V/0055/2012
Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0072/2011 vom 28.11.2011 "Obdachlosigkeit in Münster - SKM / Bischof-Hermann-Stiftung, Gebäude Friedrich-Ebertstr. 1/Dammstr. (ehemaliges HUK-Gebäude)"
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Beschlussvorlage
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V/0055/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0072/2011 vom 28.11.2011 „Obdachlosigkeit in Münster - SKM / Bischof-Hermann-Stiftung, Gebäude Friedrich-Ebertstraße 1/Dammstraße (ehemaliges HUK-Gebäude)“ Beratungsfolge 08.02.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0072/2011 vom 28.11.2011 „Obdachlosigkeit in Münster - SKM / Bischof-Hermann-Stiftung, Gebäude Friedrich-Ebertstr. 1/Dammstr. (ehemaliges HUK-Gebäude)“ wird an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung verwiesen. Begründung: In der Ratssitzung am 14.12.2011 wurde der Antrag „Obdachlosigkeit in Münster - SKM / Bischof- Hermann-Stiftung, Gebäude Friedrich -Ebertstraße 1/Dammstraße (ehemaliges HUK -Gebäude)“ der CDU-Fraktion vom 28.11.2011 (Nr. A-R/0072/2011) an den Hauptausschuss verwiesen. Das ehemalige Bürogebäude der HUK Versicherung wird im zweiten Obergeschoss als Übernach- tungsangebot für alleinstehende Wohnungslose in Regie der Gemeinnützigen SKM GmbH und der Bischof-Hermann-Stiftung genutzt. Erdge schoss und erstes Obergeschoss wurden für die Unte r- bringung der alleinstehenden männlichen Flüchtlinge aus der Übergangseinrichtung York Ring hergerichtet, deren Gebäude in diesem Jahr für die Erweiterung der Hauptfeuerwache weichen muss. Die Angebote verf ügen über getrennte Zugänge von der Dammstraße bzw. der Frie drich- Ebert-Straße. Die Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern und ausländischen Flüchtli n- gen wurde hierüber bereits im Jahr 2009 - u. a. mit der Vorlage V/0141/2009 „Bericht über die Un- terbringung von Flüchtlingen und Spätaussiedlern“ - informiert. Vorlagen-Nr.: V/0055/2012 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-5040 E-Mail: Lembeck@stadt-muenster.de Datum: 17.01.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0055/2012 Die nun mit dem Ratsantrag vorgetragenen fachlichen Bedenken sind sehr ernst zu nehmen. Tat- sächlich hat sich die Situation in der Übernachterunterkunft in den vergangenen Jahren durch eine verstärkte Inanspruchnahme der Angebote durch mittellose alleinstehende Männer aus den oste u- ropäischen EU-Ländern deutlich verändert. Die Verwaltung wird die Antragsanliegen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten prüfen. Dazu wur- den erste Schritte bereits eingeleitet. So werden Maßnahmen untersucht, durch die eine wir ksame und durch die Träger gut zu handhabende Trennung zwischen den verschiedenen Nutzungen un- terstützt werden kann. Ebenso wurde dem Träger ermöglicht, den Personaleinsatz in der Einrich- tung bei einer hohen Auslastung und mit Blick auf schwierige Situationen in der Betreuung kurzfris- tig zu optimieren. Die Verwaltung wird die Ergebnisse der Prüfungen und sich daraus ergebende Handlungsvo r- schläge dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung vorlegen. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0072/2011 vom 28.11.2011 „Obdachlosigkeit in Münster - SKM / Bischof-Hermann-Stiftung, Gebäude Friedrich-Ebertstr. 1/Dammstr. (ehemaliges HUK-Gebäude)“
Anlage
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0072/2011 28. Nov. 2011 Antrag Obdachlosigkeit in Münster SKM / Bischof-Hermann-Stiftung, Gebäude Friedrich-Ebertstr. 1/Dammstr. (ehemaliges HUK-Gebäude) Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob • die jetzige Anzahl der vorgehaltenen Plätze mit de m niederschwelligen Ange- bot (max. 48 Schlafplätze) für eine Stadt wie Münst er ausreichend dimensio- niert ist, insbesondere in den Wintermonaten; • eine technische und bauliche Trennung im ehemalige n HUK-Gebäude für die unterschiedlichen Träger ausreichend gewährleistet ist, um Abgrenzungs- und Vermischungsproblemen zu begegnen; • eine Klärung der Verantwortlichkeit der verschiede nen Träger in einem Ge- bäude ohne strikte Trennung gewährleistet ist; • die Frage nach dem Brandschutz, insbesondere dem j eweils zweiten Ret- tungsweg, gewährleistet ist (liegt Brandschutzgutachten der Feuerwehr vor); • durch die Beschäftigung einer zweiten, stundenwei se beschäftigten Kraft in den Wintermonaten die Sicherheit im Gebäude Friedri ch-Ebertstr. 1 / Dammstr. erhöht werden kann; • in diesem Zusammenhang und durch eine stärkere Aus lastung der Einrichtung in den letzten Jahren die vereinbarte Pauschale für die SKM / Bischof- Hermann-Stiftung angepasst werden muss. Auf den Schriftverkehr der Bischof-Hermann-Stiftung und der Stadt Münster vom 04.10.11 / 27.10.11 wird verwiesen. Begründung: Das ehemalige Bürogebäude der HUK Versicherung wird seit 1999 für alleinstehen- de Wohnungslose und Flüchtlinge genutzt. Während das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss von der Stadt Münster für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wird (de r Zugang erfolgt über die Fried- rich-Ebert-Straße) betreut die SKM und die Bischof-Hermann-Stiftung Obdachlose im zweiten Obergeschoß. Der Zugang erfolgt über einen separaten Seiteneingang von der Dammstraße aus. Insbesondere während der Wintermonate stößt die Ein richtung an ihre Kapazitäts- grenzen. Das Haus verfügt zwar nach außen über getr ennt Zugänge, durch die bau- lichen Gegebenheiten im Haus kann eine Trennung der verschiedenen Betreuungs- CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Fraktionsgeschäftsstelle Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 2 bereiche und damit die Organisationsverantwortung d er verschiedenen Trägern aber nicht immer gewährleistet werden. Die Auslastung der vorgehaltenen Plätze erhöht sich während der Wintermonate (bis max. 48 Plätze). Die Obdachlosen werden während der Öffnungszeiten (17:30 – 9:00 Uhr) von einer studentischen Kraft betreut. Insbeso ndere bei eskalierenden Situatio- nen unter den Männern oftmals mit sehr schwierigen Lebenslagen und in besonde- ren sozialen Schwierigkeiten kann diese Person jedo ch überfordert sein. Es soll da- her geprüft werden, ob durch den Einsatz einer zwei ten Kraft (Zeiten von ca. 17:30 bis 0:00 Uhr) dies einen Mehrwert an Sicherheit ergibt. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung aufgefor dert zu prüfen, ob die Leis- tungsvereinbarung, die seit 2004 unverändert gilt, dann angepasst werden muss. gez. H.-Dieter Sellenriek Gilbert Aldejohann Frank Baumann Sybille Benning Georg Berding Dieter von den Berg Meik Bolte Heinz-Georg Buddenb äu- mer Olaf Dre ßen Edgar Dr üge Wolfhard Ediger Dr. Dietmar Erber Walter von G öwels Gilbert Hartmann Horst Kisnat Bruno Kleine Borgmann Karl Kleine-Wilke Marliese Kosmider Teresa Küppers Franz-Pius Graf von Mer- veldt Andreas Nicklas Jürgen Ohm Robert Otte Karin Reismann Stefan-Alexander Roth Florian Steinforth Barbara Stober Stefan Weber Helga Welker Simone Wendland Peter Wolfgarten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Dammstraße
- Mauritzstraße 7
- York-Ring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0055/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.01.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37