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EF/0025/2020

Gültige Rechtsgrundlage für den Erlass von Allgemeinverfügungen zu Corona

Einwohnerfragen 03.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2020, TOP 1.1

EF-0025-2020

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EF-0025-2020

867 Zeichen

per Einwurf am Stadthaus I 
 
Einwohneranfrage nach § 13 GO Rat 
Münster, den 30. Oktober 2020 
 
ich bitte um Beantwortung der nachfolgenden Frage und Zusatzfrage im Rahmen der Fristen 
Geschäftsordnung.  Die  Begründungen  e ntnehmen  Sie  bitte  der  Anla ge.  Für  ggf.  nötige 
Rückfragen stehe ich Ihnen unter den obigen Adressen gerne zur  Verfügung. Ferner bitte ich 
um eine kurze Empfangsbestätigung per Mail 
Frage: 
Auf  welcher  gültigen  Rechtsgrundlage  erließ  bzw.  erlässt  die  St adt  Münster  die 
Allgemeinverfügungen zu Corona zur Regelung der öffentlichen Ordnung? 
Zusatzfrage: 
Aufgrund welcher behördlichen Genehmigung bzw. Erlaubnis verwen det die Stadt Münster 
PCR‐Tests  für  diagnostische  Zwec ke  (Statistiken)  und  daraus  abg eleiteten  behördlichen 
Maßnahmen (Allgemeinverfügungen)? 
Mit freundlichen Grüßen 
Michael Heß 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

09.12.2020 Rat
TOP 1.1 Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
EF/0025/2020
Typ
Einwohnerfragen
Datum
03.11.2020
Erstellt
03.11.2020 16:33