EF/0025/2020
Gültige Rechtsgrundlage für den Erlass von Allgemeinverfügungen zu Corona
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EF-0025-2020
867 Zeichen
per Einwurf am Stadthaus I Einwohneranfrage nach § 13 GO Rat Münster, den 30. Oktober 2020 ich bitte um Beantwortung der nachfolgenden Frage und Zusatzfrage im Rahmen der Fristen Geschäftsordnung. Die Begründungen e ntnehmen Sie bitte der Anla ge. Für ggf. nötige Rückfragen stehe ich Ihnen unter den obigen Adressen gerne zur Verfügung. Ferner bitte ich um eine kurze Empfangsbestätigung per Mail Frage: Auf welcher gültigen Rechtsgrundlage erließ bzw. erlässt die St adt Münster die Allgemeinverfügungen zu Corona zur Regelung der öffentlichen Ordnung? Zusatzfrage: Aufgrund welcher behördlichen Genehmigung bzw. Erlaubnis verwen det die Stadt Münster PCR‐Tests für diagnostische Zwec ke (Statistiken) und daraus abg eleiteten behördlichen Maßnahmen (Allgemeinverfügungen)? Mit freundlichen Grüßen Michael Heß Anlage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- EF/0025/2020
- Typ
- Einwohnerfragen
- Datum
- 03.11.2020
- Erstellt
- 03.11.2020 16:33