Ausweitung der Förderung des Landes NRW für das Kommunale Integrationszentrum Köln
Beschlussvorlage Ausschuss 2357/2025 vom 25.08.2025
Stand: Am 28.08.2025 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 Vorlagen-Nummer 2357/2025 Freigabedatum 25.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausweitung der Förderung des Landes NRW für das Kommunale Integrationszentrum Köln Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt vorbehaltlich der weiteren Förderung durch das Land NRW 1. die Stärkung der Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums in Köln entsprechend der erweiterten finanziellen Förderung des Landes NRW ab dem 01.01.2025. 2. die Finanzierung inclusive zusätzlicher Zuschussgewährung gemäß § 13 (1) der Haus- haltssatzung der Stadt Köln 2025/2026 wie folgt: Haushaltsjahre 2025 und 2026: Die Erträge werden im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produkt- gruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 229.000 € jährlich vereinnahmt (115.000 € Sachkosten, 114.000 € Einsatz von Bestandspersonal). Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung wird im Teilergebnis- plan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwillige Sozialleistun- gen und Diversity, in der Teilplanzeile 13- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 57.000 € und in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen in Höhe von 58.000 € in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 per unechter Deckung zur Verfügung gestellt. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 28.08.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 115.000 (Sachaufwendungen) € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 229.000 € % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 115.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Erträge 229.000 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zusammenfassung in einfacher Sprache: Integration passiert vor Ort. Die Städte und Kreise haben eine wichtige Aufgabe. Sie helfen Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Viele Menschen leben hier schon lange. Andere sind neu zugewandert. Alle sollen gut zusammenleben. Das Land Nordrhein-Westfalen hilft den Städten und Kreisen. Es fördert besondere Stellen. Diese Stellen heißen Kommunale Integrationszentren. Sie helfen bei der Integration. Die Kommunalen Integrationszentren arbeiten mit vielen Einrichtungen. Sie beraten und un- terstützen diese Einrichtungen. Sie machen die Einrichtungen fit für Integration. Das Kommunale Integrationszentrum Köln ist eines von 54 in Nordrhein-Westfalen. Diese Zentren arbeiten mit vielen Gruppen zusammen. Sie verbessern die Teilhabe in der Stadt. Sie sorgen für Gerechtigkeit. Sie sind gut vernetzt in der Stadt und im Land. Sie sind eine wichtige Verbindung. Das Kommunale Integrationszentrum Köln gibt es seit 12 Jahren. Es ist ein wichtiger Teil der Integrationsarbeit in Köln. Das Kommunale Integrationszentrum Köln bekommt Geld vom Land Nordrhein-Westfalen. Es 3 gibt Geld für die Mitarbeitenden und Geld für die Aufgaben des Kommunalen Integrationszent- rums. Es gibt insgesamt 115.000 € für die Aufgaben. Mit dem Geld werden zum Beispiel Men- schen unterstützt, die sich ehrenamtlich für geflüchtete Menschen in Köln einsetzen. Es gibt auch Geld für die Arbeit mit Vätern. Diese Angebote sollen helfen, besser mit den Kindern zu- sammenzuleben. Begründung: Integration geschieht vor Ort. Den Kommunen und Kreisen kommt daher bei der Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte eine entscheidende Bedeutung zu. Die unter- schiedlichen Akteur*innen müssen vor Ort eng zusammenwirken, um das Zusammenleben in Vielfalt erfolgreich zu gestalten. Dies bezieht sich gleichermaßen auf bereits seit längerer Zeit hier lebende sowie neu zugewanderte Menschen. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabe und fördert in Kreisen und kreisfreien Städten Kommunale Integrationszentren (§ 8 Teilhabe- und Integrati- onsgesetz). Die Kommunalen Integrationszentren haben vorrangig den Auftrag, durch Koordinierungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen Einrichtungen des Regelsystems in der Kommune im Hinblick auf die Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu sensibilisieren und zu qualifizieren. Das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Köln ist eines von insgesamt 54 Kommunalen Integrationszentren landesweit. Die Kommunalen Integrationszentren sind landesgeförderte kommunale Dienststellen, die für und mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen kooperieren, um Teilhabestrukturen in der Kommune zu verbessern und Chancengerechtigkeit anzustreben. Entsprechend gut vernetzt sind sie in der Kommune und auf Landesebene und fungieren hier als Schnittstelle. Das Kommunale Integrationszentrum Köln besteht seit zwölf Jahren und ist eine feste Größe innerhalb der Kölner Integrationsarbeit. Die Stadt Köln erhält ab 2025 vom Land NRW, gem. 5.4.2 und 5.4.3 der Richtlinie für die För- derung Kommunaler Integrationszentren vom 03.04.2025, zusätzlich zur bisherigen Förderung Zuwendungen in Höhe von insgesamt 229.000€. Diese teilen sich wie folgt auf: 58.000€ für Maßnahmen, die das ehrenamtliche Engagement bei der Integration von Geflüchteten und neu zugewanderten Menschen in den Kommunen unterstützen. Diese Mittel können an Dritte weitergeleitet werden. Die Bewilligung der Fördermittel fällt unter die kommunale Selbstverwaltung und ob- liegt dem jeweiligen Kommunalen Integrationszentrum. Diese Mittel sind Teil des Maßnahmenpakets zu den Bereichen Sicherheit, Migration und Prävention, welche am 10.09.2024 von der nordrhein-westfälischen Landesregie- rung beschlossen wurden. Laut den Rahmenbedingungen zum Ehrenamt im Kontext Prävention bei den Kommu- nalen Integrationszentren können die Mittel für Maßnahmen in folgenden Bereichen eingesetzt werden: Betrieb von Bildungs- und Begegnungsstätten für Geflüchtete und Neueinge- wanderte, auch im Umfeld von Unterkünften Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung Maßnahmen zur Förderung von Demokratiebildung Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und zur Begleitung ihrer Arbeit Die Mittel empfangen können beispielsweise Flüchtlingsinitiativen, Vereine mit ehren- amtlichen Strukturen, (post-)migrantische Organisationen, Kirchengemeinden, Mo- scheevereine, Sportvereine oder Kulturvereine. Über die genaue Verteilung der Mittel wird zu gegebener Zeit in einer gesonderten Mitteilung informiert. 4 22.000€ für Maßnahmen, die Väterarbeit umsetzen. Diese Mittel können nicht weitergeleitet werden. Auch diese Mittel sind Teil des Maßnahmenpakets zu den Bereichen Sicherheit, Mig- ration und Prävention, welche am 10.09.2024 von der nordrhein-westfälischen Landes- regierung beschlossen wurden. In Zusammenarbeit mit bestehenden Angeboten im Kölner Stadtgebiet sollen Väter mit Einwanderungsgeschichte bei der Wahrnehmung ihrer Rolle als Familienvater unter- stützt werden. Die Mittel werden eingesetzt zur Koordination und zur Begleitung der Maßnahmen sowie für die Begleitung und Qualifizierung rund um die Tätigkeiten von Vätern. Des Weiteren sind Sachausgaben im Rahmen von Veranstaltungen im Kontext Väterarbeit geplant. 35.000€ für Maßnahmen, die das Kommunale Integrationszentrum bei der Umsetzung der Ziele und Aufgaben im Rahmen bestimmter Handlungsfelder unterstützen (s. un- ter Nummer 2.2 der oben genannten Richtlinie sowie in dem Gemeinsamen Runder- lass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration „Kommunale In- tegrationszentren“ vom 8. Mai 2018 (ABl. NRW. 06/18 S. 39, BASS 12-21 Nr. 18 in der jeweils geltenden Fassung). Auch diese Mittel dürfen nicht nichtweitergleitet werden. Das Kommunale Integrationszentrum Köln plant mit diesen Geldern vor allem die eh- renamtliche Strukturen zu unterstützen, da durch die Einstellung des Landesförderpro- gramms KOMM-AN NRW (3485/2024) eine wichtige Fördersäule für ehrenamtliche Strukturen entfallen ist. 114.000€ kommen anteilig den im Stellenplan vorhandenen finanzierten Bestandsstel- len zugute. Finanzierung Für die Durchführung der aufgeführten Förderzweige wird Bestandspersonal eingesetzt, das bislang für die Umsetzung des Landesförderprogramms KOMM AN NRW zuständig war. Die Förderung von KOMM AN NRW wird seitens des Landes nicht fortgeführt und durch die in dieser Vorlage beschriebene Förderung ersetzt. Die für diese Förderzweige neu veranschlagten Zuschüsse und Sachausgaben werden in vol- lem Umfang durch die bereitgestellten Fördermittel gedeckt, sodass seitens der Stadt Köln hierfür keine zusätzlichen finanziellen Mittel aufzubringen sind. Haushaltsjahre 2025 und 2026: Die Erträge werden im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produkt- gruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 229.000 € jährlich vereinnahmt (115.000 € Sachkosten, 114.000 € Einsatz von Bestandspersonal). Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung wird im Teilergebnis- plan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwillige Sozialleistun- gen und Diversity, in der Teilplanzeile 13- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 57.000 € und in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen in Höhe von 58.000 € in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 per unechter Deckung zur Verfügung gestellt. Das Dezernat der Oberbürgermeisterin wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2027ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Aufwendungen und Er- träge vorsehen. Begründung der Dringlichkeit Aufgrund der sehr späten Veröffentlichung der Förderrichtlinie seitens des Landes NRW und Klärung förderrechtlicher Details konnte die Beschlussvorlage erst im Nachgang dazu fertig- gestellt werden. Eine Beschlussfassung in der Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren in der laufenden Legislaturperiode ist zwingend erforderlich.
Beratungsverlauf
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28.08.2025
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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