V/0949/2015
Antrag an den Rat Nr. A-R/0065/2015: Energiepark Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
5473 Zeichen
V/0949/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Betrifft Antrag an den Rat Nr. A-R/0065/2015: Energiepark Münster Beratungsfolge 11.02.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 01.03.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2016 die energiewirtschaftlichen Chancen und Rahmenbedingungen für einen Energiepark in Münster gemäß o.g. Ratsantrag (Anlage 1) zu prüfen. 2. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die externe Beratung in Höhe von 10.000 Euro ste- hen im Haushalt 2015 zur Verfügung und werden zur Übertragung in den Haushalt 2016 beantragt. 3. Der Antrag A-R/0065/2015 ist damit erledigt. 4. Die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 vom 03.02.2011 zur Errichtung eines „Energieparks Münster“ sowie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A- R/0010/2011 "Energiepark Münster" vom 08.02.2011 (vgl. Vorlage V/0296/2011) sind damit ebenfalls erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2015 - Teilergebnis- plan 1401, Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. Die Haushalts- mittel werden im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen zur Übertragung in den Haushalt 2016 beantragt. Begründung: Gemäß dem o.g. Antrag (Anlage 1), den der Rat in seiner Sitzung am 06.05.2015 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen verwiesen hat, soll die Vorlagen-Nr.: V/0949/2015 Auskunft erteilt: Frau Wildt Ruf: 492 67 03 E-Mail: WildtB@stadt-muenster.de Datum: 17.12.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0949/2015 Verwaltung die energiewirtschaftlichen Chancen und Rahmenbedingungen für einen Energiepark Münster prüfen und dabei externe Beratung durch einen Sachverständigen einbinden. Die Haus- haltsmittel für die Prüfung eines Energiepark Münster sind bereits im Rahmen der Haushaltsplan- Beratungen 2015 in den Haushaltsplan 2015 eingestellt worden. Da eine Bearbeitung des Projek- tes erst in 2016 umgesetzt werden kann, wird zu gegebener Zeit ein Antrag an den Stadtkämmerer auf Übertragung der Ermächtigungen in den Haushalt 2016 gestellt werden. Ergänzende Erläuterungen zu Beschlusspunkt 4: Die Verwaltung hatte zu der Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 vom 03.02.2011 zur Erric h- tung eines „Energieparks Münster“ sowie zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0010/2011 "Energiepark Münster" vom 08.02.2011 die Vorlage V/0296/2011 erstellt. Die Vorlage wurde - von der BV Münster-Nord am 05.07.2011 mehrheitlich beschlossen, - von der BV Münster-Ost am 06.07.2011 mehrheitlich beschlossen, - vom ASSVW am 07.07.2011 ohne Beschlussfassung geschoben, - vom AUB am 12.07.2011 ohne Beschlussfassung geschoben, - vom Hauptausschuss am 13.07.2011 vertagt. Eine Beschlussfassung über diese Vorlage bzw. die o.a. Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 sowie den o.a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A -R/0010/2011 "Energiepark Münster" ist somit bislang noch nicht erfolgt. Die von der Verwaltung seinerzeit mit der Vorlage V/0296/2011 formulierten wesentlichen B e- schlussvorschläge, u.a. „1. Die grundsätzlichen Zielsetzungen zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer heimi scher Energieträger in der Stadt Münster gem. der Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 9/2011 vom 03.02.2011 zur Errichtung eines „Energieparks Münster“ … und gem. Punkt 2. des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A -R/0010/2011 vom 08.02.2011 „Energ iepark Müns- ter“ … unterstützen das kommunale Handeln zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts 2020 für Münster. Da sie bereits heute auf der Grundlage bestehender Flächenpotenziale umsetzbar sind, erübrigt sich die Errichtung eines „Energieparks Mün ster“ gem. Punkt 1 des o. g. Antrags Nr. A-R/0010/2011. 2. Den Stellungnahmen der Verwaltung zu den einzel nen inhaltlichen Punkten der o. a. Anregung bzw. des o.a. Antrags wird zugestimmt. Hierbei kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung der Ziele der o.a. Anregung bzw. des o. a. Antrags zur Errichtung eines „Energieparks Münster“ auf der Grundlage derzeit vorhandener Flächenreserven in Form von Versorgungsflächen, Gewerbe- und Industriegebieten bzw. Sondergebieten bereits he u- te möglich ist,…“ sind nunmehr mit dem neuen Antrag an den Rat Nr. A -R/0065/2015 „Energiepark Münster“ - ins- besondere im darin unterbreiteten Beschlussvorschlag 3. - „3. Als Standort des Energieparks soll vorrangig das Industriegebiet „Hessenweg“ (Bebauungsplan Nr. 287) geprüft werden. Dabei ist auch zu untersuchen, ob das Entsorgung szentrum der Stadt sowie das Gewerbegebiet Kleinmannbrücke nach Möglichkeit in die Entwicklung des Energi e- parks funktionell (Energieverbund) einbezogen werden können.“ aufgegriffen worden. - 3 - V/0949/2015 Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag zur Prüfung eines Energieparks in Münster (Anlage 1) zu zustimmen. Die Ergebnisse der Prüfung werden im Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr und Wirtschaft und im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen vorge- stellt. i.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlage 1:Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0065/2015
V_0949_2015_Anlage 1
4083 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0065/2015
Der Rat möge beschließen:
Beschlussvorschlag
I. Sachentscheidung
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die energiewirts chaftlichen Chancen und
Rahmenbedingungen für einen „Energiepark Münster“ z u prüfen. Beispiele
für bereits realisierte Energieparks in NRW und in anderen Bundesländern
sind in die Prüfung mit einzubeziehen. Ebenso die E rfahrungen der
Energieagentur NRW, von MEET sowie der Stadtwerke Münster.
2. Die Prüfung soll sich insbesondere auf folgende Zielsetzungen für den
Energiepark beziehen:
• Stärkung der Münsteraner Wirtschaft vor allem durch Ansiedlung
von Unternehmen und Arbeitsplätzen des sekundären S ektors,
vorzugsweise der Energietechnik, der erneuerbaren Energien und der
Umwelttechnologie,
• Mehr Klimaschutz und umweltfreundliche Energieverso rgung
durch einen Verbund von innovativen Anlagen zur Nut zung
erneuerbarer heimischer Energien (Bioenergie, Windk raft,
Solarenergie),
• Förderung der Wissenschaft und Forschung zum Beispiel durch
ein Versuchs- und Testgelände für die Energieforsch ung, namentlich
die Entwicklung von leistungsfähigen Speichermedien für Strom
sowie die Gewinnung von Bioenergie aus kommunalen R est- und
Abfallstoffen sowie
• Bildung und Information voranbringen durch Vermittlung von
beruflichen Qualifikationen über Neue Energien und von
allgemeinbildenden Kenntnissen über ihre Rolle für die nachhaltige
Entwicklung der Gesellschaft.
3. Als Standort des Energieparks soll vorrangig das Industriegebiet
„Hessenweg“ (Bebauungsplan Nr. 287) geprüft werden. Dabei ist auch zu
untersuchen, ob das Entsorgungszentrum der Stadt so wie das
Gewerbegebiet Kleinmannbrücke nach Möglichkeit in d ie Entwicklung des
Energieparks funktionell (Energieverbund) einbezogen werden können.
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Windthorststr. 7
48143 Münster
Fon: 0251 / 8 99 58 10
ratsfraktion@ gruene-muenster.de
www.gruene-muenster.de
Ratsantrag
Energiepark Münster
3.11.2015
4. Wegen der Nähe des Industriegebietes „Hessenweg“ zu den Rieselfeldern
soll ebenfalls geprüft werden, wie die Entwicklung des Energieparks mit den
Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes und des Artenschutzes
zu vereinbaren ist Die Vogelschutzstation Rieselfelder sollen dabei
beteiligt werden.
II. Kosten/Folgekosten
Die Prüfung wird von der Verwaltung durchgeführt, f ür die Beratung durch einen
Sachverständigen ist ein Honorar von 10.000 € vorgesehen.
Finanzierung: Teilergebnisplan Produktgruppe 1401, Zeile 13 Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen (Haushaltsplan Bd. 2, S. 501) 2015 = 193.649 €.
Begründung:
In Deutschland gibt es inzwischen mehr als 50 kommu nale Energieparks, viele
weitere Projekte sind in Vorbereitung. Energieparks sind als Mittel zur schnelleren
Umsetzung der Energiewende ebenso anerkannt wie als Instrument zur Förderung
der kommunalen Wirtschaft. In der Umgebung von Müns ter macht besonders der
Bioenergiepark Saerbeck von sich reden.
Auch angesichts der im Klimaschutzkonzept 2020 nied ergelegten Ziele wird
deutlich, welche Bedeutung ein Energiepark für Müns ter als energie- und als
wirtschaftspolitisches Instrument haben könnte. Vor aussetzungen für die
miteinander kombinierte Erzeugung, Verteilung und N utzung von Strom und
Wärme aus Regenerativer Energien sind vor allem im Norden der Stadt gegeben,
vorzugsweise im Industriegebiet Hessenweg (Bebauungsplan Nr. 287).
Um die Chancen und die Rahmenbedingungen für die Re alisierung eines
Energieparks zu erkennen soll die Verwaltung einen Prüfauftrag erhalten. Für die
Einbeziehung eines sachkundigen Beraters kann ein H onorar von bis zu 10.000 €
gezahlt werden.
gez. Gerhard Joksch
gez. Helga Bennink
gez. Susanne Dähne
gez. Otto Reiners
gez. Christoph Kattentidt
gez. Annette Kemper
gez. Raimund Köhn
gez. Jutta Möllers
gez. Jörn Möltgen
gez. Didem Ozan
gez. Sylvia Rietenberg
gez. Tim Rohleder
gez. Carsten Peters
gez. Dr. Rita Stein-Redent
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Windthorststraße 7
- Hessenweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0949/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.11.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37