0627/2023
Beantwortung der Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Stillfreundliche Kommune" AN/0222/2023
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 27.02.2023 0627/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 20.03.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023 Gesundheitsausschuss 25.04.2023 Jugendhilfeausschuss 02.05.2023 Beantwortung der Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Stillfreundliche Kommune" AN/0222/2023 Mit der Nationalen Stillstrategie hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen guten Grundstein gelegt. Die Stadt Köln sieht die Bedeutung hinsichtlich der kindbezo- genen Gesundheitsaspekte. Dem Ansatz Stillmotivation und damit den Anteil der Stillenden zu erhöhen, schließt sich die Verwaltung an, auch wenn es hier noch keine Abstimmung zwischen den betroffenen Fach- dezernaten „Bildung, Jugend und Sport“, „Soziales, Gesundheit und Wohnen“ und „Planen und Bauen“ gegeben hat. Zudem wären zahlreiche Akteur*innen aus ganz unterschiedlichen Bereichen erforderlich. Bei der Stillförderung handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe, siehe auch Nationale Stra- tegie zur Stillförderung, Seite 23: „Den Kommunen wird empfohlen, sich die Stillförderung auch jenseits der Leistungs- und Finanzierungsverantwortung der gesetzlichen Krankenversi- cherung zur Aufgabe zu machen.“ Die Entscheidung über die Übernahme neuer strategischer Ziele und Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, liegt ausschließlich beim Rat, § 41 Absatz 1 Buchstaben t) und u) Gemeindeordnung NRW, der die notwendigen Ressourcen hierzu auch entsprechend einer neuen Priorisierung verschieben kann. Eine solche Ratsentscheidung liegt in Köln der- zeit nicht vor. Ressourcen für die Wahrnehmung dieser freiwilligen Aufgabe stehen bei der Verwaltung der- zeit nicht zur Verfügung. Ohne zusätzliche Haushaltsmittel wäre die Wahrnehmung der Auf- gabe durch Priorisierung nur zu Lasten anderer Aufgaben möglich. Förderprogramme sind der Verwaltung derzeit nicht bekannt, eine entsprechende Analyse durch die zuständigen Fachämter jedoch möglich. Eine detailliertere Beantwortung der Fragen hinsichtlich eventueller Konzeptionierungen wür- de eine kommunale Vernetzung sowie kooperatives Zusammenarbeiten aller relevanten Ak- teur*innen nach einer entsprechenden Ratsentscheidung erfordern. Die Akteur*innen sind 2 dabei zahlreich: Gesundheits- und Jugendamt, kommunale Gesundheitskonferenz, Hebam- men, Geburtshäuser etc.. Gez. Prof. Dr. Diemert
Auszug - Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 20.03.2023
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Geschäftsführung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern Herr Neweling Telefon: (0221) 221 26348 Fax: (0221) 221 26462 E-Mail: frank.neweling@stadt-koeln.de Datum: 21.03.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 15. Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 20.03.2023 öffentlich 1.5 Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betref- fend "Stillfreundliche Kommune" AN/0222/2023 Antwort der Verwaltung 0627/2023 Der Ausschuss nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ausschuss bittet darum, die Antwort der Verwaltung in den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, in den JHA und in den Gesundheitsausschuss zu geben.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0627/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.03.2023
- Erstellt
- 17.02.2023 12:16