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V/0423/2026

KonvOY GmbH: Jahresabschluss 2025; Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2026

Vorlagen 23.07.2026

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Anlage 1_Jahresabschluss und Lagebericht 2025

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage 1_Jahresabschluss und Lagebericht 2025

59911 Zeichen

KonvOY GmbH, Münster
Bilanz zum 31. Dezember 2025
AKTIVA
31.12.2025
€
31.12.2024
€
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 133.605,00 161.840,00
II. Finanzanlagen
Beteiligungen 1.224,32 1.224,32
134.829,32 163.064,32
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 8.156.826,09 12.904.946,81
2. Grundstücksbestand 89.110.931,85 98.006.092,61
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 2.847.557,30 2.743.122,70
100.115.315,24 113.654.162,12
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.704.076,90 225.000,00
2. Sonstige Vermögensgegenstände 307.354,78 71.107,73
12.011.431,68 296.107,73
112.126.746,92 113.950.269,85
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 8.586.157,19 5.561.465,01
120.847.733,43 119.674.799,18
PASSIVA
31.12.2025
€
31.12.2024
€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
II. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -6.061.465,01 -10.541.495,41
III. Jahresfehlbetrag/-überschuss -3.024.692,18 4.480.030,40
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 8.586.157,19 5.561.465,01
0,00 0,00
B. Sonderposten für Zuwendungen 614.227,36 737.072,83
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 489.600,95 489.600,95
2. Sonstige Rückstellungen 14.706.640,87 12.845.569,11
15.196.241,82 13.335.170,06
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 55,34 46,77
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 14.558.544,59 13.968.544,59
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 362.759,06 1.191.627,99
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 731,76 43.850,83
5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 89.726.269,96 81.743.768,70
6. Sonstige Verbindlichkeiten 383.589,03 8.649.402,90
- davon aus Steuern: € 309.535,82 (i.Vj.: € 1.487.074,62)
105.031.949,74 105.597.241,78
E. Rechnungsabgrenzungsposten 5.314,51 5.314,51
120.847.733,43 119.674.799,18

KonvOY GmbH, Münster
Gewinn- und Verlustrechnung 2025
2025
€
2024
€
1. Umsatzerlöse 22.365.749,79 2.053.217,20
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an
fertigen und unfertigen Erzeugnissen -5.371.692,76 20.793.565,31
3. Gesamtleistung 16.994.057,03 22.846.782,51
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.784.273,60 406.467,15
5. Materialaufwand -12.812.428,56 -5.769.531,83
6. Rohergebnis 5.965.902,07 17.483.717,83
7. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -322.655,34 -430.099,25
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung -199.687,36 -218.695,65
-522.342,70 -648.794,90
8. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen -28.708,14 -37.949,55
b) Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens, soweit diese die in der
Kapitalgesellschaft üblichen
Abschreibungen überschreiten -5.365.661,73 -6.680,59
-5.394.369,87 -44.630,14
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.642.205,24 -8.702.608,82
10. Betriebsergebnis -1.593.015,74 8.087.683,97
11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 845.557,37 0,00
- davon Erträge aus der Abzinsung von
Rückstellungen: € 845.557,37 (i.Vj. € 0,00)
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.182.271,28 -2.986.948,21
- davon an verbundene Unternehmen: € 531.360,07
(i.Vj. € 1.830.473,53)
13. Finanzergebnis -336.713,91 -2.986.948,21
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 -489.600,95
15. Ergebnis nach Steuern -1.929.729,65 4.611.134,81
16. Sonstige Steuern -1.094.962,53 -131.104,41
17. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -3.024.692,18 4.480.030,40
18. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -6.061.465,01 -10.541.495,41
19. Bilanzverlust -9.086.157,19 -6.061.465,01

ANHANG KONVOY GMBH 
ZUM JAHRESABSCHLUSS PER 31.12.2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Inhalt 
1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss.................................................................................. 2 
2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden..................................................................................... 2 
3 Erläuterungen zur Bilanz ............................................................................................................... 3 
4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ......................................................................... 5 
5 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen .................................................... 5 
6 Sonstige Angaben ......................................................................................................................... 6 
6.1 Zusammensetzung der Organe ................................................................................................ 6 
6.2 Vergütung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates ........................................................ 8 
6.3 Arbeitnehmer ............................................................................................................................ 8 
6.4 Altersversorgung ...................................................................................................................... 8 
6.5 Honorar des Abschlussprüfers ................................................................................................. 8 
6.6 Konzernzugehörigkeit ............................................................................................................... 9 
6.7 Vorschlag zur Ergebnisverwendung ......................................................................................... 9

1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss  
Die KonvOY GmbH mit Sitz in Münster ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der 
Nummer HRB 16654 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der 
Wohnraumversorgung in Münster durch Entwicklung der Konversionsflächen der Grundstücksareale der 
ehemaligen York- und Oxford-Kaserne. 
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Aufstellung des 
Jahresabschlusses erfolgt unter Beachtung des § 108 Abs. 1 Ziffer 8 der Gemeindeordnung und 
aufgrund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag nach den für große Kapitalgesellschaften 
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Die 
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. 
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den §§ 266 bzw. 275 HGB gegliedert. 
Sofern erforderlich, wurden die Postenbezeichnungen dem Geschäftszweck der Gesellschaft 
angepasst. 
2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte trotz des ausgewiesenen nicht durch Eigenkapital 
gedeckten Fehlbetrages von 8.586 TEUR (Vj.: 5.561 TEUR) unter Zugrundelegung der Fortführung der 
Unternehmenstätigkeit, da der Wirtschaftsplan der Gesellschaft eine entsprechend positive 
Unternehmensprognose ausweist. 
Die Gesellschaft weist entsprechend § 42 Abs. 3 GmbHG Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber 
ihrer Gesellschafterin als separate Bilanzpositionen aus. 
Der Ansatz des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die bezüglich 
der abnutzbaren Sachanlagen um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert werden. Dabei 
richten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Gegenstände 
des Sachanlagevermögens, deren Anschaffungskosten 800,00 € nicht übersteigen (geringwertige 
Wirtschaftsgüter), werden aus Vereinfachungsgründen im Zugangsjahr voll abgeschrieben. 
Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet. 
Die durch die Gesellschaft erworbenen und zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude werden 
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips gemäß 
§ 253 Abs. 4 HGB im Umlaufvermögen bilanziert, da sie die Voraussetzungen des § 247 Abs. 2 HGB 
nicht erfüllen. Bauvorbereitungskosten für diese Grundstücke werden zu Anschaffungs- bzw. 
Herstellungskosten bewertet und zusammen mit den Anschaffungskosten für die Grundstücke und 
Gebäude bilanziert. Von dem Wahlrecht der Einbeziehung der Fremdkapitalzinsen wird gem. § 255 Abs. 
3 HGB Gebrauch gemacht. 
 
Bewertung des Grundstücksbestandes und der unfertigen Leistungen: 
Der Grundstücksbestand wird mit den durchschnittlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 
Bilanzstichtag angesetzt. 
Die Bewertung der unfertigen Leistungen (Erschließung fremder Grundstücke) und des 
Grundstücksbestandes (Erschließung eigener Grundstücke) erfolgt unter Einbezug angemessener Teile 
der Verwaltungsgemeinkosten sowie der vollständigen Aktivierung der Fremdkapitalzinsen. Auf die 
Aktivierung von Verzugszinsen wird verzichtet. 
Die Bilanzierung der unfertigen Leistungen erfolgt ohne Vorsteuer. 
Im aktuellen Geschäftsjahr erfolgte eine Abwertung der unfertigen Leistungen in Höhe von 5,3 Mio. €. 
Dies ist aufgrund der zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung nicht gesicherten vollumfänglichen 
Durchsetzbarkeit von Erlösen im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Vorsichtsprinzip) notwendig.

Zum Verkauf bestimmte Gebäude: 
Im Eigentum der Gesellschaft befinden sich zwei Gebäude, die mit dem Zweck der Weiterveräußerung 
erworben bzw. hergestellt wurden. Sie werden als unfertige Erzeugnisse und Waren im 
Umlaufvermögen ausgewiesen.  
Das Gebäude „Infopoint“ wird mit den Herstellungskosten des Gebäudes in der Position ‚fertige 
Erzeugnisse und Waren‘ im Umlaufvermögen ausgewiesen. 
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Nicht oder nicht 
vollständig werthaltige Forderungen werden ggf. wertberichtigt. 
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nominalwert bilanziert. 
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages 
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Hierbei werden zukünftige 
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem 
Jahr werden abgezinst. Als Abzinsungsfaktor wurde, der von der Deutschen Bundesbank auf den 
Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,94 % 
angesetzt. 
 
Rückstellung für ausstehende Erschließungsverpflichtungen: 
Die KonvOY GmbH hat gegenüber den Grundstückskäufern die Verpflichtung, die Grundstücke 
vollständig zu erschließen. Die mit dieser Verpflichtung verbundenen Aufwendungen werden bilanziell 
als Rückstellung für ausstehende Erschließungskosten in Höhe der noch anfallenden 
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Kostensteigerungen berücksichtigt. 
Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. 
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die 
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge 
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. 
 
Umsatzrealisation: 
Die Tätigkeit der KonvOY GmbH umfasst insbesondere die Baureifmachung, Erschließung und Verkauf 
von eigenen Grundstücken sowie die Baureifmachung und Erschließung von fremden Grundstücken 
(insbesondere Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH). 
Die Bilanzierung erfolgt nach dem handelsrechtlichen Realisationsprinzip. Die Verkaufserlöse werden 
mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums realisiert. Die Umsatzrealisation für die Erlöse aus 
Kostenerstattungen erfolgt entsprechend des Vertrages erst nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen 
(„Completed-Contract“-Methode). Die erhaltenen Anzahlungen aus Kostenerstattungen, werden ohne 
Umsatzsteuer bilanziert. 
 
3 Erläuterungen zur Bilanz 
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als 
einem Jahr. 
In den Forderungen ist erstmalig eine Erstattung der Mehrkosten durch die BImA berücksichtigt worden. 
Die Buchung erfolgte im ersten Schritt in voller Höhe und wurde anschließend auf den von der BImA im 
Schreiben vom April 2026 zugesicherte Zahlung in Höhe von 1.624 TEUR reduziert. Dies ist notwendig, 
da die Einbuchung der Forderung eine Reduktion der Anschaffungskosten der Grundstücksflächen zur 
Folge hat.

Das Stammkapital ist voll eingezahlt. 
Der Betrag der sonstigen Rückstellungen setzt sich wie folgt zusammen: 
 2025 
TEUR 
2024 
TEUR 
Ausstehende Erschließungskosten  14.347 12.394 
Rückstellungen ausstehende Rechnungen  142 277 
Rückstellung für Gewährleistung 138 0 
Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses  62 111 
Rückstellungen für Personal (Urlaub, 
Überstunden)  
15 24 
Aufbewahrung 3 0 
Ausstehende Betriebskostenabrechnungen  0 41 
 
Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ergibt sich unmittelbar aus dem als Anlage beigefügten 
Verbindlichkeitenspiegel. 
Unter den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden vereinnahmte Zahlungseingänge aus 
Kostenerstattungen ausgewiesen, die von einem verbundenen Unternehmen (Wohn + Stadtbau 
Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH, Münster) geleistet wurden und aufgrund der noch 
nicht erfolgten Leistungserbringung als noch nicht realisiert anzusehen sind. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen gegenüber weiteren Tochtergesellschaften der Stadt Münster. 
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern setzt sich wie folgt zusammen: 
 2025 
TEUR 
2024 
TEUR 
Darlehensverbindlichkeiten  78.900 63.900 
Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling  9.195 14.525 
Zinsverbindlichkeiten  1.503 1.525 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 
Leistungen  
128 1.794 
 89.726 81.744 
 
Sie sind sachlich in Höhe von 89.854 TEUR (Vj.: 79.950 TEUR) den sonstigen Verbindlichkeiten sowie 
in Höhe von 128 TEUR (Vj.: 1.794 TEUR) den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 
zuzurechnen.

4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 
Die im Geschäftsjahr 2025 erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: 
· Grundstücksverkauf Oxford-Quartier:     20.437 TEUR 
· Grundstücksverkauf York-Quartier:       1.500 TEUR 
· Laufende Mieterträge (inkl. BK-VZ):          429 TEUR 
Der GuV-Posten „sonstige betriebliche Erträge“ enthält im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung des 
Sonderposten in Höhe von 123 TEUR (Vj.: 123 TEUR) sowie die Erträge aus der Auflösung der 
Rückstellung für die noch ausstehenden Leistungsverpflichtungen in Höhe von 78 TEUR (Vj. 
272 TEUR). 
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden im Wesentlichen die Raumkosten für die 
Bewirtschaftung der Flächen (u.a. Abgaben für Grundbesitz) ausgewiesen (326 TEUR, Vj.: 855 TEUR) 
sowie die im Vorjahr notwendigen Anpassungsbuchungen aufgrund der Bilanzierungsänderung (Vj.: 
6.902). Im aktuellen Jahr wird erstmalig dort die Zuführung zu einer Gewährleistungsrückstellung 
abgebildet. 
Fremdwährungsgewinne und -verluste sind wie im Vorjahr nicht entstanden. 
 
5 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 
Zu Gunsten verbundener Unternehmen bestehen nachfolgende Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB 
(Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen) in Form von gesamtschuldnerischen Haftungen 
sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen. 
Die Kaufverträge mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beinhalten eine 
gesamtschuldnerische Haftung der jeweiligen Käuferinnen (Stadt Münster, KonvOY GmbH, Wohn + 
Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH), die zwischen den Käuferinnen im 
Innenverhältnis entsprechend den jeweiligen Eigentumsflächen aufgeteilt ist. Auf die 
Konversionspartnerinnen entfallen ca. 17% der Kasernengesamtflächen. Die Kaufverträge mit der BImA 
enthalten bedingte und unbedingte Variablen in unterschiedlicher Hinsicht (z.B. Zeit, Raum, 
Bebauungsart etc.), die sich sowohl zu Gunsten der Käuferinnen wie auch zu ihren Lasten auswirken 
können; die gesamtschuldnerische Haftung wird auf einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag 
geschätzt und entfällt im Wesentlichen auf die Konversionspartnerinnen. Aufgrund der wirtschaftlichen 
Lage der Konversionspartnerinnen wird nicht mit einer Inanspruchnahme gerechnet. 
Zudem sind die durch die KonvOY zu erstellenden verkehrs- und entwässerungstechnischen Anlagen 
samt den ggf. notwendig werdenden Anpassungsmaßnahmen sowie der öffentlichen Grünflächen im 
Vertragsgebiet nach Abschluss der Maßnahme unentgeltlich auf die Stadt Münster zu übertragen. Die 
KonvOY GmbH ist daher darauf angewiesen, dass die Preisgestaltung bei der Vermarktung der 
Grundstücke einen entsprechenden Ausgleich dieser Kosten sicherstellt. 
 
Sonstige, nicht unmittelbar aus der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung abzuleitende wesentliche 
finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Miet- und Leasingverträgen in folgender Höhe:  
 
Jahr 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 Gesamt 
TEUR 59 59 58 57 57 57 57 405 
davon ggü. 
verbundenen 
Unternehmen 
57 57 57 57 57 57 57 400

6 Sonstige Angaben 
6.1 Zusammensetzung der Organe 
Organe der Gesellschaft sind gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages 
· die Gesellschafterversammlung, 
· der Aufsichtsrat und 
· die Geschäftsführung. 
Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2025 bestellt: 
· Stephan Aumann, Münster. 
 
Die KonvOY GmbH hat einen Aufsichtsrat, bestehend aus 12 von der Gesellschafterin entsandten 
Mitgliedern. Im Geschäftsjahr 2025 gehörten dem Aufsichtsrat an: 
 
Bis zum 10.12.2025: 
Mitglied AR KonvOY GmbH Anzahl 
Teilnahmen Stv. Mitglied AR KonvOY GmbH Anzahl 
Teilnahmen 
Andreas Niklas (Vorsitzender) 5 Dr. Michael Klenner 0 
Dr. Martin Lücke 3 Dirk Bensmann 0 
Peter Bensmann 5 Max Wenner 0 
Dr. Markus Johow  4 Fabian Hönicke 0 
Otto Reiners 5 Harald Wölter 0 
Dr. Annika Bürger 5 Christoph Kattentidt 0 
Christine Schulz 5 Prof. Dr. Rita Stein-Redent 0 
Hedwig Liekefedt 5 Ute Hagemann 0 
Stephan Brinktrine 5 Marianne Koch 0 
Heinrich Götting 5 Jörg Berens 0 
Katharina Geuking (ab 17.12.2024) 3 nicht mehr besetzt (ab 17.12.2024) 0 
Stadtkämmerin Christine Zeller 4 Stadtrat Arno Minas  0

Ab dem 10.12.2025 (bis zum Stichtag wurde keine Aufsichtsratssitzung abgehalten): 
Mitglied AR KonvOY GmbH Anzahl 
Teilnahmen Stv. Mitglied AR KonvOY GmbH Anzahl 
Teilnahmen 
Dr. Annika Bürger 0 Stefan Burkötter 0 
Christine Schulz 0 Dr. Robin Korte 0 
Lena Ilsemann 0 Birgit Wolters 0 
Jutta Malik 0 Peter Bensmann 0 
Dr. Markus Johow 0 Uwe Himmelskötter 0 
Martin Peitzmeier 0 nicht mehr besetzt 0 
Stephan Brinktrine 0 
Charlotte Post (bis 11.02.2026)  
Alexander Bliefernich (ab 11.02.26)  
0 
0 
Maria Winkel 0 
Christian Lüer (bis 11.02.2026)  
Annette Ulrich (ab 11.02.2026) 
0 
0 
Jacob Bohé 0 Isaak Rose 0 
Helene Goldbeck 0 Sven Konopka 0 
David Freude 0 Michael Krapp 0 
Stadtkämmerin Christine Zeller 0 Stadtrat Arno Minas 0

6.2 Vergütung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates 
Der von der Stadt Münster abgestellte Geschäftsführer erhielt im Geschäftsjahr für seine Tätigkeit keine 
Vergütung durch die Gesellschaft.  
Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Berichtsjahr folgende Beträge ausgezahlt: 
 
Mitglied AR KonvOY GmbH Vergütung [EUR] 
Andreas Niklas (Vorsitzender) 1.430,00 
Dr. Martin Lücke1 455,00 
Peter Bensmann 325,00 
Dr. Markus Johow  260,00 
Otto Reiners 325,00 
Dr. Annika Bürger 325,00 
Christine Schulz 325,00 
Hedwig Liekefedt 325,00 
Stephan Brinktrine 325,00 
Heinrich Götting 325,00 
Katharina Geuking 195,00 
Stadtkämmerin Christine Zeller 0,00 
6.3 Arbeitnehmer 
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2025 sieben Angestellte (Vj.: 7). 
6.4 Altersversorgung 
Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung nach den für die Angestellten des 
öffentlichen Dienstes geltenden Grundsätzen gewährt, die über Kommunale Versorgungskassen 
Westfalen-Lippe (kvw), Münster, abgewickelt wird. Auf eine Bilanzierung der daraus entstehenden 
mittelbaren Versorgungszusagen hat die Gesellschaft gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. 
Bei der Finanzierung der Leistungen der kvw ist nach dem umlagefinanzierten Abrechnungsverband I 
und dem kapitalgedeckten Abrechnungsverband II zu unterscheiden. Die Gesellschaft gehört mit 
sämtlichen Beschäftigten dem Abrechnungsverband I an.   
Im Abrechnungsverband I finanziert die kvw ihre Leistungen über ein modifiziertes 
Abschnittsdeckungsverfahren (Umlageverfahren). Die Beiträge zur kvw werden für alle ständig 
Beschäftigten der Gesellschaft entrichtet. Sie belaufen sich für das Jahr 2025 auf 4,5 % (Vj.: 4,5 %) des 
zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Weiterhin wird seitens der kvw Sanierungsgeld in Höhe von 3,25 
% (Vj.: 3,25 %) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erhoben. 
6.5 Honorar des Abschlussprüfers 
Das für das Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honorar unseres Abschlussprüfers einschließlich des 
Aufwands aufgrund der Bildung von Rückstellungen für die Abschlussprüfung beläuft sich auf 47 TEUR 
(Vj.: 60 TEUR) und betrifft Leistungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.   
 
1 Inkl. Beträgen für Sitzungen im Vorjahr

6.6 Konzernzugehörigkeit 
Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster und wird in deren 
Konzernabschluss einbezogen. Name und Sitz des Mutterunternehmens mit dem kleinsten und dem 
größten Konsolidierungskreis ist Stadt Münster, Münster. Der Konzernabschluss der Stadt Münster kann 
online unter folgendem Link abgerufen werden: Stadt Münster: Amt für Finanzen und Beteiligungen - 
Münsters Haushalt - Jahresabschluss 
 
6.7 Vorschlag zur Ergebnisverwendung 
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag des 
Geschäftsjahres 2025 in Höhe von 3.024.692,18 EUR zusammen mit dem Verlustvortrag per 
31. Dezember 2024 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
Münster, den 02. Juni 2026 
 
 
Stephan Aumann 
Geschäftsführer

KonvOY GmbH, Münster
Entwicklung des Anlagevermögens 
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN NETTOBUCHWERTE
01.01.2025 Zugänge Abgänge 31.12.2025 01.01.2025 Zugänge Abgänge 31.12.2025 31.12.2025 31.12.2024
€ € € € € € € € € €
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 245.655,20 473,14 0,00 246.128,34 83.815,20 28.708,14 0,00 112.523,34 133.605,00 161.840,00
II. Finanzanlagen
Beteiligungen 1.224,32 0,00 0,00 1.224,32 0,00 0,00 0,00 0,00 1.224,32 1.224,32
246.879,52 473,14 0,00 247.352,66 83.815,20 28.708,14 0,00 112.523,34 134.829,32 163.064,32

KonvOY GmbH, Münster
Verbindlichkeitenspiegel
Restlaufzeit bis zu 
einem Jahr
Restlaufzeit
zwischen
 einem und fünf
Jahren
Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren
Gesamtbetrag
€ € € €
1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten 55,34 0,00 0,00 55,34
2. Erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen 14.558.544,59 0,00 0,00 14.558.544,59
3. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 362.759,06 0,00 0,00 362.759,06
4. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen
Unternehmen 731,76 0,00 0,00 731,76
5. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern 36.626.277,96 53.099.992,00 0,00 89.726.269,96
6. Sonstige Verbindlichkeiten 383.589,03 0,00 0,00 383.589,03
51.931.957,74 53.099.992,00 0,00 105.031.949,74
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen
Eigentumsvorbehalte.

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ZUM JAHRESABSCHLUSS PER 31.12.2025 
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INHALT 
 
1 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 3 
a) Geschäftsmodell des Unternehmens 3 
b) Ziele und Strategien 3 
c) Steuerungssystem 3 
2 WIRTSCHAFTSBERICHT 4 
a) Marktumfeld 4 
b) Geschäftsentwicklung 4 
3 DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS 5 
a) Ertragslage 5 
b) Vermögenslage 6 
c) Finanzlage 7 
d) Gesamtbeurteilung 8 
4 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 8 
a) Chancen 8 
4.a.1 Markt 8 
4.a.2 Erstattung von Mehrkosten 8 
4.a.3 Mieterlöse 9 
b) Risiken 9 
4.b.1 Markt 9 
4.b.2 Qualitäten 9 
4.b.3 Öffentlichkeit 9 
4.b.4 Erstattung von Mehrkosten 9 
4.b.5 Liquidität 10 
4.b.6 Terminrisiken 10 
5 PROGNOSEBERICHT 11 
6 ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG 12 
a) Entsprechenserklärung 12 
b) Geschäftsführung und der Aufsichtsorgane 12 
6.b.1 Arbeitsweise der Geschäftsführung 12 
6.b.2 Arbeitsweise des Aufsichtsrates 12 
6.b.3 Ausschüsse des Aufsichtsrates 13 
6.b.4 Zugehörigkeit Aufsichtsrat 13 
c) Wesentliche Veränderungen der Corporate Governance 14 
d) Diversität 14

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1 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 
A) GESCHÄFTSMODELL DES UNTERNEHMENS 
Die KonvOY GmbH (KonvOY) ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt Münster. 
Gegenstand des Unternehmens ist die Bereitstellung von geräumten und erschlossenen Baugrund-
stücken auf den Flächen der ehemaligen Kasernen Oxford und York in Münster zur Bebauung mit 
Wohnraum, Mischnutzungen und sozialen Infrastrukturen. Dazu erfolgte im Geschäftsjahr 2018 durch 
die Stadt Münster, die Wohn- und Stadtbau GmbH (W + S GmbH) und die KonvOY der Ankauf der 
Flächen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).  
Auf den Flächen der KonvOY werden mit der Herrichtung und Baureifmachung die Voraussetzungen 
für rd. 3.000 Wohneinheiten geschaffen. Die KonvOY übernimmt selbst grundsätzlich keinen 
Hochbau, sondern entwickelt die Grundstücke nach Maßgabe der städtebaulichen Verträge und 
veräußert die baureifen Grundstücke zum Zweck der weiteren Bebauung durch Dritte. Hierzu kann 
die KonvOY sämtliche Geschäfte betreiben, die diesem Zwecke dienlich sind. Neben den eigenen 
Flächen hat die KonvOY die Herrichtung und Erschließung für die Flächen der W + S GmbH auf den 
Kasernenflächen und für die Flächen der sozialen Infrastruktur im Eigentum der Stadt Münster 
übernommen. 
B) ZIELE UND STRATEGIEN 
Ziel der Gesellschaft ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster. Die KonvOY hat 
den Auftrag, die erworbenen Liegenschaften zu qualitativ hochwertigen und durchmischten 
Quartieren zu entwickeln, in denen ein breites Angebot an unterschiedlichen Wohnformen und 
Preisklassen angeboten werden soll. Die Vergabe der baureifen Grundstücke soll in transparenten 
Verfahren (kooperative Konzeptvergaben) stattfinden. Ziel hierbei ist es, eine ausgewogene 
Mischung im Quartier zu erreichen. Die Vorgaben der Sozialgerechten Bodennutzung in Münster 
(SoBoMü) in Form von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau und 30 % förderfähigen 
Wohnungsbau der Mehrfamilienwohngebäude über die gesamten Quartiere werden bei den 
Vergaben an Investoren beachtet. Gleichzeitig soll über die Doppelfunktion der Geschäftsführung als 
Konversionsmanager die enge Verzahnung mit der Stadtentwicklung der Stadt Münster sichergestellt 
werden.  
C) STEUERUNGSSYSTEM 
Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zur Steuerung der KonvOY GmbH sind die 
Umsatzerlöse sowie der Jahresüberschuss.

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2 WIRTSCHAFTSBERICHT 
A) MARKTUMFELD 
Der Wohnimmobilienmarkt in Münster weist aufgrund der hohen Zuzugsraten der Vergangenheit1 
einen starken Nachfrageüberhang nach Wohnungen auf. Der vergleichsweise geringe Wohnungsbau 
und die nur geringen Leerstandsreserven konnten diese Entwicklung nicht ausreichend abbremsen.2 
Dies zeigt sich zum einen daran, dass für die Stadt Münster für die Zeit von 2022 bis 2045 ein 
jährlicher durchschnittlicher Neubaubedarf von 1.670 Wohnung, für die Jahre 2022 bis 2025 von 
2.500 Wohnungen, prognostiziert wird. Erreicht werden konnten in den Jahren 2022 bis 2025 
allerdings im Schnitt nur 1.667 Wohnungen3. Zum anderen wird der Nachfrageüberhang deutlich 
anhand der im Zeitraum von 2022 bis 2025 um 17,5 % gestiegenen durchschnittlichen 
Erstbezugsmiete und dem im gleichen Zeitraum um 9,4 % gestiegenen durchschnittlichen 
Angebotspreis für den Erstverkauf von Neubauwohnungen.4  
Daraus leitet sich eine grundsätzlich hohe Nachfrage nach Baugrundstücken ab, die sich auch bei 
den am Markt beobachtbaren Verkaufspreisen widerspiegelt. Zwischen 2020 und 2025 stieg der 
durchschnittliche Verkaufspreis unbebauter Grundstücke in Münster um 31,8 %5. Neben steigenden 
Verkaufspreisen ist jedoch gleichzeitig eine gedämpfte Investitionsbereitschaft potenzieller 
Grundstückskäufer zu beobachten. Dies liegt vor allem in den gestiegen Bauproduktions- und 
Refinanzierungskosten begründet. Im Zeitraum von 2020 bis 2025 stieg der Baupreisindex um 
46,4 %6. Im gleichen Zeitraum gab es einen Anstieg des durchschnittlichen 
Refinanzierungszinssatzes von 1,22 % auf 3,75 % bei 15-jähriger Sollzinsbindung7.  
Die KonvOY GmbH ist somit in Münster an einem dynamischen und nachgefragten Immobilienmarkt 
tätig. Es wird auch weiterhin von einer hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken ausgegangen. 
Dazu trägt auch die Entwicklung der derzeit größten zusammenhängenden Quartiere in Münster bei.  
 
B) GESCHÄFTSENTWICKLUNG 
Die Prognose aus dem Vorjahr mit Erlösen von bis zu 22.099 TEUR, davon 21.867 TEUR aus der 
Veräußerung von Grundstücken, konnte leicht übertroffen werden. Die tatsächlichen Erlöse betragen 
im Geschäftsjahr 22.366 TEUR, davon 21.937 TEUR aus der Veräußerung von Grundstücken. 
Besonders erfreulich ist, dass die Marktansprache und die damit verbundene Erlössituation sich 
deutlich verbessert hat. 
Der für 2025 prognostizierte Jahresüberschuss von 5.292 TEUR wurde mit einem Jahresfehlbetrag 
von 3.025 TEUR deutlich unterschritten. Dies ist jedoch im Wesentlichen auf außerordentliche 
Ergebniseffekte zurückzuführen. Das um außerordentliche Effekte bereinigte Jahresergebnis beträgt 
1.385 TEUR. Als außerordentliche Effekte bereinigt wurden die Abschreibung von unfertigen 
Erzeugnissen und unfertigen Leistungen (5.366 TEUR), Verzugszinsen (577 TEUR) und die 
 
1 NRW.BANK - Wohnungsmarktprofil Münster 2024 
2 CBRE-empiriva-Leerstandsindex 2025 
3 Statistik Newsletter Stadt Münster vom 02.04.2026 - Wohnbautätigkeit 
4 https://www.wfm-muenster.de/grundstuecke-immobilien/immobilien-daten-fakten/bulwien-gesa-kauf-und-
mietpreise/ (Abfrage am 09.04.2026 - 09:43) 
5 https://www.wfm-muenster.de/grundstuecke-immobilien/immobilien-daten-fakten/bulwien-gesa-kauf-und-
mietpreise/ (Abfrage am 09.04.2026 - 09:43) 
6 https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Konjunkturindikatoren/Preise/bpr110.html#241648  (Abfrage 
am 06.02.2026 - 14:10) 
7 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1347565/umfrage/entwicklung-der-bauzinsen-in-deutschland/ 
(Abfrage am 06.02.2026 - 14:15)

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Auflösung von Rückstellungen für Erschließungskosten (-1.533 TEUR) aufgrund niedriger geplanter 
Herstellungskosten. 
Die geplanten Erschließungsmaßnahmen wurden weiterhin auf hohem Niveau gehalten. Um das Ziel 
der vollständigen Quartiersentwicklung bis 2032 nicht zu gefährden und um weiterhin baureife 
Grundstücke am Markt anbieten zu können, wurden auch im Jahr 2025 die erforderlichen 
Herrichtungs- und Erschließungsmaßnahmen durchgeführt. Durch das weiterhin bestehende zeitliche 
Auseinanderfallen von Geldausgängen im Zusammenhang mit Erschließungskosten und 
Geldeingängen durch Verkaufserlösen, wurden im Vorjahr der durch die Stadt Münster - welche als 
100% Gesellschafterin und Teil des Aufsichtsrates die Entwicklungen der KonvOY mitträgt - im 
Rahmen der zur Verfügung gestellten Kreditlinie weitere Darlehen in Höhe von 15.000 TEUR in 
Anspruch genommen. Zugleich erfolgte eine geringere Inanspruchnahme der Kreditlinie (20.000 
TEUR) im Zusammenhang des Cash-Pooling-Verbundes; zum 31.12.2025 wurde diese Kreditlinie in 
Höhe von 9.195 TEUR (Vj.:14.525 TEUR) in Anspruch genommen.  
Insgesamt ist die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2025 unter Bezugnahme auf 
das Marktumfeld und der beschriebenen Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend zu bezeichnen.  
 
 
3 DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS 
A) ERTRAGSLAGE 
Das Jahresergebnis des Jahres 2025 in Höhe von -3.025 TEUR hat sich gegenüber dem Vorjahr 
(Jahresüberschuss 4.480 TEUR) deutlich reduziert. Das um außerordentliche Effekte bereinigte 
Jahresergebnis beträgt 1.385 TEUR. Als außerordentliche Effekte bereinigt wurden die Abschreibung 
von unfertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen (5.366 TEUR), Verzugszinsen (577 TEUR) 
und die Auflösung von Rückstellungen für Erschließungskosten (-1.533 TEUR) aufgrund niedriger 
geplanter Herstellungskosten 
Der Umsatz ist gegenüber dem Vorjahr um 20.313 TEUR auf 22.366 TEUR deutlich gestiegen. Dabei 
ist beim Anteil der Umsätze aus der Veräußerung von Grundstücken ein Anstieg um 20.614 TEUR 
auf 21.937 TEUR zu verzeichnen. Im Geschäftsjahr 2025 wurden drei weitere Kaufverträge mit einem 
Gesamtvolumen von insgesamt 13.160 TEUR abgeschlossen, die allerdings erst in 2026 realisiert 
werden.  
Ursächlich für den deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse sind vorwiegend die geringere 
Steigerungsrate der Bauproduktions- und Refinanzierungskosten im Immobiliensektor allgemein und 
die damit anziehende Investitionsbereitschaft potenzieller Investoren.  
Im Geschäftsjahr 2025 erfolgte eine Verringerung des Vorratsvermögens in Höhe von 13.539 TEUR 
auf 100.115 TEUR.  
Die Reduktion der unfertigen Erzeugnisse, unfertige Leistungen (von 12.905 TEUR im Vorjahr um 
4.748 TEUR auf 8.157 TEUR im aktuellen Geschäftsjahr) resultiert im Wesentlichen aus der 
Abschreibung der unfertigen Erzeugnisse in Höhe von 5.366 TEUR. Demgegenüber stehen im 
Geschäftsjahr durchgeführte Erschließungsmaßnahmen in Höhe von 618 TEUR. 
Der Grundstücksbestand ist im Geschäftsjahr ebenfalls zurückgegangen (von 98.006 TEUR im 
Vorjahr um 8.895 TEUR auf 89.111 TEUR im aktuellen Geschäftsjahr). Die Reduktion ist auf die 
Veräußerung von Grundstücken zurückzuführen. Die sehr erfreulichen Verkaufszahlen konnten auch 
durch die weiterhin in erheblichem Umfang durchgeführten Erschließungsmaßnahmen nicht 
ausgeglichen werden.

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Der Materialaufwand ist aufgrund der anziehenden Bautätigkeit der Gesellschaft um 122,1 % 
gestiegen.  
 
Der Personalaufwand veränderte sich, bedingt durch die leichte Reduktion der Anzahl der Mitarbeiter, 
gegenüber dem Vorjahr von 649 TEUR auf 522 TEUR. 
 
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Vorjahres sind außerordentliche Effekte aus der 
Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Höhe von insgesamt 6.902 TEUR 
enthalten. Der Vergleich mit dem aktuellen Geschäftsjahr muss daher ohne diesen Sondereffekt 
erfolgen. Grundsätzlich sind in den wesentlichen Teilen keine nennenswerten Veränderungen 
eingetreten. Lediglich bei den Grundbesitzabgaben (von 849 TEUR auf 326 TEUR) gab es aufgrund 
der nachträglichen Ausstellung von Bescheiden im Vorjahr eine deutliche Reduktion. Zudem wurden 
erstmalig Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen in Höhe von 148 TEUR gebildet. 
 
Der Zinsaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1.805 TEUR auf 1.182 TEUR deutlich reduziert. 
Ursächlich dafür sind vor allem die im Vorjahr aufgetretenen Verzugszinsen aufgrund einer 
gestundeten Kaufpreisverbindlichkeit gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Höhe 
von 1.156 TEUR. Die Zinsen für die Cash-Pooling-Verbindlichkeiten und die 
Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster verringerten sich um 1.299 TEUR auf 531 
TEUR. Ursächlich dafür sind gestundete Zinszahlungen. 
 
Aufgrund der erstmaligen Anwendung der neuen Regelungen im Bereich der Grundsteuer im Jahr 
2025 und der im Jahr 2025 rückwirkend für die Jahre 2021 bis inkl. 2025 für das York-Quartier 
ausgestellten Grundbesitzabgabenbescheide gab es in den sonstigen Steuern einen deutlichen 
Anstieg auf 1.095 TEUR (Vorjahr 131 TEUR). Im Jahr 2026 ist aufgrund der bisher nicht 
vollumfänglich berücksichtigten Verkäufe von Grundstücken mit einer teilweisen Erstattung für die 
Vorjahre zu rechnen. 
 
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.025 TEUR im Geschäftsjahr 2025 führt zu einem 
Ertragssteueraufwand in Höhe von 0 TEUR (VJ 490 TEUR). 
 
B) VERMÖGENSLAGE 
Bei den Fertigen Erzeugnissen handelt es sich um die beiden durch die KonvOY GmbH 
vorübergehend selbst genutzten Gebäude in den beiden Quartieren. Beide Gebäude sind aufgrund 
der weiterhin bestehenden Verkaufsabsichten dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Im Geschäftsjahr 
erfolgten weitere Tätigkeiten an den Gebäuden, welche eine Erhöhung der Vorräte in Höhe von 104 
TEUR nach sich zogen. 
Analog zum Vorjahr erfolgt die Bewertung der unfertigen Leistungen und des Grundstücksbestandes 
unter Einbezug angemessener Teile der zurechenbaren Verwaltungsgemeinkosten und 
Finanzierungskosten sowie unter Berücksichtigung abziehbarer Vorsteuern.  
 
Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um 1.173 TEUR auf 120.848 TEUR gestiegen. Der 
Anteil des Anlagevermögens an den gesamten Aktiva ist zum Bilanzstichtag bei 0,1 % (Vj.: 0,1 %) 
gleichgeblieben.  
Das Stammkapital der Gesellschaft wurde bereits im Jahr 2019 durch kumulierte Verluste vollständig 
verbraucht. Durch den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von 3.025 TEUR erhöht 
sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag von 5.561 TEUR auf 8.586 TEUR.

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Unter den Steuerrückstellungen werden die zu erwartenden Ertragssteuernachzahlungen des 
Vorjahres ausgewiesen.  
Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen ist auf die im Geschäftsjahr erfreulichen Vertriebserfolge 
zurückzuführen. Mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Grundstücken wird der 
Umsatz in voller Höhe realisiert, wobei vertraglich nachlaufende Verpflichtungen gegenüber den 
Grundstückskäufern zur Erschließung der Grundstücke als Rückstellung für ausstehende 
Erschließungskosten berücksichtigt werden. Die mit dieser nachlaufenden Verpflichtung 
verbundenen Aufwendungen werden ab dem Geschäftsjahr 2024 bilanziell als Rückstellung für 
ausstehende Erschließungskosten in Höhe der dafür noch anfallenden Herstellungskosten in Höhe 
von 14.347 TEUR berücksichtigt. Zudem wurde erstmalig eine Rückstellung für 
Gewährleistungsverpflichtungen in Höhe von 138 TEUR gebildet. 
 
Der Anstieg der erhaltenen Anzahlungen resultiert aus dem Mittelzufluss für Grundstücksverkäufe, 
welche jedoch noch nicht realisiert wurden. Im Jahr 2026 ist mit dem Übergang von Nutzen und 
Lasten der betreffenden Grundstücke zu rechnen, in denen die 590 TEUR Berücksichtigung finden 
werden. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern haben sich im Geschäftsjahr um 7.983 TEUR auf 
89.726 TEUR erhöht. Da im Geschäftsjahr keine Tilgung, aber die Neuaufnahme von zwei Darlehen 
erfolgte, beträgt der Stand der Darlehen 78.900 TEUR. Dagegen reduzierte sich die Cash-Pooling-
Verbindlichkeiten um 5.329 TEUR auf 9.195 TEUR, die Zinsverbindlichkeiten um 22 TEUR auf 
1.503 TEUR und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 829 TEUR auf 363 TEUR.  
Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten ist eine Umsatzsteuerverbindlichkeit in Höhe von 310 TEUR 
ausgewiesen.  
 
C) FINANZLAGE  
Durch die im Geschäftsjahr weiterhin stringent verfolgten Erschließungsmaßnahmen kam es zu 
regelmäßigen Abflüssen von Liquidität. Die im Gegenzug erfolgten Grundstücksverkäufe konnten 
diese nur bedingt ausgleichen, da ein erheblicher Anteil davon noch als Forderung am Stichtag offen 
ist (9.645 TEUR). Mit dem Ausgleich ist im Jahr 2026 zu rechnen. Aufgrund der größeren 
Mittelabflüsse als Zuflüssen aus der Geschäftstätigkeit der KonvOY, wurden im Jahr 2025 zwei 
zusätzliche Darlehen bei der Stadt Münster in Gesamthöhe von 15.000 TEUR in Anspruch 
genommen. 
Zudem kam es zu einer Reduktion der Cash-Pool-Verbindlichkeiten in Höhe von 5.329 TEUR auf 
9.195 TEUR (Vorjahr 14.525 TEUR). Der Finanzmittelfonds der Gesellschaft zum Stichtag ist negativ 
und besteht aus den Cash-Pool-Verbindlichkeiten von 9.195 TEUR. Der Cash-Pool der Stadt Münster 
kann durch die Gesellschaft bis zu einem Betrag von maximal 20.000 TEUR in Anspruch genommen 
werden. Gleichzeitig gab es im gesamten Geschäftsjahr keine externen Darlehen. Langfristige 
Darlehen bestehen ausschließlich gegenüber der Stadt Münster. Dementsprechend war die 
Finanzierung der KonvOY GmbH im Geschäftsjahr 2025 jederzeit durch den Cash-Pool der Stadt 
Münster gesichert.  
Zum Stichtag besteht noch eine nicht ausgenutzte Kreditlinie aus dem ausgenutzten Cash-Pool in 
Höhe von 10.805 TEUR. 
Weiterer Liquiditätsbedarf gemäß der Liquiditätsplanung wird ebenso durch die Stadt Münster erfüllt.

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D) GESAMTBEURTEILUNG  
Die Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2025 wird aus Sicht der Geschäftsführung - trotz 
des Jahresfehlbetrages - als zufriedenstellend bezeichnet. Die Prognose aus dem Vorjahr mit Erlösen 
von bis zu 22.099 TEUR, davon 21.867 TEUR aus der Veräußerung von Grundstücken, konnte 
übertroffen werden. Die tatsächlichen Erlöse betragen im Geschäftsjahr 22.366 TEUR, davon 21.937 
TEUR aus der Veräußerung von Grundstücken. Dies ist insbesondere auf die Attraktivität der 
Grundstücke in beiden Quartieren trotz stagnierender Baukonjunktur und die Verlangsamung von 
Baukostensteigerungen und Zinsanstiegen zurückzuführen. 
Der Jahresfehlbetrag ist im Wesentlichen durch die Abschreibung auf unfertige Erzeugnisse 
entstanden. Diese ist aufgrund des kaufmännischen Vorsichtsprinzipes notwendig geworden. Die 
Gesellschaft arbeitet weiterhin mit Nachdruck an einer für die KonvOY GmbH zielführenden Lösung 
und sieht Potential der Wertaufholung in diesem Bereich. 
 
 
4 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT  
A) CHANCEN 
4.A.1 MARKT 
Als Entwicklungsgesellschaft ist die KonvOY alleinige Ansprechpartnerin für die Vermarktung der 
Konversionsflächen in Münster. Somit steuert sie die Potentiale und Chancen der beiden 
Liegenschaften und ermöglicht in den kommenden Jahren attraktive Angebote für den Wohnungsbau 
in Münster. Aufgrund der aktuellen regional stabilen wirtschaftlichen Lage und der anhaltenden hohen 
Nachfrage nach Wohnraum in Münster besteht die Chance, ein gutes Marktumfeld wahrzunehmen. 
Beide Standorte sind gut an die restliche Infrastruktur der Stadt Münster angeschlossen, befinden 
sich in integrierten Lagen der jeweiligen Stadtteile und sind damit überaus attraktiv für Familien und 
Berufstätige, die ihren Lebensmittelpunkt langfristig in Münster sehen. Trotz des weiterhin 
vergleichsweise hohen Zinsniveaus ist die Nachfrage nach Immobilien am Markt leicht gestiegen und 
bleibt damit auf einem hohen Niveau. Dies stabilisiert die Nachfrage nach Grundstücken durch die 
potenziellen Investoren, Bauträger und Entwickler, die sich in den kooperativen Konzeptvergaben der 
KonvOY zur Auswahl stellen.  
4.A.2 ERSTATTUNG VON MEHRKOSTEN 
In den Kaufverträgen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wurden die Kosten für 
den Rückbau und die Freilegung der Flächen kaufpreismindernd berücksichtigt. Soweit die 
tatsächlichen Kosten über die kalkulierten Kosten hinausgehen, besteht die Möglichkeit einer 
Nachberechnung von Mehrkosten gegenüber der BImA. Hierbei gilt eine „90 zu 10 –Regelung“. Das 
heißt von den Mehrkosten trägt die BImA 90 % und 10 % die KonvOY. Voraussetzung ist, dass die 
Mehrkosten gegenüber der BImA bis zum Jahr 2025 angezeigt werden. Die Anzeige der Mehrkosten 
durch die KonvOY an die BImA ist Mitte Dezember 2025 erfolgt. Diese Vertragsregelung eröffnet die 
Chance, die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Entsorgung von Gebäudeschadstoffen und 
Bodensanierungen und somit in der Folge für Kostenüberschreitungen zu mindern.

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4.A.3 MIETERLÖSE 
Zwischenvermietungen nicht benötigter Gebäude auf den Flächen bieten die Chance, sozialen 
Zwecken gerecht zu werden, die Gebäude durch niederschwellige Nutzung zu erhalten und 
Mieterlöse über den Wirtschaftsplan hinaus zu erwirtschaften, die die Liquidität der Gesellschaft 
unterstützen. 
 
B) RISIKEN 
Die nachfolgend beschriebenen Risiken sind ihrer Bedeutung nach in die Risikoklasse „gering“, 
„mittel“ und „hoch“ eingestuft.  
4.B.1 MARKT 
Trotz sich veränderten Bedingungen im Immobilienmarkt (gestiegene Baukosten, höherer Energie-
preise, höheres Zinsniveau) ist eine Stabilisierung des Marktes in der Stadt Münster auf etwas 
niedrigerem Niveau zu bemerken. Für die Wirtschaftlichkeit des Projekts besteht gleichwohl das 
mittlere Risiko, durch nicht zu beeinflussende Veränderung äußerer Rahmenbedingungen in eine 
ungünstigere Marktphase einzutreten. Zudem können eine generell sinkende Nachfrage nach 
Wohnraum oder eine steigende Risikominimierung bei baufinanzierenden Banken das grundsätzliche 
Marktrisiko zusätzlich verschärfen. Die zügige Vergabe der Flächen hat somit wirtschaftlich absolute 
Priorität. Jedoch bestehen durch hohe Auslastung des Baugewerbes Kosten- und Zeitrisiken. Diese 
werden durch faire, transparente, flexible und zeitlich gestaffelte Vergabeverfahren gemindert. 
4.B.2 QUALITÄTEN  
Bei der Grünflächen- und Erschließungsplanung wurden von der Stadt Münster im quantitativen 
Vergleich zu anderen Quartiersentwicklungen vergleichsweise aufwendige Konzepte anvisiert. Die 
hieraus resultierenden, tendenziell hohen Umsetzungskosten muss die KonvOY durch die 
Grundstücksvermarktung refinanzieren. Vor dem Hintergrund, dass auch wohnungspolitische Ziele 
bei der Quartiersentwicklung erfüllt werden müssen und die Grundstückspreise davon mitbestimmt 
werden, birgt dies das mittlere Risiko einer Gewinnabschmelzung im Vergleich zum Marktdurch-
schnitt von Flächenentwicklern. 
4.B.3 ÖFFENTLICHKEIT 
Die Einbindung und Kommunikation mit der Öffentlichkeit und der Politik birgt das geringe Risiko, 
dass die zeitaufwendigen Entwicklungsprozesse der Quartiere durch veränderte politische oder 
öffentliche Schwerpunktsetzungen beeinflusst werden. Verzögerungen durch Umplanungen oder die 
politische bzw. öffentliche Infragestellung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Brachflächen-
entwicklung haben Wechselwirkung mit der Verhandlungsposition der Gesellschaft mit Investoren, 
mit dem Ertrag der Gesellschaft und letztlich auch mit der Liquidität. 
4.B.4 ERSTATTUNG VON MEHRKOSTEN 
In Bezug auf die Rückzahlung der unvorhersehbaren Rückbau- und Freilegungskosten durch die 
BImA gemäß der vereinbarten „90 zu 10 –Regelung“ besteht das hohe Risiko, dass die BImA einzelne 
Rückerstattungsansprüche nicht anerkennt bzw. der enge Zeitplan eine von den vertraglichen 
Regelungen abweichende Vorgehensweise notwendig macht. Die zusätzlich erwarteten Kosten 
dieser Positionen sind in der Wirtschaftsplanung eingepreist, um solche Fälle abzudecken. Mitte April 
2026 erfolgte eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 1.624 TEUR; die abschließende Klärung wird 
bis zur Jahresmitte 2026 erwartet.

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Die KonvOY GmbH hat sich mit Verträgen vom 15. April 2019 dazu verpflichtet die Baureifmachung 
und Erschließung der Flächen, die sich im Eigentum der Wohn + Stadtbau GmbH befinden, zu 
übernehmen. Dafür erhält die Gesellschaft über die gesamte Vertragslaufzeit vertraglich fixierte 
Pauschalsätze pro m² als Kostenerstattungen. Die prognostizierten Kosten pro m² für die 
Baureifmachung und Erschließung liegen aus heutiger Sicht deutlich oberhalb der fixierten 
Pauschalen. Die Verträge enthalten eine Preisöffnungsklausel für den Fall, dass die Kosten für die 
Erschließung und Baureifmachung pro m² 10 % der vereinbarten Kostenpauschalen überschreiten. 
Die Nutzung der Preisöffnungsklausel wurde bereits mit Übergabe der durchgeführten Maßnahmen 
und zuletzt mit Schreiben der Geschäftsführung vom 7. Februar 2025 der Wohn + Stadtbau GmbH 
mitgeteilt. Die Wohn + Stadtbau GmbH bestreitet mit Schreiben vom 4. März 2025 den Anspruch auf 
eine Erhöhung der pauschalen Kostenerstattungen. Im Jahresverlauf 2025 gab es zudem weitere 
Einigungsversuche, welche zu Beginn des Jahres 2026 erneut aufgenommen wurden. In diesem 
Zusammenhang erfolgte aufgrund des Vorsichtsprinzips (§252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) im aktuellen 
Jahresabschluss eine teilweise Abwertung der unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen. Die 
bereits angefallenen tatsächlichen Herstellungskosten für die Baureifmachung und Erschließung der 
Flächen wurden als unfertige Leistungen aktiviert. Eine Abwertung der unfertigen Leistungen auf den 
niedrigeren Pauschalsatz ist im Zuge der verlustfreien Bewertung erstmalig zurückgegriffen worden. 
Die Geschäftsführung stützt sich weiterhin auf die Einschätzung des mit dem Sachverhalt 
mandatierten Rechtsanwaltes, dass eine Durchsetzung der Ansprüche möglich ist.  
4.B.5 LIQUIDITÄT 
Ausweislich der vorliegenden Finanzplanung wird sich die Liquiditätssituation der KonvOY kurzfristig 
nicht wesentlich verbessern. Vor diesem Hintergrund ist die Gesellschaft zumindest auch in den 
kommenden Jahren noch auf die finanzielle Unterstützung durch die Stadt Münster angewiesen. Dies 
ist durch eine im Jahr 2026 vorgesehene Inanspruchnahme der Kreditlinie in Höhe von 7.500 TEUR 
eingeplant. Diese ist im Rahmen der noch zur Verfügung stehenden Kreditlinien durch die Stadt 
Münster in Höhe von 15.000 TEUR möglich. Alternativ könnte ein im Jahr 2026 auslaufendes 
Darlehen in Höhe von 10.000 TEUR für weitere 5 Jahre prolongiert werden. Dies würde in weiterer 
Folge zu keiner weiteren Inanspruchnahme der noch nicht ausgeschöpften Kreditlinien führen. Damit 
hat die Stadt Münster die Finanzierung der Gesellschaft kurz- bis mittelfristig sichergestellt und die 
Liquiditätsrisiken sind als gering zu bezeichnen.  
Das ergibt sich in erster Linie aus strategischen Erwägungen: Die Kündigungsfrist für die Cash-Pool-
Vereinbarung beträgt 3 Monate zum Jahresende. Die Darlehen könnten sämtlich nur aus wichtigem 
Grund gekündigt werden, der insbesondere in länger als einem Monat rückständigen Zins- und 
Tilgungszahlungen bestehen kann. Es ist nicht zu erwarten, dass die Stadt Münster der Gesellschaft 
die Finanzierung entzieht. Durch die Schaffung der Grundlagen für den Neubau von rd. 3.000 
Wohnungen trägt die KonvOY GmbH mittelfristig zur Entspannung der Wohnraumsituation im Bereich 
der Stadt Münster und zu mittelbaren positiven wirtschaftlichen Effekten (neues privates 
Investitionsvolumen, Zunahme privatwirtschaftlicher Bautätigkeit, steuerliche Effekte aus 
Einwohnerzuwachs, Kaufkraftzuwächse) bei. Vor diesem Hintergrund würde eine Kündigung der 
Cash-Pool-Vereinbarung der KonvOY die finanzielle Grundlage entziehen und somit die weitere 
Erschließung der Quartiersflächen zum Erliegen kommen. Das stünde im Gegensatz zu dem von der 
Stadt Münster gesetzten Ziel die Wohnraumsituation zu entspannen.  
4.B.6 TERMINRISIKEN 
Terminrisiken können sich aus der Koordinierung der verschiedenen Bauabläufe ergeben. Da es sich 
um Brachflächen handelt, die über mehrere Jahrzehnte intensiv militärisch genutzt wurden, sind 
weiterhin Bodenbelastungen und Kampfmittel auf dem Gelände wahrscheinlich. Deren Räumung 
kann zu Verzögerungen bei der Entwicklung und der Vermarktung der Flächen führen. Zum 
Berichtszeitpunkt sind bereits mehrfach Veränderungen am geplanten Baustellenablauf eingetreten. 
Hieraus resultiert das hohe Risiko einer geringeren Geschwindigkeit bei der Vermarktung. Diese

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Verzögerungen wurden im Wirtschaftsplan bereits berücksichtigt. Gleichwohl ist ein Großteil der auf- 
bzw. abzubrechenden Oberflächen und Gebäude bereits durchgeführt worden. 
Weitere Terminrisiken können aus den aktuellen Zwischennutzungen des Landes NRW und der Stadt 
Münster auf dem Gelände York und auch auf Oxford resultieren. Die Stadt hat ihre Anmietung von 
zwei Gebäuden im York-Quartier im Februar 2025 beendet; in Oxford wird die Nutzung der 
Erstaufnahmeeinrichtung im Mai 2026 bzw. Ende 2027 beendet werden. Bezüglich der vormaligen 
und durch Kaufvertrag an KonvOY übertragenen Nutzungsüberlassung eines Teils der 
Bestandsgebäude im York-Quartier für die zentrale Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete des 
Landes NRW (ZUE) bestehen zeitliche Risiken der späteren Beendigung der Nutzung. Hieraus 
resultiert das mittlere Risiko, dass sich der Ablauf des Erschließungsbaus und damit die Vermarktung 
dieser Teilflächen verzögert. Da die Gesellschafterin Stadt Münster die Projektsteuerung der 
Verlagerung an einen Alternativstandort innehat, reduziert sich das Risiko jedoch. 
 
 
5 PROGNOSEBERICHT  
Auch im Jahr 2026 ist mit einer gedämpften, wenn auch positiveren Investitionsbereitschaft auf dem 
Grundstücksmarkt zu rechnen. Gleichwohl gehen wir aufgrund der beschriebenen Marktbedingungen 
und der qualitativ und quantitativ ausreichenden Teilnahme von Investoren bei den bereits 
durchgeführten Grundstücksvergaben von einer etwas stärkeren Nachfrage als im Jahr 2025 aus.  
Für das Geschäftsjahr 2026 ist gegenüber 2025 ein stark steigender Umsatz aus Grundstücks-
verkäufen zu erwarten. Dies liegt bereits darin begründet, dass in zurückliegenden Geschäftsjahren 
Kaufverträge mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 18.360 TEUR abgeschlossen wurden, deren 
Erlöse im Jahr 2026 realisiert werden (Übergang Nutzen & Lasten). Zudem befindet sich die 
Gesellschaft aktuell in Vertragsverhandlungen für den Verkauf weiterer Grundstücke und 
Bestandsgebäude. Bei einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen sind weitere Erlöse zu 
erwarten. Für 2026 wird mit einer deutlichen Ausweitung der Bautätigkeiten geplant. 
Im Geschäftsjahr 2026 wird mit einem negativen Jahresergebnis gerechnet. Dies wird voraussichtlich 
zwischen dem des Jahres 2025 und 0 EUR liegen.

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6 ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG 
A) ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 
Gemäß des Münsteraner Kodex für gute Unternehmensführung - Public Corporate Governance 
Kodex (im Folgenden: Kodex) ist eine Entsprechens-Erklärung im Rahmen des Jahresabschlusses 
abzugeben. Diese ist als Anlage diesem Lagebericht beigefügt. 
B) GESCHÄFTSFÜHRUNG UND DER AUFSICHTSORGANE 
Der Kodex sieht in Punkt 1.4.3 vor, dass 
· eine Beschreibung über die Arbeitsweise von Geschäftsführung und Aufsichtsrat sowie  
· die Zusammensetzung und Arbeit von dessen Ausschüssen und 
· die Dauer der Zugehörigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates im Aufsichtsrat 
im Rahmen des Jahresabschlusses angegeben werden soll. Diese ergeben sich aus der 
Geschäftsordnung des Aufsichtsrates bzw. der Geschäftsführung und dem Gesellschaftsvertrag. 
6.B.1 ARBEITSWEISE DER GESCHÄFTSFÜHRUNG 
Die Geschäftsführung führt die Geschäfte der Gesellschaft auf Grundlage der einschlägigen 
gesetzlichen Bestimmungen, des Gesellschaftsvertrages, der Beschlüsse der Gesellschaftsorgane 
sowie der geltenden Geschäftsordnung. Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Leitung des 
Unternehmens und ist verpflichtet, die sich aus diesen Regelwerken ergebenden Beschränkungen 
einzuhalten. Dabei arbeitet sie vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft sowie der 
Vertretung der Belegschaft zum Wohl des Unternehmens zusammen.  
Ihr obliegt insbesondere die Führung der laufenden Geschäfte, soweit diese nicht ausdrücklich der 
Gesellschafterversammlung oder dem Aufsichtsrat vorbehalten sind. Entscheidungen mit finanziellen 
Auswirkungen dürfen nur getroffen werden, sofern diese durch den genehmigten Wirtschaftsplan 
oder entsprechende Beschlüsse des Aufsichtsrates gedeckt sind. Die Geschäftsführung ist 
grundsätzlich allein zeichnungsberechtigt, kann jedoch im Rahmen des gewöhnlichen 
Geschäftsbetriebs Unterschriftsbefugnisse durch interne Dienstanweisungen delegieren.  
Gegenüber dem Aufsichtsrat besteht eine umfassende Berichtspflicht; auf Verlangen ist jederzeit 
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu erteilen. Darüber hinaus unterliegen bestimmte 
Geschäfte, insbesondere solche mit wesentlichen finanziellen oder rechtlichen Auswirkungen, der 
Zustimmung des Aufsichtsrates. Dies betrifft unter anderem die Feststellung des Wirtschaftsplans, 
die Übernahme von Bürgschaften sowie bestimmte Dauerschuldverhältnisse und Rechtsstreitigkeiten 
innerhalb festgelegter Wert- und Zeitgrenzen. 
6.B.2 ARBEITSWEISE DES AUFSICHTSRAT 
Der Aufsichtsrat nimmt seine Aufgaben auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, 
des Gesellschaftsvertrages sowie der Geschäftsordnung wahr. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit stehen 
die Überwachung und Beratung der Geschäftsführung sowie die Förderung der Interessen der 
Gesellschaft. Hierzu ist der Aufsichtsrat berechtigt, jederzeit Auskünfte und Berichte von der 
Geschäftsführung einzufordern und Einsicht in die maßgeblichen Unterlagen zu nehmen. Ferner wirkt 
er an der Vorbereitung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung mit und trifft im Rahmen 
seiner Zuständigkeiten eigene Entscheidungen. 
Die Willensbildung des Aufsichtsrates erfolgt grundsätzlich in Sitzungen, die regelmäßig, mindestens 
einmal pro Quartal, stattfinden oder bei Bedarf einberufen werden. Die Einberufung erfolgt durch den 
Vorsitz unter Mitteilung der Tagesordnung; dieser leitet auch die Sitzungen und stellt die

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ordnungsgemäße Durchführung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Beschlüsse werden in der Regel 
mit einfacher Mehrheit gefasst; ergänzend können Entscheidungen im schriftlichen Umlaufverfahren 
getroffen werden. Über die Sitzungen und Beschlussfassungen werden ordnungsgemäße 
Niederschriften angefertigt und den Mitgliedern zur Verfügung gestellt. 
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind zur Wahrung der Interessen der Gesellschaft verpflichtet und 
haben ihre Tätigkeit mit der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit auszuüben. Sie sind gehalten, 
mögliche Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen und in entsprechenden Fällen an Beratung 
und Beschlussfassung nicht mitzuwirken. Darüber hinaus unterliegen sie einer strengen 
Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich aller vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse 
der Gesellschaft, die auch nach Beendigung ihres Mandats fort gilt. 
6.B.3 AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATES 
Der Aufsichtsrat der KonvOY GmbH verfügt über keine gesonderten Ausschüsse. 
 
6.B.4 ZUGEHÖRIGKEIT AUFSICHTSRAT 
Im Geschäftsjahr 2025 gehörten ab dem 10.12.2025 bis zum Stichtag dem Aufsichtsrat an:  
 
Mitglied AR KonvOY GmbH Mitglied seit 
Dr. Annika Bürger 09.12.2020 
Christine Schulz 15.12.2021 (stv. Mitglied) 
08.11.2023 (Mitglied) 
Lena Ilsemann 10.12.2025 
Jutta Malik 10.12.2025 
Dr. Markus Johow 09.12.2020 
Martin Peitzmeier 10.12.2025 
Stephan Brinktrine 
12.12.2018 (Mitglied) 
22.01.2019 (stv. Mitglied) 
09.12.2020 (Mitglied) 
Maria Winkel 10.12.2025 
Jacob Bohé 10.12.2025 
Helene Goldbeck 10.12.2025 
David Freude 10.12.2025 
Stadtkämmerin Christine Zeller 01.01.2020

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Stv. Mitglied AR KonvOY GmbH Mitglied seit 
Stefan Burkötter 10.12.2025 
Dr. Robin Korte 10.12.2025 
Birgit Wolters 10.12.2025 
Peter Bensmann 09.12.2020 (Mitglied) 
10.12.2025 (stv. Mitglied) 
Uwe Himmelskötter 10.12.2025 
Charlotte Post (bis 11.02.2026)  10.12.2025 
Alexander Bliefernich (ab 11.02.2026) 11.02.2026 
Christian Lüer (bis 11.02.2026)  10.12.2025 
Annette Ulrich (ab 11.02.2026) 11.02.2026 
Isaak Rose 10.12.2025 
Sven Konopka 10.12.2025 
Michael Krapp 10.12.2025 
Stadtrat Arno Minas 08.11.2023 
 
C) WESENTLICHE VERÄNDERUNGEN DER CORPORATE GOVERNANCE 
Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine wesentlichen Veränderungen der Corporate 
Governance der KonvOY GmbH. 
D) DIVERSITÄT 
Die KonvOY GmbH hat - insbesondere aufgrund der Unternehmensgröße - keine gesonderten 
Zielwerte für Diversität in den Führungsebenen und dem Aufsichtsrat festgelegt. 
 
 
 
 
Münster, den 02. Juni 2026 
 
gez. Stephan Aumann 
Geschäftsführer

Beschlussvorlage

3821 Zeichen

V/0423/2026 
V/0423/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
KonvOY GmbH: Jahresabschluss 2025; Bestellung des Abschlussprüfers für den 
Jahresabschluss 2026 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   06.10.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH wird ermäch-
tigt, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 
 
1. Der Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) und der Lagebericht zum 31.12.2025 für das Ge-
schäftsjahr 2025 werden festgestellt. 
 
2. Der Jahresfehlbetrag per 31.12.2025 in Höhe von 3.024.692,18 EUR wird zusammen mit dem 
Verlustvortrag per 31.12.2024 auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
3. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 
und des Lageberichts der KonvOY GmbH für das Geschäftsjahr 2025 werden zur Kenntnis 
genommen. 
 
4. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der KonvOY GmbH werden für das Geschäftsjahr 
2025 Entlastung erteilt. 
 
5. Für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses der KonvOY GmbH für das Ge-
schäftsjahr 2026 wird die HLB Schumacher GmbH gewählt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Auswirkungen aus der Bestellung der Abschlussprüfung werden von der KonvOY 
GmbH getragen. 
 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen  
 
25.08.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Markert 
Telefon: 492-2043 
Markert@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0423/2026 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der KonvOY GmbH (KonvOY). Gemäß § 9.3 lit. c), lit. e) 
und lit. f ) des Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschafterversammlung u.a. die Beschlussfas-
sung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses, die Entlas-
tung der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie die Wahl des Abschlussprü-
fers. 
 
Jahresabschluss (Ziff. 1-4): 
 
Bilanz 
 
Die KonvOY schließt das Geschäftsjahr 2025 mit einer Bilanzsumme i.  H. v. 120.848  T€ 
(VJ: 119.675 T€) ab. Zum 31. Dezember 2025 beträgt der Verlustvortrag -6.061 T€ (VJ: -10.542 T€). 
 
Gewinn- und Verlustrechnung 
 
Das Geschäftsjahr 2025 wird mit einem Jahresfehlbetrag i.  H. v. 3.025  T€ abgeschlossen 
(VJ: +4.480 T€), wobei der Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. 
 
Ausführliche Informationen zum Geschäftsjahr 2025 sind dem Jahresabschluss und dem Lagebericht 
(Anlage 1) zu entnehmen.  
 
Der Aufsichtsrat der KonvOY hat in seiner Sitzung am 08.07.2026 über die o.g. Beschlusspunkte 1-4 
beraten und der Gesellschafterversammlung der KonvOY die Beschlussfassung empfohlen. 
 
Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss 
 
Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher 
GmbH, Münster , haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen 
diesen oder zusätzliche Hinweise hierzu ergeben. Unter Berücksichtigung des vorgelegten und mit 
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Prüfungsberichtes erscheint der Jahres-
abschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens -, Fi-
nanz- und Ertragslage der KonvOY zum Bilanzstichtag. 
 
Bestellung der Prüfungsgesellschaft (Ziff. 5): 
 
Es handelt sich um die dritte Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher 
GmbH, Münster. Der Aufsichtsrat der KonvOY hat in seiner Sitzung am 08 .07.2026 über den o.g. 
Beschlusspunkt 5 beraten und der Gesellschafterversammlung der KonvOY die Beschlussfassung 
empfohlen. Städtischerseits bestehen keine Bedenken. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtdirektorin und Kämmerin 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht 2025

Beratungsverlauf (1)

06.10.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
TOP 8.8 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0423/2026
Typ
Vorlagen
Datum
23.07.2026
Erstellt
23.07.2026 12:07