2018/0021
Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe Marienplatz
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 2
247 Zeichen
Punkt 21: Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe Marienplatz (V-Nr. 2018/0021) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und AfD
anlage 3
240 Zeichen
Punkt 17: Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe Marienplatz (V-Nr. 2018/0021) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD, AfD und FDP
anlage 4
235 Zeichen
Punkt 16: Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe Marienplatz (V-Nr. 2018/0021) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD und 1 Stimme aus FDP Stimmenthaltung: AfD und 2 Stimmen aus FDP
2018/0021
8083 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
17.01.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0021
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: 6779300
Betreff: Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe
Marienplatz
Vorlage vom: 15.01.2018
Beschlussvorschlag :
1. Der Durchführung eines Realisierungswettbewerbs als begrenzt offener Investoren - und
Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Entwicklung des
Marienplatzes wird zugestimmt. Teilnehmen können nur Arbeitsgemeinschaften aus
Investoren und Planungsbüros.
2. Dem Verfahren der Konzeptvergabe wird zugestimmt.
3. Der Beauftragung eines Planungsbüros mit dem Wettbewerbs- und Verfahrensmanagement
wird zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.01.2018
Anlass:
Der Marienplatz ist derzeit eine als Parkplatz zwischengenutzte städtebauliche Brache mit
einer Größe von rund 1,4 ha. Das Grundstück liegt im Zentrum von Darmstadt und ist Teil des
sogenannten „Anlagenrings“, der die Nahtstelle zwischen der Kernstadt und den später
entstandenen Stadtquartieren bildet. Aufgrund des hohen Wohndrucks in Darmstadt ist eine
wohnbauliche Entwicklung des Geländes anzustreben. In der Vergangenheit wurden bereits
verschiedene Verfahren zur Planung des Geländes durchgeführt. Zu einer Realisierung kam es
jedoch bisher nicht.
Nun soll das Gelände auf der Grundlage der Ergebnisse eines Realisierungswettbewerbs unter
Berücksichtigung aktueller inhaltlicher Anforderungen entwickelt werden.
Zu 1.:
Beabsichtigt ist die Durchführung eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbs als
Investoren- und Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der
Teilnahmewettbewerb dient dazu, die Eignungsvoraussetzungen der Bewerber zu ermitteln und
die Zahl der Bieter einzugrenzen. Anhand der Referenzen und der besonderen Eignungen
werden Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines Entwurfs mit Kaufangebot aufgefordert.
Da der Bewerberkreis durch das beschriebene Verfahren beschränkt wird, handelt es sich um
einen begrenzt offenen Wettbewerb. Es sollen fünf Bewerber gesetzt werden und weitere
fünfzehn im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zur Teilnahme ausgewählt werden. Es werden
ausschließlich Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Planungsbüros zur Teilnahme am
Wettbewerb zugelassen.
Ein wesentliches Element des Realisierungswettbewerbs ist das damit verbundene
Auftragsversprechen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verspricht als Ausloberin, einen der
Preisträger mit der weiteren Planung und Umsetzung des Projektes zu beauftragen. Damit soll
gewährleistet werden, dass die Planung auch zur Realisierung kommt. Zuvor sind für das
Ergebnis des Wettbewerbs die baurechtlichen Voraussetzungen durch einen Bebauungsplan zu
schaffen.
Zu 2.
Um trotz steigender Immobilienpreise eine soziale Durchmischung im Quartier zu schaffen und
gleichzeitig eine hohe bauliche Qualität sicher zu stellen, soll das Instrument der sogenannten
Konzeptvergabe angewendet werden. Die Stadt wird in einer Projektbeschreibung
städtebauliche, wohnungswirtschaftliche, soziale und ökologische Rahmenbedingungen
vorgeben. Aus der Projektbeschreibung werden Bewertungskriterien abgeleitet und gewichtet.
Alle eingereichten Konzepte der Bietenden werden anhand der Bewertungsmatrix geprüft und
bewertet. Auf diese Weise sollen die in städtebaulicher, wohnungspolitischer und ökologischer
Hinsicht besten Entwürfe ermittelt werden.
Zur Abgabe eines Kaufpreisangebotes für das Grundstück soll die folgende Regelung getroffen
werden.
Das Areal wird zunächst zu einem Festpreis angeboten, der vorab unter Mitwirkung der
städtischen Bodenbewertungsstelle ermittelt wurde.
- 4 -
Um Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Dichte der städtebaulichen Konzeption zu eröffnen,
wird ein Mindestgebot für eine Mindestdichte gefordert. Je nach Konzept kann die
Mindestdichte überschritten und das Gebot entsprechend erhöht werden. Anhand einer
entwickelten tabellarischen Aufstellung erhöht sich damit das Mindestgebot entsprechend der
vorgeschlagenen Bruttogeschossfläche.
Vor dem Hintergrund des hohen Wohndrucks in Darmstadt soll die Mindestdichte in einer
Größenordnung vorgegeben werden, die in jedem Fall neues Planungsrecht durch einen
Bebauungsplan erfordert. Das bedeutet, dass auf dem Marienplatz eine höhere Dichte
entstehen wird, als im Umfeld. In erster Linie wird es dabei um die Gebäudehöhe und damit
um die Anzahl der zulässigen Geschosse gehen.
Um auch ein gutes wirtschaftliches Ergebnis für die Stadt zu erzielen, werden alle Teilnehmer
aufgefordert mit Abgabe ihres Entwurfs einen verschlossenen Umschlag mit einem
individuellen Kaufpreisangebot abzugeben, das oberhalb des festgelegten Mindestgebo tes
liegt. Die Umschläge der drei Entwürfe mit der besten Bewertung werden nach Preisvergabe
durch die Jury geöffnet. Anschließend entscheidet das individuelle Kaufpreisangebot über die
endgültige Reihenfolge der Preisträger entsprechend einer, in der Berwertungsmatrix
festgelegten Gewichtung.
Mit der Konzeptvergabe wird ein Beitrag zur Schaffung von bezahlbaren, zielgruppengerechten,
energieeffizienten, ökologischen und städtebaulich attraktiven Lebensraum vor dem
Hintergrund einer möglichst schnellen Umsetzung in einem rechtssicheren Verfahren
gewährleistet.
Zu 3.:
Zur Durchführung des Wettbewerbs soll ein externes Büro mit dem Wettbewerbs- und
Verfahrensmanagement beauftragt werden. Bestandteil des Verfahrens soll auch eine
Beteiligung der Öffentlichkeit sein. Es ist geplant – wie in anderen Verfahren bereits
durchgeführt und bewährt – zwei Bürgerinnen/Bürger als Sachverständige ohne Stimmrecht in
die Preisgerichtsjury aufzunehmen. Hierzu erfolgt ein separater öffentlicher Aufruf. Des
Weiteren werden nach Abschluss des Wettbewerbs die Wettbewerbsbeiträge im Rahmen einer
Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
- 5 -
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst das städtische Grundstück mit einer Größe von ca. 1,4 ha.
Ausschnitt aus der Stadtkarte ohne Maßstab
Inhaltliche Anforderungen
Bei der Entwicklung der inhaltlichen Anforderungen oder Rahmenbedingungen für die
Planungsaufgabe sollen Anregungen der Bürgerschaft berücksichtigt werden.
Bereits jetzt können für den Wettbewerb die folgenden Zielvorgaben genannt werden: In dem
Plangebiet soll ein attraktives Wohnquartier entwickelt werden. Besonderer Wert wird auf die
überdurchschnittlich hohe energetische und ökologisch Qualität des Vorhabens sowie auf
alternative Mobilitätsangebote gelegt. Der soziale Wohnungsbau soll zu 25 %, die
Mittelstandsförderung zu 20 % bei dem neu entstehenden Wohnraum berücksichtigt werden.
Der Bedarf an sozialer Infrastruktur wird im Rahmen der Erarbeitung des Auslobungstextes
ermittelt und in die Zielvorgabe einfließen. Erwartet wird ein, in gestalterischer Hinsicht
hochwertiges Konzept mit einer angemessenen aber hohen Dichte.
- 6 -
Kosten
Die Mittel für die Vorbereitung und Umsetzung des Wettbewerbsverfahrens sowie die
Preisgelder stehen im Haushalt des Stadtplanungsamtes unter allgemeinen Planungsmitteln
zur Verfügung.
Der Dezernent I Die Dezernentin III Der Dezernent IV
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 1
8157 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
17.01.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 15
III 61
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0021
Magistratsbeschluss -Nr.
36
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: 6779300
Betreff: Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe
Marienplatz
Vorlage vom: 15.01.2018
Beschlussvorschlag :
1. Der Durchführung eines Realisierungswettbewerbs als begrenzt offener Investoren - und
Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Entwicklung des
Marienplatzes wird zugestimmt. Teilnehmen können nur Arbeitsgemeinschaften aus
Investoren und Planungsbüros.
2. Dem Verfahren der Konzeptvergabe wird zugestimmt.
3. Der Beauftragung eines Planungsbüros mit dem Wettbewerbs- und Verfahrensmanagement
wird zugestimmt.
Anlagen:
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 24.01.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.01.2018
Anlass:
Der Marienplatz ist derzeit eine als Parkplatz zwischengenutzte städtebauliche Brache mit
einer Größe von rund 1,4 ha. Das Grundstück liegt im Zentrum von Darmstadt und ist Teil des
sogenannten „Anlagenrings“, der die Nahtstelle zwischen der Kernstadt und den später
entstandenen Stadtquartieren bildet. Aufgrund des hohen Wohndrucks in Darmstadt ist eine
wohnbauliche Entwicklung des Geländes anzustreben. In der Vergangenheit wurden bereits
verschiedene Verfahren zur Planung des Geländes durchgeführt. Zu einer Realisierung kam es
jedoch bisher nicht.
Nun soll das Gelände auf der Grundlage der Ergebnisse eines Realisierungswettbewerbs unter
Berücksichtigung aktueller inhaltlicher Anforderungen entwickelt werden.
Zu 1.:
Beabsichtigt ist die Durchführung eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbs als
Investoren- und Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der
Teilnahmewettbewerb dient dazu, die Eignungsvoraussetzungen der Bewerber zu ermitteln und
die Zahl der Bieter einzugrenzen. Anhand der Referenzen und der besonderen Eignungen
werden Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines Entwurfs mit Kaufangebot aufgefordert.
Da der Bewerberkreis durch das beschriebene Verfahren beschränkt wird, handelt es sich um
einen begrenzt offenen Wettbewerb. Es sollen fünf Bewerber gesetzt werden und weitere
fünfzehn im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zur Teilnahme ausgewählt werden. Es werden
ausschließlich Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Planungsbüros zur Teilnahme am
Wettbewerb zugelassen.
Ein wesentliches Element des Realisierungswettbewerbs ist das damit verbundene
Auftragsversprechen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verspricht als Ausloberin, einen der
Preisträger mit der weiteren Planung und Umsetzung des Projektes zu beauftragen. Damit so ll
gewährleistet werden, dass die Planung auch zur Realisierung kommt. Zuvor sind für das
Ergebnis des Wettbewerbs die baurechtlichen Voraussetzungen durch einen Bebauungsplan zu
schaffen.
Zu 2.
Um trotz steigender Immobilienpreise eine soziale Durchmischung im Quartier zu schaffen und
gleichzeitig eine hohe bauliche Qualität sicher zu stellen, soll das Instrument der sogenannten
Konzeptvergabe angewendet werden. Die Stadt wird in einer Projektbeschreibung
städtebauliche, wohnungswirtschaftliche, soziale und ökologische Rahmenbedingungen
vorgeben. Aus der Projektbeschreibung werden Bewertungskriterien abgeleitet und gewichtet.
Alle eingereichten Konzepte der Bietenden werden anhand der Bewertungsmatrix geprüft und
bewertet. Auf diese Weise sollen die in städtebaulicher, wohnungspolitischer und ökologischer
Hinsicht besten Entwürfe ermittelt werden.
Zur Abgabe eines Kaufpreisangebotes für das Grundstück soll die folgende Regelung getroffen
werden.
- 5 -
Das Areal wird zunächst zu einem Festpreis angeboten, der vorab unter Mitwirkung der
städtischen Bodenbewertungsstelle ermittelt wurde.
Um Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Dichte der städtebaulichen Konzeption zu eröffnen,
wird ein Mindestgebot für eine Mindestdichte gefordert. Je nach Konzept kann die
Mindestdichte überschritten und das Gebot entsprechend erhöht werden. Anhand einer
entwickelten tabellarischen Aufstellung erhöht sich damit das Mindestgebot entsprechend der
vorgeschlagenen Bruttogeschossfläche.
Vor dem Hintergrund des hohen Wohndrucks in Darmstadt soll die Mindestdichte in einer
Größenordnung vorgegeben werden, die in jedem Fall neues Planungsrecht durch einen
Bebauungsplan erfordert. Das bedeutet, dass auf dem Marienplatz eine höhere Dichte
entstehen wird, als im Umfeld. In erster Linie wird es dabei um die Gebäudehöhe und damit
um die Anzahl der zulässigen Geschosse gehen.
Um auch ein gutes wirtschaftliches Ergebnis für die Stadt zu erzielen, werden alle Teilnehmer
aufgefordert mit Abgabe ihres Entwurfs einen verschlossenen Umschlag mit einem
individuellen Kaufpreisangebot abzugeben, das oberhalb des festgelegten Mindestgebotes
liegt. Die Umschläge der drei Entwürfe mit der besten Bewertung werden nach Preisvergabe
durch die Jury geöffnet. Anschließend entscheidet das individuelle Kaufpreisangebot über die
endgültige Reihenfolge der Preisträger entsprechend einer, in der Berwertungsmatrix
festgelegten Gewichtung.
Mit der Konzeptvergabe wird ein Beitrag zur Schaffung von bezahlbaren, zielgruppengerechten,
energieeffizienten, ökologischen und städtebaulich attraktiven Lebensraum vor dem
Hintergrund einer möglichst schnellen Umsetzung in einem rechtssicheren Verfahren
gewährleistet.
Zu 3.:
Zur Durchführung des Wettbewerbs soll ein externes Büro mit dem Wettbewerbs- und
Verfahrensmanagement beauftragt werden. Bestandteil des Verfahrens soll auch eine
Beteiligung der Öffentlichkeit sein. Es ist geplant – wie in anderen Verfahren bereits
durchgeführt und bewährt – zwei Bürgerinnen/Bürger als Sachverständige ohne Stimmrecht in
die Preisgerichtsjury aufzunehmen. Hierzu erfolgt ein separater öffentlicher Aufruf. Des
Weiteren werden nach Abschluss des Wettbewerbs die Wettbewerbsbeiträge im Rahmen ei ner
Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
- 6 -
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst das städtische Grundstück mit einer Größe von ca. 1,4 ha.
Ausschnitt aus der Stadtkarte ohne Maßstab
Inhaltliche Anforderungen
Bei der Entwicklung der inhaltlichen Anforderungen oder Rahmenbedingungen für die
Planungsaufgabe sollen Anregungen der Bürgerschaft berücksichtigt werden.
Bereits jetzt können für den Wettbewerb die folgenden Zielvorgaben genannt werden: In dem
Plangebiet soll ein attraktives Wohnquartier entwickelt werden. Besonderer Wert wird auf die
überdurchschnittlich hohe energetische und ökologisch Qualität des Vorhabens sowie auf
alternative Mobilitätsangebote gelegt. Der soziale Wohnungsbau soll zu 25 %, die
Mittelstandsförderung zu 20 % bei dem neu entstehenden Wohnraum berücksichtigt werden.
Der Bedarf an sozialer Infrastruktur wird im Rahmen der Erarbeitung des Auslobungstextes
ermittelt und in die Zielvorgabe einfließen. Erwartet wird ein, in gestalterischer Hinsicht
hochwertiges Konzept mit einer angemessenen aber hohen Dichte.
Kosten
Die Mittel für die Vorbereitung und Umsetzung des Wettbewerbsverfahrens sowie die
Preisgelder stehen im Haushalt des Stadtplanungsamtes unter allgemeinen Planungsmitteln
zur Verfügung.
Der Dezernent I Die Dezernentin III Der Dezernent IV
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0021
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.01.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00