0698/2022
Begleitgremium zum kommunalen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 01.03.2022 0698/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 08.03.2022 Integrationsrat 22.03.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 22.03.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.03.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 31.03.2022 Begleitgremium zum kommunalen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Gemäß Ratsbeschluss vom 09.11.2021 (Session-Vorlage 1805/2021) ist für die Umsetzung der im Rahmen des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Köln 2021-2025 verabschiede- ten Maßnahmen die Einsetzung eines Begleitgremiums vorzunehmen. Der dazugehörige Beschlusstext lautet: „Die konkrete Maßnahmenumsetzung erfolgt unter Einbezug betroffener Zielgruppen sowie in Vernet- zung mit relevanten Fachkräften, um vielfältigen Zielgruppenbedarfen in besonderem Maße entspre- chen zu können. Hierfür wird ein möglichst breit aufgestelltes Begleitgremium installiert, welches – gegebenenfalls maßnahmenscharf – weitere Fachexpertise einschlägiger Institutionen in die Ausge- staltung der Planungsvorhaben einbezieht.“ In enger Abstimmung mit dem Arbeitskreis nach § 80 SGB VIII – Integrative Jugendarbeit hat die Verwaltung eine den genannten Anforderungen entsprechende Gremienstruktur geschaffen. Bei der Auswahl der Teilnehmer*innen wurden alle relevanten Fachexpertisen entlang der im Kinder- und Jugendförderplan beschlossenen Maßnahmen, der Zielfelder und Arbeitsbereiche sowie der Quer- schnittsaufgaben versammelt. Die Zusammensetzung des Begleitgremiums ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Die konstituierende Sitzung des Begleitgremiums erfolgt Ende März 2022. Die Jugendverwaltung informiert über Maßnahmen, die sich schon in der Umsetzung befinden und keiner individuellen Konzeptionierung bedürfen. Im Sinne rascher Maßnahmenbeginne, werden – in Absprache mit den involvierten Maßnahmenträ- ger*innen – in dieser Sitzung bereits erste Konzepte zu weiteren Maßnahmen abgestimmt. Die in einigen Maßnahmen für 2022 zur Verfügung stehenden Finanzmittel können entsprechend zügig ab- gerufen werden. Die Abstimmung relevanter Fördervoraussetzungen erfolgt bereits parallel durch die Jugendverwaltung. Weitere Sitzungen des Begleitgremiums sind für das dritte und vierte Quartal 2022 geplant. 2 Gemäß Ratsbeschluss und der im Kinder- und Jugendförderplan festgeschriebenen Querschnittsauf- gabe der Zielgruppenbeteiligung werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in besonderer Weise an der Abstimmung der Maßnahmenumsetzung beteiligt. Während oder im Anschluss an die Sitzungen des Begleitgremiums werden die erfolgten Gremiumsbeschlüsse in zielgruppengerechter Aufbereitung abschließend abgestimmt. Alle Abstimmungsergebnisse fließen in die Umsetzung der Einzelmaßnahmen ein. Für das dritte Quartal 2022 ist die Schaffung erster Grundlagen für die im Kinder- und Jugendförder- plan beschlossenen bezirksbezogenen Angebots- und Förderplanungen anvisiert (Maßnahme 1.1.1 des Kinder- und Jugendförderplanes). Neben Bestands- und Bedarfsanalysen unter Einbezug rele- vanter Planungsakteur*innen sollen hier insbesondere die im Rahmen des Beteiligungsprojektes „ Veedels-Check“ (Projekt im Rahmen des Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune, März bis Mai 2022) gewonnenen Erkenntnisse zur adäquaten Zielgruppenbeteiligung einfließen. Zu diesem Zeit- punkt wird geprüft, inwiefern ergänzende Strukturen und Verfahren für die Arbeit des Begleitgremi- ums erforderlich sind. Es erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung zu den Sitzungen des Begleitgremiums sowie zum Sachstand der Maßnahmenumsetzung im Jugendhilfeausschuss sowie in den weiteren zu beteiligen- den Gremien im Rahmen der kommunalen Kinder- und Jugendförderplanung. 3 Institution/Zielgruppe Arbeitsbereich/Verbindungslinie Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender Querschnittsaufgabe Kinder- und Jugendförder- plan Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Querschnittsaufgabe Kinder- und Jugendförder- plan Integrationsrat Querschnittsaufgabe Kinder- und Jugendförder- plan Jugendhaus Sürth/miteinander leben e.V. Inklusion als Querschnittsaufgabe Kinder- und Jugendförderplan anyway e.V. LSBTI* als Querschnittsaufgabe Kinder- und Ju- gendförderplan Lobby für Mädchen e.V. Gendergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe Handwerkerinnenhaus Gendergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII – Mobile Jugendarbeit/Streetwork Mobile Arbeit als Querschnittsaufgabe Kinder- und Jugendförderplan (§ 11 SGB VIII) Zielgruppe Kinder und Jugendliche (z.B. Jugendforen/ Bezirksschüler*innenvertretung) Zielgruppenbeteiligung als Querschnittsaufgabe Kinder- und Jugendförderplan Kölner Jugendring Zielgruppenbeteiligung als Querschnittsaufgabe Kinder- und Jugendförderplan (§ 12 SGB VIII) Kooperatives Kinder- und Jugendbüro Partizipation als Querschnittsaufgabe Kinder- und Jugendförderplan Kinder- und Jugendfreundliche Kommune Verbindungslinie/Querschnittsaufgabe Kinder- und Jugendförderplan Sachgebiet Jugendförderung §§ 11-14 SGB VIII/ Fachverwaltung Jugendpflege (rechtsrheinisch) §§ 11-14 SGB VIII/ Fachverwaltung Jugendpflege (linksrheinisch) §§ 11-14 SGB VIII/ Fachverwaltung Liga der Wohlfahrtsverbände/ Gremium Ferienhilfswerk §§ 11-14 SGB VIII/ Ferienangebote Arbeitsgemeinschaft der Offenen Türen § 11 SGB VIII Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII - Offene Kinder- und Jugendarbeit § 11 SGB VIII Jugendzentren gGmbH § 11 SGB VIII Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII - Kulturpädagogik § 11 SGB VIII/ Schwerpunkt Kulturpädagogik Sachgebiet Kinderinteressen § 11 SGB VIII/ Fachverwaltung Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII - Jugendberufshilfe § 13 SGB VIII Schulsozialarbeit Schnittstelle Jugendhilfe/Schule Jugendwerk gGmbH § 13 SGB VIII/ Jugendwerkstätten Jugendhilfe Köln e.V. § 13 SGB VIII/ Jugendwerkstätten Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII - Jugendwohnen § 13 SGB VIII/ Jugendwohnen Sachgebiet Jugendberufshilfe § 13 SGB VIII/ Fachverwaltung Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII - Medienpädagogik § 14 SGB VIII/ Querschnittsaufgabe Kinder- und Jugendförderplan Fachstelle Medienpädagogik/ Arbeitskreis Digitale Jugendarbeit § 14 SGB VIII/ Querschnittsaufgabe Kinder- und Jugendförderplan/ Fachverwaltung Antidiskriminierungsstelle (ÖgG/Bandas/Coach) § 14/ Querschnittsaufgabe Kinder- und Jugend- förderplan Fachstelle Antisemitismus (m²) § 14/ Querschnittsaufgabe Kinder- und Jugend- förderplan Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII - Gewaltprävention § 14/ Querschnittsaufgabe Kinder- und Jugend- förderplan Fachstelle Gewaltprävention § 14/ Querschnittsaufgabe Kinder- und Jugend- förderplan/ Fachverwaltung Fachstelle Sucht-/Gesundheitsprävention § 14/ Querschnittsaufgabe Kinder- und Jugend- förderplan/ Fachverwaltung Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz § 14/ Querschnittsaufgabe Kinder- und Jugend- förderplan/ Fachverwaltung Internationale Jugendarbeit § 14/Querschnittsaufgabe Kinder- und Jugend- förderplan/ Fachverwaltung Jugendhilfeplanung Jugendhilfeplanung 4 Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0698/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.03.2022
- Erstellt
- 25.02.2022 17:54