Mandari Insight

2378/2023

Bürgereingabe nach § 24 GO – Dauerhafter Schutz des Landschaftsschutzgebiets Innerer Grüngürtel, Dezentrale Angebote am 11.11. und Karneval für ein junges Publikum, Aktenzeichen 118/23 B

Beschlussvorlage Ausschuss 20.09.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 25.09.2023, TOP 10.4

Analge 3, Auszug BV3 Lindenthal vom 28.08.2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 , Auszug aus der der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 04.09.2023

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Eingabe anonym

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2, Auszug BV 1 Innenstadt vom 24.08.2023

· application/pdf

Ansehen

Analge 3, Auszug BV3 Lindenthal vom 28.08.2023

831 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon: (0221) 221 93313 
Fax:  (0221)  
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de 
Datum: 30.08.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 28.08.2023  
öffentlich 
5.2 Bürgereingabe nach § 24 GO – Dauerhafter Schutz des Landschafts-
schutzgebiets Innerer Grüngürtel, Dezentrale Angebote am 11.11. und 
Karneval für ein junges Publikum, Aktenzeichen 118/23 B 
2378/2023 
 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Ausschuss dankt den Petenten und beschließt die Anregungen nicht umzusetzen. 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal folgt dem Antrag der Petenten, soweit es den Stadt-
bezirk 3 betrifft. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig beschlossen 
 
nicht anwesend: Herr Hoffmann (CDU), Dr. Reinartz (FDP), Frau Finsterle (AFD)

Anlage 4 , Auszug aus der der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 04.09.2023

1135 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Frau Pesch 
Telefon: (0221) 221 26144 
Fax:  (0221)  
E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de 
Datum: 07.09.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden  vom 04.09.2023  
öffentlich 
2.1 Bürgereingabe nach § 24 GO – Dauerhafter Schutz des Landschafts-
schutzgebiets Innerer Grüngürtel, Dezentrale Angebote am 11.11. und 
Karneval für ein junges Publikum, Aktenzeichen 118/23 B 
2378/2023 
 
 
Geänderter Beschluss: 
 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für die Eingabe und unterstützt die Forderung an 
die Verwaltung, alternative versiegelte Ausweichflächen (z.B. Ringe) zu finden und be-
reitzustellen, um auf den Inneren Grüngürtel und die Uniwiesen als Ausweichfläche 
zur Gefahrenabwehr verzichten zu können. Der Ausschuss überweist die Eingabe und 
diese Empfehlung an den AVR. Die Prüfergebnisse sollen rechtzeitig für den 11.11.23 
vorliegen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mit Stimmenmehrheit von Grüne, Die Linke, FDP und KlimaFreunde gegen die Stim-
men von SPD und CDU zugestimmt.

Beschlussvorlage Ausschuss

11764 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
118/23 B 
Vorlagen-Nummer 
 2378/2023 
Freigabedatum 18.08.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO – Dauerhafter Schutz des Landschaftsschutzgebiets 
Innerer Grüngürtel, Dezentrale Angebote am 11.11. und Karneval für ein junges 
Publikum, Aktenzeichen 118/23 B  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt den Petenten und beschließt die Anregungen nicht umzusetzen. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.08.2023 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.09.2023 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 25.09.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
zu Ziffer I (keine Nutzung des Inneren Grüngürtels)  
 
Im Bereich des Landschaftsschutzgebietes wurden auf den dortigen Rasenflächen seitens der 
Verwaltung in den vergangenen Jahren bereits keine Veranstaltungen zugelassen bezie-
hungsweise genehmigt. Lediglich auf den dortigen befestigten Flächen wie dem Wasserspiel-
platz, dem Basketballfeld sowie der Außengastronomie am Aachener Weiher wurden in selte-
nen Fällen Veranstaltungen kleineren Umfangs genehmigt, die jedoch auch keine Auswirkun-
gen auf die umliegenden Grünflächen hatten. 
 
Die Uni-Wiese wurde und wird unabhängig von Karneval und dem 11.11. durch die Menschen 
in Köln für eine Vielzahl von Freizeitaktivitäten genutzt. Diese Nutzungen führen bereits zu ei-
ner nicht unerheblichen Vorbelastung der Fläche durch Glasbruch, Kronkorken, regelmäßige 
Ballspiele usw. Während des vergangenen Straßenkarnevals wurden die betroffenen Teilbe-
reiche der Uni-Wiese großflächig mit Rasenschutzplatten gegen das Betreten durch Feiernde 
geschützt sowie die verbliebenen Bereiche mittels Bauzaunanlagen abgesperrt. Die Gras-
narbe der Rasenflächen der Uni-Wiese wurde damit sowohl gegen mögliche Schäden durch 
das Betreten als auch vor eventuellem Abfall geschützt. Sämtliche Bereiche wurden darüber 
hinaus während der Karnevalstage mehrfach durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln gerei-
nigt. Daher ist durch die Nutzung der Uni-Wiese zum Straßenkarneval als Ausweichfläche für 
die Feiernden an den Wiesen- und Grünflächen des Inneren Grüngürtels kein erheblicher 
Schaden verursacht worden. 
 
Die Verwaltung ist als örtliche Ordnungsbehörde gesetzlich verpflichtet, die notwendigen und 
angemessenen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen. Hinsichtlich der inhaltlichen 
Begründung zur Inanspruchnahme der Uni-Wiese zur Gefahrenabwehr wird auf die Mitteilung 
4066/2022 an die Bezirksvertretungen Innenstadt und Lindenthal sowie den Ausschuss Allge-
meine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales verwiesen. 
 
Bereits im Vorfeld des 11.11.2022 gab es zur Lösung der Situation im Zülpicher Viertel auf 
Veranlassung der Verwaltung diverse Workshops unter professioneller Leitung einer Crowd-
managerin und unter Beteiligung der relevanten Sicherheitsexpert*innen sowie Stakeholdern 
aus der Stadtgesellschaft. 
 
Im Ergebnis müssen alle Alternativen sicher sein und dürfen nicht noch zusätzliche Gefahren 
schaffen, welche von den Ordnungs- und Sicherheitsbehörden nicht mit ausreichender Wahr-
scheinlichkeit abgewehrt werden können. Durch die Alternativen dürfen nicht noch mehr Men-
schen nach Köln gezogen und keine weiteren Hotspots geschaffen werden, damit die Men-
schen in Köln sicher und friedlich feiern können. Unter diesen Prämissen konnte bisher trotz 
aller Bemühungen keine private Veranstaltungslösung und keine Alternativfläche gefunden 
werden. 
 
So wurden insgesamt 13 Ausweichflächen eingehend geprüft: der im Antrag genannte Be-
reich der Nord-Süd-Fahrt, Neumarkt, Chlodwigplatz, Parkplatz vor Südstadion, Poller Wiesen, 
Messeparkplätze, Hansaplatz, Ebertplatz mit Theodor-Heuss-Park, Turiner Straße, Deutzer

3 
Werft, Wiese vor der LANXESSarena, Hohenzollernring zwischen Friesenplatz und Rudolf-
platz, Hahnenstraße Pilgrimstraße, Neumarkt, Stadion/Vorwiesen, Jugendpark, Mediapark, 
Rothgerberbach/Blaubach. 
 
Alle Flächen wurden als ungeeignet eingestuft. 
 
 
zu Ziffer II (alternative Feierzonen schaffen) 
 
Im Nachgang zu den Karnevalstagen 2023 wurde in der Sitzung des Runden Tisch Karneval 
im Februar 2023 festgehalten, dass in Vorbereitung auf die kommende Karnevalssession drei 
Arbeitsgruppen eingerichtet werden, die sich befristet bis Mai 2023 mit unterschiedlichen The-
men beschäftigen und Ideen entwickeln, wie alle Beteiligten, Stadtverwaltung, Politik und Zivil-
gesellschaft, den Karneval in Köln besser gestalten können. 
 
- AG 1 „Zielgruppenkommunikation“,  
- AG 2 „Weiterentwicklung Angebote im Kwartier Latäng“,  
- AG 3 „Dezentrale Veranstaltungsformate“ 
 
Im Vordergrund stand dabei die Entlastung des Zülpicher Viertels sowie eine bessere Ziel-
gruppenansprache. Die Arbeitsgruppen haben sich daraufhin konstituiert und über einen Zeit-
raum von rund zwei Monaten mehrfach getagt. In den Arbeitsgruppen wurden insbesondere 
auch die junge Zielgruppe eingebunden. Im Rahmen des Runden Tisches Karneval am 
26.06.2023 wurden die entwickelten Ideen vorgestellt und weitere Hinweise, Empfehlungen 
und Anregungen aufgenommen. 
 
Die Arbeitsgruppen schlugen vor, dass es zur Entlastung des Zülpicher Viertels eines oder 
mehrerer attraktiver Alternativangebote bedürfe. Es wurden Ideen u.a. zur Optimierung der 
Situation im Zülpicher Viertel sowie eine Aufräumaktion vorgeschlagen. Ebenfalls wurde die 
Idee verschiedener kleinerer Veranstaltungsformate auf autofreien Zonen vorgestellt, die sich 
mit der Tradition des Kölner Karnevals befassen sollen. Die Besonderheit stellte der Ansatz 
mit autofreien Zonen dar, die durch ansässige Gastronomiebetriebe, Nachbarschaften, Ver-
eine, Institutionen und Interessierte eigene, selbstentwickelte, karnevalistische Konzepte so-
wie verschiedene kleine Bühnenformate mit unterschiedlichen Programmen zur Bespielung 
des öffentlichen Raums an Karneval umgesetzt werden könnten.  
 
Flankiert werden sollen die verschiedenen Ideen/ Angebote mit adressatengerechten Kommu-
nikations-Tools und einer besseren Ansprache der Zielgruppe, auch um den Feiernden bereits 
im Vorfeld die Vielfalt des karnevalistischen Angebots nebst weiteren Informationen und Hilfs-
angeboten näherzubringen. Die Arbeitsgruppen schlugen vor, die Ideen schrittweise und folg-
lich mittel- bis langfristig anzugehen.  
 
Die bisher im Rahmen der Arbeitsgruppe 3 erarbeiteten Flächen, welche über Straßensper-
rungen generiert werden sollen, wurden sicherheitstechnisch eingeordnet.  
 
Nach Einschätzung der Verwaltung ist von zum Teil erheblichen Beeinträchtigungen, bis hin 
zu einem Zusammenbruch des ÖPNV und des Individualverkehrs auszugehen, falls an den 
genannten Orten Alternativ-Angebote veranstaltet werden.  
Im schlimmsten Fall ergibt sich ein zusätzliches Angebot, das bei geringer Attraktivität nie-
manden, bei hoher Attraktivität zusätzliche Menschen, auch aus dem ganzen Bundesgebiet, 
anzieht – mit allen damit verbundenen Auswirkungen auf das Leben und die Mobilität der 
zahlreich betroffenen, in Köln lebenden und arbeitenden Menschen.  
 
Konkret wird in der Eingabe vorgeschlagen, die „Nord-Süd-Fahrt“ und den Bereich Offenbach-
platz bis Blaubach für den motorisierten Individualverkehr zu sperren und als Partyfläche frei-
zugeben. 
 
Der Bereich „Nord-Süd-Fahrt“ stellt eine Teilfläche der Veranstaltung „Straßenland“ dar, wel-
che 2019 stattgefunden hat. Hierbei wurde der Teilbereich Ulrichgasse und Tel-Aviv-Straße 
lediglich als Teststrecke für E-Autos und Zugang zum nördlichen Veranstaltungsgelände bei

4 
einem auf Nachhaltigkeit ausgelegten Familienfest genutzt. Vor allem die Brücke über dem 
Perlengraben und den KVB-Schienen eignet sich nicht für eine Veranstaltung mit insbeson-
dere in den Nachmittagsstunden hochgradig alkoholisierten Personen. Der Bereich zwischen 
der Cäcilienstraße und der Leonhard-Tietz-Straße ist aufgrund der in die Unterführung (Neu-
köllner Straße) und der erheblichen Beeinträchtigung der Feuerwache 1 nicht geeignet. 
 
Darüber hinaus wurde im Nachgang zur Eingabe der Bereich Rothgerberbach/Blaubach als 
Alternativstandort vorgeschlagen. Dieser Bereich ist zwar örtlich naheliegend am Zülpicher 
Viertel, weist jedoch erhebliche Schwächen auf, da es sich bei dem Rothgerberbach sowie 
dem Blaubach um Hauptanbindungen der Severinsbrücke sowie die Hauptanfahrtswege der 
Rettungsfahrzeuge in Richtung Zülpicher Viertel handelt und eine Nutzung dieser Flächen den 
U-Bahn-Verkehr der KVB AG an der Haltestelle Poststraße und damit den Betrieb von vier 
Bahnlinien unterbrechen wird. 
 
Bei allen bisher vorgeschlagenen Straßensperrungen sind die ausgelösten und nicht immer 
vorhersehbaren Menschenströme und deren Auswirkungen zu berücksichtigen. So legen die 
im Zülpicher Viertel abgewiesenen Feiernden auf dem Weg zu den Ausweichflächen den 
ÖPNV und zum Teil auch den Individualverkehr lahm und belasten – auch durch ihre Hinter-
lassenschaften – erheblich die dort lebenden Menschen. Bisher wurde noch kein Konzept vor-
gelegt, welches diese Problematik löst. 
 
Die vorgeschlagenen Straßensperrungen sind somit ungeeignet. 
 
Im Ergebnis wurde im Runden Tisch Karneval Ende Juni verabredet, dass folgende Ideen mit-
tel- bis langfristig aufgenommen und vorangetrieben werden.  
 
- Idee 1: App 
- Idee 3: Kleinere Veranstaltungen 
- Idee 5: Weiterentwicklung der Respekt-Kampagne 
- Idee 6: Informationen zu aktuellen Informationen und Neuerungen 
 
Die Umsetzung dieser Ideen obliegt allen beteiligten Akteuren gemeinsam, der Zivilgesell-
schaft, den Vereinen und Institutionen, der Politik sowie der Stadt Köln. Hierzu wurden meh-
rere Gespräche mit unterschiedlichen Akteuren geführt und es werden die Möglichkeiten in-
tensiv diskutiert. 
 
 
zu Ziffer III (Geschäft der laufenden Verwaltung)  
 
Ein „Rückholrecht“ für Bezirksvertretungen sieht die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) nicht 
vor. Daher kann die Bezirksvertretung Innenstadt die Planungen und Festlegungen für den öf-
fentlichen Raum zum 11.11. und zu Karneval nicht durch Beschluss an sich ziehen. Das 
Rückholrecht nach § 41 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW kann nur der Rat ausüben. 
 
Eine Bezirksvertretung kann gegenüber dem Rat anregen, dass dieser sein Rückholrecht für 
einen bestimmten Kreis der Geschäfte der laufenden Verwaltung oder für einen Einzelfall aus-
übt. Dabei kann der Rat grundsätzlich auch Geschäfte der laufenden Verwaltung auf eine Be-
zirksvertretung übertragen. Dies gilt allerdings nur für Angelegenheiten, deren Bedeutung 
nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, § 41 Abs. 3 GO NRW, § 19 Abs. 1 Satz 3 
Hauptsatzung der Stadt Köln.  
 
Die vorliegende Angelegenheit hat, sowohl aufgrund der überbezirklichen Bedeutung des 
Grüngürtels und der Nord-Süd-Fahrt, als auch aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung 
des Karnevals in der Stadt Köln, eine wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeu-
tung. 
 
Die Planung und Koordination für die Karnevalstage wird in Köln als Geschäft der laufenden 
Verwaltung wahrgenommen. Dabei werden die Beteiligten aus Stadtverwaltung, Politik und 
Zivilgesellschaft im Rahmen des Runden Tischs Karneval einbezogen und die Gremien infor-
miert.

5 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der nahenden Sessions-Eröffnung am 11.11.23 und der Not-
wendigkeit einer frühzeitigen Beschlussfassung. Daher kann der nächste Sitzungslauf nicht 
abgewartet werden.

Anlage 1 Eingabe anonym

5937 Zeichen

BUND

Kreisgruppe Köln
Melchiorstraße 3

50670 Köln
ERETTTTETENENEETTER,

An den Bezirksbürgermeister Innenstadt
Herrn Andreas Hupke

An die Bezirksvertretung Innenstadt (BV1)

An die Geschäftsstelle

für Anregungen und Beschwerden

an Rat und Bezirksvertretungen

Ludwigstraße 8

50667 Köln

Mail: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de

7.Juli 2023

Bürgereingabe gem. $ 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
in Verbindung mit $ 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln

Dauerhafter Schutz des Landschaftsschutzgebiets Innerer Grüngürtel
Dezentrale Angebote am 11.11. und Karneval für ein junges Publikum

Antrag:

Wir beantragen, dass die Bezirksvertretung Innenstadt (BV1) sich in ihrer Sitzung am 24.08.2023
mit folgender Bürgereingabe befasst, um die Möglichkeit zu schaffen, rechtzeitig vor dem
Ereignis 11.11.2023 folgende Beschlüsse zu fassen:

l.

Die Verwaltung hat verbindlich dafür Sorge zu tragen, das Landschaftsschutzgebiet Innerer
Grüngürtel in seiner gesamten Dimension dauerhaft zu schützen und daher keine Events und
Open-Air-Veranstaltungen zu genehmigen oder selbst durchzuführen. Dies schließt auch
Maßnahmen ein, die Nutzung der Grünflächen durch große Menschenmassen als
„Ausweichflächen“ zur Gefahrenabwehr bereitzustellen.

Il.

Die Verwaltung wird beauftragt, zum 11.11. und zu Karneval - insbesondere
Weiberfastnacht — im Innenstadtbereich öffentliche Räume für Karnevalsevents
bereitzustellen, die sich vorwiegend an ein junges Publikum richten, um auf diese Weise die
„Partyzone“ in der Zülpicher Straße und den anliegenden Straßen signifikant zu entlasten.
Dazu wird die „Nord-Süd-Fahrt“ für den MIV gesperrt und der Bereich Offenbachplatz bis
Blaubach als Partyfläche freigegeben. Dabei soll sich am Planungs- und
Genehmigungsrahmen für die dort bereits durchgeführten „strassenland“-Events orientiert
werden, was auch gewerbliche Imbiss- und Getränkeangebote umfasst. Zusammen mit
Akteuren aus der traditionellen und alternativen Kamevalsszene, die bereits mehrfach beim

Runden Tisch Karneval Konzepte für alternative Feierzonen bislang vergeblich eingebracht
haben, wird auf verschiedenen Bühnen ein kostenloses, dezentrales Programm unter
Federführung der Stadtverwaltung organisiert. Die neuen Eventzonen zu Karneval werden
entsprechend frühzeitig durch „adressatengerechten Kommunikations-Tools" (O-Ton
Pressemitteilung der Oberbürgermeisterin vom 27.06.2023) beworben.

IN.

Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, die Planungen und Festlegungen für den
öffentlichen Raum zum 11.11. und zu Karneval nicht weiter der Verwaltung als Geschäft der
laufenden Verwaltung zu überlassen, sondern gemäß 8 4, Absatz 3, GO NRW an sich zu ziehen
und auf Basis von Beschlüssen der Verwaltung Vorgaben aufzuerlegen.

Sofern Vorgaben in Ratszuständigkeit liegen, empfiehlt die Bezirksvertretung Innenstadt dem
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales und dem Rat,
analog zu verfahren, in dem Maßnahmen-Beschlüsse gemäß $& 4, Absatz 3, GO NRW durch den
Fachausschuss bzw. durch den Rat erfolgen.

Begründung:

Die weitere Nutzung des Inneren Grüngürtels als Event- und Partyzonen muss beendet
werden.

Im Landschaftsschutzgebiet des Inneren Grüngürtels sieht der Landschaftsplan der Stadt
Köln ein Verbot ungenehmigter privater und gewerblicher Veranstaltungen, Ansammlungen,
Partys sowie unorganisierter Zusammenkünfte über soziale Netzwerke vor. Hierdurch sollen
Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermieden und Schäden verhindert werden. Es ist
daher absurd, wenn die Verwaltung selbst Maßnahmen vollzieht, den Landschaftsplan zu
mißachten.

In den letzten Jahren wurde deutlich, dass besagte Events auf „Ausweichflächen“ im Inneren
Grüngürtel erhebliche Schäden verursacht haben. Trotz der Abdeckung mit Bodenplatten
sind die Grünflächen dem Ansturm tausender Feiernder nicht gewachsen gewesen und
großflächig völlig zertrampelt worden..An vielen Stellen war nur noch das Erdreich übersät
mit Scherben und Unrat zu sehen. Auch zu Bodenverdichtungen ist es gekommen.
Angesichts der zunehmenden Trockenheit im Rheinland wird die Wiederherstellung der
Grünflächen zunehmend schwieriger und kostspieliger.

Die bislang von der Oberbürgermeisterin und der Stadtdirektorin teilt Ignoranz gegenüber
dem Schutz des Inneren Grüngürtels steht im drastischen Widerspruch zum Ratsbeschluss
„Masterplan Stadtgrün“. Der Rat konstatierte in seinem Beschluss vom 21.03.2021 zur
Beauftragung des Masterplans Stadtgrün: „Der Masterplan Grün dient der Sicherung der
vorhandenen Grüngürtel, der Grünzüge sowie der Komplettierung der grünen Strukturen in Köln
und einer damit einhergehenden Verbesserung des Stadtklimas, sowie der Aufenthalts- und
Erholungsfunktion für die Kölner Bevölkerung.“

Die fortwährende Zerstörungen des Grüngürtels ist nicht weiter tolerierbar. Daher sind nun
Bezirksvertretung Innenstadt und Rat gefragt.

Seit Jahren setzen sich sowohl der organsierte traditionelle Karneval als auch Veranstalter aus der
alternativen Karnevalsszene sowie Vereine und Gastronomen aus dem Zülpicher Viertel dafür ein, zur
Entlastung des Zülpicher Viertels konkrete Alternativangebote für junge Zielgruppen im öffentlichen
Raum der Innenstadt zu schaffen. Aber bislang wird nur in Arbeitskreisen diskutiert, zu denen die
Oberbürgermeisterin einlädt. Die Verwaltungsspitze ist bislang nicht bereit, Verantwortung zu
übernehmen, in dem sie einen verbindlichen Organisationsrahmen schafft, sondern versucht dies an
private Akteure zu „delegieren“. Verwaltungshandeln auf der Höhe der Zeit sieht anders aus.

Daher erwarten wir nun, dass die gewählten Mandatsträger:innen in der Bezirksvertretung Innenstadt
und im Rat handeln, um die unhaltbaren Zustände zum 11.11. und zu Karneval in Köln durch
konstruktive Maßnahmen zu beenden.

Mit freundlichen Grüßen

EEE! o1standsmitglied BUND Kreisgruppe Köln

REREER, Experte Kommunalpolitik, Berater BUND Kreisgruppe Köln

Anlage 2, Auszug BV 1 Innenstadt vom 24.08.2023

7578 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709 
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 28.08.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt  vom 24.08.2023  
öffentlich 
4.1 Bürgereingabe nach § 24 GO – Dauerhafter Schutz des Landschafts-
schutzgebiets Innerer Grüngürtel, Dezentrale Angebote am 11.11. und 
Karneval für ein junges Publikum, Aktenzeichen 118/23 B 
2378/2023 
Der Vertreter der Petenten betont, dass der dauerhafte Erhalt und Schutz der Land-
schaftsschutzgebiete Innerer und Äußerer Grüngürtel ein essentielles Grundanliegen 
des BUND sei. Man sei entsetzt, dass dieser Schutz von der Verwaltungsspitze igno-
riert werde, wenn es um Karnevalsevents gehe. Aufgabe der Verwaltung sei es, das 
Feiern im öffentlichen Raum zu steuern. Verwaltung und Politik hätten die Pflicht, da-
für einen Rahmen zu setzen und Angebote im öffentlichen Raum zu ermöglichen, 
stattdessen rede man sich mit Gefahrenabwehr heraus. Mit der Bürgereingabe mache 
der BUND den Vorschlag den Bereich der Nord-Süd-Fahrt vom Offenbachplatz bis 
zum Blaubach als Feierzone bereitzustellen. Dort soll mit der Stabstelle Events ein 
kostenloses Programm insbesondere für die jungen Zielgruppen angeboten werden. 
Damit soll das Zülpicher Viertel deutlich entlastet werden. Dieser Bereich und auch 
der Rothgerberbach seien bisher nicht geprüft worden. Im Bereich der Nord-Süd-Fahrt 
habe die Großveranstaltung „strassenland“ stattgefunden. Nun liege es an Bezirksver-
tretungen und Rat, den Weg für eine machbare und konstruktive Lösung zu ebnen. 
Zum Rückholrecht gem. § 41 Abs. 3 GO NRW führt er aus, dass die Bezirksvertretung 
ausdrücklich genannt sei und dann bei Beschlussvorlagen von überbezirklicher Be-
deutung entsprechend anzuhören sei.   
 
Herr Nüsser, FDP, bedankt sich für die Bürgereingabe und erinnert, dass in der Be-
zirksvertretung Innenstadt niemand die Fläche im inneren Grüngürtel für geeignet 
halte. Er weist darauf hin, dass eine Veranstaltung in Köln schnell zu Tradition werde, 
daher müsse man extrem aufpassen. Von der Nord-Süd-Fahrt sei er nicht ganz über-
zeugt, die vorgeschlagenen Stellen seien aus seiner Sicht nicht richtig geprüft worden. 
Das für das größte Kulturgut und einen der größten Wirtschaftsfaktoren der Stadt kein 
Geld für eine Umsetzung zur Verfügung stehe, sei eine Farce, der schnellstens abge-
holfen werden müsse.  
 
Herr Scheffer, Die Linke, weist darauf hin, dass diese Diskussion schon am 
25.01.2018 geführt wurde. Selbst in der Aktuellen Stunde in der Ratssitzung am 
08.12.2023 habe sich niemand getraut sich des Themas anzunehmen und nur die 
Verwaltung gebeten kreative Lösungen zu finden.

Herr Polat, SPD, erinnert ebenfalls an die Beschlüsse der Bezirksvertretung Innen-
stadt zum Schutz des Inneren Grüngürtels. Es sei der Bezirksvertretung vermittelt 
worden, dass man gegen das Argument der Gefahrenabwehr nicht viel tun könne. Er 
sieht nicht, wie man sich aus diesem Kreis in dem man sich drehe mit dem vorliegen-
den Antrag befreien könne. Die Eingabe schlage das Rückholrecht der Bezirksvertre-
tung vor, dann liege die Verantwortung bei den politischen Gremien. Er sieht sich nicht 
dafür aussprechen, möglicherweise 10.000 besoffene Menschen in den Tunnel der 
Nord-Süd-Fahrt zu schicken. Er spricht sich für eine effiziente Prüfung seitens der 
Verwaltung aus, die bis heute nicht geschehen sei. Er würde eine Initiative des Rats-
bündnisses begrüßen, die eine klare Beschlusslage im Rat schaffe. 
 
Frau Kosubek, B90/Die Grünen, bedankt sich für die Eingabe, die zeige, dass nicht 
nur die Bezirksvertretungen Innenstadt und Lindenthal die Initiative ergreifen, diese 
Nutzung des inneren Grüngürtels zu unterbinden. Alle Arbeitsgruppen im Runden 
Tisch Karneval sprechen sich, sei es kurz- oder langfristig, gegen eine Nutzung der 
Grünflächen aus. Dezentrale Orte könnten auch kurzfristig zum 11.11. organisiert wer-
den. Die Nord-Süd-Fahrt sei bei der Veranstaltung „strassenland“ gut gewesen und in 
der Bezirksvertretung genehmigt worden. Eingezäunte Jugendliche auf Grünflächen 
hätten nichts mit Karneval zu tun. 
 
Herr Leitner, CDU, entgegnet, dass eingezäunte Jugendliche in einem Tunnel auch 
wenig mit Karneval zu tun hätten. Er hält die Veranstaltung „strassenland“ für wenig 
vergleichbar mit Karneval. Man gefährde Jugendliche und wolle eine Grünanlage 
schützen. Es sei gefährlich die Rechtsgüter miteinander zu vergleichen. Man sei sich 
einig, dass der Grüngürtel geschützt und Feiernde anders geleitet werden sollen, aber 
man wisse, dass die bisher kommunizierten Plätze nicht sicher seien. Man müsse dar-
über nachdenken, inwieweit man die Roonstraße nördlich der Zülpicher Straße stärker 
aktivieren müsse. Er warnt davor Jugendliche in einem Tunnel geradezu zu entsor-
gen, gerade auch vor dem Hintergrund der Love-Parade. Dezentrale Standorte sollten 
erst dann in Betracht kommen, wenn nicht um das Kwartier Latäng andere Standorte 
außerhalb der Grünanlage genutzt werden können.  
 
Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, ergänzt, dass die Veranstaltung „straßenland“ vom 
WDR bis zum Weidenbach stattgefunden habe. Die Unterführung unter der Schilder-
gasse sei besser als die Unterführung auf der Zülpicher Straße. Die Unterführung 
könne auch nur als Durchgang und nicht für Stände genutzt werden. Im Veedelsbeirät 
hätten Menschen geäußert, dass sie sich von der Oberbürgermeisterin missbraucht 
fühlen. Es sei gefragt worden, warum es nicht einfach versucht werde, anstatt immer 
zu sagen, es nicht gehe. Dies sei eine Impertinenz sondergleichen. Er ist dankbar für 
die Eingabe, die nach den Beschlüssen von Bezirksvertretungen Innenstadt und Lin-
denthal sowie Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden an 
den Rat gehe. Dann könne sich der Rat nicht weiterhin einen schlanken Fuß machen. 
Was dort ablaufe schade dem Kulturgut Karneval. Er berichtet von den Schilderungen, 
dass jugendliche Gruppen den Bahndamm hinaufgeklettert seien und dass Geschäfte 
auf der Zülpicher Straße eine Woche schließen müssten. Die Menschen in dem Vier-
tel seien vollkommen außen vor.  
 
Herr Polat, SPD, erklärt, dass niemand den Ausführungen widersprochen habe, frag-
lich sei aber die Konsequenz daraus. Einigkeit bestehe darüber, dass der Grüngürtel 
keine Lösung sei und das Kwartier Latäng entlastet gehöre.  
 
Auf Antrag von Herrn Leitner, CDU, unterbricht Herr Bezirksbürgermeister Hupke die 
Sitzung von 18.40 Uhr bis 19:08 Uhr.

Herr Fischer, B990 Die Grünen, formuliert folgenden Änderungsantrag: „Der Aus-
schuss dankt den Petenten und beschließt die Verwaltung zu beauftragen die Anre-
gungen mit folgender Ergänzung umzusetzen: Punkt 2 der Eingabe wird wie 
folgt ergänzt „zugleich soll die Roonstraße als Partyfläche ausgewiesen wer-
den.“ 
 
Herr Leitner, CDU, betont, dass die CDU Ziffer 1 dahingehend mittrage, dass der 
Grüngürtel auf Dauer zu schützen sei, dagegen käme es nicht in Frage, dass die 
Nord-Süd-Fahrt als Karnevalslocation genommen werde, weil damit Jugendliche in ei-
nen ausgesprochen gefährlichen Platz gezogen würden.  
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt den Petenten und beschließt die Verwaltung zu beauftragen 
die Anregungen mit folgender Ergänzung umzusetzen:  
- Punkt 2 der Eingabe wird wie folgt ergänzt „zugleich soll die Roonstraße 
als Partyfläche ausgewiesen werden.“ 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von B90/Die Grünen, Die 
Linke, FDP, Die Partei und KlimaFreunde gegen die CDU bei Enthaltung SPD zuge-
stimmt.

Beratungsverlauf (4)

24.08.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.1 Anhörung (BV)
Zur Sitzung
28.08.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2378/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.09.2023
Erstellt
26.07.2023 13:16