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2023/0384

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984; hier: Fußgängerbrücke über die Modau im Bereich 'Hainweg' (Bw Eb 9), Modaupromenade, Fällung eines Ahorns (Baum-Nr. 27)

Magistratsvorlage 23.11.2023

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2023/0384

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.11.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0384 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  20066-6541 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0618010 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes vom 01.01.1984;  
hier: Fußgängerbrücke über die Modau im Bereich "Hainweg" (Bw Eb 9), 
Modaupromenade, Fällung eines Ahorns (Baum -Nr. 27) 
 
Vorlage vom: 23.11.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Fällung eines Ahorns (Baum -Nr. 27) wird zugestimmt.  
2. Die Finanzierung erfolgt aus Kostenstelle 066 -100-1000, Invest. -Nr. 20066-6541 
„Ersatzneubau Gewässerbrücken Eberstadt“ . 
 
 
Anlagen: Lageplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  23.11.2023  
 
Im Vorfeld der Baumaßnahme gab es Abstimmungen zwischen dem Grünflächenamt und 
dem Mobilitäts- und Tiefbauamt zu dem Erhalt des Ahorns (Baum -Nr. 27). 
Es wurde festgelegt, den Wurzelverlauf in Handschachtung zu erkunden, um einen möglichen 
Konflikt mit den erforderlichen Anpassungsarbeiten im Anschlussbereich der Brücke zu 
beurteilen. 
Hier zeigt sich nun, dass die notwendige Wurzelkappung die Baumstatik erheblich stört und 
somit die Standsicherheit des Baumes gefährdet , sodass dieser zu Gunsten der 
Gewässerbrücke gefällt werden muss.  
 
Der Ahornbaum weist einen Stammdurchmesser von 31 Zenti meter auf und misst eine Höhe 
von 12 Metern. Eine Ersatzpflanzung für den Ahornbaum wird in unmittelbarer Nähe 
erfolgen. Hierfür wird noch in dieser Pflanzperiode eine entsprechende Pflanzengrube 
hergestellt, welche in der darauffolgenden Pflanzperiode im Herbst/ Winter 2024/ 2025 
entsprechend bestückt werden wird.   
 
Die Finanzierung erfolgt aus der Kostenstelle 066 -100-1000, Invest. -Nr. 20066-6541 
„Ersatzneubau Gewässerbrücken Eberstadt“.  
 
Die Maßnahme unterliegt keiner Beitragspflicht.  
 
 
 
Dezernat III   Dezernat IV    Dezernat VI 
 
 
 
 
Michael Kolmer  André Schellenberg   Paul Georg Wandrey 
Stadtrat   Stadtkämmerer   Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 485

Orte (2)

  • Hainweg
  • Modaupromenade

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0384
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.11.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00