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Bearbeitungsrückstände im Steueramt

Mitteilung Ausschuss 4189/2018 vom 17.12.2018

Stand: Am 04.02.2019 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/112/4 Vorlagen-Nummer 17.12.2018 4189/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 17.12.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 Bearbeitungsrückstände im Steueramt Im letzten Finanzausschuss am 19.11.2018 hat die Verwaltung im Rahmen der Mitteilung über die „Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung“ über die Bearbei- tungsrückstände im Steueramt berichtet (Vorlagennummer: 3712/2018). Das Personal- und Verwal- tungsmanagement sowie das Steueramt arbeiten intensiv daran, die schwierige Bearbeitungslage zu verbessern: Organisatorische Veränderungen Die Aufbauorganisation des betreffenden Sachgebietes („Gewerbesteuer“) im Steueramt wird geän- dert. Zentrale Eckpunkte dieser Änderung sind: - Neukonzeption der Aufbauorganisation im Bereich der Veranlagungsteams durch Reduzie- rung der Anzahl der Teams unter gleichzeitiger Zusetzung von Stellen für schwierige Aufga- ben (insoweit Entlastung der Teamleitungen); - Änderung der Dienstverteilung für den Bereich der Veranlagungssachbearbeitung (Schaffung von „Mischaufgabengebieten“) und dadurch eine Verbesserung der Bewertungsstruktur und somit der Entwicklungsmöglichkeiten im ehemals mittleren Verwaltungsdienst; - Einrichtung eines zusätzlichen steuerfachlich übergreifenden Springerpools, um auf Personal- engpässe oder temporäre Bedarfe im Veranlagungsbereich für Gemeindesteuern in allen Steuerarten sofort bedarfsgerecht reagieren zu können sowie - die Bereitstellung zusätzlicher Stellen. Diese Maßnahmen wurden bereits organisatorisch realisiert und befinden sich derzeit in der prakti- schen Umsetzung. Verbesserungen im Personalbestand Neben den organisatorischen Veränderungen werden Maßnahmen zur Personalgewinnung und - qualifizierung intensiviert. Von zentraler Bedeutung ist hier die Schaffung von zusätzlichen Möglich- 2 keiten im Rahmen der Personalgewinnung in externen Stellenbesetzungsverfahren mit all ihren Kom- ponenten, um zukünftig mehr und schneller qualifiziertes Personal für das Steueramt insgesamt zu gewinnen. Die besonders personalkritischen Steuerbereiche (z.B. auch der Bereich „Vergnügungs- steuern“) stehen hierbei besonders im Fokus. Der Bereich Bewerbercenter unterstützt das Steueramt aktiv und fortlaufend, vornehmlich bei Stellenbesetzungen im ehemals mittleren Verwaltungsdienst. Parallel dazu werden vielfältige Bestandteile einer modernen Personalentwicklung forciert. Als Bei- spiele seien an dieser Stelle die Erarbeitung eines systematischen Einarbeitungskonzepts für neue Mitarbeitende oder die Konzeption eines bedarfsgerechten Seminarangebots für die spezifischen Anforderungen des Steueramtes, jeweils auf der Grundlage der dortigen fachlichen Notwendigkeiten, genannt. Weitere Maßnahmen Zusätzlich wird aktuell die Umsetzung weiterer Maßnahmen angestrebt, die die oben genannten Be- mühungen flankieren und insbesondere kurzfristige Erfolge versprechen. Es geht dabei in erster Linie um die flexible und umgehende Ausweitung des Produktivvolumens, um den Rückstandsabbau schnellstmöglich zu realisieren. Zu nennen sind hier beispielsweise die Anordnung von Überstunden (auf klassischem Wege oder in Form unterschiedlicher Stücklohnaktionen), die stadtinterne Suche nach fachkundigen Beschäftigten, die freiwillig auf Nebentätigkeitsbasis im Steueramt eingesetzt werden, die Umsetzung von Personal oder der befristete Primäreinsatz von Beurlaubungsrückkehre- rinnen/-kehrern. Diese Maßnahmen werden kurzfristig nach Beteiligung der Personalvertretung um- gesetzt. Ausblick Ziel der Verwaltung ist es, auf der einen Seite kurzfristige Erfolge vorweisen zu können und auf der anderen Seite die personelle Situation im Steueramt langfristig zu stabilisieren. Hierbei soll zukünftig auch ein professionelles Personalrisikomanagement helfen, das im Steueramt pilotiert werden soll. Die Wirksamkeit der momentan und zukünftig initiierten Maßnahmen – der Maßnahmenkatalog ver- steht sich nicht als abschließend – wird kontinuierlich überprüft. Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf

  1. 17.12.2018

    Finanzausschuss

    TOP 2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 04.02.2019 zuletzt

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 4.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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