0761/2024
Beantwortung Anfrage AN/1884/2023 - Befristete Stilllegung des Bolzplatzes am Stammheimer Wasserturm
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3778 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 0761/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.03.2024 Beantwortung Anfrage AN/1884/2023 - Befristete Stilllegung des Bolzplatzes am Stammheimer Wasserturm Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen: Der Bolzplatz am Stammheimer Wasserturm ist ein seit langem gern genutzter Fußballplatz für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks. Im Umfeld des Platzes stehen derzeit Bauarbeiten an, bzw. finden bereits statt; zum einen baut die GAG auf dem Gelände des früheren Kindergartens neue Wohnungen sowie einen neuen Kindergarten, zum anderen soll am Wasserturm selber zeitnah ein privates Wohnbauprojekt beginnen. Aufgrund dieser Bauarbeiten ist der Bolzplatz allerdings laut Berichten von Anwohnern im Sommer dieses Jahres befristet stillgelegt worden. Der Platz soll wohl als Lagerort für die Baustellen dienen, dabei haben die Bauarbeiten für das private Wohnbauprojekt noch gar nicht begonnen. Hierdurch ist es Kindern und Jugendlichen nicht möglich, den Bolzplatz zum Spielen zu nutzen. Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen: 1. Für welchen Zeitraum ist derzeit eine Stilllegung des Bolzplatzes am Stammheimer Wasserturm geplant und inwiefern ist dieser Zeitraum abhängig vom Beginn der Bau- arbeiten am privaten Wohnbauprojekt am Wasserturm? 2. Ist es möglich, den Bolzplatz der öffentlichen Nutzung vorübergehend wieder zur Ver- fügung zu stellen, solange die Bauarbeiten noch nicht begonnen haben? 2 Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt zur Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt Stellung: zu 1.) Der Bolzplatz Am Wasserturm / Wiesdorfer Straße wurde mit dem Blick auf die Wahrung der Verkehrssicherungspflicht zum angekündigten Baubeginn des Investors wie abgesprochen geschlossen. Die nebenstehende Baugrube ist eine Gefahrenquelle, welche das Amt für Kin- der, Jugend und Familie und das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen nicht ignorieren können. Umfassende Erdbewegungen können zur Bewegung der angrenzenden Flächen füh- ren und somit das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährden. Fußball und Basketball müssen auf alternativen Flächen wie z.B. im Böcking-Park oder der Bolzplatzwiese Buchholzstraße (östlich der Düsseldorfer Straße fußläufig ca. 800 m) ein zwi- schenzeitlich neues zu Hause finden. Der Bolzplatz wird im Anschluss komplett neugestaltet und nach den aktuell modernsten Maßgaben neu hergerichtet. Bolzplatz- und Basketballflä- chen erfahren somit eine immense Aufwertung. zu 2.) Am Freitag, den 23.02.2024 fand eine Begehung des Bolzplatzes „Am Wasserturm“ mit meh- reren Fachabteilungen des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen sowie des Amtes für Kinder. Jugend und Familie statt; da für die Pflege, Wartung und Überprüfung bzw. Wah- rung der Verkehrssicherungspflicht auf den öffentlichen Spiel- und Bewegungsflächen das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zuständig ist. Die abschließende und einstimmige Beurteilung schließt eine temporäre Öffnung des Platzes aus. Die altersbedingten Mängel am Bodenbelag und der Zaunanlage sind zu gravierend. Eine kurzfristige und wirtschaftliche Reparatur der Mängel ist nicht zu bewerkstelligen. Die in den letzten Jahren immer wieder durchgeführten Reparaturen an Bodenfläche und Zaunan- lage sind aus baufachlicher Sicht erschöpft. Auch wenn aktuell die Bautätigkeit ruht, ist eine temporäre Öffnung unter Wahrung der Verkehrssicherungspflicht nicht zu verantworten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0761/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 29.02.2024
- Erstellt
- 26.02.2024 10:01