V/0937/2017
Vorabgewinnausschüttung 2017 der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S)
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Vorabausschuettung_2017_Vorlage_Anlage
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Anlage zur Vorlage V/0937/2017 rn Wohn-Stadtbau Wohnungzunternetimen der Stadt Münster GmbH Münster, 19.10.2017 TOP 12 - Vorlage 42/17 Beschluss über die Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Vor- abausschüttung auf den zu erwartenden Bilanzgewinn 2017 Beschlussvorlage l. Sachentscheidung 1. Der Aufsichtsrat beschließt, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, auf den zu erwartenden Bilanzgewinn 2017 an die Stadt Münster vorab eine Dividende in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. € auszuschütten. Als Tag der Ausschüttung gilt der 11.12.2017. Begründung: Die Entwicklung des Geschäftsjahres 2017 entspricht bis heute den Erwartungen. Größere Risiken sind nicht erkennbar. Nach Beurteilung der Geschäftsführerin kann eine Vorabausschüttung auf den zu erwartenden Bilanzgewinn 2017 in Höhe von 1,5 Mio. € erfolgen. Die Vorabgewinnausschüttung wurde im aktuell gültigen Managementkontrakt (MMK) vom 12.07.2017 mit 1,5 Mio. € eingestellt. Aufgrund der vorläufigen Berechnung unseres Steuerberaters (Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft Deutsche Baurevision GmbH) sollte eine Dividendenzahlung in. Höhe von. 1,5 Mio. € nach den alten EK 02-Versteuerungsregelungen (in der Fassung des Körperschaftsteuergesetzes vor dem Jahressteuergesetz 2008) ohne KSt-Erhöhung möglich sein. Nach dieser Berechnung trifft es zu, dass die Dividende nicht größer ist als der Diffe- renzbetrag zwischen dem so genannten ausschüttbaren Gewinn im Sinne des 8.27 Abs. 1, Satz 5 Körperschaftsteuergesetz und dem Bestand des EK02 zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Somit sollte seitens der Wohn + Stadtbau auf der Grundlage der vorliegenden Berechnung in 2017 grundsätzlich eine Dividen- de von 1,5 Mio. € ohne eine KSt-Erhöhung nach $ 38 Körperschaftsteuergesetz aus- geschüttet werden können. Beschluss des Aufsichtsrates:
Beschlussvorlage
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V/0937/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Vorabgewinnausschüttung 2017 der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) Beratungsfolge 06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Auf den zu erwartenden Bilanzgewinn 2017 der W+S ist an die Stadt Münster vorab eine D i- vidende in Höhe von 1.500.000 € (brutto) auszuschütten. II. Finanzielle Auswirkungen: Dem städtischen Haushalt fließt ein Nettobetrag in Höhe von 1.262.625 € zu; dieser ist im Hau shalt 2017 der Stadt Münster eingeplant. Begründung: Die W+S ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Nach § 14 Abs. 2 Buchstabe b des Gesellschaftsvertrages entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Verwendung des Bilanz- gewinns. Gem. § 11 des Gesellschaftsvertrages trifft für die Stadt Münster al s Alleingesellschafterin der W+S das jeweils zuständige Organ (hier: Haupt - und Finanzausschuss) die Entscheidungen, die nach dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschafterversammlung obliegen. Vorlagen-Nr.: V/0937/2017 Auskunft erteilt: Herr Scholz Ruf: 492 20 43 E-Mail: ScholzT@stadt-muenster.de Datum: 23.10.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0937/2017 Im zwischen der W+S und der Stadt Münster abgeschlossenen Ma nagementkontrakt (vgl. Vorlage V/0952/2016/1. Erg.) ist für 2017 eine Vorabgewinnausschüttung von 1,5 Mio. € (brutto) vereinbart worden. Dementsprechend soll nunmehr verfahren werden (vgl. die beiliegende Vorlage 42/17 an den Aufsichtsrat der W+S). Der Auf sichtsrat hat in seiner Sitzung am 19.10.2017 über die Vorabgewin n- ausschüttung beraten und der Gesellschafterversammlung einstimmig die Annahme des Beschlus s- vorschlages empfohlen. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Vorlage 42/17 der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0937/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37