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V/0318/2024

Jahresabschluss 2023 der AirportPark FMO GmbH

Vorlagen 15.05.2024

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Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 zu V-0318-2024

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

782 Zeichen

Anlage A zur V/0318/2024 
Kurzüberblick 
 
Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung zur Feststel-
lung des Jahresabschlusses 2023 der AirportPark FMO GmbH 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterinnen 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
HGB, GO NRW, Satzung der Gesellschaft 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Keine.

Anlage 1 zu V-0318-2024

42804 Zeichen

Anlage 1 zu V/0318/2024
Dr. Merschmeier + Partner GmbH : Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
Bilanz zum 31. Dezember 2023
AirportPark FMO GmbH, Greven

Aktiva Stand Stand
31.12.2023 31.12.2022
€ €

A. Anlagevermögen

I.  Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche

Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.518,00 5.642,00

II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 40.803,00 43.250,00

III. Finanzanlagen
1. Genossenschaftsanteile 150,00 150,00

48.471,00 49.042,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte
1. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 5.249.913,23 5.488.217,88

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Sonstige Vermögensgegenstände 23.003,78 71.923,55

III. Guthaben bei Kreditinstituten 2.247.013,72 810.113,32
7.519.930,73 6.306.254,75

C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.648,04 9.323,75

7.570.049,77 6.364.620,50

Dr. Merschmeier + Partner GmbH : Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft

Anlage 1
Passiva Stand Stand
31.12.2023 31.12.2022
€ €

A. Eigenkapital

I.  Gezeichnetes Kapital 300.000,00 300.000,00
II. Kapitalrücklage 6.300.000,00 6.300.000,00
III. Verlustvortrag J. 3.689.546,44 ./. 4.009.924,27
VI. Jahresüberschuss 1.316.245,34 320.377,83

4.226.698,90 2.910.453,56

B. Rückstellungen

1. Steuerrückstellungen 26.035,00 0,00
2. Sonstige Rückstellungen 93.200,00 170.200,00
119.235,00 170.200,00

C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 224.246,49 258.561,17
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
€ 68.590,32 (Vj. € 50.921,36)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48.875,74 22.657,15
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
€ 48.875,74 (Vj. € 22.657,15)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 2.950.993,64 3.002.748,62
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
€ 190.603,64 (Vj. € 129.216,12)
- davon aus Steuern:
€ 3.419,42 (Vj. € 3.611,28)

3.224.115,87 3.283.966,94

7.570.049,77 6.364.620,50

Dr. Merschmeier + Partner GmbH : Wirtschaftsprüfungsgesellschaft -

Steuerberatungsgesellschaft

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.1. - 31.12.2023

AirportPark FMO GmbH, Greven

10.
11.
12.

13.
14.

Umsatzerlöse
Verminderung des Bestands in Ausführung befindlicher
Bauaufträge
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogen Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
- davon für Altersversorgung: € 1.680,00 (Vj. € 1.680,00)
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
und Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen

Betriebsergebnis

Erträge aus Beteiligungen

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Ergebnis nach Steuern
Sonstige Steuern

. Jahresüberschuss

Anlage 2
1.1. - 1.1. -
31.12.2023 31.12.2022
€ €
5.465.079,50 2.073.720,29
238.304,65 76.133,89
2.945,90 3.794,76
360.505,45 0,00
2.319.562,65 953.810,28
195.780,77 186.645,07
25.630,12 23.961,91
5.886,00 8.256,00
912.093,50 365.736,75
1.410.262,26 462.971,15
3,00 3,00
92.445,09 8,50
127.700,26 128.237,14
45.329,30 0,87
1.329.680,79 334.746,38
13.435,45 14.368,55
1.316.245,34

320.377,83

AirportPark FMO GmbH Anlage 3

Blatt 1
Anhang zum 31. Dezember 2023

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der AirportPark FMO GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungs-
legungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in 8 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapi-
talgesellschaft.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt entsprechend den Regelungen des Gesell-
schaftsvertrages nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die Gesellschaft nimmt für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses die Erleichte-

rungen des $ 326 HGB in Anspruch. Größenabhängige Erleichterungen gemäß $ 288 HGB
wurden teilweise in Anspruch genommen.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firma: AirportPark FMO GmbH
Sitz: Greven
Registergericht: Amtsgericht Steinfurt

Register-Nr.: HRB 6107

AirportPark FMO GmbH Anlage 3

Blatt _ 2
Anhang zum 31. Dezember 2023

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern
sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr
als 250,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten gebildet und
linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Genossenschaftsanteile zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Zinsen für Fremd-
kapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veran-
lagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebil-
det. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsme-
thoden im Wesentlichen übernommen werden.

Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu ent-
nehmen.

3

Anlage

an
3
m
00'zr0'6+ 00,27 8% z0EEL 85T  00'988'5 eo'ıvszse  ZOWOZLOE O00'SLE'S 20'688’ L0€
00'051 00'0S1 00'0 00'0 00°0 00'091 00'0 00'051
00'057 Er 00'E08'0r ı,g’8r5'r9 00',1rr 7 rg LOL'Z9 LI LSE'SOL 00°0 LI’ LSE'SOL
00'295 008152 Lr'vel'v6l 00'6Er € Lr'st206l Ir zoL \02  00'SLE'S Lr'18€°961
3 3 3 3 3 3 3 3
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Spuejsusßoßsusßouien ajleı
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AirportPark FMO GmbH Anlage 3

Blatt 4
Anhang zum 31. Dezember 2023

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten
enthalten:

Art der Rückstellung Stand zum Stand zum
31.12.2023 31.12.2022

TEuro TEuro

Abschluss- und Prüfungskosten 17,0 17,0
Tantieme 36,0 36,0
sonstige Rückstellungen 40,2 117,2
Sonstige Rückstellungen 93,2 170,2

Restlaufzeitvermerke zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 308.069,70 Euro
(Vorjahr: 202.794,63 Euro).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 2.916.046,17 Euro
(Vorjahr: 3.081.172,31 Euro).

Betrag der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 2.352.390,00 Euro (Vorjahr: 2.454.390,00 Euro).

Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbun-
den: Kommunalbürgschaft der Gesellschafter zu je einem Drittel

AirportPark FMO GmbH Anlage 3

Blatt 5
Anhang zum 31. Dezember 2023

Aufgliederung der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte
mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre

Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführ-
ten Verbindlichkeiten.

Restlaufzeit

Art der Verbindlichkeit größer 5 Jahre Sicherung
Betrag Betrag Vermerk
Euro Euro
gegenüber Gesellschaftern 2.352.390,00 3.882.390,00 6
Summe 2.352.390,00 3.882.390,00

Die Nummern der Sicherungsvermerke bedeuten:

1 = Pfandrecht an unbeweglichen Sachen

2 = Pfandrecht an beweglichen Sachen

3 = Pfandrecht an übertragbaren Rechten

4 = Sicherungsübereignung Vorräte

5 = Sicherheitsabtretung Forderungen

6 = Kommunalbürgschaft der Gesellschafter zu je einem Drittel

Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 2.936.287,26 Euro (Vor-
jahr: 2.964.390,00 Euro).

Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen

Mit Kaufvertrag vom 14.10.2004 hat die AirportPark FMO GmbH Grundstücke von der WestGkA und
der Stadt Greven gekauft. Gemäß Vereinbarung in den politischen Gremien ist im Kaufvertrag gere-
gelt, dass für die Flächen, für die Planungsrecht geschaffen wird (verbindliche Bauleitplanung/Vorha-
ben- und Erschließungsplan) von der AirportPark FMO GmbH weitere 5 Euro je qm an die Stadt
Greven zu zahlen sind. Diese zukünftige Verpflichtung entsteht erst dann, wenn für die über den
jetzigen Flächennutzungsplan hinausgehend für weitere Flächen Planungsrecht geschaffen wird. Ge-
genüber der Stadt Greven besteht noch eine Restverbindlichkeit in Höhe von 183,0 TEuro.

Aufgrund bestehender Leasing- und Mietverträge ergeben sich sonstige finanzielle Verpflichtungen
kalenderjährlich zurzeit von rund 23,4 TEuro.

Am 19.10.2022 wurde mit der Naturschutzstiftung Kreis Steinfurt ein weiterer Kompensationsvertrag
im Zusammenhang mit dem B-Plan 90.2 „AirportPark östliche Erweiterung“ geschlossen. Der Ablö-
sebetrag beträgt 534.756,20 TEuro und ist in vier Raten in den Jahren 2023 - 2026 zu zahlen. Für
2024 beträgt die Zahlungsverpflichtung 94.918,73 TEuro.

AirportPark FMO GmbH Anlage 3

Blatt 6
Anhang zum 31. Dezember 2023

Aufgrund des mit der Naturschutzstiftung Kreis Steinfurt in 2007 geschlossenen Vertrages über die
Durchführung und Refinanzierung von Kompensationsmaßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 80 erga-
ben sich maximale finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 2.540 TEuro. Die darin enthal-
tenen Flächensicherungskosten sind zwischenzeitlich insgesamt abgerechnet, sodass nur noch lau-
fende Pflege und Entwicklungsmaßnahmen anlassbezogen anfallen.

Mit notarieller Urkunde vom 19.07.2008 (UR 67/2008 Notar Hubertus Bange) wurde zwischen der
AirportPark FMO GmbH und der Stadt Greven ein Erschließungs- und Städtebaulicher Vertrag auf
der Grundlage von 88 1 und 129 BauGB geschlossen. Die Stadt Greven überträgt die Erschließung
des Vertragsgebietes auf die AirportPark FMO GmbH als Erschließungsträger. Diese hat die Erschlie-
Rung auf eigene Kosten vorzunehmen. Die Stadt Greven begleitet die Bauleitung des Erschließungs-
trägers und überprüft die Leistungen auf Einhaltung der Qualitäten und Quantitäten sowie der Ter-
mine. Dafür erhält die Stadt Greven eine pauschale Vergütung in Höhe von 200.000,00 Euro. Hiervon
wurden bereits 177.500,00 Euro gezahlt. Die Erschließungsanlagen sind nach Fertigstellung kosten-
frei auf die Stadt Greven zu übertragen. Für die Gewährleistung gelten die Bestimmungen der VOB.

Unter Bezugnahme auf die im vorherigen Absatz genannte Urkunde 67/2008 wurde aufgrund der
Aufstellung des B-Plans 90.2. „AirportPark östliche Erweiterung“ am 17.11./22.11.2022 ein ergänzen-
der Änderungsvertrag geschlossen. Die Vergütung an die Stadt Greven für die Durchführung des
Baumanagements beträgt 76.500,00 Euro und ist anteilmäßig in Abhängigkeit vom Baufortschritt zu
zahlen. Hiervon wurden bereits 38.000,00 Euro im Berichtsjahr gezahlt.

Der Erschließungsträger hat die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. 8 11 BewG auf eigene
Kosten durchzuführen.

Am 24.11./28.11.2022 wurde mit den Stadtwerken Greven ein Vertrag über die stromseitige Erschlie-
Rung des Gebietes des B-Plans 90.2. mit einem Elektrizitätsversorgungsnetz geschlossen. Der von
der AirportPark FMO GmbH zu zahlende Baukostenzuschuss beträgt 510.440,00 Euro. Der Betrag
wurde in 2023 an die Stadtwerke Greven gezahlt. Der Vertrag regelt, dass im Falle des Anschlusses
von Anschlussnehmern an das Netz, die Stadtwerke Greven die im Wege des individuellen Anschlus-
ses erhobenen und erlangten Baukostenzuschüsse an uns weiterleiten.

Hinsichtlich des Brandschutzes im Vertragsgebiet hat die AirportPark FMO GmbH eine Kostenerstat-
tung für Personalkosten der Stadt Greven zu leisten sowie ein Löschfahrzeug anzuschaffen und der
Stadt Greven zu übereignen. Das Löschfahrzeug ist im Jahr 2014 angeschafft worden. Die Erstattung
der Personalkosten erfolgte erstmals im Berichtsjahr 2012. Im Berichtsjahr 2023 wurden 171,1 TEuro
gezahlt.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterung der Aufwendungen

Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von 536.869,55 Euro betreffen die Rückabwicklung des Ver-
kaufs eines Grundstücks im Vorjahr an die Firma DTON GmbH.

AirportPark FMO GmbH

Anhang zum 31. Dezember 2023

Anlage 3

Blatt

7

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahrs im Unternehmen be-

schäftigt:

Arbeitnehmergruppen
Angestellte
leitende Angestellte

Die Gesamtzahl der durchschnittlich
beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende

Person geführt:

Diplom-Geograph Udo Schröer (bis 31.01.2024)

Christian Holterhues (ab 01.02.2024)

Mitglieder des Aufsichtsrates

Aufsichtsrat:

Zahl
1,00
1,00

2,0

Dem Aufsichtsrat (Stand 31.12.2023) gehören an:

Vorsitzender
Dietrich Aden
Vertreter: Robin Denstorff

Für die Stadt Greven:

Dietrich Aden

Vertreter: Cosimo Palomba
Johannes Hennigfeld
Vertreter: Philipp Wimber

Dr. Christian Kriegeskotte
Vertreterin: Monika Erben
Manfred Zilske

Vertreter: Dr. Hennig Brockfeld

Für die Stadt Münster:
Robin Denstorff

Vertreterin: Christine Zeller
Jan Gebker

Vertreter: Dr. Markus Johow
Sandra Beer

Vertreter: Philipp Hagemann
Carsten Peters
Vertreterin: Anne Herbermann

Bürgermeister Greven
Stadtbaurat Münster

Bürgermeister

Erster Beigeordneter
Dipl. Kaufmann i.R.
Geschäftsführer
Schulleiter
Dipl.Theologin i.R.
Pensionär

Senior Projectmanager

Stadtbaurat

Stadtkämmerin
Geschäftsführer/Verwaltungsleiter
Bauingenieur

Leiterin Beratungs- und
Trainingsinstitut Münster
Rechtsanwalt

Geschäftsführer
Dozentin/Bildungsreferentin

AirportPark FMO GmbH

Anlage 3
Blatt 8
Anhang zum 31. Dezember 2023
Für den Kreis Steinfurt:
Dr. Martin Sommer Landrat
Vertreter: Christian Termathe Kämmerer
Manfred Kleimeyer Selbst. Versicherungsmakler
Vertreter: Wilfried Grunendahl Kaufmann
Matthias Himmelreich Wirtschaftsjurist
Vertreter: Peter Middendorf Dipl. Psychologe
Dr. Jan-Philipp Zimmermann Leiter einer Bildungseinrichtung
Vertreterin: Wiltrud Kampling Dozentin/Erwachsenenbildung

Vergütungen der Geschäftsführer
Als Vergütung für die geleisteten Tätigkeiten im Berichtsjahr wurden 121.619,25 Euro Beträge ge-

währt. Zusätzlich wurde im Berichtsjahr eine Tantieme in Höhe von 36.000,00 Euro für das Geschäfts-
jahr 2022 gezahlt.

Vergütung des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat erhält für seine geleistete Tätigkeit im Berichtsjahr 525,00 Euro. Im Einzelnen:

Jan Gebker 70,00 Euro
Carsten Peters 35,00 Euro
Manfred Kleimeyer 70,00 Euro
Jan-Philipp Zimmermann 70,00 Euro
Sandra Beer 70,00 Euro
Manfred Zilske 70,00 Euro
Johannes Hennigfeld 35,00 Euro
Philipp Wimber 35,00 Euro
Dr. Christian Kriegeskotte 70,00 Euro

Honorar des Abschlussprüfers

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten das als Aufwand erfasste Honorar des Ab-
schlussprüfers Höhe von 6.000,00 Euro.

Vorgänge von besonderer Bedeutung

Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Schluss des Geschäftsjahrs nicht ergeben.

AirportPark FMO GmbH Anlage 3

Blatt _ 9
Anhang zum 31. Dezember 2023

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisver-
wendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt 1.316.437,23 Euro und soll mit dem Verlustvortrag in Höhe von
3.689.546,44 Euro verrechnet werden.

Greven, 20. März 2024

gez. Christian Holterhues

Anlage 4
Blatt 1

Lagebericht der AirportPark FMO GmbH für das Geschäftsjahr 2023

Grundlage

Die AirportPark FMO GmbH wurde durch die Stadt Greven, die Stadt Münster und den Kreis Steinfurt
im Jahr 2004 gegründet. Die gemeinsamen Planungsziele wurden seinerzeit in einem mehrstufigen
Entwicklungskonzept (Strukturkonzept, städtebauliche Rahmenplanung, Erschließungskonzept, vor-
bereitende und verbindliche Bauleitplanung) erarbeitet. Planerische Grundlage ist der Regionalplan
Münsterland, der für den AirportPark FMO eine Entwicklungsfläche von rund 200 Hektar ausweist.
Diese Ausweisung ist in der augenblicklich gültigen Fassung von 2014 fortgeschrieben worden. Der-
zeitig wird in einem Änderungsverfahren die bestehende Fassung an die aktuellen Rahnmenbedingun-
gen angepasst. Es ist vorgesehen, dass der Regionalrat Münsterland noch in diesem Jahr eine Neu-
auflage beschließt.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 80 „AirportPark FMO“ der Stadt Greven ist im August 2008 verbindliches
Planungsrecht für den I. Realisierungsabschnitt in einer Größenordnung von ca. 48 Hektar geschaf-
fen worden. Mit dem im Jahr 2014 festgesetzten Bebauungsplan „VEP SchuPa II“ in Verbindung mit
der Ansiedlung von Schumacher Packaging vergrößerte sich die planungsrechtlich gesicherte Fläche
um rund 8 Hektar sowie 2018 mit dem Bebauungsplan „VEP Hermes“ mit der Ansiedlung des Hermes
Logistik-Centers um weitere rund 4 Hektar auf insgesamt 60 Hektar.

Im Jahr 2018 wurden die Voraussetzungen für eine weitere Ausbaustufe geschaffen. Insbesondere
vertiefende naturschutzrechtliche Untersuchungen und Maßnahmen bewirkten, dass der Rat der
Stadt Greven den bereits im Oktober 2019 zur Aufstellung gebrachten Bebauungsplan 90.2 „Airport-
Park FMO - östliche Erweiterung“ mit einer Nettobaulandgröße von rund 118.112 m? erst am
26.10.2022 beschließen konnte. Somit sind mittlerweile rund 72 Hektar bebauungsplanmäßig belegt.

Das Ansiedlungskonzept sieht weiterhin die Sondergebietsausweisung auf „Flughafenaffines Ge-
werbe“ vor. Hierunter sind Betriebe und Unternehmen zu verstehen, welche die Flughafeninfrastruk-
tur und Flugangebote nutzen, d. h. Kundenbeziehungen und/oder Warenströme über den Flugbetrieb
unterhalten, also einen sog. „nutzungsstrukturellen Bezug“ zum Flughafen aufweisen. Das Konzept
eines hochwertigen Gewerbe- und Dienstleistungsstandortes soll mit den besonderen Standortvor-
teilen des Flughafens eine überregional ausgerichtete Gewerbeflächennachfrage ansprechen. Der
AirportPark FMO soll hierbei nicht als Konkurrenzstandort für die lokalen Gewerbestandorte in der
Region auftreten, sondern vielmehr eine Ergänzung der vorhandenen Angebote zur Stärkung der
regionalen Wirtschaftskraft darstellen.

Eine wesentliche Geschäftsgrundlage für die Aktivitäten der AirportPark FMO GmbH bildet der zwi-
schen der Stadt Greven und der Gesellschaft im Jahr 2008 geschlossene Erschließungs- und städ-
tebauliche Vertrag, in welchem die Erschließung des Gebietes auf die Gesellschaft übertragen wor-
den ist. Damit hat die AirportPark FMO GmbH die Erstellung der Erschließungsanlagen sowie der
Grün- und Gewässerbereiche im eigenen Namen und auf eigene Rechnung übernommen. Im No-

Anlage 4
Blatt 2

vember 2022 wurden in einem ergänzenden Änderungsvertrag auch die Flächen der östlichen Erwei-
terung vertraglich in dieses Regelwerk eingebunden.

Die Erschließungskosten finden in den Grundstückskaufpreisen Berücksichtigung. Nach Fertigstel-
lung von wesentlichen bzw. zusammenhängenden Teilen werden die Anlagen sukzessive kostenfrei
in das Vermögen der Stadt Greven übertragen. Eine erste Übernahme von Teilen eines Gewässers
und eines Kanalisationsabschnittes für Regen- und Schmutzwasser ist durch die Technischen Be-
triebe Greven bereits erfolgt, weitere Bereiche werden im Zeitablauf folgen.

Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft war im gesamten Jahresverlauf 2023 von einer wirtschaftlichen Stagnation
bei gleichzeitig hohen, wenn auch zuletzt rückläufigen Inflationsraten geprägt. Ursächlich für diese
schwächer als zu Jahresbeginn allgemein erwartete Entwicklung waren vor allem die Nachwirkungen
der massiven Kaufkraftverluste im Zuge der Energiepreiskrise, die den privaten Konsum geschwächt
haben. Hinzu kommen die deutlich geringere Wirtschaftsdynamik der Weltwirtschaft sowie die dämp-
fenden Effekte der geopolitischen Spannungen und Krisen. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungs-
bedingungen durch ansteigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland.
Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020
im Berichtsjahr nicht weiter fort.

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 um 0,3 % niedriger als im Vorjahr.
Dabei verläuft die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen sehr unterschiedlich. Das Pro-
duzierende Gewerbe (ohne Bau) und das Verarbeitende Gewerbe waren im vergangenen Jahr im
Minus. Das Baugewerbe erreichte ein leichtes Plus von 0,2 %. Die meisten Dienstleistungsbereiche
konnten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten ausweiten und waren damit eine Stütze der Wirtschaftsent-
wicklung. Die privaten und staatlichen Konsumausgaben nahmen dagegen um 0,8 % ab. Es waren
vor allem die Bereiche betroffen, in denen die Preise im Jahresverlauf auf dem hohen Niveau des
Vorjahres verharrten oder noch weiter anstiegen. In Ausrüstungen — das sind vor allem Investitionen
in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge — wurde dagegen mit 3,0 % deutlich mehr investiert als im Vor-
jahr.

Die Wirtschaftsleistung wurde in 2023 von durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeits-
ort in Deutschland erbracht. Das waren 0,7 % mehr als im Jahr zuvor und so viele wie noch nie in
Deutschland. Die Beschäftigung nahm im Vorjahr unter anderem durch die Zuwanderung ausländi-
scher Arbeitskräfte zu. Hinzu kam eine steigende Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung.
Diese positiven Effekte überwogen die dämpfenden Auswirkungen des demographischen Wandels.

Auch die Geschäftigkeit der AirportPark FMO GmbH wurde von den skizzierten Geschehnissen kon-
kret betroffen. In zwei Fällen wurden die Grundstückskaufverträge endverhandelt, aber die Vertrags-
abschlüsse erfolgten aufgrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen im Berichtsjahr nicht mehr.
Zudem haben Investoren mögliche Besichtigungs- und Verhandlungstermine verschoben oder zu-
nächst zurückgestellt.

Anlage 4
Blatt 3

Vermarktung

Am 03.11.2022, d.h. zeitnah nach dem Inkrafttreten des neuen Bebauungsplanes für das östliche
Erweiterungsgebiet, erfolgte die Beurkundung des Kaufvertrages mit dem Unternehmen LogPlaza
Greven 1 GmbH, einer Projektgesellschaft der Alcaro Invest GmbH, Rösrath, für ein Grundstück von
51.486 m?. Das Unternehmen ist deutschlandweit als Investor und Projektentwickler mit dem Schwer-
punkt Büro- und Logistikimmobilien tätig.

Mit ersten Teilbaugenehmigungen für Erdarbeiten ist das Projekt noch Ende 2022 in Bau gegangen.
Das Areal wurde im Berichtsjahr mit zwei Logistikhallen mit jeweils rund 10.500 m? Fläche sowie zwei
Büroeinheiten von jeweils 1.350 m? Fläche bebaut. Da bei Vertragsabschluss noch nicht alle Zah-
lungsvoraussetzungen gegeben waren, erfolgte die Kaufpreiszahlung vertragsgemäß im Februar
2023.

Hauptmieter der Immobilie ist der weltweit operierende Distributor Ceva Logistics AG mit Hauptsitz in
Zug/Schweiz und Deutschlandsitz in Frankfurt am Main. Das Unternehmen hat hohe eigene Investi-
tionen in die Logistikinfrastruktur vorgenommen. Die Gesellschaft ist eines der größten Anbieter für
Fulfillment-Dienstleistungen und beschäftigt derzeit mehr als 400 Mitarbeiter“innen nur in Münster
(ehemals Ingram). Durch die Ansiedlung im AirportPark und durch die Nähe zum Flughafen soll die
Erreichbarkeit der eigenen Distributionszentren verbessert und dem Kundenstamm durch den zusätz-
lichen Service mit Luftfracht der Zugang zu diesen Märkten erleichtert werden. Zusammen mit der
Firma Farmsaat aus Everswinkel sind bereits 80 % der zur Verfügung stehenden Fläche belegt.

Im März 2023 wurde der Grundstückskaufvertrag mit der Firma Hagleitner Hygiene Deutschland
GmbH, mit Stammsitz in Zell am See in Österreich, über ein 5.097 m? großes Grundstück an der Ecke
August-Euler-/ Otto-Lilienthal-Straße geschlossen. Das Unternehmen ist bereits seit Mitte 2020 Mie-
ter in den Räumlichkeiten der Firma DreamTec im AirportPark und hat nunmehr dieses Grundstück
für die Bebauung mit eigenen Hallen- und Büroflächen erworben. Der Komplex soll nach dem „Hag-
leitner-Bau-/Designkonzept“ entstehen. Hierbei werden der zweigeschossige Bürotrakt mit rund
720 m? Nutzfläche und die Halle mit rd. 800 m? Nutzfläche im ca. 100-Grad-Winkel- konzipiert. Das
Unternehmen plant einen Baustart in etwa 2-3 Jahren.

Im November 2022 erwarb die DTON GmbH, Ibbenbüren, das letzte noch verfügbare Grundstück im
I. Realisierungsabschnitt von 11.965 m? Größe für den Bau eines Büro- und Gewerbehallenkomple-
xes zur langfristigen Vermietung an die Firma T + H Transporte GmbH, Emsdetten. Im Bauantrags-
verfahren wurde für die beabsichtigte Nutzung jedoch keine Baugenehmigung erteilt. Der gültige Be-
bauungsplan lässt nur „in Ausnahmefällen eine untergeordnete logistische Nutzung“ zu. Die betrieb-
lichen Abläufe bei dem Unternehmen T + H wurden aber nicht als untergeordnet eingestuft. Vor die-
sem Hintergrund wurde der Firma DTON GmbH auf der Grundlage eines Rückabwicklungsvertrages
der Kaufpreis im September 2023 zurückgezahlt.

Seitens des Investors wird weiterhin angestrebt, das Vorhaben im AirportPark FMO zu realisieren.
Als nunmehr geeignet hat sich eine Fläche von 17.309 m? im östlichen Erweiterungsgebiet gegenüber
von Hermes herausgestellt. Eine entsprechende Bauvoranfrage wurde positiv beschieden. Der Ab-
schluss eines Grundstückskaufvertrages wird im ersten Halbjahr 2024 erwartet.

Anlage 4
Blatt 4

Im Juni 2022 erwarb die Schwärzel Immobilien GmbH, vertreten durch den Sprecher der Geschäfts-
führung (CEO) der Wilken GmbH, Herrn Dominik Schwärzel, ein 6.152 m? großes Grundstück an der
Elly-Beinhorn-Straße zur Errichtung eines attraktiven IT-Campus für den Standort Greven der Ulmer
Wilken Group. Die Unternehmensgruppe wird seit 1977 aus vom Stammsitz in Ulm inhabergeführt;
auch der Standort Greven wurde im gleichen Jahr gegründet. Zurzeit arbeiten rund 600 Beschäftigte
an sechs Standorten, davon rund 140 in Greven in einem angemieteten Bürogebäude am Hansaring.
Das Gebäude genügt nicht mehr den Ansprüchen, ist renovierungsbedürftig und für das beabsichtigte
Wachstum auf bis zu 200 Beschäftigte zu klein. Die unmittelbare Nähe zu Flughafen war ausschlag-
gebend dafür, dass am Standort Greven ein Center für Tagungen und Schulungen der Gesamtgruppe
integriert werden soll.

Nach mehreren Plananpassungen wurde im August 2023 mit dem Neubau begonnen. Entstehen
werden zwei jeweils 2-geschossige und miteinander verbundene Büroflügel mit einer Bruttogeschoß-
fläche von insgesamt rund 3.100 m?. Das Vorhaben soll bis zu 200 moderne Arbeitsplätze flexibel
unterbringen. Es ist beabsichtigt, die geplante energetische Nachhaltigkeit u.a. durch umfangreiche
Photovoltaik auf beiden Dächern zu gewährleisten. Das Bauvorhaben wurde Mitte des Berichtsjahres
begonnen.

Infrastruktur

Schwerpunkt der Infrastrukturmaßnahmen war im abgelaufenen Wirtschaftsjahr die Verlängerung der
Otto-Lilienthal-Straße im östlichen Erweiterungsgebiet mit Kosten von rund 1,3 Mio. €. An die Stadt-
werke Greven wurde ein Baukostenzuschuss zur stromseitigen Erschließung des Gebietes von
510,4 T€ gezahlt. Der Ausgleich zum Naturschutz belief sich vertragsgemäß auf 250,0 T€. Die Kosten
für Straßenbeleuchtung, Planungsleistungen und verschiedenen Einzelmaßnahmen betrugen
229,8 T€. Insgesamt hat die Gesellschaft im Berichtsjahr Investitionskosten in Höhe von rund 2,3
Mio. € getätigt.

Im I. und Il. Realisierungsabschnitt sind die wesentlichen Baumaßnahmen inzwischen durchgeführt.
Lediglich der Endausbau der August-Euler-Straße von der Parkhaus-Einfahrt des FMO aus bis zum
Anschluss an die Otto-Lilienthal-Straße steht noch aus. Der Investitionsplan beinhaltet neben dieser
Straßenbaumaßnahme Positionen für Hausanschlüsse und Zufahrten, Zahlungen an die Natur-
schutzstiftung sowie eine Zahlung an die Stadt Greven in Bezug auf die Endabrechnung der Gesamt-
kosten der Erschließungsmaßnahmen. Für diese Positionen sind für den Planungszeitraum 2024 —
2028 Investitionskosten in Höhe von rund 2,0 Mio. € im Ansatz enthalten.

Insgesamt hat die AirportPark FMO GmbH bis Ende 2023 für den Grunderwerb, für Planungs- und
Erschließungsmaßnahmen, für die Kostenbeteiligung an der Airportallee sowie für Ausgleichsmaß-
nahmen des Naturschutzes rund 19,9 Mio. € investiert. Demgegenüber hat die Gesellschaft bis Ende
2023 rund 25,9 Mio. € aus Grundstücksverkäufen vereinnahmen können und damit das Volumen der
bisherigen investiven Maßnahmen bereits übertroffen.

Anlage 4
Blatt 5

Erweiterung des AirportPark FMO

Die Flächen des I. und Il. Realisierungsabschnitts sind inzwischen zu mehr als 85 % verkauft worden.
Die aktuellen konkreten Gespräche und weitere Interessensbekundungen von potenziellen Nachfra-
gern lassen erwarten, dass auch die noch verfügbaren 5 Areale in absehbarer Zeit vermarket werden.
Insofern ist es für eine positive Entwicklung des Gewerbegebietes sinnvoll und notwendig, zeitnah
weitere neue Entwicklungsgrundstücke in die konkrete Planung zu überführen. Ansonsten besteht
die Gefahr, dass der AirportPark FMO GmbH zwischenzeitlich keine Grundstücke mehr zur Vermark-
tung und damit auch keine weiteren Einnahmen aus Grundstücksverkäufen zur Verfügung stehen
könnten.

Für eine Erweiterung des AirportPark FMO sind südlich an das heutige Plangebiet angrenzende bzw.
beiderseits der Airportallee Richtung Autobahn A 1 liegende Flächen in einer Größenordnung von
rund 30 Hektar als geeignet identifiziert worden. Alle Grundstücke werden landwirtschaftlich genutzt.
Ein wesentlicher Teil der Grundstücke befindet sich noch im Flurbereinigungsverfahren bei der Be-
zirksregierung Münster. Der Landwirt ist bereit zu verkaufen bzw. seine Flächen zu tauschen, sofern
die Ersatzflächen für seinen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb einen entsprechenden Wertaus-
gleich darstellen. Eine zielorientierte Lösung wird von allen Beteiligten so schnell wie möglich ange-
strebt. Für das vorgesehene Erweiterungsgebiet kann die erforderliche Erschließung mit Straße und
Kanalisation aus in westlicher und östlicher Richtung angelegt werden.

Der Bebauungsplan für den weiteren Bauabschnitt sollte aus Sicht der Verantwortlichen auf der
Grundlage des Bebauungsplans 90.2 (östliche Erweiterung) fortgeschrieben werden. Dies ermöglicht
ein flexibles Agieren auf heutige und auch zukünftige Nachfragen, wie z.B. E-Commerce, Logistik,
Dienstleistung und Verarbeitendes Gewerbe als auch technologieorientierte Unternehmen in den Be-
reichen Künstlicher Intelligenz, Batterie- und Wasserstoff. Als übergeordnetes Ziel der Vermarktung
sollte weiterhin gelten, dass nur solche Unternehmen angesiedelt werden, die einen räumlichen und
nutzungsstrukturellen Bezug zum Flughafen haben. Im konkreten Einzelfall sollte es aber auch mög-
lich sein, dass sich wachstumsstarke Unternehmen aus dem Münsterland hier niederlassen können,
wenn sie alternativ keine Expansionsmöglichkeiten haben und ansonsten die Region verlassen wür-
den.

Erste substanzielle Ergebnisse werden im laufenden Jahr erwartet. Neben der noch ungewissen zeit-
lichen Umsetzung sind auch die monetären Ausmaße derzeitig noch schwer abschätzbar. Auf der
Basis eines überschlägigen Kostenrahmens bezüglich der erforderlichen Grundstücksankäufe sowie
den notwendigen Planungs- und Erschließungsmaßnahmen sind im Wirtschaftsplan für die nächsten
Jahre zunächst protektiv rund 11,2 Mio. € eingestellt worden.

Jahresergebnis und Liquidität

Im Berichtsjahr 2023 konnte die AirportPark FMO GmbH Erträge aus Grundstücksverkäufen in Höhe
von 5.460,3 T€ vereinnahmen. In der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich hieraus unter Berück-
sichtigung der Bestandsveränderungen bei den Grundstücken ein Überschuss von rund 2,9 Mio. €.

Anlage 4
Blatt 6

Belastende Elemente im Jahresabschluss sind neben der Rückabwicklung des Grundstücks i.S.
DTON auch eine Teilwertabschreibung auf Flächen, die im Zeitablauf kostenfrei an die Stadt Greven
zu übertragen sind, in Höhe von 378,9 T€. Die für den Geschäftsbetrieb notwendigen Ausgaben be-
trugen im abgelaufenen Kalenderjahr 730,1 T€ (ohne Steuern) und entsprechen den Erwartungen im
seinerzeitigen Wirtschaftsplan.

Im Gesamtergebnis ist zu konstatieren, dass die AirportPark FMO GmbH für das Wirtschaftsjahr 2023
einen Jahresüberschuss von 1.316,2 T€ ausweisen kann. Dies ist unter Berücksichtigung der darge-
stellten Sonderfaktoren ein höchst zufriedenstellendes Ergebnis. Auch für die Wirtschaftsjahre 2024
und 2025 erwartet die Gesellschaft wieder substanzielle Erlöse aus Grundstücksverkäufen. Unter
dieser Voraussetzung wird für das laufende Wirtschaftsjahr ein signifikanter Jahresüberschuss von
rund 2,7 Mio. € erwartet.

Der Gesellschaftsvertrag der AirportPark FMO GmbH sieht vor, dass Aufwendungen der Gesell-
schaft, soweit sie nicht aus den Erträgen gedeckt werden können, bis zu einer Höhe von 100,0 T€ je
Gesellschafter und Geschäftsjahr von den Gesellschaftern zu übernehmen sind. Aufgrund des Jah-
resüberschusses in 2022 erfolgte im Berichtsjahr keine Zuführung durch die Gesellschafter in die
Kapitalrücklage. Es ist zu erwarten, dass die AirportPark FMO GmbH auch in den Jahren 2024 - 2028
keine Zuzahlungen durch die Gesellschafter benötigt.

Unter Einbeziehung des Jahresüberschusses im Berichtsjahr 2023 von 1.316,2 T€, des Stammkapi-
tals von 300,0 T€ und der Kapitalrücklage von 6,3 Mio. € sowie des Verlustvortrages von
3.689,5 Mio. € hat sich das Eigenkapital der Gesellschaft bis Ende 2023 auf 4.226,7 T€ erhöht. Dies
entspricht einer soliden wirtschaftlichen Eigenkapitalquote von 55,8 %. Vergleichsweise betrug der
Durchschnittswert der Eigenkapitalquote aller mittelständischen Unternehmen in Deutschland Ende
2021 lediglich 31,4 %. Die voraussichtlichen Gewinne im laufenden und im kommenden Jahr sowie
aufgrund der perspektivischen Verkäufe aus dem Ill. Realisierungsabschnitt in 2027 und 2028 würden
dazu führen, dass der bestehende Verlustvortrag abgebaut werden könnte.

Die drei Gesellschafter haben der GmbH im Jahr 2008 jeweils ein Gesellschafterdarlehen über
1.294,1 TE mit einer 10-jährigen Zinsfestschreibung gewährt, welche im Jahr 2018 ausgelaufen ist.
Die neue Anschlussfinanzierung ist zu einem Festzins in Höhe von 2,5 % mit einer Laufzeit bis zum
31.07.2028 vereinbart worden. Für die weitere Tilgung der Gesellschafterdarlehen ist im Wirtschafts-
plan 2024 bis 2028 wie in den Vorjahren ein Betrag von 102,0 T€ pro Jahr eingestellt worden. Die
Darlehen valutieren zum 31.12.2023 noch mit insgesamt 2.862,4 T€.

Die Planwerte für die Verkaufserlöse im aktuellen Wirtschaftsplan gehen von der Erwartung aus, dass
in diesem Zeitraum — mit Ausnahme des Kalenderjahres 2026 — weiterhin konstant größere Grund-
stücksverkäufe erfolgen können. Dies bedeutet jedoch auch, dass in einem absehbaren Zeitraum ein
neues Erweiterungsgebiet in den Unternehmensbestand überführt und zur Vermarktungsreife ge-
bracht werden muss. In diesem Zusammenhang ist grundsätzlich bezüglich der Risiken für die Ge-
sellschaft darauf hinzuweisen, dass Grundstücke nicht in dem geplanten Zeitfenster und Umfang ver-
marktet werden können. Mit Blick auf den Planungshorizont bis Ende 2028 ist dessen ungeachtet aus
heutiger Sicht zu konstatieren, dass die Liquidität der Gesellschaft auf der Grundlage der Plandaten
der Gesellschaft und der Möglichkeit der variablen Inanspruchnahme der Kreditlinie im Rahmen des
bestehenden Konsortialkreditverhältnisses ausreichend gegeben sein wird.

Anlage 4
Blatt 7

Das Vermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen mit einem Betrag von 5.249,9 T€ aus dem
Wert der noch verfügbaren und vermarktbaren Grundstücke. Die Kapitalstruktur besteht vornehmlich
aus Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen sowie langfristigen Bankverbindlichkeiten. Letztere sind
durch Bürgschaften der Gesellschafter abgesichert.

Ausblick

Nachdem die deutsche Volkswirtschaft im abgelaufenen Jahr um 0,3 % geschrumpft ist, sind auch
für 2024 angesichts der geopolitischen Unsicherheiten sowie einer sich abkühlenden Weltwirtschaft
keine nennenswerten Wachstumsimpulse zu erwarten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu
Sondervermögen und Bundeshaushalt sorgt für innenpolitische Unsicherheit und dürfte sich negativ
auf die Investitionsneigung der Unternehmen auswirken. Insbesondere die Bauwirtschaft steht durch
gestiegene Materialkosten und Zinsen, hohe Auflagen sowie dem Fachkräftemangel und in der Folge
sinkender Nachfrage unter besonderem Druck. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist deutlich
angestiegen. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen muss erwartet werden,
dass sich die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen auch in den kommenden Monaten weiter erhö-
hen wird. Auch der lange robuste Arbeitsmarkt zeigt erste Anzeichen einer Abkühlung. So ist die Zahl
der offenen Stellen bereits deutlich zurückgegangen, während sich die Zahl der Arbeitslosen erhöhte.
Dieser Trend betrifft alle Betriebsgrößen. Dennoch ist der Arbeitskräftemangel ein zentraler Belas-
tungsfaktor für den Arbeitsmarkt.

Ein Lichtblick ist die rückläufige Inflation sowohl bei Erzeugern als auch Verbrauchern. Diese dürfte
sich in 2024 weiter normalisieren und der Notenbank den nötigen Spielraum für behutsame Zinssen-
kungen im Jahresverlauf geben. Auch erfahren die Unternehmen erste Entlastungen durch leicht zu-
rückgehende Erzeugerpreise sowie durch eine Verbesserung der Lieferketten eine Behebung der
Produktionsengpässe. Pluspunkte weist die deutsche Wirtschaft aber weiterhin in ihrer Ausgestaltung
aus. Eine solide Struktur mit innovativen Mittelständlern und Hidden Champions sowie eine gute F&E-
Infrastruktur durch Vernetzung von Forschungseinrichtungen und Unternehmen bilden weiterhin ein
starkes Rückgrat. Dies lässt erhoffen, dass trotz der zahlreichen erschwerenden Einflussfaktoren, im
II Halbjahr 2024 wieder ein moderater Aufschwung erkennbar wird. Für 2025 erwarten verschiedene
Experten dann wieder einen bescheidenen Anstieg des Bruttoinlandsproduktes.

Bei der Vermarktung des AirportPark FMO kommen die besonderen Standortvorzüge vermehrt zum
Tragen. So hat sich der Gewerbepark in den letzten Jahren zu einem Premiumstandort für das ge-
samte Münsterland und die angrenzenden Regionen entwickelt. Die direkte Lage vor dem Flughafen
Münster/Osnabrück, die sonstigen sehr guten Verkehrsbedingungen, das nachhaltige Konzept mit
großzügigen Grünbereichen und Wasserläufen sowie die zahlreichen Mehrwerte bezüglich der nach-
haltigen Infrastruktur bieten beste Voraussetzungen für die angesiedelten Unternehmen und deren
Wachstumschancen.

Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die münsterländischen Kommunen vermehrt von Flächeneng-
pässen betroffen sind. Viele Umlandgemeinden müssen schon jetzt Gewerbeflächenanfragen von
außerhalb ablehnen, um zumindest den bereits angesiedelten Unternehmen bzw. lokalen Neugrün-
dungen noch Grundstücke anbieten zu können. Der AirportPark FMO stellt dagegen unter Einbezie-
hung seiner Wachstumsmöglichkeiten als einer der wenigen Gewerbestandorte in der Region ein

Anlage 4
Blatt _ 8

attraktives Entwicklungsgebiet mit weiterhin großen Flächenpotenzialen dar. Vor diesem Hintergrund
ist die Ansiedlungspolitik der AirportPark FMO GmbH darauf ausgerichtet, insbesondere technologie-
orientierte Marktführer aus dem Inland und aus dem Ausland auf die vielfältigen Möglichkeiten des
Standortes verstärkt aufmerksam zu machen. In diesem Sinne versteht sich die AirportPark FMO
GmbH als Innovationstreiber und Türöffner für eine nachhaltige Gewerbeflächenentwicklung. Das
vorhandene Netzwerk bildet hierfür gute Voraussetzungen.

Die direkte Nachbarschaft zum FMO Flughafen Münster/Osnabrück stellt eine enge Verzahnung der
Entwicklung beider Unternehmen dar. Der FMO verzeichnete in 2023 ein Passagierplus von 19 %
und beförderte knapp 992.000 Fluggäste. Erstmals weist der Flughafen seit 2011 wieder ein positives
Betriebsergebnis aus. Der Sommerflugplan 2024 zeichnet sich durch ein verstärktes Flugangebot
aus, viele Ziele werden deutlich aufgestockt bzw. neu in das Programm aufgenommen. Im Geschäfts-
verkehr erreichen die Fluggäste über Frankfurt und München schnell und unkompliziert nahezu alle
Ziele weltweit. Dementsprechend sieht die Geschäftsführung des FMO eine gute Grundlage für weiter
steigende Fluggastzahlen. Breite Unterstützung erfährt der Flughafen zudem bei seinem ehrgeizigen
Ziel, bis zum Jahr 2030 komplett klimaneutral zu arbeiten. So wird zum Beispiel bereits seit 2020 der
gesamte Ökostrom aus regenerativen Quellen, d.h. aus Wasserkraft, Wind- und Solaranlagen, bezo-
gen. Ein international besetzter Innovationsverbund erarbeitet Schritt für Schritt Handlungshilfen für
den notwendigen Technologiewandel mit der Zielsetzung für ein emissionsfreies Fliegen. Die Airport-
Park FMO GmbH unterstützt diese Überlegungen explizit und sieht in der Ansiedlung entsprechender
Unternehmen einen besonderen Anreiz.

Zusammengefasst ist die Erwartungshaltung der Geschäftsführung der AirportPark FMO GmbH
durchaus zuversichtlich.

Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Abschluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

Greven, den 20.03.2024

gez. Christian Holterhues
Geschäftsführer

Beschlussvorlage

4044 Zeichen

V/0318/2024 
V/0318/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Jahresabschluss 2023 der AirportPark FMO GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der AirportPark FMO GmbH wird 
ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: 
 
a) Dem Jahresabschluss der AirportPark FMO GmbH, abschließend 
 
 in der Bilanz zum 31. Dezember 2023 bei Aktiva und Passiva mit 7.570.049,77 € 
 
 sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung für das 
 Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Jahresüberschuss von 1.316.245,34 € 
 
 ist von der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein uneingeschränkter Bestäti-
gungsvermerk erteilt worden; er wird entsprechend festgestellt. 
 
b) Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. 
 
Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.316.245,34 € wird mit dem Verlustvortrag von 3.689.546,44 € 
auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine. 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist – wie auch die Stadt Greven und der Kreis Steinfurt – zu einem Drittel 
(100.000 €) am Stammkapital der 2004 gegründeten AirportPark FMO GmbH beteiligt. Wesentlicher 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
29.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Dr. Köhrmann 
Telefon: 492-2007 
Koehrmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0318/2024 
Gegenstand des Unternehmens ist die Vorbereitung, Erreichung und Umse tzung aller planerischen 
Voraussetzungen für das regionale Gewerbegebiet am Flughafen Münster/Osnabrück sowie die Ent-
wicklung, Erschließung und Vermarktung dieses Gewerbegebietes zur Stärkung der regionalen Wirt-
schaftskraft. Gemäß § 11 Abs. 1 Buchstaben c)  und e) des Gesellschaftsvertrages der AirportPark 
FMO GmbH ist die Gesellschafterversammlung insbesondere zuständig für die Beschlussfassung 
über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses sowie die Entlas-
tung des Aufsichtsrates.  
 
Die AirportPark FMO GmbH hat im Berichtsjahr insgesamt Umsatzerlöse in Höhe von 5.465  T€ er-
zielt, die im Wesentlichen aus Grundstücksverkäufen resultieren. Der  Vorjahreswert in Höhe von 
2.074 T€ konnte somit deutlich gesteigert werden. Insgesamt weist der Jahresabschluss einen Über-
schuss in Höhe von 1.316 T€ aus (Vorjahr: 320 T€). Die Bilanzsumme beläuft sich auf 7.570 T€. Das 
Vorratsvermögen liegt bei 5.250 T€. Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 4.227 T€, die lang-
fristigen Verbindlichkeiten 2.916 T€. 
 
Ausführliche Informationen zum Geschäftsjahr 2023 sind der Bilanz, der Gewinn - und Verlustrech-
nung, dem Anhang sowie dem Lagebericht der AirportPark FMO GmbH zu entnehmen (vgl. Anlage 
1). Der Jahresabschluss wurde von der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit 
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. In den Gremien der Gesellschaft wurden 
die obigen Beschlüsse bereits am 23.05.2024 gefasst. Das Votum der Vertretung der Stadt Münster 
in der Gesellschafterversammlung stand dabei unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Ermächti-
gung durch den Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft. 
 
Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss 
 
Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmei-
er + Partner GmbH, Münster haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendun-
gen gegen diesen oder zusätzliche Hinweise zu diesem ergeben. Unter Berücksichtigung des vorge-
legten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Prüfungsberichtes er-
scheint der Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der AirportPark FMO GmbH zum Bilanzstichtag. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht 2023

Beratungsverlauf (1)

18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hansaring

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0318/2024
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2024
Erstellt
06.05.2024 16:16