2016/0214
6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) (Feststellungsbeschluss)
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anlage 3
70899 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 24.05.2 016
Der Magistrat
Begründung
der 6. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 6.1)
gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
6. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan
Anlage 3
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 2
Teilbereich 6.1 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -
Ausschnitt aus dem bestehenden Flächennutzungsplan:
6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6 .1:
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der W issenschaftsstadt Darmstadt
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 3
INHALTSÜBERSICHT
Teil A: Begründung
1.0 Erfordernis und Ziel der Planaufstellung 5
2.0 Rechtsgrundlagen 5
3.0 Plangeltungsbereich 6
4.0 Verfahren 6
5.0 Übergeordnete Planungen und Schutzausweisungen 6
5.1 Raumordnung und Landesplanu ng 6
5. 2 Landschaftsschutzgebiet 7
5. 3 Siedlungsbeschränkungsbereich 7
5. 4 Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried 8
6.0 Bestandssituation/ Städtebauliche Rahmenbedingungen 8
6.1 Bebauung und Nutzungen 8
6.2 Stadtbild in der Umgebung 8
6.3 Immissionen/ Emissionen 9
6.3.1 Verkehrslärm 9
6.3.2 Unfallrisiko durch Emissionen 9
6.4 Wasserwirtschaftliche Belange 10
6.5 Altflächen 10
6.6 Kampfmittel 10
7.0 Bestand und Bewertung der Naturraumpotentiale 11
7.1 Ruthsenbach 11
7.2 Plangebiet 11
8.0 Planungsanlass und Planungsziele 12
9.0 Planungsrech tliche Darstellungen 13
10.0 Verkehrliche Erschließung 14
11.0 Technische Infrastruktur 14
12.0 Lärmemissionen als Folge der Baumaßnahme 14
13.0 Grünordnerische Belange 15
14.0 Flächenbilan z 16
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 4
Teil B: Umweltbericht
1.0 Einleitung 17
1.1 Planungsanlass und -ziel 17
1.2 Ziele des Umweltschutzes 17
1.2.1 Berücksichtigung der für die Planung relevanten Fachgesetze 17
1.2.2 Berücksichtigung der für die Planung relevanten Fachpläne 18
2.0 Beschreibung u. Bewertung der durch die Planung zu erwartenden Umweltaus-
wirkungen 18
2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 18
2.1.1 Aktuelle Flächennutzung 18
2.1.2 Schutzgut Boden 18
2.1.3 Schutzgut Wasser 19
2.1.4 Schutzgut Klima und Bioklima 19
2.1.5 Schutzgut Arten und Biotope 19
2.1.6 Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung 20
2.1.7 Schutzgut Mensch 20
2.1.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 21
2.1.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 21
2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustand es bei Durchführung
der Planung 21
2.3 Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 23
2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 24
2.5 Mögliche Planungsalternativen 24
3.0 Beschreibung der Methoden und Rahmenbedingungen bei der Erstellung des
Umweltberichtes 25
4.0 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwa chung der erheblichen
Auswirkungen 25
5.0 Zusammenfassung 25
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 5
TEIL A: BEGRÜNDUNG
1.0 E RFORDERNIS UND ZIEL DER PLANAUFSTELLUNG
Anlass der Planung ist die Absicht der Wissenschaft sstadt Darmstadt, auf einer
städtischen Fläche am nördlichen Ausgang des Stadtt eiles Arheilgen Baurecht für den
Neubau eines Feuerwehrgerätegebäudes der Freiwillig en Feuerwehr (FFW) Arheilgen zu
schaffen. Der Neubau wird erforderlich, da der bish erige Stützpunkt in der Ortsmitte
gelegen, der Anfang der 1970er Jahre errichtet wurd e, zwischenzeitlich so marode ist,
dass eine Sanierung hierfür nicht mehr in Frage kom mt. Auch kann der zwischenzeitlich
erforderliche Platzbedarf hier nicht länger befried igt werden (vgl. auch Kap. 8, Seite 13
Standortsuche).
Da der vorgesehene Standpunkt für den geplanten Neu bau im Außenbereich liegt, sind
zur Schaffung des Baurechts die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
2.0 R
ECHTSGRUNDLAGEN
Der Flächennutzungsplanänderung liegen folgende Vorschriften zugrunde:
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), z uletzt geändert
durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1722)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), z uletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI. I S. 1548)
- Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S. 58), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBI. I S. 1509)
- Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007
(GVBI. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.11.2014 (GVBI. I S. 321)
- Hessische Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. I S. 158)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBI. I S. 2542) ,
zuletzt geändert durch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)
- Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F.
vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert d urch Art. 2 des Gesetzes vom
27.06.2013 (GVBl. I S. 458)
- Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338)
- Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270),
zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. I S. 218)
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I
S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 76 der Verord nung vom 31.08.2015 (BGBl. I S.
1474)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010
(BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 93 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl.
I S. 1474)
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 6
3.0 P LANGELTUNGSBEREICH
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. 476/2 tlw ., 477/2 tlw. und 478/2 tlw. (zukünftig
Flurstück 478/3 tlw., das Verfahren zur Verschmelzu ng der Grundstücke läuft) sowie die
Wegeparzellen Nr. 773 tlw. und 777 tlw. der Flur 2 der Gemarkung Arheilgen.
Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 6.767 m² auf. Damit wurde die dem
Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlu ng (Magistratsvorlage Nr.
2013/0168) zugrunde liegende Flächengröße überschri tten. Dies lag zum einen darin
begründet, dass nunmehr der Fuß- und Radweg auf der Westseite sowie der Feldweg am
südlichen Rand in den Geltungsbereich als öffentlic he Verkehrsfläche aufgenommen
wurden. Des Weiteren erfolgte anhand einer überschl ägigen Ermittlung des
Flächenbedarfs eine geringfügige Ausweitung des Gel tungsbereiches nach Osten hin bis
auf den von der ONB festgelegten Mindestabstand von 40 m zum Ruthsenbach.
Dieser Erweiterung des ursprünglichen Geltungsbereiches wurde im Rahmen der weiteren
Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung du rch Änderung des Aufstellungs-
beschlusses Rechnung getragen.
Gleichwohl wird im Zuge der weiteren Hochbauplanung der tatsächliche Flächenbedarf
konkretisiert und nach Möglichkeit eine Minimierung angestrebt.
4.0 V
ERFAHREN
Aufstellungsverfahren gem. §§ 5 ff BauGB
Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt
im Stadtteil Arheilgen erfolgt im „Parallelverfahre n“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Als
vorbereitende Bauleitplanung sollen durch die Planä nderung die Voraussetzungen für die
Aufstellung des Bebauungsplanes A 44 -Frankfurter L andstraße / Feuerwehr Arheilgen -
geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungspla nes, der das Baurecht für die
Errichtung eines neuen Feuerwehrstützpunktes schaff en soll, erfolgt somit zeitgleich mit
der Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüf ung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit
Erstellung eines Umweltberichtes wird auf der Ebene des Bebauungsplanes
nachgekommen. Der Umweltbericht ist dieser Begründu ng zur Flächennutzungsplan-
änderung als Teil B beigefügt.
Begleitend wurde im Rahmen der Aufstellung des Beba uungsplans A 44 ein
Artenschutzgutachten (faunistische Erfassung und ar tenschutzrechtliche Prüfung) gemäß
§ 44 BNatSchG erstellt.
5.0 Ü
BERGEORDNETE PLANUNGEN UND SCHUTZAUSWEISUNGEN
5.1 R AUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG
Im rechtswirksamen „Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzugsplan 2010“ ist
das Plangebiet als „Vorranggebiet für Landwirtschaf t“ und „Vorranggebiet Regionaler
Grünzug“ ausgewiesen. Als Kompensationsfläche für d en regionalen Grünzug wurde in
Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt, D ez. III, 31.1 – Regionalplanung,
eine der Größe des Plangebiets entsprechende Fläche (flächengleich) im gleichen
Naturraum dargestellt.
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 7
Auszug Regionalplan
Südhessen/Regionaler
Flächennutzungsplan
2010 mit Darstellung
der Kompensations-
fläche „Regionaler
Grünzug“
Zu den Belangen der Landwirtschaft führt das Regier ungspräsidium Darmstadt aus, dass
aufgrund der Bedeutsamkeit der vorliegenden Planung Bedenken aus Sicht der
Landwirtschaft / Feldflur zurückgestellt werden.
5.2 L
ANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET
Der Planbereich liegt in einem Landschaftsschutzgeb iet. Nach Vorgesprächen mit der
Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium wurde für den Geltungsbereich
eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet auf grund des hohen öffentlichen
Interesses an dieser Gemeinbedarfseinrichtung unter bestimmten Umständen
(mindestens 40 m Abstand zum Ruthsenbach, möglichst geringer Grundstücksbedarf
durch eine komprimierte Bauweise, Einbindung in die Landschaft Richtung Ruthsenbach
durch eine deutliche Grünzäsur (evtl. in Form einer dichten Hecke)) in Aussicht gestellt.
Das Verfahren zur teilweisen Aufhebung des LSG wurd e inzwischen von der Oberen
Naturschutzbehörde (ONB) von Amts wegen eingeleitet und wird voraussichtlich Ende Juli
2016 abgeschlossen sein.
5.3 S
IEDLUNGSBESCHRÄNKUNGSBEREICH
Das Plangebiet liegt innerhalb des im Regionalplan Südhessen / Regionaler
Flächennutzungsplan 2010 vom 17.10.2011 (StAnz. 201 1, S. 1311) ausgewiesenen, den
Verkehrsflughafen Frankfurt Main umgebenden Siedlun gsbeschränkungsgebiets, in dem
die Ausweisung neuer Wohnbauflächen und Mischgebiete im Rahmen der Bauleitplanung
nicht zulässig ist.
Der Geltungsbereich liegt innerhalb der mit Verordn ung über die Festsetzung des
Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Frank furt Main vom 30.11.2011
festgelegten Lärmschutzbereiche der Tagschutzzone 2 und Nachtschutzzone. Für diese
Zonen gelten gemäß § 5 des Gesetzes zum Schutz gege n Fluglärm Bauverbote für
Wohnungen und schutzbedürftige Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser. Für das
geplante Feuerwehrgerätehaus ergeben sich dagegen k eine Bauverbote oder sonstigen
baulichen Einschränkungen.
Die uneingeschränkte Anfliegbarkeit und die Hindern isfreiheit des Verkehrsflughafens
Frankfurt Main ist nicht zu besorgen, da das Gebiet sowohl außerhalb der
Bauhöhenbeschränkung des Bauschutzbereiches gemäß § 12 LuftVG als auch außerhalb
des Hindernisinformationsbereiches (HIB) gemäß § 18b LuftVG liegt.
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 8
5.4 G RUNDWASSERBEWIRTSCHAFTUNGSPLAN HESSISCHES RIED
Das Plangebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des „Grundwasserbewirtschaftungs-
planes Hessisches Ried“ (StAnz. 21/1999, S.1659). I n der verbindlichen Bauleitplanung
sind die stark schwankenden Grundwasserstände zu beachten.
6.0 B ESTANDSSITUATION / STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN
6.1 B EBAUUNG UND NUTZUNGEN
Das Plangebiet in der Gewann „Auf der Heilgenwiese“ befindet sich am nördlichen
Ausgang des Stadtteiles Arheilgen auf der Ostseite der Frankfurter Landstraße. Es liegt in
etwa in Gegenlage zum westlich der Frankfurter Land straße vorhandenen Siedlungsrand
von Arheilgen und dem Zufahrtsbereich zur Wendeschl eife / Endhaltestelle der
Straßenbahnlinie.
Der Planbereich selbst ist unbebaut und stellt sich derzeit als intensiv landwirtschaftlich
genutzte Ackerfläche dar. Er weist keine Gehölzbest ände auf und ist als topgraphisch
eben anzusehen. Südlich des Plangebiets verläuft in Ost-West-Richtung ein auf 3 m
ausgebauter Wirtschaftsweg, dessen Oberfläche versiegelt ist.
Der Feldweg ist topographisch geringfügig höher gel egen als die nördlich angrenzende
Ackerfläche. Insgesamt ist das Plangebiet als eben zu bezeichnen.
Das Plangebiet ist 3-seitig von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben.
Nach Westen hin stößt der Planbereich an die Frankfurter Landstraße.
In ca. 35 m Abstand von der südlichen Plangeltungsb ereichsgrenze Richtung Norden
verläuft die Ortsdurchfahrtsgrenze (OD-Grenze).
In einem Abstand von ca. 40 m zum Plangebiet befind et sich östlich davon der
Ruthsenbach, der in einem gerade verlaufenden Fließ bett „eingezwängt“ ist und
mittlerweile fast keine Gehölzbestände im Uferbereich mehr aufweist.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt außerhalb eines
Wasserschutzgebietes. Indessen verläuft in einem Abstand von ca. 10 m nordöstlich dazu
die Grenze eines festgesetzten Überschwemmungsgebie tes, das auch als
Retentionsraum für Rhein-Hochwässer benötigt wird.
6.2 S
TADTBILD IN DER UMGEBUNG
In Gegenlage zum Plangebiet westlich der Frankfurte r Landstraße befindet sich ein
Wohnbaugebiet. Es wird aus 2- bis 3-geschossigen Ha usgruppen mit Flachdächern
gebildet. Das Baugebiet wird über den Glockengarten weg von der Frankfurter Landstraße
aus erschlossen. Die nördliche, in Ost-West-Richtun g verlaufende, dreigeschossige
Hausreihe stellt den Abschluss der Bebauung der Ortslage von Arheilgen dar.
Nördlich dieser Wohnbebauung befindet sich die Endh altestelle mit Wendeschleife der
Straßenbahnlinien 6, 7 und 8 einschließlich einer P + R-Stellplatzfläche.
Auf der Ostseite der Frankfurter Landstraße endet d ie vorhandene Bebauung südlich des
Plangebietes in ca. 140 m Entfernung. Das Bebauungs ende wird derzeit von einer
Tankstelle gebildet. Dies wird auch auf absehbare Z eit der Fall sein, da der
Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstad t hier keine Siedlungserweiterung
in nördlicher Richtung vorsieht.
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 9
In ca. 60 m südlicher Entfernung vom Plangebiet und um ca. 65 m von der Frankfurter
Landstraße zurückgesetzt befindet sich eine Reithalle.
Nordöstlich des Plangebietes in ca. 150 m Entfernung befindet sich ein einzeln stehendes
Wohngebäude, voraussichtlich entstanden aus einem Aussiedlerhof.
Aus Anlass der Verlängerung der Straßenbahnlinie bi s nach Arheilgen wurde die
Frankfurter Landstraße insgesamt umgestaltet. Im Be reich des vorliegenden Plangebiets
wurden dabei kombinierte Fuß- und Radwege angelegt, die durch einen Grünstreifen von
der eigentlichen Fahrbahn getrennt sind. Auf diesen Grünstreifen wurden Baum-
pflanzungen vorgenommen, so dass sich dem einfahren den Verkehr das Bild eines
alleeartigen Entrées bietet.
6.3 I
MMISSIONEN / EMISSIONEN
6.3.1 V ERKEHRSLÄRM
Die derzeitig relevanten Emissionsquellen bilden de r Kraftfahrzeugverkehr sowie die
Fahrgeräusche der Straßenbahn auf der Frankfurter L andstraße. Betroffen davon ist in
erster Linie, das westlich der Straße gelegene Wohn gebiet, das als WR (reines
Wohngebiet) einzustufen ist. Für das geplante Vorha ben des Feuerwehrstützpunktes
haben diese Immissionen keine Bedeutung.
Des Weiteren liegt das Plangebiet, wie unter Pkt. 5 .4 beschrieben, innerhalb des
Lärmschutzbereiches des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main. Auch diese Tatsache hat für
das geplante Vorhaben und die damit verbundene Dars tellung im Flächennutzungsplan
keine Bauverbote oder sonstige baulichen Einschränkungen zur Folge.
6.3.2 U
NFALLRISIKO DURCH EMISSIONEN
Die Richtlinien 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012
zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-
Richtlinie) und der § 50 des Bundesimmissionsschutz gesetzes sind zu berücksichtigen.
Danach sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßna hmen die Nutzungen einander
so zuzuordnen, dass schädliche Umweltauswirkungen u nd von schweren Unfällen in
Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend
dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige sch utzbedürftige Gebiete soweit wie
möglich vermieden werden.
Die hier zu berücksichtigenden nächstgelegenen Stör fallanlagen nach dem Bundes-
immissionsschutzgesetz und der 12. Verordnung zum B undesimmissionsschutzgesetz
(12. BlmSchV, Störfallverordnung) befinden sich auf dem Betriebsgelände der Merck
KGaA, welches in einer Entfernung (Luftlinie) von m indestens ca. 2,5 km an der
Frankfurter Landstraße gelegen ist.
Das „Gutachten zur Verträglichkeit des Betriebsbere iches der Merck KGaA mit den
Planungen in dessen Umfeld unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG bzw. des
Artikel 12 der Seveso-II-Richtlinie“, erstellt im J uni 2006 vom TÜV Nord, berücksichtigt
sämtliche Anlagen der Merck KGaA und errechnet eine n Achtungsabstand zur Merck
KGaA für sensible Nutzungen.
Planungen, die außerhalb der Achtungsgrenze liegen, sind unter dem Gesichtspunkt des
§ 50 BImSchG nicht betroffen. Der Achtungsabstand b eträgt ca. 800 m vom
Betriebsbereich der Merck KGaA. Somit kann davon au sgegangen werden, dass durch
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 10
das Vorhaben weder die Rechte des Betriebes berührt werden, noch mit besonderen
Unfallrisiken oder einer zusätzlichen Gefährdung der Bevölkerung zu rechnen ist.
6.4 W ASSERWIRTSCHAFTLICHE BELANGE
Der Planbereich liegt nicht in einem Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiet.
Indessen liegt das Plangebiet im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplanes
Hessisches Ried.
Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwass eraufspiegelungen möglich, die
bei einer künftigen Bebauung zu berücksichtigen sind.
Im Einzelnen sind die Vorgaben des „Grundwasserbewi rtschaftungsplanes Hessisches
Ried“, mit Datum vom 9. April 1999 gemäß §§ 118 und 119 HWG festgestellt, zu
beachten.
Im gesamten Plangebiet ist von hohen Grundwasserstä nden auszugehen. Aus
hydrologischen Karten des Hessischen Landesamtes fü r Umwelt und Geologie (HLUG),
Wiesbaden, ist für das Untersuchungsgebiet, nach de m zuletzt im Oktober 2013
aktualisierten Plan der Grundwasserhöhengleichen, m it einem Grundwasser zwischen
etwa NN +122 m und NN +123 m zu rechnen.
Die im „Orientierenden Baugrundkurzgutachten“ des B üros Geotechnik Gündling GmbH
vom August 2014 gemessenen Grundwasserstände liegen zwischen NN +122,49 m und
NN +123,04 m, was Abständen von 1,30 m bis 1,87 m zur Geländeoberfläche entspricht.
Infolge dieses hohen Grundwasserspiegels ist eine z ukünftige Versickerung von
Oberflächenwasser praktisch ausgeschlossen.
Auch muss das Plangebiet gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im Bebauungsplan als
„vernässungsgefährdete Fläche“ gekennzeichnet werden.
Der Planbereich liegt außerhalb eines Wasserschutzg ebietes. Indessen verläuft in einem
Abstand von ca. 10 m nordöstlich dazu die Grenze ei nes festgesetzten
Überschwemmungsgebietes, das auch als Retentionsrau m für Rhein-Hochwässer
benötigt wird (StAnz. 49/2010 S. 2647). Der Planber eich selbst ist davon nicht betroffen,
aber aufgrund der als „wenig durchlässig“ einzustuf enden Böden kann nicht
ausgeschlossen werden, dass es bei Hochwasserereign issen des Ruthsenbachs zu
Überflutungen auch im Bereich des festgesetzten Bau feldes kommt. Regelungen zu
diesbezüglichen besonderen baulichen Vorkehrungen m üssen im Bebauungsplan-
verfahren getroffen werden.
6.5 A
LTFLÄCHEN
In der Altflächendatei des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie sind für den
Planbereich keine Eintragungen als Altstandort eing etragen. Auch Altablagerungen sind
hier nicht bekannt.
6.6 K
AMPFMITTEL
Das Plangebiet befindet sich in einem Bombenabwurfg ebiet und im Bereich von
ehemaligen Flakstellungen. Es muss grundsätzlich vo m Vorhandensein von Kampfmitteln
ausgegangen werden. Auf allen Grundstücksflächen, b ei denen bodeneingreifende
Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfu ngen (Sondierungen auf
Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrun duntersuchungen erforderlich. Die
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 11
„Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumun g im Lande Hessen“ sind zu
beachten.
Laut Anhang A des Baugrundkurzgutachtens des Büros Geotechnik Gündling GmbH vom
August 2014 hat eine Kampfmittelortung (Flächensond ierung) auf dem Grundstück
stattgefunden mit dem Ergebnis, dass davon auszugeh en ist, dass in den untersuchten
Bereichen / Ansatzpunkten (nur im unmittelbaren Umf eld um den jeweiligen Bohrpunkt
(Radius ca. 0,5m)) keine Kampfmittel mehr gefunden werden. Kampfmittel jeglicher Art
können jedoch niemals ganz ausgeschlossen werden. R egelungen hierzu werden im
Bebauungsplanverfahren getroffen.
7.0 B
ESTAND UND BEWERTUNG DER NATURRAUM -POTENTIALE
7.1 R UTHSENBACH
Der Bereich des Ruthsenbaches, der an das Plangebiet grenzt, ist im Hessischen „WRRL-
Maßnahmenprogramm 2009-2015“ als ein potentieller B ereich zur Bereitstellung von
Flächen für Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung genannt. Daher sollte dort
für die Gewässerentwicklung ein ausreichend großer Korridor freigehalten werden.
Für die Ermittlung der Fläche im „WRRL-Maßnahmenpro gramm 2009-2015“ wurden 25
Meter jeweils rechts und links vom Gewässer zugrunde gelegt.
Derzeit wird im Auftrag des Wasserverbandes Schwarz bachgebiet-Ried eine WRRL-
Umsetzungsplanung erstellt, die die Maßnahmen des „ WRRL-Maßnahmenprogramm
2009-2015“ für das Schwarzbachsystem konkretisieren soll. Zu dem Stand und den
Inhalten dieser Umsetzungsplanung liegen keine Kenntnisse vor.
Nach derzeitiger Planung beträgt der Abstand zwisch en der östlichen Grenze des
Geltungsbereichs des Bebauungsplans und der Grabenparzelle ca. 40 m.
7.2 P LANGEBIET
Im Plangebiet lagern vorwiegend diluviale Auensedim ente des Ruthsenbachs, aus denen
sich unter Grundwassereinfluss Gleye, Nassgleye und Auenanmoorgleye mit geringem bis
mittlerem Ertragspotenzial, sehr geringem Filterver mögen und geringem
Nitratrückhaltevermögen gebildet haben. Versiegelte und damit funktionslose Böden sind
im Plangebiet derzeit nur in geringem Umfang vorhanden.
Schutzzonen von Wasserschutzgebieten sind von der P lanung nicht betroffen, im Norden
und Osten grenzt aber ein Überschwemmungsgebiet an. Die Ergiebigkeit des
Grundwassers ist sehr hoch, die Verschmutzungsempfi ndlichkeit groß bis mittel. Die
Fläche ist daher als überschwemmungsgefährdet einzu stufen. Eine oberflächennahe
Versickerung von Niederschlagswasser ist nicht möglich.
Der Raum Darmstadt zählt zur bioklimatischen Belast ungszone. Während der
Sommermonate ist das Gebiet strahlungsbegünstigt mi t hoher Wärmebelastung, häufig in
Verbindung mit Schwüle. Im Herbst und Winter besteh t bei Inversionswetterlagen die
Gefahr von erhöhter Luftverschmutzung. In der Klima bewertungskarte Hessen wird der
Schutzwert des Klimas im Bereich des Plangebiets als gering (D) eingestuft.
In dem in der Aue des Ruthsenbachs gelegenen Plange biet könnten sich an wertvollen
Lebensräumen potenziell ein Bach- bzw. Bachuferwald oder eine Feuchtwiese ausbilden.
Die aktuelle Vegetation und Flora wird durch allgem ein häufige und verbreitete Arten der
Kulturlandschaft geprägt, die keiner besonderen Sch utzbedürftigkeit unterliegen. Unter
den Vögeln wurden 11 Arten mit ungünstig-unzureichendem Erhaltungszustand in Hessen
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 12
nachgewiesen, die übrigen Arten weisen noch einen günstigen Erhaltungszustand auf. Die
für offene Landschaften typischen Arten Feldlerche und Wiesenschafstelze konnten nicht
beobachtet werden. Mit der Blindschleiche wurde nur eine Reptilienart nachgewiesen,
Zauneidechse und Schlingnatter fehlen dagegen.
Das Landschaftsbild wird vorwiegend von der struktu rlosen Ackerfläche geprägt. Bedingt
durch seine Nähe zur Ortslage von Arheilgen sowie d urch seine Lage in der Aue des
Ruthsenbaches kommt dem Plangebiet potenziell eine Bedeutung für die ortsnahe
Erholung zu. Diese Funktion wird durch die benachbarte Frankfurter Landstraße mit ihrem
hohen Verkehrsaufkommen jedoch stark eingeschränkt. Die überplante Fläche liegt
vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“.
Die lufthygienische Belastung muss insgesamt als „s ehr hoch“ eingestuft werden. Die
ermittelten Belastungen für Feinstaub sind sehr hoc h, für Stickstoffdioxid (NO2) hoch, für
Ozon mittel und für Schwefeldioxid (SO2) gering.
Als hauptsächliche Lärmquellen, die auf das Plangeb iet einwirken, ist der Verkehr der
Frankfurter Landstraße, verursacht durch Kfz und St raßenbahn, sowie der Flugverkehr zu
nennen.
8.0 P
LANUNGSANLASS UND PLANUNGSZIELE
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissensc haftsstadt Darmstadt ist der
Bereich der geplanten Änderung neben der nachrichtl ichen Übernahme des
Landschaftsschutzgebietes als „Flächen für die Land wirtschaft / Ökologisch wertvolles
Grünland“ sowie als „Fläche für Maßnahmen zum Schut z, zur Pflege und Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft und zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB“ ausgewiesen.
Somit kann der aufzustellende Bebauungsplan nicht a us dem Flächennutzungsplan
entwickelt werden. Dies macht die Änderung des Fläc hennutzungsplanes erforderlich.
Diese Änderung erfolgt im „Parallelverfahren“ gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Der Neubau einer Feuerwache ist erforderlich, da
- für das heutige Feuerwehrgebäude der Freiwilligen F euerwehr Arheilgen aus den
1970er Jahren, Frankfurter Landstraße 133, das seit dem nicht mehr modernisiert
wurde, mittlerweile ein erheblicher Sanierungsbedar f besteht; so sind z.B. Dach und
Tore undicht und verschiedene Gebäudeteile können a ufgrund von Asbestbelastung
nicht mehr genutzt werden,
- das Gebäude nicht mehr die aktuellen brandschutztec hnischen Voraussetzungen
erfüllt,
- die Fahrzeughalle für neue Löschfahrzeuge zu niedrig ist,
- eine gesetzlich vorgeschriebene Abgasabsauganlage d er Fahrzeughalle sowie
separate Wasch- und Umkleideräume für die Einsatzkräfte fehlen,
- die sanitären Anlagen völlig veraltet sind,
- moderne Feuerwehrfahrzeuge und die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes mit ihren
Aufliegern solch große Abmessungen besitzen, dass s ie auf dem derzeitigen Gelände
nicht mehr manövriert werden können,
- die bestehende Hallenfläche nicht mehr ausreichend für das heutige technische Gerät
ist,
- das heutige Grundstück mitten in Arheilgen für eine n Neubau in den erforderlichen
Ausmaßen zu klein ist.
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 13
Diese Mängel führen im Ergebnis dazu, dass am bishe rigen Standort, obwohl von der
Lage her grundsätzlich geeignet, eine Sanierung der bestehenden Gebäude, die mit
erheblichen Investitionen verbunden wäre, keinen Sinn macht.
Standortsuche
Bei der Suche nach einem geeigneten Standort wurden verschiedene Grundstücke
hinsichtlich ihrer Eignung für die geplante Nutzung untersucht. Berücksichtigt wurden
Vorgaben wie eine gute Abfahrmöglichkeit zu Einsatz orten, eine gute Erreichbarkeit auch
durch den ÖPNV, ausreichend Fläche für den Neubau, die Störwirkung auf die
Nachbarschaft sowie die Verfügbarkeit des Grundstüc ks, da für die Stadt aufgrund der
angespannten Haushaltslage ein Ankauf von Flächen nicht infrage kommt.
Da innerhalb der Ortslage von Arheilgen keine sonst igen Flächen zur Verfügung stehen,
die diese Anforderungen erfüllen, wurden als Result at dieser Suche die städtischen
Flurstücke Nr. 476/2, 477/2 und 478/2 der Flur 2 in der Gemarkung Arheilgen gegenüber
der Endhaltestelle / Wendeschleife der Straßenbahnl inie am nördlichen Ausgang des
Stadtteils Arheilgen als die Grundstücke eruiert, w elche sich unter Abwägung aller
Vorgaben gut für den geplanten Zweck eignen.
Aufgrund der Lage der Grundstücke im Außenbereich, besteht derzeit kein Baurecht und
ein Bebauungsplan kann nicht aus dem derzeit rechts wirksamen Flächennutzungsplan
entwickelt werden. Deshalb ist die Änderung des Flä chennutzungsplans zur Schaffung
von Baurecht für das Projekt erforderlich.
Ein weiterer Grund ist darin zu sehen, dass der Sta ndort innerhalb eines
Landschaftsschutzgebietes (LSG) liegt. Seitens der Oberen Naturschutzbehörde wurde
eine Entlassung daraus unter der Bedingung in Aussi cht gestellt, dass durch eine
komprimierte Bauweise die Flächeninanspruchnahme mö glichst gering gehalten wird und
somit auch ein größtmöglicher Abstand (mindestens c a. 40 m) zum Ruthsenbach
eingehalten wird. Das Verfahren zur teilweisen Aufhebung des LSG wurde inzwischen von
der Oberen Naturschutzbehörde (ONB) von Amts wegen eingeleitet und wird
voraussichtlich Ende Juli 2016 abgeschlossen sein.
Es erscheint naheliegend, in diesem Bereich auch di e erforderlichen Ausgleichs-
maßnahmen vorzunehmen, um den durch das Vorhaben hervorgerufenen Eingriff in Natur
und Landschaft zu kompensieren.
9.0 P
LANUNGSRECHTLICHE DARSTELLUNGEN
Das Baugebiet wird als „Fläche für den Gemeinbedarf “ gemäß § 5 Abs. 2, Ziffer 2a
BauGB dargestellt mit der Zweckbestimmung „Feuerweh rstützpunkt“ (s. untere Abbildung
auf Seite 2).
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 wird auch im
Bereich des vormaligen Standorts der Feuerwehr an der Frankfurter Landstraße zwischen
Gute-Garten-Straße und Albrechtstraße das Symbol „F “ für Feuerwehr innerhalb der
Wohnbaufläche aus dem Flächennutzungsplan entfernt, hierdurch wird jedoch nicht die
dargestellte Nutzung „Wohnbaufläche“ geändert.
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 14
Ausschnitt Flächennutzungsplan Ausschnitt Flächennutzungsplan ohne „F“
10.0 V ERKEHRLICHE ERSCHLIEßUNG
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von der F rankfurter Landstraße aus. Als
Hauptzu- / -abfahrt ist dabei die Feldwegeanbindung am südlichen Rand des
Geltungsbereiches vorgesehen. Ein entsprechender Ausbau der Wegeparzelle im Bereich
des geplanten Feuerwehrstandortes wird erforderlich . Über diese Anbindung an die
Frankfurter Landstraße soll primär der Pkw-Verkehr der Einsatzkräfte, aber auch der nicht
im Einsatz befindlichen Löschfahrzeuge erfolgen. Hi ngegen ist ein Begegnungsverkehr
von Pkws und Einsatzfahrzeugen im Ernstfall zu verm eiden. Aus diesem Grund eröffnet
der Bebauungsplan die Möglichkeit, beide Zu- bzw. Abfahrten zu trennen. So wird bei den
Planfestsetzungen des Bebauungsplans A 44 der Notwe ndigkeit nachgekommen werden,
zusätzlich eine direkte Alarmausfahrt zur Frankfurter Landstraße hin vorzusehen.
11.0 T ECHNISCHE INFRASTRUKTUR
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist durch Anschluss an die bestehende
Infrastruktur in der Frankfurter Landstraße gegeben.
Im Rahmen des Straßenbahnneubaus wurde auch eine Üb erprüfung bzw. eine
Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen vorgen ommen. Zudem ist ein relevanter
Mehrbedarf, z.B. bei der Wasserver- und -entsorgung hier nicht zu erwarten.
12.0 L ÄRMEMISSIONEN ALS FOLGE DER BAUMAßNAHME
Durch die Verlagerung des Feuerwehrstandortes an de n Ortsrand wird die
Gesamtbelastung der Arheilger Einwohner durch einsa tzbedingte Lärmemissionen
verringert.
Hingegen kommt es im Umfeld des neuen Feuerwehrstüt zpunktes zu höheren
Lärmemissionen, wovon insbesondere das Wohngebiet w estlich der Frankfurter
Landstraße betroffen sein wird.
Die Freiwillige Feuerwehr Arheilgen rückt jährlich zu ca. 50 Einsätzen aus. Hierbei ist mit
dem An- und Abfahren von bis zu 30 Pkw zu rechnen. Feuerwehrfahrzeuge rangieren auf
dem Gelände und verlassen dieses unter Nutzung der Sondersignalanlage. Die Einsätze
finden über das ganze Jahr verteilt zu jeder Tages- und Nachtzeit statt.
Diese Belastung ist den Anwohnern im benachbarten Wohngebiet zuzumuten (siehe dazu
auch: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (T A Lärm) vom 26.08.1998, (GMBI.
Nr. 26 vom 28.08.1998, S. 503); sowie: Gefahrenabwe hrverordnung gegen Lärm vom
16. Juni 1993 für Hessen (GVBI. I S. 257)).
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 15
Für die Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuer wehr werden 14-tägig regelmäßige
Ausbildungstermine abgehalten. Zu diesen Übungen si nd die An- und Abfahrt von bis zu
30 Pkw zu erwarten. Während der Übungszeit werden F euerwehrfahrzeuge auf dem Hof
bewegt, Wechsellader rangiert und Übungen durchgefü hrt. Bei den Übungen können je
nach Ausbildungsthema verschiedene Geräte der Feuerwehr in Betrieb sein. Lärmrelevant
sind hier vor allem Feuerwehrpumpen, Motorkettensäg en, Trennschleifer sowie
Stromerzeuger. In der Regel werden diese Geräte jedoch nicht gleichzeitig und auch nicht
für den gesamten Ausbildungszeitraum betrieben, son dern für wenige Minuten, bis das
Übungsziel erreicht ist.
Ebenfalls regelmäßig kommt es daneben zu Übungen de r Jugendfeuerwehr. Die
Jugendfeuerwehr übt vergleichbar mit der Einsatzabteilung auf dem Hof. Es ist jedoch von
weniger Fahrzeugbewegungen und laufenden Aggregaten auszugehen.
Schließlich wird im Rahmen der Feuerwehrausbildung der Berufsfeuerwehr derzeit einmal
jährlich ein Grundausbildungslehrgang durchgeführt. Hierbei ist bei Übungen im
Außenbereich mit vergleichbaren Belastungen zu rech nen, wie während der
Ausbildungseinheiten der Freiwilligen Feuerwehr. Die Teilnehmerzahl ist jedoch mit bis zu
20 Personen und Pkw geringer.
Die beschriebenen Aktivitäten werden Auswirkungen a uf die Stellung des Gebäudes auf
dem Grundstück haben um die erforderliche Einhaltun g der TA Lärm zum Schutz der
Wohnbebauung westlich der Frankfurter Landstraße zu gewährleisten.
13.0 G
RÜNORDNERISCHE BELANGE
Durch die Flächennutzungsplanänderung bzw. dem dara us entwickelten Bebauungsplan
wird ein naturschutzrechtlicher Eingriff vorbereite t. Der Eingriff wird in erster Linie
hervorgerufen durch die geplante Flächenversiegelun g, die mit der Errichtung des
Feuerwehrstützpunktes verbunden ist. Dabei ist nebe n der Gebäudeerrichtung selbst der
große Flächenanteil für den Betriebshof und die Feuerwehrzufahrt von Bedeutung.
Trotz der im Bebauungsplan verbindlich festgesetzte n Maßnahmen zur Minimierung und
Kompensation des Eingriffs (z.B. Dachbegrünung, Anp flanzungen innerhalb des
Plangebietes) kommt es für die Schutzgüter Boden, A rten und Biotope sowie Landschaft
und Erholung zu verbleibenden Beeinträchtigungen, d urch die externe Kompensations-
maßnahmen erforderlich werden.
Um das verbleibende Kompensationsdefizit auszugleic hen, wurde ein Kompensations-
konzept erarbeitet, in dem Maßnahmen zum Ausgleich außerhalb des Plangebietes in
unmittelbarer Nähe in der Ruthsenbachaue bestimmt w urden. Dabei handelt es sich um
stadteigene Grundstücke. Das Kompensationskonzept s ieht im Wesentlichen drei
Maßnahmen vor:
- Entwicklung eines Feldgehölzes,
- Entwicklung von frischen bis feuchten Glatthaferwiesen,
- Entwicklung eines Schilf-Röhrichts.
Durch diese Maßnahmen kann das Kompensationsdefizit ausgeglichen werden. Gemäß
Kompensationsverordnung Hessen (KV) werden die Maßn ahmen insgesamt mit 58.438
Biotopwertpunkten bilanziert. Dies bedeutet, dass d as ursprüngliche Ausgleichsdefizit
mehr als kompensiert werden kann. Es verbleibt ein Überschuss von +18.808
Biotopwertpunkten, das dem Ökopunkte-Konto der Wiss enschaftsstadt Darmstadt
zugeführt werden kann.
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 16
Da diese Flächen nicht Teil des Geltungsbereiches w erden sollen, wird das
Kompensationskonzept zusammen mit dem Bebauungsplan von der Wissenschaftsstadt
beschlossen.
14.0 F
LÄCHENBILANZ
Durch die Änderung der Darstellungen des Flächennut zungsplanes von ca. 0,68 ha
„Flächen für die Landwirtschaft / Ökologisch wertvo lles Grünland“ in „Gemein-
bedarfsfläche / Feuerwehr“ ändert sich die Flächenb ilanz des Flächennutzungsplans wie
folgt (die geänderten Werte sind kursiv gedruckt):
Nutzungsart
Realnutzung 2006
Ausweisung FNP 2006 mit
allen Änderungen einschl.
aktuell. Änderungsverfahren
ha % ha %
Wohnbaufläche 1.520 12 1.584 13
Gemischte Baufläche 115 1 170 1,5
Gewerbliche Baufläche 558 5 578 4,5
Sonderbaufläche 204 2 194 1,5
Gemeinbedarfsfläche 123 1 120
(119 vorher)
1
Bahn, S-Bahn, Depot 199 2 199 2
Hauptverkehrsstraßen 287 2 274 2
Ver- und Entsorgungsfläche 44 47
künstl.
Grundwasseranreicherung
10
10
Grünfläche 850 7 928 8
• besiedelte Fläche 3.910 32,0 4.104
(4.103 vorher)
33,5
Wasserfläche 38 38
Landwirtschaft 1.592 13 1.305 11
Ökologisch wertvolles
Grünland
595 5 712
(713 vorher)
6
Streuobstwiese 125 1 165 1
Waldfläche 5.668 47 5.640 46
Aufforstungsfläche 29
waldartige Brache 35 44
Dünen, Trockenrasen 158 1 187 2
Brache mit Gehölzgruppe 103 1
• unbesiedelte Fläche 8.314 68,0 8.120
(8.121 vorher)
66,5
Gesamtfläche 12.224 100 12.224 100
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 17
TEIL B: UMWELTBERICHT
1.0 EINLEITUNG
Den gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 Abs. 4 und 2a Ba uGB zur Durchführung einer
Umweltprüfung bzw. zur Erstellung eines Umweltberichtes wird durch die hier vorliegende
Beschreibung und Bewertung der möglichen Auswirkung en der Planung auf die rele-
vanten Schutzgüter des Naturhaushaltes Rechnung get ragen. Grundlage für die
nachfolgenden Ausführungen ist der Umweltbericht zum Bebauungsplan A 44 „Frankfurter
Landstraße / Feuerwehr Arheilgen“ der Wissenschafts stadt Darmstadt, der sich mit den
Schutzgütern des Naturhaushaltes inhaltlich detaillierter befasst.
1.1 P LANUNGSANLASS UND -ZIEL
Anlass der Planung ist die Absicht der Wissenschaft sstadt Darmstadt, auf einer städ-
tischen Fläche am nördlichen Ausgang des Stadtteiles Arheilgen Baurecht für den Neubau
eines Gebäudes der Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen zu schaffen. Der Neubau wird
erforderlich, da der bisherige Stützpunkt in der Or tsmitte, der Anfang der 1970er Jahre
errichtet wurde, nicht mehr saniert werden kann. Au ch ist der zwischenzeitlich
erforderliche Platzbedarf an diesem Standort nicht länger ausreichend.
1.2 Z IELE DES UMWELTSCHUTZES
1.2.1 BERÜCKSICHTIGUNG DER FÜR DIE PLANUNG RELEVANTEN FACHGESETZE
Für die Schutzgüter des Naturschutzes sind folgende Fachgesetze / Richtlinien relevant:
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1722)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBI. I S. 2542),
zuletzt geändert durch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)
i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geä ndert durch Art. 2 des Gesetzes
vom 27.06.2013 (GVBl. I S. 458)
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) i.d.F. vom 17. März 1998 (BGBl. I S.
502), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 30 de s Gesetzes vom 24. Februar 2012
(BGBl. I S. 212)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zul etzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724)
- Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zule tzt
geändert durch Art. 62 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010
(BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 93 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl.
I S. 1474)
- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie)
- Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.
November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden V ogelarten
(Vogelschutzrichtlinie)
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 18
1.2.2 B ERÜCKSICHTIGUNG DER FÜR DIE PLANUNG RELEVANTEN FACHPLÄNE
Für die Planung sind folgende Fachpläne / Richtlinien relevant:
• Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzung splan 2010
• Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmsta dt 2006
• Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2 004
2.0 B ESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER DURCH DIE PLANUNG ZU ERWARTENDEN
UMWELTAUSWIRKUNGEN
2.1 B ESCHREIBUNG DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES
Der ca. 0,68 ha große Plangeltungsbereich liegt im Naturraum „Hegbach-Apfelbach-
Grund“ bei ca. 123 m ü. NN; die Fläche ist weitgehend eben.
2.1.1 A KTUELLE FLÄCHENNUTZUNG
Die aktuelle Nutzung wird vorwiegend durch die acke rbauliche Nutzung auf den Flur-
stücken Nr. 476/2 tlw., 477/2 tlw. und 478/2 tlw. ( zukünftig Flurstück 478/3 tlw., das
Verfahren zur Verschmelzung der Grundstücke läuft) der Flur 2 Gemarkung Arheilgen
bestimmt. Im Frühjahr 2014 wurde dort Raps angebaut . Im westlichen Drittel des
Flurstücks Nr. 476/2 befindet sich zudem Grünland. Das Plangebiet umfasst auch die
Wegeparzellen Nr. 773 tlw. und 777 tlw.
2.1.2 S
CHUTZGUT BODEN
In dem zum Bebauungsplan erstellten Gutachten wurde folgende Schichtenfolge des
Bodens konstruiert:
Auffüllungen (bis ca. 0,6 m): lockere Lagerung v.a. dunkelbraun er bis brauner,
schluffiger, schwach kiesiger Feinsande mit Fremdbe standteilen aus Keramik,
Folienresten, Kohle- / Ziegelresten. Nicht in allen Bohrungen ermittelt. Kein
grobstückiger Bauschutt, keine Bauwerksreste.
Feinsande : direkt unter dem Oberboden mitteldichte Lagerung schwach schluffiger bis
schluffiger Feinsande / Sande mit lokalen Schluff-Linsen /-lagen.
Schluff- / Ton-Linsen / Lagen (zwischen 1,5 und 2,9 m unter GOF): breiige
Konsistenz bindiger Böden im Grundwassereinfluss, m öglicherweise handelt es sich
um eine durchgängige, „geneigte“ Schicht.
Es wird zudem darüber informiert, dass auf dem Bauf eld mit dem Auffinden von
Bombenblindgängern zu rechnen ist. Für zukünftige b odeneingreifende Maßnahmen sind
daher die entsprechenden Vorgaben des Kampfmittelräumdienstes zu beachten.
Die Böden sind durch ein geringes bis mittleres Ert ragspotenzial, ein sehr geringes
Filtervermögen und ein geringes Nitratrückhalteverm ögen gekennzeichnet. Die
Erosionsgefährdung wird als mittel bis schwach eing estuft. Die Gesamtbewertung für die
Bodenfunktionen liegt im Westen bei Stufe 3 (mittel ) und im Osten bei Stufe 2 (gering).
Versiegelte und damit funktionslose Böden sind im P langebiet derzeit nur in geringem
Umfang vorhanden.
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 19
2.1.3 SCHUTZGUT WASSER
Die überplante Fläche liegt in der Aue des Ruthsenb achs. Schutzzonen von Wasser-
schutzgebieten sind von der Planung nicht betroffen . Nordöstlich des Plangebiets wurde
ein Überschwemmungsgebiet festgestellt. Entsprechen de vorsorgende Maßnahmen sind
bei der Planung der geplanten Einrichtung zu berücksichtigen.
Die Ergiebigkeit des Grundwassers ist sehr hoch, di e Verschmutzungsempfindlichkeit
groß bis mittel. Die Gesamthärte wird als „hart“ ei ngestuft, die Belastung mit Nitrat und
Sulfat als „mittel“ bzw. „relativ hoch“.
Die bisher ermittelten Grundwasserstände liegen zwi schen < 0 m (überflutet, April 1957)
und 1-2 m (Oktober 1993) unter der Geländeoberfläch e. Da bei Umsetzung der Planung
mit großflächigen Aufspiegelungen des Grundwassers zu rechnen ist, sind die im
Grundwasserbewirtschaftungsplan formulierten Vorgab en zum Grundwasserschutz zu
beachten.
Auf Grund der vorherrschenden Bodenverhältnisse ist eine oberflächennahe Versickerung
von Niederschlagswasser nicht möglich. Vielmehr wir d bei dem bereichsweise gering
durchlässigen Boden mit Stau- und Schichtwasser bis zur Geländeoberfläche zu rechnen
sein.
2.1.4 SCHUTZGUT KLIMA UND BIOKLIMA
Darmstadt liegt in der Übergangszone zwischen der w armen, trockenen Rheinebene und
dem kühleren, niederschlagsreicheren Odenwald. Allg emein ist diese Klimazone
gekennzeichnet durch milde Winter und warme Sommer mit geringem Niederschlag. In
Darmstadt herrschen Winde aus westlichen Richtungen (SW, W) vor. Die Ostwindlagen
nehmen 1/3 aller Windrichtungen ein. Für die lufthy gienische Situation der Stadt sind die
mittleren Windgeschwindigkeiten von großer Bedeutun g; sie liegen für Darmstadt bei 3,3
m/s. Windarme Wetterlagen sind selten.
Im Norden von Darmstadt tritt im Vergleich zum östl ichen Teil ein Starkwindband in
abgeschwächter Form auf, wobei im Osten auf der Luv seite höhere
Windgeschwindigkeiten zu verzeichnen sind. Der Orts kern von Arheilgen wird von dieser
östlichen Strömung noch erreicht, was sich in einer deutlichen Abkühlung bemerkbar
macht. Im Bereich der nördlich an das Plangebiet an grenzenden Silzaue verläuft eine in
ost-westlicher Richtung verlaufende Luftleit- und S ammelbahn mittlerer Bedeutung.
Insgesamt liegt die überplante Fläche in einem Bere ich mit mittlerer Bedeutung für die
Kaltluftproduktion.
Der Raum Darmstadt zählt aufgrund seiner Beckenlage zur bioklimatischen
Belastungszone. Während der Sommermonate ist das Ge biet strahlungsbegünstigt mit
hoher Wärmebelastung, häufig in Verbindung mit Schw üle. Im Herbst und Winter kehrt
sich dieses Verhältnis um, da die Rheinebene dann m it stabilen Kaltluftschichten erfüllt ist
(Inversionslagen). Es bilden sich Dunst und Nebel. Bei diesen austauscharmen
Wetterlagen besteht Gefahr von erhöhter Luftverschmutzung.
2.1.5 S
CHUTZGUT ARTEN UND BIOTOPE
In dem in der Aue des Ruthsenbachs gelegenen Plange biet könnten sich potenziell
wertvolle Biotoptypen wie Bach- bzw. Bachuferwald u nd / oder offene Lebensräume wie
Feuchtgrünland, Seggenriede oder Schilfflächen ausbilden.
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
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Im April 2014 wurden im Bereich des Plangebiets die Biotoptypen „Acker mit intensiver
Nutzung“ (Raps) und „Grünland“ (ruderale Wiese) erm ittelt. Bei den dort nachgewiesenen
Pflanzenarten handelt es sich ausschließlich um seh r häufige, weit verbreitete Arten. Die
Römische Kamille ist als Neubürger (Neophyt) einzustufen.
In 2014 erfolgten faunistische Untersuchungen zu de n Tiergruppen Vögel und Reptilien.
Dabei wurden im Plangebiet 16 Vogelarten mit günsti gem Erhaltungszustand und 11
Vogelarten mit ungünstig-unzureichendem Erhaltungsz ustand nachgewiesen. Die für
offene Landschaften typischen Arten Feldlerche (Alauda arvensis) und Wiesenschafstelze
(Motacilla flava) konnten nicht beobachtet werden.
Unter den Reptilien wurde die Blindschleiche (Angui s fragilis), nicht aber die artenschutz-
rechtlich relevante Zauneidechse (Lacerta agilis) nachgewiesen.
Im Umkreis von 5 km zum Plangebiet sind drei NATURA 2000-Gebiete zu verzeichnen.
Für das FFH-Gebiet „Kranichsteiner Wald mit Hegbach aue, Mörsbacher Grund und
Silzwiesen“ ist davon auszugehen, dass über die nör dlich angrenzende Silzbachaue
relevante Austausch- und Wechselbeziehungen mit der überplanten Fläche bestehen.
Die überplante Fläche liegt vollständig im ca. 7.12 1 ha großen Landschaftsschutzgebiet
„Stadt Darmstadt“ (Nr. 2411001).
2.1.6 SCHUTZGÜTER LANDSCHAFTSBILD UND ERHOLUNG
Das Landschaftsbild wird in diesem Teil der Ruthsen bachaue vorwiegend von der
strukturlosen Ackerfläche geprägt. Bedingt durch se ine Nähe zur Ortslage von Arheilgen
sowie durch seine Lage in der Aue des Ruthsenbaches kommt dem Plangebiet potenziell
eine Bedeutung für die ortsnahe Erholung zu. Diese Funktion wird durch die benachbarte
Frankfurter Landstraße mit ihrem hohen Verkehrsaufkommen jedoch stark eingeschränkt.
2.1.7 S CHUTZGUT MENSCH
Das Rhein-Main-Gebiet zählt aufgrund seiner Beckenl age zu einer bioklimatischen
Belastungszone. Während der Sommermonate ist das Ge biet strahlungsbegünstigt mit
hoher Wärmebelastung, häufig in Verbindung mit Schw üle. Im Herbst und Winter kehrt
sich dieses Verhältnis um, da die Rheinebene dann m it stabilen Kaltluftschichten erfüllt ist
(Inversionslagen). Es bilden sich Dunst und Nebel. Bei diesen austauscharmen
Wetterlagen besteht die Gefahr von erhöhter Luftver schmutzung. Zudem sind in den
Wintermonaten deutliche Jahresschwankungen mit Maxi mum zu verzeichnen, bedingt
durch den verstärkten Hausbrand. Daneben ist der Kf z-Verkehr als Hauptemittent zu
nennen.
Unter den Emissionen sind für das Plangebiet hauptsächlich die Emittent engruppen Kfz-
Verkehr (Frankfurter Landstraße) und Gebäudeheizung relevant. Bei den Immissionen
sind vor allem die ermittelten Belastungen mit Fein staub (sehr hoch) und für
Stickstoffdioxid (hoch) hervorzuheben.
Als hauptsächliche Lärmquellen sind innerhalb des Plangebiets die Verkehre aus Kfz und
Straßenbahn auf der Frankfurter Landstraße sowie de r Flugverkehr zu nennen. Entlang
der Frankfurter Landstraße liegt der Lärmpegel im T ageszeitraum bei > 60-65 dB(A) und
auf den angrenzenden Flächen bei > 55-60 dB(A), im Nachtzeitraum bei > 50-55 bzw.
> 45-50 dB(A). Der vom Betrieb des Flughafens Frank furt / Rhein-Main verursachte Flug-
lärm lag in 2011 im Tageszeitraum bei > 55-60 dB(A) und im Nachtzeitraum bei > 50-
55 dB(A). Auf der entlang der Frankfurter Landstraß e verlaufenden Trasse der
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 21
Straßenbahn werden im westlichen Teil des Plangebiets im Tages zeitraum Lärmpegel
von > 55-60 dB(A) und im Nachtzeitraum > 45-50 dB(A)erreicht.
2.1.8 K ULTURGÜTER UND SONSTIGE SACHGÜTER
Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen.
2.1.9 W ECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN
Es ist davon auszugehen, dass die natürlichen Funktionen des Wasserhaushalts auf den
bisher unbefestigten Böden noch weitgehend intakt sind.
Auf den Klimahaushalt hat die nach Norden offene Ruthsenbachaue durch ih re Kalt- /
Frischluftproduktion positive Auswirkungen.
Für die lokalen Lebensgemeinschaften erfüllt die überplante Fläche potenzielle
Funktionen als Offenland-Habitat im Auebereich.
Das Landschaftsbild im Bereich der Ruthsenbachaue wird im Plangebiet d urch die
intensiv genutzte Ackerfläche geprägt.
Die genannten positiven Wirkungen der überplanten F läche auf Wasser, Klima und
Landschaftsbild haben günstige Auswirkungen auf das Wohn- und Arbeitsumfeld des
Menschen . Negativ wirken sich auf Gesundheit und Wohlbefind en des Menschen vor
allem die bioklimatischen und lufthygienischen Bela stungen aus dem Kfz-Verkehr sowie
die Lärmimmissionen aus.
2.2 P
ROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI DURCHFÜHRUNG
DER PLANUNG
Schutzgut Boden 1
Durch die zusätzlich geplante Bebauung und Versiegelung werden dem Naturhaushalt ca.
4.779 m² Böden, die bisher vorwiegend landwirtschaf tlich genutzt wurden, dauerhaft
entzogen. Darüber hinaus können zusätzlich 278 m² b isher offene Bodenoberflächen
zusätzlich wassergebunden befestigt werden. Dies be deutet zum einen, dass die
vollständig versiegelten Böden bei Realisierung der Planung nicht mehr für den
natürlichen Wasserhaushalt der Ruthsenbachaue zur V erfügung stehen. Darüber hinaus
werden dem Naturhaushalt auf ca. 5.057 m² in Anspru ch genommener Fläche für
Bebauung, Versiegelung und Befestigung zukünftig Fl ächen mit besonderem
Standortpotenzial für die Biotopentwicklung (Bachau enwald, Feuchtgrünland) entzogen.
Die bisherige Ackerfläche wird zudem nicht mehr für die Produktion von Nahrungsmitteln
für den Menschen zur Verfügung stehen.
Zu Beeinträchtigungen des natürlich gewachsenen Bod ens wird es zudem im Bereich der
ca. 2.000 m² Fläche kommen, auf denen zur Wahrung d er Gründungssicherheit ein
Bodenaustausch mit Baugrund verbessernden Maßnahmen erfolgen muss.
Dieser Eingriff in das Bodenpotenzial könnte ledigl ich durch eine Bodenentsiegelung an
anderer Stelle adäquat kompensiert werden. Einen Be itrag zur Minimierung stellt jedoch
die geplante Begrünung der Dachflächen dar. Da die Eingriffsfläche mit einer Größe von
ca. 0,5 ha insgesamt nicht allzu großflächig ist, verbleibt bei Realisierung der Planung kein
1 Eine detaillierte Beschreibung der geplanten Eingriffe ist dem Umweltbericht zum
Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - zu entnehmen.
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 22
erhebliches Kompensationsdefizit. Eine genaue Beschreibung ist dem Umweltbericht zum
Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - zu entnehmen.
Schutzgut Wasser
Durch die zusätzlich geplante Bebauung und Versiegelung werden dem Naturhaushalt ca.
2.779 m² bisher nur eingeschränkt versickerungsfähi ger Böden entzogen. Dieser Eingriff
kann durch die Festsetzungen zur Wasserrückhaltung (Zisternen) und Befestigung der
Stellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen weitgehend minimiert bzw. kompensiert wer-
den.
Schutzgut Klima / Bioklima
Durch die zusätzlich geplante Bebauung und Versiege lung wird es auf einer Fläche von
ca. 2.779 m² zu Änderungen der aktuellen Situation kommen, da die bisher landwirt-
schaftlich genutzten Flächen mit Bedeutung für die Kaltluftproduktion zukünftig nicht mehr
wie bisher als klimatische Ausgleichsflächen zur Ve rfügung stehen. Vielmehr ist davon
auszugehen, dass es auf den versiegelten Flächen zu einer vermehrten Aufheizung
kommt, die wegen des relativ geringen Umfangs jedoc h nicht über den Änderungsbereich
hinaus wirksam werden dürfte. Ein wesentlicher Beitrag zur Minimierung des Eingriffs wird
dabei durch die geplante Dachbegrünung geleistet, s odass bei Realisierung der Planung
nur ein sehr geringes Kompensationsdefizit verbleibt.
Schutzgut Arten und Biotope
Bei Realisierung der Planung wird den Tier- und Pfl anzengemeinschaften auf ca. 0,7 ha
ein potenziell wertvoller Lebensraum in der Aue des Ruthsenbachs entzogen, der
zukünftig nicht mehr für die Entwicklung standortty pischer Lebensraumtypen wie z.B.
Bachauenwald oder Feuchtgrünland zur Verfügung steh en wird. Gleichzeitig kann die
überplante Fläche bei Realisierung der Planung nich t mehr in Austausch- und
Wechselbeziehung mit den Lebensgemeinschaften des F FH-Gebiets „Kranichsteiner
Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund und Silzwiese n“ stehen. Durch die geplanten
Pflanzmaßnahmen im Westen, Norden und Osten des Pla ngebiets können diese Eingriffe
nur in geringem Umfang kompensiert werden. Aus dies em Grund werden zusätzlich im
Umfeld des überplanten Bereichs bisher intensiv ack erbaulich genutzte Flächen als
Extensivgrünland bzw. Feldgehölz entwickelt. Durch diese Maßnahmen werden nach
Realisierung der Planung auch der nach BArtSchV „be sonders geschützten“
Blindschleiche geeignete Ersatz-Lebensräume zur Verfügung stehen.
Die planungsrelevanten Ergebnisse der Artenschutzprüfung (Natur im Raum, Juli
2014) lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Für 7 Vogelarten erfolgte eine spezifische Artensch utzprüfung mit dem Ergebnis, dass
auch ohne weitere Maßnahmen kein Verbotsbestand gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG
eintritt. Für weitere 10 Vogelarten sind folgende Maßnahmen zu realisieren, um das Ein-
treten von Verbotsbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden:
M 01 Abschirmung von Störreizen – Zielart Teichrohrsäng er
M 02 Gehölzschutz – Zielgruppe an Gehölze gebundene Voge larten
(liegt außerhalb des Geltungsbereiches)
M 03 Beschränkung der Ausführungszeit – Zielgruppe Bode nbrütende Vogelarten
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 23
Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung
Das Plangebiet liegt derzeit noch im Landschaftssch utzgebiet (LSG) „Stadt Darmstadt“,
aus dem es auf Antrag beim RP Darmstadt entlassen w erden soll. Für diese notwendige
Teillöschung wurde von der Genehmigungsbehörde bere its ein positiver Bescheid in
Aussicht gestellt. Das Verfahren zur teilweisen Aufhebung des LSG wurde inzwischen von
der Oberen Naturschutzbehörde (ONB) von Amts wegen eingeleitet und wird
voraussichtlich Ende Juli 2016 abgeschlossen sein.
Durch die geplante Umnutzung wird der bisher landwi rtschaftlich geprägte Planbereich
vollständig den Charakter einer durch Bebauung und Versiegelung geprägten Baufläche
annehmen. Durch die Eingrünung der Fläche entlang d er Frankfurter Straße mit einem
voraussichtlich 3 m breiten Gebüschstreifen und zur umgebenden freien Landschaft mit
5 m breiten Baumhecken kann dieser Eingriff in das Landschaftsbild nur teilweise
kompensiert werden.
Der Bevölkerung wird durch das Vorhaben eine 0,7 ha große unbebaute Fläche mit
potenzieller Bedeutung für die Erholung dauerhaft entzogen.
Schutzgut Mensch
Durch die geplante Ansiedlung der Stadtteilfeuerwehr in Gegenlage zu einer bestehenden
Wohnbaufläche wird es für die dortigen Bewohner zu vermehrten Lärm- und
Schadgasemissionen durch den Betrieb der Einrichtun g kommen. Bei den Schallim-
missionen handelt es sich im Einzelnen um Lkw- und Pkw-Verkehr auf dem Betriebs-
gelände, zeitweisen Einsatz von Aggregaten / Geräte n, zeitweisen Betrieb von Lkw mit
erhöhter Drehzahl, Ausbildung von Personen im Freien und den Betrieb einer Waschhalle.
In dem in 2014 erstellten Schallgutachten (Dr. Grus chka Ingenieurgesellschaft,
Darmstadt) wird die Immissionssituation für den Planungsfall wie folgt prognostiziert:
„Beim regelmäßigen Aus- und Fortbildungsbetrieb in der geplanten Feuerwache der
Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen in Darmstadt-Arhei lgen im Zuge des Bebauungsplanes
A 44 - Freiwillige Feuerwehr Arheilgen - werden a n der benachbarten Wohnbebauung
die Anforderungen der TA Lärm (...) an den Schallim missionsschutz ohne zusätzliche
Lärmschutzmaßnahmen sicher eingehalten. Entsprechen d der Ausnahmeregelung für
Notsituationen (...) sind Geräusche, die bei Einsätzen entstehen, nicht zu berücksichtigen,
da die maßgeblichen Immissionsrichtwerte überschritten werden dürfen, soweit es u.a. zur
Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.“
Verbleibende Beeinträchtigungen
Die Realisierung der Planung wird auf alle Schutzgü ter des Naturhaushaltes Auswir-
kungen haben, die nur teilweise innerhalb des Plang ebiets kompensiert werden können.
Hiervon besonders betroffen sind die Schutzgüter Bo den, Arten und Biotope sowie
Landschaft und Erholung, für die aus diesem Grund a ußerhalb des Planbereichs
Kompensationsmaßnahmen erfolgen müssen.
2.3 P
ROGNOSE DES UMWELTZUSTANDES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG
Bei Nichtdurchführung der Planung ist von einer wei tgehenden Beibehaltung des status
quo auszugehen. Dies bedeutet eine Erhaltung der bi sherigen landwirtschaftlichen
Nutzflächen mit ihren nur eingeschränkt versickerun gsfähigen Böden sowie weiteren
Einträgen von Düngemitteln und Bioziden. Der Wasserhaushalt der Aue würde zudem
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 24
weiterhin unverändert bleiben. Auch hinsichtlich de s Lokalklimas könnte der Auebereich
seine Ausgleichsfunktion durch Kaltluftproduktion b eibehalten. Für das Schutzgut Arten
und Biotope würde die Beibehaltung des aktuellen Zustands die Erhaltung eines
Auenbereichs mit derzeit geringer, potenziell aber hoher Bedeutung für die
Lebensgemeinschaften bedeuten. In Hinblick auf die Schutzgüter Landschaftsbild und
Erholung würde ein Verzicht auf die Planung ein unverändert es Landschaftsbild mit
Eignung für die Erholung zur Folge haben. Für die menschliche Gesundheit würde es
nicht zu einer Erhöhung der derzeitigen Lärm- und Schadgasemissionen kommen.
2.4 G EPLANTE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG , MINIMIERUNG UND ZUM AUSGLEICH DER
NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN
Die durch Realisierung der Planung zu erwartenden B eeinträchtigungen des Naturhaus-
halts sollen durch folgende Maßnahmen, die über ent sprechende Festsetzungen nach
§ 9 Abs. 1 BauGB bzw. durch Hinweise im verbindlich en Bauleitplan verankert sind, mini-
miert bzw. kompensiert werden:
• Einhaltung eines Abstandes von 40 m zwischen der B ebauung und dem
Ruthsenbach,
• Festsetzung von wasserdurchlässigen Materialien fü r die Stellplätze,
• Festsetzung von Maßnahmen zur Rückhaltung des Nied erschlagswassers in
Zisternen,
• Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmalen,
• Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung,
• Festsetzung von hellen, Temperatur reduzierenden M aterialien für die Hofflächen,
• Festsetzung zum Anpflanzen von Gehölzen,
• Festsetzung zur ausschließlichen Verwendung heimis cher Bäume und Sträucher,
• Festsetzungen von Maßnahmen zum Ausschluss von Ver botstatbeständen gem. § 44
Abs. 1 BNatSchG,
• Bereitstellung von Kompensationsflächen in der Rut hsenbachaue,
• Hinweis zum Schutz des Oberbodens während der Baua rbeiten gem. DIN 18915
Blatt 3,
• Hinweis auf Solarenergienutzung,
• Hinweis zur Verwendung von staubdichten, nach unte n abstrahlenden Natriumdampf-
Hochdrucklampen für die Beleuchtung der Zufahrten, Stellplatz- und Hofflächen.
2.5 M
ÖGLICHE PLANUNGSALTERNATIVEN
Bei der Suche nach einem geeigneten Standort für de n Feuerwehr-Neubau wurden
verschiedene Grundstücke hinsichtlich ihrer Eignung für die geplante Nutzung untersucht.
Berücksichtigt wurden Vorgaben wie eine gute Abfahr möglichkeit zu Einsatzorten, eine
gute Erreichbarkeit auch durch den ÖPNV, ausreichen d Fläche für den Neubau, die
Störwirkung auf die Nachbarschaft sowie die Verfügbarkeit des Grundstücks.
Da innerhalb der Ortslage von Arheilgen keine sonst igen Flächen zur Verfügung stehen,
die diese Anforderungen erfüllen, wurden als Result at dieser Suche die städtischen
Flurstücke Nr. 476/2, 477/2 und 478/2 der Flur 2 in der Gemarkung Arheilgen gegenüber
der Endhaltestelle / Wendeschleife der Straßenbahnl inie am nördlichen Ausgang des
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
Seite 25
Stadtteils Arheilgen als Standort ermittelt, der si ch unter Abwägung aller Vorgaben gut für
den geplanten Zweck eignet.
Ursprünglich war beabsichtigt, den Neubau des Feuer wehrgebäudes mit der Errichtung
einer Polizeistation zu verbinden. Diese Absicht wird nun nicht weiter verfolgt.
3.0 B
ESCHREIBUNG DER METHODEN UND RAHMENBEDINGUNGEN BEI DER ERSTELLUNG
DES UMWELTBERICHTES
Der vorliegende Bericht wurde gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB erstellt.
Als wesentliche Datengrundlagen wurde der Umweltber icht zum Bebauungsplan A 44
- Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - ausgewertet.
4.0 B ESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER
ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN
Durch die Realisierung der Planung wird es zu Eingr iffen in die Schutzgüter des Natur-
haushaltes kommen. Über die Festsetzungen des Bebau ungsplans sollen die zu er-
wartenden Beeinträchtigungen zwar soweit wie möglic h minimiert bzw. kompensiert
werden. Dennoch wird nach Umsetzung der Planung ein Kompensationsdefizit für einige
Schutzgüter verbleiben, die außerhalb des Geltungsb ereichs ausgeglichen werden. Eine
Überwachung der zu erwartenden Auswirkungen ist nicht erforderlich, da diese insgesamt
nicht als erheblich eingestuft werden.
5.0 ZUSAMMENFASSUNG
Anlass der Planung ist die Absicht der Wissenschaft sstadt Darmstadt, auf einer städ-
tischen Fläche am nördlichen Ausgang des Stadtteiles Arheilgen Baurecht für den Neubau
eines Gebäudes der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) Arh eilgen zu schaffen. Der Neubau
wird erforderlich, da der bisherige Stützpunkt in d er Ortsmitte, der Anfang der 1970er
Jahre errichtet wurde, nicht mehr saniert werden ka nn. Auch ist der zwischenzeitlich
erforderliche Platzbedarf an diesem Standort nicht länger ausreichend.
Aktueller Zustand der Schutzgüter
Die aktuelle Nutzung wird vorwiegend durch die acke rbauliche Nutzung bestimmt. Im
westlichen Drittel des Grundstücks Nr. 476/2 befindet sich zudem Grünland.
In dem zum Bebauungsplan erstellten Gutachten wurde folgende Schichtenfolge des
Bodens konstruiert: Auffüllungen (bis ca. 0,6 m), Feinsande, Schluff- / Ton-Linsen / Lagen
(zwischen 1,5 und 2,9 m unter GOF). Die Gesamtbewer tung für die Bodenfunktionen liegt
im Westen bei Stufe 3 (mittel) und im Osten bei Stu fe 2 (gering). Versiegelte und damit
funktionslose Böden sind im Plangebiet derzeit nur in geringem Umfang vorhanden. Mit
dem Auffinden von Bombenblindgängern ist zu rechnen.
Die überplante Fläche liegt in der Aue des Ruthsenbachs . Nordöstlich des Plangebiets
wurde ein Überschwemmungsgebiet festgestellt. Die E rgiebigkeit des Grundwassers ist
sehr hoch, die Verschmutzungsempfindlichkeit groß b is mittel. Die Belastung mit Nitrat
und Sulfat wird als „mittel“ bzw. „relativ hoch“ ei ngestuft. Da bei Umsetzung der Planung
mit großflächigen Aufspiegelungen des Grundwassers zu rechnen ist, sind die im
Grundwasserbewirtschaftungsplan formulierten Vorgab en zum Grundwasserschutz zu
beachten. Auf Grund der vorherrschenden Bodenverhäl tnisse ist eine oberflächennahe
Versickerung von Niederschlagswasser nicht möglich.
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
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Für die lufthygienische Situation der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der Umstand von
Bedeutung, dass windarme Wetterlagen selten sind. Bei austauscharmen Wetterlagen be-
steht daher die Gefahr von erhöhter Luftverschmutzu ng. Der Ortskern von Arheilgen wird
von einer östlichen Strömung erreicht, die eine deutliche Abkühlung bringt. Im Bereich der
nördlich an das Plangebiet angrenzenden Silzaue ver läuft eine in ost-westlicher Richtung
verlaufende Luftleit- und Sammelbahn mittlerer Bedeutung. Insgesamt liegt die überplante
Fläche in einem Bereich mit mittlerer Bedeutung für die Kaltluftproduktion.
Im April 2014 wurden im Bereich des Plangebiets die Biotoptypen „Acker mit intensiver
Nutzung“ und „Grünland“ ermittelt. Bei den dort nac hgewiesenen Pflanzenarten handelt es
sich ausschließlich um sehr häufige, weit verbreite te Arten. Bei den faunistischen
Erhebungen in 2014 wurden im Plangebiet 16 Vogelart en mit günstigem
Erhaltungszustand und 11 Vogelarten mit ungünstig-u nzureichendem Erhaltungszustand
nachgewiesen. Die für offene Landschaften typischen Arten Feldlerche und
Wiesenschafstelze waren nicht darunter. Unter den R eptilien wurde die Blindschleiche,
nicht aber die artenschutzrechtlich relevante Zauneidechse nachgewiesen.
Die überplante Fläche liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“.
Das Landschaftsbild wird vorwiegend von der strukturlosen Ackerfläche geprägt. Dem
Plangebiet kommt eine potenzielle Bedeutung für die ortsnahe Erholung zu. Diese
Funktion wird durch die benachbarte Frankfurter Lan dstraße mit ihrem hohen
Verkehrsaufkommen jedoch stark eingeschränkt.
Das Rhein-Main-Gebiet zählt aufgrund seiner Beckenl age zu einer bioklimatischen
Belastungszone . Unter den Emissionen sind für das Plangebiet hauptsächlich der Kfz-
Verkehr und die Gebäudeheizung relevant. Bei den Immissionen sind vor allem die
ermittelten Belastungen mit Feinstaub und für Stickstoffdioxid hervorzuheben.
Als hauptsächliche Lärmquellen sind innerhalb des Plangebiets der Verkehr auf der
Frankfurter Landstraße sowie der Flugverkehr zu nennen.
Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes b ei Durchführung der Pla-
nung
Durch die geplante Bebauung, Versiegelung und Befes tigung werden insgesamt 5.057 m²
Boden in Anspruch genommen. Diese werden zukünftig nicht mehr für die Landwirtschaft,
den natürlichen Wasserhaushalt bzw. die Biotopentwi cklung zur Verfügung stehen. Einen
Beitrag zur Minimierung stellt die geplante Begrünung der Dachflächen dar.
Durch die geplante Bebauung und Versiegelung werden dem Wasserhaushalt ca.
2.779 m² bisher nur eingeschränkt versickerungsfähi ger Böden entzogen. Dieser Eingriff
kann durch die im Bebauungsplan zu treffenden Fests etzungen weitgehend minimiert
bzw. kompensiert werden.
Durch die geplante Bebauung und Versiegelung wird es auf einer Fläche von ca. 2.779 m²
zu Änderungen der lokalklimatischen Situation kommen, da die bisher landwirtschaftlich
genutzten Flächen zukünftig nicht mehr als klimatis che Ausgleichsflächen zur Verfügung
stehen. Einen wesentlichen Beitrag zur Minimierung des Eingriffs stellt die geplante
Dachbegrünung dar.
Bei Realisierung der Planung wird den Tier- und Pflanzengemeinschaften auf ca. 0,7 ha
ein potenziell wertvoller Lebensraum in der Aue des Ruthsenbachs entzogen, der
zukünftig nicht mehr für Entwicklungsmaßnahmen zur Verfügung steht. Durch die
Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
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geplanten Pflanzmaßnahmen kann nur eine geringfügig e Kompensation erfolgen. Durch
geeignete Maßnahmen kann das Eintreten von Verbotst atbeständen gem. § 44 Abs. 1
BNatSchG vermieden werden.
Das Plangebiet soll aus dem Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“ entlassen
werden.
Durch die geplante Umnutzung wird der Planbereich d en Charakter einer Baufläche
annehmen. Durch die geplanten Pflanzmaßnahmen kann dieser Eingriff in das Land-
schaftsbild nur teilweise kompensiert werden. Der Bevölkerung wird durch das Vorhaben
eine 0,7 ha große Erholungsfläche dauerhaft entzogen.
Durch die geplante Ansiedlung der Stadtteilfeuerwehr in Gegenlage zu einer bestehenden
Wohnbaufläche wird es für die dortigen Bewohner zu vermehrten Lärm- und
Schadgasemissionen durch den Betrieb der Einrichtung kommen.
Trotz der im Bebauungsplan verbindlich festgesetzte n Maßnahmen zur Minimierung und
Kompensation des Eingriffs kommt es für die Schutzgüter Boden, Arten und Biotope sowie
Landschaft und Erholung zu verbleibenden Beeinträchtigungen , durch die externe
Kompensationsmaßnahmen erforderlich werden.
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
anlage 4
5323 Zeichen
Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2013JHlQGHUWGXUFK%HVFKOXVVGHUStadtverordnetenversammlung vom 11.02.2016.%HNDQQWPDFKXQJGHV$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVHVJHP$EV%DX*%LPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP11.07.2013%HNDQQWPDFKXQJGHUbQGHUXQJDP16.02.2016.)UK]HLWLJH%HWHLOLJXQJGHUgIIHQWOLFKNHLWBeschluss des Magistrats vom 30.04.2014.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQGEHUGLH*HOHJHQKHLW]XU$QK|UXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP13.05.2014.gIIHQWOLFKH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQG$QK|UXQJJHP$EV%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUDHLQGHU=HLWYRP13.05.2014ELVHLQVFKOLHOLFK13.06.2014.8QWHUULFKWXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJPLW$XIIRUGHUXQJ]XUbXHUXQJEH]JOLFK8PIDQJXQG'HWDLOOLHUXQJVJUDGGHV8PZHOWEHULFKWVJHP$EV%DX*%XQGAbstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 06.05.2014.gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJBeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.02.2016.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP16.02.2016.gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGHV(QWZXUIVGLHVHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVGHU%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWXQGGHUZHVHQWOLFKHQXPZHOWEH]RJHQHQ6WHOOXQJQDKPHQJHP$EV%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUDHLQGHU=HLWYRP24.02.2016ELVHLQVFKOLHOLFK24.03.2016.%HWHLOLJXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJHJHP$EV%DX*%XQG$EVWLPPXQJPLWGHQ1DFKEDUJHPHLQGHQJHP$EV%DX*%PLWSchreiben vom 15.02.2016.Feststellungsbeschluss:Der Feststellungsbeschluss zur bQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJPLWGHP]HLFKQHULVFKHQ7HLOXQGGHU]XJHK|ULJHQ%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWwurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen am ___________.'LHVH$XVIHUWLJXQJVWLPPWPLWGHP]XU)HVWVWHOOXQJEHVFKORVVHQHQ3ODQEHUHLQAusgefertigt: Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________Die DezernentinGenehmigungsvermerk:Inkrafttreten:%HNDQQWPDFKXQJGHU*HQHKPLJXQJGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJGXUFKGLH$XIVLFKWVEHK|UGHXQGGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DPBBBBBBBBBBBgIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGLHVHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVPLW%HJUQGXQJXQGGHU]XVDPPHQIDVVHQGHQ(UNOlUXQJJHP+HVV*HPHLQGHRUGQXQJ+*2L9P$EVGHUHauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger6WUDHLQGHU=HLWYRPBBBBBBBBBBBELVHLQVFKOLHOLFKBBBBBBBBBBB,QNUDIWWUHWHQGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVbQGHUXQJDPBBBBBBBBBBBDarmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________Die DezernentinDarmstadt, den _________________ Stadtplanungsamt _____________________ Jochen Krehbiehl bQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJ Lage im Stadtgebiet,?3RROB??)13?bQGHUXQJVYHUIDKUHQ)13?bQGHUXQJ)HXHUZHKU?3OlQH?&$'B'DWHL?bQGHUXQJ)137HLOEHUHLFKBGZJ*HOWXQJVEHUHLFKGHUbQGHUXQJPLW'DUVWHOOXQJGHUQHXHQ*HPHLQEHGDUIVIOlFKH)HXHUZHKULegende zur Darstellung siehe Gesamtplan0DVWDE100 m500 m1000 m WissenschaftsstadtDarmstadtStadtplanungsamt N Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)Baunutzungsverordnung (BauNVO)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKArt. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)Planzeichenverordnung (PlanzV)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UW2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)Hess. Bauordnung (HBO)LG)YRP*9%O,6JHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)9HURUGQXQJ]XU'XUFKIKUXQJGHV%DXJHVHW]EXFKHV i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl.,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK9HURUGQXQJYRP*9%O,6Hess. Gemeindeordnung (HGO)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKGesetz vom 28.03.2015 (GVBl. I S. 158)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)+HVV$XVIKUXQJVJHVHW]]XP%XQGHVQDWXUVFKXW]JHVHW]+$*%1DW6FK* i.d.F. vom 20.12.2010*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP*9%O,6Hess. Wassergesetz (HWG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK*HVHW]vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338)Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. I S. 218)Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHU9HURUGQXQJYRP%*%O,6*HVHW]EHUGLH8PZHOWYHUWUlJOLFKNHLWVSUIXQJ893*LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHU9HURUGQXQJYRP%*%O,6
anlage 1
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6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 21 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt: Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 05.06.2014: Aus regionalplanerischer Sicht ist zu bemerken, dass der Flächenbedarf für die geplante Feuerwehr Arheilgen in den Scoping-Unterlagen noch mit 5.200 m² angegeben wurde, nun laut Ziffer 3 der Planunterlagen „geringfügig (auf jetzt 6.864 m² und somit immerhin um ein Drittel) ausgeweitet“ wurde. Dabei stellt sich die Aufnahme des westlich gelegenen Rad- und Fußweges in den Plangeltungsbereich als unproblematisch dar, wohingegen die Auswei- tung in östliche Richtung bis zum Mindestabstand von 40 m zum Ruthsenbach unspezifiziert und nicht nachvollziehbar bleibt. Hier sind im weiteren Verfahren die tatsächlichen Erfordernisse für die Flächeninanspruchnahme darzulegen. Im Übrigen wird festgestellt, dass bei der Neuausweisung der Gemeinbedarfs- fläche neben der Vorrangfläche für die Landwirtschaft auch der Regionale Grünzug tangiert wird, der gemäß Z 4.3-2 des RPS/RegFNP 2010 grundsätz- lich von Bebauung freizuhalten ist. Es handelt sich bei der geplanten Maß- nahme jedoch um eine Inanspruchnahme in relativ geringem Umfang, bei der regionalplanerische Bedenken zurückgestellt werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass ge mäß Beschluss der Regionalversamm- lung (RVS) vom 01. März 2013 die Inanspruchnahme von Flächen im Vor- ranggebiet Regionaler Grünzug unabhängi g von ihrer Größe im gleichen Na- turraum zu kompensieren ist. Es ist von Seiten der Kommune im weiteren Verfahren ein Vorschlag für eine Fläche vorzulegen, die für eine Kompensation des Vorranggebietes Regiona- ler Grünzug in Frage kommt. Diese Kompensationsfläche ist in der Begrün- dung zur Bauleitplanung in Text und Karte darzulegen. Sofern hierzu Erörte- rungsbedarf besteht, steht ich Ihnen für Informationen und Erläuterungen ger- ne zur Verfügung. Der in den Scoping-Unterlagen angegebene Flächenbedarf war noch nicht ausreichend planerisch untermauert. Die Ausweitung des Bereichs resultiert aus den zwischenzeitlich formulierten Anforderungen der Feu- erwehr hinsichtlich der erforderlichen Größe, Ausfahrtsbereiche, Stell- plätze u.a. Ein konkretes Raumpr ogramm sowie eine Machbarkeitsstu- die wurden im Auftrag der Wissensc haftsstadt Darmstadt unter Einbe- ziehung der Feuerwehr erarbeitet und bestätigten den jetzigen Flächen- bedarf. Der von der ONB geforderte Mindestabstand zum Ruthsenbach von 40 m wird eingehalten. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Regionalversammlung Südhessen hat unter Bezugnahme auf den Regionalplan, Kapitel 4.3 Regionaler Grünzug Z 4.3-2 und Z 4.3-3 hin- sichtlich möglicher genehmigungsfähiger Eingriffe in die Funktion der Vorranggebiete Regionaler Grünzüge außerhalb des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main folgendes Verfahren zur Kompensation beschlos- sen: Die Inanspruchnahme von Flächen im Vorranggebiet Regionaler Grün- zug ist unabhängig von ihrer Größe im gleichen Naturraum zu kompen- sieren. Bei Flächen unter 5 ha wird kein förmliches Verfahren durchge- führt. Die Entscheidung erfolgt durch die obere Landesplanungsbehör- de. Es werden durch das Plangebiet 0,6 ha des regionalen Grünzugs in Anspruch genommen. In Abstimmung mit dem RP ist als Kompensati- onsfläche im Anschluss an den regionalen Grünzug eine Fläche südöst- lich von Wixhausen vorgesehen. Die Begründung wurde entsprechend Anlage 1 24.0 Nr. 05.2016 . Aus Sicht de r oben genannte Mit der vorlieg Feuerwehrstüt Größe von ca. kräftigen „Reg schaft“ darges Aus Sicht de s von landwirts c deutsamkeit d zurückgestellt. Eventuelle no c „Vorranggebie von landwirts c tionsmaßnahm 6. Änderung d Vorgebr r zu wahrenden B en Planung wie fo enden Planung so tzpunktes gescha . 0,69 ha auf, wir d gionalplan Südh e stellt. s öffentlichen Be chaftlichen „Vorra der Planung wer d . ch notwendige Ko te für Landwirtsch chaftlich genutzten men ist auf agrarst des Flächennutz Prüfung der Stel rachte Stellungn Belange Landwir olgt Stellung geno oll das Baurecht f ffen werden. Das d ackerbaulich be essen 2010“ als langes Landwirt s anggebieten“ zu den die landwirts ompensationsmaß haft“ beanspruche n Flächen für natu trukturelle Belang zungsplans, Teil llungnahmen der ahme: rtschaft/Feldflur mmen: für die Errichtung s Plangebiet weist ewirtschaftet und i „Vorranggebiet f schaft ist die Be a bedauern. Aufgr u chaftlichen Bede ßnahmen dürfen n en. Bei der Inan s urschutzrechtliche e Rücksicht zu ne bereich 6.1 (Fra Behörden und so wird zu der eines neuen t derzeit eine ist im rechts- für Landwirt- anspruchung und der Be- nken jedoch nicht weitere spruchnahme e Kompensa- ehmen. ankfurter Landst nstigen Träger öff ergänzt. Insgesamt werd e kommt ein Wirtsc Die erforderliche im Rahmen des Landstraße / Fe u lage vor. Der Hinweis, da wirtschaftlichen genommen Die erforderlich e stadt, Dez. V 51 schutz abgestim m beschrieben. Di e traße / Feuerwe fentlicher Belange Prüfung der en ca. 0,6 ha l a chaftsweg sowie e en Kompensations Umweltberichts z uerwehr Arheilgen ss aufgrund der Bedenken zurüc k en Kompensatio n .1, Landwirtschaf mt und sind im Um esem liegt ein K o ehr Arheilgen) e r Stellungnahme andwirtschaftlich ein Fuß- und Radw s- und Ausgleich s zum Bebauungspl n - abgearbeitet. D Bedeutsamkeit d kgestellt werden, nsflächen wurden ft, Fischerei und mweltbericht der z ompensationskonz Seite 2 vo : bewirtschaftet. H weg. smaßnahmen wu lan A 44 - Frank f Dieser liegt zur O der Planung die l wurde zur Ken n mit dem RP D internationaler A zur Offenlage vorl zept zugrunde ( s on 21 Hinzu rden furter ffen- and- ntnis arm- rten- liegt, siehe 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 21 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege wird mitgeteilt, dass – wie unter Punkt 2.3 „Landschaftsschutzgebiet“ der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung korrekt dargelegt – seitens der oberen Naturschutzbe- hörde die Teillöschung des Landschaftssc hutzes, vorbehaltlich des hierfür erforderlichen Verfahrens, für einen Feue rwehrstandort im Bereich der in Re- de stehenden Fläche in Aussicht gestellt wurde. Wie weiter unter Punkt 2.3 dargelegt, ist ein ausreichender Abstand zum Ruthsenbach (mindestens 40 Meter) einzuhalten und der Flächenbedarf ins- gesamt möglichst gering zu halten. Mit der zu Umfang und Inhalt der erfo rderlichen Umweltprüfung erbetenen Stellungnahme wurde von der oberen Naturschutzbehörde bezogen auf die Unterlagen vom Januar 2014 bereits ausgeführt: „Zu der in Anlage 3 vorgelegten Gliederung des Umweltberichtes, die aus den Vorgaben des § 2a BauGB sowie der Anlage 1 zum BauGB entwickelt ist bestehen keine Bedenken. Insbesondere wird die Erstellung einer Eingriffs-Ausgleichsplanung, die auf einer Biotoptypenkartierung, einschließlich Erhebung der gemäß § 30 BNatSchG geschützten Biotope aufbaut für wesentlich gehalten. Weiter ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG erforderlich. Da die überplante Fläche sich inzwis chen mit 5.200 m² deutlich über dem früheren Flächenbedarf befindet, ist zu begründen wie dieser zusätzliche Flä- chenbedarf zustande kommt oder es wäre zu prüfen ob nicht auch eine klei- nere Fläche ausreicht. Da die bisherigen Planunterlagen noch keine Aussagen zur Einbindung in das Stadt- und Landschaftsbild treffen, wird angeregt, hierzu planerische Vorga- ben zu entwickeln, insbesondere da die in Rede stehende Fläche durch die Darstellung von Gebäude, Ausfahrt und Parken nach Norden hin bereits ma- ximal ausgenutzt wird. Gegebenenfalls kann eine gestalterische Einbindung auch über erforderliche Kompensationsmaßnahmen mit erreicht werden. Anhang Umweltbericht zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Land- straße / Feuerwehr Arheilgen -). Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm- stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah- ren durchgeführt. Aufgrund der Detailtiefe der Hinweise und Anre- gungen erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanver- fahrens A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -. 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 21 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Der vorerwähnte Umweltbericht liegt dem Regierungspräsidium bislang nicht vor, daher wird um Übersendung im weiteren Verfahren gebeten. Schon zum Flächenbedarf von 5.200 m² wurde um nähere Begründung gebe- ten, in den aktuell vorgelegten Unterlagen ist der Flächenbedarf nochmals auf nun 6.864 m² gestiegen, ohne dass die Gründe erkennbar sind oder Maß- nahmen zur landschaftlichen Einbindung getroffen wurden. Es wird gebeten im weiteren Verfahren zu prüfen, ob nicht mit deutlich weniger Fläche die Pla- nung realisiert werden kann oder ein Raumprogramm in die Planung aufzu- nehmen, aus der der erheblich gestiegene Flächenbedarf hervorgeht. Dies insbesondere auch wegen der sensiblen Lage im Landschaftsschutzgebiet. Nach Ergänzung der Planunterlagen wird das Regierungspräsidium eine ab- schließende Stellungnahme abgeben. Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird mit- geteilt: Bodenschutz 1. Nachsorgender Bodenschutz Zu dem o. a. Vorhaben wurde bereits aus bodenschutzfachlicher Sicht mit Schreiben vom Februar 2014 eine Stellungnahme abgegeben. Die erneute Vorlage führt zu keinem anderen Sachverhalt. Stellungnahme vom Februar 2014: Aus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie ergeben sich für den Plangeltungsbereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Altflächen (Altst andorte, Altablagerungen), schädliche Bodenveränderungen und/oder Grundwass erschäden. Von meiner Seite be- stehen somit nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken gegen das o. a. Vorhaben. Es wird gebeten, folgenden Hinweis in die textlichen Festsetzungen zum Be- bauungsplan aufzunehmen: • Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbeiten Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm- stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah- ren durchgeführt. Aufgrund der Detailtiefe der Hinweise und Anre- gungen erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanver- fahrens A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -. Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm- stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah- ren durchgeführt. Aufgrund der Detailtiefe der Hinweise und Anre- gungen erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanver- fahrens A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -. 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 21 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Kenntnisse, die den Verdacht eine r schädlichen Bodenveränderung be- gründen, sind diese umgehend der zust ändigen Behörde, dem Regierungs- präsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, De- zernat IV/Da 41.5, Bodenschutz, mitzut eilen. Darüber hinaus ist ein Fach- gutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 Bundes- Bodenschutzgesetz sind Beei nträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeig- net sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Hinweis: In der Begründung zum Bebauungsplan sind Aussagen zu vorhandenen Alt- flächen, Altlasten, schädlichen B odenveränderungen und Grundwasserschä- den im Plangeltungsbereich aufzunehmen. Sind keine vorhanden, ist eine entsprechende Negativ-Aussage aufzuneh- men. 2. Vorsorgender Bodenschutz Der Vorsorgende Bodenschutz wurde bisl ang in diesem Verfahren vom Vor- habenträger nicht behandelt. Die Angaben im Bebauungsplan sind daher um die unten stehenden Punkte zu ergänzen: Die nachfolgende Bewertung erfolgt anhand der Bausteine aus den „Bewer- tungs- und Prüfkriterien für Umweltpr üfungen und Umweltberichte“ der AG Aufgaben und Zuständigkeiten im vo rsorgenden Bodenschutz, Stand 25.07.2013. Zusätzlich zu beachten ist die „Arbeits hilfe zur Berücksichtigung von Boden- schutzbelangen in der Abwägung und der Umweltprüfung nach BauGB in Hessen: Bodenschutz in der Bauleitp lanung“ sowie der „Bodenviewer“ des Hess. Landesamtes für Umwelt und Geologie (http://bodenviewer.hessen.de). Boden, Ziele • Ziele können sich aus übergeor dneten Plänen ergeben (z. B. Raumord- nung), • Wesentlich sind die in § 1 BBodS chG und § 1 HAltBodSchG verankerten Ziele, 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 21 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: • Bodenschutzklausel § 1a Abs. 2 BauGB, • Erhalt, sparsame und schonende Nutzung von Boden als Bestandteil des Naturhaushalts § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BNatSchG. Boden-und Bodenfunktionen, Bestandsaufnahme Eine Beschreibung und Bewertung der B odenfunktionen des Schutzgutes Bodens, die nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 BauGB als Bestandteil des Umwelt- berichtes vorgegeben ist, wurde nicht durchgeführt. Es ist erforderlich, das Schutzgut Boden (Bodenkunde, Bewertung Boden- funktionen, Nutzungssituation, Empfindl ichkeit, evtl. Vorbelastungen), die Er- heblichkeit der Eingriffe sowie die Auswirkungsprognose im Umweltbericht, differenzierter zu beschreiben. (Die Bestandsaufnahme ist Voraussetzung für die Bausteine Auswirkungsprognose, Kompensation und Monitoring des Um- weltberichtes): • Beschreibung und Bewertung der Bodenfunktionen, • Grundlage, soweit vorhanden BFD5 L bzw. zusammenfassende Bodenfunk- tionsbewertung (Bodenviewer), • Zusätzlich sind Aussagen zu einer möglichen Archivfunktion zu machen, • Weiterhin sollen Aussagen zur Empf indlichkeit (Verdichtung, Versauerung, Entwässerung), Vorbelastung und Nutzungshistorie getroffen werden, • Ggf. ist die Betrachtung des Erosionsgefährdungspotenzials nötig. Boden, Vorbelastungen Die Ausführungen zu den „Vorbelastungen“ der Landwirtschaft sind fachlich nicht nachvollziehbar. Sie können daher nicht zur Argumentation hinsichtlich einer dadurch bedingten Verringerung der Schwere des Eingriffs herangezo- gen werden. Eine diesbezügliche Überarbeitung ist angebracht. • Aussagen zu möglichen Bodenbelastungen sollen durch die Quelle der Datengrundlage belegt werden, • Die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebi et stellt i. d. R. keine Vorbelas- tung dar (gute fachliche Praxis). Boden, zusammenfassende Bewertung Die Schlussfolgerungen aus der Be standsaufnahme der Böden und deren Vorbelastung für das Schutzgut Boden sind zu ergänzen. 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 21 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Bodenerheblichkeit Zur Bodenerheblichkeit wurde keine Aussage getroffen, der Umweltbericht bedarf der Ergänzung: • Die Erheblichkeit sollte aus der be troffenen Flächengröße, der Tiefe des Eingriffs, dem bestehenden Funktionserfüllungsgrad und der zu erwarten- den Funktionsminderung abgeleitet werden. • Bei einer Versiegelung ist aufgru nd des Totalverlusts der Bodenfunktionen in dem betroffenen Bereich i. d. R. von einer Erheblichkeit auszugehen. • Die Erheblichkeit ist relevant für die Ableitung von Maßnahmen zur Vermei- dung, Verminderung und zum Ausgleich. Boden, Auswirkungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung Entspricht i. d. R. dem Ist-Zustand, ggf. unter Berücksichtigung dann greifen- der Planungen oder Entwicklungen (z. B. Planänderungen) Boden, Auswirkungsprognose bei Durchführung der Planung Zur Auswirkungsprognose wurden keine Aussagen getroffen, der Umweltbe- richt bedarf der Ergänzung. Aus der Gegenüberstellung von Bestandsauf- nahme und Auswirkungsprognose werden folgende Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen deutlich….. Daraus lass en sich bodenfunktionsbezogene Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen ableiten. • Hierzu können Flächenbilanzen aufgestellt werden, (vor und nach Durch- führung der Planung). Ggf. zusätzliche Berücksichtigung der Archivfunktion, Empfindlichkeit etc. Boden, Vermeidung und Verminderung Die im Umweltbericht beschriebenen Maßnahmen beschränken sich auf den Arten- und Biotopschutz. Aus der Bestandsaufnahme und Auswirkungsprog- nose sind ergänzend bodenfunktionsbezogene Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Beeinträchti gungen der Bodenfunktion abzuleiten. Gegebenenfalls können die relevanten Informationen nach Abgleich mit dem Boden Viewer zur Verfügung gestellt und bewertet werden. Es fehlen Angaben zu: • Reduzierung des Flächenverbrauchs, • Lenkung der Flächeninanspruchnahme auf Böden, mit geringerem Funkti- 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 21 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: onserfüllungsgrad, • Anpassung der Erschließung und der B aufenster an den Geländeverlauf zur Vermeidung größerer Erdmassenbewegungen, • Reduzierung des Versiegelungsgrades durch Vorgaben zur Verwendung versickerungsfähiger Beläge, • Nutzung von Brauchwasser, • Vorgaben zur Begrünung nicht überbauter Erschließungs- bzw. Grund- stücksflächen, • Dachbegrünungen. In dem städtebaulichen Vertrag sind Angaben zu bauzeitlichen Minderungs- maßnahmen aufzunehmen: • Maßnahmen zum Bodenschutz bei der Baudurchführung (Schutz des Mut- terbodens), • sachgerechte Zwischenlagerung und Wiedereinbau des Oberbodens, • fachgerechter Umgang mit Bodenaushub und Verwertung des Bodenaus- hubs, • Art und Qualität der Verfüllmaterialien, • Verwendung von Baggermatten bzw. br eitkettigen Fahrzeugen bei verdich- tungsempfindlichen Böden und Böden mit einem hohen Funktionserfül- lungsgrad, • Errichtung von Bauzäunen, um besonders empfindliche Böden vor dem Befahren zu schützen, • Berücksichtigung der Witterung beim Befahren von Böden, • Beseitigung von Verdichtungen im Unterboden nach Bauende und vor Auf- trag des Oberbodens, • Baustelleneinrichtung und Lagerflächen im Bereich bereits verdichteter bzw. versiegelter Böden, • Durchführung einer bodenkundlichen Baubegleitung. Boden, Ausgleich Die im Umweltbericht beschriebenen Maßnahmen beschränken sich auf den Arten- und Biotopschutz. Aus der Bestandsaufnahme und Auswirkungsprog- nose sind ergänzend bodenfunktionsbezogene Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Beeinträchti gungen der Bodenfunktion abzuleiten. Erhebliche Beeinträchtigungen von B odenfunktionen, die von der Planung ausgehen, sollten durch geeignete Ko mpensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Dazu kann auf Böden, auf denen die Kompensationsmaßnahmen 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 21 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: durchgeführt werden, der Erfüllungsg rad der betroffenen Bodenfunktionen erhöht werden. Gegebenenfalls können die relevanten Informationen nach Abgleich mit dem Bodenviewer zur Verfügung gestellt und bewertet werden. Ziel muss es sein, eine bzw. mehr ere Bodenfunktionen zu verbessern und aufzuwerten. Beispiele: • Entsiegelung, • Rekultivierung von Abbaust ätten, Altablagerungen usw., • Überdeckung von schwer zu beseitigenden Anlagen, • Abtrag von Aufschüttungen, Verfüllung en usw., wenn diese keine bzw. nur geringwertige Bodenfunktionen besitzen, • Oberbodenauftrag, • Bodenlockerung, • Nutzungsextensivierung, • Wiedervernässung von ehemals nassen und feuchten Standorten, • Schadstoffbeseitigung, Bodenreinigung, ggf. Unterbinden der entsprechen- den Wirkungspfade, • erosionsmindernde Maßnahmen. Die ausschließliche Anwendung der Kompensationsverordnung oder die Be- schränkung auf eine arten- und biotopbezogene Kompensation ist nicht aus- reichend. Es muss ein Zusammenhang zu den vorher ermittelten erheblichen Beeinträchtigungen hergestellt werden. Böden mit einem bestehenden hohen bzw. sehr hohen Funktionserfüllungsgrad sind als Kompensationsstandorte ungeeignet. Wirkzusammenhänge mit den anderen Schutzgütern sind zu beachten. Stel- len Kompensationsmaßnahmen zugunsten anderer Schutzgüter einen zusätz- lichen Eingriff in das Schutzgut Boden dar? Kompensationsmaßnahmen können auch im Geltungsbereich anderer Be- bauungspläne liegen. Planungsalternativen Die Angaben im Umweltbericht lassen nicht erkennen, inwieweit die beabsich- tigte zusätzliche Inanspruchnahme der bisher nicht baulich genutzten Flächen durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung vermieden oder vermindert werden kann 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 21 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: (Planungsalternativen). Boden, Methoden, Schwierigkeiten, Lücken Damit sind z. B. Hinweise auf eine fehlende Datengrundlage in geeignetem Maßstab und Folgerungen hieraus gemeint. Bodenmonitoring Es sollen bodenbezogene Überwachungsmaßnahmen vorgesehen werden, da das Schutzgut Boden erheblich nachteiligen Wirkungen, aufgrund der Durchführung der Planung ausgesetzt ist. Es hat eine Überprüfung der getroffenen Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichmaßnahmen zu erfolgen. Mögliche Situationen: • verbleibende erhebliche Auswirkungen aufgrund von Nicht- /Teildurchführung von Kompensationsmaßnahmen • Auswirkungen mit Prognoseunsicherheiten, z. B. Bodenbelastungen wäh- rend der Bauphase • aktuelle Probleme, die zu unvorher gesehenen Auswirkungen führen kön- nen, z.B. Grundwasserabsenkungen. Instrumente zur Verifizierung von Informationen aus dem Umweltbericht: • Wirksamkeit von bodenbezogenen Ausgleichsmaßnahmen, • Wirksamkeit und Fachgerechtheit von Verdichtungslockerungen, • Kontrolle der Wirksamkeit der ba uzeitlichen Minderungsmaßnahmen, • Einhaltung des im Umweltbericht prognostizierten Verlusts an Bodenfläche, • Einhaltung der Vorgabe für Bodenbeläge (Wasserdurchlässigkeit), • Überwachung der Bodenbelastung mit Schadstoffen. Boden, allgemeine Zusammenfassung Die vorgenannten Bausteine sollen zusammengefasst und abschließend be- wertet werden. Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) Die Fläche muss gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im Bebauungsplan noch als ver- nässungsgefährdete Fläche gekennzeichnet werden. Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm- stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah- ren durchgeführt. Die Kennzeichnung erfolgt im Rahmen des Bebau- 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 21 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Vom Kampfmittelräumdienst wird mitgeteilt, dass die Auswertung der dort vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfgebiet und im Bereich von ehemaligen Flakstellungen befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätz- lich ausgegangen werden. Eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) ist daher vor Beginn der geplanten Bauarbeiten u nd Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlic h eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen. Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, dass die Kampfmittelräum- arbeiten nach dem neuesten Stand de r Technik durchgeführt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwendete Detektionsverfahren anzuge- ben. Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des Lan- des Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Es wird gebeten, bei der Beauftragung des Dienstleisters auf die Verwendung des Datenmoduls KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass die üb erprüften und geräumten Flächen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. Es wird nach Abschluss der Arbeiten um Übersendung des Lageplans und der KMISR-Datei gebeten. Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachstehenden Internetseite des Kampfmittelräumdienstes gedownloadet werden: http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst) Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwischenlagern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Interessenten/Interessentin oder sons- tigen Berechtigten (z.B. Eigentümer/Ei gentümerin, Investor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten sind daher von diesen selbst bei einer Fach- firma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. ungsplanverfahrens A 44 im zugehörigen Bebauungsplan. Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm- stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah- ren durchgeführt. Aufgrund der Detailtiefe der Hinweise und Anre- gungen erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanver- fahrens A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -. 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 von 21 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma ist immer das Aktenzeichen I 18 KMRD- 6b 06/05- Da 1198-2014 anzugeben und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. Als Anlage werden die Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräu- mung im Lande Hessen übersandt. Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, ist die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand unumgänglich. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive Rechnungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. Eine Kopie des Auftrages ist dem RP zur Kenntnisnahme zuzusenden. Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der ge- fundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfmittelräumdienst- weiter- hin auf eigene Kosten übernehmen. Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 22.03.2016: Aus regionalplanerischer Sicht wird Bezug auf die Ausführungen in der Stellungnahme vom 5. Juni 2014 genommen. Gegenüber der im § 4 Abs. 1 BauGB-Verfahren vorgelegten Planung ist der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans A 44 mit 6.767 m² (zuvor 6.864 m²) etwas verringert. Erläuternde Ausführ ungen zum Flächenbedarf finden sich nun auf S. 13/14 der Begründung zum Bebauungsplan. Auch dem Erfordernis der Kompensation der Inanspruchnahme des Regiona- le Grünzugs wird - nach entsprechender Abstimmung mit meinem Dezernat III 31.1/Regionalplanung - durch Darstellung einer Fläche im gleichen Naturraum zwischen Arheilgen und Wixhausen entsprochen. Grundsätzliche regionalplanerisc he Bedenken bestehen gegen die Planung somit nicht. Aus Sicht der zu wahrenden Belange Landwirtschaft/Feldflur werden zu der oben genannten Planung keine Anregungen und Ergänzungen vorgebracht und im Übrigen auf die bereits ergangene Stellungnahme vom 5. Juni 2014 Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm- stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah- ren durchgeführt. Aufgrund der Detailtiefe der Hinweise und Anre- gungen erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanver- fahrens A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -. Der Hinweis, dass den erforderlichen Kompensationsmaßnahmen durch Darstellung einer Fläche im gleichen Naturraum zwischen Arheilgen und Wixhausen entsprochen wird, wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis, dass grundsätzlich aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass zu der Stellungnahme vom 05.06.2016, in der die landwirtsc haftlichen Bedenken aufgrund der Be- deutsamkeit der Planung zurückgestellt wurden, keine weiteren Ergän- 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 von 21 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: verwiesen. Auch aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Der Plan geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Bereich des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Stadt Darmstadt“. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses an dem geplanten Feuerwehr- stützpunkt und der fehlenden Schutzwürdigkeit im unmittelbaren Plangel- tungsbereich – die Fläche ist fast voll ständig ackerbaulich genutzt – kann die erforderliche Teillöschung des LSG – vorbehaltlich des positiven Ausganges des hierfür erforderlichen Verfahrens – in Aussicht gestellt werden. Bezüglich der zu vertretenden naturschut zfachlichen Detailfragen, insbeson- dere zu Fragen der erforderlichen Kompensation der Eingriffe, wird auf die Stellungnahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde verwiesen. Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird mit- geteilt: Oberflächengewässer (Abflussregelung /Hochwasserschutz/Hydrologie) Um Irritationen zu vermeiden ist im Umweltbericht unter Punkt 1.2.1 Wasser- haushaltsgesetz § 38 (3) zu streichen. In Hessen gilt ein gesetzlicher Gewässer randstreifen in einer Breite von 10 m ab der Böschungsoberkante eines Gewäss ers. Maßgebend ist § 23 Abs. 1 Hessisches Wassergesetz (HWG). Die für die Umsetzung der WRRL erforderlichen Freiflächen sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) Wie in dem Bebauungsplan dargestellt, ist im Planungsgebiet mit sehr hohen Grundwasserständen zu rechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Planungsbereich Bemessungs- grundwasserstände ermittelt wurden. Diese sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen, um Vernässungsschäden zu vermeiden. zungen vorgebracht wurden. Das Verfahren zur Entlassung aus dem LSG wurde von Amts wegen vom RP Darmstadt eingeleitet und parallel betrieben. Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wurden mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und durch ein Kompensationskonzept detailliert beschrieben. Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm- stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah- ren durchgeführt. Der Umweltbericht zum Bebauungsplan A 44 wurde entsprechend angepasst. Die Hinweise wurden im Bebauungsplanverfahren A 44 in dem zugehö- rigen Bebauungsplan berücksichtigt. 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 von 21 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist nicht geplant. Diese wäre auch aufgrund der geringen Grundwasserflurabstände nach Kenntnisstand des Regierungspräsidiums nicht möglich, da die Mächtigkeit des Sickerraums, bezogen auf den höchst gemessenen Gr undwasserstadt mindestens einen Meter betragen sollte. Von einer erneuten Beteiligung des Kampfmittelräumdienstes wurde Abstand genommen. Ein Hinweis zum möglichen Vorhandensein von Kampfmitteln wurde unter VII Ziffer 6. In den Bebauungsplan aufgenommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 1.2 Untere Naturschutzbehörde, Wissenschaftsstadt Darmstadt, Bessunger Straße 125, Block C, 64295 Darmstadt Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 18.02.2014: Gegen die geschilderte Vorgehensweise bestehen seitens der Unteren Natur- schutzbehörde keine Bedenken. Artenschutzrechtliche Hinderungsgründe sind der UNB nicht bekannt. Mit E-Mail vom 10.07.2014 wurde die Stellungnahme des Naturschutzbeirats (NSB) zur frühzeitigen Beteiligung vom Juni 2014 weitergeleitet: Der Naturschutzbeirat der Stadt Darmstadt lehnt den Standort der Planung aus naturschutzfachlicher Sicht ab. Begründung: • Der Standort befindet sich im Außenbereich. • Der Standort hat keinen direkten Anschluss an eine bestehende Bebauung. • Der Standort befindet sich im Landschaftsschutzgebiet. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Da der vorgesehene Standort sich derzeit im Außenbereich befindet sind die Änderung des FNP und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Seitens der Oberen Naturschutzbehörde wurde mitgeteilt, dass die Teil- löschung des Landschaftsschutzes, vorbehaltlich des hierfür erforderli- chen Verfahrens, für einen Feuerwehrstandort aufgrund des hohen öf- fentlichen Interesses im Bereich des Geltungsbereichs in Aussicht ge- stellt werden kann. Dabei ist ein ausreichender Abstand zum Ruthsen- bach von mindesten 40 m einzuhalten, eine Einbindung in die Land- schaft durch Begrünung zu gewährleisten und der Flächenbedarf insge- 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 von 21 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: • Der Standort befindet sich in einem Regionalen Grünzug des Raumord- nungsplanes Südhessen. • Die Fläche grenzt unmittelbar an ein festgesetztes Hochwasserüber- schwemmungsgebiet. • Der Standort ist im Landschaftsplan 2004 der Wissenschaftsstadt Darm- stadt als Kerngebiet Schutz- und Entw icklungsfläche ausgewiesen, ferner als Auenfläche und Fläche für landschaftsgebundene Erholung. • Die Standortauswahl widerspricht dem 2014 beschlossenen Kommunalen Maßnahmenprogramm „25 Schritte zur Biologischen Vielfalt in Darmstadt“ im Bereich Freiraumschutz. • Ein Bericht über eine Alternativensuche liegt nicht vor. Bei der Ausweisung als LSG wurde die Besonderheit der Landschaft im Au- ßenbereich in einer Bachaue, am Zusammenfluss von Ruthsenbach und Silz berücksichtigt, der Regionale Grünzug betont die Bedeutung des Gebietes für die Biotopvernetzung. Im Flächennut zungsplan der Stadt wurde demzufolge die Fläche als „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Ökologisch wertvolles Grünland“ ausgewiesen. Ferner grenzt die Fläche unmittelbar an ein Hoch- wasserüberschwemmungsgebiet, das auch als Retentionsraum für Rhein- hochwässer benötigt wird. samt möglichst gering zu halten. Lt. Aussage des RP Darmstadt handelt es sich bei der geplanten Maß- nahme um eine Inanspruchnahme des Regionalen Grünzugs in relativ geringem Umfang, bei der regionalplanerische Bedenken zurückgestellt werden können. Kompensationsmaßnahmen für die Inanspruchnahme des Regionalen Grünzugs erfolgen auf Fläche im gleichen Naturraum zwischen Arheilgen und Wixhausen. Bzgl. des nördlich angrenzenden Hochwasserüberschwemmungsgebie- tes kommt das vorliegende Bodengutachten zu der Aussage, dass dies bei der weiteren Planung des Gebäudes und der übrigen Anlagen zu berücksichtigen ist. Im Bebauungsplan wurde darauf hingewiesen. s.o. s.o. Im Vorfeld der Standortfestlegung wurden verschiedene Grundstücke im Ortsteil Arheilgen u.a. hinsichtlich Lage, Erreichbarkeit, Größe und Ver- fügbarkeit überprüft. Hier sind auch die Vorgaben der Feuerwehr einge- flossen. Auch aufgrund der angespannten Haushaltslage der Wissen- schaftsstadt Darmstadt kam ein Ankauf von Flächen nicht in Frage, so dass nur der Standort an der Frankfurter Landstraße als möglicher Standort übrig blieb. s.o. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren. Die Grenze des Überschwemmungsgebietes liegt außerhalb des Plan- gebietes und ist nachrichtlich im Bebauungsplan A 44 dargestellt. 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 von 21 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Diese Belange bedingen - jeder für sich - die Freihaltung der Fläche von wei- terer Versiegelung und Bebauung. Alternativen Aus der Begründung ist nicht erkennbar, warum die Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Bau der Feuerwehr ei n Grundstück wählt, das mit ca. 140 Metern einen erheblichen Abstand zum derzeitigen Siedlungsrand (Tankstelle am östlichen Ortsausgang Arheilgens) aufweist. Die Planrechtfertigung ist rechtsfehler haft, weil durch den nicht erforderlichen Abstand zwischen der Tankstelle und neuer Feuerwehr in ein bestehendes LSG und in den Überschwemmungsbereich des Ruthsenbaches eingegriffen wird. Die teilweise Rücknahme der LSG-Verordnung wäre nicht notwendig, wenn die Feuerwehr unmittelbar nördlich des Tankstellenstandortes gebaut würde. Durch die Wahl dieses nich t geeigneten Grundstücks werden die Ge- nehmigungsgrundsätze des § 6a Abs.1 HENatG verletzt. Sollte der Standort für die neue Feuerwehr weiterhin in dieser ortsfernen Lage bleiben, entsteht ein Planerfordernis für die dazwischen liegende Restfläche, damit die zukünftige bauliche Nutzung u nd Erschließung des Areals zwischen Tankstelle und Feuerwehr planungsrechtlich abschließend geklärt wird (Plan- erfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB). Insofern wäre der Plangeltungsbereich einschließlich der natursc hutzrechtlich notwendigen Ausgleichsflächen bis zum Tankstellengrundstück zu erweitern. Es ist nicht erkennbar, inwieweit sich die Stadt Darmstadt überhaupt um den Erwerb dieser und anderer Alternativflächen bemüht hat. Weitere Alternativstandorte außerhalb von LSGs und Auenbereichen mit den Kriterien der Erreichbarkeit sieht der Naturschutzbeirat u.a. auf den Flächen • der Ackerfläche nördlich von Arheilgen, im Zwickel nördlich der Hindemith- straße und westlich der B 3 • auf an den Parkplatz angrenzendem Gelände der Merck KGaA an der Im Rahmen der Standortsuche wurden verschiedenen Standorte geprüft (s.o.). Bei der Beurteilung der Standorte war auch die wirtschaftliche Situation der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu berücksichtigen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist nicht über geeignet große Grund- stücke verfügungsberechtigt, die sich im Anschluss an die Tankstelle befinden. Ein Ankauf von Flächen war nicht möglich. Die erforderliche Entlassung aus dem LSG wurde durch die zuständige Behörde (ONB) unter bestimmten Voraussetzungen in Aussicht gestellt. Das Überschwemmungsgebiet liegt außerhalb des Plangebietes und ist im Bebauungsplan A 44 nachrichtlich dargestellt. Mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz vom 20.12.2010 ist das Hess. Naturschutzgesetz außer Kraft gesetzt worden und kommt nicht mehr zur Anwendung. Für den Bereich zwischen Plangebiet und Tankstelle ergibt sich nach Realisierung der Feuerwehr ggfs. eine planungsrechtliche Situation, die nach § 34 BauGB zu beurteilen wäre. Die umgebende Bebauung ergäbe einen Rahmen, der für die Genehmigung von Vorhaben heranzuziehen wäre. Diese Vorgaben sind ausreichend, um eine Schließung der Lücke aus städtebaulicher und bauordnungsr echtlicher Sicht steuern zu kön- nen. Die relevanten Einfügungskriterien sind hinreichend bestimmbar. Ein Planerfordernis für diesen Bereich wird nicht gesehen. Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation der Wissen- schaftsstadt Darmstadt kam ein Ankauf von Flächen nicht in Frage. Die angeführten Alternativstandorte eignen sich nicht als Feuerwehr- standort, da: • die Ackerfläche zu Wixhausen gehört und zu weit entfernt liegt. • für die an den Parkplatz angrenzende Fläche eine Baugenehmigung erteilt worden ist zur Erweiterung des Parkplatzes durch die Firma 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 von 21 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Virchowstraße – hier wären Verhandlungen mit Merck erforderlich • im GE Arheilgen-West nördlich der Weiterstädter Landstraße / Ecke Lange- ner Straße • nördlich der Jägertorstraße im Bereich der Einmündung des Wachtelwegs. Nutzung der jetzigen Fläche der Feuerwehr Arheilgen Ein Grundsatz der sparsamen Flächenverwendung ist es, für eine neu versie- gelte Fläche eine andere zu entsiegeln. Die jetzige Fläche der Feuerwehr im Ortskern von Arheilgen liegt in einem Gebiet, für das der Landschaftsplan „Neuschaffung von Grün auf stark vers iegelten Bauflächen“ vorsieht. Als Ausgleichsmaßnahme für die Versiegelung im Außenbereich schlagen wir eine Grünfläche auf dem jetzigen Standort der Feuerwehr im stark versiegel- ten Ortskern vor. Weitere Erfordernisse Zur Beurteilung der Fläche(n) ist ferner eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Vorlage eines Umweltberichtes zur Bauleitplanung erforderlich. Zur vorliegenden Planung Wie schon in den Hinweisen im Punkt Wasserwirtschaft zum Vorentwurf zum Bebauungsplan A 44 steht, liegt das Plangebiet im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried. Nicht nur durch „groß- flächige, mögliche Grundwasseraufspiegelungen“ sondern auch durch seine Lage in der Bachaue, angrenzend an ein festgesetztes Hochwasserüber- schwemmungsgebiet steht diese Fläche in nahezu jedem Normaljahr im Früh- jahr zum großen Teil unter Wasser – und nicht nur bei einem sogenannten hundertjährigen Hochwasser. Der Abstand zwischen eingezeichneten Parkplätzen im Osten, der Grünbe- grenzung und einem Abstand von 40 Metern zum Ruthsenbach wird daher als zu gering angesehen. Zu vermuten ist, dass die Parkplätze einige Wochen im Jahr durch den hohen Wasserstand bedingt nicht benutzt werden können. Die für Übungen erforderliche versiegelte Hoffläche verschärft die Problema- Merck. • für das Grundstück im Gewerbegebiet Arheilgen eine Baugenehmi- gung erteilt worden ist für die Errichtung eines Gebäudes für die Poli- zei Arheilgen. • der Standort zu abgelegen liegt und von der Feuerwehr abgelehnt würde. Eine direkte Anbindung an die Frankfurter Landstraße oder die B 3 zur schnellen Erreichbarkeit im Einsatzfall ist zwingende Voraus- setzung für die Auswahl des Standortes. Über eine Nachnutzung des Geländes entscheidet die Stadtverordne- tenversammlung. Da die Fläche derzeit zu fast 100 % versiegelt ist, ist zukünftig in jedem Fall von einer Verbesserung der Situation auszugehen. Aufgrund des großen Wohnraumbedarfs in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Flächen ist jedoch nicht davon auszugehen, dass diese Fläche zu 100% als Grün- fläche ausgebaut wird. Aufgrund des Bezugs zum Bebauungsplan erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens A 44. Aufgrund des Bezugs zum Bebauungsplan erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens A 44. 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 18 von 21 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: tik. (Niederschlags)Wasser von der Hoffläche könnte mit Chemikalien belastet sein und darf daher nicht dem Ruthsenbach bzw. der angrenzenden Grünflä- che sondern muss der Kläranlage zugeführt werden. Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht eine Verbesserung des ökologi- schen Zustandes und der Struktur de s Ruthsenbaches (Renaturierung) mit Beseitigung von Wanderhindernissen vo r. Der Hochwasserretentionsraum (Überschwemmungsfläche) sollte dabei erweitert werden, um Rhein- hochwasserspitzen abzuflachen und eine ökologisch wertvollere Aue zu ge- winnen. Dazu ist es erforderlich, da s ehemals artenreiche extensiv genutzte Feuchtgrünland am Ruthsenbach mit Gr oßem Wiesenknopf auch östlich des Baches wiederherzustellen. Die im Plan eingezeichneten Eichen, die als Ersatz für landschaftsbildprägen- de abgeholzte Pappeln am Ruthsenbach gepflanzt wurden, sind abgängig. Stattdessen sollten standortgerechte Gehölze wie Schwarzerlen nachge- pflanzt werden. Die Pflanzlisten sind zu überarbeiten und auszutauschen. So sind die in der Pflanzliste genannten Weidenarten weder autochthon noch standortgerecht. Besenginster und Immergrün gehören ebenfalls nicht in au- ennahe Außenbereiche. Extensive Dachbegrünung und Solarnutzung schließen sich auf Dächern bis zur Neigung von 30 Grad nicht aus, da Solarmodule bei dieser Neigung auf- geständert werden müssen und darunter und dazwischen eine Dachbegrü- nung gedeiht. Sämtliche Dächer bis 30 Grad Neigung, auch Stellplatzüber- dachungen sind zu begrünen. Stellungnahme der UNB gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 22.03.2016: Aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht bestehen gegen die Ände- rung des Flächennutzungsplans aus Sicht der UNB keine Bedenken. Die Stellungnahme des Naturschutzbeirates vom März 2016 ist als Anla- ge beigefügt: Der Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt lehnt die Änderung Der Hinweis, dass aus naturschutzf achlicher und -rechtlicher Sicht ge- gen die Änderung des Flächennutzungsplans aus Sicht der UNB keine Bedenken bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. Die ablehnende Stellungnahme des Naturschutzbeirates wurde zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 19 von 21 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: des Flächennutzungsplanes im Teilbereich 6.1 ab. Die Gründe sind ausführ- lich in der Stellungnahme des Naturschutzbeirates zum Bebauungsplanent- wurf A 44 dargelegt. Kenntnis genommen. Die Abwägung zur angesprochenen Stellungnahme des Naturschutzbei- rats zum Bebauungsplanentwurf A 44 erfolgt im Bebauungsplanverfah- ren A 44. 1.3 Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, Postfach 10 07 63, 64207 Darmstadt Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 06.06.2014: Gegen den Bebauungsplan werden seitens Hessen Mobil folgende Einwände aufgrund fachgesetzlicher Regelungen erhoben: Beachtung der 20 m Bauverbotszone gemäß § 23 HStrG • Gemäß § 23 HStrG gilt an der freien Strecke der K 177 ein Anbauverbot von 20 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn. Diese Bauverbotszone ist in den textlichen und zeichnerischen Teilen des Bebau- ungsplans aufzunehmen. Folgende fachliche Hinweise sind bei der weiteren Planung unbedingt zu be- achten: • Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Maßnahme hat veranlasser- bedingt die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu tragen. • Beim Neubau von Feuerwehreinric htungen ist insbesondere die sichere Verkehrsanbindung zu berücksichtigen (vgl. Sicherheit im Feuerwehrdienst, DGUV, 2011). • Der verkehrliche Anschlus s der Feuerwache an die Kreisstraße ist detailliert mit Hessen Mobil abzustimmen. In diesem Zusammenhang evtl. weitere notwendige verkehrsregelnde Maßnahmen für die Bereiche der freien Stre- cke sind auf Kosten des Veranlassers durchzuführen (Vorblinker etc.). Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 04.03.2016 Folgende fachliche Hinweise sind bei der weiteren Planung unbedingt zu be- achten: Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm- stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah- ren durchgeführt. Aufgrund der Detailtiefe der Hinweise und Anregungen erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -. Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm- stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah- 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 20 von 21 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: • Gemäß § 23 HStrG gilt an der freien Strecke der K 177 ein Anbauverbot von 20 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn. Telefo- nisch wurde der Stadt Darmstadt eine Unterschreitung der Bauverbotszone um 5 m, auf neu dann 15 m, gestattet. Dieser Abstand von 15 m ist maß- geblich für den Bau der Feuerwache. Gemäß der Begründung kommt es al- lerdings zu keiner Unterschreitung der Bauverbotszone. • Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Maßnahme hat veranlasser- bedingt die Stadt Darmstadt zu tragen. • Beim Neubau von Feuerwehreinric htungen ist insbesondere die sichere Verkehrsanbindung zu berücksichtigen (vgl. Sicherheit im Feuerwehrdienst, DGUV, 2011). • Der verkehrliche Anschlus s der Feuerwache an die Kreisstraße ist detailliert mit Hessen Mobil abzustimmen. In diesem Zusammenhang evtl. weitere notwendige verkehrsregelnde Maßnahmen für die Bereiche der freien Stre- cke sind auf Kosten des Veranlassers durchzuführen (Vorblinker, etc.). • Eine zweite Zufahrt vom Feuerwehrgelände im Bereich der freien Strecke der K 177, wie in der Begründung ange deutet, ist aus verkehrssicherheits- gründen nicht genehmigungsfähig. ren durchgeführt. Aufgrund der Detailtiefe der Hinweise und Anregungen erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -. 1.4 Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.02.2016: Auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Angaben wurde eine Überprü- fung des angefragten Gebiets durchgeführt. Der beigefügten Anlage können die Namen und Anschriften der in dem ermittelten Koordinatenbereich tätigen Richtfunkbetreiber, die als Ansprechpartner in Frage kommen, entnommen werden. Durch deren rechtzeitige Einbeziehung in die weitere Planung ist es ggf. möglich, Störungen des Betriebs von Richtfunkstrecken zu vermeiden. Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung im Zusammenhang mit Richt- funkstrecken sowie ergänzende Hinwei se stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zur Verfügung: www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm- stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah- ren durchgeführt. Aufgrund der Detailtiefe der Hinweise und Anregungen erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -. 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 21 von 21 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.5 hessenARCHÄOLOGIE, Ida-Rhodes-Straße 1, 64295 Darmstadt Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 08.03.2016: Gegen die Bauleitplanung werden von Seiten der hessenARCHÄOLOGIE keine grundsätzlichen Bedenken oder Änderungswünsche vorgebracht. Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 20 HDSchG wie folgt aufzunehmen: „Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies der hes- senArchäologie oder der Unteren Denkma lschutzbehörde unverzüglich anzu- zeigen.“ Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm- stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah- ren durchgeführt. Ein entsprechender Hinweis wurde bereits im Bebau- ungsplan A 44 aufgenommen.
2016/0214
6755 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.06.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0214
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 (Frankfurter
Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) (Feststellungsbeschluss)
Vorlage vom: 24.05.2016
Beschlussvorschlag :
1. Zum Vorentwurf und Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich
6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) gingen im Rahmen der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB die in
Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1)
abschließend entschieden.
2. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB zum
Vorentwurf und Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1
(Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) eingegangene Stellungnahme wurde
zusammengefasst und geprüft.
Über die eingegangene Stellungnahme wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 2,
datenschutzrelevante Anlage) abschließend entschieden.
- 2 -
3. Die vorliegende 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 (Frankfurter
Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 3) wird
beschlossen (Feststellungsbeschluss).
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 6. FNP -
Änderung Teilbereich 6.1
Anlage 2: Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur 6. FNP -Änderung
Teilbereich 6.1 (datenschutzreleva nte Anlage)
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zur 6. FNP -Änderung Teilbereich 6.1
Übersichtsplan und 6. FNP -Änderung Teilbereich 6.1 (wird zu den Sitzungen
aufgehängt / ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2016/0214 vom 24.05.2016
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der Bereich
der Änderung neben der nachrichtlichen Übernahme des Landschaftsschutzgebietes als
„Flächen für die Landwirtschaft / Ökologisch wertvolles Grünland“ sowie als „Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und
zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB“ dargestellt.
Das Plangebiet liegt derzeit noch im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Darmstadt“ , aus dem
es auf Antrag beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt entlassen werden soll. Das
Verfahren zur teilweisen Aufhebung des LS G wurde inzwischen von der Oberen
Naturschutzb ehörde (ONB) von Amts wegen eingeleitet und wird voraussichtlich Ende Juli
2016 abgeschlo ssen sein.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, damit der aufzustellende
Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren nach
§ 8 Abs. 3 BauGB.
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 wird auch im
Bereich des ehemaligen Standorts der Feuerwehr an der Frankfurter Landstraße zwi schen
Gute-Garten-Straße und Albrechtstraße das Symbol „F“ für Feuerwehr innerhalb der
Wohnbaufläche aus dem Flächennutzungsplan entfernt.
Am 27.06.2013 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss und den
Allgemeinen Zielen und Zwecken der 6. Änderung zum Flächennutzungsplan für den
Teilbereich 6.1 zugestimmt . Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB fand aufgrund des Magistratsbeschlusses v om 30.04.2014, nach öffentlicher
Bekanntmachung vom 1 3.05.2014 in der Zeit vom 1 3.05.2014 bis einschließlich 1 3.06.2014
statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 0 6.05.2014 hierüber benachrichtigt und
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Am 11.02.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung die Änderung des
Aufstellungsbeschlusses und den Offenlagebeschluss gefasst. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand nach Bekanntmachung im „Darmstädter Echo“
am 16.02.2016 in der Zeit vom 24.02.2016 bis einschließlich 24.03.2016 statt. Die Träger
öffentlicher Belange wurden am 15.02.2016 benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
beteiligt.
Gemäß BauGB erfolgt nun der Beschluss der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
Teilbereich 6.1 (Feststellungsbesc hluss). Die Änderung wird ansch ließend der
Aufsichtsbehörde (R P Darmstadt) zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung wird erst
nach Entlassung aus dem LSG erfolgen. Abschließend wird die Genehmigung der
6. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 6. 1 im „Darmstädter Echo“ bekannt
gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die Änderung rechtswirksam.
Parallel zu dieser Magistratsvorlage wird auch der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - (MV Nr. 2016/ 0215) den städtischen
Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
- 4 -
Zu 1:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur
6. Änderung des Flächennu tzungsplanes Teilbereich 6.1 zusammengefasst und entsprechend
geprüft.
Zu 2:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gingen die in
Anlage 2 (datenschutzrel. Anlage) zusammengefassten und geprüften Stellungnahmen ein.
Zu 3:
Die Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen machte keine weitere Planänderung
erforderlich. Der offengelegte Entwurf zur 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 und seine
Begründung, redaktionell überarbeitet zum 24.05.2016, bleiben daher unverändert bestehen
(Anlage 3).
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
9 Exemplare der 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
Akten z. Hd. des Berichterstatters
Darmstadt, den 24.05 .2016
III/61.1.1 il Nst. 2607
III/61.2 ha Nst. 2112
Beratungsverlauf (5)
Orte (10)
- Frankfurter Landstraße 133
- Wilhelminenstraße 1
- Virchowstraße
- Weiterstädter Landstraße
- Jägertorstraße
- Ida-Rhodes-Straße 1
- Frankfurter Straße
- Bessunger Straße 125
- Gute-Garten-Straße
- Albrechtstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0214
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.05.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00