Mandari Insight

AN/0356/2024

Änderungsantrag zum Änderungsantrag verschiedener Antragsteller zur Beschlussvorlage „Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele“, Ds.-Nr. 4069/2022, TOP 5.2

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 29.02.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 29.02.2024

Linke Änderungsantrag nach § 13

· application/pdf

Ansehen

Linke Änderungsantrag nach § 13

4491 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses für 
Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Herrn Daniel Bauer-Dahm 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 29.02.2024 
AN/0356/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024 
 
Änderungsantrag zum Änderungsantrag verschiedener Antragsteller zur Beschlussvorlage 
„Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele“, Sessionnummer 4069/2022, 
TOP 5.2 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zum Änderungsantrag 
verschiedener Antragsteller zur Beschlussvorlage „Strategische Sozialplanung - 
Herausforderungen und Ziele“, Sessionnummer 4069/2022, TOP 5.2, auf der Sitzung des 
Ausschusses für Soziales und Seniorinnen und Senioren am 29. Februar 2024 zu setzen. 
 
Beschluss 
Folgende Punkte des Änderungsantrages werden wie folgt geändert. 
1. Punkt 6 wird ergänzt (die Ergänzung ist fettgedruckt) 
beauftragt die Verwaltung, die Datenlage insbesondere für Menschen mit internationaler 
Familiengeschichte, für Menschen mit Behinderungen und für queere Menschen zu 
verbessern und die zuständigen Gremien in die Bewertung der Ergebnisse 
miteinzubeziehen. Menschen mit internationaler Familiengeschichte, d. h. 40 % der 
Kölner Bevölkerung, sollen differenziert, z.B. nach ausländerrechtlichem Status, 
Aufenthaltsdauer, Zuwanderungsintention, Milieuzugehörigkeit usw. betrachtet 
werden. Zudem sollen erklärende Erläuterungen und Hintergrundinformationen 
gegeben werden, warum sich die statistischen Zahlen in dieser Weise bei Menschen 
mit internationaler Familiengeschichte darstellen.

Sofern für die Verbesserung der Datenlage zusätzliche Haushaltsmittel benötigt werden, 
wird die Verwaltung aufgefordert, gemäß § 3 (4) der GO eine entsprechende 
Beschlussfassung vorzulegen.  
Ein neuer Punkt 10.f wird eingeführt. 
Strategisches Ziel 10.1 „Bedarfsgerechtes, bezahlbares Wohnen für einkommensschwache 
Haushalte ist gefördert“.  
Die in Tabelle 30 aufgeführten Werte der Indikatoren werden nicht nur beobachtet. Die 
Verwaltung schlägt dem Rat bis spätestens zum Ende des 3. Quartals 2024 sinnvolle und 
realistische strategische Zielwerte vor. 
2. Ein neuer Punkt 10.g wird eingeführt 
Strategisches Ziel 10.2 „Barrierefreiheit - Seniorengerechtes Wohnen fördern“ 
Die Verwaltung legt dem Rat bis spätestens zum Ende des 3. Quartals 2024 eine 
Neufassung dieses Kapitels vor und verwendet dabei durchgehend eine normgerechte und 
präzise Begrifflichkeit. 
Weitere Teilziele des barrierefreien Wohnens werden ergänzt. 
Hierbei kann beispielsweise die von der Stadt Köln herausgegebene Broschüre „Wie 
inklusiv ist das Quartier?“ als Orientierung verwendet werden. 
3. Ein neuer Punkt 11 wird eingeführt. 
Die Ziele in den benachteiligten Stadtteilen werden dem Durchschnitt angeglichen, dafür 
werden Maßnahmen und Ressourcen überproportional in die benachteiligten Stadtteile 
geleitet.  
4. Punkt 11 und 12 werden neu 12 und 13 
 
Begründung 
Die Beschlüsse des Integrationsrates sowie der BV Chorweiler sind in dem Änderungsantrag 
verschiedener Antragsteller nicht oder nur unzureichend vertreten. Deshalb sind sie hier unter 
Punkt 1 und 4 aufgegriffen. 
Barrierefreie Wohnungen werden nur mit Blick auf Menschen im Seniorenalter angesprochen. Die 
Begriffe „barrierefrei“ und „seniorengerecht“ werden synonym verwendet. 
In der DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“ ist die 
Barrierefreiheit definiert. Eine vergleichbare Definition einer seniorengerechten Wohnung gibt es 
hingegen nicht. 
Die strategischen Teilziele scheinen zufällig ausgewählt: 
 Ältere Menschen haben Zugang zu angemessenem und Barriere armem Wohnraum 
 Kölner Wohnquartiere sind mit Gesundheitsinfrastruktur versorgt 
 Kölner Wohnquartiere sind mit Gütern des täglichen Bedarfs versorgt 
Sie umfassen nur einen kleinen Ausschnitt der Themen, die zur Erreichung von Barrierefreiheit 
notwendigerweise zu bearbeiten sind.

Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

29.02.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0356/2024
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
29.02.2024
Erstellt
29.02.2024 12:27