2024/0180
Bebauungsplan O 32.1 - Informationszentrum Mathildenhöhe - (Offenlagebeschluss)
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2024/0180
10858 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.07.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0180
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan O 32.1 - Informationszentrum Mathildenhöhe - (Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 26.06.2024
Beschlussvorschlag :
A. Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Die Bezeichnung des Bebauungsplans O 32.1 – Besucherzentrum Mathildenhöhe – wird gegenüber
dem Aufstellungsbeschluss vom 23.07.2023 in O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe –
geändert.
B. Offenlagebeschluss
1. Zu dem Vorentwurf des Bebauungsplans und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung
(Faltblatt) gingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten
Stellungnahmen ei n. Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird
zugestimmt.
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2. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen
zu dem Vorentwurf des Bebauungsplans und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung
die in Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen Prüfung der
Stellungnahmen (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) wird zugestimmt.
3. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe –
(Anlage 4, Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt), der dazugehörigen Begründung incl.
Umweltbericht (Anlage 3) und den im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung
baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser, wird zugestimmt.
4. Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe –
ist mit den im Plan enthaltenen Satzungen, seiner Begründung mit Umweltbericht sowie den
wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Beteiligung de r
Öffentlichkeit im Internet und zusätzlich durch Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
(elektronisch) zu Grunde zu legen.
Anlagen: Anlage 1: Abwägungstabelle Träger öffentlicher Belange
Anlage 2: Abwägungstabelle Öffentlichkeit (datenschutzrelevant)
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf O 32.1
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage 2024/0180 vom 26.06.2024:
A. Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Die Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplans O 32.1 von Besucherzentrum in
Informationszentrum ist im Rahmen des Genderns erforderlich, um eine geschlechtsneutrale
Bezeichnung zu erhalten.
B. Offenlagebeschluss
O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe –
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes O 32.1 umfasst die städtische Fläche am Osthang
der Mathildenhöhe sowie den angrenzenden Straßenteil des Olbrichwegs. Im Norden grenzt
das Plangebiet an die Südseite der Liegenschaften am Fiedlerweg sowie an das Grun dstück
der Hochschule Darmstadt, im Osten an den Fiedlerweg und das Grundstück Fiedlerweg 14,
im Süden und Südwesten an die Grundstücke südlich des Olbrichwegs mit dem
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd – sowie im Westen an den
Kernbereich der Welterbestätte Mathildenhöhe mit dem Ausstellungsgebäude.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von 0,9 ha und ist eine Teilfläche des im Jahr 2021
rechtskräftig gewordenen Bebauungsplans O.32 – Mathildenhöhe Ost -.
Planerfordernis
Nachdem die Künstlerkolonie Mathildenhöhe mit ihren bedeutenden Denkmälern 2021 in die
Welterbeliste der UNESCO aufgenommen wurde, ist von ICOMOS (International Council of
Monuments and Sites) eine Änderung des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans
O 32 – Mathildenhöhe Ost – gefordert worden.
Grund hierfür ist die ausgewiesene zukünft ige Lage des Informationszentrums, die Inhalt des
Realisierungs- und Ideenwettbewerbs Osthang Mathildenhöhe im Jahr 2018 war.
Der im rechtskräftigen Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost - festgelegte Standort des
Informationszentrums liegt größtenteils innerhalb der Welterbestätte Mathildenhöhe. Da in
diesem Bereich keine Neubauten zulässig sind, muss das zukünftige Gebäude somit nach
Osten verschoben werden. Hierzu wurde der Entwurf des 1. Preisträgers Marte.Marte
Architekten angepasst und intensiv mit den Anforderungen an den historisch bedeutsamen
Ort abgestimmt.
Dieser neue Entwurf zieht eine Änderung des Bebauungsplans O 32 für einen Teilbereich
durch den Bebauungsplan O 32.1 nach sich, um an dem künftig geplanten Ort des
Informationszentrums Baurec ht zu schaffen.
Die Verschiebung der Baufenster erfordert zudem eine neue planungsrechtliche Festsetzung
der Freibereiche und des Baumbestandes.
Ziele und Zwecke der Planung
Entsprechend dem Planungsziel wird die Nutzung im Gebiet als Fläche für Gemeinbedarf –
Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen – festgesetzt. Damit wird die
Errichtung eines Informationszentrums, welches im Zusammenhang mit der Künstlerkolonie
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Mathildenhöhe und der Welterbestätte steht, planungsrechtlich gesiche rt. Ergänzend ist eine
weitere kulturelle Nutzung im Baufeld am Fiedlerweg möglich.
Der neue Standort des Informationszentrums berücksichtigt die Sichtlinien von und zur
Welterbestätte. Darüber hinaus sieht das überarbeitete Konzept entsprechend der
Empfehlung von ICOMOS eine deutlich reduzierte Baumasse vor. Ferner wurde auch die
Fläche für die ergänzenden kulturellen Nutzungen verkleinert.
Die ursprünglichen Baufenster mit Flächen von ca. 900 qm für das Informationszentrum und
ca. 2000 qm für die kultur ellen Nutzungen sind nun zugunsten einer vergrößerten
öffentlichen Grünfläche und einer zukünftigen freiraumplanerischen Gestaltung auf ca. 400
qm Fläche für das Informationszentrum und ca. 360 qm für die ergänzende kulturelle
Nutzung reduziert worden.
Die Festsetzungen zur maximalen Gebäudehöhe verhindern eine Störung des Ensembles am
Olbrichweg durch unverhältnismäßige Gebäudehöhen.
Mit der Ausweisung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Verkehrsberuhigter
Bereich – soll eine höhere Aufenth altsqualität und Priorität für zu Fuß Gehende erreicht
werden. Durch den niveaugleichen Ausbau ohne Bürgersteige wird zudem der Eintritt in den
historischen Kontext „Welterbe Mathildenhöhe“ für die Besuchenden erfahrbar gemacht.
Die Flächen rund um die beiden o.g. Baufenster sollen als öffentliche Grünflächen festgesetzt
und mit ihrem Baumbestand so weit wie möglich erhalten und gesichert werden.
Um ihren unterschiedlichen Lagen und den zukünftige n Anforderungen an die Grünflächen
Rechnung zu tragen, wi rd die öffentliche Grünfläche in zwei Teilbereiche untergliedert: Die im
Plan gekennzeichnete öffentliche Grünfläche – Parkanlage – ist als Grünanlage mit
parkartigem Charakter dauerhaft zu erhalten und zu pflegen, sie hat eine hohe Bedeutung für
das Kleinklima und als Biotop für Flora und Fauna. Die öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung – Vorplatz Informationszentrum – ist als Grünanlage herzustellen. Sie
dient der Erschließung des Informationszentrums sowie dem Aufenthalt und der Begegnung.
Zu 1.:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu dem
Vorentwurf des Bebauungsplans und den „Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung“
zusammengefasst und entsprechend geprüft.
Zu 2.:
In Anlage 2 (datenschutzrelevante Anlage) wurden die im Rahmen der frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum
Vorentwurf des Bebauungsplans und den „Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung“
zusammengefasst und entsprechend geprüft.
Es handelt sich bei den Anlagen 1 und 2 um vorläufige Abwägungstabellen, die nach der
Offenlage fortgeschrieben werden. Über die endgültige Abwägung wird erst im Rahmen des
Satzungsbeschlusses, gemeinsam mit den zur Offenlage eingehenden Stellungnahmen,
entschieden.
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Zu 3.:
Als Grundlage für die Offenlage n ach § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2
(Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) wurde der Entwurf zum
Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – (Anlage 4, Plan ist in Parlis
einsehbar und wird zu den Präsenzsitzungen aufgehängt/ausgelegt ) und die zugehörige
Begründung mit Umweltbericht ( Anlage 3) erarbeitet.
Zu 4.:
Diese Unterlagen sollen ebenso wie die bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen digital (Internet) und zusätzlich in Papierform (im Stadtplanungsamt)
ausgelegt werden, die Träger öffentlicher Belange werden zeitlich parallel und ebenfalls
digital beteiligt.
Nach dem Offenlagebeschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung im Darmstädter Echo und im Internet zur öffentlichen Auslegung der
genannten Unterlagen.
Hinweis:
Zur Einsichtnahme und Information für die Gremienmitglieder sind die der Planung zu Grunde
liegenden und inhaltlich in den Bebauungsplanentwurf und die Begründung mit Umweltbericht
eingearbeiteten Fachgutachten als datenschutzrelevante Anlagen in Parlis eingestellt. Diese
Gutachten werden später im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt.
Dezernat I Dezernat III
Hanno Benz Michael Kolmer
Oberbürgermeister Stadtrat
Vorab werden übersandt:
• 9 Exemplare des Entwurfs des Bebauungsplanentwurfs O 32.1 für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
• Akten z. Hd. des Berichterstatters
anlage 2
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Stand: 26.06.2024 Vorläufige der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 12 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 24.08.2023: A. Beabsichtigte Planung Die Wissenschaftsstadt Darmstadt führt zur Begründung ihrer Planungsab- sichten aus, dass, nachdem die Mathildenhöhe Darmstadt mit ihren bedeu- tenden Denkmälern in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen worden sei, eine Änderung des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans O 32 – Mat- hildenhöhe Ost - von ICOMOS (International Council of Monuments and Sites) gefordert worden sei. Der bisher vorgesehene und im rechtskräftigen Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost - festgelegte Standort des Besu- cherzentrums liege innerhalb der Welterbestätte und müsse somit nach Os- ten verschoben werden. Hierzu müsse der Bebauungsplan O 32 in dem be- troffenen Teilbereich geändert werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes O 32.1 strebt die Wissenschafts- stadt Darmstadt die Umsetzung der Forderungen von ICOMOS durch Neu- ordnung des fraglichen Bereichs und Verlagerung des Besucherzentrums aus dem Bereich der Welterbestätte an. B. Stellungnahme I. Abteilung III Regionalplanung, Bauwesen, Wirtschaft, Verkehr Unter Hinweis auf § 1 Abs. 4 BauGB nehme ich zu der o. g. Bauleitplanung aus der Sicht der Raumordnung wie folgt Stellung: 1. Dezernat III 31.1 – Regionalplanung und Dezernat III 31.2 – Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung, Bauwesen Die rund 0,7 ha große Planfläche liegt innerhalb eines im Regionalplan Süd- hessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) festge- legten „Vorranggebiets Siedlung, Bestand“. Die Planung kann gemäß § 1 Abs. 4 BauGB als an die Ziele der Raumord- nung angepasst gelten. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Stand: 26.06.2024 Vorläufige der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 12 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: II. Abteilung IV/Da– Umwelt Darmstadt Bezüglich der vom Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Umwelt Darmstadt - zu vertretenden Belange teile ich Ihnen folgendes mit: 1. Dezernat IV/Da 41.4 – Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser § 37 Abs. 4 HWG gibt ferner vor, dass Abwasser, insbesondere Nieder- schlagswasser, von der Person, bei der es anfällt, verwertet werden soll. Die Regenwassernutzung ist somit die Regel. Die Nutzung entlastet die Abwas- seranlagen, vermeidet Überschwemmungsgefahren und schont den Was- serhaushalt. Eine Abweichung von dieser gesetzlichen Vorgabe ist zu be- gründen. Im vorliegenden Fall liegen zum gegenwärtigen Planungsstand keine Informationen vor. Im Bebauungsplan sollte eine Regenwassernutzung vorgeschrieben wer- den, sodass der Maßgabe nach § 37 Abs. 4 HWG nachgekommen wird. Für die gezielte Einleitung in ein Gewässer (Grundwasser o. Oberflächengewäs- ser) ist bei der zuständigen unteren Wasserbehörde eine Erlaubnis nach § 8 i. V. m. § 9 WHG zu beantragen. Entsprechende Nachweise sind dem Ein- leitungsantrag beizufügen. Anforderungen an die Abwasserbeseitigung Das umliegende Gebiet des Geltungsbereichs ist erschlossen, sodass das anfallende Abwasser der Mischwasserkanalisation zugeleitet werden kann. Die Entwässerung ist somit gesichert. Die Anforderungen der Abwassersat- zung sind zu beachten. Im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die Anforderungen gem. der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 905), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) zu berücksichtigen. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Der Anregung wurde gefolgt. Unter III. wurde eine Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser in den Bebauungsplan aufgenommen, die die Errichtung einer Zisterne verlangt. Die Verwendung des Regenwassers kann mangels Rechtsgrundlage nicht festgesetzt, sondern nur empfohlen werden. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Stand: 26.06.2024 Vorläufige der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 12 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 2. Dezernat IV/Da 41.5 – Bodenschutz Zu dem o. a. Vorhaben nehme ich aus bodenschutzfachlicher Sicht wie folgt Stellung: a. Nachsorgender Bodenschutz Aus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie ergeben sich für den Plangeltungsbereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen), schädliche Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden. Von meiner Seite be- stehen somit nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken gegen das o. a. Vorhaben. Ich bitte, folgenden Hinweis in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungs- plan aufzunehmen: „Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbeiten Kenntnisse, die den Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung begrün- den, sind diese umgehend der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsi- dium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodenschutz, mitzuteilen. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs.3 Bundes-Boden- schutzgesetz sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.“ b. Vorsorgender Bodenschutz: Bei dem Verfahren bleibt die Pflicht, alle abwägungsrelevanten bodenschutz- fachlichen Belange nach § 2 Abs. 3 BauGB zu ermitteln und zu bewerten. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Anregung wurde gefolgt. Ein entsprechender Hinweis wurde unter Ziffer V. 6 der Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Stand: 26.06.2024 Vorläufige der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 12 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: III. Abteilung IV/Wi– Umwelt Wiesbaden Dezernat IV/Wi 44 – Bergaufsicht Auf der Grundlage einer unvollständigen Datengrundlage teilt das Dezernat Bergaufsicht folgendes mit: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsflächen betroffen. Es be- finden sich keine aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe im Planbe- reich und dessen näherer Umgebung. Im Plangebiet ist bisher kein Bergbau umgegangen. Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sach- verhalte entgegen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. IV. Abteilung V - Landwirtschaft, Weinbau, Forsten, Natur- und Verbrau- cherschutz Dezernat V 53.1 – Naturschutz (Planungen und Verfahren) Eine Zuständigkeit der oberen Naturschutzbehörde ist gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGB- NatSchG) nicht gegeben (siehe hierzu auch Ziffer 3.5 des Erlasses des Hes- sischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) in städtebaulichen Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 11. Dezember 2019 -StAnz. 52/2019 S. 1373-). Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die untere Naturschutzbehörde (Umweltamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt) wird als städtische Stelle generell intern am Vefahren beteiligt. C. Hinweise Den Kampfmittelräumdienst beteilige ich ausnahmsweise nur dann, wenn von gemeindlicher Seite im Rahmen des Bauleitplanverfahrens konkrete Hinweise auf das mögliche Vorkommen von Kampfmitteln erfolgt sind. In dem mir von Ihnen zugeleiteten Bauleitplanverfahren haben Sie keine Hin- weise dieser Art gegeben. Deshalb habe ich den zentralen Kampfmittelräum- dienst nicht beteiligt. Es steht Ihnen jedoch frei, den Kampfmittelräumdienst direkt zu beteiligen. Ihre Anfragen können Sie per E-Mail richten an das Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Da der Kampfmittelräumdienst bereits im vorherigen Bebauungsplan- verfahren O 32 - Mathildenhöhe Ost - beteiligt wurde, in dem auch das hier beplante Gebiet enthalten war, (Stellungnahme vom 10.10.2018) ist eine erneute Beteiligung des KMRD nicht erforderlich. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Stand: 26.06.2024 Vorläufige der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 12 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat I 18, Zentraler Kampfmittelräum- dienst: kmrd@rpda.hessen.de. Ein Hinweis zur Untersuchung über das Vorhandensein von Kampfmitteln wurde in den Bebauungsplan aufgenommen (Ziffer V. 9). Dies betrifft insbesondere die städtische Freifläche, die für das Informationszentrum Mathildenhöhe und weitere kulturelle Nutzungen erschlossen werden soll. 1.2 RMV, Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim/Taunus Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 08.08.2023: Nach Durchsicht der im Internet eingesehenen Planunterlagen betrachten wir den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Begründung als un- zureichend dargestellt. Wir beziehen uns hierzu auf das BauGB § 1, Absatz 6, Punkt 9 sowie § 13 ÖPNVG. Demnach ist die bei der Aufstellung (sowie Änderung oder Ergän- zung gemäß BauGB § 1, Absatz 8) der Bauleitpläne der Personenverkehr und die Mobilität mit dem ÖPNV zu berücksichtigen. Ebenso beziehen wir uns auf die Zielsetzung des Regionalplans Südhessen, insbesondere Punkt G3.4-11 „Unter Berücksichtigung der Verkehrserschlie- ßung, insbesondere durch den Umweltverbund (ÖPNV, Fußgänger- und Radverkehr) und der Auslastung von Versorgungseinrichtungen ist eine op- timierte räumliche Zuordnung von Wohnen, Arbeiten, Erholen und Gemein- bedarfseinrichtungen sowie die Versorgung mit Dienstleistungen anzustre- ben. Dabei sollen bereits auf der Ebene der Bauleitplanung Verkehrskon- zepte unter besonderer Berücksichtigung des Umweltverbundes entwickelt und umgesetzt werden.“ Wir bitten daher, die geplante Anbindung und Erschließung mit dem ÖPNV unter Berücksichtigung der Standards des von den Lokalen Nahverkehrsor- ganisationen aufgestellten, lokalen Nahverkehrsplans im Begründungstext detailliert zu ergänzen und uns sowie die zuständige Lokale Nahverkehrsor- ganisation hierüber in einer weiteren Offenlage der Planung zu informieren. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der aktuelle Planungstand enthält noch keine Begründung, sondern verfügt lediglich über einen Informationsflyer und eine erste Planskizze um eine früh- zeitige Beteiligung zu ermöglichen. Die Anbindung und Erschließung mit dem ÖPNV ist in der Begründung in Teil I Kapitel 7.4.1. erläutert und wird im Rahmen der Offenlage bekannt ge- geben. Des Weiteren möchten wir folgende Anregung zur Berücksichtigung bei der Bauleitplanung geben. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Stand: 26.06.2024 Vorläufige der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 12 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Die Haltestelle Mathildenhöhe zur Erschließung des Gebietes ist noch nicht barrierefrei ausgebaut. Wir regen in Bezug auf § 8 (5) BGG und § 8 (3) PBefG an, diese barrierefrei auszubauen und mit einem Witterungsschutz sowie ei- ner Sitzgelegenheit für die wartenden Fahrgäste auszustatten. Die hierfür notwendigen Flächen sollten bei der Aufstellung der Bauleitplanung berück- sichtigt werden. Des Weiteren regen wir an, die Zuwegungen und Straßen- querungen barrierefrei zu gestalten. Hinweise zum barrierefreien Ausbau finden Sie im RMV-Maßnahmenplan „Barrierefreie Haltestellen im Busverkehr“ unter nachfolgendem Link: https://www.rmv.de/c/de/informationen-zum-rmv/der-rmv/aufgaben-der-rmv- gmbh/verkehrs-und-mobilitaetsplanung/massnahmenplan-barrierefreiehal- testellen Der Ausbau von Haltestellen ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfah- rens. Der Hinweis wird an das zuständige Mobilitätsamt weitergegeben. 1.3 HEAG mobilo GmbH, Klappacher Straße 172, 64285 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 08.08.2023: Seitens der HEAG mobilo bestehen [zur Planung] keine Bedenken. Wir möchten darauf hinweisen, dass im Olbrichweg eine Bushaltestelle der Buslinie M existiert, die sicherlich weiterhin Bestand haben sollte. Daher sollte diese in den Unterlagen mit eingezeichnet werden. Zudem wäre es sinnvoll, die Haltestelle im Zusammenhang mit der Umge- staltung barrierefrei zu errichten. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Buslinie M ist im Oktober 2023 eingestellt worden. Die Anbindung und Erschließung mit dem ÖPNV ist in der Begründung in Teil I Kapitel 7.4.1. erläutert und wird im Rahmen der Offenlage bekannt gegeben. Der Ausbau von Haltestellen ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfah- rens. Der Hinweis wird an das zuständige Mobilitätsamt weitergegeben. 1.4 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Berliner Allee 58, 64295 Darm- stadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 09.08.2023: Die vorliegende Planung wird vom Landesamt für Denkmalpflege, hessen- Archäologie, im derzeitigen Stadium abgelehnt, da nicht sichergestellt ist, dass die öffentlichen Belange des Bodendenkmalschutzes und der Boden- denkmalpflege (§ 1 Abs. 6 Nr.5 BauGB) hinreichend berücksichtigt werden. Im Bereich des Plangebiets befinden sich Bodendenkmäler (Darmstadt Be- zirk 2 003: Bau- und Installationsreste der Ausstellungen Mathildenhöhe). Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Stand: 26.06.2024 Vorläufige der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 12 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Es ist damit zu rechnen, dass durch die Bebauung Kulturdenkmäler im Sinne von § 2 Abs. 2 HDSchG (Bodendenkmäler) zerstört werden. Um Qualität und Quantität der archäologischen Befunde zu überprüfen und um später zu fundierten Stellungnahmen im Rahmen von bauordnungsrecht- lichen oder denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu gelan- gen, ist ein archäologisches Gutachten, d. h. eine vorbereitende Untersu- chung gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 HDSchG erforderlich, deren Kosten vom Plangeber in seiner Eigenschaft als Verursacher zu tragen sind. Art und Um- fang des Gutachtens ist im Vorfeld mit der Außenstelle Darmstadt der hes- senArchäologie im Landesamt für Denkmalpflege Hessen abzustimmen. Eine Kopie dieses Schreibens geht an die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Stadt Darmstadt zur Kenntnis. Hinweis: Die vorliegende Stellungnahme verhält sich ausschließlich zu den öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Boden- denkmalpflege. Eine gesonderte Stellungnahme zu den Belangen des Baudenkmalschutzes und der Baudenkmalpflege behält sich die Denk- malfachbehörde vor. Der Anregung wird gefolgt. In Teil 1 Kapitel 5.4. ist unter dem Titel „Denkmalschutz“ die bereits erfolgte Überlagerung der Bodendenkmäler mit dem geplanten Baufenster des Infor- mationszentrums erläutert. Die Untersuchung wurde von der Unteren Denk- malschutzbehörde begleitet und bewertet – eine Abstimmung hat stattgefun- den. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 1.5 e-netz Südhessen AG, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 09.08.2023: Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und der e-netz Südhes- sen AG und ENTEGA Medianet GmbH. Im Gebiet der Stadt Darmstadt sind wir Netzbetreiber folgender Sparten: Strom, Gas, Wasser und Straßenbeleuchtung. Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten: Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel unseres Un- ternehmens bzw. der ENTEGA AG. Notwendige Leitungsumlegungen gehen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach geltenden Verträgen geregelt und sind rechtzeitig mit uns abzusprechen. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Die Verlegung von Leitungen ist nicht Teil des Bauleitplanverfahrens. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Stand: 26.06.2024 Vorläufige der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 12 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Bei einer Entwidmung von Wegeparzellen und Grundstücken sind die Be- triebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. Unsere vorhandenen Leitungen dürfen nicht überbaut werden. Längs der Leitungen ist ein Schutzstreifen von beidseitig jeweils einem Meter von Be- bauung freizuhalten. Falls dies nicht möglich ist, müssen die Leitungen auf Kosten des Veranlassers umgelegt werden. Bei der Baumaßnahme muss sichergestellt sein, dass nach der Oberflächen- wiederherstellung die Erdüberdeckung zu unserem Kabel und Leitungen dem Regelwerk entspricht. In der Regel liegen Kabel und Leitungen in einer Tiefe von 0,5 bis 1,6 m. Falls die Erdüberdeckung der Leitung zu gering sein sollte, muss eine Tiefer- legung unserer Leitungen durchgeführt werden. Hinsichtlich der geplanten Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich der Lei- tungstrasse ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäume lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu un- seren Versorgungsleitungen aufweisen müssen. Wird dieser Abstand unter- schritten, so sind die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern, oder die Standorte der Bäume dementsprechend zu verschieben. Pflanzmaßnah- men im Nahbereich unserer Betriebsmittel sind deshalb vorher mit uns ab- zustimmen. Wir beantragen, Leitungs- bzw. Baumschutzmaßnahmen in den planungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufzunehmen. Die Stromversorgung des Planungsgebietes kann durch Ergänzung und Er- weiterung unseres bestehenden Versorgungsnetzes im Zuge der Erschlie- ßungsmaßnahmen entsprechend dem Leistungsbedarf der zukünftigen Ab- nehmer realisiert werden. Der Energiebedarf für Photovoltaikanlagen, Wär- mepumpen und Ladesäulen ist in Bezug auf benötigte Transformatorensta- tionen und die Anzahl der Stromkabel in den öffentlichen Gehwegen und Straßen ein wesentlicher Planungsfaktor. Daraus kann ein Mehrbedarf an Flächen für die Errichtung von Stationen und Kabelverteilerschränken resul- tieren. Zur Sicherstellung der Stromversorgung ist es erforderlich, frühzeitig in die Planung bezüglich vorgesehener Parkflächen, die mit Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auszustatten sind, einbezogen zu werden. Daraus kann ein Mehrbedarf an Flächen für die Errichtung von zusätzlichen Es handelt sich bei dem Plangebiet um ein städtisches Grundstück und die daran angrenzende, vorhandene Erschließungsstraße im Bestand. Die öf- fentlichen Verkehrsflächen bleiben unverändert - eine Entwidmung von Wegeparzellen ist nicht vorgesehen. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis wurde in den Bebauungsplan aufgenommen und an die für die Auslobung zum freiraumplanerischen Wettbewerb Zustän- digen weitergegeben. Durch das Informationszentrum und die ergänzende kulturelle Nutzung wer- den zusätzliche Anschlüsse an das Versorgungsnetz notwendig werden. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Stand: 26.06.2024 Vorläufige der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 12 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Transformatorenstationen zur Sicherstellung des Energiebedarfs für die E- Mobilität resultieren. Für eine ökonomisch nachhaltige Erschließung sind die Flächen zur Errich- tung von Transformatorenstationen bereits in die Bauleitplanung als Vorhal- teflächen mit aufzunehmen. Bei erhöhtem Leistungsbedarf einzelner Gewerbeansiedlungen kann der Bau zusätzlicher Transformatorenstationen erforderlich werden. Eine Wand- bzw. Dachbegrünung unserer Flachdachgebäude, müssen wir leider aus versorgungs- und sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. Die Trinkwasserversorgung des Planungsbereiches ist durch die vorhan- dene Wasserversorgung gesichert. Die Löschwasserversorgung des Planungsbereiches ist abhängig von der zukünftigen Nutzung und erfolgt nach den Vorgaben der örtlichen Feuer- wehr. Bitte holen Sie sich vor Baubeginn die Bestandspläne sowie unser „Merkblatt zum Schutz unterirdischer Versorgungsleitungen“ über unser Online-Portal (www.e-netz-suedhessen.de/ bauen-anschliessen/planauskunft-fuer-bau- vorhaben) ein. Der Bebauungsplan sieht die Festsetzung einer Transformatorenstation vor. Gewerbliche Nutzungen sind im Bebauungsplan nicht vorgesehen. Eine Dachbegrünung wird aufgrund der besonderen Lage innerhalb der Welterbestätte gefordert. Zudem ist sie ein wichtiger Teil einer ökologisch orientierten Stadtplanung, die in Zeiten von klimatischen Veränderungen un- erlässlich ist. Diese sollte auch bei technischen Gebäuden zur Versorgung berücksichtigt werden. 1.6 DB AG - DB Immobilien, Karlstraße 6, 60329 Frankfurt am Main Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 17.08.2023: Auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen übersendet die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, hiermit folgende Gesamtstellungnahme als Träger öffentlicher Belange zum o. g. Verfahren: Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen bei Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen / Auflagen und Hinweise aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen keine Bedenken. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind keine Wohnbebauungen vorgesehen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Stand: 26.06.2024 Vorläufige der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 12 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Immissionen Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Ab- riebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magneti- sche Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können. Bei Wohnbauplanungen in der Nähe von lärmintensiven Verkehrswegen wird auf die Verpflichtung des kommunalen Planungsträgers hingewiesen, aktive (z.B. Errichtung Schallschutzwände) und passive (z.B. Riegelbebauung) Lärmschutzmaßnahmen zu prüfen und festzusetzen. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 1.7 Deutsche Telekom Technik GmbH, Poststraße 20-28, 55545 Bad Kreuz- nach Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 18.08.2023: Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netz- eigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 2 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planver- fahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stel- lung: Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Die aktuellen Pläne sind unter https://trassenauskunftkabel.telekom.de/start.html ersichtlich und jederzeit einsehbar. Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der Verwirklichung des Bebau- ungsplans so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb bitten wir, unsere Belange wie folgt zu berücksichtigen: Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Stand: 26.06.2024 Vorläufige der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 12 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzuneh- men: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,3 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstand- orte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesell- schaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baum- pflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommuni- kationslinien der Telekom nicht behindert werden. Zur Versorgung mit Tele- kommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Te- lekommunikationslinien im Plangebiet und außerhalb des Plangebiets erfor- derlich. Bitte teilen Sie uns zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Bereich folgender Straßen stattfin- den werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Ko- ordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Lei- tungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungs- maßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter dem im Briefkopf genannten Adresse so früh wie möglich, min- destens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in un- terirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich ist. Wir bitten daher sicherzustellen, dass Der Anregung wurde nicht gefolgt. Es handelt sich bei dem Plangebiet um ein städtisches Grundstück und die daran angrenzende, vorhandene Erschließungsstraße im Bestand. Die öf- fentlichen Verkehrsflächen bleiben in ihrer Lage unverändert. Eine Umge- staltung der Straße und die dazugehörige Ausbauplanung erfolgt durch das Mobilitätsamt. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Stand: 26.06.2024 Vorläufige der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 von 12 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: • für den Ausbau des Telekommunikationsnetzes im Erschließungsgebiet die ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftig gewidme- ten Verkehrswege möglich ist, • entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB folgende Flächen als mit einem Leitungsrecht zu belasten festgesetzt werden und im zweiten Schritt eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch zugunsten der Tele- kom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, mit folgendem Wortlaut eingetragen wird: "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Telekom Deutschland GmbH, Bonn, bestehend in dem Recht auf Errichtung, Betrieb, Änderung und Unterhaltung von Telekommunikationslinien, verbunden mit einer Nut- zungsbeschränkung." • der Erschließungsträger verpflichtet wird, in Abstimmung mit uns im erfor- derlichen Umfang Flächen für die Aufstellung von oberirdischen Schaltge- häusen auf privaten Grundstücken zur Verfügung zu stellen und diese durch Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Te- lekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, im Grundbuch kostenlos zu sichern, • eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der Di- mensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koordinie- rung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt, • die geplanten Verkehrswege nach der Errichtung der TK-Infrastruktur in Lage und Verlauf nicht mehr verändert werden. Der Anregung wurde nicht gefolgt. Die Sicherung von Leitungsrechten im Grundbuch ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.
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26. Juni 2024Der Magistrat der Wissenschaftstadt Darmstadt - Stadtplanungsamt - BEGRÜNDUNG gem. § 2a BauGB ZUM BEBAUUNGSPLAN O 32.1 – INFORMATIONSZENTRUM MATHILDENHÖHE – Dezernat III: Michael Kolmer Stadtrat Anlage 3 Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 2 I N H A L T T E I L A STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG ABBILDUNGSVERZEICHNIS ................................................................................................... 4 TEIL I: PLANUNGSZIELE UND PLANUNGSZWECK ............................................................ 5 1. Stadtentwicklungspolitische Zielsetzung ........................................................................ 5 2. Planungsanlass / Erfordernis der Planung ..................................................................... 5 3. Aufgabenstellung / Ziel der Planung .............................................................................. 6 4. Geltungsbereich / Lage im Stadtgebiet .......................................................................... 7 5. Übergeordnete Planungen / Planungsrechtliche Situation .............................................. 8 5.1 Regionalplan Südhessen 2010 ............................................................................ 8 5.2 Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan – FNP) ................................ 8 5.3 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) ..................................................... 9 5.4 Denkmalschutz ................................................................................................. 10 6. Weitere bestehende Planungen und Gutachten ............................................................ 13 6.1 Rahmenplanung Mathildenhöhe 2006 ............................................................... 13 6.2 UNESCO-Welterbe ............................................................................................. 13 6.3 Realisierungs- und Ideenwettbewerb Osthang Mathildenhöhe ............................ 13 7. Bestandsanalyse Planungsgebiet ................................................................................. 14 7.1 Planungsgebiet ................................................................................................. 14 7.2 Gebäude und ihre Grundstücke ......................................................................... 14 7.3 Private und öffentliche Grün- und Freiflächen .................................................... 14 7.4 Verkehr /Erschließung ...................................................................................... 15 7.4.1 Öffentlicher Nahverkehr ................................................................................. 15 7.4.2 Ruhender Verkehr .......................................................................................... 15 7.4.3 Radverkehr .................................................................................................... 16 7.5 Altflächen.......................................................................................................... 16 7.6 Kampfmittel ...................................................................................................... 16 8. Ziele der Planung ........................................................................................................ 16 9. Artenschutzrechtliche Beurteilung ............................................................................... 17 10. Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung .............................................. 17 TEIL II: FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES ...................................................... 18 A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB) ............................................. 18 1. Art der baulichen Nutzung ........................................................................................... 18 2. Maß der baulichen Nutzung ........................................................................................ 18 2.1 Grundfläche (GR) .............................................................................................. 18 2.2 Höhe baulicher Anlagen .................................................................................... 19 2.3 Höhenbezugspunkt ........................................................................................... 19 3. Bauweise .................................................................................................................... 19 3.1 Offene Bauweise „o“ .......................................................................................... 19 4. Überbaubare Grundstücksflächen ................................................................................ 19 4.1 Baugrenzen....................................................................................................... 19 5. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen, Carports und Tiefgaragen ................. 20 6. Öffentliche Verkehrsflächen ......................................................................................... 20 7. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen .................................................................... 20 Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 3 8. Öffentliche Grünflächen ............................................................................................... 20 8.1 Öffentliche Grünfläche 1 -Parkanlage - ............................................................... 20 8.2 Öffentliche Grünfläche 2– Vorplatz Informationszentrum – ................................. 21 9. Boden, Natur und Landschaft ...................................................................................... 21 9.1 Dachbegrünung ................................................................................................. 21 9.2 Vorgärten .......................................................................................................... 22 10. Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ............ 22 B. AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHRENDEN REGELUNGEN ......................... 22 1. Gestaltung der baulichen Anlagen (§ 91 Abs. 1 HBO) .................................................. 22 1.1 Dachgestaltung ................................................................................................. 22 1.1.1 Dachform ...................................................................................................... 22 1.1.2 Dachaufbauten .............................................................................................. 23 1.2 Gebäudefassaden .............................................................................................. 23 1.3 Werbeanlagen ................................................................................................... 23 1.4 Solaranlagen ..................................................................................................... 23 2. Grundstücksfreiflächen ................................................................................................ 23 C. ANLAGEN ZUM SAMMELN ODER VERWENDEN VON NIEDERSCHLAGSWASSER ........... 23 D. KENNZEICHNUNG VON FLÄCHEN UND NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN .................. 24 E. HINWEISE ................................................................................................................... 24 1. Artenschutz, Biodiversität, Umweltschutz .................................................................... 24 2. Bodendenkmale .......................................................................................................... 24 3. Bodenveränderungen .................................................................................................. 24 4. Kampfmittelbelastung und-räumung ............................................................................ 24 TEIL III: NACHWEIS .......................................................................................................... 25 1. Statistische Angaben ................................................................................................... 25 T E I L B UMWELTBERICHT Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 4 T E I L A STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Luftbild des Osthangs an der Mathildenhöhe Darmstadt in 3D, https://darmstadt.m.geoplex.de/, Stand 2024 Abb. 2: Visualisierung des geänderten Entwurfs des Informationszentrums Marte.Marte Architekten, Stand 2024 Abb. 3: Überlagerung eines Teilbereichs des aktuell rechtskräftigen O 32 (hell hinterlegt) mit dem Geltungsbereich des O 32.1 (dick schwarz gestrichelt) und den neuen Baufenstern (blau mit schwarzen Strich-Strich-Punkt Linien) GeoMedia, Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 2024 Abb. 4: Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32., Luftbild 2021 – Informationszentrum Mathildenhöhe – GeoMedia, Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 2024 Abb. 5: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan 2006 (FNP) mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32.1, Stand 2024 GeoMedia, Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 2024 Abb. 6: Bebauungsplan „O 32 – Mathildenhöhe Ost“ von 2021 Stadtplanungsamt, Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 2024 Abb. 7: Denkmalschutz im Geltungsbereich: Gesamtanlage (hellrosa), Einzeldenkmäler (rot), Grünanlagen, Parks (grün) GeoMedia, Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 2024 Abb. 8: Auszug aus dem Managementplan (orange = Welterbestätte Mathildenhöhe, orange gestrichelt = Welterbezone, sog. Pufferzone) in Überlagerung mit dem Geltungsbereich Managementplan „Mathildenhöhe Darmstadt“, Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt 2019 Abb. 9: Schwarzplan Überlagerung Lageplan 1908, Ausschnitt von Marte.Marte Architekten LIDAR-Scan, Marte.Marte Architekten, Stand 2024 Abb. 10: Schwarzplan Überlagerung Lageplan 1914, Ausschnitt von Marte.Marte Architekten LIDAR-Scan, Marte.Marte Architekten, Stand 2024 Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 5 TEIL I: PLANUNGSZIELE UND PLANUNGSZWECK 1. Stadtentwicklungspolitische Zielsetzung Das Planungsgebiet des Bebauungsplans O 32.1 liegt im Osten des Stadtgebietes der Wissenschaftsstadt Darmstadt und befindet sich östlich der Mathildenhöhe. Die Mathildenhöhe selbst ist als Kulturdenkmal und städtebaulich geschlossenes Ensemble des Jugendstils einzigartig und von internationalem Rang. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes O 32.1 umfasst eine städtische Fläche am Osthang der Mathildenhöhe sowie den angrenzenden Straßenteil des Olbrichwegs. Teile der Mathildenhöhe mit ihren bedeutenden Denkmälern sind als „Mathildenhöhe Darmstadt“ am 24. Juli 2021 in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt aufgenommen worden. Es ist das Ziel des Magistrats, die Entwicklung der Bereiche innerhalb der Pufferzone, welche die Welterbestätte umgibt, durch Bauleitplanung zu sichern und künftige Planungen mit den Anforderungen an die Welterbestätte zu synchronisieren, damit die „Mathildenhöhe Darmstadt“ als Bestandteil des Erbes der Menschheit erhalten wird. Die Welterbestätte Mathildenhöhe erstreckt sich auch über eine Teilfläche des Geltungsbereichs des O 32.1, der den Standort für das „Informationszentrum Mathildenhöhe“, ein weiteres Baufenster für ergänzende kulturelle Nutzungen sowie die öffentlichtlichen Grünflächen definieren und festsetzen soll. Abb. 1: Luftbild des Osthangs an der Mathildenhöhe 2. Planungsanlass / Erfordernis der Planung Für den Bereich des Bebauungsplans O 32.1 liegt der rechtskräftige Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – vor. Nachdem die Künstlerkolonie Mathildenhöhe mit ihren bedeutenden Denkmälern 2021 in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen wurde, ist von ICOMOS (International Council of Monuments and Sites) eine Änderung des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans gefordert Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 6 worden. Grund hierfür ist die ausgewiesene zukünftige Lage des Informationszentrums. Der im rechtskräftigen Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost - festgelegte Standort des Informationszentrums liegt größtenteils innerhalb der Welterbestätte Mathildenhöhe. Da in diesem Bereich keine Neubauten zulässig sind, muss das zukünftige Gebäude somit nach Osten verschoben werden. Hierzu muss der Bebauungsplan O 32 in diesem Teilbereich geändert werden, da er an dem künftig geplanten Ort des Informationszentrums kein Baurecht hierfür ausweist. Im Zusammenspiel mit den bereits rechtskräftigen Bebauungsplänen O 27 auf der Südseite der Mathildenhöhe, O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – und O 32 -Mathildenhöhe Ost - wird sichergestellt, dass alle angrenzenden Übergangsbereiche zum Gebiet der Welterbestätte Mathildenhöhe Darmstadt planungsrechtlich geregelt und im Sinne der Forderungen von ICOMOS abgesichert sind. Der Aufstellung des Bebauugsplanes O 32.1 liegen die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen zugrunde. 3. Aufgabenstellung / Ziel der Planung Der aktuell rechtskräftige Bebauungsplan O 32 hat zum Ziel Fehlentwicklungen in Bezug auf das Ensemble Mathildehöhe (Künstlerkolonie) und ihre Einbettung in die umgebende Stadtlandschaft zu vermeiden. Dennoch bedarf es einer Korrektur der Bauflächen für einen Teilbereich, den des neuen Bebauungsplanes O 32.1: Der bisher vorgesehene und im rechtskräftigen Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost- festgelegte Standort des Informationszentrums liegt innerhalb der Welterbestätte – von der UNESCO wird jedoch ein Standort außerhalb der Welterbestätte gefordert. Somit muss das Baufenster für das Informationszentrum nach Osten verschoben werden, wodurch die Freiräume neu zu definieren sind. Hierzu muss der Bebauungsplan O 32 in dem betroffenen Teilbereich geändert werden. Abb. 2: Visualisierung des geänderten Entwurfs des Informationszentrums (Marte.Marte Architekten) Der neue Standort des Informationszentrums hat keinen Einfluss auf die Sichtlinien von und zur Welterbestätte. Darüber hinaus sieht das überarbeitete Konzept entsprechend der Empfehlung eine deutlich reduzierte Baumasse vor. Ferner wurde auch die Fläche für die ergänzenden Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 7 kulturellen Nutzungen verkleinert. Die ursprünglichen Baufenster mit Flächen von 900 qm für das Informationszentrum und 2000 qm für die kulturellen Nutzungen sind nun zugunsten einer vergrößerten öffentlichen Grünfläche und einer zukünftigen freiraumplanerischen Gestaltung auf 460 qm Fläche für das Informationszentrum und 360 qm für die ergänzende kulturelle Nutzung reduziert worden. Abb. 3: Überlagerung eines Teilbereichs des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans O 32 (hell hinterlegt) mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32.1 (dick schwarz gestrichelt) und den neuen Baufenstern (blau mit schwarzen Strich-Strich-Punkt Linien) (o. Maßstab) Die Flächen rund um die beiden o.g. Baufenster sollen als öffentliche Grünflächen festgesetzt und mit ihrem Baumbestand so weit wie möglich erhalten und gesichert werden. 4. Geltungsbereich / Lage im Stadtgebiet Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes O 32.1 umfasst die städtische Fläche am Osthang der Mathildenhöhe sowie den angrenzenden Straßenteil des Olbrichwegs. Im Norden grenzt das Plangebiet an die Südseite der Liegenschaften am Fiedlerweg sowie an das Grundstück der Hochschule Darmstadt, im Osten an den Fiedlerweg und das Grundstück Fiedlerweg 14, im Süden und Südwesten an die Grundstücke südlich des Olbrichwegs mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd – sowie im Westen an den Kernbereich der Mathildenhöhe mit dem Ausstellungsgebäude. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 0,9 ha und ist eine Teilfläche des im Jahr 2021 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplans O 32. Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 8 Abb. 4: Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32., Luftbild 2021 – Informationszentrum Mathildenhöhe – (o. Maßstab) 5. Übergeordnete Planungen / Planungsrechtliche Situation 5.1 Regionalplan Südhessen 2010 Für die Planungsregion Südhessen gilt der Regionalplan Südhessen 2010 (für den Ballungs-raum Frankfurt Rhein-Main der Regionale Flächennutzungsplan 2010). Er wurde am 17. Dezember 2010 von der Regionalversammlung beschlossen und im Juni 2011 von der Landesregierung genehmigt. Mit der Bekanntmachung am 17. Oktober 2011 (Staatsanzeiger 42/2011) ist der Plan in Kraft getreten. Im Regionalplan Südhessen 2010 wird das Planungsgebiet als „Vorranggebiet Siedlung - Bestand“ dargestellt. Der Bebauungsplan ist mit seinen Festsetzungen an die Ziele des Regionalplanes angepasst und entspricht damit dem Erfordernis des § 1 Abs. 4 BauGB. 5.2 Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan – FNP) Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist seit dem 01.04.2006 rechts- wirksam. Er stellt das Plangebiet und die Fläche nördlich und westlich davon als „Gemeinbedarfsfläche“ dar. Der nördliche Teil der Gemeinbedarfsfläche ist für die Nutzung der Hochschule Darmstadt („FH“) und der Bereich des Bebauungsplans O 32.1 (Osthang / Olbrichweg) ist für kulturelle Einrichtungen („“) vorgesehen. Die in gelb und grün gepunkteten Linien verlaufen in Ost-West-Richtung quer durch das Plangebiet und zeigen wichtige Verbindungen auf: der Hauptradweg bzw. Hauptfußweg sowie die ausgewählte Grünverbindung soll die Vernetzung im Stadtgebiet steuern. Die dargestellte Durchwegung und Durchgrünung wird durch den O 32.1 gesichert. Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 9 Abb. 5: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan 2006 (FNP) mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32.1 (o. Maßstab) Der Bebauungsplan O 32.1 berücksichtigt die Vorgaben des Flächennutzungsplanes mit den entsprechenden Festsetzungen. Nach § 8 Abs. 2 BauGB (Entwicklungsgebot) sind Bebauungspläne derart aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, dass durch die Festsetzungen des Bebauungsplans „die zugrunde liegende Darstellung des Flächennutzungsplans konkreter ausgestaltet und damit zugleich verdeutlicht wird“. Die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ist somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB gewährleistet. 5.3 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) Für den östlichen Teil der Mathildenhöhe zwischen Dieburger Straße, der Eisenbahnlinie an Spessartring und Schwarzwaldring, Erbacher Straße, Fiedlerweg, Olbrichweg und Lucasweg trat der Bebauungsplan O 32 im Jahr 2021 in Kraft. Er ersetzte damit das Planungsrecht des zuvor geltenden Bebauungsplans O 13 – Mathildenhöhe Ost – von 1972. Ziel des Bebauungsplans O 32 ist die maßvolle Weiterentwicklung der Wohnnutzung im Gebiet unter Beachtung des Denkmalschutzes sowie die Aufwertung des Osthangs durch die Ergänzungsflächen für ein Informationszentrum und weitere kulturelle Nutzungen. Weiterhin sollen die gewachsene Flora und Fauna geschützt und gesichert werden. Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 10 Abb. 6: Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost - von 2021 (o. Maßstab) 5.4 Denkmalschutz Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32.1 steht gem. § 2 Abs. 1 und 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) als „Gesamtanlage Mathildenhöhe“ unter Denkmalschutz. Zusätzlich ist der Ateliergarten, welcher im Zusammenhang mit dem angrenzenden Atelier-Gebäude der Hochschule Darmstadt (Olbrichweg Nr. 10 von Albin Müller, Einzeldenkmal) zu sehen ist, als denkmalgeschützte Grünanlage eingetragen. Abb. 7: Denkmalschutz im Geltungsbereich: Gesamtanlage (hellrosa), Einzeldenkmäler (rot), Grünanlagen, Parks (grün) (o. Maßstab) Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 11 Weiterhin besteht ein besonderer Schutz der UNESCO-Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“, die den Geltungsbereich im westlichen Teil des Bebauungsplans O 32.1 überlagert. Der übrige Teil des Bebauungsplans O 32.1 befindet sich innerhalb der sog. Pufferzone der Welterbestätte, sodass auch hier die Empfehlungen und Vorgaben der UNESCO zum Schutz der Stätte zu berücksichtigen sind. Abb. 8: Auszug aus dem Managementplan (orange = Welterbestätte Mathildenhöhe, orange gestrichelt = Welterbezone, sog. Pufferzone) (o. Maßstab) Aus der Überlagerung der für den Osthang relevanten Überreste der Ausstellungen von 1908 und 1914 mit dem aktuellen Katasterplan und dem neuen Baufenster des Informationszentrums wird die historisch bedeutsame Lage des Plangebiets deutlich. Diese Überreste sind als Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 2 HDSchG (Bodendenkmal Darmstadt Bezirk 002 003) geschützt. Der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedarf, wer ein Kulturdenkmal oder Teile davon zerstören oder beseitigen, an einen anderen Ort verbringen oder umgestalten will und wer in der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals auswirken kann (§ 18 HDSchG). Daher bedürfen Erdarbeiten, die Eingriffe in das Bodendenkmal bedeuten, der Genehmigung, die unter Auflagen (archäologische Untersuchung und Dokumentation) erteilt werden können. Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 12 Abb. 9: Schwarzplan Überlagerung Lageplan 1908, Ausschnitt von Marte.Marte Architekten (o. Maßstab) Abb. 10: Schwarzplan Überlagerung Lageplan 1914, Ausschnitt von Marte.Marte Architekten (o. Maßstab) Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 13 6. Weitere bestehende Planungen und Gutachten 6.1 Rahmenplanung Mathildenhöhe 2006 Im Rahmen des Workshops „Forum Entwicklung Mathildenhöhe“ waren im Jahr 2006 Fachleute und Anlieger/innen aus allen betroffenen Bereichen zusammengekommen, um die Rahmenbedingungen für eine zukünftige Entwicklung der Mathildenhöhe zu diskutieren. Auf Fachbeiträgen und Anliegerwünschen aufbauend wurden im Rahmen einer Planungswerkstatt in vier Arbeitsgruppen Planungsansätze und Denkanstöße erarbeitet, diskutiert und als Leitlinien für die weitere Entwicklung zusammengetragen. Ein wesentliches Ergebnis war, dass öffentlich kulturelle Einrichtungen wie das Informationszentrum ein prägender Bestandteil der Mathildenhöhe sind und zeitnah entwickelt werden sollten. 6.2 UNESCO-Welterbe Teile der Mathildenhöhe mit ihren bedeutenden Denkmälern sind als „Mathildenhöhe Darmstadt“ im Rahmen der 44. Welterbekomiteesitzung in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt aufgenommen worden. Das Gebiet der Welterbestätte umfasst alle noch erhaltenen Teile der vier Ausstellungen von 1901 bis 1914 und besteht aus zwei Bestandteilen. Um die Welterbestätte herum wurde entsprechend den Vorgaben der UNESCO eine Pufferzone gelegt. Diese ist ein Gebiet, welches den Schutz und den Erhalt sowie das Management der Welterbestätte mit ihrem außergewöhnlichen universellen Wert und Attributen regelt und diese vor negativen Entwicklungen schützt. Denn nicht immer muss eine Gefährdung des außergewöhnlichen universellen Wertes innerhalb der Stätte erfolgen, diese kann auch außerhalb von ihr in der Nähe oder weiteren Ferne auftreten. Alle Teile der Pufferzone sollen deshalb durch Bauleitplanung gesichert werden, um den Ansprüchen einer qualitativ hochwertigen Umgebung gerecht zu werden. Durch die Bauleitplanung sollen neben gestalterischen Qualitäten auch Sichtbeziehungen von und zur Welterbestätte gesichert werden. 6.3 Realisierungs- und Ideenwettbewerb Osthang Mathildenhöhe Für die gesamte städtische Fläche des Osthangs und der Parkplatzfläche nordwestlich des Hochschulgebäudes wurde ein kombinierter Realisierungs- und Ideenwettbewerb ausgelobt und mit Sitzung des Preisgerichts und der Ausstellung aller Arbeiten Ende November 2018 abgeschlossen. Der Realisierungsteil des Wettbewerbs umfasste die Teilfläche südlich des Hochschulgebäudes (Entwicklungsbereich B1). Hier wurde von den Teilnehmern der Entwurf für das zukünftige Informationszentrum ausgearbeitet. Der Entwurf des 1. Preisträgers war die Grundlage für die weiteren bauleitplanerischen Festlegungen des Bebauungsplanes O 32 in diesem Bereich. Durch die Einwendungen der ICOMOS (Lage innerhalb der Welterbestätte) konnte der Entwurf an dieser Stelle nicht realisiert werden, sodass auf Grundlage eines neuen Entwurfs der Bebauungsplan O 32 in diesem Bereich überarbeitet werden muss. Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 14 7. Bestandsanalyse Planungsgebiet 7.1 Planungsgebiet Das Gebiet des Bebauungsplans O 32.1 ist geprägt durch seine starke Hanglage – dem Osthang der Mathildenhöhe. Es umfasst eine städtische Fläche sowie die im Süden und Westen angrenzenden Straßenteile des Olbrichwegs. Im Norden grenzt das Gebiet an das Grundstück der Hochschule Darmstadt und die Liegenschaften des Fiedlerwegs 20-bis 34 an. Östlich schließt der Fiedlerweg und das Grundstück Fiedlerweg 14 an das Plangebiet an, im Süden und Südwesten grenzen die Grundstücke südlich des Olbrichwegs mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes O 27 – Mathildenhöhe Süd – sowie im Westen das Ausstellungsgebäude der Mathildenhöhe an. Die an das Plangebiet angrenzenden Nutzungen umfassen sowohl private Wohnnutzungen und kleinere gewerbliche Flächen wie Büros und Artspraxen als auch öffentliche Nutzungen wie die der Hochschule oder die kulturellen Angebote der Mathildenhöhe. 7.2 Gebäude und ihre Grundstücke Auf dem Grundstück befindet sich aktuell ein temporäres Veranstaltungsgebäude der Osthanginitiative. Südlich der Hochschule steht ein Trafo-Häuschen, dass durch den Bebauungsplan O 32.1 planungsrechtlich gesichert wird. Abgesehen davon ist die gesamte Fläche des Geltungsbereichs zur Zeit unbebaut und weist einen starken Bewuchs auf. In der Umgebung ist eine eher heterogene Bebauung vorhanden: Während die Sonderbauten der Mathildenhöhe von der vergleichsweise kleinteiligen Struktur der freistehenden Villen der Künstlerkolonie ergänzt werden, ist die Hochschule durch großflächige Baukörper gekennzeichnet. Die umgebende Wohnbebauung umfasst sowohl I- bis II-geschossige Häuser östlich des Plangebiets, über meist IV-geschossige (aufgelöste) Blockrandbebauung, bis hin zu den V- bis X-geschossigen Wohnhochhäusern nördlich der Gebietsabgrenzung. 7.3 Private und öffentliche Grün- und Freiflächen Im gesammten Geltungsbereich befinden sich keine privaten Freiflächen. Auf dem Bereich südlich des Hochschulgebäudes befindet sich eine Rasenfläche sowie eine Zufahrt zur Hochschule. Die größte Fläche des Plangebiets umfasst das durch Sukzession entstandene Wäldchen am Osthang mit einem bedeutenden Baumbestand. Zusammen mit der Allee im Osten fungieren diese öffentlichen Grün- und Freiflächen als wichtige Grünverbindung im Plangebiet und sollen durch die Festsetzungen erhalten und ergänzt werden. Mit den landschaftsplanerischen Festsetzungen zum Bewuchs wird die vorhande Vielfalt ergänzt und die neu entstehenden Grünanlagen planungsrechtlich gesichert. Mit den Festsetzungen soll die Erhaltung des vorhandenen Grüns ohne baum- und wurzelschädigende Eingriffe gesichert werden – befestigte Flächen sind versickerungsfähig herzustellen. Der Biotop- und Baumbestand wurde gesondert erfasst und wird im Baum- und Biotopbestandsplan zum Umweltbericht dargestellt. Für den Baumbestand wurde ergänzend eine Baumliste erstellt, die u. a. Art, Größe und Zustand des Baumbestandes abbildet. Für die zukünftige Ausgestaltung der Freiflächen soll ein freiraumplanerischer Wettbewerb ausgelobt werden. Grundlage für die Auslobung werden u.a. die Inhalte des Bebauungsplans O 32.1 mit Umweltbericht und Grünordnungsplan sein. Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 15 7.4 Verkehr /Erschließung Das umgebende Straßen- und Wegenetz besteht aus den historischen, überörtlichen Verbindungswegen wie der Dieburger Straße und der Erbacher Straße / Landraf-Georg-Straße, sowie Pützerstraße und Fiedlerweg mit z. T. sehr hohem Verkehrsaufkommen. Der im Plangebiet liegende Olbrichweg erschließt zusammen mit dem Lucasweg die Mathildenhöhe u. a. mit dem Ausstellungsgebäude und dem Hochzeitsturm. Er ist als eine reine Anliegerstraße mit Ausnahmen für den Rad- und Anliegerverkehr angelegt. Zukünftig soll der zentrale Bereich am Informationszentrum als großzügiger verkehrsberuhigter Bereich ausgestaltet werden. Dieser soll nur für Ortsansässige / Anlieger sowie einen Shuttle- Bus passierbar sein. Zur Sicherung dieser Regelung wird eine mechanische Sperre geprüft, die nur von Berechtigten geöffnet werden kann, sodass es auch weiterhin möglich sein wird, Grundstücke, Praxen und Büros mit dem Auto zu erreichen. 7.4.1 Öffentlicher Nahverkehr Das Plangebiet kann vom Hauptbahnhof ohne Umsteigen mit der städtischen Linie F und FU über die Dieburger Straße, Haltestelle Lucasweg/Mathildenhöhe (Fußweg 250 m), sowie mit verschiedenen Regionalbuslinien über die Landgraf-Georg-Straße erreicht werden. Der Ostbahnhof befindet sich ebenfalls nur ca. 750 m vom Plangebiet entfernt und bietet weitere Anschlüsse auch an die Odenwaldbahn an, die eine Direktverbindung nach Frankfurt ermöglicht. Die Anbindung an den ÖPNV ist mit den vorhandenen Haltestellen somit ausreichend hergestellt. Als Besonderheit verbindet die Buslinie FU zwei Welterbestätten, da sie vom Hauptbahnhof aus über die Welterbestätte Mathildenhöhe auch die Fossilienlagerstätte Grube Messel erschließt (Weltnaturerbestätte mit einer eigenen Haltestelle). 7.4.2 Ruhender Verkehr Im gesamten Bereich der Mathildenhöhe herrscht ein hoher Parkdruck. Die Hochschule Darmstadt mit ihren Mitarbeitenden und Studierenden, die Nutzer/innen des Alice-Hospitals und des benachbarten Elisabethenstiftes, die Besucher/innen und Mitarbeitenden der kulturellen Einrichtungen auf der Mathildenhöhe sowie die Anwohner/innen und deren Besucher/innen nutzen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Das Parkraumangebot für Anlieger setzt sich zusammen aus öffentlichen Parkplätzen (überwiegend straßenbegleitend), und Stellplätzen auf Privatgrund. Aufgrund des schon heute beengten Straßenraums im Olbrichweg ist eine weitere Belastung mit Parksuchverkehr und ruhendem Verkehr - durch Besucher induziert - zu vermeiden. Auch aus diesem Grunde wurde für den gesamten Geltungsbereich 2021 eine Parkraumbewirtschaftungszone eingeführt, welche dazu beitragen soll, den begrenzten Verkehrsraum von Fremdparkenden frei zu halten. Die Einrichtung dieser Zone ist Teil des Verkehrskonzeptes im Rahmen des Managementplans für die Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“. Auf der Mathildenhöhe befinden sich keine Parkmöglichkeiten für Besucher. In Laufnähe befinden sich jedoch einige Parkhäuser (Jugendstilbad, Mercksplatz 1, Parkplätze für PKW sowie für 2 Reisebusse, ca. 800 m Fußweg, Höchstparkdauer 4 Stunden / Justus-Liebig-Garage, Holzstraße 6, ca. 1 km Fußweg / Parkhaus darmstadtium, Alexanderstraße, ca. 800 m auf die Mathildenhöhe / Parkhaus Schlossgarage/Karolinenplatz, Friedensplatz 4, ca. 1 km Fußweg). Zwei Behindertenparkplätze stehen am Olbrichweg 10, vor der Hochschule Darmstadt, zur Verfügung. Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 16 Die Mathildenhöhe wird derzeit von Reisebussen direkt angefahren. Die Zufahrt der Reisebusse erfolgt über den Spessartring und den Olbrichweg. Der Bus kann dort mit Parkscheibe eine Stunde abgestellt werden. Die Abfahrt erfolgt über den Lucasweg. Im unmittelbaren Umfeld der Mathildenhöhe sind keine Taxistandplätze zu finden. Die nächsten Taxihalte befinden sich vor dem Ostbahnhof. 7.4.3 Radverkehr Das Gebiet kann mit dem Fahrrad aus allen Richtungen erreicht werden. Die Führung entlang des Fiedlerwegs und der östlichen Erbacher Straße ist stark verbesserungsbedürftig. Hier fehlen attraktive und sichere Angebote für den Radverkehr. Im gesamten Gebiet fehlt es an attraktiven Abstellanlagen im öffentlichen Raum. 7.5 Altflächen Aus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie ergeben sich für den Plangeltungsbereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen), schädliche Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden. 7.6 Kampfmittel Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebiet und es muss grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Bei allen Flächen, bei denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Sondierungen auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen“ sind zu beachten. 8. Ziele der Planung Ziel der Entwurfsplanung ist die Weiterentwicklung und Stärkung des Kulturstandortes am Osthang der Mathildenhöhe. Bauliche Entwicklungen und Nutzungen müssen sich in das angrenzende historische und kulturelle Umfeld einfügen. Ein besonderes Augenmerk der Planung gilt dem Schutz der gewachsenen Flora und Fauna, welche über das Gebiet hinaus auch für die Gesamtstadt von Bedeutung sind. Die Planung zielt zudem auf die Anpassung des Standorts des Informationszentrums entsprechend den Anforderungen von ICOMOS. In der Stellungnahme zu den Forderungen wurden folgende Punkte herausgestellt: Der neu vorgeschlagene Standort muss außerhalb des Welterbegebietes (Kernzone) liegen. Die Baumasse soll reduziert werden. Der neu vorgeschlagene Standort darf keinen Einfluss auf die überörtlichen und kleinräumigen Sichtlinien haben. Der neu vorgeschlagene Standort darf nicht die visuelle Integrität der Attribute berühren. Der neu vorgeschlagene Standort soll in den Osthang der Mathildenhöhe integriert und von der nominierten Stätte abgerückt sein. Der neu vorgeschlagene Standort darf keinen Fahrzeugverkehr verursachen. Innerhalb der Kernzone des Welterbegebietes sind keine Parkplätze mehr vorgesehen, innerhalb der Pufferzone wird das Parken durch Parkraumbewirtschaftung kontrolliert. Der neu vorgeschlagene Standort soll einen höheren Grün- und Freiflächenanteil ermöglichen, er ermöglicht zudem den Erhalt von mehr erhaltenswerten Bäumen. Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 17 Alle Planungsziele sind Bestandteil des Bebauungsplanentwurfs, zu dem auch ein Umweltbericht und ein Grünordnungsplan gehört. 9. Artenschutzrechtliche Beurteilung Die artenschutzrechtliche Prüfung ist in dem, dem Bebauungsplan zugrunde liegenden Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung näher dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplans O 32 wurde ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (NATURPLAN 2019) erarbeitet, dessen Ergebnisse zu einem Großteil auf den Teilbereich O 32.1 übertragen werden können. Der Osthang mit seinem „Wäldchen“ bietet mit seinen zum Teil auch älteren Bäumen zahlreiche Nistgelegenheiten für Vögel. Insgesamt wurden 24 Vogelarten festgestellt. Es handelt sich dabei um Siedlungs- und Waldvogelarten wie Haussperling (Passer domesticus), Amsel (Turdus merula), Grünfink (Carduelis chloris), Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) und Ringeltaube (Columba palumbus). Die älteren Bäume stellen darüber hinaus potenzielle Sommerquartiere für Fledermäuse dar. Es wurden drei Fledermausarten im Vorhabengebiet und dessen unmittelbarer Nähe erfasst. Darunter die am stärksten vertretene Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) und die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), die nur vereinzelt zu datieren war. Bilche wie beispielsweise Gartenschläfer wurden nicht aufgefunden, dennoch kann ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Igel und Eichhörnchen. Der Geltungsbereich stellt einen Lebensraum für Vögel, Fledermäuse, und Kleinsäuger wie Eichhörnchen, Bilche und Igel dar. Für die genannten Artengruppen konnte das Eintreten eines Verbotstatbestandes nach § 44 Abs.1 BNatSchG mit hinreichender Sicherheit nicht ausgeschlossen werden. Für die Artengruppen Reptilien und Amphibien konnte aufgrund nicht vorhandener Habitatpotentiale ein Vorkommen von nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Arten grundsätzlich ausgeschlossen werden. Bei Einhaltung der unten beschriebenen Maßnahmen (unter 10.) wie die Einhaltung des Bauzeitraums vom 1. Oktober bis 28. Februar und die Baumhöhlenkontrolle vor Rodung der Bäume lässt sich das Eintreten eines Verbotstatbestandes nach § 44 Abs.1 BNatSchG vermeiden. 10. Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind unter anderem folgende Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Eingriffen vorgeschrieben: Bauzeitraum Die Baumaßnahme, insbesondere die Baumfällungen, hat außerhalb der Vegetations- und Brutperiode zu erfolgen (1. Oktober bis 28. Februar). Baumaßnahmen sind nur tagsüber durchzuführen, um auf zusätzliche Beleuchtung zu verzichten Erhalt von Baumbestand Erhalt von möglichst vielen Bestandsbäumen als Lebensraum für Vögel, Insekten und Kleinsäuger. Baumschutz Baumschutzmaßnahmen von nahe stehenden Bäumen bis ca. 2 m Entfernung gemäß DIN 18920. Der Baum wird dazu mit einem ortsfesten Schutzzaun rundum bis zu einer Höhe von 2 m geschützt. Sollten bei der Aushebung von Bodenmaterial Baumwurzeln entdeckt werden, erfolgt ein Schutz der Baumwurzeln entsprechend der DIN 18920. Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 18 Baumhöhlenkontrolle Im Rahmen einer Umweltbaubegleitung sind vor den Fällungen betroffene Bäume auf Baumhöhlen zu kontrollieren. Leere Baumhöhlen sind fachgerecht zu verschließen, um eine Besiedlung durch Fledermäuse bis zum Zeitpunkt der Baumfällung zu verhindern. Im Falle des Besatzes durch Fledermäuse darf der betroffene Baum bis zum Ausflug der Tiere nicht gefällt werden. Betroffene Baumhöhlen mit Fledermausbesatz sind mindestens eine Woche vor den Fällarbeiten mit einem Einwegverschluss zu versehen. Es muss gewährleistet sein (z. B. im Hinblick auf die Witterungsverhältnisse), dass die Tiere innerhalb dieser Woche aus dem Quartier ausfliegen. Insektenfreundliche Beleuchtung Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von nachtaktiven Insektenarten ist für die Außenbeleuchtung ausschließlich insektenfreundliche Außenbeleuchtung (Natriumdampf- Hochdrucklampen, Natriumdampf-Niederdrucklampen oder LED-Leuchtmittel, mit Richtcharakteristik und unter Verwendung vollständig gekapselter Lampengehäuse) zulässig. TEIL II: FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB) Nachfolgend werden die Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) erläutert: 1. Art der baulichen Nutzung Fläche für Gemeinbedarf Entsprechend dem Planungsziel wird die Nutzung im Gebiet als Fläche für Gemeinbedarf – Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen – festgesetzt. Damit wird die Errichtung eines Informationszentrums, welches im Zusammenhang mit der Künstlerkolonie Mathildenhöhe und der Welterbestätte steht, planungsrechtlich gesichert. Ergänzend ist eine weitere kulturelle Nutzung im Baufeld am Fiedlerweg möglich. Auf eine detailliertere Definition der kulturellen Nutzung wurde verzichtet um die zukünftige Art der baulichen Nutzung nicht zu weit einzuschränken. 2. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenze) mit einer maximal zulässigen Grundfläche (GR) und durch die Höhe der baulichen Anlagen bestimmt. Auf eine Festsetzung der Geschosszahlen wurde verzichtet, um die zukünftige Nutzungsmöglichkeiten der Gebäude nicht einzuschränken. 2.1 Grundfläche (GR) Um das Maß der Bebauung auf die städtebaulich gewünschte Fläche zu begrenzen, wird durch Festsetzung der maximalen Grundfläche die Bebaubarkeit der i. S. d. durch die Planzeichnung festgesetzten Baufenster verstetigt. Zur Konkretisierung und Verdeutlichung sowie zur besseren Nachprüfbarkeit sind Maßketten eingetragen. Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 19 2.2 Höhe baulicher Anlagen Da bei bestimmten Gebäudenutzungen und Gebäudeformen (hier: kulturelle Einrichtungen) die Festsetzung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse für die Begrenzung der Höhenentwicklung der Gebäude aufgrund abweichender Geschosshöhen nicht ausreicht, werden Festsetzungen zur maximalen Gebäudehöhe getroffen, um eine Störung des Ensembles am Olbrichweg durch unverhältnismäßige Gebäudehöhen zu vermeiden. 2.3 Höhenbezugspunkt Die Höhen der Gebäude sind durch die NHN-Höhen eindeutig bestimmt, so dass es keiner zeichnerischen Darstellung eines Höhenbezugspunktes bedarf. 3. Bauweise 3.1 Offene Bauweise „o“ Die durch die Baufenster definierte Fläche der möglichen Bebauung wird durch die Festsetzung „offene Bauweise“ ergänzt. In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand errichtet. Die Länge der in § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO bezeichneten Hausformen darf höchstens 50 m betragen. Die offene Bauweise wird für den Bereich der kulturellen Nutzungen am Osthang festgesetzt, um zu verhindern, dass Gebäude entstehen könnten, welche sich in ihrem Maßstab nicht in den Bereich der Solitärbebauung am Osthang einfügen. 4. Überbaubare Grundstücksflächen 4.1 Baugrenzen Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgelegt. Damit wird bestimmt, wo auf dem Grundstück die zulässige Bebauung verwirklicht werden kann. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind die beiden Flächen für Neubaumöglichkeiten sehr genau auf Grundlage vorliegender Bewertungen durch die UNESCO festgelegt und gekennzeichnet. Die Ausweisungen der Baufenster sichern ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten für die im Rahmen der benachbarten Kulturstätte Mathildenhöhe definierten kulturellen Nutzungen (Informationszentrum und ergänzender Bau), schützen aber gleichzeitig zusammenhängenden Grün- und Freiflächen, die auch im Rahmen der Biotopvernetzung und des Klimaaustauschs für die Gesamtstadt von Bedeutung sind. Eine Überschreitung der Baugrenzen ist ausnahmsweise möglich, jedoch lediglich für notwendige Fluchtwege, Fluchttreppen sowie unterirdische Gebäudeteile. Hierdurch soll die Überschreitung auf so wenig Flächen wie möglich begrenzt werden, gleichzeitig wird so eine maßvolle Erweiterung der reduzierten Baufenster ermöglicht. Bei der Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksfreiflächen sind gemäß den festge- setzten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft die Befestigungen auf das zwingend erforderliche Maß zu reduzieren. Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 20 5. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen, Carports und Tiefgaragen Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind oberirdische Stellplätze, Garagen und Carports nicht zulässig. Hierdurch wird dem Mobilitätskonzept Rechnung getragen, dass eine Belastung der Welterbestätte durch weitere Verkehre ausgeschlossen ist. Weiterhin zielt die Festsetzung auf den gestalterischen Anspruch der Flächengestaltung rund um das Welterbe. Tiefgaragen sind nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen für den Gemeinbedarf zulässig. Der Schutz der erhaltenswerten Bäume ist zu beachten. In Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sind Fahrradabstellplätze auch auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Somit wird den Farradabstellplätzen ausreichend Raum zugestanden, da aufgrund der Besucherzahl von einem hohen Bedarf auszugehen ist. In Hinblick auf den besonderen Ort an der Welterbestätte ist der Denkmalschutz jedoch als Belang abzuprüfen. Die privaten Erschließungsflächen und sonstige zu befestigende Grundstücksfreiflächen sind so herzustellen, dass Niederschlagswasser versickern kann (z. B. Schotterrasen, Pflaster mit Rasen- oder Splittfugen). 6. Öffentliche Verkehrsflächen Die im Bebauungsplan dargestellten öffentlichen Verkehrsflächen entsprechen den vorhandenen Straßenflächen, über die alle Grundstücke im Planungsgebiet erschlossen werden. Mit der Ausweisung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Verkehrsberuhigter Bereich – für die Verkehrsfläche bis zur Grenze der Welterbestätte Mathildenhöhe Darmstadt, zeigt der Bebauungsplan auf, wie der besonderen Situation als Zugangsfläche zum Welterbe von der Ostseite Rechung getragen werden kann. In diesem Bereich soll eine höhere Aufenthaltsqualität und Priorität für zu Fuß Gehende erreicht werden. Durch den geplanten niveaugleichen Ausbau ohne Bürgersteige wird zudem der Eintritt in den historischen Kontext „Welterbe Mathildenhöhe“ für die Besuchenden erfahrbar gemacht. Eine Verschiebung der Verkehrsflächen zugunsten des verkehrsberuhigten Bereichs ist entsprechend des freiraumplanerischen Konzepts bzw. der Ausbauplanung möglich. 7. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen Für die Flächen von Versorgungsanlagen (Elektrizität) wird ein Standort festgesetzt und damit funktional und räumlich gesichert. Öffentliche Müllsammelstandorte werden am Olbrichweg als unzulässig definiert, sodass dem Standort mit seinem Blick auf das Welterbe Rechnung getragen wird. 8. Öffentliche Grünflächen Die öffentliche Grünfläche wird in zwei Teilbereiche untergliedert. Damit wird ihrer unterschiedlichen Lage und zukünftigen Anforderungen Rechnung getragen. 8.1 Öffentliche Grünfläche 1 -Parkanlage - Die im Plan gekennzeichnete öffentliche Grünfläche – Parkanlage - ist als Grünanlage mit parkartigem Charakter dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Dieser wichtige zentrale Bereich des Plangebietes wird aus diesem Grund als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Damit wird der Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 21 Bedeutung dieser Fläche für das Kleinklima und als Biotop für Flora und Fauna Rechnung getragen. Folgende Festsetzungen zielen darauf die Fläche mit ihrem Charakter als „Wildnis“ zu erhalten und zu festigen sowie gleichzeitig den Grünraum für Besuchende erfahrbar und zugänglich zu machen: - mindestens 60 % der Fläche ist im Bestand mit ihrem natürlichen Aufwuchs zu erhalten - maximal 40 % der Fläche ist gestalterisch neu herzustellen - der Anteil der befestigten Fläche darf insgesamt 20 % nicht übersteigen Flächenbefestigungen müssen versickerungsfähig sein, jedoch nicht frostfrei auf 80 cm gegründet werden (bspw. wassergebundene Wegedecke oder Pflaster mit einer Gründung von 30-40 cm). Mit der Festsetzung soll die Erhaltung der vorhandenen Wildnisfläche ohne baum- und wurzelschädigende Eingriffe gesichert werden. 8.2 Öffentliche Grünfläche 2– Vorplatz Informationszentrum – Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Vorplatz Informationszentrum“ ist als Grünanlage herzustellen. Sie dient der Erschließung des Informationszentrums sowie dem Aufenthalt und der Begegnung. Die Fläche soll wie folgt hergestellt werden: - mindestens 20 % der Fläche ist als Grünfläche mit Bodenanschluss herzustellen und dauerhaft zu unterhalten - maximal 80 % der Fläche können befestigt hergestellt werden - alle sehr erhaltenswerten Bäume bleiben bestehen 9. Boden, Natur und Landschaft Befestigte, nicht überbaute Flächen sind, soweit wasserwirtschaftliche und brandschutztechnische Belange nicht entgegenstehen, als wasserdurchlässige Flächen herzustellen. Ausgenommen hiervon ist die Öffentliche Grünfläche 2, deren Festsetzung abweichend gültig ist. Ziel ist es, großflächige Versiegelungen im Plangebiet zu verhindern und diese im Gegenzug auf den notwendigen Flächen auf dem Vorplatz des Informationszentrums zu ermöglichen. Alle Vorgaben zu Insektenfreundlicher Außenbeleuchtung, dem Schutz vor Vogelschlag sowie der Anbringung von Nisthilfen, zielen auf eine Sicherstellung des Artenschutzes. 9.1 Dachbegrünung Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m2 sind extensiv als Gras- Staudendach zu begrünen, sofern bautechnische und brandschutztechnische Regelungen dem nicht widersprechen. Die Vegetationsschicht muss eine Mächtigkeit von mindestens 0,15 m aufweisen. Fenster, Be- und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und technische Aufbauten, sind ausgenommen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Anlagen für Solarthermie und Photovoltaikanlagen müssen mit der Dachbegrünung kombiniert werden und schließen sich gegenseitig nicht aus, vorausgesetzt die Kombination ist mit den gestalterischen Anforderungen des Denkmalschutzes vereinbar. Mit dieser Festsetzung zielt der Bebauungsplan auf die Vermeidung von Beeinträchtigungen des Gebietswasserhaushaltes, da ein Teil des Niederschlagswassers auf der Fläche zurückgehalten werden kann. Die Dachbegrünung wirkt somit als Maßnahme zur Niederschlagsretention und als plangebietsinterne klimawirksame Ausgleichsfläche. Es wird eine Minimierung des Wärmeinseleffektes erreicht, der den durch den Klimawandel beförderten Starkregenereignissen und Unwetterlagen begegnet. Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 22 9.2 Vorgärten Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen, zu bepflanzen und dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Diese sind möglichst naturnah zu gestalten und mit gebietsheimischen Kräutern bzw. Gräsern zu bepflanzen. Schottergärten sind nicht zulässig. Innerhalb der Vorgartenzone sind nur die notwendigen Hauszugänge zulässig. Durch die Maximierung von versickerungsfähigen Oberflächenbefestigungen und durch die festgesetzte Durchwurzelung der Vorgärten werden diese zu wirksamen Retentionsflächen, die das Regenwasser verzögert abgeben. Damit erfüllen sie zum einen eine schützende Funktion für das Kanalsystem bei Starkregenereignissen, zum anderen ermöglichen sie mikroklimatische Verbesserungen. Zusätzlcih wird durch die naturnahe und heimische Bepflanzung ein dauerhafter Lebensraum für Tiere begünstigt und damit die Biodiversität gefördert. 10. Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Im Rahmen des Umweltberichtes wurden 133 Einzelbäume und vier Baumgruppen im Plangebiet kartiert und bewertet. Davon wurden 69 Bäume als erhaltenswert und 32 Bäume als eingeschränkt erhaltenswert charakterisiert. Um den Charakter dieses „kleinen Wäldchens“ zu erhalten, wurde daher die überwiegende Zahl der Bäume entsprechend der Kartierung als erhaltenswert festgesetzt. Bei notwendigem Ersatz sind geringfügige Abweichungen vom bisherigen Standort möglich (2,5 m). Entlang des Olbrichwegs ist der Baumbestand als straßenbegleitende Baumreihe zu erhalten und durch Neuanpflanzungen im Abstand von 8-10 m zu ergänzen. Im Kontrast zur klaren Formensprache der Grünfläche 2 ist hier die Baumreihe mit dichtem Unterwuchs vorgesehen um so einen Übergang zur Grünfläche 1 mit ihrem Charakter als „Wildnisfläche“ herzustellen. Im Bereich der Grünfläche 2 können die Bäume, mit dem Ziel eines offenen Zugangs zur Platzfläche und zum Informationszentrum hin, vom Unterwuchs befreit werden. B. AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHRENDEN REGELUNGEN 1. Gestaltung der baulichen Anlagen (§ 91 Abs. 1 HBO) 1.1 Dachgestaltung 1.1.1 Dachform Die Gestaltung der Dachlandschaft ist besonders in Gebieten mit Hanglagen von besonderer gestalterischer und städtebaulicher Bedeutung – in unmittelbarer Umgebung zur Welterbestätte wirkt die Dachform unmittelbar auf das Erscheinungsbild im historischen Kontext. Die Festsetzung als Flachdach oder Satteldach orientiert sich am vorliegenden Entwurf zum Informationszentrum (Flachdach) und der möglichen Bebauung am Fiedlerweg (Flachdach oder Satteldach möglich). Aufgrund der heterogenen Umgebung sind, nach Rücksprache mit dem Denkmalschutz, sowohl Flach- als auch Satteldächer möglich. Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 23 1.1.2 Dachaufbauten Auf Grund der direkten Nachbarschaft der Weltkulturgebäude und einer möglichen nachteiligen Blickrichtung, sind Dachaufbauten und Dacheinschnitte nicht zulässig. Bei begründeten Ausnahmen und dem Nachweis, dass das Vorhaben keine negative Auswirkung auf das Erscheinungsbild des Welterbes hat, können Ausnahmen in Abstimmung mit der unteren Dekmalschutzbehörde zulässig sein. 1.2 Gebäudefassaden Die Fassadengestaltung ist aufgrund der schutzwürdigen Umgebung des Welterbes Mathildenhöhe mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Vorgesetzte Rolladenkästen sind nicht zulässig. 1.3 Werbeanlagen Werbeanlagen sind nur im Zusammenhang mit ihrer Nutzung und in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde zulässig, sodass zwar die Bewerbung von möglichen Veranstaltungen / Ausstellungen etc. ermöglicht wird, hier jedoch Einschränkungen möglich sind: Gerade im Zusammenhang mit der überregionalen kulturellen Bedeutung der Mathildenhöhe und deren Gebäuden und Anlagen sollen Werbeanlagen den optischen Zugang und die Wertigkeit des gesamten Quartiers nicht negativ beeinflussen. 1.4 Solaranlagen Auf Gebäuden mit Flachdächern sind Solaranlagen dann zulässig, wenn sie in liegender Form (max. Neigung 10°) angebracht werden. Die Anlagen sind farblich an die Oberfläche anzupassen. Die Gesamthöhe der Anlagen darf 0,4 m über der Dachhaut nicht überschreiten. Der Abstand zur Dachkante muss mindestens 0,5 m betragen. Solaranlagen sind somit grundsätzlich auf Flachdächern zulässig, sie sollen jedoch dem gestalterischen Anspruch an die Lage gerecht werden und sich möglichst unauffällig im Dach integrieren. Bei Satteldächern sind Solaranlagen aufgrund ihrer Wirkung nicht zulässig. 2. Grundstücksfreiflächen Zum Erhalt der gewachsenen Geländetopographie und zum Schutz der Baumstrukturen inkl. deren Wurzelraums sind Abgrabungen und Aufschüttungen innerhalb der Grünfläche 1 unzulässig. Aufgrund der wechselnden Topografie werden Aufschüttungen und Abgrabungen entsprechend des Konzepts für das Informationszentrum notwendig sein (bspw. ebenerdiger Eingang zur barrierefreien Erreichbarkeit). Gleichzeitig soll die „Wildnis“ der Grünfläche 1 geschützt werden, da hier sonst unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Bestandsbäude zu erwarten wären. C. ANLAGEN ZUM SAMMELN ODER VERWENDEN VON NIEDERSCHLAGSWASSER Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf privaten und öffentlichen Baugrundstücken Zisternen zu errichten und das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser darin zu sammeln. Dieses Niederschlagswasser soll als Brauchwasser (z.B. für Gartenbewässerung, WC-Spülung etc.) genutzt werden. Diese Maßnahme dient dem sparsamen Umgang mit der Resource Wasser sowie der Entlastung des örtlichen Kanalsystems sowie zugleich dem Klimaschutz. Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 24 D. KENNZEICHNUNG VON FLÄCHEN UND NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN Denkmalschutz Eine Teilfläche des Geltungsbereichs ist als Gesamtanlage nach § 2 Abs. 3 HDschG festgelegt. Sie ist im Planteil zeichnerisch dargestellt. Der gekennzeichnete Bereich Olbrichweg Nr. 10 – Ateliergarten – ist als Kulturdenkmal (Einzeldenkmäler) gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) ausgewiesen und steht unter Denkmalschutz. Die UNESCO-Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ liegt mit ihrer Abgrenzung teilweise im Plangebiet (westlicher Teil) – zur Vollständigkeit ergänzt eine Beikarte den gesamten Grenzverlauf der UNESCO-Welterbestätte sowie die umgebende Pufferzone. Hier sind Empfehlungen und Vorgaben der UNESCO zum Schutz der Stätte zu berücksichtigen. Im Wesentlichen sind die Anforderungen der UNESCO im Bebauungsplan umgesetzt (bspw. Beschränkungen der Höhe, gestalterische Qualitäten und Auswirkungen auf die Welterbestätte). Zusätzlich werden bauliche Vorhaben aber auch über die Prüfung durch den Denkmalschutz in Zuge des Baugenehmigungsverfahrens gesichert. E. HINWEISE Zur praktischen Durchführung der Bebauung und Realisierung der Ziele des Bebauungsplans sind einige Hinweise in diesem gegeben. Nachfolgend sind die wichtigsten aufgeführt. 1. Artenschutz, Biodiversität, Umweltschutz Zur Vermeidung oder zur Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt sind Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen worden. Darüber hinaus sind Hinweise zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände und Hinweise zur Ver- meidung von Gefahren für Kleintiere aufgenommen worden, um negative Auswirkungen auf die Population der geschützten Arten zu vermeiden. 2. Bodendenkmale Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies der hessenArchäologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. 3. Bodenveränderungen Zum Auffinden von Altflächen oder Ablagerungen wurde ein entsprechender Hinweis aufgenommen, dass bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, auf sensorische Auffälligkeiten zu achten ist. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5, zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen. 4. Kampfmittelbelastung und-räumung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebiet und es muss grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Bei allen Flächen, Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – Begründung 25 bei denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Sondierungen auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen im Lande Hessen“ sind zu beachten. Dieser Hinweis ist eine Folge der in letzter Zeit bei Baumaßnahmen verstärkt vorgekommenen Funde von Weltkriegsbomben oder -munition und soll die Sicherheit der Beteiligten gewährleisten. TEIL III: NACHWEIS 1. Statistische Angaben Fläche des Geltungsbereichs: 9.020 m2 Fläche für Gemeindedarf 1.179 m 2 Öffentliche Verkehrsfläche 2.104 m2 Öffentliche Grünflächen 5.737 m 2 T E I L B UMWELTBERICHT Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht Projekt-Nr.: L 23-01 Bearbeitung: Lina Herr Carolin Göbel Im Auftrag von: Wissenschaftsstadt Darmstadt Stadtplanungsamt Dipl.-Ing. Constanze Paffrath Stadthaus West Mina-Rees-Straße 12 64295 Darmstadt Frankfurt am Main, den 11.06.2024 Hamburger Allee 45 D-60486 Frankfurt am Main Telefon: 069 - 95 29 64 - 0 Telefax: 069 - 95 29 64 - 99 E–Mail: mail@pgnu.de www.pgnu.de Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht i INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................................. i Abbildungsverzeichnis ..................................................................................................................................... iv Tabellenverzeichnis ......................................................................................................................................... iv A Einleitung ................................................................................................................................................. 5 1 Planungsanlass ......................................................................................................................................... 5 2 Lage, Abgrenzung und Charakteristik des Plangebiets .............................................................................. 5 3 Planvorhaben, Bedarf an Grund und Boden sowie Planungsgrundlagen................................................... 6 3.1 Beschreibung des geplanten Vorhabens und der Planfestsetzungen ..................................................... 6 3.2 Bedarf an Grund und Boden ................................................................................................................... 6 3.3 Umweltschutzziele .................................................................................................................................. 8 3.3.1 Fachgesetzlich formulierte Umweltschutzziele ............................................................................... 8 3.3.2 Zielvorgaben übergeordneter Fachplanungen/Bauleitplanungen ................................................ 10 3.3.3 Schutzgebiete und –objekte .......................................................................................................... 16 B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen .................................................... 17 4 Bestandsbeschreibung und –bewertung (Basisszenario) ........................................................................ 17 4.1 Fläche .................................................................................................................................................... 17 4.2 Naturräumliche Gliederung .................................................................................................................. 17 4.3 Boden .................................................................................................................................................... 18 4.4 Wasser ................................................................................................................................................... 19 4.5 Klima und Luft ....................................................................................................................................... 19 4.6 Pflanzen, Biotope und Tiere sowie Biologische Vielfalt ........................................................................ 21 4.6.1 Pflanzen, Biotope und Baumbestand ............................................................................................ 21 4.6.2 Tiere .............................................................................................................................................. 23 4.6.3 Biologische Vielfalt ........................................................................................................................ 24 4.7 Wirkungsgefüge .................................................................................................................................... 24 4.8 Landschafts- und Ortsbild ..................................................................................................................... 25 4.9 Mensch, Gesundheit des Menschen und der Bevölkerung................................................................... 26 4.10 Kultur- und sonstige Sachgüter ......................................................................................................... 28 5 Bestandsbeschreibung betroffenes Umfeld ............................................................................................ 28 Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht ii 6 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Prognose -Nullfall) 29 7 Landschaftsplanerische/-ökologische Entwicklungs- und Umweltschutzziele ......................................... 29 7.1 Zielsetzung Fläche und Boden ............................................................................................................... 29 7.2 Zielsetzung Wasser ................................................................................................................................ 29 7.3 Zielsetzung Klima und Luft .................................................................................................................... 29 7.4 Zielsetzung Pflanzen, Biotope und Tiere sowie Biologische Vielfalt ..................................................... 29 7.5 Zielsetzung Landschafts- und Ortsbild, Wohnumfeld ........................................................................... 30 7.6 Zielsetzung Mensch, Gesundheit des Menschen und der Bevölkerung ................................................ 30 7.7 Zielsetzung Kultur- und Sachgüter ........................................................................................................ 30 7.8 Berücksichtigung des Landschaftsplans und umweltrelevanter Fachpläne .......................................... 30 8 Grünordnungsplan .................................................................................................................................. 30 8.1 Landschaftsplanerische Entwicklungsziele ............................................................................................ 30 8.2 Grünordnungskonzept .......................................................................................................................... 31 8.3 Grünordnerische Festsetzungsvorschläge ............................................................................................ 32 8.3.1 Planungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 BauGB ........................................................... 32 8.3.2 Aufnahme von auf Landesrecht beruhender Festsetzungen ........................................................ 34 8.3.3 Hinweise ........................................................................................................................................ 37 9 Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung (PrognosePlanfall) ....... 41 9.1 Prognose zum Schutzgut Fläche ............................................................................................................ 41 9.2 Prognose zum Schutzgut Boden ............................................................................................................ 41 9.3 Prognose zum Schutzgut Wasser .......................................................................................................... 41 9.4 Prognose zum Schutzgut Klima und Luft ............................................................................................... 41 9.5 Prognose zum Schutzgut Pflanzen, Biotope, Tiere und biologische Vielfalt ......................................... 42 9.6 Prognose zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild ............................................................................. 42 9.7 Prognose zum Schutzgut Mensch, Gesundheit des Menschen und der Bevölkerung .......................... 42 9.7.1 Freizeit und Erholung .................................................................................................................... 42 9.7.2 Emissionen & Gesundheit (Schadstoffe, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung) ....... 42 9.7.3 Erzeugte Abfälle und ihre Verwertung .......................................................................................... 43 9.7.4 Risiken durch Unfälle und Katastrophen ....................................................................................... 43 9.8 Prognose zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................................... 43 9.9 Prognose für Natura 2000-Gebiete ....................................................................................................... 43 9.10 Prognose zum Umgang mit Energie .................................................................................................. 44 Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht iii 9.11 Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes . 44 10 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen 44 10.1 Maßnahmen zu den Schutzgütern Fläche und Boden ...................................................................... 44 10.2 Maßnahmen zum Schutzgut Wasser ................................................................................................. 44 10.3 Maßnahmen zum Schutzgut Klima und Luft ..................................................................................... 45 10.3.1 Dem Klimawandel entgegen wirkende Maßnahmen (§ 1a (5) BauGB) ......................................... 45 10.3.2 Der Anpassung an den Klimawandel dienende Maßnahmen (§ 1a (5) BauGB) ............................ 45 10.4 Maßnahmen zum Schutzgut Pflanzen, Biotope, Tiere und Biologische Vielfalt................................ 45 10.5 Maßnahmen zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild ................................................................... 46 10.6 Maßnahmen zum Schutzgut Mensch/Erholung ................................................................................ 47 10.7 Maßnahmen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter ......................................................................... 47 11 Artenschutzrechtliche Betrachtung ..................................................................................................... 47 12 Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung ........................................................................................................ 47 12.1 Planungsrechtlicher Voreingriffszustand .......................................................................................... 47 12.2 Eingriffs-/Ausgleichbilanz .................................................................................................................. 48 13 Zusammenfassende Bewertung der Eingriffserheblichkeit und verbleibender Kompensationsbedarf 48 14 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Planungsalternativen) ............................................................ 50 15 Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (Monitoring) ...................................... 50 16 Allgemeinverständliche Zusammenfassung ........................................................................................ 50 17 Quellen- und Literaturverzeichnis ....................................................................................................... 51 18 Anlagen .............................................................................................................................................. 53 Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht iv ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Übersichtskarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans O32.1 - Mathildenhöhe-Ost ................. 5 Abbildung 2: Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Darmstadt ( WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT 2022) ....... 11 Abbildung 3: Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten (WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT 2003). ......................... 13 Abbildung 4: Entwicklungskarte des Landschaftsplans der Stadt Darmstadt, Geltungsbereich pink markiert (WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT, 2003) .................................................................................................................. 14 Abbildung 5: Bebauungsplan 13 Mathildenhöhe Ost (STADT DARMSTADT 1974) .................................................... 15 Abbildung 6: Bebauungsplan 032 - Mathildenhöhe Ost (WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT 2020) .......................... 16 Abbildung 7: Naturräumliche Gliederung Darmstadt und Lage des Untersuchungsgebietes (roter Pfeil) ........... 18 Abbildung 8: Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Institut für Klima - und Energiekonzepte (2016) .................................................................................................................................................................... 20 Abbildung 9: Biotoptypenkartierung und Baumbestand ...................................................................................... 22 Abbildung 10: Kunstinstallation im Baumbestand des Planungsgebietes (Quelle: Google). ................................ 26 Abbildung 11: Straßenverkehrslärm (Tag) im Planungsgebiet (WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT 2023). ................ 26 Abbildung 12: Zunahme der Wärmebelastung im Rhein -Main-Gebiet (mittlere Jahrestemperatur) (HMUKLV 2019). .................................................................................................................................................................... 27 Abbildung 13: Anzahl der jährlichen Überschreitungen des Tagesmittelwertes von PM10 in Darmstadt (HMUKLV 2019). .................................................................................................................................................................... 27 Abbildung 14: Kulturdenkmäler im und am Planungsgebiet ................................................................................ 28 Abbildung 15: Schutz von Bäumen im Zuge der Bauarbeiten ............................................................................... 46 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Flächenbedarf nach Nutzungstypen - Bestand ....................................................................................... 7 Tabelle 2: Flächenbedarf nach Nutzungstypen - Planung ....................................................................................... 7 Tabelle 3: Flächenvergleich der Bebauungspläne O32 und O32.1........................................................................ 17 Tabelle 4: Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .................................................................................. 25 Tabelle 5: Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz (Aktueller Bestand als Grundlage) ............................................................ 49 Tabelle 6: Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz (Bebauungsplan O32 als Grundlage) ........................................................ 49 Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 5 A EINLEITUN G 1 PLANUNGSANLASS Der Bebauungsplan „O32 – Mathildenhöhe Ost“ muss auf einer 0,9 ha großen Teilfläche geändert werden. Somit muss gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) eine erneute Umweltprüfung durchgeführt werden, deren Er- gebnisse dem vorliegenden Umweltbericht zu entnehmen sind. Gemäß § 2a BauGB ist der Umweltbericht Be- standteil der Begründung zum Bebauungsplan. Wichtigstes Ziel des Bebauungsplanes ist die bauliche Nachverdichtung und vor allem die Festsetzung des Stan- dortes für die Errichtung des Besucherzentrums Mathildenhöhe. 2 LAGE, ABGRENZUNG UND CHARAKTERISTIK DES PLANGEBIETS Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „O32.1 – Mathildenhöhe Ost “ umfasst ca. 0,9 ha. Das Planungsgebiet liegt in der Kernzone des UNESCO -Weltkulturerbes Mathildenhöhe im Westen der Wissen- schaftsstadt Darmstadt, westlich des Hochzeitsturms und der FH Darmstadt, im Bereich des sog. „Osthangs“ (siehe Abbildung 1). Naturräumlich liegt es im Messeler Hügelland (230), eine r Teileinheit des Rhein-Main-Tief- lands (23). Abbildung 1: Übersichtskarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 6 Der ursprüngliche Bebauungsplan von 2021 muss in diesem Teilbereich geändert werden, da der Standort für das geplante Besucherzentrum in der Kernzone des UNESCO-Weltkulturerbes Mathildenhöhe liegt. In der geän- derten Version wird der Standort etwas weiter westlich in die Pufferzone versetzt und nimmt weniger Fläche in Anspruch. Die Fläche rund um das Gebäude soll als Park erhalten und neugestaltet werden. Für das Gebäude und das Konzept des Parks wird es einen Wettbewerb geben. Am Fiedlerweg soll ein Standort für den Bau eines Kulturzentrums festgesetzt werden, mit dem dann auch die Bebauungslücke in diesem Bereich geschlossen wer- den würde. Derzeit ist das Planungsgebiet zum Großteil von einem Wäldchen bewachsen, das sich wohl aus einer Sukzession heraus entwickelt hat und einige erhaltenswerte Bäume aufweist. Zudem stellt die Fläche eine wichtige Funktion als Teilstück einer „Grünachse“ in diesem Stadtviertel dar und wird aktuell von Künstlern genutzt. 3 PLANVORHABEN, BEDARF AN GRUND UND BODEN SOWIE PLANUNGSGRUNDLAGEN 3.1 BESCHREIBUNG DES GEPLANTEN VORHABENS UND DER PLANFESTSETZUNGEN Im Bebauungsplangebiet wird im Wesentlichen eine bauliche Nachverdichtung, mit u.a. dem Standort des neu zu errichtenden Besucherzentrums der Mathildenhöhe festgesetzt. Dabei werden die Umweltthemen Schall- schutz, Artenschutz, Bodenverunreinigungen, Wasserhaushalt und Klimaschutz im Rahmen des Bebauungsplan- verfahrens als potenziell konfliktträchtige Themen erkannt. Daraus hervorgehende Planungsempfehlungen wurden weitestgehend als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen. Für die geschützten Arten bzw. Tiergruppen Fledermäuse und Vögel sollen bei Verlust Ersatzhabi- tate in ausreichender Zahl neu geschaffen werden. Regenwasser soll möglichst dort wo es die Bodenverhältnisse bzw. baulichen Anlagen zulassen, vollständig im Gebiet versickern. Von den Maßnahmen sind ausschließlich Grünflächen betroffen, auf denen sich überwiegend ein jüngerer Baum- bestand befindet. Von einem Klimagutachten wurde abgesehen, da davon auszugehen ist, dass die baulichen Veränderungen kei- nen erheblichen Einfluss auf einen schon innerstädtisch erschlossenen Bereich haben werden. Von einer Steige- rung des motorisierten Individualverkehrs (MI Vs) bzw. Fußverkehres ist auszugehen, das Gebiet ist jedoch in dieser Hinsicht bereits stark vorbelastet. 3.2 BEDARF AN GRUND UND BODEN Der Bedarf an Grund und Boden wird in den nachfolgenden Tabellen ( Tabelle 1 und Tabelle 2) für den Bestand und die Planung übersichtlich dargelegt . Mit Bestand ist die derzeitige Biotopausstattung gemeint . Für die Pla- nung wurde die in den Festsetzungen höchstmöglich befestigte Fläche angenommen (worst case). Das bedeutet, dass in der Tabelle 2 von 20 % Befestigung der Grünfläche 1 (Parkanlage) und von 80% Befestigung der Grünflä- che 2 (Vorplatz) ausgegangen wird. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 7 Tabelle 1: Flächenbedarf nach Nutzungstypen - Bestand Nutzungstypen Nr./Bez. (nach der Hessischen Kompensationsverordnung 2018) Bestand (m²) Anteil (%) 10.510 Sehr stark o. völlig versie- gelte Flächen (Verkehrsflächen) 1.318 15 15 Befestigte Flächen ohne Bodenversicke- rung 25 Unbegrünte Flächen 10.520 Nahezu versiegelte Flä- chen, Pflaster 864 10 10 Befestigte Flächen mit Bodenversickerung 11.221 Strukturarme Hausgärten 34 <1 75 Grünfläche mit Boden- anschluss 75 Begrünte Flächen 11.225 Wiesen im besiedelten Be- reich 573 6 11.231 Parkanlage 6.206 69 Gesamt: 8.994 m² = 100 % Tabelle 2: Flächenbedarf nach Nutzungstypen - Planung Nutzungstypen Nr./Bez. (nach der Hessischen Kompensationsverordnung 2018) Planung (m²) Anteil (%) 10.510 Sehr stark o. völlig versie- gelte Flächen (Verkehrsflächen) 2.439 27 27 Befestigte Flächen ohne Bodenversicke- rung 51 Unbegrünte Flächen 10.530 Wege mit wassergebunde- ner Decke 2.144 24 24 Befestigte Flächen mit Bodenversickerung 10.720 Dachflächen, extensiv be- grünt 839 9 9 Grünflächen ohne Bo- denanschluss 49 Begrünte Flächen 11.221 Öffentliche Grünfläche 2 (Vorplatz Informationszentrum) 333 4 40 Grünflächen mit Bo- denanschluss 11.231 Öffentliche Grünfläche 1 (Parkanlage) 3.240 36 Gesamt: 8.994 m² = 100 % Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 8 3.3 UMWELTSCHUTZZIELE Da sich der Bebauungsplan lediglich auf einen Geltungsbereich von 0,9 ha im überplanten Innenbereich bezieht entfällt vorliegend die Notwendigkeit einer Umweltprüfung gemäß UVPG (s. Anlage 1 Pkt. 18.7 UVPG). Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind jedoch gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB u.a. insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen . Diese sind a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser -, Abfall- und Immissionsschutzrechts, h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d, j) unbeschadet des § 50 Satz 1 des Bundes -Immissionsschutzgesetzes, die Auswirkungen, die aufgrund der An- fälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, auf die Belange nach den Buchstaben a bis d und i. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für diese Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht gemäß Anlage 1 Bau GB beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis der Um- weltprüfung ist in der bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen. 3.3.1 FACHG ESETZLICH FORMULIERTE UMWELTSCHUTZZIELE Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) formuliert in § 1 als Zweck des Gesetzes „Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur - und sonstige Sachgüter vor schädlichen Um- welteinwirkungen ... zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeu gen.“ In § 50 wird formuliert: „Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen … auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.“ § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) setzt fest: „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schüt- zen, dass 1. die biologische Vielfalt, Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 9 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nach- haltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wie- derherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).“ Gemäß § 1 (2 -4) BNatSchG sind die wildlebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sowohl außerhalb als auch innerhalb des besiedelten Bereiches als Teil des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen, zu entwickeln und wiederherzustellen. Im § 1 (5) BNatSchG werden u.a. folgende Grundsätze genannt: Berücksichtigung der natürlichen Landschaftsstrukturen bei baulichen Neuanlagen, wie Verkehrswegen u. a.; so gering wie möglicher Verbrauch und Zerschneidung von Landschaft; Die Landschaft ist insbesondere als Erlebnis - und Erholungsraum des Menschen zu sichern, einschließlich cha- rakteristischer Strukturen und Elemente. Für die Erholung geeignete Flächen sind zu gestalten und zugänglich zu erhalten. Insbesondere im siedlungsnahen Bereich sollen ausreichend Erholungsflächen bereitgestellt werden. Der § 30 BNatSchG stellt bestimmte Biotope unter besonderen Schutz; ihre Zerstörung oder eine sonstige erheb- liche oder nachhaltige Beeinträchtigung ist unzulässig. Rechtliche Vorgaben für den Schutz natürlicher Lebens- räume und Arten ergeben sich auch aus d em EU-Recht, der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna -Flora-Habitat- Richtlinie (FFH-Richtlinie). Gemäß § 2 Nr. 1a-c Umweltschadensgesetz (USchadG) sind a) „eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen nach Maßgabe des § 19 des Bundesnaturschutz- gesetzes,“ b) „eine Schädigung der Gewässer nach Maßgabe des § 90 des Wasserhaushaltsgesetzes,“ c) „eine Schädigung des Bodens durch eine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen im Sinn des § 2 Abs. 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes, die … Gefahren für die menschliche Gesundheit verursacht;“ Umweltschäden, bei dessen Eintrittsgefahr bzw. Eintritt der Verantwortliche gemäß § 4 die entsprechende Be- hörde zu informieren hat, gemäß § 5 erforderliche Vermeidungsmaßnahmen oder gemäß § 6 bei Eintritt des Umweltschadens die erforderlichen Schadensbegre nzungsmaßnahmen und die Sanierungsmaßnahmen zu er- greifen hat. Es gelten die folgenden Rechtsvorschriften des Bundes, die Vermeidung und Sanierung von Umwelt- schäden näher bestimmen. Gemäß § 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes ist es „Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung (...) zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raumordnung und Landschafts- pflege einbezogen werden.“ Gemäß § 1 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 10 In § 1 a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wird der Grundsatz formuliert, „durch eine nachhaltige Gewässer- bewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Le- bensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen“. In § 55 ist ausgeführt: „Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird“. Im Hessischen Wassergesetz (HWG) werden Schutz- und Bewirtschaftungsbestimmungen für das Grundwasser in den §§ 28-33 und für oberirdische Gewässer in den §§ 19-26 gegeben. 3.3.2 ZIELVORGABEN ÜBERGEORDNETER FACHPLANUNGEN/BAULEITPLANUNGEN Landesentwicklungsprogramm (LEP) Hessen Allgemeine Grundsätze (Städtebau) „Die wesentliche Aufgabe des Städtebaus ist die Fortentwicklung der Siedlungs - und Baustrukturen unter Be- rücksichtigung der sich verändernden Bedürfnisse in Wirtschaft und Gesellschaft und unter weitgehender Ver- meidung von Umweltbelastungen. Dies erfordert sowohl gezielte Maßnahmen des Stadtumbaus als auch der Siedlungserweiterung. Städtebauliche Strukturen sind insbesondere an die Bedürfnisse von Familien, aber auch den speziellen Belangen von Frauen anzupassen. Eine durch städtebauliche Strukturen bedingt e Ausgrenzung Behinderter ist zu vermeiden. Im Rahmen der Landesentwicklungsplanung steht der Schutz bedeutender histo- rischer Ortsansichten oder denkmalgeschützter Landschaftsbestandteile im Vordergrund“.4 Regionalplan Südhessen 2000 (RPS 2000) / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP 2010) Der Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP Planstand 2010) weist das Vorhabenge- biet als Fläche für den „Wohnungsbau“ aus. Darüber hinaus hat das Planungsgebiet eine hohe Bedeutung für die innerstädtische Klimafunktion (Übergang Inne n- und Außenbereich). Als übergeordnetes Ziel der Standortver- besserung wird eine nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen angestrebt. Ein sparsamer und schonender Umgang mit den natürlichen Ressourcen wie Grundwasser, Boden und Klima sowie di e Erhaltung der Artenvielfalt wird dabei angestrebt. Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (20 22): Übergeordnete Ziele zum Erhalt und der Weiterentwicklung von Freiraum- und Grünstrukturen werden u.a. wie folgt beschrieben: - Die Umweltqualität und die städtische Lebensqualität sollen erhalten und soweit möglich verbessert werden. Dazu gehören der Schutz der Landschaft, die Sicherung der natürlichen Ressourcen und die Verbesserung der Situation im unmittelbaren Umfeld der Woh nquartiere. Eine wesentliche Bedeutung haben historische Ensem- bles und Einzeldenkmale, die den städtischen Lebensraum prägen. - Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere die Inanspruchnahme von Boden für neue Baugebiete oder Verkehrstrassen, sind nur nach sorgfältiger Prüfung der Umweltverträglichkeit vorzunehmen. Solche Eingriffe sind durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren im Sinne der Zielsetzung einer „nachhaltigen Stadtentwick- lung“. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 11 - Der Ausbau der innerstädtischen Grünzüge und Grünanlagen soll zur Verbesserung der Arbeits- und Wohnqua- lität in stadtklimatischer und stadtgestalterischer Hinsicht erfolgen. Der Flächennutzungsplan weist das Umfeld des O 32 als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kul- turelle Einrichtungen“ (s. Abbildung 2) aus. Im Nordwesten grenzt eine Ausweisung als „Fachhochschule“ an. Nordöstlich, östlich und südlich des Geltungs- bereiches grenzen Flächen an, die als „Wohnbebauung“ ausgewiesen sind. Die Flächen für Gemeinbedarf führen nach Westen weiter über den Geltungsbereich und treffen dort auf die Mathildenhöhe, die im FNP als Grünfläche mit „Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen“ ausgewiesen ist. Der Geltungsbereich stellt außerdem eine „ausgewählte Grünverbindung“ zwischen den Grünflächen der Mat- hildenhöhe und der Rosenhöhe dar, der Olbrichweg ist als „Hauptfußweg/-radweg“ gekennzeichnet. Landschaftsplanerische Entwicklungsziele (Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 200 4) Der Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan der Wissenschaft Darmstadt formuliert Entwicklungsprioritäten in Bezug auf Naturschutz und Landschaftspflege bzw. grünordnerische Ziele und Prioritätensetzung, die im Rah- men der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind: Tier- und Pflanzenwelt - Größtmögliche Erhaltung bestehender Baum- und Gehölzbestände auf privaten und öffentlichen Frei- und Bau- flächen, weitere Ergänzung durch Baum- und Gehölzpflanzungen sowie Dachbegrünungen. - Vermeidung artenschutzrechtlich relevanter Beeinträchtigungen der Tierwelt. Abbildung 2: Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Darmstadt (WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT 2022) Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 12 Boden - Maximal mögliche Erhaltung von natürlichem Boden mit seinen Regulations - und Lebensraumfunktionen in Form von privaten und öffentlichen Grünflächen. Schaffung von Ersatzstandorten mit Regulations - und Lebens- raumfunktionen durch Begrünung von Gebäude- und Tiefgaragendächern. Wasserhaushalt - Vermeidung von Beeinträchtigungen des Gebietswasserhaushaltes durch Maßnahmen zur Niederschlagsre- tention (Dachbegrünung, versickerungsfähige Oberflächenbefestigung) und Niederschlagsversickerung. Klima - Erhaltung der plangebietsinternen klimawirksamen Ausgleichsflächen und -strukturen (öffentliche und private Grünflächen, Gehölzstrukturen, Dachbegrünungen etc.). Landschafts- / Stadtbild und Erholungswert - Erhaltung der großzügig dimensionierten, begrünten Freiflächen im öffentlichen und privaten Raum zur Wohn- umfelderholung (Wege, Plätze, öffentliche und private Grünflächen, Spielplätze). - Erhaltung des wertvollen Orts- bzw. Quartiersbildes durch die Erhaltung der kulturhistorisch bedeutsamen Bau- substanz und die Durchgrünung der öffentlichen und privaten Freiflächen. - Erhalt bzw. Verbesserung der Durchgängigkeit des Ortsteils durch Schaffung neuer Wegebeziehungen. - Wiederherstellung historischer Sichtbeziehungen. Nach der Leitbildkarte des Landschaftsplans ist der Geltungsbereich als „Bauflächen mit wertvollen Freiflächen und Altholzbeständen“, „Erhalt/Ausbau von wichtigen Grünverbindungen“ sowie „Biotopergänzungsflächen im Siedlungsbereich“ ausgewiesen (siehe Abbildung 3). Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 13 Abbildung 3: Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten (WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT 2003). Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 14 Entwicklungskarte des Landschaftsplans der Stadt Darmstadt (Entwicklungskarte Mitte, 2003) Auf der Entwicklungskarte des Landschaftsplans der Stadt Darmstadt aus dem Jahr 2003 sind Gebiete mit beson- derer Bedeutung für Natur und Landschaftspflege hervorgehoben. Der östliche Teil des Geltungsbereiches ist hier als „Sonstige Gehölze“ gekennzeichnet, der westliche Teil als „Bauflächen mit sehr geringem Biotopwert“. Der südliche Teil ist außerdem als „ausgewählter Grünzug“ mar- kiert. Abbildung 4: Entwicklungskarte des Landschaftsplans der Stadt Darmstadt, Geltungsbereich pink markiert (WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT, 2003) Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 15 Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost Für den Geltungsbereich existiert seit 1974 der Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost. Für dessen Geltungs- bereich wurde durch den Magistratsbeschluss im April 2018 eine Veränderungssperre erteilt und soll mit dem Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost aufgehoben bzw. ersetzt werden (siehe Abbildung 5). Die im Plan O 13 geplanten baulichen Maßnahmen wurden weitestgehend umgesetzt. Das geplante Gebäude im Nordosten, wo sich heute der Darmstädter Biergarten befindet, wurde nicht realisiert. Gleiches gilt für die Hotelgebäude im Süden und die Spielplatzfläche mit angrenzendem Kindergarten in der Mitte des Plangebiets O 13. Abbildung 5: Bebauungsplan 13 Mathildenhöhe Ost (STADT DARMSTADT 1974) Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 16 Bebauungsplan O32 – Mathildenhöhe Ost Der Geltungsbereich ist Bestandteil des Bebauungsplanes O32 – Mathildenhöhe Ost von 2020. In diesem wurde allerdings die Baufläche des geplanten Besucherzentrums zu weit westlich ausgewiesen (siehe Abbildung 6), so- dass sie in der Pufferzone des Welterbes liegt, in dem keine neuen Gebäude zugelassen sind. Deswegen soll nun die Teiländerung des Bebauungsplanes vorgenommen werden: der Bebauungsplan O32.1 – Mathildenhöhe Ost. Im Bebauungsplan O32 ist neben dem Besucherzentrum noch ein größeres Gebäude am Fiedlerweg festgesetzt worden, das im neuen Bebauungsplan O32.1 deutlich kleiner ist. Abbildung 6: Bebauungsplan 032 - Mathildenhöhe Ost (WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT 2020) 3.3.3 SCHUTZGEBIETE UND –OBJEKTE Das Untersuchungsgebiet liegt nicht in einem Schutzgebiet. Ca. 70 m östlich, an den Spessartring angrenzend, beginnt der Naturpark Bergstraße-Odenwald. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 17 B BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER ERHEBLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN 4 BESTANDSBESCHREIBUNG UND –BEWERTUNG (BASISSZENARIO) 4.1 FLÄCHE Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 8.994 m². Davon sind im zugrundeliegenden Bebauungsplan (O32 – Mathildenhöhe Ost) 3.026 m² als Gebäude (kulturelle Einrichtungen), 1.387 m² als Flächen für den Gemeinbe- darf und 2.099 m² als Verkehrsflächen festgesetzt. 2.482 m² sind als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Im zu- grundeliegenden Bebauungsplan O 32 sind damit ca. 6.512 m² als versiegelte Fläche festgesetzt, das ist ein Anteil von ca. 72 % des gesamten Geltungsbereiches. Im neuen Bebauungsplan O 32.1 sind höchstens (worst case) nur ca. 3.278 m² (36 %) als versiegelte Fläche fest- gesetzt. Davon sind 839 m² als Gebäude, 335 m² als Flächen für den Gemeinbedarf und 2.104 m² als Verkehrs- flächen festgesetzt. Insgesamt sind mindestens 3.573 m² sind als Grünfläche vorgesehen. Dies stellt eine erheb- liche Verbesserung des neuen Bebauungsplanes O32 in Bezug auf das Schutzgut Fläche dar. Tabelle 3: Flächenvergleich der Bebauungspläne O32 und O32.1 Flächen in m² Bebauungsplan O32 Bebauungsplan O32.1 Dachfläche 3.026 839 Flächen für Gemeinbedarf (versiegelt) 1.387 335 Wege mit wassergebundener Decke 0 2.144 Verkehrsflächen 2.099 2.104 Grünfläche 2.482 3.573 Gesamtfläche 8.994 8.994 4.2 NATURRÄUMLICHE GLIEDERUNG Darmstadt liegt naturräumlich in der Haupteinheitengruppe Rhein -Main-Tiefland (23) und in der Haupteinheit Messeler Hügelland (230). Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 18 Abbildung 7: Naturräumliche Gliederung Darmstadt und Lage des Untersuchungsgebietes (roter Pfeil) 4.3 BODEN Es ist davon auszugehen, dass die Böden im Planungsraum aufgrund der Lage im Stadtgebiet durch Aufschüttun- gen, Umgrabungen und Versiegelung stark anthropogen verändert sind. Die natürlichen Böden in der Umgebung des Planungsraumes werden als quartäre Sande und Kiese beschrieben, außerdem sind diese teilweise mit Flugsanddünen überdeckt. Oberflächennah findet man die Bodenarten schwach schluffiger bis lehmiger Sand, darunter kann der Sand lehmig bis tonig sein . Der Bodentyp wird als „Braunerden mit Bändern mit Pseudogley-Braunerden“ bezeichnet (Bodenviewer). Hinsichtlich der Bewertung des Schutzgutes Boden werden folgende 4 Funktionen unterschieden: • Eine natürliche Ertragsfunktion der anthropogen veränderten Böden ist nicht vorhanden. • Versiegelte und geschotterte Flächen haben aktuell kein Lebensraum- und Standortpotenzial. Die Böden im Bereich des Baumbestandes weisen jedoch ein Lebensraum- und Standortpotenzial für vorkom- mende Tier- und Pflanzenarten auf (biotische Lebensraumfunktion). • Die Speicher-, Filter- und Regulationsfunktion der versiegelten Flächen ist nicht mehr vorhanden. Auf teilversiegelten, geschotterten Flächen können noch im geringen Umfang Niederschläge versickern und ein verminderter Gasaustausch stattfinden. Im Bereich des Baumbestandes ist zunächst nur von kleinen Störungen der Speicher-, Filter- und Regulationsfunktionenen auszugehen. Seine diesbezügliche Bedeu- tung ist daher zumindest als „mittel bis gut“ zu bewerten. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 19 • Die Erosionswiderstandsfunktion der Böden im Vorhabensbereich ist insgesamt nicht als relevant ein- zustufen. 4.4 WASSER Das Untersuchungsgebiet gehört hydrogeologisch zum Großraum „Südwestdeutsches Grundgebirge“, zum Raum „Schwarzwald, Vorspessart und Odenwald“ und zum Teilraum „Kristallin des Odenwaldes“. In diesem Bereich stehen Magmatite an, die hier als Kluftgrundwasserleiter beschrieben sind und eine äußert geringe Durchlässig- keit aufweisen (Klasse 10) (HLNUG 2023). Im Geltungsbereich sind keine Oberflächengewässer (Fließ- und Stillgewässer) vorhanden. Schutzgebiete für Ge- wässer bzw. Fließgewässer sind im Gebiet keine ausgewiesen. Als einziges offenes Fließgewässer ist der rund 300 m südöstlich gelegene Landgraben (Großer Woog) zu nennen. Der Geltungsbereich liegt innerhalb der Grenzen des Grundwasserkörpers DEHE_2398_10103, dessen chemi- scher sowie mengenmäßiger Zustand als „gut“ bewertet wird (HLNUG 2023a). Die mittlere jährliche Grundwas- serneubildung liegt mit 100-150 mm/a im mittleren Bereich. Mit unter 2 l/s möglicher Entnahme bei Einzelbrun- nen stellt der Bereich jedoch kein bedeutendes Grundwasservorkommen dar (BGR 2023). Aufgrund der inner- städtischen Lage ist zu beachten, dass die größtenteils bewaldete und begrünte Fläche des Geltungs bereiches eine wichtige Retentionsfläche für die Aufnahme von Wasser darstellt, insbesondere bei den aufgrund des Kli- mawandels immer häufiger vorkommenden Starkregenereignissen. 4.5 KLIMA UND LUFT Die Regionen Rheinebene und Untermain gehört dem warmgemäßigten Regenklima der mittleren Breiten an. Derartige Niederungen mit Höhenlagen zwischen 100 m und 300 m ü. NN sind gekennzeichnet durch vergleichs- weise niedrige Windgeschwindigkeiten, relativ hohe Lufttemperaturen und vergleichsweise geringe Nieder- schlagshöhen, deren Hauptanteil in die Sommermonate fällt, wenn infolge hoher Einstrahlung verstärkt Schauer und Gewitter auftreten. Im Nahbereich der Flüsse kommt es vor allem im Herbst und Winter zu Talnebel. Darmstadt und das Planungsgebiet liegen unmittelbar zwischen der wärmeren, klimatisch gemäßigten Rhein- ebene und dem etwas kühleren, niederschlagsreicheren Odenwald. Je nach Wetterlage kommen die Windströ- mungen i.d.R. aus südwestlicher, westlicher (SW, W), bzw. östlicher Richtung. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt für Darmstadt bei 3,3 m/s. Im Vergleich zur Gesamtstadt profitiert das Planungsgebiet klimatisch von seinem hohen Baumbestand. Auf der Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt weist es jedoch eine Fläche mit Überwärmungspotential im Übergang zu einer Fläche mit moderater Überwärmung auf (vgl. Abbildung 8). Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 20 Abbildung 8: Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Institut für Klima- und Energiekonzepte (2016) Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 21 4.6 PFLANZEN, BIOTOPE UND TIERE SOWIE BIOLOGISCHE VIELFALT 4.6.1 PFLANZEN , BIOTOPE UND BAUMBESTAND Pflanzen Die kleine Waldfläche hat sich allem Anschein nach aus einer Sukzession heraus entwickelt und weist einige er- haltenswerte Bäume auf. Zu den Baumarten siehe Abschnitt „Baumbestand“. Biotope Der Geltungsbereich besteht zum Großteil aus dem kleinen Wäldchen, welches dem Biotoptyp „ Park mit Groß- baumbestand“ zugeordnet werden kann. Westlich schließt sich neben der Zufahrt zur Hochschule eine Rasenflä- che („11.225 Wiesen im besiedelten Bereich“ ) an. Die Verkehrsflächen fallen unter den Biotoptyp „ 10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen“, die Wege unter „10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster“ bzw. „10.530 Versiegelte/gepflasterte Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird“ Die Mauer am Ateliergarten wurde eben- falls dem Biotoptyp „10.530“. zugeordnet (siehe Abbildung 9). Baumbestand Die Firma „Urban Tree Consulting“ hat für den Geltungsbereich am 06.05.2023 ein Baumgutachten angefertigt. Im Rahmen der Datenerhebung wurden 133 Einzelbäume sowie 4 Baumgruppen hinsichtlich ihrer Erhaltungs- würdigkeit, im Kontext mit einem Bauvorhaben, bew ertet. Dabei wurden 7 Bäume als sehr erhaltenswert, 69 Bäume als erhaltenswert, 32 Bäume als eingeschränkt erhaltenswert, 12 Bäume als wenig erhaltenswert und 13 Bäume als nicht erhaltenswert eingestuft (siehe Abbildung 9). Von den Baumgruppen wurden drei als erhaltens- wert und eine als eingeschränkt erhaltenswert eingestuft. Es handelt sich hauptsächlich um Laubbäume (Spit- zahorn, Bergahorn, Kirsche, Robinie etc.), einige Nadelgehölze (Thuja, Eibe, Douglasie, Lärche) kommen jedoch ebenso vor. Im Anhang des vorliegenden Umweltberichtes befindet sich eine Karte des Baumbestandes, der auch die Arten zu entnehmen sind. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 22 Abbildung 9: Biotoptypenkartierung und Baumbestand Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 23 4.6.2 TIERE Im Zuge des Bebauungsplans O32 wurde ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (NATURPLAN 2019) erarbeitet, dessen Ergebnisse zu einem Großteil auf den Teilbereich O32.1 übertragen werden können. Der Osthang mit seinem „Wäldchen“ bietet mit seinen zum Teil auch älteren Bäumen zahlreiche Nistgelegenhei- ten für Vögel. Insgesamt wurden 24 Vogelarten festgestellt. Es handelt sich dabei um Siedlungs- und Waldvogel- arten wie Haussperling (Passer domesticus), Amsel (Turdus merula), Grünfink (Carduelis chloris), Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) und Ringeltaube (Columba palumbus). Die älteren Bäume stellen darüber hinaus potenzielle Sommerquartiere für Fledermäuse dar. Es wurden drei Fledermausarten im Vorhabengebiet und dessen unmittelbarer Nähe erfasst. Darunter die am stärksten vertre- tene Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) und die Breitflü- gelfledermaus (Eptesicus serotinus), die nur vereinzelt zu datieren war. Bilche wie beispielsweise Gartenschläfer wurden nicht aufgefunden, dennoch kann ein Vorkommen nicht ausge- schlossen werden. Gleiches gilt für Igel und Eichhörnchen. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 24 4.6.3 BIOLOGISCHE VIELFALT Die Flora des Gebietes besteht aus typischen Pflanzen innerstädtischer Bereiche. Der Baumbestand, vor allem die älteren Großbäume, sind als sehr wertvoll für Tierarten wie Vögel, Insekten und Kleinsäuger einzustufen. 4.7 WIRKUNGSGEFÜGE Die einzelnen Schutzgüter beeinflussen sich auf vielfältige Art und Weise. Im Folgenden werden Wechselwirkun- gen zwischen den Schutzgütern und Landschaftsfunktionen benannt, die im Untersuchungsraum vorhanden und im Rahmen einer Auswirkungsprognose schutzgutbezogen zu berücksichtigen sind. Je komplexer die Wechsel- wirkungen sind, desto empfindlicher können die betroffenen Schutzgüter bereits auf kleine Änderungen reagie- ren. Pflanzen und Tiere Teillebensräume müssen, um ihre Funktion erfüllen zu können, für die jeweiligen Bewohner/Nutzer über Ver- bund- bzw. Vernetzungsstrukturen erreichbar sein. Zahlreiche Vogelarten des Offenlandes, aber auch der Ge- hölze und Wälder sind störungsempfindlich. Stoffeinträge potenzieren sich über den Boden, die Nahrungsauf- nahme von Pflanzenfressern etc. in der Nahrungskette und können auf diese Weise auch in Nahrungsmittel des Menschen gelangen. Boden Speicherfähige, tiefgründige Böden halten Wasser und Nährstoffe zurück. Durchlässige oder flachgründige Bö- den z. B. Sandböden, aber auch Böden mit hohem Grundwasserstand geben Stoffeinträge direkt an das Grund- wasser weiter. Böden haben damit also auch eine wichtige Funktion im Rahmen der Grundwasserneubildung. Versickertes Niederschlagswasser fließt nicht an der Oberfläche ab und tritt erst als Grundwasser wieder mit den Vorflutern in Verbindung. Sie haben i. d. R. also auch Retentionsfunktion. Darüber hinaus schützen sie zusammen mit den geologischen Deckschichten Grundwasserleiter vor Stoffeinträgen. Über Verdunstung und Wärmeab- strahlung beeinflusst der Boden wesentlich das Geländeklima. Grundwasser In Abhängigkeit von den hydrogeologischen Verhältnissen tritt das Grundwasser im Untersuchungsraum nicht in planungsrelevante Wechselbeziehungen mit den anderen Schutzgütern. Ins Grundwasser gelangte Schadstoffe und Nährstoffe können dort über weite Strecken transportiert werden und so auch ins Trinkwasser gelangen. Darüber hinaus können sie über kapillaren Aufstieg wieder an die Ober- fläche und dann z. B. über Pflanzen und Tiere in die Nahrungskette gelangen. Luft / Klima Die Luftqualität ist hinsichtlich der Wohnqualität von Siedlungsgebieten wichtig, sie beeinflusst die Gesundheit des Menschen und die Erholungsqualität der freien Landschaft (inkl. Klima). Zusammen mit dem Klima und dem geologischen Untergrund beeinflusst sie die Bodenbildung und alle Lebensräume hinsichtlich ihrer klima- tisch/jahreszeitlich bedingten Zyklen und Lebensraumqualität. Insbesondere für Abtragungs - und Erosionspro- zesse ist das Klima von herausragender Bedeutung. Planungsrelevante Wechselbeziehungen sind Kaltluftbildung und -abfluss, sowie die klimatische Wohlfahrtswirkung von Gehölzflächen und größeren Gewässern. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 25 Landschaftsbild und Erholung Hier sind alle vorgenannten und in der Landschaft sinnlich wahrnehmbaren Wechselwirkungen von Bedeutung. 4.8 LANDSCHAFTS - UND ORTSBILD Das Planungsgebiet liegt inmitten eines Wohnviertels im Nordosten Darmstadts . Nördlich des Planungsgebietes liegen Wohnblöcke mit Mehrfamilienhäusern und großen Grünflächen dazwischen, südlich entlang des Olbrich- weges und östlich entlang des Fiedlerweges stehen Einfamilienhäuser bzw. Villen. Westlich schließt sich das Ge- lände der Hochschule Darmstadt mit der dahinterliegenden Mathildenhöhe an. Das Planungsgebiet selbst ist bis auf den asphaltierten Olbrichweg und die Fläche vor dem Gebäude der Hoch- schule zu einem Großteil mit Bäumen bewachsen, die teilweise Höhen über 20 m erreichen. Dazwischen wird der Bereich teilweise von Künstlern genutzt, die hier Kunstobjekte installiert haben und Veranstaltungen abhal- ten (vgl. Abbildung 10). Das gesamte Gelände fällt von Westen nach Osten hin ab. Zusammen mit der nördlich angrenzenden Grünfläche zwischen den Wohngebäuden bildet das Planungsgebiet eine wichtige Grünachse vom nordwestlich liegenden Martinsviertel zur südöstlich liegenden Rosenhöhe. Tabelle 4: Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 26 Abbildung 10: Kunstinstallation im Baumbestand des Planungsgebietes (Quelle: Google). 4.9 MENSCH, GESUNDHEIT DES MENSCHEN UND DER BEVÖLKERUNG Lärmbelastung Das Planungsgebiet liegt zwar gleich neben dem vielbefahrenen Fiedlerweg, ist aber vor allem im östlichen Teil verhältnismäßig ruhig. Auf der Karte der Lärmkartierung Darmstadt ist zu sehen, dass die Lärmbelastung des Straßenverkehrslärms tagsüber von <= 70 dB(A) direkt am Fiedlerweg nach Osten hin kontinuierlich bis <= 50 dB(A) abnimmt. Lärm von Bahn oder Tram sind im Planungsgebiet nicht zu hören. Abbildung 11: Straßenverkehrslärm (Tag) im Planungsgebiet (WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT 2023). Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 27 Wärmebelastung Die Wärmebelastung nimmt aufgrund des Klimawandels auch in Darmstadt Jahr für Jahr zu. Nach dem Luftrein- halteplan für den Ballungsraum Rhein -Main (Teilplan Darmstadt) aus dem Jahr 2019 wird die Stadt Darmstadt und der gesamte Ballungsraum bioklimatisch als „belasteter“ Verdichtungsraum ausgewiesen. Dieser ist gekenn- zeichnet durch folgende klimatische Eigenschaften: • Wärmebelastung durch Schwüle und hohe Lufttemperaturen im Sommer, • stagnierende Luft, verbunden mit geschlossener Wolkendecke, hoher Feuchtigkeit und Temperaturen um 0 Grad im Winter, • verminderte Strahlungsintensität durch Niederungs- bzw. Industriedunst und Nebel, • niedrige Windgeschwindigkeit mit erhöhtem Risiko zur Anreicherung von Luftschadstoffen Wie auf Abbildung 12 zu sehen ist, ist die mittlere Jahrestemperatur im Rhein -Main-Gebiet deutlich gestiegen und die Menschen so einer erhöhten Wärmebelastung ausgesetzt. Abbildung 12: Zunahme der Wärmebelastung im Rhein-Main-Gebiet (mittlere Jahrestemperatur) (HMUKLV 2019). Luftschadstoffe In der Vergangenheit wurde in Darmstadt, besonders an der Messstation Hügelstraße, immer wieder die pro Jahr zulässige Anzahl von 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 μg/m³ Feinstaubkonzentrationen (PM10) überschritten. Seit 2012 liegt der Kurzzeitgrenzwert jedoch deutlich unter 35 Überschreitungen (vgl. Ab- bildung 13). Abbildung 13: Anzahl der jährlichen Überschreitungen des Tagesmittelwertes von PM10 in Darmstadt (HMUKLV 2019). Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 28 4.10 KULTUR - UND SONSTIGE SACHGÜTER Das Areal rund um den Hochzeitsturm, einschließlich des Planungsgebietes, wurde als „Gesamtanlage Ensemble Mathildenhöhe“ 1994 (nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz HDSchG) unter Denkmalschutz gestellt. Ab 1897 wurde dieses Areal mit historischen und künstlerisch bedeutsamen Gebäuden des Jugendstils bebaut, die heute zu den kunsthistorisch bedeutendsten und wertvollsten erhaltenen Jugendstilensembles in Deutschland gehören (HMUKLV 2019). Im nordwestlichen Teil des Planungsgebietes liegt der als Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG geschützte Ateliergarten. Südlich des Olbrichweges liegen die nach § 2 Absatz 1 HDSchG geschützten Gebäude Haus Sutter, Oberhessisches Haus und Ernst Ludwig -Haus mit Bildhaueratelier. Westlich grenzt das Ausstellungsgebäude (mit Wasserreser- voir) an (vgl. Abbildung 14). Abbildung 14: Kulturdenkmäler im und am Planungsgebiet 5 BESTANDSBESCHREIBUNG BETROFFENES UMFELD Das Umfeld des Geltungsbereiches ist hauptsächlich von Straßen und Einfamilienhäusern mit privaten Gärten entlang des Olbrichwegs und des Fiedlerwegs geprägt. Nördlich liegen Mehrfamilienhäuser , die von großzügig Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 29 angelegten Grünflächen umgeben sind. Nordwestlich schließt sich das Gebäude der Fachhochschule Darmstadt an, westlich des Olbrichwegs ein Ausstellungsgebäude und der Hochzeitsturm. 6 PROGNOSE DER ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (PROGNOSE -NULLFALL) Würde der Bebauungsplan O32.1 Mathildenhöhe Ost nicht aufgestellt werden, müssten bei baulichen Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplanes O32 Mathildenhöhe – Ost aus dem Jahr 2020 beachtet werden. Dieser sieht weitaus größere Flächen für die Bebauung vor, insgesamt würden 3.234 m² mehr Fläche versiegelt. Die Flächen für den Allgemeinbedarf wären ebenfalls größer, sodass nur eine Grünfläche von 2.482 m² bleiben würde. Dies würde auch mit einer weitaus höheren Anzahl von Baumrodungen einhergehen, von den en einige als „sehr erhaltenswert“ eingestuft worden sind. Es ist außerdem zu erwähnen, dass der Bebauungsplan O32 nicht den Richtlinien des UNESCO -Welterbes ent- spricht, da ein Teil des neuen Besucherzentrums innerhalb der Grenzen des Welterbes liegt. Bei Nichtdurchfüh- rung der Planung des neuen Bebauungsplanes O32.1 könnte die Mathildenhöhe den Status „Welterbe“ verlieren. 7 LANDSCHAFTSPLANERISCHE/ -ÖKOLOGISCHE ENTWICKLUNGS - UND UMWELTSCHUTZZIELE 7.1 ZIELSETZUNG FLÄCHE UND BODEN Maximal mögliche Erhaltung von natürlichem Boden mit seinen Regulations- und Lebensraumfunktionen in Form von privaten und öffentlichen Grünflächen. Schaffung von Ersatzstandorten mit Regulations - und Lebensraum- funktionen durch Begrünung von Gebäudedächern. 7.2 ZIELSETZUNG WASSER Vermeidung von Beeinträchtigungen des Gebietswasserhaushaltes durch Maßnahmen zur Niederschlagsre- tention (Dachbegrünung, versickerungsfähige Oberflächenbefestigung) und Niederschlagsversickerung. 7.3 ZIELSETZUNG KLIMA UND LUFT Minimierung des Wärmeinseleffektes der neuen Bebauung durch Schaffung von plangebietsinternen klimawirk- samen Ausgleichsflächen und -strukturen (Grundstücksfreiflächen, Gehölzstrukturen, Dachbegrünungen etc.). 7.4 ZIELSETZUNG PFLANZEN, BIOTOPE UND TIERE SOWIE BIOLOGISCHE VIELFALT Größtmögliche Erhaltung bestehender Baum- und Gehölzbestände und Planung neuer Biotopstrukturen auf pri- vaten und öffentlichen Frei- und Bauflächen durch Baum- und Gehölzpflanzungen sowie Dachbegrünungen. Ver- meidung artenschutzrechtlich relevanter Beeinträchtigungen der Tierwelt. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 30 7.5 ZIELSETZUNG LANDSCHAFTS - UND ORTSBILD, WOHNUMFELD Schaffung ausreichend dimensionierter, begrünter Freiflächen im öffentlichen und privaten Raum zur Wohnum- felderholung (Wege, Plätze, öffentliche und private Grünflächen, Spielplätze). 7.6 ZIELSETZUNG MENSCH, GESUNDHEIT DES MENSCHEN UND DER BEVÖLKERUNG Verminderung der Wärme- und Lärmbelastung durch den Erhalt möglichst vieler Bäume, Gehölze und Grünflä- chen. Gestaltung der öffentlichen Flächen als ansprechender Erholungsort für die Bevölkerung. 7.7 ZIELSETZUNG KULTUR - UND SACHGÜTER Schutz der Kulturdenkmäler des UNESCO-Welterbes Mathildenhöhe durch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen während der Bauarbeiten. 7.8 BERÜCKSICHTIGUNG DES LANDSCHAFTSPLANS UND UMWELTRELEVANTER FACHPLÄNE Erhaltung von Bäumen und Gehölzen, um der Rolle als „ausgewählte Grünverbindung“ im Flächennutzungsplan und im Landschaftsplan gerecht zu werden. Außerdem die Nutzung der Gebäude für kulturelle Zwecke, da die Fläche als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kulturelle Einrichtungen“ gekennzeichnet ist. 8 GRÜNORDNUNGSPLAN 8.1 LANDSCHAFTSPLANERISCHE ENTWICKLUNGSZIELE Der Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan der Wissenschaft Darmstadt formuliert Entwicklungsprioritäten in Bezug auf Naturschutz und Landschaftspflege bzw. grünordnerische Ziele und Prioritätensetzung, die im Rah- men der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind: Tier- und Pflanzenwelt - Größtmögliche Erhaltung bestehender Baum- und Gehölzbestände auf privaten und öffentlichen Frei- und Bau- flächen, weitere Ergänzung durch Baum- und Gehölzpflanzungen sowie Dachbegrünungen. - Vermeidung artenschutzrechtlich relevanter Beeinträchtigungen der Tierwelt. Boden - Maximal mögliche Erhaltung von natürlichem Boden mit seinen Regulations - und Lebensraumfunktionen in Form von privaten und öffentlichen Grünflächen. Schaffung von Ersatzstandorten mit Regulations - und Lebens- raumfunktionen durch Begrünung von Gebäude- und Tiefgaragendächern. Wasserhaushalt - Vermeidung von Beeinträchtigungen des Gebietswasserhaushaltes durch Maßnahmen zur Niederschlagsre- tention (Dachbegrünung, versickerungsfähige Oberflächenbefestigung) und Niederschlagsversickerung. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 31 Klima - Erhaltung der plangebietsinternen klimawirksamen Ausgleichsflächen und -strukturen (öffentliche und private Grünflächen, Gehölzstrukturen, Dachbegrünungen etc.). Landschafts- / Stadtbild und Erholungswert - Erhaltung der großzügig dimensionierten, begrünten Freiflächen im öffentlichen und privaten Raum zur Wo h- numfelderholung (Wege, Plätze, öffentliche und private Grünflächen, Spielplätze). - Erhaltung des wertvollen Orts- bzw. Quartiersbildes durch die Erhaltung der kulturhistorisch bedeutsamen Bau- substanz und die Durchgrünung der öffentlichen und privaten Freiflächen. - Erhalt bzw. Verbesserung der Durchgängigkeit des Ortsteils durch Schaffung neuer Wegebeziehungen. - Wiederherstellung historischer Sichtbeziehungen. 8.2 GRÜNORDNUNGSKONZEPT Der Geltungsbereich besteht momentan zum Großteil aus einer „Wildnisfläche“, die aus einem innerstädtischen „Wäldchen“ mit Großbaumbestand besteht und sich wahrscheinlich durch natürliche Sukzession auf einer brach liegenden Fläche nach dem zweiten Weltkrieg entwickelt hat. Nördlich schließt sich zwischen den Wohnhäusern eine Grünfläche mit Baumbestand an, östlich liegt die Parkanlage der Rosenhöhe. Damit der Osthang weiterhin eine grüne Verbindung zur westlich gelegenen Mathildenhöhe hin darstellt, soll der Baumbestand und der „wilde“ Charakter möglichst erhalten bleiben. Der westliche Teil des Geltungsbereiches liegt innerhalb der Grenzen der Welterbestätte Mathildenhöhe. Dort soll das zukünftige Besucherzentrum mit einem Vorplatz, der den Blick und Weg hin nach Westen zum Hochzeit- sturm und nach Norden zum Ateliergarten hin freihält, entstehen. Um den beschriebenen, vielfältigen Anforderungen an den Geltungsbereich gerecht zu werden, soll dieser in zwei Teile aufgeteilt werden. Der westliche Teil dient der Errichtung des neuen Besucherzentrums, der Vorplatz zur Mathildenhöhe hin darf bis zu 80 % befestigt werden, mindestens 20 % müssen jedoch als Grünfläche mit Bodenanschluss hergestellt werden. Der östliche Teil ist als Parkanlage zu erhalten, min destens 60 % der Fläche ist im Bestand zu erhalten, maximal 40 % kann gestalterisch neu hergestellt w erden. Dort darf der Anteil der befestigten Fläche 20 % nicht übersteigen. Diese soll versickerungsfähig sein und nicht frostfrei auf 80 cm ge- gründet werden, eine Gründung von 30-40 cm ist ausreichend (wassergebundene Wegedecke, Pflaster o.ä.). Ziel ist die Erhaltung der vorhandenen Wildnisfläche ohne baum- und wurzelschädigende Eingriffe. Der Übergang zum Olbrichweg ist im Kontrast zur klaren Formensprache der Grünfläche 2 sowie der Umgebung und als Übergang zur „Wildnisfläche“ von Grünfläche 1 durch eine Baumreihe mit dichtem Unterwuchs definiert. Der Teil der Baumreihe, der an die Grünfläche 2 grenzt, kann von Unterwuchs befreit werden, um einen offenen Zugang zur Platzfläche und zum Besucherzentrum zu ermöglichen. Durch die Zweiteilung der Fläche und den Schutz von Grünfläche 1 bleibt die Bedeutung des Osthangs als Ver- netzungselement der umliegenden Grünzüge erhalten. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 32 8.3 GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGSVORSCHLÄGE 8.3.1 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN GEM. § 9 ABS. 1 BAUGB 1.1 Öffentliche Grünflächen Die in der Planzeichnung festgesetzten öffentlichen Grünflächen sind als Park - und Grünanlagen mit Wegeflä- chen sowie Kinderspielplätzen zu erhalten. 1.1.1 Öffentliche Grünfläche 1 - Parkanlage - Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ ist als Grünanlage dauerhaft zu erhalten, zu entwickeln und in Teilbereichen neu herzustellen. Sie dient dem Aufenthalt und der Begegnung sowie als Grün- verbindung, als Naturraum und als kleinklimatische Ausgleichsfläche. - mindestens 60 % der Fläche ist im Bestand mit seinem natürlichen Aufwuchs zu erhalten - maximal 40 % der Fläche ist gestalterisch neu herzustellen - der Anteil der befestigten Fläche darf insgesamt 20% nicht übersteigen 1.1.2 Öffentliche Grünfläche 2 - Vorplatz Informationszentrum – Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Vorplatz Informationszentrum“ ist als Grünanlage herzu- stellen. Sie dient der Erschließung des Informationszentrums sowie dem Aufenthalt und der Begegnung. - mindestens 20 % der Fläche ist als Grünfläche mit Bodenanschluss herzustellen und dauerhaft zu erhalten - maximal 80 % der Fläche können befestigt hergestellt werden 1.2 Boden, Natur und Landschaft 1.2.1 Befestigte, nicht überbaute Flächen sind, soweit wasserwirtschaftliche und brandschutzrechtliche Belange nicht entgegenstehen, als wasserdurchlässige Flächen herzustellen. Ausgenommen hiervon ist die Öffentliche Grünfläche 2 (gem. 1.1.2). 1.2.2 Insektenfreundliche Außenbeleuchtung Künstliches Licht sollte nur eingesetzt werden, wo es begründet notwendig ist. Bei allen Beleuchtungsanlagen sind Außenwirkungen auf angrenzende potenzielle Lebensräume grundsätzlich zu vermeiden. Himmelstrahler sind nach dem Hessischen Naturschutzgesetz § 35 (3) nicht erlaubt. Wenn Beleuchtung doch notwendig wird, soll sie durch geeignete Maßnahmen im Sinne des Naturschutzes und der Artenvielfalt (v. a. Schutz von Insekten, Fledermäusen, Vögeln und Vegetation) so gestaltet werden, dass ein positiver Beitra g zur Ressourcenschonung, zur Gesundheit der Bevölkerung und zum Erhalt des nächtlichen Stadtbildes geleistet wird. Daher ist darauf zu achten, dass nur voll abgeschirmte Außenbeleuchtung mit geringen UV- und Blauanteilen verwendet werden. In nichtgeschlossenen Lampen können Insekten bei Kontakt verbrennen. Die Ausleuchtung wird zielgerichtet in den unteren Halbraum erfolgen und auf die Nutzflächen beschränkt bleiben. Die Lichtpunkthöhe ist möglichst niedrig zu halten. Beleuchtungsanlagen sind nach § 35 (2) des Hessisches Naturschutzgesetz so zu gestalten, dass durch Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 33 die spektrale Zusammensetzung des Lichts eine möglichst geringe Anlockwirkung entfaltet wird. Die Beleuchtung ist, insbesondere außerhalb der Nutzungszeiten, auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Im Regelfall ist es nach § 35 (5) des Hessischen Natur schutzgesetzes in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr verboten, die Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand zu beleuchten. 1.2.3 Schutz vor Vogelschlag Zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasbauteilen sind die Vorgaben des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einzuhalten und umzusetzen. Es wird empfohlen, ungeglie- derte, großflächige Glasflächen ab 3 m², insb esondere wenn diese z. B. umgebendes Baum - und Strauchgrün widerspiegeln, vorsorglich mit geeigneten, für Vögel sichtbare Oberflächen auszuführen. Hierzu zählen insbeson- dere reflexionsarme Gläser mit einem Reflexionsgrad von max. 10 %, Glasbausteine, trans luzente, mattierte, eingefärbte, bombierte oder strukturierte Glasflächen, Sandstrahlungen, Siebdrucke, farbige Folien, oder feste vorgelagerte Konstruktionen wie z. B. Rankgitterbegrünungen oder Brise Soleil (feststehender Sonnenschutz). Markierungsabstand, Abdeckungsgrad, Kontrast und Reflektanz sind entsprechend der anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Große zusammenhängende Glasflächen ohne Untergliederung ab 20 m² sind nach § 37 (2) des Hessischen Naturschutzgesetz unzulässig. 1.2.4 Nisthilfen Für den Verlust von Bäumen sind Nist - oder Quartiershilfe n für Baum -, Höhlen - oder Nischenbrüter bzw. für Fledermäuse als Ersatz in einem zeitlich vorgezogenen Zeitraum in räumlicher Umgebung anzubringen. Im Falle von Baumhöhlen sind mindestens zwei Fledermauskästen an geeigneter Stelle anzubringen. Für je zehn gerodete Bäume ist jeweils eine Nist - oder Quartiershilfe im Geltungsbereich anzubringen. Zusätzlich sind in jedem neu errichteten Gebäudekörper mindestens zwei künstliche Nisthilfen für gebäudebrütende Vogelarten und ein künstliches Quartier für Fledermäuse anzubringen bzw. einzubauen. 1.2.5 Dachbegrünung Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m² sind extensiv als Gras-Staudendach zu begrünen, sofern bautechnische und brandschutztechnische Regelungen dem nicht widersprechen. Die Vegeta- tionstragschicht muss eine Mächtigkeit von mindestens 0,15 m aufweisen. Fenster, Be - und Entlüftungsöffnun- gen, Dachterrassen und technische Aufbauten sind ausgenommen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Anlagen für Solarthermie und Photovoltaikanlagen müs sen mit der Dachbegrünung kombiniert werden und schließen sich gegenseitig nicht aus, vorausgesetzt die Kombination ist mit den gestalterischen Anforderungen des Denkmalschutzes vereinbar. 1.2.6 Vorgärten Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen, zu bepflanzen und dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Diese sind mög- lichst naturnah zu gestalten und mit gebietsheimischen Kräutern bzw. Gräsern zu bepflanzen. Schottergärten sind nicht zulässig. Innerhalb der Vorgartenzone sind nur die notwendigen Hauszugänge sowie Zufahrten zu den Stellplätzen und Garagen zulässig. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 34 1.3 Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 (1) Nr. 25a und b BauGB) 1.3.1 Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen Der in der Planzeichnung als besonders erhaltenswert festgesetzte Baumbestand ist dauerhaft zu erhalten und bei Beschädigung oder Erkrankung durch geeignete Maßnahmen zu behandeln. Ausgefallener Bewuchs ist durch einheimische und standortgerechte Neupflanz ungen (s. Pflanzliste Hinweis 15) zu ersetzen. Bei Abgang von als zu erhalten festgesetzten Bäumen innerhalb der Grünfläche 1, sind diese innerhalb der Grünfläche 1 nachzu- pflanzen, hierbei ist der Charakter der natürlichen waldartigen Fläche zu erhalten. Bei Abgang besonders erhal- tenswerter Bäume außerhalb der Grünfläche 1 ist eine Abweichung von dem zeichnerisch festgesetzten Standort um bis zu 2,5 m zulässig. 1.3.2 Anpflanzen von Bäumen und sonstige Bepflanzungen Bei Anpflanzungen sind, soweit andere Festsetzungen des Bebauungsplans dem nicht entgegenstehen, einhei- mische, standortgerechte Laubbäume und Sträucher entsprechend der Artenempfehlung zu verwenden (s. Hin- weis 15). Darüber hinaus sind Flächen naturnah mit gebietsheimischen Kräutern und Gräsern zu bepflanzen. 1.3.3 Erhaltung Baumreihe Olbrichweg Der Charakter einer Baumreihe auf der nördl. Seite des Olbrichwegs ist zu erhalten und durch ergänzende Pflan- zungen vorzugsweise heimischer, jedoch zwingend standortgerechter Arten zu vervollständigen. Dabei ist ein Abstand von 8-10 m zwischen den Bäumen anzustreben. Bei Ausfall durch Beschädigung oder Krankheit sind die Bäume o.a. Art nachzupflanzen. 1.3.4 Baumschutzmaßnahmen Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Baustelle vor Beschädigungen von Stamm und Wurzelraum durch Sicherungsmaßnahmen entsprechend der DIN 18920 zu schützen (s. Hinweis V 14). 1.4 Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung (§ 9 (1) Nr. 23 b BauGB) Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine zentrale Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus Kraft-Wärme-Kopplung oder auf Basis erneuerbarer Energien zu gewährleisten mit dem Ziel, eine Nahwärmeversorgung sicher zu stellen. 8.3.2 AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHENDER FESTSETZUNGEN II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen Aufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i. d. F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198) i. V. m. § 9 (4) BauGB wird festgesetzt: Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 35 1. Gestaltung baulicher Anlagen 1.1 Dachgestaltung 1.1.1 Dachform Die Dächer der Gebäude sind als Flachdach oder Satteldach auszubilden. 1.1.2 Dachaufbauten Dachaufbauten sind grundsätzlich unzulässig. Als Ausnahme sind Dachaufbauten nach Abstimmung mit der Un- teren Denkmalschutzbehörde zulässig. 1.2 Gebäudefassaden 1.2.1 Die Fassadengestaltung ist mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. 1.2.2 Vorgesetzte Rolladenkästen sind nicht zulässig. 1.3 Werbeanlagen Werbeanlagen sind nur im Zusammenhang mit ihrer Nutzung und in Abstimmung mit der unteren Denkmal- schutzbehörde zulässig. 1.4 Solaranlagen Auf Gebäuden mit Flachdächern sind Solaranlagen dann zulässig, wenn sie in liegender Form (max. Neigung 10°) angebracht werden. Die Anlagen sind farblich an die Oberfläche anzupassen. Die Gesamthöhe der Anlagen darf 0,4 m über der Dachhaut nicht überschreiten. Der Abstand zur Dachkante muss mindestens 0,5 m betragen. 2. Grundstücksfreiflächen 2.1 Abgrabungen, Aufschüttungen Zum Erhalt der gewachsenen Geländetopographie und zum Schutz der Baumstrukturen inkl. deren Wurzelraums sind Abgrabungen und Aufschüttungen innerhalb der Grünfläche 1 unzulässig. 2.2 Abfallbehälter Müll- und Abfallanlagen sind in die Gebäude zu integrieren. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 36 III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser Aufgrund § 37 (4) Hessisches Wassergesetz (HWG) i. d. F. vom 14.12.2010 (GVBI. I S. 548) i. V. m. § 9 (4) BauGB wird festgesetzt: Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf privaten und öffentlichen Baugrundstücken Zisternen zu errichten und das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser darin zu sammeln. Dieses Niederschlags- wasser soll als Brauchwasser (z. B. für Gartenbewässerung, WC-Spülung etc.) genutzt werden. Ausgenommen sind: - begrünte Dächer, sofern sie nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind und - Intensivgründächer Das Fassungsvermögen von Zisternen soll: - mindestens 25 l/m² horizontal projizierte, unbegrünte Dachfläche - mindestens 10 l/m² extensiv begrünte Dachfläche betragen. Hinweise: Der Überlauf der Zisternen ist, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich rechtliche Vorschrif- ten noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen, auf dem Grundstück zu versickern und/oder in den öffentlichen Regenwasserkanal einzuleiten. An die Zisterne angeschlossene, begrünte Dachflächen sind mit Dachabdichtungsbahnen auszustatten, die keine Wurzelhemmstoffe oder Biozide nach der Definition der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 enthalten. IV. Nachrichtliche Übernahme aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (§ 9 Abs. 6 BauGB) 1. Denkmalschutz 1.1 Umgrenzung von Gesamtanlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen. 1.2 Einzelanlagen (Kulturdenkmäler), die dem Denkmalschutz unterliegen. 1.3 Die UNESCO-Welterbestätte "Mathildenhöhe Darmstadt" liegt teilweise innerhalb des räumlichen Geltungs- bereichs des Bebauungsplanes. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 37 8.3.3 HINWEISE 1. Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und Vorschriften Die genannten Gesetze, Verordnungen, DIN -Normen und die sonstigen zitierten Vorschriften können im Stadt- planungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stadthaus West, Mina -Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt, zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden. 2. Welterbe 2.1 UNESCO-Welterbestätte Mathildenhöhe Darmstadt Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt zum Teil in der UNESCO -Welterbestätte „Mathildenhöhe Darm- stadt“ selbst und zum Teil in seiner Pufferzone (Pufferzone gemäß Ziffer 104 der „Richtlinien für die Durchfüh- rung des Übereinkommens zum Schutz des Kultu r-und Naturerbes der Welt“ der UNESCO vom 31.07.2021). Die Pufferzone umfasst das unmittelbare Umfeld der Stätte, wesentliche Blickbeziehungen und andere Gebiete oder Merkmale, die eine wichtige praktische Rolle spielen, um die Stätte und ihren Schutz zu u nterstützen. Die gel- tende Pufferzone ist vollständig in der Beikarte dargestellt. 2.2 Die UNESCO-Welterbestätte und ihre Pufferzone bedingen, dass bauliche Anlagen besonderen Gestaltungs- bedingungen unterliegen können. Über die in der Gestaltungssatzung nach Ziffer II. dieses Bebauungsplans ent- haltenen Vorgaben hinaus ist folgendes zu beachten: Die baulichen Anlagen, welche zur UNESCO -Welterbestätte gehören, sind zugleich Kulturdenkmäler i. S. v. § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG). Da die Pufferzone als eine „Umgebung“ definiert wurde, in welcher sich bauliche Maßnahmen auf die UNESCO -Welterbestätte auswirken können, ist für diese Vorhaben innerhalb des Teils der Pufferzone, der innerhalb des Geltungsbereichs liegt, zu prüfen, ob i. S. v. § 18 Abs. 2 i. V. m. § 3 HDSchG eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist (Einzelfallbetrachtung). 3. Artenschutz 3.1 Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände Auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände von europarechtlich und streng geschützten Arten gemäß § 44 BNatSchG wird hingewiesen. Verboten ist danach die Beschädigung oder die Zerstörung von Fortpflanzungs - und Ruhestätten und die damit verbundene u nvermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Ent- wicklungsformen, sowie die erhebliche Störung von Tieren während der Fortpflanzungs -, Aufzucht -, Mauser -, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Folgende Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen der Tier- welt sind einzuhalten: Vögel: Durch die Rodung in dem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 1.10. bis 28.2. werden Tötungen und Verletzungen an Jungvögeln und Eiern vermieden. Adulte Vögel können dem Eingriff zu jeder Zeit rechtzeitig ausweichen. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 38 Baumhöhlenkontrolle: Bei der Fällung von Bäumen ist im Vorfeld eine Untersuchung auf Höhlen und andere Strukturen, die Ruhe- und Fortpflanzungsstätten für Fledermäuse, Vögel oder Bilche bieten können, durchzufüh- ren. Falls Tiere vorgefunden werden, muss auf deren selbstständigen Auszug gewartet werden. Baumfällungen: Vor der Entnahme der Bäume sind diese auf ein Vorkommen von besonders geschützten Flech- tenarten fachmännisch zu untersuchen. Bei einem Vorkommen von entsprechenden Flechtenarten sind Teile des Stammes oder des Astes auszusägen und an einer geeigneten Stelle in der näheren Umgebung im Gebiet auszu- bringen. Es ist ein Bericht zu erstellen, der den Nachweis erbringt, dass artenschutzrechtliche Belange eingehalten wer- den, welcher selbständig der zuständigen Naturschutzbehörde zukommen zulassen ist. 3.2 Maßnahmen zur Verminderung von Gefahren für Kleintiere Die Gestaltung der überbaubaren Flächen stellt für die heimische Tierwelt (Kleintiere) häufig Gefahren dar und soll durch geeignete Maßnahmen entschärft werden. Hofabläufe, Hauskellerschächte und ähnliche Anlagen sol- len durch geeignete Mittel gegen das Hineinfallen und Verenden von Kleintieren gesichert werden. Dachrinnen- abläufe sollen durch Drahtvorsätze gesichert werden. Kellertreppenabgänge sollen an einer Wangenseite mit einer waschbetonrauen Rampe von 10 cm Breite als Kleintierfluchtweg versehen werden . Zierteiche sowie an- dere offene Wasserflächen sollen mit rauen Fluchtrampen für Kleintiere versehen werden. 4. Biodiversität Bei der Umsetzung dieses Bebauungsplans ist die Erhaltung und der Schutz der Biodiversität sowie die Hess. Biodiversitätsstrategie zu berücksichtigen. Es wird auf die Checkliste zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für Neubauprojekte verwiesen. (https://www.darmstadt.de/leben -in-darmstadt/umwelt/naturschutz-und-biologi- sche-vielfalt/mitwirken/). Eine Umsetzung von Teilen dieser Maßnahme wird empfohlen. 5. Umweltschutz Im Interesse des Umweltschutzes wird empfohlen, Flächenversiegelungen, Wasser- und Energieverbrauch durch geeignete Maßnahmen soweit wie möglich einzuschränken. 6. Bodendenkmäler Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler (z.B. Mauern, Verfärbungen, Gräber, Scherben, Knochen) bekannt wer- den, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege (HessenArchäologie) oder der Unteren Denkmalschutzbe- hörde unverzüglich anzuzeigen (§ 21 HDSchG). Der Gene hmigung der Denkmalschutzbehörde bedarf, wer ein Kulturdenkmal oder Teile davon zerstören oder beseitigen, an einen anderen Ort verbringen oder umgestalten will und wer in der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals Anlagen errichten, verändern oder be seiti- gen will, wenn sich dies auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals auswirken kann (§ 18 HDSchG). Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 39 7. Bodenveränderungen Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Boden- veränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Um- welt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5, zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzu- zuziehen. 8. Altflächen / Altlasten Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen und insbesondere die Verfüllung von Gruben (vorsorgender Bo- denschutz) betreffen, ist die Untere Bodenschutzbehörde zu beteiligen. Bei Baugenehmigungsverfahren, die Alt- lasten, schädliche Bodenveränderungen und/od er Grundwasserschäden betreffen, ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5 (zuständige Bodenschutzbehörde) zu be- teiligen 9. Altstandorte Aus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie ergeben sich für den Plan- geltungsbereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen), schädli- che Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden. 10. Kampfmittelbelastung und -räumung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebiet und es muss grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Bei allen Flächen, bei denen bodeneingreifende Maß- nahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Sondierungen auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauar- beiten und Baugrunduntersuchungen erforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräu- mung im Lande Hessen“ sind zu beachten. 11. Klimaschutz Als Maßnahme zum Klimaschutz müssen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der jeweils gültigen Fassung nachgewiesen werden. 12. Leitungsschutzmaßnahmen Tiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufweisen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Ver- und Entsorgungs- leitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sich ern oder die Standorte der Bäume entsprechend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem Versorgungsträger abzustimmen. 13. Öffentliche Verkehrsflächen Die innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dargestellten Einrichtungen (Fahrbahn, Gehwege etc.) sind un- verbindliche Eintragungen des Bestands oder des Ausbauvorschlags. Sie dienen nur zur Erläuterung der Planung, Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 40 sind nicht Bestandteil der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und können bei der weiteren Ausführungspla- nung besonderen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. 14. Baumschutzsatzung Es gilt die Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. In jeder Phase einer Baudurchführung sind die zu erhaltenden Bäume vor schädigenden Einflüssen zu bewahren. Die DIN 18920 (2014-07 bzw. in ihrer aktuellen Fassung) ist entsprechend anzuwenden und einzuhalten. 15. Pflanzliste Bäume 1. und 2. Ordnung: Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Esskastanie (Castanea sativa), Vogelkirsche (Prunus avium), Hängebirke (Betula pendula), Gewöhnliche Esche ( Fraxinus excelsior), Zitter-Pappel (Populus tremula) , Traubeneiche (Quercus pet- raea), Stieleiche (Quercus robur), Winterlinde (Tilia cordata), Feld-Ahorn (Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Traubenkirsche (Prunus padus), Mehlbeere (Sorbus aria), Gewöhnliche Eberesche ( Sorbus aucuparia), Speierling (Sorbus domestica). Sträucher: Feld-Ahorn (Acer campestre als Heckenpflanze), Felsenbirne (Amelanchier lamarckii), Hainbuche (Carpinus betu- lus als Heckenpflanze), Kornelkirsche ( Cornus mas), Roter Hartriegel ( Cornus sanguinea), Haselnuss ( Corylus a- vellana), Weißdorn ( Crataegus spec. ), Pfaffenhütchen ( Euonymus europaeus ), Wild -Apfel ( Malus communis ), Schlehdorn ( Prunus spinosa), Feld -Rose ( Rosa arvensis ), Hunds -Rose ( Rosa canina ), Büschelrose ( Rosa mul- tiflora), Bibernell Rose (Rosa pimpinellifolia), Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus). Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 41 9 PROGNOSE DER ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (PROGNOSEPLANFALL) 9.1 PROGNOSE ZUM SCH UTZGUT FLÄCHE Der neue Bebauungsplan (O32.1) sieht 839 m² als Gebäude mit begrünten Dachflächen, 2.439 m² als versiegelte Flächen und 5.717 m² öffentliche Grünflächen vor. Im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes wird somit insgesamt 3.234 m² weniger Fläche versiegelt (siehe auch Tabelle 3). 9.2 PROGNOSE ZUM SCHUTZGUT BODEN Der Anteil der überbauten, versiegelten oder befestigten Flächen im Planungsgebiet wird insgesamt um etwa 3.234 m² bzw. 36 % von vorher 72 % (ca. 6.512 m²) auf 36 % (ca. 3.278 m²) abnehmen. Im Hinblick auf die bioti- sche Lebensraumfunktion und die Speicher-, Filter- und Regulationsfunktionen der Böden sind somit hierdurch deutliche Verbesserungen im Geltungsbereich zu erwarten. Durch Vermeidungs- und Verminderungsmaßnah- men lassen sich angesichts der angestrebten baulichen Verdichtung, die zugleich aber auch dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gerecht wird, Eingriffe in die Böden des Planungsgebietes in geringem Umfang vermeiden oder vermindern. 9.3 PROGNOSE ZUM SCHUTZGUT WASSER Durch die Realisierung der Planungsabsichten werden ca . 3.234 m² weniger Fläche als ursprünglich festgesetzt versiegelt. Insgesamt kann daher mit einer Erhöhung der jährlichen Grundwasserneubildung und einer Verringe- rung des Oberflächenabflusses gerechnet werden. Sämtliches anfallendes Niederschlagswasser ist gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans auf dem Grundstück vo r Ort zu versickern oder zu verwerten. Eine Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung und der Grundwasserqualität sind durch das Vorhaben, bei entsprechenden Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Baustelleinrichtungsflächen, nach derzeitigem Stand der Technik nicht zu erwarten. Die Bauleitung hat sicherzustellen, dass keinerlei grundwassergefährdende Substan- zen in Boden und Grundwasser gelangen. 9.4 PROGNOSE ZUM SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT Die Änderung des Bebauungsplanes sieht flächenhaft kleinere Gebäude vor als vorher. Somit müssen weniger Bäume gerodet werden, was lokal zu einer Verbesserung der örtlichen Klimaverhältnisse beitragen wird. Die vollständige Begrünung der entstehenden Dachflächen wirkt sich weiterhin positiv auf das Lokal - und Bioklima aus. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 42 9.5 PROGNOSE ZUM SCHUTZGUT PFLANZEN, BIOTOPE, TIERE UND BIOLOGISCHE VIELFALT Durch die kleineren Baufenster für das Besucherzentrum und die kulturelle Einrichtung im geänderten Bebau- ungsplan müssen weitaus weniger Bäume gefällt und weniger Fläche versiegelt werden. Somit können mehr Pflanzen und Bäume und damit einhergehend Lebensr äume für Kleinsäuger, Vögel und Insekten erhalten wer- den. Der biologischen Vielfalt im Geltungsbereich kommt die Änderung des Bebauungsplanes somit zugute. 9.6 PROGNOSE ZUM SCHUTZGUT LANDSCHAFTS - UND ORTSBILD Da die geplante Bebauung flächenhaft kleiner ausfallen wird als beim vorherig gültigen Bebauungsplan, werden diese auch als weniger störend wahrgenommen werden. Zudem werden weniger Bäume gerodet, wodurch die Gebäude stärker von Vegetation verdeckt werden und der Bereich eher den Charakter eines „Wäldchens“ behält. 9.7 PROGNOSE ZUM SCHUTZGUT MENSCH, GESUNDHEIT DES MENSCHEN UND DER BEVÖLKERUNG 9.7.1 FREIZEIT UND ERHOLUNG Der Bau eines Besucherzentrums mit einer parkähnlich angelegten Fläche davor, die zum Verweilen einlädt, stellt eine neue Freizeit- und Erholungsmöglichkeit für die Darmstädter und Touristen dar. Es ist jedoch anzumerken, dass sich der derzeitige Charakter des Osthangs grundlegend ändern wird, die kreative und alternative Nutzung des Bereiches durch Künstler und Studenten wird in dieser Form nicht mehr möglich sein. 9.7.2 EMISSIONEN & GESUNDHEIT (SCHADSTOFFE, LÄRM, ERSCHÜTTERUNGEN, LICHT, WÄRME, STRAHLUNG) Im Plangebiet werden sich durch die geplante Bebauung und die damit verbundene Erhöhung der Einwohner- zahlen bzw. Besucher Emissionen unterschiedlicher Art in Form von Rauch, Gasen, Staub, Abwasser, Licht, Wärme, Strahlung etc. in Abhängigkeit von der jewei ligen Nutzung ergeben. Allerdings eher weniger als im vor- herigen Bebauungsplan, da die Gebäude kleiner sind. Bei den vorgesehenen Nutzungen ist davon auszugehen, dass die in den einschlägigen Rechtsverordnungen festgelegten Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Insgesamt ist durch die neue Bebauung, auch unter Berücksichtigung der Hintergrundbelastung im städtischen Raum, nicht von negativen Veränderungen hinsichtlich der Immissionsbelastung auszugehen. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 43 9.7.3 ERZEUGTE ABFÄLLE UND IHRE VERWERTUNG Aufgrund der geringeren Größe der Gebäude ist auch von weniger erzeugten Abfällen auszugehen. Die sachge- rechte Abfallbeseitigung erfolgt durch den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD). Die Dimensionierung des bestehenden städtischen Kanalisationsnetzes gewährleistet die Abwasserbeseitigung. 9.7.4 RISIKEN DURCH UNFÄLLE UND KATASTROPHEN Starkregenereignisse und Unwetter nehmen bedingt durch den Klimawandel zu. Durch die im Bebauungsplan vorgesehene Dachbegrünung kann ein Teil des Niederschlagswassers auf der Fläche zurückgehalten werden. Sonstiges anfallendes Niederschlagswasser, das nicht auf Grünflächen versickern kann, wird in das Kanalsystem eingeleitet. Bei Starkregenereignissen könnte das Kanalsystem generel l an seine Grenzen gelangen, mit einer erheblichen Mehrbelastung ist durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen jedoch nicht zu rechnen. Da sich im Planungsgebiet keine Oberflächengewässer befinden, ist von einer zusätzlichen klimawandelbeding- ten Hochwassergefahr nicht auszugehen. Im Bebauungsplan wird eine bauliche Nachverdichtung mit Bezug zur Mathildenhöhe realisiert und Einrichtun- gen wie das Besucherzentrum errichtet. Für den Betrieb des Besucherzentrums und der anderen kulturellen Ein- richtungen sind keine gefährlichen Stoffe od er Techniken notwendig, welche eine Gefährdung oder Katastro- phenwirkung für die Bevölkerung erwarten lassen. In der näheren Umgebung wurden auch keine Betriebe oder produzierendes Gewerbe ausgemacht, die mit gefährdenden Stoffen hantieren. 9.8 PROGNOSE ZUM SCHUTZGUT KULTUR - UND SACHGÜTER Um den denkmalgeschützten Ateliergarten im Geltungsbereich während der Bauarbeiten für das Besucherzent- rum nicht zu gefährden, sind entsprechende Schutzmaßnahmen wie ein stabiler Bauzaun (siehe Kapitel 10.7) zu ergreifen. Auf die denkmalgeschützten Gebäude südlich des Olbrichswegs sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Durch den Neubau des Besucherzentrums ist mit einer Steigerung des kulturellen Wertes im Gebiet bzw. für die Gesamtstadt zu rechnen. 9.9 PROGNOSE FÜR NATURA 2000 -GEBIETE Es befinden sich keine Natura 2000 -Gebiete in der Nähe des Geltungsbereiches. Das nächste FFH-Gebiet (6118- 304 Dommersberg, Dachsberg und Darmbachaue von Darmstadt) ist ca. 2 km entfernt. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 44 9.10 PROGNOSE ZUM UMGANG MIT ENERGIE Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine zentrale Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speiche- rung von Strom, Wärme oder Kälte aus Kraft -Wärme-Kopplung oder auf Basis erneuerbarer Energien gem. § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB zu gewährleisten mit dem Ziel, eine Nahwärmeversorgung sicher zu stelle n. 9.11 WIRKUNGSGEFÜGE UND WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN EINZELNEN BELANGEN DES UMWELTSCHUTZES Generell lässt sich feststellen, dass versiegelte Flächen sich negativ auf Boden, Wasserhaushalt , Klima und Men- schen auswirken. Die Bodenfunktionen (Speicher-, Filter- und Regulationsfunktion) und die Grundwasserneubil- dung gehen verloren. Versiegelte Flächen heizen sich außerdem stärker auf als unversiegelte Flächen, was sich ungünstig auf das Mikroklima und somit auf die Gesundheit der Bevölkerung auswirkt. Wenn Bäume gerodet werden müssen, dann hat dies in vielerlei Hinsicht negative Auswirkungen auf verschie- dene Schutzgüter. Die Frischluftproduktion sowie der kühlende Schattenwurf entfallen, was wiederum die Ver- dunstung begünstigt. Die Erholungsfunktion, die allein der Anblick eines Baumes für Menschen darstellt, entfällt ebenfalls. Zudem ist die Funktion als Lebensraum für Vögel, Kleinsäuger oder Insekten nicht mehr vorhanden. 10 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERMINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN 10.1 MAßNAHMEN ZU DEN SCHUTZGÜTERN FLÄCHE UND BODEN Schutz des Oberbodens Ein fachgerechter Abtrag und die Wiederverwendung von Oberboden sind nach den §§ 1 und 4 des BBodSchG Hessens vorgeschrieben. Dies beinhaltet die Lagerung von Oberboden in Mieten von höchstens einem Meter Höhe, bei einer Lagerung, welche länger als ein Jahr dauert, ist eine fachgerechte Zwischenbegrünung anzusäen. Die DIN 18915 ist anzuwenden. 10.2 MAßNAHMEN ZUM SCHUTZGUT WASSER Umgang mit Niederschlagswasser Das anfallende Niederschlagswasser ist vollständig vor Ort auf dem Grundstück zu versickern oder zu verwerten. Eine Sammlung und Ableitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation ist nicht zulässig. Empfoh- len werden Regenwasserbewirtschaftungsm aßnahmen wie u.a. dem Dachbegrünungskonzept, wasserdurchläs- sigen Flächenbefestigungen, Versickerung über Rigolen und Mulden. Oberflächenbefestigung Stellplätze, Wege, Zufahrten und sonstige befestigte Grundstücksfreiflächen sind in wasserdurchlässiger Bau- weise herzustellen, sofern nicht wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Befestigung der Zufahrten über die erforderliche Breite hinaus ist unzulässig. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 45 10.3 MAßNAHMEN ZUM SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT Neubau Neubaumaßnahmen gemäß Energieeinsparverordnung (z.B. Einsatz moderner Gebäudetechnik, wirksame Wär- medämmung). Baumbestand Erhaltung möglichst vieler Bestandsbäume, um ein gutes Mikroklima durch viele Schattenbereiche und Verduns- tung zu erreichen. 10.3.1 DEM KLIMAWANDEL ENTGEGEN WIRKENDE MAßNAHMEN (§ 1A (5) BAUGB) Solaranlagen Ausstattung der Dächer mit Solaranlagen, um diese Möglichkeit der nachhaltigen Energiegewinnung voll auszu- schöpfen. 10.3.2 DER ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL DIENENDE MAßNAHMEN (§ 1A (5) BAUGB) Dachbegrünung Flachdächer sind ab einer Mindestgröße von 20 m² extensiv als Gras -Staudendach zu begrünen. Die Mindest- stärke der Substratschicht beträgt 12 cm. Ausgenommen sind Fenster, Be - und Entlüftungsöffnungen, Dachter- rassen und technische Aufbauten (inkl. Solaranla gen). Die Begrünung wirkt sich positiv auf das Raumklima der darunter liegenden Räume aus, denn die Verdunstungsleistung der Pflanzenschicht sorgt im Sommer für Küh- lung. Im Winter hingegen wirkt der Gründachaufbau als Wärmedämmung. 10.4 MAßNAHMEN ZUM SCHUTZGUT PFLANZEN, BIOTOPE, TIERE UND BIOLOGISCHE VIELFALT Bauzeitraum Die Baumaßnahme, insbesondere die Baumfällungen, hat außerhalb der Vegetations - und Brutperiode zu erfol- gen (1. Oktober bis 28. Februar). Baumaßnahmen sind nur tagsüber durchzuführen, um auf zusätzliche Beleuch- tung zu verzichten. Erhalt von Baumbestand Erhalt von möglichst vielen Bestandsbäumen als Lebensraum für Vögel, Insekten und Kleinsäuger. Baumschutz Baumschutzmaßnahmen von nahe stehenden Bäumen bis ca. 2 m Entfernung gemäß DIN 18920. Der Baum wird dazu mit einem ortsfesten Schutzzaun rundum bis zu einer Höhe von 2 m geschützt (siehe Abbildung 15). Sollten Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 46 bei der Aushebung von Bodenmaterial Baumwurzeln entdeckt werden, erfolgt ein Schutz der Baumwurzeln ent- sprechend der DIN 18920. Baumhöhlenkontrolle Im Rahmen einer Umweltbaubegleitung sind vor den Fällungen betroffene Bäume auf Baumhöhlen zu kontrol- lieren. Leere Baumhöhlen sind fachgerecht zu verschließen, um eine Besiedlung durch Fledermäuse bis zum Zeit- punkt der Baumfällung zu verhindern. Im Falle des Besatzes durch Fledermäuse darf der betroffene Baum bis zum Ausflug der Tiere nicht gefällt werden. Betroffene Baumhöhlen mit Fledermausbesatz sind mindestens eine Woche vor den Fällarbeiten mit einem Einwegverschluss zu versehen. Es muss gewährleistet sein (z. B. im Hin- blick auf die Witterungsverhältnisse), dass die Tiere innerhalb dieser Woche aus dem Quartier ausfliegen. Insektenfreundliche Beleuchtung Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von nachtaktiven Insektenarten ist für die Außenbeleuchtung aus- schließlich insektenfreundliche Außenbeleuchtung (Natriumdampf -Hochdrucklampen, Natriumdampf -Nieder- drucklampen oder LED-Leuchtmittel, mit Richtcharakteristik und unter Verwendung vollständig gekapselter Lam- pengehäuse) zulässig. 10.5 MAßNAHMEN ZUM SCHUTZGUT LANDSCHAFTS - UND ORTSBILD Gebäudehöhe Die Gebäude werden nur eine Höhe von maximal 15 m haben und somit nicht über den Baumbestand hinausra- gen. Abbildung 15: Schutz von Bäumen im Zuge der Bauarbeiten Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 47 10.6 MAßNAHMEN ZUM SCHUTZGUT MENSCH/ERHOLUNG Besucherzentrum & Vorplatz Das neue Besucherzentrum mit Vorplatz lädt zum Verweilen ein. Bewohner im direkten Wohnumfeld können die Anlage zur Naherholung nutzen. Wäldchen Das bestehende „Wäldchen“ bleibt zu einem Großteil erhalten und die vorhandenen Wege können weiterhin genutzt werden. Der Verein OHA e.V. kann den unteren Teil des Osthangs weiter für kulturelle Veranstaltungen nutzen. 10.7 MAßNAHMEN ZUM SCHUTZGUT KULTUR - UND SACHGÜTER Schutz Ateliergarten Um den denk malgeschützten Ateliergarten während der Bauarbeiten zur Errichtung des Besucherzentrums zu schützen, ist ein stabiler Bauzaun zu errichten. 11 ARTENSCHUTZRECHTLICHE BETRACHTUNG Wie in Kapitel 4.6.2 beschrieben, stellt der Geltungsbereich einen Lebensraum für Vögel, Fledermäuse , und Kleinsäuger wie Eichhörnchen, Bilche und Igel dar. Für die genannten Artengruppen konnte das Eintreten eines Verbotstatbestandes nach § 44 Abs.1 BNatSchG mit hinreichender Sicherheit nicht ausgeschlossen werden. Für die Artengruppen Reptilien und Amphibien konnte aufgrund nicht vorhandener Habitatpotentiale ein Vorkom- men von nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Arten grundsätzlich ausgeschlossen werden. Bei Einhaltung der in Kapitel 10 beschriebenen Maßnahmen wie die Einhaltung des Bauzeitraums vom 1. Oktober bis 28. Februar und die Baumhöhlen kontrolle vor Rodung der Bäume lässt sich das Eintreten eines Verbotstat- bestandes nach § 44 Abs.1 BNatSchG vermeiden. 12 EINGRIFFS -/AUSGLEICHSBETRACHTUNG Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB sind die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs - und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a bezeichneten Be standteilen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 zu berücksichtigen. 12.1 PLANUNGSRECHTLICHER VOREINGRIFFSZUSTAND Planungsrechtlich wird als Voreingriffszustand der bestehende, rechtskräftige Bebauungsplan O32 „Mathilden- höhe Ost“ zugrunde gelegt. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 48 12.2 EINGRIFFS -/AUSGLEICHBILANZ Bei der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung kommt die Hessische Kompensationsverordnung vom 26. Oktober 2018 zur Anwendung. Sie wurde mit dem Bebauungsplan O32 (siehe Tabelle 6) sowie dem aktuellen Biotopbestand (siehe Tabelle 5) als Grundlage vorgenommen. Die Bilanzierung auf den aktuellen Biotopbestand dient hierbei jedoch nur der Veranschaulichung bzw. Information, die Bilanzierung auf den aktuell gültigen Bebauungsplan wird offiziell als Voreingriffszustand betrachtet. 13 ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG DER EINGRIFFSERHEBLICHKEIT UND VERBLEIBENDER KOMPENSATIONSBEDARF Aufgrund der Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes O 32.1 kommt es durch den niedrigeren Anteil an über- bauter bzw. versiegelter Fläche in Bezug auf den Bebauungsplan O32 zu einem Biotopwertplus von 38.190 Wert- punkten. Es besteht somit kein Kompensationsbedarf. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 49 Tabelle 6: Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz (Bebauungsplan O32 als Grundlage) Tabelle 5: Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz (Aktueller Bestand als Grundlage) Differenz vorher nachher vorher nachher Typ-Nr. Bezeichnung Sp. 3 x Sp. 4 Sp. 3 x Sp. 6 Sp. 10 - Sp. 8 Sp. 1 2 3 4 6 8 10 12 1. Bestand vor Eingriff 10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen 3 1.318 0 3.954 0 3.954- 10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 3 864 0 2.592 0 2.592- 10.530 Versiegelte/gepflasterte Flächen, deren Wasserabfluss vor Ort versickert wird 6 80 0 480 0 480- 10.530a Mauer am Ateliergarten 6 12 0 72 0 72- 11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten 14 34 0 476 0 476- 11.225 Wiesen im besiedelten Bereich 23 573 0 13.179 0 13.179- 11.231 Park mit Großbaumbestand 38 6.113 0 232.294 0 232.294- 2. Zustand nach Ausgleich / Ersatz 10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen 3 0 2.439 0 7.317 7.317 10.720 Dachfläche, extensiv begrünt 19 0 839 0 15.941 15.941 11.231 Park mit Großbaumbestand 38 0 4.051 0 153.938 153.938 11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlagen im besiedelten Bereich 14 0 1.665 0 23.310 23.310 Summe 8.994 8.994 253.047 200.506 52.541- Biotopwert FLÄCHENBILANZ Nutzungstyp nach Anlage 3 KV WP/qm Fläche je Nutzungstyp in m² Differenz vorher nachher vorher nachher Typ-Nr. Bezeichnung Sp. 3 x Sp. 4 Sp. 3 x Sp. 6 Sp. 10 - Sp. 8 Sp. 1 2 3 4 6 8 10 12 1. Bestand vor Eingriff 10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen 3 3.486 0 10.458 0 10.458- 10.720 Dachfläche, extensiv begrünt 19 3.026 0 57.494 0 57.494- 11.231 Parks mit Großbaumbestand 38 2.482 0 94.316 0 94.316- 2. Zustand nach Ausgleich / Ersatz 10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen 3 0 2.439 0 7.317 7.317 10.720 Dachfläche, extensiv begrünt 19 0 839 0 15.941 15.941 11.231 Parks mit Großbaumbestand 38 0 4.049 0 153.862 153.862 11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlagen im besiedelten Bereich 14 0 1.667 0 23.338 23.338 Summe 8.994 8.994 162.268 200.458 38.190 Biotopwert FLÄCHENBILANZ Nutzungstyp nach Anlage 3 KV WP/qm Fläche je Nutzungstyp in m² Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 50 14 ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN (PLANUNGSALTERNATIVEN) Aufgrund der Lage des Geltungsbereiches und der Ziele, welche durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes erreicht werden sollen, wäre eine räumliche Verschiebung des Geltungsbereiches nicht möglich. Der Standort für das Besucherzentrum wurde von der Stadtverwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zusammen mit der UNESCO am Osthang vorgesehen, da dieses Grundstück seit Ende des 2. Weltkrieges nicht bebaut wurde und brachgefallen ist. Es liegt an diesem Standort in direkter räumlicher Nähe zur Mathildenhöhe . Eine Alternative ist nicht vorhanden. 15 ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN AUF DIE UMWELT (MONITORING) Grundlage des Monitorings ist der im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erarbeitete Umweltbericht. Maßnah- men zum Monitoring sind keine geplant. 16 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG Im Jahr 2020 wurde der Bebauungsplan „O32 Mathildenhöhe -Ost“ erstellt, um sicherzustellen, dass bauliche Veränderungen in der direkten Umgebung der Mathildenhöhe mit den Zielen der Stadtentwicklung und der UNESCO einhergehen. Der festgesetzte Standort des geplanten Besucherzentrums lag jedoch innerhalb der offi- ziellen Grenzen des Welterbes Mathildenhöhe, was nicht den Richtlinien des UNESCO-Welterbes entspricht. Auf- grund dessen wird für den Teilbereic h des Osthangs nun ein neuer Bebauungsplan (O32.1 Mathildenhöhe -Ost) mit einem angepassten Standort des Besucherzentrums erstellt. Der rund 8.994 m² große Geltungsbereich umfasst das am Osthang gelegene Wäldchen, das zum Teil große, erhaltungswürdige Bäume aufweist. Der westliche und südliche Teil des Geltungsbereiches setzt sich aus der Verkehrsfläche des Olbrichweges und der Grünfläche vor der Hochschule zusammen. Das Grünordnungskonzept sieht vor, den Bereich in zwei Teile aufzuteilen: Grünfläche 1 stellt den östlichen, be- waldeten Teil des Geltungsbereiches dar und soll weitgehend als „Wildnisfläche“ erhalten bleiben. Grünfläche 2 wird der zukünftige Vorplatz des Besucherzentrums auf der westlichen Seite des Geltungsbereiches sein, hier darf es auch befestigte Flächen geben. Für beide Bereiche gilt, dass alle Bestandsbäume möglichst erhalten wer- den sollen, sofern sie nicht im Baufeld der geplanten Gebäude stehen. Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 51 17 QUELLEN - UND LITERATURVERZEICHNIS Gesetze und Verordnungen BNATSCHG - BUNDESNATURSCHUTZGESETZ: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege i. d. F. v. 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 08. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240). HDSchG – Hessisches Denkmalschutzgesetz vom 28. November 2016 HENATG - HESSISCHES NATURSCHUTZGESETZ: Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft i. d. F. v. 25. Mai 2023, zuletzt geändert am 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473, 475). HESSISCHE KOMPENSATIONSVERORDNUNG (2018): Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnah- men, das Führen von Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ersatzzahlungen (Kompensati- onsverordnung - KV). Literatur HESS. LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG (1990): Bodenkarte der nördlichen Oberrheinebene 1 : 50.000. Nordteil. Wiesbaden. HESS. LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG (1997): Standorttypisierung für die Bodenentwicklung 1 : 50.000. Blatt L6116 Darmstadt West. Wiesbaden. HMUKLV - HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2019): Luft- reinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main. 3. Fortschreibung. Teilplan Darmstadt. NATURPLAN (2019): Artenschutzfachbeitrag Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Nordost . STADT DARMSTADT (1974): Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost. URBAN TREE CONSULTING (2023): Aktualisierung Baumbestand Osthang in Darmstadt. WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (2016): Institut für Klima- und Energiekonzepte. Klimafunktionskarte. WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (2022): Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (2003): Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (2020): Bebauungsplan O32 Mathildenhöhe Ost. Internetquellen BGR – Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2023): Geoviewer. < https://geoportal.bgr.de/mapapps/resources/apps/geoportal/index.html?lang=de#/geoviewer > HLNUG - Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (Hrsg.) (202 3): GruSchu Viewer Hessen. <https://gruschu.hessen.de> (abgerufen am 05.07.2023) Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 52 HLNUG - Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (Hrsg.) (202 3a): WRRL Viewer Hessen. <https://wrrl.hessen.de/mapapps/resources/apps/wrrl/index.html?lang=de > (abgerufen am 05.07.2023). HMUKLV - Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2019): Luft- reinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main. 3. Fortschreibung. Teilplan Darmstadt. <https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2021-08/3._fortschreibung_des_luftreinhal- teplans_fuer_den_ballungsraum_rhein-main_teilplan_darmstadt_in_kraft_ab_1._april_2019.pdf> (ab- gerufen am 13.07.2023). WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (2023): Lärmkartierung Darmstadt. < https://laermkartierung.darm- stadt.de/laerm.html> (abgerufen am 14.07.2023). Stand: 11.06.2024 Bebauungsplan O32.1 - Mathildenhöhe-Ost Umweltbericht 53 18 ANLAGEN Bestandskarte Biotoptypen Bestandskarte Kronendurchmesser Grünordnungsplan Biotoptypen nach Hessischer Kompensationsverordnung 10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen 10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 10.530 Versiegelte/gepflasterte Flächen, deren Wasserabfluss vor Ort versickert wird 10.530a Mauer am Ateliergarten 11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten 11.225 Wiesen im besiedelten Bereich 11.231 Park mit Großbaumbestand Erhaltungswürdigkeit Einzelbäume 1 sehr erhaltenswert 2 erhaltenswert 3 eingeschränkt erhaltenswert 4 wenig erhaltenswert 5 nicht erhaltenswert Erhaltungswürdigkeit Baumgruppen 2 erhaltenswert 3 eingeschränkt erhaltenswert Geltungsbereich Geltungsbereich Einzelbäume mit Kronendurchmesser Baumgruppen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qrqr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qrqr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qrqr qr qr qr qr qr qr qr qrqr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qrqr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qr qrqr qr qr qr qr E E E E E EE E E E E E E E E E EE E E E E E E E EE E E E E E E E E EE E E E 0 50 10010 20 30 40 m ± Grünordnungsplan zum Bebauungsplan O32.1 "Informationszentrum Mathildenhöhe" in Darmstadt Textliche Festsetzungen PROJEKT: THEMA: AUFTRAGGEBER: VERFASSER: bearbeitet: Blatt-Gr.: 420 mm x 1195 mm Maßstab: Grundlage: Bebauungsplan O32.1 - Informationszentrum Mathildenhöhe - Grünordnungsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt Stadtplanungsamt Stadthaus West Mina-Rees-Straße 12 64295 Darmstadt gezeichnet: geprüft: 04/2024 DatumZeichen 04/2024 04/2024 L. Herr C. Göbel T. Knapp C. Göbel Datum: 11.06.20241:500 Flurstücksgrenzen Hamburger Allee 45 60486 Frankfurt am Main Tel.: 069 / 95 29 64 0 Fax: 069 / 95 29 64 99 mail@pgnu.de www.pgnu.de Planzeichen Geltungsbereich Grenze der UNESCO-Welterbestätte "Mathildenhöhe Darmstadt" Katastergrenzen Baugrube (5 m Gebäudepuffer) Versiegelte und teilversiegelte Flächen Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Verkehrsberuhigter Bereich) Straßenverkehrsflächen Gebäude Flächen für den Gemeinbedarf Dachflächen, begrünt, inkl. PV-Anlage Ver- und Entsorgungsflächen Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen (Zweckbestimmung Elektrizität) Freiflächen !!!!!!!!!!!! Öffentliche Grünfläche 1 - Parkanlage Öffentliche Grünfläche 2 - Vorplatz Informationszentrum - Bäume qr Baumbestand qr Besonders erhaltenswerter Baumbestand Baumgruppen E Rodung Erhaltenswerte Baumreihe I. Planungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 BauGB 1.1 Öffentliche Grünflächen Die in der Planzeichnung festgesetzten öffentlichen Grünflächen sind als Park- und Grünanlagen mit Wegeflächen sowie Kinderspielplätzen zu erhalten. 1.1.1 Öffentliche Grünfläche 1 - Parkanlage - Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ ist als Grünanlage dauerhaft zu erhalten, zu entwickeln und in Teilbereichen neu herzustellen. Sie dient dem Aufenthalt und der Begegnung sowie als Grünverbindung, als Naturraum und als kleinklimatische Ausgleichsfläche. - mindestens 60 % der Fläche ist im Bestand mit seinem natürlichen Aufwuchs zu erhalten - maximal 40 % der Fläche ist gestalterisch neu herzustellen - der Anteil der befestigten Fläche darf insgesamt 20% nicht übersteigen 1.1.2 Öffentliche Grünfläche 2 - Vorplatz Informationszentrum – Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Vorplatz Informationszentrum“ ist als Grünanlage herzustellen. Sie dient der Erschließung des Informationszentrums sowie dem Aufenthalt und der Begegnung. - mindestens 20 % der Fläche ist als Grünfläche mit Bodenanschluss herzustellen und dauerhaft zu erhalten - maximal 80 % der Fläche können befestigt hergestellt werden 1.2 Boden, Natur und Landschaft 1.2.1 Befestigte, nicht überbaute Flächen sind, soweit wasserwirtschaftliche und brandschutzrechtliche Belange nicht entgegenstehen, als wasserdurchlässige Flächen herzustellen. Ausgenommen hiervon ist die Öffentliche Grünfläche 2 (gem. 1.1.2). 1.2.2 Insektenfreundliche Außenbeleuchtung Künstliches Licht sollte nur eingesetzt werden, wo es begründet notwendig ist. Bei allen Beleuchtungsanlagen sind Außenwirkungen auf angrenzende potenzielle Lebensräume grundsätzlich zu vermeiden. Himmelstrahler sind nach dem Hessischen Naturschutzgesetz § 35 (3) nicht erlaubt. Wenn Beleuchtung doch notwendig wird, soll sie durch geeignete Maßnahmen im Sinne des Naturschutzes und der Artenvielfalt (v. a. Schutz von Insekten, Fledermäusen, Vögeln und Vegetation) so gestaltet werden, dass ein positiver Beitrag zur Ressourcenschonung, zur Gesundheit der Bevölkerung und zum Erhalt des nächtlichen Stadtbildes geleistet wird. Daher ist darauf zu achten, dass nur voll abgeschirmte Außenbeleuchtung mit geringen UV- und Blauanteilen verwendet werden. In nichtgeschlossenen Lampen können Insekten bei Kontakt verbrennen. Die Ausleuchtung wird zielgerichtet in den unteren Halbraum erfolgen und auf die Nutzflächen beschränkt bleiben. Die Lichtpunkthöhe ist möglichst niedrig zu halten. Beleuchtungsanlagen sind nach § 35 (2) des Hessisches Naturschutzgesetz so zu gestalten, dass durch die spektrale Zusammensetzung des Lichts eine möglichst geringe Anlockwirkung entfaltet wird. Die Beleuchtung ist, insbesondere außerhalb der Nutzungszeiten, auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Im Regelfall ist es nach § 35 (5) des Hessischen Naturschutzgesetzes in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr verboten, die Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand zu beleuchten. 1.2.3 Schutz vor Vogelschlag Zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasbauteilen sind die Vorgaben des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einzuhalten und umzusetzen. Es wird empfohlen, ungegliederte, großflächige Glasflächen ab 3 m², insbesondere wenn diese z. B. umgebendes Baum- und Strauchgrün widerspiegeln, vorsorglich mit geeigneten, für Vögel sichtbare Oberflächen auszuführen. Hierzu zählen insbesondere reflexionsarme Gläser mit einem Reflexionsgrad von max. 10 %, Glasbausteine, transluzente, mattierte, eingefärbte, bombierte oder strukturierte Glasflächen, Sandstrahlungen, Siebdrucke, farbige Folien, oder feste vorgelagerte Konstruktionen wie z. B. Rankgitterbegrünungen oder Brise Soleil (feststehender Sonnenschutz). Markierungsabstand, Abdeckungsgrad, Kontrast und Reflektanz sind entsprechend der anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Große zusammenhängende Glasflächen ohne Untergliederung ab 20 m² sind nach § 37 (2) des Hessischen Naturschutzgesetz unzulässig. 1.2.4 Nisthilfen Für den Verlust von Bäumen sind Nist- oder Quartiershilfe für Baum-, Höhlen- oder Nischenbrüter bzw. für Fledermäuse als Ersatz in einem zeitlich vorgezogenen Zeitraum in räumlicher Umgebung anzubringen. Im Falle von Baumhöhlen sind mindestens zwei Fledermauskästen an geeigneter Stelle anzubringen. Für je zehn gerodete Bäume ist jeweils eine Nist- oder Quartiershilfe im Geltungsbereich anzubringen. Zusätzlich sind in jedem neu errichteten Gebäudekörper mindestens zwei künstliche Nisthilfen für gebäudebrütende Vogelarten und ein künstliches Quartier für Fledermäuse anzubringen bzw. einzubauen. 1.2.5 Dachbegrünung Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m² sind extensiv als Gras- Staudendach zu begrünen, sofern bautechnische und brandschutztechnische Regelungen dem nicht widersprechen. Die Vegetationstragschicht muss eine Mächtigkeit von mindestens 0,15 m aufweisen. Fenster, Be- und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und technische Aufbauten sind ausgenommen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Anlagen für Solarthermie und Photovoltaikanlagen müssen mit der Dachbegrünung kombiniert werden und schließen sich gegenseitig nicht aus, vorausgesetzt die Kombination ist mit den gestalterischen Anforderungen des Denkmalschutzes vereinbar. 1.2.6 Vorgärten Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen, zu bepflanzen und dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Diese sind möglichst naturnah zu gestalten und mit gebietsheimischen Kräutern bzw. Gräsern zu bepflanzen. Schottergärten sind nicht zulässig. Innerhalb der Vorgartenzone sind nur die notwendigen Hauszugänge sowie Zufahrten zu den Stellplätzen und Garagen zulässig. 1.3 Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 (1) Nr. 25a und b BauGB) 1.3.1 Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen Der in der Planzeichnung als besonders erhaltenswert festgesetzte Baumbestand ist dauerhaft zu erhalten und bei Beschädigung oder Erkrankung durch geeignete Maßnahmen zu behandeln. Ausgefallener Bewuchs ist durch einheimische und standortgerechte Neupflanzungen (s. Pflanzliste Hinweis 15) zu ersetzen. Bei Abgang von als zu erhalten festgesetzten Bäumen innerhalb der Grünfläche 1, sind diese innerhalb der Grünfläche 1 nachzupflanzen, hierbei ist der Charakter der natürlichen waldartigen Fläche zu erhalten. Bei Abgang besonders erhaltenswerter Bäume außerhalb der Grünfläche 1 ist eine Abweichung von dem zeichnerisch festgesetzten Standort um bis zu 2,5 m zulässig. 1.3.2 Anpflanzen von Bäumen und sonstige Bepflanzungen Bei Anpflanzungen sind, soweit andere Festsetzungen des Bebauungsplans dem nicht entgegenstehen, einheimische, standortgerechte Laubbäume und Sträucher entsprechend der Artenempfehlung zu verwenden (s. Hinweis 15). Darüber hinaus sind Flächen naturnah mit gebietsheimischen Kräutern und Gräsern zu bepflanzen. 1.3.3 Erhaltung Baumreihe Olbrichweg Der Charakter einer Baumreihe auf der nördl. Seite des Olbrichwegs ist zu erhalten und durch ergänzende Pflanzungen vorzugsweise heimischer, jedoch zwingend standortgerechter Arten zu vervollständigen. Dabei ist ein Abstand von 8-10 m zwischen den Bäumen anzustreben. Bei Ausfall durch Beschädigung oder Krankheit sind die Bäume o.a. Art nachzupflanzen. 1.3.4 Baumschutzmaßnahmen Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Baustelle vor Beschädigungen von Stamm und Wurzelraum durch Sicherungsmaßnahmen entsprechend der DIN 18920 zu schützen (s. Hinweis V 14). 1.4 Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung (§ 9 (1) Nr. 23 b BauGB) Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine zentrale Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus Kraft-Wärme-Kopplung oder auf Basis erneuerbarer Energien zu gewährleisten mit dem Ziel, eine Nahwärmeversorgung sicher zu stellen. II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen Aufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i. d. F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198) i. V. m. § 9 (4) BauGB wird festgesetzt: 1. Gestaltung baulicher Anlagen 1.1 Dachgestaltung 1.1.1 Dachform Die Dächer der Gebäude sind als Flachdach oder Satteldach auszubilden. 1.1.2 Dachaufbauten Dachaufbauten sind grundsätzlich unzulässig. Als Ausnahme sind Dachaufbauten nach Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde zulässig. 1.2 Gebäudefassaden 1.2.1 Die Fassadengestaltung ist mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. 1.2.2 Vorgesetzte Rolladenkästen sind nicht zulässig. 1.3 Werbeanlagen Werbeanlagen sind nur im Zusammenhang mit ihrer Nutzung und in Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde zulässig. 1.4 Solaranlagen Auf Gebäuden mit Flachdächern sind Solaranlagen dann zulässig, wenn sie in liegender Form (max. Neigung 10°) angebracht werden. Die Anlagen sind farblich an die Oberfläche anzupassen. Die Gesamthöhe der Anlagen darf 0,4 m über der Dachhaut nicht überschreiten. Der Abstand zur Dachkante muss mindestens 0,5 m betragen. 2. Grundstücksfreiflächen 2.1 Abgrabungen, Aufschüttungen Zum Erhalt der gewachsenen Geländetopographie und zum Schutz der Baumstrukturen inkl. deren Wurzelraum sind Abgrabungen und Aufschüttungen innerhalb der Grünfläche 1 unzulässig. 2.2 Abfallbehälter Müll- und Abfallanlagen sind in die Gebäude zu integrieren. III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser Aufgrund § 37 (4) Hessisches Wassergesetz (HWG) i. d. F. vom 14.12.2010 (GVBI. I S. 548) i. V. m. § 9 (4) BauGB wird festgesetzt: Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf privaten und öffentlichen Baugrundstücken Zisternen zu errichten und das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser darin zu sammeln. Dieses Niederschlagswasser soll als Brauchwasser (z. B. für Gartenbewässerung, WC-Spülung etc.) genutzt werden. Ausgenommen sind: - begrünte Dächer, sofern sie nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind und - Intensivgründächer Das Fassungsvermögen von Zisternen soll: - mindestens 25 l/m² horizontal projizierte, unbegrünte Dachfläche - mindestens 10 l/m² extensiv begrünte Dachfläche betragen. Hinweise: Der Überlauf der Zisternen ist, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen, auf dem Grundstück zu versickern und/oder in den öffentlichen Regenwasserkanal einzuleiten. An die Zisterne angeschlossene, begrünte Dachflächen sind mit Dachabdichtungsbahnen auszustatten, die keine Wurzelhemmstoffe oder Biozide nach der Definition der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 enthalten. IV. Nachrichtliche Übernahme aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (§ 9 Abs. 6 BauGB) 1. Denkmalschutz 1.1 Umgrenzung von Gesamtanlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen. 1.2 Einzelanlagen (Kulturdenkmäler), die dem Denkmalschutz unterliegen. 1.3 Die UNESCO-Welterbestätte "Mathildenhöhe Darmstadt" liegt teilweise innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. V. Hinweise 1. Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und Vorschriften Die genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und die sonstigen zitierten Vorschriften können im Stadtplanungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt, zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden. 2. Welterbe 2.1 UNESCO-Welterbestätte "Mathildenhöhe Darmstadt" Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt zum Teil in der UNESCO-Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ selbst und zum Teil in seiner Pufferzone (Pufferzone gemäß Ziffer 104 der „Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur-und Naturerbes der Welt“ der UNESCO vom 31.07.2021). Die Pufferzone umfasst das unmittelbare Umfeld der Stätte, wesentliche Blickbeziehungen und andere Gebiete oder Merkmale, die eine wichtige praktische Rolle spielen, um die Stätte und ihren Schutz zu unterstützen. Die geltende Pufferzone ist vollständig in der Beikarte dargestellt. 2.2 Die UNESCO-Welterbestätte und ihre Pufferzone bedingen, dass bauliche Anlagen besonderen Gestaltungsbedingungen unterliegen können. Über die in der Gestaltungssatzung nach Ziffer II. dieses Bebauungsplans enthaltenen Vorgaben hinaus ist folgendes zu beachten: Die baulichen Anlagen, welche zur UNESCO-Welterbestätte gehören, sind zugleich Kulturdenkmäler i. S. v. § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG). Da die Pufferzone als eine „Umgebung“ definiert wurde, in welcher sich bauliche Maßnahmen auf die UNESCO-Welterbestätte auswirken können, ist für diese Vorhaben innerhalb des Teils der Pufferzone, der innerhalb des Geltungsbereichs liegt, zu prüfen, ob i. S. v. § 18 Abs. 2 i. V. m. § 3 HDSchG eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist (Einzelfallbetrachtung). 3. Artenschutz 3.1 Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände Auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände von europarechtlich und streng geschützten Arten gemäß § 44 BNatSchG wird hingewiesen. Verboten ist danach die Beschädigung oder die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und die damit verbundene unvermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen, sowie die erhebliche Störung von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Folgende Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen der Tierwelt sind einzuhalten: Vögel: Durch die Rodung in dem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 1.10. bis 28.2. werden Tötungen und Verletzungen an Jungvögeln und Eiern vermieden. Adulte Vögel können dem Eingriff zu jeder Zeit rechtzeitig ausweichen. Baumhöhlenkontrolle: Bei der Fällung von Bäumen ist im Vorfeld eine Untersuchung auf Höhlen und andere Strukturen, die Ruhe- und Fortpflanzungsstätten für Fledermäuse, Vögel oder Bilche bieten können, durchzuführen. Falls Tiere vorgefunden werden, muss auf deren selbstständigen Auszug gewartet werden. Baumfällungen: Vor der Entnahme der Bäume sind diese auf ein Vorkommen von besonders geschützten Flechtenarten fachmännisch zu untersuchen. Bei einem Vorkommen von entsprechenden Flechtenarten sind Teile des Stammes oder des Astes auszusägen und an einer geeigneten Stelle in der näheren Umgebung im Gebiet auszubringen. Es ist ein Bericht zu erstellen, der den Nachweis erbringt, dass artenschutzrechtliche Belange eingehalten werden, welcher selbständig der zuständigen Naturschutzbehörde zukommen zulassen ist. 3.2 Maßnahmen zur Verminderung von Gefahren für Kleintiere Die Gestaltung der überbaubaren Flächen stellt für die heimische Tierwelt (Kleintiere) häufig Gefahren dar und soll durch geeignete Maßnahmen entschärft werden. Hofabläufe, Hauskellerschächte und ähnliche Anlagen sollen durch geeignete Mittel gegen das Hineinfallen und Verenden von Kleintieren gesichert werden. Dachrinnenabläufe sollen durch Drahtvorsätze gesichert werden. Kellertreppenabgänge sollen an einer Wangenseite mit einer waschbetonrauen Rampe von 10 cm Breite als Kleintierfluchtweg versehen werden. Zierteiche sowie andere offene Wasserflächen sollen mit rauen Fluchtrampen für Kleintiere versehen werden. 4. Biodiversität Bei der Umsetzung dieses Bebauungsplans ist die Erhaltung und der Schutz der Biodiversität sowie die Hess. Biodiversitätsstrategie zu berücksichtigen. Es wird auf die Checkliste zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für Neubauprojekte verwiesen. (https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/ umwelt/naturschutz-und-biologische-vielfalt/mitwirken/). Eine Umsetzung von Teilen dieser Maßnahme wird empfohlen. 5. Umweltschutz Im Interesse des Umweltschutzes wird empfohlen, Flächenversiegelungen, Wasser- und Energieverbrauch durch geeignete Maßnahmen soweit wie möglich einzuschränken. 6. Bodendenkmäler Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler (z.B. Mauern, Verfärbungen, Gräber, Scherben, Knochen) bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege (HessenArchäologie) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen (§ 21 HDSchG). Der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedarf, wer ein Kulturdenkmal oder Teile davon zerstören oder beseitigen, an einen anderen Ort verbringen oder umgestalten will und wer in der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals auswirken kann (§ 18 HDSchG). 7. Bodenveränderungen Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5, zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen. 8. Altflächen / Altlasten Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen und insbesondere die Verfüllung von Gruben (vorsorgender Bodenschutz) betreffen, ist die Untere Bodenschutzbehörde zu beteiligen. Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altlasten, schädliche Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden betreffen, ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5 (zuständige Bodenschutzbehörde) zu beteiligen 9. Altstandorte Aus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie ergeben sich für den Plangeltungsbereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen), schädliche Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden. 10. Kampfmittelbelastung und -räumung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebiet und es muss grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Bei allen Flächen, bei denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Sondierungen auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen“ sind zu beachten. 11. Klimaschutz Als Maßnahme zum Klimaschutz müssen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der jeweils gültigen Fassung nachgewiesen werden. 12. Leitungsschutzmaßnahmen Tiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufweisen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Ver- und Entsorgungsleitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume entsprechend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem Versorgungsträger abzustimmen. 13. Öffentliche Verkehrsflächen Die innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dargestellten Einrichtungen (Fahrbahn, Gehwege etc.) sind unverbindliche Eintragungen des Bestands oder des Ausbauvorschlags. Sie dienen nur zur Erläuterung der Planung, sind nicht Bestandteil der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und können bei der weiteren Ausführungsplanung besonderen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. 14. Baumschutzsatzung Es gilt die Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. In jeder Phase einer Baudurchführung sind die zu erhaltenden Bäume vor schädigenden Einflüssen zu bewahren. Die DIN 18920 (2014-07 bzw. in ihrer aktuellen Fassung) ist entsprechend anzuwenden und einzuhalten. 15. Pflanzliste Bäume 1. und 2. Ordnung: Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Esskastanie (Castanea sativa), Vogelkirsche (Prunus avium), Hängebirke (Betula pendula), Rotbuche (Fagus sylvatica), Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior), Zitter-Pappel (Populus tremula), Traubeneiche (Quercus petraea), Stieleiche (Quercus robur), Winterlinde (Tilia cordata), Feld-Ahorn (Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Traubenkirsche (Prunus padus), Mehlbeere (Sorbus aria), Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia), Speierling (Sorbus domestica). Sträucher: Feld-Ahorn (Acer campestre als Heckenpflanze), Felsenbirne (Amelanchier lamarckii), Hainbuche (Carpinus betulus als Heckenpflanze), Kornelkirsche (Cornus mas), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Haselnuss (Corylus avellana), Weißdorn (Crataegus spec.), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Wild-Apfel (Malus communis), Schlehdorn (Prunus spinosa), Feld-Rose (Rosa arvensis), Hunds-Rose (Rosa canina), Büschelrose (Rosa multiflora), Bibernell Rose (Rosa pimpinellifolia), Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus). Rosenhöhe GrünanlageWohnsiedlung GrünanlageMathildenhöhe Vernetzungselemente Verbindung zu umliegenden Grünzügen
anlage 5
29472 Zeichen
1461214628 8329021532 1507 12414315426 15433 1544 92 214521457 1458 14615 146221513 11611711811203121312212351124214271439 88189 9039049219223 150915010 Flur 2 Russ. Orth. Kirche 283234363839 11 14 20 242628 32 8 10 13 13A1519 20 2123 25 1 6365 17 Heinrich-Jobst-Treppe FiedlerwegSpessartringFiedlerweg Alexandraweg Bauhausweg Olbrichweg 21,4021,40o 4,005,00 oGH max. = 189 m ü. NHNGR max. = 460 m² GH max. = 185 m ü. NHNGR max. = 360 m²W214624 24,8215,38 13,46 DD1 22 60,87 6,62 M 1:500 VERFAHRENSVERMERKEAufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023.Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“am 27.07.2023.Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:Beschluss des Magistrats vom 12.07.2023.Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke derPlanung und über die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im „Darmstädter Echo“ am14.07.2023.Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. 1BauGB durch Interneteinstellung der Planungsunterlagen sowie zeitgleiche Auslegung imStadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt mit Gelegenheitzur Äußerung und Erörterung in der Zeit vom 17.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023.Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zurÄußerung bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGBund Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit E-Mail vom13.07.2023.Öffentliche Auslegung:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .Bekanntmachung der Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und der weiterenZugangsmöglichkeit im Darmstädter Echo“ am .Veröffentlichung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung sowie den wesentlichenumweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet in der Zeit vom bis einschließlich und weitere Zugangsmöglichkeit durch öffentlicheAuslegung der genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Stadtplanungsamt, Stadthaus West,Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt.Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zurPlanung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2BauGB mit E-Mail vom .Satzungsbeschluss:Dieser Bebauungsplan mit den im Plan enthaltenen Satzungen wurde gem. § 10 Abs. 1BauGB von der Stadtverordnetenversammlung am __________ zur Satzung beschlossen.Diese Ausfertigung stimmt mit dem als Satzung beschlossenen Plan überein.Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt________________________Der DezernentBekanntmachung:Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB und deröffentlichen Auslegung sowie der Bereithaltung zur Einsichtnahme im „Darmstädter Echo“ am __________. Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.V.m. §7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt in der Zeit vom __________ bis einschließlich__________ im Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12.Inkrafttreten:Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am ___________.Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplans O 32.1 - Informationszentrum Mathildenhöhe - tritt in dessenGeltungsbereich der Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe Ost - (in Kraft getreten am: 24.04.2021) außerKraft.Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt________________________Der Dezernent Darmstadt, den Stadtplanungsamt _________________ Jochen Krehbiehl Wissenschaftsstadt Darmstadt Gemarkung Darmstadt Flur 2Bebauungsplan O 32.1-Informationszentrum Mathildenhöhe -zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes O 32mit Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen undSatzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oderVerwenden von NiederschlagswasserENTWURF ÜBERSICHTSPLAN WissenschaftsstadtDarmstadtStadtplanungsamt 103020040 Stand: 26.06.2024 Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durchArt. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394)Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), geändertdurch Art. 1 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. I Nr. 176)Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändertdurch Art. 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802)Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durchArt. 3 des Gesetzes vom 20.07.2023 (GVBl. S. 582)Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändertdurch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletztgeändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 08.05.2024 (BGBl. I Nr. 153)Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) i.d.F. vom 25.05.2023 (GVBl. I S. 379), zuletzt geändertdurch Art. 5 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473)Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S 2585), zuletzt geändertdurch Art. 7 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 409)Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durchArt. 3 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473)Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274),zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 26.07.2023 (BGBl. I Nr. 202)Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 18.03.2021 (BGBl. IS. 540), zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 08.05.2024 (BGBl. I Nr. 151) I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt:1.Grenzen des Geltungsbereichs(§ 9 Abs. 7 BauGB)2. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 4 und Abs. 6 BauNVO)2.1Flächen für den Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen 3. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. §§ 16 ff BauNVO)3.1Größe der Grundfläche der baulichen Anlagen (§ 16 Abs. 2 und 3 und § 18 BauNVO)3.2 Höhe baulicher Anlagen (§ 16 Abs. 2 und 3 und § 18 BauNVO) Alle Höhen entsprechen dem DHHN 924. Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO ) Offene Bauweise (§ 22 Abs. 2 BauNVO)In der offenen Bauweise sind die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand als Einzelgebäude zu errichten.5. Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt. Baugrenzen Ausnahmsweise können die Baugrenzen durch notwendige Fluchtwege, Fluchttreppen sowie unterirdische Gebäudeteile überschritten werden.6. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Tiefgaragen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 und § 14 BauNVO)6.1 Oberirdische Stellplätze, Garagen und Carports sind nicht zulässig.6.2 Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen i.S.d.§ 14 Abs. 1 BauNVO nur mit Zustimmung der UnterenDenkmalschutzbehörde zulässig als Fahrradabstellplätze.6.3 Einrichtungen und Anlagen für die Kleintierhaltung sind innerhalb des Geltungsbereiches gemäß § 14 Abs.1 BauNVO nicht zulässig.7. Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)7.1 Straßenverkehrsflächen7.2 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Verkehrsberuhigter Bereich8. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB)8.1 Zweckbestimmung Elektrizität8.2 Öffentliche Müllsammelstandorte sind am Olbrichweg nicht zulässig.9. Öffentliche Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)Die in der Planzeichnung festgesetzten öffentlichen Grünflächen sind als Park- und Grünanlagen mit Wegeflächen und Kinderspielplätzenherzustellen und zu erhalten.9.1 Öffentliche Grünfläche 1 - Parkanlage -Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ ist als Grünanlage dauerhaft zu erhalten, zu entwickeln und in Teilbereichen neu herzustellen. Sie dient dem Aufenthalt und der Begegnung sowie als Grünverbindung, als Naturraum und als kleinklimatische Ausgleichsfläche.- mindestens 60% der Fläche ist im Bestand mit seinem natürlichen Aufwuchs zu erhalten- maximal 40% der Fläche ist gestalterisch neu herzustellen- der Anteil der befestigten Fläche darf insgesamt 20% nicht übersteigen9.2 Öffentliche Grünfläche 2 - Vorplatz Informationszentrum -Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „VorplatzInformationszentrum“ ist als Grünanlage herzustellen. Sie dient der Erschließung des Informationszentrums sowie dem Aufenthalt und der Begegnung.- mindestens 20% der Fläche ist als Grünfläche mit Bodenanschluss herzustellen und dauerhaft zu erhalten- maximal 80% der Fläche können befestigt hergestellt werden 10. Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB)10.1Befestigte, nicht überbaute Flächen sind, soweit wasserwirtschaftliche und brandschutzrechtliche Belange nicht entgegenstehen, als wasserdurchlässige Flächen herzustellen. Ausgenommen hiervon ist die Öffentliche Grünfläche 2 (gem. I. 9.2).10.2 Insektenfreundliche AußenbeleuchtungKünstliches Licht sollte nur eingesetzt werden, wo es begründet notwendigist. Bei allen Beleuchtungsanlagen sind Außenwirkungen auf angrenzendepotenzielle Lebensräume grundsätzlich zu vermeiden. Himmelsstrahler sindnach dem Hessischen Naturschutzgesetz § 35 Abs. 3 nicht erlaubt.Wenn Beleuchtung doch notwendig wird, soll sie durch geeigneteMaßnahmen im Sinne des Naturschutzes und der Artenvielfalt (v.a. Schutzvon Insekten, Fledermäusen, Vögeln und Vegetation) so gestaltet werden,dass ein positiver Beitrag zur Ressourcenschonung, zur Gesundheit der Bevölkerung und zum Erhalt des nächtlichen Stadtbildes geleistet wird.Daher ist darauf zu achten, dass nur voll abgeschirmteAußenbeleuchtungen mit geringen UV- und Blauanteilen verwendetwerden. In nichtgeschlossenen Lampen können Insekten bei Kontaktverbrennen. Die Ausleuchtung soll zielgerichtet in den unteren Halbraumerfolgen und auf die Nutzflächen beschränkt bleiben. Die Lichtpunkthöhe ist möglichst niedrig zu halten. Beleuchtungsanlagen sind nach § 35 Abs. 2 des Hessisches Naturschutzgesetz so zu gestalten, dass durch die spektrale Zusammensetzung des Lichts eine möglichst geringeAnlockwirkung entfaltet wird. Die Beleuchtung ist, insbesondere außerhalbder Nutzungszeiten, auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Im Regelfall ist es nach § 35 Abs. 5 des Hessischen Naturschutzgesetzes in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr verboten, die Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand zu beleuchten.10.3 Schutz vor Vogelschlag Zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasbauteilen sind die Vorgaben vomHessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einzuhalten und umzusetzen. Es wird empfohlenungegliederte, großflächige Glasflächen ab 3 m², insbesondere wenn diesez.B. umgebendes Baum- und Strauchgrün widerspiegeln, vorsorglich mit geeigneten, für Vögel sichtbaren Oberflächen auszuführen. Hierzu zähleninsbesondere reflexionsarme Gläser mit einem Reflexionsgrad von max.10 %, Glasbausteine, transluzente, mattierte, eingefärbte, bombierte oderstrukturierte Glasflächen, Sandstrahlungen, Siebdrucke, farbige Folien,oder feste vorgelagerte Konstruktionen wie z.B. Rankgitterbegrünungenoder Brise Soleil (feststehender Sonnenschutz).Markierungsabstand, Abdeckungsgrad, Kontrast und Reflektanz sindentsprechend der anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen.Große zusammenhängende Glasflächen ohne Untergliederung ab 20 m² sind nach § 37 Abs. 2 des Hessischen Naturschutzgesetzes unzulässig.10.4 NisthilfenFür den Verlust von Bäumen sind Nist- oder Quartiershilfe für Baum-,Höhlen- oder Nischenbrüter bzw. für Fledermäuse als Ersatz in einemzeitlich vorgezogenen Zeitraum in räumlicher Umgebung anzubringen. Im Falle von Baumhöhlen sind mindestens zwei Fledermauskästen an geeigneter Stelle anzubringen. Für je zehn gerodete Bäume ist jeweils eineNist- oder Quartiershilfe im Geltungsbereich anzubringen. Zusätzlich sind in jedem neu errichteten Gebäudekörper mindestens zwei künstliche Nisthilfenfür gebäudebrütende Vogelarten und ein künstliches Quartier für Fledermäuse anzubringen bzw. einzubauen.10.5 DachbegrünungFlachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m² sind extensiv als Gras-Staudendach zu begrünen, sofern bautechnischeund brandschutztechnische Regelungen dem nicht widersprechen. Die Vegetationstragschicht muss eine Mächtigkeit von mindestens 0,15 m aufweisen. Fenster, Be- und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und technische Aufbauten, sind ausgenommen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Anlagen für Solarthermie und Photovoltaikanlagenmüssen mit der Dachbegrünung kombiniert werden und schließen sich gegenseitig nicht aus, vorausgesetzt die Kombination ist mit den gestalterischen Anforderungen des Denkmalschutzes vereinbar.10.6VorgärtenVorgärten sind gärtnerisch anzulegen, zu bepflanzen und dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Diese sind möglichst naturnah zu gestalten und mit gebietsheimischen Kräutern bzw. Gräsern zu bepflanzen. Schottergärtensind nicht zulässig.Innerhalb der Vorgartenzone sind nur die notwendigen Hauszugängezulässig. 11. Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)11.1 Baumbestand11.2 Erhaltung von Bäumen und BaumgruppenDie in der Planzeichnung als zu erhaltend festgesetzten Einzelbäume und Baumgruppen sind dauerhaft zu erhalten und bei Beschädigung oderErkrankung durch geeignete Maßnahmen zu behandeln. AusgefallenerBewuchs ist durch einheimische und standortgerechte Neupflanzungenentsprechend Pflanzliste (s. Hinweis V. 14) zu ersetzen. Bei Abgang von als zu erhaltend festgesetzten Bäumen innerhalb der Grünfläche 1, sinddiese innerhalb der Grünfläche 1 nachzupflanzen, hierbei ist der Charakterder natürlichen waldartigen Fläche zu erhalten. Bei Abgang besonderserhaltenswerter Bäume außerhalb der Grünfläche 1, ist eine Abweichungvon dem zeichnerisch festgesetzten Standort um bis zu 2,5 m zulässig.11.3 Anpflanzen von BäumenDie Baumreihe auf der nördlichen Seite des Olbrichweges soll erhalten unddurch ergänzende Pflanzungen einheimischer, standortgerechter Arten (s. Pflanzliste Hinweis V. 14) vervollständigt werden. Dabei ist ein Abstand von 8-10 Metern zwischen den Bäumen anzustreben. Bei Ausfall durchBeschädigung oder Krankheit sind die Bäume durch einheimische und standortgerechte Arten (s. Pflanzliste Hinweis V. 14) zu ersetzen.11.4 BaumschutzmaßnahmenWährend der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Baustelle vor Beschädigungen von Stamm und Wurzelraum durchSicherungsmaßnahmen entsprechend der DIN 18920 zu schützen(s. Hinweis V. 13).12.Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung(§ 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB)Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine zentrale Erzeugung,Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus Kraft-Wärme-Kopplung oder auf Basis erneuerbarer Energien zu gewährleisten mit dem Ziel, eine Nahwärmeversorgung sicher zu stellen(s. auch II. 1.4).II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen Aufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:1.Gestaltung baulicher Anlagen1.1 Dachgestaltung1.1.1 DachformDie Dächer der Gebäude sind als Flachdach oder Satteldach auszubilden.1.1.2 Dachaufbauten und DacheinschnitteDachaufbauten und Dacheinschnitte sind grundsätzlich unzulässig. Als Ausnahme sind Dachaufbauten nach Abstimmung mit der UnterenDenkmalschutzbehörde zulässig.1.2 Gebäudefassaden1.2.1Die Fassadengestaltung ist mit der Unteren Denkmalschutzbehördeabzustimmen.1.2.2Vorgesetzte Rolladenkästen sind nicht zulässig.1.3WerbeanlagenWerbeanlagen sind nur im Zusammenhang mit ihrer Nutzung und in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde zulässig.1.4 SolaranlagenSolaranlagen sind ausschließlich auf Gebäuden mit Flachdächern zulässig.Sie sind in liegender Form (max. Neigung 10°) anzubringen und farblich an die Oberfläche anzupassen. Die Anlagen dürfen eine Gesamthöhe von 0,4 m über der Dachhaut nicht überschreiten. Der Abstand zur Dachkante mussmindestens 0,5 m betragen.2.Grundstücksfreiflächen2.1Abgrabungen, AufschüttungenZum Erhalt der gewachsenen Geländetopographie und zum Schutz der Baumstrukturen inkl. deren Wurzelraums sind Abgrabungen und Aufschüttungen innerhalb der Grünfläche 1 unzulässig.2.2AbfallbehälterMüll- und Abfallanlagen sind in Gebäude zu integrieren. III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwendenvon Niederschlagswasser Aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom14.12.2010 (GVBI. I S. 548) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf privaten und öffentlichen Baugrundstücken Zisternen zu errichten und das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser darin zu sammeln. DiesesNiederschlagswasser soll als Brauchwasser (z.B. für Gartenbewässerung,WC-Spülung etc.) genutzt werden. Ausgenommen sind:·begrünte Dächer, sofern sie nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind und·Intensivgründächer. Das Fassungsvermögen der Zisternen soll·mindestens 25 l/m² horizontal projizierte, unbegrünte Dachfläche·mindestens 10 l/m² extensiv begrünte Dachfläche betragen.Hinweise:Der Überlauf der Zisternen ist, soweit dem weder wasserrechtliche nochsonstige öffentlichrechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftlicheBelange entgegenstehen, auf dem Grundstück zu versickern und/oder in den öffentlichen Regenwasserkanal einzuleiten.An die Zisterne angeschlossene, begrünte Dachflächen sind mit Dachabdichtungsbahnen auszustatten, die keine Wurzelhemmstoffe oderBiozide nach der Definition der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012enthalten.IV. Nachrichtliche Übernahme aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (§ 9 Abs. 6 BauGB)1.Denkmalschutz1.1Umgrenzung von Gesamtanlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen.1.2 Einzelanlagen (Kulturdenkmäler), die dem Denkmalschutz unterliegen.1.3 Die UNESCO-Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ liegt teilweiseinnerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. Die Grenzen der UNESCO-Welterbestätte sind vollständig in der Beikartedargestellt. Quelle: Kartengrundlage aus dem Managementplan für die Welterbestätte mit Nummerierung der Koordinaten GH max.o Grenzen der WelterbestättePufferzone Beikarte Der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedarf, wer ein Kulturdenkmaloder Teile davon zerstören oder beseitigen, an einen anderen Ort verbringenoder umgestalten will und wer in der Umgebung eines unbeweglichenKulturdenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals auswirken kann(§ 18 HDSchG).6. BodenveränderungenBei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichenBodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das RegierungspräsidiumDarmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5, zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragenhinzuzuziehen.7. Altflächen / AltlastenBei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen und insbesondere die Verfüllungvon Gruben (vorsorgender Bodenschutz) betreffen, ist die UntereBodenschutzbehörde zu beteiligen. Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altlasten, schädliche Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschädenbetreffen, ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und UmweltDarmstadt, Dez. IV/DA 41.5 (zuständige Bodenschutzbehörde) zu beteiligen.8. AltstandorteAus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie ergeben sich für den Plangeltungsbereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen), schädlicheBodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden.9. Kampfmittelbelastung und -räumungDer Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebietund es muss grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangenwerden. Bei allen Flächen, bei denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden,sind systematische Überprüfungen (Sondierungen auf Kampfmittel) vor Beginnder Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erforderlich. Die „AllgemeinenBestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen“ sind zu beachten.10. LeitungsschutzmaßnahmenTiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufweisen. Wirddieser Abstand unterschritten, so sind die Ver- und Entsorgungsleitungen gegenWurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume entsprechend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem Versorgungsträger abzustimmen.11. SchallschutzDie erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile sind in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren gemäßder aktuell gültigen Fassung der DIN 4109 nachzuweisen.12. Öffentliche VerkehrsflächenDie innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dargestellten Einrichtungen(Fahrbahn, Gehwege etc.) sind unverbindliche Eintragungen des Bestands oderdes Ausbauvorschlags. Sie dienen nur zur Erläuterung der Planung, sind nichtBestandteil der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und können bei der weiteren Ausführungsplanung besonderen örtlichen Gegebenheiten angepasstwerden. 13. BaumschutzsatzungEs gilt die Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. In jeder Phaseeiner Baudurchführung sind die zu erhaltenden Bäume vor schädigendenEinflüssen zu bewahren. Die DIN 18920 (2014-07 bzw. in ihrer aktuellenFassung) ist entsprechend anzuwenden und einzuhalten.14. PflanzlisteBäume 1. und 2. Ordnung:Spitz-AhornAcer platanoidesBerg-AhornAcer pseudoplatanusSchwarzerleAlnus glutinosaGewöhnliche RosskastanieAesculus hippocastanumVogelkirschePrunus aviumHängebirkeBetula pendulaRotbucheFagus sylvaticaGewöhnliche EscheFraxinus excelsiorWalnussJuglans regiaTraubeneicheQuercus petraeaStieleicheQuercus roburWinterlindeTilia cordataSommerlindeTilia platyphyllosFeld-AhornAcer campestreHainbucheCarpinus betulusTraubenkirschePrunus padusMehlbeereSorbus ariaGewöhnliche EberescheSorbus aucupariaSpeierlingSorbus domesticaSträucher:Feld-AhornAcer campestre als HeckenpflanzeFelsenbirneAmelanchier lamarckiiHainbucheCarpinus betulus als HeckenpflanzeKornelkirscheCornus masRoter HartriegelCornus sanguineaHaselnussCorylus avellanaWeißdornCrataegus spec.PfaffenhütchenEuonymus europaeusWild-ApfelMalus communisSchlehdornPrunus spinosaFaulbaumRhamnus frangulaFeld-RoseRosa arvensisHunds-RoseRosa caninaBüschelroseRosa multifloraBibernell RoseRosa pimpinellifoliaGewöhnlicher SchneeballViburnum opulusZweigriffeliger WeißdornCrataegus laevigataEingriffeliger WeißdornCrataegus monogyna GR max. DD Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt zum Teil in der UNESCO-Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ selbst und zum Teil in seiner Pufferzone (Pufferzone gemäß Ziffer 104 der „Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ der UNESCO vom 31.07.2021). Die Pufferzoneumfasst das unmittelbare Umfeld der Stätte, wesentliche Blickbeziehungenund andere Gebiete oder Merkmale, die eine wichtige praktische Rollespielen, um die Stätte und ihren Schutz zu unterstützen. Die geltendePufferzone ist vollständig in der Beikarte dargestellt.Die UNESCO-Welterbestätte und ihre Pufferzone bedingen, dass baulicheAnlagen besonderen Gestaltungsbedingungen unterliegen können. Überdie in der Gestaltungssatzung nach Ziffer II. dieses Bebauungsplansenthaltenen Vorgaben hinaus ist Folgendes zu beachten:Die baulichen Anlagen, welche zur UNESCO-Welterbestätte gehören, sindzugleich Kulturdenkmäler i. S. v. § 2 Abs.1 und 3 HessischesDenkmalschutzgesetz (HDSchG). Da die Pufferzone als eine „Umgebung“definiert wurde, in welcher sich bauliche Maßnahmen auf die UNESCO-Welterbestätte auswirken können, ist für diese Vorhabeninnerhalb des Teils der Pufferzone, der innerhalb des Geltungsbereichsliegt, zu prüfen, ob i. S. v. § 18 Abs. 2 i. V. m. § 3 HDSchG einedenkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist (Einzelfallbetrachtung). Die abgegangenen Teile der ursprünglichenNutzung der Mathildenhöhe (z.B. temporäre Auststellungsbestandteile) sindals Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 2 HDSchG (Bodendenkmäler) geschützt.Ihre Veränderung bedarf der Genehmigung nach § 18 Abs. 1 HDSchG.V. Hinweise1. Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und VorschriftenDie genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und die sonstigenzitierten Vorschriften können im Stadtplanungsamt der WissenschaftsstadtDarmstadt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt, zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden.2. Artenschutz2.1Vermeidung artenschutzrechtlicher VerbotstatbeständeAuf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände von europarechtlich und streng geschützten Arten gemäß § 44 BNatSchG wird hingewiesen.Verboten ist danach die Beschädigung oder die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und die damit verbundene unvermeidbareVerletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen, sowiedie erhebliche Störung von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Folgende Maßnahmenzur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen der Tierwelt sind einzuhalten:Vögel: Durch die Rodung in dem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchGvom 1.10. bis 28.2. werden Tötungen und Verletzungen an Jungvögeln und Eiern vermieden. Adulte Vögel können dem Eingriff zu jeder Zeit rechtzeitigausweichen.Baumhöhlenkontrolle: Bei der Fällung von Bäumen ist im Vorfeld eineUntersuchung auf Höhlen und andere Strukturen, die Ruhe- und Fortpflanzungsstätten für Fledermäuse, Vögel oder Bilche bieten können,durchzuführen. Falls Tiere vorgefunden werden, muss auf derenselbstständigen Auszug gewartet werden.Baumfällungen: Vor der Entnahme der Bäume sind diese auf ein Vorkommen von besonders geschützten Flechtenarten fachmännisch zu untersuchen. Bei einem Vorkommen von entsprechenden Flechtenartensind Teile des Stammes oder des Astes auszusägen und an einergeeigneten Stelle in der näheren Umgebung im Gebiet auszubringen.Es ist ein Bericht zu erstellen, der den Nachweis erbringt, dassartenschutzrechtliche Belange eingehalten werden, welcher selbstständigder zuständigen Naturschutzbehörde zukommen zu lassen ist.2.2Maßnahmen zur Verminderung von Gefahren für KleintiereDie Gestaltung der überbaubaren Flächen stellt für die heimische Tierwelt(Kleintiere) häufig Gefahren dar und soll durch geeignete Maßnahmenentschärft werden. Hofabläufe, Hauskellerschächte und ähnliche Anlagensollen durch geeignete Mittel gegen das Hineinfallen und Verenden von Kleintieren gesichert werden. Dachrinnenabläufe sollen durch Drahtvorsätzegesichert werden. Kellertreppenabgänge sollen an einer Wangenseite mit einer waschbetonrauen Rampe von 10 cm Breite als Kleintierfluchtwegversehen werden.Zierteiche sowie andere offene Wasserflächen sollen mit rauenFluchtrampen für Kleintiere versehen werden.3. BiodiversitätDie Ziele des Magistratsbeschlusses der Wissenschaftsstadt Darmstadtvom 12.02.2014 zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hess. Biodiversitätsstrategie sind bei der Umsetzung diesesBebauungsplans zu berücksichtigen. Es wird auf die Checkliste zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für Neubauprojekte verwiesen(https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/umwelt/naturschutz-und-biologische-vielfalt/mitwirken/). Eine Umsetzung von Teilen dieserMaßnahme wird empfohlen.4. UmweltschutzIm Interesse des Umweltschutzes wird empfohlen, Flächenversiegelungen,Wasserverbrauch und Energieverbrauch durch geeignete Maßnahmensoweit wie möglich einzuschränken.5. BodendenkmaleWenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler (z.B. Mauern, Verfärbungen,Gräber, Scherben, Knochen) bekannt werden, so ist dies dem Landesamtfür Denkmalpflege (HessenArchäologie) oder der UnterenDenkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen (§ 21 HDSchG). W 2 1
anlage 9
243 Zeichen
Punkt 10: Bebauungsplan O 32.1 - Informationszentrum Mathildenhöhe - (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2024/0180) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: UFFBASSE
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Punkt 13: Bebauungsplan O 32.1 - Informationszentrum Mathildenhöhe - (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2024/0180) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: UFFBASSE, Die Linke., UWIGA/WGD, AfD und Stadtv. Klett Stimmenthaltung: Stadtve. Dietrich (FW) und Stadtv. Pingel (Die Partei)
anlage 8
344 Zeichen
Punkt 10: Bebauungsplan O 32.1 - Informationszentrum Mathildenhöhe - (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2024/0180) Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: UFFBASSE-Fraktion, Die Linke. -Fraktion Stimmenthaltung: FDP -Fraktion
Beratungsverlauf (4)
Orte (23)
- Klappacher Straße 172
- Berliner Allee 58
- Karlstraße 6
- Poststraße 20
- Mina-Rees-Straße 12
- Dieburger Straße
- Erbacher Straße
- Pützerstraße
- Landgraf-Georg-Straße
- Holzstraße 6
- Alexanderstraße
- Fiedlerweg 14
- Olbrichweg 10
- Dornheimer Weg 24
- Lucasweg
- Friedensplatz 4
- Spessartring
- Heinrich-Jobst-Treppe
- Alexandraweg
- Schwarzwaldring
- Karolinenplatz
- Hügelstraße
- Bauhausweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0180
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.06.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00