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0920/2025

Jahresbericht des Auszugsmanagements 2024

Mitteilung Ausschuss 28.04.2025

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Mitteilung Ausschuss

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Jahresbericht_Auszugsmanagement_2024

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Mitteilung Ausschuss

1808 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 28.04.2025 
 0920/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 06.05.2025 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 08.05.2025 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 13.06.2025 
 
Jahresbericht des Auszugsmanagements 2024 
Seit Oktober 2011 besteht das von der Stadt Köln finanzierte Projekt „Auszugsmanagement“, 
welches Geflüchtete in eigenen Wohnraum vermittelt. Das Amt für Wohnungswesen hat die 
Träger Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und Kölner Flüchtlingsrat mit der Durchfüh-
rung beauftragt. 
 
Mit dem Ratsbeschluss vom 14. November 2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete 
Aufgabe mit insgesamt drei Vollzeitstellen verstetigt worden. Vier weitere Vollzeitstellen wur-
den jeweils für zwei Jahre befristet bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen. Der Rat der 
Stadt Köln hat am 7. Dezember 2023 (Vorlage 2793/2023) eine Verlängerung der Finanzie-
rung der vier weiteren befristeten Stellen im Rahmen des Auszugsmanagements vom 1. Ja-
nuar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 beschlossen. 
 
Zum 1. Januar 2024 hat sich der Caritasverband für die Stadt Köln e. V. aus dem Projekt zu-
rückgezogen. Insgesamt wird das Projekt „Auszugsmanagement“ aber weiterhin mit sieben 
Vollzeitstellen – verteilt auf nunmehr zwei Träger – von der Stadt Köln bezuschusst. Der Rat 
hat zudem beschlossen, dass zwei der vier befristeten Stellen ab 1. Januar 2024 von Immobi-
lienkaufleuten besetzt werden sollen. 
 
Der Jahresbericht des Auszugsmanagements für das Jahr 2024 wird zur Kenntnis gegeben. 
Unter Berücksichtigung der angespannten Lage am Wohnungsmarkt in Köln leistet das Aus-
zugsmanagement nach wie vor einen wichtigen Beitrag, um Geflüchtete in die Stadtgesell-
schaft zu integrieren. 
 
 
Gez. Dr. Rau 
 
 
 
Anlage

Jahresbericht_Auszugsmanagement_2024

33240 Zeichen

Jahresbericht 
Auszugsmanagement 
2024

Inhaltsverzeichnis 
1. Einleitung ...................................................................................................................... 1 
2. Ausgangslage ............................................................................................................... 1 
2.1 Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt ........................................................................ 1 
2.2 Situation Geflüchteter auf dem Kölner Wohnungsmarkt .............................................. 1 
3. Projektbeschreibung .................................................................................................... 2 
3.1 Zielsetzungen der Förderung ...................................................................................... 2 
3.2 Finanzierung und Dauer der Förderung ...................................................................... 2 
3.4 Qualitätsmanagement ................................................................................................. 2 
4. Handlungsfelder des Auszugsmanagements ............................................................. 3 
4.1 Zusammenarbeit mit Klient*innen ............................................................................... 3 
4.1.1 Beratung und Unterstützung bei der Wohnungssuche/ Clearing .......................................... 3 
4.1.2 Umzugsbegleitung .................................................................................................................. 4 
4.1.3 Nachbetreuung ....................................................................................................................... 4 
4.2 Akquise und Öffentlichkeitsarbeit ................................................................................ 5 
4.3 Zusammenarbeit mit dem Erbbauverein Köln e.G. ...................................................... 5 
4.4 Vernetzung und Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Engagierten ................................ 6 
5. Analyse und Auswertung ............................................................................................ 7 
5.1 Controlling ................................................................................................................... 7 
5.2 Wirkungen des Auszugsmanagements ......................................................................11 
5.2.1 Hilfe und Unterstützung bei der Integration in die Stadtgesellschaft .................................. 11 
5.2.2 Empowermenthaltung in der Arbeit des Auszugsmanagements ......................................... 11 
5.2.3 Antidiskriminierung ............................................................................................................. 12 
5.2.4 Nachhaltigkeit der Wohnungsvermittlung ........................................................................... 12 
6. Fazit / Ausblick ............................................................................................................13 
Literaturverzeichnis ...........................................................................................................15

1 
 
1. Einleitung 
Der vorliegende Jahresbericht des Auszugsmanagements ist ein gemeinsamer Bericht der 
beiden Träger Deutsches Rotes Kreuz und Kölner Flüchtlingsrat e.V. sowie der städtischen 
Koordinationsstelle des Amtes für Wohnungswesen. Er bezieht sich auf den Zeitraum vom 
01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024. 
 
2. Ausgangslage 
2.1 Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt 
Mit mehr als einer Million Einwohner*innen zählt Köln nach Berlin, Hamburg und München zu 
den größten Städten Deutschlands und ist aufgrund seiner Bedeutung für Wirtschaft, For-
schung, Bildung und Kultur zugleich begehrter Wohnort. Immer mehr Menschen möchten in 
Köln wohnen.  
Doch es gibt zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Eine Vielzahl der Kölner Bürger*innen sind 
aufgrund ihrer Einkommenssituation berechtigt, einen Wohnberechtigungsschein zu beantra-
gen und sind daher auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen. 
Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln stellt die Versorgung von Personengruppen mit 
besonderen Bedarfen sicher. Hierzu gehören auch die Bereitstellung und Verwaltung von Un-
terkünften für Geflüchtete. 
 
2.2 Situation Geflüchteter auf dem Kölner Wohnungsmarkt 
Ziel des Auszugsmanagements der Verwaltung ist es, städtisch untergebrachte Geflüchtete 
mit Bleiberechtsperspektive aus der ordnungsbehördlichen Unterbringung in den freien Woh-
nungsmarkt zu vermitteln. Aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage in Köln ist die 
Konkurrenz um öffentlich geförderten Wohnraum groß. Besonders für Familien mit zwei und 
mehr Kindern, die größere Wohnungen mit eher kleinteiliger Raumaufteilung benötigen, ist 
das Angebot nicht ausreichend. Davon betroffen sind auch geflüchtete Familien. Zudem finden 
Geflüchtete aufgrund sprachlicher Barrieren, der Unkenntnis der Gepflogenheiten bei der Be-
werbung um eine Wohnung und aufgrund häufiger Vorbehalte von Vermieter*innen gegenüber 
Mieter*innen mit Migrationshintergrund, schwerer eine Mietwohnung als andere. 
Zum 31. Dezember 2024 waren 9.327 geflüchtete Personen in Unterkünften für Geflüchtete 
der Stadt Köln untergebracht.  
Die Unterbringung so vieler Menschen war auch 2024 eine enorm große Herausforderung für 
alle Beteiligten.

2 
 
3. Projektbeschreibung 
3.1 Zielsetzungen der Förderung 
Das Auszugsmanagement besteht seit 2011 und zielt darauf ab, Geflüchtete, die in einer 
städtischen Einrichtung ordnungsbehördlich untergebracht und betreut werden, zu einer ei-
genverantwortlichen und selbstständigen Lebensführung zu motivieren und in den regulären 
Wohnungsmarkt zu vermitteln. Die Vermittlungsarbeit unterstützt die Umsetzung des Res-
sourcenmanagements der Stadt Köln und leistet einen Beitrag dazu, kostenintensive Stand-
orte und Einrichtungen mit niedrigem Qualitätsstandard abzubauen. 
 
3.2 Finanzierung und Dauer der Förderung  
Mit Ratsbeschluss vom 14. November 2017 wurde das Auszugsmanagement als unbefristete 
Aufgabe mit insgesamt drei Vollzeitstellen eingerichtet. Vier weitere Vollzeitstellen wurden je-
weils für zwei weitere Jahre befristet bewilligt.  
Der Rat der Stadt Köln hat am 07. Dezember 2023 eine Verlängerung der Finanzierung der 
vier weiteren befristeten Stellen im Rahmen des Auszugsmanagements vom 01. Januar 2024 
bis zum 31. Dezember 2025 beschlossen.  
Zum 01. Januar 2024 hat sich der Caritasverband für die Stadt Köln e.V. aus dem Projekt zu-
rückgezogen. 
Insgesamt wird das Projekt „Auszugsmanagement“ aber weiterhin mit sieben Vollzeitstellen – 
verteilt auf nunmehr zwei Träger – von der Stadt Köln bezuschusst.  
Der Rat der Stadt Köln hat am 07. Dezember 2023 außerdem beschlossen, dass ab dem 
01. Januar 2024 zwei der vier befristeten Stellen nicht mehr von Fachkräften für Soziale Arbeit 
besetzt werden sollen, sondern für Immobilienkaufleute vorgehalten werden. Die Immobilien-
fachkräfte sollen durch das Deutsche Rote Kreuz angestellt werden und sind für die Akquise 
und Öffentlichkeitsarbeit des Auszugsmanagements zuständig. Im Mai 2024 wurde eine Im-
mobilienfachkraft mit einer halben Stelle eingestellt. Die übrigen 1,5 Stellen für Immobilien-
fachkräfte blieben im Jahr 2024 mangels geeigneter Bewerbungen unbesetzt.  
Das Gesamtvolumen für alle sieben Vollzeitstellen beläuft sich jährlich auf 561.500 Euro. Die 
Kosten je Vollzeitstelle und Jahr belaufen sich bei den Stellen der Sozialen Arbeit auf 80.300 
Euro, bei den Immobilienkaufleuten auf 80.000 Euro für Personal- und Sachkosten.  
 
3.4 Qualitätsmanagement 
Das Qualitätsmanagement des Auszugsmanagements erfolgte im Berichtszeitraum basierend 
auf der statistischen und inhaltlich-pädagogischen Evaluation.

3 
 
Das Controlling und die Einzelfallstatistik stellen die Arbeit des Auszugsmanagements in Zah-
len dar. Die Austauschtreffen zwischen Trägern und der Koordinationsstelle des Amtes für 
Wohnungswesen sorgen für die Steuerung und die Umsetzung von einheitlichen Arbeitsab-
läufen.  
Im Jahresbericht wird der Inhalt der Arbeit beschrieben, evaluiert und der Öffentlichkeit vorge-
stellt.  
 
4. Handlungsfelder des Auszugsmanagements  
4.1 Zusammenarbeit mit Klient*innen 
Die Klient*innen werden im Auszugsmanagement, geleitet vom Empowerment-Ansatz, in 
drei wesentlichen Phasen begleitet und unterstützt. Zunächst erfolgt eine Erstberatung inklu-
sive Clearing, anschließend die Unterstützung bei der Wohnungssuche und im dritten Schritt 
die Begleitung des Umzugsprozesses. Nach dem Einzug stehen die Träger den Klient*innen 
und Vermieter*innen im Rahmen einer Nachbetreuung für Fragen zur Verfügung. 
Während der gesamten Zusammenarbeit werden die Klient*innen gemäß dem Ansatz der 
Sozialen Arbeit der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zum eigenständigen Lösen ihrer Probleme angelei-
tet, um die Erfahrung der Selbstwirksamkeit machen zu können und künftige Herausforde-
rungen alleine zu meistern.  
 
4.1.1 Beratung und Unterstützung bei der Wohnungssuche/ Clearing 
In der Erstberatung werden zunächst alle relevanten Informationen über die entsprechenden 
Personen abgefragt, hierunter fällt beispielsweise die aufenthaltsrechtliche, finanzielle und 
gesundheitliche Lebenssituation der jeweiligen Klient*innen. 
Ferner werden die Flexibilität und Mobilität hinsichtlich der Wohnungssuche sowie mögliche 
Vermittlungshemmnisse erörtert. Weitere Themen sind die Beantragung eines Wohnberech-
tigungsscheines und einer Schufa-Auskunft.  
Die Klient*innen werden zudem über den Kölner Immobilienmarkt und über den konkreten 
Ablauf einer Wohnungsvermittlung informiert.  
Im Jahr 2024 lag der Fokus des Auszugsmanagements hauptsächlich auf persönlichen ein-
zelfallbezogenen Beratungen: Zu Beginn des Jahres wurden die Klient*innen der Caritas auf 
die beiden anderen Träger umverteilt und die Familien und Einzelpersonen mussten zu-
nächst eingeladen und kennengelernt werden. Wie schon im Jahr 2023 wurden außerdem 
auch im Jahr 2024 besonders viele Erstberatungen für Geflüchtete aus der Ukraine durchge-
führt. Ab April war das Auszugsmanagement stark in ein Projekt mit dem Erbbauverein 
Köln e.G. eingebunden (siehe Kapitel 4.3).

4 
 
4.1.2 Umzugsbegleitung 
In der zweiten Phase, der Umzugsbegleitung, werden die Klient*innen bei der Erledigung der 
formellen Aufgaben (Kautionsantrag, Beantragung der Mietkosten, Erläuterung des Mietver-
trages, Wohnungsübergabe, Beantragung der Erstausstattung, Stromanmeldung et cetera) 
unterstützt und je nach Bedarf begleitet.  
Einen wesentlichen Teil der Arbeit mit den Klient*innen stellen Antragstellung und Bearbei-
tung von Formularen dar, angefangen mit dem Einreichen des Mietangebotes beim jeweils 
zuständigen Sozialleistungsträger bis hin zur Antragstellung auf Kaution oder Erstausstat-
tung. Dies stellt für viele Klient*innen eine Herausforderung dar und bedarf oft der Unterstüt-
zung seitens des Auszugsmanagements. 
Ebenso sind die Beratung und die Begleitung während der Mietvertragsunterzeichnung von 
großer Bedeutung. Es werden Rechte und Pflichten von Mieter*innen und Vermieter*innen, 
die Hausordnung und der Umgang mit dem Mietobjekt, wie zum Beispiel das richtige Heizen, 
Lüften und Energiesparen, besprochen. Ebenso werden Nebenkostenvorauszahlungen und 
mögliche Nachzahlungen aufgeschlüsselt und erklärt. Anträge in Verbindung mit dem Leis-
tungsbezug wie zum Beispiel Kinder- und Elterngeld oder Unterhaltsvorschuss werden, 
wenn diese für die Vermittlung und Finanzierung der Wohnung relevant sind, ebenfalls bear-
beitet. Um einen möglichst reibungslosen Informationsfluss zu garantieren, können an dieser 
Stelle Sprachmittler*innen oder Online-Übersetzungsprogramme hinzugezogen werden. 
Das Ziel besteht darin, die Klient*innen bestmöglich zu unterstützen und ihnen den Über-
gang in ihr neues Zuhause zu erleichtern. 
Eine besondere und zeitintensive Herausforderung stellt die Vermittlung von Menschen mit 
Behinderungen in geeigneten Wohnraum dar. Der Kölner Wohnungsmarkt bietet derzeit nur 
wenig Angebote an bezahlbaren barrierefreien oder behindertengerechten Wohnungen.  
 
4.1.3 Nachbetreuung 
In der Phase der Nachbetreuung stehen die Mitarbeiter*innen des Auszugsmanagements 
noch weitere drei Monate nach dem Umzug zur Verfügung, um eine Orientierung und In-
tegration im neuen Stadtteil zu erleichtern. 
Die Klient*innen werden zu den Themen Ummeldung und Privathaftpflichtversicherung, der 
Stromanmeldung und dem Antrag auf die Rundfunkgebührenbefreiung beraten und unter-
stützt. Bei Bedarf unterstützt das Auszugsmanagement auch beim Schul- beziehungsweise 
Kitawechsel. Darüber hinaus werden die Geflüchteten über Beratungsangebote im Stadtteil 
informiert.

5 
 
Die Mitarbeiter*innen des Auszugsmanagements verfügen über ein breites Netzwerk an Be-
ratungsangeboten und vermitteln bei spezifischen Problemen auch unmittelbar an entspre-
chende Fachberatungsstellen. Das Ziel des Auszugsmanagements besteht darin, den Kli-
ent*innen eine nachhaltige und passgenaue Hilfe zu bieten, die ihren Bedürfnissen gerecht 
wird. 
 
4.2 Akquise und Öffentlichkeitsarbeit  
Eine Evaluation der Wirksamkeit der Akquise zeigte Ende des Jahres 2023, dass die Arbeits-
zeit der Auszugsmanager*innen im Rahmen ihres Auftrags zielführender in der sozialarbeite-
rischen Beratung und Vermittlung zu verorten ist.  
Um die Akquise und Öffentlichkeitsarbeit insgesamt noch weiter auszubauen, wurde das 
Konzept des Auszugsmanagements ab Januar 2024 verändert. 
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 07. Dezember 2023 wurden für das Auszugsma-
nagement zwei Vollzeitstellen für Immobilienkaufleute zur Akquise von Wohnraum für Men-
schen mit Fluchterfahrung bewilligt. Seit dem 01. Mai 2024 konnte eine Teilzeitstelle (50%) 
für die Wohnungsakquise im Rahmen des Auszugsmanagements beim Deutschen Roten 
Kreuz besetzt werden.  
Die Akquisetätigkeiten umfassen in einem schwierigen Marktumfeld mit knappem Angebot 
und beständig steigenden Mieten zum einen die regelmäßige Beobachtung der Mietwoh-
nungsinserate auf den einschlägigen Internetportalen, zum anderen die Kontaktaufnahmen 
zu privaten und institutionellen Vermieter*innen sowie zu Makler*innen. Außerdem beinhaltet 
die Arbeit die Begleitung von Geflüchteten zu Besichtigungsterminen. Ziel weiterer Aktivitä-
ten ist der Aufbau von Kooperationen mit Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und 
Stiftungen sowie Bauträgern, die gemäß dem kooperativen Baulandmodell sozial gebunde-
nen Wohnraum schaffen und im Bestand halten.  
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurde durch Flyerverteilung und PR-Aktionen insbeson-
dere in kirchlichen Kontexten für die Vermittlung von Wohnungen an Menschen mit Flucht-
hintergrund geworben.  
 
4.3 Zusammenarbeit mit dem Erbbauverein Köln e.G.  
Im April 2024 kam die Genossenschaft „Erbbauverein Köln eG“ mit dem großzügigen Ange-
bot auf das Auszugsmanagement zu, 34 Wohnungen direkt an geflüchtete Menschen zu 
vermieten. An das Auszugsmanagement wurde hier die Bitte herangetragen, bei der Suche 
und Vermittlung von Geflüchteten in das Neubauprojekt in Köln-Vogelsang zum 01. Feb-
ruar 2025 zu unterstützen. Ein Teil der Bebauung ist öffentlich gefördert und speziell für 
Geflüchtete vorgesehen.

6 
 
Es handelt sich bei diesem Projekt um die zeitgleiche Vermittlung von 82 geflüchteten Men-
schen in 34 Wohnungen. Dementsprechend groß war auch der organisatorische und koor-
dinative Aufwand: Zunächst wurden 68 passende Familien beziehungsweise Einzelperso-
nen gesucht, da für jede Wohnung zwei Vorschläge notwendig waren. Die Mitarbeiter*innen 
begannen bereits im Frühjahr damit, sowohl mit den Erst- als auch mit den Zweitvorschlä-
gen Wohnberechtigungsscheine zu beantragen, um das Prozedere zu beschleunigen.  
Nach den Sommerferien wurden durch die Auszugsmanager*innen begleitete Besichtigun-
gen der Musterwohnungen und die Auswahl der Mieter*innen durch den Erbbauverein 
durchgeführt. Im Anschluss wurde für jede der ausgewählten Parteien das Mietangebot 
beim Jobcenter beziehungsweise dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren eingereicht. 
Um den Ablauf möglichst reibungslos zu halten, wurden seitens der Koordinationsstelle 
vorab Gespräche mit der zuständigen Stelle für die Beantragung der Wohnberechtigungs-
scheine im Amt für Wohnungswesen, der Kautionsstelle des Amtes für Soziales, Arbeit und 
Senioren sowie dem Jobcenter geführt, denn außer der Anerkennung der Mietangebote 
war es notwendig, dass Eintrittsgelder für die Genossenschaft, Genossenschaftsanteile und 
Kautionen übernommen werden.  
Besonders bei sogenannten Mischfällen im Sozialleistungsbezug (Leistungen des Jobcen-
ters und des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren), aber auch in vermeintlich unkompli-
zierten Fällen kam es aufgrund der vielen beteiligten Akteur*innen auf operativer Ebene zu 
erheblichem Nachsteuerungsbedarf durch die Mitarbeitenden des Auszugsmanagements.  
Dieses Projekt stellte in der Geschichte des Auszugsmanagements das erste Vorhaben 
dieser Größenordnung dar. Die Umstellung der Kautionsübernahme ab dem 01. Ja-
nuar 2024 vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren auf das Jobcenter führte zu einem 
weiteren Mehraufwand für alle Beteiligten.  
Die Vermittlung so vieler Personen, verbunden mit einem hohen organisatorischen Auf-
wand in einem Zeitraum von über einem halben Jahr, nahm einen Großteil der Kapazitäten 
der Auszugsmanager*innen in Anspruch.  
Da der Umzug der Geflüchteten erst im Februar 2025 stattfindet, wird das an den Vermitt-
lungszahlen gemessene Resultat dieser Arbeit erst im Jahr 2025 in der Jahresstatistik er-
scheinen und das Auszugsmanagement wird auch noch im Jahr 2025 in das Projekt invol-
viert sein. Obschon des erheblichen Koordinierungsaufwandes für beide Seiten ist dieses 
Projekt eine bislang beispiellos hervorragende Vermittlungsaktion. 
 
4.4 Vernetzung und Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Engagierten  
Die Vernetzung und Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Engagierten ist ein wichtiger Faktor 
der Arbeit des Auszugsmanagements.

7 
 
In 2024 fanden regelmäßige Treffen mit dem Arbeitskreis Wohnen und Umzug und anderen 
Akteur*innen der Geflüchtetenarbeit statt. Im Verlauf des Jahres wurden verschiedene The-
menschwerpunkte behandelt, darunter der neue Prozess der Kautionsbeantragung über 
das Jobcenter und die Anpassung der Mietrichtwerte.  
In Einzelfällen wurden Klient*innen und Ehrenamtliche gemeinsam als Tandem über das 
mittlerweile verstetigte „Pilotprojekt Ehrenamt“ seitens der Träger beraten. 
Die erfolgreiche Zusammenarbeit zeigt, wie effektiv partnerschaftliches Handeln bei gesell-
schaftlichen Herausforderungen sein kann. 
 
5. Analyse und Auswertung 
5.1 Controlling 
Im Jahr 2018 hat die städtische Koordinationsstelle ein Controlling implementiert. Ziel des 
Controllings ist, für das Auszugsmanagement sinnvolle und aussagefähige Kennzahlen zu 
entwickeln, um langfristig Aussagen über die Wirkungsweise des Auszugsmanagements tä-
tigen zu können.  
Vierteljährlich erfolgt ein Datenabgleich zwischen den Trägern und der städtischen Koordi-
nationsstelle, um die Datenqualität zu sichern und Inkonsistenzen zu vermeiden. Diese Aus-
wertung ist inzwischen etabliert und wird laufend fortgeschrieben.  
 
5.1.1 Vermittlungszahlen 
Im Folgenden wird die Entwicklung der Vermittlungszahlen seit der Einführung des Control-
lings im Jahr 2018 aufgezeigt und die relevanten Daten des Jahres 2024 vorgestellt. 
 
Entwicklung der Vermittlungszahlen 2018 bis 2024 
Jahr Personenanzahl Anzahl Wohnungen 
 
2018 426 144 
2019 371 132 
2020 407 130 
2021 334 110 
2022 284  103 
2023 335  135  
2024 141 58

8 
 
Vermittlungszahlen 2024 
Im Jahr 2024 wurden 141 Personen erfolgreich in 58 Wohnungen vermittelt.  
 
 
Folgende Haushaltsgrößen wurden vermittelt:  
 
  
46,6%44,8%8,6%05101520253035404550GAG Privat AndereHerkunft vermittelte Wohnungen 
Herkunft vermit-
telte Wohnun-
gen  
2023 2024 
GAG 33  
(24,4%) 
27 
(46,6%) 
Privat 86  
(63,7%) 
26 
(44,8%) 
Andere  
(zum Beispiel 
Wohnungsbauge-
sellschaften, Kir-
che, Ehrenamt) 
16  
(11,9%) 
5 
(8,6%) 
Haushaltsgröße Anzahl % 
1 Person 20 34,5% 
2 Personen 12 20,7% 
3 Personen 15 25,9% 
4 Personen 6 10,3% 
5 Personen 2 3,4% 
6 Personen 3 5,2% 
 
 
34,5%20,7%25,9%10,3%3,4%5,2%0510152025303540Haushaltsgrößen

9 
 
Die vermittelten Wohnungen teilen sich wie folgt auf die Stadtbezirke auf: 
 
 
 
Nachdem die Anzahl der vermittelten Wohnungen im Jahr 2023 erheblich angestiegen war, ist 
sie im Jahr 2024 stark gesunken (von 135 Wohnungen im Jahr 2023 auf 58 Wohnungen im 
Jahr 2024).  
Die Bedingungen auf dem nach wie vor sehr angespannten Kölner Wohnungsmarkt sowie der 
reduzierte Anteil an Stellen für Soziale Arbeit durch den Wegfall von zwei Vollzeitstellen zu-
gunsten der Stellen für Immobilienfachleute haben hierzu im Jahr 2024 erheblich beigetragen. 
Von den ursprünglich zwei vorgesehenen Vollzeitstellen für Immobilienfachkräfte konnte nur 
6,9%20,6%10,4% 10,4%12%6,9%13,8%6,9%10,4%1,7%0510152025Verteilung der vermittelten Wohnungen auf die Kölner Stadtteile 
Stadtteile Anzahl % 
Außerhalb Kölns 4 6,9% 
Chorweiler 12 20,6% 
Ehrenfeld 6 10,4% 
Innenstadt 6 10,4% 
Kalk 7 12,0% 
Lindenthal 4 6,9% 
Mülheim 8 13,8% 
Nippes 4 6,9% 
Porz 6 10,4% 
Rodenkirchen 1 1,7%

10 
 
eine halbe Stelle ab Mai 2024 besetzt werden, so dass 1,5 Vollzeitstellen dem Auszugsma-
nagement nicht zur Verfügung standen.  
Auch der Verlust der drei Mitarbeiterinnen der Caritas und ihrer im Laufe der Jahre aufgebau-
ten persönlichen Netzwerke führten zu einer Reduzierung der Vermittlungszahlen. Die Umver-
teilung der Klient*innen der Caritas auf die beiden verbliebenen Träger führte natürlich zu 
Mehraufwand. 
Die große Hilfsbereitschaft der privaten Vermieter*innen nach Ausbruch des russischen An-
griffskrieges Anfang 2022, die auch noch im Jahre 2023 zu spüren war, verringerte sich dras-
tisch im Jahr 2024. Dies spiegeln die Zahlen der Wohnungsvermittlungen durch private Ver-
mieter*innen wider, die von 86 Vermittlungen im Jahr 2023 auf 26 Vermittlungen im Jahr 2024 
gesunken sind.  
Eine besondere Herausforderung stellte seit April 2024 ein Projekt mit dem „Erbbauverein 
Köln e.G.“ dar, der dem Auszugsmanagement 34 Neubauwohnungen für Geflüchtete mit Miet-
beginn zum 01. Februar 2025 zur Verfügung stellte. Die Suche nach geeigneten Mieter*innen 
sowie die bürokratischen Herausforderungen waren so aufwendig, dass wenig Zeit für andere 
Vermittlungen übrigblieb. Der mit diesem Projekt verbundene erhebliche Mehraufwand zeigt 
sich jedoch nicht in der Statistik von 2024, da die Vermittlungszahlen erst nach dem Umzug 
der Geflüchteten im Jahr 2025 statistisch erfasst werden (siehe dazu das gesonderte Kapitel 
4.3). 
Die Vermittlungen von Wohnungen durch die GAG Immobilien AG blieben in etwa auf dem 
gleichen Niveau und reduzierten sich nur geringfügig (von 33 Wohnungen im Jahr 2023 auf 
27 Wohnungen im Jahr 2024). Nach wie vor ist die GAG Immobilien AG mit einem Anteil von 
47% an den vermittelten Wohnungen eine sehr wichtige und verlässliche Kooperationspartne-
rin des Auszugsmanagements.  
Bei der Größe der vermittelten Haushalte hatten – wie in den Vorjahren – insbesondere Sin-
glehaushalte und kleinere Familien (bis zu drei Personen) Chancen auf eine Vermittlung. Für 
größere Haushalte (ab vier Personen) war es weitaus schwieriger, geeigneten Wohnraum auf 
dem freien Wohnungsmarkt zu finden. Dennoch wurden dem Auszugsmanagement auch im 
Jahr 2024 wieder vereinzelt Einfamilienhäuser und große Wohnungen angeboten, so dass 
auch einige größere Familien ein neues Zuhause gefunden haben (zwei 5-Personen und drei 
6-Personen-Haushalte).  
Angesichts der großen Wohnungsknappheit in Köln ist das Auszugsmanagement nach wie vor 
ein erfolgreiches Projekt, um Geflüchteten eine eigene Wohnung als wesentlichen Schritt zur 
Integration zu verschaffen.

11 
 
5.2 Wirkungen des Auszugsmanagements 
Die eigene Wohnung ist ein Ort des Wohlfühlens, der Privatsphäre und des Rückzugs, der 
eine zurückgewonnene „Normalität“ schafft und damit die Grundlage für eine stabile Lebens-
führung bildet. Geflüchtete Menschen können ihren Tagesablauf wieder selbstständig regeln 
und ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten.  
 
5.2.1 Hilfe und Unterstützung bei der Integration in die Stadtgesell-
schaft 
Die Wirkungen des Auszugsmanagements sind vielschichtig. Die Integration in den Stadtteil 
wird durch den Umzug in den privaten Wohnraum erleichtert und ist ein deutlicher Mehrwert 
für die Klient*innen. Durch die dezentrale Unterbringung in Privatwohnungen ist bei den Par-
teien eine positive Entwicklung in Bezug auf unter anderem die Arbeitsaufnahme, das Erler-
nen der deutschen Sprache und den Aufbau von Kontakten zu beobachten, der die weitere 
Integration stark begünstigt. Das Kennenlernen der neuen Nachbarschaft und die Anbindung 
an die lokalen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Institutionen fördern die soziale In-
tegration und erleichtern ein „Ankommen“ der Geflüchteten im neuen Stadtteil. Die Unterbrin-
gung der Geflüchteten in den unterschiedlichen Stadtteilen wirkt zudem einer sozialräumli-
chen Segregation entgegen.  
Durch Austausch und Kommunikation mit den Stadtteilbewohner*innen können Vorbehalte 
und Berührungsängste auf beiden Seiten abgebaut werden. Die Geflüchteten können sich 
eigenständig in der neuen Umgebung zurechtfinden und eigene Netzwerke aufbauen. Die 
verbesserte Wohnsituation ermöglicht es den Menschen, sich ein eigenständiges Leben in 
Deutschland aufzubauen. In der eigenen Wohnung finden sie die nötige Ruhe, sich auf 
Sprachkurse, Schule, Ausbildung, Arbeitssuche und Erwerbstätigkeit zu konzentrieren. 
 
5.2.2 Empowermenthaltung in der Arbeit des Auszugsmanagements 
Die Beratung im Auszugsmanagement findet, wie oben bereits erwähnt, mit einer empowern-
den Grundhaltung statt. Dabei geht es um die (Re-)Aktivierung von Ressourcen in Situatio-
nen, in denen sich die Menschen zunächst noch orientieren müssen. Sie werden sich durch 
die Beratung ihrer eigenen Fähigkeiten wieder bewusst, finden zu ihren Kräften und Stärken 
zurück und können dadurch die Situation wieder selbst steuern. Es handelt sich dabei um 
Prozesse der „Wiederherstellung von Selbstbestimmung über die Umstände des eigenen Le-
bens“1. Dieser Rückgriff auf das eigene positive Kapital macht den Klient*innen Mut und führt 
zu positiven Selbstwirksamkeitserfahrungen. Die Reaktivierung der Ressourcen, oftmals 
                                                
1 Herriger, Norbert, Empowerment in der Sozialen Arbeit, S. 20 nach Lawrence 2016; McLaughlin 
2016

12 
 
nach einer Zeit vieler Herausforderungen, ist wichtig für die psychische und physische Ge-
sundheit. Dabei wird mit den Menschen entsprechend der individuellen Erfahrung und Le-
benssituation gearbeitet. Die Aktivierung der persönlichen Potenziale kann auf verschiede-
nen Ebenen wirken, zum Beispiel zur Erhaltung der Lebens- und Funktionsfähigkeit (opera-
ting), zur Problembewältigung (coping), zur Gestaltung der eigenen Lebenssituation (crea-
ting) oder zur Entwicklung der Persönlichkeit (developing).2 
5.2.3 Antidiskriminierung 
„Der Wohnungsmarkt ist einer der Lebensbereiche, in dem Menschen mit (familiärer) Einwan-
derungsgeschichte am häufigsten aufgrund ihrer (zugeschriebenen) ethnischen Herkunft oder 
Religionszugehörigkeit diskriminiert werden“3. Wie der Bericht der Bundesregierung konsta-
tiert, lässt sich rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt an verschiedenen Stel-
len beobachten. Durch den Auftrag des Auszugsmanagements wirken die Träger hierbei be-
reits strukturell in ihrem Rahmen als eine Art Korrektiv. Dies geschieht dadurch, dass die Aus-
zugsmanager*innen durch Prüfung der Wohnobjekte sowie die Begleitung des Vermittlungs-
prozesses diskriminierende Parameter (zum Beispiel zu hohe Miete für zu schlechte Wohn-
qualität, Ausbeutung durch Vermieter*innen) ausschließen. Darüber hinaus werden in der ope-
rativen Arbeit Vermieter*innen bei der Kontaktaufnahme durch die Auszugsmanager*innen 
dahingehend sensibilisiert, keine Einschränkung hinsichtlich der ethnischen Herkunft potenzi-
eller neuer Mieter*innen vorzunehmen.  
Das Auszugsmanagement geht damit aktiv gegen Vorurteile und rassistische Einstellungen 
vor und leistet damit seinen Beitrag für Chancengleichheit in der Stadtgesellschaft. 
 
5.2.4 Nachhaltigkeit der Wohnungsvermittlung 
Ziel der Arbeit des Auszugsmanagements ist es, die Nachhaltigkeit einer Wohnungsvermitt-
lung sicherzustellen. Dies wird erreicht, indem die Geflüchteten grundsätzlich in unbefristete 
Mietverträge vermittelt werden und die Auszugsmanager*innen nach Einzug noch für weitere 
drei Monate bei Fragen zur Verfügung stehen. Auf diese Weise kann Konflikten entgegenge-
wirkt und Missverständnissen vorgebeugt werden. 
Private Vermieter*innen und kooperierende Wohnungsgeber*innen (zum Beispiel GAG, Die 
Ehrenfelder, Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft) profitieren von der Arbeit des 
Auszugsmanagements. Sie haben feste und verlässliche Ansprechpartner*innen und keinen 
Aufwand bei der Suche nach neuen Mieter*innen. 
 
                                                
2 Herriger, Norbert, Empowerment in der Sozialen Arbeit, S.93; nach Petzold 1997 
3 13. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 2023, S. 
37

13 
 
6. Fazit / Ausblick  
Im Jahr 2024 ist die Anzahl der vom Auszugsmanagement vermittelten Wohnungen deutlich 
zurückgegangen. 
Die Gründe hierfür liegen zum einen darin, dass private Vermieter*innen dem Auszugsma-
nagement erheblich weniger Wohnungen angeboten haben als in den beiden vorangegange-
nen Jahren. Die große Welle der Hilfsbereitschaft der Kölner Bevölkerung, die sich nach dem 
Ausbruch des Angriffskrieges in der Ukraine auch in den zahlreichen Wohnungsangeboten 
privater Vermieter*innen widerspiegelte, ließ 2024 drastisch nach. 
Außerdem fielen zwei Stellen für Soziale Arbeit weg und die Caritas als langjähriger Koope-
rationspartner beendete ihre Arbeit für das Auszugsmanagement.  
Durch die Einstellung einer Immobilienfachfrau im Mai 2024 wurden Kontakte mit weiteren 
Wohnungsbaugesellschaften aufgebaut und die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt. Da jedoch 
nicht alle Stellenanteile für Immobilienkaufleute besetzt werden konnten, fiel die Kompensa-
tion der Stellen für Soziale Arbeit natürlich geringer aus. 
 
Positiv hervorzuheben ist die im April 2024 begonnene Zusammenarbeit mit dem Erbbauver-
ein Köln e.G., der dem Auszugsmanagement 34 Neubauwohnungen für 82 Geflüchtete an-
geboten hat. Aufgrund des Mietbeginns zum 01. Februar 2025 erscheinen diese Vermittlun-
gen jedoch erst in der Jahresstatistik für 2025. 
Die fortschreitende Digitalisierung stellte das Auszugsmanagement 2024 vor erhebliche Her-
ausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Niedrigschwelligkeit der Arbeit. Nicht alle 
Klient*innen sind digital versiert, was den Zugang zu Hilfsangeboten erschwert, vor allem bei 
älteren Menschen. Diese Herausforderung ist zusätzlich zu den bestehenden Sprachbarrie-
ren der Geflüchteten im Jahr 2024 größer geworden. Zudem führte die zunehmende Zentrali-
sierung der Kommunikation über E-Mail-Funktionspostfächer zu einer besonderen Erschwer-
nis in der Arbeit, da die persönliche und individuelle Ansprache bei den meisten Schnittstel-
len (Wohnungsbaugesellschaften, Jobcenter, Strom- und Gaszulieferer et cetera) entfiel. Der 
Wegfall fester Ansprechpartner*innen und die unpersönliche Kommunikation erschwerten es, 
dringende Anliegen schnell und auf direktem Wege zu klären. Hierdurch entstanden längere 
Bearbeitungszeiten und teilweise Missverständnisse, die wiederum Folgeprobleme (zum Be-
spiel Mahnungen) nach sich zogen. 
Trotz des durch die Digitalisierung erstandenen Mehraufwands konnten die Mitarbeitenden 
des Auszugsmanagements diese Herausforderung zufriedenstellend meistern und es ge-
lang, eine Lösung herbeizuführen und die Geflüchteten auch hierbei zu unterstützen.

14 
 
Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich das Auszugsmanagement auch im Jahr 2024 als 
integrationsförderndes Mittel der Stadt Köln in der Arbeit mit Geflüchteten bewährt hat. Das 
Auszugsmanagement ist als Beratungsstelle ein best-practice Beispiel für die gelungene Un-
terstützung von geflüchteten Menschen bei der Vermittlung in den regulären Wohnungs-
markt. Es leistet einen nachhaltigen Beitrag, die Lebens- und Wohnsituation der Geflüchte-
ten zu verbessern, sozialem Ungleichgewicht entgegenzuwirken und die Integration schutz-
bedürftiger Menschen zu fördern.

15 
 
Literaturverzeichnis 
Lawrence, J: A working definition of empowerment. National Empowerment Center Massa-
chusetts. Boston 2016. 
 
McLaughlin, K.: Empowerment. A critique. London/New York 2016. 
 
Petzold, H.: Das Ressourcenkonzept in der sozial-interventiven Praxelogie und Systembera-
tung. In: Integrative Therapie 4/1997. S 435-471. 
 
13. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und In-
tegration: Rassismus in Deutschland: Ausgangslage, Handlungsfelder, Maßnahmen*. 
(2023). In https://www.bundestag.de/ (Drucksache 20/5670). Deutscher Bundestag. Abgeru-
fen am 9. März 2023, von https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005670.pdf

Beratungsverlauf (3)

06.05.2025 Integrationsrat
TOP 5.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.05.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.06.2025 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 5.8 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0920/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.04.2025
Erstellt
24.03.2025 08:31