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V/0911/2014

Weiterer Betrieb des Gebäudes in Pavillonbauweise der Flüchtlingseinrichtung Nordkirchenweg 48/50

Vorlagen 25.11.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 6.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7481 Zeichen

V/0911/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weiterer Betrieb des Gebäudes in Pavillonbauweise der Flüchtlingseinrichtung  
Nordkirchenweg 48/50 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Unterkunft in modularer Bauweise für Flüchtlinge am Nordkirchenweg soll wegen des 
ungebrochenen Zustromes von Flüchtlingen weiterhin mit der Maßgabe erhalten bleiben, 
dass zusätzliche Maßnahmen zur Integration der temporären Einrichtung in der Nachbar-
schaft getroffen werden. 
2. Die Anregung der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup vom 13.11.2014 ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
In Abhängigkeit von den auszuhandelnden Mietkonditionen für das durch einen Investor errichte-
te Pavillongebäude und den erwarteten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen oder 
sonstigen ordentlichen Aufwendungen für den verlängerten Betrieb am jetzigen Standort werden 
in den Haushalten der Folgejahre bislang nicht geplante Aufwendungen entstehen. 
 
Es wird angestrebt, die sich aus dem Weiterbetrieb der Übergangseinrichtung ergebenden zu-
sätzlichen Aufwendungen im Gesamthaushalt 2015 aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu ggf. 
erforderlich werdenden Umschichtungen über das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen 
Mittelbereitstellung nach § 83 GO NW zu. 
 
Begründung: 
 
Bisherige Entwicklung 
 
Der Rat beschloss am 17.04.2013 u. a., die vorhandene Flüchtlingseinrichtung Nordkirchenweg 
48/50 um 50 Plätze in Container- bzw. Raumelementbauweise zu erweitern. Entsprechende Stel-
lenanteile für Sozial- und Hausmeisterdienst zur Betreuung der Menschen wurden eingerichtet. 
Gleichzeitig wurde beschlossen: „Diese Übergangslösung wird spätestens 2014 beendet werden“ 
(vgl. Vorlage V/0088/2013). 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0911/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5040 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.11.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0911/2014 
 
Der Pavillon ging im Dezember 2013 in Betrieb. Seit dieser Zeit leben an dem Standort zusammen 
mit der festen Flüchtlingseinrichtung insgesamt ca. 100 Menschen, die als Flüchtlinge der Stadt 
Münster zugewiesen wurden. 
 
Der Zuzug von Flüchtlingen hat seit dem Bau dieser Erweiterung stark zugenommen. Es ziehen 
mehr und schneller Flüchtlinge nach Münster, als neue dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen zu 
ihrer Unterbringung bereit gestellt werden können. Daher ist es erforderlich, in größerem Umfang 
zeitlich befristete Zwischenlösungen zu finden, um die Menschen angemessen unterzubringen und 
zu betreuen. Dazu gehört auch die Nutzung von Gebäuden in Pavillonbauweise. 
 
 
Maßnahmen zum weiteren Betrieb der Übergangseinrichtung 
 
Die Verwaltung hatte seinerzeit vorgeschlagen, den Pavillon auf dem Gelände der Flüchtlingsein-
richtung Nordkirchenweg unmittelbar nach Fertigstellung der neuen Flüchtlingseinrichtungen in 
Roxel und Wolbeck wieder zurückzubauen. Nach dem Beschluss des Rates, die Übergangslösung 
noch 2014 zu beenden, zeichnete sich jedoch im Laufe des Jahres ab, dass für den Großteil der 
Flüchtlinge aus der Übergangseinrichtung am Nordkirchenweg die geplante Anschlussunterbrin-
gung entfallen würde. Die dauerhafte Einrichtung in Wolbeck wird später fertig gestellt als geplant 
und der Zustrom der Flüchtlinge insgesamt macht zusätzliche Kapazitäten erforderlich. Für die 
Bewohner des Pavillongebäudes am Nordkirchenweg hätten also andere temporäre Alternativen 
geschaffen werden müssen. 
 
Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup am 13.11.2014 einstimmig be-
schlossen: „Die Unterkunft in modularer Bauweise für Flüchtlinge am Nordkirchen Weg soll wegen 
des ungebrochenen Zustromes von Flüchtlingen weiterhin unter bestimmten Auflagen erhalten 
bleiben.“ Dies empfiehlt die Bezirksvertretung dem Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 
10.12.2014 zur Beschlussfassung. 
 
Die Beratung der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup basierte auf den aktuellen Informationen über 
die derzeit deutlich steigende Flüchtlingszahl in der Stadt Münster, wegen der auf die bestehenden 
temporären Pavillongebäude nicht verzichtet werden kann. Gleichzeitig spielten jedoch auch Ein-
drücke aus einer Anwohnerversammlung am 29.10.2014 eine Rolle, in der verschiedene Punkte 
des aktuellen Betriebs der Flüchtlingseinrichtung am Nordkirchenweg bemängelt wurden. Die Dis-
kussion in dieser Versammlung machte deutlich, dass es verschiedene Aspekte gibt, die an den 
Rahmenbedingungen und der sozialen Betreuung der Menschen vor Ort optimiert werden können.  
 
Daraus resultierend wurden für die Bezirksvertretung u. a. die Umsetzung der für die Personenzahl 
üblichen personellen Besetzung im Bereich Sozialarbeit und Hauswart, die Bereitstellung von An-
geboten für die Bewohner und verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsquali-
tät für Kinder und Erwachsene entwickelt. Darüber hinaus wurden Verbesserungen der Beleuch-
tung, des Sichtschutzes für störende Müllbehälter sowie von Lärmschutzkontrollen im Rahmen der 
bestehenden Hausordnung als erforderlich erachtet. Zur Abstimmung der konkreten Ausgestaltung 
dieser Maßnahmen fand bereits ein gemeinsamer Termin mit den Nachbarn statt, in dem einzelne 
Vereinbarungen dazu getroffen werden konnten, wie den Belangen der Nachbarschaft noch mehr 
Rechnung getragen werden kann. 
 
 
Umsetzung der Maßnahmen 
 
Für die nach Münster zugewiesenen Flüchtlinge können nicht bzw. nicht schnell genug ausrei-
chend Kapazitäten gebaut werden, um sie insgesamt angemessen unterzubringen. Daher emp-
fiehlt die Verwaltung dem Rat, der Anregung der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup zu folgen.

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V/0911/2014 
 
Weiterhin sind die erheblichen Anstrengungen darauf gerichtet, ausreichend dauerhafte und dem 
Flüchtlingskonzept der Stadt Münster entsprechende Flüchtlingseinrichtungen zu bauen. Daher 
schlägt die Verwaltung vor, die Entwicklung der Zuzugszahlen bei den Flüchtlingen ebenso wie 
den Fortschritt beim Ausbau der Raumkapazitäten zu beobachten, um - sobald dies nachhaltig 
vertretbar ist - die zeitlich befristeten Übergangseinrichtungen abzulösen. Die Verwaltung wird die 
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup regelmäßig über die Entwicklung informieren. 
 
Es wird angestrebt, gerade die in der Regel wirtschaftlich aufwendigen Lösungen in Pavillonbau-
weise möglichst zeitnah zurückzuführen. Damit ist das Ziel verbunden, das Pavillongebäude an 
der Flüchtlingseinrichtung Nordkirchenweg abzubauen, sobald es für die angemessene Versor-
gung der nach Münster zuziehenden Flüchtlinge nicht mehr benötigt wird. 
 
Über die Verlängerung des Mietvertrages bzw. über den Ankauf wird die Verwaltung nach Ab-
schluss der Verhandlungen in nichtöffentlicher Sitzung berichten. 
 
 
Weiteres Verfahren 
 
Nach einem positiven Beschluss des Rates wird die Verwaltung Verhandlungen mit dem Investor 
des Pavillons aufnehmen, um die notwendigen Voraussetzungen für den Weiterbetrieb am Stand-
ort Nordkirchenweg 48/50 zu regeln. Eine entsprechende Option ist in der bisherigen Vereinbarung 
fixiert. Die finanziellen Auswirkungen der Verlängerung für Betrieb, Wartung und Ausstattung von 
Räumen und Gebäude wird die Verwaltung ermitteln. 
 
Es wird angestrebt, die sich daraus ergebenden zusätzlichen Aufwendungen im Gesamthaushalt 
2015 aufzufangen und ggf. durch über- bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellungen zu decken. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

10.12.2014 Rat
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Nordkirchenweg 48

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Details

Aktenzeichen
V/0911/2014
Typ
Vorlagen
Datum
25.11.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37