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0761/2024

Beantwortung Anfrage AN/1884/2023 - Befristete Stilllegung des Bolzplatzes am Stammheimer Wasserturm

Beantwortung einer Anfrage (BV) 29.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.03.2024, TOP 7.1.8

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3778 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 0761/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.03.2024 
 
Beantwortung Anfrage AN/1884/2023 - Befristete Stilllegung des Bolzplatzes am 
Stammheimer Wasserturm 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, nachstehende Anfrage auf die 
Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen: 
Der Bolzplatz am Stammheimer Wasserturm ist ein seit langem gern genutzter Fußballplatz 
für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks. Im Umfeld des Platzes stehen derzeit 
Bauarbeiten an, bzw. finden bereits statt; zum einen baut die GAG auf dem Gelände des 
früheren Kindergartens neue Wohnungen sowie einen neuen Kindergarten, zum anderen soll 
am Wasserturm selber zeitnah ein privates Wohnbauprojekt beginnen. 
Aufgrund dieser Bauarbeiten ist der Bolzplatz allerdings laut Berichten von Anwohnern im 
Sommer dieses Jahres befristet stillgelegt worden. Der Platz soll wohl als Lagerort für die 
Baustellen dienen, dabei haben die Bauarbeiten für das private Wohnbauprojekt noch gar 
nicht begonnen. Hierdurch ist es Kindern und Jugendlichen nicht möglich, den Bolzplatz zum 
Spielen zu nutzen. 
 
Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen: 
1. Für welchen Zeitraum ist derzeit eine Stilllegung des Bolzplatzes am Stammheimer 
Wasserturm geplant und inwiefern ist dieser Zeitraum abhängig vom Beginn der Bau-
arbeiten am privaten Wohnbauprojekt am Wasserturm? 
2. Ist es möglich, den Bolzplatz der öffentlichen Nutzung vorübergehend wieder zur Ver-
fügung zu stellen, solange die Bauarbeiten noch nicht begonnen haben?

2 
 
Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt zur Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt Stellung: 
 
zu 1.) 
Der Bolzplatz Am Wasserturm / Wiesdorfer Straße wurde mit dem Blick auf die Wahrung der 
Verkehrssicherungspflicht zum angekündigten Baubeginn des Investors wie abgesprochen 
geschlossen. Die nebenstehende Baugrube ist eine Gefahrenquelle, welche das Amt für Kin-
der, Jugend und Familie und das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen nicht ignorieren 
können. Umfassende Erdbewegungen können zur Bewegung der angrenzenden Flächen füh-
ren und somit das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährden. 
Fußball und Basketball müssen auf alternativen Flächen wie z.B. im Böcking-Park oder der 
Bolzplatzwiese Buchholzstraße (östlich der Düsseldorfer Straße fußläufig ca. 800 m) ein zwi-
schenzeitlich neues zu Hause finden. Der Bolzplatz wird im Anschluss komplett neugestaltet 
und nach den aktuell modernsten Maßgaben neu hergerichtet. Bolzplatz- und Basketballflä-
chen erfahren somit eine immense Aufwertung. 
 
zu 2.) 
Am Freitag, den 23.02.2024 fand eine Begehung des Bolzplatzes „Am Wasserturm“ mit meh-
reren Fachabteilungen des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen sowie des Amtes 
für Kinder. Jugend und Familie statt; da für die Pflege, Wartung und Überprüfung bzw. Wah-
rung der Verkehrssicherungspflicht auf den öffentlichen Spiel- und Bewegungsflächen das 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zuständig ist. 
Die abschließende und einstimmige Beurteilung schließt eine temporäre Öffnung des Platzes 
aus. Die altersbedingten Mängel am Bodenbelag und der Zaunanlage sind zu gravierend. 
Eine kurzfristige und wirtschaftliche Reparatur der Mängel ist nicht zu bewerkstelligen. Die in 
den letzten Jahren immer wieder durchgeführten Reparaturen an Bodenfläche und Zaunan-
lage sind aus baufachlicher Sicht erschöpft. Auch wenn aktuell die Bautätigkeit ruht, ist eine 
temporäre Öffnung unter Wahrung der Verkehrssicherungspflicht nicht zu verantworten.

Beratungsverlauf (1)

04.03.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0761/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
29.02.2024
Erstellt
26.02.2024 10:01