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0085/2024

Fortführung der Trägerschaft für die Regionalagentur Region Köln durch die Stadt Köln für den Zeitraum 01.07.2024 - 30.06.2025

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.02.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.03.2024, TOP 10.19

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Vorabauszug Beschlussprotokoll SoSeSe 29 02 45 zu Vorlage 0085 2024

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Beschlussvorlage Rat

11338 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer 
 0085/2024 
Freigabedatum 
13.02.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortführung der Trägerschaft für die Regionalagentur Region Köln durch die Stadt Köln 
für den Zeitraum 01.07.2024 - 30.06.2025  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Fortführung der „Regionalagentur Region Köln“ unter der Trägerschaft 
der Stadt Köln für den Zeitraum 01.07.2024 - 30.06.2025 und beauftragt die Verwaltung, die 
hierfür erforderlichen Stellenbedarfe im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens einzu-
bringen. Die Refinanzierung erfolgt aus Fördermitteln und aus Eigenmitteln der Stadt Köln. 
  
Die Fortführung der Regionalagentur Region Köln erfolgt vorbehaltlich einer Förderung durch 
das Land NRW aus Mitteln der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik sowie aus Eigenmit-
teln der Stadt Köln sowie der beteiligten Kreise und der Stadt Leverkusen. 
 
Im Hpl. 2023/2024 sind im Teilergebnisplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus – die entspre-
chenden Erträge in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und allg. Umlagen – und 6 – Kosten-
erstattungen und Kostenumlagen – sowie die Aufwendungen in den Teilplanzeilen 11 – Per-
sonalaufwendungen -, 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – und 16 – sonsti-
gen ordentliche Aufwendungen – veranschlagt. Für das Haushaltsjahr 2025 wird das Dezernat 
Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtun-
gen, vorsehen. 
 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024 
Wirtschaftsausschuss 29.02.2024 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 11.03.2024 
Finanzausschuss 18.03.2024 
Rat 21.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  434.782 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 396.835 €  91 
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Die Landesarbeitspolitik wird seit vielen Jahren mit Fördermitteln aus dem Europäischen Sozi-
alfonds (ESF) unterstützt, so auch in der aktuellen Förderphase 2021 -2027. In den vergange-
nen Jahren wurden mit Hilfe des ESF zahlreiche Maßnahmen zur Qualifizierung und Integra-
tion von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen ebenso wie Maßnahmen 
zur Förderung von Unternehmen und deren Beschäftigten durchgeführt.  
Bei der Ausgestaltung der Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Umsetzung der Landesar-
beitspolitik in der Region übernimmt die Regionalagentur Region Köln seit dem 01.08.2004 
wichtige Aufgaben. Die aktuelle Förderung der Regionalagenturen in NRW durch das Ministe-
rium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) und die EU endet am 30.06.2024.  
Die Förderrichtlinie des Landes für die Förderphase 2021-2027 sieht ein vorgeschaltetes Inte-
ressensbekundungsverfahren vor der eigentlichen Antragstellung vor. Der entsprechende Auf-
ruf wurde am 08.12.2023 vom MAGS veröffentlicht. Die Verwaltung hat zur Wahrung der Ab-
gabefrist 15.01.2024 in Abstimmung mit dem Lenkungskreis der Regionalagentur Region Köln 
eine entsprechende Interessensbekundung zur Fortsetzung deren Trägerschaft abgegeben. 
Eine Aufforderung zur Antragstellung liegt der Verwaltung bei Erstellung dieser Beschlussvor-
lage noch nicht vor. Um eine unterbrechungsfreie Fortsetzung zu gewährleisten, ist aber zur 
zeitnahen Umsetzung ein entsprechender Ratsbeschluss unter Beauftragung der Verwaltung 
notwendig.

3 
 
I. Die Regionalagentur Region Köln 
Die örtliche Zuständigkeit der Regionalagentur Region Köln als eine von 16 vom Land Nord-
rhein-Westfalen geförderten Regionalagenturen umfasst die Städte Leverkusen und Köln, den 
Rheinisch-Bergischen Kreis, den Oberbergischen Kreis und den Rhein-Erft-Kreis. Träger der 
Regionalagentur Region Köln ist seit dem 01.08.2004 die Stadt Köln.  
Das Team der Regionalagentur Region Köln realisiert seit 2004 Landesarbeitspolitik vor Ort, 
stärkt damit die Beschäftigungsfähigkeit und berücksichtigt die lokalen Kompetenzen und Be-
darfe. 
 
II. Voraussetzungen / Vorbehalt 
Der Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Fortführung der Trägerschaft der Regionalagen-
tur Region Köln ergeht unter dem Vorbehalt, dass  
1. der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln zur Weiterförderung der Regio-
nalagentur Region Köln erteilt wird und  
2. die beteiligten Gebietskörperschaften (Leverkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis, Ober-
bergischer Kreis und Rhein-Erft-Kreis) eine ausreichende finanzielle Beteiligung und 
Abordnung der betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (siehe Finanzierung und 
Personalausstattung) schriftlich zusichern. 
 
III. Personalausstattung 
Die Regionalagentur Region Köln verfügt derzeit über 5 Mitarbeitende auf 4,5 Stellen (2,5 ge-
stellte Stellen und 2,0 städtische Planstellen). 
2,5 Mitarbeitende sind aus den beteiligten Kreisen und von der Stadt Leverkusen für die 
Dauer der Förderphase zur Stadt Köln abgeordnet. Diese Abordnungen sind zu verlängern. 
Für die Stadt Köln besteht nach dem 30.06.2025 keine Übernahmeverpflichtung. Die Mitarbei-
tenden der Stadt Köln sind für den Förderzeitraum für die Tätigkeit in der Regionalagentur Re-
gion Köln freizustellen. Der Rheinisch-Bergische Kreis ordnet seit 2019 kein eigenes Personal 
mehr zur Stadt Köln ab, beteiligt sich aber weiterhin an der Finanzierung des Eigenanteils.  
 
Funktion Stel-
len-an-
teil 
Besetzung 
durch: 
Finanzierung der Personal- 
und Sachkosten durch: 
Leitung 
E13 TVöD VKA 
1,0 Oberbergischer 
Kreis 
80% Landeszuwendung 
20% Kooperationspartner 
Mitarbeitender 
BGr. A12 LBesG NRW 
1,0 Rhein-Erft-Kreis 80% Landeszuwendung 
20% Kooperationspartner 
Mitarbeitende 
BGr. A12 LBesG NRW 
0,5 Leverkusen 80% Landeszuwendung 
20% Stadt Leverkusen 
Stellv. Leitung 
BGr. A13 2.1 LBesG NRW 
bzw. EG12 TVöD 
1,0 Stadt Köln 80% Landeszuwendung 
20% Stadt Köln 
Geschäftszimmer 
EG 6 TVöD 
1,0 Stadt Köln 50% OBK, RBK, REK 
10% Stadt Leverkusen 
40% Stadt Köln 
 
IV. Finanzierung der Regionalagentur Region Köln 
Die Förderrichtlinie Technische Hilfe 2021-2027 sowie die ESF-Förderrichtlinie legen Stan-
dardeinheitskosten für den in den Regionalagenturen entstehenden Personalaufwand sowie

4 
eine Restkostenpauschale für die Sachkosten fest. Zu diesen als förderfähig anerkannten 
Kosten wird der Stadt Köln als Trägerin der Regionalagentur Region Köln eine Zuwendung in 
Höhe von 80 % aus Mitteln des ESF und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt. Sie leitet 
davon Anteile an die Kooperationspartner weiter, da diese die Personalkosten für das zur 
Stadt Köln abgeordnete Personal tragen. 
Es verbleibt ein Eigenanteil bei den beteiligten Städten und Kreisen in Höhe von jeweils 20 % 
des förderfähigen Aufwands sowie ein eventuell darüber hinaus gehender Aufwand für Perso-
nal- und Sachkosten, die nicht von den Standardeinheitskosten abgedeckt werden.  
Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass nur Zuwendungen im Falle einer Stellenbesetzung er-
folgen. Sollte eine Stelle nicht besetzt sein, sind die anteiligen Sachkosten als Eigenanteil von 
den jeweiligen Kommunen in voller Höhe zu tragen. 
Die Personal- und Sachaufwendungen für die nicht geförderte Stelle Geschäftszimmer ver-
bleiben nur zu 40 % bei der Stadt Köln, zu 50 % beteiligen sich die Kreise, zu 10% die Stadt 
Leverkusen daran.  
Aufgrund der zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Umsatzsteuerreform werden die Verträge 
bezüglich der Kostenerstattung der Gemeinden mit folgender Umsatzsteuerklausel versehen: 
„Falls die Einnahmen der Umsatzsteuer unterliegen sollten, wird die gesetzliche Umsatzsteuer 
dem Vertragspartner -ggfls. nachträglich und zuzüglich Zinsen nach § 233 Abgabenordnung- 
in Rechnung gestellt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.“ 
Die auf die Stadt Köln als Träger der Regionalagentur entfallenden Erträge und Aufwände 
stellen sich unter Berücksichtigung von geplanten Tarifsteigerungen von 2% für 2025 wie folgt 
dar. 
Kostenträger  
Regionalagentur Region Köln 
7-12/2024 1-6/2025 
Ertrag   
Landeszuweisung 153.417,60 € 153.417,60 € 
Kostenerstattung Gemeinden (inkl. An-
teil am Geschäftszimmer)  
45.000,00 € 45.000,00 € 
Summe 198.417,60 € 198.417,60 € 
Aufwand   
Personalkosten städt. MA 78.114,00 € 79.676,00 € 
Sachkosten (inkl. Geschäftszimmer) 58.000,00 € 58.000,00 € 
Weiterleitung anteilige Förderpauschale 
für Personalkosten an die Kooperati-
onspartner 
80.496,00 € 80.496,00 € 
Summe 216.610,00 € 218.172,00 € 
   
Eigenanteil der Stadt Köln  18.192,40 € 19.754,40 € 
 
In dem Hpl. 2023/2024 sind im Teilergebnisplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus – die ent-
sprechenden Erträge in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und allg. Umlagen – und 6 – 
Kostenerstattungen und Kostenumlagen – sowie die Aufwendungen in den Teilplanzeilen 11 – 
Personalaufwendungen -, 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – und 16 – 
sonstigen ordentliche Aufwendungen – veranschlagt. Für das Haushaltsjahr 2025 wird das 
Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs-pro-
zesses 2025 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch 
Umschichtungen, vorsehen. 
Es handelt sich bei der Regionalagentur Region Köln um die Fortführung einer notwendigen 
Aufgabe.

5 
 
V. Auswirkungen bei Verzicht auf die Fortführung der Trägerschaft der Regio-
nalagentur Region Köln 
Die fünf beteiligten Gebietskörperschaften haben bereits 2012 mögliche Alternativen für eine 
Trägerschaft für die Regionalagentur eingehend geprüft. Aus formalen, strukturellen und fi-
nanziellen Gründen konnte eine Alternative nicht entwickelt werden, so dass diese sich auf die 
Weiterführung bei der Stadt Köln, vorbehaltlich des Ratsbeschlusses, verständigten.  
Diese Erwägungen bestehen auch 2024 fort. In Frage käme nur der völlige Verzicht auf die 
erforderliche Geschäftsstelle zur Umsetzung der regionalisierten Landesarbeitspolitik für die 
gesamte IHK- Region Köln. Dies hätte zur Folge, dass in Köln die Nutzung landesgeförderter 
Programme und Vorhaben (landes- und EU- geförderte Maßnahmen mit Mitteln aus ESF und 
EFRE) ab 01.07.2024 nicht mehr möglich wären. Das Land NRW setzt alle arbeitspolitischen 
Vorhaben und Maßnahmen ausschließlich über die Verwaltungsstruktur der Regionalagentu-
ren um. Der finanzielle Verlust an Fördergeldern für die gesamte Region ist derzeit perspekti-
visch noch nicht zu beziffern, bewegt sich aber mindestens in zweistelligen Millionen Euro Be-
trägen. 
Hinzu käme ein nicht zu unterschätzender Imageschaden für die größte Stadt in NRW gegen-
über dem Land.

Anlage 1 Vorabauszug Beschlussprotokoll SoSeSe 29 02 45 zu Vorlage 0085 2024

5587 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren 
Herr Krämer 
Telefon:  (0221) 221-27467 
Fax:   (0221) 221-27447 
E-Mail:  sozialamt.ausschuss@stadt-
koeln.de 
Datum: 04.03.2024 
(Vorab-) Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 23. Sitzung des Ausschusses 
für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 29.02.2024 
öffentlich 
5.3 Fortführung der Trägerschaft für die Regionalagentur Region Köln 
durch die Stadt Köln für den Zeitraum 01.07.2024 - 30.06.2025 
0085/2024 
Es liegen keine Wortmeldungen vor. 
 
Die SPD-Fraktion hat zu der o.g. Beschlussvorlage folgende Fragen vorab per Mail 
übermittelt: 
 
1. Ist der Verwaltung die Veränderung in der Ausrichtung des ESF bekannt, und 
steht sie dazu im Austausch mit der Landesregierung? 
2. Ist der Verwaltung bekannt, welchen Einfluss diese Neuausrichtung auf die Re-
gionalagenturen haben wird? 
3. Ist eine Fortführung der Regionalagenturen nach 2025 geplant? 
4. Welche Informationen hat die Stadt Köln zur Fortführung aus dem Ministerium 
erhalten? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
1. Ist der Verwaltung die Veränderung in der Ausrichtung des ESF bekannt, 
und steht sie dazu im Austausch mit der Landesregierung?  
 
Die 16 Regionalagenturen werden in Nordrhein-Westfalen vom Ministerium für 
Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) gefördert. Die Förderung um-
fasst dabei insbesondere die Unterstützung der Landesregierung bei der Um-
setzung der ESF-geförderten Landespolitik. Insoweit steht die Regionalagentur 
Region Köln in einem regelmäßigen Austausch mit dem MAGS und informiert 
den Träger Stadt Köln sowie die Teilregionen der Arbeitsmarktregion Köln fort-
laufend. 
Als Neuausrichtung des Europäischen Sozialfonds in NRW ist der Verwaltung 
bekannt, dass eine Stärkung des Übergangssystems Schule – Beruf beabsich-
tigt ist. Dies wird zur Lasten der bisherigen Beratung von Kleinen und Mittleren

Unternehmen (KMU) im Rahmen der sog. Technischen Hilfe zum ESF gehen. 
Hierzu passt, dass verschiedene Förderinstrumente in diesem Bereich bereits 
abgebaut wurden. Dies betrifft insbesondere die Transformations-, Potential- 
und Neustartberatung sowie den betrieblichen Bildungscheck. 
 
2. Ist der Verwaltung bekannt, welchen Einfluss diese Neuausrichtung auf 
die Regionalagenturen haben wird?  
 
Die oben beschriebene Stärkung der Beruflichen Orientierung und Abbau der 
bisherigen Förderinstrumente zur Beratung von Unternehmen wird in der kom-
menden Förderperiode signifikante Auswirkungen auf bisherige Tätigkeit der 
Regionalagenturen im Rahmen der Technischen Hilfe des ESF haben. Die Ein-
zelheiten sind dabei noch unklar. Die bisherige Förderung „Ausbildungswege 
NRW“ zur Stärkung der dualen Ausbildung wird fortgesetzt. Bei Teilen der zu-
künftigen Förderung wie z.B. „Übergangslotsen“ wird eine verstärkte Koopera-
tion mit den ebenfalls vom Land geförderten Kommunalen Koordinierungsstel-
len (KoKo) erwartet. 
 
3. Ist eine Fortführung der Regionalagenturen nach 2025 geplant?  
 
Die 16 Regionalagenturen stehen im Zentrum eines Netzwerkes, das die Regi-
onen und ihre Akteure mit dem Arbeitsministerium verbindet. Nach Kenntnis 
der Verwaltung ist eine Weiterführung der Regionalen Arbeitsmarktpolitik und 
damit auch der Grundidee der Regionalagenturen in NRW geplant. Welchen 
Umfang die Förderung ab dem 01.07.2025 haben wird und wie sich das Ver-
hältnis zur Tätigkeit der landeseigenen Gesellschaft für innovative Beschäfti-
gungsförderung mbH (G.I.B. NRW) ausgestaltet, steht zurzeit nach Angaben 
des MAGS noch nicht fest. 
 
4. Welche Informationen hat die Stadt Köln zur Fortführung aus dem Minis-
terium erhalten? 
 
Wie oben bereits beschrieben besteht ein sehr guter Informationsfluss vom 
MAGS zur Regionalagentur Region Köln in Trägerschaft der Stadt Köln und 
von dort an die Verwaltung. Die Regionalagentur Region Köln ist Teil der Abtei-
lung Arbeitsmarktförderung im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. 
Eine unmittelbare Information des MAGS an die jeweiligen Träger zur zukünfti-
gen Förderung ab 01.07.2025 liegt derzeit noch nicht vor, wird aber von der 
Verwaltung zur Jahresmitte 2024 erhofft und erwartet. 
 
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Senioren empfiehlt dem Rat wie folgt zu 
schließen: 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Fortführung der „Regionalagentur Region Köln“ unter der Trä-
gerschaft der Stadt Köln für den Zeitraum 01.07.2024 - 30.06.2025 und beauftragt die 
Verwaltung, die hierfür erforderlichen Stellenbedarfe im Rahmen des regulären Stel-
lenplanverfahrens einzubringen. Die Refinanzierung erfolgt aus Fördermitteln und aus 
Eigenmitteln der Stadt Köln. 
  
Die Fortführung der Regionalagentur Region Köln erfolgt vorbehaltlich einer Förde-
rung durch das Land NRW aus Mitteln der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik so-
wie aus Eigenmitteln der Stadt Köln sowie der beteiligten Kreise und der Stadt Lever-
kusen.

Im Hpl. 2023/2024 sind im Teilergebnisplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus – die 
entsprechenden Erträge in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und allg. Umlagen – 
und 6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen – sowie die Aufwendungen in den 
Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen - , 13 – Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen – und 16 – sonstigen ordentliche Aufwendungen – veranschlagt. Für 
das Haushaltsjahr 2025 wird das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen im 
Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 innerhalb des dann zugewie-
senen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen.

Beratungsverlauf (5)

29.02.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
29.02.2024 Wirtschaftsausschuss
TOP 1.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.03.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2024 Finanzausschuss
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2024 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0085/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.02.2024
Erstellt
05.01.2024 12:27