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A-R/0012/2022

Ausbildungsnachwuchs stärken – ein Azubiwerk

Antrag an den Rat 29.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2022, TOP 43.4

a-r-0012-2022-CDU-Antrag Azubi-Wohnheim (004)

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a-r-0012-2022-CDU-Antrag Azubi-Wohnheim (004)

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0012/2022 
 
 
29. März 2022 
 
RATSANTRAG 
 
 
Ausbildungsnachwuchs stärken – ein Azubiwerk 
schaffen 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Azubiwerk mit einem Azubiwohnheim in 
Zusammenarbeit mit Münsters Wirtschaft zu initiieren. Ziel des Azubiwerks ist die 
Unterstützung der Azubis bei der Wohnungssuche sowie die Stärkung des 
Ausbildungsnachwuchses zur langfristigen Bindung von Fachkräften an den Münsteraner 
Arbeitsmarkt. In einem ersten Schritt soll in Zusammenarbeit mit der Industrie- und 
Handelskammer, der Handwerkskammer und Wirtschaftsförderung eine Bedarfsanalyse für 
ein Abzubi-Wohnheim vorbereitet werden. 
 
Aufgrund der Vielzahl an minderjährigen Azubis werden passende Einrichtungen der 
Jugendhilfe, Sport- und Jugendvereine an der Konzeption des Azubiwerks miteingebunden. 
In der Vernetzung der Berufsschulen und der Arbeitsagentur sowie durch Kooperationen mit 
Jugendvereinen werden - soweit notwendig - pädagogische Unterstützungsangebote für 
minderjährige Auszubildende angeboten. 
 
In den Planungen der Wohngestaltung und Vergabe der Plätze werden auch Azubis mit 
einem sonderpädagogischen Beratungs- und Unterstützungsbedarf im Anschluss der 
Sekundarstufe I berücksichtigt. 
 
 
Begründung: 
 
Die Sicherung des Fachkräftenachwuchses für die Münsteraner Wirtschaft ist das erklärte 
Ziel. Um dem Fachkräftemangel durch Nachwuchsgewinnung entgegenzuwirken, gilt es, die 
Auszubildenden frühzeitig für die weitere Berufslaufbahn an Münsters Arbeitsmarkt zu 
binden.  
 
In Münster bieten die Hochschulen ein breit gefächertes Angebot an Plätzen in der dualen 
Berufsausbildung an. Dazu kommen jährlich neue Auszubildende, die in der Stadt ihre 
Berufe erlernen. Die steigenden Lebenshaltungs- und insbesondere Mietkosten belasten 
eine Vielzahl dieser Personengruppe in erheblichem Maße. Im Durchschnitt liegt die 
Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr in NRW nach Angaben des 
Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) bei 871 Euro brutto monatlich (Basisjahr 2020). 
Die Ausbildungsvergütungen allein reichen häufig nicht aus, die Lebenshaltungskosten voll- 
und selbstständig zu decken. Das steht in starkem Gegensatz zur am Arbeitsmarkt 
geforderten Mobilität. Die Wohnungsknappheit erschwert in vielen Großstädten die 
Entscheidung für eine Berufsausbildung. 
 
Dem Vorbild eines Studierendenwerks folgend sollen daher Auszubildende mit einem 
Azubiwerk und Azubiwohnheim unterstützt werden, um die Ausbildungsberufe des 
Handwerks, der Pflege, des Erziehungswesens, Handels und des Dienstleistungsgewerbes 
am Standort Münster zu stärken.

In der Praxis zeigt sich, dass viele junge Erwachsene sich räumlich nach Chancen auf 
Qualifizierung, Arbeit sowie Kultur- und Sportevents orientieren. Selbstverständlich wählen 
Unternehmen Standorte, an denen sie gut ausgebildetes Fachpersonal finden: Münster ist 
Magnet für die Zielgruppe.  
 
Ein Azubiwerk gibt es bereits u.a. in Hamburg. Dort betreibt die Stiftung Azubiwerk seit 2016 
eine Wohnanlage für 156 Auszubildende in Hamburg-Wandsbek. Anfang 2020 wurde ein 
zweites Wohnheim der Stiftung mit 191 Plätzen fertiggestellt. Neben einer pädagogischen 
Begleitung sind günstige Mieten und Gemeinschaftsflächen wesentlicher Bestandteil des 
Wohnangebotes. Gemeinsam mit vielen Förderern, Politik, Sozialpartnern, Kammern und 
Verbänden, sowie Unternehmen soll in Zukunft noch mehr Auszubildenden ein Zuhause und 
Unterstützung geboten werden. Weitere Wohnanlagen sind in Hamburg und anderen 
Städten (z.B. Dortmund) in Planung und Bau. 
Grundsätzlich könnte das ‚Azubiwerk‘ (als neu zu gründende Gesellschaft oder e.V. mit den 
Partnern der Wirtschaft, ggf. mit der Wohn+Stadtbau) als 
 
a.) Mieter/Pächter oder 
 
b.) Errichter/Betreiber 
 
des zu schaffenden Wohnraumes auftreten.  
 
Dazu ist es für den Fall a) notwendig, eine oder mehrere geeignete Wohnimmobilien (BIMA, 
städtischer Bestand oder Privat?) zu finden und vom Eigentümer anzumieten. In diesem Fall 
tritt das ‚Azubiwerk‘ also im Kern in der Rolle eines ‚Wohnungsverwalters‘ (Belegung, 
Untervermietung, Administration, Schlichtung, Nebenkostenabrechnung etc.) auf, 
Personalbedarf innerhalb des ‚Azubiwerk‘ ist begrenzt und könnte über eigenes Personal 
oder Personalgestellung der Gesellschafter Stadt MS/ WFM, IHK, HWK erfolgen. Offen bleibt 
in diesem Fall die Frage, wer für Wartung/ Instandhaltung/ Renovierung verantwortlich 
zeichnet. Zu klären wäre weiterhin die Frage der Finanzierung/ Finanzausstattung des 
‚Azubiwerk‘ durch die Gesellschafter (wer gibt wieviel und in welcher Form (In-Kind oder 
‚Cash‘), um Anmietung und operativen Betrieb/ Administration sicherzustellen. 
 
Für den Fall b) gäbe es eine Eintrittsvoraussetzung (> geeignetes Grundstück) und mehrere 
mögliche Spielarten der Umsetzung (städtisches oder privates Invest?). Hier wäre u.a. 
folgende Rollenteilung denkbar:  
Die Stadt beschafft/ stellt städtisches Grundstück in Erbpacht. Eine städtische Tochter (z.B. 
die Wohn- und Stadtbau) errichtet Wohngebäude und hält die Immobilie im Eigentum, gibt 
aber die Verwaltung ab. Die W+S könnte den Mietvertrag mit dem ‚Azubiwerk‘ (betrieben 
z.B. durch WFM/IHK/HWK) mit Recht auf Untervermietung schließen. Das ‚Azubiwerk‘ 
koordiniert Belegung etc. und schließt Untermietverträge direkt mit Azubis oder 
Unternehmenspartnern (v.a. mit kleinen und mittleren Unternehmen) ab. W+S wartet/ 
renoviert -nach Anfrage (z.B. bei Mieterwechsel)- durch Dienstleister oder eigenes Personal. 
Auch hier stellt sich die Frage der Finanzierung und der notwendigen Eigenmittel. Alternativ 
könnte der Versuch unternommen werden, ein ähnliches Modell mit einem privaten Investor 
anzugehen. 
 
Bei kleinen Mieteinheiten von ca. 15 bis 20 Quadratmeter sollte möglichst ein Mietpreis von 
etwa 10 Euro je Quadratmeter (kalt) erreicht werden, um mit einem Azubigehalt eine 
‚Erreich- und Leistbarkeit‘ sicherzustellen. 
 
Der inklusive Gedanke aus der Sekundarstufe soll fortgeführt werden, so dass auch diese 
jungen Menschen im Blick gehalten werden und nach ihren Bedarfen ein Wohnungsangebot 
finden. Sie sollen Teil der Gesellschaft sein und bleiben, da werden hier Plätze berücksichtigt 
bzw. bereitgehalten.

Gez. Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

06.04.2022 Rat
TOP 43.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0012/2022
Typ
Antrag an den Rat
Datum
29.03.2022
Erstellt
29.03.2022 15:36