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2016/0219

Vergabeverfahren HEAG mobiBus

Magistratsvorlage 25.05.2016

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2016/0219

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2016/0219

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.06.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0219 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 547 
Kostenstelle:  910-020-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5470-11 Sachkonto: 7 123 020 
 
Betreff: Vergabeverfahren HEAG mobiBus  
 
Vorlage vom: 25.05.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Dem beiliegenden Verkehrsvertrag  zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der DADINA und 
der HEAG mobiBus für di e Direktvergabe von Mitte Dezember 2016 bis Mitte Dezember 2026 
wird zugestimmt.  
Die notwendigen Mittel werden  über die Verbandsumlage  von der DADINA ab dem 
Wirtschaftsplan 2017 bereitgestellt, eine zusätzliche Ausweitung der Wirtschaftspläne der 
DADINA ist nicht erforderlich.  
 
 
Anlagen: Vertrag 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.06.2016 
 
Mit dem „Eckpunktepapier“ beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Stadt 
Darmstadt (MV 2014/0093)  und die Verbandsversammlung der DADINA in 2014, die 
Direktvergabe an die HEAG mobiBus ab  dem Fahrplanwechsel Mitte Dezember 2016 für 10 
Jahre fortzusetzen. Diese Eckpunkte wurden jetzt zusammen mit  der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, der DADINA und der HEAG mobiBus in einen Verkehrsvertrag umgesetzt.  
 
Die europaweite Ankündigung der Direktverga be ist im Sommer 2015 erfolgt. Der Vertrag 
umfasst die Linienbündel „Darmstadt / Vorderer Odenwald“, „Darmstadt Nord“, „Eberstadt / 
Pfungstadt“, „Weiterstadt“ und „Bergstraße“. Die Linien H und K wurden in das Linienbündel 
„Darmstadt Nor d“ integriert, die Linien K 60 in das Linienbündel „Eberstadt / Pfungstadt“. 
Die Einbeziehung der regionalen Buslinien K 51 und 675 erfolgt vorbehaltlich ihrer 
dauerhaften Lokalisierung.  
 
Es handelt sich nicht mehr um eine Dienstleistungskonzession (Netto -Vertrag), sondern u m 
einen Brutto-Vertrag mit Anreizelementen. Das bedeutet, dass die Auftraggeber (Stadt 
Darmstadt und DADINA) das wirtschaftliche Risiko für Kostensteigerungen und 
Einnahmeveränderungen übernehmen. Einnahmesteigerungen verbleiben damit auch bei den 
Auftraggebern. Allerdings darf die HEAG mobiBus als Anreiz zum Erreichen von hohen 
Fahrgastzahlen / Einnahmen 20% der jährlichen Mehreinnahmen gegenüber dem Basisjahr 
behalten. Der Basiswert wird um den Dynamisierungswert der Sollkosten fortgeschrieben. Als 
weiteres Anreizelement dient das Bonus - / Malussystem der Qualitätssicherung.  
 
Es gelten die Qualitätskriterien des gemeinsamen Nahverkehrsplans 2011 – 2016. Wenn ein 
neuer Nahverkehrsplan verabschiedet wird, werden die Vertragspartner besprechen, 
inwieweit dess en Umsetzung Änderungen des Verkehrsvertrages erfordern. Ähnliches gilt für 
größere Änderungen beim Vertrieb (E -Ticket) und bei den Fahrzeugen (Elektrobusse).  
 
Die Abrechnung erfolgt nach Sollkosten, differenziert nach Fahrplanstunden, 
Fahrplankilometer un d Fahrzeugen. Für die Linienbündel „Eberstadt / Pfungstadt“, 
„Weiterstadt“ und „Bergstraße“ gelten jeweils unterschiedliche Sollkosten, als für die 
Linienbündel „Darmstadt / Vorderer Odenwald“ und „Darmstadt Nord“. Dies ermöglicht 
insgesamt eine differenzi ertere Abrechnung, auch bei Mehrbestellungen.  
 
Die Summe der Sollkosten (Grundanspruch der HEAG mobiBus) werden die Einnahmen nach 
dem Einnahmeaufteilungsverfahren gegengerechnet. Die Differenz wird von den 
Auftraggebern aus Landes - und Bundeszuschüssen u nd aus Mitteln der DADINA finanziert.  
 
Insgesamt verbleiben die Zuschüsse der Auftraggeber an die HEAG mobiBus – abgesehen von 
der jährlichen Dynamisierung – auf dem heutigen Niveau, sodass für den neuen Vertrag keine 
Ausweitung der Wirtschaftspläne der DADINA erforderlich wird. Für das Linienb ündel 
„Eberstadt / Pfungstadt“ werden die Haltestellenabstände zur genauen Berechnung der 
Fahrplankilometer  neu vermessen. 
 
Zur Vermeidung von Überkompensation wird eine jährliche Berechnung nach dem Anhang 
zur Verordnung (RG) 1370/2007 (sog. „Anhang -Berechnung“) durchgeführt.

- 4 - 
Darmstadt, den  06.06.2016 
I / 61.4 ÖPNV wei  
Nst. 3937 
 
 
 
Die Dezernentin III      Der Dezernent IV  
 
 
 
 
Cornelia Zuschke      André Schellenberg  
Stadträtin      Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0219
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.05.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00