Förderprogramm "Lebenswerte Veedel - Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln"
Beschlussvorlage Ausschuss 2220/2022 vom 07.09.2022
Stand: Am 22.09.2022 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren geändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beschlussvorlage Ausschuss
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/3 Vorlagen-Nummer 2220/2022 Freigabedatum 14.07.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprogramm "Lebenswerte Veedel - Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln" Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt das Förderprogramms „Lebenswerte Veedel – Bür- ger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm zeitnah zu veröffentlichen, so dass die Förde- rung ab dem 01.01.2023 beginnen kann. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales, Seniorin- nen und Senioren die Auswahl der Träger zur Entscheidung vor. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.310.415,60 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangslage Das Programm „Lebenswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“ wurde mit Ratsbeschluss der Stadt Köln vom 15. Dezember 2005 als Modellprojekt in sechs Sozial- raumgebieten gestartet (zur Chronologie vgl. Handbuch, Kap. 2.1, Vorlage 4270/2021). Es basier- te auf der Idee, dass Verwaltung, Wohlfahrtsverbände, freie Träger und Politik ihr Handeln bür- ger*innen- und sozialraumorientiert ausrichten, um die Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Menschen in den Gebieten zu verbessern. Inzwischen wurde das Programm mehrfach evaluiert und weiterentwickelt. In 2020 wurde das Fördergebiet auf 15 Sozialraumgebiete ausgeweitet. Grundlegende Strukturen und Prozesse ei- ner bürger*innen- und sozialraumorientierten Zusammenarbeit von Verwaltung, Wohlfahrtsver- bänden, freien Trägern und Politik zur Umsetzung des Programms wurden als Soll-Prozesse be- schrieben und mit der strategischen Sozialplanung verknüpft. Die neuen Regelungen wurden in einem Handbuch dokumentiert und vom Rat der Stadt Köln am 17. März 2022 als Grundlage zur Umsetzung des Programms beschlossen (vgl. 4270/2021). Durch diese Veränderungen und durch die Umsetzung der Förderprogrammsystematik (vgl. 4200/2019 und 3224/2020), legt die Verwaltung das Förderprogramm Lebenswerte Veedel zur 3 Entscheidung vor. 2. Eckpunkte des Förderprogramms a. Ziele des Programms Ziele des Programms sind die Verbesserung der Lebensbedingungen und der Teilhabechan- cen der Bewohner*innen der Sozialraumgebiete in den jeweiligen Lebenslagenbereichen Ge- sundheit, Bildung, Erwerbstätigkeit, Einkommen und materieller Lebensstandard, soziale, ge- sellschaftliche und politische Einbindung und Wohnen, sowie Umwelt und Mobilität. Das Programm korrespondiert darüber hinaus mit den Zielen aus dem gesamtstädtischen Zielsystem „Kölner Perspektiven 2030+“ sowie den detaillierteren Zielsetzungen der beteilig- ten Dezernate (vgl. Handbuch, Kap. 3.2). b. Strategien zur Zielerreichung und Arbeitsprinzipien Die Ziele des Programms sollen durch die Strategie einer konsequenten Bür- ger*innenbeteiligung und Sozialraumorientierung erreicht werden. Dabei geht es darum, die Ansätze der Lebensweltorientierung, des Empowerments und der Ressourcenorientierung miteinander zu verbinden. Entscheidend für das Ergebnis des gemeinsamen Handelns aller beteiligten Akteur*innen ist dabei die Beachtung methodischer Prinzipien wie z. B. die der Bürger*innenorientierung sowie der Kooperation und Vernetzung zur Gestaltung bedarfsge- rechter und effizienter Angebotsstrukturen (vgl. hierzu Handbuch, Kap. 3.3). c. Gegenstand der Förderung Gefördert werden für die Umsetzung der im Handbuch beschriebenen Aufgaben der Sozial- raumkoordination Personal- und Sachkosten sowie ein Budget zur Finanzierung kleiner Pro- jekte in den Sozialraumgebieten. Zu den Aufgaben der Sozialraumkoordination gehören Kernaufgaben o Ermittlung sozialräumlicher Themen o Projektentwicklung o Umsetzungsbegleitung o Koordination und Vernetzung Mitwirkung an Aufgaben der integrierten, sozialraumorientierten Sozialplanung o Sozialraumgebietsanalyse o integrierte Sozialraumgebietsplanung o kurzfristige integrierte Bewertung sozialräumlicher Themen o Sozialraumgebietsevaluation. Die Prozesse sind detailliert im Handbuch beschrieben (vgl. Handbuch, Kap. 5.3.1 und 5.3.2). d. Fördergebiete Die Sozialraumkoordination wird in den 15 bestehenden Sozialraumgebieten gefördert, davon aktuell 14 Gebiete in freier Trägerschaft und ein Gebiet in städtischer Trägerschaft: Bezirk 2, Rodenkirchen: Sozialraumgebiet Meschenich/Rondorf Bezirk 4, Ehrenfeld: Sozialraumgebiet Bocklemünd/Mengenich Sozialraumgebiet Bickendorf/Westend/Ossendorf Bezirk 5, Nippes: Sozialraumgebiet Bilderstöckchen 4 Bezirk 6, Chorweiler: Sozialraumgebiet Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord (in städtischer Trägerschaft) Bezirk 7, Porz: Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil Porz-Mitte, Urbach Bezirk 8, Kalk: Sozialraumgebiet Höhenberg/ Vingst Sozialraumgebiet Ostheim/Neubrück Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg Sozialraumgebiet Kalk Bezirk 9, Mülheim: Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße Sozialraumgebiet Buchforst/ Mülheim Sozialraumgebiet Buchheim/ Holweide Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald. Details zu den Abgrenzungen der Sozialraumgebiete sind im Beschluss zur Gebietsauswei- tung enthalten (vgl. 3120/2019). e. Ressourcen Für die 14 Gebiete in freier Trägerschaft können pro Personalstelle gefördert werden: Personalkosten in Höhe von bis zu 76.480 € Sach- und Gemeinkosten in Höhe von bis zu 6.200 € 5.000 € stehen für die Unterstützung von Projekten pro Sozialraumgebiet zur Verfü- gung. Für das Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße sind zwei Personalstellen förderfähig. In Abhängigkeit von der Haushaltslage werden die verfügbaren Mittel regelmäßig angepasst. 3. Finanzielle Auswirkungen Im Haushaltsplan 2023 stehen Mittel in Höhe von 1.310.415,60 Euro im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Ver- fügung. Die Zuwendungen an Träger stehen deshalb für die Folgejahre unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der entsprechenden Haushaltssatzungen. Anlagen: Förderprogramm „Lebenswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“. -
LwVeed_Foerderprogramm_SRK_final
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Förderprogramm „Bürgerbeteiligung und -aktivierung im Rahmen des Programms Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ – 2023 Seite 1 von 6 Förderprogramm „Lebenswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“ ab dem 01. Januar 2023 Inhalt 1 Einführung ...................................... ................................................... ............................. 2 2 Ziele des Förderprogramms ....................... ................................................... ................. 2 3 Strategien zur Zielerreichung und Arbeitsprinzipi en ........................................................ 2 4 Gegenstand und Rahmenbedingungen der Förderung .. ................................................. 2 4.1 Aufgaben ...................................... ................................................... ........................ 3 4.2 Zielgebiete ................................... ................................................... ........................ 3 4.3 Ressourcen .................................... ................................................... ...................... 3 5 Art und Dauer der Förderung ..................... ................................................... ................. 4 6 Antragsberechtigte .............................. ................................................... ........................ 4 7 Nachweise........................................ ................................................... ........................... 4 8 Auswahlkriterien ................................ ................................................... .......................... 4 9 Verfahrensablauf ................................ ................................................... ......................... 5 10 Verwendungsnachweise ........................... ................................................... ............... 5 11 Weitere Zuwendungsbedingungen................... ................................................... ........ 6 12 Inkrafttreten .................................. ................................................... ........................... 6 Förderprogramm „Bürgerbeteiligung und -aktivierung im Rahmen des Programms Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ – 2023 Seite 2 von 6 1 Einführung Das Programm „Lebenswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“ wurde mit Ratsbeschluss der Stadt Köln vom 15. Dezember 2005 als Modellprojekt in sechs Sozialraumgebieten gestartet (zur Chronologie vgl. Handbuch , Kap. 2.1, Vorlage 4270/2021). Es basierte auf der Idee, dass Verwaltung, Wohlfahrtsverbände, freie Träger und Politik ihr Handeln bürger*innen- und sozialraumorientiert ausrichten, um die Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Menschen in den Gebieten zu verbessern. In 2020 wurde das Fördergebiet auf 15 Sozialraumgebiete ausgeweitet. Grundlegende Strukturen und Prozesse einer bürger*innen- und sozialraumorientierten Zusammenarbeit von Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden, freien Trägern und Politik zur Umsetzung des Programms wurden als Soll-Prozesse beschrieben und mit der strategischen Sozialplanung verknüpft. Die neuen Regelungen wurden in einem Handbuch dokumentiert und vom Rat der Stadt Köln am 17. März 2022 als Grundlage zur Umsetzung des Programms beschlossen (vgl. 4270/2021). Durch diese Veränderungen und durch die Einführung einer gesamtstädtischen Förderprogrammsystematik (vgl. 4200/2019 und 3224/2020), legt die Verwaltung ein neues Förderprogramm Lebenswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraumorientierung vor. 2 Ziele des Förderprogramms Ziele des Programms sind die Verbesserung der Lebensbedingungen und der Teilhabechancen der Bewohner*innen der Sozialraumgebiete in den jeweiligen Lebenslagenbereichen Gesundheit, Bildung, Erwerbstätigkeit, Einkommen und materieller Lebensstandard, soziale, gesellschaftliche und politische Einbindung und Wohnen, sowie Umwelt und Mobilität. Das Programm ist eng auf den Masterplan des Dezernats V bezogen und korrespondiert darüber hinaus mit Zielen aus dem gesamtstädtischen Zielsystem „Kölner Perspektiven 2030+“ sowie Zielsetzungen der beteiligten Dezernate (vgl. Handbuch , Kap. 3.2). 3 Strategien zur Zielerreichung und Arbeitsprinzipi en Die Ziele des Programms sollen durch eine konsequente Bürger*innenbeteiligung und Sozialraumorientierung erreicht werden (=Strategie). Lebensweltorientierung, Empowerment und Ressourcenorientierung sind dabei miteinander zu verbinden. Entscheidend für bedarfsgerechte und effiziente Angebotsstrukturen sind dabei die Einbeziehung der Bürger*innen, die Vernetzung der beteiligten Akteur*innen, der Angebote, der Dienste und der Einrichtungen sowie Zusammenarbeit mit der Verwaltung (vgl. Handbuch , Kap. 3.3). 4 Gegenstand und Rahmenbedingungen der Förderung Gefördert werden für die Umsetzung der im Handbuch beschriebenen Aufgaben der Sozialraumkoordination je Sozialraumgebiet Personal- und Sachkosten sowie ein Budget zur Finanzierung kleiner Projekte in den Sozialraumgebieten. Es gelten die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit (vgl. Vorlage 3224/2020 ), außer für die im vorliegenden Förderprogramm gesondert beschriebenen Regelungen, die sich aus der Fortführung der bestehenden Förderungen ergeben. Förderprogramm „Bürgerbeteiligung und -aktivierung im Rahmen des Programms Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ – 2023 Seite 3 von 6 4.1 Aufgaben Zu den Aufgaben der Sozialraumkoordination gehören • Kernaufgaben o Ermittlung sozialräumlicher Themen o Projektentwicklung o Umsetzungsbegleitung o Koordination und Vernetzung. • Mitwirkung an Aufgaben der integrierten, sozialrau morientierten Sozialplanung o Sozialraumgebietsanalyse o integrierte Sozialraumgebietsplanung o kurzfristige integrierte Bewertung sozialräumliche r Themen o Sozialraumgebietsevaluation. Die Aufgaben sind detailliert im Handbuch beschrieben (vgl. Handbuch , Kap. 5.3.1 und 5.3.2). 4.2 Zielgebiete Die Sozialraumkoordination wird in den 15 bestehenden Sozialraumgebieten gefördert, davon aktuell 14 Gebiete in freier Trägerschaft und ein Gebiet in städtischer Trägerschaft (vgl. Vorlage 3120/2019 ): Bezirk 2, Rodenkirchen: • Sozialraumgebiet Meschenich/Rondorf Bezirk 4, Ehrenfeld: • Sozialraumgebiet Bocklemünd/Mengenich • Sozialraumgebiet Bickendorf/Westend/Ossendorf Bezirk 5, Nippes: • Sozialraumgebiet Bilderstöckchen Bezirk 6, Chorweiler: • Sozialraumgebiet Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nor d (in städtischer Trägerschaft) Bezirk 7, Porz: • Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil • Porz-Mitte, Urbach Bezirk 8, Kalk: • Sozialraumgebiet Höhenberg/ Vingst • Sozialraumgebiet Ostheim/Neubrück • Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg • Sozialraumgebiet Kalk Bezirk 9, Mülheim: • Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße • Sozialraumgebiet Buchforst/ Mülheim • Sozialraumgebiet Buchheim/ Holweide • Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald. Details zu den Abgrenzungen der Sozialraumgebiete sind Vorlage 3120/2019 enthalten. 4.3 Ressourcen Für die 14 Gebiete in freier Trägerschaft können pro Personalstelle gefördert werden: • Personalkosten in Höhe von bis zu 76.480,- € • Sach- und Gemeinkosten in Höhe von bis zu 6.200,- € Förderprogramm „Bürgerbeteiligung und -aktivierung im Rahmen des Programms Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ – 2023 Seite 4 von 6 • 5.000,- € für die Unterstützung von Projekten im Sozialraumgebiet. Für das Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße sind zwei Personalstellen förderfähig. In Abhängigkeit von der Haushaltslage werden die verfügbaren Mittel regelmäßig angepasst. 5 Art und Dauer der Förderung Das Förderprogramm ist unbefristet, die Förderung der einzelnen Maßnahmen ist in der Regel auf einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt. 6 Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind juristische Personen, die Erfahrungen und methodische Kompetenz vorweisen können und über qualifiziertes Fachpersonal verfügen. Bei der Auswahl der Träger soll eine ausgewogene Verteilung auf die in der Stadt Köln aktiven Träger erfolgen (Trägervielfalt). 7 Nachweise Von den Bewerber*innen sind folgende Nachweise zu erbringen: o Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband oder in städtischer Trägerschaft o Nachweis der Gemeinnützigkeit o Gewährleistung von Pluralität und Parität o Ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung o Nachweis der wirtschaftlichen Solidität: Steuerbes cheid oder Freistellungsbescheid sowie die letzte Jahresabrechnung, ausgeglichene Bilanz o Geregelte Dienst- und Fachaufsicht o Tarifliche Bezahlung der Beschäftigten o Fortbildungsmöglichkeiten und Inanspruchnahme von Fortbildung der Mitarbeitenden (in den letzten fünf Jahren ) o Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Stadt Kö ln o Programm- und Projekterfahrung in Jugend- und Sozi alprojekten o Angebote des Trägers im Sozialraumgebiet, die für die Zielsetzung des Programms relevant sind wie z. B. Jugend-, Schuldner-, Wohn- und Gesundheitshilfe, Beschäftigungsförderung o Beteiligung Freiwilliger/Ehrenamtlicher (breite Ak zeptanz) o Beteiligung Betroffener an der Arbeit (Partizipati on) 8 Auswahlkriterien Bei der Auswahl der Bewerber*innen werden folgende Kriterien zugrunde gelegt: • Zielgruppenspezifische Anforderungen (vom Antragst eller beispielhaft nachzuweisen/zu erläutern) o langjährige Erfahrung und Kenntnisse in Beratung u nd Förderung von Zielgruppen in Kooperation mit der Stadt Köln o Akzeptanz bei den Zielgruppen • Weitere Anforderungen an die Träger von Koordinati onsstellen (vom Antragsteller beispielhaft nachzuweisen/zu erläutern) o Akzeptanz des Trägers im Sozialraum sowohl bei and eren professionellen Anbietern, gesellschaftlichen Gruppierungen etc. als auch in der Bevölkerung Förderprogramm „Bürgerbeteiligung und -aktivierung im Rahmen des Programms Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ – 2023 Seite 5 von 6 o Erfahrungen des Trägers im Bereich der Gemeinwesen arbeit o Fachkompetenz des Trägers im Hinblick auf Bürgeror ientierung und sozialraumorientierte Arbeit o Vernetzung im Sozialraum • darüber hinaus bitten wir um eine Erläuterung wie die Umsetzung der folgenden Anforderungen sichergestellt wird: o Verbindliche Bereitschaft des Trägers zum Prozessd ialog mit der Stadt Köln und aktive Beteiligung am Weiterentwicklungsprozess des Programms o Fachpersonal mit abgeschlossenem Studium der Sozia larbeit oder Sozialpädagogik oder vergleichbar mit entsprechender Zusatzausbildung • erwartet werden darüber hinaus von den Sozialraumk oordinator*innen: o ausgewiesene Fachkompetenz in mehrere sozialen Han dlungsfeldern o ausgewiesene Kenntnisse in gemeinwesenorientierter sozialer Arbeit o hohe Motivationskompetenz und Managementfähigkeite n o Erfahrung in der Moderation großer Veranstaltungen /Prozesse. 9 Verfahrensablauf Anträge können in elektronischer Form gestellt werden (Website Lebenswerte Veedel 1). Die Antragstellung beinhaltet neben einer Selbstdarstellung ein Konzept für die Umsetzung. Bedarfe, Ressourcen und eine Bezugnahme auf die oben genannten strategischen Zielsetzungen werden in diesem Konzept ebenso erwartet, wie Aussagen zu angestrebten Ergebnissen, Wirkungen und Vorschlägen für Indikatoren zu deren Nachweis. Die Antragsfristen werden auf der Website des Programms veröffentlicht. 10 Verwendungsnachweise Es gelten die allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Stadt Köln (s.o.). Für die Verwendungsnachweise im Programm Lebenswerte Veedel gelten darüber hinaus: a. Zum Nachweis einer sachgerechten und zweckentspr echenden Verwendung der Fördermittel ist bis zum 15.10. des Förderjahres ein Entwurf eines standardisierten Sachberichts mit Blick auf die Zielvereinbarung für das Förderjahr vorzulegen. Hierzu wird eine Vorlage im Fördermittelsystem bereitgestellt und es wird auf die laufende Dokumentation der Sozialraumkoordinator*innen zurückgegriffen. Er dient als eine Grundlage für die Zielvereinbarungen für das folgende Förderjahr. b. Ebenfalls bis spätestens 31.03. des Folgejahres ist eine Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen sowie der Personal- und Sachkosten in getrennter Darstellung im Frontend des Fördermittelsystems (Grantor) hochzuladen. Die Nachweise sind in Form von Ein- 1 Bevor Sie einen digitalen Antrag stellen können, müssen Sie sich einmalig für die Online-Antragstellung registrieren. Mit dem dort vergebenen Benutzernamen (Ihre E-Mail-Adresse) und einem Passwort können Sie sich nach einer Verifizierung per E-Mail immer wieder einloggen. Sie können den Status der Bearbeitung weiterverfolgen sowie über eine Onlinekommunikation mit Ihren Ansprechpersonen kommunizieren. Notwendige Anlagen zum Antrag stehen Ihnen im digitalen Verfahren zum Down- und Upload zur Verfügung. Sie müssen den Antrag und die Anlagen nicht mehr unterschreiben. Sie können in Ihrem Nutzerkonto auf d en eingereichten Antrag zugreifen. Dort wird Ihnen unter "Dokumente" ein PDF bereitgestellt. Dieses PDF beinhaltet die wesentlichen übermittelten Informationen sowie das Datum der Antragstellung. Es dient a ls Beleg für den fristgerechten Eingang. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Bewilligung in Form eines Zuwendungsbescheides im Online-Antrag. Daraufhin können beauftragte Träger den Mittelabruf eigenständig auslösen und die Mittel werden zeitnah ausgezahlt. Förderprogramm „Bürgerbeteiligung und -aktivierung im Rahmen des Programms Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ – 2023 Seite 6 von 6 und Auszahlungsbelegen, Kontoauszügen oder Verträgen zu erbringen sowie in einer Übersicht darzustellen (Excel-Vorlage dazu wird bereitgestellt). c. Sollten die Nachweise nicht vollständig oder fri stgerecht eingereicht werden, wird der Fördermittelempfänger unter Fristsetzung zur Einreichung der Nachweise angemahnt und auf die Möglichkeit der Rückforderung der Mittel hingewiesen. Bleibt dies erfolglos, werden die Mittel zurückgefordert. Weitere Anforderungen werden im Rahmen des Bewilligungsbescheides mitgeteilt. 11 Weitere Zuwendungsbedingungen Für die Stadt Köln als Fördermittelgeber ist es von besonderem Interesse, Erkenntnisse und Hinweise bezogen auf das Förderprogramm zu gewinnen, um dadurch das Programm in einem fortlaufenden Prozess im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozess weiter zu entwickeln. Insofern ist die Bereitschaft intensiv mit der Geschäftsstelle Lebenswerte Veedel und der Stabsstelle Sozialplanung/Sozialberichterstattung zusammenzuarbeiten und diese zu unterstützen unabdingbare Voraussetzung für die Förderung. 12 Inkrafttreten Das Förderprogramm tritt nach Beschluss sofort in Kraft.
Beratungsverlauf
-
22.09.2022
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz