Mandari Insight

2761/2019

Befristete Fortsetzung des Projektes WAK für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.08.2019

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Anlage Abschlussbericht Willkommensprojekte

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage Abschlussbericht Willkommensprojekte

28419 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
 
Fünf Jahre Willkommen und Ankommen in Köln  
Strategien der Stadt Köln zur Integration von Menschen aus Südosteuropa  
 
Entstehung und Entwicklung 
Mit der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 01.01.2014 ist es für Bürgerinnen und 
Bürger aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten möglich, in Deutschland ohne 
Arbeitserlaubnis innerhalb der ersten sechs Monate ein Arbeitsverhältnis zu finden. 
Durch diese Möglichkeit standen insbesondere Kommunen ab dem 01.01.2014 vor der 
Herausforderung, den ggf. erhöhten Zuzug von Personen aus diesen Ländern mitzugestalten. 
Aus diesem Grund hat die Stadt Köln frühzeitig in 2013 die Chance ergriffen, durch Fördermittel 
des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds (ESF) einen Projektantrag zu stellen. Im 
Verbund mit sechs weiteren Kommunen aus NRW konnten für Köln erstmalig Drittmittel für das 
Projekt „Willkommen in Köln“ für eine Laufzeit von zwei Jahren 01.01.2014 – 31.12.2015 
akquiriert werden.  
Im Zentrum dieser ersten Projektphase standen insbesondere Personen, für die der Weg in den 
hiesigen Arbeitsmarkt aufgrund von geringen Bildungsvoraussetzungen meist nicht alleine und 
damit ohne Unterstützung möglich war und ist. Aus diesem Grund fokussierte das Projekt

2 
 
„Willkommen in Köln“ auf Unterstützungs - und Integrationsmaßnahmen mit dem 
Schwerpunkt „Arbeitsintegration“. Es wurden Träger für die Umsetzung des Projektes gefunden, 
die aufgrund ihrer spezifischen Fachkompetenz verschiedene Hilfs- und Unterstützungsangebote 
entwickelten.  
 
Viele dieser Menschen versuchen ihre persönlich schlechte ökonomische und soziale Situation 
in ihrer Heimat durch Erwerbstätigkeiten in anderen EU-Ländern, insbesondere in Deutschland, 
zu verbessern. Dabei ist die Zuwanderung qualifizierter EU-Bürgerinnen und Bürger, die bereits 
in ihren Herkunftsländern vergleichsweise gute Partizipationschancen hatten und auch in 
Deutschland schnell Fuß fassen, in der Regel nicht mit Schwierigkeiten verbunden.  
Notlagen entstehen meist bei den Menschen, die zuvor in ihren Heimatländern unter sehr 
schwierigen Bedingungen gelebt haben. Diese Personen haben meist wenig Chancen in ihrem 
Herkunftsland. Sie haben oftmals keinen Zugang zu Bildung und adäquat bezahlter 
Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und menschenwürdigen Wohnbedingungen. Der 
Heimatstaat bietet ihnen keine Perspektiven auf eine gute, soziale und gesicherte Zukunft. Aus 
diesem Grund verlassen sie ihre Heimat, um ihre Lebenssituation nachhaltig u.a. in Deutschland 
zu verbessern.  
Hinzukommt, das die hier beschriebene Zielgruppe, zusätzlich zu den bereits beschriebenen 
Situationen sowohl in ihren Heimatländern als auch in Deutschland meist von Diskriminierung 
betroffen sind. Viele sind zudem von einer Mehrfachdiskriminierung aufgrund ihrer Herkunft, 
ihres Geschlechts, Familiensituation und sozialen Lage betroffen. Faktoren, die das Ankommen 
in einem neuen Heimatland sowie das Aufnehmen einer Arbeit bzw. ggf. vorab einer Ausbildung, 
deutlich erschweren. Die hier beschriebene Zielgruppe gehört zu einer der Gruppen, die am 
stärksten von Diskriminierung betroffen ist. Gefestigte Strukturen z.B. Arbeit, Wohnung, 
Versorgung der Kinder sind ein wesentlicher Bestandteil, um Diskriminierung entgegenzuwirken 
und damit Teilhabechancen zu ermöglichen. 
 
 
Über das Projekt hinaus installierte die Stadt Köln in 2014 eine stadtweite Fachkoordination, 
die als interne und externe Ansprechperson sowohl auf kommunaler als auch auf der Landes- 
und Bundesebene für das Grundsatzthema EU- (Südost-) Zuwanderung übergreifend für die 
Stadt Köln zuständig ist.  
 
Im Verlauf der insgesamt fünf Jahre, die die Stadt Köln Projekte zum Thema 
„Arbeitsmarktintegration für Menschen aus den südosteuropäischen Ländern“ anbot, veränderten 
sich Strukturen und inhaltliche Schwerpunktausrichtungen innerhalb und außerhalb der 
einzelnen Projekte.  
Ergänzend zu den ab 2014 installierten Willkommensprojekten wurden in 2017 Mittel durch den 
Rat der Stadt Köln unter dem Begriff „humanitäre Hilfen“ in den städtischen Haushalt 
eingestellt. Diese Mittel –angesiedelt im Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln- wurden 
für Bürgerinnen und Bürger aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten, die besonders von 
Obdachlosigkeit betroffen waren und sind, zur Verfügung gestellt. Die Willkommensprojekte 
sowie die EHAP-Projekte – BONVENA (2016 -2018) und ALVENI (2019 –2020) werden im Amt 
für Integration und Vielfalt koordiniert. Gemeinsam mit der Clearingstelle im Gesundheitsamt der 
Stadt Köln und den „humanitären Hilfen“ bilden sie den sogenannten Dreiklang der städtischen 
Integrationsarbeit mit Fokus auf die Bürgerinnen und Bürger aus den oben benannten EU-
Mitgliedsstaaten.

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Durch diesen Dreiklang hat sich innerhalb der Stadt Köln eine Beratungskette gebildet, die 
Menschen in prekären Situationen unterstützt, die Gesundheitsversorgung für diesen 
Personenkreis sichert, Kinder und deren Eltern bei der sozialen Integration und darüber hinaus 
durch die Willkommensprojekte, da wo möglich in Arbeitsverhältnisse integriert und vermittelt. 
Diese Beratungskette, finanziert sowohl aus Kommunal- als auch Landes/EU-Mitteln, ist so für 
Köln einzigartig und höchstmöglich effizient.  
Wichtige Unterstützung erhalten all diese Maßnahmen durch die ehrenamtliche Begleitung bzw. 
die Lotsenfunktion. Im Jahr 2015 hat das Land mit einem Aufruf Fördermittel zur Verfügung 
gestellt, die die Stadt Köln mit dem Projektantrag für Integrations- und Arbeitsmarktlotsen 
erhalten hat. Acht Integrationslotsinnen und -lotsen konnten hierüber gefördert und qualifiziert 
werden. Die Qualifizierung erfolgte in Köln durch die Arbeiterwohlfahrt Köln e.V. Der Einsatz von 
zwei speziell auf den Arbeitsmarkt orientierten Integrationslotsen hatte einen innovativen 
ergänzenden Charakter zu den übrigen Integrationslotsinnen und -lotsen und den bestehenden 
Strukturen. Sie arbeiteten eng mit den Erwerbslosenberatungsstellen, den Arbeitslosenzentren 
und weiteren Arbeitsmarktstrukturen (Jobcenter etc.) zusammen. 
Nach Ende der Projektförderung 31.12.2015, wurde die Tätigkeit der Integrationslotsinnen und -
lotsen im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements in den Willkommensprojekten bis heute 
fortgeführt. Die Notwendigkeit der Lotsenfunktion ist eindeutig, dies zeigt sich nicht nur bei 
Ämtergängen wie Arbeitgebern, Jobcenter, Wohnungsamt etc., sondern besonders auch bei 
Arztbesuchen.  
 
Integration in den Arbeitsmarkt 
Seit Beginn der Willkommensprojekte im Jahr 2014 ist das Thema arbeitsmarktorientierte 
Beratung und Vermittlung von großer Relevanz. Es erhielt durch die zusätzliche Verschärfung 
des gesetzlichen Rahmens bezüglich SGB II- und SGB XII-Ansprüche im Jahr 2016 
(sogenanntes EU-Bürger Ausschlussgesetz) nochmals zusätzliche Bedeutung.  
Das derzeitige Willkommensprojekt „Willkommen und Ankommen in Köln“ ist heute das einzige 
kostenfreie und auf die Zielgruppe fokussierte Förderinstrument im Stadtgebiet, das eine gezielte 
herkunftssprachliche Beratung im Bereich sozialer Integration durch Erwerbstätigkeit anbietet 
und dabei in der Lage ist, hoch- wie geringqualifizierte Ratsuchende zu begleiten. Während 
neueingereiste hochqualifizierte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in der Regel durch das 
Projekt eine Unterstützung bei Spracherwerb, Anerkennung von vorhandenen Qualifikationen, 
sowie zusätzliche Orientierung erhalten, wirkt das Projekt im geringqualifizierten Bereich eher 
einer (weiteren) Verelendung der Menschenentgegen, die im Kreislauf von fehlenden 
Ansprüchen zur Wohnraumversorgung und Sozialleistungsbezügen, fehlender 
Krankenversicherung sowie häufig auch belastenden psychosozialen Problemlagen, gefangen 
sind.  
Neueingereiste Unionsbürgerinnen und -bürger haben im Rahmen der Freizügigkeit keinen 
Anspruch auf staatliche Unterstützungs-/Transferleistungen. Auch die kostenbefreite 
Inanspruchnahme von Integrationskursen ist ausgeschlossen ebenso wie eine Absicherung 
hinsichtlich ihres Krankenversicherungsschutzes oder ein Anspruch auf Wohnraumversorgung.  
Den einzigen Zugang in den genannten Bereichen stellt die Aufnahme 
sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit dar. Erst hierdurch kann eine Beanspruchung von 
Integrationsinstrumenten, wie etwa Sprachkursen, geltend gemacht werden. Von diesen 
Vorbedingungen sind sowohl hoch- wie geringqualifizierte Neueingewanderte betroffen. Sie

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greifen in der Regel zunächst auf geringqualifizierte Niedriglohntätigkeiten (ohne notwendige 
sprachliche Vorkenntnisse) zurück, um in ihren Integrationsbemühungen voran zu kommen. 
Im Kontext von Arbeitssuche werden vielen neueingereisten (oder kurz vor der Einreise 
stehenden) Unionsbürgerinnen und -bürgern falsche Versprechungen gemacht. Organisierte 
Vermittlung auf deutschen Baustellen, auf welchen Dumpinglöhne bar in die Hand gegeben 
werden und keinerlei Anmeldung erfolgt, Zeitarbeitsfirmen, die neue Mitarbeiterende einen 
Monat lang in einer „Hospitationsphase“ Vollzeit einsetzen, gestrichene Urlaubsansprüche – all 
dies sind Erfahrungen, die in den Projektjahren regelmäßig gegenüber den Beratenden 
geschildert wurden und werden. Die Möglichkeiten, in diesem Feld der Diskriminierung und 
Ausbeutung tätig zu werden, sind begrenzt und scheitern häufig an dem fehlenden 
Einverständnis der Ratsuchenden. Immer wieder konnten jedoch die DGB-Beratungsstelle in 
Dortmund, das Zollamt, oder die Antidiskriminierungsstellen der Wohlfahrtspflege eingeschaltet 
werden. Kontinuierlich wird zudem auf Aufklärungsarbeit bezüglich der eigenen Rechte (und 
Wege, diese durchzusetzen) hingewiesen.  
 
Schwerpunkte und Module der Willkommensprojekte 
Im Folgenden werden die Schwerpunkte Arbeitsmarktorientierung/Arbeitsmarktvermittlung, 
Spracherwerb und Grundbildung sowie der Punkt Weiterbildung ausführlich dargestellt. Diese 
Schwerpunkte bilden seit Beginn der Willkommensprojekte den Rahmen, um eine erfolgreiche 
Vermittlung und gezielte Beratung für die Kundinnen und Kunden gewährleisten zu können. 
Einzelne Schwerpunkte/Module wurden im Laufe der Jahre immer wieder angepasst, verändert 
und weiterentwickelt. 
 
Arbeitsmarktorientierung/Arbeitsvermittlung 
Arbeitsmarktaktivierende Beratung 
Die arbeitsmarktaktivierenden Beratungen sind die Essenz, aus welcher die nächsten Schritte – 
Kompetenzfeststellungen, Bewerbungstrainings, Stellenakquise und Begleitungen- erst 
erwachsen. Arbeitsmarktaktivierung beinhaltet dabei nicht unbedingt ausschließlich 
Nachqualifizierung, bzw. Feststellen und Anerkennen vorhandener Qualifikationen. Da viele 
Unionsbürgerinnen und Bürger nicht an erster Stelle zum Thema Arbeit die Beratung des 
Projektes aufsuchen, sondern nach Unterstützung in existenziellen Notlagen (Wohnen, 
Lebensmittel, Schulden, etc.) fragen, beinhalten die arbeitsmarktaktivierenden Beratungen 
zunächst – wenn möglich – immer auch die Linderung eben dieser existenziellen Probleme. Erst 
dann kann den Kundinnen und Kunden verdeutlicht werden, dass Erwerbstätigkeit der einzige 
Weg für sie ist, um langfristig aus ihren Schwierigkeiten herauszufinden. Im Anschluss daran 
können die ersten konkreten Instrumente zur arbeitsbezogenen Vermittlung angeboten werden.  
 
Kompetenzfeststellungen 
Kompetenzen werden in der Folge während mehrerer persönlicher Gespräche festgestellt und 
schriftlich festgehalten. Sie fließen anschließend unter anderem in den Prozess der Erstellung 
eines Lebenslaufes, in welchem formelle, wie informelle Kompetenzen sichtbar werden.

5 
 
Bewerbungstraining / Verfassung von Bewerbungen 
Beide Instrumente finden im Projekt sowohl im einzelnen beraterischen Kontext, als auch für 
Kleingruppen in Grundbildungsangeboten statt. Die grundlegenden Elemente eines 
Bewerbungsschreibens werden besprochen, ebenso werden zentrale Hinweise zu den Stationen 
eines erfolgreichen Bewerbungsgespräches gegeben.  
 
Begleitung 
Begleitungen erfolgen weniger im direkten arbeitsmarktbezogenen Kontext (also etwa zum 
Bewerbungsgespräch), als bei der Klärung von Themen, die im Kontext von Arbeit relevant sind 
(geltend machen aufstockender Leistungen, Absicherung der Kinderbetreuung durch KiTa-
Versorgung, etc.). Insbesondere dort, wo Arbeitsgeberinnen und Arbeitgeber (mit denen die 
Beratungskräfte positive Erfahrungen gemacht haben) Bewerberinnen bzw. Bewerber zu 
Gruppengesprächen einladen, sind die Beratungskräfte allerdings ebenfalls geschätzte 
Begleitpersonen.    
 
Gewinnung potentieller Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber 
Im Laufe von nun insgesamt fünf Jahren in der Entwicklung der Willkommensprojekte ist bei den 
beteiligten Trägern ein Netzwerk zu vertrauenswürdigen Arbeit gebenden und Zeitarbeitsfirmen 
entstanden, die offen für die Zielgruppe sind und die Bemühungen der Beratenden und 
Ratsuchenden respektieren, durch Nachqualifizierung, Anerkennung und Spracherwerb eine 
langfristige Änderung in der Lebenssituation der Zielgruppe zur erreichen. Hilfreich sind für die 
Beratenden zudem die Ausschreibungen der Agentur für Arbeit, sowie in Teilen die der 
Zielgruppe zugesandten Vermittlungsvorschläge der Arbeitsvermittlung. 
 
Begleitung nach Arbeitsaufnahme 
Die Beratung ist durch Tätigkeitsaufnahme nicht abgeschlossen, es ergeben sich nur andere 
Schwerpunkte. Ist der Lohn ausreichend, oder müssen Anträge auf aufstockende 
Transferleistungen gestellt werden? Wie ist es um die Wohn-, oder die sprachliche Situation 
bestellt. Wird der/die Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin fair behandelt? Kann eine 
Nachqualifizierung/Schulung parallel zur Arbeitsaufnahme erfolgen, um den Berufsweg zu 
verfestigen?  
 
Durch den herkunftssprachlichen Zugang s owie den direkten und vertrauensvollen Zugang der 
Beratenden zur Zielgruppe ist das Projekt heute vielen F allmanagerinnen und Fallmanagern der 
relevanten Standorte des Jobcenters Köln ein Begriff und es kommt regelmäßig zu 
Kontaktaufnahmen und Fallweiterleitungen.  
 
Spracherwerb und Grundbildungsangebote 
Mangelnde Sprachkenntnisse sind nach wie vor das größte Hemmnis bei der Integration. In den 
vergangenen fünf Jahren wurden Sprachkurse durchgeführt. Die Akquirierung dazu erfolgte mit 
großem Aufwand, der Verbleib war manchmal nur kurzfristig. Sprachkurse zu den üblichen Vor- 
oder Nachmittagszeiten waren aufgrund der Lebensumstände der Teilnehmenden nicht möglich.

6 
 
Viele Menschen sind zwingend auf Arbeit angewiesen, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. 
Daher waren und sind Sprachkurse nur in den Abendstunden möglich. Es ist eine besondere 
Herausforderung für die Projektteilnehmenden, nach der Arbeit noch 4 x wöchentlich von 18-21 
Uhr Sprachkurse zu besuchen. Aus diesem Grund, wurden bereits in der ersten Projektphase 
(Willkommen in Köln) die Rahmenbedingungen der Kurse angepasst. So wurden die 
Unterrichtsstunden auf den Abend verlegt. Getränke und Obst wurden angeboten, um die 
Aufnahmefähigkeit der Menschen zu erhalten. Teilweise wurden Waschmöglichkeiten bzw. die 
Zeit um sich zu waschen eingerichtet, da der Großteil der Teilnehmenden direkt nach dem 
beendeten Arbeitstag in die Sprachkurse kamen. 
 
Grundbildungsangebote 
Anfang 2017 wurde das bereits etablierte Beratungsangebot um Grundbildungsberatung und 
Grundbildungskurse erweitert. Ausschlaggebend hierfür war die Feststellung, dass sich auch an 
den sogenannten Einfacharbeitsplätzen die Arbeitsanforderungen in den letzten Jahren 
zunehmend gewandelt haben- sowohl Arbeitsinhalte als auch Arbeitsorganisation betreffend. 
Beispielsweise ist die Dokumentation der eigenen Tätigkeit in der Pflege oder im 
Reinigungsgewerbe fester und unverzichtbarer Bestandteil des Aufgabenprofils geworden. 
Gleichzeitig nutzten viele Ratsuchende die Grundbildungsangebote des Regelsystems nicht, da 
diese entweder nicht bekannt waren, zu ungünstigen Zeiten oder nicht ortsnah stattfanden oder 
Lernängste nicht überwunden werden konnten. Die Grundbildungsangebote im Projekt wurden 
als zielgruppenspezifische Brücken-Angebote mit dem Ziel der Vermittlung ins Regelsystem 
konzipiert und umgesetzt. 
 
Die (arbeitsorientierte) Grundbildung befasst sich mit der Frage, was Menschen mindestens 
wissen und können sollten, um erfolgreich im Alltag und an der Arbeitswelt teilhaben zu können. 
Arbeitsorientierte Grundbildung schafft Lernmöglichkeiten vor allem für un- und angelernte 
Beschäftigte, geringer Qualifizierte oder für Menschen mit unzureichenden Deutschkenntnissen. 
Die inhaltlichen Lernfelder für arbeitsorientierte Grundbildung leiten sich aus den „echten“ 
Handlungsanforderungen an den verschiedenen Arbeitsplätzen ab. 
 
Erfahrungen aus der Praxis 
 Der modulare Aufbau der Lerneinheiten mit einem Einzelmodulumfang von i.d.R. nicht 
mehr als 30 Unterrichtseinheiten senkt die Einstiegsschwelle gegenüber umfassenden 
Kursen mit 300 oder 600 Unterrichtseinheiten. 
 Lernangebote orientieren sich nicht an den Alpha-Levels als Lernziel, sondern an 
konkreten Alltags- und Arbeitsbedarfen der Lernenden. 
 Die unmittelbare Verwertungsmöglichkeit des Gelernten im Alltag, am Arbeitsplatz oder in 
der beruflichen Qualifizierung steht im Vordergrund. 
 Kurze Wege von der Beratung in das Kursangebot durch räumliche Nähe reduzieren das 
„Verlorengehen“ potentieller Lernenden. 
 Durchgeführt werden die Grundbildungsangebote durch Projektmitarbeitende, die den 
Teilnehmenden bereits aus der Beratung vertraut sind. 
 Durch Arbeit in Kleingruppen ab 3 - 4 Personen ist eine intensive Betreuung der 
Lernenden möglich.

7 
 
 Teilnahmebestätigungen für die Bewerbungsunterlagen dokumentieren Lernerfolge und 
steigern die Motivation, weiter zu lernen. 
 Ausreichende Grundbildungskompetenzen schaffen erst die Voraussetzung für die 
erfolgreiche Teilnahme an beruflichen Qualifizierungsangeboten, haben also einen 
Brücken-Charakter für die Arbeitsmarktintegration. (s. hierzu auch § 81 Abs. 3a i.V.m. § 
180 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB III) 
 
 
Weiterbildung  
Das Thema Weiterbildung ist zurzeit aktueller denn je und Qualifizierungen sind im Hinblick auf 
die wachsenden Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt immer stärker von zentraler 
Bedeutung. Es besteht eine besondere Verpflichtung darin, Menschen in vielfältige, individuelle 
und ressourcenorientierte Bildungs-, Inklusions- und Qualifizierungsangebote zu vermitteln. Dazu 
zählen insbesondere gezielte Maßnahmen der Sprachförderung, interkulturelle Kenntnisse, das 
Nachholen schulischer und beruflicher Qualifikationen, Vermittlung in Studium und Ausbildung, 
berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, die Erweiterung 
kreativen Lernens und das Heranführen an persönlichkeitsfördernde, gesellschaftlich, beruflich 
und politisch relevante Lerninhalte.  
An den Angeboten nehmen unter anderem viele primäre Analphabeten, die noch nie eine Schule 
besucht haben, sowie sekundäre und funktionale Analphabeten teil. Die Ursachen hierin liegen 
in einem Zusammenwirken von unterschiedlichen Faktoren. Die Teilnehmendengruppen im 
Alphabetisierungsbereich sind folgerichtig heterogener als in anderen Kursen. Sie müssen im 
Erwachsenenalter eine neue Sprache erlernen und sich eine Schrift aneignen, die ihnen nicht in 
der Herkunftssprache erklärt wird und gleichzeitig ihre Existenz absichern, um ihren 
aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen nachzukommen. Dies führt bereits zu einem zeitlichen 
Spannungsfeld.  
Aufgrund ihrer Situation müssen sich die Teilnehmenden möglichst schnell auf Lernprozesse 
einlassen, die zum Ziel haben, sich Lernstrategien und Methoden des autonomen Lernens 
anzueignen und explizit Lesen, Schreiben und Sprechen in einer ihnen fremden Sprache zu 
erlernen. Die Scham vor Fehlern und dem Eingeständnis nicht Lesen und Schreiben zu können 
ist oft sehr hoch und muss zusätzlich überwunden werden.  
Neben dem sprachlichen Zugang ist ebenfalls der finanzielle Aspekt eine Herausforderung. Der 
Großteil der Teilnehmenden kann sich die Teilnahme an einem staatlich geförderten 
Integrationskurs nicht leisten.  
Hinzu kommt bei vielen Teilnehmenden außerdem ein Wissensdefizit über die Kurse des 
Regelsystems, da die vorhandenen Möglichkeiten zum einen nicht bekannt sind, die Kurse zu 
ungünstigen Zeiten stattfinden oder vorhandene Lernängste, wie beschrieben, zu groß sind. 
Daher dienen die Grundbildungsangebote im Rahmen des Projektes, als Vorbereitung und 
Ergänzung zu diesen. Vermittlung in Weiterbildung ist somit auch eine Vermittlung in die 
Grundbildungsangebote des Projektes, denn Sprache ist das Fundament für eine erfolgreiche 
berufliche Weiterbildung.  
Ein hoher Teil der Vermittlung in Weiterbildung besteht also darin, die Teilnehmenden in die 
eigens durchgeführten Grundbildungskurse zu vermitteln sowie ihnen den Zugang zu 
Integrations- und Sprachkursen des Regelsystems zu verschaffen. Das Projekt dient den

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Personen somit als Türöffner und Motivator für das Erlernen der Sprache und weiterer 
Bildungsmaßnahmen.  
 
Die Projekte in Daten und Zahlen 
Insgesamt folgten drei Projektaufrufe des Landes NRW, an denen sich die Stadt Köln, mit 
unterschiedlichen Förderbedingungen und Förderhöhen sowie daraus resultierenden anders 
gelagerten Erhebungen beteiligte.  
Die Willkommensprojekte umfassen sowohl linksrheinische als auch rechtsrheinische Stadtteile, 
in denen die Zahl der rumänischen und bulgarischen Menschen besonders stark war und ist. 
Dies waren in den ersten Jahren die Stadtteile Ehrenfeld (eva gGmbH), Mülheim (Lernende 
Region – Netzwerk Köln e.V.) und Kalk (Caritasverband für die Stadt Köln e.V.).  
Ab 01.01.2017 wurde das Projekt in das Integrierte Stadtentwicklungskonzeptes der Köln 
überführt. Daraus ergab sich, dass das Projekt (Willkommen und Ankommen in Köln) seinen 
Schwerpunkt in den Stadteilen Kalk und Meschenich (Caritasverband für die Stadt Köln e.V.), in 
Mülheim (Lernende Region – Netzwerk Köln e.V.) und Chorweiler (FIZ e.V., Freunde des 
Interkulturellen Zentrums) fand.  
Für alle Projektphasen ist festzuhalten, dass in den Beratungen das Geschlechterverhältnis 
durchgehend paritätisch war. Die Altersgruppe 25 – 49 Jahre war in allen Projekten/Jahren die 
am häufigsten vertretene. 
 
Das Gesamtvolumen der Willkommensprojekte für die Jahre 2014 bis 2018 beläuft sich auf rd. 
2.790.000 Euro. Hiervon wurden rund 2.240.000 Euro aus Drittmitteln akquiriert. Der 
Eigenanteil der Stadt Köln belief sich in diesem Zeitraum auf 460.000 Euro zuzüglich der 
Personalkosten für die städtische Projektleitung.  
Für das Jahr 2019 beschloss der Rat in seiner Sitzung am 14.02.2019 städtische Mittel in Höhe 
von 833.500 Euro. Davon erhalten die Träger 611.520 Euro Personalpauschalen, für Sachkosten 
stehen 63.480 Euro zur Verfügung und 158.500 Euro für städtisches Personal.

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Willkommen in Köln – Laufzeit 01.01.2014 – 31.12.2015 
Im ersten Projekt „Willkommen in Köln“ stand besonders die Krisenbewältigung im Fokus: 
Durch aufsuchende Hilfe und niedrigschwellige Begegnungsangebote (kulturelle und individuelle 
Angebote) wurde der Zugang zum Projekt und seinem Beratungsangebot erleichtert. Zunächst 
wurde den Menschen bei der Lösung der dringendsten Probleme wie z.B. Wohnraum- und 
Gesundheitsversorgung geholfen, ehe das Thema Integration in den Arbeitsmarkt angegangen 
werden konnte. Die wichtige Erkenntnis aus den ersten beiden Projektjahren ist, dass die 
Menschen aus Südosteuropa mit multiplen Problemlagen nach Köln kommen und somit nicht 
sofort dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, obwohl dies ihr erklärtes und dringendstes Ziel 
ist. 
Wichtige Bausteine dieser Projektphase waren: 
 Aufsuchende Beratung 
 Niedrigschwellige Begegnungsmöglichkeiten 
 Kompetenzfeststellung 
 Sprachkurse (VHS) 
 
 
  
5887 
3316 3846 
829 
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
Individuelle Ansprache Individuelle Beratung
(Kurzberatung bis 20
Minuten)
Individuelle Beratung
(umfassende Beratung
über 20 Minuten)
Aktivierung -
Kompetenzfeststellung,
Alphabetisierung,
Sprachvermittlung und
Qulaifizierung
Wilkommen in Köln (2014/2015) 
Individuelle Ansprache
Individuelle Beratung (Kurzberatung bis 20 Minuten)
Individuelle Beratung (umfassende Beratung über 20 Minuten)
Aktivierung - Kompetenzfeststellung, Alphabetisierung, Sprachvermittlung und Qulaifizierung

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Willkommen in Köln II - Laufzeit 01.01.2016 – 31-12.2016  
Im Nachfolgeprojekt „Willkommen in Köln II“ (2016) standen alle Maßnahmen im Vordergrund, 
die die Selbständigkeit der Menschen fördern. Eine Arbeit zu haben bedeutet für die 
Menschen auch, ein Stück Eigenverantwortung übernehmen zu können.  
Wichtige Bausteine dieser Projektphase waren: 
 Arbeitsmarktaktivierende Information  
 Beratung  
 Kompetenzfeststellung  
 Bewerbungstrainings und Begleitung 
 Sprachkurse mit Erwerbsweltbezug 
 
 
 
 
  
198 
361 
118 
166 
56 
140 
0
50
100
150
200
250
300
350
400
Wilkommen in Köln II - 2016 
Kompetenzfeststellungen
Bewerbungsunterstützung/
Jobcoaching
Begleitungen
Alphabetisierung/
Sprachvermittlung
Andere Qualifizierung
Vermittlung in Arbeit

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Willkommen und Ankommen in Köln – Laufzeit 01.01.2017 – 31.12.2018 
In den Jahren 2017/2018 wurde das Projekt im Rahmen des Integrierten 
Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) mit dem Namen „Willkommen und Ankommen in Köln“ 
weiterhin mit Förderung des Landes NRW und des ESF. Die Landes- und EU-Förderung ist 
aufgrund geänderter Förderschwerpunkte im Programm Starke Quartiere – Starke Menschen 
zum 31.12.2018 ausgelaufen. 
 
Wichtige Bausteine dieser Projektphase waren: 
 Aktivierung, Heranführung und Integration in Arbeitsmarkt  
 Koordination und Vernetzung der regionalen Akteure  
 aufsuchende Beratung, Begegnung 
 Kompetenzfeststellung 
 Stärkung und Förderung der individuellen Ressourcen und Kompetenzen 
 Grundbildungs- und Sprachkurse 
 
 
  
[ZELLBEREICH]  
[ZELLBEREICH]  
[ZELLBEREICH]  [ZELLBEREICH]  [ZELLBEREICH]  
0
500
1000
1500
2000
2500
Aktivierung - Hinführung und Qualifizierung 2017/2018 
 
Kompetenzfeststellugn
Arbeitsmarktaktivierende
Beratung
Bewerbungstraining
Begleitung in arb.marktlichem
Kontext
Vermittlung in Ausbildung,
Weiterbildung und Arbeit
145 
82 
202 
5 
0
50
100
150
200
250
SV-pflichtig
Vollzeit
SV-pflichtig
Teilzeit
geringfügig
Beschäftigt
(Minijob)
Selbstständig
Bekanntgewordene Erwerbsintegration 2017/2018 
SV-pflichtig Vollzeit
SV-pflichtig Teilzeit
geringfügig Beschäftigt (Minijob)
Selbstständig

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Willkommen und Ankommen in Köln – Laufzeit  01.01.2019 – 31.12.2019 
Das Projekt wird bis zum 31.12.2019 mit den gleichen Bausteinen wie in den Jahren 2017/2018 
aus städtischen Haushaltsmitteln finanziert.   
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 die befristete Fortsetzung des Projektes 
„Willkommen und Ankommen in Köln“ aus städtischen Mitteln für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen.  
Für die Finanzierung des Projektes für  das Jahr 2019 wurden 675.000 € für die Umsetzung des Projektes 
sowie 158.500 € für städtische Personalkosten zugesetzt.  
Eine neue Förderphase durch die EU wird erwartet. In dieser neuen Förderphase für den Zeitraum 2021 – 
2027 sollen bestehende Förderinstrumente im sozialen Bereich miteinander verschmolzen werden. Unter 
[ZELLBEREICH]   
[ZELLBEREICH]   
[ZELLBEREICH]   [ZELLBEREICH]   [ZELLBEREICH]   
0
50
100
150
200
250
300
350
400
Aktivierung - Hinführung und Qualifizierung 2019  
Kompetenzfeststellugn
Arbeitsmarktaktivierende Beratung
Bewerbungstraining
Begleitung in arb.marktlichem
Kontext
Vermittlung in Ausbildung,
Weiterbildung und Arbeit
[ZELLBEREICH]  
[ZELLBEREICH]  
[ZELLBEREICH]  
0
2
4
6
8
10
12
14
16
SV-pflichtig Vollzeit SV-pflichtig Teilzeit geringfügig beschäftigt
(Minijob)
Bekanntgewordene Erwerbsintegration 2019 
SV-pflichtig Vollzeit
SV-pflichtig Teilzeit
geringfügig beschäftigt (Minijob)

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anderem umfasst der dann sogenannte „ESF+“ den bestehenden Europäischen Sozialfonds (ESF) und 
den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP).  
Durch die erneute überbrückende Finanzierung des Projektes in 2020 und 2021 aus städtischen Mitteln 
bleibt dem Kölner Beratungs- und Unterstützungssystem ein konkreter und wirksamer Bestandteil zur 
Arbeitsmarktintegration für die oben benannte Zielgruppe erhalten. Da ab 2021 wieder ESF-Mittel zur 
Deckung beantragt werden können, würde sich der Ansatz für 2021 nach einer Bewilligung von 
Drittmitteln auf einen geringeren Eigenanteil reduzieren.

Beschlussvorlage Rat

10055 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2761/2019 
Freigabedatum 
23.08.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Befristete Fortsetzung des Projektes WAK für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den 
südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat fasst folgende Beschlüsse: 
 
1. Die Verwaltung wird mit der erneut befristeten Weiterführung des Projektes „Willkom-
men und Ankommen in Köln“ – bisher Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungs-
konzeptes (ISEK) „Starke Veedel – Starkes Köln“- in den bisherigen Sozialräumen: 
 
 Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  
 Humboldt / Gremberg und Kalk  
 Meschenich und Rondorf  
 Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße 
 
für den Zeitraum 01.01.2020 bis einschließlich 31.12.2021 vorbehaltlich des Inkrafttre-
tens der Haushaltssatzung 2020/2021 beauftragt. 
 
2. Zur Finanzierung des Projektes werden bezüglich der Sachaufwendungen in den Haus-
haltsjahren 2020 und 2021 jährlich 305.000 € für die Umsetzung des Projektes zum end-
gültigen Haushalt 2020/2021 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen, 
Integrationsrat 02.09.2019 
Ausschuss Soziales und Senioren 05.09.2019 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.09.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 16.09.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.09.2019 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.09.2019 
Finanzausschuss 23.09.2019 
Rat 26.09.2019

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Teilplanzeile 15 Transferaufwendungen, berücksichtigt. 
 
3. Zur Durchführung des Projektes werden 1,5 Stellen in der Bewertung A13 LG 22 bzw. 
LG21 LbesG NRW, die bereits für die Vorgängerprojekte eingerichtet wurden, weiterhin 
im Stellenplan zur Verfügung gestellt. Die diesbezügliche Finanzierung (2020 = rd. 
157.845 € bzw. 2021 = 161.002 €) erfolgt aus im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozi-
ale Leistungen bei Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen, veranschlagten Mitteln.

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Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme      € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020-2021 
                                                                                *  2020 = 157.845 €´; 2021 = 161.002 € 
a) Personalaufwendungen    siehe * 
b)  Sachaufwendungen etc.    305.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen          € 
d) Sachaufwendungen etc.          € 
e) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Das Projekt (insgesamt 675.000 € plus Personalkosten) wurde zunächst über Drittmittel ge-
fördert. Die Förderung ist zum 31.12.2018 ausgelaufen. Für das Jahr 2019 wurden zur Fort-
führung städtische Mittel aufgewendet.  
 
Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass ab 2021 eine neue Förderphase durch die EU 
eröffnet wird. In dieser neuen Förderphase für den Zeitraum 2021 – 2027 sollen bestehende 
Förderinstrumente im sozialen Bereich miteinander verschmolzen werden. Unter anderem 
umfasst der dann sogenannte „ESF+“ den bestehenden Europäischen Sozialfonds (ESF) 
und den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP). 
Derzeitige Äußerungen von Land, Bund und EU lassen darauf schließen, dass die neue För-
derphase Bestandteile zum Thema Arbeitsmarktintegration mit Schwerpunkt für Bürgerinnen 
und Bürger aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten enthalten wird.  
 
Die Erfahrungen in den Willkommensprojekten haben gezeigt, dass mit Bewilligungsbeschei-
den des Landes meist im zweiten Quartal des beantragten Förderzeitraums gerechnet wer-
den kann, so dass die erneute befristete Fortsetzung deutlich über den 31.12.2020 hinaus 
zwingend erforderlich ist. 
 
„Willkommen und Ankommen in Köln“ bildet mit den EHAP-Projekten „ALVENI links und rechts 
vom Rhein“, der Clearingstelle des Gesundheitsamtes und den Maßnahmen der humanitären

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Hilfen in der Vorgebirgstr. ein wichtiges und qualifiziertes Gesamtkonzept. Im Maßnahmenkata-
log „Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung“ wird explizit auf 
dieses abgestimmte Gesamtkonzept verwiesen. 
 
Durch die erneute überbrückende Finanzierung des Projektes in 2020 und 2021 aus städti-
schen Mitteln bleibt trotz deutlich reduzierter Finanzmittel dem Kölner Beratungs- und Unter-
stützungssystem ein konkreter und wirksamer Bestandteil zur Arbeitsmarktintegration für die 
oben benannte Zielgruppe erhalten. Das angepasste Konzept wurde mit den Trägern abge-
stimmt. Das Projekt wird ab kommendem Jahr seine Arbeit auf die seit Beginn der Willkom-
mensprojekte gefestigten und etablierten Bereiche der Arbeitsmarktorientie-
rung/Arbeitsvermittlung und der Weiterbildungsberatung begrenzen und gewährleistet damit 
die Aufrechterhaltung der wirksamen und gefestigten Strukturen. Der in den letzten zwei För-
derphasen aufgebaute Bereich der arbeitsmarktorientierten Grundbildungsangebote wird 
nicht mehr fortgesetzt. Die Angebote, die überwiegend durch herkunftssprachliches Personal 
durchgeführt werden, bestehen fort. An allen vier Standorten bleiben hierdurch zielführende 
Strukturen aufgebaut, hinsichtlich der notwendigen Ressourcen werden sich jedoch die Be-
setzungen von derzeit zwei Vollzeitkräften pro Projektbereich auf je eine Vollzeitkraft kon-
zentrieren.  
Die seit fünf Jahren erfolgreichen Beratungsstrukturen in den einzelnen Sozialräumen wer-
den Grundlage für zukünftige Aufrufe des ESF+ sein, so dass ab 2021 eine erneute Landes-
förderung zu erwarten sein wird. Der Ansatz für 2021 würde sich nach einer Bewilligung von 
Drittmitteln dann auf einen geringeren städtischen Eigenanteil reduzieren. 
 
Die konkrete Beratungsarbeit der Zielgruppe wird, wie schon beschrieben, durch die folgen-
den Projektträger übernommen: 
FIZ e.V. – Freunde des  
Interkulturellen Zentrums    - Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  
Caritasverband für die Stadt Köln e.V.  - Humboldt / Gremberg und Kalk  
Caritasverband für die Stadt Köln e.V.  - Meschenich und Rondorf  
Lernende Region, Netzwerk Köln e.V.  - Buchheim und Buchforst sowie Mülheim- 
  Nord und Keupstraße 
 
Pro Sozialraum arbeiten zurzeit zwei Vollzeitkräfte mit monatlicher Personalpauschale „Pro-
jektsachbearbeitung“ 6.370 €/Monat = 76.440 € im Jahr, in Abstimmung mit den Trägern re-
duziert auf 76.250 €, da für die Umsetzung des Projektes jährlich nur 305.000 € bereit ste-
hen. 
Um die Zeit ab 01.01.2020 bis zur möglichen neuen Förderphase ESF+ mit einem effektiven 
Maßnahmenprogramm zu überbrücken und um die wirksamen und gefestigten Strukturen 
der Willkommensprojekte zu erhalten, wird sich die Arbeit vor Ort, wie oben bereits geschrie-
ben, besonders auf die zwei gefestigten und etablierten Bereiche der Arbeitsmarktorientie-
rung/Arbeitsvermittlung und der Weiterbildungsberatung fokussieren und die Grundbil-
dungsangebote nicht mehr durchführen. An allen vier Standorten bleiben zielführende Struk-
turen aufgebaut, die notwendigen personellen Ressourcen werden sich von derzeit insge-
samt acht Vollzeitkräften auf vier Vollzeitkraft konzentrieren.  
 
Die Projektleitung und Koordination liegt seit Beginn der Willkommensprojekte bei der Stadt 
Köln. Bisher wurden dafür 2,0 Stellen eingesetzt, die nicht durch das Land gefördert wurden. 
Die fehlende Landesfinanzierung ab 2019 reduziert in geringem Umfang den Leitungs- und 
Koordinierungsaufwand, so dass die Aufgaben künftig nur noch im Umfang von 1,5 Stellen 
wahrgenommen werden. 
Um die fachliche Expertise im Projekt zu erhalten, bleiben die Mitarbeitenden als feste An-

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sprechpartnerinnen sowohl in der Verwaltung als auch für die Kooperationspartnerinnen und- 
partner erhalten und nutzen die bereits etablierten Prozesse zur Projektabwicklung effizient. 
Darüber hinaus stehen die Projektleitungen im engen Austausch mit den Mitarbeitenden des 
ISEK Programms, um den Erfolg des Gesamtprojektes mit zu unterstützen und zu begleiten. 
In 2020 wird vorrangiges Ziel der Projektleitung die Antragstellung im Rahmen des erwarte-
ten Aufrufs ESF+ sein, um die Kontinuität des Projektes und damit die Bemühungen der Ar-
beitsmarktintegration wieder durch Landesförderung zu sichern. 
 
 
Das kalkulierte Projektvolumen beträgt  
2020   462.845 € und  
2021  466.002 €. 
 
 01.01.2020-31.12.2020 01.01.2021-31.12.2021 
Teilplanzeile 11 - Personalaufwen-
dungen 
  
Personalkosten 1,0 Stelle A13_22  104.040 € 106.121 € 
Personalkosten 0,5 Stelle A13_21 53.805 € 54.881 € 
Summe Personalkosten 157.845 € 161.002 € 
   
Teilplanzeile 15 – Weiterleitungen an 
Dritte 
  
Caritasverband für die Stadt Köln e.V. – 
Sozialräume Humboldt/Gremberg und 
Kalk 
76.250 € 76.250 € 
Caritasverband für die Stadt Köln e.V. – 
Sozialräume Meschenich und Rondorf 76.250 € 76.250 € 
FIZ e.V. Freunde des Interkulturellen 
Zentrums für die Sozialräume Blumen-
berg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
76.250 € 76.250 € 
Lernende Region, Netzwerk Köln e.V. 
für die Sozialräume Buchheim und 
Buchforst sowie Mülheim-Nord und 
Keupstraße 
76.250 € 76.250 € 
   
Summe Weiterleitungen an Dritte 305.000 € 305.000 € 
   
Gesamtaufwendungen 462.845 € 466.002 € 
 
 
 
Anlagen 
 
Bericht über die erfolgreiche Arbeit der Willkommensprojekte 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Dringlichkeit ergibt sich aufgrund des Ablaufs der befristeten Fortsetzung des Projektes 
„Willkommen und Ankommen in Köln“ zum Jahresende 2019 und der Notwendigkeit, vorbe-
haltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 die Kontinuität der Arbeit des 
Projektes darüber hinaus zu garantieren.

Beratungsverlauf (9)

02.09.2019 Integrationsrat
TOP 8.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.09.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
19.09.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2019 Finanzausschuss
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.09.2019 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2761/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.08.2019
Erstellt
13.08.2019 07:27