1448/2025
Entsendung der Mitglieder sowie ihrer Stellvertretungen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Naturpark Rheinland"
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Beschlussvorlage Rat
5146 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67
Vorlagen-Nummer
1448/2025
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Entsendung der Mitglieder sowie ihrer Stellvertretungen in die Verbandsversammlung
des Zweckverbandes "Naturpark Rheinland"
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
I. Der Rat entsendet folgende Personen und Stellvertretungen in die Verbandsversamm-
lung des Zweckverbandes „Naturpark Rheinland“:
Mitglied Stellvertretung
1. Melanie Ihlenfeld 1. Christoph Hölzer
(von dem/der Oberbürgermeister/in vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln)
2. ____________________ 2. ___________________
3. ____________________ 3. ___________________
4. ____________________ 4. ___________________
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Rats-
sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweck-
verbandes gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für
die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates.
Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm
vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt
Köln, bei den anderen benannten Mitgliedern der Verbandsversammlung ist dies die
Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum
Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre-
terinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate
Governance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Gover-
nance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken.
Rat 20.11.2025
2
Begründung
Die Stadt Köln ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Naturpark Rheinland“. Die Zweck-
verbandsversammlung entscheidet über den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss des
Zweckverbandes und unterstützt ihn in vielfältiger Weise bei seinen Aktivitäten.
§ 6 der Satzung des Zweckverbandes bestimmt:
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. In die
Verbandsversammlung entsenden: (…) Stadt Köln: 4 Vertreter/innen. (…) Für jedes Mitglied
ist für den Fall der Verhinderung eine Stellvertretung zu bestellen.
(2) Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertreter werden, soweit sie
von den Kreisen und kreisfreien Städten entsandt werden, durch die Vertretungskörperschaf-
ten der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften der
Verbandsmitglieder gewählt. Sie üben ihr Amt nach Ablauf der Zeit, für die sie bestellt sind,
bis zum Amtsantritt der neugewählten Mitglieder weiter aus.
Zu den Vertreter*innen müssen nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemein-
schaftsarbeit die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm/ihr vor-
geschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln / sowie deren/dessen Stellvertretung zählen.
Frau Ihlenfeld, Leiterin des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen, sowie Herr Hölzer,
Leiter der Abteilung Grün- und Landschaftsplanung sowie stellvertretender Amtsleiter des Am-
tes für Landschaftspflege und Grünflächen, waren bereits in der letzten Wahlperiode in der
Funktion tätig und werden erneut vorgeschlagen.
Die weiteren zu entsendenden Mitglieder gemäß § 6 Absatz 2 der Satzung des Zweckverban-
des werden aus den Reihen des Rates bestimmt.
Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK)
Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steige-
rung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteili-
gung festgelegt. Der PCGK richtet sich an die Unternehmen, die sich ganz oder überwiegend
im direkten oder indirekten Eigentum der Stadt Köln befinden. Der Rat hat auf Empfehlung
des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen (Vorlage 2136/2019), die Vertrete-
rinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung in Aufsichtsgremien anzuweisen, den
Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf die Einhaltung des
Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken. Sofern sich das Beteiligungsunternehmen an-
dere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die
Weisung auf dieses Regelwerk.
Zudem sieht der Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln vor, dass sich die Mit-
glieder des Rates in anderen Vereinigungen oder Gremien, in denen sie die Stadt Köln vertre-
ten, im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln verhalten und
sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einsetzen.
Hinweis:
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen
(§ 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW/LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge-
schlechtsparitätisch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG).
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 1448/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.11.2025
- Erstellt
- 09.05.2025 09:26