2016/0219
Vergabeverfahren HEAG mobiBus
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2016/0219
4733 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.06.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0219
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 547
Kostenstelle: 910-020-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5470-11 Sachkonto: 7 123 020
Betreff: Vergabeverfahren HEAG mobiBus
Vorlage vom: 25.05.2016
Beschlussvorschlag :
Dem beiliegenden Verkehrsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der DADINA und
der HEAG mobiBus für di e Direktvergabe von Mitte Dezember 2016 bis Mitte Dezember 2026
wird zugestimmt.
Die notwendigen Mittel werden über die Verbandsumlage von der DADINA ab dem
Wirtschaftsplan 2017 bereitgestellt, eine zusätzliche Ausweitung der Wirtschaftspläne der
DADINA ist nicht erforderlich.
Anlagen: Vertrag
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.06.2016
Mit dem „Eckpunktepapier“ beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Darmstadt (MV 2014/0093) und die Verbandsversammlung der DADINA in 2014, die
Direktvergabe an die HEAG mobiBus ab dem Fahrplanwechsel Mitte Dezember 2016 für 10
Jahre fortzusetzen. Diese Eckpunkte wurden jetzt zusammen mit der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, der DADINA und der HEAG mobiBus in einen Verkehrsvertrag umgesetzt.
Die europaweite Ankündigung der Direktverga be ist im Sommer 2015 erfolgt. Der Vertrag
umfasst die Linienbündel „Darmstadt / Vorderer Odenwald“, „Darmstadt Nord“, „Eberstadt /
Pfungstadt“, „Weiterstadt“ und „Bergstraße“. Die Linien H und K wurden in das Linienbündel
„Darmstadt Nor d“ integriert, die Linien K 60 in das Linienbündel „Eberstadt / Pfungstadt“.
Die Einbeziehung der regionalen Buslinien K 51 und 675 erfolgt vorbehaltlich ihrer
dauerhaften Lokalisierung.
Es handelt sich nicht mehr um eine Dienstleistungskonzession (Netto -Vertrag), sondern u m
einen Brutto-Vertrag mit Anreizelementen. Das bedeutet, dass die Auftraggeber (Stadt
Darmstadt und DADINA) das wirtschaftliche Risiko für Kostensteigerungen und
Einnahmeveränderungen übernehmen. Einnahmesteigerungen verbleiben damit auch bei den
Auftraggebern. Allerdings darf die HEAG mobiBus als Anreiz zum Erreichen von hohen
Fahrgastzahlen / Einnahmen 20% der jährlichen Mehreinnahmen gegenüber dem Basisjahr
behalten. Der Basiswert wird um den Dynamisierungswert der Sollkosten fortgeschrieben. Als
weiteres Anreizelement dient das Bonus - / Malussystem der Qualitätssicherung.
Es gelten die Qualitätskriterien des gemeinsamen Nahverkehrsplans 2011 – 2016. Wenn ein
neuer Nahverkehrsplan verabschiedet wird, werden die Vertragspartner besprechen,
inwieweit dess en Umsetzung Änderungen des Verkehrsvertrages erfordern. Ähnliches gilt für
größere Änderungen beim Vertrieb (E -Ticket) und bei den Fahrzeugen (Elektrobusse).
Die Abrechnung erfolgt nach Sollkosten, differenziert nach Fahrplanstunden,
Fahrplankilometer un d Fahrzeugen. Für die Linienbündel „Eberstadt / Pfungstadt“,
„Weiterstadt“ und „Bergstraße“ gelten jeweils unterschiedliche Sollkosten, als für die
Linienbündel „Darmstadt / Vorderer Odenwald“ und „Darmstadt Nord“. Dies ermöglicht
insgesamt eine differenzi ertere Abrechnung, auch bei Mehrbestellungen.
Die Summe der Sollkosten (Grundanspruch der HEAG mobiBus) werden die Einnahmen nach
dem Einnahmeaufteilungsverfahren gegengerechnet. Die Differenz wird von den
Auftraggebern aus Landes - und Bundeszuschüssen u nd aus Mitteln der DADINA finanziert.
Insgesamt verbleiben die Zuschüsse der Auftraggeber an die HEAG mobiBus – abgesehen von
der jährlichen Dynamisierung – auf dem heutigen Niveau, sodass für den neuen Vertrag keine
Ausweitung der Wirtschaftspläne der DADINA erforderlich wird. Für das Linienb ündel
„Eberstadt / Pfungstadt“ werden die Haltestellenabstände zur genauen Berechnung der
Fahrplankilometer neu vermessen.
Zur Vermeidung von Überkompensation wird eine jährliche Berechnung nach dem Anhang
zur Verordnung (RG) 1370/2007 (sog. „Anhang -Berechnung“) durchgeführt.
- 4 -
Darmstadt, den 06.06.2016
I / 61.4 ÖPNV wei
Nst. 3937
Die Dezernentin III Der Dezernent IV
Cornelia Zuschke André Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0219
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.05.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00