V/0911/2014
Weiterer Betrieb des Gebäudes in Pavillonbauweise der Flüchtlingseinrichtung Nordkirchenweg 48/50
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Beschlussvorlage
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V/0911/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Weiterer Betrieb des Gebäudes in Pavillonbauweise der Flüchtlingseinrichtung Nordkirchenweg 48/50 Beratungsfolge 10.12.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Unterkunft in modularer Bauweise für Flüchtlinge am Nordkirchenweg soll wegen des ungebrochenen Zustromes von Flüchtlingen weiterhin mit der Maßgabe erhalten bleiben, dass zusätzliche Maßnahmen zur Integration der temporären Einrichtung in der Nachbar- schaft getroffen werden. 2. Die Anregung der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup vom 13.11.2014 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: In Abhängigkeit von den auszuhandelnden Mietkonditionen für das durch einen Investor errichte- te Pavillongebäude und den erwarteten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen oder sonstigen ordentlichen Aufwendungen für den verlängerten Betrieb am jetzigen Standort werden in den Haushalten der Folgejahre bislang nicht geplante Aufwendungen entstehen. Es wird angestrebt, die sich aus dem Weiterbetrieb der Übergangseinrichtung ergebenden zu- sätzlichen Aufwendungen im Gesamthaushalt 2015 aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu ggf. erforderlich werdenden Umschichtungen über das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellung nach § 83 GO NW zu. Begründung: Bisherige Entwicklung Der Rat beschloss am 17.04.2013 u. a., die vorhandene Flüchtlingseinrichtung Nordkirchenweg 48/50 um 50 Plätze in Container- bzw. Raumelementbauweise zu erweitern. Entsprechende Stel- lenanteile für Sozial- und Hausmeisterdienst zur Betreuung der Menschen wurden eingerichtet. Gleichzeitig wurde beschlossen: „Diese Übergangslösung wird spätestens 2014 beendet werden“ (vgl. Vorlage V/0088/2013). Vorlagen-Nr.: V/0911/2014 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-5040 E-Mail: Lembeck@stadt-muenster.de Datum: 24.11.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0911/2014 Der Pavillon ging im Dezember 2013 in Betrieb. Seit dieser Zeit leben an dem Standort zusammen mit der festen Flüchtlingseinrichtung insgesamt ca. 100 Menschen, die als Flüchtlinge der Stadt Münster zugewiesen wurden. Der Zuzug von Flüchtlingen hat seit dem Bau dieser Erweiterung stark zugenommen. Es ziehen mehr und schneller Flüchtlinge nach Münster, als neue dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen zu ihrer Unterbringung bereit gestellt werden können. Daher ist es erforderlich, in größerem Umfang zeitlich befristete Zwischenlösungen zu finden, um die Menschen angemessen unterzubringen und zu betreuen. Dazu gehört auch die Nutzung von Gebäuden in Pavillonbauweise. Maßnahmen zum weiteren Betrieb der Übergangseinrichtung Die Verwaltung hatte seinerzeit vorgeschlagen, den Pavillon auf dem Gelände der Flüchtlingsein- richtung Nordkirchenweg unmittelbar nach Fertigstellung der neuen Flüchtlingseinrichtungen in Roxel und Wolbeck wieder zurückzubauen. Nach dem Beschluss des Rates, die Übergangslösung noch 2014 zu beenden, zeichnete sich jedoch im Laufe des Jahres ab, dass für den Großteil der Flüchtlinge aus der Übergangseinrichtung am Nordkirchenweg die geplante Anschlussunterbrin- gung entfallen würde. Die dauerhafte Einrichtung in Wolbeck wird später fertig gestellt als geplant und der Zustrom der Flüchtlinge insgesamt macht zusätzliche Kapazitäten erforderlich. Für die Bewohner des Pavillongebäudes am Nordkirchenweg hätten also andere temporäre Alternativen geschaffen werden müssen. Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup am 13.11.2014 einstimmig be- schlossen: „Die Unterkunft in modularer Bauweise für Flüchtlinge am Nordkirchen Weg soll wegen des ungebrochenen Zustromes von Flüchtlingen weiterhin unter bestimmten Auflagen erhalten bleiben.“ Dies empfiehlt die Bezirksvertretung dem Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 10.12.2014 zur Beschlussfassung. Die Beratung der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup basierte auf den aktuellen Informationen über die derzeit deutlich steigende Flüchtlingszahl in der Stadt Münster, wegen der auf die bestehenden temporären Pavillongebäude nicht verzichtet werden kann. Gleichzeitig spielten jedoch auch Ein- drücke aus einer Anwohnerversammlung am 29.10.2014 eine Rolle, in der verschiedene Punkte des aktuellen Betriebs der Flüchtlingseinrichtung am Nordkirchenweg bemängelt wurden. Die Dis- kussion in dieser Versammlung machte deutlich, dass es verschiedene Aspekte gibt, die an den Rahmenbedingungen und der sozialen Betreuung der Menschen vor Ort optimiert werden können. Daraus resultierend wurden für die Bezirksvertretung u. a. die Umsetzung der für die Personenzahl üblichen personellen Besetzung im Bereich Sozialarbeit und Hauswart, die Bereitstellung von An- geboten für die Bewohner und verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsquali- tät für Kinder und Erwachsene entwickelt. Darüber hinaus wurden Verbesserungen der Beleuch- tung, des Sichtschutzes für störende Müllbehälter sowie von Lärmschutzkontrollen im Rahmen der bestehenden Hausordnung als erforderlich erachtet. Zur Abstimmung der konkreten Ausgestaltung dieser Maßnahmen fand bereits ein gemeinsamer Termin mit den Nachbarn statt, in dem einzelne Vereinbarungen dazu getroffen werden konnten, wie den Belangen der Nachbarschaft noch mehr Rechnung getragen werden kann. Umsetzung der Maßnahmen Für die nach Münster zugewiesenen Flüchtlinge können nicht bzw. nicht schnell genug ausrei- chend Kapazitäten gebaut werden, um sie insgesamt angemessen unterzubringen. Daher emp- fiehlt die Verwaltung dem Rat, der Anregung der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup zu folgen. - 3 - V/0911/2014 Weiterhin sind die erheblichen Anstrengungen darauf gerichtet, ausreichend dauerhafte und dem Flüchtlingskonzept der Stadt Münster entsprechende Flüchtlingseinrichtungen zu bauen. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Entwicklung der Zuzugszahlen bei den Flüchtlingen ebenso wie den Fortschritt beim Ausbau der Raumkapazitäten zu beobachten, um - sobald dies nachhaltig vertretbar ist - die zeitlich befristeten Übergangseinrichtungen abzulösen. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup regelmäßig über die Entwicklung informieren. Es wird angestrebt, gerade die in der Regel wirtschaftlich aufwendigen Lösungen in Pavillonbau- weise möglichst zeitnah zurückzuführen. Damit ist das Ziel verbunden, das Pavillongebäude an der Flüchtlingseinrichtung Nordkirchenweg abzubauen, sobald es für die angemessene Versor- gung der nach Münster zuziehenden Flüchtlinge nicht mehr benötigt wird. Über die Verlängerung des Mietvertrages bzw. über den Ankauf wird die Verwaltung nach Ab- schluss der Verhandlungen in nichtöffentlicher Sitzung berichten. Weiteres Verfahren Nach einem positiven Beschluss des Rates wird die Verwaltung Verhandlungen mit dem Investor des Pavillons aufnehmen, um die notwendigen Voraussetzungen für den Weiterbetrieb am Stand- ort Nordkirchenweg 48/50 zu regeln. Eine entsprechende Option ist in der bisherigen Vereinbarung fixiert. Die finanziellen Auswirkungen der Verlängerung für Betrieb, Wartung und Ausstattung von Räumen und Gebäude wird die Verwaltung ermitteln. Es wird angestrebt, die sich daraus ergebenden zusätzlichen Aufwendungen im Gesamthaushalt 2015 aufzufangen und ggf. durch über- bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellungen zu decken. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Nordkirchenweg 48
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Details
- Aktenzeichen
- V/0911/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.11.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37