A-R/0012/2022
Ausbildungsnachwuchs stärken – ein Azubiwerk
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a-r-0012-2022-CDU-Antrag Azubi-Wohnheim (004)
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0012/2022 29. März 2022 RATSANTRAG Ausbildungsnachwuchs stärken – ein Azubiwerk schaffen Die Verwaltung wird beauftragt, ein Azubiwerk mit einem Azubiwohnheim in Zusammenarbeit mit Münsters Wirtschaft zu initiieren. Ziel des Azubiwerks ist die Unterstützung der Azubis bei der Wohnungssuche sowie die Stärkung des Ausbildungsnachwuchses zur langfristigen Bindung von Fachkräften an den Münsteraner Arbeitsmarkt. In einem ersten Schritt soll in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und Wirtschaftsförderung eine Bedarfsanalyse für ein Abzubi-Wohnheim vorbereitet werden. Aufgrund der Vielzahl an minderjährigen Azubis werden passende Einrichtungen der Jugendhilfe, Sport- und Jugendvereine an der Konzeption des Azubiwerks miteingebunden. In der Vernetzung der Berufsschulen und der Arbeitsagentur sowie durch Kooperationen mit Jugendvereinen werden - soweit notwendig - pädagogische Unterstützungsangebote für minderjährige Auszubildende angeboten. In den Planungen der Wohngestaltung und Vergabe der Plätze werden auch Azubis mit einem sonderpädagogischen Beratungs- und Unterstützungsbedarf im Anschluss der Sekundarstufe I berücksichtigt. Begründung: Die Sicherung des Fachkräftenachwuchses für die Münsteraner Wirtschaft ist das erklärte Ziel. Um dem Fachkräftemangel durch Nachwuchsgewinnung entgegenzuwirken, gilt es, die Auszubildenden frühzeitig für die weitere Berufslaufbahn an Münsters Arbeitsmarkt zu binden. In Münster bieten die Hochschulen ein breit gefächertes Angebot an Plätzen in der dualen Berufsausbildung an. Dazu kommen jährlich neue Auszubildende, die in der Stadt ihre Berufe erlernen. Die steigenden Lebenshaltungs- und insbesondere Mietkosten belasten eine Vielzahl dieser Personengruppe in erheblichem Maße. Im Durchschnitt liegt die Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr in NRW nach Angaben des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) bei 871 Euro brutto monatlich (Basisjahr 2020). Die Ausbildungsvergütungen allein reichen häufig nicht aus, die Lebenshaltungskosten voll- und selbstständig zu decken. Das steht in starkem Gegensatz zur am Arbeitsmarkt geforderten Mobilität. Die Wohnungsknappheit erschwert in vielen Großstädten die Entscheidung für eine Berufsausbildung. Dem Vorbild eines Studierendenwerks folgend sollen daher Auszubildende mit einem Azubiwerk und Azubiwohnheim unterstützt werden, um die Ausbildungsberufe des Handwerks, der Pflege, des Erziehungswesens, Handels und des Dienstleistungsgewerbes am Standort Münster zu stärken. In der Praxis zeigt sich, dass viele junge Erwachsene sich räumlich nach Chancen auf Qualifizierung, Arbeit sowie Kultur- und Sportevents orientieren. Selbstverständlich wählen Unternehmen Standorte, an denen sie gut ausgebildetes Fachpersonal finden: Münster ist Magnet für die Zielgruppe. Ein Azubiwerk gibt es bereits u.a. in Hamburg. Dort betreibt die Stiftung Azubiwerk seit 2016 eine Wohnanlage für 156 Auszubildende in Hamburg-Wandsbek. Anfang 2020 wurde ein zweites Wohnheim der Stiftung mit 191 Plätzen fertiggestellt. Neben einer pädagogischen Begleitung sind günstige Mieten und Gemeinschaftsflächen wesentlicher Bestandteil des Wohnangebotes. Gemeinsam mit vielen Förderern, Politik, Sozialpartnern, Kammern und Verbänden, sowie Unternehmen soll in Zukunft noch mehr Auszubildenden ein Zuhause und Unterstützung geboten werden. Weitere Wohnanlagen sind in Hamburg und anderen Städten (z.B. Dortmund) in Planung und Bau. Grundsätzlich könnte das ‚Azubiwerk‘ (als neu zu gründende Gesellschaft oder e.V. mit den Partnern der Wirtschaft, ggf. mit der Wohn+Stadtbau) als a.) Mieter/Pächter oder b.) Errichter/Betreiber des zu schaffenden Wohnraumes auftreten. Dazu ist es für den Fall a) notwendig, eine oder mehrere geeignete Wohnimmobilien (BIMA, städtischer Bestand oder Privat?) zu finden und vom Eigentümer anzumieten. In diesem Fall tritt das ‚Azubiwerk‘ also im Kern in der Rolle eines ‚Wohnungsverwalters‘ (Belegung, Untervermietung, Administration, Schlichtung, Nebenkostenabrechnung etc.) auf, Personalbedarf innerhalb des ‚Azubiwerk‘ ist begrenzt und könnte über eigenes Personal oder Personalgestellung der Gesellschafter Stadt MS/ WFM, IHK, HWK erfolgen. Offen bleibt in diesem Fall die Frage, wer für Wartung/ Instandhaltung/ Renovierung verantwortlich zeichnet. Zu klären wäre weiterhin die Frage der Finanzierung/ Finanzausstattung des ‚Azubiwerk‘ durch die Gesellschafter (wer gibt wieviel und in welcher Form (In-Kind oder ‚Cash‘), um Anmietung und operativen Betrieb/ Administration sicherzustellen. Für den Fall b) gäbe es eine Eintrittsvoraussetzung (> geeignetes Grundstück) und mehrere mögliche Spielarten der Umsetzung (städtisches oder privates Invest?). Hier wäre u.a. folgende Rollenteilung denkbar: Die Stadt beschafft/ stellt städtisches Grundstück in Erbpacht. Eine städtische Tochter (z.B. die Wohn- und Stadtbau) errichtet Wohngebäude und hält die Immobilie im Eigentum, gibt aber die Verwaltung ab. Die W+S könnte den Mietvertrag mit dem ‚Azubiwerk‘ (betrieben z.B. durch WFM/IHK/HWK) mit Recht auf Untervermietung schließen. Das ‚Azubiwerk‘ koordiniert Belegung etc. und schließt Untermietverträge direkt mit Azubis oder Unternehmenspartnern (v.a. mit kleinen und mittleren Unternehmen) ab. W+S wartet/ renoviert -nach Anfrage (z.B. bei Mieterwechsel)- durch Dienstleister oder eigenes Personal. Auch hier stellt sich die Frage der Finanzierung und der notwendigen Eigenmittel. Alternativ könnte der Versuch unternommen werden, ein ähnliches Modell mit einem privaten Investor anzugehen. Bei kleinen Mieteinheiten von ca. 15 bis 20 Quadratmeter sollte möglichst ein Mietpreis von etwa 10 Euro je Quadratmeter (kalt) erreicht werden, um mit einem Azubigehalt eine ‚Erreich- und Leistbarkeit‘ sicherzustellen. Der inklusive Gedanke aus der Sekundarstufe soll fortgeführt werden, so dass auch diese jungen Menschen im Blick gehalten werden und nach ihren Bedarfen ein Wohnungsangebot finden. Sie sollen Teil der Gesellschaft sein und bleiben, da werden hier Plätze berücksichtigt bzw. bereitgehalten. Gez. Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0012/2022
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 29.03.2022
- Erstellt
- 29.03.2022 15:36