2761/2019
Befristete Fortsetzung des Projektes WAK für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU
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Anlage Abschlussbericht Willkommensprojekte
28419 Zeichen
1 Fünf Jahre Willkommen und Ankommen in Köln Strategien der Stadt Köln zur Integration von Menschen aus Südosteuropa Entstehung und Entwicklung Mit der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 01.01.2014 ist es für Bürgerinnen und Bürger aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten möglich, in Deutschland ohne Arbeitserlaubnis innerhalb der ersten sechs Monate ein Arbeitsverhältnis zu finden. Durch diese Möglichkeit standen insbesondere Kommunen ab dem 01.01.2014 vor der Herausforderung, den ggf. erhöhten Zuzug von Personen aus diesen Ländern mitzugestalten. Aus diesem Grund hat die Stadt Köln frühzeitig in 2013 die Chance ergriffen, durch Fördermittel des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds (ESF) einen Projektantrag zu stellen. Im Verbund mit sechs weiteren Kommunen aus NRW konnten für Köln erstmalig Drittmittel für das Projekt „Willkommen in Köln“ für eine Laufzeit von zwei Jahren 01.01.2014 – 31.12.2015 akquiriert werden. Im Zentrum dieser ersten Projektphase standen insbesondere Personen, für die der Weg in den hiesigen Arbeitsmarkt aufgrund von geringen Bildungsvoraussetzungen meist nicht alleine und damit ohne Unterstützung möglich war und ist. Aus diesem Grund fokussierte das Projekt 2 „Willkommen in Köln“ auf Unterstützungs - und Integrationsmaßnahmen mit dem Schwerpunkt „Arbeitsintegration“. Es wurden Träger für die Umsetzung des Projektes gefunden, die aufgrund ihrer spezifischen Fachkompetenz verschiedene Hilfs- und Unterstützungsangebote entwickelten. Viele dieser Menschen versuchen ihre persönlich schlechte ökonomische und soziale Situation in ihrer Heimat durch Erwerbstätigkeiten in anderen EU-Ländern, insbesondere in Deutschland, zu verbessern. Dabei ist die Zuwanderung qualifizierter EU-Bürgerinnen und Bürger, die bereits in ihren Herkunftsländern vergleichsweise gute Partizipationschancen hatten und auch in Deutschland schnell Fuß fassen, in der Regel nicht mit Schwierigkeiten verbunden. Notlagen entstehen meist bei den Menschen, die zuvor in ihren Heimatländern unter sehr schwierigen Bedingungen gelebt haben. Diese Personen haben meist wenig Chancen in ihrem Herkunftsland. Sie haben oftmals keinen Zugang zu Bildung und adäquat bezahlter Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und menschenwürdigen Wohnbedingungen. Der Heimatstaat bietet ihnen keine Perspektiven auf eine gute, soziale und gesicherte Zukunft. Aus diesem Grund verlassen sie ihre Heimat, um ihre Lebenssituation nachhaltig u.a. in Deutschland zu verbessern. Hinzukommt, das die hier beschriebene Zielgruppe, zusätzlich zu den bereits beschriebenen Situationen sowohl in ihren Heimatländern als auch in Deutschland meist von Diskriminierung betroffen sind. Viele sind zudem von einer Mehrfachdiskriminierung aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, Familiensituation und sozialen Lage betroffen. Faktoren, die das Ankommen in einem neuen Heimatland sowie das Aufnehmen einer Arbeit bzw. ggf. vorab einer Ausbildung, deutlich erschweren. Die hier beschriebene Zielgruppe gehört zu einer der Gruppen, die am stärksten von Diskriminierung betroffen ist. Gefestigte Strukturen z.B. Arbeit, Wohnung, Versorgung der Kinder sind ein wesentlicher Bestandteil, um Diskriminierung entgegenzuwirken und damit Teilhabechancen zu ermöglichen. Über das Projekt hinaus installierte die Stadt Köln in 2014 eine stadtweite Fachkoordination, die als interne und externe Ansprechperson sowohl auf kommunaler als auch auf der Landes- und Bundesebene für das Grundsatzthema EU- (Südost-) Zuwanderung übergreifend für die Stadt Köln zuständig ist. Im Verlauf der insgesamt fünf Jahre, die die Stadt Köln Projekte zum Thema „Arbeitsmarktintegration für Menschen aus den südosteuropäischen Ländern“ anbot, veränderten sich Strukturen und inhaltliche Schwerpunktausrichtungen innerhalb und außerhalb der einzelnen Projekte. Ergänzend zu den ab 2014 installierten Willkommensprojekten wurden in 2017 Mittel durch den Rat der Stadt Köln unter dem Begriff „humanitäre Hilfen“ in den städtischen Haushalt eingestellt. Diese Mittel –angesiedelt im Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln- wurden für Bürgerinnen und Bürger aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten, die besonders von Obdachlosigkeit betroffen waren und sind, zur Verfügung gestellt. Die Willkommensprojekte sowie die EHAP-Projekte – BONVENA (2016 -2018) und ALVENI (2019 –2020) werden im Amt für Integration und Vielfalt koordiniert. Gemeinsam mit der Clearingstelle im Gesundheitsamt der Stadt Köln und den „humanitären Hilfen“ bilden sie den sogenannten Dreiklang der städtischen Integrationsarbeit mit Fokus auf die Bürgerinnen und Bürger aus den oben benannten EU- Mitgliedsstaaten. 3 Durch diesen Dreiklang hat sich innerhalb der Stadt Köln eine Beratungskette gebildet, die Menschen in prekären Situationen unterstützt, die Gesundheitsversorgung für diesen Personenkreis sichert, Kinder und deren Eltern bei der sozialen Integration und darüber hinaus durch die Willkommensprojekte, da wo möglich in Arbeitsverhältnisse integriert und vermittelt. Diese Beratungskette, finanziert sowohl aus Kommunal- als auch Landes/EU-Mitteln, ist so für Köln einzigartig und höchstmöglich effizient. Wichtige Unterstützung erhalten all diese Maßnahmen durch die ehrenamtliche Begleitung bzw. die Lotsenfunktion. Im Jahr 2015 hat das Land mit einem Aufruf Fördermittel zur Verfügung gestellt, die die Stadt Köln mit dem Projektantrag für Integrations- und Arbeitsmarktlotsen erhalten hat. Acht Integrationslotsinnen und -lotsen konnten hierüber gefördert und qualifiziert werden. Die Qualifizierung erfolgte in Köln durch die Arbeiterwohlfahrt Köln e.V. Der Einsatz von zwei speziell auf den Arbeitsmarkt orientierten Integrationslotsen hatte einen innovativen ergänzenden Charakter zu den übrigen Integrationslotsinnen und -lotsen und den bestehenden Strukturen. Sie arbeiteten eng mit den Erwerbslosenberatungsstellen, den Arbeitslosenzentren und weiteren Arbeitsmarktstrukturen (Jobcenter etc.) zusammen. Nach Ende der Projektförderung 31.12.2015, wurde die Tätigkeit der Integrationslotsinnen und - lotsen im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements in den Willkommensprojekten bis heute fortgeführt. Die Notwendigkeit der Lotsenfunktion ist eindeutig, dies zeigt sich nicht nur bei Ämtergängen wie Arbeitgebern, Jobcenter, Wohnungsamt etc., sondern besonders auch bei Arztbesuchen. Integration in den Arbeitsmarkt Seit Beginn der Willkommensprojekte im Jahr 2014 ist das Thema arbeitsmarktorientierte Beratung und Vermittlung von großer Relevanz. Es erhielt durch die zusätzliche Verschärfung des gesetzlichen Rahmens bezüglich SGB II- und SGB XII-Ansprüche im Jahr 2016 (sogenanntes EU-Bürger Ausschlussgesetz) nochmals zusätzliche Bedeutung. Das derzeitige Willkommensprojekt „Willkommen und Ankommen in Köln“ ist heute das einzige kostenfreie und auf die Zielgruppe fokussierte Förderinstrument im Stadtgebiet, das eine gezielte herkunftssprachliche Beratung im Bereich sozialer Integration durch Erwerbstätigkeit anbietet und dabei in der Lage ist, hoch- wie geringqualifizierte Ratsuchende zu begleiten. Während neueingereiste hochqualifizierte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in der Regel durch das Projekt eine Unterstützung bei Spracherwerb, Anerkennung von vorhandenen Qualifikationen, sowie zusätzliche Orientierung erhalten, wirkt das Projekt im geringqualifizierten Bereich eher einer (weiteren) Verelendung der Menschenentgegen, die im Kreislauf von fehlenden Ansprüchen zur Wohnraumversorgung und Sozialleistungsbezügen, fehlender Krankenversicherung sowie häufig auch belastenden psychosozialen Problemlagen, gefangen sind. Neueingereiste Unionsbürgerinnen und -bürger haben im Rahmen der Freizügigkeit keinen Anspruch auf staatliche Unterstützungs-/Transferleistungen. Auch die kostenbefreite Inanspruchnahme von Integrationskursen ist ausgeschlossen ebenso wie eine Absicherung hinsichtlich ihres Krankenversicherungsschutzes oder ein Anspruch auf Wohnraumversorgung. Den einzigen Zugang in den genannten Bereichen stellt die Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit dar. Erst hierdurch kann eine Beanspruchung von Integrationsinstrumenten, wie etwa Sprachkursen, geltend gemacht werden. Von diesen Vorbedingungen sind sowohl hoch- wie geringqualifizierte Neueingewanderte betroffen. Sie 4 greifen in der Regel zunächst auf geringqualifizierte Niedriglohntätigkeiten (ohne notwendige sprachliche Vorkenntnisse) zurück, um in ihren Integrationsbemühungen voran zu kommen. Im Kontext von Arbeitssuche werden vielen neueingereisten (oder kurz vor der Einreise stehenden) Unionsbürgerinnen und -bürgern falsche Versprechungen gemacht. Organisierte Vermittlung auf deutschen Baustellen, auf welchen Dumpinglöhne bar in die Hand gegeben werden und keinerlei Anmeldung erfolgt, Zeitarbeitsfirmen, die neue Mitarbeiterende einen Monat lang in einer „Hospitationsphase“ Vollzeit einsetzen, gestrichene Urlaubsansprüche – all dies sind Erfahrungen, die in den Projektjahren regelmäßig gegenüber den Beratenden geschildert wurden und werden. Die Möglichkeiten, in diesem Feld der Diskriminierung und Ausbeutung tätig zu werden, sind begrenzt und scheitern häufig an dem fehlenden Einverständnis der Ratsuchenden. Immer wieder konnten jedoch die DGB-Beratungsstelle in Dortmund, das Zollamt, oder die Antidiskriminierungsstellen der Wohlfahrtspflege eingeschaltet werden. Kontinuierlich wird zudem auf Aufklärungsarbeit bezüglich der eigenen Rechte (und Wege, diese durchzusetzen) hingewiesen. Schwerpunkte und Module der Willkommensprojekte Im Folgenden werden die Schwerpunkte Arbeitsmarktorientierung/Arbeitsmarktvermittlung, Spracherwerb und Grundbildung sowie der Punkt Weiterbildung ausführlich dargestellt. Diese Schwerpunkte bilden seit Beginn der Willkommensprojekte den Rahmen, um eine erfolgreiche Vermittlung und gezielte Beratung für die Kundinnen und Kunden gewährleisten zu können. Einzelne Schwerpunkte/Module wurden im Laufe der Jahre immer wieder angepasst, verändert und weiterentwickelt. Arbeitsmarktorientierung/Arbeitsvermittlung Arbeitsmarktaktivierende Beratung Die arbeitsmarktaktivierenden Beratungen sind die Essenz, aus welcher die nächsten Schritte – Kompetenzfeststellungen, Bewerbungstrainings, Stellenakquise und Begleitungen- erst erwachsen. Arbeitsmarktaktivierung beinhaltet dabei nicht unbedingt ausschließlich Nachqualifizierung, bzw. Feststellen und Anerkennen vorhandener Qualifikationen. Da viele Unionsbürgerinnen und Bürger nicht an erster Stelle zum Thema Arbeit die Beratung des Projektes aufsuchen, sondern nach Unterstützung in existenziellen Notlagen (Wohnen, Lebensmittel, Schulden, etc.) fragen, beinhalten die arbeitsmarktaktivierenden Beratungen zunächst – wenn möglich – immer auch die Linderung eben dieser existenziellen Probleme. Erst dann kann den Kundinnen und Kunden verdeutlicht werden, dass Erwerbstätigkeit der einzige Weg für sie ist, um langfristig aus ihren Schwierigkeiten herauszufinden. Im Anschluss daran können die ersten konkreten Instrumente zur arbeitsbezogenen Vermittlung angeboten werden. Kompetenzfeststellungen Kompetenzen werden in der Folge während mehrerer persönlicher Gespräche festgestellt und schriftlich festgehalten. Sie fließen anschließend unter anderem in den Prozess der Erstellung eines Lebenslaufes, in welchem formelle, wie informelle Kompetenzen sichtbar werden. 5 Bewerbungstraining / Verfassung von Bewerbungen Beide Instrumente finden im Projekt sowohl im einzelnen beraterischen Kontext, als auch für Kleingruppen in Grundbildungsangeboten statt. Die grundlegenden Elemente eines Bewerbungsschreibens werden besprochen, ebenso werden zentrale Hinweise zu den Stationen eines erfolgreichen Bewerbungsgespräches gegeben. Begleitung Begleitungen erfolgen weniger im direkten arbeitsmarktbezogenen Kontext (also etwa zum Bewerbungsgespräch), als bei der Klärung von Themen, die im Kontext von Arbeit relevant sind (geltend machen aufstockender Leistungen, Absicherung der Kinderbetreuung durch KiTa- Versorgung, etc.). Insbesondere dort, wo Arbeitsgeberinnen und Arbeitgeber (mit denen die Beratungskräfte positive Erfahrungen gemacht haben) Bewerberinnen bzw. Bewerber zu Gruppengesprächen einladen, sind die Beratungskräfte allerdings ebenfalls geschätzte Begleitpersonen. Gewinnung potentieller Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Im Laufe von nun insgesamt fünf Jahren in der Entwicklung der Willkommensprojekte ist bei den beteiligten Trägern ein Netzwerk zu vertrauenswürdigen Arbeit gebenden und Zeitarbeitsfirmen entstanden, die offen für die Zielgruppe sind und die Bemühungen der Beratenden und Ratsuchenden respektieren, durch Nachqualifizierung, Anerkennung und Spracherwerb eine langfristige Änderung in der Lebenssituation der Zielgruppe zur erreichen. Hilfreich sind für die Beratenden zudem die Ausschreibungen der Agentur für Arbeit, sowie in Teilen die der Zielgruppe zugesandten Vermittlungsvorschläge der Arbeitsvermittlung. Begleitung nach Arbeitsaufnahme Die Beratung ist durch Tätigkeitsaufnahme nicht abgeschlossen, es ergeben sich nur andere Schwerpunkte. Ist der Lohn ausreichend, oder müssen Anträge auf aufstockende Transferleistungen gestellt werden? Wie ist es um die Wohn-, oder die sprachliche Situation bestellt. Wird der/die Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin fair behandelt? Kann eine Nachqualifizierung/Schulung parallel zur Arbeitsaufnahme erfolgen, um den Berufsweg zu verfestigen? Durch den herkunftssprachlichen Zugang s owie den direkten und vertrauensvollen Zugang der Beratenden zur Zielgruppe ist das Projekt heute vielen F allmanagerinnen und Fallmanagern der relevanten Standorte des Jobcenters Köln ein Begriff und es kommt regelmäßig zu Kontaktaufnahmen und Fallweiterleitungen. Spracherwerb und Grundbildungsangebote Mangelnde Sprachkenntnisse sind nach wie vor das größte Hemmnis bei der Integration. In den vergangenen fünf Jahren wurden Sprachkurse durchgeführt. Die Akquirierung dazu erfolgte mit großem Aufwand, der Verbleib war manchmal nur kurzfristig. Sprachkurse zu den üblichen Vor- oder Nachmittagszeiten waren aufgrund der Lebensumstände der Teilnehmenden nicht möglich. 6 Viele Menschen sind zwingend auf Arbeit angewiesen, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Daher waren und sind Sprachkurse nur in den Abendstunden möglich. Es ist eine besondere Herausforderung für die Projektteilnehmenden, nach der Arbeit noch 4 x wöchentlich von 18-21 Uhr Sprachkurse zu besuchen. Aus diesem Grund, wurden bereits in der ersten Projektphase (Willkommen in Köln) die Rahmenbedingungen der Kurse angepasst. So wurden die Unterrichtsstunden auf den Abend verlegt. Getränke und Obst wurden angeboten, um die Aufnahmefähigkeit der Menschen zu erhalten. Teilweise wurden Waschmöglichkeiten bzw. die Zeit um sich zu waschen eingerichtet, da der Großteil der Teilnehmenden direkt nach dem beendeten Arbeitstag in die Sprachkurse kamen. Grundbildungsangebote Anfang 2017 wurde das bereits etablierte Beratungsangebot um Grundbildungsberatung und Grundbildungskurse erweitert. Ausschlaggebend hierfür war die Feststellung, dass sich auch an den sogenannten Einfacharbeitsplätzen die Arbeitsanforderungen in den letzten Jahren zunehmend gewandelt haben- sowohl Arbeitsinhalte als auch Arbeitsorganisation betreffend. Beispielsweise ist die Dokumentation der eigenen Tätigkeit in der Pflege oder im Reinigungsgewerbe fester und unverzichtbarer Bestandteil des Aufgabenprofils geworden. Gleichzeitig nutzten viele Ratsuchende die Grundbildungsangebote des Regelsystems nicht, da diese entweder nicht bekannt waren, zu ungünstigen Zeiten oder nicht ortsnah stattfanden oder Lernängste nicht überwunden werden konnten. Die Grundbildungsangebote im Projekt wurden als zielgruppenspezifische Brücken-Angebote mit dem Ziel der Vermittlung ins Regelsystem konzipiert und umgesetzt. Die (arbeitsorientierte) Grundbildung befasst sich mit der Frage, was Menschen mindestens wissen und können sollten, um erfolgreich im Alltag und an der Arbeitswelt teilhaben zu können. Arbeitsorientierte Grundbildung schafft Lernmöglichkeiten vor allem für un- und angelernte Beschäftigte, geringer Qualifizierte oder für Menschen mit unzureichenden Deutschkenntnissen. Die inhaltlichen Lernfelder für arbeitsorientierte Grundbildung leiten sich aus den „echten“ Handlungsanforderungen an den verschiedenen Arbeitsplätzen ab. Erfahrungen aus der Praxis Der modulare Aufbau der Lerneinheiten mit einem Einzelmodulumfang von i.d.R. nicht mehr als 30 Unterrichtseinheiten senkt die Einstiegsschwelle gegenüber umfassenden Kursen mit 300 oder 600 Unterrichtseinheiten. Lernangebote orientieren sich nicht an den Alpha-Levels als Lernziel, sondern an konkreten Alltags- und Arbeitsbedarfen der Lernenden. Die unmittelbare Verwertungsmöglichkeit des Gelernten im Alltag, am Arbeitsplatz oder in der beruflichen Qualifizierung steht im Vordergrund. Kurze Wege von der Beratung in das Kursangebot durch räumliche Nähe reduzieren das „Verlorengehen“ potentieller Lernenden. Durchgeführt werden die Grundbildungsangebote durch Projektmitarbeitende, die den Teilnehmenden bereits aus der Beratung vertraut sind. Durch Arbeit in Kleingruppen ab 3 - 4 Personen ist eine intensive Betreuung der Lernenden möglich. 7 Teilnahmebestätigungen für die Bewerbungsunterlagen dokumentieren Lernerfolge und steigern die Motivation, weiter zu lernen. Ausreichende Grundbildungskompetenzen schaffen erst die Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme an beruflichen Qualifizierungsangeboten, haben also einen Brücken-Charakter für die Arbeitsmarktintegration. (s. hierzu auch § 81 Abs. 3a i.V.m. § 180 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB III) Weiterbildung Das Thema Weiterbildung ist zurzeit aktueller denn je und Qualifizierungen sind im Hinblick auf die wachsenden Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt immer stärker von zentraler Bedeutung. Es besteht eine besondere Verpflichtung darin, Menschen in vielfältige, individuelle und ressourcenorientierte Bildungs-, Inklusions- und Qualifizierungsangebote zu vermitteln. Dazu zählen insbesondere gezielte Maßnahmen der Sprachförderung, interkulturelle Kenntnisse, das Nachholen schulischer und beruflicher Qualifikationen, Vermittlung in Studium und Ausbildung, berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, die Erweiterung kreativen Lernens und das Heranführen an persönlichkeitsfördernde, gesellschaftlich, beruflich und politisch relevante Lerninhalte. An den Angeboten nehmen unter anderem viele primäre Analphabeten, die noch nie eine Schule besucht haben, sowie sekundäre und funktionale Analphabeten teil. Die Ursachen hierin liegen in einem Zusammenwirken von unterschiedlichen Faktoren. Die Teilnehmendengruppen im Alphabetisierungsbereich sind folgerichtig heterogener als in anderen Kursen. Sie müssen im Erwachsenenalter eine neue Sprache erlernen und sich eine Schrift aneignen, die ihnen nicht in der Herkunftssprache erklärt wird und gleichzeitig ihre Existenz absichern, um ihren aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen nachzukommen. Dies führt bereits zu einem zeitlichen Spannungsfeld. Aufgrund ihrer Situation müssen sich die Teilnehmenden möglichst schnell auf Lernprozesse einlassen, die zum Ziel haben, sich Lernstrategien und Methoden des autonomen Lernens anzueignen und explizit Lesen, Schreiben und Sprechen in einer ihnen fremden Sprache zu erlernen. Die Scham vor Fehlern und dem Eingeständnis nicht Lesen und Schreiben zu können ist oft sehr hoch und muss zusätzlich überwunden werden. Neben dem sprachlichen Zugang ist ebenfalls der finanzielle Aspekt eine Herausforderung. Der Großteil der Teilnehmenden kann sich die Teilnahme an einem staatlich geförderten Integrationskurs nicht leisten. Hinzu kommt bei vielen Teilnehmenden außerdem ein Wissensdefizit über die Kurse des Regelsystems, da die vorhandenen Möglichkeiten zum einen nicht bekannt sind, die Kurse zu ungünstigen Zeiten stattfinden oder vorhandene Lernängste, wie beschrieben, zu groß sind. Daher dienen die Grundbildungsangebote im Rahmen des Projektes, als Vorbereitung und Ergänzung zu diesen. Vermittlung in Weiterbildung ist somit auch eine Vermittlung in die Grundbildungsangebote des Projektes, denn Sprache ist das Fundament für eine erfolgreiche berufliche Weiterbildung. Ein hoher Teil der Vermittlung in Weiterbildung besteht also darin, die Teilnehmenden in die eigens durchgeführten Grundbildungskurse zu vermitteln sowie ihnen den Zugang zu Integrations- und Sprachkursen des Regelsystems zu verschaffen. Das Projekt dient den 8 Personen somit als Türöffner und Motivator für das Erlernen der Sprache und weiterer Bildungsmaßnahmen. Die Projekte in Daten und Zahlen Insgesamt folgten drei Projektaufrufe des Landes NRW, an denen sich die Stadt Köln, mit unterschiedlichen Förderbedingungen und Förderhöhen sowie daraus resultierenden anders gelagerten Erhebungen beteiligte. Die Willkommensprojekte umfassen sowohl linksrheinische als auch rechtsrheinische Stadtteile, in denen die Zahl der rumänischen und bulgarischen Menschen besonders stark war und ist. Dies waren in den ersten Jahren die Stadtteile Ehrenfeld (eva gGmbH), Mülheim (Lernende Region – Netzwerk Köln e.V.) und Kalk (Caritasverband für die Stadt Köln e.V.). Ab 01.01.2017 wurde das Projekt in das Integrierte Stadtentwicklungskonzeptes der Köln überführt. Daraus ergab sich, dass das Projekt (Willkommen und Ankommen in Köln) seinen Schwerpunkt in den Stadteilen Kalk und Meschenich (Caritasverband für die Stadt Köln e.V.), in Mülheim (Lernende Region – Netzwerk Köln e.V.) und Chorweiler (FIZ e.V., Freunde des Interkulturellen Zentrums) fand. Für alle Projektphasen ist festzuhalten, dass in den Beratungen das Geschlechterverhältnis durchgehend paritätisch war. Die Altersgruppe 25 – 49 Jahre war in allen Projekten/Jahren die am häufigsten vertretene. Das Gesamtvolumen der Willkommensprojekte für die Jahre 2014 bis 2018 beläuft sich auf rd. 2.790.000 Euro. Hiervon wurden rund 2.240.000 Euro aus Drittmitteln akquiriert. Der Eigenanteil der Stadt Köln belief sich in diesem Zeitraum auf 460.000 Euro zuzüglich der Personalkosten für die städtische Projektleitung. Für das Jahr 2019 beschloss der Rat in seiner Sitzung am 14.02.2019 städtische Mittel in Höhe von 833.500 Euro. Davon erhalten die Träger 611.520 Euro Personalpauschalen, für Sachkosten stehen 63.480 Euro zur Verfügung und 158.500 Euro für städtisches Personal. 9 Willkommen in Köln – Laufzeit 01.01.2014 – 31.12.2015 Im ersten Projekt „Willkommen in Köln“ stand besonders die Krisenbewältigung im Fokus: Durch aufsuchende Hilfe und niedrigschwellige Begegnungsangebote (kulturelle und individuelle Angebote) wurde der Zugang zum Projekt und seinem Beratungsangebot erleichtert. Zunächst wurde den Menschen bei der Lösung der dringendsten Probleme wie z.B. Wohnraum- und Gesundheitsversorgung geholfen, ehe das Thema Integration in den Arbeitsmarkt angegangen werden konnte. Die wichtige Erkenntnis aus den ersten beiden Projektjahren ist, dass die Menschen aus Südosteuropa mit multiplen Problemlagen nach Köln kommen und somit nicht sofort dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, obwohl dies ihr erklärtes und dringendstes Ziel ist. Wichtige Bausteine dieser Projektphase waren: Aufsuchende Beratung Niedrigschwellige Begegnungsmöglichkeiten Kompetenzfeststellung Sprachkurse (VHS) 5887 3316 3846 829 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 Individuelle Ansprache Individuelle Beratung (Kurzberatung bis 20 Minuten) Individuelle Beratung (umfassende Beratung über 20 Minuten) Aktivierung - Kompetenzfeststellung, Alphabetisierung, Sprachvermittlung und Qulaifizierung Wilkommen in Köln (2014/2015) Individuelle Ansprache Individuelle Beratung (Kurzberatung bis 20 Minuten) Individuelle Beratung (umfassende Beratung über 20 Minuten) Aktivierung - Kompetenzfeststellung, Alphabetisierung, Sprachvermittlung und Qulaifizierung 10 Willkommen in Köln II - Laufzeit 01.01.2016 – 31-12.2016 Im Nachfolgeprojekt „Willkommen in Köln II“ (2016) standen alle Maßnahmen im Vordergrund, die die Selbständigkeit der Menschen fördern. Eine Arbeit zu haben bedeutet für die Menschen auch, ein Stück Eigenverantwortung übernehmen zu können. Wichtige Bausteine dieser Projektphase waren: Arbeitsmarktaktivierende Information Beratung Kompetenzfeststellung Bewerbungstrainings und Begleitung Sprachkurse mit Erwerbsweltbezug 198 361 118 166 56 140 0 50 100 150 200 250 300 350 400 Wilkommen in Köln II - 2016 Kompetenzfeststellungen Bewerbungsunterstützung/ Jobcoaching Begleitungen Alphabetisierung/ Sprachvermittlung Andere Qualifizierung Vermittlung in Arbeit 11 Willkommen und Ankommen in Köln – Laufzeit 01.01.2017 – 31.12.2018 In den Jahren 2017/2018 wurde das Projekt im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) mit dem Namen „Willkommen und Ankommen in Köln“ weiterhin mit Förderung des Landes NRW und des ESF. Die Landes- und EU-Förderung ist aufgrund geänderter Förderschwerpunkte im Programm Starke Quartiere – Starke Menschen zum 31.12.2018 ausgelaufen. Wichtige Bausteine dieser Projektphase waren: Aktivierung, Heranführung und Integration in Arbeitsmarkt Koordination und Vernetzung der regionalen Akteure aufsuchende Beratung, Begegnung Kompetenzfeststellung Stärkung und Förderung der individuellen Ressourcen und Kompetenzen Grundbildungs- und Sprachkurse [ZELLBEREICH] [ZELLBEREICH] [ZELLBEREICH] [ZELLBEREICH] [ZELLBEREICH] 0 500 1000 1500 2000 2500 Aktivierung - Hinführung und Qualifizierung 2017/2018 Kompetenzfeststellugn Arbeitsmarktaktivierende Beratung Bewerbungstraining Begleitung in arb.marktlichem Kontext Vermittlung in Ausbildung, Weiterbildung und Arbeit 145 82 202 5 0 50 100 150 200 250 SV-pflichtig Vollzeit SV-pflichtig Teilzeit geringfügig Beschäftigt (Minijob) Selbstständig Bekanntgewordene Erwerbsintegration 2017/2018 SV-pflichtig Vollzeit SV-pflichtig Teilzeit geringfügig Beschäftigt (Minijob) Selbstständig 12 Willkommen und Ankommen in Köln – Laufzeit 01.01.2019 – 31.12.2019 Das Projekt wird bis zum 31.12.2019 mit den gleichen Bausteinen wie in den Jahren 2017/2018 aus städtischen Haushaltsmitteln finanziert. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 die befristete Fortsetzung des Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln“ aus städtischen Mitteln für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Für die Finanzierung des Projektes für das Jahr 2019 wurden 675.000 € für die Umsetzung des Projektes sowie 158.500 € für städtische Personalkosten zugesetzt. Eine neue Förderphase durch die EU wird erwartet. In dieser neuen Förderphase für den Zeitraum 2021 – 2027 sollen bestehende Förderinstrumente im sozialen Bereich miteinander verschmolzen werden. Unter [ZELLBEREICH] [ZELLBEREICH] [ZELLBEREICH] [ZELLBEREICH] [ZELLBEREICH] 0 50 100 150 200 250 300 350 400 Aktivierung - Hinführung und Qualifizierung 2019 Kompetenzfeststellugn Arbeitsmarktaktivierende Beratung Bewerbungstraining Begleitung in arb.marktlichem Kontext Vermittlung in Ausbildung, Weiterbildung und Arbeit [ZELLBEREICH] [ZELLBEREICH] [ZELLBEREICH] 0 2 4 6 8 10 12 14 16 SV-pflichtig Vollzeit SV-pflichtig Teilzeit geringfügig beschäftigt (Minijob) Bekanntgewordene Erwerbsintegration 2019 SV-pflichtig Vollzeit SV-pflichtig Teilzeit geringfügig beschäftigt (Minijob) 13 anderem umfasst der dann sogenannte „ESF+“ den bestehenden Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP). Durch die erneute überbrückende Finanzierung des Projektes in 2020 und 2021 aus städtischen Mitteln bleibt dem Kölner Beratungs- und Unterstützungssystem ein konkreter und wirksamer Bestandteil zur Arbeitsmarktintegration für die oben benannte Zielgruppe erhalten. Da ab 2021 wieder ESF-Mittel zur Deckung beantragt werden können, würde sich der Ansatz für 2021 nach einer Bewilligung von Drittmitteln auf einen geringeren Eigenanteil reduzieren.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
OB/16/161/1
Vorlagen-Nummer
2761/2019
Freigabedatum
23.08.2019
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Befristete Fortsetzung des Projektes WAK für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den
südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
1. Die Verwaltung wird mit der erneut befristeten Weiterführung des Projektes „Willkom-
men und Ankommen in Köln“ – bisher Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungs-
konzeptes (ISEK) „Starke Veedel – Starkes Köln“- in den bisherigen Sozialräumen:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße
für den Zeitraum 01.01.2020 bis einschließlich 31.12.2021 vorbehaltlich des Inkrafttre-
tens der Haushaltssatzung 2020/2021 beauftragt.
2. Zur Finanzierung des Projektes werden bezüglich der Sachaufwendungen in den Haus-
haltsjahren 2020 und 2021 jährlich 305.000 € für die Umsetzung des Projektes zum end-
gültigen Haushalt 2020/2021 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen,
Integrationsrat 02.09.2019
Ausschuss Soziales und Senioren 05.09.2019
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.09.2019
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 16.09.2019
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.09.2019
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.09.2019
Finanzausschuss 23.09.2019
Rat 26.09.2019
2
Teilplanzeile 15 Transferaufwendungen, berücksichtigt.
3. Zur Durchführung des Projektes werden 1,5 Stellen in der Bewertung A13 LG 22 bzw.
LG21 LbesG NRW, die bereits für die Vorgängerprojekte eingerichtet wurden, weiterhin
im Stellenplan zur Verfügung gestellt. Die diesbezügliche Finanzierung (2020 = rd.
157.845 € bzw. 2021 = 161.002 €) erfolgt aus im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozi-
ale Leistungen bei Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen, veranschlagten Mitteln.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020-2021
* 2020 = 157.845 €´; 2021 = 161.002 €
a) Personalaufwendungen siehe *
b) Sachaufwendungen etc. 305.000 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
d) Sachaufwendungen etc. €
e) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
Das Projekt (insgesamt 675.000 € plus Personalkosten) wurde zunächst über Drittmittel ge-
fördert. Die Förderung ist zum 31.12.2018 ausgelaufen. Für das Jahr 2019 wurden zur Fort-
führung städtische Mittel aufgewendet.
Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass ab 2021 eine neue Förderphase durch die EU
eröffnet wird. In dieser neuen Förderphase für den Zeitraum 2021 – 2027 sollen bestehende
Förderinstrumente im sozialen Bereich miteinander verschmolzen werden. Unter anderem
umfasst der dann sogenannte „ESF+“ den bestehenden Europäischen Sozialfonds (ESF)
und den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP).
Derzeitige Äußerungen von Land, Bund und EU lassen darauf schließen, dass die neue För-
derphase Bestandteile zum Thema Arbeitsmarktintegration mit Schwerpunkt für Bürgerinnen
und Bürger aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten enthalten wird.
Die Erfahrungen in den Willkommensprojekten haben gezeigt, dass mit Bewilligungsbeschei-
den des Landes meist im zweiten Quartal des beantragten Förderzeitraums gerechnet wer-
den kann, so dass die erneute befristete Fortsetzung deutlich über den 31.12.2020 hinaus
zwingend erforderlich ist.
„Willkommen und Ankommen in Köln“ bildet mit den EHAP-Projekten „ALVENI links und rechts
vom Rhein“, der Clearingstelle des Gesundheitsamtes und den Maßnahmen der humanitären
4
Hilfen in der Vorgebirgstr. ein wichtiges und qualifiziertes Gesamtkonzept. Im Maßnahmenkata-
log „Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung“ wird explizit auf
dieses abgestimmte Gesamtkonzept verwiesen.
Durch die erneute überbrückende Finanzierung des Projektes in 2020 und 2021 aus städti-
schen Mitteln bleibt trotz deutlich reduzierter Finanzmittel dem Kölner Beratungs- und Unter-
stützungssystem ein konkreter und wirksamer Bestandteil zur Arbeitsmarktintegration für die
oben benannte Zielgruppe erhalten. Das angepasste Konzept wurde mit den Trägern abge-
stimmt. Das Projekt wird ab kommendem Jahr seine Arbeit auf die seit Beginn der Willkom-
mensprojekte gefestigten und etablierten Bereiche der Arbeitsmarktorientie-
rung/Arbeitsvermittlung und der Weiterbildungsberatung begrenzen und gewährleistet damit
die Aufrechterhaltung der wirksamen und gefestigten Strukturen. Der in den letzten zwei För-
derphasen aufgebaute Bereich der arbeitsmarktorientierten Grundbildungsangebote wird
nicht mehr fortgesetzt. Die Angebote, die überwiegend durch herkunftssprachliches Personal
durchgeführt werden, bestehen fort. An allen vier Standorten bleiben hierdurch zielführende
Strukturen aufgebaut, hinsichtlich der notwendigen Ressourcen werden sich jedoch die Be-
setzungen von derzeit zwei Vollzeitkräften pro Projektbereich auf je eine Vollzeitkraft kon-
zentrieren.
Die seit fünf Jahren erfolgreichen Beratungsstrukturen in den einzelnen Sozialräumen wer-
den Grundlage für zukünftige Aufrufe des ESF+ sein, so dass ab 2021 eine erneute Landes-
förderung zu erwarten sein wird. Der Ansatz für 2021 würde sich nach einer Bewilligung von
Drittmitteln dann auf einen geringeren städtischen Eigenanteil reduzieren.
Die konkrete Beratungsarbeit der Zielgruppe wird, wie schon beschrieben, durch die folgen-
den Projektträger übernommen:
FIZ e.V. – Freunde des
Interkulturellen Zentrums - Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Caritasverband für die Stadt Köln e.V. - Humboldt / Gremberg und Kalk
Caritasverband für die Stadt Köln e.V. - Meschenich und Rondorf
Lernende Region, Netzwerk Köln e.V. - Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-
Nord und Keupstraße
Pro Sozialraum arbeiten zurzeit zwei Vollzeitkräfte mit monatlicher Personalpauschale „Pro-
jektsachbearbeitung“ 6.370 €/Monat = 76.440 € im Jahr, in Abstimmung mit den Trägern re-
duziert auf 76.250 €, da für die Umsetzung des Projektes jährlich nur 305.000 € bereit ste-
hen.
Um die Zeit ab 01.01.2020 bis zur möglichen neuen Förderphase ESF+ mit einem effektiven
Maßnahmenprogramm zu überbrücken und um die wirksamen und gefestigten Strukturen
der Willkommensprojekte zu erhalten, wird sich die Arbeit vor Ort, wie oben bereits geschrie-
ben, besonders auf die zwei gefestigten und etablierten Bereiche der Arbeitsmarktorientie-
rung/Arbeitsvermittlung und der Weiterbildungsberatung fokussieren und die Grundbil-
dungsangebote nicht mehr durchführen. An allen vier Standorten bleiben zielführende Struk-
turen aufgebaut, die notwendigen personellen Ressourcen werden sich von derzeit insge-
samt acht Vollzeitkräften auf vier Vollzeitkraft konzentrieren.
Die Projektleitung und Koordination liegt seit Beginn der Willkommensprojekte bei der Stadt
Köln. Bisher wurden dafür 2,0 Stellen eingesetzt, die nicht durch das Land gefördert wurden.
Die fehlende Landesfinanzierung ab 2019 reduziert in geringem Umfang den Leitungs- und
Koordinierungsaufwand, so dass die Aufgaben künftig nur noch im Umfang von 1,5 Stellen
wahrgenommen werden.
Um die fachliche Expertise im Projekt zu erhalten, bleiben die Mitarbeitenden als feste An-
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sprechpartnerinnen sowohl in der Verwaltung als auch für die Kooperationspartnerinnen und-
partner erhalten und nutzen die bereits etablierten Prozesse zur Projektabwicklung effizient.
Darüber hinaus stehen die Projektleitungen im engen Austausch mit den Mitarbeitenden des
ISEK Programms, um den Erfolg des Gesamtprojektes mit zu unterstützen und zu begleiten.
In 2020 wird vorrangiges Ziel der Projektleitung die Antragstellung im Rahmen des erwarte-
ten Aufrufs ESF+ sein, um die Kontinuität des Projektes und damit die Bemühungen der Ar-
beitsmarktintegration wieder durch Landesförderung zu sichern.
Das kalkulierte Projektvolumen beträgt
2020 462.845 € und
2021 466.002 €.
01.01.2020-31.12.2020 01.01.2021-31.12.2021
Teilplanzeile 11 - Personalaufwen-
dungen
Personalkosten 1,0 Stelle A13_22 104.040 € 106.121 €
Personalkosten 0,5 Stelle A13_21 53.805 € 54.881 €
Summe Personalkosten 157.845 € 161.002 €
Teilplanzeile 15 – Weiterleitungen an
Dritte
Caritasverband für die Stadt Köln e.V. –
Sozialräume Humboldt/Gremberg und
Kalk
76.250 € 76.250 €
Caritasverband für die Stadt Köln e.V. –
Sozialräume Meschenich und Rondorf 76.250 € 76.250 €
FIZ e.V. Freunde des Interkulturellen
Zentrums für die Sozialräume Blumen-
berg, Chorweiler und Seeberg-Nord
76.250 € 76.250 €
Lernende Region, Netzwerk Köln e.V.
für die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und
Keupstraße
76.250 € 76.250 €
Summe Weiterleitungen an Dritte 305.000 € 305.000 €
Gesamtaufwendungen 462.845 € 466.002 €
Anlagen
Bericht über die erfolgreiche Arbeit der Willkommensprojekte
Begründung der Dringlichkeit
Die Dringlichkeit ergibt sich aufgrund des Ablaufs der befristeten Fortsetzung des Projektes
„Willkommen und Ankommen in Köln“ zum Jahresende 2019 und der Notwendigkeit, vorbe-
haltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 die Kontinuität der Arbeit des
Projektes darüber hinaus zu garantieren.
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2761/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.08.2019
- Erstellt
- 13.08.2019 07:27