2220/2022
Förderprogramm "Lebenswerte Veedel - Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln"
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/3 Vorlagen-Nummer 2220/2022 Freigabedatum 14.07.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprogramm "Lebenswerte Veedel - Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln" Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt das Förderprogramms „Lebenswerte Veedel – Bür- ger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm zeitnah zu veröffentlichen, so dass die Förde- rung ab dem 01.01.2023 beginnen kann. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales, Seniorin- nen und Senioren die Auswahl der Träger zur Entscheidung vor. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.310.415,60 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangslage Das Programm „Lebenswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“ wurde mit Ratsbeschluss der Stadt Köln vom 15. Dezember 2005 als Modellprojekt in sechs Sozial- raumgebieten gestartet (zur Chronologie vgl. Handbuch, Kap. 2.1, Vorlage 4270/2021). Es basier- te auf der Idee, dass Verwaltung, Wohlfahrtsverbände, freie Träger und Politik ihr Handeln bür- ger*innen- und sozialraumorientiert ausrichten, um die Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Menschen in den Gebieten zu verbessern. Inzwischen wurde das Programm mehrfach evaluiert und weiterentwickelt. In 2020 wurde das Fördergebiet auf 15 Sozialraumgebiete ausgeweitet. Grundlegende Strukturen und Prozesse ei- ner bürger*innen- und sozialraumorientierten Zusammenarbeit von Verwaltung, Wohlfahrtsver- bänden, freien Trägern und Politik zur Umsetzung des Programms wurden als Soll-Prozesse be- schrieben und mit der strategischen Sozialplanung verknüpft. Die neuen Regelungen wurden in einem Handbuch dokumentiert und vom Rat der Stadt Köln am 17. März 2022 als Grundlage zur Umsetzung des Programms beschlossen (vgl. 4270/2021). Durch diese Veränderungen und durch die Umsetzung der Förderprogrammsystematik (vgl. 4200/2019 und 3224/2020), legt die Verwaltung das Förderprogramm Lebenswerte Veedel zur 3 Entscheidung vor. 2. Eckpunkte des Förderprogramms a. Ziele des Programms Ziele des Programms sind die Verbesserung der Lebensbedingungen und der Teilhabechan- cen der Bewohner*innen der Sozialraumgebiete in den jeweiligen Lebenslagenbereichen Ge- sundheit, Bildung, Erwerbstätigkeit, Einkommen und materieller Lebensstandard, soziale, ge- sellschaftliche und politische Einbindung und Wohnen, sowie Umwelt und Mobilität. Das Programm korrespondiert darüber hinaus mit den Zielen aus dem gesamtstädtischen Zielsystem „Kölner Perspektiven 2030+“ sowie den detaillierteren Zielsetzungen der beteilig- ten Dezernate (vgl. Handbuch, Kap. 3.2). b. Strategien zur Zielerreichung und Arbeitsprinzipien Die Ziele des Programms sollen durch die Strategie einer konsequenten Bür- ger*innenbeteiligung und Sozialraumorientierung erreicht werden. Dabei geht es darum, die Ansätze der Lebensweltorientierung, des Empowerments und der Ressourcenorientierung miteinander zu verbinden. Entscheidend für das Ergebnis des gemeinsamen Handelns aller beteiligten Akteur*innen ist dabei die Beachtung methodischer Prinzipien wie z. B. die der Bürger*innenorientierung sowie der Kooperation und Vernetzung zur Gestaltung bedarfsge- rechter und effizienter Angebotsstrukturen (vgl. hierzu Handbuch, Kap. 3.3). c. Gegenstand der Förderung Gefördert werden für die Umsetzung der im Handbuch beschriebenen Aufgaben der Sozial- raumkoordination Personal- und Sachkosten sowie ein Budget zur Finanzierung kleiner Pro- jekte in den Sozialraumgebieten. Zu den Aufgaben der Sozialraumkoordination gehören Kernaufgaben o Ermittlung sozialräumlicher Themen o Projektentwicklung o Umsetzungsbegleitung o Koordination und Vernetzung Mitwirkung an Aufgaben der integrierten, sozialraumorientierten Sozialplanung o Sozialraumgebietsanalyse o integrierte Sozialraumgebietsplanung o kurzfristige integrierte Bewertung sozialräumlicher Themen o Sozialraumgebietsevaluation. Die Prozesse sind detailliert im Handbuch beschrieben (vgl. Handbuch, Kap. 5.3.1 und 5.3.2). d. Fördergebiete Die Sozialraumkoordination wird in den 15 bestehenden Sozialraumgebieten gefördert, davon aktuell 14 Gebiete in freier Trägerschaft und ein Gebiet in städtischer Trägerschaft: Bezirk 2, Rodenkirchen: Sozialraumgebiet Meschenich/Rondorf Bezirk 4, Ehrenfeld: Sozialraumgebiet Bocklemünd/Mengenich Sozialraumgebiet Bickendorf/Westend/Ossendorf Bezirk 5, Nippes: Sozialraumgebiet Bilderstöckchen 4 Bezirk 6, Chorweiler: Sozialraumgebiet Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord (in städtischer Trägerschaft) Bezirk 7, Porz: Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil Porz-Mitte, Urbach Bezirk 8, Kalk: Sozialraumgebiet Höhenberg/ Vingst Sozialraumgebiet Ostheim/Neubrück Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg Sozialraumgebiet Kalk Bezirk 9, Mülheim: Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße Sozialraumgebiet Buchforst/ Mülheim Sozialraumgebiet Buchheim/ Holweide Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald. Details zu den Abgrenzungen der Sozialraumgebiete sind im Beschluss zur Gebietsauswei- tung enthalten (vgl. 3120/2019). e. Ressourcen Für die 14 Gebiete in freier Trägerschaft können pro Personalstelle gefördert werden: Personalkosten in Höhe von bis zu 76.480 € Sach- und Gemeinkosten in Höhe von bis zu 6.200 € 5.000 € stehen für die Unterstützung von Projekten pro Sozialraumgebiet zur Verfü- gung. Für das Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße sind zwei Personalstellen förderfähig. In Abhängigkeit von der Haushaltslage werden die verfügbaren Mittel regelmäßig angepasst. 3. Finanzielle Auswirkungen Im Haushaltsplan 2023 stehen Mittel in Höhe von 1.310.415,60 Euro im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Ver- fügung. Die Zuwendungen an Träger stehen deshalb für die Folgejahre unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der entsprechenden Haushaltssatzungen. Anlagen: Förderprogramm „Lebenswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“.
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Förderprogramm „Bürgerbeteiligung und -aktivierung im Rahmen des Programms Lebenswerte
Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ – 2023 Seite 1 von 6
Förderprogramm „Lebenswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in
Köln“ ab dem 01. Januar 2023
Inhalt
1 Einführung ...................................... ................................................... ............................. 2
2 Ziele des Förderprogramms ....................... ................................................... ................. 2
3 Strategien zur Zielerreichung und Arbeitsprinzipi en ........................................................ 2
4 Gegenstand und Rahmenbedingungen der Förderung .. ................................................. 2
4.1 Aufgaben ...................................... ................................................... ........................ 3
4.2 Zielgebiete ................................... ................................................... ........................ 3
4.3 Ressourcen .................................... ................................................... ...................... 3
5 Art und Dauer der Förderung ..................... ................................................... ................. 4
6 Antragsberechtigte .............................. ................................................... ........................ 4
7 Nachweise........................................ ................................................... ........................... 4
8 Auswahlkriterien ................................ ................................................... .......................... 4
9 Verfahrensablauf ................................ ................................................... ......................... 5
10 Verwendungsnachweise ........................... ................................................... ............... 5
11 Weitere Zuwendungsbedingungen................... ................................................... ........ 6
12 Inkrafttreten .................................. ................................................... ........................... 6
Förderprogramm „Bürgerbeteiligung und -aktivierung im Rahmen des Programms Lebenswerte
Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ – 2023 Seite 2 von 6
1 Einführung
Das Programm „Lebenswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“
wurde mit Ratsbeschluss der Stadt Köln vom 15. Dezember 2005 als Modellprojekt in sechs
Sozialraumgebieten gestartet (zur Chronologie vgl.
Handbuch , Kap. 2.1, Vorlage
4270/2021). Es basierte auf der Idee, dass Verwaltung, Wohlfahrtsverbände, freie Träger
und Politik ihr Handeln bürger*innen- und sozialraumorientiert ausrichten, um die
Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Menschen in den Gebieten zu verbessern.
In 2020 wurde das Fördergebiet auf 15 Sozialraumgebiete ausgeweitet. Grundlegende
Strukturen und Prozesse einer bürger*innen- und sozialraumorientierten Zusammenarbeit
von Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden, freien Trägern und Politik zur Umsetzung des
Programms wurden als Soll-Prozesse beschrieben und mit der strategischen Sozialplanung
verknüpft. Die neuen Regelungen wurden in einem Handbuch dokumentiert und vom Rat der
Stadt Köln am 17. März 2022 als Grundlage zur Umsetzung des Programms beschlossen
(vgl. 4270/2021). Durch diese Veränderungen und durch die Einführung einer
gesamtstädtischen Förderprogrammsystematik (vgl. 4200/2019 und 3224/2020), legt die
Verwaltung ein neues Förderprogramm Lebenswerte Veedel – Bürger*innen- und
Sozialraumorientierung vor.
2 Ziele des Förderprogramms
Ziele des Programms sind die Verbesserung der Lebensbedingungen und der
Teilhabechancen der Bewohner*innen der Sozialraumgebiete in den jeweiligen
Lebenslagenbereichen Gesundheit, Bildung, Erwerbstätigkeit, Einkommen und materieller
Lebensstandard, soziale, gesellschaftliche und politische Einbindung und Wohnen, sowie
Umwelt und Mobilität.
Das Programm ist eng auf den
Masterplan des Dezernats V bezogen und korrespondiert
darüber hinaus mit Zielen aus dem gesamtstädtischen Zielsystem „Kölner Perspektiven
2030+“ sowie Zielsetzungen der beteiligten Dezernate (vgl. Handbuch , Kap. 3.2).
3 Strategien zur Zielerreichung und Arbeitsprinzipi en
Die Ziele des Programms sollen durch eine konsequente Bürger*innenbeteiligung und
Sozialraumorientierung erreicht werden (=Strategie). Lebensweltorientierung, Empowerment
und Ressourcenorientierung sind dabei miteinander zu verbinden. Entscheidend für
bedarfsgerechte und effiziente Angebotsstrukturen sind dabei die Einbeziehung der
Bürger*innen, die Vernetzung der beteiligten Akteur*innen, der Angebote, der Dienste und
der Einrichtungen sowie Zusammenarbeit mit der Verwaltung (vgl. Handbuch , Kap. 3.3).
4 Gegenstand und Rahmenbedingungen der Förderung
Gefördert werden für die Umsetzung der im Handbuch beschriebenen Aufgaben der
Sozialraumkoordination je Sozialraumgebiet Personal- und Sachkosten sowie ein Budget zur
Finanzierung kleiner Projekte in den Sozialraumgebieten.
Es gelten die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, Schule,
Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit (vgl.
Vorlage
3224/2020 ), außer für die im vorliegenden Förderprogramm gesondert
beschriebenen Regelungen, die sich aus der Fortführung der bestehenden Förderungen
ergeben.
Förderprogramm „Bürgerbeteiligung und -aktivierung im Rahmen des Programms Lebenswerte
Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ – 2023 Seite 3 von 6
4.1 Aufgaben
Zu den Aufgaben der Sozialraumkoordination gehören
• Kernaufgaben
o Ermittlung sozialräumlicher Themen
o Projektentwicklung
o Umsetzungsbegleitung
o Koordination und Vernetzung.
• Mitwirkung an Aufgaben der integrierten, sozialrau morientierten Sozialplanung
o Sozialraumgebietsanalyse
o integrierte Sozialraumgebietsplanung
o kurzfristige integrierte Bewertung sozialräumliche r Themen
o Sozialraumgebietsevaluation.
Die Aufgaben sind detailliert im Handbuch beschrieben (vgl.
Handbuch , Kap. 5.3.1 und
5.3.2).
4.2 Zielgebiete
Die Sozialraumkoordination wird in den 15 bestehenden Sozialraumgebieten gefördert,
davon aktuell 14 Gebiete in freier Trägerschaft und ein Gebiet in städtischer Trägerschaft
(vgl. Vorlage
3120/2019 ):
Bezirk 2, Rodenkirchen:
• Sozialraumgebiet Meschenich/Rondorf
Bezirk 4, Ehrenfeld:
• Sozialraumgebiet Bocklemünd/Mengenich
• Sozialraumgebiet Bickendorf/Westend/Ossendorf
Bezirk 5, Nippes:
• Sozialraumgebiet Bilderstöckchen
Bezirk 6, Chorweiler:
• Sozialraumgebiet Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nor d (in städtischer
Trägerschaft)
Bezirk 7, Porz:
• Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil
• Porz-Mitte, Urbach
Bezirk 8, Kalk:
• Sozialraumgebiet Höhenberg/ Vingst
• Sozialraumgebiet Ostheim/Neubrück
• Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg
• Sozialraumgebiet Kalk
Bezirk 9, Mülheim:
• Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße
• Sozialraumgebiet Buchforst/ Mülheim
• Sozialraumgebiet Buchheim/ Holweide
• Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald.
Details zu den Abgrenzungen der Sozialraumgebiete sind Vorlage 3120/2019 enthalten.
4.3 Ressourcen
Für die 14 Gebiete in freier Trägerschaft können pro Personalstelle gefördert werden:
• Personalkosten in Höhe von bis zu 76.480,- €
• Sach- und Gemeinkosten in Höhe von bis zu 6.200,- €
Förderprogramm „Bürgerbeteiligung und -aktivierung im Rahmen des Programms Lebenswerte
Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ – 2023 Seite 4 von 6
• 5.000,- € für die Unterstützung von Projekten im Sozialraumgebiet.
Für das Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße sind zwei Personalstellen
förderfähig. In Abhängigkeit von der Haushaltslage werden die verfügbaren Mittel
regelmäßig angepasst.
5 Art und Dauer der Förderung
Das Förderprogramm ist unbefristet, die Förderung der einzelnen Maßnahmen ist in der
Regel auf einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt.
6 Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind juristische Personen, die Erfahrungen und methodische Kompetenz
vorweisen können und über qualifiziertes Fachpersonal verfügen. Bei der Auswahl der
Träger soll eine ausgewogene Verteilung auf die in der Stadt Köln aktiven Träger erfolgen
(Trägervielfalt).
7 Nachweise
Von den Bewerber*innen sind folgende Nachweise zu erbringen:
o Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband oder in städtischer Trägerschaft
o Nachweis der Gemeinnützigkeit
o Gewährleistung von Pluralität und Parität
o Ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung
o Nachweis der wirtschaftlichen Solidität: Steuerbes cheid oder
Freistellungsbescheid sowie die letzte Jahresabrechnung, ausgeglichene Bilanz
o Geregelte Dienst- und Fachaufsicht
o Tarifliche Bezahlung der Beschäftigten
o Fortbildungsmöglichkeiten und Inanspruchnahme von Fortbildung der
Mitarbeitenden (in den letzten fünf Jahren )
o Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Stadt Kö ln
o Programm- und Projekterfahrung in Jugend- und Sozi alprojekten
o Angebote des Trägers im Sozialraumgebiet, die für die Zielsetzung des
Programms relevant sind wie z. B. Jugend-, Schuldner-, Wohn- und
Gesundheitshilfe, Beschäftigungsförderung
o Beteiligung Freiwilliger/Ehrenamtlicher (breite Ak zeptanz)
o Beteiligung Betroffener an der Arbeit (Partizipati on)
8 Auswahlkriterien
Bei der Auswahl der Bewerber*innen werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
• Zielgruppenspezifische Anforderungen (vom Antragst eller beispielhaft
nachzuweisen/zu erläutern)
o langjährige Erfahrung und Kenntnisse in Beratung u nd Förderung von
Zielgruppen in Kooperation mit der Stadt Köln
o Akzeptanz bei den Zielgruppen
• Weitere Anforderungen an die Träger von Koordinati onsstellen (vom Antragsteller
beispielhaft nachzuweisen/zu erläutern)
o Akzeptanz des Trägers im Sozialraum sowohl bei and eren professionellen
Anbietern, gesellschaftlichen Gruppierungen etc. als auch in der Bevölkerung
Förderprogramm „Bürgerbeteiligung und -aktivierung im Rahmen des Programms Lebenswerte
Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ – 2023 Seite 5 von 6
o Erfahrungen des Trägers im Bereich der Gemeinwesen arbeit
o Fachkompetenz des Trägers im Hinblick auf Bürgeror ientierung und
sozialraumorientierte Arbeit
o Vernetzung im Sozialraum
• darüber hinaus bitten wir um eine Erläuterung wie die Umsetzung der folgenden
Anforderungen sichergestellt wird:
o Verbindliche Bereitschaft des Trägers zum Prozessd ialog mit der Stadt Köln und
aktive Beteiligung am Weiterentwicklungsprozess des Programms
o Fachpersonal mit abgeschlossenem Studium der Sozia larbeit oder
Sozialpädagogik oder vergleichbar mit entsprechender Zusatzausbildung
• erwartet werden darüber hinaus von den Sozialraumk oordinator*innen:
o ausgewiesene Fachkompetenz in mehrere sozialen Han dlungsfeldern
o ausgewiesene Kenntnisse in gemeinwesenorientierter sozialer Arbeit
o hohe Motivationskompetenz und Managementfähigkeite n
o Erfahrung in der Moderation großer Veranstaltungen /Prozesse.
9 Verfahrensablauf
Anträge können in elektronischer Form gestellt werden (Website
Lebenswerte Veedel 1). Die
Antragstellung beinhaltet neben einer Selbstdarstellung ein Konzept für die Umsetzung.
Bedarfe, Ressourcen und eine Bezugnahme auf die oben genannten strategischen
Zielsetzungen werden in diesem Konzept ebenso erwartet, wie Aussagen zu angestrebten
Ergebnissen, Wirkungen und Vorschlägen für Indikatoren zu deren Nachweis.
Die Antragsfristen werden auf der Website des Programms veröffentlicht.
10 Verwendungsnachweise
Es gelten die allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Stadt Köln (s.o.). Für die
Verwendungsnachweise im Programm Lebenswerte Veedel gelten darüber hinaus:
a. Zum Nachweis einer sachgerechten und zweckentspr echenden Verwendung der
Fördermittel ist bis zum 15.10. des Förderjahres ein Entwurf eines standardisierten
Sachberichts mit Blick auf die Zielvereinbarung für das Förderjahr vorzulegen. Hierzu
wird eine Vorlage im Fördermittelsystem bereitgestellt und es wird auf die laufende
Dokumentation der Sozialraumkoordinator*innen zurückgegriffen. Er dient als eine
Grundlage für die Zielvereinbarungen für das folgende Förderjahr.
b. Ebenfalls bis spätestens 31.03. des Folgejahres ist eine Aufstellung der Ausgaben und
Einnahmen sowie der Personal- und Sachkosten in getrennter Darstellung im Frontend
des Fördermittelsystems (Grantor) hochzuladen. Die Nachweise sind in Form von Ein-
1 Bevor Sie einen digitalen Antrag stellen können, müssen Sie sich einmalig für die Online-Antragstellung
registrieren. Mit dem dort vergebenen Benutzernamen (Ihre E-Mail-Adresse) und einem Passwort können Sie
sich nach einer Verifizierung per E-Mail immer wieder einloggen. Sie können den Status der Bearbeitung
weiterverfolgen sowie über eine Onlinekommunikation mit Ihren Ansprechpersonen kommunizieren.
Notwendige Anlagen zum Antrag stehen Ihnen im digitalen Verfahren zum Down- und Upload zur Verfügung.
Sie müssen den Antrag und die Anlagen nicht mehr unterschreiben. Sie können in Ihrem Nutzerkonto auf d en
eingereichten Antrag zugreifen. Dort wird Ihnen unter "Dokumente" ein PDF bereitgestellt. Dieses PDF
beinhaltet die wesentlichen übermittelten Informationen sowie das Datum der Antragstellung. Es dient a ls
Beleg für den fristgerechten Eingang. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Bewilligung in
Form eines Zuwendungsbescheides im Online-Antrag. Daraufhin können beauftragte Träger den Mittelabruf
eigenständig auslösen und die Mittel werden zeitnah ausgezahlt.
Förderprogramm „Bürgerbeteiligung und -aktivierung im Rahmen des Programms Lebenswerte
Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ – 2023 Seite 6 von 6
und Auszahlungsbelegen, Kontoauszügen oder Verträgen zu erbringen sowie in einer
Übersicht darzustellen (Excel-Vorlage dazu wird bereitgestellt).
c. Sollten die Nachweise nicht vollständig oder fri stgerecht eingereicht werden, wird der
Fördermittelempfänger unter Fristsetzung zur Einreichung der Nachweise angemahnt
und auf die Möglichkeit der Rückforderung der Mittel hingewiesen. Bleibt dies erfolglos,
werden die Mittel zurückgefordert.
Weitere Anforderungen werden im Rahmen des Bewilligungsbescheides mitgeteilt.
11 Weitere Zuwendungsbedingungen
Für die Stadt Köln als Fördermittelgeber ist es von besonderem Interesse, Erkenntnisse und
Hinweise bezogen auf das Förderprogramm zu gewinnen, um dadurch das Programm in
einem fortlaufenden Prozess im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozess weiter
zu entwickeln. Insofern ist die Bereitschaft intensiv mit der Geschäftsstelle Lebenswerte
Veedel und der Stabsstelle Sozialplanung/Sozialberichterstattung zusammenzuarbeiten und
diese zu unterstützen unabdingbare Voraussetzung für die Förderung.
12 Inkrafttreten
Das Förderprogramm tritt nach Beschluss sofort in Kraft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Keupstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2220/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.09.2022
- Erstellt
- 12.07.2022 14:09