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V/0937/2017

Vorabgewinnausschüttung 2017 der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S)

Vorlagen 23.10.2017

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 06.12.2017, TOP 5

Vorabausschuettung_2017_Vorlage_Anlage

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Vorabausschuettung_2017_Vorlage_Anlage

1831 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0937/2017

rn
Wohn-Stadtbau

Wohnungzunternetimen der Stadt Münster GmbH

Münster, 19.10.2017

TOP 12 - Vorlage 42/17

Beschluss über die Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Vor-
abausschüttung auf den zu erwartenden Bilanzgewinn 2017

Beschlussvorlage
l. Sachentscheidung

1. Der Aufsichtsrat beschließt, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen,
auf den zu erwartenden Bilanzgewinn 2017 an die Stadt Münster vorab eine
Dividende in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. € auszuschütten.

Als Tag der Ausschüttung gilt der 11.12.2017.
Begründung:

Die Entwicklung des Geschäftsjahres 2017 entspricht bis heute den Erwartungen.
Größere Risiken sind nicht erkennbar. Nach Beurteilung der Geschäftsführerin kann
eine Vorabausschüttung auf den zu erwartenden Bilanzgewinn 2017 in Höhe von
1,5 Mio. € erfolgen.

Die Vorabgewinnausschüttung wurde im aktuell gültigen Managementkontrakt
(MMK) vom 12.07.2017 mit 1,5 Mio. € eingestellt.

Aufgrund der vorläufigen Berechnung unseres Steuerberaters (Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft Deutsche Baurevision GmbH) sollte eine Dividendenzahlung in. Höhe
von. 1,5 Mio. € nach den alten EK 02-Versteuerungsregelungen (in der Fassung des
Körperschaftsteuergesetzes vor dem Jahressteuergesetz 2008) ohne KSt-Erhöhung
möglich sein.

Nach dieser Berechnung trifft es zu, dass die Dividende nicht größer ist als der Diffe-
renzbetrag zwischen dem so genannten ausschüttbaren Gewinn im Sinne des 8.27
Abs. 1, Satz 5 Körperschaftsteuergesetz und dem Bestand des EK02 zum Schluss
des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Somit sollte seitens der Wohn + Stadtbau
auf der Grundlage der vorliegenden Berechnung in 2017 grundsätzlich eine Dividen-
de von 1,5 Mio. € ohne eine KSt-Erhöhung nach $ 38 Körperschaftsteuergesetz aus-
geschüttet werden können.

Beschluss des Aufsichtsrates:

Beschlussvorlage

1961 Zeichen

V/0937/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorabgewinnausschüttung 2017 der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
 
Auf den zu erwartenden Bilanzgewinn 2017 der W+S ist an die Stadt Münster vorab eine D i-
vidende in Höhe von 1.500.000 € (brutto) auszuschütten. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Dem städtischen Haushalt fließt ein Nettobetrag in Höhe von 1.262.625 € zu; dieser ist im Hau shalt 
2017 der Stadt Münster eingeplant. 
 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Die W+S ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Nach § 14 Abs. 2 Buchstabe b des 
Gesellschaftsvertrages entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Verwendung des Bilanz-
gewinns. Gem. § 11 des Gesellschaftsvertrages trifft für die Stadt Münster al s Alleingesellschafterin 
der W+S das jeweils zuständige Organ (hier: Haupt - und Finanzausschuss) die Entscheidungen, die 
nach dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschafterversammlung obliegen.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0937/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Scholz 
Ruf: 
492 20 43 
E-Mail: 
ScholzT@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.10.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0937/2017 
 
 
 
Im zwischen der W+S und der Stadt Münster abgeschlossenen Ma nagementkontrakt (vgl. Vorlage 
V/0952/2016/1. Erg.) ist für 2017 eine Vorabgewinnausschüttung von 1,5 Mio. € (brutto) vereinbart 
worden. Dementsprechend soll nunmehr verfahren werden (vgl. die beiliegende Vorlage 42/17 an den 
Aufsichtsrat der W+S). Der Auf sichtsrat hat in seiner Sitzung am 19.10.2017 über die Vorabgewin n-
ausschüttung beraten und der Gesellschafterversammlung einstimmig die Annahme des Beschlus s-
vorschlages empfohlen. 
 
 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
 
 
 
Anlage: 
Vorlage 42/17 der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat

Beratungsverlauf (1)

06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0937/2017
Typ
Vorlagen
Datum
23.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37