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1561/2020

Wohngeldanträge in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.05.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 20.08.2020, TOP 14.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7009 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 28.05.2020 
 1561/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 28.05.2020 
 
Wohngeldanträge in Köln 
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung des Kölner Stadtanzeigers zur aktuellen Situation in der 
Wohngeldstelle bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. Wie viele Wohngeldbezieher*innen gibt es zurzeit in Köln? 
2. Wie viele Wohngeldberechtigte gibt es zurzeit in Köln, und wie viele davon wechselten aus 
dem ALG-II-Bezug in den Wohngeldbezug?  
3. Wie lange müssen Antragsteller*innen durchschnittlich auf ihren Bescheid warten, und wie vie-
le Antragssteller*innen warteten zwischen acht Wochen und 21 Monate sowie länger als fünf 
Monate auf ihre Bewilligung? (Bitte schlüsseln Sie dabei die durchschnittliche Wartezeit für die 
letzten vier Jahre auf.) 
4. Wie hat sich die Personalsituation in der Wohngeldstelle seit 2016 entwickelt, und welche Stel-
len sind zurzeit vakant? (Bitte aufschlüsseln.) 
5. Wann wird die Bearbeitungszeit – wie im Gesetz vorgesehen – wieder auf maximal zwei Mo-
nate begrenzt, und wie will die Stadtverwaltung dies erreichen? (Bitte legen sie dabei dar, wie 
sie in Härtefällen schnell und unbürokratisch helfen werden.) 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.) 
Im April 2020 wurde an 6.853 Haushalte Wohngeld ausgezahlt. 
 
Zu 2.) 
Die Zahl der Personen, die einen Anspruch auf Auszahlung von Wohngeld haben könnten, ist der 
Verwaltung nicht bekannt, da der Zuschuss nur auf Antrag gewährt wird. Zur Anzahl der Haushalte, 
die vom SBG-II-Bezug aufgrund des Wohngeld-Stärkungsgesetzes zum Wohngeld wechseln können, 
liegt der Verwaltung keine Erhebung vor, da insbesondere auch die Jobcenter aktuell andere Aufga-
ben priorisieren. 
 
Zu 3.) 
Die Verwaltung verweist auf die Mitteilung Nr. 1528/2020. Dort berichtet die Verwaltung umfassend 
zur aktuellen Situation in der Wohngeldstelle und stellt aktuelle Daten bereit.  
 
Zu 4.) 
Entwicklung seit 2016 
 
Die Gewährung von Wohngeld als eine Art der staatlichen Transferleistung war in der Vergangenheit 
einem erheblichen Veränderungsprozess unterworfen. In den letzten Jahren beeinflussten gesell-
schaftliche und gesetzliche Entwicklungen die Leistungsgewährung (z.B. höhere Fluktuation, Landes-
erlasse zur Bearbeitung).

2 
 
Mit der Änderung des Wohngeldgesetzes zum 01.01.2016 (Wohngeldnovelle 2016) wurde die Ein-
kommensgrenze erhöht. Des Weiteren hat Köln auch eine neue Mietstufe erhalten, sodass die anre-
chenbare Mietobergrenze deutlich gestiegen ist. Das statistische Bundesamt ging in der Folge mit 
einem Fallzahlenanstieg von 60-70% aus. Im Vorgriff auf die Wohngeldnovelle 2016 wurden im März 
2015 zum Stellenplan 2015 zusätzlich 5,0 Stellen eingerichtet. Darüber hinaus wurde die Geschäfts-
stelle mit der Begründung des erwartungsgemäß höheren Postaufkommens und zur Entlastung der 
Sachbearbeiter von 0,5 Stelle auf 0,75 Stelle aufgestockt. 
 
Bis Anfang 2016 waren in acht Bezirksrathäusern Servicebüros der Wohngeldstelle eingerichtet, um 
nach Zentralisierung der Wohngeldstelle in 2008 einen vor Ort-Service aufrechtzuerhalten. Die Büros 
wurden rollierend durch die Mitarbeiter/innen des Leistungsbereichs Wohngeld besetzt. Zum 
11.01.2016 hat V/56 die Servicebüros geschlossen. Dies führte sowohl auf Sachbearbeiterebene zu 
einem Minderaufwand (optimale Auslastung der vorhandenen Ressourcen, Wegfall von Wegezeiten 
und Doppelarbeiten) als auch für die Teamleitungen (Wegfall von Steuerungs-
/Koordinationsaufwand). 
 
Insbesondere auf der Ebene der Leistungssachbearbeitung Wohngeld machte 56 in 2016 eine hohe 
Arbeitsbelastung durch steigende Anforderungen und die Komplexität der Tätigkeit geltend. Hier wur-
den besonders notwendige Eingriffe in den Bewilligungsbescheid/Rückforderungen mit den erforderli-
chen Entscheidungen, rechtliche Kenntnisse, Rückrechnungen etc. hervorgehoben. Um die Leis-
tungssachbearbeiter zu entlasten, wurde für die Aufgabe „Eingriffe in den Wohngeldbe-
scheid/Rückforderung“ spezialisierte Rückforderungssachbearbeiter-Stellen eingerichtet. Zudem wur-
de die Messzahl für die Leistungssachbearbeiter auf 1:244 Zahlfälle angepasst (vorher 1:211 Zahlfäl-
le). 
 
Durch die umfangreiche Einbindung der Sachgebietsleitung bei dem Projekt zur Einführung der E-
Akte Wohngeld und die damit verbundenen Folgeprojekte wurde eine 1,0 Stelle mit bei der Sachge-
bietsleitung 560/2 angebunden. Die Aufgabenstellung liegt insbesondere in der Unterstützung der 
SGL bei der fachlichen Weiterentwicklung des Bereichs 560/2 und der Entlastung im Hinblick auf die 
Einführung der E-Akte. 
 
Zum 01.01.2020 trat das Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes in Kraft. Da bekannt war, dass die 
damit einhergehenden Veränderungen bei 560/20-24 zu einer Mehrbelastung führen, wurden zur Un-
terstützung des Sachgebiets 560/2 im Mai 2020 folgende Mehrbedarfe genehmigt:  
 
2,0 Stellen Wohngeldsachbearbeitung  
1,0 Stelle Teamleitung Leistungsteam 
1,0 Stelle Ahndung und Beitreibung von Forderungen  
1,0 Stelle Klage- und Widerspruchssachbearbeitung  
Erhöhung der Stelle Geschäftszimmer von 0,75 Stelle auf eine Vollzeitstelle 
 
Alle Mehrstellen sind zum Stand 20.05.2020 vakant und befinden sich im Stellenbesetzungsverfah-
ren. 
 
Zusätzliche Vakanzen, ohne Berücksichtigung der Mehrstellen für 2020, bestehen aktuell nur im Be-
reich Wohngeldsachbearbeitung. Von insgesamt 38,65 Stellen sind 34,77 Stellen besetzt.

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Personalsituation 2016 und 2020 (mit Einbeziehung der Mehrstellen 2020)  
 
2016 (08/2016) 2020 (05/2020) 
1,0 Stelle Sachgebietsleitung 1,0 Stelle Sachgebietsleitung 
  1,0 Stelle Unterstützung der SGL 
1,0 Stelle Teamleitung  Grundsatz 1,0 Stelle Teamleitung  Grundsatz 
2,0 Stellen Sachbearbeitung Ahndung 4,0 Stellen Sachbearbeitung Ahndung 
2,0 Stellen Widerspruchs-/Klagesachbearbeitung 4,0 Stellen Widerspruchs-/Klagesachbearbeitung 
4,0 Stellen Teamleitung Leistungsteam 5,0 Stellen Teamleitung Leistungsteam 
38,0 Stellen Leistungssachbearbeiter 40,65 Stellen Leistungssachbearbeiter 
8,0 Stellen Rückforderungssachbearbeiter 8,0 Stellen Rückforderungssachbearbeiter 
0,75 Stelle Geschäftszimmer 1,0 Stelle Geschäftszimmer 
 
Zu 5.)  
Die Zielvorgabe einer Antragsbearbeitung innerhalb von acht Wochen ist keine gesetzliche Regelung, 
sondern ein durch die Wohngeldstelle Köln anvisierter Bearbeitungszeitraum, der der Qualitätssiche-
rung dient. Eine längere Bearbeitungsdauer kann sich auch aus externen Faktoren ergeben, etwa 
wenn von den Antragstellenden weitere Nachweise eingereicht werden müssen.  
 
Die in der Presse genannte Zahl offener Fälle als Rückstand zu bezeichnen ist so nicht zutreffend. Es 
handelt sich vielmehr um die Gesamtzahl aller Vorgänge, die sich bei der Wohngeldstelle aktuell in 
Bearbeitung befinden. Nähere Informationen zu den Hintergründen sind ebenfalls der Mitteilung Nr. 
1528/2020 zu entnehmen. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 14.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1561/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.05.2020
Erstellt
25.05.2020 10:42