Vitalisstraße in Ehrenfeld
Mitteilung BV 2426/2018 vom 01.08.2018
Stand: Am 24.09.2018 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Anlage 3 Planung Vitalistr-Querschnitt
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
1.77 4.45 4.50 3.55 14.27 15.50 Querschnitt A Bestand Querschnitt A Planung - Radfahrstreifen 2.50 2.00 6.50 2.00 2.50 Anlage 3 -
Anlage 1 Vitalistraße Markierung und Anordnung VZ Plan 1
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
2.60 2.23 9.98 3.18 2.20 4.00 2.35 3.59 3.21 2.97 1.50 1.50 6.163.02 3.02 1.50 3.03 3.03 1.50 1.50 3.00 3.00 1.50 1.50 3.45 3.45 1.50 4.22 4.22 1.50 1.50 3.56 3.56 1.50 3.35 3.34 3.51 3.51 2.96 2.96 4.24 4.25 2.92 2.91 3.02 3.02 2.87 2.87 1.50 7.50 Bordstein +/-0,00 Girlitzweg Gelbspötterweg Fabrik +/- 0,00 S 1/1 Vitalisstraße Vitalisstraße S 1/1 S 1/1 S S 1/1 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 S 1/1 S S S 1/1 S 3/3 S S 3/3 S 3/3 S 3/3 S 3/3 S 3/3 A Anhörungsverfahren für Markierungen gemäß §45 Straßenverkehrs-Ordnung durchgeführt am _________________ _______________________________________ Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr Im Auftrag _______________________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 663/34 Im Auftrag _____________________ 12.12.2017 Herr Hoppe Frau Felden M 1: gez. Amt für Straßen und Verkehrstechnik Datum Amt sleiter (66) Abteilungsleiter (661) Gruppenleiter (661/5) Sachbearbeiter (661/5) 500 Vitalisstraße Fahrradschutzstreifen -Phase 1 - Plan 1 He rr Harzendorf gez. 26.03.2018 Herr Dörkes gez. 23.03.2018 Herr Möllers gez. 16.03.2018 Herr Colmer gez. 15.03.2018 J. Colmer 05.07.2018 Radfahrerfurt, Planung Legende Anlage 1 -
Mitteilung BV
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 2426/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 Vitalisstraße in Ehrenfeld Einrichtung Fahrradschutzstreifen und zukünftige Verkehrsführung, Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld in der Sitzung am 01.12.2008, TOP 9.5 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat mit dem Beschluss vom 01.12.2008 (AN/2322/2008) die Verwal- tung beauftragt, „auf der Vitalisstraße in Richtung Girlitzweg einen Fahrradweg (für Fußgänger und Radfahrer gemeinsam) einzurichten.“ Im Rahmen der durchgeführten Fahrbahnsanierung im Jahre 2014 im Streckenabschnitt von der Ein- fahrt der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH bis Hochlage (Eisenbahnüberführung parallel zum Gelbspötterweg) wurde die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens erarbeitet. Aufgrund der beeng- ten Straßenraumverhältnisse im Bereich des Brückenbauwerkes ist die Realisierung von Fahrrad- schutzstreifen nicht auf dem gesamten Streckenabschnitt umsetzbar. Aus diesem Grund wird hier die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. In der zweiten Jahreshälfte 2018 werden die Fahrradschutz- streifen eingerichtet sowie die Beschilderung angeordnet. Auf dem Gelände der ehemaligen Lackfabrik Herbol/Herbig-Haarhaus AG und auf dem Gelände der alten Wagenfabrik sind neue gewerbliche Nutzungen geplant. Aufgrund der zu erwartenden Ver- kehrsbelastungen, insbesondere der Zunahme des Anteils des Schwerlastverkehrs, ist ein Stra- ßenumbau mit geändertem Querschnitt und eine Neuaufteilung des Verkehrsraumes erforderlich. Entsprechende Verkehrsgutachten werden zurzeit im Auftrag der Investoren und in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitet. Die zukünftige Straßenraumaufteilung für die Vitalisstraße sieht 2,5 m breite Gehwege, für den Rad- verkehr jeweils 2,0 m breite Radfahrstreifen und je Fahrtrichtung 3,25 m breite Fahrspuren vor. Für den ruhenden Verkehr werden ausschließlich Flächen auf den jeweiligen Gewerbearealen genutzt. Mit den ersten Planungsschritten wurde bereits begonnen. Die politischen Gremien werden nach Ab- schluss der Vorentwurfsplanung entsprechend informiert. Anlagen: Anlage 1: Vitalisstraße Plan 1 - Markierung und Anordnung VZ Anlage 2: Vitalisstraße Plan 2 - Markierung und Anordnung VZ Anlage 3: Querschnitt zukünftige Aufteilung des Straßenraumes -
Anlage 2 Vitalistraße Markierung und Anordnung VZ Plan 2
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
2.50 1.25 3.78 3.78 1.25 1.25 2.75 2.75 2.49 1.25 50 1.25 2.83 2.83 1.25 50 50 1.25 2.80 2.80 1.31 50 1.25 2.75 3.00 2.75 1.25 1.25 2.49 2.75 2.75 1.25 1.50 2.97 2.97 1.50 2.96 2.96 4.24 4.25 1.50 7.50 Fahrbahnbegrenzung wurde anhand Luftbildanfnahm e 2014 eingezeichnet S 1/1 S 1/1 S S B 0,5/0,2 S 1,5/1,5 B 1,5/1,5 S 1/1 B 3/3 B 0,5/0,2 S 1,5/1,5 B 3/3 S 1/1 S S S 1/1 S 1/1 S 3/3 BUS 140 x S S 1/1 S 1/1 S 1/1 Fabrik AW B M üllum lade- station Fabrik S S S S SS S S 3/3 +/- 0,00 S 1/1 S 1/1 S 1/1 Straße Vitalisstraße Vogelsanger Str. Vitalistraße Vitalistraße S 3/3 S 3/3 A Anhörungsverfahren für Markierungen gemäß §45 Straßenverkehrs-Ordnung durchgeführt am _________________ _______________________________________ Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr Im Auftrag _______________________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 663/34 Im Auftrag _____________________ 12.12.2017 H err Hoppe Frau Felden M 1: gez. Amt für Straßen und Verkehrstechnik Datum Am tsleiter (66) Abteilungsleiter (661) Gruppenleiter (661/5) Sachbearbeiter (661/5) 500 Vitalisstraße Fahrradschutzstreifen -Phase 1 - Plan 2 Herr Harzendorf gez. 26.03.2018 Herr Dörkes gez. 23.03.2018 Herr Möllers gez. 16.03.2018 Herr Colmer gez. 15.03.2018 J. Colmer 05.07.2018 Radfahrerfurt, Planung Legende Anlage 2
Beratungsverlauf
-
10.09.2018
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
24.09.2018 zuletzt
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz