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V/0949/2015

Antrag an den Rat Nr. A-R/0065/2015: Energiepark Münster

Vorlagen 13.11.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 01.03.2016, TOP 5.7

Beschlussvorlage

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V_0949_2015_Anlage 1

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Beschlussvorlage

5473 Zeichen

V/0949/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0065/2015: Energiepark Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.02.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
01.03.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2016 die energiewirtschaftlichen Chancen und 
Rahmenbedingungen für einen Energiepark in Münster gemäß o.g. Ratsantrag (Anlage 1) 
zu prüfen.  
 
2. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die externe Beratung in Höhe von 10.000 Euro ste-
hen im Haushalt 2015 zur Verfügung und werden zur Übertragung in den Haushalt 2016  
beantragt. 
 
3. Der Antrag A-R/0065/2015 ist damit erledigt. 
 
4. Die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 vom 03.02.2011 zur Errichtung eines 
„Energieparks Münster“ sowie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-
R/0010/2011 "Energiepark Münster" vom 08.02.2011 (vgl. Vorlage V/0296/2011) sind 
damit ebenfalls erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2015 - Teilergebnis-
plan 1401, Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. Die Haushalts-
mittel werden im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen zur Übertragung in den Haushalt 
2016 beantragt.  
 
 
Begründung: 
 
Gemäß dem o.g. Antrag (Anlage 1), den der Rat in seiner Sitzung am 06.05.2015 zur weiteren 
Beratung an den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen verwiesen hat, soll die 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0949/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Wildt 
Ruf: 
492 67 03 
E-Mail: 
WildtB@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.12.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0949/2015 
Verwaltung die energiewirtschaftlichen Chancen und Rahmenbedingungen für einen Energiepark 
Münster prüfen und dabei externe Beratung durch einen Sachverständigen einbinden. Die Haus-
haltsmittel für die Prüfung eines Energiepark Münster sind bereits im Rahmen der Haushaltsplan-
Beratungen 2015 in den Haushaltsplan 2015 eingestellt worden. Da eine Bearbeitung des Projek-
tes erst in 2016 umgesetzt werden kann, wird zu gegebener Zeit ein Antrag an den Stadtkämmerer 
auf Übertragung der Ermächtigungen in den Haushalt 2016 gestellt werden.  
 
Ergänzende Erläuterungen zu Beschlusspunkt 4: 
 
Die Verwaltung hatte zu der Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 vom 03.02.2011 zur Erric h-
tung eines „Energieparks Münster“ sowie zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. 
A-R/0010/2011 "Energiepark Münster" vom 08.02.2011 die Vorlage V/0296/2011 erstellt. 
 
Die Vorlage wurde  
- von der BV Münster-Nord am 05.07.2011 mehrheitlich beschlossen, 
- von der BV Münster-Ost am 06.07.2011 mehrheitlich beschlossen, 
- vom ASSVW am 07.07.2011 ohne Beschlussfassung geschoben, 
- vom AUB am 12.07.2011 ohne Beschlussfassung geschoben, 
- vom Hauptausschuss am 13.07.2011 vertagt. 
 
Eine Beschlussfassung über diese Vorlage bzw. die o.a. Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 
sowie den o.a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A -R/0010/2011 "Energiepark 
Münster" ist somit bislang noch nicht erfolgt. 
 
Die von der Verwaltung seinerzeit mit der Vorlage V/0296/2011 formulierten wesentlichen B e-
schlussvorschläge, u.a. 
 
„1. Die grundsätzlichen Zielsetzungen zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer heimi scher 
Energieträger in der Stadt Münster gem. der Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 vom 
03.02.2011 zur Errichtung eines „Energieparks Münster“ … und gem. Punkt 2. des Antrags der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A -R/0010/2011 vom 08.02.2011 „Energ iepark Müns-
ter“ … unterstützen das kommunale Handeln zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts 2020 für 
Münster. Da sie bereits heute auf der Grundlage bestehender Flächenpotenziale umsetzbar 
sind, erübrigt sich die Errichtung eines „Energieparks Mün ster“ gem. Punkt 1 des o. g. Antrags 
Nr. A-R/0010/2011.  
 
2. Den Stellungnahmen der Verwaltung zu den einzel nen inhaltlichen Punkten der o. a. Anregung 
bzw. des o.a. Antrags wird zugestimmt. Hierbei kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass 
 
 die Umsetzung der Ziele der o.a. Anregung bzw. des o. a. Antrags zur Errichtung eines 
„Energieparks Münster“ auf der Grundlage derzeit vorhandener Flächenreserven in Form 
von Versorgungsflächen, Gewerbe- und Industriegebieten bzw. Sondergebieten bereits he u-
te möglich ist,…“ 
 
sind nunmehr mit dem neuen Antrag an den Rat Nr. A -R/0065/2015 „Energiepark Münster“ - ins-
besondere im darin unterbreiteten Beschlussvorschlag 3. - 
  
„3. Als Standort des Energieparks soll vorrangig das Industriegebiet „Hessenweg“ (Bebauungsplan 
Nr. 287) geprüft werden. Dabei ist auch zu untersuchen, ob das Entsorgung szentrum der Stadt 
sowie das Gewerbegebiet Kleinmannbrücke nach Möglichkeit in die Entwicklung des Energi e-
parks funktionell (Energieverbund) einbezogen werden können.“ 
 
aufgegriffen worden.

- 3 - 
V/0949/2015 
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag zur Prüfung eines Energieparks in Münster (Anlage 1) zu 
zustimmen. Die Ergebnisse der Prüfung werden im Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehr und Wirtschaft und im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen vorge-
stellt.  
 
 
i.V.  
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlage 1:Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0065/2015

V_0949_2015_Anlage 1

4083 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0065/2015 
 
 
 
 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
 
Beschlussvorschlag 
I. Sachentscheidung 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die energiewirts chaftlichen Chancen und 
Rahmenbedingungen für einen „Energiepark Münster“ z u prüfen. Beispiele 
für bereits realisierte Energieparks in NRW und in anderen Bundesländern 
sind in die Prüfung mit einzubeziehen. Ebenso die E rfahrungen der 
Energieagentur NRW, von MEET sowie der Stadtwerke Münster.  
 
2. Die Prüfung soll sich insbesondere auf folgende Zielsetzungen für den 
Energiepark beziehen: 
 
• Stärkung der Münsteraner Wirtschaft vor allem durch Ansiedlung 
von Unternehmen und Arbeitsplätzen des sekundären S ektors, 
vorzugsweise der Energietechnik, der erneuerbaren Energien und der 
Umwelttechnologie, 
• Mehr Klimaschutz und umweltfreundliche Energieverso rgung  
durch einen Verbund von innovativen Anlagen zur Nut zung 
erneuerbarer heimischer Energien (Bioenergie, Windk raft, 
Solarenergie), 
• Förderung der Wissenschaft und Forschung  zum Beispiel durch 
ein Versuchs- und Testgelände für die Energieforsch ung, namentlich 
die Entwicklung von leistungsfähigen Speichermedien  für Strom 
sowie die Gewinnung von Bioenergie aus kommunalen R est- und 
Abfallstoffen sowie 
• Bildung und Information voranbringen durch Vermittlung von 
beruflichen Qualifikationen über Neue Energien und von 
allgemeinbildenden Kenntnissen über ihre Rolle für die nachhaltige 
Entwicklung der Gesellschaft.  
 
3. Als Standort des Energieparks  soll vorrangig das Industriegebiet 
„Hessenweg“ (Bebauungsplan Nr. 287) geprüft werden.  Dabei ist auch zu 
untersuchen, ob das Entsorgungszentrum der Stadt so wie das 
Gewerbegebiet Kleinmannbrücke nach Möglichkeit in d ie Entwicklung des 
Energieparks funktionell (Energieverbund) einbezogen werden können. 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL  
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
Ratsantrag 
Energiepark Münster 
 
 
3.11.2015

4. Wegen der Nähe des Industriegebietes „Hessenweg“  zu den Rieselfeldern 
soll ebenfalls geprüft werden, wie die Entwicklung des Energieparks mit den 
Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes und des  Artenschutzes 
zu vereinbaren ist   Die Vogelschutzstation Rieselfelder sollen dabei 
beteiligt werden. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Prüfung wird von der Verwaltung durchgeführt, f ür die Beratung durch einen 
Sachverständigen ist ein Honorar von 10.000 € vorgesehen. 
 
Finanzierung: Teilergebnisplan Produktgruppe 1401, Zeile 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen (Haushaltsplan Bd. 2, S. 501) 2015 = 193.649 €. 
 
 
Begründung: 
 
In Deutschland gibt es inzwischen mehr als 50 kommu nale Energieparks, viele 
weitere Projekte sind in Vorbereitung. Energieparks  sind als Mittel zur schnelleren 
Umsetzung der Energiewende ebenso anerkannt wie als  Instrument zur Förderung 
der kommunalen Wirtschaft. In der Umgebung von Müns ter macht besonders der 
Bioenergiepark Saerbeck von sich reden.  
 
Auch angesichts der im Klimaschutzkonzept 2020 nied ergelegten Ziele wird 
deutlich, welche Bedeutung ein Energiepark für Müns ter als energie- und als 
wirtschaftspolitisches Instrument haben könnte. Vor aussetzungen für die 
miteinander kombinierte Erzeugung, Verteilung und N utzung von Strom und 
Wärme aus Regenerativer Energien sind vor allem im Norden der Stadt gegeben, 
vorzugsweise im Industriegebiet Hessenweg (Bebauungsplan Nr. 287). 
  
Um die Chancen und die Rahmenbedingungen für die Re alisierung eines 
Energieparks zu erkennen soll die Verwaltung einen Prüfauftrag erhalten. Für die 
Einbeziehung eines sachkundigen Beraters kann ein H onorar von bis zu 10.000 € 
gezahlt werden.  
 
 
gez. Gerhard Joksch 
gez. Helga Bennink 
gez. Susanne Dähne 
gez. Otto Reiners 
gez. Christoph Kattentidt  
gez. Annette Kemper 
gez. Raimund Köhn 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen  
gez. Didem Ozan 
 
  gez. Sylvia Rietenberg 
    gez. Tim Rohleder 
    gez. Carsten Peters 
    gez. Dr. Rita Stein-Redent

Beratungsverlauf (2)

11.02.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 9.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.03.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Windthorststraße 7
  • Hessenweg

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Details

Aktenzeichen
V/0949/2015
Typ
Vorlagen
Datum
13.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37