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2018/0021

Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe Marienplatz

Magistratsvorlage 15.01.2018

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247 Zeichen

Punkt 21: Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe 
Marienplatz 
 (V-Nr. 2018/0021) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und AfD

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240 Zeichen

Punkt 17: Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe 
Marienplatz 
 (V-Nr. 2018/0021) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Stimmenthaltung: SPD, AfD und FDP

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235 Zeichen

Punkt 16: Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe 
Marienplatz 
 (V-Nr. 2018/0021) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: SPD und 1 Stimme aus FDP  
Stimmenthaltung: AfD und 2 Stimmen aus FDP

2018/0021

8083 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
17.01.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0021 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto: 6779300 
 
Betreff: Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe 
Marienplatz 
 
Vorlage vom: 15.01.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Durchführung eines Realisierungswettbewerbs als begrenzt offener Investoren - und 
Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Entwicklung des 
Marienplatzes wird zugestimmt. Teilnehmen können nur Arbeitsgemeinschaften aus 
Investoren und Planungsbüros. 
2. Dem Verfahren der Konzeptvergabe wird zugestimmt.  
3. Der Beauftragung eines Planungsbüros mit dem Wettbewerbs- und Verfahrensmanagement 
wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.01.2018 
 
Anlass: 
Der Marienplatz ist derzeit eine als Parkplatz zwischengenutzte städtebauliche Brache mit 
einer Größe von rund 1,4 ha. Das Grundstück liegt im Zentrum von Darmstadt und ist Teil des 
sogenannten „Anlagenrings“, der die Nahtstelle zwischen der Kernstadt und den später 
entstandenen Stadtquartieren bildet. Aufgrund des hohen Wohndrucks in Darmstadt ist eine 
wohnbauliche Entwicklung des Geländes anzustreben. In der Vergangenheit wurden bereits 
verschiedene Verfahren zur Planung des Geländes durchgeführt. Zu einer Realisierung kam es 
jedoch bisher nicht.  
Nun soll das Gelände auf der Grundlage der Ergebnisse eines Realisierungswettbewerbs unter 
Berücksichtigung aktueller inhaltlicher Anforderungen entwickelt werden.  
 
Zu 1.:  
Beabsichtigt ist die Durchführung eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbs als 
Investoren- und Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der 
Teilnahmewettbewerb dient dazu, die Eignungsvoraussetzungen der Bewerber zu ermitteln und 
die Zahl der Bieter einzugrenzen. Anhand der Referenzen und der besonderen Eignungen 
werden Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines Entwurfs mit Kaufangebot aufgefordert.  
Da der Bewerberkreis durch das beschriebene Verfahren beschränkt wird, handelt es sich um 
einen begrenzt offenen Wettbewerb. Es sollen fünf Bewerber gesetzt werden und weitere 
fünfzehn im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zur Teilnahme ausgewählt werden. Es werden 
ausschließlich Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Planungsbüros zur Teilnahme am 
Wettbewerb zugelassen.  
Ein wesentliches Element des Realisierungswettbewerbs ist das damit verbundene 
Auftragsversprechen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verspricht als Ausloberin, einen der 
Preisträger mit  der weiteren Planung und Umsetzung des Projektes zu beauftragen. Damit soll 
gewährleistet werden, dass die Planung auch zur Realisierung kommt. Zuvor sind für das 
Ergebnis des Wettbewerbs die baurechtlichen Voraussetzungen durch einen Bebauungsplan zu 
schaffen.  
 
Zu 2.  
Um trotz steigender Immobilienpreise eine soziale Durchmischung im Quartier zu schaffen und 
gleichzeitig eine hohe bauliche Qualität sicher zu stellen, soll das Instrument der sogenannten 
Konzeptvergabe angewendet werden. Die Stadt wird in einer Projektbeschreibung 
städtebauliche, wohnungswirtschaftliche, soziale und ökologische Rahmenbedingungen 
vorgeben. Aus der Projektbeschreibung werden Bewertungskriterien abgeleitet und gewichtet.  
Alle eingereichten Konzepte der Bietenden werden anhand der Bewertungsmatrix geprüft und 
bewertet. Auf diese Weise sollen die in städtebaulicher, wohnungspolitischer und ökologischer 
Hinsicht besten Entwürfe ermittelt werden. 
Zur Abgabe eines  Kaufpreisangebotes für das Grundstück soll die folgende Regelung getroffen 
werden.   
Das Areal wird zunächst zu einem Festpreis angeboten, der vorab unter Mitwirkung der 
städtischen Bodenbewertungsstelle ermittelt wurde.

- 4 - 
Um Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Dichte der städtebaulichen Konzeption zu eröffnen, 
wird ein Mindestgebot für eine Mindestdichte gefordert. Je nach Konzept kann die 
Mindestdichte überschritten und das Gebot entsprechend erhöht werden. Anhand einer 
entwickelten tabellarischen Aufstellung erhöht sich damit das Mindestgebot entsprechend der 
vorgeschlagenen Bruttogeschossfläche. 
Vor dem Hintergrund des hohen Wohndrucks in Darmstadt soll die Mindestdichte in einer 
Größenordnung vorgegeben werden, die in jedem Fall neues Planungsrecht durch einen 
Bebauungsplan erfordert. Das bedeutet, dass auf dem Marienplatz eine höhere Dichte 
entstehen wird, als im Umfeld. In erster Linie wird es dabei um die Gebäudehöhe und damit 
um die Anzahl der zulässigen Geschosse gehen.  
Um auch ein gutes wirtschaftliches Ergebnis für die Stadt zu erzielen, werden alle Teilnehmer 
aufgefordert mit Abgabe ihres Entwurfs einen verschlossenen Umschlag mit einem 
individuellen Kaufpreisangebot abzugeben, das oberhalb des festgelegten Mindestgebo tes 
liegt. Die Umschläge der drei Entwürfe mit der besten Bewertung werden nach Preisvergabe 
durch die Jury geöffnet. Anschließend entscheidet das individuelle Kaufpreisangebot über die 
endgültige Reihenfolge der Preisträger entsprechend einer, in der Berwertungsmatrix 
festgelegten Gewichtung.  
Mit der Konzeptvergabe wird ein Beitrag zur Schaffung von bezahlbaren, zielgruppengerechten, 
energieeffizienten, ökologischen und städtebaulich attraktiven Lebensraum vor dem 
Hintergrund einer möglichst schnellen Umsetzung in einem rechtssicheren Verfahren 
gewährleistet.  
 
Zu 3.: 
Zur Durchführung des Wettbewerbs soll ein externes Büro mit dem Wettbewerbs- und 
Verfahrensmanagement beauftragt werden. Bestandteil des Verfahrens soll auch eine 
Beteiligung der Öffentlichkeit sein. Es ist geplant – wie in anderen Verfahren bereits 
durchgeführt und bewährt – zwei Bürgerinnen/Bürger als Sachverständige ohne Stimmrecht in 
die Preisgerichtsjury aufzunehmen. Hierzu erfolgt ein separater öffentlicher Aufruf. Des 
Weiteren werden nach Abschluss des Wettbewerbs die Wettbewerbsbeiträge im Rahmen einer 
Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

- 5 - 
 
Geltungsbereich  
Der Geltungsbereich umfasst das städtische Grundstück mit einer Größe von ca. 1,4 ha.  
 
Ausschnitt aus der Stadtkarte     ohne Maßstab 
 
Inhaltliche Anforderungen  
Bei der Entwicklung der inhaltlichen Anforderungen oder Rahmenbedingungen für die 
Planungsaufgabe sollen Anregungen der Bürgerschaft berücksichtigt werden.  
Bereits jetzt können für den Wettbewerb die folgenden Zielvorgaben genannt werden: In dem 
Plangebiet soll ein attraktives Wohnquartier entwickelt werden.  Besonderer Wert wird auf die 
überdurchschnittlich hohe energetische und ökologisch Qualität des Vorhabens sowie auf 
alternative Mobilitätsangebote gelegt. Der soziale Wohnungsbau soll zu 25 %, die 
Mittelstandsförderung zu 20 % bei dem neu entstehenden Wohnraum berücksichtigt werden. 
Der Bedarf an sozialer Infrastruktur wird im Rahmen der Erarbeitung des Auslobungstextes 
ermittelt und in die Zielvorgabe einfließen. Erwartet wird ein, in gestalterischer Hinsicht 
hochwertiges Konzept mit einer angemessenen aber hohen Dichte.

- 6 - 
 
Kosten 
Die Mittel für die Vorbereitung und Umsetzung des Wettbewerbsverfahrens sowie die 
Preisgelder stehen im Haushalt des Stadtplanungsamtes unter allgemeinen Planungsmitteln 
zur Verfügung.  
 
 
Der Dezernent I   Die Dezernentin III             Der Dezernent IV  
 
 
 
 
Jochen Partsch   Dr. Barbara Boczek    André Schellenberg  
Oberbürgermeister   Stadträtin      Stadtkämmerer

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8157 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
17.01.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 15 
III 61 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0021 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
36 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto: 6779300 
 
Betreff: Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe 
Marienplatz 
 
Vorlage vom: 15.01.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Durchführung eines Realisierungswettbewerbs als begrenzt offener Investoren - und 
Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Entwicklung des 
Marienplatzes wird zugestimmt. Teilnehmen können nur Arbeitsgemeinschaften aus 
Investoren und Planungsbüros. 
2. Dem Verfahren der Konzeptvergabe wird zugestimmt.  
3. Der Beauftragung eines Planungsbüros mit dem Wettbewerbs- und Verfahrensmanagement 
wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen:

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 24.01.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.01.2018  
 
Anlass: 
Der Marienplatz ist derzeit eine als Parkplatz zwischengenutzte städtebauliche Brache mit 
einer Größe von rund 1,4 ha. Das Grundstück liegt im Zentrum von Darmstadt und ist Teil des 
sogenannten „Anlagenrings“, der die Nahtstelle zwischen der Kernstadt und den später 
entstandenen Stadtquartieren bildet. Aufgrund des hohen Wohndrucks in Darmstadt ist eine 
wohnbauliche Entwicklung des Geländes anzustreben. In der Vergangenheit wurden bereits 
verschiedene Verfahren zur Planung des Geländes durchgeführt. Zu einer Realisierung kam es 
jedoch bisher nicht.  
Nun soll das Gelände auf der Grundlage der Ergebnisse eines Realisierungswettbewerbs unter 
Berücksichtigung aktueller inhaltlicher Anforderungen entwickelt werden.  
 
Zu 1.:  
Beabsichtigt ist die Durchführung eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbs als 
Investoren- und Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der 
Teilnahmewettbewerb dient dazu, die Eignungsvoraussetzungen der Bewerber zu ermitteln und 
die Zahl der Bieter einzugrenzen. Anhand der Referenzen und der besonderen Eignungen 
werden Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines Entwurfs mit Kaufangebot aufgefordert.  
Da der Bewerberkreis durch das beschriebene Verfahren beschränkt wird, handelt es sich um 
einen begrenzt offenen Wettbewerb. Es sollen fünf Bewerber gesetzt werden und weitere 
fünfzehn im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zur Teilnahme ausgewählt werden. Es werden 
ausschließlich Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Planungsbüros zur Teilnahme am 
Wettbewerb zugelassen.  
Ein wesentliches Element des Realisierungswettbewerbs ist das damit verbundene 
Auftragsversprechen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verspricht als Ausloberin, einen der 
Preisträger mit  der weiteren Planung und Umsetzung des Projektes zu beauftragen. Damit so ll 
gewährleistet werden, dass die Planung auch zur Realisierung kommt. Zuvor sind für das 
Ergebnis des Wettbewerbs die baurechtlichen Voraussetzungen durch einen Bebauungsplan zu 
schaffen.  
 
Zu 2.  
Um trotz steigender Immobilienpreise eine soziale Durchmischung im Quartier zu schaffen und 
gleichzeitig eine hohe bauliche Qualität sicher zu stellen, soll das Instrument der sogenannten 
Konzeptvergabe angewendet werden. Die Stadt wird in einer Projektbeschreibung 
städtebauliche, wohnungswirtschaftliche, soziale und ökologische Rahmenbedingungen 
vorgeben. Aus der Projektbeschreibung werden Bewertungskriterien abgeleitet und gewichtet.  
Alle eingereichten Konzepte der Bietenden werden anhand der Bewertungsmatrix geprüft und 
bewertet. Auf diese Weise sollen die in städtebaulicher, wohnungspolitischer und ökologischer 
Hinsicht besten Entwürfe ermittelt werden. 
Zur Abgabe eines  Kaufpreisangebotes für das Grundstück soll die folgende Regelung getroffen 
werden.

- 5 - 
Das Areal wird zunächst zu einem Festpreis angeboten, der vorab unter Mitwirkung der 
städtischen Bodenbewertungsstelle ermittelt wurde.  
Um Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Dichte der städtebaulichen Konzeption zu eröffnen, 
wird ein Mindestgebot für eine Mindestdichte gefordert. Je nach Konzept kann die 
Mindestdichte überschritten und das Gebot entsprechend erhöht werden. Anhand einer 
entwickelten tabellarischen Aufstellung erhöht sich damit das Mindestgebot entsprechend der 
vorgeschlagenen Bruttogeschossfläche. 
Vor dem Hintergrund des hohen Wohndrucks in Darmstadt soll die Mindestdichte in einer 
Größenordnung vorgegeben werden, die in jedem Fall neues Planungsrecht durch einen 
Bebauungsplan erfordert. Das bedeutet, dass auf dem Marienplatz eine höhere  Dichte 
entstehen wird, als im Umfeld. In erster Linie wird es dabei um die Gebäudehöhe und damit 
um die Anzahl der zulässigen Geschosse gehen.  
Um auch ein gutes wirtschaftliches Ergebnis für die Stadt zu erzielen, werden alle Teilnehmer 
aufgefordert mit Abgabe ihres Entwurfs einen verschlossenen Umschlag mit einem 
individuellen Kaufpreisangebot abzugeben, das oberhalb des festgelegten Mindestgebotes 
liegt. Die Umschläge der drei Entwürfe mit der besten Bewertung werden nach Preisvergabe 
durch die Jury geöffnet. Anschließend entscheidet das individuelle Kaufpreisangebot über die 
endgültige Reihenfolge der Preisträger entsprechend einer, in der Berwertungsmatrix 
festgelegten Gewichtung.  
Mit der Konzeptvergabe wird ein Beitrag zur Schaffung von bezahlbaren, zielgruppengerechten, 
energieeffizienten, ökologischen und städtebaulich attraktiven Lebensraum vor dem 
Hintergrund einer möglichst schnellen Umsetzung in einem rechtssicheren Verfahren 
gewährleistet.  
 
Zu 3.: 
Zur Durchführung des Wettbewerbs soll ein externes Büro mit dem Wettbewerbs- und 
Verfahrensmanagement beauftragt werden. Bestandteil des Verfahrens soll auch eine 
Beteiligung der Öffentlichkeit sein. Es ist geplant – wie in anderen Verfahren bereits 
durchgeführt und bewährt – zwei Bürgerinnen/Bürger als Sachverständige ohne Stimmrecht in 
die Preisgerichtsjury aufzunehmen. Hierzu erfolgt ein separater öffentlicher Aufruf. Des 
Weiteren werden nach Abschluss des Wettbewerbs die Wettbewerbsbeiträge im Rahmen ei ner 
Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

- 6 - 
 
Geltungsbereich  
Der Geltungsbereich umfasst das städtische Grundstück mit einer Größe von ca. 1,4 ha.  
 
Ausschnitt aus der Stadtkarte     ohne Maßstab 
 
Inhaltliche Anforderungen  
Bei der Entwicklung der inhaltlichen Anforderungen oder Rahmenbedingungen für die 
Planungsaufgabe sollen Anregungen der Bürgerschaft berücksichtigt werden.  
Bereits jetzt können für den Wettbewerb die folgenden Zielvorgaben genannt werden: In dem 
Plangebiet soll ein attraktives Wohnquartier entwickelt werden.  Besonderer Wert wird auf die 
überdurchschnittlich hohe energetische und ökologisch Qualität des Vorhabens sowie auf 
alternative Mobilitätsangebote gelegt. Der soziale Wohnungsbau soll zu 25 %, die 
Mittelstandsförderung zu 20 % bei dem neu entstehenden Wohnraum berücksichtigt werden. 
Der Bedarf an sozialer Infrastruktur wird im Rahmen der Erarbeitung des Auslobungstextes 
ermittelt und in die Zielvorgabe einfließen. Erwartet wird ein, in gestalterischer Hinsicht 
hochwertiges Konzept mit einer angemessenen aber hohen Dichte.

Kosten 
Die Mittel für die Vorbereitung und Umsetzung des Wettbewerbsverfahrens sowie die 
Preisgelder stehen im Haushalt des Stadtplanungsamtes unter allgemeinen Planungsmitteln 
zur Verfügung.  
 
 
Der Dezernent I   Die Dezernentin III             Der Dezernent IV  
 
 
 
 
Jochen Partsch   Dr. Barbara Boczek    André Schellenberg  
Oberbürgermeister   Stadträtin      Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 36
TOP 16
TOP 17
TOP 21

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0021
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.01.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00