2016/0431
5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 5.2 - Westumgehung nördlich der Rheinstraße - Berichterstattung zum Sachstand des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens
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2016/0431
5961 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
03.11.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III, 61, 67
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0431
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 5.2 - Westumgehung
nördlich der Rheinstraße -
Berichterstattung zum Sachstand des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens
Vorlage vom: 14.10.2016
Beschlussvorschlag :
Der Bericht zum Verfahrensstand zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich
5.2 - Westumgehung nördlich der Rheinstraße – wird zur Kenntnis genommen
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage :
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.10.2016:
Am 17. Dezember 2013 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss
zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Der Aufstellungsbeschluss umfasste
zwei Änderungsbereich e (Teilbereich 5.1 und 5.2). Die 5. Änderung des
Flächennutzungsplans für den Teilbereich 5.1 - Nordostumgehung - wurde am 11.02.2016
von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (Feststellungsbeschluss). Die Änderung
wurde nach Bekanntmachung am 14.07 .2016 rechtswirksam – die Trasse der geplanten
Nordostumgehung wurde aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen.
Die Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für den Teilbereich 5.2 umfasst zwei alternative Straße nverläufe der Westumgehung nördlich
der Rheinstraße, die als zwei Straßentrassenfreihaltungen dargestellt sind. Die westliche
Trassenvariante verläuft im Norden abgehend von der Langener Straße (B 3) entlang der
westlichen Siedlungsgrenze der „Waldkolonie“ bis zum Kreuzungsbereich Dornheimer Weg /
Eifelring. Die östliche Trassenvariante verläuft vom Kreuzungsbereich Langener Straße (B 3)
/ Gräfenhäuser Straße bis zum Kreuzungsbereich Rheinstraße / Zweifalltorweg.
Die Änderung 5.2 des Flächennutzungsplans w ar begonnen worden, da die aktuelle Planung
die Ausweisung des Westwalds als Bannwald vorsieht und somit im Widerspruch zum
wirksamen Flächennutzungsplan steht. Ebenso haben sich die verkehrlichen Rahmen - und
Zielsetzungen und damit die verkehrlichen Notwe ndigkeiten geändert. Die Änderung des
Flächennutzungsplans sah vor, die Darstellung der beiden Freihaltungen für Straßentrassen
aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.12.2013 dem Aufstellungsbeschluss und den
allgemeinen Zielen und Zwecken der 5. Änderung zum Flächennutzungsplan zugestimmt. Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach öffentlicher Bekanntmachung in der Zeit vom
14.10.2013 bis einschließlich 14.11.2013 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am
14.10.2013 hierüber benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Der nächste Verfahrensschritt wäre nun die öffentliche Auslegung des Änderungsverfahrens für
den Teilbereich 5.2 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, wofür u.a. weitergehende verkehrliche Analysen
und die Erstellung einer Umweltprüfung sowie eines Umweltberichts nach § 2 Abs. 4 BauGB
notwendig ist. Die für diesen Verfahrensschritt notwendigen Verfahrensunterlagen sind seit
dem Ende der frühzeitigen Beteiligung in der Erarbeitung.
Bei der Bearbeitung und vertiefenden verkehrlichen Betrachtung hat sich jedoch
herausgestellt, dass unter Hinzuziehung der aktuellen Verkehrsuntersuchungen und -zahlen
das fehlende verkehrliche Erfordernis, d.h., die Nicht-Notwendigkeit der Westumfahrung ni cht
darstellbar ist. Nachweis und fundierte Begründung des fehlenden verkehrlichen
Erfordernisses der Westumgehung bildet jedoch die Basis für die begründete Herausnahme
der Freihaltetrassen aus dem Flächennutzungsplan. Eine Fortführung des
Flächennutzungs planänderungsverfahrens für den Teilbereich 5.2 ist somit derzeit nicht
möglich.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen und zu betonen, dass die Darstellung der
beiden Trassenfreihaltungen für die Westumgehung kein Planungsrecht, bzw. Baurecht mit
sich bringt. Der Flächennutzungsplan ist eine Selbstbindung der Gemeinde. Zur Umsetzung
einer Straßenplanung bedürfte es weiterer umfangreicher Planungsschritte; von Seiten der
Stadt müsste aktiv ein Planfeststellungsverfahren initiiert und betrieben werden.
- 4 -
Für den Bau dieser Umgehungsstraße wird jedoch von städtischer Seite kein dringendes
verkehrliches Erfordernis gesehen. Der Bau der Umgehungsstraße wird daher vom Magistrat
nicht weiterverfolgt.
Im Rahmen des vor kurzen gestarteten Prozesses Masterplan Darmstadt 2030+ wird dem
Baustein Mobilität eine besondere Rolle zukommen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt
beabsichtigt, im Tandem mit dem Masterplan 2030+ auf Grundlage bereits bestehender
Planungen als Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans 2006 ein Mobilitätskonzept
2030+ zu erarbeiten und dadurch die Ergebnisse des Verkehrsentwicklungsplanes von 2006
in eine zeitgemäße, nachhaltige und damit vor allem umweltverträgliche
Mobilitätsentwicklungsplanung zu überführen.
Hierbei ist erklärtes politisches Ziel, eine zukunftsfähige Mobilität mit starken Alternativen
zum motorisierten Individualverkehr in der Stadt Darmstadt umzusetzen.
Der Dezernent III:
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Darmstadt, den 14.10.2016
III/61.1 il Nst. 2607
Beratungsverlauf (4)
Orte (6)
- Rheinstraße
- Langener Straße
- Gräfenhäuser Straße
- Eifelring
- Zweifalltorweg
- Dornheimer Weg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0431
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.10.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00