Mandari Insight

3721/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO- Frühzeitige Offenlegung zur Bauleitplanung des Otto-Langen-Quartier- AZ 195/21

Mitteilung Ausschuss 16.11.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.12.2021, TOP 17.3

2- Antwortschreiben

· application/pdf

Ansehen

1- Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

2- Antwortschreiben

2379 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
 
  Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Auskunft Frau Möller, Zimmer 507 
Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-6569933 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
 
02 
Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
 
Frau  
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
 02-1-4 Mö  20.10.2021 
 
Ihr Schreiben vom 10.10.2021 anlässlich der frühzeitigen Offenlegung zur Bauleitpla-
nung für das Otto-Langen-Quartier 
Sehr geehrte, 
mit E-Mail vom 10.10.2021 wenden Sie sich gegen das Vergabeverfahren für das Otto-
Langen-Quartier mit der Befürchtung, dass die Entwicklung zu einem gemeinwohlorientierten 
gemischten urbanen Gelände in dieser Form nicht erreicht werde.  
Bürgereingaben gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 14 der Haupt-
satzung der Stadt Köln werden von der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
an Rat und Bezirksvertretungen bearbeitet, welche zunächst die Zulässigkeit von Eingaben 
prüft. 
Betreffen Anregungen und Beschwerden gemäß § 14 Absatz 6 der Hauptsatzung der Stadt 
Köln ein laufendes (Bebauungs-)Planverfahren, so werden sie von der Geschäftsstelle un-
mittelbar an das zuständige Fachamt, in diesem Falle das Stadtplanungsamt, weitergeleitet. 
Wie Sie diesem Dringlichkeitsantrag im Rat am 4.2.2021 entnehmen können, wurde vom Rat 
der Wunsch zum Direktkauf des Grundstücks erneut bekräftigt: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=99221 
In der folgenden Mitteilung des Baudezernenten vom 9.6.2021 wird das weitere Verfahren 
erläutert: https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=101831 
 
Bitte wende Sie sich bei weiteren Fragen an das Stadtplanungsamt, E-Mail: stadtplanungs-
amt@stadt-koeln.de. Die Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Dr. Ulrich Höver

1- Eingabe

4446 Zeichen

Das Bündnis für Gemeinwohlprojekte

Eingabe. anlässlich der frühzeitigen Offenlegung zur Bauleitplanung des Otto-
Langen-Quartier

Sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und
Beschwerden,

das Otto-Langen-Quartier wird in dem angestrebten europaweiten 1
Vergabeverfahren mit großer Sicherheit nicht in einer Weise entwickelt, wie es
dem Geist der politischen Beschlüsse und der städtischen Zielbeschreibung
entspricht, nämlich “das Gelände zu einem gemeinwohlorientierten gemischten
und urbanen Quartier zu entwickeln” 1.

Daher beantrage ich, im Namen des MaWP Köln, dass

1) die Stadt mit NRW.URBAN umgehend in Gespräche eintritt und zumindest
ein Moratorium über das Verkaufsverfahren verhängt,

2) die Stadt ihre Pläne für das Otto-Langen-Quartier mit Bausteinen der
Daseinsfürsorge und in ihren Gemeinwohlzielen derart anpasst, dass sie
den kommunalen Zweck im Sinne der Verwaltungsvorschriften zu 8 15
Absatz 3 HHG 2020 erfüllen, so dass die Stadt sich für eine Direktvergabe
qualifiziert, und mit NRW.URBAN in Verhandlungen über eine
Direktvergabe des Grundstücks eintritt, und

3) im Falle eines Grundstückerwerbes durch die Stadt, diese das erworbene
Grundstück dann in eine dauerhaft dem Gemeinwohl verpflichtete Struktur
überführt, die in der Lage ist, die gesetzten Ziele dauerhaft
sicherzustellen.

Begründung:

In der Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung wiederholt die Stadt den
Anspruch ein gemeinwohlorientiertes, gemischtes und urbanes Quartier
anzustreben, in dem es einen erheblichen Anteil an Wohnnutzung gibt. Der
Begriff der Gemeinwohlorientierung wird nicht konkretisiert, wird aber gemeinhin
so verstanden, und muss vor dem Hintergrund der Grundstücks- und
Klimaproblematik zumindest folgende Elemente enthalten:

A) Das Grundstück ist in Bau- und Nutzung möglichst klimapositiv zu
gestalten.

Das Bündnis für Gemeinwohlprojekte

B) Es ist eine soziale und funktionale Mischung anzustreben, die den
Mangelsegmenten im Kölner Immobilienmarkt entgegenwirkt und damit
auch ein Korrektiv zu den Entwicklungen auf den angrenzenden Geländen
der Gerch-Group und der Consus/Adler-Group bildet. Aufgrund der
absehbaren Hochpreisigkeit im Umfeld sollten geförderte und
preisgedämpfte Wohnungen in Summe zumindest 2/3 der Wohnfläche
ausmachen. Für Kunst, Kultur, urbane Produktion und Büronutzungen gilt
dies sinngemäß.

C) Der Boden und seine Aufbauten sind dauerhaft der Spekulation zu

entziehen, weil ansonsten die Mischung auf Dauer nicht erhalten werden

kann.

Ferner zählen aus unserer Sicht grundsätzlich Elemente der partizipativen

Entwicklung ebenso zu den Standards, wie eine Vergabe in Erbbauchrecht

nach einer Konzeptvergabe gegen Festpreis.

D

—

All die genannten Elemente lassen sich in einer Vergabe an einen Investor auch
nach dem beschriebenen Auswahlschema P nicht erreichen, da letztendlich der
gebotene Preis bei der Auswahl ein entscheidendes Kriterium ist. Der
voraussichtlich gebotene Grundstückspreis wird der Erfahrung nach nur durch
hochpreisigen: Wiederverkauf wieder hereingespielt. Zudem ist an den
angrenzenden Grundstücken gut erkennbar, dass auch professionelle Investoren
keine Garantie für eine Bebauung bieten. Vor diesem Hintergrund muss von
diesem Vergabeweg Abstand genommen werden.

Der Einwand, dass eine Direktvergabe an die Stadt nicht möglich sei, stützt sich
unserem Verständnis nach darauf, dass die Anwendung des wenig ambitionierten
kooperativen Baulandmodells eine Direktvergabe nicht rechtfertigt [?. Dies sollte
mit den zuvor genannten konzeptionellen Änderungen - wie sie in den Punkten
A) bis D) skizziert sind - neu zu. bewerten sein.

Das Grundstückseigentum und seine Bewirtschaftung können entweder bei der
Stadt liegen oder von moderne stadt übernommen werden, wenn diese zuvor
gesellschaftsrechtlich so umgebaut wird, dass sie als Bestandshalterin nach
städtischen Gemeinwohlzielen fungieren kann. Eine weitere Möglichkeit wäre die
Überführung in ein Stiftungsvermögen nach dem Modell des Community-Land-
Trusts (Stadtbodenstiftung), die den besonderen Charme einer Governance
Struktur hat, die die Kommune, die NutzerInnen und die Nachbarschaft
einbezieht.

Mit freundlichen Grüßen

[1] https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungsplaene/64789/index.htm!
[2] https: //www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-10552.pdf
[3] https: //www.nrw-urban.de/projekte/koeln-otto-langen-quartier/

Mitteilung Ausschuss

679 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer  27.10.2021 
 3721/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 08.11.2021 
Liegenschaftsausschuss 22.11.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 
 
Bürgereingabe gem. § 24 GO- Frühzeitige Offenlegung zur Bauleitplanung des Otto-Langen-
Quartier- AZ 195/21 
Die Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Otto-
Langen-Quartier an das Stadtplanungsamt weitergeleitet. Die Eingabe und das Antwortschreiben an 
die Petentin werden dem Ausschiss hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (3)

08.11.2021 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 4.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.11.2021 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
02.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3721/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.11.2021
Erstellt
21.10.2021 13:40