V/0784/2015
Erläuterungsbericht zum Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement für das Haushaltsjahr 2016
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
21669 Zeichen
V/0784/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Erläuterungsbericht zum Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement für das Haushaltsjahr 2016 Beratungsfolge 28.10.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Bericht 03.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht Bericht: Einleitung Das Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement ist entsprechend der Produktgru p- pe wie folgt gegliedert: 1. Erwerb, Entwicklung und Verkauf von Immobilien, 2. Vermietung und Verpachtung sowie Anmietung und Anpachtung von Immobilien 3. Bereitstellung von Immobilien zur städtischen Aufgabenerfüllung. Zu den Aufgaben des Immobilienmanagement gehören die bedarfs -, zeit - und kostengerechte Bereitstellung geeigneter Grundstücke und Gebäude im Rahmen der finanziellen Sp ielräume der Stadt. Dies erfolgt nach wie vor auf der Grundlage einer kontinuierlichen Portfoliooptimierung im immobilen Vermögensbestand zur Anpassung des Vermögens an aktuelle Bedarfsverhältnisse. Dazu gehören die Vorbereitungen und Umsetzungen von Inves titions- und Desinvestitionsen t- scheidungen als auch ein effektives Immobiliencontrolling vor allem unter Berücksichtigung von Stadtentwicklungs- und Wirtschaftlichkeitszielen. Der vorliegende Erläuterungsbericht des Amtes für Immobilienmanagement gibt ein en Ausblick auf die für das Jahr 2016 geplanten immobilienwirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt Münster. Die dargestellten Inhalte stehen unter dem Vorbehalt ggf. noch erforderlicher (Verfahrens-)Beschlüsse des jeweiligen Fachausschusses oder des Rates. Vorlagen-Nr.: V/0784/2015 Auskunft erteilt: Herr Heitmann Ruf: 492-2304 E-Mail: HeitmannA@stadt-muenster.de Datum: 16.10.2015 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0784/2015 1. Produkt „Entwicklung und Bereitstellung von Immobilien“ 1.1 Grundstücksbeschaffungen 2016 Ein wesentlicher Baustein zur Erreichung der im „Kommunalen Handlungskonzept Wohnen“ (V/0593/2013) formulierten Zielsetzung von jährlich 1.500 neu zu errichtende n Wohneinheiten stellt weiterhin die liegenschaftliche Partizipation im Wege des kommunalen Zwischenerwerbs auf der Grundlage der „Sozialgerechten Bodennutzung in Münster“ (SoBoMü; V/0039/2014) dar. Seit dem Frühjahr 2014 wurden neben rund 291.000 qm Baulandpotentialflächen noch weitere 203.000 qm für Ausgleichsflächen, Regenrückhaltebecken sowie landwirtschaftliche Flächen erworben. Hinzu kommen noch ca. 30.000 qm an Sportflächen. In 2016 wird weiterhin der Schwerpunkt darin bestehen, vor Schaffung von Pl anungsrecht im Außenbereich mindestens einen Anteil von 50 % des Bruttobaulandes zu erwerben und die E i- gentümer zu verpflichten, sich an den Kosten der technischen und sozialen Infrastruktur zu betei- ligen. Ein Erwerb von Flächen durch die Stadt Münster ist Voraussetzung dafür, dass zukünftig auch wieder Grundstücke für alle Schichten der Bevölkerung in ausreichendem Maße zur Verf ü- gung gestellt werden können. Die Erfahrungen des Jahres 2015 zeigen, dass die Regelungen der SoBoMü nach und nach bei den Eigentümern und Investoren präsenter werden und ein frühzeitiger Austausch stattfindet. Neben der Beschaffung von Wohnbaupotentialflächen gehört die zeitgerechte Bereitstellung der Flächenanforderungen der unterschiedlichen Bedarfsämter zu den weiteren Arbeits schwerpunk- ten des Amtes für Immobilienmanagement im Bereich der Grundstückbeschaffungen. Diese u m- fassen dabei mögliche Standorte für Kindertagesrichtungen und Flüchtlingseinrichtungen aber auch Straßenarrondierungen, Grünverbindungen, Kinderspielplätze etc. 1.2 Grundstücksabgaben 2016 Resultierend aus den unter 1.1 dargestellten Zielsetzungen nehmen die Grundstücksabgaben mit dem Schwerpunkt Wohnen einen besonderen Stellenwert im Aufgabenportfolio des Amtes ein. Die mit der Sozialgerechten Bodennutzung be schlossene besondere kommunalen Selbstve r- pflichtung sieht für städtische Einfamilienhausgrundstücke die ausschließliche Anwendung der städtischen Vergaberichtlinien mit einer Bewerberauswahl, die abhängig vom Einkommensniveau und sozialen Kriterien ist, vo r. Für Mehrfamilienhausgrundstücke ist mit Beschluss neuer Ve r- marktungsgrundsätze (V/0247/2015/2. Erg.) ein Wechsel vollzogen worden, der von der E r- tragsmaximierung zu e iner Dämpfung des Bodenmarktes und der Schaffung von bezahlbaren Mietwohnraum führen so ll. Diese Effekte auf dem Münsteraner Boden - und Wohnungsmarkt zu etablieren, gehört zu den Zielsetzungen 2016. In Bereichen, in denen insbesondere eine hohe architektonische Qualität erreicht und erhalten werden soll, erfolgt die städtebauliche Entwicklun g auch in 2016 durch die Fortführung von en t- sprechenden Investorenauswahlverfahren für einzelne Grundstücke. Zur Förderung von gemeinschaftsorientierten Bau - und Wohnformen sind Ausschreibungen von weiteren attraktiven Flächen mit ggf. vorlaufenden Interes senbekundungsverfahren vorgesehen. Der Aufbau der für diesen Prozess notwendigen städtischen Beratungs - und Informationsange- bote wird dabei unterstützt. 1.3 Weitere Aktivitäten Der Entwicklungsprozess mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) f ür die Kase r- nen- und Wohnstandorte wird durch das Amt für Immobilienmanagement liegenschaftlich begle i- tet. D irekte Verhandlungen erfolgen zum Erwerb von Infrastruktur - und Gemeinbedarfsflächen wie Kindertageseinrichtungen, Spielplätze, Grün -, Straßen- und Wegeflächen im Bereich dieser Konversionsflächen. 3 V/0784/2015 Die besonderen Bedarfslagen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und der Versorgung mit Kindertageseinrichtungen fordern neben geeigneten Grundstücken eine Weiterentwicklung der Abgabemodalitäten, um rechtssichere und wirtschaftliche Lösungen zu generieren. 1.4 Anmerkungen Eine konkrete Darstellung der in 2016 geplanten Aktivitäten des Amtes für Immobilienmanag e- ment erfolgt aufgrund der dann notwendigen Nichtöffentlichkeit in einer gesonderten Vorlage. 2. An- und Vermietungen sowie An- und Verpachtungen von Immobilien Wesentliche Handlungsfelder 2015 / 2016 Das Arbeitsprogramm im Jahr 2015 / 2016 wird neben verschiedenen Einzelprojekten erneut signifikant beeinflusst von der ständig steigenden Zahl der Flüchtlinge und dem damit verbund e- nen Raumbedarf. Dieser wird im Wege der Anmietung von Objekten, nachrangig durch Fläche n- bereitstellung für mobile Pavillonlösungen und durch die Etablierung fester Standorte g edeckt. Durch die hohe Dynamik in diesem Berei ch ist eine kontinuierliche Anpassung des Arbeitspr o- grammes erforderlich. Von der Flüchtlingsproblematik in der öffentlichen Wahrnehmung überlagert, aber gleichwohl von ebenso hoher Bedeutung und Priorität liegt ein wesentlicher Handlungsschwerpunkt in 2015/2016 im Bereich der Raumbedarfsdeckung für die Kinderbetreuung im u3 -Segment. Hier waren und sind weiterhin verschiedene Anmietungen (auch Pavillonlösungen) erforderlich. Di e- ses Handlungsfeld ist weiterhin nicht abg eschlossen und wird auch in 2016 noch zu bearbeiten sein. In diesem Zusammenhang sind auch die Flächen und Gebäude aus der Konversion zu nennen, die für Kitazwecke als auch für Flüchtlinge in 2015 angemietet wurden. Eine Anmietung von O b- jekten aus der Konversion zur Verhinderung / Begrenzun g weiterer Pavillonlösungen ist voraus- sichtlich auch in 2015/2016 erforderlich. Neben der kontinuierlichen Vertragsbetreuung liegt das Hauptaugenmerk nach wie vor auf der Optimierung des städt. Immobilienbestandes. Ziel ist es weiterhin, nur noch die Imm obilien im städt. Bestand zu erhalten, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind. Die nicht für die Aufgaben- erfüllung notwendigen Immobilien werden veräußert bzw. bei angemieteten Objekten der Mie t- vertrag beendet, oder einer anderweitigen Nutzung zugeführt. Der Aufbau eines Gefahrenkatasters wird weiter umgesetzt. Ziel dieses Katasters ist es, die Ve r- kehrssicherungspflicht der auf privaten städt. Flächen stehender Bäume zu gewährleisten und die Bürger vor maroden Bäumen zu schützen. Während der Aufbau eines Gefahrenkatasters für die städtischen Bäume im Wesentlichen umgesetzt ist, können auf städtischen privaten Flächen weitere Gefahren bestehen (Stolperstellen, Einsturzgefahren aufstehender baulicher Anlagen wie Heuschober, Tierunterstände etc). Auch diese müssen frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Im Bereich der Gebäudesicherung wurden im letzten Jahr im Rahmen eines Pilotprojektes Hauswächter eingesetzt (ähnliches Vorgehen wie beim Finanzamt Münster-Innenstadt). Das Ver- fahren hat sich bewährt und ist in das System der Gebäudesicherung implementiert worden. Die Ergebnisse aus der mittelfristigen Büroflächenplanung tragen auch in 2015 als Entsche i- dungsgrundlage zu einer weiteren Optimierung des Büroflächenbestandes bei. Die Umsetzung der G esamtergebnisse wird in diesem Jahr aber auch in 2016 eine wesentliche Aufgabe sein. Unabhängig von der mittelfristigen Büroflächenplanung entstehen Bürobedarfe für die Dauer der Sanierung des Stadthauses 1. Darüber hinaus führen aktuelle Personalsteigerungen, ausgelö st im Wesentlichen durch die steigenden Flüchtlingszahlen, zu einem entsprechenden Bürobedarf. Die Deckung dieser und ähnlicher Bürobedarfe stellt ein weiteres Handlungsfeld in 2015 / 2016 dar. 4 V/0784/2015 3. Bereitstellung von Gebäuden zur städtischen Aufgabenerfüllung Im Rahmen dieses Teilproduktes obliegen dem Amt für Immobilienmanagement der Bau, die Instandhaltung und die Bewirtschaftung (insbesondere die technische Bewirtschaftung, Rein i- gung, Wachdienst, Hausverwaltung, Flächenmanagement und Energiemanagement) von rd. 400 betriebsnotwendigen städtischen Standorten. Hierzu zählen Verwaltungsgebäude, Schulgebä u- de, Kulturgebäude, Sportgebäude, Gebäude der Jugendpflege, Sozialunterkünfte, Betriebsge- bäude und Gebäude des Gesundheitsdienstes sowie rd. 70 sonstige Lieg enschaften (allgemei- nes Grundvermögen). In 3.2 werden die Aufwendungen zum Betrieb/Unterhaltung der Gebäude und in 3.3 die Investitionsmaßnahmen als Zusammenfassung als Gesamtsumme dargestellt. Die Investitionen sind im HH-Plan bei den jeweiligen Bedarfsämtern im Finanzplan einzeln aufge- führt. 3.1 Rückblick 2015 Auch im laufenden Jahr wurde insbesondere das Investitionsprogramm Kita -u3 fortgeführt, meh- rere Einrichtungen wurden erweitert und konnten in Betrieb gehen. Der Neubau für die neue Ei n- richtung an der Dreifaltigkeitsschule als größte Maßnahme wurde Anfang 2015 in Betrieb g e- nommen. Weiterhin sind durch steigende Flüchtlingszuweisungen erhebliche Anstrengungen zur Schaffung von Unterkünften vorgenommen worden . Hierzu wurde eigens eine eigene Projektgru ppe einge- richtet, die sich unter Zurückstellung anderer Maßnahmen schwerpunktmäßig nur um die Umse t- zung von Baumaßnahmen für Flüchtlinge kümmert. 3.2 Aufwendungen zum Betrieb/Unterhaltung der Gebäude 2016 Im NKF -Haushalt werden die Aufwendungen für di e Instandhaltung, den Betrieb und bauliche Anpassungen an die betrieblichen Erfordernisse der Nutzer-/ Bedarfsämter beim Amt für Immobi- lienmanagement gebündelt wie folgt veranschlagt. In der für das Immobilienmanagement in 2016 veranschlagten Produktgruppe 0111 werden unter anderem grundsätzlich alle gebäudebezogenen Aufwendungen für in Höhe von Unterhaltung bebauter Grundstücke, einschl. Qualitätssicherung 13.935.400 Euro, Stromkosten (einschl. Lichtsignalanlagen und Abwasserbeseitigung aus Bereich Amt 66) 6.249.500 Euro, Wärmekosten 6.609.160 Euro, Reinigung 6.400.000 Euro, Bewirtschaftungskosten (Steuern, Versicherung, Gebühren etc.) 4.820.000 Euro, Wasserkosten 621.160 Euro ausgewiesen. Die Summe für Instandhaltung bebauter Grundstücke einsc hl. Qualitätssicherung gliedert sich wie nachfolgend dargestellt auf. Neben der klassischen Instandsetzung (Pos. 1 -3) sind weitere Aufwendungen für gebäudebezogene Maßnahmen enthalten (Pos. 4-12), die in der Produktgrup- pe des Amtes für Immobilienmanagement veranschlagt werden. 5 V/0784/2015 Bezeichnung Ansatz in Euro Pos. Gebäudeunterhaltung rd. 13.935.400 aufgeteilt in u. a. 1 Geplante Instandsetzungsmaßnahmen (Bauteilerneuerungen) einschl. Mittel Qualitätssicherung Bauunterhaltung 5.188.500 2 Ungeplante Instandsetzungen, Grundbedarf für unabweisbare Reparat u- ren, Störmeldungen, Instandsetzungen an BIMA -Gebäuden für Flüchtli n- ge (ohne Wartungen, wiederkehrende Prüfungen) 4.585.000 3 Wiederkehrende Prüfungen, Wartungen (gesetzlich, technisch erforde r- lich) 600.000 4 Kleine Baumaßnahmen in Schulen, verschiedene Maßnahmen 105.000 5 Grafitti Beseitigung 100.000 6 Instandsetzung Theater Münster 676.940 7 Instandsetzungen für das Sportamt (Bäder) 186.700 8 Prüfgebühren 550.000 9 Herrichtung strategischer Liegenschaften 512.000 10 Brandschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen 183.100 11 Hausgelder für verschiedene Objekte (aus Eigentumsanteilen) 168.000 12 Verschiedene Bauprogramme wie z.B . kleinere Um - und Ausbauten in städt. Kindertages- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten, Feuerwehrge- rätehäuser, Sozialunterkünften, Dienstgebäuden sowie Dichtheitsprüfung 1.080.160 Stand Drucklegung 3.3 Investitionsmaßnahmen (Zusammenstellung der Investitionsmaßnahmen aus HH-Plan) Die Investitionen sind im HH -Plan bei den jeweiligen Bedarfsämtern in den jeweiligen Teilfinanz- plänen einzeln aufgeführt. Investitionen Nr. Bezeichnung HH- Jahr Betrag Euro Bemerkungen Versch. Bedarfsämter 2016 26.248.440 Als herausragende Investitionsmaßnahmen für 2016 sind hier beispielhaft u. a. zu nennen: Fortsetzung Errichtung der 1. städt. Gesamtschule Fortsetzung Erweiterung Weiterbildungskolleg am Standort Pascal-Gymnasium PCB / Grundsanierung Innenbauteile und techn. Gebäudeausrüstung Pascal-Gymnasium Erweiterung Kita An der Meerwiese Planungsbeginn Innensanierung Stadthaus 1 Neubau Feuerwehrgerätehaus Handorf Fortsetzung Fassadensanierung Schillergymnasium Fortsetzung Fassadensanierung Ratsgymnasium Sanierung Bürgerzentrum Kinderhaus einschl. Hallenbad Sanierung Dach Messe-Congress-Centrum Münsterland VOF Verfahren und Wettbewerb Planung Grundschule Wolbeck VOF Verfahren Planung Erweiterung Dreifaltigkeitsschule VOF Verfahren und Wettbewerb Grundschule Münster-Ost Besondere gebäudewirtschaftliche Serviceleistungen Bei den besonderen gebäudewirtschaftlichen Serviceleistungen handelt es sich um Lei stungen auf Einzelanforderung der Gebäudenutzer/innen (Mieter/innen). Zu den Leistungen gehören u n- 6 V/0784/2015 ter anderem Planungsstudien, Gebäudeanpassungen, nutzerbedingte Umzüge, Sonderrein i- gungs-, Sonderentsorgungsleistungen sowie Instandhaltung nicht städtisch genutzter Gebäude. Jährlich werden z. B. für das Amt für Schule und Weiterbildung ca. 40 - 60 Anfragen zu klein en Baumaßnahmen in Schulen bearbeitet. Hierbei werden den Anregungen und Wünschen der Schulen entsprechende Umbauplanungen erstellt und Kosten ermittelt. Nach Auswahl durch das Bedarfsamt werden die Maßnahmen dann umgesetzt. Ebenso verhält es sich bei Anfr agen aus anderen Bedarfsämtern wie z. B. dem Sportamt und dem Amt für Kinder Jugendliche und Fam i- lien. Weiterhin berät das Amt für Immobilienmanagement die Halle Münsterland GmbH baufac hlich und führt für die Halle Münsterland Planungs- und Bauleitungen aus. Serviceleistungen werden nach Bedarf abgerufen und lassen sich daher nicht vorausschauend planen und darstellen. 4. Energiemanagement Als Schwerpunkt des Amtes für Immobilienmanagement ist auch die Überwachung und Optimi e- rung der Energiebezüge de r Stadt Münster zu benennen. Von 2006 bis 201 4 ist eine Reduzi e- rung der Energiebezüge zu verzeichnen. Selbst in den Jahren 2011 – 2013 liegt keine Steigerung der Energiebezüge vor, obwohl durch einen deutlich gestiegenen EDV -Einsatz in den Schulen und dem Ausbau der Ganztagsschulen mit Kantinen etc. zunächst eine deutliche Steigerung zu erwarten gewesen wäre. Die Reduzierung des Energiebedarfes ist zum Teil auf die durchgeführten Modernisierungen u n- ter Berücksichtigung der Standards der Gebäudeleitlinien d er Stadt Münster zurückzuführen . Im nachfolgenden Diagramm ist die Entwicklung der Energiebezüge dargestellt. Dem als Anlage 5 beiliegenden Energiebericht der Stadt Münster sind detaillierte Auswertungen zum Thema Ene r- giepreisentwicklung sowie Energieverbrauchs- und Energiekostenentwicklung der Stadt Münster zu entnehmen. 7 V/0784/2015 Die voraussichtlichen Energiekosten 201 6 sind mit ca.1 3.500.000 € prognostiziert worden. In dieser Prognose sind die Entwicklungen bei den Umlagen (EEG Umlage, § 19 EnWG Umlage etc.) sowie die Preisentwicklung an der Strombörse eingeflossen. Im Bereich der Energiekosten ist keine Budgetüberschreitung im Jahr 2015 zu erwarten. Neben den baulichen Maßnahmen ist die Energieeinsparung im Wesentlichen auf die permanen- te Überwachung und Optimierung der Verbräuche der einzelnen Liegenschaften zurückzuführen, die durch die Einführung einer Gebäudeleittechnik mit Fernzug riff möglich geworden ist. Durch den Einbau neuer Messtechniken wird zukünftig die Energieverbrauchsanalyse und damit ve r- bunden die Möglichkeit der Optimierung weiter voranschreiten. Bislang werden von den Versorgungsunternehmen nur jährlich oder monatlic h Zählerstände zur Verfügung gestellt. Lediglich bei Abnahmestellen mit Strombezügen größer 100.000 kWh/a we r- den sogenannte Lastgänge gespeichert, die am Jahresende beim Versorger angefordert werden können. Bei den Lastgängen wird ganzjährig jeweils im Abs tand von 15 Minuten der Verbrauch festgehalten. Durch die Vorlage der Lastgänge sind deutlich exaktere Analysen und daraus resul- tierend weitere Optimierungen der Energiebezüge und Kosten möglich. Die Stadt Münster wird zusammen mit den Stadtwerken Münster 2016 in den Schulen und Ki n- dertagesstätten im Rahmen eines Pilotprojektes nicht nur Lastgangzähler für Strom, sondern für alle Gewerke (Strom, Wärme und Wasser) installieren. Die Lastgänge werden nicht erst am Ende eines Abrechnungsjahres, sondern direkt am Folgetag der Stadt Münster zur Verfügung stehen. Nachfolgend ist der Lastgang eines Tages dargestellt. Dieses Diagramm verdeutlicht, wie durch die Lastganganalyse Einsparpotential zeitnah aufgedeckt werden können. Bei der Übermit tlung von nur einem Jahr esverbrauchswert am Ende eines Abrechnungsjahres können diese Einspa r- potentiale im Regelfall nicht erkannt werden. 8 V/0784/2015 5. Flächenmanagement Strategisches Flächenmanagement Rückschau 2015 (strategisches FM) In der weiteren Umsetzung des Konzepts „St rategisches Flächenmanagement“ bestehen die vorrangigen Aktivitäten des Strategischen Flächenmanagements nach wie vor darin, die best e- henden Systematiken mit dem Ziel weiter zu entwickeln, die Ämter und Einrichtungen stärker in die Verantwortung für den au s der Flächennutzung entstehenden Ressourcenverbrauch zu bri n- gen sowie die Grundlagen für einen transparenten Kosten - und Flächenüberblick zu den von der Stadt Münster bewirtschafteten Gebäudeflächen weiter zu entwickeln. In diesem Kontext wurde der Fläch enplan (Bestandteil der Anlage 5 zum Haushaltsplan 2016), dessen Ziel es ist , einen transparenten Kosten - und Flächenüberblick zu den von der Stadt Münster bewirtschafteten Gebäudeflächen (Eigentum - und Anmietung) als auch deren Zuor d- nung zu Produktgruppen zu verschaffen, weiter entwickelt. Die alleinige Darstellung der B e- standsflächen in einem Flächenplan wird künftig um eine Zusammenfassung der Flächenverä n- derungen im vergangenen Haushaltsjahr sowie erwartete Flächenzu - und Flächenabgänge e r- gänzt. Zur w eiteren Erläuterung der Gebäude -Flächen-Übersicht (ehemals Flächenplan) stehen in Standortdatenblättern, weitere überwiegend statische Informationen wie u.a. Baujahr, Nutzer sowie eine Gesamteinschätzung zur Perspektive des Standortes zur Verfügung. Die rd . 400 Standortdatenblätter werden künftig u . a. auf der Homepage des Amtes für Immobilienmanag e- ment bereitgestellt. Im Bereich des operativen Flächenmanagements wurden in 2015 insbesondere folgende Proje k- te bearbeitet: o Innensanierung Stadthaus 1 o Stadthalle Hiltrup Vorausschau 2016 In 2016 wird insbesondere die Erstellung und Weiterentwicklung des immobilienwirtschaftlichen Steuerungsmodells ein Hauptaufgabenbereich im strategischen Flächenmanagement darstellen. Daneben werden abteilungsübergreifende Auf gabenstellungen zur Innensanierung Stadthaus 1, der mittelfristigen Büroflächenplanung und der Stadthalle Hiltrup weiterhin koordiniert bzw. bea r- beitet. Schlussbemerkung Ergänzend zum „üblichen“ Arbeitsumfang ergeben sich für 2015 zudem nachfolgende zusätzliche Aufgaben: Die Stadt Münster beteiligt sich seit 2009 an einem Vergleichsring der KGST zur Auswertung und zum Vergleich von Gebäudebetriebskosten. Hierbei werden Kostendaten zu verschiedenen Au f- wandsbereichen zwischen 6 vergleichbaren NRW Kommunen gegenübergestellt. Auf Grundlage von Vergleichsauswertungen konnten z. B. schon Kosten reduzierende Optimi e- rungen im Fremdreinigungsbereich durchgeführt werden. Es sind weitere systematische Unte r- suchungen zur Optimierung des städtischen Gebäudebestandes geplant I.V. Anlagen: gez. Energiebericht - Kurzfassung Peck Stadtrat
Energiebericht
24786 Zeichen
Energiebericht 2014
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1. Energiepreisentwicklung Seite 2
2. Strombezüge und Stromkosten Seite 6
3. Wärmebezüge und Wärmekosten Seite 8
4. Wasserbezüge und Wasserkosten Seite 11
5. Schlusswort Seite 13
Vorwort
Mitte des letzten Jahrhunderts wurde dem Thema Energiebezüge wenig Aufmerksamkeit
geschenkt. Die erste Ölkrise 1973, verbunden mit Sonntagsfahrverboten, hat dazu geführt, dass
das Thema an Bedeutung gewann.
Erste Verordnungen zur Verwendung von Dämmstoffen bei Neubauten wurden erarbeitet. Diese,
sind im weiteren Verlauf bis heute ständig mit der Zielsetzung, den Energiebedarf von Gebäuden
zu senken, modifiziert worden. Bei heutigen modernen Neubauten liegt der Heizenergiebedarf
im Vergleich zu nicht energetisch ertüchtigten Bauten aus der Zeit von vor 1960 häufig um ca. 60
- 80 % niedriger.
Bei den Gebäuden der Stadt Münster sind in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich energetische
Sanierungen erfolgt. Das Energiemanagement im Amt für Immobilienmanagement ist als
ständige Überwachung der Energiebezüge eingeführt worden. Zusammenfassend hat die
Modernisierung der Anlagentechnik, Dämmmaßnahmen sowie das Energiemanagement bewirkt,
dass die Energiebezüge deutlich optimiert werden konnten.
Bereits im Zeitraum 1990 – 2000 lagen schon vergleichsweise sehr hohe Anforderungen an die
Gebäudedämmung vor. In den letzten Jahren sind diese weiter verschärft worden, was zu einer
weiteren Reduzierung des Energiebedarfs geführt hat. In Münster sind bei den kommunalen
Gebäuden sogar erhöhte Grenzwerte, die über die jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen
hinausgehen, umgesetzt worden. Mit zunehmender Anforderung sinken allerdings auch
naturgemäß die noch realisierbare Einsparung.
Auf der anderen Seite hat sich die Nutzung und Auslastung der Gebäude erheblich geändert.
Ganztagsschulen mit Mensen und Übermittagsbetreuungen sind eingeführt worden, die EDV
Ausstattung ist flächendeckend in den Schulen weiter ausgebaut worden, aus einfachen Bädern
sind Bäder mit Spaßbadcharakter geworden. Dieser Strukturwandel ist wiederum mit einer
Verbrauchssteigerung verbunden.
Dieser Energiebericht dient dazu, sowohl die Energiepreisentwicklung, die Energieverbrauchs-
entwicklung als auch die Energiekostenentwicklung der letzten Jahre darzustellen.
1
1.Energiepreisentwicklung
Heizölpreisentwicklung / Gaspreisentwicklung
Da es sich bei den Heizölpreisen um Tagespreise handelt, gibt die
Angabe einzelner weniger Einkaufspreise nur bedingt einen
Überblick über den Verlauf der Heizölpreisentwicklung. Als gute
Datengrundlage erweisen sich aber die Veröffentlichungen des
Statistischen Bundesamtes. Vom Statistischen Bundesamt werden
die Heizölpreise für eine fest vorgegebene Einkaufsmenge
kontinuierlich für verschiedene Berichtsorte erfasst
Eine losgelöste Bewertung der Energiekosten ohne die Einbeziehung der Energiepreisentwicklung der verschiedenen Energien (Strom, Gas,
Fernwärme, Heizöl, Wasser) ist nur bedingt aussagekräftig. Die Entwicklung der Energiepreise der letzten Jahre ist den nachfolgenden
Diagrammen zu entnehmen.
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Heizöl - Notierung [€/hl - brutto]
Zeitachse
Heizöl - Notierung Rheinschiene - brutto
10
12
14
16
18
20
22
24
26
28
30
32
34
36
38
40
42
44
Jul 07
Okt 07
Jan 08
Apr 08
Aug 08
Nov 08
Feb 09
Mai 09
Sep 09
Dez 09
Mrz 10
Jul 10
Okt 10
Jan 11
Mai 11
Aug 11
Nov 11
Feb 12
Jun 12
Sep 12
Dez 12
Mrz 13
Jul 13
Okt 13
Jan 14
Mai 14
Aug 14
Nov 14
Börsenpreis
[ct/kWh]
Datum
Entwicklung der reinen Gaseinkaufspreise an der EEX Energiebörse
(Futures, Terminmarkt)
Die Entwicklungen der Heizöl- und Gaspreise waren bis vor einigen
Jahren über Preisanpassungsformeln eng aneinander gekoppelt.
Gas ist zwischenzeitlich wie Strom zu einem Börsenprodukt
geworden. Dadurch ist die Gaspreisentwicklung heute nicht mehr in
der starren Form einer Preisanpassungsformel an den Heizölpreis
gebunden. Die Gaspreisentwicklung an der Leipziger Energiebörse
ist dem vorstehenden Diagramm zu entnehmen
2
Fernwärmepreisentwicklung
Die Fernwärmepreisentwicklung der Stadtwerke Münster
ist dem nebenstehenden Diagramm zu entnehmen. Bis
2013 war der Fernwärmepreis an den Heizölpreis
gekoppelt. 2014 ist die Preisanpassung umgestellt
worden. Der Fernwärmepreis ist nunmehr am Gaspreis
gekoppelt.
.
0,00
2,00
4,00
6,00
8,00
10,00
12,00
Jan 02
Jan 03
Jan 04
Jan 05
Jan 06
Jan 07
Jan 08
Jan 09
Jan 10
Jan 11
Jan 12
Jan 13
Jan 14
Durchschnittspreis (100kW; 1.200 Vollbenutzungssunden)
[ct/kWh]
Datum
Fernwärmepreisentwicklung der Stadtwerke Münster
Fernwärmepreis brutto
Strompreisentwicklung
Mit der Liberalisierung des Strommarktes im Jahre 1998 ist eine Trennung zwischen dem Netzbetreiber und dem Stromlieferant erfolgt. Der
Gesetzgeber verpflichtet die Versorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber, ihre Netze allen Stromhändlern und Stromanbietern diskriminierungs-
frei für die Stromdurchleitung zur Verfügung zu stellen. Die Netzentgelte, die der Netzbetreiber den Lieferanten für die Nutzung seiner Netze in
Rechnung stellt, sind im Internet zu veröffentlichen und für jeden Lieferanten gleich. Durch die Liberalisierung entfällt das frühere Monopol auf
die Stromlieferung. Die Netzgesellschaften besitzen aber weiterhin ein Monopol auf die lokalen Stromnetze. Aus diesem Grunde ist eine
Anhebung der Netzentgelte durch die Netzgesellschaften nur dann möglich, wenn die Bundesnetzagentur nach Prüfung der Geschäftsunter-
lagen die Anhebung für angemessen hält und ihr zustimmt. Die Höhe der Netzentgelte bedarf somit einer behördlichen Genehmigung.
Thermokonzept
Die überwiegende Mehrzahl der Liegenschaften der Stadt
Münster sind seit 2008 im Thermokonzept der Stadtwerke
integriert. Beim Thermokonzept handelt es sich um ein Wärme-
lieferungscontracting. Die Stadtwerke betreiben die Er-
zeugungsanlagen und veräußern der Stadt die reine Wärme-
energie. In dem Thermokonzeptvertrag sind sowohl fernwärme-
versorgte Anlagen als auch Anlagen, die die Wärme mittels Öl-
oder Gaskessel produzieren, enthalten. Der Energiepreis des Thermokonzeptvertrages ist seit 2014 am Gasbörsenpreises gekoppelt. Auf die
Kostenentwicklung des Thermokonzeptvertrages wird auf den Seiten 9 und 10 genauer eingegangen.
3
Seit dieser Liberalisierung hat es eine Vielzahl von Änderungen gegeben, die sich sowohl auf die Strombeschaffung als auch auf die Stromkosten
auswirken. Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen zusammengestellt:
- Sofern eine nicht fristgerechte Netzan-
bindung von Offshore Windkraftanlagen
zu Haftungsansprüchen (§17 EnWG)
führt, können diese auf den Endver-
braucher umgelegt werden. Für Kunden
(Abnahme < 100.000 kWh/a) erfolgt 2015
eine Rückerstattung von 0,051ct/kWh.
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Preis [ct/kWh]
Jahr
Preisentwicklung der Abgaben und Zuschläge
Stromsteuer brutto KWK Zuschlag brutto EEG brutto §19 StromNEV-Umlage brutto Offshore-Haftungsumlage brutto Abschaltungsumlage brutto
Prognose
2016 - 2017
- Die Stromsteuer ist im April 1999 eingeführt und im weiteren Verlauf schrittweise bis auf 2,05 ct/kWh angehoben worden.
- Im April 2000 trat das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Kraft ersetzt. Die Versorgungsunternehmen werden verpflichtet, Strom aus
erneuerbaren Energien zu Konditionen aufzukaufen, die deutlich über dem Marktpreis liegen. Diese Mehrbelastungen werden in dem sogenannten
EEG Zuschlag auf alle Endkunden umgelegt. Aktuell (2015) beträgt der EEG Zuschlag 6,17 ct/kWh (netto). Dieser Zuschlag ist im Jahr 2015
erstmalig rückläufig.
- Im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist geregelt, mit welchen Preisen die Netzbetreiber Strom aus Kraftwärmekopplungsanlagen vergüten
müssen. Auch hier werden die Mehrbelastungen auf die Endverbraucher umgelegt (KWKG Zuschlag). Dieser KWKG Zuschlag beläuft sich für
Abnahmestellen mit einer Stromabnahme < 100.000 KWh/a auf 0,254 ct/kWh (netto).
- Großkunden müssen zum Teil nur ein reduziertes Netzentgelt zahlen (§19 NEV). Die dadurch entgangenen Einnahmen der Netzbetreiber werden
wiederum auf die Endverbraucher umgelegt. Für Kunden mit einer Abnahme unter 100.000 kWh/a steigt dadurch der Strompreis um 0,227 ct/kWh.
Im rechts stehenden Diagramm ist die
Entwicklung der vorstehend genannten
Abgaben und Zuschläge dargestellt. Es
wird deutlich, dass ein erheblicher Anteil
der Strompreissteigerungen der letzten
Jahre auf die zu zahlenden Zuschläge
und Abgaben zurückzuführen ist.
4
Bereits 2003 ist bei der Stadt Münster
eine Umstellung von der Vollstrom-
versorgung (Netznutzung und
Stromlieferung in einem Vertrag)
zugunsten separater Verträge für
Stromlieferung und Netznutzung
erfolgt. Durch die Trennung von
Netznutzung und Stromlieferung
kann deutlich einfacher und schneller
auf Änderungen an der Strombörse
reagiert werden.
Die Möglichkeit, Zukunftspreise an
der Börse abzusichern, wird von der
Stadt Münster aktiv genutzt.
Als Folge der Liberalisierung ist im Jahr 2002 aus Strom ein börsengehandeltes Gut geworden. Seither ist der sogenannte reine Energiepreis
(Strompreis ohne Netzkosten, EEG- und KWKG-Zuschläge, Offshore- und §19 NEV-Zulagen sowie ohne Stromsteuer) maßgeblich vom
Börsenpreis abhängig. Durch den Handel an der Börse besteht nunmehr die Möglichkeit, Strom für die Zukunft im Rahmen eines
Warentermingeschäftes zu kaufen. So kann bereits jetzt für z.B. 2016 ff Strom an der Strombörse eingekauft und für diesen Strom ein
Festpreis vereinbart werden. Sofern die Preise dann im weiteren Verlauf an der Strombörse steigen oder sinken, hat dieses auf den vom
Kunden abgesicherten Strompreis keine Auswirkung mehr. Der Verlauf der an der Börse gehandelten Preise ist dem nachfolgenden
Diagramm zu entnehmen.
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Juli.2002
Januar.2003
Juli.2003
Januar.2004
Juli.2004
Januar.2005
Juli.2005
Januar.2006
Juli.2006
Januar.2007
Juli.2007
Januar.2008
Juli.2008
Januar.2009
Juli.2009
Januar.2010
Juli.2010
Januar.2011
Juli.2011
Januar.2012
Juli.2012
Januar.2013
Juli.2013
Januar.2014
August.2014
Börsenpreis
[ct/kWh]
Datum
Entwicklung der reinen Stromeinkaufspreise an der Strombörse
(Futures, Terminmarkt)
Base
die jährliche durchschnittliche Preis -
steigerung für den reinen Energie -
einkauf an der Strombörse beträgt von
Juli 2002 bis Dez 2014
2,62 %
5
Dem nachstehenden Diagramm ist zu entnehmen, wie sich die Gesamtstrompreise (inkl. Netzentgelt, inkl. Zuschläge) der Stadt Münster in den
letzten Jahren entwickelt haben. Der reine Stromeinkaufspreis (grüner Balken) der Stadt Münster wird in den Jahren 2015 – 2017 sinken. Durch
die schon getätigten Einkäufe für 2016 bis 2017 ist der reine Stromeinkaufspreis bereits festgeschrieben.
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
22
24
26
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Preis brutto [ct/kWh]
Strompreise der Stadt Münster
Netzkosten brutto Summe Zuschläge brutto Energiebeschaffung brutto
Prognosew erte der
Netzkosten und Zuschläge
- die
Energiebeschaffungskosten
sind bis einschließlich 2017
bereits bekannt
6
2. Strombezüge und Stromkosten
Im vorstehenden Kapitel „Energiepreise“ ist die allgemeine Preisentwicklung auf dem Energiemarkt erläutert worden. Interessant ist nunmehr die
Frage, wie sich die Energiebezüge und Energiekosten der Stadt Münster entwickelt haben. Dieser Frage wird in den nachfolgenden Diagrammen
und Erläuterungen nachgegangen. Wie bei den Energiepreisen erfolgt eine Differenzierung nach den Energiearten. Eine reine Kostenermittlung
ohne Auswertung der dahinterstehenden Energiebezüge ist wenig hilfreich. Aus diesem Grunde ist neben der Kostenentwicklung auch die
Verbrauchsentwicklung dargestellt worden. Zu Erhöhung der Aussagekraft der Ausarbeitung ist bei dem Verbrauch zusätzlich noch eine
Differenzierung nach verschiedenen Nutzergruppen erfolgt.
0
2.000.000
4.000.000
6.000.000
8.000.000
10.000.000
12.000.000
14.000.000
16.000.000
Pumpwerke /
Kläranlagen
Schul-
einrichtungen
Kinder- Jugend-
und Familie
Sportförderung
inkl. Bäder
Verwaltung Lichtsignal-
anlagen
Kultur und
Wissenschaft
sonstiges
Strombedarf [kWh/a]
Kategorien
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Entwicklung der Strombezüge
Dem Diagramm ist die erfreuliche Entwicklung, dass in
vielen Bereichen in den letzten Jahren die Strom-
bezüge reduziert werden konnten, zu entnehmen.
Im Bereich Sportförderung inkl. Bäder ist diese Ent-
wicklung erst ab 2012 erkennbar. In den Jahren davor
ist der Bezug deutlich gestiegen. Diese Steigerungen
sind im wesentlichen auf eine Ausdehnung der Nutz-
ungszeiten sowie einen deutlich höheren Standard bei
den sanierten Bädern zurückzuführen. Ferner führen
höhere Anforderungen an die Schwimmbeckenwasser-
behandlung (z.B. eine höhere Wasserumwälzungsrate)
zu einer Stromverbrauchssteigerung.
Bei den Schuleinrichtungen sind aus dem Diagramm
nahezu gleichbleibende Bezüge zu erkennen. Diesen
Sachverhalt positiv zu bewerten klingt zunächst
befremdlich. Es muss allerdings berücksichtigt werden,
dass in den letzten Jahren die Nutzungszeiten in den
Schulen kontinuierlich ausgedehnt worden sind.
7
kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a
kWh/a
kWh/a kWh/a kWh/a
kWh/a kWh/a
€/a €/a
€/a €/a
€/a
€/a €/a
€/a
€/a €/a
0
2.000.000
4.000.000
6.000.000
8.000.000
10.000.000
12.000.000
14.000.000
16.000.000
0
5.000.000
10.000.000
15.000.000
20.000.000
25.000.000
30.000.000
35.000.000
40.000.000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Stromkosten [ €/a]
Strombezug [kWh/a]
Abrechnungsjahr
Gesamtentwicklung Strombezug / Stromkosten
Aus den Erläuterungen zu den
Energiepreisen ist zu entnehmen, das
diese in der Vergangenheit deutlich
gestiegen sind, wobei der Steigerung
der durch gesetzliche Vorgaben
festgelegten Abgaben (Stromsteuer,
EEG Zuschlag, KWKG Zuschlag,
Offshore Zuschlag und §19 NEV
Zuschlag) hierbei ein maßgeblicher
Anteil zukommt. Diese Preisent-
wicklung hat letztendlich zur Folge,
das trotz der Reduzierung der
Strombezüge die Stromkosten im
Betrachtungszeitraum 2005 – 2014
gestiegen sind. (siehe nebenstehen-
des Diagramm).
Durch die bereits jetzt für 2015-2017
erfolgte Strombeschaffung ist in den
Jahren 2015 – 2017 wieder von einem
leichten Rückgang auszugehen.
(siehe hierzu das Diagramm
auf Seite 5)
Zusätzliche Einrichtungen wie Cafeterien und Mensen sind gebaut worden, der Grad der EDV Ausstattung ist erheblich gestiegen. Die vorstehen-
den Sachverhalte sind mit steigenden Energiebezügen verbunden. Das die realen Bezüge nicht gestiegen sind, ist auf die kontinuierliche Ver-
besserung des technischen Standards wie z.B. Beleuchtungssanierungen, Optimierung von Heizungspumpen etc. zurückzuführen.
Entwicklung der Stromkosten
8
3. Wärmebezüge und Wärmekosten
Ein Vergleich der Wärmebezüge unterschiedlicher Jahre ohne die Berücksichtigung der meteorologischen Gegebenheiten der entsprechenden
Jahre ist wenig aussagekräftig. Aus diesem Grunde sind die Wärmebezugsdaten der letzten Jahre witterungsbereinigt worden. Somit werden für
alle Bezugsjahre die gleichen Witterungsbedingungen zugrunde gelegt.
Entwicklung der Wärmebezüge
Auch bei den Wärmebezügen spiegelt sich
wie beim Strom die positive Entwicklung
wieder. Die Bezüge sind für fast alle
Bereiche in den letzten Jahren gesunken.
Eine Ausnahme stellt erneut wiederum der
Bereich Sportförderung inkl. Bäder dar.
Die positive Entwicklung ist auf die Vielzahl
der erfolgten Modernisierungen der letzten
Jahre zurückzuführen. Doch Modernisier-
ungen alleine führen nicht zu dieser
Entwicklung, zumal die Gebäudenutzungs-
zeiten in den letzten Jahren in einigen
Bereichen deutlich ausgedehnt worden sind.
Einen wesentlichen Anteil an der positiven
Entwicklung der Wärmebezüge hat die
ständige Überwachung und Verbrauchs-
kontrolle. Diese führt dazu, dass die Heiz-
zeiten den tatsächlichen Nutzungszeiten
angepasst werden und auftretende Defekte
bei Reglungen, die z.B. zu einem durch-
gängigen Betrieb der Heizungsanlagen
führen, frühzeitig erkannt und behoben
werden.
0
5.000.000
10.000.000
15.000.000
20.000.000
25.000.000
30.000.000
35.000.000
40.000.000
45.000.000
50.000.000
Pumpwerke /
Kläranlagen
Schul-
einrichtungen
Kinder- Jugend-
und Familie
Sportförderung
inkl. Bäder
Verwaltung Kultur und
Wissenschaft
sonstiges
Wärmebezüge [kWh/a]
Kategorien
(witterungsbereinigt)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
9
kWh/a
kWh/a
kWh/a
kWh/a
kWh/a
kWh/a
kWh/a kWh/a kWh/a
kWh/a
€/a
€/a €/a
€/a €/a
€/a
€/a €/a €/a €/a
0
2.000.000
4.000.000
6.000.000
8.000.000
10.000.000
12.000.000
14.000.000
16.000.000
18.000.000
20.000.000
0
10.000.000
20.000.000
30.000.000
40.000.000
50.000.000
60.000.000
70.000.000
80.000.000
90.000.000
100.000.000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Wärmekosten [ €/a]
Wärmebezug [kWh/a]
Abrechnungsjahr
Gesamtentwicklung Wärmebezug / Wärme-
kosten (witterungsbereinigt)
Ende 2007 hat sich die Stadt Münster dazu
entschlossen, die bislang in Eigenregie
betriebenen Wärmeerzeugungsanlagen im
Rahmen eines Thermokonzeptvertrages an
die Tochtergesellschaft Stadtwerke
Münster zu übergeben. Die Stadtwerke
sind somit seit 2008 für die Wartung,
Instandsetzung und Erneuerung der
Wärmeerzeugungsanlagen auf eigene
Kosten zuständig. Die hierfür anfallenden
Aufwendungen sind ab 2008 im Wärme-
preis, der der Diagrammauswertung
zugrunde liegt, bereits enthalten.
Daraus resultiert, dass bei einem fairen
Vergleich der Entwicklung die Energie-
kosten in den Jahren 2005 – 2007 die
angefallenen Wartungskosten sowie die
Kosten für Anlagenerneuerungen jeweils
hinzugerechnet werden müssen, da diese
ab 2008 in den von den Stadtwerken in
Rechnung gestellten Wärmepreis bereits
enthalten sind. Die Kosten für die Wartung
und Anlagenerneuerung aus den Jahren
2005 – 2007 liegen aber nicht vor.
Entwicklung der Wärmekosten
Die Wärmebezüge sind deutlich zurückgegangen, ein entsprechender Verlauf bei den Kosten liegt nicht vor. Somit scheint zunächst der ökologische
Vorteil nicht mit einem ökonomischen Vorteil verbunden zu sein. An dieser Stelle wiederum die Ursache rein in der Energiepreissteigerung zu
suchen, führt allerdings nicht zu einer objektiven Aussage.
10
Wenn man nunmehr den tatsächlichen Erfolg durch die Optimierung der Heizenergiebezüge beurteilen möchte, besteht alternativ zur
Bewertung der nicht bekannten Wartungs- und Anlagenerneuerungskosten die Möglichkeit, dass die Heizenergiepreise des Ausgangsjahres
(im vorliegenden Fall 2005) auch für die folgenden Jahre zugrunde gelegt werden. Bei gleichbleibenden Energiepreisen wäre im
Betrachtungszeitraum 2005 – 2014 nicht nur die Energiebezüge, sondern logischerweise auch die Energiekosten gesunken.
In den Jahren 2011 und 2013 ist in sehr vielen Schulen die Nutzungszeit (Ganztag) verlängert worden. Durch entsprechende Sanierungen
und Optimierungen ist es gelungen, den mit der Ausdehnung der Nutzungszeiten zu erwartenden Verbrauchsanstieg zu verhindern.
kWh/a
kWh/a
kWh/a
kWh/a
kWh/a
kWh/a
kWh/a kWh/a kWh/a
kWh/a
€/a
€/a €/a
€/a €/a
€/a
€/a €/a €/a €/a
€/a
€/a
€/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a
0
2.000.000
4.000.000
6.000.000
8.000.000
10.000.000
12.000.000
14.000.000
16.000.000
18.000.000
20.000.000
0
10.000.000
20.000.000
30.000.000
40.000.000
50.000.000
60.000.000
70.000.000
80.000.000
90.000.000
100.000.000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Wärmekosten [ €/a]
Wärmebezug [kWh/a]
Abrechnungsjahr
Gesamtentwicklung Wärmebezug / Wärme -
kosten (witterungsbereinigt)
kWh/a €/a €/a Preisstand 2005
11
4. Wasserbezüge und Wasserkosten
Auch wenn die Wasserbezüge im Vergleich
zu den Strom- und Wärmebezügen eine
untergeordnete Rolle spielen, steht das
Thema „Wasser sparen“ dennoch im Fokus
der Gebäudebewirtschaftung. Neue wasser-
sparende Techniken sofort flächendeckend
einzusetzen, ist allerdings nicht immer
erfolgversprechend. Vielmehr sollte zunächst
gestestet werden, ob diese Techniken
speziell für die Anwendungen bei den
Liegenschaften der Stadt Münster geeignet
sind und eine Umsetzung wirtschaftlich
sinnvoll ist. Gerade beim Wasser dürfen die
hygienischen Anforderungen nicht außer acht
gelassen werden. So erweist es sich nicht als
sinnvoll, bei Gebäuden mit alten überdimens-
ionierten Wasserleitungen Wasserspar-
techniken einzubauen und anschließend
mehrfach im Jahr die Wasserleitungen auf
Grund des geringen Durchsatzes zu spülen.
Im Vergleich zu den Strom- und Wärmebezügen spielen die Wasserbezüge eine untergeordnete Rolle. Abgesehen von den Bädern und
Sporthallen ist der mit Abstand größte Anteil der Wasserbezüge den Sanitären Anlagen zuzuordnen.
Entwicklung der Wasserbezüge
Im Gegensatz zu den Strom- und Wärmebezügen ist bei den Wasserbezügen keine eindeutige Tendenz aus dem nebenstehenden Diagramm
erkennbar. Der starke Abfall bei der Rubrik „sonstige“ ist darauf zurückzuführen, dass in der Vergangenheit die Zuordnung der Wasserbezüge
zu einzelnen Rubriken noch nicht so akribisch erfolgt ist, wie es derzeit der Fall ist. Somit verteilt sich die anscheinend vorliegende Reduzierung
bei den „sonstigen“ zum Teil auf die übrigen Rubriken und führt dort zu einer Steigerung.
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
Pumpwerke /
Kläranlagen
Schul-
einrichtungen
Kinder- Jugend-
und Familie
Sportförderung
inkl. Bäder
Verwaltung Kultur und
Wissenschaft
sonstiges
Wasserbedarf [m³/a]
Kategorien
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
12
Entwicklung der Wasserkosten
Das nachfolgende Diagramm verdeutlicht, dass sich die Wasserkosten weitestgehend parallel zu den Wasserbezügen entwickelt haben. Somit
ist hier die starke Entkopplung zwischen Abnahme und Kosten, wie sie bei Strom und Wärme zu verzeichnen ist, nicht vorhanden.
m³/a
m³/a
m³/a
m³/a
m³/a
m³/a m³/a m³/a m³/a m³/a
€/a
€/a
€/a
€/a
€/a
€/a €/a €/a €/a €/a
0
200.000
400.000
600.000
800.000
1.000.000
1.200.000
1.400.000
1.600.000
1.800.000
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
300.000
350.000
400.000
450.000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Wasserkosten [ €/a]
Wasserbezug [m³/a]
Abrechnungsjahr
13
5. Ausblick
Weitere Optimierungen wird es auch in Zukunft durch Modernisierungsmaßnahmen geben. Diese werden jedoch nicht automatisch zu einer
Kosterreduzierung führen, da langfristig betrachtet von steigenden Energiepreisen auszugehen ist. Hierbei darf aber nicht verkannt werden,
dass ohne weitere Modernisierungsmaßnahmen und ohne dem ehrgeizigen Anspruch, auch in Zukunft immer bessere Kennwerte zu
erreichen, deutliche Kostensteigerungen zu erwarten sind. Das gilt im besonderen Maß für die permanente Überwachung der Energiebezüge.
Gerade hier hat die Erfahrung gelehrt, dass eine Vernachlässigung dieses Themas zu einem schleichenden Prozess steigender Energie-
bezüge und Energiekosten führt.
In einigen Objekten ist nunmehr versuchsweise eine automatische Zählerdatenübermittlung aller im Objekt vorhandenen Zähler (Strom, Gas,
Wasser, Fernwärme) installiert worden. Diese Technik ermöglicht es, bei nicht erklärlichen Energiebezugsveränderungen Zählerstände im 15
bzw. 60 Minuten Rhythmus zu speichern und direkt an das Energiemanagement zu übertragen. Mit Hilfe dieser Daten lassen bislang nicht
erkennbare Einsparpotentiale zukünftig aufdecken.
Der Energiebedarf von zukünftigen Neubauten und sanierten Altbauten stellt eine dynamische Entwicklung dar. Die in den neuen
Gebäudeleitlinien der Stadt Münster selbst auferlegten Grenzwerte werden zu weiteren Verbesserungen führen. Vielversprechende neue
Techniken wie z.B. LED Beleuchtung sind in ihrer Entwicklung so weit vorangeschritten, dass in absehbarere Zeit ein flächendeckender
Einsatz dieser Techniken bei Sanierungen und Neuanlagen zu erwarten ist. Hinsichtlich der LED Technik ist anzumerken, dass diese bereits
im Jahr 2013 und 2014 dort eingesetzt worden ist, wo sich aufgrund der Nutzungsdauer eine Wirtschaftlichkeit dieser zunächst teureren
Technik nachweisen lies. Sinkende Preise werden dazu führen, das in naher Zukunft der Einsatz der LED Beleuchtung in den meisten
Anwendungsfällen wirtschaftlich sein wird.
Somit ist davon auszugehen, dass weitere ökologische Verbesserungen durch Optimierungen bei den städtischen Gebäude zu verzeichnen
sein werden. Inwieweit diese dann auch mit ökonomischen Verbesserungen in Form von Energiekostenreduzierungen einhergehen, ist
maßgeblich von der zukünftigen Entwicklung der Energiepreise abhängig.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- An der Meerwiese
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0784/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37