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2016/0431

5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 5.2 - Westumgehung nördlich der Rheinstraße - Berichterstattung zum Sachstand des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens

Magistratsvorlage 14.10.2016

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2016/0431

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2016/0431

5961 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
03.11.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
III, 61, 67 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0431 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 5.2 - Westumgehung 
nördlich der Rheinstraße -  
Berichterstattung zum Sachstand des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens  
 
Vorlage vom: 14.10.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Bericht zum Verfahrensstand zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 
5.2 - Westumgehung nördlich der Rheinstraße – wird zur Kenntnis genommen  
 
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage :

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.10.2016: 
 
Am 17. Dezember 2013 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss 
zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Der Aufstellungsbeschluss umfasste 
zwei Änderungsbereich e (Teilbereich 5.1 und 5.2). Die 5. Änderung des 
Flächennutzungsplans für den Teilbereich 5.1 - Nordostumgehung -  wurde am 11.02.2016 
von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (Feststellungsbeschluss). Die Änderung 
wurde nach Bekanntmachung am 14.07 .2016 rechtswirksam – die Trasse der geplanten 
Nordostumgehung wurde aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen.  
 
Die Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
für den Teilbereich 5.2 umfasst zwei alternative Straße nverläufe der Westumgehung nördlich 
der Rheinstraße, die als zwei Straßentrassenfreihaltungen dargestellt sind. Die westliche 
Trassenvariante verläuft im Norden abgehend von der Langener Straße (B 3) entlang der 
westlichen Siedlungsgrenze der „Waldkolonie“  bis zum Kreuzungsbereich Dornheimer Weg / 
Eifelring. Die östliche Trassenvariante verläuft vom Kreuzungsbereich Langener Straße (B 3) 
/ Gräfenhäuser Straße bis zum Kreuzungsbereich Rheinstraße / Zweifalltorweg.  
 
Die Änderung 5.2 des Flächennutzungsplans w ar begonnen worden, da die aktuelle Planung 
die Ausweisung des Westwalds als Bannwald vorsieht und somit im Widerspruch zum 
wirksamen Flächennutzungsplan steht. Ebenso haben sich die verkehrlichen Rahmen - und 
Zielsetzungen und damit die verkehrlichen Notwe ndigkeiten geändert. Die Änderung des 
Flächennutzungsplans sah vor, die Darstellung der beiden Freihaltungen für Straßentrassen 
aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen. 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.12.2013 dem Aufstellungsbeschluss und den  
allgemeinen Zielen und Zwecken der 5. Änderung zum Flächennutzungsplan zugestimmt. Die 
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach öffentlicher Bekanntmachung in der Zeit vom 
14.10.2013 bis einschließlich 14.11.2013 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 
14.10.2013 hierüber benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. 
 
Der nächste Verfahrensschritt wäre nun die öffentliche Auslegung des Änderungsverfahrens für 
den Teilbereich 5.2 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, wofür u.a. weitergehende verkehrliche Analysen 
und die Erstellung einer Umweltprüfung sowie eines Umweltberichts nach § 2 Abs. 4 BauGB 
notwendig ist. Die für diesen Verfahrensschritt notwendigen Verfahrensunterlagen sind seit 
dem Ende der frühzeitigen Beteiligung in der Erarbeitung.  
Bei der Bearbeitung und vertiefenden verkehrlichen Betrachtung hat sich jedoch 
herausgestellt, dass unter Hinzuziehung der aktuellen Verkehrsuntersuchungen und -zahlen 
das fehlende verkehrliche Erfordernis, d.h., die Nicht-Notwendigkeit der Westumfahrung ni cht 
darstellbar ist. Nachweis und fundierte Begründung des fehlenden verkehrlichen 
Erfordernisses der Westumgehung bildet jedoch die Basis für die begründete Herausnahme 
der Freihaltetrassen aus dem Flächennutzungsplan. Eine Fortführung des 
Flächennutzungs planänderungsverfahrens für den Teilbereich 5.2 ist somit derzeit nicht 
möglich. 
 
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen und zu betonen, dass die Darstellung der 
beiden Trassenfreihaltungen für die Westumgehung kein Planungsrecht, bzw. Baurecht mit 
sich bringt. Der Flächennutzungsplan ist eine Selbstbindung der Gemeinde. Zur Umsetzung 
einer Straßenplanung bedürfte es weiterer umfangreicher Planungsschritte; von Seiten der 
Stadt müsste aktiv ein Planfeststellungsverfahren initiiert und betrieben werden.

- 4 - 
Für den Bau dieser Umgehungsstraße wird jedoch von städtischer Seite kein dringendes 
verkehrliches Erfordernis gesehen. Der Bau der Umgehungsstraße wird daher vom Magistrat 
nicht weiterverfolgt. 
 
Im Rahmen des vor kurzen gestarteten Prozesses Masterplan Darmstadt 2030+ wird dem 
Baustein Mobilität eine besondere Rolle zukommen.  Die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
beabsichtigt, im Tandem mit dem Masterplan 2030+ auf Grundlage bereits bestehender 
Planungen als Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans 2006 ein Mobilitätskonzept 
2030+ zu erarbeiten und dadurch die Ergebnisse des Verkehrsentwicklungsplanes von 2006 
in eine zeitgemäße, nachhaltige und damit vor allem umweltverträgliche 
Mobilitätsentwicklungsplanung zu überführen.  
Hierbei ist erklärtes politisches Ziel, eine zukunftsfähige Mobilität mit starken Alternativen 
zum motorisierten Individualverkehr in der Stadt Darmstadt umzusetzen. 
 
 
Der Dezernent III:  
i.V. 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister  
 
 
Darmstadt, den 14.10.2016 
III/61.1 il Nst. 2607

Beratungsverlauf (4)

TOP 17
TOP 90 zur Kenntnis
TOP 31
TOP 36 zur Kenntnis

Orte (6)

  • Rheinstraße
  • Langener Straße
  • Gräfenhäuser Straße
  • Eifelring
  • Zweifalltorweg
  • Dornheimer Weg

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0431
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.10.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00