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2016/0214

6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) (Feststellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 24.05.2016

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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 24.05.2 016 
Der Magistrat 
 
 
Begründung  
der 6. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 6.1) 
gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)  
 
 
6. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan 
Anlage 3

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 2 
 
Teilbereich 6.1 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
 
Ausschnitt aus dem bestehenden Flächennutzungsplan: 
 
 
6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6 .1: 
 
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der W issenschaftsstadt Darmstadt

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 3 
 
 
INHALTSÜBERSICHT  
Teil A: Begründung 
 
1.0  Erfordernis und Ziel der Planaufstellung         5 
2.0  Rechtsgrundlagen            5 
3.0  Plangeltungsbereich            6 
4.0  Verfahren             6 
5.0  Übergeordnete Planungen und Schutzausweisungen       6 
 5.1  Raumordnung und Landesplanu ng         6 
 5. 2 Landschaftsschutzgebiet          7 
 5. 3 Siedlungsbeschränkungsbereich         7
 5. 4 Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried      8
6.0  Bestandssituation/ Städtebauliche Rahmenbedingungen      8 
 6.1  Bebauung und Nutzungen          8 
 6.2  Stadtbild in der Umgebung          8 
 6.3  Immissionen/ Emissionen          9
 6.3.1  Verkehrslärm           9 
 6.3.2  Unfallrisiko durch Emissionen        9
 6.4  Wasserwirtschaftliche Belange       10 
 6.5  Altflächen          10
 6.6  Kampfmittel          10 
7.0  Bestand und Bewertung der Naturraumpotentiale      11 
 7.1  Ruthsenbach          11 
 7.2  Plangebiet          11 
8.0  Planungsanlass und Planungsziele        12 
9.0  Planungsrech tliche Darstellungen        13 
10.0  Verkehrliche Erschließung         14 
11.0  Technische Infrastruktur         14 
12.0  Lärmemissionen als Folge der Baumaßnahme      14 
13.0  Grünordnerische Belange         15
14.0  Flächenbilan z          16

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 4 
 
 
Teil B: Umweltbericht 
 
1.0    Einleitung           17 
1.1  Planungsanlass und -ziel        17
1.2  Ziele des Umweltschutzes        17
1.2.1  Berücksichtigung der für die Planung relevanten Fachgesetze  17
1.2.2  Berücksichtigung der für die Planung relevanten Fachpläne  18
2.0 Beschreibung u. Bewertung der durch die Planung  zu erwartenden Umweltaus-
wirkungen          18 
 2.1  Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes     18 
 2.1.1  Aktuelle Flächennutzung       18 
 2.1.2  Schutzgut Boden        18 
 2.1.3  Schutzgut Wasser        19 
 2.1.4  Schutzgut Klima und Bioklima      19 
2.1.5  Schutzgut Arten und Biotope       19  
 2.1.6  Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung     20 
 2.1.7  Schutzgut Mensch        20 
 2.1.8  Kulturgüter und sonstige Sachgüter      21 
 2.1.9  Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern    21 
2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustand es bei Durchführung  
der Planung         21 
 2.3  Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung  23 
2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum    
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen     24 
 2.5  Mögliche Planungsalternativen       24 
3.0 Beschreibung der Methoden und Rahmenbedingungen  bei der Erstellung des  
Umweltberichtes         25 
4.0 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwa chung der erheblichen  
Auswirkungen          25 
5.0  Zusammenfassung          25

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 5 
TEIL A:  BEGRÜNDUNG  
1.0   E RFORDERNIS UND ZIEL DER PLANAUFSTELLUNG  
Anlass der Planung ist die Absicht der Wissenschaft sstadt Darmstadt, auf einer 
städtischen Fläche am nördlichen Ausgang des Stadtt eiles Arheilgen Baurecht für den 
Neubau eines Feuerwehrgerätegebäudes der Freiwillig en Feuerwehr (FFW) Arheilgen zu 
schaffen. Der Neubau wird erforderlich, da der bish erige Stützpunkt in der Ortsmitte 
gelegen, der Anfang der 1970er Jahre errichtet wurd e, zwischenzeitlich so marode ist, 
dass eine Sanierung hierfür nicht mehr in Frage kom mt. Auch kann der zwischenzeitlich 
erforderliche Platzbedarf hier nicht länger befried igt werden (vgl. auch Kap. 8, Seite 13 
Standortsuche). 
Da der vorgesehene Standpunkt für den geplanten Neu bau im Außenbereich liegt, sind 
zur Schaffung des Baurechts die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. 
2.0 R
ECHTSGRUNDLAGEN  
Der Flächennutzungsplanänderung liegen folgende Vorschriften zugrunde: 
- Baugesetzbuch  (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), z uletzt geändert 
durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1722) 
- Baunutzungsverordnung  (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), z uletzt 
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI. I S. 1548) 
- Planzeichenverordnung  (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S. 58), zuletzt 
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBI. I S. 1509) 
- Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches  i.d.F. vom 17.04.2007 
(GVBI. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.11.2014 (GVBI. I S. 321) 
- Hessische Gemeindeordnung  (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt 
geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. I S. 158) 
- Bundesnaturschutzgesetz  (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBI. I S. 2542) , 
zuletzt geändert durch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) 
- Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz  (HAGBNatSchG) i.d.F. 
vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert d urch Art. 2 des Gesetzes vom 
27.06.2013 (GVBl. I S. 458) 
- Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010  (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert 
durch Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338) 
- Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986  (GVBl. I S. 262, 270), 
zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. I S. 218) 
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)  i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I 
S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 76 der Verord nung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 
1474) 
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung  (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 
(BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 93 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. 
I S. 1474)

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 6 
3.0 P LANGELTUNGSBEREICH  
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. 476/2 tlw ., 477/2 tlw. und 478/2 tlw. (zukünftig 
Flurstück 478/3 tlw., das Verfahren zur Verschmelzu ng der Grundstücke läuft) sowie die 
Wegeparzellen Nr. 773 tlw. und 777 tlw. der Flur 2 der Gemarkung Arheilgen. 
Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 6.767 m² auf. Damit wurde die dem 
Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlu ng (Magistratsvorlage Nr. 
2013/0168) zugrunde liegende Flächengröße überschri tten. Dies lag zum einen darin 
begründet, dass nunmehr der Fuß- und Radweg auf der Westseite sowie der Feldweg am 
südlichen Rand in den Geltungsbereich als öffentlic he Verkehrsfläche aufgenommen 
wurden. Des Weiteren erfolgte anhand einer überschl ägigen Ermittlung des 
Flächenbedarfs eine geringfügige Ausweitung des Gel tungsbereiches nach Osten hin bis 
auf den von der ONB festgelegten Mindestabstand von 40 m zum Ruthsenbach. 
Dieser Erweiterung des ursprünglichen Geltungsbereiches wurde im Rahmen der weiteren 
Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung du rch Änderung des Aufstellungs-
beschlusses Rechnung getragen. 
Gleichwohl wird im Zuge der weiteren Hochbauplanung  der tatsächliche Flächenbedarf 
konkretisiert und nach Möglichkeit eine Minimierung angestrebt. 
4.0 V
ERFAHREN  
Aufstellungsverfahren gem. §§ 5 ff BauGB 
Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
im Stadtteil Arheilgen erfolgt im „Parallelverfahre n“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Als 
vorbereitende Bauleitplanung sollen durch die Planä nderung die Voraussetzungen für die 
Aufstellung des Bebauungsplanes A 44 -Frankfurter L andstraße / Feuerwehr Arheilgen - 
geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungspla nes, der das Baurecht für die 
Errichtung eines neuen Feuerwehrstützpunktes schaff en soll, erfolgt somit zeitgleich mit 
der Änderung des Flächennutzungsplanes. 
Der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüf ung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit 
Erstellung eines Umweltberichtes wird auf der Ebene  des Bebauungsplanes 
nachgekommen. Der Umweltbericht ist dieser Begründu ng zur Flächennutzungsplan-
änderung als Teil B beigefügt. 
Begleitend wurde im Rahmen der Aufstellung des Beba uungsplans A 44 ein 
Artenschutzgutachten (faunistische Erfassung und ar tenschutzrechtliche Prüfung) gemäß 
§ 44 BNatSchG erstellt. 
5.0 Ü
BERGEORDNETE  PLANUNGEN  UND  SCHUTZAUSWEISUNGEN  
5.1 R AUMORDNUNG  UND  LANDESPLANUNG  
Im rechtswirksamen „Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzugsplan 2010“ ist 
das Plangebiet als „Vorranggebiet für Landwirtschaf t“ und „Vorranggebiet Regionaler 
Grünzug“ ausgewiesen. Als Kompensationsfläche für d en regionalen Grünzug wurde in 
Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt, D ez. III, 31.1 – Regionalplanung, 
eine der Größe des Plangebiets entsprechende Fläche  (flächengleich) im gleichen 
Naturraum dargestellt.

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 7 
 
Auszug Regionalplan  
Südhessen/Regionaler 
Flächennutzungsplan 
2010 mit Darstellung 
der Kompensations- 
fläche „Regionaler 
Grünzug“ 
 
 
 
 
 
Zu den Belangen der Landwirtschaft führt das Regier ungspräsidium Darmstadt aus, dass 
aufgrund der Bedeutsamkeit der vorliegenden Planung  Bedenken aus Sicht der 
Landwirtschaft / Feldflur zurückgestellt werden. 
5.2 L
ANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET  
Der Planbereich liegt in einem Landschaftsschutzgeb iet. Nach Vorgesprächen mit der 
Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium wurde für den Geltungsbereich 
eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet auf grund des hohen öffentlichen 
Interesses an dieser Gemeinbedarfseinrichtung unter  bestimmten Umständen 
(mindestens 40 m Abstand zum Ruthsenbach, möglichst  geringer Grundstücksbedarf 
durch eine komprimierte Bauweise, Einbindung in die  Landschaft Richtung Ruthsenbach 
durch eine deutliche Grünzäsur (evtl. in Form einer  dichten Hecke)) in Aussicht gestellt. 
Das Verfahren zur teilweisen Aufhebung des LSG wurd e inzwischen von der Oberen 
Naturschutzbehörde (ONB) von Amts wegen eingeleitet und wird voraussichtlich Ende Juli 
2016 abgeschlossen sein. 
5.3 S
IEDLUNGSBESCHRÄNKUNGSBEREICH  
Das Plangebiet liegt innerhalb des im Regionalplan Südhessen / Regionaler 
Flächennutzungsplan 2010 vom 17.10.2011 (StAnz. 201 1, S. 1311) ausgewiesenen, den 
Verkehrsflughafen Frankfurt Main umgebenden Siedlun gsbeschränkungsgebiets, in dem 
die Ausweisung neuer Wohnbauflächen und Mischgebiete im Rahmen der Bauleitplanung 
nicht zulässig ist. 
Der Geltungsbereich liegt innerhalb der mit Verordn ung über die Festsetzung des 
Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Frank furt Main vom 30.11.2011 
festgelegten Lärmschutzbereiche der Tagschutzzone 2  und Nachtschutzzone. Für diese 
Zonen gelten gemäß § 5 des Gesetzes zum Schutz gege n Fluglärm Bauverbote für 
Wohnungen und schutzbedürftige Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser. Für das 
geplante Feuerwehrgerätehaus ergeben sich dagegen k eine Bauverbote oder sonstigen 
baulichen Einschränkungen. 
Die uneingeschränkte Anfliegbarkeit und die Hindern isfreiheit des Verkehrsflughafens 
Frankfurt Main ist nicht zu besorgen, da das Gebiet  sowohl außerhalb der 
Bauhöhenbeschränkung des Bauschutzbereiches gemäß § 12 LuftVG als auch außerhalb 
des Hindernisinformationsbereiches (HIB) gemäß § 18b LuftVG liegt.

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 8 
5.4 G RUNDWASSERBEWIRTSCHAFTUNGSPLAN HESSISCHES RIED  
Das Plangebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des „Grundwasserbewirtschaftungs-
planes Hessisches Ried“ (StAnz. 21/1999, S.1659). I n der verbindlichen Bauleitplanung 
sind die stark schwankenden Grundwasserstände zu beachten. 
6.0 B ESTANDSSITUATION / STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN  
6.1 B EBAUUNG UND NUTZUNGEN  
Das Plangebiet in der Gewann „Auf der Heilgenwiese“  befindet sich am nördlichen 
Ausgang des Stadtteiles Arheilgen auf der Ostseite der Frankfurter Landstraße. Es liegt in 
etwa in Gegenlage zum westlich der Frankfurter Land straße vorhandenen Siedlungsrand 
von Arheilgen und dem Zufahrtsbereich zur Wendeschl eife / Endhaltestelle der 
Straßenbahnlinie. 
Der Planbereich selbst ist unbebaut und stellt sich  derzeit als intensiv landwirtschaftlich 
genutzte Ackerfläche dar. Er weist keine Gehölzbest ände auf und ist als topgraphisch 
eben anzusehen. Südlich des Plangebiets verläuft in  Ost-West-Richtung ein auf 3 m 
ausgebauter Wirtschaftsweg, dessen Oberfläche versiegelt ist. 
Der Feldweg ist topographisch geringfügig höher gel egen als die nördlich angrenzende 
Ackerfläche. Insgesamt ist das Plangebiet als eben zu bezeichnen. 
Das Plangebiet ist 3-seitig von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. 
Nach Westen hin stößt der Planbereich an die Frankfurter Landstraße. 
In ca. 35 m Abstand von der südlichen Plangeltungsb ereichsgrenze Richtung Norden 
verläuft die Ortsdurchfahrtsgrenze (OD-Grenze).  
In einem Abstand von ca. 40 m zum Plangebiet befind et sich östlich davon der 
Ruthsenbach, der in einem gerade verlaufenden Fließ bett „eingezwängt“ ist und 
mittlerweile fast keine Gehölzbestände im Uferbereich mehr aufweist. 
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung  liegt außerhalb eines 
Wasserschutzgebietes. Indessen verläuft in einem Abstand von ca. 10 m nordöstlich dazu 
die Grenze eines festgesetzten Überschwemmungsgebie tes, das auch als 
Retentionsraum für Rhein-Hochwässer benötigt wird. 
6.2 S
TADTBILD  IN  DER  UMGEBUNG  
In Gegenlage zum Plangebiet westlich der Frankfurte r Landstraße befindet sich ein 
Wohnbaugebiet. Es wird aus 2- bis 3-geschossigen Ha usgruppen mit Flachdächern 
gebildet. Das Baugebiet wird über den Glockengarten weg von der Frankfurter Landstraße 
aus erschlossen. Die nördliche, in Ost-West-Richtun g verlaufende, dreigeschossige 
Hausreihe stellt den Abschluss der Bebauung der Ortslage von Arheilgen dar. 
Nördlich dieser Wohnbebauung befindet sich die Endh altestelle mit Wendeschleife der 
Straßenbahnlinien 6, 7 und 8 einschließlich einer P + R-Stellplatzfläche. 
Auf der Ostseite der Frankfurter Landstraße endet d ie vorhandene Bebauung südlich des 
Plangebietes in ca. 140 m Entfernung. Das Bebauungs ende wird derzeit von einer 
Tankstelle gebildet. Dies wird auch auf absehbare Z eit der Fall sein, da der 
Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstad t hier keine Siedlungserweiterung 
in nördlicher Richtung vorsieht.

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 9 
In ca. 60 m südlicher Entfernung vom Plangebiet und  um ca. 65 m von der Frankfurter 
Landstraße zurückgesetzt befindet sich eine Reithalle. 
Nordöstlich des Plangebietes in ca. 150 m Entfernung befindet sich ein einzeln stehendes 
Wohngebäude, voraussichtlich entstanden aus einem Aussiedlerhof. 
Aus Anlass der Verlängerung der Straßenbahnlinie bi s nach Arheilgen wurde die 
Frankfurter Landstraße insgesamt umgestaltet. Im Be reich des vorliegenden Plangebiets 
wurden dabei kombinierte Fuß- und Radwege angelegt,  die durch einen Grünstreifen von 
der eigentlichen Fahrbahn getrennt sind. Auf diesen  Grünstreifen wurden Baum-
pflanzungen vorgenommen, so dass sich dem einfahren den Verkehr das Bild eines 
alleeartigen Entrées bietet. 
6.3 I
MMISSIONEN / EMISSIONEN  
6.3.1 V ERKEHRSLÄRM  
Die derzeitig relevanten Emissionsquellen bilden de r Kraftfahrzeugverkehr sowie die 
Fahrgeräusche der Straßenbahn auf der Frankfurter L andstraße. Betroffen davon ist in 
erster Linie, das westlich der Straße gelegene Wohn gebiet, das als WR (reines 
Wohngebiet) einzustufen ist. Für das geplante Vorha ben des Feuerwehrstützpunktes 
haben diese Immissionen keine Bedeutung. 
Des Weiteren liegt das Plangebiet, wie unter Pkt. 5 .4 beschrieben, innerhalb des 
Lärmschutzbereiches des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main. Auch diese Tatsache hat für 
das geplante Vorhaben und die damit verbundene Dars tellung im Flächennutzungsplan 
keine Bauverbote oder sonstige baulichen Einschränkungen zur Folge. 
6.3.2 U
NFALLRISIKO  DURCH  EMISSIONEN  
Die Richtlinien 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 
zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-
Richtlinie) und der § 50 des Bundesimmissionsschutz gesetzes sind zu berücksichtigen. 
Danach sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßna hmen die Nutzungen einander 
so zuzuordnen, dass schädliche Umweltauswirkungen u nd von schweren Unfällen in 
Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend 
dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige sch utzbedürftige Gebiete soweit wie 
möglich vermieden werden. 
Die hier zu berücksichtigenden nächstgelegenen Stör fallanlagen nach dem Bundes-
immissionsschutzgesetz und der 12. Verordnung zum B undesimmissionsschutzgesetz 
(12. BlmSchV, Störfallverordnung) befinden sich auf  dem Betriebsgelände der Merck 
KGaA, welches in einer Entfernung (Luftlinie) von m indestens ca. 2,5 km an der 
Frankfurter Landstraße gelegen ist. 
Das „Gutachten zur Verträglichkeit des Betriebsbere iches der Merck KGaA mit den 
Planungen in dessen Umfeld unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG bzw. des 
Artikel 12 der Seveso-II-Richtlinie“, erstellt im J uni 2006 vom TÜV Nord, berücksichtigt 
sämtliche Anlagen der Merck KGaA und errechnet eine n Achtungsabstand zur Merck 
KGaA für sensible Nutzungen. 
Planungen, die außerhalb der Achtungsgrenze liegen,  sind unter dem Gesichtspunkt des 
§ 50 BImSchG nicht betroffen. Der Achtungsabstand b eträgt ca. 800 m vom 
Betriebsbereich der Merck KGaA. Somit kann davon au sgegangen werden, dass durch

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 10  
das Vorhaben weder die Rechte des Betriebes berührt  werden, noch mit besonderen 
Unfallrisiken oder einer zusätzlichen Gefährdung der Bevölkerung zu rechnen ist. 
6.4 W ASSERWIRTSCHAFTLICHE  BELANGE  
Der Planbereich liegt nicht in einem Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiet. 
Indessen liegt das Plangebiet im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplanes 
Hessisches Ried. 
Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwass eraufspiegelungen möglich, die 
bei einer künftigen Bebauung zu berücksichtigen sind. 
Im Einzelnen sind die Vorgaben des „Grundwasserbewi rtschaftungsplanes Hessisches 
Ried“, mit Datum vom 9. April 1999 gemäß §§ 118 und  119 HWG festgestellt, zu 
beachten. 
Im gesamten Plangebiet ist von hohen Grundwasserstä nden auszugehen. Aus 
hydrologischen Karten des Hessischen Landesamtes fü r Umwelt und Geologie (HLUG), 
Wiesbaden, ist für das Untersuchungsgebiet, nach de m zuletzt im Oktober 2013 
aktualisierten Plan der Grundwasserhöhengleichen, m it einem Grundwasser zwischen 
etwa NN +122 m und NN +123 m zu rechnen. 
Die im „Orientierenden Baugrundkurzgutachten“ des B üros Geotechnik Gündling GmbH 
vom August 2014 gemessenen Grundwasserstände liegen  zwischen NN +122,49 m und 
NN +123,04 m, was Abständen von 1,30 m bis 1,87 m zur Geländeoberfläche entspricht. 
Infolge dieses hohen Grundwasserspiegels ist eine z ukünftige Versickerung von 
Oberflächenwasser praktisch ausgeschlossen. 
Auch muss das Plangebiet gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im Bebauungsplan als 
„vernässungsgefährdete Fläche“ gekennzeichnet werden. 
Der Planbereich liegt außerhalb eines Wasserschutzg ebietes. Indessen verläuft in einem 
Abstand von ca. 10 m nordöstlich dazu die Grenze ei nes festgesetzten 
Überschwemmungsgebietes, das auch als Retentionsrau m für Rhein-Hochwässer 
benötigt wird (StAnz. 49/2010 S. 2647). Der Planber eich selbst ist davon nicht betroffen, 
aber aufgrund der als „wenig durchlässig“ einzustuf enden Böden kann nicht 
ausgeschlossen werden, dass es bei Hochwasserereign issen des Ruthsenbachs zu 
Überflutungen auch im Bereich des festgesetzten Bau feldes kommt. Regelungen zu 
diesbezüglichen besonderen baulichen Vorkehrungen m üssen im Bebauungsplan-
verfahren getroffen werden. 
6.5 A
LTFLÄCHEN  
In der Altflächendatei des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie sind für den 
Planbereich keine Eintragungen als Altstandort eing etragen. Auch Altablagerungen sind 
hier nicht bekannt. 
6.6 K
AMPFMITTEL  
Das Plangebiet befindet sich in einem Bombenabwurfg ebiet und im Bereich von 
ehemaligen Flakstellungen. Es muss grundsätzlich vo m Vorhandensein von Kampfmitteln 
ausgegangen werden. Auf allen Grundstücksflächen, b ei denen bodeneingreifende 
Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfu ngen (Sondierungen auf 
Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrun duntersuchungen erforderlich. Die

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 11  
„Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumun g im Lande Hessen“ sind zu 
beachten. 
Laut Anhang A des Baugrundkurzgutachtens des Büros Geotechnik Gündling GmbH vom 
August 2014 hat eine Kampfmittelortung (Flächensond ierung) auf dem Grundstück 
stattgefunden mit dem Ergebnis, dass davon auszugeh en ist, dass in den untersuchten 
Bereichen / Ansatzpunkten (nur im unmittelbaren Umf eld um den jeweiligen Bohrpunkt 
(Radius ca. 0,5m)) keine Kampfmittel mehr gefunden werden. Kampfmittel jeglicher Art 
können jedoch niemals ganz ausgeschlossen werden. R egelungen hierzu werden im 
Bebauungsplanverfahren getroffen. 
7.0 B
ESTAND  UND  BEWERTUNG  DER  NATURRAUM -POTENTIALE  
7.1 R UTHSENBACH  
Der Bereich des Ruthsenbaches, der an das Plangebiet grenzt, ist im Hessischen „WRRL-
Maßnahmenprogramm 2009-2015“ als ein potentieller B ereich zur Bereitstellung von 
Flächen für Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung genannt. Daher sollte dort 
für die Gewässerentwicklung ein ausreichend großer Korridor freigehalten werden. 
Für die Ermittlung der Fläche im „WRRL-Maßnahmenpro gramm 2009-2015“ wurden 25 
Meter jeweils rechts und links vom Gewässer zugrunde gelegt. 
Derzeit wird im Auftrag des Wasserverbandes Schwarz bachgebiet-Ried eine WRRL-
Umsetzungsplanung erstellt, die die Maßnahmen des „ WRRL-Maßnahmenprogramm 
2009-2015“ für das Schwarzbachsystem konkretisieren  soll. Zu dem Stand und den 
Inhalten dieser Umsetzungsplanung liegen keine Kenntnisse vor. 
Nach derzeitiger Planung beträgt der Abstand zwisch en der östlichen Grenze des 
Geltungsbereichs des Bebauungsplans und der Grabenparzelle ca. 40 m. 
7.2 P LANGEBIET  
Im Plangebiet lagern vorwiegend diluviale Auensedim ente des Ruthsenbachs, aus denen 
sich unter Grundwassereinfluss Gleye, Nassgleye und Auenanmoorgleye mit geringem bis 
mittlerem Ertragspotenzial, sehr geringem Filterver mögen und geringem 
Nitratrückhaltevermögen gebildet haben. Versiegelte  und damit funktionslose Böden sind 
im Plangebiet derzeit nur in geringem Umfang vorhanden. 
Schutzzonen von Wasserschutzgebieten sind von der P lanung nicht betroffen, im Norden 
und Osten grenzt aber ein Überschwemmungsgebiet an.  Die Ergiebigkeit des 
Grundwassers ist sehr hoch, die Verschmutzungsempfi ndlichkeit groß bis mittel. Die 
Fläche ist daher als überschwemmungsgefährdet einzu stufen. Eine oberflächennahe 
Versickerung von Niederschlagswasser ist nicht möglich. 
Der Raum Darmstadt zählt zur bioklimatischen Belast ungszone. Während der 
Sommermonate ist das Gebiet strahlungsbegünstigt mi t hoher Wärmebelastung, häufig in 
Verbindung mit Schwüle. Im Herbst und Winter besteh t bei Inversionswetterlagen die 
Gefahr von erhöhter Luftverschmutzung. In der Klima bewertungskarte Hessen wird der 
Schutzwert des Klimas im Bereich des Plangebiets als gering (D) eingestuft. 
In dem in der Aue des Ruthsenbachs gelegenen Plange biet könnten sich an wertvollen 
Lebensräumen potenziell ein Bach- bzw. Bachuferwald  oder eine Feuchtwiese ausbilden. 
Die aktuelle Vegetation und Flora wird durch allgem ein häufige und verbreitete Arten der 
Kulturlandschaft geprägt, die keiner besonderen Sch utzbedürftigkeit unterliegen. Unter 
den Vögeln wurden 11 Arten mit ungünstig-unzureichendem Erhaltungszustand in Hessen

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 12  
nachgewiesen, die übrigen Arten weisen noch einen günstigen Erhaltungszustand auf. Die 
für offene Landschaften typischen Arten Feldlerche und Wiesenschafstelze konnten nicht 
beobachtet werden. Mit der Blindschleiche wurde nur  eine Reptilienart nachgewiesen, 
Zauneidechse und Schlingnatter fehlen dagegen. 
Das Landschaftsbild wird vorwiegend von der struktu rlosen Ackerfläche geprägt. Bedingt 
durch seine Nähe zur Ortslage von Arheilgen sowie d urch seine Lage in der Aue des 
Ruthsenbaches kommt dem Plangebiet potenziell eine Bedeutung für die ortsnahe 
Erholung zu. Diese Funktion wird durch die benachbarte Frankfurter Landstraße mit ihrem 
hohen Verkehrsaufkommen jedoch stark eingeschränkt.  Die überplante Fläche liegt 
vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“. 
Die lufthygienische Belastung muss insgesamt als „s ehr hoch“ eingestuft werden. Die 
ermittelten Belastungen für Feinstaub sind sehr hoc h, für Stickstoffdioxid (NO2) hoch, für 
Ozon mittel und für Schwefeldioxid (SO2) gering. 
Als hauptsächliche Lärmquellen, die auf das Plangeb iet einwirken, ist der Verkehr der 
Frankfurter Landstraße, verursacht durch Kfz und St raßenbahn, sowie der Flugverkehr zu 
nennen. 
8.0 P
LANUNGSANLASS  UND  PLANUNGSZIELE  
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissensc haftsstadt Darmstadt ist der 
Bereich der geplanten Änderung neben der nachrichtl ichen Übernahme des 
Landschaftsschutzgebietes als „Flächen für die Land wirtschaft / Ökologisch wertvolles 
Grünland“ sowie als „Fläche für Maßnahmen zum Schut z, zur Pflege und Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft und zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB“ ausgewiesen. 
Somit kann der aufzustellende Bebauungsplan nicht a us dem Flächennutzungsplan 
entwickelt werden. Dies macht die Änderung des Fläc hennutzungsplanes erforderlich. 
Diese Änderung erfolgt im „Parallelverfahren“ gem. § 8 Abs. 3 BauGB. 
Der Neubau einer Feuerwache ist erforderlich, da 
- für das heutige Feuerwehrgebäude der Freiwilligen F euerwehr Arheilgen aus den 
1970er Jahren, Frankfurter Landstraße 133, das seit dem nicht mehr modernisiert 
wurde, mittlerweile ein erheblicher Sanierungsbedar f besteht; so sind z.B. Dach und 
Tore undicht und verschiedene Gebäudeteile können a ufgrund von Asbestbelastung 
nicht mehr genutzt werden, 
- das Gebäude nicht mehr die aktuellen brandschutztec hnischen Voraussetzungen 
erfüllt, 
- die Fahrzeughalle für neue Löschfahrzeuge zu niedrig ist, 
- eine gesetzlich vorgeschriebene Abgasabsauganlage d er Fahrzeughalle sowie 
separate Wasch- und Umkleideräume für die Einsatzkräfte fehlen, 
- die sanitären Anlagen völlig veraltet sind, 
- moderne Feuerwehrfahrzeuge und die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes mit ihren 
Aufliegern solch große Abmessungen besitzen, dass s ie auf dem derzeitigen Gelände 
nicht mehr manövriert werden können, 
- die bestehende Hallenfläche nicht mehr ausreichend für das heutige technische Gerät 
ist, 
- das heutige Grundstück mitten in Arheilgen für eine n Neubau in den erforderlichen 
Ausmaßen zu klein ist.

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 13  
 
Diese Mängel führen im Ergebnis dazu, dass am bishe rigen Standort, obwohl von der 
Lage her grundsätzlich geeignet, eine Sanierung der  bestehenden Gebäude, die mit 
erheblichen Investitionen verbunden wäre, keinen Sinn macht. 
Standortsuche 
Bei der Suche nach einem geeigneten Standort wurden  verschiedene Grundstücke 
hinsichtlich ihrer Eignung für die geplante Nutzung  untersucht. Berücksichtigt wurden 
Vorgaben wie eine gute Abfahrmöglichkeit zu Einsatz orten, eine gute Erreichbarkeit auch 
durch den ÖPNV, ausreichend Fläche für den Neubau, die Störwirkung auf die 
Nachbarschaft sowie die Verfügbarkeit des Grundstüc ks, da für die Stadt aufgrund der 
angespannten Haushaltslage ein Ankauf von Flächen nicht infrage kommt. 
Da innerhalb der Ortslage von Arheilgen keine sonst igen Flächen zur Verfügung stehen, 
die diese Anforderungen erfüllen, wurden als Result at dieser Suche die städtischen 
Flurstücke Nr. 476/2, 477/2 und 478/2 der Flur 2 in  der Gemarkung Arheilgen gegenüber 
der Endhaltestelle / Wendeschleife der Straßenbahnl inie am nördlichen Ausgang des 
Stadtteils Arheilgen als die Grundstücke eruiert, w elche sich unter Abwägung aller 
Vorgaben gut für den geplanten Zweck eignen. 
Aufgrund der Lage der Grundstücke im Außenbereich, besteht derzeit kein Baurecht und 
ein Bebauungsplan kann nicht aus dem derzeit rechts wirksamen Flächennutzungsplan 
entwickelt werden. Deshalb ist die Änderung des Flä chennutzungsplans zur Schaffung 
von Baurecht für das Projekt erforderlich. 
Ein weiterer Grund ist darin zu sehen, dass der Sta ndort innerhalb eines 
Landschaftsschutzgebietes (LSG) liegt. Seitens der Oberen Naturschutzbehörde wurde 
eine Entlassung daraus unter der Bedingung in Aussi cht gestellt, dass durch eine 
komprimierte Bauweise die Flächeninanspruchnahme mö glichst gering gehalten wird und 
somit auch ein größtmöglicher Abstand (mindestens c a. 40 m) zum Ruthsenbach 
eingehalten wird. Das Verfahren zur teilweisen Aufhebung des LSG wurde inzwischen von 
der Oberen Naturschutzbehörde (ONB) von Amts wegen eingeleitet und wird 
voraussichtlich Ende Juli 2016 abgeschlossen sein. 
Es erscheint naheliegend, in diesem Bereich auch di e erforderlichen Ausgleichs-
maßnahmen vorzunehmen, um den durch das Vorhaben hervorgerufenen Eingriff in Natur 
und Landschaft zu kompensieren. 
9.0 P
LANUNGSRECHTLICHE DARSTELLUNGEN  
Das Baugebiet wird als „Fläche für den Gemeinbedarf “ gemäß § 5 Abs. 2, Ziffer 2a 
BauGB dargestellt mit der Zweckbestimmung „Feuerweh rstützpunkt“ (s. untere Abbildung 
auf Seite 2). 
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 wird auch im 
Bereich des vormaligen Standorts der Feuerwehr an der Frankfurter Landstraße zwischen 
Gute-Garten-Straße und Albrechtstraße das Symbol „F “ für Feuerwehr innerhalb der 
Wohnbaufläche aus dem Flächennutzungsplan entfernt,  hierdurch wird jedoch nicht die 
dargestellte Nutzung „Wohnbaufläche“ geändert.

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 14  
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Ausschnitt Flächennutzungsplan  Ausschnitt Flächennutzungsplan ohne „F“ 
10.0 V ERKEHRLICHE ERSCHLIEßUNG  
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von der F rankfurter Landstraße aus. Als 
Hauptzu- / -abfahrt ist dabei die Feldwegeanbindung  am südlichen Rand des 
Geltungsbereiches vorgesehen. Ein entsprechender Ausbau der Wegeparzelle im Bereich 
des geplanten Feuerwehrstandortes wird erforderlich . Über diese Anbindung an die 
Frankfurter Landstraße soll primär der Pkw-Verkehr der Einsatzkräfte, aber auch der nicht 
im Einsatz befindlichen Löschfahrzeuge erfolgen. Hi ngegen ist ein Begegnungsverkehr 
von Pkws und Einsatzfahrzeugen im Ernstfall zu verm eiden. Aus diesem Grund eröffnet 
der Bebauungsplan die Möglichkeit, beide Zu- bzw. Abfahrten zu trennen. So wird bei den 
Planfestsetzungen des Bebauungsplans A 44 der Notwe ndigkeit nachgekommen werden, 
zusätzlich eine direkte Alarmausfahrt zur Frankfurter Landstraße hin vorzusehen. 
11.0 T ECHNISCHE  INFRASTRUKTUR  
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist durch Anschluss an die bestehende 
Infrastruktur in der Frankfurter Landstraße gegeben. 
Im Rahmen des Straßenbahnneubaus wurde auch eine Üb erprüfung bzw. eine 
Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen vorgen ommen. Zudem ist ein relevanter 
Mehrbedarf, z.B. bei der Wasserver- und -entsorgung hier nicht zu erwarten. 
12.0 L ÄRMEMISSIONEN  ALS  FOLGE  DER  BAUMAßNAHME  
Durch die Verlagerung des Feuerwehrstandortes an de n Ortsrand wird die 
Gesamtbelastung der Arheilger Einwohner durch einsa tzbedingte Lärmemissionen 
verringert. 
Hingegen kommt es im Umfeld des neuen Feuerwehrstüt zpunktes zu höheren 
Lärmemissionen, wovon insbesondere das Wohngebiet w estlich der Frankfurter 
Landstraße betroffen sein wird. 
Die Freiwillige Feuerwehr Arheilgen rückt jährlich zu ca. 50 Einsätzen aus. Hierbei ist mit 
dem An- und Abfahren von bis zu 30 Pkw zu rechnen. Feuerwehrfahrzeuge rangieren auf 
dem Gelände und verlassen dieses unter Nutzung der Sondersignalanlage. Die Einsätze 
finden über das ganze Jahr verteilt zu jeder Tages- und Nachtzeit statt. 
Diese Belastung ist den Anwohnern im benachbarten Wohngebiet zuzumuten (siehe dazu 
auch: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (T A Lärm) vom 26.08.1998, (GMBI. 
Nr. 26 vom 28.08.1998, S. 503); sowie: Gefahrenabwe hrverordnung gegen Lärm vom 
16. Juni 1993 für Hessen (GVBI. I S. 257)).

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 15  
Für die Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuer wehr werden 14-tägig regelmäßige 
Ausbildungstermine abgehalten. Zu diesen Übungen si nd die An- und Abfahrt von bis zu 
30 Pkw zu erwarten. Während der Übungszeit werden F euerwehrfahrzeuge auf dem Hof 
bewegt, Wechsellader rangiert und Übungen durchgefü hrt. Bei den Übungen können je 
nach Ausbildungsthema verschiedene Geräte der Feuerwehr in Betrieb sein. Lärmrelevant 
sind hier vor allem Feuerwehrpumpen, Motorkettensäg en, Trennschleifer sowie 
Stromerzeuger. In der Regel werden diese Geräte jedoch nicht gleichzeitig und auch nicht 
für den gesamten Ausbildungszeitraum betrieben, son dern für wenige Minuten, bis das 
Übungsziel erreicht ist. 
Ebenfalls regelmäßig kommt es daneben zu Übungen de r Jugendfeuerwehr. Die 
Jugendfeuerwehr übt vergleichbar mit der Einsatzabteilung auf dem Hof. Es ist jedoch von 
weniger Fahrzeugbewegungen und laufenden Aggregaten auszugehen. 
Schließlich wird im Rahmen der Feuerwehrausbildung der Berufsfeuerwehr derzeit einmal 
jährlich ein Grundausbildungslehrgang durchgeführt.  Hierbei ist bei Übungen im 
Außenbereich mit vergleichbaren Belastungen zu rech nen, wie während der 
Ausbildungseinheiten der Freiwilligen Feuerwehr. Die Teilnehmerzahl ist jedoch mit bis zu 
20 Personen und Pkw geringer. 
Die beschriebenen Aktivitäten werden Auswirkungen a uf die Stellung des Gebäudes auf 
dem Grundstück haben um die erforderliche Einhaltun g der TA Lärm zum Schutz der 
Wohnbebauung westlich der Frankfurter Landstraße zu gewährleisten. 
13.0 G
RÜNORDNERISCHE  BELANGE  
Durch die Flächennutzungsplanänderung bzw. dem dara us entwickelten Bebauungsplan 
wird ein naturschutzrechtlicher Eingriff vorbereite t. Der Eingriff wird in erster Linie 
hervorgerufen durch die geplante Flächenversiegelun g, die mit der Errichtung des 
Feuerwehrstützpunktes verbunden ist. Dabei ist nebe n der Gebäudeerrichtung selbst der 
große Flächenanteil für den Betriebshof und die Feuerwehrzufahrt von Bedeutung. 
Trotz der im Bebauungsplan verbindlich festgesetzte n Maßnahmen zur Minimierung und 
Kompensation des Eingriffs (z.B. Dachbegrünung, Anp flanzungen innerhalb des 
Plangebietes) kommt es für die Schutzgüter Boden, A rten und Biotope sowie Landschaft 
und Erholung zu verbleibenden Beeinträchtigungen, d urch die externe Kompensations-
maßnahmen erforderlich werden. 
Um das verbleibende Kompensationsdefizit auszugleic hen, wurde ein Kompensations-
konzept erarbeitet, in dem Maßnahmen zum Ausgleich außerhalb des Plangebietes in 
unmittelbarer Nähe in der Ruthsenbachaue bestimmt w urden. Dabei handelt es sich um 
stadteigene Grundstücke. Das Kompensationskonzept s ieht im Wesentlichen drei 
Maßnahmen vor: 
- Entwicklung eines Feldgehölzes, 
- Entwicklung von frischen bis feuchten Glatthaferwiesen, 
- Entwicklung eines Schilf-Röhrichts. 
Durch diese Maßnahmen kann das Kompensationsdefizit  ausgeglichen werden. Gemäß 
Kompensationsverordnung Hessen (KV) werden die Maßn ahmen insgesamt mit 58.438 
Biotopwertpunkten bilanziert. Dies bedeutet, dass d as ursprüngliche Ausgleichsdefizit 
mehr als kompensiert werden kann. Es verbleibt ein Überschuss von +18.808 
Biotopwertpunkten, das dem Ökopunkte-Konto der Wiss enschaftsstadt Darmstadt 
zugeführt werden kann.

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 16  
Da diese Flächen nicht Teil des Geltungsbereiches w erden sollen, wird das 
Kompensationskonzept zusammen mit dem Bebauungsplan  von der Wissenschaftsstadt 
beschlossen. 
14.0 F
LÄCHENBILANZ  
Durch die Änderung der Darstellungen des Flächennut zungsplanes von ca. 0,68 ha 
„Flächen für die Landwirtschaft / Ökologisch wertvo lles Grünland“ in „Gemein-
bedarfsfläche / Feuerwehr“ ändert sich die Flächenb ilanz des Flächennutzungsplans wie 
folgt (die geänderten Werte sind kursiv gedruckt): 
 
 
 
Nutzungsart 
Realnutzung 2006  
Ausweisung FNP 2006 mit 
allen Änderungen einschl.  
aktuell. Änderungsverfahren  
 
   ha %    ha % 
Wohnbaufläche 1.520 12 1.584   13 
Gemischte Baufläche    115 1    170 1,5 
Gewerbliche Baufläche    558 5    578  4,5 
Sonderbaufläche    204 2    194   1,5 
Gemeinbedarfsfläche    123 1    120 
(119 vorher)  
1 
Bahn, S-Bahn, Depot    199 2    199 2 
Hauptverkehrsstraßen    287 2    274 2 
Ver- und Entsorgungsfläche      44       47  
künstl. 
Grundwasseranreicherung 
 
     10 
 
 
 
     10 
 
 
Grünfläche    850 7    928  8 
•  besiedelte Fläche          3.910     32,0             4.104      
(4.103 vorher) 
33,5  
Wasserfläche      38       38  
Landwirtschaft 1.592 13 1.305 11 
Ökologisch wertvolles 
Grünland 
   595 5    712 
(713 vorher)  
6 
Streuobstwiese    125 1    165 1 
Waldfläche 5.668 47 5.640 46 
Aufforstungsfläche        29  
waldartige Brache      35       44  
Dünen, Trockenrasen    158 1    187 2 
Brache mit Gehölzgruppe    103 1   
•  unbesiedelte Fläche          8.314     68,0           8.120 
(8.121 vorher) 
66,5  
Gesamtfläche 12.224  100 12.224  100

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 17  
TEIL B:  UMWELTBERICHT  
1.0 EINLEITUNG  
Den gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 Abs. 4 und 2a Ba uGB zur Durchführung einer 
Umweltprüfung bzw. zur Erstellung eines Umweltberichtes wird durch die hier vorliegende 
Beschreibung und Bewertung der möglichen Auswirkung en der Planung auf die rele-
vanten Schutzgüter des Naturhaushaltes Rechnung get ragen. Grundlage für die 
nachfolgenden Ausführungen ist der Umweltbericht zum Bebauungsplan A 44 „Frankfurter 
Landstraße / Feuerwehr Arheilgen“ der Wissenschafts stadt Darmstadt, der sich mit den 
Schutzgütern des Naturhaushaltes inhaltlich detaillierter befasst. 
1.1 P LANUNGSANLASS UND -ZIEL  
Anlass der Planung ist die Absicht der Wissenschaft sstadt Darmstadt, auf einer städ-
tischen Fläche am nördlichen Ausgang des Stadtteiles Arheilgen Baurecht für den Neubau 
eines Gebäudes der Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen  zu schaffen. Der Neubau wird 
erforderlich, da der bisherige Stützpunkt in der Or tsmitte, der Anfang der 1970er Jahre 
errichtet wurde, nicht mehr saniert werden kann. Au ch ist der zwischenzeitlich 
erforderliche Platzbedarf an diesem Standort nicht länger ausreichend. 
1.2 Z IELE DES UMWELTSCHUTZES  
1.2.1 BERÜCKSICHTIGUNG DER FÜR DIE PLANUNG RELEVANTEN FACHGESETZE  
Für die Schutzgüter des Naturschutzes sind folgende Fachgesetze / Richtlinien relevant: 
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert 
durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1722) 
- Bundesnaturschutzgesetz  (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBI. I S. 2542), 
zuletzt geändert durch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) 
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz  (HAGBNatSchG) 
i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geä ndert durch Art. 2 des Gesetzes 
vom 27.06.2013 (GVBl. I S. 458)  
- Bundes-Bodenschutzgesetz  (BBodSchG) i.d.F. vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 
502), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 30 de s Gesetzes vom 24. Februar 2012 
(BGBl. I S. 212) 
- Wasserhaushaltsgesetz  (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zul etzt 
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724) 
- Hessisches Wassergesetz  (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zule tzt 
geändert durch Art. 62 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622) 
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung  (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 
(BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 93 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. 
I S. 1474) 
- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur  Erhaltung der natürlichen 
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen  (FFH-Richtlinie) 
- Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. 
November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden V ogelarten  
(Vogelschutzrichtlinie)

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 18  
1.2.2 B ERÜCKSICHTIGUNG DER FÜR DIE PLANUNG RELEVANTEN FACHPLÄNE  
Für die Planung sind folgende Fachpläne / Richtlinien relevant: 
•  Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzung splan 2010 
•  Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmsta dt 2006 
•  Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2 004 
2.0 B ESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER DURCH DIE PLANUNG ZU ERWARTENDEN 
UMWELTAUSWIRKUNGEN  
2.1 B ESCHREIBUNG DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES  
Der ca. 0,68 ha große Plangeltungsbereich liegt im Naturraum „Hegbach-Apfelbach-
Grund“ bei ca. 123 m ü. NN; die Fläche ist weitgehend eben. 
2.1.1 A KTUELLE FLÄCHENNUTZUNG  
Die aktuelle Nutzung wird vorwiegend durch die acke rbauliche Nutzung auf den Flur-
stücken Nr. 476/2 tlw., 477/2 tlw. und 478/2 tlw. ( zukünftig Flurstück 478/3 tlw., das 
Verfahren zur Verschmelzung der Grundstücke läuft) der Flur 2 Gemarkung Arheilgen 
bestimmt. Im Frühjahr 2014 wurde dort Raps angebaut . Im westlichen Drittel des 
Flurstücks Nr. 476/2 befindet sich zudem Grünland. Das Plangebiet umfasst auch die 
Wegeparzellen Nr. 773 tlw. und 777 tlw. 
2.1.2 S
CHUTZGUT BODEN  
In dem zum Bebauungsplan erstellten Gutachten wurde  folgende Schichtenfolge des 
Bodens konstruiert: 
Auffüllungen  (bis ca. 0,6 m): lockere Lagerung v.a. dunkelbraun er bis brauner, 
schluffiger, schwach kiesiger Feinsande mit Fremdbe standteilen aus Keramik, 
Folienresten, Kohle- / Ziegelresten. Nicht in allen  Bohrungen ermittelt. Kein 
grobstückiger Bauschutt, keine Bauwerksreste. 
Feinsande : direkt unter dem Oberboden mitteldichte Lagerung schwach schluffiger bis 
schluffiger Feinsande / Sande mit lokalen Schluff-Linsen /-lagen. 
Schluff- / Ton-Linsen / Lagen  (zwischen 1,5 und 2,9 m unter GOF): breiige 
Konsistenz bindiger Böden im Grundwassereinfluss, m öglicherweise handelt es sich 
um eine durchgängige, „geneigte“ Schicht. 
Es wird zudem darüber informiert, dass auf dem Bauf eld mit dem Auffinden von 
Bombenblindgängern zu rechnen ist. Für zukünftige b odeneingreifende Maßnahmen sind 
daher die entsprechenden Vorgaben des Kampfmittelräumdienstes zu beachten. 
Die Böden sind durch ein geringes bis mittleres Ert ragspotenzial, ein sehr geringes 
Filtervermögen und ein geringes Nitratrückhalteverm ögen gekennzeichnet. Die 
Erosionsgefährdung wird als mittel bis schwach eing estuft. Die Gesamtbewertung für die 
Bodenfunktionen liegt im Westen bei Stufe 3 (mittel ) und im Osten bei Stufe 2 (gering). 
Versiegelte und damit funktionslose Böden sind im P langebiet derzeit nur in geringem 
Umfang vorhanden.

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
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2.1.3 SCHUTZGUT WASSER  
Die überplante Fläche liegt in der Aue des Ruthsenb achs. Schutzzonen von Wasser-
schutzgebieten sind von der Planung nicht betroffen . Nordöstlich des Plangebiets wurde 
ein Überschwemmungsgebiet festgestellt. Entsprechen de vorsorgende Maßnahmen sind 
bei der Planung der geplanten Einrichtung zu berücksichtigen. 
Die Ergiebigkeit des Grundwassers ist sehr hoch, di e Verschmutzungsempfindlichkeit 
groß bis mittel. Die Gesamthärte wird als „hart“ ei ngestuft, die Belastung mit Nitrat und 
Sulfat als „mittel“ bzw. „relativ hoch“. 
Die bisher ermittelten Grundwasserstände liegen zwi schen < 0 m (überflutet, April 1957) 
und 1-2 m (Oktober 1993) unter der Geländeoberfläch e. Da bei Umsetzung der Planung 
mit großflächigen Aufspiegelungen des Grundwassers zu rechnen ist, sind die im 
Grundwasserbewirtschaftungsplan formulierten Vorgab en zum Grundwasserschutz zu 
beachten. 
Auf Grund der vorherrschenden Bodenverhältnisse ist eine oberflächennahe Versickerung 
von Niederschlagswasser nicht möglich. Vielmehr wir d bei dem bereichsweise gering 
durchlässigen Boden mit Stau- und Schichtwasser bis  zur Geländeoberfläche zu rechnen 
sein. 
2.1.4 SCHUTZGUT KLIMA UND BIOKLIMA  
Darmstadt liegt in der Übergangszone zwischen der w armen, trockenen Rheinebene und 
dem kühleren, niederschlagsreicheren Odenwald. Allg emein ist diese Klimazone 
gekennzeichnet durch milde Winter und warme Sommer mit geringem Niederschlag. In 
Darmstadt herrschen Winde aus westlichen Richtungen  (SW, W) vor. Die Ostwindlagen 
nehmen 1/3 aller Windrichtungen ein. Für die lufthy gienische Situation der Stadt sind die 
mittleren Windgeschwindigkeiten von großer Bedeutun g; sie liegen für Darmstadt bei 3,3 
m/s. Windarme Wetterlagen sind selten. 
Im Norden von Darmstadt tritt im Vergleich zum östl ichen Teil ein Starkwindband in 
abgeschwächter Form auf, wobei im Osten auf der Luv seite höhere 
Windgeschwindigkeiten zu verzeichnen sind. Der Orts kern von Arheilgen wird von dieser 
östlichen Strömung noch erreicht, was sich in einer  deutlichen Abkühlung bemerkbar 
macht. Im Bereich der nördlich an das Plangebiet an grenzenden Silzaue verläuft eine in 
ost-westlicher Richtung verlaufende Luftleit- und S ammelbahn mittlerer Bedeutung. 
Insgesamt liegt die überplante Fläche in einem Bere ich mit mittlerer Bedeutung für die 
Kaltluftproduktion. 
Der Raum Darmstadt zählt aufgrund seiner Beckenlage  zur bioklimatischen 
Belastungszone. Während der Sommermonate ist das Ge biet strahlungsbegünstigt mit 
hoher Wärmebelastung, häufig in Verbindung mit Schw üle. Im Herbst und Winter kehrt 
sich dieses Verhältnis um, da die Rheinebene dann m it stabilen Kaltluftschichten erfüllt ist 
(Inversionslagen). Es bilden sich Dunst und Nebel. Bei diesen austauscharmen 
Wetterlagen besteht Gefahr von erhöhter Luftverschmutzung. 
2.1.5 S
CHUTZGUT ARTEN UND BIOTOPE  
In dem in der Aue des Ruthsenbachs gelegenen Plange biet könnten sich potenziell 
wertvolle Biotoptypen wie Bach- bzw. Bachuferwald u nd / oder offene Lebensräume wie 
Feuchtgrünland, Seggenriede oder Schilfflächen ausbilden.

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 20  
Im April 2014 wurden im Bereich des Plangebiets die  Biotoptypen „Acker mit intensiver 
Nutzung“ (Raps) und „Grünland“ (ruderale Wiese) erm ittelt. Bei den dort nachgewiesenen 
Pflanzenarten handelt es sich ausschließlich um seh r häufige, weit verbreitete Arten. Die 
Römische Kamille ist als Neubürger (Neophyt) einzustufen. 
In 2014 erfolgten faunistische Untersuchungen zu de n Tiergruppen Vögel und Reptilien. 
Dabei wurden im Plangebiet 16 Vogelarten mit günsti gem Erhaltungszustand und 11 
Vogelarten mit ungünstig-unzureichendem Erhaltungsz ustand nachgewiesen. Die für 
offene Landschaften typischen Arten Feldlerche (Alauda arvensis) und Wiesenschafstelze 
(Motacilla flava) konnten nicht beobachtet werden. 
Unter den Reptilien wurde die Blindschleiche (Angui s fragilis), nicht aber die artenschutz-
rechtlich relevante Zauneidechse (Lacerta agilis) nachgewiesen. 
Im Umkreis von 5 km zum Plangebiet sind drei NATURA  2000-Gebiete zu verzeichnen. 
Für das FFH-Gebiet „Kranichsteiner Wald mit Hegbach aue, Mörsbacher Grund und 
Silzwiesen“ ist davon auszugehen, dass über die nör dlich angrenzende Silzbachaue 
relevante Austausch- und Wechselbeziehungen mit der überplanten Fläche bestehen. 
Die überplante Fläche liegt vollständig im ca. 7.12 1 ha großen Landschaftsschutzgebiet 
„Stadt Darmstadt“ (Nr. 2411001). 
2.1.6 SCHUTZGÜTER LANDSCHAFTSBILD UND ERHOLUNG  
Das Landschaftsbild wird in diesem Teil der Ruthsen bachaue vorwiegend von der 
strukturlosen Ackerfläche geprägt. Bedingt durch se ine Nähe zur Ortslage von Arheilgen 
sowie durch seine Lage in der Aue des Ruthsenbaches  kommt dem Plangebiet potenziell 
eine Bedeutung für die ortsnahe Erholung zu. Diese Funktion wird durch die benachbarte 
Frankfurter Landstraße mit ihrem hohen Verkehrsaufkommen jedoch stark eingeschränkt. 
2.1.7 S CHUTZGUT MENSCH  
Das Rhein-Main-Gebiet zählt aufgrund seiner Beckenl age zu einer bioklimatischen 
Belastungszone. Während der Sommermonate ist das Ge biet strahlungsbegünstigt mit 
hoher Wärmebelastung, häufig in Verbindung mit Schw üle. Im Herbst und Winter kehrt 
sich dieses Verhältnis um, da die Rheinebene dann m it stabilen Kaltluftschichten erfüllt ist 
(Inversionslagen). Es bilden sich Dunst und Nebel. Bei diesen austauscharmen 
Wetterlagen besteht die Gefahr von erhöhter Luftver schmutzung. Zudem sind in den 
Wintermonaten deutliche Jahresschwankungen mit Maxi mum zu verzeichnen, bedingt 
durch den verstärkten Hausbrand. Daneben ist der Kf z-Verkehr als Hauptemittent zu 
nennen. 
Unter den Emissionen  sind für das Plangebiet hauptsächlich die Emittent engruppen Kfz-
Verkehr (Frankfurter Landstraße) und Gebäudeheizung  relevant. Bei den Immissionen  
sind vor allem die ermittelten Belastungen mit Fein staub (sehr hoch) und für 
Stickstoffdioxid (hoch) hervorzuheben. 
Als hauptsächliche Lärmquellen  sind innerhalb des Plangebiets die Verkehre aus Kfz und 
Straßenbahn auf der Frankfurter Landstraße sowie de r Flugverkehr zu nennen. Entlang 
der Frankfurter Landstraße liegt der Lärmpegel im T ageszeitraum bei > 60-65 dB(A) und 
auf den angrenzenden Flächen bei > 55-60 dB(A), im Nachtzeitraum bei > 50-55 bzw. 
> 45-50 dB(A). Der vom Betrieb des Flughafens Frank furt / Rhein-Main verursachte Flug-
lärm  lag in 2011 im Tageszeitraum bei > 55-60 dB(A) und  im Nachtzeitraum bei > 50-
55 dB(A). Auf der entlang der Frankfurter Landstraß e verlaufenden Trasse der

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 21  
Straßenbahn  werden im westlichen Teil des Plangebiets im Tages zeitraum Lärmpegel 
von > 55-60 dB(A) und im Nachtzeitraum > 45-50 dB(A)erreicht. 
2.1.8 K ULTURGÜTER UND SONSTIGE SACHGÜTER  
Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen. 
2.1.9 W ECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN  
Es ist davon auszugehen, dass die natürlichen Funktionen des Wasserhaushalts  auf den 
bisher unbefestigten Böden noch weitgehend intakt sind. 
Auf den Klimahaushalt  hat die nach Norden offene Ruthsenbachaue durch ih re Kalt- / 
Frischluftproduktion positive Auswirkungen. 
Für die lokalen Lebensgemeinschaften  erfüllt die überplante Fläche potenzielle 
Funktionen als Offenland-Habitat im Auebereich. 
Das Landschaftsbild  im Bereich der Ruthsenbachaue wird im Plangebiet d urch die 
intensiv genutzte Ackerfläche geprägt. 
Die genannten positiven Wirkungen der überplanten F läche auf Wasser, Klima und 
Landschaftsbild haben günstige Auswirkungen auf das  Wohn- und Arbeitsumfeld des 
Menschen . Negativ wirken sich auf Gesundheit und Wohlbefind en des Menschen vor 
allem die bioklimatischen und lufthygienischen Bela stungen aus dem Kfz-Verkehr sowie 
die Lärmimmissionen aus. 
2.2 P
ROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI DURCHFÜHRUNG 
DER PLANUNG  
Schutzgut Boden  1 
Durch die zusätzlich geplante Bebauung und Versiegelung werden dem Naturhaushalt ca. 
4.779 m² Böden, die bisher vorwiegend landwirtschaf tlich genutzt wurden, dauerhaft 
entzogen. Darüber hinaus können zusätzlich 278 m² b isher offene Bodenoberflächen 
zusätzlich wassergebunden befestigt werden. Dies be deutet zum einen, dass die 
vollständig versiegelten Böden bei Realisierung der  Planung nicht mehr für den 
natürlichen Wasserhaushalt der Ruthsenbachaue zur V erfügung stehen. Darüber hinaus 
werden dem Naturhaushalt auf ca. 5.057 m² in Anspru ch genommener Fläche für 
Bebauung, Versiegelung und Befestigung zukünftig Fl ächen mit besonderem 
Standortpotenzial für die Biotopentwicklung (Bachau enwald, Feuchtgrünland) entzogen. 
Die bisherige Ackerfläche wird zudem nicht mehr für  die Produktion von Nahrungsmitteln 
für den Menschen zur Verfügung stehen. 
Zu Beeinträchtigungen des natürlich gewachsenen Bod ens wird es zudem im Bereich der 
ca. 2.000 m² Fläche kommen, auf denen zur Wahrung d er Gründungssicherheit ein 
Bodenaustausch mit Baugrund verbessernden Maßnahmen erfolgen muss. 
Dieser Eingriff in das Bodenpotenzial könnte ledigl ich durch eine Bodenentsiegelung an 
anderer Stelle adäquat kompensiert werden. Einen Be itrag zur Minimierung stellt jedoch 
die geplante Begrünung der Dachflächen dar. Da die Eingriffsfläche mit einer Größe von 
ca. 0,5 ha insgesamt nicht allzu großflächig ist, verbleibt bei Realisierung der Planung kein 
                                        
1 Eine detaillierte Beschreibung der geplanten Eingriffe ist dem Umweltbericht zum 
Bebauungsplan A 44  - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -  zu entnehmen.

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 22  
erhebliches Kompensationsdefizit. Eine genaue Beschreibung ist dem Umweltbericht zum 
Bebauungsplan A 44  - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -  zu entnehmen. 
Schutzgut Wasser 
Durch die zusätzlich geplante Bebauung und Versiegelung werden dem Naturhaushalt ca. 
2.779 m² bisher nur eingeschränkt versickerungsfähi ger Böden entzogen. Dieser Eingriff 
kann durch die Festsetzungen zur Wasserrückhaltung (Zisternen) und Befestigung der 
Stellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen weitgehend minimiert bzw. kompensiert wer-
den. 
Schutzgut Klima / Bioklima 
Durch die zusätzlich geplante Bebauung und Versiege lung wird es auf einer Fläche von 
ca. 2.779 m² zu Änderungen der aktuellen Situation kommen, da die bisher landwirt-
schaftlich genutzten Flächen mit Bedeutung für die Kaltluftproduktion zukünftig nicht mehr 
wie bisher als klimatische Ausgleichsflächen zur Ve rfügung stehen. Vielmehr ist davon 
auszugehen, dass es auf den versiegelten Flächen zu  einer vermehrten Aufheizung 
kommt, die wegen des relativ geringen Umfangs jedoc h nicht über den Änderungsbereich 
hinaus wirksam werden dürfte. Ein wesentlicher Beitrag zur Minimierung des Eingriffs wird 
dabei durch die geplante Dachbegrünung geleistet, s odass bei Realisierung der Planung 
nur ein sehr geringes Kompensationsdefizit verbleibt.  
Schutzgut Arten und Biotope 
Bei Realisierung der Planung wird den Tier- und Pfl anzengemeinschaften auf ca. 0,7 ha 
ein potenziell wertvoller Lebensraum in der Aue des  Ruthsenbachs entzogen, der 
zukünftig nicht mehr für die Entwicklung standortty pischer Lebensraumtypen wie z.B. 
Bachauenwald oder Feuchtgrünland zur Verfügung steh en wird. Gleichzeitig kann die 
überplante Fläche bei Realisierung der Planung nich t mehr in Austausch- und 
Wechselbeziehung mit den Lebensgemeinschaften des F FH-Gebiets „Kranichsteiner 
Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund und Silzwiese n“ stehen. Durch die geplanten 
Pflanzmaßnahmen im Westen, Norden und Osten des Pla ngebiets können diese Eingriffe 
nur in geringem Umfang kompensiert werden. Aus dies em Grund werden zusätzlich im 
Umfeld des überplanten Bereichs bisher intensiv ack erbaulich genutzte Flächen als 
Extensivgrünland bzw. Feldgehölz entwickelt. Durch diese Maßnahmen werden nach 
Realisierung der Planung auch der nach BArtSchV „be sonders geschützten“ 
Blindschleiche geeignete Ersatz-Lebensräume zur Verfügung stehen. 
Die planungsrelevanten Ergebnisse der Artenschutzprüfung  (Natur im Raum, Juli 
2014) lassen sich wie folgt zusammenfassen: 
Für 7 Vogelarten erfolgte eine spezifische Artensch utzprüfung mit dem Ergebnis, dass 
auch ohne weitere Maßnahmen  kein Verbotsbestand gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG 
eintritt. Für weitere 10 Vogelarten sind folgende Maßnahmen  zu realisieren, um das Ein-
treten von Verbotsbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden: 
M 01  Abschirmung von Störreizen – Zielart Teichrohrsäng er 
M 02 Gehölzschutz – Zielgruppe an Gehölze gebundene Voge larten 
(liegt außerhalb des Geltungsbereiches) 
M 03  Beschränkung der Ausführungszeit – Zielgruppe Bode nbrütende Vogelarten

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 23  
Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung  
Das Plangebiet liegt derzeit noch im Landschaftssch utzgebiet (LSG) „Stadt Darmstadt“, 
aus dem es auf Antrag beim RP Darmstadt entlassen w erden soll. Für diese notwendige 
Teillöschung wurde von der Genehmigungsbehörde bere its ein positiver Bescheid in 
Aussicht gestellt. Das Verfahren zur teilweisen Aufhebung des LSG wurde inzwischen von 
der Oberen Naturschutzbehörde (ONB) von Amts wegen eingeleitet und wird 
voraussichtlich Ende Juli 2016 abgeschlossen sein. 
 
Durch die geplante Umnutzung wird der bisher landwi rtschaftlich geprägte Planbereich 
vollständig den Charakter einer durch Bebauung und Versiegelung geprägten Baufläche 
annehmen. Durch die Eingrünung der Fläche entlang d er Frankfurter Straße mit einem 
voraussichtlich 3 m breiten Gebüschstreifen und zur  umgebenden freien Landschaft mit 
5 m breiten Baumhecken kann dieser Eingriff in das Landschaftsbild nur teilweise 
kompensiert werden. 
Der Bevölkerung wird durch das Vorhaben eine 0,7 ha  große unbebaute Fläche mit 
potenzieller Bedeutung für die Erholung dauerhaft entzogen. 
Schutzgut Mensch 
 
Durch die geplante Ansiedlung der Stadtteilfeuerwehr in Gegenlage zu einer bestehenden 
Wohnbaufläche wird es für die dortigen Bewohner zu vermehrten Lärm- und 
Schadgasemissionen durch den Betrieb der Einrichtun g kommen. Bei den Schallim-
missionen handelt es sich im Einzelnen um Lkw- und Pkw-Verkehr auf dem Betriebs-
gelände, zeitweisen Einsatz von Aggregaten / Geräte n, zeitweisen Betrieb von Lkw mit 
erhöhter Drehzahl, Ausbildung von Personen im Freien und den Betrieb einer Waschhalle. 
In dem in 2014 erstellten Schallgutachten (Dr. Grus chka Ingenieurgesellschaft, 
Darmstadt) wird die Immissionssituation für den Planungsfall wie folgt prognostiziert: 
„Beim regelmäßigen Aus- und Fortbildungsbetrieb in der geplanten Feuerwache der 
Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen in Darmstadt-Arhei lgen im Zuge des Bebauungsplanes 
A 44  - Freiwillige Feuerwehr Arheilgen -  werden a n der benachbarten Wohnbebauung 
die Anforderungen der TA Lärm (...) an den Schallim missionsschutz ohne zusätzliche 
Lärmschutzmaßnahmen sicher eingehalten. Entsprechen d der Ausnahmeregelung für 
Notsituationen (...) sind Geräusche, die bei Einsätzen entstehen, nicht zu berücksichtigen, 
da die maßgeblichen Immissionsrichtwerte überschritten werden dürfen, soweit es u.a. zur 
Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.“ 
Verbleibende Beeinträchtigungen 
Die Realisierung der Planung wird auf alle Schutzgü ter des Naturhaushaltes Auswir-
kungen haben, die nur teilweise innerhalb des Plang ebiets kompensiert werden können. 
Hiervon besonders betroffen sind die Schutzgüter Bo den, Arten und Biotope sowie 
Landschaft und Erholung, für die aus diesem Grund a ußerhalb des Planbereichs 
Kompensationsmaßnahmen erfolgen müssen. 
2.3 P
ROGNOSE DES UMWELTZUSTANDES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG  
Bei Nichtdurchführung der Planung ist von einer wei tgehenden Beibehaltung des status 
quo auszugehen. Dies bedeutet eine Erhaltung der bi sherigen landwirtschaftlichen 
Nutzflächen mit ihren nur eingeschränkt versickerun gsfähigen Böden  sowie weiteren 
Einträgen von Düngemitteln und Bioziden. Der Wasserhaushalt  der Aue würde zudem

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 24 
weiterhin unverändert bleiben. Auch hinsichtlich de s Lokalklimas  könnte der Auebereich 
seine Ausgleichsfunktion durch Kaltluftproduktion b eibehalten. Für das Schutzgut Arten 
und Biotope  würde die Beibehaltung des aktuellen Zustands die Erhaltung eines 
Auenbereichs mit derzeit geringer, potenziell aber hoher Bedeutung für die 
Lebensgemeinschaften bedeuten. In Hinblick auf die Schutzgüter Landschaftsbild und 
Erholung  würde ein Verzicht auf die Planung ein unverändert es Landschaftsbild mit 
Eignung für die Erholung zur Folge haben. Für die menschliche Gesundheit  würde es 
nicht zu einer Erhöhung der derzeitigen Lärm- und Schadgasemissionen kommen. 
2.4 G EPLANTE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG , MINIMIERUNG UND ZUM AUSGLEICH DER 
NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN  
Die durch Realisierung der Planung zu erwartenden B eeinträchtigungen des Naturhaus-
halts sollen durch folgende Maßnahmen, die über ent sprechende Festsetzungen nach 
§ 9 Abs. 1 BauGB bzw. durch Hinweise im verbindlich en Bauleitplan verankert sind, mini-
miert bzw. kompensiert werden: 
•  Einhaltung eines Abstandes von 40 m zwischen der B ebauung und dem 
Ruthsenbach, 
•  Festsetzung von wasserdurchlässigen Materialien fü r die Stellplätze, 
•  Festsetzung von Maßnahmen zur Rückhaltung des Nied erschlagswassers in 
Zisternen, 
•  Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmalen, 
•  Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung, 
•  Festsetzung von hellen, Temperatur reduzierenden M aterialien für die Hofflächen, 
•  Festsetzung zum Anpflanzen von Gehölzen, 
•  Festsetzung zur ausschließlichen Verwendung heimis cher Bäume und Sträucher, 
•  Festsetzungen von Maßnahmen zum Ausschluss von Ver botstatbeständen gem. § 44 
Abs. 1 BNatSchG, 
•  Bereitstellung von Kompensationsflächen in der Rut hsenbachaue, 
•  Hinweis zum Schutz des Oberbodens während der Baua rbeiten gem. DIN 18915 
Blatt 3, 
•  Hinweis auf Solarenergienutzung, 
•  Hinweis zur Verwendung von staubdichten, nach unte n abstrahlenden Natriumdampf-
Hochdrucklampen für die Beleuchtung der Zufahrten, Stellplatz- und Hofflächen. 
2.5 M
ÖGLICHE PLANUNGSALTERNATIVEN  
Bei der Suche nach einem geeigneten Standort für de n Feuerwehr-Neubau wurden 
verschiedene Grundstücke hinsichtlich ihrer Eignung für die geplante Nutzung untersucht. 
Berücksichtigt wurden Vorgaben wie eine gute Abfahr möglichkeit zu Einsatzorten, eine 
gute Erreichbarkeit auch durch den ÖPNV, ausreichen d Fläche für den Neubau, die 
Störwirkung auf die Nachbarschaft sowie die Verfügbarkeit des Grundstücks. 
Da innerhalb der Ortslage von Arheilgen keine sonst igen Flächen zur Verfügung stehen, 
die diese Anforderungen erfüllen, wurden als Result at dieser Suche die städtischen 
Flurstücke Nr. 476/2, 477/2 und 478/2 der Flur 2 in  der Gemarkung Arheilgen gegenüber 
der Endhaltestelle / Wendeschleife der Straßenbahnl inie am nördlichen Ausgang des

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 25  
Stadtteils Arheilgen als Standort ermittelt, der si ch unter Abwägung aller Vorgaben gut für 
den geplanten Zweck eignet. 
Ursprünglich war beabsichtigt, den Neubau des Feuer wehrgebäudes mit der Errichtung 
einer Polizeistation zu verbinden. Diese Absicht wird nun nicht weiter verfolgt. 
3.0 B
ESCHREIBUNG DER METHODEN UND RAHMENBEDINGUNGEN BEI DER ERSTELLUNG 
DES UMWELTBERICHTES  
Der vorliegende Bericht wurde gemäß der Anlage zu §  2 Abs. 4 und § 2a BauGB erstellt. 
Als wesentliche Datengrundlagen wurde der Umweltber icht zum Bebauungsplan A 44 
- Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -  ausgewertet. 
4.0 B ESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER 
ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN  
Durch die Realisierung der Planung wird es zu Eingr iffen in die Schutzgüter des Natur-
haushaltes kommen. Über die Festsetzungen des Bebau ungsplans sollen die zu er-
wartenden Beeinträchtigungen zwar soweit wie möglic h minimiert bzw. kompensiert 
werden. Dennoch wird nach Umsetzung der Planung ein  Kompensationsdefizit für einige 
Schutzgüter verbleiben, die außerhalb des Geltungsb ereichs ausgeglichen werden. Eine 
Überwachung der zu erwartenden Auswirkungen ist nicht erforderlich, da diese insgesamt 
nicht als erheblich eingestuft werden. 
5.0 ZUSAMMENFASSUNG  
Anlass der Planung ist die Absicht der Wissenschaft sstadt Darmstadt, auf einer städ-
tischen Fläche am nördlichen Ausgang des Stadtteiles Arheilgen Baurecht für den Neubau 
eines Gebäudes der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) Arh eilgen zu schaffen. Der Neubau 
wird erforderlich, da der bisherige Stützpunkt in d er Ortsmitte, der Anfang der 1970er 
Jahre errichtet wurde, nicht mehr saniert werden ka nn. Auch ist der zwischenzeitlich 
erforderliche Platzbedarf an diesem Standort nicht länger ausreichend. 
Aktueller Zustand der Schutzgüter 
Die aktuelle Nutzung wird vorwiegend durch die acke rbauliche Nutzung bestimmt. Im 
westlichen Drittel des Grundstücks Nr. 476/2 befindet sich zudem Grünland. 
In dem zum Bebauungsplan erstellten Gutachten wurde  folgende Schichtenfolge des 
Bodens  konstruiert: Auffüllungen (bis ca. 0,6 m), Feinsande, Schluff- / Ton-Linsen / Lagen 
(zwischen 1,5 und 2,9 m unter GOF). Die Gesamtbewer tung für die Bodenfunktionen liegt 
im Westen bei Stufe 3 (mittel) und im Osten bei Stu fe 2 (gering). Versiegelte und damit 
funktionslose Böden sind im Plangebiet derzeit nur in geringem Umfang vorhanden. Mit 
dem Auffinden von Bombenblindgängern ist zu rechnen. 
Die überplante Fläche liegt in der Aue des Ruthsenbachs . Nordöstlich des Plangebiets 
wurde ein Überschwemmungsgebiet festgestellt. Die E rgiebigkeit des Grundwassers  ist 
sehr hoch, die Verschmutzungsempfindlichkeit groß b is mittel. Die Belastung mit Nitrat 
und Sulfat wird als „mittel“ bzw. „relativ hoch“ ei ngestuft. Da bei Umsetzung der Planung 
mit großflächigen Aufspiegelungen des Grundwassers zu rechnen ist, sind die im 
Grundwasserbewirtschaftungsplan formulierten Vorgab en zum Grundwasserschutz zu 
beachten. Auf Grund der vorherrschenden Bodenverhäl tnisse ist eine oberflächennahe 
Versickerung von Niederschlagswasser nicht möglich.

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 26  
Für die lufthygienische Situation  der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der Umstand von 
Bedeutung, dass windarme Wetterlagen selten sind. Bei austauscharmen Wetterlagen be-
steht daher die Gefahr von erhöhter Luftverschmutzu ng. Der Ortskern von Arheilgen wird 
von einer östlichen Strömung erreicht, die eine deutliche Abkühlung bringt. Im Bereich der 
nördlich an das Plangebiet angrenzenden Silzaue ver läuft eine in ost-westlicher Richtung 
verlaufende Luftleit- und Sammelbahn mittlerer Bedeutung. Insgesamt liegt die überplante 
Fläche in einem Bereich mit mittlerer Bedeutung für die Kaltluftproduktion. 
Im April 2014 wurden im Bereich des Plangebiets die  Biotoptypen  „Acker mit intensiver 
Nutzung“ und „Grünland“ ermittelt. Bei den dort nac hgewiesenen Pflanzenarten handelt es 
sich ausschließlich um sehr häufige, weit verbreite te Arten. Bei den faunistischen 
Erhebungen in 2014 wurden im Plangebiet 16 Vogelart en mit günstigem 
Erhaltungszustand und 11 Vogelarten mit ungünstig-u nzureichendem Erhaltungszustand 
nachgewiesen. Die für offene Landschaften typischen  Arten Feldlerche und 
Wiesenschafstelze waren nicht darunter. Unter den R eptilien wurde die Blindschleiche, 
nicht aber die artenschutzrechtlich relevante Zauneidechse nachgewiesen. 
Die überplante Fläche liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“. 
Das Landschaftsbild  wird vorwiegend von der strukturlosen Ackerfläche geprägt. Dem 
Plangebiet kommt eine potenzielle Bedeutung für die  ortsnahe Erholung  zu. Diese 
Funktion wird durch die benachbarte Frankfurter Lan dstraße mit ihrem hohen 
Verkehrsaufkommen jedoch stark eingeschränkt. 
Das Rhein-Main-Gebiet zählt aufgrund seiner Beckenl age zu einer bioklimatischen 
Belastungszone . Unter den Emissionen  sind für das Plangebiet hauptsächlich der Kfz-
Verkehr und die Gebäudeheizung relevant. Bei den Immissionen  sind vor allem die 
ermittelten Belastungen mit Feinstaub und für Stickstoffdioxid hervorzuheben. 
Als hauptsächliche Lärmquellen  sind innerhalb des Plangebiets der Verkehr auf der  
Frankfurter Landstraße sowie der Flugverkehr zu nennen. 
Kulturgüter  und sonstige Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen. 
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes b ei Durchführung der Pla-
nung 
 
Durch die geplante Bebauung, Versiegelung und Befes tigung werden insgesamt 5.057 m² 
Boden  in Anspruch genommen. Diese werden zukünftig nicht mehr für die Landwirtschaft, 
den natürlichen Wasserhaushalt bzw. die Biotopentwi cklung zur Verfügung stehen. Einen 
Beitrag zur Minimierung stellt die geplante Begrünung der Dachflächen dar. 
Durch die geplante Bebauung und Versiegelung werden  dem Wasserhaushalt  ca. 
2.779 m² bisher nur eingeschränkt versickerungsfähi ger Böden entzogen. Dieser Eingriff 
kann durch die im Bebauungsplan zu treffenden Fests etzungen weitgehend minimiert 
bzw. kompensiert werden. 
Durch die geplante Bebauung und Versiegelung wird es auf einer Fläche von ca. 2.779 m² 
zu Änderungen der lokalklimatischen Situation  kommen, da die bisher landwirtschaftlich 
genutzten Flächen zukünftig nicht mehr als klimatis che Ausgleichsflächen zur Verfügung 
stehen. Einen wesentlichen Beitrag zur Minimierung des Eingriffs stellt die geplante 
Dachbegrünung dar. 
Bei Realisierung der Planung wird den Tier- und Pflanzengemeinschaften  auf ca. 0,7 ha 
ein potenziell wertvoller Lebensraum in der Aue des  Ruthsenbachs entzogen, der 
zukünftig nicht mehr für Entwicklungsmaßnahmen zur Verfügung steht. Durch die

Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
Seite 27  
geplanten Pflanzmaßnahmen kann nur eine geringfügig e Kompensation erfolgen. Durch 
geeignete Maßnahmen kann das Eintreten von Verbotst atbeständen gem. § 44 Abs. 1 
BNatSchG vermieden werden. 
Das Plangebiet soll aus dem Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“  entlassen 
werden. 
Durch die geplante Umnutzung wird der Planbereich d en Charakter einer Baufläche 
annehmen. Durch die geplanten Pflanzmaßnahmen kann dieser Eingriff in das Land-
schaftsbild  nur teilweise kompensiert werden. Der Bevölkerung wird durch das Vorhaben 
eine 0,7 ha große Erholungsfläche  dauerhaft entzogen. 
Durch die geplante Ansiedlung der Stadtteilfeuerwehr in Gegenlage zu einer bestehenden 
Wohnbaufläche wird es für die dortigen Bewohner zu vermehrten Lärm- und 
Schadgasemissionen durch den Betrieb der Einrichtung kommen. 
Trotz der im Bebauungsplan verbindlich festgesetzte n Maßnahmen zur Minimierung und 
Kompensation des Eingriffs kommt es für die Schutzgüter Boden, Arten und Biotope sowie 
Landschaft und Erholung zu verbleibenden Beeinträchtigungen , durch die externe 
Kompensationsmaßnahmen erforderlich werden. 
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin

anlage 4

5323 Zeichen

Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2013JHlQGHUWGXUFK%HVFKOXVVGHUStadtverordnetenversammlung vom 11.02.2016.%HNDQQWPDFKXQJGHV$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVHVJHP†$EV%DX*%LPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP11.07.2013%HNDQQWPDFKXQJGHUbQGHUXQJDP16.02.2016.)UK]HLWLJH%HWHLOLJXQJGHUgIIHQWOLFKNHLWBeschluss des Magistrats vom 30.04.2014.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQGEHUGLH*HOHJHQKHLW]XU$QK|UXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP13.05.2014.gIIHQWOLFKH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQG$QK|UXQJJHP†$EV%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUD‰HLQGHU=HLWYRP13.05.2014ELVHLQVFKOLH‰OLFK13.06.2014.8QWHUULFKWXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJPLW$XIIRUGHUXQJ]XUbX‰HUXQJEH]JOLFK8PIDQJXQG'HWDLOOLHUXQJVJUDGGHV8PZHOWEHULFKWVJHP†$EV%DX*%XQGAbstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 06.05.2014.gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJBeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.02.2016.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP16.02.2016.gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGHV(QWZXUIVGLHVHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVGHU%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWXQGGHUZHVHQWOLFKHQXPZHOWEH]RJHQHQ6WHOOXQJQDKPHQJHP†$EV%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUD‰HLQGHU=HLWYRP24.02.2016ELVHLQVFKOLH‰OLFK24.03.2016.%HWHLOLJXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJHJHP†$EV%DX*%XQG$EVWLPPXQJPLWGHQ1DFKEDUJHPHLQGHQJHP†$EV%DX*%PLWSchreiben vom 15.02.2016.Feststellungsbeschluss:Der Feststellungsbeschluss zur bQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJPLWGHP]HLFKQHULVFKHQ7HLOXQGGHU]XJHK|ULJHQ%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWwurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen am ___________.'LHVH$XVIHUWLJXQJVWLPPWPLWGHP]XU)HVWVWHOOXQJEHVFKORVVHQHQ3ODQEHUHLQAusgefertigt: Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ________________________Die DezernentinGenehmigungsvermerk:Inkrafttreten:%HNDQQWPDFKXQJGHU*HQHKPLJXQJGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJGXUFKGLH$XIVLFKWVEHK|UGHXQGGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DPBBBBBBBBBBBgIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGLHVHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVPLW%HJUQGXQJXQGGHU]XVDPPHQIDVVHQGHQ(UNOlUXQJJHP†+HVV*HPHLQGHRUGQXQJ+*2L9P†$EVGHUHauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger6WUD‰HLQGHU=HLWYRPBBBBBBBBBBBELVHLQVFKOLH‰OLFKBBBBBBBBBBB,QNUDIWWUHWHQGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVbQGHUXQJDPBBBBBBBBBBBDarmstadt, den  ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ________________________Die DezernentinDarmstadt, den _________________     Stadtplanungsamt               _____________________                                               Jochen Krehbiehl
bQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJ
Lage im Stadtgebiet,?3RROB??)13?bQGHUXQJVYHUIDKUHQ)13?bQGHUXQJ)HXHUZHKU?3OlQH?&$'B'DWHL?bQGHUXQJ)137HLOEHUHLFKBGZJ*HOWXQJVEHUHLFKGHUbQGHUXQJPLW'DUVWHOOXQJGHUQHXHQ*HPHLQEHGDUIVIOlFKH)HXHUZHKULegende zur Darstellung siehe Gesamtplan0D‰VWDE100 m500 m1000 m
 WissenschaftsstadtDarmstadtStadtplanungsamt
N
Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)Baunutzungsverordnung (BauNVO)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKArt. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)Planzeichenverordnung (PlanzV)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UW2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)Hess. Bauordnung (HBO)LG)YRP*9%O,6JHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)9HURUGQXQJ]XU'XUFKIKUXQJGHV%DXJHVHW]EXFKHV i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl.,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK9HURUGQXQJYRP*9%O,6Hess. Gemeindeordnung (HGO)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKGesetz vom 28.03.2015 (GVBl. I S. 158)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)+HVV$XVIKUXQJVJHVHW]]XP%XQGHVQDWXUVFKXW]JHVHW]+$*%1DW6FK* i.d.F. vom 20.12.2010*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP*9%O,6Hess. Wassergesetz (HWG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK*HVHW]vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338)Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. I S. 218)Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHU9HURUGQXQJYRP%*%O,6*HVHW]EHUGLH8PZHOWYHUWUlJOLFKNHLWVSUIXQJ893*LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHU9HURUGQXQJYRP%*%O,6

anlage 1

54890 Zeichen

6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 
24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 21 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme: 
1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt:   
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 05.06.2014: 
 
Aus regionalplanerischer Sicht ist zu bemerken, dass der Flächenbedarf für 
die geplante Feuerwehr Arheilgen in den Scoping-Unterlagen noch mit 
5.200 m² angegeben wurde, nun laut Ziffer 3 der Planunterlagen „geringfügig 
(auf jetzt 6.864 m² und somit immerhin um ein Drittel) ausgeweitet“ wurde. 
Dabei stellt sich die Aufnahme des westlich gelegenen Rad- und Fußweges in 
den Plangeltungsbereich als unproblematisch dar, wohingegen die Auswei-
tung in östliche Richtung bis zum Mindestabstand von 40 m zum Ruthsenbach 
unspezifiziert und nicht nachvollziehbar bleibt. Hier sind im weiteren Verfahren 
die tatsächlichen Erfordernisse für die Flächeninanspruchnahme darzulegen. 
 
 
Im Übrigen wird festgestellt, dass bei der Neuausweisung der Gemeinbedarfs-
fläche neben der Vorrangfläche für die Landwirtschaft auch der Regionale 
Grünzug tangiert wird, der gemäß Z 4.3-2 des RPS/RegFNP 2010 grundsätz-
lich von Bebauung freizuhalten ist. Es handelt sich bei der geplanten Maß-
nahme jedoch um eine Inanspruchnahme in relativ geringem Umfang, bei der 
regionalplanerische Bedenken zurückgestellt werden können.  
  
Es wird darauf hingewiesen, dass ge mäß Beschluss der Regionalversamm-
lung (RVS) vom 01. März 2013 die Inanspruchnahme von Flächen im Vor-
ranggebiet Regionaler Grünzug unabhängi g von ihrer Größe im gleichen Na-
turraum zu kompensieren ist.  
 
Es ist von Seiten der Kommune im weiteren Verfahren ein Vorschlag für eine 
Fläche vorzulegen, die für eine Kompensation des Vorranggebietes Regiona-
ler Grünzug in Frage kommt. Diese Kompensationsfläche ist in der Begrün-
dung zur Bauleitplanung in Text und Karte darzulegen. Sofern hierzu Erörte-
rungsbedarf besteht, steht ich Ihnen für Informationen und Erläuterungen ger-
ne zur Verfügung. 
 
  
 
 
  
 
 
Der in den Scoping-Unterlagen angegebene Flächenbedarf war noch 
nicht ausreichend planerisch untermauert. Die Ausweitung des Bereichs 
resultiert aus den zwischenzeitlich formulierten Anforderungen der Feu-
erwehr hinsichtlich der erforderlichen Größe, Ausfahrtsbereiche, Stell-
plätze u.a. Ein konkretes Raumpr ogramm sowie eine Machbarkeitsstu-
die wurden im Auftrag der Wissensc haftsstadt Darmstadt unter Einbe-
ziehung der Feuerwehr erarbeitet und bestätigten den jetzigen Flächen-
bedarf. Der von der ONB geforderte Mindestabstand zum Ruthsenbach 
von 40 m wird eingehalten. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
Die Regionalversammlung Südhessen hat unter Bezugnahme auf den 
Regionalplan, Kapitel 4.3 Regionaler Grünzug Z 4.3-2 und Z 4.3-3 hin-
sichtlich möglicher genehmigungsfähiger Eingriffe in die Funktion der 
Vorranggebiete Regionaler Grünzüge außerhalb des Ballungsraums 
Frankfurt/Rhein-Main folgendes Verfahren zur Kompensation beschlos-
sen: 
Die Inanspruchnahme von Flächen im Vorranggebiet Regionaler Grün-
zug ist unabhängig von ihrer Größe im gleichen Naturraum zu kompen-
sieren. Bei Flächen unter 5 ha wird kein förmliches Verfahren durchge-
führt. Die Entscheidung erfolgt durch die obere Landesplanungsbehör-
de.  
Es werden durch das Plangebiet 0,6 ha des regionalen Grünzugs in 
Anspruch genommen. In Abstimmung mit dem RP ist als Kompensati-
onsfläche im Anschluss an den regionalen Grünzug eine Fläche südöst-
lich von Wixhausen vorgesehen. Die Begründung wurde entsprechend 
Anlage 1

24.0
 
 
Nr.
05.2016 
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6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 
24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 21 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege  wird mitgeteilt, dass – 
wie unter Punkt 2.3 „Landschaftsschutzgebiet“ der allgemeinen Ziele und 
Zwecke der Planung korrekt dargelegt – seitens der oberen Naturschutzbe-
hörde die Teillöschung des Landschaftssc hutzes, vorbehaltlich des hierfür 
erforderlichen Verfahrens, für einen Feue rwehrstandort im Bereich der in Re-
de stehenden Fläche in Aussicht gestellt wurde. 
 
Wie weiter unter Punkt 2.3 dargelegt, ist ein ausreichender Abstand zum 
Ruthsenbach (mindestens 40 Meter) einzuhalten und der Flächenbedarf ins-
gesamt möglichst gering zu halten. 
 
Mit der zu Umfang und Inhalt der erfo rderlichen Umweltprüfung erbetenen 
Stellungnahme wurde von der oberen Naturschutzbehörde bezogen auf die 
Unterlagen vom Januar 2014 bereits ausgeführt: 
 
„Zu der in Anlage 3 vorgelegten Gliederung des Umweltberichtes, die aus den 
Vorgaben des § 2a BauGB sowie der Anlage 1 zum BauGB entwickelt ist 
bestehen keine  Bedenken. 
Insbesondere wird die Erstellung einer Eingriffs-Ausgleichsplanung, die auf 
einer Biotoptypenkartierung, einschließlich Erhebung der gemäß § 30 
BNatSchG geschützten Biotope aufbaut für wesentlich gehalten. Weiter ist 
eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG erforderlich. 
 
Da die überplante Fläche sich inzwis chen mit 5.200 m² deutlich über dem 
früheren Flächenbedarf befindet, ist zu begründen wie dieser zusätzliche Flä-
chenbedarf zustande kommt oder es wäre zu prüfen ob nicht auch eine klei-
nere Fläche ausreicht. 
 
Da die bisherigen Planunterlagen noch keine Aussagen zur Einbindung in das 
Stadt- und Landschaftsbild treffen, wird  angeregt, hierzu planerische Vorga-
ben zu entwickeln, insbesondere da die in Rede stehende Fläche durch die 
Darstellung von Gebäude, Ausfahrt und Parken nach Norden hin bereits ma-
ximal ausgenutzt wird. 
Gegebenenfalls kann eine gestalterische Einbindung auch über erforderliche 
Kompensationsmaßnahmen mit erreicht werden. 
Anhang Umweltbericht zum Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Land-
straße / Feuerwehr Arheilgen -). 
 
Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren 
A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah-
ren durchgeführt. Aufgrund der Detailtiefe der Hinweise und Anre-
gungen erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanver-
fahrens A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -.

6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 
24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 21 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme: 
 
Der vorerwähnte Umweltbericht liegt dem Regierungspräsidium bislang nicht 
vor, daher wird um Übersendung im weiteren Verfahren gebeten. 
 
Schon zum Flächenbedarf von 5.200 m² wurde um nähere Begründung gebe-
ten, in den aktuell vorgelegten Unterlagen ist der Flächenbedarf nochmals auf 
nun 6.864 m² gestiegen, ohne dass die Gründe erkennbar sind oder Maß-
nahmen zur landschaftlichen Einbindung getroffen wurden. Es wird gebeten 
im weiteren Verfahren zu prüfen, ob nicht mit deutlich weniger Fläche die Pla-
nung realisiert werden kann oder ein Raumprogramm in die Planung aufzu-
nehmen, aus der der erheblich gestiegene Flächenbedarf hervorgeht. Dies 
insbesondere auch wegen der sensiblen Lage im Landschaftsschutzgebiet. 
 
Nach Ergänzung der Planunterlagen wird das Regierungspräsidium eine ab-
schließende Stellungnahme abgeben. 
 
Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt  Darmstadt wird mit-
geteilt: 
 
Bodenschutz 
 
1. Nachsorgender Bodenschutz 
Zu dem o. a. Vorhaben wurde bereits aus bodenschutzfachlicher Sicht mit 
Schreiben vom Februar 2014 eine Stellungnahme abgegeben. Die erneute 
Vorlage führt zu keinem anderen Sachverhalt. 
 
Stellungnahme vom Februar 2014: 
Aus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt und 
Geologie ergeben sich für den Plangeltungsbereich keine Hinweise auf das 
Vorhandensein von Altflächen (Altst andorte, Altablagerungen), schädliche 
Bodenveränderungen und/oder Grundwass erschäden. Von meiner Seite be-
stehen somit nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken gegen das o. 
a. Vorhaben. 
 
Es wird gebeten, folgenden Hinweis in die textlichen Festsetzungen zum Be-
bauungsplan aufzunehmen: 
• Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf 
organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbeiten 
 
 
 
 
Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren 
A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah-
ren durchgeführt. Aufgrund der Detailtiefe der Hinweise und Anre-
gungen erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanver-
fahrens A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren 
A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah-
ren durchgeführt. Aufgrund der Detailtiefe der Hinweise und Anre-
gungen erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanver-
fahrens A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -.

6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 
24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 21 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme: 
Kenntnisse, die den Verdacht eine r schädlichen Bodenveränderung be-
gründen, sind diese umgehend der zust ändigen Behörde, dem Regierungs-
präsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, De-
zernat IV/Da 41.5, Bodenschutz, mitzut eilen. Darüber hinaus ist ein Fach-
gutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen. 
 
Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 Bundes-
Bodenschutzgesetz sind Beei nträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeig-
net sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für 
den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. 
 
Hinweis: 
In der Begründung zum Bebauungsplan sind Aussagen zu vorhandenen Alt-
flächen, Altlasten, schädlichen B odenveränderungen und Grundwasserschä-
den im Plangeltungsbereich aufzunehmen. 
Sind keine vorhanden, ist eine entsprechende Negativ-Aussage aufzuneh-
men. 
 
2. Vorsorgender Bodenschutz 
Der Vorsorgende Bodenschutz wurde bisl ang in diesem Verfahren vom Vor-
habenträger nicht behandelt. Die Angaben im Bebauungsplan sind daher um 
die unten stehenden Punkte zu ergänzen: 
 
Die nachfolgende Bewertung erfolgt anhand der Bausteine aus den „Bewer-
tungs- und Prüfkriterien für Umweltpr üfungen und Umweltberichte“ der AG 
Aufgaben und Zuständigkeiten im vo rsorgenden Bodenschutz, Stand 
25.07.2013. 
 
Zusätzlich zu beachten ist die „Arbeits hilfe zur Berücksichtigung von Boden-
schutzbelangen in der Abwägung und der Umweltprüfung nach BauGB in 
Hessen: Bodenschutz  in der Bauleitp lanung“ sowie der „Bodenviewer“ des 
Hess. Landesamtes für Umwelt und Geologie (http://bodenviewer.hessen.de). 
 
Boden, Ziele 
• Ziele können sich aus übergeor dneten Plänen ergeben (z. B. Raumord-
nung), 
• Wesentlich sind die in § 1 BBodS chG und § 1 HAltBodSchG verankerten 
Ziele,

6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 
24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 21 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme: 
• Bodenschutzklausel § 1a Abs. 2 BauGB, 
• Erhalt, sparsame und schonende Nutzung von Boden als Bestandteil des 
Naturhaushalts § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BNatSchG. 
 
Boden-und Bodenfunktionen, Bestandsaufnahme 
Eine Beschreibung und Bewertung der B odenfunktionen des Schutzgutes 
Bodens, die nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 BauGB als Bestandteil des Umwelt-
berichtes vorgegeben ist, wurde nicht durchgeführt. 
 
Es ist erforderlich, das Schutzgut Boden (Bodenkunde, Bewertung Boden-
funktionen, Nutzungssituation, Empfindl ichkeit, evtl. Vorbelastungen), die Er-
heblichkeit der Eingriffe sowie die Auswirkungsprognose im Umweltbericht, 
differenzierter zu beschreiben. (Die Bestandsaufnahme ist Voraussetzung für 
die Bausteine Auswirkungsprognose, Kompensation und Monitoring des Um-
weltberichtes): 
 
• Beschreibung und Bewertung der Bodenfunktionen, 
• Grundlage, soweit vorhanden BFD5 L bzw. zusammenfassende Bodenfunk-
tionsbewertung (Bodenviewer), 
• Zusätzlich sind Aussagen zu einer möglichen Archivfunktion zu machen, 
• Weiterhin sollen Aussagen zur Empf indlichkeit (Verdichtung, Versauerung, 
Entwässerung), Vorbelastung und Nutzungshistorie getroffen werden, 
• Ggf. ist die Betrachtung des Erosionsgefährdungspotenzials nötig. 
 
Boden, Vorbelastungen 
Die Ausführungen zu den „Vorbelastungen“ der Landwirtschaft sind fachlich 
nicht nachvollziehbar. Sie können daher nicht zur Argumentation hinsichtlich 
einer dadurch bedingten Verringerung der Schwere des Eingriffs herangezo-
gen werden. Eine diesbezügliche Überarbeitung ist angebracht. 
 
• Aussagen zu möglichen Bodenbelastungen sollen durch die Quelle der 
Datengrundlage belegt werden, 
• Die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebi et stellt i. d. R. keine Vorbelas-
tung dar (gute fachliche Praxis). 
 
Boden, zusammenfassende Bewertung 
Die Schlussfolgerungen aus der Be standsaufnahme der Böden und deren 
Vorbelastung für das Schutzgut Boden sind zu ergänzen.

6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 
24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 21 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme: 
 
Bodenerheblichkeit 
Zur Bodenerheblichkeit wurde keine Aussage getroffen, der Umweltbericht 
bedarf der Ergänzung: 
 
• Die Erheblichkeit sollte aus der be troffenen Flächengröße, der Tiefe des 
Eingriffs, dem bestehenden Funktionserfüllungsgrad und der zu erwarten-
den Funktionsminderung abgeleitet werden. 
• Bei einer Versiegelung ist aufgru nd des Totalverlusts der Bodenfunktionen 
in dem betroffenen Bereich i. d. R. von einer Erheblichkeit auszugehen. 
• Die Erheblichkeit ist relevant für die Ableitung von Maßnahmen zur Vermei-
dung, Verminderung und zum Ausgleich. 
 
Boden, Auswirkungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung 
Entspricht i. d. R. dem Ist-Zustand, ggf. unter Berücksichtigung dann greifen-
der Planungen oder Entwicklungen (z. B. Planänderungen) 
 
Boden, Auswirkungsprognose bei Durchführung der Planung 
Zur Auswirkungsprognose wurden keine Aussagen getroffen, der Umweltbe-
richt bedarf der Ergänzung. Aus der Gegenüberstellung von Bestandsauf-
nahme und Auswirkungsprognose werden folgende Beeinträchtigungen der 
Bodenfunktionen deutlich….. Daraus lass en sich bodenfunktionsbezogene 
Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen ableiten. 
• Hierzu können Flächenbilanzen aufgestellt werden, (vor und nach Durch-
führung der Planung). Ggf. zusätzliche Berücksichtigung der Archivfunktion, 
Empfindlichkeit etc. 
 
Boden, Vermeidung und Verminderung 
Die im Umweltbericht beschriebenen Maßnahmen beschränken sich auf den 
Arten- und Biotopschutz. Aus der Bestandsaufnahme und Auswirkungsprog-
nose sind ergänzend bodenfunktionsbezogene Maßnahmen zur Vermeidung 
und Verminderung der Beeinträchti gungen der Bodenfunktion abzuleiten. 
Gegebenenfalls können die relevanten Informationen nach Abgleich mit dem 
Boden Viewer zur Verfügung gestellt und bewertet werden. 
 
Es fehlen Angaben zu: 
• Reduzierung des Flächenverbrauchs, 
• Lenkung der Flächeninanspruchnahme auf Böden, mit geringerem Funkti-

6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 
24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 21 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme: 
onserfüllungsgrad, 
• Anpassung der Erschließung und der B aufenster an den Geländeverlauf zur 
Vermeidung größerer Erdmassenbewegungen, 
• Reduzierung des Versiegelungsgrades durch Vorgaben zur Verwendung 
versickerungsfähiger Beläge, 
• Nutzung von Brauchwasser, 
• Vorgaben zur Begrünung nicht überbauter Erschließungs- bzw. Grund-
stücksflächen, 
• Dachbegrünungen. 
 
In dem städtebaulichen Vertrag sind Angaben zu bauzeitlichen Minderungs-
maßnahmen aufzunehmen: 
• Maßnahmen zum Bodenschutz bei der Baudurchführung (Schutz des Mut-
terbodens), 
• sachgerechte Zwischenlagerung und Wiedereinbau des Oberbodens, 
• fachgerechter Umgang mit Bodenaushub und Verwertung des Bodenaus-
hubs, 
• Art und Qualität der Verfüllmaterialien, 
• Verwendung von Baggermatten bzw. br eitkettigen Fahrzeugen bei verdich-
tungsempfindlichen Böden und Böden mit einem hohen Funktionserfül-
lungsgrad, 
• Errichtung von Bauzäunen, um besonders empfindliche Böden vor dem 
Befahren zu schützen, 
• Berücksichtigung der Witterung beim Befahren von Böden, 
• Beseitigung von Verdichtungen im Unterboden nach Bauende und vor Auf-
trag des Oberbodens, 
• Baustelleneinrichtung und Lagerflächen im  Bereich bereits verdichteter bzw. 
versiegelter Böden, 
• Durchführung einer bodenkundlichen Baubegleitung. 
 
Boden, Ausgleich 
Die im Umweltbericht beschriebenen Maßnahmen beschränken sich auf den 
Arten- und Biotopschutz. Aus der Bestandsaufnahme und Auswirkungsprog-
nose sind ergänzend bodenfunktionsbezogene Maßnahmen zur Vermeidung 
und Verminderung der Beeinträchti gungen der Bodenfunktion abzuleiten. 
Erhebliche Beeinträchtigungen von B odenfunktionen, die von der Planung 
ausgehen, sollten durch geeignete Ko mpensationsmaßnahmen ausgeglichen 
werden. Dazu kann auf Böden, auf denen die Kompensationsmaßnahmen

6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 
24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 21 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme: 
durchgeführt werden, der Erfüllungsg rad der betroffenen Bodenfunktionen 
erhöht werden. 
Gegebenenfalls können die relevanten Informationen nach Abgleich mit dem 
Bodenviewer zur Verfügung gestellt und bewertet werden. 
Ziel muss es sein, eine bzw. mehr ere Bodenfunktionen zu verbessern und 
aufzuwerten. 
 
Beispiele: 
• Entsiegelung, 
• Rekultivierung von Abbaust ätten, Altablagerungen usw., 
• Überdeckung von schwer zu beseitigenden Anlagen, 
• Abtrag von Aufschüttungen, Verfüllung en usw., wenn diese keine bzw. nur 
geringwertige Bodenfunktionen besitzen, 
• Oberbodenauftrag, 
• Bodenlockerung, 
• Nutzungsextensivierung, 
• Wiedervernässung von ehemals nassen und feuchten Standorten, 
• Schadstoffbeseitigung, Bodenreinigung, ggf. Unterbinden der entsprechen-
den Wirkungspfade, 
• erosionsmindernde Maßnahmen. 
 
Die ausschließliche Anwendung der Kompensationsverordnung oder die Be-
schränkung auf eine arten- und biotopbezogene Kompensation ist nicht aus-
reichend. Es muss ein Zusammenhang zu den vorher ermittelten erheblichen 
Beeinträchtigungen hergestellt werden. Böden mit einem bestehenden hohen 
bzw. sehr hohen Funktionserfüllungsgrad sind als Kompensationsstandorte 
ungeeignet. 
Wirkzusammenhänge mit den anderen Schutzgütern sind zu beachten. Stel-
len Kompensationsmaßnahmen zugunsten anderer Schutzgüter einen zusätz-
lichen Eingriff in das Schutzgut Boden dar? 
Kompensationsmaßnahmen können auch im Geltungsbereich anderer Be-
bauungspläne liegen. 
 
Planungsalternativen 
Die Angaben im Umweltbericht lassen nicht erkennen, inwieweit die beabsich-
tigte zusätzliche Inanspruchnahme der bisher nicht baulich genutzten Flächen 
durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere 
Maßnahmen zur Innenentwicklung vermieden oder vermindert werden kann

6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 
24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 21 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme: 
(Planungsalternativen). 
 
Boden, Methoden, Schwierigkeiten, Lücken 
Damit sind z. B. Hinweise auf eine fehlende Datengrundlage in geeignetem 
Maßstab und Folgerungen hieraus gemeint. 
 
Bodenmonitoring 
Es sollen bodenbezogene Überwachungsmaßnahmen vorgesehen werden, 
da das Schutzgut Boden erheblich nachteiligen Wirkungen, aufgrund der 
Durchführung der Planung ausgesetzt ist. 
 
Es hat eine Überprüfung der getroffenen Vermeidungs-, Verminderungs- und 
Ausgleichmaßnahmen zu erfolgen. 
 
Mögliche Situationen: 
• verbleibende erhebliche Auswirkungen aufgrund von Nicht-
/Teildurchführung von Kompensationsmaßnahmen 
• Auswirkungen mit Prognoseunsicherheiten, z. B. Bodenbelastungen wäh-
rend der Bauphase 
• aktuelle Probleme, die zu unvorher gesehenen Auswirkungen führen kön-
nen, z.B. Grundwasserabsenkungen. 
 
Instrumente zur Verifizierung von Informationen aus dem Umweltbericht: 
• Wirksamkeit von bodenbezogenen Ausgleichsmaßnahmen, 
• Wirksamkeit und Fachgerechtheit von Verdichtungslockerungen, 
• Kontrolle der Wirksamkeit der ba uzeitlichen Minderungsmaßnahmen, 
• Einhaltung des im Umweltbericht prognostizierten Verlusts an Bodenfläche, 
• Einhaltung der Vorgabe für Bodenbeläge (Wasserdurchlässigkeit), 
• Überwachung der Bodenbelastung mit Schadstoffen. 
 
Boden, allgemeine Zusammenfassung 
Die vorgenannten Bausteine sollen zusammengefasst und abschließend be-
wertet werden. 
 
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) 
Die Fläche muss gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im Bebauungsplan noch als ver-
nässungsgefährdete Fläche gekennzeichnet werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren 
A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah-
ren durchgeführt. Die Kennzeichnung erfolgt im Rahmen des Bebau-

6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 
24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 21 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
Vom Kampfmittelräumdienst wird mitgeteilt, dass die Auswertung der dort 
vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich das im Lageplan näher 
bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfgebiet und im Bereich von 
ehemaligen Flakstellungen befindet. 
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätz-
lich ausgegangen werden. 
 
Eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) ist daher vor 
Beginn der geplanten Bauarbeiten u nd Baugrunduntersuchungen auf den 
Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen 
stattfinden. Hierbei soll grundsätzlic h eine EDV-gestützte Datenaufnahme 
erfolgen. 
Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, dass die Kampfmittelräum-
arbeiten nach dem neuesten Stand de r Technik durchgeführt wurden. Der 
Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die untersuchten Flächen 
dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwendete Detektionsverfahren anzuge-
ben. 
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des Lan-
des Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Es wird gebeten, bei 
der Beauftragung des Dienstleisters auf die Verwendung des Datenmoduls 
KMIS-R hinzuweisen. 
Hierfür ist es erforderlich, dass die üb erprüften und geräumten Flächen örtlich 
mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. 
Es wird nach Abschluss der Arbeiten um Übersendung des Lageplans und der 
KMISR-Datei gebeten. 
Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachstehenden Internetseite 
des Kampfmittelräumdienstes gedownloadet werden:  
http://www.rp-darmstadt.hessen.de  
(Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst)  
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwischenlagern) 
sind vom Antragsteller/Antragstellerin,  Interessenten/Interessentin oder sons-
tigen Berechtigten (z.B. Eigentümer/Ei gentümerin, Investor/Investorin) zu 
tragen. Die genannten Arbeiten sind daher  von diesen selbst bei einer Fach-
firma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. 
Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die 
örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. 
ungsplanverfahrens A 44 im zugehörigen Bebauungsplan. 
 
Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren 
A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah-
ren durchgeführt. Aufgrund der Detailtiefe der Hinweise und Anre-
gungen erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanver-
fahrens A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -.

6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 
24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 von 21 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme: 
Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma ist immer 
das Aktenzeichen I 18 KMRD- 6b 06/05- Da 1198-2014 anzugeben und eine 
Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. 
Als Anlage werden die Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräu-
mung im Lande Hessen übersandt. 
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, ist die 
Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand unumgänglich. Dies 
ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive Rechnungsprüfung zum 
Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. Nr. 3. der Allgemeinen 
Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. 
Eine Kopie des Auftrages ist dem RP zur Kenntnisnahme zuzusenden. 
Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der ge-
fundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfmittelräumdienst- weiter-
hin auf eigene Kosten übernehmen. 
 
Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 22.03.2016: 
 
Aus regionalplanerischer Sicht  wird Bezug auf die Ausführungen in der  
Stellungnahme vom 5. Juni 2014 genommen.  
 
Gegenüber der im § 4 Abs. 1 BauGB-Verfahren vorgelegten Planung ist der 
Plangeltungsbereich des Bebauungsplans A 44 mit 6.767 m² (zuvor 6.864 m²) 
etwas verringert. Erläuternde Ausführ ungen zum Flächenbedarf finden sich 
nun auf S. 13/14 der Begründung zum Bebauungsplan. 
 
 
 
Auch dem Erfordernis der Kompensation der Inanspruchnahme des Regiona-
le Grünzugs wird - nach entsprechender Abstimmung mit meinem Dezernat III 
31.1/Regionalplanung - durch Darstellung einer Fläche im gleichen Naturraum 
zwischen Arheilgen und Wixhausen entsprochen. 
 
Grundsätzliche regionalplanerisc he Bedenken bestehen gegen die Planung 
somit nicht. 
 
Aus Sicht der zu wahrenden Belange Landwirtschaft/Feldflur werden zu der 
oben genannten Planung keine Anregungen und Ergänzungen vorgebracht 
und im Übrigen auf die bereits ergangene Stellungnahme vom 5. Juni 2014 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren 
A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah-
ren durchgeführt. Aufgrund der Detailtiefe der Hinweise und Anre-
gungen erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanver-
fahrens A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -. 
 
Der Hinweis, dass den erforderlichen Kompensationsmaßnahmen durch 
Darstellung einer Fläche im gleichen Naturraum zwischen Arheilgen und 
Wixhausen entsprochen wird, wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Der Hinweis, dass grundsätzlich aus regionalplanerischer Sicht keine 
Bedenken bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass zu der Stellungnahme vom 
05.06.2016, in der die landwirtsc haftlichen Bedenken aufgrund der Be-
deutsamkeit der Planung zurückgestellt wurden, keine weiteren Ergän-

6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 
24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 von 21 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme: 
verwiesen. 
 
Auch aus Sicht von  Naturschutz und Landschaftspflege  bestehen keine 
grundsätzlichen Bedenken. Der Plan geltungsbereich des Bebauungsplans 
liegt im Bereich des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Stadt Darmstadt“. 
 
Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses an dem geplanten Feuerwehr-
stützpunkt und der fehlenden Schutzwürdigkeit im unmittelbaren Plangel-
tungsbereich – die Fläche ist fast voll ständig ackerbaulich genutzt – kann die 
erforderliche Teillöschung des LSG – vorbehaltlich des positiven Ausganges 
des hierfür erforderlichen Verfahrens – in Aussicht gestellt werden. 
 
Bezüglich der zu vertretenden naturschut zfachlichen Detailfragen, insbeson-
dere zu Fragen der erforderlichen Kompensation der Eingriffe, wird auf die 
Stellungnahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde verwiesen. 
 
Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird mit-
geteilt: 
 
Oberflächengewässer (Abflussregelung /Hochwasserschutz/Hydrologie) 
Um Irritationen zu vermeiden ist im Umweltbericht unter Punkt 1.2.1 Wasser-
haushaltsgesetz § 38 (3) zu streichen.  
 
In Hessen gilt ein gesetzlicher Gewässer randstreifen in einer Breite von 10 m 
ab der Böschungsoberkante eines Gewäss ers. Maßgebend ist § 23 Abs. 1 
Hessisches Wassergesetz (HWG). 
 
Die für die Umsetzung der WRRL erforderlichen Freiflächen sind durch das 
Vorhaben nicht betroffen. 
 
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) 
Wie in dem Bebauungsplan dargestellt, ist im Planungsgebiet mit sehr hohen 
Grundwasserständen zu rechnen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass für den Planungsbereich Bemessungs-
grundwasserstände ermittelt wurden.  Diese sind im Rahmen der Planung zu 
berücksichtigen, um Vernässungsschäden zu vermeiden. 
 
zungen vorgebracht wurden. 
 
Das Verfahren zur Entlassung aus dem LSG wurde von Amts wegen 
vom RP Darmstadt eingeleitet und parallel betrieben. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wurden mit der unteren 
Naturschutzbehörde abgestimmt und durch ein Kompensationskonzept 
detailliert beschrieben. 
 
 
 
 
Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren 
A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah-
ren durchgeführt. Der Umweltbericht zum Bebauungsplan A 44 wurde 
entsprechend angepasst. 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden im Bebauungsplanverfahren A 44 in dem zugehö-
rigen Bebauungsplan berücksichtigt.

6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 
24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 von 21 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme: 
Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist nicht geplant. Diese wäre 
auch aufgrund der geringen Grundwasserflurabstände nach Kenntnisstand 
des Regierungspräsidiums nicht möglich, da die Mächtigkeit des Sickerraums, 
bezogen auf den höchst gemessenen Gr undwasserstadt mindestens einen 
Meter betragen sollte. 
 
Von einer erneuten Beteiligung des Kampfmittelräumdienstes wurde Abstand 
genommen. Ein Hinweis zum möglichen Vorhandensein von Kampfmitteln 
wurde unter VII Ziffer 6. In den Bebauungsplan aufgenommen. 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
1.2 Untere Naturschutzbehörde, Wissenschaftsstadt Darmstadt, Bessunger 
Straße 125, Block C, 64295 Darmstadt   
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 18.02.2014: 
 
Gegen die geschilderte Vorgehensweise bestehen seitens der Unteren Natur-
schutzbehörde keine Bedenken.  
 
Artenschutzrechtliche Hinderungsgründe sind der UNB nicht bekannt.  
 
Mit E-Mail vom 10.07.2014 wurde die Stellungnahme des Naturschutzbeirats 
(NSB) zur frühzeitigen Beteiligung vom Juni 2014 weitergeleitet: 
 
Der Naturschutzbeirat der Stadt Darmstadt lehnt den Standort der Planung 
aus naturschutzfachlicher Sicht ab.  
 
Begründung:  
• Der Standort befindet sich im Außenbereich. 
 
• Der Standort hat keinen direkten Anschluss an eine bestehende Bebauung. 
 
• Der Standort befindet sich im Landschaftsschutzgebiet. 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Da der vorgesehene Standort sich derzeit im Außenbereich befindet 
sind die Änderung des FNP und die Aufstellung eines Bebauungsplans 
erforderlich. 
 
Seitens der Oberen Naturschutzbehörde  wurde mitgeteilt, dass die Teil-
löschung des Landschaftsschutzes, vorbehaltlich des hierfür erforderli-
chen Verfahrens, für einen Feuerwehrstandort aufgrund des hohen öf-
fentlichen Interesses im Bereich des Geltungsbereichs in Aussicht ge-
stellt werden kann. Dabei ist ein ausreichender Abstand zum Ruthsen-
bach von mindesten 40 m einzuhalten, eine Einbindung in die Land-
schaft durch Begrünung zu gewährleisten und der Flächenbedarf insge-

6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 
24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 von 21 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
• Der Standort befindet sich in einem Regionalen Grünzug des Raumord-
nungsplanes Südhessen. 
 
 
 
 
 
• Die Fläche grenzt unmittelbar an ein festgesetztes Hochwasserüber-
schwemmungsgebiet. 
 
 
 
• Der Standort ist im Landschaftsplan 2004 der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt als Kerngebiet Schutz- und Entw icklungsfläche ausgewiesen, ferner 
als Auenfläche und Fläche für landschaftsgebundene Erholung. 
 
• Die Standortauswahl widerspricht dem 2014 beschlossenen Kommunalen 
Maßnahmenprogramm „25 Schritte zur Biologischen Vielfalt in Darmstadt“ 
im Bereich Freiraumschutz. 
 
• Ein Bericht über eine Alternativensuche liegt nicht vor. 
 
 
 
 
 
 
 
Bei der Ausweisung als LSG wurde die Besonderheit der Landschaft im Au-
ßenbereich in einer Bachaue, am Zusammenfluss von Ruthsenbach und Silz 
berücksichtigt, der Regionale Grünzug betont die Bedeutung des Gebietes für 
die Biotopvernetzung. Im Flächennut zungsplan der Stadt wurde demzufolge 
die Fläche als „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Ökologisch wertvolles 
Grünland“ ausgewiesen. Ferner grenzt die Fläche unmittelbar an ein Hoch-
wasserüberschwemmungsgebiet, das auch als Retentionsraum für Rhein-
hochwässer benötigt wird. 
samt möglichst gering zu halten. 
 
Lt. Aussage des RP Darmstadt handelt es sich bei der geplanten Maß-
nahme um eine Inanspruchnahme des Regionalen Grünzugs in relativ 
geringem Umfang, bei der regionalplanerische Bedenken zurückgestellt 
werden können. Kompensationsmaßnahmen für die Inanspruchnahme 
des Regionalen Grünzugs erfolgen auf Fläche im gleichen Naturraum 
zwischen Arheilgen und Wixhausen. 
 
Bzgl. des nördlich angrenzenden Hochwasserüberschwemmungsgebie-
tes kommt das vorliegende Bodengutachten zu der Aussage, dass dies 
bei der weiteren Planung des Gebäudes und der übrigen Anlagen zu 
berücksichtigen ist. Im Bebauungsplan wurde darauf hingewiesen. 
 
s.o. 
 
 
 
s.o. 
 
 
 
Im Vorfeld der Standortfestlegung wurden verschiedene Grundstücke im 
Ortsteil Arheilgen u.a. hinsichtlich Lage, Erreichbarkeit, Größe und Ver-
fügbarkeit überprüft. Hier sind auch  die Vorgaben der Feuerwehr einge-
flossen. Auch aufgrund der angespannten Haushaltslage der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt kam ein Ankauf von Flächen nicht in Frage, so 
dass nur der Standort an der Frankfurter Landstraße als möglicher 
Standort übrig blieb. 
 
s.o. 
 
 
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren 
zum Bebauungsplanverfahren. 
Die Grenze des Überschwemmungsgebietes liegt außerhalb des Plan-
gebietes und ist nachrichtlich im Bebauungsplan A 44 dargestellt.

6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 
24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 von 21 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme: 
 
Diese Belange bedingen - jeder für sich - die Freihaltung der Fläche von wei-
terer Versiegelung und Bebauung. 
 
Alternativen 
Aus der Begründung ist nicht erkennbar, warum die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zum Bau der Feuerwehr ei n Grundstück wählt, das mit ca. 140 
Metern einen erheblichen Abstand zum derzeitigen Siedlungsrand (Tankstelle 
am östlichen Ortsausgang Arheilgens) aufweist. 
 
Die Planrechtfertigung ist rechtsfehler haft, weil durch den nicht erforderlichen 
Abstand zwischen der Tankstelle und neuer Feuerwehr in ein bestehendes 
LSG und in den Überschwemmungsbereich des Ruthsenbaches eingegriffen 
wird. Die teilweise Rücknahme der LSG-Verordnung wäre nicht notwendig, 
wenn die Feuerwehr unmittelbar nördlich des Tankstellenstandortes gebaut 
würde. Durch die Wahl dieses nich t geeigneten Grundstücks werden die Ge-
nehmigungsgrundsätze des § 6a Abs.1 HENatG verletzt. 
 
 
 
 
Sollte der Standort für die neue Feuerwehr weiterhin in dieser ortsfernen Lage 
bleiben, entsteht ein Planerfordernis für die dazwischen liegende Restfläche, 
damit die zukünftige bauliche Nutzung u nd Erschließung des Areals zwischen 
Tankstelle und Feuerwehr planungsrechtlich abschließend geklärt wird (Plan-
erfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB). Insofern wäre der Plangeltungsbereich 
einschließlich der natursc hutzrechtlich notwendigen Ausgleichsflächen bis 
zum Tankstellengrundstück zu erweitern. 
 
 
Es ist nicht erkennbar, inwieweit sich die Stadt Darmstadt überhaupt um den 
Erwerb dieser und anderer Alternativflächen bemüht hat.  
 
Weitere Alternativstandorte außerhalb  von LSGs und Auenbereichen mit den 
Kriterien der Erreichbarkeit sieht der Naturschutzbeirat u.a. auf den Flächen  
• der Ackerfläche nördlich von Arheilgen, im Zwickel nördlich der Hindemith-
straße und westlich der B 3 
• auf an den Parkplatz angrenzendem Gelände der Merck KGaA an der 
 
 
 
 
 
Im Rahmen der Standortsuche wurden verschiedenen Standorte geprüft 
(s.o.). Bei der Beurteilung der Standorte war auch die wirtschaftliche 
Situation der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu berücksichtigen. 
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist nicht über geeignet große Grund-
stücke verfügungsberechtigt, die sich im Anschluss an die Tankstelle 
befinden. Ein Ankauf von Flächen war nicht möglich. 
Die erforderliche Entlassung aus dem LSG wurde durch die zuständige 
Behörde (ONB) unter bestimmten Voraussetzungen in Aussicht gestellt. 
Das Überschwemmungsgebiet liegt außerhalb des Plangebietes und ist 
im Bebauungsplan A 44 nachrichtlich dargestellt. 
Mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz 
vom 20.12.2010 ist das Hess. Naturschutzgesetz außer Kraft gesetzt 
worden und kommt nicht mehr zur Anwendung. 
 
Für den Bereich zwischen Plangebiet und Tankstelle ergibt sich nach 
Realisierung der Feuerwehr ggfs. eine planungsrechtliche Situation, die 
nach § 34 BauGB zu beurteilen wäre. Die umgebende Bebauung ergäbe 
einen Rahmen, der für die Genehmigung von Vorhaben heranzuziehen 
wäre. Diese Vorgaben sind ausreichend, um eine Schließung der Lücke 
aus städtebaulicher und bauordnungsr echtlicher Sicht steuern zu kön-
nen. Die relevanten Einfügungskriterien sind hinreichend bestimmbar. 
Ein Planerfordernis für diesen Bereich wird nicht gesehen. 
 
Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt kam ein Ankauf von Flächen nicht in Frage. 
 
Die angeführten Alternativstandorte eignen sich nicht als Feuerwehr-
standort, da: 
• die Ackerfläche zu Wixhausen gehört und zu weit entfernt liegt. 
• für die an den Parkplatz angrenzende Fläche eine Baugenehmigung 
erteilt worden ist zur Erweiterung des Parkplatzes durch die Firma

6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 
24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 von 21 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme: 
Virchowstraße – hier wären Verhandlungen mit Merck erforderlich 
• im GE Arheilgen-West nördlich der Weiterstädter Landstraße / Ecke Lange-
ner Straße 
 
• nördlich der Jägertorstraße im Bereich der Einmündung des Wachtelwegs. 
 
 
 
 
Nutzung der jetzigen Fläche der Feuerwehr Arheilgen  
Ein Grundsatz der sparsamen Flächenverwendung ist es, für eine neu versie-
gelte Fläche eine andere zu entsiegeln. Die jetzige Fläche der Feuerwehr im 
Ortskern von Arheilgen liegt in einem Gebiet, für das der Landschaftsplan 
„Neuschaffung von Grün auf stark vers iegelten Bauflächen“ vorsieht. Als  
Ausgleichsmaßnahme für die Versiegelung im Außenbereich schlagen wir 
eine Grünfläche auf dem jetzigen Standort der Feuerwehr im stark versiegel-
ten Ortskern vor. 
 
Weitere Erfordernisse  
Zur Beurteilung der Fläche(n) ist ferner eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit 
Vorlage eines Umweltberichtes zur Bauleitplanung erforderlich.  
 
Zur vorliegenden Planung  
Wie schon in den Hinweisen im Punkt Wasserwirtschaft zum Vorentwurf zum 
Bebauungsplan A 44 steht, liegt das Plangebiet im Einflussbereich des 
Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried. Nicht nur durch „groß-
flächige, mögliche Grundwasseraufspiegelungen“ sondern auch durch seine 
Lage in der Bachaue, angrenzend an ein festgesetztes Hochwasserüber-
schwemmungsgebiet steht diese Fläche in nahezu jedem Normaljahr im Früh-
jahr zum großen Teil unter Wasser – und nicht nur bei einem sogenannten 
hundertjährigen Hochwasser. 
 
Der Abstand zwischen eingezeichneten Parkplätzen im Osten, der Grünbe-
grenzung und einem Abstand von 40 Metern zum Ruthsenbach wird daher als 
zu gering angesehen. Zu vermuten ist, dass die Parkplätze einige Wochen im 
Jahr durch den hohen Wasserstand bedingt nicht benutzt werden können. 
 
Die für Übungen erforderliche versiegelte Hoffläche verschärft die Problema-
Merck. 
• für das Grundstück im Gewerbegebiet Arheilgen eine Baugenehmi-
gung erteilt worden ist für die Errichtung eines Gebäudes für die Poli-
zei Arheilgen. 
• der Standort zu abgelegen liegt und von der Feuerwehr abgelehnt 
würde. Eine direkte Anbindung an die Frankfurter Landstraße oder die 
B 3 zur schnellen Erreichbarkeit im Einsatzfall ist zwingende Voraus-
setzung für die Auswahl des Standortes. 
 
Über eine Nachnutzung des Geländes entscheidet die Stadtverordne-
tenversammlung. 
Da die Fläche derzeit zu fast 100 % versiegelt ist, ist zukünftig in jedem 
Fall von einer Verbesserung der Situation auszugehen. 
Aufgrund des großen Wohnraumbedarfs in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Flächen ist 
jedoch nicht davon auszugehen, dass diese Fläche zu 100% als Grün-
fläche ausgebaut wird. 
 
 
Aufgrund des Bezugs zum Bebauungsplan erfolgt die Abwägung 
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens A 44. 
 
 
Aufgrund des Bezugs zum Bebauungsplan erfolgt die Abwägung 
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens A 44.

6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 
24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 18 von 21 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme: 
tik. (Niederschlags)Wasser von der Hoffläche könnte mit Chemikalien belastet 
sein und darf daher nicht dem Ruthsenbach bzw. der angrenzenden Grünflä-
che sondern muss der Kläranlage zugeführt werden. 
 
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht eine Verbesserung des ökologi-
schen Zustandes und der Struktur de s Ruthsenbaches (Renaturierung) mit 
Beseitigung von Wanderhindernissen vo r. Der Hochwasserretentionsraum 
(Überschwemmungsfläche) sollte dabei erweitert werden, um Rhein-
hochwasserspitzen abzuflachen und eine ökologisch wertvollere Aue zu ge-
winnen. Dazu ist es erforderlich, da s ehemals artenreiche extensiv genutzte 
Feuchtgrünland am Ruthsenbach mit Gr oßem Wiesenknopf auch östlich des 
Baches wiederherzustellen. 
 
Die im Plan eingezeichneten Eichen, die als Ersatz für landschaftsbildprägen-
de abgeholzte Pappeln am Ruthsenbach gepflanzt wurden, sind abgängig. 
Stattdessen sollten standortgerechte Gehölze wie Schwarzerlen nachge-
pflanzt werden. Die Pflanzlisten sind zu überarbeiten und auszutauschen. So 
sind die in der Pflanzliste genannten Weidenarten weder autochthon noch 
standortgerecht. Besenginster und Immergrün gehören ebenfalls nicht in au-
ennahe Außenbereiche. 
 
Extensive Dachbegrünung und Solarnutzung schließen sich auf Dächern bis 
zur Neigung von 30 Grad nicht aus, da Solarmodule bei dieser Neigung auf-
geständert werden müssen und darunter und dazwischen eine Dachbegrü-
nung gedeiht. Sämtliche Dächer bis 30 Grad Neigung, auch Stellplatzüber-
dachungen sind zu begrünen. 
 
 
Stellungnahme der UNB gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 22.03.2016: 
 
Aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht bestehen gegen die Ände-
rung des Flächennutzungsplans aus Sicht der UNB keine Bedenken. 
 
 
Die Stellungnahme des Naturschutzbeirates vom März 2016 ist als Anla-
ge beigefügt: 
 
Der Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt  Darmstadt lehnt die Änderung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis, dass aus naturschutzf achlicher und -rechtlicher Sicht ge-
gen die Änderung des Flächennutzungsplans aus Sicht der UNB keine 
Bedenken bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
Die ablehnende Stellungnahme des Naturschutzbeirates wurde zur

6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 
24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 19 von 21 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme: 
des Flächennutzungsplanes im Teilbereich 6.1 ab. Die Gründe sind ausführ-
lich in der Stellungnahme des Naturschutzbeirates zum Bebauungsplanent-
wurf A 44 dargelegt. 
Kenntnis genommen. 
Die Abwägung zur angesprochenen Stellungnahme des Naturschutzbei-
rats zum Bebauungsplanentwurf A 44 erfolgt im Bebauungsplanverfah-
ren A 44. 
 
1.3 Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, Postfach 10 07 63, 
64207 Darmstadt   
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 06.06.2014: 
 
Gegen den Bebauungsplan werden seitens Hessen Mobil folgende Einwände 
aufgrund fachgesetzlicher Regelungen erhoben: 
 
Beachtung der 20 m Bauverbotszone gemäß § 23 HStrG 
 
• Gemäß § 23 HStrG gilt an der freien Strecke der K 177 ein Anbauverbot 
von 20 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn. Diese 
Bauverbotszone ist in den textlichen und zeichnerischen Teilen des Bebau-
ungsplans aufzunehmen. 
 
Folgende fachliche Hinweise sind bei der weiteren Planung unbedingt zu be-
achten: 
 
• Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Maßnahme hat veranlasser-
bedingt die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu tragen. 
• Beim Neubau von Feuerwehreinric htungen ist insbesondere die sichere 
Verkehrsanbindung zu berücksichtigen (vgl. Sicherheit im Feuerwehrdienst, 
DGUV, 2011). 
• Der verkehrliche Anschlus s der Feuerwache an die Kreisstraße ist detailliert 
mit Hessen Mobil abzustimmen. In diesem Zusammenhang evtl. weitere 
notwendige verkehrsregelnde Maßnahmen für die Bereiche der freien Stre-
cke sind auf Kosten des Veranlassers durchzuführen (Vorblinker etc.). 
 
Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 04.03.2016 
 
Folgende fachliche Hinweise sind bei der weiteren Planung unbedingt zu be-
achten: 
 
  
 
 
Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren 
A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah-
ren durchgeführt. Aufgrund der Detailtiefe der Hinweise und Anregungen 
erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens A 44  
- Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren 
A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah-

6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 
24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 20 von 21 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme: 
• Gemäß § 23 HStrG gilt an der freien Strecke der K 177 ein Anbauverbot 
von 20 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn. Telefo-
nisch wurde der Stadt Darmstadt eine Unterschreitung der Bauverbotszone 
um 5 m, auf neu dann 15 m, gestattet. Dieser Abstand von 15 m ist maß-
geblich für den Bau der Feuerwache. Gemäß der Begründung kommt es al-
lerdings zu keiner Unterschreitung der Bauverbotszone. 
• Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Maßnahme hat veranlasser-
bedingt die Stadt Darmstadt zu tragen. 
• Beim Neubau von Feuerwehreinric htungen ist insbesondere die sichere 
Verkehrsanbindung zu berücksichtigen (vgl. Sicherheit im Feuerwehrdienst, 
DGUV, 2011). 
• Der verkehrliche Anschlus s der Feuerwache an die Kreisstraße ist detailliert 
mit Hessen Mobil abzustimmen. In diesem Zusammenhang evtl. weitere 
notwendige verkehrsregelnde Maßnahmen für die Bereiche der freien Stre-
cke sind auf Kosten des Veranlassers durchzuführen (Vorblinker, etc.). 
• Eine zweite Zufahrt vom Feuerwehrgelände im Bereich der freien Strecke 
der K 177, wie in der Begründung ange deutet, ist aus verkehrssicherheits-
gründen nicht genehmigungsfähig. 
 
ren durchgeführt. Aufgrund der Detailtiefe der Hinweise und Anregungen 
erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens A  44  
- Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -. 
 
1.4 Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin   
  
Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.02.2016: 
 
Auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Angaben wurde eine Überprü-
fung des angefragten Gebiets durchgeführt. Der beigefügten Anlage können 
die Namen und Anschriften der in dem ermittelten Koordinatenbereich tätigen 
Richtfunkbetreiber, die als Ansprechpartner in Frage kommen, entnommen 
werden. Durch deren rechtzeitige Einbeziehung in die weitere Planung ist es 
ggf. möglich, Störungen des Betriebs von Richtfunkstrecken zu vermeiden. 
 
Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung im Zusammenhang mit Richt-
funkstrecken sowie ergänzende Hinwei se stehen auf der Internetseite der 
Bundesnetzagentur zur Verfügung: 
 
www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung 
 
  
 
 
Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren 
A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah-
ren durchgeführt. Aufgrund der Detailtiefe der Hinweise und Anregungen 
erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens A 44  
- Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen -.

6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) 
24.05.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sons tigen Träger öffentlicher Belange Seite 21 von 21 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme: 
1.5 hessenARCHÄOLOGIE, Ida-Rhodes-Straße 1, 64295 Darmstadt   
  
Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 08.03.2016: 
 
Gegen die Bauleitplanung werden von Seiten der hessenARCHÄOLOGIE  
keine grundsätzlichen Bedenken oder Änderungswünsche vorgebracht. 
 
Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 20 HDSchG wie 
folgt aufzunehmen: 
„Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies der hes-
senArchäologie oder der Unteren Denkma lschutzbehörde unverzüglich anzu-
zeigen.“ 
 
  
 
 
Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren 
A 44 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - im Parallelverfah-
ren durchgeführt. Ein entsprechender Hinweis wurde bereits im Bebau-
ungsplan A 44 aufgenommen.

2016/0214

6755 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.06.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0214 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 (Frankfurter 
Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) (Feststellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 24.05.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Zum Vorentwurf und Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 
6.1 (Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) gingen im Rahmen der Beteiligung der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB die in 
Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein.  
 
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1) 
abschließend entschieden.  
2. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB zum 
Vorentwurf und Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 
(Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen)  eingegangene Stellungnahme wurde 
zusammengefasst und geprüft.  
 
Über die eingegangene Stellungnahme  wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 2, 
datenschutzrelevante Anlage) abschließend entschieden.

- 2 - 
3. Die vorliegende 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 (Frankfurter 
Landstraße / Feuerwehr Arheilgen) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 3) wird 
beschlossen (Feststellungsbeschluss). 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 6. FNP -
Änderung Teilbereich 6.1  
Anlage 2: Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur 6. FNP -Änderung 
Teilbereich 6.1 (datenschutzreleva nte Anlage) 
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zur 6. FNP -Änderung Teilbereich 6.1  
Übersichtsplan und 6. FNP -Änderung Teilbereich 6.1 (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt / ausgelegt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2016/0214 vom 24.05.2016  
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der Bereich 
der Änderung neben der nachrichtlichen Übernahme des Landschaftsschutzgebietes als 
„Flächen für die Landwirtschaft  / Ökologisch wertvolles Grünland“ sowie als „Fläche für 
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und 
zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB“ dargestellt.  
 
Das Plangebiet liegt derzeit noch im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Darmstadt“ , aus dem 
es auf Antrag beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt entlassen werden soll. Das 
Verfahren zur teilweisen Aufhebung des LS G wurde inzwischen von der Oberen 
Naturschutzb ehörde (ONB) von Amts wegen eingeleitet und wird voraussichtlich Ende Juli 
2016 abgeschlo ssen sein. 
 
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, damit der aufzustellende 
Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen  - aus dem 
Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren nach 
§ 8 Abs. 3 BauGB.  
 
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 wird auch im 
Bereich des ehemaligen Standorts der Feuerwehr an  der Frankfurter Landstraße zwi schen 
Gute-Garten-Straße und Albrechtstraße das Symbol „F“ für Feuerwehr innerhalb der 
Wohnbaufläche aus dem Flächennutzungsplan entfernt.  
 
Am 27.06.2013 hat die Stadtverordnetenversammlung  dem Aufstellungsbeschluss  und den 
Allgemeinen Zielen und Zwecken der 6. Änderung zum Flächennutzungsplan für den 
Teilbereich 6.1 zugestimmt . Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  gem. § 3 Abs. 1 
BauGB fand aufgrund des Magistratsbeschlusses v om 30.04.2014, nach öffentlicher 
Bekanntmachung vom 1 3.05.2014 in der Zeit vom 1 3.05.2014 bis einschließlich 1 3.06.2014 
statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 0 6.05.2014 hierüber benachrichtigt und 
gemäß § 4  Abs. 1 BauGB beteiligt.  
 
Am 11.02.2016 hat die  Stadtverordnetenversammlung die Änderung des 
Aufstellungsbeschlusses und den Offenlagebeschluss  gefasst. Die Beteiligung der 
Öffentlichkeit gemäß §  3  Abs. 2 BauGB fand nach Bekanntmachung im „Darmstädter Echo“ 
am 16.02.2016 in der Zeit vom 24.02.2016 bis einschließlich 24.03.2016 statt. Die Träger 
öffentlicher Belange wurden am 15.02.2016 benachrichtigt und gemäß §  4  Abs. 2 BauGB 
beteiligt. 
 
Gemäß BauGB erfolgt nun der Beschluss der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Teilbereich 6.1  (Feststellungsbesc hluss). Die Änderung wird ansch ließend der 
Aufsichtsbehörde (R P Darmstadt) zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung wird erst 
nach Entlassung aus dem LSG erfolgen.  Abschließend wird die Genehmigung der 
6. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 6. 1 im „Darmstädter Echo“ bekannt 
gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die Änderung rechtswirksam.  
 
Parallel zu dieser Magistratsvorlage wird auch der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 
A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen  - (MV Nr. 2016/ 0215) den städtischen 
Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

- 4 - 
 
 
Zu 1: 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 
6. Änderung des Flächennu tzungsplanes Teilbereich 6.1 zusammengefasst und entsprechend 
geprüft. 
 
 
Zu 2: 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gingen die in 
Anlage 2 (datenschutzrel. Anlage) zusammengefassten und geprüften Stellungnahmen ein.  
 
 
Zu 3: 
Die Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen machte keine weitere Planänderung 
erforderlich. Der offengelegte Entwurf zur 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 und seine 
Begründung, redaktionell überarbeitet zum 24.05.2016, bleiben daher unverändert bestehen 
(Anlage 3). 
 
 
 
Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 9 Exemplare der 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1  für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung 
 Akten z. Hd. des Berichterstatters 
 
 
 
 
Darmstadt, den 24.05 .2016 
III/61.1.1 il Nst. 2607 
III/61.2 ha Nst. 2112

Beratungsverlauf (5)

TOP 13
TOP 308
TOP 13
TOP 15
TOP 13

Orte (10)

  • Frankfurter Landstraße 133
  • Wilhelminenstraße 1
  • Virchowstraße
  • Weiterstädter Landstraße
  • Jägertorstraße
  • Ida-Rhodes-Straße 1
  • Frankfurter Straße
  • Bessunger Straße 125
  • Gute-Garten-Straße
  • Albrechtstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2016/0214
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.05.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00