meconema meridionale / 
Südliche Eichenschrecke 
2015 t  D 
Conocephalus fuscus/  
Langflügelige Schwertschrecke 
2015 h   
Tettigonia virridissima /  
Grünes Heupferd 
2015 m   
Platycleis (s.str.) albopunctata /  
Westliche Beißschrecke 
2015 xt  2 
Metrioptera roeselii / 
Roesels Beißschrecke 
2015 m   
Metrioptera bicolor / 
Zweifarbige Beißschrecke 
2015 t  3 
Pholidoptera griseoaptera / 
Gewöhnliche Strauchschrecke 
2015 m   
Nemobius sylvestris /  
Waldgrille 
2015 t   
Oecanthus pellucens / 
Weinhähnchen 
2015 t  3 
Tetrix tenuicornis / 
Langfühler-Dornschrecke 
2015 t   
Oedipoda caerulescens / 
Blauflügelige Ödlandschrecke 
2015 xt V 3 
Chrysochraon dispar / 
Große Goldschrecke 
2015 h  3 
Stenobothrus lineatus / 
Heidegrashüpfer 
2015 xt  V 
                                                      
1 Ökologie nach Detzel 1998 und  Maas et al 2002: h = hygrophil, m = mesophil, t = thermophil, xt = xerotherm o-
phil

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 22 
Chorthippus biguttulus / 
Nachtigall-Grashüpfer 
2015 t   
Chorthippus brunneus / 
Brauner Grashüpfer 
2015 xt   
Chorthippus dorsatus / 
Wiesengrashüpfer 
2015 h  3 
Chorthippus parallelus / 
Gemeiner Grashüpfer 
2015 m   
Bewertung: Das Untersuchungsgebiet beherbergt eine Zahl von 18 Spezies und 
somit eine zu er wartende Artenzahl in urbanen  Gebieten, die auc h Brache - und 
Wiesenhabitate be inhalten. Weiterhin wurden einige Arten der hessischen Roten 
Liste auf der jungen Ackerbrache nachgewiesen. Streng geschützte Arten wurden 
nicht festgestellt.  
Das Untersuchungsgebiet hat insgesamt eine mitt lere Bedeutung für die Arten grup-
pe der Heuschrecken.  
Die derzeit geplante Bebauung betrifft insbesondere Flächen geringer Bedeutung für 
Heuschrecken (Parkplatz, Siedlung). Der geplante Eingriff für die vorkommende A r-
tengemeinschaft der Heuschrecken ist daher als nicht erheblich einzustufen. 
 
Zusammenfassende Bewertung Fauna  
Es sind drei Tatbestände zu klären […]:  
1. Verbotstatbestand „Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“  
Vögel: Ohne Vermeidungsmaßnahme wird eine Fortpflanz ungs- oder Ruhestätte 
des Stieglitzes im Baufeld beschädigt mit der Folge des vollständigen Funktionsve r-
lustes (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Baubedingt gehen darübe r hinaus besiedelte 
Vogellebensräume für allgemein häufige Arten verloren.  
Fledermäuse: Im Eingriffsbereich des V orhabens werden keine Fortpflanzungs - und 
Ruhestätten im Sinne des §  44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Wochenstuben, Spalte n-
quartiere, Hangplätze, oder ähnliche dauerhafte Quartiere) zerstört.  
Reptilien: Durch das Eingriffsvorhaben werden keine Fortpfla nzungs- und Ruhestät-
ten von Reptilien im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zerstört.  
Amphibien: Da nach aktuellem Stand keine Amphibienarten vorkommen, sind Ko n-
flikte mit dem Artenschutzrecht nicht zu erwarten. 
 
2. Verbotstatbestand „Fang, Verletzung, Tötung von Tieren“  
Dies kann theoretisch bei allen Rodungs –, Erd- und Abrissarbeiten geschehen. B e-
sonders hoch ist diese Gefahr, wenn der Belaubungszustand der Sträucher und G e-
hölze während der Vegetationsperiode zu ei nem leichten Übersehen von versteckt 
im Laub der Baumkronen oder mitten im Gebüsch sitzenden Tieren führt. […] Der 
Gesetzgeber hat deshalb pauschale Verbotszeiträume für Gehölzrodungen vorg e-
geben, die einzuhalten sind, um diese Gefahr für in Hecken und auf  Bäumen br ü-
tende Vögel auf ein unerhebliches Maß herab zu setzen. Mit Einrichtung einer U m-
weltbaubegleitung kann in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde 
von den Rodungsverboten abgewichen werden, wenn die Verbotstatbestände des 
speziellen Artenschutz (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) ausgeschlossen werden können.  
Bei den Zauneidechsen sind die kritischen Phasen die der Winterruhe  / -starre (Sep-
tember bis Ende April) und der Zeitraum, wenn sich Gelege im Boden befinden kö n-
nen (Mitte Juni bis Winter).  
Vögel: Ohne Vermeidungsmaßnahmen ist eine Tötung von Stieglitzen am Nest mö g-
lich.  
Fledermäuse: Die Flutlichtausleuchtung der Baustelle kann Insekten und damit in 
Folge auch Fledermäuse in den Bauverkehr locken, sodass Tötungen  durch z.B. 
Kollision nicht auszuschließen sind. Vermeidungsmaßnahmen sind notwendig.

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 23 
Reptilien: Zur Vermeidung des Verbotstatbestandes sind Vermeidungsmaßnahmen 
notwendig.  
Amphibien: Da nach aktuellem Stand keine Amphibienarten vorkommen, sind Ko n-
flikte mit dem Artenschutzrecht nicht zu erwarten. 
 
3. Verbotstatbestand „erhebliche Störung von Tieren“  
Im Falle des Vorhandenseins von Arten mit ungünstigem oder ungünstig -schlechtem 
Erhaltungszustand dürften diese während ihrer Fortpflanzung, Aufzucht oder Über -
winterung nicht erheblich g estört werden. Dies bedeutet, dass durch eine eventuelle 
Störung sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht nachhaltig ve r-
schlechtern darf. Durch den Ausschluss entsprechend störungsempfindlicher Zeitp e-
rioden für die geplanten Rodungsarbeiten kann eine erhebliche Verschlechterung 
der lokalen Population vermieden werden. Auch die Möglichkeit eines kurzfristigen 
Ausweichens aktiver Tiere während der Bauarbeiten ist zudem gegeben. Bei Fu n-
den streng geschützter Tiere ist dies aber unverzüglich zu m elden und das weitere 
Vorgehen mit der Naturschutzbehörde abzustimmen, um einen möglichen Schaden 
abzuwenden und gegebenenfalls erforderliche Rettungsmaßnahmen einleiten zu 
können.  
Vögel: Ohne Vermeidungsmaßnahme wird die Brut eines Stieglitzes im Eingrif fsbe-
reich gestört. Ohne Vermeidungsmaßnahmen werden auch durch Baumaßnahmen 
während der Brutzeit die unmittelbar an den Eingriffsbereich randlich angrenzenden 
Brutstandorte besonders geschützter Vogelarten temporär gestört.  
Fledermäuse: Im Eingriffsbereich sind keine Quartiere (Wochenstuben, Spaltenquar-
tiere, Hang plätze, oder ähnliche dauerhafte Quartiere) vorhanden, sodass Flede r-
mäuse während der Bauzeit (Bewegungsunruhe, Lärm) nicht gestört werden.  
Reptilien: Aufgrund der Nähe zum besiedelten Zauneidech senlebensraum kann die 
Einwanderung einzelner Tiere in das Baufeld nicht 100  %ig ausgeschlossen werden, 
obwohl ein ausreichender Abstand zwischen dem Eingriffsbereich und dem besi e-
delten Zauneidechsenhabitat vorhanden ist und die dazwischenliegenden Habita te 
(sofern diese keiner Nutzungsänderung unterzogen werden) für Zauneidechsen nur 
eine geringe Wertigkeit besitzen. Um Störungen während der Fortpflanzungs -, Eiab-
lage- und Schlupfzeiten von Zauneidechsen zu vermeiden, sind Maßnahmen no t-
wendig.  
Amphibien: Da nach aktuellem Stand keine Amphibienarten vorkommen, sind Ko n-
flikte mit dem Artenschutzrecht nicht zu erwarten.“ 
Quelle: BG NATUR Beratungsgesellschaft NATUR dbR, Dipl. -Biol. Jens TAUCHERT, Nackenheim 
(2016), Bebauungsplan A 17 .2.1 – Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee – Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, Fachbeitrag Artenschutz 
 
 
3.6 Stadt- und Landschaftsbild 
Das Erscheinungsbild des Planungsraumes wird durch den großflächigen Parkplatz und das Sportg e-
lände bestimmt. Baumpflanzungen auf dem Parkplatz lockern die Fläche optisch auf. Gehölzstreifen 
trennen die einzelnen Nutzungen voneinander.

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 24 
  
Abb. 8: Firmenparkplatz (li); Schutzpflanzung zwischen Parkplatz und Sportgelände sowi e Sporthalle 
(re); Fotos: BG Natur, 2015 
  
Abb. 9: Maulbeerallee (li) und Blick Richtung Parkplatz und Pützerturm westlich der Frankfurter Straße 
(re); Fotos: BG Natur, 2015 
 
Vorbelastung / Bewertung : Das Stadt - und Landschaf tsbild spiegelt die Entwicklung des Stadtra u-
mes entlang der Frankfurter Straße wieder. 
 
 
3.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 
3.7.1 Kulturlandschaft / Stadtlandschaft 
Die historische Kulturlandschaft wurde infolge des zunehmenden Flächenbedarfs von Darmstadt und 
Arheilgen sowie des Firmenstandortes durch eine Stadt- und Industrielandschaft verdrängt.  
Bewertung:  Entlang der Frankfurter Straße entwickelte sich ein heter ogenes, durchgängiges Sied-
lungsband mit vielfältigen Nutzungen. 
 
3.7.2 Denkmalschutz, Archäologische Funde 
Im Planungsraum (insbesondere dem Teilbereich A  17.2.1) sind keine denkmalgeschützten Gebäude 
und Anlagen vorhanden. Es wird vermutet, dass die heutige Fra nkfurter Straße gegebenenfalls dem 
Verlauf einer alten Römerstraße folgt. (vgl. hierzu Landschaftsplan Darmstadt).  
Laut der Stellungnahme von hessenARCHÄOLOGIE  zeigen Luftbildaufnahmen des Planungsraumes 
Strukturen die auf die Existenz von Bodendenkmälern hindeuten könnten.  
Bewertung:  Sofern es im Bereich der Verdachtsflächen zu Bodenveränderungen kommen sollte, 
sind entsprechende weiterführende Untersuchungen  (z.B. geophysikalische Prospektion) 
durchzuführen. 
 
3.7.3 Wohn- und Lebensqualität, Naherholung, Tourismus und touristische Infrastruktur  
Das Betriebssportgelände und die Kleingärten dienen der Erholung der Mitarbeiter und Mitglieder. Sie 
stehen somit nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zur Verfügung.

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 25 
Laut Auskunft wird das Sportgelände ausschließlich von Mitarbeitern der Fa. Merck KGaA t äglich ge-
nutzt. Je nach Herkunftsort der verschiedenen Mitarbeiter ergibt sich ein relativ großes Einzugsgebiet.  
Die Kleingartenanlagen (außerhalb des Planungsraumes) stehen nur den jeweiligen Pächtern und 
deren Familien zur Verfügung. Hier ist davon auszu gehen, dass es sich überwiegend um Anwohner 
Arheilgens (nördlich) bzw. der Darmstädter Innenstadt (südlich) handelt. Sonstige, frei zugängliche 
Erholungsangebote sind im Planungsraum nicht vorhanden.  
Schreberweg und Maulbeerallee sind gemäß Flächennutzung splan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
als bedeutsame Verbindungen im Rad- und Fußwegenetz ausgewiesen. 
Vorbelastung / Bewertung Der Raum besitzt für einen eingeschränkten Nutzerkreis eine hohe 
Bedeutung hinsichtlich der Erholungsfunktion. Infolge der räum lichen Nähe zu einem Störfal l-
betrieb laut Seveso -III-Richtlinie ist in der näheren Umgebung keine besondere touristische 
Infrastruktur bzw. Erholungsnutzung vorhanden.  Der Öffentlichkeit stehen lediglich die Rad - 
und Fußwegeverbindungen ohne Einschränkungen zur Verfügung. 
 
3.7.4 Erschließung: Verkehrsanbindung 
Öffentliche Straßen, die derzeit den Planungsraum erschließen sind die Frankfurter Straße, die Mau l-
beerallee und der Schreberweg. 
Bei der so genannten „Kleinen Frankfurter Straße“ handelt es sich um eine pr ivate Erschließungsstra-
ße, durch die der Parkplatz und das Sportgelände von Süden her sowie die bereits errichteten Verwa l-
tungsgebäude von Merck KGaA an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden sind.  
Durch den Haltepunkt „Darmstadt Nord“ für Regional - und Nahverkehrszüge ist der Planungsraum 
auch an das überörtliche Schienennetz angeschlossen.  
Darüber hinaus bindet eine Straßenbahnlinie den Planungsraum an den ÖPNV an. Zukünftig soll ein 
so genannter Rad-Schnellweg den Planungsraum auch an das örtliche und überörtliche Radwegenetz 
anbinden. 
Bewertung Der Planungsraum ist sehr gut an die regionalen und überregionalen Verkehrsnetze a n-
gebunden. 
 
3.7.5 Erschließung: Ver- und Entsorgung 
Der Planungsraum ist hinsichtlich Ver- und Entsorgung voll erschlossen. 
 Strom: Der Anschluss an das Stromnetz ist vorhanden. 
 Wasser / Abwasser: Der Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz ist vorhanden (=> 
Sporthalle). Anfallende („normale“) Abwässer müssen in das öffentliche Kanalnetz einge-
leitet werden. 
 Niederschlagswasser: Das anfallende Niederschlagswasser wird im Planungsraum vers i-
ckert. Für Extremlagen existiert ein Überlauf des RHB’s zur werkseigenen Kläranlage.  
 Abfallentsorgung: Wird durch den Abfallentsorgungsbetrieb d er Wissenschaftsstadt 
Darmstadt gewährleistet 
Bewertung Ver- und Entsorgung des Planungsraumes sind gewährleistet. 
 
 
3.8 Mensch und seine Gesundheit 
3.8.1 Störfallbetrieb gemäß Seveso-III-Richtlinie 
Der derzeitige Betriebsbereich der Fa. Merck KGaA westlich der Frankfurter Straße unterliegt der 
Störfallverordnung. Daraus ergeben sich zur Minimierung von Unfallfolgen für Mensch und Umwelt 
aufgrund schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen Empfehlungen für einzuhaltende Abstände zu 
schutzbedürftigen Gebieten in der  Bauleitplanung (Umsetzung des §  50 BImSchG). Insbesondere zu 
Wohnbaugebieten und stark frequentierten öffentlichen / halböffentlichen Nutzungen sind Sicherheit s-
abstände vorgeschrieben.  
Während die Abstandsangaben keine Auswirkungen auf die derzeitige Bes tandssituation haben, b e-
einflussen sie die Zulässigkeit von zukünftigen Vorhaben / aktuellen Planungen.

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 26 
Bewertung: Die sogenannte „Kartoffel“ mit ihren Sicherheitsabständen rund um den Betriebsbereich 
der Fa. Merck KGaA und die bestehenden Alarmpläne behalten unverändert ihre Gültigkeit. 
 
3.8.2 Lärmimmissionen 
Die derzeitigen Lärmimmissionen im Planungsraum werden überwiegend durch das Verkehrsau f-
kommen und den Straßenbahnverkehr auf der Frankfurter Straße verursacht. Die durch den Schi e-
nenverkehr auf der südlic h / südöstlich verlaufenden Bahntrasse hervorgerufenen Lärmimmissionen 
spielen im Planungsraum eine vergleichbar untergeordnete Rolle.  
Quelle: http://www.cityguide-darmstadt.de/laerm/indexlaerm.html  
Nördlich des Planungsraumes befindet sich ein Ausläufer  des Fluglärmschutzbereiches infolge der 
Start- und Landeanflugrouten des Frankfurter Flughafens.  
Bewertung Insbesondere die unmittelbar an der Frankfurter Straße gelegenen Büro - und Arbeit s-
räume sind einer vergleichsweise hohen Lärmbelastung ausgesetzt. Gegebenenfalls sind g e-
eignete Maßnahmen zu ergreifen damit die geltenden Grenzwerte eingehalten werden. Insg e-
samt schirmt die Gebäudefront entlang der Frankfurter Straße die dahinter liegenden Gebä u-
de ab. 
 
3.8.3 (Wohn-) Arbeitsumfeldqualität  
Bedingt durch die e inzuhaltenden Sicherheitsabstände zum Betriebsbereich westlich der Frankfurter 
Straße gibt es im Planungsraum keine Einrichtungen die einen breiten Publikumsverkehr verursachen.  
Die Sporteinrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualität des Arbei tsumfeldes. Diese stehen 
den Mitarbeitern (und Angehörigen) der Fa. Merck KGaA zur Verfügung. Sie besitzen somit keine 
Bedeutung für die Anwohner der Wohnbebauung (sofern sie NICHT Mitarbeiter der Fa. Merck KGaA 
sind) nördlich der Maulbeerallee. 
Die Bedeutung des großräumigen Firmenparkplatzes ist zu vernachlässigen. 
Bewertung Der Planungsraum spielt für die Wohnumfeldqualität der Anwohner Arheilgens eine 
untergeordnete Rolle. Für die Mitarbeiter der Fa. Merck KGaA stehen die vorhandenen 
Sporteinrichtungen uneingeschränkt zur Verfügung. 
 
3.8.4 Bioklima und Lufthygiene 
Die Bioklimakarte des Deutschen Wet terdienstes weist den Ballungsraum Rhein-Main und damit auch 
das Stadtgebiet von Darmstadt als „belasteten“ Verdichtungsraum aus. Darmstadt gilt als Smoggebiet. 
Bei Inversionswetterlagen im Herbst und Winter steigen die Belastungen besonders hoch. Zudem sind 
deutliche Jahresschwankungen mit Maximum in den Wintermonaten zu verzeichnen. Bedingt durch 
technische Neuerungen (Abluftfilter etc.) liegen die Schadstoffkonzen trationen mittlerweile deutlich 
unter den anfänglich notierten Messergebnissen. 
In den letzten Jahrzehnten lässt sich zudem auch ein Anstieg der mittleren Tagestemperatur um ca. 
1° C beobachten (vergl. hierzu: Umweltatlas Hessen; Luftreinhalteplan Ballungs raum Rhein -Main, 
Teilplan Darmstadt: Entwicklung der mittleren Tagestemperaturen im Ballungsraum Rhein -Main in der 
Zeit von 1971 bis 2000). 
Bewertung Der Baumbestand des Planungsraumes übernimmt wichtige Funktionen für das Biokl i-
ma und die Lufthygiene des Stadtraumes im Geltungsbereich. Temperaturextreme werden r e-
lativiert, die Respiration der Bäume trägt zur Erhöhung der relativen Luftfeuchte bei, das Laub 
filtert Staub und gasförmige Luftverunreinigungen. 
 
3.8.5 Boden- und Trinkwasserschutz 
Die sandigen Böden des Planungsraumes bieten nur bedingt einen wirksamen Schutz des Grundwa s-
sers vor potenziellen Schadstoffeinträgen. Dies ist eine Folge der vergleichsweise großen Bode n-
poren, durch die das Wasser rasch die Bodenschicht durchdringt. 
Bekannte Bodenverunreinig ungen / Altlasten wurden in der Vergangenheit saniert. Vergleiche hierzu 
Kapitel 3.2 und 3.3. 
Vorbelastung / Bewertung Die vorkommenden sandigen Böden bieten nur bedingt Schutz vor 
potenziellen Verunreinigungen des Grundwassers.

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 27 
3.9 Wechselwirkungen 
Besondere Wechselwirkungen, die über die beschriebenen Auswirkungen auf die einz elnen Schutzgü-
ter hinaus zu berücksichtigen sein könnten, sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht erkennbar.  
 
4 Leitbild: Ziele der Grünordnung 
Durch die angestrebte Nachverdichtung in einem durch weitgehende Versiegelung bereits beeinträc h-
tigten Stadtraum entspricht das Planungsvorhaben dem Grundsatz des sorgsamen Umgangs mit 
Grund und Boden.  
Die in dem neuen Büroquartier entstehenden Grün - und Freiflächen werden mit der Umgebung ve r-
zahnt. Die bereits im östlichen Teil des Plangebietes bes tehenden Grün - und Freiflächen leiten wie 
bisher auch in die Landschaft über. Sie dienen ebenfalls der Kaltluftentstehung.  
Die umgebenden Wegeverbindungen und Raumstrukturen bleiben bestehen.  
 
Schutzgutbezogene Ziele: 
Grund und Boden - Die Nachverdichtung eines bereits beanspruchten Stadtraumes entspricht 
dem Grundsatz eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. 
- Unversiegelte Böden sind allgemein aufgrund ihrer Funktionen für den N a-
turhaushalt schutzwürdig. Dies gilt auch für die im Planungsraum vorko m-
menden Böden.  
- Erhalt unversiegelter Böden zur Regelung der abiotischen und biotischen 
Funktionen 
- Entsiegelung befestigter, versiegelter und überbauter Flächen 
Wasser - Die Qualität des vorhandenen Grundwassers ist zu erhalten und zu schützen  
- Erhalt von versickerungsfähigen Flächen 
- Reduzierung von Stoffeinträgen 
Klima / Luft - Erhalt und Entwicklung der Gehölzstrukturen und Freiflächen aufgrund ihrer 
lokalklimatischen Ausgleichsfunktion en (Frischluft- und Kaltluftentstehung, 
Staubfilter, Erhöhung der Luftfeuchte, Minimierung der Schwüleeffekte etc.) 
- Erhalt und Entwicklung des (Baum -) Gehölzbestandes mit seinen temperatu r-
ausgleichenden klimatischen Wohlfahrtswirkungen (Beschattung, Verdun s-
tung, Frischluftproduktion, Staubfilter) 
Arten- /  
Biotopschutz  
Allgemeine Ziele 
 
- Erhalt unterschiedlicher Strukturen und Habitate, insbesondere der beso n-
ders und streng geschützten Arten 
- Erhalt vorhandener Gehölzstrukturen 
- Reduktion des Anteils nicht standortgerechter Baumarten / Neophyten 
- Erhalt bzw. Entwicklung arte n- und strukturreicher Räume in der freien Lan d-
schaft 
- Förderung von Alt- und Totholz 
Stadtbild - Erhalt stadtbildprägender Baumreihen und Alleen 
- Erhalt stadtbildprägender Gebäude (Pützerturm; jedoch außerhalb des Ge l-
tungsbereichs) 
Naherholung - Durch die räumliche Nähe zum Betriebsbereich des Störfallbetriebs sind  
KEINE Naherholungsnutzungen für die breite Öffentlichkeit vorgesehen

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 28 
4.1 Konzeption des Grünordnungsplans 
Die Ziele der Grünordnung wurden aus dem 2015 vorgestellten städtebaulichen Rahmenplan entwi-
ckelt. Die Texte hierzu sind dem Erläuterungsbericht „Städtebaulicher und freiraumplanerischer Ra h-
menplan und Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan A 17.2.1“ vom August 2015 zu entnehmen. 
 
 
Abb. 10: Städtebaulicher Rahmenplan, August 2015; Quelle: Planquadrat, Exedra 
Der städtebauliche Rahmenplan bildet unmittelbar die Grundlage für die Darstellungen des Grünor d-
nungsplanes.

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 29 
Im Zuge des Ausbaus des Darmstädter Firmensitzes zur weltweiten Firmenzentrale „One global 
headquarter“ wird auf dem derzeitigen Firmenparkplatz östlich der Frankfurter Straße das neue 
„Headquarter-Quartier“ errichtet. Der Emanuel -Merck-Platz soll als straßenübergreifender Freiraum 
den bereits vorhandenen Betriebsbereich westlich der Frankfurter Straße optisch und funktional mit 
dem entstehenden Büroquartier verbinden. Die Funktionalität der Frankfurter Straße bleibt dabei u n-
eingeschränkt erhalten. Im Nordwesten des Planungsraumes wurde bereits ein dreistöckiges Par k-
deck errichtet, um den vorhandenen Stellplatzbedarf kontinuierlich decken zu können.  
Nicht bebaubare Grundstücksflächen des entstehenden Büroquartiers werden bepflanzt; Baumreihen 
säumen die inneren Erschließungswege. Eine grüne Achse soll den Emanuel -Merck-Platz mit der 
Umgebung verbinden.  
Im Bereich der Grün - und Freiflächen und der Sportanlagen entlang des Schreberwegs sind mit Au s-
nahme der Zuwegung, die neu geordnet werden soll, keine Veränderungen vorgesehen.  
Der entlang der Frankfurter Straße vorhandene Baumbestand soll zu einer Allee ergänzt werden. 
 
4.1.1 Grün- und Freiflächen im öffentlichen Raum 
Die vorhandenen Baumstandorte entlang der Straßenzüge sind zu erhalten und durch Neupflanzu n-
gen zu ergänzen. Ziel ist die Entwicklung einer möglichst durchgängigen Baumreihe bzw. Allee en t-
lang der Frankfurter Straße. 
Die Maulbeerbäume der Maulbeerallee sind gemäß §  30 BNatSchG pauschal geschützt. Darüber 
hinaus sind sie seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Naturdenkmal gesichert. Abgängige 
Bäume sind mit Weißen Maulbeerbäumen zu ersetzen. 
 
4.1.2 Grün- und Freiflächen des zukünftigen Büroquartiers 
- Emanuel-Merck-Platz (Private Verkehrsfläche Besonderer Zweckbestimmung) 
Nahe der Einmündung der sog. Kleinen Frankfurter Straße in die Frankfurter Straße en t-
steht der Emanuel -Merck Platz. Die Platz flächen westlich und östlich der Frankfurter 
Straße bilden zukünftig eine Spange zwischen den Firmenquartieren beiderseits der 
Frankfurter Straße. Die Gestaltung der Platz - und Pflanzflächen besitzt repräsentativen 
Charakter.  
- Grünzüge entlang der inneren Erschließungswege (Nord / Süd) und Innenhöfe 
Der Rahmenplan (08/2015) sieht Grün - und Freiflächen im Bereich des geplanten Bür o-
quartiers vor. Sie dienen vorrangig der Aufenthaltsqualität der Mitarbeiter. Die Anordnung 
der Flächen und Gebäude gewährleistet die Durchlüftung des entstehenden Büroqua r-
tiers. Baumreihen gestalten die inneren Erschließungswege. Durch Verschattung und 
Verdunstung verhindern sie die Entwicklung von Wärmeinseln. Mit dem Laub filtern sie 
Staub aus der Luft. 
- Erhalt von vorhandenen Grün- und Pflanzflächen 
Bereits der derzeit noch rechtskräftige Bebauungsplan A  17 sah die Entwicklung eines 
dicht mit Sträuchern und Bäumen bepflanzten Schutzgrünstreifens zur landschaftlichen 
Einbindung der Mischgebietsfläche sowie der großen Stellplatzf läche vor. Dieser Schut z-
grünstreifen ist auch zukünftig zu erhalten und zu entwickeln.  
- Anlage von Grün- und Pflanzflächen 
Die vorhandenen Schutzgrünstreifen entlang der Frankfurter Straße und der Maulbeera l-
lee werden ergänzt.  
Ein in West -Ost verlaufender  Grünzug bindet die intensiv genutzten und gestalteten 
Räume des Büroquartiers an die Umgebung an. Die Gestaltung mit Stauden, blühenden 
Wiesenstreifen und lockeren Gehölzbeständen betont den verbindenden Charakter der 
Fläche. 
- Dachbegrünung 
Im Zuge des Pla nungsprozesses wurde abgestimmt, dass 80  % der Dachflächen, die 
NICHT für Technikaufbauten benötigt werden, zu begrünen sind. Die Begrünung ist vo r-
zugsweise mit Gras-Kraut Gesellschaften vorzunehmen.

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 30 
4.1.3 Grünflächen besonderer Zweckbestimmung 
Bereits im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan A  17 sind die Flächen zwischen dem Parkplatz und 
dem Schreberweg als Grünflächen ausgewiesen. Diese werden im Entwurf zum Bebauungsplan 
A 17.2.1 unverändert übernommen.  
Infolge der unterschiedlichen Nutzungen haben sich i m Lauf der Zeit drei unterschiedliche Teilflächen 
entwickelt: 
 die vergleichsweise extensiv gepflegte Rasenfläche nördlich des Sportgeländes. Hier 
wurden in der Vergangenheit Bäume angepflanzt. Es handelt sich dabei um Ersatzpfla n-
zungen für Bäume, die auf d em eigentlichen Betriebsbereich westlich der Frankfurter 
Straße gefällt werden mussten. Die Rasenfläche wird mehrmals pro Jahr gemäht.  
 das intensiv gepflegte Sportgelände mit Rasenplatz, Sporthalle und umgebende Grünfl ä-
chen  
 die teils landwirtschaftlich genutzte Fläche südlich des Sportgeländes. 
 
4.1.4 Niederschlagswasserbewirtschaftung 
Das Niederschlagswasser der Dachflächen ist dezentral zu sammeln und zu bewirtschaften. Sofern es 
nicht zum Bewässern der Grünflächen genutzt werden kann, ist es über Rigolen und  Mulden zu versi-
ckern. Die Begrünung der Dachflächen leistet einen erheblichen Beitrag zum Rückhalt in der Fläche.  
Auf den Grünflächen versickert das anfallende Niederschlagswasser unmittelbar.  
 
 
4.2 Vergleich Bestand Biotope / Nutzungen (2014 / 2015) zu Rahm enplan / GOP 
(2015) 
Abb. 11: Biotope und Nutzungen erfasst im Frühjahr / Sommer 2015; Quelle: Geländeerhebungen BG 
Natur, Nackenheim

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 31 
 
 
Abb. 12: Grünordnungsplan auf Grundlage des städtebaulichen Rah menplans, Stand August 2015, 
vorgelegt durch planquadrat, Darmstadt │ Frankfurt und Exedra Müller & Jansen Landschaftsarchite k-
ten

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 32 
4.2.1 Bestand 2014/2015 (Grundlage Kartierung BG Natur 2014/2015)  
 
Nutzungs- / Biotoptyp nach Biotopwertliste Wertpunkte/ 
m² 
Flächenanteil (m²) je  
Biotop-/Nutzungstyp 
 Biotopwert 
Vorher  nachher 
  
Biotope und Nutzungen, Stand Frühjahr / Sommer 2015; Quelle: Geländeerhebungen 
BG Natur, Nackenheim (vergleiche hierzu: Abb. 11) 
(KEINE PLANUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGE) vorher nachher Sp. 2 x Sp 3 Sp. 2 x Sp 4 
Sp. 1   Sp. 2 Sp. 3 Sp. 4 SP.5 Sp.6 
  Gebäude / Dachflächen nicht begrünt           
10.710 Parkhaus 3 7.685   23.054   
  Visitor Center / zwischenzeitlich 3 1.713   5.138   
  Sporthalle 3 1.625   4.876   
  Gebäude am Schreberweg 3 116,21   349   
  Straßenverkehrsflächen           
10.510 Straßenverkehrsfläche, Voll versiegelte Flächen 3 6.585   19.756   
10.520 Pflasterflächen, nahezu versiegelte Flächen im öffentlichen Straßenraum  3 3.767   11.301   
10.530 Schotterflächen / öffentlicher Straßenraum 6 365   2.189   
11.221 innerstädtisches Straßenbegleitgrün 14 4.479   62.703   
04.310 Baumreihe / Allee in Straßenverkehrsflächen, Maulbeerallee; 66 x ~35 m 2 31 2.310   71.610   
04.310 Baumreihe / Allee in Straßenverkehrsfläche, Frankfurter Str.; 47 x ~15 m2  31 705   21.855   
04.310 Baumreihen in Straßenverkehrsfläche, Kleine Frankfurter Str.;  16 x ~5 m 2 31 80   2.480   
  Stellplatz/ Firmengelände Fa. Merck KGaA           
10.510 Parkplatz Fa. Merck KGaA 3 62.777   188.332   
10.530 Pflasterflächen auf Grundstück Merck KGaA 6 1.451   8.705   
  Schotterflächen / Grundstück Merck KGaA 6 5.446   32.675   
04.110 Baumbestand auf Stellplatz, 325 x ~25 m 2 31 8.125   251.875   
  Grün- und Freiflächen           
11.221 Hausgarten / Nachbar am Schreberweg 14 2.311   32.359   
11.225 Private Grünfläche A: Obsthain mit blütenreicher Wiesengesellschaft, Mager 21 4.810   101.010   
04.110  Erhalt Baumbestand, 50 x ~20 m2 31 1.000   31.000

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11.191 landwirtschaftliche Nutzung / Ackerfläche 16 3.420   54.720   
11.224 Sportanlagen / Rasenplatz/ Rasenflächen rund um den Sportplatz 10 16.215   162.150   
04.110  Baumbestand, 30 x ~20 m2 31 600   18.600   
02.600 Hecken u. Gebüsche; z.T. mit Bäumen 20 9.987   199.732   
04.110 Erhalt Bäume in bestehenden und geplanten Schutzgrün 8 x 25 m2 31 200   6.200   
11.221 Rasen/ südliche Schutzpflanzung (leicht höherwüchsig) 14 427   5.972   
11.224 Schutzpflanzung RHB (Rasen) 10 949   9.488   
05.345 Regenrückhaltebecken; periodischer Einstau (-10 WP/qm) 15 948   14.220   
  Gesamtsumme   135.075   1.090.472

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4.2.2 Grünordnungsplan (=städtebaulicher Rahmenplan August 2015)  
Nutzungs- / Biotoptyp nach Biotopwertliste Wertpunkte/ 
m² 
Flächenanteil (m²) je  
Biotop-/Nutzungstyp 
 Biotopwert 
Vorher  nachher 
  
Grünordnungsplan [=städtebaulicher Rahmenplan] Stand August 2015, 
(Vergleiche hierzu Abb. 12) vorher nachher Sp. 2 x Sp 3 Sp. 2 x Sp 4 
Sp. 1   Sp. 2 Sp. 3 Sp. 4 SP.5 Sp.6 
  Gebäude / Dachflächen nicht begrünt / Regenwasserversickerung           
10.715 Dachflächen; nicht begrünt, an Wasserversickerung angeschlossen 6   28.982   173.894 
  Parkhaus / Frankfurter Straße / Maulbeerallee 6   6.924   41.545 
  Sporthalle 6   1.570   9.420 
  Gebäude am Schreberweg 6   116,21   697 
  Straßenverkehrsflächen           
10.510 Interne Erschließung / Kleine Frankfurter Straße 3   5.972   17.916,84 
10.520 Pflasterflächen, nahezu versiegelte Flächen im Büroquartier 3   28.343   85.029,69 
10.510 öffentlich Straßenverkehrsfläche, voll versiegelte Flächen 3   7.768   23.303 
11.221 innerstädtisches Straßenbegleitgrün 14   3.186   44.609 
04.310 Baumreihe / Allee in Straßenverkehrsflächen, Maulbeerallee; 66 x ~35 m 2 31   2.310   71.610 
04.310 Baumreihe / Allee in Straßenverkehrsfläche, Frankfurter Str.;  
(11 Erhalt + 26 Neu) x ~15 m2  
31   555   17.205 
04.310 Baumreihen in Straßenverkehrsfläche, Kleine Frankfurter Str.;  12 x ~5 m 2 31   60   1.860 
  Grün- und Freiflächen           
11.221 Rasenflächen und Blumenrabatte; Grün im Freiraum Büroquartier 14   15.940   223.161 
11.221 "Landschaftsrasen" +4WP  18   21.992   395.862 
04.310  Erhalt Baumbestand "Landschaftsrasen und Sportgelände", 69 x ~20 m 2 31   1.380   42.780 
11.224 Sportanlagen / Rasenplatz / Rasenflächen rund um den Sportplatz 10   7.537   75.368 
02.600 Hecken u. Gebüsche; z.T. mit Bäumen 20   6.744   134.883 
04.110 Erhalt Bäume in bestehenden und geplanten Schutzgrün 23 x 25 m 2 31   575   17.825 
04.110 Anpflanzen von Bäumen auf Grün- und Freiflächen im Büroquartier 211 x 5 m2 31   1.055   32.705 
  Gesamtsumme     135.075   1.409.673

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5 Analyse und Bewertung geplanter städtebaulicher Nutzungen  
5.1 Status Quo Prognose (Nullvariante) 
Für die Nullvariante gelten die zuvor in Kapitel 3 „Beschreibung und Bewertung des Umweltzustands“ 
dargestellten Einschätzungen zum Umweltzustand einschließlich der vorhandenen Vorbelastungen. 
 
 
5.2 Umweltauswirkungen bei Durchführung des Planungsvorhabens 
Die getroffenen Festsetzungen sind im Teil A der Begründung ausführlich beschrieben.  
Von dem (Planungs-) Vorhaben gehen im Wesentlichen folgende Wirkungen auf die Sch utzgüter Na-
turhaushalt, Landschaftsbild, Mensch und Kultur- und Sachgüter aus: 
Wirkung Schutzgut / Schutzgüter 
Flächenumwandlung und –überbauung Boden, Wasser, Klima, Mensch 
Bodenabtrag und –umlagerung 
Veränderung des Bodenwasserhaushalts 
Boden, Wasser 
Veränderung von Habitatqualitäten Tiere und Pflanzen 
Vegetations- / Gehölzverluste Lokal- & Mikroklima, Mensch, Tiere & Pflanzen 
Landschaftsbild 
bauzeitliche Emissionen (Staub, Lärm) Mensch, Tiere 
Erhalt kulturhistorischer Landschaftsbestandteile 
(Maulbeerallee) 
Mensch, Tiere & Pflanzen 
Veränderung des Stadt- und Landschaftsbildes Mensch 
Sicherung der (Wohn-) Arbeitsumfeldqualität Mensch 
Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in 
unterschiedlichem Maße. Dabei sind Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie Wechse l-
wirkungen aus Verlagerungseffekten und komplexe Wirkungszusammenhänge unter den Schutzg ü-
tern zu betrachten. Die aus methodischen Gründen auf Teilsegmente des Naturhaushalts, die so  ge-
nannten Schutzgüter, bezogenen Auswirkungen betreffen also ein mehr oder weniger stark vernetztes 
Wirkungsgefüge. 
 
5.2.1 Boden / Wasser 
Infolge der Umnutzung des Parkplatzes und der als Mischgebiet ausgewiesenen Flächen erfolgt eine 
städtebauliche Nachverdichtung der Flächen. Die Maßnahme entspricht somit dem Grundsatz des 
sorgsamen Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a Abs. 2 BauGB).  
Mit Bäumen bestandene Grün - und Freiflächen gliedern die zukünftige Bebauung. Durch die Planung 
werden keine bislang unversiegelten Flächen in Anspruch genommen.  
Die unversiegelten Grün - und Freiflächen mit ihrem Baumbestand sowie die Sporteinrichtungen im 
östlichen Teil des Geltungsraumes bleiben bestehen. Mit Ausnahme der Erneuerung bzw. Sanierung 
der Zuwegung zu den Sporteinrichtungen sind keine Maßnahmen geplant. 
Baubedingte 
Auswirkungen 
 (zeitweilige) Inanspruchnahme von Flächen für Baufelder, Ba ustelleneinrich-
tung, Zufahrten 
 Veränderungen des Bodenaufbaus, -gefüges und –struktur 
 Störungen der Grund - und Bodenwasserverhältnisse während der Bauphase 
durch Beseitigung bzw. Umlagerung von Boden, Veränderung der Sicke r-
wasserverhältnisse im Bereich de r Baufelder, Baustellenzufahrten sowie Flä-
chen für die Baustelleneinrichtung durch Maschineneinsatz  
 Gefährdung aufgrund von E inträgen durch Versickerung von Treib - und 
Schmierstoffen in Boden und Grundwasser durch Einrichtung und Betrieb

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 36 
von Baustellen (Umfüllen von Kraftstoffen  etc.) während der Bauphase (U m-
gang mit Betriebsmitteln von Baufahrzeugen oder Unfälle mit Versickerun g 
wassergefährdender Stoffe) 
Anlagebedingte 
Auswirkungen 
 Veränderungen des Bodenaufbaus und -gefüges im Bereich der Baufelder 
 Tiefgaragen- bzw. Kellergeschosse können in den Bereich des anstehenden 
Grundwassers ragen. Aufspiegelungen  des Grundwassers in angrenzenden 
Flächen sind nicht auszuschließen. 
Betriebsbedingte 
Auswirkungen 
 Im Rahmen der ordnungsgemäßen Nutzungen sollten keine betriebsbedin g-
ten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten sein  
 Maßnahmen zur Düngung und Pfl anzenschutz (Einsatz von Herbiziden / 
Insektiziden) in den privaten Grünflächen / Grünanlagen dürfen nur nach den 
geltenden Richtlinien und Rechtsvorschriften durchgeführt werden. Im Ra h-
men der sachgemäßen Anwendung sind betriebsbedingte Auswirkungen 
auszuschließen. 
 
5.2.2 Klima / Luft / [Bioklima, Luftqualität] 
Die Planung wird die mikro - und mesoklimatischen Verhältnisse im Planungsraum beeinflussen. Der 
derzeit auf der Fläche gleichmäßig verteilte Baumbestand weicht einem Netz aus baumbestandenen 
Grün- und Freiflächen entlang des entstehenden Wegenetzes und in den Innenhöfen. Die geplante 
Anordnung der Baukö rper sowie der Grün - und Freiflächen bewirkt Veränderungen des Strahlung s-
haushaltes der betroffenen Flächen. Die auf den östlich angrenzenden Garten - und Freiflächen en t-
stehende Frisch- und Kaltluft gelangt zukünftig über das in Ost -West Richtung verlaufen de Wegenetz 
des Büroquartiers in Richtung Frankfurter Straße.  Die Durchlüftung des Raumes bleibt trotz der en t-
stehenden Baukörper gewährleistet. 
Zusätzlich zu dem bisherigen Verkehrsaufkommen, sind weitere Emissionen durch Heizung / Hau s-
brand der Bürogebäude zu erwarten.  
Baubedingte 
Auswirkungen 
 Während der Bauphase können temporäre Staub - und Schadstoffemissi o-
nen auftreten.  
 Gegebenenfalls auftretende Verluste von Baum - und Gehölzstandorten 
bewirken zeitlich begrenzte, kleinräumige Auswirkungen auf das Mi kroklima 
Anlage- und 
betriebsbedingte 
Auswirkungen 
 Veränderungen lokaler Luftströmungen sowie  
 des örtlichen Strahlungshaushaltes durch einen höheren Versiegelungsgrad  
 
5.2.3 Flora und Fauna (Biologische Vielfalt) 
Flora: Die auf dem Großparkplatz stockenden Bäume zeigten Anfang August 2015 deutliche Stres s-
symptome. Neben den extremen Witterungsbedingungen des Sommers 2015 (große Hitze und lange 
Trockenheit) tragen hierzu auch die verhältnismäßig kleinen Baumscheiben der Bäume bei. Die Mau l-
beerallee entlang de r nördlichen Grenze des Planungsraumes ist in der Biotopkartierung des Landes 
Hessen erfasst.  
Die Planung sieht vor, dass zukünftig ein Netz an Grün - und Freiflächen das Büroquartier durchzieht. 
Ein Teil der Grünflächen w ird intensiv gepflegt sein. Durch eine geschickte Auswahl der Stauden und 
Gehölze in den Pflanzflächen und die Anlage von extensiv mit Gras -Kraut Gesellschaften begrünten 
Dachflächen können positive Aspekte im Hinblick auf die biologische Vielfalt erzielt werden.  
Fauna: Bei den Flächen de s Geltungsbereichs handelt es sich überwiegend um einen bereits beei n-
trächtigten Stadtraum. Bei den, insbesondere auf den Flächen des Parkplatzes, nachgewiesenen 
Arten handelt es sich ausschließlich um ubiquitäre Arten (Artenschutzgutachten, BG Natur Nacke n-
heim, 2015). Das Artenschutzgutachten kommt zu dem Schluss, dass durch die Nachverdichtung 
verdrängte Arten / Individuen in der unmittelbaren Umgebung ausreichende, adäquate Ausweichqua r-
tiere finden bzw. einnehmen können.

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Da die geplanten Baumaßnahmen vo raussichtlich in mehreren Abschnitten durchgeführt werden, en t-
steht vorübergehend ein Gefüge bestehender und neu zu besiedelnder Habitate. Dadurch kann der 
potenziell entstehende Nutzungsdruck auf adäquate Ausweichquartiere minimiert werden.  
Baubedingte 
Auswirkungen 
 temporäre Beunruhigung während der Bauphase durch Baumaschinen und 
Personal 
 (temporäre) Veränderungen bzw. zwischenzeitlicher Verlust / Störungen von 
Habitat- und Biotopstrukturen im Bereich der Bauflächen  
Anlagebedingte 
Auswirkungen 
 temporäre Vegetationsverluste sowie Flächenumwandlung im Zuge der Ba u-
tätigkeit 
Betriebsbedingte 
Auswirkungen 
 sollen durch geeignete Vermeidungs - und Minimierungsmaßnahmen sowie 
gegebenenfalls Ausgleichmaßnahmen ausgeschlossen werden  
 
5.2.4 Stadt- und Landschaftsbild 
Die geplante Bebauung fügt sich architektonisch in die Umgebung ein. Die beiden Baufenster nördlich 
und östlich des entstehenden Emanuel-Merck-Platzes greifen die Höhe des Pützerturmes westlich der 
Frankfurter Straße auf. In Verbindung mit dem Pützerturm schaffen die neuen Baukörper am Eman u-
el-Merck-Platz städtebaulich eine „Torsituation“ zwischen der Darmstädter Innenstadt und dem nör d-
lich gelegenen Stadtteil „Arheilgen“. Die übrigen Baukörper im GE  1 besitzen eine zulässige Traufh ö-
he von m aximal 16  m. Im Bereich des GE 2 wird die zulässige maximale Traufhöhe auf 10  m b e-
grenzt. Die Abstufung der zulässigen maximalen Traufhöhen von West nach Ost schafft einen Übe r-
gang zu den angrenzenden Nutzungen östlich des Schreberwegs. 
Die unter Schutz st ehende Maulbeerallee nördlich des geplanten Büroquartiers bleibt unverändert 
erhalten.  
Darüber hinaus soll die vorhandene Baumreihe entlang der Frankfurter Straße ergänzt werden. Ziel ist 
die Einrichtung einer Allee entlang der wichtigen Verkehrsachse. 
Grün- und Freiflächen umgeben und durchziehen das entstehende Büroquartier.  
Baubedingte 
Auswirkungen 
 keine 
Anlage- und b e-
triebsbedingte 
Auswirkungen 
 Nachverdichtung von bereits genutzten Flächen  
 Vorhandene Schutzpflanzungen bleiben bestehen 
 Technikaufbauten auf den Dächern 
 
5.2.5 Kultur- und sonstige Sachgüter 
Baubedingte 
Auswirkungen 
 Gegebenenfalls können im Zuge der Erdarbeiten archäologische Funde 
angetroffen werden. 
Anlage- und b e-
triebsbedingte 
Auswirkungen 
 keine 
 
5.2.6 Mensch und Gesundheit, Erholung (u.a. auch Lärm) 
Die vorhandenen Sportstätten bleiben bestehen. Die Turn - und Sporthalle wird baurechtlich durch ein 
Baufenster dauerhaft gesichert. Die Nutzung erfolgt weiterhin nur durch Mitarbeiter der Fa. Merck 
KGaA (und ggfs. deren Angehörige). Mit einem Anstieg  der Lärmemissionen durch das Sportgelände 
ist nicht zu rechnen. 
Die Ausweisung bzw. zukünftige Einrichtung einer überregionalen Schnellradwegeverbindung entlang 
des Schreberwegs ist durch die Errichtung des Büroquartiers nicht beeinträchtigt.  
Bauzeitlich kann es durch die Bautätigkeit zu gesteigerten Lärmemissionen kommen. Nach Fertigste l-
lung der Gebäude ist davon auszugehen, dass die Lärmemissionen zurückgehen. Insbesondere da 
die Nutzung als Bürogebäude in der Regel keine signifikanten Lärmemissionen ver ursacht.

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Der entstehende Ziel - und Quellverkehr wird zum Schutz der Anwohner nördlich der Maulbeerallee 
wie gewohnt über die bestehenden Zufahrten von der Frankfurter Straße ins Parkdeck  geführt. 
Baubedingte 
Auswirkungen 
 bauzeitlicher Lärm, Licht-, Staub- und Schadstoffemissionen 
Anlagebedingte 
Auswirkungen 
 siehe Kapitel 3.4 Klima und Luft 
 
Betriebsbedingte 
Auswirkungen 
 Einzuhaltende Abstandsflächen infolge der Bestimmungen der Seveso -III-
Richtlinie bleiben unverändert 
 Ziel- und Quellverkehr 
 Die Zunahme von Emissionen durch Heizbrennstoffe wird aufgrund der 
einzuhaltenden immissionsschutzrechtlichen Vorgaben, die insbesondere 
durch die Bundesimmissionsschutz -Verordnungen normiert sind, als u n-
erheblich eingestuft 
 Beleuchtung (Straßen- und Hausbeleuchtung) 
 Ver- und Entsorgung sind gewährleistet 
 Die Trink - und Löschwasserversorgung ist quantitativ und qualitativ ges i-
chert  
 Niederschlagswasser wird dezentral im Geländ e bewirtschaftet bzw. ve r-
sickert; Belastungen des Kanalnetzes sind nicht zu erwarten  
 
5.2.7 Nutzung erneuerbarer Energien / Energieeinsparung 
Bau-, anlage - u. 
betriebsbedingte 
Auswirkungen 
 Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien oder zur Einsparung von 
Energie sind entsprechend den Vorgaben der Gesetzgebung und entspr e-
chend dem Stand der Technik vorgesehen; Unter anderem ist die Errichtung 
von einem / mehrerer BHKW zur Wärme ( -und Stromversorgung) des entste-
henden Büroquartiers vorgesehen 
 
 
5.3 Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten 
Die avisierte Planung stellt eine Nachverdichtung im Innenbereich dar. Sie entspricht dem Grundsatz 
des sorgsamen Umgangs mit Grund und Boden; da ausschließlich auf bereits versiegelte Flächen 
zurückgegriffen wird.  
Darüber hinaus werden die, aufgrund der auf dem Betriebsbereich der Merck KGaA real vorhandenen 
oder möglicherweise einsetzbaren stofflichen Gefahrenpotentiale , ermittelten Achtungsgrenzen (ve r-
gleiche TÜV Nord, 4310 – 1219 / 2005 Far / May: „Gutachten zur Verträglichkeit des Betriebsbereichs 
der Merck KGaA mit den Planungen in dessen Umfeld unter dem Gesichtspunkt des §  50 BImSchG/ 
Art. 12 Seveso-II-Richtlinie“) unverändert beibehalten.

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 39 
6 Eingriffs- / Ausgleichsbilanz 
Grundlage der Bilanzierung ist der sich aus  den Festsetzungen des rechtskräftigen Be bauungsplans 
A 17 „Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee “ ergebende planungsrechtliche Stand (§ 1a Abs. 3 
Satz 6 BauGB) vom 29.01.1978.  
Das Planungsvorhaben trägt im Rahmen der Nachverdichtung des bislang als  Mischgebiet sowie als 
Großparkplatz genutzten Stadtraumes der grundsätzlichen Forderung des sparsamen Umgangs mit 
Grund und Boden Rechnung (§ 1a Abs. 2 BauGB). 
 
 
6.1 Gegenüberstellung gem. Hessischer Kompensationsverordnung 
 
 
Abb. 13: Planungsrechtlicher Bestand gemäß Bebauungsplan A 17, Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
Januar 1978

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Abb. 14: Entwurf Bebauungsplan A 17.2.1, Stand Februar 2017; Quelle: Planquadrat, Darmstadt │ 
Frankfurt 
 
 
Die Eingriffsbilanzierung erfolgt nach der Hessischen Kompensationsverordnung vom 01.09.2005.  
Da die vorgegebenen Flächenklassifizierungen der Kompensationsverordnung (KV) auf einer ideellen 
Typisierung bzw. Standardisierung beruhen und zudem innerörtliche, zu meist sekundäre Habitate nur 
teilweise berücksichtigen, können sich situationsbedingt Zu - und Abschläge von bis zu 10 Wertpun k-
ten je Flächeneinheit ergeben (vergleiche hierzu die folgende Tabelle). 
Um eine Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, wurde eine B ewertungsgewichtung aufgestellt, bei der 
die Abstufung zwischen den verschiedenen Erheblichkeitsstufen mit jeweils 2 Wertpunkten Unter-
schied gegliedert ist. 
Abweichung vom Standard- / Nutzungstyp; Auf- bzw. Abwertungsstufe Zu- u. Abschläge 
sehr groß (Stufe 1) + 10 - 10 
groß (Stufe 2) + 8 - 8 
mittel (Stufe 3) + 6 - 6 
mäßig (Stufe 4) + 4 - 4 
gering (Stufe 5) + 2 - 2 
Tabelle 3: Zu- bzw. Abschläge je nach Abweichung vom Standard- / Nutzungstyp 
 
Im Rahmen der Eingriffs - / Ausgleichsbilanzierung ist lediglich bei der Bewertung des Regenrückha l-
tebeckens ein Punktabzug vorgenommen worden. Hier schien anhand des Ausbauzustands eine B e-
wertung mit 25 Wertpunkten  pro m2 als unverhältnismäßig hoch. Infolge der sehr großen Abweichun g 
erfolgte eine Reduzierung um 10 Wertpunkte pro m 2.

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6.1.1 Ausschnitt A 17; Planungsrechtlicher Bestand 
Nutzungs- / Biotoptyp nach Biotopwertliste Wertpunkte/ 
m² 
Flächenanteil (m²) je  
Biotop-/Nutzungstyp 
 Biotopwert 
Vorher  nachher 
  
Inhalte rechtskräftiger Bebauungsplan A17; Planungsrechtlicher Bestand (vergleiche 
hierzu Abb. 13, Plan-Nr. 301.87-1/1) vorher nachher Sp. 2 x Sp 3 Sp. 2 x Sp 4 
Sp. 1   Sp. 2 Sp. 3 Sp. 4 SP.5 Sp.6 
  Bauflächen           
10.710 Mischgebiet GRZ I 0,4; überbaubare Grundstücksfläche;  Dachflächen nicht begrünt 3 11.433   34.300   
  Mischgebiet GRZ II  
max. Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche bis 0,6 
3 5.717   17.150 
  
11.221 Mischgebiet, nicht überbaubare Grundstücksflächen gärtnerisch gepflegte Anlagen  14 11.433   160.065   
10.710 Sporthalle (Baufenster), Dachfläche nicht begrünt 3 3.797   11.391   
  Straßenverkehrsflächen           
10.510 Straßenverkehrsfläche, Voll versiegelte Flächen 3 19.123   57.369   
04.310 Baumreihe / Allee in Straßenverkehrsflächen, Maulbeerallee; 66 x ~35 m2 31 2.310   71.610   
04.310 Baumreihe / Allee in Straßenverkehrsfläche, Frankfurter Str.; 47 x ~15 m2  31 705   21.855   
04.310 Baumreihen in Straßenverkehrsfläche, Kleine Frankfurter Str.;  16 x ~5 m 2 31 80   2.480   
10.530 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, Verkehrsflächen nicht versiegelt 6 628   3.768   
11.191 Freihaltezone für spätere Ausbaumaßnahmen/ Straßenbau zwischenzeitlich landwirt-
schaftliche Nutzung 
16 2.695   43.120 
  
  Stellplatz / großflächiger Firmenparkplatz           
10.510 Stellplätze mit Bepflanzung 3 47.416   142.248   
04.110 Baumbestand auf Stellplatz, 325 x ~25 m 2 31 8.125   251.875   
  Grünflächen           
11.224 Grünflächen Zweckbestimmung "Flächen für Sport, Spiel und gärtnerische Nutzu ngen" 10 25.423   254.230   
02.600 Schutzpflanzungen; Hecken u. Gebüsche zur Eingrünung des Firmenparkplatzes s o-
wie des Mischgebietes 
20 5.302   106.040 
  
02.600 Schutzpflanzung RHB 20 1.160   23.200   
05.345 Regenrückhaltebecken; periodischer Einstau (-10 WP/qm) 15 948   14.220   
  Gesamtsumme   135.075   1.214.920

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6.1.2 Geltungsbereich A 17.2.1: Planung 
Nutzungs- / Biotoptyp nach Biotopwertliste Wertpunkte/ 
m² 
Flächenanteil (m²) je  
Biotop-/Nutzungstyp 
 Biotopwert 
Vorher  nachher 
  Planung Teilbereich A 17.2.1 (vergleiche hierzu Abb. 14, Plan-Nr. 301.87-1/2) vorher nachher Sp. 2 x Sp 3 Sp. 2 x Sp 4 
Sp. 1   Sp. 2 Sp. 3 Sp. 4 SP.5 Sp.6 
  Bauflächen [bebaubare Flächen GE1+GE2 69.003,28 m2]           
  Gewerbegebiet GE 1; GRZ I: 0,5            
10.715 Technikaufbauten 50%; Dachfläche nicht begrünt; an Regenwasserversickerung an-
geschlossen 
6   16.682   100.089 
10.720 Dachfläche extensiv begrünt mit Gräsern und Kräutern; 80% der Dachflächen OHNE 
Technikaufbauten 
19   13.345   253.560 
10.715 Dachfläche nicht begrünt an Regenwasserversickerung angeschlossen, 20% der 
Dachflächen OHNE Technikaufbauten 
6   3.336   20.018 
  Gewerbegebiet GE 1; GRZ II: bis maximal 0,8            
10.530   
10.730 
Plätze und Wege; begrünte Dachflächen von Tiefgaragen, Regenwasser wird vers i-
ckert bzw. flächig zurückgehalten 
10   20.018   200.179 
  Gewerbegebiet GE 2; GRZ I: 0,4            
10.715 Technikaufbauten 50%; Dachfläche nicht begrünt; an Regenwasserversickerung an-
geschlossen 
6   3.906   23.436 
10.720 Dachfläche extensiv begrünt mit Gräsern und Kräutern; 80% der Dachflächen OHNE 
Technikaufbauten 
19   3.125   59.371 
10.715 Dachfläche nicht begrünt an Regenwasserversickerung angeschlossen, 20% der 
Dachflächen OHNE Technikaufbauten 
6   781   4.687 
  Gewerbegebiet GE 2; GRZ II: bis maximal 0,8            
10.530   
10.730 
Plätze und Wege; begrünte Dachflächen von Tiefgaragen, Regenwasser wird versi-
ckert bzw. flächig zurückgehalten 
10   7.812   78.120 
  Baufenster Sporthalle in Privater Grünfläche B           
10.715 Dachfläche nicht begrünt an Regenwasserversickerung angeschlossen 6   2.247   13.483 
  Nicht bebaubare Grundstücksflächen 
GE1: 13.345m2; GE2: 3.906 m2; Summe: 17.251m2 
        
  
02.600 Pflanzbindung und -gebot (I) und (II): Erhalt der Schutzpflanzungen entlang Frankfur-
ter Straße, Maulbeerallee sowie als Puffer zwischen der Bebauung und den privaten 
Grünflächen A/B sowie der Sportanlage (private Grünfläche C)  
20   3.534   70.693

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 43 
 02.600 Pflanzbindung und -gebot (I) und (II): Erweiterung der Schutzpflanzungen; mindestens 
25% der Flächen sind mit Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen, die übrigen Flächen 
können gärtnerisch mit Rasen und Staudenpflanzungen angelegt werden 
20   3.025   60.492 
 02.600 Pflanzgebot (III): Grüne Achse von Ost nach West; mindestens 25% der Fläche sind 
mit Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen, blütenreiche Wiesenmischung 
20   3.368   67.350 
04.110 Erhalt Bäume in bestehenden und geplanten Schutzgrün 8 x 25 m 2 31   200   6.200 
11.221 Gärtnerisch gepflegte Grün- und Freiflächen im Büroquartier 14   7.246   101.440 
04.310 Pflanzgebot Baumreihe entlang der Grünen Achse: 28  x 5 m2 31   140   4.340 
04.310 Pflanzgebot Baumreihe südliche Kante Emanuel-Merck Platz: 7  x 5 m2 31   35   1.085  
04.110 Erhalt Bäume südlich  Emanuel-Merck Platz 8 x 5 m2 31   40   1.240  
  Baumpflanzungen: Je angefangene 800 m2 zul. Grundfläche ist ein Baum zu pflanzen           
04.310 GE 1 (GRZ I und II): 68 Stück x 5 m2 31   340   10.540 
  GE 2 (GRZ I und II): 20 Stück x 5 m2 31   100   3.100 
  Verkehrsflächen           
10.510 Straßenverkehrsfläche, Voll versiegelte Flächen 3   15.352   46.055 
04.310 Erhalt Baumreihe / Allee in Straßenverkehrsflächen, Maulbeerallee; 66 x ~35 m 2 31   2.310   71.610 
04.310 Erhalt Baumreihe südliche Straßenseite kleine Frankfurter Straße; 12 x 15 m 2 31   180   5.580 
04.310 Erhalt Baumreihe / Allee in Straßenverkehrsfläche, Frankfurter Str.; 11 x ~15 m2  31   165   5.115 
04.310 Anpflanzen / Ergänzen Bäume an Frankfurter Straße 15 x 5 m 2 31   75   2.325 
10.530 Platzflächen Emanuel Merk Platz, Niederschlagswasser wird versickert 6   4.261   25.568 
04.120 Erhalt Bäume auf Emanuel-Merck Platz 5 x 5 m2 26   25   650  
  Private Grünflächen           
11.225 Private Grünfläche A: Obsthain mit blütenreicher Wiesengesellschaft, Mager 21   4.810   101.012 
04.110  Erhalt Baumbestand, 50 x ~20 m2 31   1.000   31.000 
11.225 Private Grünfläche B – Grüne Achse - 21   4.127   86.667 
  Private Grünfläche C: Flächen für Sportanlagen, Betriebssportanlage           
11.224 Sportanlagen, Rasenplatz 10   18.100   181.000 
04.110  Erhalt Baumbestand, 30 x ~20 m2 31   600   18.600 
  Gesamtsumme     135.075   1.654.330

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 44 
6.2 Umweltfachliche Zielvorstellungen für das Bebauungsplangebiet 
Die Realisierung der rechnerisch positiven Bilanz der Biotopwertpunkte hängt auch von der Berücksicht i-
gung der im Folgenden formulierten umweltfachlichen Zielvorstellungen für den Geltungsbereich ab:  
Boden und Wasser 
 Schutz der Böden und des Grundwassers  vor baubedingten und nutzungsbedingten Beeinträcht i-
gungen 
 die Qualität des (Grund-) Wassers ist zu erhalten und zu schützen 
 Stoffeinträge ins (Grund-) Wasser sind zu vermeiden 
 Minimierung von Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes und der Bodenfunktionen  durch flä-
chige Rückhaltung und Verdunstung  
Klima / Luft 
 Erhalt der klimatischen Ausgleichswirkungen für den Planungsraum und die angrenzenden Stad t-
räume durch Erhalt der Ventilationsbahnen 
 Erhalt und Entwicklung von Baum - und Gehölzbeständen zur Reduzierung d er Luftscha d-
stoffimmissionen (trockene und nasse Deposition) 
Tiere und Pflanzen 
 Schutz wertvoller Biotopstrukturen gem. DIN 18920 
 zügige Durchführung der Maßnahme zur Vermeidung von Störungen und dauerhaften Vergr ä-
mungseffekten 
 Ausführung der Arbeiten zu möglichst störungsarmen Zeitpunkten (Fäll - / Rodungsarbeiten nur in 
der Zeit von 01.10. bis zum 28.02. des Folgejahres) 
 Erhaltung der Vernetzungsfunktion durch Erhalt der umgebenden Grünstrukturen insbesondere 
der Maulbeerallee 
 Ausgleich von Eingriffen dur ch Vorgaben zur Mindestbegrünung der Grundstücke, Straßenräume 
sowie der Grünflächen durch Pflanzbindungen und -gebote 
 Erhalt von (Straßen-) Bäumen / Alleebäumen als ortsbildprägende Element e und mikroklimatisch 
wirksame Vegetationsstruktur en; der Schutz wird durch die gültige Baumschutzsatzung gewäh r-
leistet 
Landschaftsbild /  Erholungspotenzial; Kultur-  / sonstige Sachgüter 
 Beibehaltung der ermittelten Achtungsgrenzen zu Betriebsbereichen der Merck KGaA mit real 
vorhandenen oder möglicherweise einsetzbar en stofflichen Gefahrenpotentialen (vergleiche TÜV 
Nord, 4310 – 1219 / 2005 Far  / May: „Gutachten zur Verträglichkeit des Betriebsbereichs der 
Merck KGaA mit den Planungen in dessen Umfeld unter dem Gesichtspunkt des §  50 BImSchG / 
Art. 12 Seveso-II-Richtlinie“)  
 Erhalt und Entwicklung der stadtbildprägende n Leitlinien und Elemente sowie der Blickbeziehu n-
gen 
 Entwicklung / Ausbau der Schnellradwegeverbindung über den Schreberweg  
 
 
6.3 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung nachteiliger Umweltauswirkungen 
Obwohl es sich im vorliegenden Fall um die Nachverdichtung eines Stadtraumes handelt, sind insbeso n-
dere die Belange des Artenschutzes während der Realisierungsphase zu beachten.  
 
Vermeidungsmaßnahmen 
V 1 Schutz von zu erhaltenden Bäumen und wertvollen Biotopst rukturen vor baubedingten Beei n-
trächtigungen durch Maßnahmen nach DIN 18920

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 45 
V 2 Baustelleneinrichtungen und –zufahrten sollen auf bereits versiegelten oder künftig versiegelten 
Flächen vorgesehen werden. 
V 3 Die Artenschutzbestimmungen der §§ 19 und 44 BNatSchG sind zu beachten.  
Zur Vermeidung der Vernichtung, Beschädigung oder Gefährdung besonders geschützter und b e-
stimmter anderer Tierarten im Sinne des §  7 BNatSchG dürfen Rodungen und Fällungen von G e-
hölzbeständen (vorbehaltlich eventuell z usätzlich erforderlicher Fällgenehmigungen) nur auße r-
halb der Vegetationszeit, d. h. nur in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. vorgenommen werden.  
Außerhalb des o.g. Zeitraums ist eine weitere artenschutzrechtliche Beurteilung erforderlich; in s-
besondere ist sicherzustellen, dass keine Vögel in betroffenen Gehölzen bzw. Bäumen brüten. 
Werden Verbotstatbestände nach §  44 BNatSchG berührt, ist eine Befreiung nach 
§ 67 BNatSchG bei der zuständigen Naturschutzbehörde zu beantragen. 
V 4 Zügige Durchführung der Maßna hmen, so dass aufgrund temporärer Beeinträchtigungen keine 
dauerhaften „Vertreibungseffekte“ entstehen 
V 5 Durchführung der Maßnahmen zu einem möglichst störungsarmen Zeitpunkt; außerhalb der Balz - 
und Brutzeiten 
V 6 Vermeidung des Eintrags von umweltschädlichen Stoffen in Boden / Grundwasser 
 
Minimierungsmaßnahmen 
M 1 Vorsorge- und Minderungsmaßnahmen zum Bodenschutz  
Bei Auffüllungen und Abgrabungen sind die Belange des Boden - und Gewässerschutzes gem. 
den §§ 9 – 12 BBodSchV zu beachten. Der bei Bauarbeiten anfallende Oberboden ist wiederz u-
verwenden. Insbesondere im Bereich von Grünflächen und Flächen für die Niederschlagswasse r-
versickerung sind beim Aufbringen von Bodenmaterial die Vorsorgebestimmungen zum Schutz 
des Bodens vor schädlichen Bodenv eränderungen einzuhalten und zu gewährleisten, dass das 
Infiltrationsvermögen der Böden durch Verdichtungen während der Bauarbeiten nicht verschlec h-
tert wird.  
 Bei Abgrabungen sind Ober - und Unterboden schichtgerecht getrennt zu entnehmen, zu lagern 
und wieder einzubauen. 
M 2 Tiefgründige Bodenlockerung auf bereits verdichteten Flächen und Flächen für eine spätere B e-
grünung (insbesondere im Bereich der zukünftig nicht bebaubaren Grundstücksflächen GE  1 & 
GE 2) 
M 3 Rückhaltung, Verdunstung und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers im Pl a-
nungsraum 
M 4 Wasserdurchlässige Befestigung von Stellplätzen, Zufahrten, Wegen und Platzflächen  
M 5  Maßnahmen zum besonderen Artenschutz 
 Zur Minderung von beleuchtungsbedingten Lockeffekten und Totalverlusten bei der lokalen Ent o-
mofauna sollten möglichst warmweiß bis neutralweiß getönte LED -Lampen mit gerichtetem, nur 
zum Boden abstrahlendem Licht Verwendung finden.  
 Als den Bestand schützende Maßnahmen wird empfohlen, an den Gebäuden Nisthilfen für G e-
bäudebrüter (Vögel / Fledermäuse) vorzusehen. 
M 6  Zur Minderung von Vogelschlag sind große transparente Flächen zu vermeiden.  
M 7 Die Belange des Denkmalschutzes sind zu beachten. 
 
Zu ergreifende Artenschutzmaßnahmen / Eidechsen im Falle der Errichtung eines großflächigen 
Festzeltes auf der Privaten Grünfläche C: 
AE 1 Frühzeitiges Aufstellen eines Reptilienschutzzaunes (zu Beginn der Mobilitätsphase im Frühjahr 
und vor der Eiablage) der in Richtung Schreberweg überwindbar ist.

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 46 
AE 2 Frühzeitige Mahd (zu Beginn der Mobilitätsphase im Frühjahr und vor der Eiablage) mit einem 
Balkenmäher; die Tiere meiden in der Regel kurzgehaltene Vegetationsflächen.  
AE 3 Unmittelbar vor dem Aufstellen des Festzeltes: Kontrolle der Fläche durch einen  qualifizierten 
Mitarbeiter / Biologen; sofern sich noch Individuen auf der Fläche befinden, sind diese auf die Fl ä-
che östlich des Reptilienzauns zu bringen.  
 
 
6.4 Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen 
A 1 Anpflanzen von Bäumen und Gehölzen 
A 2 Begrünung von Dachflächen mit Gras-Kraut Gesellschaften 
A 3 Pflanzgebote für nicht bebaubare Grundstücksflächen 
A 4 Entwicklung einer blütenreichen, baumbestandenen Wiese durch Extensivierung der Pflege der 
Privaten Grünfläche A: maximal 2 -3 Mahdgänge pro Jahr; entfernen des Mähgutes von der Fl ä-
che 
A 5 Entwicklung einer blütenreichen Wiese durch Extensivierung der Pflege der Privaten Grünfläche 
C: maximal 2-3 Mahdgänge pro Jahr; entfernen des Mähgutes von der Fläche 
 
 
6.5 Zusammenfassung der Eingriffs- / Ausgleichbilanzierung 
Die Gegenüberstellung des planungsrechtlichen Bestands (Ausschnitt aus A  17) und der Planung 
A 17.2.1 zeigt eine positive Biotopwertpunkte Bilanz:  
 
 Fläche Biotopwertpunkte 
Ausschnitt A 17;  
aktueller planungsrechtlicher Bestand 
 
135.075 m2 
 
1.214.920 
Geltungsbereich A 17.2.1,  
angestrebter planungsrechtlicher Bestand 
 
135.075 m2 
 
1.654.330 
Differenz  + 439.410 
 
 Fläche Biotopwertpunkte 
Ausschnitt A 17;  
Bestand auf Grundlage Kartierung BG Natur 2014/2015 
 
135.075 m2 
 
1.090.472 
Geltungsbereich A 17.2.1:  
Grünordnungsplan (=städtebaulicher Rahmenplan 08/ 2015) 
 
135.075 m2 
 
1.409.673 
 
Insbesondere der geplante Anteil mit Gras -Kraut Gesellschaften begrünter Dachflächen und die potenziell 
extensivere Pflege der Wiesenfläche im Nordosten des Geltungsbereichs wirken sich positiv auf die Bilanz 
der Biotopwertpunkte aus.  
Die Nachverdichtung des Planungsraumes ist somit nicht nur aus Sicht des sparsamen Umgangs mit 
Grund und Boden positiv zu bewerten. 
Die darüber hinaus formulierten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich tragen 
Sorge, dass die biotischen und abiotischen Schutzgüter auch im Rahmen der Bauphase nicht beeinträch-
tigt werden.  
Durch den Bebauungsplanentwurf A  17.2.1 sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirku n-
gen zu erwarten.

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 47 
 
6.5.1 Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser 
Durch die Planung wird die Nachv erdichtung eines bereits genutzten Stadtraumes vorbereitet. Da dies 
dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden entspricht, sind im Hinblick auf die 
Schutzgüter Boden und Wasser keine nachteiligen Beeinträchtigungen zu erwarten.  
Die darüber hin aus formulierten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich tragen 
Sorge, dass die Schutzgüter Boden und Wasser auch im Rahmen der Bauphase nicht beeinträchtigt wer-
den. 
 
6.5.2 Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft 
Durch die geplante Bebauung werden keine wichtigen Ventilationsbahnen unterbrochen. Die Anordnung 
der Baukörper ermöglicht auch zukünftig eine Kalt - und Frischluftzufuhr von den Garten - und Freiflächen 
östlich des Schreberwegs in Richtung Frankfurter Straße.  
 
6.5.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Arten- und Biotopschutz 
Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Maßnahmen verbleiben bzw. entstehen keine Beeinträcht i-
gungen des Schutzgutes Arten- und Biotopschutz. 
 
6.5.4 Auswirkunken auf besonders u. streng geschützte Arten gem. BArtSchV / FFH- u. VS-RL 
Die formulierten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich tragen Sorge, dass keine 
Auswirkungen auf besonders u. streng geschützte Arten gem. BArtSchV sowie FFH - und VS-RL auftreten. 
 
6.5.5 Auswirkungen auf die Schutzgüter Landschaftsbild u. Erholung; Kultur- u. Sachgüter 
Die Nachverdichtung des bereits genutzten Stadtraumes bewirkt nach derzeitigem Kenntnisstand keine 
nachteiligen Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter Landschafts - / Stadtbild und Erholung sowie K ultur- 
und Sachgüter. 
 
6.5.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und Gesundheit 
Durch die Planung sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Beeinträchtigungen des Schutzgutes 
Mensch und Gesundheit zu erwarten. 
 
 
 
7 Abweichungen / Gemeinsamkeiten de s Bebauungsplanentwurfs A  17.2.1 
und der Inhalte des Grünordnungsplans 
Die Inhalte und Grundzüge des 2015 erarbeiteten städtebaulichen Rahmenplans und des daraus abgele i-
teten Grünordnungsplans finden sich in dem aktuellen Entwurf des Bebauungsplanes A  17.2.1 wieder. 
Im Zuge des Planungsprozesses wurde die Begrünung von 80  % der Dachflächen ohne Technikaufba u-
ten in die Festsetzungen des Bebauungsplanes A  17.2.1 aufgenommen. Die Begrünung der Dachflächen 
soll mit Gras -Kraut-Gesellschaften erfolgen. Dies hat er heblich zu einer Verbesserung der errechneten 
positiven Biotopwertdifferenz beigetragen.

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 48 
8 Hinweise zum Monitoring 
Gemäß § 4c BauGB sind die Gemeinden zur Überwachung der potenziell auftretenden, erheblichen U m-
weltauswirkungen, die sich aus der Umsetzung des Bebauungsplans ergeben, verpflichtet.  
Im Rahmen des Monitorings gilt es insbesondere, unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig 
zu erkennen und unmittelbar durch geeignete Maßnahmen auszuräumen.  
Grundlage des Monitorings ist der im Rahmen de s Bauleitplanverfahrens erarbeitete Umweltbericht. Darin 
sind die aufgrund der vorliegenden Kenntnisse ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen schutzgutb e-
zogen dargestellt. 
Zur Überwachung der Umweltauswirkungen kann die Gemeinde Informationen und beste hende Kontrol-
linstrumentarien externer Behörden nutzen. Das Monitoring leistet keine Umsetzungskontrolle festgeset z-
ter Kompensationsmaßnahmen. Die Ergebnisse des Monitorings werden von der Gemeinde dokumentiert 
und ggf. erforderliche Maßnahmen zur Abhilfe bei unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen 
eingeleitet. 
 
 
 
9 Verfahren bei der Zusammenstellung der Unterlagen 
Im Umweltbericht sind die verwendeten (technische n) Verfahren bei der Umweltprüfung anzugeben. 
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der umweltrelevanten Daten z.  B. aufgrund fehlender Kenn t-
nisse oder technischer Lücken sind zu dokumentieren. 
Gutachten und Verfahren bei der Umweltprüfung 
Zusätzlich veranlasste Untersuchungen zu den einzelnen Schutzgütern sind in den jeweiligen Kapiteln 
benannt. Die verwendeten Verfahren und Methoden sind in den Gutachten ausführlich dargestellt.  
Die vorliegenden Unterlagen waren ausreichend, um die Auswirkungen des Planungsvorhabens auf den 
Umweltzustand zu ermitteln und zu bewerten. 
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung umweltrelevanter Daten 
Keine 
 
 
 
10 Allgemeinverständliche Zusammenfassung 
Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes A  17.2.1 wird die geplante Nachverdichtung der derzeit als Fi r-
menparkplatz genutzten Flächen östlich der Frankfurt er Straße zu einem Büro - und Verwaltungsquartier 
der Fa. Merck KGaA planungsrechtlich ermöglicht und gesichert. 
Die östlich angrenzenden privaten Grünflächen zwischen dem Parkplatz / zukünftigen Büroquartier und 
dem Schreberweg bleiben in ihrer derzeitigen Form erhalten. Lediglich die Zuwegung zur Betriebssporta n-
lage wird an das entstehende Wegenetz des Büro- und Verwaltungsquartiers angepasst. 
Das Vorhaben entspricht somit dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und setzt 
die Novelle des BauGB um, die einer Binnenentwicklung den Vorzug vor einer Neu -Inanspruchnahme von 
Flächen im Außenbereich gibt. 
Die Eingriffs- / Ausgleichbilanzierung gemäß der Hessischen Kompensationsverordnung zeigt, dass durch 
das Planungsvorhaben nach derzeitigem Kennt nisstand keine nachteiligen Veränderungen für die biot i-
schen und abiotischen Schutzgüter zu erwarten sind.

UB mit integriertem GOP zum Bebauungsplan A 17.2.1, Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 49 
Die darüber hinaus formulierten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich tragen 
Sorge, dass die biotischen und abiotischen Schutzgüter  auch im Zuge der Realisierung nicht beeinträch-
tigt werden. 
 
 
 
 
aufgestellt: BIERBAUM.AICHELE.landschaftsarchitekten  
Part. G Klaus-Dieter Aichele | Günter Schüller 
Untere Zahlbacher Straße 21 
 
 
 ..................................................................................... 
 55131 Mainz, 28. September 2017

anlage 10

213 Zeichen

Punkt 39: Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee - 
(Satzungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2017/0382) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: SPD und UWIGA  
Stimmenthaltung: Die Linke.

anlage 1

115747 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee -  
Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darm-
stadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 05.10.2015: 
 
Aus regionalplanerischer Sicht  wird festgestellt, dass mit dem Planen t-
wurf A  17.2 ein gut 13  ha großer Teilbereich des ca. 35  ha großen G e-
samtbebauungsplans A  17 neu gefasst werden soll. Der Geltungsbereich 
des künftigen Bebauungsplans A  17.2 ist im RPS/RegFNP 2010 als Vo r-
ranggebiet Siedlung, Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe sowie Vo r-
rang- und Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft ausgewiesen. 
 
Grundsätzliche Bedenken bestehen gegen die Planung nicht. 
 
Im mittleren Bereich des Plangebiets  A 17.2 entspricht die skizzierte G e-
werbegebietsausweisung den Festlegungen des RPS/RegFNP 2010, der 
diesen Bereich als „Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe/Bestand“ 
ausweist. 
 
Im westlichen Teil des hier zu beurteilenden Bebauungsplans wird das dort 
ausgewiesene „Vorranggebiet Siedlung/Bestand“ durch die geplante G e-
werbegebietsausweisung auf einer Fläche von ca. 4,1  ha und somit in einer 
nicht raumbedeutsamen Größenordnung tangiert. 
 
Die im Osten des Plangeltungsbereichs A  17.2 im RPS/RegFNP 2010 da r-
gestellten landwirtschaftlichen Vorrang - (und Vorbehalts-) gebiete werden -
ebenfalls in einer nicht raumbedeutsamen Größe von ca. 4  ha - als Grün-
flächen ausgewiesen und für eine Bebauung nicht in Anspruch genommen. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Es werden keine Bedenken geäußert. 
 
 
Seitens des für die Belange des Straßen - und Schienenverkehrs  zu-
ständigen Dezernates wird ausgeführt, dass in den Unterlagen bereits der 
neue Standort der Straßenbahnhaltestelle sowie der Überweg zwischen 
Besucherzentrum und Innovationszentrum - zumindest nachrichtlich - dar-
gestellt sind. 
 
Im Vorfeld der Planungen wurde mit den Vertretern der HEAG mobilo als 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Die Frankfurter Straße wird im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfl ä-
che festgesetzt. Ferner werden die planfestgestellten Straßenbahngleise 
nachrichtlich übernommen. Weitere Aussagen bezüglich der Verlegung der 
Haltestelle und des barrierefrei en Aus - und Umbaus erfolgen nicht durch 
den Bebauungsplan, sondern durch die Planfeststellung bzw. die Ausfü h-
Anlage 1

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee -  
Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Vorhabenträgerin, der Stadt Darmstadt und der Merck AG vereinbart, die 
erforderlichen Änderungen an der Straßenbahnbetriebsanlage im Rahmen 
einer Planfeststellungsverfahrens nach dem Personenbeförderungsgesetz 
zu behandeln. Dabei stellt die vorgesehene Barrierefreiheit für die Fußgä n-
gerquerungen in diesem Bereich in Anbetracht des vorhandenen Straßen - 
und Schienenverkehrs ein massives Sicherheitsproblem dar, das noch 
näher zu untersuchen ist und über das die Durchführung eines Monitorings 
weitere Aufschlüsse bringen soll. 
 
Insoweit gilt eine Zustimmung unter dem Vorbehalt, dass mit dem Beba u-
ungsplan noch kein Präjudiz für die Straßenbahnmaßnahmen und die Au s-
gestaltung des Fußgängerüberwegs am Emanuel -Merck-Platz geschaffen 
werden kann. Diese Fragen sind im angesprochenen Planfeststellungsve r-
fahren zu klären. 
 
rungsplanung. 
 
 
Bezüglich der zu vertretenden naturschutzfachlichen Belange  wird auf 
die Stellungnahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde verwi e-
sen. Der Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes überlagert kein Natur - 
oder Landschaftsschutzgebiet. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Es werden keine Bedenken geäußert. 
Die untere Naturschutzbehörde hat keine Stellungnahme abgegeben. 
 
 
Aus der Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird 
wie folgt Stellung genommen: 
 
Gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf werden keine Einwendu n-
gen erhoben. Folgende Hinweise und Anregungen sind aufzunehmen. Es 
bestehen Nachforderungen. 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Es werden keine Bedenken geäußert. 
 
 
 
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) 
 
Die Wasserversorgung für das Plangebiet muss sichergestellt sein. Für das 
Plangebiet ist der gesamte Wasserbedarf (Trink -, Betriebs-, Löschwasser) 
zu ermitteln. Zu ermitteln ist die benötigte Jahresmenge und der Tagesspi t-
zenbedarf. Bei der Bedarfsermittlung ist bereits auf eine sparsame, ratione l-
le W asserverwendung zu achten. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Die Wasserversorgung ist über zwei Leitungsanschlüsse (DN  150, Mau l-
beerallee, Kleine Frankfurter Straße) an öffentliche Leitungen gesichert. Die 
Wasserversorgung des Plangebiets wird durch den öffentlichen Wasse r-
versorger erfolgen. Bei der Bemessung der erforderlichen Wasserverso r-
gungsmenge ist die Löschwassermenge ausschlaggebend. Die Löschwa s-

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee -  
Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
der gesamte Wasserbedarf des Plangebiets durch den zuständigen Wa s-
serversorger gedeckt werden kann. Es ist darzustellen, ob im Rahmen der 
bestehenden Wasserrechte und der Fördermengen der le tzten 5 Jahre die 
Trinkwasserversorgung sichergestellt ist. 
serversorgung ist stark von der späteren Bebauung abhän gig. Es wurden 
die DVGW Regelwerke und die Regelungen des Arbeitskreises vorbeuge n-
der Brandschutz bei der Versorgung mit Löschwasser herangezogen. Die 
erforderliche Menge von 96  m³/h kann bereits aus einer der vorgesehenen 
zwei Trinkwassereinspeisungen in das Gebiet des Bebauungsplans berei t-
gestellt werden. Da als maximale Annahme eine Löschwassermenge für 
Sonderbauten (z.B. höhere Bürogebäude) von 2  x 96 m³/h gefordert we r-
den können, ist dies durch die zwei heute bereits bestehenden Einspeisu n-
gen möglich. Somit ist die Wasserversorgung für das Plangebiet sicherg e-
stellt. 
 
 
 
Das Planungsgebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtscha f-
tungsplans Hessisches Ried. Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige 
Grundwasseraufspiegelungen möglich, die bei einer künftigen Bebauung zu 
berücksichtigen sind. Im Einzelnen sind die Vorgaben des „Grundwasser-
bewirtschaftungsplans Hessisches Ried “, mit Datum vom 9.  April 1999 
festgestellt und veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen „21 / 
1999 S. 1659“, zu beachten. 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
 
Die Vorgaben des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried 
werden beachtet. Dies wurde unter Ziffer V.2 auch als Hinweis in den B e-
bauungsplan aufgenommen. 
 
 
Eine qualitative Beeinträchtigung des Grundwassers durch die Versick e-
rung von Niederschlagswasser ist auszuschließen. Zu beachten sind das 
Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Vers i-
ckerung von Niederschlagswasser“ sowie das Merkblatt DWA -M 153 
„Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“. 
 
In der Umweltprüfung nach §  2 Abs. 4 BauGB ist auf das Umweltmerkmal 
Grundwasser angemessen einzugehen. Der Bestand - z.B. Grundwasser-
flurabstände, Grundwasserneubildung, Verschmutzungsempfindlichkeit, 
Bedeutung des Grundwasservorkommens - sowie die bau -, anlage - und 
betriebsbedingten Auswirkungen (qualitativ und quantitativ) auf das Grun d-
wasser - z.B. Verminderung der Grundwasserneubildung, mögliche Stoff -
einträge ins Grundwasser, Versickerung von Niederschlagswasser  - sind 
darzustellen. 
 
Es wird darum gebeten, vorstehende Ausführungen bei weiteren Planu n-
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Das Arbeitsblatt DWA -A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur 
Versickerung von Niederschlagswasser“ sowie das Merkblatt DWA -M 153 
„Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ wurde beachtet.  
Die Versickerung des Niederschlagswassers erfolgt im Plangebiet. 
Aussagen zum Grundwasser hinsichtlich Grundw asserneubildung und 
Grundwasserflurabstand sind im Umweltbericht (S. 15) enthalten.

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Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee -  
Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
gen zu berücksichtigen und entsprechende Ergänzungen vorzunehmen.  
 
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz 
 
In den Erläuterungen zu der Bauleitplanung sind keinerlei Aussagen zur 
Entwässerung gemacht worden. Eine fachliche Beurteilung ist somit nicht 
möglich. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Es handelt sich beim Plangebiet um ein voll erschlossenes und teilweise 
bereits bebautes Gebiet. Die Erschließung ist über städtische Leitungen 
gesichert. 
Es wird nur Schmutzwasser in die städtischen Leitungen eingeführt. 
Die Versickerung des Niederschlagswassers erfolgt auf de n Grundstücken 
des Plangebiets. Durch die in 2015 erfolgte Erkundung und Planung einer 
Rigole auf einer Teilfläche des Bebauungsplans gibt es ber eits e ntspre-
chende Bewertungen des Untergrundes mit den Berechnungen zur Vers i-
ckerung. Die entsprechende Flächenbereitstellung und Versickerungsfähi g-
keit des Bodens konnte nachgewiesen werden. Die Anforderungen bezü g-
lich des Baus und Betriebs von Anlagen z ur Versickerung von Niede r-
schlagswasser werden auf die Genehmigungsebene verlagert. In die Fes t-
setzungen des Bebauungsplans wird die Satzung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser aufgenommen. 
 
 
 
Bodenschutz 
 
Zu der Bauleitplanung für das o. g. Vorhaben wird aus Sicht des nachso r-
genden Bodenschutzes wie folgt Stellung genommen: 
 
 
 
 
1. Nachsorgender Bodenschutz 
2.  
Gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) sind bei 
der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anford e-
rungen an gesunde Wohn - und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der 
Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berüc k-
sichtigen. Bei der Aufstellung darf das Problem Bode nbelastungen nicht 
ausgeklammert werden. Es gilt bei der Beurteilung von Belastungen das 
bauleitplanerische Vorsorgeprinzip und nicht die Schwelle der Gefahre n-
abwehr. Der Träger der Bauleitplanung erzeugt ein Vertrauen, dass die 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Die Einträge zu den Flächen i n ALTIS sind bekannt und berücksichtigt. Die 
aufgeführte Altfläche wurde im Bereich des nördlichen Teils des Parkpla t-
zes bereits durch Dekontamination saniert. Die Sanierungsdokumente li e-
gen den zuständigen Ämtern vor. 
Da Verdachtsflächen flurstücksbezogen erfasst werden, ist auch der südl i-
che Teil des Flurstücks in ALTIS erfasst. Im Verlauf der bereits durchg e-

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Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
ausgewiesene Nutzung ohne G efahr realisierbar ist. Geht die Stadt Dar m-
stadt Anhaltspunkten für Bodenbelastungen nicht nach, haben Eigentümer, 
Bauwillige und andere Betroffene ggf. Anspruch auf Schadensersatz. 
In der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz herausgegebenen Arbeitshilfe „Bodenschutz in der 
Bauleitplanung“ (Februar 2011) ist als Datenquelle für Recherchen zum 
Thema Bodenschutz die Altflächendatei ALTIS des Hess. Landesamtes für 
Umwelt und Geologie (HLUG) angegeben. 
 
führten Baumaßnahmen zur Errichtung des Innovationszentrums und zur 
Neugestaltung des Platzes wurde der Boden auf der Fläche ausgetauscht, 
stellenweise aufgefundene Verunreinigungen wurden dabei vollständig 
entfernt. Der Verdacht auf eine flächenhafte schädliche Bodenveränderung 
konnte dabei nicht bestätigt werden. Ein Bericht zur Dokum entation der 
durchgeführten Maßnahmen und des erreichten Endzustands ist zurzeit in 
der Aufstellung und wird nach Abschluss dem zuständigen Dezernat B o-
denschutz beim Regierungspräsidium Darmstadt vorgelegt. 
 
 
 
Nach erfolgter Abfrage der Altflächendatei ist festzustellen, dass sich für 
das Plangebiet folgende Einträge/folgender Eintrag ergibt (siehe nachfo l-
gender Lageplan mit Liste). 
 
Darunter befinden sich auch Betriebe, die gemäß Handbuch Altlasten, 
Band 2, Teil 4 des HLUG mit einem hohen bzw. sehr hohen Gefährdung s-
potential für die Umwelt bewertet werden (letzte Spalte in der Liste): 
 
Altflächen-Schlüsselnummern: 411.000.020-001984 und 411.000.020 -
001983 
 
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens sind zur Abwägung einer möglichen 
Gefahr bei der Nutzung der Standorte mit hohem bzw. sehr hohem Gefäh r-
dungspotential Einzelfallrecherchen bzw. ggf. anschließende orientierende 
Untersuchungen gemäß der Handbücher Altlasten Band 3, Teil 1, bzw. 
Band 3, Teil 2 des HLUG durchz uführen. Die Einzelfallbewertung hat g e-
mäß der Handbücher Altlasten, Band 5, Teil 1 zu erfolgen. Hierzu ist ein 
Fachgutachter in Altlastenfragen zu beauftragen. Das Ergebnis der Unte r-
suchungen ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeit s-
schutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5; Bodenschutz, vorz u-
legen. Erst nach Auswertung der Einzelfallbewertung für die zuvor genan n-
ten zwei Flächen kann darüber entschieden werden, ob ein weiterer Unte r-
suchungsbedarf besteht und eine orientierende Unters uchung erforderlich 
wird oder das Bauleitplanverfahren weiter fortgeführt werden kann. 
 
Bei der Fläche mit der Altflächen -Schlüsselnummer 411.000.020-001.001 
handelt es sich um ein bodenschutzrechtliches Verfahren, dass bereits 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Die Altflächen mit den Schlüsselnummern 411.000.020 -001984, 
411.000.020-001983 und 411.000.020-001.001 befinden sich nicht im Ge l-
tungsbereich des Bebauungsplans A 17.2.1.

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Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
abgeschlossen wurde. Der Sta tus der Altfläche lautet „ Sanierung (Dekon-
tamination)“ abgeschlossen “. Hierüber liegt beim RP eine Akte vor, die 
eingesehen werden kann. 
 
 
 
Bei der Fläche mit der Altflächen -Schlüsselnummer 411.000.000-000.010 
handelt es sich um den ehemaligen Parkplatz der Firma Merck im sog e-
nannten A-Gebiet. Hier wurde in den 1970er Jahren der Schadstoff HCH in 
den Boden aus Gründen der Stabilität (Baumaßnahme) eingebaut. Der 
nördliche Teil des Parkplatzes wurde bereits saniert. Hierüber liegt eine 
Sanierungsdokumentation vor. 
 
Der Status der  Altfläche lautet „ Fläche teilsaniert “. Der Status teilsaniert 
wurde gewählt, weil die Firma Merck für den südlichen Teil des Parkplatzes 
noch keine Sanierungsdokumentation vorgelegt hat. 
 
Grundsätzlich sind alle Altflächen in die Begründung zum Beba u-
ungsplan aufzunehmen (siehe angefügten Lageplan mit Liste). 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Bei der Fläche handelt es sich um den ehemaligen Parkplatz der Merck 
KGaA. Hier wurde in den 1970er Jahren Boden und Bauschutt aus dem 
zentralen Bereich des Werkgeländes zur Nivellierung des Geländes ve r-
wendet. Dieser enthielt teilweise damals als unkritis ch betrachtete Rüc k-
stände aus der ehemaligen Lindanproduktion (HCH). Die aufgeführte Altfl ä-
che wurde im Bereich des nördlichen Teils des Parkplatzes bereits durch 
Dekontamination saniert. Die Sanierungsdokumente lieg en dem Regi e-
rungspräsidium Darmstadt vor. 
Da Verdachtsflächen flurstücksbezogen erfasst werden, ist auch der südl i-
che Teil des Flurstücks in ALTIS erfasst. Im Verlauf der bereits durchg e-
führten Baumaßnahmen zur Errichtung des Innovationszentrums und zur 
Neugestaltung des Platzes wurde der Boden auf der Fläche ausgetauscht, 
stellenweise aufgefundene Verunreinigungen wurden dabei vollständig 
entfernt. Der Verdacht auf eine flächenhafte schädliche Bodenveränderung 
konnte dabei nicht bestätigt werden. Ein Bericht zur Dokumentation der 
durchgeführten Maßnahmen und des erreichten Endzustands ist zurzeit in 
der Aufstellung und wird nach Abschluss dem zuständigen Dezernat B o-
denschutz beim Regierungspräsidium Darmstadt vorgelegt. 
 
Dies ist auch in Kapitel A. 8.4 (S. 20) der Begründung zum Bebauungsplan 
dokumentiert.

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Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Quelle: fisag

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Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen:

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Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
 
 
3. Vorsorgender Bodenschutz 
4.  
Mit Grund und Boden soll sparsam umgegangen werden (§  1a Abs. 2 Bau-
gesetzbuch). Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen 
seiner natürlichen Funktion sowie seiner Funktion als Archiv der Natur - und 
Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werden (§  1, Satz  3 Bu n-
des-Bodenschutzgesetz). 
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot des sparsamen U m-
gangs mit Grund und Boden, indem Flächen innerhalb des durch Bebauung 
im Innenbereich entstande nen Ortsgefüges für eine neugeordnete Nutzung 
mobilisiert werden (Nachverdichtung). Hiermit wird ein Beitrag zur Redukt i-
on weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich geleistet. Daher wird der 
Bebauungsplan unter Gesichtspunkten des vorsorgenden Bodenschutz es 
ausdrücklich begrüßt. 
 
Die Belange des Dezernates 41.5 sind in der Begründung zum Beba u-
ungsplanentwurf hinreichend berücksichtigt. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Es werden keine Bedenken geäußert. 
 
 
 
Aus Sicht der Fachdezernate Oberflächengewässer und Immissionsschutz  
werden keine Bedenken und Anmerkungen gegen den Bebauungsplanen t-
wurf vorgebracht. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Es werden keine Bedenken geäußert. 
 
 
Von der Bergaufsicht wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die Ste l-
lungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

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Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Hinsichtlich der Rohstoffsicherung : Regionalplan Südhessen/Regionaler 
Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte (KRS 25) des HLUG;  
 
Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe : vorliegende 
und genehmigte Betriebspläne; 
 
Hinsichtlich des Altbergbaus : bei der Bergaufsicht digital und analog vorli e-
gende Risse, in der Datenbank vorliegende Informationen, Kurzübersichten 
des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Bergbau. Die Recherche 
beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenplans inventarisierten 
Beständen von Berechtsams - und Betriebsakten früherer Bergbaubetriebe 
und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissblättern. Die Stellung-
nahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus  auf einer unvol l-
ständigen Datenbasis. 
 
Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung g e-
nommen: 
 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsfl ä-
chen betroffen. 
 
Aktuelle Betriebe/Konzessionen: Es befinden sich keine aktuell unter Ber g-
aufsicht stehenden Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umg e-
bung. Das Gebiet wird von Erlaubnisfeldern zur Aufsuchung von Erdwärme 
und Sole sowie Kohlenwasserstoffen überdeckt. Der Bergaufsicht sind j e-
doch keine das Vorhaben beeinträchtigenden Aufsuchungsaktivitäten b e-
kannt. 
 
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tätigkeiten : Im Plang e-
biet ist den RP-Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. 
 
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte en t-
gegen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Stellungnahme die fachlichen A n-
regungen der Dezernate, deren Au fgabengebiet durch die Planung berührt 
wird, beinhaltet. 
Es werden keine Bedenken geäußert.

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Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
 
Der Kampfmittelräumdienst teilt mit, dass die Auswertung der beim 
Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich 
das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfg e-
biet und im Bereich von ehemaligen Flakstellungen befindet. 
 
Vom Vorhandens ein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grun d-
sätzlich ausgegangen werden. 
 
Eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) ist daher vor 
Beginn der geplanten Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den 
Grundstücksflächen erforderlich, a uf denen bodeneingreifende Maßna h-
men stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV -gestützte Datenau f-
nahme erfolgen. 
 
Teilbereiche wurden bereits überprüft. Die untersuchten Flächen (Tiefe n-
angaben in Meter) sind im beiliegenden Lageplan grün dargestellt. Auf den 
Flächen mit Freigabe 5,0 m Tiefe sind keine weiteren Kampfmittelräu m-
maßnahmen erforderlich. 
 
Mit einer Luftbilddetailauswertung wurden mehrere Verdachtspunkte ermi t-
telt, die auf möglicherweise noch vorhandene Bombenblindgänger hinwe i-
sen. Die Punkte wurden koordinatenmäßig erfasst und sind im beiliegenden 
Lageplan rot gekennzeichnet. 
 
Eine Überprüfung der Verdachtspunkte ist vor bodeneingreifenden Baua r-
beiten erforderlich. Sofern das Gelände nicht sondierfähig sein sollte (w e-
gen oberfläc hennahen magnetischen Störungen wie Auffüllung, Versieg e-
lung, Versorgungsleitungen) ist eine Überprüfung mittels Sondierungsbo h-
rungen erforderlich. 
 
Eine Überprüfung der Verdachtspunkte ist auch dann erforderlich, wenn 
sich diese Verdachtspunkte außerhalb des Baufeldes bzw. Grundstückes 
befinden und vor bodeneingreifenden Bauarbeiten ein Sicherheitsabstand 
im Radius von 15  Metern um den eingemessenen Verdachtspunkt nicht 
eingehalten werden kann. 
 
Der Anregung wurde gefolgt.  
 
Die Überprüfung der Verdachtspunkte ist abgeschlossen. 
 
Den vorliegenden Hinweisen auf Verdachtspunkte wurde bereits im Vorfeld 
der Planung nachgegangen.  Eine Überprüfung ist durch K. A. Tauber Sp e-
zialtiefbau GmbH & Co.KG für die Verdachtspunkte VP 189, 193, 199, 194, 
204, 206, 231 und die Flak -Stellungen 196 und 198 durchgeführt worden. 
Die Überprüfung derselben ist abgeschlossen und es wurden , mit Ausna h-
me von VP 204, keine Anomalien wie Bombenblindgänger angemessen. Im 
Bereich des Verdachtspunkts VP 204 wurde eine Anomalie ausgewertet, 
freigelegt und geborgen. Der unzündbare Fund wurde zum Abtransport 
übergeben. Auf den bereits überprüften und bis 5  Meter Tiefe freigegeb e-
nen Flächen sind keine weiteren Kampfmittelräummaßnahmen erforderlich.  
Bei konkreten Baumaßnahmen wird eine gesonderte Sondierung auf 
Kampfmittel erfolgen.

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Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, dass die Ka mpfmittel-
räumarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt wurden. 
Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die untersuchten 
Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwendete Detektionsverfa h-
ren anzugeben. 
 
Für die Dokumenta tion der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des 
Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS -R entwickelt. Bei der Beau f-
tragung des Dienstleisters wird darum gebeten, auf die Verwendung des 
Datenmoduls KMIS-R hinzuweisen. 
Hierfür ist es erforderlich, dass die  überprüften und geräumten Flächen 
örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. 
 
Nach Abschluss der Arbeiten wird um Übersendung des Lageplans 
und der KMIS -R-Datei gebeten, welche durch die beauftragte Fachfi r-
ma zu erhalten sind. 
 
Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachstehenden Interne t-
seite des Kampfmittelräumdienstes heruntergeladen werden: 
http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefahrena b-
wehr, Kampfmittelräumdienst) 
 
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Auf suchen, Bergen, Zwischenl a-
gern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Interessenten/Interessentin 
oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentümer/Eigentümerin, Inve s-
tor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten sind daher von diesen 
selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. 
 
Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die 
örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. 
 
Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma ist i m-
mer das Aktenzeichen I 18 KMRD- 6b 06/05 Da 1390-2015 anzugeben und 
eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. 
 
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, wird die 
Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für unumgänglich

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Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
gehalten. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive Rec h-
nungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. Nr. 
3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. Eine Kopie 
des Auftrags ist dem RP, Dez. III 31.2 zur Kenntnisnahme zuzusenden. 
 
Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der 
gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfmittelräumdienst- 
weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. 
 
Diese Stellungnahme ist in allen Schritten des Bauleitverfahrens zu ve r-
wenden, sofern sich keine wesentlichen Flächenänderungen ergeben.

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Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen:

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Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee -  
Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen:

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Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 13.06.2017: 
 
Aus regionalplanerischer Sicht wird auf die Stellungnahme vom 5. Okt o-
ber 2015 verwiesen, mit welcher bereits festgestellt wurde, dass gegen die 
Bauleitplanung A  17.2.1 keine grundsätzlichen regionalplanerischen B e-
denken bestehen. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Bezüglich der zu vertretenden naturschutzfachlichen Belange wird fes t-
gestellt, dass von dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes kein Natur - 
und Landschaftsschutzgebiet berührt wird und kein Natura 200 -Gebiet be-
troffen ist. 
 
Zu weiteren Belangen des Naturschutzes wird auf die Stellungnahme der 
zuständigen unteren Naturschutzbehörde verwiesen. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Aus der Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird 
wie folgt Stellung genommen:  
 
Gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf werden Bedenken geä u-
ßert. 
 
Folgende Auflagen und Hinweise sind aufzunehmen. 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) 
 
Die Sicherstellung der Wasserversorgung für das Baugebiet ist darzulegen. 
Der gesamte Wasserbedarf (Trink -, Betriebswasser) ist zu ermitteln (Ja h-
resmenge und Spitzenbedarf). Bei der Bedarfsermittlung ist bereits auf eine 
sparsame, rationelle Wasserverwendu ng zu achten. Der Nachweis, dass 
der gesamte Wasserbedarf durch den zuständigen Wasserversorger g e-
deckt werden kann, ist zu erbringen. 
 
Für den Planungsbereich wurden Bemessungsgrundwasserstände ermi t-
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Die Wasserversorgung ist über zwei Leitungsanschlüsse (DN  150, Mau l-
beerallee, Kleine Frankfurter Straße) an öffentliche Leitungen gesichert. Die 
Wasserversorgung des Plangebiets wird durch den öffentlichen Wasse r-
versorger erfolgen. Bei der Bemessung der erforderlichen Wasserverso r-
gungsmenge ist die Löschwassermenge ausschlaggebend. Die Löschwa s-
serversorgung ist stark von de r späteren Bebauung abhängig. Es wurden 
die DVGW Regelwerke und die Regelungen des Arbeitskreises vorbeuge n-
der Brandschutz bei der Versorgung mit Löschwasser herangezogen. Die

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Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
telt. Diese liegen bei der Stadt Darmstadt vor und sind im Rahmen der Pla-
nung zu berücksichtigen. Der Hinweis V 2 ist entsprechend zu ergänzen. 
 
erforderliche Menge von 96  m³/h kann bereits aus einer der vorgesehenen 
zwei Trinkwassereinspeisungen in das Gebiet des Bebauungsplans berei t-
gestellt werden. Da als maximale Annahme eine Löschwassermenge für 
Sonderbauten (z.B. höhere Bürogebäude) von 2  x 96 m³/h gefordert we r-
den können, ist dies durch die zwei heute bereits bestehende n Einspeisun-
gen möglich. Somit ist die Wasserversorgung für das Plangebiet sicherg e-
stellt. 
 
 
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz 
 
Es bestehen keine Bedenken zum Bebauungsplanentwurf. 
 
Hinweis: Es sind Teile des Werksgeländes der Fa. Merck betroffen. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Bodenschutz 
 
In der Altflächendatei ALTIS des Landes Hessen sind alle seitens der 
Kommunen gemeldeten Altflächen (Altablagerungen und Altstandorte) s o-
wie behördlicherseits bekannten Flächen mit schädlichen Bodenveränd e-
rungen erfasst. Nach erfolgter Abfrage ist festzustellen, dass sich ein Ei n-
trag ergibt. 
 
Es handelt sich dabei um die Altfläche der Firma Merck mit der Schlüsse l-
nummer 411.000.000-000.010. In der Begründung zum B -Plan wurden alle 
relevanten Tatsachen angesprochen und behandelt. 
 
Grundwasserverunreinigungen im Plangebiet sind nicht bekannt. 
 
Folgender Hinweis ist in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan 
aufzunehmen: 
 
 Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden e rfordern, 
ist auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den 
Erdarbeiten Kenntnisse, die den Verdacht einer schädlichen Bode n-
veränderung begründen, sind diese umgehend der zuständigen B e-
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
 
Der Hinweis wurde unter Punkt V Hinweise Nr. 10 „Bodenveränderungen“ 
im Bebauungsplan ergänzt.

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Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
hörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilu ng Arbeitsschutz 
und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodenschutz, mitzute i-
len. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuz u-
ziehen. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des §  2 Abs.  3 
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind Beei nträchtigungen der 
Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile 
oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemei n-
heit herbeizuführen. 
 
 
 
Immissionsschutz 
 
Die fachlich inhaltliche Bearbeitung der Unterlagen hat ergeben, dass g e-
gen den o. g. Bebauungsplanentwurf A 17.2.1 „Ostseite Frankfurter Str a-
ße/Maulbeerallee“ in seiner jetzigen Form hinsichtlich der vom RP zu ve r-
tretenden Belange des Immissionsschutzes Bedenken bestehen. 
 
Die Stadt Darmstadt beabsichtigt mit der Planung „die Schaffung von Pl a-
nungsrecht für ein Gewerbegebiet mit Büro - und Verwaltungsgebäuden… 
die Teil des Werksgeländes des Unternehmens Merck KGaA sind. 
 
Teil dieser baulichen Infrastruktur sollen diverse Tiefgaragen und Parkhä u-
ser sein, die auch währende der Nachtzeit genutzt werden sollen. Tiefgar a-
gen und Parkhäuser sind stets potentielle Emittenten für Gerüche, vor a l-
lem aber für Geräusche. 
 
In unmittelbarer Nähe des Plangebietes befinden sich die „Maulbeeralle e“ 
und die „Ricarda -Huch-Straße“, die mit Wohngebäuden bebaut, und im 
Bebauungsplan Nr. A 17 der Stadt Darmstadt als Mischgebiet ausgewiesen 
sind. 
 
Im Rahmen des  Bauleitplanverfahrens wurde eine Schallimmissionspro g-
nose (erstellt von der Fa. InfraServ, Bericht -Nr.: SB: 06/2016, vom 
22.07.2016) vorgelegt, die sich mit möglichen Geräuschemissionen der 
Flächen beschäftigt. 
 
Da es sich bei der (gesamten) Fa. Merck um eine Anlage handelt die den 
 
 
 
Der Anregung wurde teilweise gefolgt. 
 
Zur Verdeutlichung der Gesamtbelastung der Geräusche an den 
Immissionsorten Maulbeerallee 8, Am Nordbahnhof 71 und Kleiststraße 1 
hat die InfraServ GmbH am 25.08.2017 eine Stellungnahme verfasst. 
 
In der Stellungnahme wird aufgezeigt, dass l ediglich am Immissionsort 
Maulbeerallee eine leichte Überschreitung des Immissionsrichtwertes für 
die Nacht vorlieg t (< 1 dB(A)), die durch die anlagenbedingten 
Verkehrsgeräusche der Zufahrt des Parkplatzes über die Maulbeerallee 
hervorgerufen w ird. Ferner legt die Stellungnahme dar, dass  ein anderer 
Standort der Z ufahrt aufgrund der Verkehrsverhältnisse in der Umgebung 
nicht möglich und die Zufahrt über die Maulbeerallee alternativlos ist. Es 
wird belegt, dass die Neuplanung zu keiner Verschlechterung der 
Immissionssituation an der Maulbe erallee führt und eine Überdeckung der 
Geräuschimmissionen bedingt durch gewerbliche Tätigkeiten (nach TA -
Lärm) durch die vorhandenen Verkehrsgeräusche (16. BImSchV) vorliegt. 
 
Die Darstellungen der InfraServ GmbH wurden dem RP Darmstadt am 
07.09.2017 vorgelegt mit der Bitte erneut Stellung zu nehmen. 
(Siehe unten, S. 20, li. Spalte)

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Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 19 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
immissionsschutzrechtlichen Anforderungen des zweiten Teils des Bundes -
Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegt, sind die im Zusamme n-
hang mit dem Betrieb entstehenden Geräuschemissionen und -
immissionen nach der Technischen  Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA 
Lärm) vom 26. August 1998 zu beurteilen. Unter die im Zusammenhang mit 
dem Betrieb entstehenden Geräusche fallen also auch die Tiefgaragen und 
Parkplätze für die Mitarbeiter. 
 
Besagte Prognose kommt zu dem Ergebnis, das s am nächstgelegenen 
Immissionsort (Maulbeerallee 8) durch den künftigen Betrieb der Parki e-
rungseinrichtungen mit einem nächtlichen Immissionspegel von 47  dB(A) 
zu rechnen ist. Das Gutachten schlägt deshalb vor, „eine Verschiebung der 
Nachtzeit gemäß TA Lä rm Nr. 6.4 Abs.  2 um eine Stunde in Erwägung“ zu 
ziehen.“ Damit könnte an dem Immissionspunkt Maulbeerallee ein Immiss i-
onswert von 41 dB(A) erreicht werden. Diesen Vorschlag hat die Planung in 
die Begründung aufgenommen. 
 
Über die bereits vorhandene Vorbelastung durch den bestehenden Betrieb 
der Fa. Merck sagt das Gutachten allerdings nichts aus. 
 
Gemäß Nummer 4.2 der TA Lärm ist eine Berücksichtigung der Vorbela s-
tung jedoch erforderlich, „wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte absehbar 
ist, dass die z u beurteilende Anlage im Falle ihrer Inbetriebnahme relevant 
im Sinne von Nummer 3.2.1 Abs. 2 zu einer Überschreitung der Immiss i-
onsrichtwerte nach Nummer 6 beitragen wird und Abhilfemaßnahmen nach 
Nummer 5 bei den anderen zur Gesamtbelastung beitragenden Anlagen 
aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen offensichtlich nicht in Betracht 
kommen.“ 
 
Genau dies ist hier der Fall. Aus dem Schallemissionskataster der Fa. 
Merck ist bekannt, dass an dem Anwesen Kleiststraße 1 (dort MP 7) nachts 
ein Immissionspegel  von ca. 45 dB(A) durch die stationären Anlagen der 
Fa. Merck verursacht wird. Die Lagen „Kleiststraße“ und „Maulbeerallee“ 
sind akustisch vergleichbar, sodass davon auszugehen ist, dass an dem 
Anwesen Maulbeerallee 8 bereits eine Vorbelastung in der gleic hen Gr ö-
ßenordnung vorhanden ist. 
 
Addiert man den bekannten Pegel von 44,7 dB(A) Vorbelastung zu dem im

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Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 20 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
vorliegenden Gutachten -als Variante B -ermittelten Pegel von 40,9 dB(A) 
Zusatzbelastung, so ergibt sich ein Gesamtpegel von 46,2 dB(A). Das b e-
deutet ein e Überschreitung des maximal zulässigen Pegels von 45 dB(A) 
um 1,2 dB(A). Die Überschreitung eines Immissionswertes von 45 dB(A) 
stellt sich als besonders problematisch dar, da hier auch die Grenze für 
eine „ungestörte“ Nachtruhe gesehen wird. 
 
Die Anwendung des Absatzes 2 der Ziffer 6.4 der TA Lärm, also die Ve r-
schiebung der Nachtzeit um eine Stunde, ist an besondere örtliche oder 
zwingende betriebliche Verhältnisse gebunden und hat stets unter Berüc k-
sichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkung en zu erfolgen. 
Sie setzt weiter voraus, dass diese auf alle den betroffenen Immissionsort 
einwirkenden Geräuschquellen angewandt wird, das heißt, dass -im vorlie-
genden Fall - tatsächlich Pegel von 45 dB(A) eingehalten werden. Da j e-
doch der Immissionswert f ür die Nacht allein durch die vorhandene Vorb e-
lastung ausgeschöpft wird, kommt eine zusätzliche Belastung aufgrund 
einer Verschiebung der Nachtzeit nicht in Betracht. Diese käme nur in B e-
tracht, wenn die zusätzlichen Pegel die Vorbelastung nicht erhöhen würde. 
 
Da das Gutachten damit im Ergebnis eine Überschreitung des zulässigen 
Immissionspegels -in allen Varianten - prognostiziert, bestehen gegen die 
jetzige Planung Bedenken. 
 
Es wird daher vorgeschlagen, die Antragsunterlagen -besonders aber das 
Gutachten- zu überarbeiten und -andere- Maßnahmen zur Emissionsmi n-
derung vorzuschlagen. Bei der Überarbeitung der Unterlagen ist dann auch 
auf die vorhandene Vorbelastung einzugehen. 
 
 
 
Ergänzende Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 12.09.2017: 
 
Aufgrund der inzwischen erfolgten Ergänzung der Unterlagen (Stellun g-
nahme der Fa. Infraserv ) hat die erneute fachlich inhaltliche Bearbeitung 
der Unterlagen durch das Dezernat IV/DA 43.1 „Immissionsschutz“ erg e-
ben, dass gegen den oben genannten Bebauungsplanentwurf A 17.2.1 in 
Darmstadt hinsichtlich der zu vertretenden Belange des Immissions-
schutzes keine Bedenken mehr bestehen. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Die Stellungnahme der Infraserv GmbH wird den Bebauungsplanunterlagen 
beigefügt.

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Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 21 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Die Erläuterungen der Fa. InfraServ sind nachvollziehbar und plausibel. 
Auch wenn das eigentliche Problem dadurch nicht gelöst wird, können die 
Aussagen der Fa.  Infraserv dennoch als das Ergebnis einer unte reinander 
und gegeneinander sachgerechten Abwägung, wie die der Alternativenpr ü-
fung oder der Prüfung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit von Ersatzma ß-
nahmen betrachtet werden. Im vorliegenden Fall scheiden demnach sowohl 
Alternativen als auch Ersatzmaßnahmen  aus. Gleichzeitig handelt es sich 
um geringfügige Überschreitungen (<1dB(A)), die zudem noch von der 
vorhandenen Vorbelastung durch die Frankfurter Straße überdeckt werden.  
 
Die ergänzenden Unterlagen sollten Bestandteil des Bauleitplanverfahrens 
werden. 
 
 
 
Aus Sicht des Fachdezernats Oberflächengewässer werden keine Bede n-
ken und Anmerkungen gegen den Bebauungsplanentwurf vorgebracht. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Von der Bergaufsicht wird -wie bereits mit Stellungnahme vom 5. Oktober 
2015- mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die Stellungnahme folgende 
Quellen herangezogen wurden: 
 
Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: Regionalplan Südhessen/Regionaler 
Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte (KRS 25) des HLUG;  
  
Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe: vorliegende 
und genehmigte Betriebspläne; 
 
Hinsichtlich des Altbergbaus: bei der Bergaufsicht digital und analog vorli e-
gende Risse, in der Datenbank vorliegende Informationen, Kurzübersichten 
des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Bergbau. Die Recherche 
beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenplans inventa risierten 
Beständen von Berechtsams - und Betriebsakten früherer Bergbaubetriebe 
und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissblättern. 
Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus auf 
einer unvollständigen Datenbasis. 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

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Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 22 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung g e-
nommen: 
 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsfl ä-
chen betroffen. 
 
Aktuelle Betriebe/Konzessionen: Es befinden sich keine aktuell unter Ber g-
aufsicht stehenden Betriebe im Pl anbereich und dessen näherer Umg e-
bung. Das Gebiet wird von Erlaubnisfeldern zur Aufsuchung von Erdwärme 
und Sole sowie Kohlenwasserstoffen überdeckt. Der Bergaufsicht sind j e-
doch keine das Vorhaben beeinträchtigenden Aufsuchungsaktivitäten b e-
kannt. 
 
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tätigkeiten:  Im Plang e-
biet ist den vorliegenden Unterlagen des RP zufolge bisher kein Bergbau 
umgegangen. 
 
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte en t-
gegen. 
 
1.2 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss Biebrich, 65203 Wies-
baden  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 02.10.2015: 
 
Nach § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) gibt es in der 
näheren Umgebung des Geltungsbereiches des o.g. Bebauungsplanes 
Einzelkulturdenkmäler bei denen der Umgebungsschutz nach §  16 Abs.  2 
(HDSchG) zu berücksichtigen ist. 
 
Es wird die Anregung gegeben, dass die neuen Gebäude an der östlichen  
Seite der Frankfurter Straße die in der Umgebung des sog. Pützerturmes 
an der Frankfurter Straße 250 liegen, mit ihrer obersten Gebäudekante 
oder Firstlinie nicht höher als zur Traufe des unter Denkmalschutz stehe n-
den Pützerturmes aufragen dürfen. Bei dies er maximalen Höhenentwic k-
lung sind die sog. Technikaufbauten inbegriffen. 
 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
 
Im Bebauungsplan wird die Höhe baulicher Anlagen begrenzt  (maximale 
Höhe = 21  m). Der Bebauungsplan sieht vor, dass die oberste Gebäud e-
kante nicht höher als zur Traufe des unter Denkmalschutz stehenden Pü t-
zerturmes (22,15 m) aufragen darf. Lediglich Staffelgeschosse als Nich t-
vollgeschosse, notwendige Aufzugsüberfahrten und Dachaufbauten für 
Gebäudetechnik dürfen die maximale Gebäudehöhe u m maximal 3  m 
überschreiten. Dabei muss die Überschreitung allseitig um mindestens das 
Maß der Höhe des Aufbaus zurückspringen.

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Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 29.05.2017:  
 
Nach § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) gibt es in der 
näheren Umgebung des Geltungsbereiches des o.g. Bebauungsplanes 
Einzelkulturdenkmäler die nachrichtlich darzustellen sind und bei denen der 
Umgebungsschutz nach § 18 Abs. 2 (HDSchG) zu berücksichtigen ist. 
 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
 
Es ist eine Eintragung der Denkmäler als Hinweis/nachrichtliche Überna h-
me außerhalb des Geltungsbereichs erfolgt. 
1.3 Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 09.09.2015: 
 
• Die Bundesnetzagentur teilt u.a. gemäß §  55 des Telekommunikation s-
gesetzes (TKG) vom 09.05.2012 die Frequenzen für das Betreiben von 
zivilen Richtfunkanlagen zu. Selbst betreibt sie keine Richtfunkstrecken. 
Die BNetzA kann aber in Planungs - und Genehmigungsverfahren im 
Rahmen des Baurechts bzw. zum Schutz vor Immissionen einen Beitrag 
zur Störungsvorsorge leisten, indem sie Namen und Anschriften der für 
das Baugebiet in Frage kommenden Richtfunkbetreiber identifiziert und 
diese den anfragenden Stellen mitteilt. Somit werden die region alen Pla-
nungsträger in die Lage versetzt, die evtl. betroffenen Richtfunkbetreiber 
frühzeitig über die vorgesehenen Baumaßnahmen bzw. Flächennutzu n-
gen zu informieren. 
 
• Beeinflussungen von Richtfunkstrecken durch neue Bauwerke mit Ba u-
höhen unter 20 m sind n icht sehr wahrscheinlich. Auf das Einholen von 
Stellungnahmen der BNetzA zu Planverfahren mit geringer Bauhöhe 
kann daher allgemein verzichtet werden. Im vorliegenden Fall wird diese 
Höhe jedoch erreicht bzw. überschritten. 
 
• Angaben zum geografischen Trass enverlauf der Richtfunkstrecken bzw. 
zu den ggf. eintretenden Störsituationen kann die BNetzA nicht liefern. 
Im Rahmen des Frequenzzuteilungsverfahrens für Richtfunkstrecken 
prüft die BNetzA lediglich das Störverhältnis zu anderen Richtfunkstr e-
cken unter B erücksichtigung topografischer Gegebenheiten, nicht aber 
die konkreten Trassenverhältnisse (keine Überprüfung der Bebauung 
und anderer Hindernisse, die den Richtfunkbetrieb beeinträchtigen kö n-
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Eine Beeinträchtigung der Richtfunkstrecken durch die Bebauung erfolgt  
nicht, da keine Richtfunkstrecken den Geltungsbereich des Bebauung s-
plans tangieren.

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Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 24 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
nen). Die im Zusammenhang mit der Bauplanung bzw. der geplanten 
Flächennutzung erforderlichen Informationen können deshalb nur die 
Richtfunkbetreiber liefern. Außerdem ist die BNetzA von den Richtfun k-
betreibern nicht ermächtigt, Auskünfte zum Trassenverlauf sowie zu 
technischen Parametern der Richtfunkstrecken zu ertei len. Aus Gründen 
des Datenschutzes können diese Angaben nur direkt bei den Richtfun k-
betreibern eingeholt werden. 
 
• Auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Angaben wurde eine 
Überprüfung des angefragten Gebiets durchgeführt. Der beigefügten A n-
lage können die dazu ermittelten Koordinaten (WGS84) des Prüfgebiets 
(Fläche eines Planquadrats mit dem NW - und dem SO -Wert) sowie das 
Ergebnis entnommen werden.  
 
Bei den Untersuchungen wurden Richtfunkstrecken militärischer Anwe n-
der nicht berücksichtigt. Diesbez ügliche Prüfungsanträge können beim 
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der 
Bundeswehr, Referat Infra I 3, Fontainengraben 200,  53123 Bonn,  
E-Mail: BAIUDBwToeB@Bundeswehr.org gestellt werden. 
 
• Die anliegende Übersicht gibt Ausku nft über die als Ansprechpartner in 
Frage kommenden Richtfunkbetreiber. Da das Vorhandensein von Rich t-
funkstrecken im Untersuchungsraum allein kein Ausschlusskriterium für 
das Errichten hoher Bauten ist, wird empfohlen, die Richtfunkbetreiber in 
die weiteren Planungen einzubeziehen. Je nach Planungsstand kann auf 
diesem Wege ermittelt werden, ob tatsächlich störende Beeinträchtigu n-
gen von Richtfunkstrecken zu erwarten sind. 
 
• Da der Richtfunk gegenwärtig eine technisch und wirtschaftlich sehr g e-
fragte Kommun ikationslösung darstellt, sind Informationen über den a k-
tuellen Richtfunkbelegungszustand für ein bestimmtes Gebiet ggf. in kü r-
zester Zeit nicht mehr zutreffend. Es wird deshalb ausdrücklich darauf 
hingewiesen, dass die hiermit erteilte Auskunft nur für da s Datum dieser 
Mitteilung gilt. 
 
• Messeinrichtungen des Prüf - und Messdienstes der BNetzA werden 
durch die Planungen nicht beeinträchtigt.

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Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 25 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
Weiterhin wird noch auf folgenden Sachverhalt aufmerksam gemacht: Das 
Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 22.06.2004 sieht für die Verlegung 
öffentlichen Zwecken dienender Telekommunikationslinien (unter - oder 
oberirdisch geführte Telekommunikationskabelanlagen) ein unentgeltliches 
Wegerecht (§ 68 ff. TKG) vor. Kenntnisse von Bebauungsplänen könnten 
daher für die Betreiber dieser Telekommunikationslinien von Intere sse sein, 
um eigene Planungen durchzuführen. Aus der Sicht der Kommunen könnte 
diese frühzeitige Beteiligung hinsichtlich der Erstellung der Infrastruktur von 
Vorteil sein. Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationslinien erfüllen im 
Sinne des Art. 87f GG einen Versorgungsauftrag des Bundes und nehmen 
somit "öffentliche Belange" war. Jedoch müssen nicht alle Betreiber öffen t-
licher Telekommunikationslinien beteiligt werden. Es wird jedoch empfo h-
len, die in dem entsprechenden Landkreis tätigen Betreiber öf fentlicher 
Telekommunikationslinien sowie die Betreiber, die die Absicht zur Erric h-
tung solcher Linien bekundet haben, zu beteiligen. 
 
Anlage: Betreiber von Richtfunkstrecken und Anschriften 
 
 E-Plus Mobilfunk GmbH, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf 
 
 QSC AG, Weidestraße 122b, 22083 Hamburg 
 
 Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Georg -Brauchle-Ring 23 – 25, 
80992 München 
 
 Vodafone GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationslinien sind in die frühzeitige 
Beteiligung gemäß §  4 Abs.  1 BauGB sowie in die förmliche Beteiligung 
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingebunden. Hiervon ausgenommen sind Mobi l-
funkbetreiber, da diese gemäß Urteil des BayVGH 15 N 98/2262 vom 
18.03.2003 keine Träger öffentlicher Belange sind. 
 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 17.05.2017: 
 
Auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Angaben wurde eine Übe r-
prüfung des angefragten Gebiets durchgeführt. Der beigefügten Anlage 
können Namen und Anschriften der in dem ermittelten Koordinatenbereich 
tätigen Richtfunkbetreiber, die als Ansprechpartner in Frage kommen, en t-
nommen werden. Durch deren rechtzeitige Einbeziehung in die weitere 
Planung ist es ggf. möglich, Störungen  des Betriebs von Richtfunkstrecken 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Die Informationen wurden an die Ausführungsplanung weitergegeben. 
Anlage 1

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Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
zu vermeiden. 
 
Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung im Zusammenhang mit 
Richtfunkstrecken sowie ergänzende Hinweise stehen auf der Internetseite 
der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung zur 
Verfügung. 
 
Gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 BDSG wird darauf hingewiesen, dass nach § 16 
Abs. 4 Satz 1 BDSG die in diesem Schreiben übermittelten personenbez o-
genen Daten grundsätzlich nur für den Zweck verarbeitet oder genutzt we r-
den dürfen, zu dessen Erfüllung sie übermittelt wurden. 
 
Betreiber von Richtfunkstrecken: 
 
Eingangsnummer: 19418 
Für Baubereich: Darmstadt, BPl. A 17.2.1 
Planrechteck im ermittelten 
Koordinaten-Bereich 
(WGS 84 in Grad/Min./Sek.): 
NW: 
SO: 
 
08E3906 49N5357 
08E3945 49N5335 
 
Betreiber und Anschrift: 
 
 E-Plus Mobilfunk GmbH, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf 
 
 QSC AG, Weidestraße 122b, 22083 Hamburg 
 
 Telefónica Germany GmbH &  Co. OHG, Georg -Brauchle-Ring 23 – 25, 
80992 München 
 
 Vodafone GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf

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Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 27 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.4 Deutsche Telekom Technik GmbH, Poststraße 20-28, 55545 Bad Kreuz-
nach  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 22.09.2015: 
 
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als 
Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.  S. v. §  68 Abs. 1 TKG - hat 
die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle 
Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Pla n-
verfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderl i-
chen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung wi rd wie folgt Ste l-
lung genommen: 
 
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die 
aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. 
 
Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der Verwirklichung des B e-
bauungsplans so gering wie möglich gehalten werden. 
 
Deshalb wird darum gebeten die Belange der Telekom wie folgt zu berüc k-
sichtigen: 
 
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen 
mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,3  m für die Unterbringung 
der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. 
 
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Bau m-
standorte und unterirdische Ver - und Entsorgungsanlagen" der Fo r-
schungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; si e-
he insbesondere Absch nitt 3, zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass 
durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der 
Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. 
 
Zur Versorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist  
die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und auße r-
halb des Plangebiets erforderlich. 
 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
 
Die Bestandspläne der Telekom Deutschland GmbH liegen vor und werden 
bei den weiteren Planungsmaßnahmen in Absprache zwischen dem Vo r-
habenträger und dem Versorgungsunternehmen berücksichtigt. Zu diesem 
Zweck werden die Pläne dem Vorhabenträger zur Verfügung gestellt. 
 
Das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver - und Entso r-
gungsanlagen“ ist bekannt. Es wird si chergestellt, dass Telekommunikat i-
onslinien nicht durch Baumpflanzungen behindert werden. Hierzu wurde 
unter Ziffer V.3 ein entsprechender Hinweis zu Leitungsschutzmaßnahmen 
in den Bebauungsplan aufgenommen. 
 
Der Hinweis, dass neue Telekommunikationslinien  im Plangebiet erforde r-
lich sind, wird bei nachfolgenden Planungen berücksichtigt. 
 
Eine Benachrichtigung der Deutschen Telekom Technik GmbH zwecks 
Koordinierung erfolgt durch die Erschließungsträger.

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Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 28 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Zum Zweck der Koordinierung ist mitzuteilen, welche eigenen oder bekan n-
ten Maßnahmen Dritter im Bereich folgender Straßen stattfinden werden. 
 
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die 
Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen 
Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschli e-
ßungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom 
Technik GmbH unter der im Briefkopf genannten Adresse so früh wie mö g-
lich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.  
 
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus wirtschaftlichen Gründen 
eine Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommu nikationsinfrastruktur 
in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koord i-
nierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit mö g-
lich ist. 
 
Es ist daher sicherzustellen, dass  
 
- für den Ausbau des Telekommunikationsnetzes  im Erschließungsgebiet 
die ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftig g e-
widmeten Verkehrswege möglich ist, 
 
- entsprechend §  9 Abs. 1 Nr.  21 BauGB folgende Flächen als mit einem 
Leitungsrecht zu belasten festgesetzt werden und im zweiten Schritt eine 
beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch zugunsten der T e-
lekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, mit folgendem Wortlaut eingetr a-
gen wird:   
   "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Telekom Deutschland 
GmbH, Bonn, bestehend in dem Recht auf Errichtung, Betrieb, Änderung 
und Unterhaltung von Telekommunikationslinien, verbunden mit einer 
Nutzungsbeschränkung.", 
 
- der Erschließungsträger verpflichtet wird, in Abstimmung mit der Telekom 
im erforderlichen Umfang Flächen für die Aufstellung von oberirdischen 
Schaltgehäusen auf privaten Grundstücken zur Verfügung zu stellen und 
diese durch Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu 
Gunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, im Grundbuch ko s-
tenlos zu sichern,

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Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 29 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
- eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der 
Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koo r-
dinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch 
den Erschließungsträger erfolgt, 
 
- die geplanten Verkehrswege  nach der Errichtung der TK -Infrastruktur in 
Lage und Verlauf nicht mehr verändert werden. 
 
Anlage: 
 
 
 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 13.06.2017:  
 
Die Stellungnahme vom 22.09.2015 gilt unverändert weiter. 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.

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Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.5 e-Netz Südhessen GmbH & Co. KG, Postfach 10 11 42, 64211 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 24.09.2015: 
 
Die Stellungnahme für die Netze der Entega AG und deren Tochterunte r-
nehmen e-netz Südhessen GmbH & Co. KG und HSE Medianet GmbH. In 
Darmstadt beinhaltet die Stellungnahme die Medien Strom, Gas, Trinkwa s-
ser, Fernwär me, Straßenbeleuchtung, Telekommunikation und Fer n-
wirktechnik. 
 
Gegen die vorliegende Planung bestehen keine Bedenken. 
 
Bei der weiteren Planung ist zu beachten: 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel der e -netz 
Südhessen bzw. der Entega AG. Bei einer Entwidmung von Wegeparzellen 
sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. Notwendige Le i-
tungsumlegungen gehen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach 
geltenden Verträgen geregelt und sind rechtzeitig mit der e-netz Südhessen 
abzusprechen. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass auf Grund der 
geplanten Kanalbaumaßnahme in der Frankfurter Straße, die dortigen Gas - 
und Wasserleitungen ggf. umgelegt werden müssen. 
 
Hinsichtlich der geplanten Anpflanzungsmaßnahmen im Bere ich von Le i-
tungstrassen ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäume lt. DIN 18920 und 
den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu 
den e-Netz-Versorgungsleitungen aufweisen müssen. Wird dieser Abstand 
unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern, 
oder die Standorte der Bäume dementsprechend zu verschieben. Pflan z-
maßnahmen im Nahbereich der e -Netz-Betriebsmittel sind deshalb vorher 
abzustimmen. Es wird beantragt, Leitungs - bzw. Baumschutzmaßnahmen 
in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufzunehmen. 
 
Bei erhöhtem Leistungsbedarf einzelner Gewerbeansiedlungen kann der 
Bau zusätzlicher Transformatorenstationen erforderlich werden. 
 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
 
Die Hinweise zu einer etwaigen Entwidm ung von Wegeparzellen und zu 
der geplanten Kanalbaumaßnahme sind Gegenstand der nachfolgenden 
Erschließungs- und Entwässerungsplanung. 
 
Es wird sichergestellt, dass Versorgungsleitungen nicht durch Baumpfla n-
zungen behindert werden. Hierzu wurde unter Punkt V Nr. 3 ein entspr e-
chender Hinweis zu Leitungsschutzmaßnahmen in den Bebauungsplan 
aufgenommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee -  
Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 31 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 13.06.2017:  
 
Es wird auf die Stellungnahme vom 24.09.2015 verwiesen. Die dort g e-
machten Aussagen gelten unverändert. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
1.6 IHK Darmstadt, Postfach 10 07 05, 64207 Darmstadt   
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 30.09.2015: 
 
Es wird bemängelt, dass bereits existierende Verkehrsplanungen und -
untersuchungen, welche in der Sitzung des Ausschuss es für Bauen, Stadt-
planung, Verkehr und Liegenschaften am 09.09.2015 im öffentlichen Teil 
der Sitzung vorgestellt wurden, noch nicht Gegenstand der Planunterlagen 
sind. Da einschneidende Veränderungen durch die Umgestalt ung der 
Frankfurter Straße zu erwarten sind, hält es sich die IHK offen, im weiteren 
Planungsverlauf, speziell hinsichtlich der Verkehrsführung, eine Stellun g-
nahme abzugeben. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Die Beteiligung nach §  4 Abs. 1 BauGB dient der frühzeitigen Information. 
Es wird so umfassend wie möglich über die allgemeinen Ziele, Zwecke und 
Inhalte der von der Stadt in Aussicht genommenen Bauleitplanung und der 
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig unterrichtet. 
 
Die Planung der Haltestelle an der Frankfurter Straße ist nicht Gegenstand 
des Bauleitplanverfahrens, sondern des Planfeststellungsverfahrens, bei 
dem der barrierefreie Aus -/Umbau (Ost- und Westseite) und die Leistung s-
fähigkeit der Frankfurter Straße durch entsprechende Fachgutachten g e-
prüft wurden. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bestand die 
Möglichkeit der Beteiligung. 
 
Auch eventuell darstellbare Ausbaudetails von Fahrbahnen, wie Führung 
oder Anzahl von Fahrspuren, sind nicht Gegenstand der Fest setzungen der 
Bauleitplanung, diese weist lediglich den Umfang von Verkehrsflächen aus.  
 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 16.06.2017: 
 
Die vorliegende Planung zielt auf eine Stärkung des Hauptsitzes der Firma 
Merck in Darmstadt im Rahmen einer Erweiterung des Werksgeländes auf 
Höhe des bisherigen Haupteingangsbereichs über die Frankfurter Straße 
hinweg Richtung Osten ab. Geplant werden der Emanuel -Merck-Platz 
selbst, eine Betriebssporthalle und ein Bürogebäude mit Tiefgarage. Indus t-
rie- oder Gewerbeanlagen sind nicht vorgesehen. Bisher nutze die Firma  
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Bei dem genannten Verkehrsgutachten  „Verkehrsuntersuchung Beba u-
ungsplan A 17.2.1, Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee, R+T Ve r-
kehrsplanung Darmstadt, Feb. 2017“ handelt es sich um eine eigens für 
den Bebauungsplan erstellte Zusammenfassung vorausgegangener Unte r-
suchungen, die im Vor feld der Umbauplanung der Frankfurter Straße e r-

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee -  
Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 32 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Merck das Gelände als Parkplatz. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung 
wurden berei ts in einer Stellungnahme  die Erweiterungspläne der Firma 
Merck als Stärkung des Standorts Darmstadt grundsätzlich begrüßt. 
 
Es wird weiterhin kritisch gesehen, dass die Gesamtplanungen für die U m-
gestaltung des Emanuel -Merck-Platzes und angrenzender Maßnahmen in 
mehrere Teilplanverfahren aufgespalten werden. Dies macht das gesamte 
komplexe Verfahren intransparent und erschwert die Vermittelbarkeit. So 
schreibt das Stadtplanungsamt in seiner Antwort auf die Stellungnahme 
vom 30.9.2015: "Die Planung der Haltestelle an der Frankfurter Straße ist 
nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens [...]. Auch eventuell darstell ba-
re Ausbaudetails von Fahrbah nen, wie Führung oder Anzahl von Fahrsp u-
ren, sind nicht Gegenstand der Festsetzungen der Bauleitplanung, [...]." 
Unter 8.1 des vorliegenden Bebauungsplans wird auf ein Verkehrsgutac h-
ten eingegangen, welches für den Bebauungspl an auch eine Fahrspurr e-
duzierung untersucht hat, obwohl dies laut Ihrer Argumentation nicht Teil 
der Bauleitplanung ist. Dieses Vorgehen wird beispielhaft erwähnt, um die 
unklare Kommunikation von Zuständigkeiten und Vorgehensweisen der 
jeweiligen Planverfahren herauszustellen. 
 
In der Erwiderung auf die Stellungnahme vom 30.09.2016 heißt es weiter: 
"Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bestand die Möglichkeit der 
Beteiligung." Die Verkehrsuntersuchung wurde laut Bauleitplan jedoch erst 
im Februar 2017  abgeschlossen, eine fachliche Stellungnahme auf Basis 
aller notwendig vorhandenen Informationen war somit nicht möglich. Auch 
wenn dies nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens ist, wird das intran s-
parente Vorgehen der parallel laufenden Planungen scha rf kritisiert. Da 
bereits in der ersten Stellungnahme zum Bebauungsplan explizit die fe h-
lende verkehrliche Untersuchung angesprochen wurde, wäre es erforde r-
lich für die aktuelle Stellungnahme gewesen, die von R+T Ingenieure für 
Verkehrsplanung erstellte Un tersuchung den Planunterlagen beizulegen. 
Auch online findet sich diese Untersuchung nicht, sodass eine fachlich qu a-
lifizierte Stellungnahme zur geplanten verkehrlichen Umstrukturierung nicht  
möglich ist. Die hochgehaltene Beteiligungskultur der Stadt Darm stadt 
muss auch in dieser Beteiligung erneut kritisiert werden. Das gesetzliche 
Mindestmaß zu erfüllen reicht nicht aus, um von einer aktiven Beteiligung s-
kultur zu sprechen. 
 
stellt worden sind. Die Straßenumgestaltung ist nicht Gegenstand des Ba u-
leitplanverfahrens oder des kürzlich abgeschlossenen Planfeststellungsver-
fahrens zur Haltestelle  „Merck“. Die Umgestaltung der Frankfurte r Straße 
ist Ergebnis einer Ausbauplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, b e-
schlossen durch den Magistrat. Die Verkehrssicherheit und Leistungsfähi g-
keit der Planung wurden im Vorfeld durch mehrere Verkehrsuntersuchu n-
gen überprüft und bestätigt. Durch Sim ulation und den Verkehrsversuch 
wurde gezeigt, dass die Leistungsfähigkeit der Frankfurter Straße auch mit 
einer Fahrstreifenreduzierung erhalten bleibt. 
 
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bestand die Möglichkeit der 
Beteiligung zur Verlegung und zum barrierefreien Aus - und Um bau der 
Haltestelle. Die Planung wurde am 10. Februar 2017 vom Regierungspr ä-
sidium Darmstadt planfestgestellt. 
 
Das Verkehrsgutachten „Verkehrsuntersuchung Bebauungsplan A 17.2.1, 
Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee, R+ T Verkehrsplanung Dar m-
stadt, Feb. 2017“  lag im Zeitraum der öffentlichen Beteiligung zum Bebau-
ungsplan A 17.2.1 während der Dienststunden im Stadtplanungsamt aus. 
 
Zukünftig werden alle wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen 
Informationen zusätz lich ins Internet eingestellt. Das bedeutet, dass auch 
Gutachten, sofern sie einen umwelttechnischen Bezug haben, online unter 
www.darmstadt.de/bauleitplan einsehbar sein werden.  Das Stadtplanungs-
amt wird  in seinem Anschreiben zur TÖB -Beteiligung in Zukunft d arauf 
hinweisen.

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Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee -  
Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 33 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.7 Handwerkskammer Frankfurt Rhein -Main, Postfach 17 03 53, 60077 
Frankfurt am Main 
 
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 29.09.2015: 
 
Grundsätzlich werden die Erweiterungs - und Aufwertungspläne des Haup t-
sitzes der Firma Merck begrüßt. Diese stellen eine Stärkung des Stando r-
tes Darmstadt dar. Mit den Planungen einher geht auch, dass die Frankfu r-
ter Straße, die die nördliche Haupteinfallstraße der Stadt Darmstadt da r-
stellt, nun nicht mehr am östlichen Rand des Firmengeländes verläuft, so n-
dern dieses vielmehr in Nord -Süd-Richtung durchquert. In der Sitzung des 
Ausschusses für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften am 
09.09.2015 wurden im öffentlichen Teil der Sitzung hie rzu offenbar Details 
zur Verkehrsplanung sowie eine Verkehrssimulation für die Frankfurter 
Straße präsentiert. Der darauf folgenden Berichterstattung im Darmstädter 
Echo wurde entnommen, dass eine einspurige statt der bisher zweispur i-
gen Straßenführung der  Frankfurter Straße im zu betrachtenden Bereich 
angedacht sei. Die Planungsunterlagen enthalten diese Verkehrssimulation 
nicht und gehen auf diese Überlegungen der Spurenreduzierung auch nicht 
ein. Mögliche Verkehrsproblematiken werden in der Begründung bi sher 
nicht näher untersucht, obwohl davon auszugehen ist, dass im Falle einer 
Haupteinfallstraße die Reduzierung der Fahrspuren von zwei auf eine 
durchaus Auswirkungen haben wird und keineswegs von einer verkehr s-
technischen Neutralität der Maßnahmen auszug ehen ist. Die Beleuchtung 
von Belangen des Personen - und Güterverkehrs und der Mobilität der B e-
völkerung gehört zu den Grundsätzen der Bauleitplanung. 
 
Das Vorgehen der Stadt Darmstadt erscheint befremdlich, da die offe n-
sichtlich bereits vorliegenden Verke hrsplanungen und -untersuchungen 
nicht angemessen in die Planungsunterlagen integriert worden sind. Die 
Frage der künftigen Verkehrsführung wird als äußerst kritisch angesehen. 
Eine abschließende Einschätzung der Planungen bis zum Vorliegen g e-
nauerer und u nabhängiger Verkehrsuntersuchungen behält sich die HWK 
vor. 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Die Frankfurter Straße bleibt als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Die g e-
plante Umgestaltung im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfa h-
rens ändert daran nichts. Die Anzahl der Fahrspuren ist kein Merkmal einer 
Klassifizierung. Hauptverkehrsstraßen haben nicht notwendigerweise mehr 
als zwei Fahrstreifen. 
 
Die Planung der Haltestelle an der Frankfurter Straße ist nicht Gegenstand 
des Bauleitplan verfahrens, sondern des Planfeststellungsverfahrens, bei 
dem der barrierefreier Aus-/Umbau (Ost- und Westseite) und die Leistungs-
fähigkeit der Frankfurter Straße durch entsprechende Fachgutachten g e-
prüft wurden. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens be stand die 
Möglichkeit der Beteiligung. 
 
Auch eventuell darstellbare Ausbaudetails von Fahrbahnen, wie Führung 
oder Anzahl von Fahrspuren, sind nicht Gegenstand der Fest setzungen der 
Bauleitplanung, diese weist lediglich den Umfang von Verkehrsflächen aus.

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Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee -  
Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 34 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 13.06.2017: 
 
Im vorliegenden Fall plant die Firma Merck zur Stärkung ihres Hauptsitzes 
in Darmstadt eine Erweiterung des Werksgeländes auf Höhe des bisher i-
gen Haupteingangsbereichs über die Frankfurter Straße  hinweg Richtung 
Osten. Geplant sind vor allem der Emanuel -Merck-Platz, Bürogebäude mit 
Tiefgarage sowie eine Betriebssporthalle, jedoch keine industriellen oder 
Gewerbeanlagen. Bisher wird das Gelände bereits von der Firma Merck vor 
allem als Parkplatz ge nutzt. Zu den Planungen wurde bereits in der Phase 
der frühzeitigen Beteiligung mit Stellungnahme vom 29. September 2015 
Stellung genommen. Damals wurden die Erweiterungs - und Aufwertung s-
pläne des Hauptsitzes der Firma Merck bereits grundsätzlich als Stärk ung 
des Standorts Darmstadt begrüßt. Kritisch geäußert wurde sich zu den 
geplanten Änderungen der Verkehrsführung, namentlich der Verengung der 
Frankfurter Straße, die immerhin die nördliche Haupteinfallstraße Dar m-
stadts darstellt, auf nur noch eine Fahrspur je Richtung. Zu Einzelheiten der 
Kritikpunkte wird auf die damalige Stellungnahme verwiesen. Mit Schreiben  
vom 12.Mai 2017 wurde das Ergebnis der vorläufigen Prüfung der eing e-
gangenen Stellungnahmen übermittelt, in dem die Einwände lediglich zur  
Kenntnis genommen werden. Im Ergebnis heißt es dort, die Frankfurter 
Straße bleibe als Hauptverkehrsstraße eingestuft, die Anzahl und Führung 
der Fahrbahnen wäre nicht Gegenstand der Festsetzungen der Bauleitpl a-
nung. Ansonsten wurde auf das Planfeststellungsverfa hren zur Verlegung 
und zum barrierefreien Umbau der Haltestelle Merck verwiesen. Dort wäre 
anhand von Fachgutachten die Leistungsfähigkeit der Frankfurter Straße 
geprüft worden. Dazu ist anzumerken, dass zu dem genannten Planfes t-
stellungsverfahren ebenfall s Stellung genommen wurde unter Vorbringen 
der gleichen Kritikpunkte. Das dortige Abwägungsergebnis führt jedoch 
aus, dass es sich trotz offenbar mehrerer diesbezüglicher Einwendungen 
gerade nicht mit der Verengung der Straßenführung der Frankfurter Straße  
befasst, sondern rein mit dem Umbau der Straßenbahnstation. Dort wird 
weiter ausgeführt, dass… 
 
"Die Vorhabenträgerin hat mit dem Schnitt E -E (Unterlage N.2) zur Übe r-
zeugung der Planfeststellungsbehörde nachgewiesen, dass die Beibeha l-
tung eines vierstreif igen Fahrbahnquerschnitts auch bei Realisierung des 
personenbeförderungsrechtlichen Vorhaben möglich wäre, was allerdings 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Die Straßenumgestaltung ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens 
oder des kürzlich abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens zur Halt e-
stelle „Merck“. Die Umgestaltung der Frankfurter Straße ist Ergebnis einer 
Ausbauplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, beschlossen durch den 
Magistrat. Die Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Planung wu r-
den im Vorfeld durch mehrere Verkehrsuntersuchungen überprüft und b e-
stätigt. Durch Simulation und einen Verkehrsversuch wurde gezeigt, dass 
die Leistungsfähigkeit der Frankfurter Straße auch mit einer Fahrstreifenr e-
duzierung erhalten bleibt. 
 
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bestand lediglich die Möglic h-
keit der Beteiligung zur Verlegung und zum barrierefreien Aus- und Umbau 
der Haltestelle. Die Planung wurde am 10. Februar 2017 vom Regierung s-
präsidium Darmstadt planfestgestellt.  Hierzu lagen entsprechende auss a-
gekräftige Verkehrsuntersuchungen vor.

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Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee -  
Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 35 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
nicht den Planungszielen der Wissenschaftsstadt Darmstadt als zuständ i-
ger Trägerin der StraßenbauIast entspricht." (Planfeststellungsbeschluss 
vom 10. Februar 2017, Kapitel C-III-2, S. 23). 
 
Darin kann keine nachvollziehbare Untersuchung der verkehrlichen Lei s-
tungsfähigkeit erkannt werden. Daher ist festzustellen, dass die Planung s-
unterlagen nach wie vor keine Untersuchung der Leistungsfähigkeit der 
vorgesehenen Änderungen der verkehrlichen Anlagen enthalten. §  1 
BauGB Abs.  6 Satz 9 beinhaltet im Rahmen der Grundsätze der Baulei t-
planung aber auch die Vorgabe der Berücksichtigung der... 
 
"Belange des Personen - und Güterverkehrs u nd der Mobilität der Bevölk e-
rung, einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht 
motorisierten Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung einer auf Ve r-
meidung und Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen 
Entwicklung". 
 
Die Frage der künftigen Verkehrsführung wird daher nach wie vor als ä u-
ßerst kritisch und vor allem unbehandelt angesehen . Die HWK behält sich 
eine abschießende Einschätzung der Planungen bis zum Vorliegen gena u-
erer und unabhängiger Verkehrsuntersuchungen vor. 
 
 
 
Darüber hinaus enthalten die Planungen keine Festsetzung zum Au s-
schluss von Einzelhandel. Ein solcher Ausschluss sollte aber angesichts 
der vorliegenden Seveso-Problematik im Plangebiet unbedingt erfolgen. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
In den Festsetzungen wird die Art der bauliche n Nutzung im Hinblick auf 
die Seveso-Problematik hinreichend gesteuert. Einzelhandelsbetriebe sind 
dazu bestimmt und geeignet von der Öffentlichkeit, einem grundsätzlich 
unbeschränkten Personenkreis aufgesucht zu werden. Sie fallen damit in 
die Kategorie e ines öffentlich Betriebes bzw. eines öffentlich genutzten 
Gebäudes. Im Bebauungsplan werden öffentlich genutzte Gebäude und 
Anlagen sowie öffentliche Betriebe ausgeschlossen.  Daher ist es nicht no t-
wendig, Einzelhandel im Besonderen auszuschließen. Um diese n Sachver-
halt klarzustellen, wird Kapitel 10.1.4 der Begründung angepasst.

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Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee -  
Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 36 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.8 hessenARCHÄOLOGIE, Ida-Rhodes-Straße 1, 64295 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 02.10.2015: 
 
Im Bereich des Geltungsbereiches des geplanten B -Plans sind für den ös t-
lichen Teil des Teilbereiches A.17.2.1 durch Luftbildbefunde Strukturen 
bekannt, die auf die Existenz von Bodendenkmälern in diesem Bereich 
hindeuten können. 
 
Im Rahmen der Umweltprüfung sollte daher verifiziert werden, ob durch die 
Planungsvorhaben Kulturdenkmäler im Sinne von §  2 Abs.  2 Satz  2 
HDSchG (Bodendenkmäler) betroffen sind, die sich in das für die Beba u-
ung vorgesehene Teilgebiet ausdehnen und damit zerstört werden. 
 
Um Qualität und Quantität der archäologischen Befunde zu überprüf en und 
um später zu fundierten Stellungnahmen kommen zu können, ist als E r-
gänzung zur Umweltprüfung ein archäologisches Gutachten (geophysikal i-
sche Prospektion), d. h. eine vorbereitende Untersuchung gemäß §  18 
Abs. 1 HDSchG erforderlich, deren Kosten vom Planbetreiber/Verursacher 
zu tragen sind. 
 
Die vorbereitende Untersuchung sollte sobald wie möglich vor weiteren 
Planungsschritten durchgeführt werden, da von ihrem Ergebnis abhängig 
ist, inwieweit weitere archäologische Untersuchungen (keine Ausgr a-
bung/weitere Teilausgrabung/Totalausgrabung) erforderlich sind. 
 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
 
Auf den Flächen mit Verdachtsmoment ist kein Eingriff geplant (private 
Grünflächen). Somit wird der Archivierungscharakter des Bodens erhalten. 
Ein archäologisches Gu tachten ist erst im Rahmen der Baugenehmigung 
zu erbringen. 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 08.06.2017:  
 
Es wird auf die Stellungnahme vom 30.09.2015 verwiesen, zu der sich ke i-
ne Änderung ergeben hat. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee -  
Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 37 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.9 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Mitte, Camberger Straße 
10, 60327 Frankfurt am Main 
 
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 02.10.2015: 
 
Die vorgelegten Unterlagen umfassen zwei Bereiche unterschiedlicher Pl a-
nungstiefe: Zum einen gibt es einen noch allgemeinen Rahmenplan für die 
gesamte Fläche des Bebauungsplans A  17.2 und zum anderen die bereits 
konkretere Überplanung des zentralen Teilbereiches A 17.2.1. 
 
Da die gesamte Fläche bereits  seit 1978 im Geltungsbereich eines Beba u-
ungsplans lag und auch im aktuellen Rahmenplan die DB -Strecken und 
Anlagen, insbesondere der Bahnhof Darmstadt Nord mit seinen Bahnste i-
gen und Freiflächen, als 'entsprechend gewidmete Flächen dargestellt we r-
den, gibt es keine Einwände gegen die Rahmenplan ung. Auch Auswirku n-
gen der Planung auf zukünftige Umbaupläne für die Verkehrsstation sind 
nicht zu erkennen. 
 
Für die weitere Planung des Teilbereichs 17.2.1 und auch die weiteren 
Teilflächen wird um eine Prüfung gebeten, ob 'im Zusammenhang. mit der 
Bebauung ein signifikanter Mehrverkehr über die angrenzenden Bahnübe r-
gänge (Strecken 3540, 3554, 3557; s. orange Markierung in der Anlage) 
erwartet wird. Dies würde möglicherweise eine Anpassung der derzeitigen 
Sicherungsanlagen erfordern. 
 
Der Bahnübergan g.1 (Strecke 3.554, s. Anlage) ist derzeit für den PKW -
Verkehr gesperrt, jedoch für Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste als 
zweiter Rettungsweg mittels Freigabe einer Schlüsselsperre passierbar. 
Hier muss geprüft werden, ob sich durch die höhere Bebauungs dichte 
nördlich des Bahnübergangs z.B. die Eingriffszeiten erhöhen und dadurch 
Änderungen der Rettungswege-Konzeption notwendig werden. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Es wird nicht von einer relevanten, durch die geplante  Entwicklung der 
Merck KGaA bedingten, Veränderung der Fußgänger - und Radverkehr s-
mengen im Bereich der Bahnübergänge am Schreberweg ausgegangen. 
Von einer durch die Planung verursachten Mehrbelastung wird auf dem 
„Radschnellweg FFM-DA“ nicht ausgegangen.

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Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee -  
Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 38 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen:

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee -  
Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 39 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.10 Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde -, Bessunger Straße 125, 
64295 Darmstadt 
 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 29.06.2017: 
 
 
 
 
Umweltbericht 
 
In Kapitel 5.2.3 werden die Auswirkungen auf den Großparkplatz in Bezug 
auf Flora, Fauna und Biologische Vielfalt betrachtet. Dabei wird davon au s-
gegangen, dass das das zukünftige Büroquartier durchziehende Netz an 
Grün- und Freiflächen aufgrund der geplanten intensiven gärtnerischen 
Pflege keine signifikant steigende Bedeutung für die biologi sche Vielfalt 
haben wird. Dem muss nicht s o sein und ein Verweis auf Best -practice-
Beispiele anderer Firmensitze/Gewerbegebiete (z. B. Daimler -Benz Rastatt 
etc.) sollte an dieser Stelle erfolgen. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Infolge der voraussichtlich intensiven Pflege der Flächen (kurz Pflegeinte r-
valle, Wechselflor) wurde in der Bilanzierung der ungünstigste Fall, d.h. 
keine signifikante Steigerung der biologischen Vielfalt, angenommen. 
Die Auswirkungen auf den Großparkplatz in Bezug au f Flora und Fauna 
wurden im Kapitel 6.3 (Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung) und 
Kapitel 6.4 (Ausgleichsmaßnahmen) dargelegt. Diese wurden in den Textl i-
chen Festsetzungen festgeschrieben (Punkt I.10 ff). 
Die Ziele der Biodiversitätsstrategie wurden i n den Hinweisen unter Punkt 
V.12. „Biodiversität“ verankert. 
Auf einen Verweis auf Best -practice-Beispiele wird verzichtet, da die Pla-
nungen zur Erstgestaltung der Freiflächen in diesem Entwicklungsstadium 
noch zu unkonkret sind. 
 
 
 
In Kapitel 5.4 sind die Informationen der Leitbildkarte dargestellt u.a.: Ne u-
schaffung von Grün auf stark versiegelten Bauflächen für den Bereich des 
Parkplatzes Ost. Außer in Bereich B ist nicht zu erkennen, wo Grünflächen 
neu geschaffen werden. Dementsprechend wichtig sind Dachbegrünung 
einzustufen und eine Begründung für eine weitreichende Fassaden -
/Vertikalbegrünung heranzuziehen. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Grundlage der zukünftigen Bebauung ist der städtebauliche Rahmenplan 
des Architekturbüros HENN. Dies er sieht vor, die  Aufenthaltsflächen für 
Mitarbeiter und Firmenbes ucher zu erhöhen und das Werkge lände harmo-
nisch in das Stadt - und Landschaftsbild einzufü gen. Um eine entspre chen-
de Wirkung zu erzielen, wird eine abwechs lungsreiche Vernetzung von 
Grünflächen angestrebt.  Dieses wird im Bebauungsplan mit den Festse t-
zungen zum Erhalt der Schutzpflanzungen (Punkt I.10.1 und I.10.2), der 
Errichtung einer Fläche mit Pflanzgebot III (Punkt I.10.3) sowie der Reg e-
lung zum Begrünungsgrad der Grundstücksfreifläch en (Punkt I.10.9) umge-
setzt.

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Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee -  
Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 40 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Zudem ist die zulässige GRZ vergleichsweise niedrig festgesetzt worden, 
damit auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Grün - und Freifl ä-
chen entstehen, die dem formulierten Ziel entsprechen. 
 
Die bestehenden Grünflächen i m östlichen Teil des Plangebiets sind ges i-
chert worden (Punkt I.10.4 bis I.10.6). 
 
Darüber hinaus ist auf 80% der Dachflächen, die nicht für Technikaufba u-
ten benötigt werden, die Anlage einer extensiv en Dachbegrünung mit Gras-
Kraut-Gesellschaften vorgesehen (Punkt I.9.1). 
 
Die Planung sieht die Errichtung eines Büroquartiers vor. Dies hat zur Fo l-
ge, dass die Fassaden aufgrund der erforderlichen Belichtung der Räume 
regelmäßig durch Fenster unterbrochen sind. Es ergeben sich daher bei 
dieser Art der Nutzung keine ausreichend großen Flächen, die sich für eine 
Fassadenbegrünung eignen würden. Von einer Festsetzung der Fassade n-
begrünung wurde abgesehen, um genügend Entwicklungsspielraum zu 
ermöglichen. 
 
Weitere Nutzungen mit anderen Gebäudetypen sind im Bebauung splan 
(teilweise eingeschränkt) zulässig, ihr Fassadenanteil zur Begrünung hat 
flächenmäßig aber nur eine untergeordnete Funktion, von der keine signif i-
kante Aufwertung des Klimas und der Biodiversität im gesamten Plangebiet 
zu erwarten ist. Zur Sicherung wurden hierfür andere Festsetzung en im 
Bebauungsplan festgesetzt. So wird ein großer Anteil der Dachflächen e x-
tensiv mit Gras-Kraut Gesellschaften begrünt werden. 
 
Der Bebauungsplan trifft keine Regelung zum Ausschluss von Fassade n-
begrünung. Im weiteren Pl anungsprozess kann Fassadenbegrünung als 
Gestaltungselement verwendet werden. 
 
 
 
In Kapitel 8.2 wird ausgeführt, dass Hinweise auf eine poten zielle Nutzung 
durch […] (z.B. Fledermäuse, Amphibien) nicht gefunden wurden. Das 
schließt nicht aus, bei Neuplanungen gezielt Angebote für Fledermäuse 
und gebäudebrütende Vogelarten schon frühzeitig zu berücksichtigen. 
Deswegen Erweiterung der textl. Fests etzungen unter V. Hinweise 5. ve r-
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Ein entsprechender Hinwei s befindet sich bereits unter  Punkt V Hinweise 
Nr. 5 „Schutz von Natur und Landschaft einschließlich Artenschutz“.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee -  
Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 41 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
pflichtend aufnehmen. 
 
 
 
In Kapitel 9.1 den Spiegelstrich 
- Pflanzenlisten für Baum- und Gehölzpflanzungen, 
ändern in: 
Pflanzenlisten für Baum - und Gehölzpflanzungen sowie für Fassadenb e-
grünungen, 
 
Der Anregung wurde nicht gefolgt.  
 
Die Planung sieht die Errichtung eines Büroquartiers vor. Dies hat zur Fo l-
ge, dass die Fassaden aufgrund der erforderlichen Belichtung der Räume 
regelmäßig durch Fenster unterbrochen sind. Es ergeben sich daher bei 
dieser Art der Nutzung keine ausreichend großen Flächen, die sich für eine 
Fassadenbegrünung eignen würd en. Von einer Festsetzung der Fassade n-
begrünung wurde abgesehen, um genügend Entwicklungsspielraum zu 
ermöglichen. 
 
Weitere Nutzungen mit anderen Gebäudetypen sind im Bebauungsplan 
(teilweise eingeschränkt) zulässig, ihr Fassadenanteil zur Begrünung hat 
flächenmäßig aber nur eine untergeordnete Funktion, von der keine signif i-
kante Aufwertung des Klimas und der Biodiversität im gesamten Plangebiet 
zu erwarten ist. Zur Sicherung wurden hierfür andere Festsetzung en im 
Bebauungsplan festgesetzt. So wird ein gro ßer Anteil der Dachflächen e x-
tensiv mit Gras-Kraut Gesellschaften begrünt werden. 
 
Der Bebauungsplan trifft keine Regelung zum Ausschluss von Fassade n-
begrünung. Im weiteren Planungsprozess kann Fassadenbegrünung als 
Gestaltungselement verwendet werden. 
 
 
 
Kapitel 9.3: Die Annahmen zu Bewegungen von Frisch- und Kaltluftströmen 
sind vor den Erkenntnissen der aktuellen Klimafunktionskarte zu überpr ü-
fen. Danach ist insbesondere die Auswirkung sich aufheizender Gebäud e-
fassaden den Quellen von Frisch - und Kaltlu ft gegenüber zu stellen und 
daraus womöglich die zwingende Notwendigkeit von Fassadenbegrünung 
abzuleiten. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Grundlage der zukünftigen Bebauung ist der städtebauliche Rahmenplan. 
Die darin vorgesehene Durchwegung  des Büroquartiers schafft Ventilat i-
onsbahnen, die für eine Durchlüftung des Büroquartiers sorgen. Grünfl ä-
chen zwischen den Gebäuden sowie eine extensive Dachbegrünung tragen 
dazu bei, eine potenzielle Überwärmung des Büroquartiers zu minimieren.

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Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee -  
Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 42 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
Textliche Festsetzungen 
 
Gut: Es wurden eindeutige Vorgaben zu Saatmischungen etc. g e-
macht und damit Festsetzungen zur Biodiversität konkretisiert. 
 
Zu 5.1: Warum werden Ausnahmen gemacht? Sie sind hinderlich in Bezug 
auf Neupflanzungen z.B. von Bäumen oder der Umsetzung von Fassade n-
begrünung. 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Die Baugrenzen wurden entlang der bestehenden Schutzpflanzungen I und 
II um 2  m zurückgenommen. Die Ausnahme sieht vor, dass e ine Übe r-
schreitung durch untergeordnete Bauteile nur bis zu 2 m zulässig ist. Damit 
wird verhindert, dass untergeordnete Bauteile in die Schutzpflanzungen 
hineinragen. Gleichzeitig trägt dies zum Schutz der Baum - und Gehölzbe-
stände während der Bauphase bei. 
Für die Fläche mit Pflanzgebot III ist  kein Abstand erforderlich, da eine B e-
pflanzung erst nach Fertigstellung des Hochbaus erfolgt und somit keine 
Schädigung der Pflanzen in der Bauphase zu erwarten ist. 
 
 
 
Zu 9. 4 Artenschutz: 
Es sind konkrete Maßnahmen zur Förderung von Gebäudebrütern und 
Fledermäusen einzuplanen. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Ein entsprechender Hinweis befindet sich bereits unter V. Nr. 5 „Schutz von 
Natur und Landschaft einschließlich Artenschutz“. 
 
 
 
Zu 10.4.2. Die Erhaltung abgängiger Bäume als "Totholzbäume" ist au s-
drücklich naturschutzfachlich und -rechtlich erwünscht. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Die Erhaltung abgängiger Bäume als "Totholzbäume" ist aus Gründen der 
Verkehrssicherungspflicht insbesondere in den Grün - und Freiflächen en t-
lang der Wegeverbindungen nicht möglich. 
 
 
 
Zu 10.5. Private Grünfläche B: gemäß Umweltbericht besitzt "die landwir t-
schaftliche Nutzfläche im Südosten des Untersuchungsraumes ein ausg e-
sprochen hohes Entwicklungspotenzial für eine mögliche Biotopentwick-
lung". Hier ist bisher die Einsaat mit Saatgutmischungen zur Entwicklung in 
Richtung Mager - und Sandrasen vorgesehen. Eine weitere Aufwertung 
 
Der Anregung wurde nicht gefolgt. 
 
Die Pflege der Flächen wird zukünftig von de r Grundstückseigentümerin, 
die Fa. Merck KGaA, organisiert.

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Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee -  
Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 43 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
wäre es, die Flächen zumindest stellenweise als landwirtschaftliche R u-
deralflächen zu erhalten bzw. r egelmäßig Ackerbrachflächen herzustellen. 
Eine Kontaktaufnahme für ein etwaiges Pflegemanagement mit der Kinder - 
und Jugendfarm in der Maulbeerallee (o.ä.) sollte angestrengt werden. Dies 
könnte auch den bereits in Kauf genommen Verlust von gefährdeten He u-
schreckenarten (vgl . Fachbeitrag Artenschutz, Kapitel 4.7) zumindest tei l-
weise verhindern. 
 
Mit Blick auf die einzuhaltenden Bestimmungen der Seveso -III-Richtlinie ist 
eine Zusammenarbeit mit der Kinder - und Jugendfarm hier nicht umset z-
bar. 
 
 
Zu 10.6.2 
Per Leitbild ist die Erhöhung des Grünanteils (Durchgrünung) in stark ve r-
siegelten Bau- und Sportflächen (Klima - und Wasserschutz, Erholung) vo r-
gesehen. Deswegen sollte die textliche Festsetzung an dieser Stelle lauten:  
 
[...] Die den Sportrasenplatz umgebenden Freiflächen (Rasen und Gehölze) 
sind zu erhalten und wo die sportliche Nutzung es zulässt naturnah zu en t-
wickeln. 
 
Der Anregung wurde nicht gefolgt. 
 
Grundlage der zukünftigen Bebauung ist der städtebauliche Rahmenplan. 
Dies bedingt auch, dass die zulässige GRZ vergleichsweise niedrig festg e-
setzt worden ist. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen entst e-
hen Grün- und Freiflächen, die dem formulierten Ziel entsprechen. 
Die Betriebssportanlage  ist als Grünfläche festgesetzt und somit ausre i-
chend als Freifläche geschützt. Sofern es die sportliche Nutzung zulässt, 
können gebietsheimische Blumensaatmischungen oder Gehölzanpflanzun-
gen auf der Fläche der Betriebssportanlage vorgenommen werden. Vo r-
rang haben auf dieser Fläche jedoch immer die sportlichen Nutzungen und 
die sich daraus ergebenden Rahmenbedingungen. 
 
 
 
Ergänzen NEU: 
10.12: Konzepte der Fassadenbegrü nung sind zu erstellen und frühzeitig 
mit Gebäudeklimakonzepten abzustimmen. Die Begrünung ist je nach E x-
position und Ausführung der Fassaden gemäß Pflanzliste auszuführen. 
 
Der Anregung wurde nicht gefolgt. 
 
Die Planung sieht die Errichtung eines Büroquartiers vor. Dies hat zur Fo l-
ge, dass die Fassaden aufgrund der erforderlichen Belichtung der Räume 
regelmäßig durch Fenster unterbrochen sind. Es ergeben sich daher bei 
dieser Art der Nutzung keine ausreichend großen Flächen, die sich für eine 
Fassadenbegrünung eignen würden. Von einer Festsetzung der Fassade n-
begrünung wurde abgesehen, um genügend Entwicklungsspielraum zu 
ermöglichen. 
 
Weitere Nutzungen mit anderen Gebäudetypen sind im Bebauungsplan 
(teilweise eingeschränkt) zulässig, ihr Fassadenant eil zur Begrünung hat 
flächenmäßig aber nur eine untergeordnete Funktion, von der keine signif i-
kante Aufwertung des Klimas und der Biodiversität im gesamten Plangebiet

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Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 44 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
zu erwarten ist. Zur Sicherung wurden hierfür andere Festsetzung en im 
Bebauungsplan festgesetzt. So wird ein großer Anteil der Dachflächen e x-
tensiv mit Gras-Kraut Gesellschaften begrünt werden. 
 
Der Bebauungsplan trifft keine Regelung zum Ausschluss von Fassade n-
begrünung. Im weiteren Planungsprozess kann Fassadenbegrünung als 
Gestaltungselement verwendet werden. 
 
 
 
Zu V. Hinweise 
 
Zu Hinweis 5: Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse 
An Fassaden, Fassadenoberkanten [.. .] können ändern in "sollen" Nisthi l-
fen in Form von einzel nen Kästen [...] für die Ansiedelung vor allem insek-
tenfressender [... ]. Weitere Nisthilfen sind in Bäumen und Büschen, vor 
allem im Bereich Private Grünfläche A "Obsthain" umzusetzen. 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
 
Es erfolgt eine Anpassung des Hinweises V. Nr.5: 
„An Fassaden, Fassadenoberkanten [.. .] sollen Nisthilfen in Form von ei n-
zelnen Kästen [.. .] für die Ansiedelung vor allem  insektenfressender [... ]. 
Weitere Nisthilfen sollen in Bäumen und Büschen, vor allem im Bereich der 
privaten Grünfläche A "Obsthain" bereitgestellt werden.“ 
 
 
 
Zu Hinweis 11: Biodiversität 
Über die bereits in vorherigen textlichen Festsetzungen erzielbaren Effekte 
für die Förderung der biologischen Vielfalt hinaus, können weitere Ma ß-
nahmen anhand einer Checkliste "Biologische Vielfalt" (siehe V.12) umg e-
setzt werden. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Die Formulierung des Hinweistextes wurde mit der UNB abgestimmt. 
 
 
Zu Hinweis 13: Pflanzliste 
13.5. (Anm.: jetzt 14.5) 
Allgemein ergänzen: Die Einsaaten können durch einheimische, regionale 
Initialstauden ergänzt werden. Grundsätzlich ist zu prüfen, ob Ruderal- oder 
"Wilde" Flächen statt Rasen - und Wiesenflächen umgesetzt werden kö n-
nen. 
 
Der Anregung wurde teilweise gefolgt. 
 
Es erfolgt eine Anpassung des Hinweises V. Nr. 14.5: Die Einsaaten kö n-
nen durch standortgerechte, regionale Initialstauden ergänzt werden. 
 
Der weitergehende Vorschlag zur möglichen Umsetzung von sich selbst 
überlassenen Flächen mit Ruderal - und Spontanvegetation wird zurückg e-
wiesen. In Anbetracht der repräsentativen Funktion des entstehenden B ü-
roquartiers / Firmenhauptsitzes der Fa. Merck KGaA passt dies nicht in das 
Gesamtkonzept.

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Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
Zu Unterpunkt 2 entsprechend der Anregung unter 10.6.2: 
[...] Sportrasen; trittverträgliche Rasenmischungen und in Randbereichen 
oder wo es die sportliche Nutzung zulässt  Aufwertung durch gebietsheim i-
sche Blumensaatmischungen oder Gehölzanpflanzungen. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Sofern es die sportliche Nutzung zulässt, können  gebietsheimische Bl u-
mensaatmischungen oder Gehölzanpflanzungen auf der Fläche der Be-
triebssportanlage vorgenommen werden. Vorrang haben auf dieser Fläche  
jedoch immer die sportlichen Nutzungen und die sich daraus ergebenden 
Rahmenbedingungen. 
 
 
 
Zu Unterpunkt 3: 
"Blumenrasen, Kräuterrasen streichen", da Gräseranteil zu hoch. 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
 
Es erfolgt eine r edaktionelle Änderung von Unterpunkt 3: Ersatz der vorge-
schlagenen Blumenrasen , Kräuterrasen zu  „Gebietsheimische Blume n-
saatmischung“. 
 
 
 
Ergänzen NEU: 
13.6: Fassadenbegrünung/vertikale Begrünung: Für die Fassaden-/vertikale 
Begrünung sind Pflanzen und Methoden nach der Richtlinie der FLL 2000 
(Fassadenbegrünungsrichtlinie) zu verwenden. Darüber hinaus gehende 
Maßnahmen auf Grundlage neuerer wissenschaftliche r Erkenntnisse (wie 
z.B. bei Pfoser et. al 2016 " Gutachten Fassadenbegrünung i.A. des 
MKUNLV NRW) sind ausdrücklich erwünscht - aber auch abzustimmen. 
Über bodengebundene Systeme hinaus kann unter Inanspruchnahme fac h-
licher Beratung auch wandgebundene Begrünung erfolgen. Einheimische 
Arten sind zu bevorzugen. 
 
Actinidia .arguta 
Actinidia deliciosa 
Actinidia kolomikta 
Actinidia polygama 
Akebia quinata 
Akebia trifoliata 
Ampelopsis aconitifolia 
Ampelopsis brevipedunculata, 
Aristolochia macrophylla 
Strahlengriffel, Kleine Kiwi 
Strahlengriffel, Kiwi 
Strahlengriffel, Zierkiwi 
Strahlengriffel , lierkiwi 
Akebie 
Akebie 
Doldenrebe 
Doldenrebe 
Pfeifenwinde 
 
Der Anregung wurde nicht gefolgt. 
 
Die Planung sieht die Errichtung eines Büroquartiers vor. Dies hat zur Fo l-
ge, dass die Fassaden aufgrund der erforderlichen Belichtung der Räume 
regelmäßig durch Fenster unterbrochen sind. Es ergeben sich daher bei 
dieser Art der Nutzung keine ausreichend großen Flächen, die sich für eine 
Fassadenbegrünung eignen würden. Von einer Festsetzung der Fassade n-
begrünung wurde abgesehen, um genügend Entwicklungsspielraum zu 
ermöglichen. 
 
Weitere Nutzungen mit anderen Gebäud etypen sind im Bebauungsplan 
(teilweise eingeschränkt) zulässig, ihr Fassadenanteil zur Begrünung hat 
flächenmäßig aber nur eine untergeordnete Funktion, von der keine signif i-
kante Aufwertung des Klimas und der Biodiversität im gesamten Plangebiet 
zu erwar ten ist. Zur Sicherung wurden hierfür andere Festsetzung en im 
Bebauungsplan festgesetzt. So wird ein großer Anteil der Dachflächen e x-
tensiv mit Gras-Kraut Gesellschaften begrünt werden. 
 
Der Bebauungsplan trifft keine Regelung zum Ausschluss von Fassade n-
begrünung. Im weiteren Planungsprozess kann Fassadenbegrünung als

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Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Aristolochia tomentosa 
Campsis radicans 
Campsis x tagliabuana 
Celastrus orbiculatus 
Celastrus scandens 
Clematis alpina 
Clematis lanuginosa 
Clematis macropetala 
Clematis montana var. 
Clematis orientalis 'Orange' 
Clematis tangutica 
Clematis terniflora 
Clematis vitalba 
Clematis viticella 
Clematis x jackmanii 
Euonymus fortunei·Sort. 
Fallopia baldschuanica 
Hedera colchica 
Hedera helix 
Hedera helix 'Woerner' 
Humulus lupulus 
Hydrangea petiolaris          
Jasminum nudiflorum 
Lonicera caprifolium                               
Lonicera henryi                                      
Lonicera japonica                                   
Lonicera periclymenum                          
Lonicera x brownii                                  
Lonicera x heckrottii                               
Lonicera x tellmanniana                         
Menispermum canadense                      
Parthenocissus inserta,                          
Parthenocissus quinquefolia,                 
Parthenocissus tricuspidata,                  
Periploca graeca                                    
Pyracantha 
Rosa spec.                                             
Rosa [Climber]                                       
Pfeifenwinde) 
Trompetenblume 
Trompetenblume 
Baumwürger 
Baumwürger 
Waldrebe 
Hybriden, Waldrebe 
Waldrebe 
rubens, Waldrebe 
Peel' Waldrebe 
Waldrebe 
Oktober·Waldrebe 
Gemeine Waldrebe 
Italienische Waldrebe; Hybriden 
Hybriden, Waldrebe 
Spindelstrauch 
Knöterich 
Efeu 
Efeu 
Efeu 
Hopfen 
Kletterhortensie 
Winter-Jasmin 
Geißblatt 
Geißblatt 
Geißblatt 
Geißblatt 
Geißblatt 
Geißblatt 
Geißblatt 
Mondsame 
Wilder Wein 
Wilder Wein 
Wilder Wein 
Baumschlinge 
Feuerdorn 
Kletterrosen 
Kletterrosen 
Gestaltungselement verwendet werden.

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Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 47 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Rosa [rambler]                                       
Rubus henryi                                          
Schisandra chinensis                             
Schizophragma hydrangeoides             
Schizophragma integrifolium                     
Vitis amurensis                                      
Vitis coignetiae                                      
Vitis monticola                                                      
Vitis riparia                                             
Vitis vinifera                                           
Wisteria floribunda                                 
Wisteria sinensis                                    
Kletterrosen 
Brombeere 
Beerentraube 
Spalthortensie 
Spalthortensie 
Amur-Rebe 
Scharlach-Wein 
Berg-Rebe 
Ufer-Rebe 
Wein-Rebe 
Blauregen 
Blauregen 
 
 
 
 
Die Stellungnahme des Naturschutzbeirates ist als Anlage beigefügt. 
 
 
Der Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt äußert sich 
in seiner Stellungnahme vom Juni 2017 wie folgt: 
 
Der ausführliche Umweltbericht, der Fachbeitrag Artenschutz, bei dem s o-
gar die Heuschrecken erhoben wurden und besonders die Aufnahme des 
Kapitels 9.1 Biodiversität werden begrüßt. 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
 
Zwei Aussagen von Seite 37 des Umweltberichtes (S.  72 der Begründung 
des Entwurfs) wird widersprochen: 
 
Fauna: Bei den Flächen des Geltungsbereichs handelt es sich überwiegend 
um einen bereits beeinträchtigten Stadtraum. Bei den, insbesondere auf 
den Flächen des Parkplatzes, nachgewiesenen Arten handelt es sich au s-
schließlich um ubiquitäre Arten (Artenschutzgutachten, BG Natur Nacke n-
heim, 2015). Das Artenschutzgutachten kommt zu dem Schluss, dass 
durch die Nachverdichtung verdrängt e Arten / Individuen in der unmittelb a-
ren Umgebung ausreichende, adäquate Ausweichquartiere finden bzw. 
einnehmen können. 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Die Umsetzung des Vorhabens findet phasenweise statt. Folglich wird der 
Baumbestand des Parkplatzes nur jeweils im Zuge der Baufeldfreimachung 
entfernt. Es kommt somit nicht zu einem großen Kahlschlag des Baumb e-
stands auf dem Parkplatz. Darüber hinaus werden im Rahmen der Freifl ä-
chengestaltung unmittelbar nach Fertigstellung der Gebäude erneut Baum - 
und Gehölzstandorte sowie Grünflächen angelegt. 
 
Dies verringert den seitens des Naturschutzbeirats angesprochenen Ko n-
kurrenzdruck auf potenzielle Ausweichhabitate in der Umgebung.

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Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee -  
Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 48 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Die Aussage, dass Tiere in die Umgebung ausweichen könnten ist rein 
spekulativ: Wenn es in der Umgebung adäquate Ausweichquartiere gi bt, 
dann ist in der Regel davon auszugehen, dass diese bereits besetzt sind, 
wenn nicht, ist es meist ein Hinweis darauf, dass diese als Ausweichräume 
nicht geeignet sind. 
 
Die Planung sieht vor, dass zukünftig ein Netz an Grün - und Freiflächen 
das Büroqua rtier durchzieht. Da es sich dabei überwiegend um intensiv 
gärtnerisch gepflegte Flächen handelt, wird die Bedeutung der Flächen für 
die biologische Vielfalt nicht signifikant steigen. 
 
Dieser Aussage kann man für intensiv gärtnerisch gepflegt e Flächen z u-
stimmen, aber warum müssen diese Flächen intensiv gärtnerisch genutzt 
werden? Der Naturschutzbeirat schlägt vor, dass wenigstens 20  % der 
Flächen nicht intensiv gärtnerisch, sondern unter Biodiversitäts -Aspekten 
angelegt und unterhalten werden. 
 
 
Der Vorschlag zur möglichen Umsetzung von sich selbst überlassenen 
Flächen mit Ruderal- und Spontanvegetation wird zurückgewiesen. 
Um den Charakter eines repräsentativen Büroquartiers zu stärken, sind  
extensiv genutzte Flächen größeren Umfangs nicht vorgesehen. 
 
 
Das Potential zur Schaffung von mehr Biodiversität könnte noch stärker 
ausgenutzt werden. Der Naturschutzbeirat empfiehlt folgende zusätzliche 
Maßnahmen: 
• Zur Förderung der Biodiversität sowie  des Artenschutzes wird der Ei n-
bau von speziellen Nisthilfen an allen Gebäuden für   F I e d e r m ä u s e 
und M a u e r s e g I e r   als konkrete Schutzmaßnahmen für geboten 
erachtet. Die Nisthilfen sollten vorwiegend nach Osten zeigen. Ein Hi n-
weis auf da s "Faltblatt des Fledermausbeauftragten des Naturschut z-
bundes Deutschland mit allgemeinen Empfehlungen zum Schutz von 
Fledermäusen, Mauerseglern und Schwalben" im Zuge der Baugene h-
migung ist nicht hinreichend. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Dies ist bereits unter Hinweis V . Nr. 5 „Schutz von Natur und Landschaft 
einschließlich Artenschutz“ berücksichtigt. 
 
 
• Im Bereich der Obstwiese können Nisthilfen für Vögel und Insekten (z.B.  
ein "Insektenhotel") eingebracht werden. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Es wird davon abgeraten , den überwiegend jungen Baumbestand mit Nis t-
kästen zu überfrachten.

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Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 49 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Anstelle eines „Insektenhotels“ steht das Augenmerk auf der Entwicklung 
einer blütenreichen Fläche. Durch ein geeignetes Mahdregime können 
ebenfalls zahlreiche Habitate für Insekten geschaffen werden. 
 
 
 
• V e r t i k a l b e g r ü n u n g  fehlt im B-Plan vollständig. Sie fördert s o-
wohl die Biodiversität wie auch ein erträgliches Stadtklima. Der Natu r-
schutzbeirat schlägt vor, wo immer möglich Fassadenbegrünung anz u-
bringen; an fensterlosen Fassaden kann diese selbstkletternd sein, an 
den übrigen Fassaden an Kletterhilfen. Die Ostfassaden sollten vorwi e-
gend Mauersegler -Einflugöffnungen erhalten (Fassadenbegrünung und 
Mauersegler-Einflugöffnungen schließen sich aus). 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Die Planung sieht die Errichtung eines Büroquartiers vor. Dies hat zur Fo l-
ge, dass die Fassaden aufgrund der erforderlichen Belichtung der Räume 
regelmäßig durch Fenster unterbrochen sind. Es ergeben sich daher bei 
dieser Art der Nutzung keine ausreichend großen Flächen, die sich für eine 
Fassadenbegrünung eignen würden. Von einer Festsetzung der Fassade n-
begrünung wurde abgesehen, um genügend Entwicklungsspielraum zu 
ermöglichen. 
 
Weitere Nutzu ngen mit anderen Gebäudetypen sind im Bebauungsplan 
(teilweise eingeschränkt) zulässig, ihr Fassadenanteil zur Begrünung hat 
flächenmäßig aber nur eine untergeordnete Funktion, von der keine signif i-
kante Aufwertung des Klimas und der Biodiversität im gesam ten Plangebiet 
zu erwarten ist. Zur Sicherung wurden hierfür andere Festsetzung en im 
Bebauungsplan festgesetzt. So wird ein großer Anteil der Dachflächen e x-
tensiv mit Gras-Kraut Gesellschaften begrünt werden. 
 
Der Bebauungsplan trifft keine Regelung zum Au sschluss von Fassade n-
begrünung. Im weiteren Planungsprozess kann Fassadenbegrünung als 
Gestaltungselement verwendet werden. 
 
Das Thema Nisthilfen wurde  bereits unter Hinweis V . Nr. 5 „Schutz von 
Natur und Landschaft einschließlich Artenschutz“ berücksichtigt. 
 
 
 
• Die Wichtigkeit von  g r o ß k r o n i g e n   B ä u m e n  wird betont.  Die-
se Bäume 1. Ordnung werfen tiefe Schatten und tragen zum Wohlbefi n-
den der Menschen und zur Klimaverbesserung bei. Sie sollten wo immer 
möglich bei den Schutzpflanzungen (Ziffer 10 des Planes) eingesetzt 
werden. 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
 
In den textlichen Festsetzungen wurde die Ordnung der Bäume entlang der 
Erschließungsfläche, die die sog. Kleine Frankfurter Straße mit der Mau l-
beerallee verbindet, von 2. Ordnung auf 1. Ordnung geändert.

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Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee -  
Stand: 27.10.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 50 von 50 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Der Pflanzabstand wurde allgemein geregelt, um sowohl Bäumen der 1.  
sowie 2. Ordnung gerecht zu werden. Es wurde bei den Pflanzlisten unter 
Hinweisen ein allgemeiner Hinweis zu Pflanzabständen ergänzt. 
 
 
 
Der Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt bittet um Beac h-
tung der Anregungen beim Genehmigungsverfahren zur Bebauung dieses 
Bereiches. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.

2017/0382

8643 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.11.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0382 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee - 
(Satzungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 26.10.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Zu den Zielen und Zwecken der Planung sowie zum Entwurf des Bebauungsplans A 17.2.1 – 
Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee – gingen im Rahmen der Beteiligung der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4  Abs. 1 und 2 BauGB die in 
Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen 
Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1) abschließend 
entschieden. 
2. Zu den Zielen und Zwecken der Planung sowie zum Entwurf des Bebauungsplans A 17.2.1 – 
Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee – gingen im Rahmen der 
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §  3 Abs. 1 und 2 BauGB die in Anlage 2 
zusammengefassten Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im 
Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 2, datenschutzre levante Anlage)  abschließend 
entschieden.

- 2 - 
3. Dem vorliegenden Bebauungsplan A 17.2.1 – Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee –  
(Anlage 4, wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) und der dazugehörigen 
Begründung mit Umweltbericht  (Anlage 3) sowie den im Plan enthaltenen Satzungen über 
die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder 
Verwenden von Niederschlagswasser wird zugestimmt.  
4. Der Bebauungsplan A 17.2.1 – Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee – für das Gebiet 
zwischen der Frankfurter Straße, dem Schreberweg, der Maulbeerallee und der sogenannten 
Kleinen Frankfurter Straße und ihrer Verlängerung wird mit seiner Begründung sowie den im 
Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und  zur Schaffung von 
Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser zur Satzung beschlossen.  
Zu diesem Satzungsbeschluss gehört ein städtebaulicher Vertrag, der in der Hauptsache die 
Kostenübernahme des Bebauungsplans regelt (Anlage 5) und ebenfalls beschlossen wird.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 Abwägung TÖB  
Anlage 2 Abwägung Öffentlichkeit  
Anlage 3 Begründung und Umweltbericht  
Anlage 4 Bebauungsplan (wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt)  
Anlage 5 Städtebaulicher Vertrag  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage  2017/0382 vom 27.10.2017 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.04.2014 einen Aufstellungsbeschluss zur 
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens A 17.2 – Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee – 
für das Gebiet  zwischen Frankfurter Straße, Frankfurter Landstraße, Südgrenze des 
Baugebiets Arheilgen Südost, Schreberweg und Am Nordbahnhof gefasst, mit der Zielsetzung 
eine städtebaulich anspruchsvolle  Entwicklung der Ostseite der Frankfurter Straße unter 
Einbeziehung der Entwicklungsabsichten der Merck KGaA (Sitz der globalen 
Unternehmenszentrale) zu sichern. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 22.04.2014 im 
Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht. 
 
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan 
A 17.2 erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung des Rahmenplans (Plan - und Textteil) vom 
08.09.2015 bis einschließlich 08.10.2015 und einer Bürgerinformationsveranstaltung am 
15.09.2015. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel hierzu schriftlich. 
 
Am 11.05.2017 (V.-Nr. 2017/0109) hat die Stadtverordnetenversammlung die Änderung des 
Aufstellungsbeschlusses (Geltungsbereichsänderung) beschlossen. Der Geltungsbereich des 
Bebauungsplans A 17.2 hat sich geringfügig geändert. Die westliche Grenze des 
Geltungsbereichs wurde auf die Fahrbahnmitte der Frankfurter Straße verschoben. Außerdem 
wurde für die weitere Bearbeitung des verbindlichen Bauleitplanverfahrens der Geltungsbereich 
des A 17.2 in drei Teilbereiche (A 17.2.1, A 17.2.2 und A 17.2.3) unterteilt.  
 
Des Weiteren hat die Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2017 beschlossen, den Entwurf 
des Bebauungsplans A 17.2.1 mit der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht und den 
wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 
öffentlich auszulegen. Nach Bekanntmachung am 16.05.2017 im Darmstädter Echo fand die 
öffentliche Auslegung in der Zeit vom 26.05.2017 bis einschließlich 26.06.2017 statt.  
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB mit 
Schreiben vom 15.05.2017 beteiligt. 
 
Ein abgestimmter städtebaulicher Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der 
Merck KGaA soll u.a. die Übernahme der mit dem Bebauungsplan verbundenen Kosten durch 
die Merck KGaA regeln (Anlage 5).  
 
Entsprechend den Festsetzungen des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans A 17 wird das 
Plangebiet des Bebauungsplans A 17.2.1 vor allem geprägt durch den Firmenparkplatz der 
Merck KGaA mit rund 2500 Stellplätzen. Der östliche Teil des Plangebiets ist mit einem hohen 
Grünflächenanteil landschaftlich geprägt. Die Flächen dienen der Naherholung. Hier ist unter 
anderem eine Sportanlage der Merck KGaA untergebracht. 
 
Planerische Grundlage des Bebauungsplans ist der Rahmenplan von HENN Architekten, der 
neben der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den beteiligten Fachämtern unter anderem in 
einem Bürgergespräch und der lokalen Presse sowie im Gestaltungsbeirat der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vorgestellt und diskutiert wurde. Das Konzept sieht eine 
Erweiterung und Neuorganisation der Betriebsflächen über die Frankfurter Straße hina us vor 
und soll der Firma ermöglichen, flexibel auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können. Die 
Entwicklung wird schrittweise über einen längeren Zeitraum erfolgen. Im Plangebiet sollen 
weder Industrie noch störendes Gewerbe angesiedelt werden. Es soll ein Schwerpunkt für 
Dienstleistung in Form von Bürogebäuden entstehen. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit, die 
Ostseite der Frankfurter Straße stadträumlich neu zu definieren und in ihrer Bedeutung 
aufzuwerten.

- 4 - 
Zu 1: 
 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der  Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 und 2 BauGB zu den Zielen und Zwecken der Planung 
sowie zum Entwurf des Bebauungsplans A 17.2.1 – Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee 
– eingegangenen St ellungnahmen zusammengefasst und abschließend geprüft.  
 
 
Zu 2: 
 
Im Rahmen der Beteiligung der  Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs.1 und 2 BauGB im 
Bebauungsplanverfahren  zum Bebauungsplan A 17.2.1 – Ostseite Frankfurter 
Straße/Maulbeerallee – gingen die in Anlage 2 (datenschutzrel. Anlage)  zusammengefassten 
und abschließend geprüften Stellungnahmen ein.  
 
 
Zu 3 und 4: 
 
Der in Anlage 5 beigefügte städtebauliche Vertrag enthält in der Hauptsache Regelungen zur 
Übernahme der mit dem Bebauungsplan verbundenen sowie als Folge des Bebauungsplans 
entstehenden Kosten (Planungsleistungen, Gutachten, etc.).  
 
Der Bebauungsplan A 17.2.1 – Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee – für das Gebiet 
zwischen der Frankfurter Straße, dem Schreberweg, der Maulbeerallee und der sogenannten 
Kleinen Frankfurter Straße und ihre Verlängerung ist mit seiner Begründung und 
Umweltbericht sowie den im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher 
Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.  Er wird 
anschließend durch ortsübliche Bekann tmachung in Kraft gesetzt.  
 
 
Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek  
Stadträtin  
 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 9 Exemplare des Bebauungsplans (Teil 1 und 2) für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung 
 Akten z. Hd. des Berichterstatters 
 
 
Darmstadt, 19.10.2015 
61.2 se Nst. 3650 
61.1 cp Nst. 2609

anlage 6

8712 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.11.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
III 61 67 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0382 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
453 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee - 
(Satzungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 26.10.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Zu den Zielen und Zwecken der Planung sowie zum Entwurf des Bebauungsplans A 17.2.1 – 
Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee – gingen im Rahmen der Beteiligung der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4  Abs. 1 und 2 BauGB die in 
Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen 
Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1) abschließend 
entschieden. 
2. Zu den Zielen und Zwecken der Planung sowie zum Entwurf des Bebauungsplans A 17.2.1 – 
Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee – gingen im Rahmen der 
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §  3 Abs. 1 und 2 BauGB die in Anlage 2 
zusammengefassten Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im 
Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 2, datenschutzre levante Anlage)  abschließend

- 3 - 
entschieden. 
3. Dem vorliegenden Bebauungsplan A 17.2.1 – Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee –  
(Anlage 4, wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) und der dazugehörigen 
Begründung mit Umweltbericht  (Anlage 3) sowie den im Plan enthaltenen Satzungen über 
die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder 
Verwenden von Niederschlagswasser wird zugestimmt.  
4. Der Bebauungsplan A 17.2.1 – Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee – für das Gebiet 
zwischen der Frankfurter Straße, dem Schreberweg, der Maulbeerallee und der sogenannten 
Kleinen Frankfurter Straße und ihrer Verlängerung wird mit seiner Begründung sowie den im 
Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und  zur Schaffung von 
Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser zur Satzung beschlossen.  
Zu diesem Satzungsbeschluss gehört ein städtebaulicher Vertrag, der in der Hauptsache die 
Kostenübernahme des Bebauungsplans regelt (Anlage 5) und ebenfalls beschlossen wird.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 Abwägung TÖB  
Anlage 2 Abwägung Öffentlichkeit  
Anlage 3 Begründung und Umweltbericht  
Anlage 4 Bebauungsplan (wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt)  
Anlage 5 Städtebaulicher Vertrag  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 15.11.2017 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2017/0382 vom 27.10.2017  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.04.2014 einen Aufstellungsbeschluss zur 
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens A 17.2 – Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee – 
für das Gebiet  zwischen Frankfurter Straße, Frankfurter Landstraße, Südgrenze des 
Baugebiets Arheilgen Südost, Schreberweg und Am Nordbahnhof gefasst, mit der Zielsetzung 
eine städtebaulich anspruchsvolle  Entwicklung der Ostseite der Frankfurter Straße unter 
Einbeziehung der Entwicklungsabsichten der Merck KGaA (Sitz der globalen 
Unternehmenszentrale) zu sichern. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 22.04.2014 im 
Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht. 
 
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan 
A 17.2 erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung des Rahmenplans (Plan - und Textteil) vom 
08.09.2015 bis einschließlich 08.10.2015 und einer Bürgerinformationsveranstaltung am 
15.09.2015. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel hierzu schriftlich. 
 
Am 11.05.2017 (V.-Nr. 2017/0109) hat die Stadtverordnetenversammlung die Änderung des 
Aufstellungsbeschlusses (Geltungsbereichsänderung) beschlossen. Der Geltungsbereich des 
Bebauungsplans A 17.2 hat sich geringfügig geändert. Die westliche Grenze des 
Geltungsbereichs wurde auf die Fahrbahnmitte der Frankfurter Straße verschoben. Außerdem 
wurde für die weitere Bearbeitung des verbindlichen Bauleitplanverfahrens der Geltungsbereich 
des A 17.2 in drei Teilbereiche (A 17.2.1, A 17.2.2 und A 17.2.3) unterteilt.  
 
Des Weiteren hat die Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2017 beschlossen, den Entwurf 
des Bebauungsplans A 17.2.1 mit der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht und den 
wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 
öffentlich auszulegen. Nach Bekanntmachung am 16.05.2017 im Darmstädter Echo fand die 
öffentliche Auslegung in der Zeit vom 26.05.2017 bis einschließlich 26.06.2017 statt.  
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB mit 
Schreiben vom 15.05.2017 beteiligt. 
 
Ein abgestimmter städtebaulicher Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der 
Merck KGaA soll u.a. die Übernahme der mit dem Bebauungsplan verbundenen Kosten durch 
die Merck KGaA regeln (Anlage 5).  
 
Entsprechend den Festsetzungen des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans A 17 wird das 
Plangebiet des Bebauungsplans A 17.2.1 vor allem geprägt durch den Firmenparkplatz der 
Merck KGaA mit rund 2500 Stellplätzen. Der östliche Teil des Plangebiets ist mit einem hohen 
Grünflächenanteil landschaftlich geprägt. Die Flächen dienen der Naherholung. Hier ist unter 
anderem eine Sportanlage der Merck KGaA untergebracht. 
 
Planerische Grundlage des Bebauungsplans ist der Rahmenplan von HENN Architekten, der 
neben der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den beteiligten Fachämtern unter anderem in 
einem Bürgergespräch und der lokalen Presse sowie im Gestaltungsbeirat der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vorgestellt und diskutiert wurde. Das Konzept sieht eine 
Erweiterung und Neuorganisation der Betriebsflächen über die Frankfurter Straße hinaus vor 
und soll der Firma ermöglichen, flexibel auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können. Die 
Entwicklung wird schrittweise über einen längeren Zeitraum erfolgen. Im Plangebiet sollen 
weder Industrie noch störendes Gewerbe angesiedelt werden. Es soll ein Schwerpunkt für 
Dienstleistung in Form von Bürogebäuden entstehen. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit, die 
Ostseite der Frankfurter Straße stadträumlich neu zu definieren und in ihrer Bedeutung 
aufzuwerten.

Zu 1: 
 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der  Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 und 2 BauGB zu den Zielen und Zwecken der Planung 
sowie zum Entwurf des Bebauungsplans A 17.2.1 – Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee 
– eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst und abschließend geprüft.  
 
 
Zu 2: 
 
Im Rahmen der Beteiligung der  Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs.1 und 2 BauGB im 
Bebauungsplanverfahren  zum Bebauungsplan A 17.2.1 – Ostseite Frankfurter 
Straße/Maulbeerallee – gingen die in Anlage 2 (datenschutzrel. Anlage)  zusammengefassten 
und abschließend geprüften Stellungnahmen ein.  
 
 
Zu 3 und 4: 
 
Der in Anlage 5 beigefügte städtebauliche Vertrag enthält in der Hauptsache Regelungen zur 
Übernahme der mit dem Bebauungsplan verbundenen sowie als Folge des Bebauungsplans 
entstehenden Kosten (Planungsleistungen, Gutachten, etc.).  
 
Der Bebauungsplan A 17.2.1 – Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee – für das Gebiet 
zwischen der Frankfurter Straße, dem Schreberweg, der Maulbeerallee und der sogenannten 
Kleinen Frankfurter Straße und ihre Verlängerung ist mit seiner Begründung und 
Umweltbericht sowie den im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher 
Anlagen und zu r Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.  Er wird 
anschließend durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt.  
 
 
Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek  
Stadträtin  
 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 9 Exemplare des Bebauungsplans (Teil 1 und 2) für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung 
 Akten z. Hd. des Berichterstatters 
 
 
Darmstadt, 19.10.2015 
61.2 se Nst. 3650 
61.1 cp Nst. 2609

anlage 7

299 Zeichen

Punkt 29: Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee - 
(Satzungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2017/0382) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage  
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: Fraktionen SPD und UWIGA 
Stimmenthaltungen: Fraktionen AfD und Die Linke.

anlage 8

288 Zeichen

Punkt 23: Bebauungsplan A 17.2.1 - Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee - 
(Satzungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2017/0382) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage  
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: Fraktionen SPD und UWIGA  
Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.

Beratungsverlauf (5)

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TOP 23
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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0382
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.10.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00