2378/2023
Bürgereingabe nach § 24 GO – Dauerhafter Schutz des Landschaftsschutzgebiets Innerer Grüngürtel, Dezentrale Angebote am 11.11. und Karneval für ein junges Publikum, Aktenzeichen 118/23 B
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Analge 3, Auszug BV3 Lindenthal vom 28.08.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 Fax: (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 30.08.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 28.08.2023 öffentlich 5.2 Bürgereingabe nach § 24 GO – Dauerhafter Schutz des Landschafts- schutzgebiets Innerer Grüngürtel, Dezentrale Angebote am 11.11. und Karneval für ein junges Publikum, Aktenzeichen 118/23 B 2378/2023 Geänderter Beschluss: Der Ausschuss dankt den Petenten und beschließt die Anregungen nicht umzusetzen. Die Bezirksvertretung Lindenthal folgt dem Antrag der Petenten, soweit es den Stadt- bezirk 3 betrifft. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen nicht anwesend: Herr Hoffmann (CDU), Dr. Reinartz (FDP), Frau Finsterle (AFD)
Anlage 4 , Auszug aus der der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 04.09.2023
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Pesch Telefon: (0221) 221 26144 Fax: (0221) E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 07.09.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 04.09.2023 öffentlich 2.1 Bürgereingabe nach § 24 GO – Dauerhafter Schutz des Landschafts- schutzgebiets Innerer Grüngürtel, Dezentrale Angebote am 11.11. und Karneval für ein junges Publikum, Aktenzeichen 118/23 B 2378/2023 Geänderter Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für die Eingabe und unterstützt die Forderung an die Verwaltung, alternative versiegelte Ausweichflächen (z.B. Ringe) zu finden und be- reitzustellen, um auf den Inneren Grüngürtel und die Uniwiesen als Ausweichfläche zur Gefahrenabwehr verzichten zu können. Der Ausschuss überweist die Eingabe und diese Empfehlung an den AVR. Die Prüfergebnisse sollen rechtzeitig für den 11.11.23 vorliegen. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von Grüne, Die Linke, FDP und KlimaFreunde gegen die Stim- men von SPD und CDU zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 118/23 B Vorlagen-Nummer 2378/2023 Freigabedatum 18.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO – Dauerhafter Schutz des Landschaftsschutzgebiets Innerer Grüngürtel, Dezentrale Angebote am 11.11. und Karneval für ein junges Publikum, Aktenzeichen 118/23 B Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt den Petenten und beschließt die Anregungen nicht umzusetzen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.08.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.09.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 25.09.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: zu Ziffer I (keine Nutzung des Inneren Grüngürtels) Im Bereich des Landschaftsschutzgebietes wurden auf den dortigen Rasenflächen seitens der Verwaltung in den vergangenen Jahren bereits keine Veranstaltungen zugelassen bezie- hungsweise genehmigt. Lediglich auf den dortigen befestigten Flächen wie dem Wasserspiel- platz, dem Basketballfeld sowie der Außengastronomie am Aachener Weiher wurden in selte- nen Fällen Veranstaltungen kleineren Umfangs genehmigt, die jedoch auch keine Auswirkun- gen auf die umliegenden Grünflächen hatten. Die Uni-Wiese wurde und wird unabhängig von Karneval und dem 11.11. durch die Menschen in Köln für eine Vielzahl von Freizeitaktivitäten genutzt. Diese Nutzungen führen bereits zu ei- ner nicht unerheblichen Vorbelastung der Fläche durch Glasbruch, Kronkorken, regelmäßige Ballspiele usw. Während des vergangenen Straßenkarnevals wurden die betroffenen Teilbe- reiche der Uni-Wiese großflächig mit Rasenschutzplatten gegen das Betreten durch Feiernde geschützt sowie die verbliebenen Bereiche mittels Bauzaunanlagen abgesperrt. Die Gras- narbe der Rasenflächen der Uni-Wiese wurde damit sowohl gegen mögliche Schäden durch das Betreten als auch vor eventuellem Abfall geschützt. Sämtliche Bereiche wurden darüber hinaus während der Karnevalstage mehrfach durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln gerei- nigt. Daher ist durch die Nutzung der Uni-Wiese zum Straßenkarneval als Ausweichfläche für die Feiernden an den Wiesen- und Grünflächen des Inneren Grüngürtels kein erheblicher Schaden verursacht worden. Die Verwaltung ist als örtliche Ordnungsbehörde gesetzlich verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen. Hinsichtlich der inhaltlichen Begründung zur Inanspruchnahme der Uni-Wiese zur Gefahrenabwehr wird auf die Mitteilung 4066/2022 an die Bezirksvertretungen Innenstadt und Lindenthal sowie den Ausschuss Allge- meine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales verwiesen. Bereits im Vorfeld des 11.11.2022 gab es zur Lösung der Situation im Zülpicher Viertel auf Veranlassung der Verwaltung diverse Workshops unter professioneller Leitung einer Crowd- managerin und unter Beteiligung der relevanten Sicherheitsexpert*innen sowie Stakeholdern aus der Stadtgesellschaft. Im Ergebnis müssen alle Alternativen sicher sein und dürfen nicht noch zusätzliche Gefahren schaffen, welche von den Ordnungs- und Sicherheitsbehörden nicht mit ausreichender Wahr- scheinlichkeit abgewehrt werden können. Durch die Alternativen dürfen nicht noch mehr Men- schen nach Köln gezogen und keine weiteren Hotspots geschaffen werden, damit die Men- schen in Köln sicher und friedlich feiern können. Unter diesen Prämissen konnte bisher trotz aller Bemühungen keine private Veranstaltungslösung und keine Alternativfläche gefunden werden. So wurden insgesamt 13 Ausweichflächen eingehend geprüft: der im Antrag genannte Be- reich der Nord-Süd-Fahrt, Neumarkt, Chlodwigplatz, Parkplatz vor Südstadion, Poller Wiesen, Messeparkplätze, Hansaplatz, Ebertplatz mit Theodor-Heuss-Park, Turiner Straße, Deutzer 3 Werft, Wiese vor der LANXESSarena, Hohenzollernring zwischen Friesenplatz und Rudolf- platz, Hahnenstraße Pilgrimstraße, Neumarkt, Stadion/Vorwiesen, Jugendpark, Mediapark, Rothgerberbach/Blaubach. Alle Flächen wurden als ungeeignet eingestuft. zu Ziffer II (alternative Feierzonen schaffen) Im Nachgang zu den Karnevalstagen 2023 wurde in der Sitzung des Runden Tisch Karneval im Februar 2023 festgehalten, dass in Vorbereitung auf die kommende Karnevalssession drei Arbeitsgruppen eingerichtet werden, die sich befristet bis Mai 2023 mit unterschiedlichen The- men beschäftigen und Ideen entwickeln, wie alle Beteiligten, Stadtverwaltung, Politik und Zivil- gesellschaft, den Karneval in Köln besser gestalten können. - AG 1 „Zielgruppenkommunikation“, - AG 2 „Weiterentwicklung Angebote im Kwartier Latäng“, - AG 3 „Dezentrale Veranstaltungsformate“ Im Vordergrund stand dabei die Entlastung des Zülpicher Viertels sowie eine bessere Ziel- gruppenansprache. Die Arbeitsgruppen haben sich daraufhin konstituiert und über einen Zeit- raum von rund zwei Monaten mehrfach getagt. In den Arbeitsgruppen wurden insbesondere auch die junge Zielgruppe eingebunden. Im Rahmen des Runden Tisches Karneval am 26.06.2023 wurden die entwickelten Ideen vorgestellt und weitere Hinweise, Empfehlungen und Anregungen aufgenommen. Die Arbeitsgruppen schlugen vor, dass es zur Entlastung des Zülpicher Viertels eines oder mehrerer attraktiver Alternativangebote bedürfe. Es wurden Ideen u.a. zur Optimierung der Situation im Zülpicher Viertel sowie eine Aufräumaktion vorgeschlagen. Ebenfalls wurde die Idee verschiedener kleinerer Veranstaltungsformate auf autofreien Zonen vorgestellt, die sich mit der Tradition des Kölner Karnevals befassen sollen. Die Besonderheit stellte der Ansatz mit autofreien Zonen dar, die durch ansässige Gastronomiebetriebe, Nachbarschaften, Ver- eine, Institutionen und Interessierte eigene, selbstentwickelte, karnevalistische Konzepte so- wie verschiedene kleine Bühnenformate mit unterschiedlichen Programmen zur Bespielung des öffentlichen Raums an Karneval umgesetzt werden könnten. Flankiert werden sollen die verschiedenen Ideen/ Angebote mit adressatengerechten Kommu- nikations-Tools und einer besseren Ansprache der Zielgruppe, auch um den Feiernden bereits im Vorfeld die Vielfalt des karnevalistischen Angebots nebst weiteren Informationen und Hilfs- angeboten näherzubringen. Die Arbeitsgruppen schlugen vor, die Ideen schrittweise und folg- lich mittel- bis langfristig anzugehen. Die bisher im Rahmen der Arbeitsgruppe 3 erarbeiteten Flächen, welche über Straßensper- rungen generiert werden sollen, wurden sicherheitstechnisch eingeordnet. Nach Einschätzung der Verwaltung ist von zum Teil erheblichen Beeinträchtigungen, bis hin zu einem Zusammenbruch des ÖPNV und des Individualverkehrs auszugehen, falls an den genannten Orten Alternativ-Angebote veranstaltet werden. Im schlimmsten Fall ergibt sich ein zusätzliches Angebot, das bei geringer Attraktivität nie- manden, bei hoher Attraktivität zusätzliche Menschen, auch aus dem ganzen Bundesgebiet, anzieht – mit allen damit verbundenen Auswirkungen auf das Leben und die Mobilität der zahlreich betroffenen, in Köln lebenden und arbeitenden Menschen. Konkret wird in der Eingabe vorgeschlagen, die „Nord-Süd-Fahrt“ und den Bereich Offenbach- platz bis Blaubach für den motorisierten Individualverkehr zu sperren und als Partyfläche frei- zugeben. Der Bereich „Nord-Süd-Fahrt“ stellt eine Teilfläche der Veranstaltung „Straßenland“ dar, wel- che 2019 stattgefunden hat. Hierbei wurde der Teilbereich Ulrichgasse und Tel-Aviv-Straße lediglich als Teststrecke für E-Autos und Zugang zum nördlichen Veranstaltungsgelände bei 4 einem auf Nachhaltigkeit ausgelegten Familienfest genutzt. Vor allem die Brücke über dem Perlengraben und den KVB-Schienen eignet sich nicht für eine Veranstaltung mit insbeson- dere in den Nachmittagsstunden hochgradig alkoholisierten Personen. Der Bereich zwischen der Cäcilienstraße und der Leonhard-Tietz-Straße ist aufgrund der in die Unterführung (Neu- köllner Straße) und der erheblichen Beeinträchtigung der Feuerwache 1 nicht geeignet. Darüber hinaus wurde im Nachgang zur Eingabe der Bereich Rothgerberbach/Blaubach als Alternativstandort vorgeschlagen. Dieser Bereich ist zwar örtlich naheliegend am Zülpicher Viertel, weist jedoch erhebliche Schwächen auf, da es sich bei dem Rothgerberbach sowie dem Blaubach um Hauptanbindungen der Severinsbrücke sowie die Hauptanfahrtswege der Rettungsfahrzeuge in Richtung Zülpicher Viertel handelt und eine Nutzung dieser Flächen den U-Bahn-Verkehr der KVB AG an der Haltestelle Poststraße und damit den Betrieb von vier Bahnlinien unterbrechen wird. Bei allen bisher vorgeschlagenen Straßensperrungen sind die ausgelösten und nicht immer vorhersehbaren Menschenströme und deren Auswirkungen zu berücksichtigen. So legen die im Zülpicher Viertel abgewiesenen Feiernden auf dem Weg zu den Ausweichflächen den ÖPNV und zum Teil auch den Individualverkehr lahm und belasten – auch durch ihre Hinter- lassenschaften – erheblich die dort lebenden Menschen. Bisher wurde noch kein Konzept vor- gelegt, welches diese Problematik löst. Die vorgeschlagenen Straßensperrungen sind somit ungeeignet. Im Ergebnis wurde im Runden Tisch Karneval Ende Juni verabredet, dass folgende Ideen mit- tel- bis langfristig aufgenommen und vorangetrieben werden. - Idee 1: App - Idee 3: Kleinere Veranstaltungen - Idee 5: Weiterentwicklung der Respekt-Kampagne - Idee 6: Informationen zu aktuellen Informationen und Neuerungen Die Umsetzung dieser Ideen obliegt allen beteiligten Akteuren gemeinsam, der Zivilgesell- schaft, den Vereinen und Institutionen, der Politik sowie der Stadt Köln. Hierzu wurden meh- rere Gespräche mit unterschiedlichen Akteuren geführt und es werden die Möglichkeiten in- tensiv diskutiert. zu Ziffer III (Geschäft der laufenden Verwaltung) Ein „Rückholrecht“ für Bezirksvertretungen sieht die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) nicht vor. Daher kann die Bezirksvertretung Innenstadt die Planungen und Festlegungen für den öf- fentlichen Raum zum 11.11. und zu Karneval nicht durch Beschluss an sich ziehen. Das Rückholrecht nach § 41 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW kann nur der Rat ausüben. Eine Bezirksvertretung kann gegenüber dem Rat anregen, dass dieser sein Rückholrecht für einen bestimmten Kreis der Geschäfte der laufenden Verwaltung oder für einen Einzelfall aus- übt. Dabei kann der Rat grundsätzlich auch Geschäfte der laufenden Verwaltung auf eine Be- zirksvertretung übertragen. Dies gilt allerdings nur für Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, § 41 Abs. 3 GO NRW, § 19 Abs. 1 Satz 3 Hauptsatzung der Stadt Köln. Die vorliegende Angelegenheit hat, sowohl aufgrund der überbezirklichen Bedeutung des Grüngürtels und der Nord-Süd-Fahrt, als auch aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung des Karnevals in der Stadt Köln, eine wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeu- tung. Die Planung und Koordination für die Karnevalstage wird in Köln als Geschäft der laufenden Verwaltung wahrgenommen. Dabei werden die Beteiligten aus Stadtverwaltung, Politik und Zivilgesellschaft im Rahmen des Runden Tischs Karneval einbezogen und die Gremien infor- miert. 5 Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus der nahenden Sessions-Eröffnung am 11.11.23 und der Not- wendigkeit einer frühzeitigen Beschlussfassung. Daher kann der nächste Sitzungslauf nicht abgewartet werden.
Anlage 1 Eingabe anonym
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BUND Kreisgruppe Köln Melchiorstraße 3 50670 Köln ERETTTTETENENEETTER, An den Bezirksbürgermeister Innenstadt Herrn Andreas Hupke An die Bezirksvertretung Innenstadt (BV1) An die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstraße 8 50667 Köln Mail: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 7.Juli 2023 Bürgereingabe gem. $ 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit $ 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln Dauerhafter Schutz des Landschaftsschutzgebiets Innerer Grüngürtel Dezentrale Angebote am 11.11. und Karneval für ein junges Publikum Antrag: Wir beantragen, dass die Bezirksvertretung Innenstadt (BV1) sich in ihrer Sitzung am 24.08.2023 mit folgender Bürgereingabe befasst, um die Möglichkeit zu schaffen, rechtzeitig vor dem Ereignis 11.11.2023 folgende Beschlüsse zu fassen: l. Die Verwaltung hat verbindlich dafür Sorge zu tragen, das Landschaftsschutzgebiet Innerer Grüngürtel in seiner gesamten Dimension dauerhaft zu schützen und daher keine Events und Open-Air-Veranstaltungen zu genehmigen oder selbst durchzuführen. Dies schließt auch Maßnahmen ein, die Nutzung der Grünflächen durch große Menschenmassen als „Ausweichflächen“ zur Gefahrenabwehr bereitzustellen. Il. Die Verwaltung wird beauftragt, zum 11.11. und zu Karneval - insbesondere Weiberfastnacht — im Innenstadtbereich öffentliche Räume für Karnevalsevents bereitzustellen, die sich vorwiegend an ein junges Publikum richten, um auf diese Weise die „Partyzone“ in der Zülpicher Straße und den anliegenden Straßen signifikant zu entlasten. Dazu wird die „Nord-Süd-Fahrt“ für den MIV gesperrt und der Bereich Offenbachplatz bis Blaubach als Partyfläche freigegeben. Dabei soll sich am Planungs- und Genehmigungsrahmen für die dort bereits durchgeführten „strassenland“-Events orientiert werden, was auch gewerbliche Imbiss- und Getränkeangebote umfasst. Zusammen mit Akteuren aus der traditionellen und alternativen Kamevalsszene, die bereits mehrfach beim Runden Tisch Karneval Konzepte für alternative Feierzonen bislang vergeblich eingebracht haben, wird auf verschiedenen Bühnen ein kostenloses, dezentrales Programm unter Federführung der Stadtverwaltung organisiert. Die neuen Eventzonen zu Karneval werden entsprechend frühzeitig durch „adressatengerechten Kommunikations-Tools" (O-Ton Pressemitteilung der Oberbürgermeisterin vom 27.06.2023) beworben. IN. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, die Planungen und Festlegungen für den öffentlichen Raum zum 11.11. und zu Karneval nicht weiter der Verwaltung als Geschäft der laufenden Verwaltung zu überlassen, sondern gemäß 8 4, Absatz 3, GO NRW an sich zu ziehen und auf Basis von Beschlüssen der Verwaltung Vorgaben aufzuerlegen. Sofern Vorgaben in Ratszuständigkeit liegen, empfiehlt die Bezirksvertretung Innenstadt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales und dem Rat, analog zu verfahren, in dem Maßnahmen-Beschlüsse gemäß $& 4, Absatz 3, GO NRW durch den Fachausschuss bzw. durch den Rat erfolgen. Begründung: Die weitere Nutzung des Inneren Grüngürtels als Event- und Partyzonen muss beendet werden. Im Landschaftsschutzgebiet des Inneren Grüngürtels sieht der Landschaftsplan der Stadt Köln ein Verbot ungenehmigter privater und gewerblicher Veranstaltungen, Ansammlungen, Partys sowie unorganisierter Zusammenkünfte über soziale Netzwerke vor. Hierdurch sollen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermieden und Schäden verhindert werden. Es ist daher absurd, wenn die Verwaltung selbst Maßnahmen vollzieht, den Landschaftsplan zu mißachten. In den letzten Jahren wurde deutlich, dass besagte Events auf „Ausweichflächen“ im Inneren Grüngürtel erhebliche Schäden verursacht haben. Trotz der Abdeckung mit Bodenplatten sind die Grünflächen dem Ansturm tausender Feiernder nicht gewachsen gewesen und großflächig völlig zertrampelt worden..An vielen Stellen war nur noch das Erdreich übersät mit Scherben und Unrat zu sehen. Auch zu Bodenverdichtungen ist es gekommen. Angesichts der zunehmenden Trockenheit im Rheinland wird die Wiederherstellung der Grünflächen zunehmend schwieriger und kostspieliger. Die bislang von der Oberbürgermeisterin und der Stadtdirektorin teilt Ignoranz gegenüber dem Schutz des Inneren Grüngürtels steht im drastischen Widerspruch zum Ratsbeschluss „Masterplan Stadtgrün“. Der Rat konstatierte in seinem Beschluss vom 21.03.2021 zur Beauftragung des Masterplans Stadtgrün: „Der Masterplan Grün dient der Sicherung der vorhandenen Grüngürtel, der Grünzüge sowie der Komplettierung der grünen Strukturen in Köln und einer damit einhergehenden Verbesserung des Stadtklimas, sowie der Aufenthalts- und Erholungsfunktion für die Kölner Bevölkerung.“ Die fortwährende Zerstörungen des Grüngürtels ist nicht weiter tolerierbar. Daher sind nun Bezirksvertretung Innenstadt und Rat gefragt. Seit Jahren setzen sich sowohl der organsierte traditionelle Karneval als auch Veranstalter aus der alternativen Karnevalsszene sowie Vereine und Gastronomen aus dem Zülpicher Viertel dafür ein, zur Entlastung des Zülpicher Viertels konkrete Alternativangebote für junge Zielgruppen im öffentlichen Raum der Innenstadt zu schaffen. Aber bislang wird nur in Arbeitskreisen diskutiert, zu denen die Oberbürgermeisterin einlädt. Die Verwaltungsspitze ist bislang nicht bereit, Verantwortung zu übernehmen, in dem sie einen verbindlichen Organisationsrahmen schafft, sondern versucht dies an private Akteure zu „delegieren“. Verwaltungshandeln auf der Höhe der Zeit sieht anders aus. Daher erwarten wir nun, dass die gewählten Mandatsträger:innen in der Bezirksvertretung Innenstadt und im Rat handeln, um die unhaltbaren Zustände zum 11.11. und zu Karneval in Köln durch konstruktive Maßnahmen zu beenden. Mit freundlichen Grüßen EEE! o1standsmitglied BUND Kreisgruppe Köln REREER, Experte Kommunalpolitik, Berater BUND Kreisgruppe Köln
Anlage 2, Auszug BV 1 Innenstadt vom 24.08.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 28.08.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 24.08.2023 öffentlich 4.1 Bürgereingabe nach § 24 GO – Dauerhafter Schutz des Landschafts- schutzgebiets Innerer Grüngürtel, Dezentrale Angebote am 11.11. und Karneval für ein junges Publikum, Aktenzeichen 118/23 B 2378/2023 Der Vertreter der Petenten betont, dass der dauerhafte Erhalt und Schutz der Land- schaftsschutzgebiete Innerer und Äußerer Grüngürtel ein essentielles Grundanliegen des BUND sei. Man sei entsetzt, dass dieser Schutz von der Verwaltungsspitze igno- riert werde, wenn es um Karnevalsevents gehe. Aufgabe der Verwaltung sei es, das Feiern im öffentlichen Raum zu steuern. Verwaltung und Politik hätten die Pflicht, da- für einen Rahmen zu setzen und Angebote im öffentlichen Raum zu ermöglichen, stattdessen rede man sich mit Gefahrenabwehr heraus. Mit der Bürgereingabe mache der BUND den Vorschlag den Bereich der Nord-Süd-Fahrt vom Offenbachplatz bis zum Blaubach als Feierzone bereitzustellen. Dort soll mit der Stabstelle Events ein kostenloses Programm insbesondere für die jungen Zielgruppen angeboten werden. Damit soll das Zülpicher Viertel deutlich entlastet werden. Dieser Bereich und auch der Rothgerberbach seien bisher nicht geprüft worden. Im Bereich der Nord-Süd-Fahrt habe die Großveranstaltung „strassenland“ stattgefunden. Nun liege es an Bezirksver- tretungen und Rat, den Weg für eine machbare und konstruktive Lösung zu ebnen. Zum Rückholrecht gem. § 41 Abs. 3 GO NRW führt er aus, dass die Bezirksvertretung ausdrücklich genannt sei und dann bei Beschlussvorlagen von überbezirklicher Be- deutung entsprechend anzuhören sei. Herr Nüsser, FDP, bedankt sich für die Bürgereingabe und erinnert, dass in der Be- zirksvertretung Innenstadt niemand die Fläche im inneren Grüngürtel für geeignet halte. Er weist darauf hin, dass eine Veranstaltung in Köln schnell zu Tradition werde, daher müsse man extrem aufpassen. Von der Nord-Süd-Fahrt sei er nicht ganz über- zeugt, die vorgeschlagenen Stellen seien aus seiner Sicht nicht richtig geprüft worden. Das für das größte Kulturgut und einen der größten Wirtschaftsfaktoren der Stadt kein Geld für eine Umsetzung zur Verfügung stehe, sei eine Farce, der schnellstens abge- holfen werden müsse. Herr Scheffer, Die Linke, weist darauf hin, dass diese Diskussion schon am 25.01.2018 geführt wurde. Selbst in der Aktuellen Stunde in der Ratssitzung am 08.12.2023 habe sich niemand getraut sich des Themas anzunehmen und nur die Verwaltung gebeten kreative Lösungen zu finden. Herr Polat, SPD, erinnert ebenfalls an die Beschlüsse der Bezirksvertretung Innen- stadt zum Schutz des Inneren Grüngürtels. Es sei der Bezirksvertretung vermittelt worden, dass man gegen das Argument der Gefahrenabwehr nicht viel tun könne. Er sieht nicht, wie man sich aus diesem Kreis in dem man sich drehe mit dem vorliegen- den Antrag befreien könne. Die Eingabe schlage das Rückholrecht der Bezirksvertre- tung vor, dann liege die Verantwortung bei den politischen Gremien. Er sieht sich nicht dafür aussprechen, möglicherweise 10.000 besoffene Menschen in den Tunnel der Nord-Süd-Fahrt zu schicken. Er spricht sich für eine effiziente Prüfung seitens der Verwaltung aus, die bis heute nicht geschehen sei. Er würde eine Initiative des Rats- bündnisses begrüßen, die eine klare Beschlusslage im Rat schaffe. Frau Kosubek, B90/Die Grünen, bedankt sich für die Eingabe, die zeige, dass nicht nur die Bezirksvertretungen Innenstadt und Lindenthal die Initiative ergreifen, diese Nutzung des inneren Grüngürtels zu unterbinden. Alle Arbeitsgruppen im Runden Tisch Karneval sprechen sich, sei es kurz- oder langfristig, gegen eine Nutzung der Grünflächen aus. Dezentrale Orte könnten auch kurzfristig zum 11.11. organisiert wer- den. Die Nord-Süd-Fahrt sei bei der Veranstaltung „strassenland“ gut gewesen und in der Bezirksvertretung genehmigt worden. Eingezäunte Jugendliche auf Grünflächen hätten nichts mit Karneval zu tun. Herr Leitner, CDU, entgegnet, dass eingezäunte Jugendliche in einem Tunnel auch wenig mit Karneval zu tun hätten. Er hält die Veranstaltung „strassenland“ für wenig vergleichbar mit Karneval. Man gefährde Jugendliche und wolle eine Grünanlage schützen. Es sei gefährlich die Rechtsgüter miteinander zu vergleichen. Man sei sich einig, dass der Grüngürtel geschützt und Feiernde anders geleitet werden sollen, aber man wisse, dass die bisher kommunizierten Plätze nicht sicher seien. Man müsse dar- über nachdenken, inwieweit man die Roonstraße nördlich der Zülpicher Straße stärker aktivieren müsse. Er warnt davor Jugendliche in einem Tunnel geradezu zu entsor- gen, gerade auch vor dem Hintergrund der Love-Parade. Dezentrale Standorte sollten erst dann in Betracht kommen, wenn nicht um das Kwartier Latäng andere Standorte außerhalb der Grünanlage genutzt werden können. Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, ergänzt, dass die Veranstaltung „straßenland“ vom WDR bis zum Weidenbach stattgefunden habe. Die Unterführung unter der Schilder- gasse sei besser als die Unterführung auf der Zülpicher Straße. Die Unterführung könne auch nur als Durchgang und nicht für Stände genutzt werden. Im Veedelsbeirät hätten Menschen geäußert, dass sie sich von der Oberbürgermeisterin missbraucht fühlen. Es sei gefragt worden, warum es nicht einfach versucht werde, anstatt immer zu sagen, es nicht gehe. Dies sei eine Impertinenz sondergleichen. Er ist dankbar für die Eingabe, die nach den Beschlüssen von Bezirksvertretungen Innenstadt und Lin- denthal sowie Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden an den Rat gehe. Dann könne sich der Rat nicht weiterhin einen schlanken Fuß machen. Was dort ablaufe schade dem Kulturgut Karneval. Er berichtet von den Schilderungen, dass jugendliche Gruppen den Bahndamm hinaufgeklettert seien und dass Geschäfte auf der Zülpicher Straße eine Woche schließen müssten. Die Menschen in dem Vier- tel seien vollkommen außen vor. Herr Polat, SPD, erklärt, dass niemand den Ausführungen widersprochen habe, frag- lich sei aber die Konsequenz daraus. Einigkeit bestehe darüber, dass der Grüngürtel keine Lösung sei und das Kwartier Latäng entlastet gehöre. Auf Antrag von Herrn Leitner, CDU, unterbricht Herr Bezirksbürgermeister Hupke die Sitzung von 18.40 Uhr bis 19:08 Uhr. Herr Fischer, B990 Die Grünen, formuliert folgenden Änderungsantrag: „Der Aus- schuss dankt den Petenten und beschließt die Verwaltung zu beauftragen die Anre- gungen mit folgender Ergänzung umzusetzen: Punkt 2 der Eingabe wird wie folgt ergänzt „zugleich soll die Roonstraße als Partyfläche ausgewiesen wer- den.“ Herr Leitner, CDU, betont, dass die CDU Ziffer 1 dahingehend mittrage, dass der Grüngürtel auf Dauer zu schützen sei, dagegen käme es nicht in Frage, dass die Nord-Süd-Fahrt als Karnevalslocation genommen werde, weil damit Jugendliche in ei- nen ausgesprochen gefährlichen Platz gezogen würden. Beschluss: Der Ausschuss dankt den Petenten und beschließt die Verwaltung zu beauftragen die Anregungen mit folgender Ergänzung umzusetzen: - Punkt 2 der Eingabe wird wie folgt ergänzt „zugleich soll die Roonstraße als Partyfläche ausgewiesen werden.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von B90/Die Grünen, Die Linke, FDP, Die Partei und KlimaFreunde gegen die CDU bei Enthaltung SPD zuge- stimmt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2378/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.09.2023
- Erstellt
- 26.07.2023 13:16